_______________ ZENTRALKOMMISSION FÜR DIE RHEINSCHIFFFAHRT DONAUKOMMISSION WIRTSCHAFTSKOMMISSION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR EUROPA _____________ CMNI/CONF/BERICHT/1 – ENDG. ECE/TRANS/CMNI/CONF/REPORT/1 – ENDG. 2. Oktober 2000 Original: FRANZÖSISCH Gemeinsam von der ZKR, der Donaukommission und der UN-ECE einberufene Diplomatische Konferenz zur Annahme des Budapester Übereinkommens über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt BERICHT ÜBER DIE DIPLOMATISCHE KONFERENZ (Budapest, 25. September – 3. Oktober 2000) TEILNAHME 1. Die gemeinsam von der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt (ZKR), der Donaukommission (DK) und der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UN/ECE) einberufene Diplomatische Konferenz zur Annahme des Übereinkommens über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) fand vom 25. September bis zum 3. Oktober 2000 im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn in Budapest statt. 2. An den Arbeiten der Konferenz nahmen Vertreter folgender Länder teil: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Russische Föderation, Schweiz, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn. 3. Folgende Staaten waren als Beobachter vertreten: Belarus, Türkei. -2- 4. Die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt, die Donaukommission und die Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa waren an den Arbeiten der Konferenz beteiligt. 5. Die Zwischenstaatliche Organisation für den Internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) war als Beobachter auf der Konferenz vertreten. 6. Folgende internationale Nichtregierungsorganisationen waren auf der Konferenz durch Beobachter vertreten: Die Internationale Vereinigung des Rheinschiffsregisters (IVR), der Internationale Transport - Versicherungsverband (IUMI), die Internationale Binnenschifffahrtsunion (IBU) und der Verein für Europäische Binnenschifffahrt und Wasserstraßen (VBW). ERÖFFNUNG DER SITZUNG 7. Nachdem der interimistische Exekutivpräsident Árpád PRANDLER die Teilnehmer willkommen geheißen hat, hat der Stellvertretende Staatssekretär für Auswärtige Angelegenheiten Csaba LÖRINCZ im Namen des Außenministers der Republik Ungarn eine Ansprache gehalten. Herr László NÓGRADI, Minister für Verkehr und Wasserwirtschaft der Republik Ungarn, hat im Namen der Regierung der Republik Ungarn eine Rede gehalten und die Konferenz am Montag, dem 25. September 2000, um 10 Uhr 30, offiziell eröffnet. ANNAHME DER GESCHÄFTSORDNUNG 8. Die vom Exekutivsekretariat vorgeschlagene Geschäftsordnung (CMNI/CONF (00) 1 – Add. 1 und ECE/TRANS/CMNI/CONF/1/Add. 1) ist angenommen worden. WAHL DES BÜROS DER KONFERENZ 9. Gemäß Artikel 6 der Geschäftsordnung hat die Konferenz Herrn Serge SEGURA (Frankreich) zum Vorsitzenden der Konferenz gewählt. Die Herren Árpád PRANDLER (Ungarn) und Alexandru Serban CUCU (Rumänien) sind zu stellvertretenden Vorsitzenden gewählt worden. Herr Walter MÜLLER (Schweiz) ist zum Berichterstatter der Konferenz gewählt worden. Zudem ist Frau Beate CZERWENKA (Deutschland) zur Vorsitzenden des Redaktionsausschusses gewählt worden. -3- BERICHT ÜBER DIE VOLLMACHTEN DER VERTRETER 10. Gemäß Artikel 4 der Geschäftsordnung hat die Kommission zur Überprüfung der Vollmachten, der Herr Hellmuth STRASSER (Österreich) Vorsitzender, Herr Johannes KUNZ (Schweiz) und Herr Petr HRON (Tschechische Republik) angehörten, die Vollmachten der Vertreter der Staaten geprüft und der Konferenz Bericht erstattet. Die Konferenz hat festgestellt, dass die vorgelegten Vollmachten ordnungsgemäß sind. Der Bericht der Kommission wird dem Depositar zur Aufbewahrung in seinen Archiven übergeben. GENEHMIGUNG DER TAGESORDNUNG 11. Die vom Exekutivsekretariat vorgeschlagene Tagesordnung CMNI/CONF (00) 1 und ECE/TRANS/CMNI/CONF/1 ist genehmigt worden. PRÜFUNG DES ENTWURFS FÜR EIN ÜBEREINKOMMEN GÜTERBEFÖRDERUNG AUF BINNENWASSERSTRASSEN (CMNI) (CMNI/CONF (99) 2 und ECE/TRANS/CMNI/CONF/2) ÜBER DIE 12. Die Konferenz hat bei ihren Beratungen den Text des Entwurfs für ein Übereinkommen über die Güterbeförderung auf Binnenwasserstraßen (CMNI) zugrunde gelegt, der von dem gemeinsam von ZKR, DK und UN/ECE eingesetzten Vorbereitungsausschuss der Regierungsexperten ausgearbeitet worden ist (Dokument CMNI/CONF (99) 2 – ECE/TRANS/CMNI/CONF/2). 13. Die Konferenz hat im Plenum die dem Exekutivsekretariat übermittelten Vorschläge und Bemerkungen sowie während der Konferenz von den Delegationen eingereichte schriftliche Vorschläge geprüft und eine Lösung für die Frage der Haftungsbefreiungen des Frachtführers gefunden. 14. Ein Redaktionsausschuss hat getagt und die Bereinigung Übereinkommenstextes in den verschiedenen Fassungen durchgeführt. 15. Die Konferenz hat beschlossen, die in den Anlagen enthaltenen Protokolle 1 und 2 dem Übereinkommen nicht beizufügen und Artikel 33 des Übereinkommensentwurfs zu streichen, der die Grundlage für diese Protokolle darstellte. Denn die Delegationen waren der Auffassung, dass insbesondere die mittel- und osteuropäischen Staaten, die ein besonderes Interesse an den in den Protokollen enthaltenen Vorschriften haben könnten, diese ebenso gut auch nach Belieben ganz oder teilweise in ihr innerstaatliches Recht integrieren könnten. des -4- ANNAHME DER SCHLUSSAKTE EINSCHLIESSLICH DES BEIGEFÜGTEN BESCHLUSSES (Anlage) UND DES ÜBEREINKOMMENS IN DER VON DEN KONFERENZ ERARBEITETEN FASSUNG 16. Die Konferenz hat das Budapester Übereinkommen über den Vertrag über die Güterbeförderung in der Binnenschifffahrt (CMNI) am 3. Oktober 2000 in Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch einstimmig angenommen (CMNI/CONF (99) 2/ENDG. und ECE/TRANS/CMNI/CONF/2/ENDG.). 17. Die Konferenz hat die Schlussakte auf der Grundlage eines vom Exekutivsekretariat vorbereiteten Entwurfs einstimmig angenommen. Der von der Konferenz angenommene endgültige Text ist in Dokument (CMNI/CONF (00) 3/ENDG. und ECE/TRANS/CMNI/CONF/3/ENDG.) enthalten. UNTERZEICHNUNG DER SCHLUSSAKTE DER KONFERENZ 18. Die Schlussakte der Konferenz ist am 3. Oktober 2000 von den Vertretern folgender Staaten unterzeichnet worden: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Russische Föderation, Schweiz, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn. 19. Sie ist von den Vertretern der vorgenannten Staaten in den offiziellen Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch und Russisch unterzeichnet worden. UNTERZEICHNUNG DES ÜBEREINKOMMENS 20. Das Übereinkommen liegt für die Dauer eines Jahres beim Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn zur Unterzeichnung auf, sobald die fünf offiziellen Sprachfassungen beim Depositar vorliegen. (Da die niederländische Sprache keine Arbeitssprache der Konferenz war, ist die offizielle niederländische Fassung nicht in der Anlage beigefügt). -----