cmni/conf/bericht/1 – endg.

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ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT
DONAUKOMMISSION
WIRTSCHAFTSKOMMISSION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR EUROPA
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CMNI/CONF/BERICHT/1 – ENDG.
ECE/TRANS/CMNI/CONF/REPORT/1 – ENDG.
2. Oktober 2000
Original: FRANZÖSISCH
Gemeinsam von der ZKR,
der Donaukommission und der UN-ECE
einberufene Diplomatische Konferenz
zur Annahme des Budapester Übereinkommens über den Vertrag
über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt
BERICHT ÜBER DIE DIPLOMATISCHE KONFERENZ
(Budapest, 25. September – 3. Oktober 2000)
TEILNAHME
1.
Die gemeinsam von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), der
Donaukommission (DK) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen
für Europa (UN/ECE) einberufene Diplomatische Konferenz zur Annahme des
Übereinkommens über den Vertrag über die Güterbeförderung in der
Binnenschifffahrt (CMNI) fand vom 25. September bis zum 3. Oktober 2000 im
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn in Budapest
statt.
2.
An den Arbeiten der Konferenz nahmen Vertreter folgender Länder teil: Belgien,
Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande,
Österreich,
Rumänien,
Russische
Föderation,
Schweiz,
Slowakei,
Tschechische Republik, Ungarn.
3.
Folgende Staaten waren als Beobachter vertreten: Belarus, Türkei.
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4.
Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die Donaukommission und die
Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa waren an den Arbeiten
der Konferenz beteiligt.
5.
Die Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr
(OTIF) war als Beobachter auf der Konferenz vertreten.
6.
Folgende internationale Nichtregierungsorganisationen waren auf der Konferenz
durch
Beobachter
vertreten:
Die
Internationale
Vereinigung
des
Rheinschiffsregisters (IVR), der Internationale Transport - Versicherungsverband
(IUMI), die Internationale Binnenschifffahrtsunion (IBU) und der Verein für
Europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen (VBW).
ERÖFFNUNG DER SITZUNG
7.
Nachdem der interimistische Exekutivpräsident Árpád PRANDLER die Teilnehmer
willkommen geheißen hat, hat der Stellvertretende Staatssekretär für Auswärtige
Angelegenheiten Csaba LÖRINCZ im Namen des Außenministers der Republik
Ungarn eine Ansprache gehalten.
Herr László NÓGRADI, Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft der Republik
Ungarn, hat im Namen der Regierung der Republik Ungarn eine Rede gehalten
und die Konferenz am Montag, dem 25. September 2000, um 10 Uhr 30, offiziell
eröffnet.
ANNAHME DER GESCHÄFTSORDNUNG
8.
Die
vom
Exekutivsekretariat
vorgeschlagene
Geschäftsordnung
(CMNI/CONF (00) 1 – Add. 1 und ECE/TRANS/CMNI/CONF/1/Add. 1) ist
angenommen worden.
WAHL DES BÜROS DER KONFERENZ
9.
Gemäß Artikel 6 der Geschäftsordnung hat die Konferenz Herrn Serge SEGURA
(Frankreich) zum Vorsitzenden der Konferenz gewählt.
Die Herren Árpád PRANDLER (Ungarn) und Alexandru Serban CUCU
(Rumänien) sind zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden.
Herr Walter MÜLLER (Schweiz) ist zum Berichterstatter der Konferenz gewählt
worden.
Zudem ist Frau Beate CZERWENKA (Deutschland) zur Vorsitzenden des
Redaktionsausschusses gewählt worden.
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BERICHT ÜBER DIE VOLLMACHTEN DER VERTRETER
10.
Gemäß Artikel 4 der Geschäftsordnung hat die Kommission zur Überprüfung der
Vollmachten, der Herr Hellmuth STRASSER (Österreich) Vorsitzender,
Herr Johannes KUNZ (Schweiz) und Herr Petr HRON (Tschechische Republik)
angehörten, die Vollmachten der Vertreter der Staaten geprüft und der Konferenz
Bericht erstattet.
Die Konferenz hat festgestellt, dass die vorgelegten Vollmachten ordnungsgemäß
sind.
Der Bericht der Kommission wird dem Depositar zur Aufbewahrung in seinen
Archiven übergeben.
GENEHMIGUNG DER TAGESORDNUNG
11.
Die
vom
Exekutivsekretariat
vorgeschlagene
Tagesordnung
CMNI/CONF (00) 1 und ECE/TRANS/CMNI/CONF/1 ist genehmigt worden.
PRÜFUNG DES ENTWURFS FÜR EIN ÜBEREINKOMMEN
GÜTERBEFÖRDERUNG AUF BINNENWASSERSTRASSEN (CMNI)
(CMNI/CONF (99) 2 und ECE/TRANS/CMNI/CONF/2)
ÜBER
DIE
12.
Die Konferenz hat bei ihren Beratungen den Text des Entwurfs für ein
Übereinkommen über die Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen (CMNI)
zugrunde gelegt, der von dem gemeinsam von ZKR, DK und UN/ECE
eingesetzten Vorbereitungsausschuss der Regierungsexperten ausgearbeitet
worden ist (Dokument CMNI/CONF (99) 2 – ECE/TRANS/CMNI/CONF/2).
13.
Die Konferenz hat im Plenum die dem Exekutivsekretariat übermittelten
Vorschläge und Bemerkungen sowie während der Konferenz von den
Delegationen eingereichte schriftliche Vorschläge geprüft und eine Lösung für die
Frage der Haftungsbefreiungen des Frachtführers gefunden.
14.
Ein
Redaktionsausschuss
hat
getagt
und
die
Bereinigung
Übereinkommenstextes in den verschiedenen Fassungen durchgeführt.
15.
Die Konferenz hat beschlossen, die in den Anlagen enthaltenen Protokolle 1 und
2
dem
Übereinkommen
nicht
beizufügen
und
Artikel
33
des
Übereinkommensentwurfs zu streichen, der die Grundlage für diese Protokolle
darstellte. Denn die Delegationen waren der Auffassung, dass insbesondere die
mittel- und osteuropäischen Staaten, die ein besonderes Interesse an den in den
Protokollen enthaltenen Vorschriften haben könnten, diese ebenso gut auch nach
Belieben ganz oder teilweise in ihr innerstaatliches Recht integrieren könnten.
des
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ANNAHME DER SCHLUSSAKTE EINSCHLIESSLICH DES BEIGEFÜGTEN
BESCHLUSSES (Anlage) UND DES ÜBEREINKOMMENS IN DER VON DEN
KONFERENZ ERARBEITETEN FASSUNG
16.
Die Konferenz hat das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die
Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) am 3. Oktober 2000 in
Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch einstimmig angenommen
(CMNI/CONF (99) 2/ENDG. und ECE/TRANS/CMNI/CONF/2/ENDG.).
17.
Die Konferenz hat die Schlussakte auf der Grundlage eines vom
Exekutivsekretariat vorbereiteten Entwurfs einstimmig angenommen. Der von der
Konferenz
angenommene
endgültige
Text
ist
in
Dokument
(CMNI/CONF (00) 3/ENDG. und ECE/TRANS/CMNI/CONF/3/ENDG.) enthalten.
UNTERZEICHNUNG DER SCHLUSSAKTE DER KONFERENZ
18.
Die Schlussakte der Konferenz ist am 3. Oktober 2000 von den Vertretern folgender
Staaten unterzeichnet worden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich,
Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Russische Föderation,
Schweiz, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn.
19.
Sie ist von den Vertretern der vorgenannten Staaten in den offiziellen Sprachen
Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch unterzeichnet worden.
UNTERZEICHNUNG DES ÜBEREINKOMMENS
20.
Das Übereinkommen liegt für die Dauer eines Jahres beim Minister für Auswärtige
Angelegenheiten der Republik Ungarn zur Unterzeichnung auf, sobald die fünf
offiziellen Sprachfassungen beim Depositar vorliegen. (Da die niederländische
Sprache keine Arbeitssprache der Konferenz war, ist die offizielle niederländische
Fassung nicht in der Anlage beigefügt).
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