doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 - 2014
Plenarsitzungsdokument
22.5.2013
B7-0237/2013 }
B7-0238/2013 }
B7-0241/2013 }
B7-0242/2013 }
B7-0245/2013 } RC1
GEMEINSAMER
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht gemäß Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 der
Geschäftsordnung
anstelle der Entschließungsanträge der Fraktionen:
Verts/ALE (B7-0237/2013)
PPE (B7-0238/2013)
S&D (B7-0241/2013)
ALDE (B7-0242/2013)
GUE/NGL (B7-0245/2013)
zu Indien: Die Hinrichtung von Mohammad Afzal Guru und deren Folgen
(2013/2640(RSP))
José Ignacio Salafranca Sánchez-Neyra, Eija-Riitta Korhola, Elmar Brok,
Cristian Dan Preda, Filip Kaczmarek, Bernd Posselt, Philippe Boulland,
Jarosław Leszek Wałęsa, Bogusław Sonik, Tunne Kelam, Roberta Angelilli,
Elena Băsescu, Anne Delvaux, Anna Záborská, Sergio Paolo Francesco
Silvestris, Giovanni La Via, Eduard Kukan, Sari Essayah, Jean Roatta, Petri
Sarvamaa, Monica Luisa Macovei, Mairead McGuinness, Krzysztof Lisek
im Namen der PPE-Fraktion
Véronique De Keyser, Ana Gomes, Liisa Jaakonsaari, Mitro Repo, Joanna
Senyszyn, Lidia Joanna Geringer de Oedenberg, Pino Arlacchi, María Muñiz
De Urquiza, Antigoni Papadopoulou
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In Vielfalt geeint
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im Namen der S&D-Fraktion
Graham Watson, Phil Bennion, Annemie Neyts-Uyttebroeck, Louis Michel,
Marietje Schaake, Alexander Graf Lambsdorff, Leonidas Donskis, Marielle
de Sarnez, Ramon Tremosa i Balcells, Sonia Alfano, Izaskun Bilbao
Barandica, Sarah Ludford, Kristiina Ojuland, Robert Rochefort, Hannu
Takkula
im Namen der ALDE-Fraktion
Karima Delli, Barbara Lochbihler, Jean Lambert
im Namen der Verts/ALE-Fraktion
Marie-Christine Vergiat
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
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Entschließung des Europäischen Parlaments zu Indien: Hinrichtung von Mohammad
Afzal Guru und ihre Folgen
(2013/2640(RSP))
Das Europäische Parlament,
– unter Hinweis auf die von der Generalversammlung der Vereinten Nationen am
18. Dezember 2007 angenommene Resolution 62/149, in der ein Moratorium für den
Vollzug der Todesstrafe gefordert wird, und die am 18. Dezember 2008 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommene Resolution 63/168, in der die
Umsetzung der 2007 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommenen
Resolution 62/149 gefordert wird,
– unter Hinweis auf die Schlusserklärung des Vierten Weltkongresses gegen die Todesstrafe
vom 24. bis 26. Februar 2010 in Genf, in der die weltweite Abschaffung der Todesstrafe
gefordert wird,
– unter Hinweis auf den Bericht des Generalsekretärs der Vereinten Nationen vom 11. August
2010 über Moratorien für den Einsatz der Todesstrafe,
– unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zur Abschaffung der Todesstrafe,
insbesondere diejenige vom 26. April 2007 zur Initiative für ein weltweites Moratorium für
die Todesstrafe1,
– unter Hinweis auf das im Juli 2012 von 14 ehemaligen Richtern des Obersten Gerichts und
der Obergerichte Indiens an den indischen Präsidenten gerichtete Ersuchen, die Todesurteile
gegen 13 Häftlinge umzuwandeln, da das Oberste Gericht die betreffenden Urteile in den
vergangenen neun Jahren fälschlicherweise aufrechterhalten habe,
– unter Hinweis auf den „Internationalen Tag gegen die Todesstrafe“ und die Einführung des
„Europäischen Tags gegen die Todesstrafe“, der jedes Jahr am 10. Oktober begangen wird,
– gestützt auf Artikel 122 Absatz 5 und Artikel 110 Absatz 4 seiner Geschäftsordnung,
A. in der Erwägung, dass Mohammad Afzal Guru 2002 zum Tode verurteilt wurde, nachdem er
im Zusammenhang mit dem im Dezember 2001 auf das indische Parlament verübten
Anschlag der Verschwörung für schuldig befunden wurde, und dass das Todesurteil von den
indischen Behörden am 9. Februar 2013 vollstreckt wurde;
B. in der Erwägung, dass die Todesstrafe die grausame, unmenschliche und entwürdigende
Bestrafung schlechthin ist und gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
verankerte Recht auf Leben verstößt,
C. in der Erwägung, dass weltweit 154 Länder die Todesstrafe de iure oder de facto abgeschafft
haben; in der Erwägung, dass Indien, als es sich vor der Wahl am 20. Mai 2011 um einen
1
ABl. C 74 E vom 20.3.2008, S. 775.
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DE
Sitz im UN-Menschenrechtsrat bewarb, zusagte, in Bezug auf die Förderung und den Schutz
der Menschenrechte die höchsten Standards einzuhalten;
D. in der Erwägung, dass Indien sein achtjähriges inoffizielles Moratorium in Bezug auf
Hinrichtungen im November 2012 beendete, als das Todesurteil gegen Ajmal Kasab
vollstreckt wurde, der wegen seiner Rolle bei den Anschlägen von Mumbai 2008 verurteilt
worden war;
E. in der Erwägung, dass nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen ernste
Fragen zur Fairness des Verfahrens gegen Afzal Guru aufgeworfen haben;
F. in der Erwägung, dass in Indien derzeit mehr als 1.455 Häftlinge in Todeszellen sitzen;
G. in der Erwägung, dass es nach dem Tod von Afzal Guru zu Protesten kam, obwohl in weiten
Teilen des unter indischer Verwaltung stehenden Teils Kaschmirs eine Ausgangssperre
verhängt wurde;
1. bekräftigt seine seit langem vertretene Ablehnung der Todesstrafe in allen Fällen und unter
allen Umständen und fordert erneut ein sofortiges Moratorium für die Vollstreckung der
Todesstrafe in den Ländern, die die Todesstrafe noch verhängen;
2. verurteilt die von der indischen Regierung im Geheimen vollzogene Hinrichtung von Afzal
Guru im Tihar-Gefängnis in Neu-Delhi am 9. Februar 2013, die dem weltweiten Trend zur
Abschaffung der Todesstrafe entgegensteht, und bekundet sein Bedauern, dass die Ehefrau
von Afzal Guru und weitere Angehörige nicht über seine bevorstehende Hinrichtung und
sein Begräbnis informiert wurden;
3. fordert die indische Regierung auf, den Leichnam von Afzal Guru seiner Familie zu
überstellen;
4. fordert die staatlichen Organe Indiens auf, in allen Gerichtsverfahren und Rechtsprozessen
weiterhin an den höchsten nationalen und internationalen Justizstandards festzuhalten und für
alle Häftlinge und Personen, denen ein Gerichtsverfahren bevorsteht, die notwendige
Rechtshilfe zu gewährleisten;
5. bedauert den Tod von drei jungen Kaschmiris im Zuge der Proteste gegen die Hinrichtung
von Afzal Guru; fordert die Sicherheitskräfte auf, beim Einsatz von Gewalt gegen friedliche
Demonstranten Zurückhaltung zu üben;
6. fordert die indische Regierung nachdrücklich auf, künftig keinen Hinrichtungsbefehl zu
billigen;
7. fordert die Regierung und das Parlament Indiens auf, ein Gesetz zur Einführung eines
endgültigen Moratoriums in Bezug auf Hinrichtungen mit dem Ziel einer Abschaffung der
Todesstrafe in naher Zukunft zu verabschieden;
8. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung der Vizepräsidentin der
Kommission/Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, dem Rat, der
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Kommission, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär
des Commonwealth, dem UN-Generalsekretär, dem Präsidenten der UNGeneralversammlung, der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte
und dem Präsidenten, der Regierung und dem Parlament von Indien zu übermitteln.
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