URGENT ACTION Amnesty International

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AI-INDEX: ASA 20/030/2011 DATUM: 17. JUNI 2011 – BS
FURTHER INFORMATION
URGENT ACTION
FI UA 161/2011-1
DROHENDE HINRICHTUNG AM 21. JULI
INDIEN
Das für den indischen Bundesstaat Assam zuständige Oberste Gericht in der Stadt Gauhati (Gauhati High Court) hat
die Hinrichtung von Mahendra Nath Das bis zum 21. Juli 2011 ausgesetzt. Die Regierung hatte mehr Zeit beantragt, um
dem Gericht eine Stellungnahme abzugeben. Nun ist der entscheidende Zeitpunkt, mit Appellen auf die Regierung
einzuwirken, damit sie das gegen Mahendra Nath Das verhängte Todesurteil umwandelt.
Die Mutter von Mahendra Nath Das hatte Anfang Juli einen Antrag auf Umwandlung des Todesurteils gestellt. Das zuständige
Oberste Gericht in der Stadt Gauhati fragte daraufhin bei der Regierung des Bundesstaates Assam und der indischen
Zentralregierung nach, warum es elf Jahre gedauert habe, bis über das für Mahendra Nath Das eingereichte Gnadengesuch
entschieden wurde. Bei einer Anhörung am 17. Juni wurde der indischen Regierung eine Verlängerung der Frist eingeräumt, bis
sie ihre Antwort auf diese Frage übermitteln muss. Das Gericht setzte die Hinrichtung bis zum 21. Juli aus.
In der Vergangenheit hat es Fälle gegeben, in denen indische Gerichte Todesurteile mit der Begründung umwandelten, dass
Entscheidungen über Gnadengesuche verspätet gefällt worden seien. Amnesty International lehnt die Todesstrafe in jedem Fall
ab, da sie die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen darstellt.
Mahendra Nath Das wurde im August 1997 zum Tode verurteilt, nachdem er einer 1996 verübten Tötung in Guwahati im
Bundesstaat Assam für schuldig befunden worden war. Dies wäre die erste Hinrichtung in Indien seit 2004.
HINTERGRUNDINFORMATIONEN
Mahendra Nath Das wurde 1997 zum Tode verurteilt. Die indische Staatspräsidentin lehnte sein Gnadengesuch auf Anraten der
Regierung ab. Das gerichtliche Verfahren war bereits abgeschlossen, nachdem das Obere Gericht (High Court) das Todesurteil
im Februar 1998 bestätigt und der Oberste Gerichtshof das Rechtsmittel im Mai 1999 zurückgewiesen hatte. Der indischen
Regierung lag seit 2000 ein Gnadengesuch vor, über das aber erst im Mai 2011 entschieden wurde.
Dies ist die erste Ablehnung eines Gnadengesuchs seit 2004, als zuletzt ein Todesurteil in Indien vollstreckt wurde. Davor war
zuletzt 1997 ein Mensch hingerichtet worden. Eine Wiederaufnahme von Hinrichtungen in Indien nach einer siebenjährigen
Unterbrechung würde regionalen und globalen Entwicklungen zur Abschaffung der Todesstrafe zuwiderlaufen.
UN-Gremien und -Organe haben Mitgliedstaaten wiederholt dazu aufgerufen, ein Hinrichtungsmoratorium zu verhängen mit
dem Ziel, die Todesstrafe ganz abzuschaffen. Zuletzt wurde dies in der Verabschiedung einer dritten Resolution der UNGeneralversammlung zur Todesstrafe im Dezember 2010 deutlich. In einer allgemeinen Bemerkung des UNMenschenrechtsausschusses zu Artikel 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte dessen
Vertragsstaat Indien ist, heisst es, dass Artikel 6 sich „allgemein auf die Abschaffung der Todesstrafe in einer Weise bezieht, die
sehr nahe legt, dass die Abschaffung der Todesstrafe wünschenswert ist“ und dass „alle Massnahmen zur Abschaffung der
Todesstrafe als Fortschritt im Hinblick auf die Wahrung des Rechts auf Leben betrachtet werden sollten ...“.
Andere nationale und regionale Institutionen haben ebenfalls ihre Auffassung zum Ausdruck gebracht, dass die lange
Inhaftierung in der Todeszelle einer grausamen, unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung gleichkommen kann und
deshalb automatisch zur Umwandlung des Todesurteils führen sollte. Auch das Völkerrecht und Menschenrechtsstandards
schreiben fest, dass zum Tode Verurteilte das Recht haben müssen, während des gesamten Verfahrens alle zur Verfügung
stehenden Rechtsmittel und Möglichkeiten, Gnadengesuche einzureichen – einschliesslich der Anrufung internationaler
Institutionen – auszuschöpfen.
Amnesty International wendet sich in allen Fällen gegen die Todesstrafe, unabhängig von der Art des Verbrechens, der Person
der Täterin oder des Täters oder der Hinrichtungsmethode.
AMNESTY INTERNATIONAL Schweizer Sektion . Section Suisse . Sezione Svizzera . Speichergasse 33 . Postfach . 3001 Bern
T: +41 31 307 22 22 . F: +41 31 307 22 33 . [email protected] . http://ua.amnesty.ch
EMPFOHLENE AKTIONEN
Schreiben Sie bitte faxe, E-Mails oder Luftpostbriefe mit folgenden forderungen

Ich fordere Sie dringend auf, das Todesurteil für Mahendra Nath Das umzuwandeln.

Ich bin mir der Schwere des Verbrechens bewusst, für das Mahendra Nath Das zum Tode verurteilt wurde. Allerdings
möchte ich Sie daran erinnern, dass die Todesstrafe die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen
darstellt.

Ich möchte Sie an die Aufforderung der UN-Generalversammlung zur Verhängung eines Hinrichtungsmoratoriums erinnern,
mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen. Ich möchte Sie ausserdem darauf hinweisen, dass die Wiederaufnahme von
Hinrichtungen in Indien nach einer siebenjährigen Unterbrechung regionalen und globalen Entwicklungen zur Abschaffung
der Todesstrafe zuwiderläuft.
Please write immediately

Urging that the death sentence of Mahendra Nath Das be commuted.

Acknowledging the seriousness of the crime for which Mahendra Nath Das has been convicted, but reiterating that the death penalty itself is the ultimate form of cruel, inhuman and
degrading punishment.

Reiterating the call of the UN General Assembly to establish a moratorium on executions with a view to abolishing the death penalty, and pointing out that India’s decision to resume
executions after a seven-year hiatus goes against regional and global trends towards abolition of the death penalty.
Bitte schreiben Sie Ihre Appelle möglichst sofort, so dass sie noch vor dem 21. Juli 2011 eintreffen. Schreiben Sie in gutem
Hindi, Englisch oder auf Deutsch.
APPELLE AN
PREMIERMINISTER,
Dr. Manmohan Singh,
South Block,
Raisina Hill,
New Delhi 110 001,
INDIEN.
Fax: (00 91) 11 2301 9545 // (00 91) 11 2301 6857
E-Mail über das Formular auf der Website: http://pmindia.nic.in/feedback.htm
(korrekte Anrede: Dear Prime Minister / Sehr geehrter Herr Premierminister)
Staatspräsidentin,
Pratibha Patil,
Office of the President,
Rashtrapati Bhavan,
New Delhi 110 004,
INDIEN.
Fax: (00 91) 11 2301 7290 // (00 91) 11 2301 7824
E-Mail über das Formular auf der Website: http://helpline.rb.nic.in (auf „lodge a request/grievance“ klicken)
(korrekte Anrede: Dear President / Sehr geehrte Frau Präsidentin)
KOPIEN AN
Innenminister,
P. Chidambaram,
North Block,
Central Secretariat,
New Delhi – 110 001,
INDIEN.
Fax: (00 91) 11 230 94 221
Email: [email protected]
Ambassade de la République de l'Inde;
Kirchenfeldstrasse 28;
Case postale 406;
3000 Berne 6.
Fax: 031 351 15 57
E-mail: [email protected]
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