Doppelrevolution-skript5

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Prof. Dr. Hans-Werner Hahn
Vorlesung Wintersemester 2011/12 Mi 8-10
Revolutionen und Reformen: Europa 1780/89-1815
5. u. 6. Vorlesung: Von den Anfängen der Französischen Revolution bis zum Ende der
Jakobinerherrschaft
A. AUFBAU UND SCHEITERN DER KONSTITUTIONELLEN MONARCHIE 1789-1792
Literatur:
M. GAUCHET, Die Erklärung der Menschenrechte. Die Debatte um die bürgerlichen Freiheiten
1789, Reinbek 1991.
H.-J. LÜSEBRINK/ R. REICHARDT, Die Bastille. Zur Symbolgeschichte von Herrschaft und
Freiheit, Frankfurt a. M. 1990.
S. PETERSEN, Marktweiber und Amazonen. Frauen in der Französischen Revolution, 2.,
durchges. Aufl., Köln 1989.
W. SCHULZE, Der 14. Juli 1789. Biographie eines Tages, Stuttgart 1989.
I. Die staatsrechtliche Revolution vom Sommer 1789
Nachdem die Generalstände am 5. Mai 1789 zusammengetreten waren, diskutierte man zunächst
über die Stellung der einzelnen Stände zueinander. Als keine Einigung in Sicht war, erklärte sich
der Dritte Stand am 17. Juni 1789 unter dem Einfluss von Sieyès und Mirabeau zur
Nationalversammlung, d. h., man sah sich nicht mehr länger als Vertreter eines Standes sondern
als die wahren Vertreter des souveränen französischen Volkes. Aus der Ständeversammlung
wurde eine Repräsentativversammlung. Auch Teile des Adels und des Klerus standen hinter
diesem Schritt. Als der König weitere Schritte der Nationalversammlung unterbinden wollte,
kam es am 20. Juni 1789 zum „Ballhausschwur“, in dem die beteiligten Abgeordneten schworen,
erst nach Verabschiedung einer Verfassung und der politischen Neuordnung Frankreichs wieder
auseinander zu gehen. Der König schien am 27. Juni nachzugeben, versuchte aber am 11. Juli
durch die Entlassung des populären Necker und die Einsetzung einer konservativen Regierung
das Steuer wieder herumzureißen. Damit entfachte er die revolutionäre Welle.
II. Die städtische Revolution und der Sturm auf die Bastille
Hohe Lebensmittelpreise, allgemeine Unzufriedenheit und Gerüchte über die Auflösung der
Nationalversammlung führten in Paris seit dem 12. Juni zu Straßentumulten. Am 14. Juli kam es
zur Erstürmung der Bastille, die als Symbol des Despotismus galt, in der allerdings nur wenige
Gefangene einsaßen. Es gab zahlreiche Tote auf beiden Seiten. Ludwig XVI. war so
aufgeschreckt, dass er nun wiederum das Steuer herumriss. Er bat die Nationalversammlung um
Mithilfe bei der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung und akzeptierte die Ergebnisse der
munizipalen Revolution. In den französischen Städten etablierten sich neue Stadtverwaltungen.
Mit den Bürgermilizen, der Nationalgarde, bildete sich eine eigene bewaffnete Formation der
Bürger. Die städtische Revolution brachte das besitzende Bürgertum an die Macht, das aber von
Anfang an unter erheblichen Druck der städtischen Mittel- und Unterschichten stand.
III. Bauernrevolution und Abschaffung des Feudalsystems
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Nachdem es schon seit Frühjahr 1789 verstärkte Unruhen auf dem Lande gegeben hatte, folgte in
weiten Teilen Frankreichs im Juli 1789 die Bauernrevolution. Eine große Furcht vor einem
aristokratischen Komplott und andere Ängste versetzten die bäuerliche Bevölkerung in Panik. In
fast allen französischen Landesteilen wurden nach dem Vorbild der Bastille Schlösser und
Klöster gestürmt sowie Archive, in denen die Feudallasten verzeichnet waren, verbrannt. Um die
Bauernrevolution, die das private Eigentum gefährdete, einzudämmen, entschlossen sich die
Abgeordneten der Nationalversammlung in der Nachtsitzung vom 4. August 1789, das gesamte
Feudalsystem mit einem Schlage aufzuheben. Kirchenzehnt, Frondienste, Sonderrechte und
Monopole wurden abgeschafft, die auf dem Boden haftenden grundherrlichen Rechte für
ablösbar erklärt.
IV. Die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte
Nachdem sowohl der neue Nations- und Repräsentationsbegriff als auch die Abschaffung des
Feudalsystems die klare Absage an die rechtlichen Prinzipien und gesellschaftlichen
Ordnungselemente der alteuropäischen Welt unterstrichen hatten, wurde der Bruch mit dem
Alten durch die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 nochmals klar
untermauert. Mit ihr wurde die neue Gesellschaftsordnung auf unangreifbare Rechtsnormen –
die natürlichen, angeborenen und unveräußerlichen Rechte des Menschen – gestellt. Damit war
eine entscheidende Etappe auf dem Weg zum modernen, auf Freiheit und Gleichheit basierenden
Gemeinwesen erreicht. Die Menschenrechtserklärung folgte dem amerikanischen Beispiel und
wurde unter indirekter Mitwirkung des amerikanischen Gesandten Thomas Jefferson verfasst.
Dennoch stellte die französische Menschen- und Bürgerrechtserklärung noch einmal etwas
Besonderes dar, weil sie erstens einen größeren Bruch gegenüber dem Alten signalisierte und
zweitens einen universalen Grundzug enthielt. Die Franzosen schrieben ihre
Menschenrechtserklärung zugleich als Vorbild für die ganze Welt, die Amerikaner in erster Linie
zum Nutzen und zur Annehmlichkeit ihrer Staatsbürger.
V. Die Monarchie als Gefangene der Revolution
Seit September 1789 diskutierte die noch in Versailles tagende Nationalversammlung über die
künftige Verfassung. Ein Kernproblem war die Frage nach dem Vetorecht des Monarchen.
Ludwig XVI. tat sich weiterhin schwer, die Ergebnisse der Revolution, vor allem auch die
Abschaffung des Feudalsystems, anzuerkennen. Dies verstärkte ebenso wie die anhaltende
wirtschaftliche Misere (Arbeitslosigkeit und Brotknappheit) die Unruhe in Paris. Am 5. Oktober
1789 zogen politisierte Massen, darunter viele Frauen, von Paris nach Versailles. Nach
gewalttätigen Auseinandersetzungen wurde die königliche Familie am folgenden Tag
gezwungen, nach Paris überzusiedeln. Ludwig XVI. unterzeichnete die Dekrete vom August,
leitete Maßnahmen zur besseren Versorgung mit Brot ein und stellte sich unter den Schutz der
Nationalgarde. Auch die Nationalversammlung tagte von nun an in Paris und schränkte die
Handlungsmöglichkeiten des Königs immer mehr ein.
VI. Neue politische Kräfteverhältnisse
Innerhalb der Nationalversammlung traten nun die unterschiedlichen Richtungen deutlicher
hervor: Aristokraten auf der Rechten, in der Mitte die Anhänger einer konstitutionellen
Monarchie englischen Zuschnitts mit starkem Vetorecht des Königs und zwei Kammern sowie
auf der Linken die starke Patriotenpartei. Letztere zerfiel wiederum in drei Lager: eine
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gemäßigte Gruppe aus begüterten Bürgerlichen und liberalen Adeligen (Sieyès, La Fayette), eine
radikalere Gruppe um die Abgeordneten Barnave und Lameth sowie die äußerste Linke um
Robespierre. Zur dominierenden Persönlichkeit stieg zunächst der Marquis de La Fayette auf,
der zu den liberalen Adeligen gehörte und mit seiner Politik einen Ausgleich zwischen Volk und
König zu begründen suchte. Die von ihm und Mirabeau unternommenen Versuche, die
Monarchie durch Modernisierung zu retten und die Revolution in geordnete Bahnen zu lenken,
blieben am Ende ohne Erfolg. Die Gründe lagen sowohl in der Radikalisierung der politischen
Programmatik innerhalb des mehr und mehr an Einfluss gewinnenden Jakobinerklubs als auch in
der Haltung des Königs, der sich vor allem den antikatholischen Tendenzen widersetzte und so
die Jakobiner vollends in republikanische Bahnen lenkte.
VII. Reformwerk der Nationalversammlung
Wichtigster Teil des Reformwerks war die Verfassung vom 3. September 1791. Sie sah ein
Einkammersystem vor, das aufgrund eines Zensuswahlrechtes (passiv wahlberechtigt waren nur
50 000 Franzosen) gewählt wurde. Der König behielt mit der Ernennung der Minister und der
Zuständigkeit über Armee und Diplomatie noch wichtige Rechte, konnte aber im Grunde nicht
mehr gegen den Mehrheitswillen des Parlaments regieren und besaß nur noch ein aufschiebendes
Veto für zwei Legislaturperioden. Weitere wichtige Reformen betrafen die Verwaltung (neue
Einteilung in Departements, Distrikte, Kantone und Kommunen), die zwar Ansätze der
Selbstverwaltung enthielt, im Grunde aber den Zentralismus der französischen Verwaltung
weiter ausbaute. Wichtig waren ferner die neue Gerichtsverfassung, die Abschaffung des
Erbadels (Juli 1790), die Gleichstellung der jüdischen Minderheit (September 1791), die
Aufhebung von Zünften und anderen Korporationen (März 1791) sowie das Verbot von
Arbeitervereinigungen und Streiks (Loi le Chapelier vom Juni 1791). In wirtschaftlicher Hinsicht
dominierten wirtschaftsliberale Grundsatzentscheidungen, die auf Dauer allerdings neue soziale
Konflikte heraufbeschworen.
VIII. Die Kirchenpolitik
Wie kein anderer Bereich heizte die Kirchenpolitik die innenpolitischen Konflikte zwischen
1789 und 1791 mächtig an. Um das Bündnis mit den Bauern zu festigen und gleichzeitig die
Staatsfinanzen in den Griff zu bekommen, entschied die Nationalversammlung schon im
November 1789, die Güter der Kirche zu Nationaleigentum zu erklären und zu verkaufen. Noch
bevor überhaupt verkauft wurde, gab man sogenannte Assignaten aus, staatliche
Schuldverschreibungen, die der Staat nach Verkauf der Nationalgüter wieder einlösen wollte,
deren Wert aber bald rapide sinken sollte. Der Verkauf der Nationalgüter band Bürgertum und
Bauern als materielle Gewinner an die Revolution. Die Kirche wurde nicht nur ihrer materiellen
Güter beraubt, sondern erhielt zugleich eine neue vom Staat gesetzte und kontrollierte Ordnung.
Staatliche Instanzen ernannten und bezahlten Bischöfe und Pfarrer. Religiöse Orden wurden
aufgehoben, die direkten Kontakte zwischen Kirche und Papst unterbunden. Die
Zivilkonstitution des Klerus vom 12. Juli 1790 wurde daher sowohl vom Papst als auch von
vielen französischen Klerikern strikt verworfen. Unter Berufung auf die päpstliche Haltung
weigerten sich die meisten Bischöfe und viele Priester, den vom Staat geforderten Eid auf die
neue Zivilkonstitution zu leisten (etwa 50%). Die Kirchenfrage spaltete Frankreich in zwei Lager
und gab der Gegenrevolution starken Auftrieb. Gerade auf dem Lande mit seinen traditionellen
Bindungen hat der Kirchenstreit die Revolution viele Sympathien gekostet. Bei den Verteidigern
der Zivilkonstitution wuchs in gleichem Maße die antireligiöse Stimmung. Erst jetzt wurden die
Jakobiner zur antiklerikalen Partei schlechthin. Schon mit dem Föderationsfest vom 14. Juli
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1790 wurde versucht, neue pseudoreligiöse, nationale Kulteinrichtungen an die Stelle des
traditionellen Kirchenkultes zu setzen. Der Streit um Religion und Kirche vergrößerte aber vor
allem die Probleme mit dem König. Der Ausgleichskurs hatte nun endgültig keine Grundlage
mehr, zumal der König mit seinem Fluchtversuch vom Juni 1791 neues Misstrauen entstehen
ließ.
B. REVOLUTIONSKRIEG UND STURZ DER MONARCHIE.
I. Die innenpolitischen Kräfteverhältnisse im Herbst 1791
Nach dem gescheiterten Fluchtversuch des Königs vom Juni 1791 verstärkten sich die
Auseinandersetzungen über den künftigen Kurs der Revolution. Der Jakobinerklub spaltete sich
in die Feuillants (Barnave) und einen kleineren, den alten Namen weiterführenden Klub
(Robespierre). Die gemäßigte Mehrheit der Nationalversammlung stellte sich nochmals hinter
das Königtum. Am 14. September 1791 legte Ludwig XVI. den Eid auf die inzwischen
verabschiedete Verfassung ab. In der im Oktober 1791 nach der neuen Verfassung gewählten
Nationalversammlung dominierten noch die gemäßigten Kräfte. Die Feuillants bildeten mit 264
von insgesamt 745 Abgeordneten die größte geschlossene Gruppierung. Nur 136 Abgeordnete
waren dem Jakobinerklub zuzuordnen. Dazwischen standen über 300 Unabhängige. Anhaltender
Streit um den weiteren Kurs, gegenrevolutionäre Bestrebungen im Westen Frankreichs, die nach
ungünstigen Ernten weiterhin schlechte Wirtschaftslage und der wachsende Druck europäischer
Großmächte sorgten aber dafür, dass Frankreich auch im Winter 1791/92 politisch nicht zur
Ruhe kam.
II. Beginn des 1. Koalitionskrieges
Literatur:
T. C. W. BLANNING, The French revolutionary wars 1787-1802, London u. a. 1996.
Seit Sommer 1791 verfolgten die großen Mächte des alten Europa die französischen
Entwicklungen mit immer größerer Sorge. Zum einen erkannte man allmählich das ganze
Ausmaß der Veränderungen, zumal die Revolution jetzt auch die elsässischen und lothringischen
Enklaven deutscher Fürsten voll erfasste. Zum anderen drängten die vor allem an Rhein und
Mosel sitzenden französischen Emigranten zu einer Intervention. Kaiser Leopold II., ein Mann
des aufgeklärten Absolutismus, ließ sich durch einen emigrierten Bruder Ludwigs XVI. am 27.
August 1791 zur Pillnitzer Deklaration überreden. Hierin erklärten die Monarchen Österreichs
und Preußens (Friedrich Wilhelm II.), sie seien bei Gefahr für die königliche Familie zu einer
bewaffneten Intervention bereit, falls andere europäische Mächte ebenfalls Truppen stellen
würden. Obwohl es wegen der Weigerung Englands eine leere Drohung blieb, zogen nun vor
allem die Jakobiner innenpolitischen Nutzen aus der Deklaration. Den Feuillants entglitt im
Winter 1791/92 zunehmend die Macht. Als neue starke Kraft trat nun die Gruppe der
Girondisten auf, die aus dem Jakobinerklub hervorging. Die Girondisten, die im Frühjahr 1792
alle Minister stellten, drängten unter Brissot immer stärker auf den Krieg, sowohl um Europa zu
revolutionieren als auch um die inneren Konflikte Frankreichs durch ein gemeinsames Ziel der
Franzosen zu neutralisieren. Der Krieg war für die Girondisten eine Flucht nach vorn. Aber auch
der König Ludwig XVI. machte im April 1792 den Vorschlag, Österreich den Krieg zu erklären.
Sein Kalkül: Bei einem Sieg Frankreichs sollte sich die Stellung des Königs festigen, bei einer
Niederlage sollten die inneren Gegner der Monarchie mit Hilfe des alten Europas geschlagen
werden. Entscheidend für die an Österreich gerichtete Kriegserklärung vom 20. April 1792 war
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jedoch die Nationalversammlung. Der Krieg veränderte schnell die innere Situation in
Frankreich. Seine Befürworter, Ludwig XVI. und die Girondisten, sollten zu den
innenpolitischen Verlierern des Krieges werden. Der Krieg entfesselte zwar wie erhofft die
nationalen Leidenschaften Frankreichs (Marseillaise von Rouget de Lisle), die französischen
Truppen erlitten aber zunächst schwere Niederlagen, die auf den Revolutionsverlauf
zurückschlugen.
III. Das Ende der Monarchie
Der ungünstige Kriegsverlauf nährte den Verdacht, dass Ludwig XVI. mit den Gegnern
konspirierte. Die Nationalversammlung legte dem König drei Dekrete über Deportationen von
eidverweigernden Priestern, die Auflösung der königlichen Leibgarde und das Zusammenziehen
von Revolutionstruppen (Nationalgarde) in Paris vor, die der König zum Teil ablehnte. Am 20.
Juni 1792 kam es zu einem ersten Marsch der Pariser Bevölkerung auf die Tuilerien. Am 11. Juli
1792, nachdem auch Preußen in den Krieg eingetreten war, erließ die Nationalversammlung den
Aufruf „Das Vaterland ist in Gefahr“. Die Politisierung erreichte nun auch durch zielgerichtete
Agitation einen neuen Höhepunkt. Neben den Klubs, an denen sich auch Frauen aktiv beteiligten
(Jeanne-Marie Roland, Olympe de Gouges), spielten vor allem die neuen Pariser
Sektionsversammlungen (Stadtbezirke) eine wichtige Rolle. Die Forderungen nach Einführung
der Republik, allgemeinem Wahlrecht und Neuwahl der Nationalversammlung nahmen zu. Nach
Bekanntwerden des Manifests des Herzogs von Braunschweig begann am 10. August 1792 die
zweite Phase der Französischen Revolution. Es kam zur Erstürmung der Tuilerien durch
kleinbürgerliche Massen, zur Gefangennahme der königlichen Familie im Temple und zur
Suspendierung der Monarchie. Gleichzeitig wurden Wahlen zum Nationalkonvent angeordnet
auf der Grundlage des allgemeinen Wahlrechts (Ausnahme Dienstboten). Höhepunkt der neuen
Gewaltwelle waren die sogenannten Septembermorde, als zwischen dem 2. bis 6. September
1792 über 1000 Pariser Häftlinge wegen des Verdachts konterrevolutionärer Tätigkeit ohne
Gerichtsverfahren von kleinbürgerlichen Massen ermordet wurden. Die liberale Phase der
Französischen Revolution war nun endgültig vorüber.
Anhang: Die französische Verfassung von 1791
5
aus: E. Weis, Der Durchbruch des Bürgertums 1776-1847 (= Propyläen-Geschichte Europas,
Bd. 4), Frankfurt a. M./ Berlin 1978, S. 450.
C. KRIEG, KRISEN UND JAKOBINERHERRSCHAFT: 1792-1794.
I. Neuwahlen und Beginn der Konventsherrschaft
Die Wahlen zum Nationalkonvent vom September 1792, an denen sich nur 10% der
Wahlberechtigten beteiligten, brachten den Girondisten einen beachtlichen Erfolg. Sie waren
doppelt so stark wie die Montagnards (Bergpartei), die den radikaleren Teil des
auseinanderbrechenden Jakobinerklubs darstellten. Die große Mehrheit der Konventsmitglieder
war aber zunächst auf keine Richtung festgelegt. Die Position der Girondisten festigte sich durch
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den militärischen Erfolg von Valmy am 20. September 1792. Die außenpolitischen Erfolge
sorgten für eine gewisse innenpolitische Entspannung. Der neue Nationalkonvent setzte zunächst
die Forderungen des 10. August 1792 in die Tat um: offizielle Abschaffung der Monarchie und
Errichtung einer Republik in Form eines unteilbaren Einheitsstaates. Es folgte der Prozess gegen
den König und die Hinrichtung Ludwigs XVI. im Januar 1793.
II. Außenpolitischer Druck, Gegenrevolution und Beginn der Jakobinerherrschaft
Nach der Hinrichtung des Königs traten weitere europäische Mächte unter Führung Englands der
Koalition gegen Frankreich bei. Frankreich, das am 1. Februar 1793 auch England und Holland
den Krieg erklärte, erlitt schwere militärische Niederlagen in Belgien. In der Vendée brachen,
begünstigt durch Truppenaushebungen und Steuerlasten, royalistische Erhebungen aus. In der
Hauptstadt sorgten hohe Brotpreise, Arbeitslosigkeit und Inflation für Unruhe. Die äußeren und
inneren Krisen ließen das Ansehen der Girondisten schwinden. Diese Lage versuchten die
Anhänger der Montagnards zu nutzen. Sie hatten zunächst die Girondisten unterstützt, sich Ende
1792 aber endgültig von ihnen gelöst und sie aus dem Jakobinerklub ausgeschlossen. Die
Montagnards stammten im Grunde aus der gleichen sozialen Schicht, waren aber im Unterschied
zu den Girondisten bereit, mit der Pariser Volksbewegung, der dritten entscheidenden politischen
Kraft des Jahres 1793, ein Bündnis einzugehen.
Man nutzte die Unruhe unter den Pariser Massen und setzte gemeinsam mit ihnen im März 1793
zahlreiche Ausnahmegesetze durch: Errichtung eines Revolutionstribunals, Verstaatlichung der
Güter von Emigranten, Zwangskurs für Assignaten, Höchstpreis für Getreide und Bildung des
Wohlfahrtsausschusses als Exekutivorgan des Konvents. Der starke Mann dieses Ausschusses
war zunächst Georges Danton. Der Machtkampf zwischen Girondisten und Montagnards
erreichte nun seinen Höhepunkt. Im Mai mobilisierten die Girondisten die Provinz gegen die
Hauptstadt. In Paris selbst begann ein von Maximilien de Robespierre gelenkter Aufstand der
Sektionen, die am 2. Juni 1793 den Konvent zwangen, 29 führende Girondisten auszuliefern.
Damit begann die eigentliche Jakobinerherrschaft.
III. Strukturen der Jakobinerherrschaft
Frankreich erhielt zwar noch im Juni 1793 eine neue, vom Konvent verabschiedete Verfassung,
die unter anderem das allgemeine Wahlrecht und eine stärkere Berücksichtigung sozialer
Aspekte (Recht auf Arbeit, Recht auf Bildung, Armenunterstützung) enthielt. Sie trat jedoch
wegen des Ausnahmezustandes nicht in Kraft. Die Regierungsarbeit lag bei den zwei
Konventsausschüssen, dem für die Verteidigungsfragen zuständigen Sicherheitsausschuss und
dem Wohlfahrtsausschuss. Die regierenden Jakobiner betrieben nun eine rigorose
Zentralisierung des Staatsapparates (gegen föderalistische Ziele der Girondisten) und versuchten,
durch Wirtschaftslenkung und die Schaffung einer schlagkräftigen Revolutionsarmee die inneren
und äußeren Krisen in den Griff zu bekommen. Hauptkennzeichen des neuen Systems wurde
schließlich der Terror, der sich immer rascher ausbreitete.
IV. Bedeutung der Sansculotten
Die wichtigste Unterstützung erhielten die Jakobiner von den sogenannten Sansculotten. Die in
Klubs und den Sektionen organisierte Pariser Volksbewegung (ihr aktiver Kern umfasste etwa
10% der männlichen Bevölkerung) hatte den Jakobinern um Danton und Robespierre zur Macht
verholfen und erhoffte nun die Erfüllung ihrer Ziele. Die Sansculotten stammten aus den klein7
und unterbürgerlichen Schichten der Städte. Dabei überwog eindeutig das Kleinbürgertum, also
Handwerker, Krämer und Schankwirte. Daneben spielten auch Gesellen und Tagelöhner eine
gewisse Rolle. Als Anführer kamen Juristen und andere radikale Intellektuelle hinzu. Zu den
Hauptforderungen gehörten zunächst einmal die Festsetzung von Höchstpreisen und
Beschränkungen der Eigentumsrechte. Das sozialökonomische Wunschziel war eine egalitäre
Gesellschaft von selbständigen Kleinproduzenten. Man bekannte sich zum Eigentum, doch ganz
im Sinne einer egalitären Kleineigentümergesellschaft. Diese Vorstellungen vom
„Kleinproduzentenparadies“ und staatlichem Dirigismus entstammten der Welt des Ancien
Régime und liefen auf eine Wiederherstellung vorkapitalistischer Verhältnisse hinaus. In
politischer Hinsicht plädierten die Sansculotten für eine direkte Demokratie (für die Permanenz
der Sektionen) und damit für ein allgemeines Mitspracherecht des Volkes, das sich nicht nur auf
Wahlen beschränken, sondern permanent ausgeübt werden sollte. In der Praxis traten Drohungen
und Gewalt der aktivistischen Kreise sehr schnell an die Stelle von Argumenten. Die
Sansculotten trieben die gegenseitige Bespitzelung und die Verfolgung der angeblichen
Staatsfeinde auf den Höhepunkt. Die Denunziation solcher Feinde wurde hier zur Tugend und
Pflicht des Staatsbürgers. Die Guillotine wurde als Sichel der Gleichheit gepriesen.
V. Festigung des Bündnisses zwischen Jakobinern und Sansculotten
Krieg und Gegenrevolution im Inneren festigten zunächst das Bündnis zwischen Jakobinern und
Sansculotten. Es gab von Anfang an Bruchstellen, aber die regierenden Jakobiner brauchten die
Sansculotten und ihre Kampfbereitschaft zur Festigung der Macht im Innern und zur
Selbstbehauptung nach außen. Die Sansculotten bildeten den Kern der im Frühjahr 1793
ausgehobenen Freiwilligenverbände der Revolutionstruppen. Sie trieben auch die levé en masse
vom August 1793 voran, die alle Franzosen zwischen 18 und 60 Jahren zur
Vaterlandsverteidigung aufrief. Der anhaltende Krieg erzwang neue Maßnahmen zur
Lebensmittelversorgung, bei denen die Jakobiner den Vorstellungen der Sansculotten Rechnung
trugen. Der Konvent ließ sich von den Sansculotten zu harten Maßnahmen gegen Wucherer
drängen. Er ließ im September 1793 die Bildung von Sansculotten-Milizen zur Sicherung der
Lebensmittelversorgung zu. Am 27. September 1793 wurde das maximum générale eingeführt,
das die Preise und Löhne generell begrenzte und die Gewinnspannen im Handel auf 5-10%
reduzierte. Die Regierung kam auch den Bauern nochmals entgegen, indem sie am 17. Juli 1793
die entschädigungslose Aufhebung aller Feudalabgaben verfügte und den Bauern den
Landerwerb aus beschlagnahmten Gütern von Emigranten und Verdächtigen erleichterte. Von
den Sansculotten wurde zudem die Aufteilung großer Güter gefordert, um die Gleichheit zu
befördern. Hier verweigerten die an bürgerlichen Eigentumsrechten festhaltenden Jakobiner
jedoch die Zustimmung. Dies brachte seit September 1793 Konfliktstoff in das Bündnis.
Mitglieder einer kleinen sozialradikalen Gruppe um den ehemaligen Priester Jacques Roux
(Enragés), die eine neue Politik in Richtung sozialer Gleichheit anmahnten und zum Aufstand
gegen den Nationalkonvent aufriefen, wurden im Herbst 1793 verhaftet, vor Gericht gestellt und
auf die Guillotine geschickt.
VI. Ursachen und Verlauf der „Schreckensherrschaft“
Ergänzende Literatur:
O. BLANC, Der letzte Brief. Die Schreckensherrschaft der Französischen Revolution in
Augenzeugenberichten, Wien/ Darmstadt 1988.
L. HUNT, Symbole der Macht, Macht der Symbole. Die Französische Revolution und der
Entwurf einer politischen Kultur, Frankfurt a. M. 1989.
8
M. WAGNER, Vendée-Aufstand und Chouannerie im Lichte der neueren Forschung, in: Francia
15 (1987), S. 733-754.
Angesichts der inneren und äußeren Bedrohungssituation sicherte sich der Wohlfahrtsausschuss
im Herbst 1793 weitere Vollmachten und etablierte sich nun endgültig als unumstrittenes
Machtzentrum der Regierungstätigkeit. Seit September erhielt er das Recht, seine Mitglieder zu
kooptieren. Zu den wichtigsten Männern zählten neben Robespierre dessen engster Mitarbeiter
Antoine de Saint-Just, der für die Armeelieferungen zuständige Carnot, der für die
Rüstungsmanufakturen zuständige Jeanbon Saint-André und die auf Druck der
Sanculottenbewegung aufgenommenen Jean-Marie Collot d'Herbois und Jacques Nicolas
Billaud-Varenne. Am 10. Oktober 1793 erklärte der Nationalkonvent die Regierung Frankreichs
als revolutionär bis zum Frieden. Durch das Gesetz vom 4. Dezember 1793 erfolgte eine weitere
Zentralisierung des Herrschaftssystems.
Am Ende des Jahres 1793 hatte sich die Revolution gegenüber ihren innerfranzösischen Gegnern
weitgehend durchgesetzt. Die Anhänger der Girondisten hatten sich von Juni 1793 bis zum
Herbst den neuen Entwicklungen zur Wehr gesetzt und zeitweise etwa 60 der 83 Departements
gegen den Nationalkonvent und die Regierung mobilisiert. In den meisten Fällen wurde der
Aufstand rasch niedergeschlagen. Größere Schwierigkeiten ergaben sich aber in Toulon,
Bordeaux, Marseille und Lyon. Erst Ende 1793 wurde Lyon von den jakobinischen Truppen
erobert, die sich zu grausamen Racheakten hinreißen ließen. Auch die gegenrevolutionären
Kräfte, vor allem in der Vendée, leisteten im Laufe des Jahres 1793 noch vielfachen Widerstand,
der am Ende ebenfalls mit rigorosen Maßnahmen (verbrannte Erde) gebrochen wurde. Diese
Vorgänge haben in den letzten Jahren innerhalb der Forschung eine verstärkte Aufmerksamkeit
erfahren und zu heftigen Kontroversen geführt. Auch außenpolitisch brachte das Jahresende
1793 für die französische Revolutionsregierung eine Atempause. Nach der „levé en masse“ vom
23. August 1793 und der Propagierung des nationalen Volkskriegs entstand ein Heer von fast
einer Million motivierter Soldaten, das sich gegen die Söldnerheere des alten Europas immer
besser behauptete. Noch im September 1793 wurden die Engländer bei Dünkirchen
zurückgeworfen. Im Dezember 1793 erfolgte die Rückeroberung des Elsaß. Die Erfolge gegen
die Revolutionsgegner förderten freilich bald das Wiederaufflammen von Fraktionskämpfen und
Spannungen zwischen Jakobinern und Sansculotten.
Seit Oktober 1793 häuften sich die großen Prozesse gegen Revolutionsfeinde, die zur
Abschreckung aller inneren Gegner dienen sollten. Die Verfahren vor dem Revolutionstribunal
(Ankläger war Antoine Fouquier-Tinville) wurden beschleunigt und ließen den Angeklagten
immer weniger Rechte. Zu den wichtigsten Opfern im Herbst des Jahres 1793 gehörten die
führenden Girondisten Jacques Pierre Brissot und Pierre Vergniaud, die ehemalige Königin
Marie Antoinette und der Herzog Philippe Égalité. Der Großteil der Verhaftungen erfolgte
weniger wegen politischer Opposition gegen die Revolution, sondern wegen Vergehen gegen die
strengen wirtschaftspolitischen Bestimmungen. Die Zahl der pro Monat Hingerichteten lag bis
November 1793 in ganz Frankreich bei etwa 100. Im November stieg sie auf 500, im Dezember
waren es über 3 000. Trotz der militärischen Erfolge im Inneren und nach außen ging der Terror
der Kriegsdiktatur weiter. Robespierre hielt es für verfrüht, die Zügel wieder zu lockern. Hierzu
trugen auch die inneren Auseinandersetzungen unter den Montagnards bei.
Gegen Robespierre und seine Anhänger standen auf dem rechten Flügel Danton und seine
Anhänger sowie auf dem linken die Anhänger des Journalisten Jacques René Hébert
(Hébertisten). Letztere traten das Erbe des 1793 von einer katholischen Gegnerin der Revolution
(Charlotte Corday) ermordeten Jean-Paul Marat und der auf Weisung Robespierres
hingerichteten Enragés an. Sie warfen den Machthabern vor, Feinde der Gleichheit und des
Volkes zu sein. Robespierre lehnte die geforderten weitergehenden sozialpolitischen
Maßnahmen ebenso ab wie die Verschärfung des Kampfes gegen die Kirche. Im März 1794
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wurde ein Aufstandsversuch der Hébertisten in den Anfängen erstickt, die Führer des ultralinken
Flügels wurden am 13./14. März 1794 verhaftet und wenige Tage später hingerichtet. Bald
danach folgte die Vernichtung von Danton und seinen Anhängern. Am 30. März 1794 wurden
sie verhaftet und am 5. April hingerichtet.
VII. Höhepunkt und Bewertung der „Grande Terreur“
Obwohl sich Robespierre gegen seine inneren Gegner behauptet hatte und auch der Krieg
zugunsten Frankreichs verlief (am 26. Juni 1794 siegten die Franzosen im belgischen Fleurus
gegen die Österreicher), erreichte der Terror zwischen April und dem 27. Juli 1794, dem Sturz
Robespierres, noch einmal einen neuen Höhepunkt. Am 10. Juni 1794 begann der sogenannte
„Große Schrecken“ („La Grande Terreur“ – die eigentliche Schreckensherrschaft). In Paris hatte
es bis dahin insgesamt 1 220 Verurteilte gegeben. Jetzt wurden in nur 49 Tagen 1 376 Personen
hingerichtet. Die Zahl der 1793/94 durchgeführten öffentlichen Hinrichtungen in Frankreich ist
auf 16 500 geschätzt worden. Hierbei wurden sogenannte Massenhinrichtungen nach den
Eroberungen von gegenrevolutionären Städten und Dörfern nicht eingerechnet. Allein in der
Vendée sollen in neun Monaten 150 000 Menschen ermordet worden sein. Marxistische
Historiker wie SOBOUL haben den Terror als „Instrument zur Verteidigung der Nation und der
Revolution gegen Rebellen und Verbrecher“ verteidigt. Liberale Historiker wie FURET weisen
dies zurück und sehen in der Jakobinerherrschaft den Vorläufer der späteren totalitären
Diktaturen. Konservative Historiker sprechen sogar von planmäßig durchgeführtem Massenmord
aufgrund ideologischer Vorgaben. Der Terror war jedoch nicht von Anfang an in der Revolution
angelegt, sondern die Folge einer Dynamik aus innerer wie äußerer Bedrohung. Ziel des Terrors
war es zunächst, den ausgebrochenen Bürgerkrieg zu kanalisieren und Vorfälle wie die
Septembermorde zu verhindern. Konvent und Wohlfahrtsausschuss nahmen den Schrecken auf
sich, damit das Volk nicht noch „schrecklicher wurde“. Danton 1793: „Seien wir schrecklich,
damit das Volk es nicht zu sein braucht. Das ist ein Gebot der Humanität.“ Deshalb wählte man
den Schauprozess und die öffentliche Hinrichtung. Robesspierre bezeichnete den Terror als
„Emanation der Tugend“. Krieg, Bürgerkrieg und die inneren Widersprüche der Revolution
sorgten dann dafür, dass sich der Terror am Ende mehr und mehr verselbstständigte.
VIII. Der Sturz Robespierres am 27. Juli 1794
Mit der Verschärfung des Terrors untergrub Robespierre seine eigene Machposition. Indem er
gegen die Führer der Volksbewegung (Enragés, Hébertisten) und auch immer mehr gegen die
Interessen der Sansculotten handelte (Rückkehr zum Wirtschaftsliberalismus), schwächte
Robespierre den Druck der Straße und stärkte den Nationalkonvent. Auf der anderen Seite
förderte die Ausschaltung der Gemäßigten im Bürgertum, aber auch Verurteilungen von
Sansculotten die Furcht vor einer weiteren Eskalation des Terrors (Massenangst vor dem Terror).
All dies erleichterte es den Abgeordneten des Nationalkonvents, nun die Rückkehr zu den
Normen eines bürgerlichen Liberalismus einzuleiten. Die Revolution begann zu erstarren. Auch
der Versuch, mit dem neuen Kult des „höchsten Wesens“ die inneren Gegensätze zu
überbrücken, brachte trotz des großartig inszenierten Nationalfestes vom 8. Juni 1794 nicht den
erhofften Durchbruch. Ende Juli 1794 bildete sich eine Verschwörung aus führenden
Konventsmitgliedern, Teilen des Wohlfahrtsausschusses und des Verteidigungsausschusses
sowie führender Militärs, die Robespierre am 27. Juli 1794 stürzte. Mitglieder des
Wohlfahrtsausschusses wie Collot d'Herbois und Billaud-Varenne spielten dabei eine
entscheidende Rolle. Robespierre und seine engsten Anhänger wurden verhaftet und am 28. Juli
1794 hingerichtet. Nur 16 von 48 Pariser Sektionen waren noch bereit, Robespierre zu
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unterstützen, die anderen verhielten sich passiv. Mit der neuen Politik der Thermidorianer um
Paul Barras brach also die innere Dynamik des Revolutionsprozesses zusammen. Die Politik der
Thermidorianer war auf Mäßigung und Versöhnung ausgerichtet. Durch Beendigung des
Terrors, Religionsfreiheit und Wirtschaftsliberalismus sollten die Franzosen wieder frei und
sicher leben können, ohne auf die grundlegenden Errungenschaften der großen Revolution
verzichten zu müssen.
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