Arbeitsblatt 6b zum Lernfeld 8 – Chirurgie begleiten Arzneimittellehre Teil 2 Die Schmerzbehandlung in der Zahnarztpraxis erfolgt hauptsächlich durch: • peripher wirkende Schmerzmittel (Analgetika und LA‘s) •Zentral wirkende (im Gehirn) Schmerzmittel und Narkosemittel (unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz) •Beeinflussung der Schmerzbewertung durch Psychopharmaka (Valium, Dormicum, usw.) also wird die Schmerzbehandlung durchgeführt: am Ort der Schmerzenstehung, >> im Gewebe, im Bereich der Erregungsleitung >> durch die Nerven durch Beeinflussung der Schmerzzentren >> im Gehirn Die Schmerzbehandlung durch peripher wirkende Schmerzmittel (Analgetika) • bewirkt eine Hemmung der Bildung von Schmerzstoffen (Histaminen und Serotoninen) Die peripheren Analgetika wirken nicht nur schmerzstillend, (analgetisch), sondern auch antiphlogistisch (entzündungshemmend) und antipyretisch (fiebersenkend)! •oder durch eine Unterbrechung der Nervenleitungen durch örtliche Betäubungsmittel(Lokalanästhetika) Als Zusatz enthalten die LA‘s häufig noch gefäßverengende Mittel (Vasokonstringenzien, wie Adrenalin oder Noradrenalin). Dadurch wird das LA nicht so schnell vom Blut abtransportiert und verbleibt länger im gewünschten Bereich. Cave: Herz-, Kreislaufbelastung Weitere Schmerzbehandlungen in der Zahnmedizin: die Akupunktur Transkutane elektrische Nervenstimulation (TENS) Hypnose und andere psychologische Verfahren Zentral wirkende Betäubungsmittel, wie Morphium und andere Opiate. Wie entstehen eigentlich Schmerzen?? Schmerzen entstehen, wenn physikalische oder chemische Reize zu einer Schädigung im Gewebe führen. Dabei werden körpereigene Schmerzstoffe wie Histamin und Serotonin freigesetzt! Rund drei Millionen "Schmerzsensoren“ (Schmerzempfänger) im Gewebe reagieren auf diese Stoffe und leiten die entsprechenden Nervenerregungen zum Gehirn. Im Gehirn kommt dann der Schmerz zum Bewußtsein! Wie stark ein Schmerz empfunden wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab: > 1. von der Stärke des auslösenden Reizes > 2. Empfindlichkeit des Gewebes, > 3. Allgemeinbefinden des Patienten, > 4. Bewertung des Schmerzes durch den Patienten ad 1: Die Stärke des auslösenden Reizes wird von physikalischen Eigenschaften, wie z.B. Hitze, stumpfe oder spitze Einwirkungen und Größe des Defektes beeinflusst! Bei Entzündungen ist der Schmerz um so größer je ausgedehnter die Entzündung ist! ad 2: Die Empfindlichkeit des Gewebes nimmt mit der erhöhten Anzahl von Schmerzsensoren zu. Schleimhäute haben bedeutend mehr Schmerzsensoren als oberflächliche Haut. Der Knochen hat weniger Schmerzsensoren als die Knochenhaut! ad 3: Ist der Patient körperlich geschwächt, auch wenn er sonst gesund ist, ist er schmerzempfindlicher! Die Schmerzschwelle ist bei kranken und erschöpften Menschen niedriger!! ad 4: Dafür ist die psychische Einstellung des Patienten ausschlaggebend!! Die Behandlung von Entzündungen Entzündungen sind Abwehrreaktionen des Körpers auf schädigende Reize. >> Antiphlogistika sind entzündungshemmende Mittel, die gegen das Entstehen von Entzündungen und die auftretenden Ödeme eingesetzt werden. Die Bekanntesten sind die >> Kortikoide (kortisonhaltige Mittel): Diese Medikamente leiten sich von den natürlichen Hormonen der Nebenniererinde ab. Sie werden heute synthetisch hergestellt und werden in Zahnheilkunde in Form von Salben und Paten verwendet! z.B.: Terracortril, Dynexan, Solu-Decortin, usw. >>Analgetika = peripher wirkende Medikamente >>pflanzliche Stoffe (z.B. Kamillenextrakte) Behandlung von Infektionen: In der Zahnheilkunde werden durch Bakterien ausgelöste Infektionen mit antibakteriell wirkenden Chemotherapeutika behandelt. Dazu werden die • Antibiotika (Penizilline) • synthetische Chemotherapeutika (Sulfonamide) eingesetzt. Durch Viren ausgelöste Infektionen werden mit Virostatika behandelt, z.B. Aciclovir oder Zovirax bei Herpesinfektionen. Pilzinfektionen werden mit Antimykotika behandelt, z.B. Canesten Mund~ und Racheninfektionen werden mit Antiseptika, wie Chlorhexidin und Wasserstoffperoxid (H2O2 3%) als keimhemmendes Mittel, behandelt. Behandlung von Angst~ und Erregungszuständen Psychologische Ursachen bei schwerwiegenden Zuständen müssen rechtzeitig erkannt und einer Behandlung zugeführt werden. Bei „normalen“ Erregungszuständen und Ängsten werden in der zahnärztlichen Praxis • Sedativa und Hypnotika (Dormicum) • Psychopharmaka (Tranquilizer, wie Valium, usw.) zur medikamentösen Vorbereitung (Praemedikation) eingesetzt. Hypnotika sind Schlafmittel, die in geringer Dosierung sedativ (beruhigend) wirken. Psychopharmaka sind Arzneimittel, die auf die menschliche Psyche einwirken. Cave: bei längerer Einnahmedauer Persönlichkeitsveränderungen! Unerwünschte Arzneimittelwirkungen Bei jeder Medikamentengabe sind sorgfältig Nutzen und Schaden gegeneinander abzuwägen! Alle Medikamente haben mehr oder weniger unerwünschte Nebenwirkungen (man beachte die Verabreichung während der Schwangerschaft und der Stillzeit!) Beispiele für unerwünschte Nebenwirkungen :-(( Überempfindlichkeitsstörungen (Allergien) :-(( Herz-Kreislaufstörungen :-(( Störungen Blutbildung und Blutgerinnung :-(( Fruchtschädigung in der Schwangerschaft bzw. Schädigung des Kindes während der Stillzeit :-(( Magen- Darmstörungen :-(( Funktionsstörungen und Schäden an Leber und Nieren :-(( Störungen des Nervensystem und der Psyche Vor der Rezeptierung und Ausgabe eines Medikamentes soll der Arzt die Gebrauchsinformationen für jedes Medikament kennen und die Patienten informieren!! Auch der Patient sollte sich diese Informationen durchlesen! Die Gebrauchsinformationen, sog. Beipackzettel enthalten: >>Zusammensetzung des Arzneimittels >> Anwendungsgebiete >>Gegenanzeigen (Kontraindikatíonen) >>Anwendungsbeschränkungen >>Nebenwirkungen >>Wechselwirkungen mit anderen Mitteln >>Dosierungsanleitung und Hinweise zur Anwendung >>Warnhinweise (z.B. vor Kindern unzugänglich aufzubewahren Arzneimittelumgang Gesetzliche Grundlage für den Umgang mit Arzneimittel sind: • das Arzneimittelgesetz (AMG) • das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) • und die Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung Man unterscheidet: freiverkäufliche Arzneimittel apothekenpflichtige Arzneimittel verschreibungspflichtige Arzneimittel Betäubungsmittel Arzneimittelaufbewahrung in der Praxis: Arzneimittel sollten getrennt von den übrigen Materialien und Geräten in abschließbaren Schränken aufbewahrt werden. Die Ordnung sollte entweder alphabetisch oder nach Anwendungskriterien geschehen. Betäubungsmittel müssen in einem gesonderten abschließbaren Schrank aufbewahrt werden. Einige Arzneimittel müssen gekühlt in einem eigenen Kühlschrank aufbewahrt werden. Die Verfallsdaten der Arzneimittel müssen regelmäßig kontrolliert werden (Notfallkoffer nicht vergessen!!!) (Neue Medikamente immer nach hinten stellen!) Zu entsorgende Arzneimittel immer in die Apotheke bringen. Arzneimittelverschreibung: Rechtlich gesehen ist das Rezept eine Urkunde und darf nur von einem approbierten Arzt/Zahnarzt unterschrieben werden. Das Rezept ist eine schriftliche Anweisung an einen Apotheker für ein bestimmtes Arzneimittel in einer bestimmten Menge für einen bestimmten Patienten! In Gesetzen und Verordnungen wird das Rezept als Verschreibung bezeichnet. Es muss folgende Angaben enthalten: • Name, Anschrift, Tel.-Nr. des verschreibenden Arztes (bei Kassenrezepten die KV/KZV-Nr.), Datum, Berufsbezeichnung des Arztes/Zahnarztes. • Bezeichnung des Arzneimittels mit Darreichungsform und Menge • Name und Anschrift des Patienten (bei Kassenrezepten Krankenkasse, Geb.-Datum, Kassennr., Versichertennr.,Status) • eigenhändige Unterschrift des verschreibenden Arztes/Zahnarztes Ergänzende Anweisungen zur Anwendung nennt man Signatur Auf Kassenrezepten ist zu vermerken: ob gebührenfrei gebührenpflichtig noctu = ob nachts ausgestellt Unfall oder Arbeitsunfall Bei Fertigarzneimitteln wurden 3 Normpackungen für orale, feste Darreichungsformen vereinbart: N1: normale, kleine Packungsgröße zur Behandlung von Krankheiten von kurzer Dauer, z.B. bei Schmerzmitteln N2: doppelte Packungsgröße zur Behandlung von Krankheiten mit mittlerer Verlaufsdauer, z.B. bei Antibiotika N3: für die Dauertherapie, frühere Klinikpackung z.B. bei Schmerzmitteln für die Praxis Ein Rezept hat 6 Monate Gültigkeit, Betäubungsmittel sind nur 7 Tage gültig! Sprechstundenbedarf: Die KZBV hat mit dem Verband der Angestellten-Krankenkassen (VdAK)und dem Verband der Arbeiter-Ersatzkassen (AEV) vereinbart, dass einige Arzneimittel und Materialien als Sprechstundenbedarf zu Lasten der entsprechenden Kassen verschrieben werden dürfen. In der zahnärztlichen Praxis werden meist folgende Schmerzmittel (Analgetika) angewendet: Salicylsäurederivate (und Abkömmlinge) Paracetamol Phenazon-, Pyrazolonderivate Ibuprofen Kombinationspräparate Salicylsäurederivate Aspirin Aspro Ass Togal ASS Alka-Selzer Kombi-präparate Dolomo Spalt Thoma-pyrin Togal-Classic Paracetamol Pyrazolon-derivate ben-u-ron Paracetamol von Hexal, ct, ratiopharm, Sandoz, usw. Gelonida Sinpro Talvosilen Togal-Paracetamol Treupel Ibuprofen Optalidon Novalgin Demex Cibalgin alle Präparate in denen „ibu“ enthalten ist, Voltaren Dolormin Diclo-phenac Imbun Behandlungen von Infektionen in der Zahnmedizin: antibakteriell wirkende Chemotherapeutika •Antibiotika synthetische Chemotherapeutika aus chemischen Substanzen hergestelltes Medikament, welches Krankheitserreger oder entartete Körperzellen in ihrem Wachstum hemmt oder abtötet. sind Mittel, die von Mikroorganismen gebildet werden. Sie haben eine bakteriostatische (wachstumshemmend) oder bakterizide (abtötend) Wirkung. Sie werden auch synthetisch hergestellt. zu den Antibiotika gehören: • Tetracycline • Chloramphenicol • Makrolide • Penicilline •Cephalosporine •Aminoglykosid • Polymyxine • Antimetaboliten Es wird durch das Medikament eine selektive Blockade des Stoffwechsels der Krankheitserreger bewirkt. Beachten: Resistenzen zu den synthetischen Chemotherapeutika gehören: •Sulfonamide •Virostatika – Mittel gegen Viren •Antimykotika – Mittel gegen Pilze (Nystadin) •Antiseptika – Mittel mit keimhemmender Wirkung zur Behandlung von Wundinfektionen, z.B. H2O2 – Chlorhexidindigluconat