european-migration/Jehovas Zeugen 1 Bibelforscher im Raum Herford 1910 - 1933 Jochen Schlüer [email protected] Die frühesten Hinweise auf die Tätigkeit der Bibelforscher im Raum Herford finden sich in den geplanten Reiserouten der sog. Pilgerbrüder (reisende Prediger) der Glaubensgemeinschaft, die in den zeitgenössischen Ausgaben ihrer Zeitschrift, Der Wachtturm, veröffentlicht wurden. Danach besuchte der Pilgerbruder Hermann Herkendell bereits im Jahre 1910 Bünde. Der Ort taucht dann bis 1933 häufiger in den Reiserouten der Pilgerbrüder (später Bezirksdienstleiter) auf. Herford wurde danach zum erstenmal 1918 besucht, regelmäßige Besuche sind für Löhne ab 1921, für Herford ab 1925 festgehalten. Weitere Hinweise finden sich in den Aufzeichnungen der Glaubensgemeinschaft über die Anwesendenzahlen beim sogenannten Gedächtnismahl (Abendmahl des Herrn), das von den Bibelforschern als jährliche Gedenkfeier begangen wurde. Da in den ersten Jahren der Bibelforscherbewegung Außenstehende an diesen Feiern nicht teilnehmen konnten, lassen die Zahlen Rückschlüsse auf erste Gemeindestrukturen zu. So meldet Bünde als einziger Ort im Kreis Herford für das Jahr 1919 bereits 22 Teilnehmer. Für die Jahre 1920 bis1923 sind nur Gesamtzahlen festgehalten. 1924 meldet Herford 23 und Kirchlengern 55 Anwesende. Im Jahre 1925 wurden in Löhne 40, Bünde 67 und Kirchlengern 102 Teilnehmer gezählt. Man kann davon ausgehen, dass sich an den Orten, die von den reisenden Predigern und Beauftragten der Wachtturm-Gesellschaft (neben der internationalen Bibelforscher-Vereinigung eine der rechtlichen Körperschaften der Bibelforscher bzw. Zeugen Jehovas im Deutschen Reich) besucht wurden, in der Regel mindestens ein Bibelforscher befand wahrscheinlich aber mehrere eine kleine oder größere Gruppe bildeten. Daher lassen die vorgenannten Daten und Zahlen folgenden Schluss zu: Die ersten Einzelpersonen, die sich zum Glauben der Bibelforscher bekannten, dürfte es im Kreis Herford um das Jahr 1910 gegeben haben. Um diese Zeit wäre demnach auch der Beginn ihrer Missionstätigkeit im hiesigen Raum anzusetzen. Die Bildung erster Gruppenstrukturen darf man wohl noch vor 1920 vermuten, direkt belegbar wäre sie allerdings erst ab 1924. Diese Schlussfolgerung wird gestützt durch Quellen, in denen die Reaktion der ‚religiösen Konkurrenz’ auf die Tätigkeit der Bibelforscher erhalten ist. Für den Raum Herford sind das im Wesentlichen die Verhandlungsprotokolle der Kreissynode Herford und der ‚Herforder Evangelische Gemeindebote’, das Sonntagsblatt der evangelischen Gemeinden Herfords. Diese Reaktionen sind einerseits im Hinblick auf Art und Umfang der Aktivitäten der Bibelforscher interessant. Andererseits zeigen sie zur Frage der Entstehung von Vorurteilen auch, wie sich die Herausbildung der von den Nazis gegen Jehovas Zeugen benutzten Diffamierungsstrategie, auch für den Herforder Raum, bereits in den 20er Jahren abzeichnet. european-migration/Jehovas Zeugen 2 Das Verhandlungsprotokoll der Kreissynode Herford hält im Jahr 1911 unter ‚Dissidenten’ fest: “In Stift Quernheim und der ganzen Umgegend verbreitet ein früheres Gemeindeglied...die Irrlehre des Amerikaners Russell,... Ob seine sehr eifrige Werbearbeit Erfolg haben wird, läßt sich noch nicht behaupten, Wachsamkeit ist jedenfalls geboten.“ Charles Taze Russell (1852-1916) entstammte einer wohlhabenden amerikanischen Textilkaufmannsfamilie. Er war ursprünglich Presbyterianer und später Mitglied der Kongregationalistenkirche, wurde aber auch von Adventisten beeinflusst. In den 1870er Jahren begann er mit einer kleinen Gruppe Gleichgesinnter ein unabhängiges Bibelstudium und stellte in der Folge viele Lehren und Traditionen der etablierten Kirchen in Frage. Die Veröffentlichung der Zeitschrift ‚Zions Wacht Tower’ begann 1879, am 13. Dezember 1884 erhielt die ‚Zions Wacht Tower Tract Society’ im Staate Pennsylvania den gesetzlichen Status einer nichtkommerziellen religiösen Körperschaft. Russell, der sein nicht unbeträchtliches Vermögen für die öffentliche Verbreitung seiner religiösen Überzeugung opferte, sah sich selbst jedoch nicht als Religionsgründer. Er und seine Mitverbundenen verstanden ihre Tätigkeit als eine Wiederbelebung urchristlicher Werte und Hoffnungen. Ab 1897 gab es in Deutschland ein Versanddepot für deutsche Schriften der ‚Wacht Tower Society’. Mit der Eröffnung des ersten Zweigbüros dieser Gesellschaft im Jahre 1903 in Elberfeld, nahm die organisierte Tätigkeit der Bibelforscher in Deutschland ihren eigentlichen Anfang. Die häufigen Warnungen im ‚Herforder Evangelischen Gemeindeboten’ vor „Sekten amerikanischer Herkunft“ unter besonderem Hinweis auf die „Russelianer“ oder „Ernsten Bibelforscher“, in den Jahren 1917/18, lassen vermuten, dass es bereits gegen Ende des ersten Weltkriegs aktive Bibelforscher in Herford gab. Begründet werden die Warnungen in diesen Jahren bereits damit, dass „diese Sekten...in vaterländischer Beziehung eine Gefahr bedeuten“. Man unterstellt einen Zusammenhang zwischen „Sektentreiben und Fahnenflucht“. In der Ausgabe des ‚Herforder Evangelischen Gemeindeboten’ vom 1. Sept. 1918 wird daher mit Genugtuung festgestellt, dass der „Vereinigung ernster Bibelforscher...durch...Verfügung des stellvertr. Generalkommandos des 7. Armeekorps in Münster vom 9. August jede Vortragstätigkeit und Schriftenverbreitung untersagt“ wurde. Demgegenüber spricht, wie Frau Dr. Minninger in ihrer (im Begleitbericht zitierten) Untersuchung feststellt, das Verhandlungsprotokoll der Kreissynode Herford „ausnahmsweise respektvoll von einem ‚Anhänger der Rysselschen Sekte, welcher wegen militärischer Gehorsamsverweigerung verurteilt war’ und 1917 im Herforder Gefängnis einsaß. ‚Er hatte aus religiösen Gründen nicht nur den Dienst mit der Waffe, sondern jegliche Beteiligung am Kriege verweigert. Er wurde von einem Prediger der Vereinigung ernster Bibelforscher besucht. Er führt sein Leben mit großem Ernst und erwartet die Offenbarung des wiedergekehrten Christus.’“ Am 1. Juni 1919 vermeldet der ‚Herforder Evangelische Gemeindebote’ einen „neuen Sekten-Vorstoß“. Emil Zellmann, reisender Prediger aus Berlin, hatte am 30. Mai im Saal des Gastwirtes Tiemeyer in Herford-Stiftberg einen öffentlichen Vortrag zum Thema: “Warum müssen diese Reiche stürzen?“ gehalten. Die „großspurige Ankündigung in den hiesigen Zeitungen“, so befand der ‚Gemeindebote’, sei als „wortreiches Tam-Tam nach amerikanischem Muster“ zu bewerten. Das „einträgliche european-migration/Jehovas Zeugen 3 Hauptgeschäft“ der Bibelforscher sei, „die deutschen Ausgaben der Russel´schen Bücher an den Mann zu bringen“ und dadurch „Deutschlands Wohl durch allerlei Umtriebe an Amerika zu verkaufen“. Ähnliche Töne wurden in einem eigens in Herford von der Druckerei Heidemann hergestellten doppelseitigen Flugblatt mit dem Titel „Amerikanische Sektiererei!“ angeschlagen, das dem ‚Herforder Evangelischen Gemeindeboten’ am 30. November 1919 beilag. Kurz zuvor, am 18. November, hatten die Bibelforscher in Herford zu einem Vortrag eingeladen, bei dem die Kirchen mit dem „Babylon“ des Bibelbuches Offenbarung verglichen wurden. Mit der „Internationalen Vereinigung ernster Bibelforscher (I.V.E.B.)“, so das Flugblatt, versuche nun eine der „jüngeren Sekten amerikanischen Ursprungs...auch in unseren Gemeinden...mit verdoppeltem Eifer Anhänger...“ zu gewinnen. Nach „vaterlandsgefährlichen Umtrieben... während des Weltkrieges“, versprächen nun die in „Millionen verbreiteten Schriften großen Geschäftsgewinn“. In den Jahren 1923/24 häufen sich derartige Klagen und Warnungen im ‚Herforder Evangelischen Gemeindeboten’. Nach einem Vortrag der Bibelforscher am 22. Januar 1923 in einer Schulaula, „die ihnen versehentlich dafür eingeräumt wurde“, befand das Blatt am 28. Januar: „Die ganze Mache ist...verquickt mit politischen Absichten... Amerikanisches Geld steckt dahinter und, wie es heißt, auch das Geld von Nichtchristen“. In der Ausgabe des 30. März 1924 war, in Verbindung mit der Verteilung einer „Proklamation“ der Bibelforscher, von einem „neuen Eroberungsangriff auf unsere Gemeinden“, die Rede. Die Lehren Russels zu theologischen Fragen bewertete man als „geradezu tolle Schriftverdrehung“. Das mochten die Herforder Bibelforscher nicht auf sich sitzen lassen und reagierten mit einer „Oeffentlichen Erklärung!“ in der örtlichen Presse. „Prüfen Sie daher selbst...“ wurden die Leser aufgefordert und auf die jeden Donnerstag, abends 8 Uhr, stattfindenden Vorträge in der Bürgerschule Wilhelmsplatz (Hauptgebäude) hingewiesen. Am 7. September des gleichen Jahres warnte der ‚Herforder Evangelische Gemeindebote’ vor der mit „erhöhtem Eifer“ durchgeführten „Werbetätigkeit der Ernsten Bibelforscher“. Man solle sich durch die „bestechend moderne Aufmachung“ der neuen Zeitschrift „Das Goldene Zeitalter“ nicht täuschen lassen. Die intensiven Aktivitäten der Bibelforscher fanden ihren besonderen Niederschlag auch im Verhandlungsprotokoll der Kreissynode Herford für 1924. Unter „Dissidenten“ heißt es: “Die Sekte der ‚Ernsten Bibelforscher’ treibt in den Gemeinden der Synode eine eifrige und nicht ganz erfolglose Propaganda. Fast aus allen Gemeinden kommen Klagen“. Es wird auf über 50 Übertritte zu den Bibelforschern verwiesen, wobei nicht aus allen Gemeinden konkrete Zahlen genannt werden. Die Synodalvertreter Rödinghausens sehen bei den Bibelforschern eine „raffinierte Verquickung radikal-kommunistischer Ideen... mit dem Evangelium“. Die Synode beschließt „einstimmig, den Gemeinden es zur ernsten Pflicht zu machen, ... besonders der Sekte der Russelianer, rechtzeitig mit Nachdruck in Wort und Schrift entgegenzutreten“. Derartiges ist im ‚Herforder Evangelischen Gemeindeboten’ bereits gegen Ende des Jahres 1924 festzustellen. Die Ausgabe vom 16. November behandelt als european-migration/Jehovas Zeugen 4 Hauptthema: „Unsere Stellung zu den ‚Ernsten Bibelforschern’“. Beigefügt ist ein achtseitiges Traktat aus der Reihe „Prüfet die Geister – Blätter zur Abwehr gefährlicher Irrtümer“, herausgegeben vom Quell-Verlag der Evang. Gesellschaft, Stuttgart. Titel: „Die Ernsten Bibelforscher (IVEB) Millenniums- oder Russelsekte“. Neben einer ausführlichen Auseinandersetzung mit Lehre und Erwartung der Gemeinschaft, findet der Autor in einer Fußnote auf Seite 3 auch deutliche Worte zum vermuteten finanziellen Hintergrund: „Ob und in welchem Maße jüdisches Geld den ‚Bibelforschern’ zur Verfügung steht, vermag ich nicht nachzuprüfen. Ich beschränke mich deshalb auf die Mitteilung, daß das weitverbreitete ausgezeichnete evang. Wochenblatt ‚Licht und Leben’ in Nr. 17, Jahrg. 1924 S. 236 f. ‚die Nachricht nicht mehr für unglaublich hält, daß die Millenniumssekte vom Weltjudentum gestützt und gefördert wird.’“ Nach dem Zugeständnis, dass sich in den Schriften Russels „mancher schöne und gute Gedanke findet“, behauptet der Autor abschließend: „Grundsätzlich und planmäßig geht die IVEB auf die Zerstörung unserer Kirche aus. Sie verfügt dabei über Geldmittel, die ihr offenbar aus Kreisen zufließen, die an der Verelendung des deutschen Volkes ihre Freude haben“. Die Kreissynode Herford beklagt auch im Jahre 1925 die „Wühlarbeit der Russelianer“. Das Presbyterium Mennighüffen wünscht sich das „Recht... ein solches Russelianerhaus, wenn es nicht selbst austritt, aus der evangelischen Landeskirche auszuschließen“. Ein entsprechender Antrag wird einstimmig an die Provinzialsynode weitergegeben, von dieser aber, nach dem Protokoll des Folgejahres, abschlägig beschieden. Verbunden wird damit allerdings der Hinweis: „In geeigneten Fällen kann auch ein strafrechtliches Vorgehen in Frage kommen“. In den Jahren 1926 bis 28 ist nach den Protokollen der Kreissynode ein Rückgang der Übertritte zu den Bibelforschern festzustellen. Das Presbyterium Löhne gibt dennoch im Jahre 1928 zu bedenken: „ Von Zeit zu Zeit arbeiten...[die Bibelforscher]...mit Flugblättern. Von ihrem tätigen Zeugniseifer könnten unsere evangelischen Gemeindeglieder lernen. Die Mitglieder dieser Sekte reden überall wo sie Leute treffen, von dem, wovon ihnen das Herz voll ist, während man sich auf unserer Seite scheut, ein offenes Bekenntnis abzulegen“. „Unter neuer Firma die alte Sache“. Mit dieser Überschrift berichtet der ev. Gemeindebote in Herford am 13. Dezember 1931, die Sekte der ernsten Bibelforscher hätte „wieder einmal das Bedürfnis empfunden..., eine Auffrischung ihrer Zugkraft durch Aenderung ihrer Firma zu versuchen. Jetzt hat sie sich den neuen Namen ‚Jehovas Zeugen’ gegeben.... Am letzten Dienstag, 8.Dez., veranstaltete ...die ‚Herforder Gruppe’... in einem hiesigen Saale einen ‚großen’ öffentlichen Vortrag“. Nach den Aufzeichnungen über die Reiserouten der reisenden Prediger der Wachtturm-Gesellschaft war es der Bezirksdienstleiter W. Fischer, der an diesem Abend in Herford sprach. Diese Aufzeichnungen lassen außerdem erkennen, dass von Mai 1932 bis März 1933 noch zwölf solcher Vortragstermine für den Raum Herford geplant waren, davon fünf in Herford selbst. Unter den reisenden Predigern die Herford besuchten war auch der später, nach 8jähriger Haft, in Dachau ermordete Karl Schurstein. european-migration/Jehovas Zeugen 5 Im ‚Herforder Evangelischen Gemeindeboten’ finden diese Veranstaltungen keine Resonanz mehr, lediglich am 6. März 1932 wird noch einmal auf die an mehreren Abenden stattfindende Vorführung des „Schöpfungsdrama“ hingewiesen, eines „Lichtbild und Filmwerkes mit Orchesterbegleitung“. Man bewertete das Ganze als einen weiteren Versuch der „neuen Firma ‚Jehovas Zeugen’“, mit einer „GratisLichtbilder- und Filmvorführung...Neugierige und Schaulustige“ zu ködern. Die Jehovas Zeugen betreffenden Ereignisse der Folgejahre werden im Gemeindeboten nicht mehr kommentiert. Weder das Verbot der BibelforscherVereinigung vom 24.Juni 1933 für Preußen, noch das „Reichsverbot“ vom 1. April 1935, verbunden mit der Auflösungsverfügung für die Wachtturm Bibel- und TraktatGesellschaft in Magdeburg, finden Erwähnung. Auch der im Begleitbericht beschriebene Herforder „Bibelforscherprozeß“ vor dem Sondergericht Dortmund im Mai 1937 bleibt unberücksichtigt. Ab Kriegsausbruch im Jahre 1939 ist der ‚Herforder Evangelische Gemeindebote’ im Kommunalarchiv Herford nicht mehr überliefert. Quellen: -Verhandlungsprotokolle der Kreissynode Herford 1911, 1918, 1924, 1925, 1926, 1928, 1931 (freundlicherweise von Frau Dr. Minninger zur Verfügung gestellt). -Herforder ev. Gemeindebote (KAH, Bibliothek) vom: 19.08.17, 07.10.17, 17.03.18, 25.08.18, 01.09.18, 01.06.19, 30.11.19 (Beilage), 28.01.23, 14.10.23, 30.03.24,13.04.24, 07.09.24, 16.11.24 (Beilage), 01.02.25, 26.04.25, 12.07.25, 02.08.25, 27.09.31, 13.12.31, 06.03.32. -Reiserouten der Vortragsredner der Wachtturm-Gesellschaft, Bild H. Herkendell (Geschichtsarchiv der Zeugen Jehovas Selters/Taunus). -zu Russell: Wrobel, Johannes, Die frühen Bibelforscher und ersten Veröffentlichungen der Zeugen Jehovas in Pennsylvanien und Deutschland um das Jahr 1900, in: Hirch, Waldemar (Hrsg.), Zersetzung einer Religionsgemeinschaft – Die geheimdienstliche Bearbeitung der Zeugen Jehovas in der DDR und in Polen, edition corona, Niedersteinbach, 2001. Die Verfolgung der Zeugen Jehovas (Bibelforscher) im Raum Herford 1933 1945 Jochen Schlüer [email protected] Einführung „Wir Christen von heute stehen beschämt da vor einer sogenannten Sekte wie der der ernsten Bibelforscher [Jehovas Zeugen], die zu Hunderten und Tausenden ins Konzentrationslager und in den Tod gegangen sind, weil sie den Kriegsdienst ablehnten und sich weigerten, auf Menschen zu schießen.“ (Ach Gott im Himmel sieh darein. Sechs Predigten, Verlag Chr. Kaiser, München 1946, Seite 27,28) european-migration/Jehovas Zeugen 6 Martin Niemöller, führendes Mitglied der Bekennenden Kirche, KZ-Häftling und späterer Kirchenpräsident veröffentlichte die obenstehenden Worte im Jahre 1946. Heute erinnern sie an Umstände, die in den Nachkriegsjahrzehnten in der deutschen Öffentlichkeit nahezu völlig in Vergessenheit geraten waren. Erst in den 1990er Jahren wurden Jehovas Zeugen (bis 1931 nannten sie sich Bibelforscher), wieder als Opfergruppe des Nationalsozialismus wahrgenommen. Wesentlich dazu beigetragen haben das Seminar „The Nazi Assault Against Jehovah’s Witnesses“ am United States Holocaust Memorial Museum (Washington, 29. September 1994), sowie die Arbeiten verschiedener Historiker im In-und Ausland. Dr. Monika Minninger, Historikerin im Stadtarchiv Bielefeld, hat in ihrer im Februar 2001 veröffentlichten Studie ‚Eine Bekennende „Kirche“ – Zur Verfolgung Von Zeugen Jehovas In Ostwestfalen Und Lippe, 1933 – 1945’, die Verfolgung dieser Glaubensgemeinschaft für den hiesigen Raum umfassend dokumentiert. Für weitergehende regionalhistorische Nachforschungen z.B. zur Geschichte und Sozialstruktur der Gemeinschaft, aber auch zur Chronologie der Verfolgung sei bereits hier auf diese Arbeit verwiesen. Zum grundsätzlichen Verhältnis zwischen Jehovas Zeugen und dem NS-Staat ein kurzer Auszug: i „Keine andere religiöse, politische oder weltanschauliche Bewegung war in ihrem Gedankengut dem Nationalsozialismus so diametral entgegengesetzt wie die Zeugen Jehovas: Hier fanatischer Nationalismus, dort Internationalismus, Ablehnung jeden Rassebegriffs, Leitung durch eine amerikanische Zentrale; hier das Tausendjährige Reich der Deutschen und Nationalsozialisten, dort das „Millennium“ als Gottes „neue Welt“, die das Hitlerreich in Kürze ablösen würde; hier Hitler als oberste Autorität und Heilsbringer, dort Jehova, der hebräische Judengott und „unser Führer Jesus Christus“ (Abschiedsbrief [des wegen Wehrdienstverweigerung zum Tode verurteilten] Wilhelm Kusserow vom 26.4.1940); hier geradezu krankhafter Judenhaß, dort zwar religiös motivierter Antijudaismus, aber Ablehnung von Judenverfolgung, Wertung des Zionismus als deutliches Zeichen der Endzeit, Errechnung des einzigen IBV-Feiertages wie das jüdischen Pesachfest; hier Errichtung eines Führerstaates, dem jeder Einzelwille unterzuordnen ist, dort das Konzept einer „Eigenstaatlichkeit“ (Garbe) mit den für Bibelforscher typischen Verweigerungsformen im Dritten Reich (Ablehnung jeglichen Kultes, der nicht Jehova galt, wie Hitler- und Fahnengruß, keine Beteiligung an politischen Wahlen und Veranstaltungen, Verweigerung jeglichen Wehrdienstes und jeglicher Betätigung für militärische Zwecke).Die „Gefährlichkeit“ der Bibelforscher für den totalitären Staat liegt darin, „dass sie sich jeder politischen Teilnahme, aber damit auch staatlicher Kontrolle entziehen“, wie Gabriele Yonan im Hinblick auf die Totalitarismusforschung betont.“ ii Die hier von Frau Minninger beschriebene Konfliktlage zwischen Jehovas Zeugen und dem Nationalsozialismus spiegelt sich, auf den Kreis Herford bezogen, sehr deutlich in der Presseberichterstattung zum Massenprozess gegen 22 „Ernste Bibelforscher“ vor dem 2. Senat des Sondergerichts Dortmund, vom 19. bis 22. Mai 1937 im Amtsgericht Herford. Der nachstehende Bericht über diesen Prozess, sowie die daran anschließende Schilderung von Einzelschicksalen, soll die Zermürbungsstrategien und Verfolgungsmaßnahmen gegen die Zeugen Jehovas am european-migration/Jehovas Zeugen 7 konkreten Beispiel deutlich machen. Die Darstellung basiert im wesentlichen auf dem Aufsatz „Wir werden nun mal nicht verstanden – Schicksale von Zeugen Jehovas im Raum Herford 1933 – 1945“, der ursprünglich im Historischen Jahrbuch für den Kreis Herford 1998 erschienen ist. Für die Verwendung auf dieser Website wurde er gekürzt und in Teilen überarbeitet. Der Prozess „...das internationale System der IBV [ist] restlos auszurotten...“ „Zeugen Jehovas vor dem Richter.“ Mit dieser Schlagzeile im Herforder Kreisblatt vom 20. Mai 1937 erfuhr die heimische Öffentlichkeit, dass einen Tag zuvor im Herforder Amtsgericht ein Sondergerichtsverfahren gegen 22 „Ernste Bibelforscher“ begonnen hatte. Der Name „Jehovas Zeugen” wurde von der Glaubensgemeinschaft 1931 angenommen. Bis dahin nannten sie sich „Bibelforscher” oder „Ernste Bibelforscher”. Da die Bezeichnung „Bibelforscher” in der NS-Zeit in der deutschen Öffentlichkeit, bei den Gläubigen selbst und besonders von den Verfolgungsinstanzen weiter benutzt wurde, werden im vorliegenden Beitrag beide Bezeichnungen verwendet. Die Mitglieder der Glaubensgemeinschaft waren in der ‚Internationalen Bibelforschervereinigung’ (IBV) zusammengeschlossen, die auf Anordnung des preußischen Innenministers seit dem 24. Juni 1933 verboten war. Auf dieses Verbot bezieht sich auch der Berichterstatter des Kreisblattes und zählt dann einige der Konfliktpunkte zwischen dem NS-Staat und den Zeugen Jehovas auf: „Aus den Bibelworten: ‚Du sollst nicht töten!´ leiten sie, wie in den BibelforscherProzessen immer wieder in ernsthafter Anwandlung vorgetragen wird, das Recht her, den Kriegsdienst mit der Waffe in der Hand zu verweigern. Die Bibelforscher lehnen es auch ab, ihrer Wahlpflicht zu genügen; wenn sie jedoch im Wahllokal erscheinen, geben sie leere Wahlzettel ab. Auch lehnen sie durchweg den deutschen Gruß ‚Heil Hitler!’ ab, da nach Apostelgeschichte 4,12 das Heil nur in Jehova sei.” Der Verfasser des Artikels stellt aufgrund dieser Umstände fest, wobei er die Anklageschrift des Prozesses nahezu wörtlich wiedergibt, dass die Lehre der IBV die „Abtötung des National-bewußtseins und Verherrlichung und Verbreitung des pazifistisch-liberalistischen Gedankens mit all seinen verderblichen Nebenerscheinungen” bezwecke. Weiter heißt es: „Die IBV ist daher in hohem Maße staatsgefährlich und staatsfeindlich”. iii Die »Staatsfeindlichkeit« der Herforder Angeklagten ergab sich, folgt man der Anklageschrift, daraus, dass sie sich trotz Verbot weiter versammelt, über Bibeltexte und Literatur der IBV gesprochen und diese weitergegeben hatten. Aufgrund aller Vorwürfe gegen die Angeklagten kam der Anklagevertreter, Gerichtsassessor Dr. Haas, bei „genereller Bejahung der Schuldfrage für 20 von 22 Angeklagten” zu dem Schluss, ihre Bestrafung resultiere unter anderem aus der „Notwendigkeit, das internationale System der IBV restlos auszurotten”. Unter dieser Vorgabe und mit Hinweis auf „§ 4, Absatz 1, der Verordnung des Reichspräsidenten zum Schutz von Volk und Staat vom 28. Februar 1933 als european-migration/Jehovas Zeugen 8 Rechtsgrundlage”, wurden folgende Angeklagten zu Gefängnisstrafen verurteilt: Carl Hofmann zu einem Jahr und sechs Monaten, Lieschen Begemann zu fünf Monaten, Gustav Nolting zu einem Jahr, Anna Kleemeier zu sechs Wochen, Anna Brenning zu sechs Wochen, Erich Langmack zu einem Jahr, Martha Langmack zu fünf Monaten, Friedrich Meyer zu drei Monaten, Karl Braunschweig zu einem Jahr, Sandor Baier zu acht Monaten, Wilhelm Klemme zu vier Monaten. iv Das Verfahren gegen die übrigen 11 Angeklagten wurde eingestellt. Von den Verurteilten blieb nur der 47jährige Carl Hofmann weiter in Haft, da bei allen anderen die verhängten Strafen durch die Untersuchungshaft bereits mehr als verbüßt waren. Da Hoffmann als Leiter der Herforder Bibelforscher-Gruppe galt und wegen „Einzelvorgängen einschlägig vorbestraft” war, fiel das Urteil gegen ihn entsprechend hoch aus. Bereits vor seiner Haftzeit hatte er seine Stellung bei der Sparkasse Herford verloren, weil er nicht bereit war, den Hitler-Gruß anzuwenden. v Berufsverbot „...da Sie...sich... einer illegalen Tätigkeit... schuldig gemacht haben...“ Friedrich Meyer war als Justizangestellter beim Amtsgericht Herford beschäftigt. Mit Schreiben vom 18. Mai 1936, wurde ihm mitgeteilt: „Da Sie nach heutiger Auskunft der Geh. Staatspolizei in Bielefeld sich einer illegalen Tätigkeit durch Vertreibung von Schriften der ‚Ernsten Bibelforscher’ schuldig gemacht haben, entlasse ich Sie aus dem Angestelltenverhältnis.”(Link?) Ein im Dezember des gleichen Jahres ausgestelltes Zeugnis (Link?) lässt durchaus einen gewissen Unmut darüber vermuten, dass man in Meyer einen brauchbaren Mitarbeiter verloren hatte. Es gibt ziemlich unverhohlen zu erkennen, dass allein die politischen Vorgaben Ursache dafür waren, dass er entlassen werden „mußte“. vi Meyer blieb ein Jahr und sechs Monate ohne Unterstützung arbeitslos. Außerdem wurden Maßnahmen eingeleitet, um seine Mitgliedschaft in der Berufskrankenkasse der Behörden- und Büroangestellten zu streichen. Mit diesen Repressalien und seiner Verurteilung zu drei Monaten Haft, der eine siebenmonatige Untersuchungshaft vorausging, waren die Schwierigkeiten für ihn allerdings noch nicht beendet. Am 27. Februar 1945 wurde der 45jährige erneut verhaftet, weil er wiederholten Stellungsbefehlen zum Volkssturm nicht gefolgt war. Zunächst blieb er bis zum 15. März 1945 im Keller des Herforder Rathauses in Schutzhaft. In den folgenden polizeilichen Vernehmungen lehnte er eine „Vereidigung auf den Führer” ab. vii viii Nach seinen eigenen handschriftlichen Angaben aus dem Jahre 1945 sollte er daraufhin vor ein Standgericht gestellt werden, blieb aber, da aufgrund der Kriegsverhältnisse keine Transportmöglichkeiten bestanden, im Herforder Gefängnis in Haft. Seine Tochter, die diese Ereignisse als Siebzehnjährige miterlebte, ist sich bis heute sicher, dass dafür nicht allein fehlende Transportmöglichkeiten ausschlaggebend waren, sondern auch die Bekanntschaft ihres Vaters mit Polizeiund Justizbeamten aufgrund seiner Tätigkeit beim Amtsgericht. Ein Indiz dafür wäre der Umstand, dass ihr gestattet wurde, ihrem Vater während seiner Haftzeit im Rathauskeller regelmäßig das Essen zu bringen. Unterstützt wurde Friedrich Meyer auch von seinem zweiten Herforder Arbeitgeber Walter Angenete ix european-migration/Jehovas Zeugen 9 (Herrenoberbekleidungsfirma Angenete & Scholle). Dieser habe ihn, so schreibt er in einem Brief im Juli 1945, „wo er nur konnte, dem Zugriff der Partei entzogen”. x Denunziation ...bei der... Dreier... müsste...ein Exempel statuiert werden... Wilhelmine Dreier aus Oetinghausen wurde am 3. Juli 1944 im Alter von 60 Jahren in Haft genommen. Bemerkenswert sind die Umstände, die zu ihrer Verhaftung führten. Auf neun Protokollseiten hat die Gestapo Aussagen von vier Personen, die teils „vorgeladen” wurden, teils „freiwillig erschienen” waren, über Wilhelmine Dreier festgehalten. Diese beschuldigen sie, eine „fanatische Bibelforscherin”, „300prozentige Kommunistin” und „ausgesprochene Staatsfeindin” zu sein, Feindsender zu hören, nicht mit dem Deutschen Gruß zu grüßen und dem ‚Führer’ die Schuld am Krieg gegeben zu haben. Der „vorgeladene“ W. S. gab zu Protokoll: „Gerade in diesem Falle bei der Ww. (Witwe) Dreier müsste unbedingt ein Exempel statuiert werden, damit sie ihr teuflisches Treiben nicht weiter fortsetzen kann.“ Der Gestapo-Vermerk vom 18. Juli 1944 über das Verhör von Wilhelmine Dreier stellt fest, dass „die Beschuldigte mit ihrer Tochter Eugenie Tücke bis in die letzte Zeit hinein die Bibel besprochen und Bibelsprüche ausgelegt” habe. Weiter heißt es: „Frau Dreier will nicht bekannt gewesen sein, daß das Auslegen der Bibel mit dem heutigen Zeitgeschehen und das Erörtern von Bibelsprüchen verboten ist.” Deshalb erging am 19. Juli Haftbefehl gegen Wilhelmine Dreier unter anderem wegen „verbotenen Bibelforschens” und „Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung.“ xi Über den weiteren Verlauf heißt es in einer Forschungsarbeit: “Die 60jährige Wilhelmine Dalier (Dreier, siehe Anmerkung 12) ist am 17.07.44 zu vier Monaten Haft verurteilt worden. Nach drei Monaten ist sie aus Gesundheitsgründen aus der Haft entlassen worden. Kurze Zeit später starb sie - ein kausaler Zusammenhang zwischen der Behandlung in der Haft und dem Tod ist wahrscheinlich.“ xii Gefängnis und Zuchthaus ...wegen „Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung...“ Im Februar 1939 stand ein Ehepaar aus Bünde, Amalie und Rudolf Wiesner, vor dem hier tagenden Sondergericht Dortmund. Amalie Wiesner war zu diesem Zeitpunkt 31 Jahre alt. Sie wurde wegen „illegaler Betätigung für die IBV” zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt. Durch die vorausgehende Untersuchungshaft im Jahre 1938 galt die Strafe als verbüßt. Im Juli 1944 wurde sie in Hagen-Haspe erneut von der Gestapo festgenommen und in das Polizei-gefängnis in Bielefeld eingeliefert. In den Vernehmungen verweigerte sie unter anderem die Anwendung des Hitlergrußes, die Tätigkeit in einem Rüstungsbetrieb und das Unterschreiben einer Abschwörungserklärung. Am 19. Juli erging Haftbefehl und sie kam in das Untersuchungsgefängnis in Bielefeld. Zu einer Verurteilung kam es nicht mehr. Amalie Wiesner wurde am 31. März 1945 von den Alliierten befreit. xiii european-migration/Jehovas Zeugen 10 Als ihr Mann Rudolf im Jahre 1939 gemeinsam mit ihr in Bünde vor Gericht stand, war er 37 Jahre alt. Sein Urteil lautete auf zwei Jahre Haft. Am 18. Oktober 1944 stand Rudolf Wiesner wieder vor einem Sondergericht, diesmal in Bielefeld. Die Anklage lautete jetzt auf „Notdienstverweigerung (Wiesner hatte sich geweigert, der Organisation Todt beizutreten) und Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung”. Man verurteilte ihn zu drei Jahren Zuchthaus und drei Jahren Ehrverlust und brachte ihn in das Sammellager Gütersloh-Pavenstädt, wo er am 2. April 1945 auf Anweisung der Besatzungstruppen aus der Haft entlassen wurde. Insgesamt war Rudolf Wiesner drei Jahre und drei Monate in Haft. xiv Die vergleichsweise hohen Strafen bei der Verurteilung des Ehepaars Wiesner erklären sich u.a. durch eine Deliktverschiebung infolge verschärfter Strafrechtsbestimmungen in den Kriegsjahren. Insbesondere die mit der Mobilmachung in Kraft getretene Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO) wirkte nachhaltig auch in den Bereich des zivilen Strafrechts hinein. Aus der beim Herforder Prozess geahndeten „verbotenen Bibelforschertätigkeit“ wurde durch diese Verordnung „Teilnahme an einer wehrfeindlichen Verbindung“ oder gar „Wehrkraftzersetzung“. Für Zeugen Jehovas denen die Herstellung oder Vervielfältigung verbotener Literatur, z.B. des Wachtturms, nachgewiesen wurde, konnte die Anklage durchaus auch auf „Hochverrat“ lauten und damit die Todesstrafe nach sich ziehen. xv Lagerhaft ...da Sie „sich erneut für die IBV illegal betätigt... haben“ Sandor Baier war im Herforder Bibelforscherprozess vom Mai 1937 zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden, die durch eine vorhergehende zehnmonatige Untersuchungshaft als verbüßt galten. Im August 1944 wurde er von der Gestapo abermals verhaftet. Man verdächtigte ihn, „sich erneut für die IBV illegal betätigt zu haben”. xvi Ihm wurde, wie den meisten Zeugen Jehovas, die ‚Verpflichtungserklärung für Bibelforscher’ (Link?) vorgelegt. Durch diese Erklärung konnten sich die Zeugen Jehovas von ihrem Glauben lossagen, sich gleichzeitig zum NS-Staat bekennen und dadurch einer weiteren Inhaftierung oder einer Einweisung ins Konzentrationslager entgehen. Wie das Vernehmungsprotokoll deutlich erkennen lässt, unterschrieb Sandor Baier diese Erklärung nicht. Außerdem weigerte er sich, in einem Rüstungsbetrieb zu arbeiten und mit „Heil Hitler!” zu grüßen. xvii xviii War im Herforder Prozess von 1937 noch so etwas wie die ‚Beweislage’ ausschlaggebend für die Strafzumessung, regierte nun völlig die Willkür der Gestapo. Die Gestapoaußenstelle Bielefeld verlangt in einem Begleitschreiben zur Vorführung Baiers im Amtsgericht: „Sollte kein (!) Haftbefehl erlassen werden, so ist B a i e r in das Polizeigefängnis zurückzuführen.“ Ohne weiteres Verfahren oder Urteil landete dieser in der Folge im sogenannten ‚Arbeitserziehungslager’ Lahde (bei Petershagen/Kreis Minden). „Wie grausam die Bedingungen in Lahde waren”, so die Historikerin Ulrike Puvogel, „mag man daran ermessen, daß in dem Lager bei einer european-migration/Jehovas Zeugen 11 durchschnittlichen Belegung von etwa 700 Häftlingen in 22 Monaten fast 800 Gefangene zu Tode kamen”. Auch Sandor Baier wurde in Lahde durch Stockschläge und Peitschenhiebe schwer misshandelt. Wie ein Arzt später feststellte, führten diese Stockschläge bei ihm zu einer Absprengung des rechten Schulterknochens, die unverheilt blieb. xix xx Am 1. April 1945 wurde das Lager Lahde angesichts der heranrückenden Amerikaner aufgelöst. Einen Tag später setzte man die Häftlinge in drei Kolonnen in Richtung Hannover in Marsch. Der Entlassungsschein von Sandor Baier datiert vom 3. April 1945. Er hat also offenbar die schrecklichen Ereignisse bei der Auflösung des Lagers miterlebt. 51 kranke Häftlinge wurden nach Aussagen von Überlebenden im Bunker des Lagers umgebracht, weil sie einen Fußmarsch nicht mehr mitmachen konnten. Ob sich Sandor Baier auch noch am 6. April bei der Kolonne aus Lahde befand, ist nicht mehr festzustellen. Das wäre möglich, weil sein Entlassungsschein vom 3. April den ausdrücklichen Befehl enthält, sich bei der “Stapo-Nebenstelle Bad Eilsen” erneut zu melden. Sicher ist hingegen, dass am 6. April die Gefangenen aus Lahde selektiert wurden und 80 bis 100 von ihnen, überwiegend russische Zwangsarbeiter, auf dem Friedhof Seelhorst bei Hannover in einer Massenexekution erschossen wurden. Dieses Schicksal blieb Sandor Baier erspart, er überlebte. xxi xxii Heinrich Gerlach wurde am 22. Februar 1937, im Alter von 47 Jahren verhaftet. Zunächst blieb er für 14 Tage im Bielefelder Polizeigefängnis in ‚Schutzhaft’, dann weitere vier Monate in Untersuchungshaft, wurde zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und verbüßte seine Haft in Gefängnissen in Bünde, Hagen, Lingen an der Ems sowie im Lager Neusustrum. Als im November 1939 das Ende seiner Haftzeit anstand, wurde er aber, wie viele andere Zeugen Jehovas, nicht entlassen, sondern in das KZ Sachsenhausen und kurze Zeit darauf in das KZ Neuengamme verbracht. xxiii Detlef Garbe beschreibt unter der Überschrift „Konflikte zwischen Justiz und Polizei beim Vorgehen gegen die Internationale Bibelforscher -Vereinigung”, wie es der Gestapo möglich wurde, Personen, die ihre Haftstrafe verbüßt hatten, unmittelbar nach ihrer Entlassung in ein KZ zu bringen. „Mit Runderlass vom 02.07.1937 ordnete der Reichsminister der Justiz an, daß der jeweils zuständigen Stelle der Gestapo die bevorstehende Entlassung von Bibelforschern … anzuzeigen und die Gefangenen mit Ende der Justizhaft der Gestapo ‚zur Verfügung zu stellen’ seien … Vier Tage später … erklärte der Reichsjustizminister in einem Schreiben an den ReichsführerSS … sein grundsätzliches Einverständnis mit der Inschutzhaftnahme von Bibelforschern nach Beendigung der Strafhaft in den Fällen, in denen diese sich nicht glaubhaft von der IBV getrennt hätten.” xxiv Genau das tat Heinrich Gerlach nicht. Er blieb bis zum Kriegsende, also insgesamt sieben Jahre und vier Monate inhaftiert, die längste Haftzeit aller verurteilten Zeugen Jehovas aus dem Raum Herford. xxv Wilhelm Johannsmeier, Malermeister aus Löhne-Gohfeld wurde im Frühjahr 1936 im Alter von 46 Jahren verhaftet. Bis März 1937, fast ein Jahr, blieb er in Untersuchungshaft und wurde dann vom Sondergericht Dortmund wegen „verbotener Bibelforschertätigkeit”, wozu schon das Lesen verbotener Literatur und das Zusammentreffen mit Gleichgesinnten gehören konnte, zu einem Jahr und sechs european-migration/Jehovas Zeugen 12 Monaten Gefängnis verurteilt. Da die Untersuchungshaft angerechnet wurde, entließ man ihn am 29. November 1937 aus einem Bielefelder Gefängnis. Auch er wurde nach dem erwähnten Erlass des Reichsjustizministers vom 2. Juli 1937 der „Gestapo zur Verfügung gestellt”, da er ebenfalls nicht bereit war, sich „glaubhaft von der IBV zu trennen”. Am 18. Dezember 1937 wurde er in das KZ Sachsenhausen gebracht. Drei Monate später, mit Datum vom 22. März 1938, erhielt seine Frau Minna eine Sterbeurkunde des Amtes Oranienburg übersandt, in der es lapidar hieß: „Der Lagerkommandant des Lagers Sachsenhausen hat mitgeteilt, dass der Malermeister Wilhelm Karl Heinrich Johannsmeier, 48 Jahre alt, am 18. März 1938 verstorben ist.” Nach einem Schreiben des Rechtsanwalts der Witwe vom 11. Oktober 1945 soll als Todesursache „Herzschwäche” angegeben worden sein. Das gleiche Schreiben betont, dass Wilhelm Johannsmeier bis zu seiner Verhaftung immer gesund war und niemals an Herzschwäche litt. xxvi „Die Forderung, den Bibelforscherglauben als ‚Irrlehre’ zu verleugnen“, so Garbe, „nahm den Zeugen Jehovas jeden Spielraum. Eine solche Erklärung zu unterzeichnen, war für sie gänzlich unmöglich, da dies in ihren Augen einem ‚Verrat’ an dem Gott gegebenen Treueversprechen gleichkam. Viele Zeugen Jehovas waren eher bereit zu sterben, als sich dazu bereit zu finden.” xxvii Zu den besonderen Merkmalen der Häftlingsgruppe der Zeugen Jehovas in den Konzentrationslagern gehörte neben der Möglichkeit durch das Unterzeichnen einer ‚Verpflichtungserklärung’ mit großer Wahrscheinlichkeit frei zu kommen, auch ihre besondere Kennzeichnung. 1938 wurde für alle Konzentrationslager ein einheitliches System von festgelegten Farbcodes eingeführt. Die Häftlinge hatten nun auf der linken Brustseite ein farbiges Dreieck zu tragen, darunter auf weißem Rechteck eine schwarze Häftlingsnummer. Die Bibelforscher oder Zeugen Jehovas erhielten den violetten oder lila Winkel. Nach Garbe erfolgte „die Eingruppierung der Bibelforscher als eigenständige Kategorie... aus dem Interesse der SS, die von den anderen Gefangenen zu separierenden Zeugen Jehovas sichtbar kenntlich zu machen...“. Damit, so Garbe weiter, „war eine Zuordnung gewählt, die speziell und einzig für die Angehörigen einer Weltanschauungsgemeinschaft galt“. xxviii Zwangserziehung „...da ...sie...für die Volksgemeinschaft unbrauchbar werden.“ Von den Verfolgungsmaßnahmen des NS-Staates konnten auch ganze Familien betroffen sein. Das zeigt der Fall der Familie Brune, ebenfalls aus Löhne. Der Vater, Wilhelm Brune, wurde 1938 vom Sondergericht Dortmund in Bielefeld wegen „verbotener Bibelforschertätigkeit” zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Aufgrund einer Amnestie kam er nach sechs Monaten frei. Seine Frau Mathilde stand 1943 in Bielefeld vor Gericht. Neben „verbotener Bibelforschertätigkeit” warf man ihr „Verstoß gegen die Staatsordnung” vor, weil sie ihre Kinder Irmgard und Helmut in ihrem Glauben erzogen habe. Sie wurde zu neun Monaten Gefängnis verurteilt, die sie voll verbüßen musste. xxix Der härteste Schlag traf die Familie Brune jedoch mit einem Beschluss des Amtsgerichtes Bad Oeynhausen vom 10. Juni 1943. Auslöser dazu war das Verhalten des 12jährigen Sohnes Helmut. Dieser hatte sich am 20. April (Hitlers european-migration/Jehovas Zeugen 13 Geburtstag) in der Schule geweigert, mit erhobenem Arm das Gedicht „Der Führer” aufzusagen. Außerdem lehnte er es ab, die Fahne zu grüßen. Zur Begründung verwies er gegenüber dem Klassenlehrer, dem Schulleiter und später auch gegenüber dem Schulrat auf das erste der zehn Gebote: „Du sollst keine anderen Götter neben mir haben.” Im Beschluss des Amtsgerichtes vom 10. Juni 1943 wird dazu festgestellt, dass „der Schüler Helmut das Gedankengut der Internationalen Bibelforscher-Vereinigung in sich aufgenommen hat”. Obwohl ausdrücklich bemerkt wird, dass „gegen Leistungen und Betragen” der Kinder Irmgard und Helmut „an sich nichts einzuwenden“ sei, kam man zu dem Schluß, „daß die Kinder im Elternhaus so beeinflußt werden, daß sie für die Volksgemeinschaft unbrauchbar werden”. Den Eltern wurde das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen. Die 17jährige Irmgard kam zu einer nationalsozialistischen Familie nach Herford, bei der sie, wie sie bis heute betont, gut behandelt wurde. Ihr Bruder Helmut wurde in das NSV-Erziehungsheim nach Nettelstedt gebracht. Dort zog er sich, wie Vater und Schwester übereinstimmend berichten, ein schweres Lungenleiden zu. Helmut Brune starb an den Folgen der Krankheit 1948 im Alter von 18 Jahren. xxx Todesurteile ...im Normalfall...[wird]... die Todesstrafe angezeigt sein...“ Der 32jährige Gärtner Willi Joecks aus Löhne hatte noch große Pläne. Er wollte sich mit einer kleinen Gärtnerei selbständig machen, ein Häuschen bauen und mit seiner jungen Frau Marie eine Familie gründen. Am 11. Juli 1940 erhielt er vom Wehrbezirkskommando den »Einberufungsbefehl A« für den 15. Juli. An diesem Tag erklärte Willi Joecks schriftlich gegenüber der Polizei in Löhne und wohl auch mündlich gegenüber dem Bürgermeister, dass er aus religiösen Gründen den Wehrdienst nicht antreten werde. „Wie ein Schwerverbrecher wurde er weggebracht”, beobachtete seine Frau, „abgeführt von zwei Polizisten mit Schäferhunden”. xxxi Nachdem er ins Gerichtsgefängnis Bielefeld eingeliefert worden war, untersuchte man ihn in der psychiatrischen Abteilung des Reservelazaretts Bielefeld auf seinen Geisteszustand hin und erklärte ihn für „voll verantwortlich”. In den folgenden Verhören brachte Willi Joecks zum Ausdruck, dass er die Selbstverpflichtung übernommen habe, den Willen Gottes zu tun und ihm treu zu bleiben. Aufgrund dieser Einstellung und zufolge des Gebotes „Du sollst nicht töten” sei er schon vor dem Krieg zu dem Entschluss gekommen, einer Einberufung zum Wehrdienst keine Folge zu leisten. Am 11. September 1940 überführte man ihn in das Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis Berlin-Tegel. Die Hauptverhandlung vor dem 2. Senat des Reichskriegsgerichts Berlin-Charlottenburg wurde auf den 2. Oktober festgesetzt. Er wurde zum Tode verurteilt. Nach der Sterbeurkunde des Standesamtes Brandenburg ist „der Gärtner August Wilhelm Joecks, gottgläubig …, am 02.11.1940, um 5 Uhr 45 Minuten, in european-migration/Jehovas Zeugen 14 xxxii Brandenburg, Winterfeldallee 22, verstorben”. Mit Datum vom 4. November 1940 erhielt seine Witwe noch ein Schreiben mit folgendem Text: „Das Wehrmachtsuntersuchungsgefängnis übersendet in der Anlage für den Ziv. Willi Joecks …1 Hemd (grün gestreift). Um Empfangsbescheinigung wird gebeten”. xxxiii xxxiv Hermann Abke erhielt am 27. April 1944, als 40jähriger Familienvater, den Einberufungsbefehl zu einem Baupionierbatallion in Arnsberg. Als er sich noch am gleichen Vormittag auf den Weg zum Wehrbezirkskommando Herford machte, wusste er vermutlich, dass er nicht wieder zurückkehren würde. Das Wehrbezirkskommando Herford nahm seine Erklärung als Wehrdienstverweigerer nicht an und verwies ihn an den Truppenstandort Arnsberg. xxxv Was weiter geschah, fasst der sogenannte Tatbericht der Militärbürokratie an das Divisionsgericht wie folgt zusammen: „Der am 27.04.1944 nach hier Einberufene verweigert die Einkleidung als Soldat und die Leistung des Eides.” Wie Hermann Abke seine Verweigerung begründete, ist in 22 Protokollzeilen festgehalten: „Seit meinem 16. Lebensjahr bin ich, beeinflußt durch die Eindrücke des vorherigen Krieges, der Auffassung, daß es unchristlich ist, einen Menschen zu töten. Diese Auffassung finde ich auch in der Bibel begründet. Aus diesem Grunde halte ich es für meine Pflicht, meiner christlichen Überzeugung treu zu bleiben. Es verstößt auch gegen meinen Glauben, mich in die Wehrmacht einordnen zu lassen, selbst wenn ich nicht mit der Waffe zu kämpfen brauche, da die Wehrmacht eine Organisation ist, die den christlichen Grundsätzen widerstreitet. … Ich bekenne mich zu den Zeugen Jehovas.” xxxvi Hermann Abke wurde zwangsweise als Soldat eingekleidet und in das Wehrmachtsgefängnis Fort Zinna in Torgau überführt. Am 27. Juni 1944 verurteilte ihn das Reichskriegsgericht durch ein sogenanntes Feldurteil „wegen Verweigerung des Wehrdienstes zum Tode, zum dauernden Verlust der Ehrenrechte und zum Verlust der Wehrwürdigkeit”. Dieses Urteil wurde am 7. Juli vom Präsidenten des Reichskriegsgerichts bestätigt. xxxvii In einem Brief an seine Frau vom 15. Juli 1944, den Abke aus dem Gefängnis schmuggeln ließ, legte er noch einmal ein ausführliches Bekenntnis zu seinem Glauben ab. Er schrieb: „Ich danke dem Allmächtigen, daß ich diesen Weg gehen durfte.” Ein besonderer Trost sei ihm dabei das Paulus-Wort aus dem 2. TimotheusBrief 4,7 gewesen. („Ich habe einen guten Kampf gekämpft, ich habe den Lauf vollendet, ich habe Glauben gehalten.”). Einige Zeilen weiter schrieb er: „Der Kampf bestand nur darin, daß ich von allen Seiten immer wieder aufgefordert wurde, doch einzugestehen. Der Krieg würde nur noch kurze Zeit dauern und, vor allen Dingen, ich solle doch an die Kinder denken, die dann doch keinen Vater mehr haben. Ich habe die dazugehörigen Antworten gegeben, aber wir werden nun mal nicht verstanden. Nun mein liebes Mariechen, liebe Kinder, alle Verwandte und Bekannte, recht herzliche Grüße von Hermann. Auf Wiedersehen.” xxxviii Am 20. Juli 1944 erhielt Mariechen Abke in Herford folgende Nachricht: „Es wird Ihnen mitgeteilt, dass ihr Ehemann, der Baupionier Hermann Abke, am 27.06. durch european-migration/Jehovas Zeugen 15 den 1. Senat des Reichskriegsgerichts wegen Verweigerung des Wehrdienstes zum Tode verurteilt wurde und daß dieses Urteil am 17.07.1944 vollstreckt wurde. Ein letzter Brief Ihres Mannes wird beigefügt.” xxxix Hintergrund dieser Todesurteile war die am Mobilmachungstag in Kraft getretene Kriegssonderstrafrechtsverordnung (KSSVO). Die sich aus dieser Verordnung für die den Kriegsdienst verweigernden Zeugen Jehovas ergebenden Konsequenzen beschreibt Detlef Garbe wie folgt: „Die mit dem § 5 Abs.1 Zif.3 KSSVO geschaffene Strafvorschrift bestimmte die Todesstrafe als Regelstrafe für Kriegsdienstverweigerung. Zwar ermöglichte der Absatz 2 die Annahme eines ‚minder schweren Falles’, und damit die Zuerkennung einer Zuchthaus- oder Gefängnisstrafe, aber nach den ‚Grundsätzen’ der Reichskriegsanwaltschaft waren die Voraussetzungen für eine Absenkung des Strafmaßes in Kriegsdienstverweigerungsfällen regelmäßig nicht gegeben: ‚Gegen den hartnäckigen Überzeugungstäter (Bibelforscher) wird wegen der propagandistischen Wirkung seines Verhaltens im Normalfall nur die Todesstrafe angezeigt sein.’” Nach von Garbe zitierten Dokumenten gingen diese Bestimmungen auf persönliche Entscheidungen Hitlers zurück. xl Die hier beschriebenen strafverschärfenden Bestimmungen wurden in ihrer unerbittlichen Konsequenz nicht nur gegenüber Hermann Abke und Willi Joecks zur Anwendung gebracht. Auch Heinrich Ostermöller (Link Anklageverfügung?) und Walter Möller (Link Urteil?) aus dem Raum Bünde mussten ihre aus dem Glauben begründete Verweigerungshaltung mit dem Leben bezahlen. Ebenso Wilhelm Rahde aus Löhne, der nach offenbar religiös motivierter „Fahnenflucht“, noch am 1. Mai 1945, als der Krieg in seiner Heimat längst zu Ende war, standrechtlich erschossen wurde. Damit sind bisher im Kreis Herford fünf von reichsweit mehr als 250 Todesurteilen infolge Kriegsdienstverweigerung gegen Zeugen Jehovas bekannt geworden. xli Zusammenfassung Um einen zahlenmäßigen Überblick zu geben, kann nach derzeitiger Quellenlage folgendes festgestellt werden: Im Bereich der Orte, Herford, Löhne, Vlotho, Bünde und der Ortschaften des heutigen Hiddenhausen sind durch Aktennachweise und Aussagen von Zeitzeugen für die Zeit ab 1933 mindestens ca. 100 Zeugen Jehovas namentlich nachweisbar. Wie die nachfolgende Liste erkennen lässt standen mindestens 44 von ihnen vor unterschiedlichen Gerichten, mindestens eben so viele wurden zu Haftstrafen verurteilt bzw. befanden sich in Untersuchungshaft, wobei die Haftzeiten zwischen wenigen Wochen und – unter Einbeziehung der KZ-Zeiten – sieben Jahren und vier Monaten schwanken. Zwei Kinder wurden ihren Eltern entzogen und sieben Zeugen Jehovas verloren ihr Leben, davon fünf durch Hinrichtung. xlii Stellt man diese – unvollständigen – Zahlen für den Raum Herford den bisher ermittelten Ergebnissen der Geschichtsforschung für die Verfolgung im gesamten Deutschen Reich gegenüber, so ergibt sich eine tendenzielle Übereinstimmung, was das Ausmaß betrifft. Es ist davon auszugehen, dass es im Deutschen Reich im Jahre 1933 rund 25.000 Zeugen Jehovas gab. Nach unvollständigen Angaben wurden von 1933 bis 1945 fast 10.000 Zeugen Jehovas unmittelbar Opfer des Nationalsozialismus (d.h. Verlust des Arbeitsplatzes oder der Rente, Kinder entführt, european-migration/Jehovas Zeugen 16 Verurteilung zu Geld- oder Haftstrafen usw.). Ungefähr 8.000 waren in Gefängnissen und Konzentrationslagern inhaftiert, wobei etwa 1.400 das Leben verloren, davon über 360 durch Hinrichtung (einschließlich Wehrdienstverweigerer). In etwa 500 Fällen wurde Eltern das Sorgerecht für Ihre Kinder entzogen. xliii Die von Detlef Garbe damit im Zusammenhang vorgenommene Bewertung wird mit Blick auf die Ereignisse im Kreis Herford auch hier Gültigkeit haben: „Wenn es auch die bislang zumeist genannten Zahlen zu korrigieren galt, so bleibt doch festzuhalten, daß die Zeugen Jehovas – nach den Angehörigen des jüdischen Glaubens – die am härtesten vom NS-Regime verfolgte Glaubensgemeinschaft waren.“ xliv i Minninger, Monika: EINE BEKENNENDE „KIRCHE“ – ZUR VERFOLGUNG VON ZEUGEN JEHOVAS IN OSTWESTFALEN UND LIPPE 1933 – 1945, Bielefeld 2001 (im folgenden: Minninger, Bielefeld 2001). Bezugsquellen der Studie: Stadtarchiv und Landesgeschichtliche Bibliothek, Rohrteichstr.19, 33597 Bielefeld; Arbeitskreis LILA WINKEL, c/o Henning Kahle, Am Landerbach 33a, 33758 Schloß Holte. Zu den Arbeiten verschiedener Historiker zum Thema siehe die voranstehende Literaturliste der Studie. ii Yonan, Gabriele: Jehovas Zeugen, Opfer unter zwei deutschen Diktaturen, 1939 –1945, 1949 – 1989, Berlin 1999. iii UaP (Unterlagen aus Privatbesitz), Jochen Schlüer, Anklageschrift S. 6, 7. iv Ebd., hier Urteilsabschrift des Prozesses. v KAH (Kommunalarchiv Herford), Kreis Herford, Personalakten Carl Hoffmann, P 2121, freundlicherweise von Christoph Laue zur Verfügung gestellt. vi Wie Anm. 3, hier Kündigungsschreiben und Zeugnis des Amtsgerichts Herford. vii Ebd., hier Haftbescheinigung, Gefängnis Bielefeld. viii StA (Staatsarchiv) Detmold, Bestand D 21 A, Nr. 1347. ix Geschichtsarchiv der Zeugen Jehovas, Selters/Taunus, handschriftliche Mitteilung von Friedrich Meyer, 04.10.1945. x Erinnerungsbericht Hildegard Schlüer, geb. Meyer; Brief wie Anm. 3. xi StA Detmold, Bestand D 21 A, Nr. 268 xii Kaufhold, Bernd/De Witt, Jan: Die Verfolgung der Bibelforscher und Kommunisten in Löhne und Hiddenhausen von 1933 – 1945 und die Wiedergutmachung nach 1945. Hausarbeit im interdisziplinären Seminar Geschichtswissenschaft/Rechtswissenschaft, Universität Münster, Masch., 1991. Die in der Arbeit zu findende Schreibweise des Hausnamens (Dalier statt Dreier) könnte auf einem Lesefehler aufgrund undeutlicher Handschrift in den Prozessakten beruhen, da alle anderen Daten weitgehend übereinstimmen. Der Enkel Heinrich Dreier bestätigt in bezug auf Wilhelmine Dreier die dargestellte Ereignisabfolge (Inhaftierung, vorzeitige Entlassung aus Gesundheitsgründen, kurz darauf folgender Tod), Telefoninterview vom 15.7.1997. xiii KAH Herford, Kreis Herford, Wiedergutmachungsakten A. Wiesner; StA Münster, Akten des SG Dortmund, Nr. 1942; s.a. Bünder Generalanzeiger, 14. Februar 1939: „Sondergericht Dortmund in Bünde/Ehepaar wegen verbotener Bibelforschertätigkeit verurteilt.“ Zu 1944: StA Detmold, Bestand D 21 A, Nr. 311. xiv Ebd. ; zu 1944: StA Detmold, Bestand D 21 A, Nr. 1113; ferner Geschichtsarchiv der Zeugen Jehovas, handschriftliche Mitteilungen von R. Wiesner, 22.10.1945. xv Dazu ausführlicher: Minninger, Bielefeld 2001, S. 22 –25 unter Hinweis auf Raumer und Haase (Anm.89). xvi StA Detmold, Bestand D21A, Nr. 279. european-migration/Jehovas Zeugen 17 xvii Zur Entwicklung dieser zunächst unterschiedlich, ab Dez. 1938 einheitlich formulierten Erklärungen siehe Garbe, Detlef: Zwischen Widerstand und Martyrium. Die Zeugen Jehovas im „Dritten Reich“, Studien zur Zeitgeschichte, 3. Aufl. München 1997 (im folgenden: Garbe, 1997), S. 302-310. xviii xix xx Wie Anm. 16 Puvogel Ulrike: Gedenkstätten für die Opfer des Nationalsozialismus, Bonn 1995, S. 610. KAH, Kreis Herford, Wiedergutmachungsakten Sandor Baier. xxi Ebd. xxii Die Angaben zur Auflösung des Lagers Lahde sind entnommen aus Brinkmann, Friedrich, Das ‚Arbeitserziehungslager’ Lahde 1943-1945, in: Joachim Meynert/Arno Klönne (Hg.), Verdrängte Geschichte. Verfolgung und Vernichtung in Ostwestfalen 1933-1945, Bielefeld 1986, S. 167-199. xxiii KAH, Kreis Herford, Wiedergutmachungsakten Heinrich Gerlach. xxiv xxv Garbe, 1997, S. 300. Wie Anm. 23. xxvi StA Münster, Akten des SG Dortmund, Nr. 1741; ferner KAH, Kreis Herford, Wiedergutmachungsakten Wilhelm Johannsmeier. xxvii Garbe, 1997, S. 307. xxviii xxix Ebd., S.405-406. KAH, Kreis Herford, Wiedergutmachungsakten von Wilhelm, Mathilde, Irmgard und Helmut Brune. xxx Ebd., Abschrift des Gerichtsbeschlusses, Brief des Vaters. Ferner EB Irmgard Döhr, geb. Brune, 26.4.1997. xxxi Neue Westfälische, 8.3.1997, Lokalausgabe Löhne, Schilderung der Witwe Marie Kaminski, verw. Joecks. Der dortigen Schreibweise des Hausnamens (Jögst statt Joecks) liegt ein Schreibfehler zugrunde. xxxii xxxiii xxxiv KAH, Kreis Herford, Wiedergutmachungsakten Willi Joecks. UaP, Familie Kaminski, Löhne. Die nachfolgende Schilderung des Schicksals von Hermann Abke basiert im wesentlichen auf den Nachforschungen von Dieter Begemann, veröffentlicht in: ders., Ein Wehrdienstverweigerer geht in den Tod, Neue Westfälische, Nr. 268, 17.11.1990, Lokalausgabe Herford. xxxv UaP, Dieter Stuckmann, Postkarte von Hermann Abke. xxxvi Bundesarchiv Zentralnachweisstelle, Wehrstammunterlagen Hermann Abke, hier: Tatbericht und Vernehmungsniederschrift, 2.5.1944. xxxvii Ebd., hier: Bestätigungsverfügung. xxxviii xxxix UaP, Dieter Stuckmann, Abschiedsbrief. wie Anm. 36, Mitteilung des Reichskriegsgerichts. xl Garbe, 1997, S. 365, vgl. dort auch S. 379-384, „Grundsätzlich keine ‚minder schweren’ Fälle”. Zur Rolle Adolf Hitlers siehe S. 370-372. xli KAH, Kreis Herford, Wiedergutmachungsakten zu Möller, Ostermöller und Rahde. xlii Die Verfolgtenliste zum Kreis Herford sowie die Literaturliste zum Thema, wurden aus der unter Anm. 1 beschriebenen Studie mit freundlicher Genehmigung der Autorin übernommen. xliii Wrobel, Johannes (Leiter des Geschichtsarchivs der Zeugen Jehovas, Selters/Taunus): Die Verfolgung der Zeugen Jehovas im Nationalsozialismus – Forschung, Rezeption und Erinnerung (Kurzreferat über die Opfergruppe vor dem Beirat der Stiftung Denkmal für die ermordeten Juden Europas), Berlin, 15. Juli 2001. xliv Garbe, 1997, S. 500.