Diplomatisches Lexikon A Administratives und technisches Personal -> Im Verwaltungs- und technischen Dienst beschäftigte Mitglieder des Personals der diplomatischen Mission. Dieses Personal genießt im Unterschied zum diplomatischen für persönliche Handlungen keine Immunität vor der Zivilund Verwaltungsgerichtsbarkeit. Agrement -> Akkreditierung Akkreditierung -> Verfahren, durch den ein Staat vor der Entsendung eines -> Botschafters das zukünftige Residenzland dieses Botschafters anfragt, ob es mit der Wahl der betreffenden Person einverstanden ist und diese zur "persona grata" erklärt. Die Zustimmung des Ziellandes wird "Agrement" genannt. Anerkennung -> Feststellung eines Staates, daß ein neuer Staat entstanden ist. Mit dieser Anerkennung drückt ein Staat aus, daß er ein selbstständig gewordenes Gebiet als Staat akzeptiert und bereit ist, mit ihm zwischenstaatlich zu verkehren. Die meisten Staaten anerkennen nur Staaten, nicht jedoch Regierungen. Bei einem Machtwechsel ändert sich also nicht an einer einmal ausgesprochenen Anerkennung. Im übrigen gibt es keinen Rechtsanspruch auf Anerkennung durch das selbstständig gewordene Gebiet - vielmehr muß jeder Staat für sich entscheiden, ob er das Gebiet anerkennt oder nicht. Attaché -> (französisch attacher, "befestigen") oder Attachée (weibliche Form) ist der niedrigste diplomatische Rang der Angehörigen des höheren Auswärtigen Dienstes. Ein Attaché ist hoher Beamter und zugleich ein Gehilfe von Gesandschaften und Konsulaten. Ein Diplomat mit bestimmten Aufgaben wird auch Attaché genannt (beispielsweise Militärattaché). B Beglaubigungsschreiben -> Ein vom Staatschef des Entsendestaates an den Staatschef des Empfangslandes gerichtetes Dokument, das bestätigt, daß die als außerordentlicher und bevollmächtigter -> Botschafter bezeichnete Person von ihrer Regierung ermächtigt ist, die Tätigkeiten eines Missionschefs auszuüben (-> Botschaft). Es bestehen hierbei keine feststehenden Formvorschriften, das Schreiben enthält jedoch in der Regel den Namen und den Titel der betreffenden Person sowie die besonderen Eigenschaften und die allgemeine Zielsetzung ihrer Mission. Das Schreiben enthält die Bitte, den vom Vertreter im Namen seiner Regierung gemachten Äußerungen Glauben zu schenken und ihn wohlwollend zu empfangen. Das Beglaubigungsschreiben wird im Rahmen einer feierlichen Zeremonie vom Botschafter des Entsendestaates persönlich dem Staatschef des Empfangsstaates übergeben. Beilegung von Streitigkeiten -> Begriff für sämtliche Verfahren, die eine gewaltlose Regelung eines Streites zwischen zwei oder mehreren Staaten herbeiführen sollen. Verhandlungen sind das erste und gewöhnliche Instrument zur Beilegung der Streitigkeiten. Ein Treffen zwischen Staaten soll dabei zu einer Einigung führen. Im Rahmen der sogenannten -> Gute Dienste vermittelt ein dritter Staat zwischen den Parteien und stellt die materielle Organisation der Treffen sicher. Über Schlichtungs- und Vergleichsverfahren legt ein Drittstaat oder eine Vergleichskommission den betreffenden Parteien eine Lösung vor, die jedoch nicht verbindlich ist. Beim Schiedsverfahren wird die Zuständigkeit für den Entscheid einer Stelle erteilt, die sich aus von den Parteien bestimmten Personen zusammensetzt. Der Beschluß dieser Schiedsstelle ist verbindlich. Die Staaten können ihren Fall auch dem Internationalen Gerichtshof vorlegen, der verbindliche Entscheidungen fällt. Bilateralismus-> Werden außenpolitische Fragen zu zweit besprochen oder verhandelt, spricht man von Bilateralismus. Meistens spielen sich diese zweiseitigen Kontakte zwischen Staaten ab. Es ist aber auch möglich, daß ein Staat und eine internationale Organisation bilaterale Beziehungen unterhalten. Man unterscheidet zwischen Bilateralismus und -> Multilateralismus. Botschaft -> Diese Bezeichnung steht gleichzeitig 1. für die gesamte Belegschaft, die von einem Staat ausgewählt wird, um in einem anderen Staat diplomatische Tätigkeiten auszuüben und 2. für Räumlichkeiten, in denen dieses Personal arbeitet. Voraussetzung für die Errichtung einer Botschaft sind diplomatische Beziehungen zwischen den beiden Staaten, wobei diese Beziehungen jederzeit von einem der beiden Staaten abgebrochen werden können. Die Botschaft kann nur durch einen -> Botschafter oder einen -> Geschäftsträger "ad interem" gleitet werden. Botschafter -> Ein Botschafter ist der höchste Repräsentant eines Staates in einem anderen Land. Seine Aufgabe ist einerseits die Interessenvertretung seiner Regierung gegenüber Regierung, Opposition sowie gesellschaftlichen Organisationen im Gaststaat, andererseits Unterstützung der sich in dem Land aufhaltenden eigenen Staatsbürger (z.B. bei Passproblemen). Botschaftsrat -> bezeichnet in der Sprache der Diplomatie die Stellvertreter nach dem Botschafter der Auslandsvertretung eines Landes. Der 1. Stellvertreter des Botschafters trägt die Bezeichnung -> Geschäftsträger. In der Praxis ist Botschaftsrat auch der Titel der Abteilungsleiter für die verschiedenen Geschäftsbereiche einer Botschaft. So gibt es Botschaftsräte für Handel, Politik, Verkehr u.a. Der Botschaftsrat für Militärfragen nennt sich allerdings traditionellerweise Militärattachй. In größeren diplomatischen Vertretungen wird nochmals unterschieden zwischen Botschaftsräten erster und zweiter Klasse (stellvertretende Abteilungsleiter). C CD -> siehe Diplomatisches Personal D Diplomat -> Ein Diplomat ist ein Beamter des Auswärtigen Dienstes, der für sein Land Verhandlungen mit einem oder mehreren fremden Ländern führt. Er kann dabei Chef einer diplomatischen Mission oder diesem untergeordnet sein. Im Krieg werden Diplomaten aus Gründen der persönlichen Sicherheit in der Regel abgezogen. In Zeiten diplomatischer Verstimmungen werden Botschafter oder andere Diplomaten oft zurückgerufen, um die Unzufriedenheit mit dem Gastgeberland kundzutun. Diplomatie > ist die Kunst, mit hundert Worten zu verschweigen, was man mit einem einzigen Wort sagen könnte. (Saint-John Perse, französischer Lyriker und Diplomat 18871975) Diplomatenkurier -> Der Kurier hat die Aufgabe, die amtliche Korrespondenz des Außenministeriums an die diplomatische Vertretung dieses Staates im Empfangsstaat zu bringen. Er genießt Unverletzlichkeit und kann deshalb nicht festgenommen werden (-> Privilegien und Immunitäten). Diplomatisches Corps -> siehe Doyen Diplomatische Demarche -> Intervention einer oder mehrerer Botschaften bei der Regierung des Residenzlandes. Die mündlichen oder schriftlichen Vorstöße können verschiedene Ziele verfolgen, etwa die Ermittlung von oder das Ersuchen um Informationen, einen Vorschlag für die Aufnahme von Verhandlungen, das Begehren um Gewährung bestimmter Vorteile, einen Prozess usw. usf. Diplomatische Note -> Form des Briefwechsels zwischen den diplomatischen Vertretungen im Empfangsstaat und dem Außenministerium des Empfangsstaates. Eine solche Note wird immer in der 3. Person verfaßt und beginnt mit der Höflichkeitsformel "Die ..... Botschaft beehrt sich, dem Außenministerium ...". Am Schluß wird die Note wiederum mit einer Ehrerbietungsformel abgeschlossen: "Die Botschaft benutzt diesen Anlaß, das Außenministerium erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern." Diplomatisches Personal -> Mitglieder des Personals der diplomatischen Mission (-> Botschaft) einschließlich des -> Missionschefs, welche die Diplomateneigenschaft und den Diplomatenstatus besitzen. Das Diplomatische Personal genießt eine gewisse Anzahl von -> Privilegien und Immunitäten, vor allem persönliche Unverletzlichkeit, Immunität vor der Gerichtsbarkeit, Steuerbefreiung und Zollvorrechte. Diplomatischer Schutz -> Tätigwerden eines Staates zu Gunsten eines seiner Staatsangehörigen (natürliche oder juristische Person), dem ein Drittstaat durch einen Verstoß gegen das Völkerrecht Schaden zugefügt hat, sofern diese Person im innerstaatlichen Verfahren keine Wiedergutmachung erreichen konnte. Der Staat allein entscheidet über die Angemessenheit einer solchen Intervention. Für den diplomatischen Schutz gelten 5 Grundsätze: indem ein Staat gemäß diplomatischen Schutz handelt, macht er sein eigenes Recht geltend; der Staat kann ausschließlich seine eigenen Staatsangehörigen diplomatischen Schutz gewähren; die Ausübung des diplomatischen Schutzes setzt voraus, daß ein Staat eine Völkerrechtsnorm verletzt hat; der betroffene Staatsangehörige hat im Hinblick auf Schadenersatz zuvor alle Rechtsmittel ausgeschöpft und der Geschädigte darf nicht selber auf Grund seines eigenen Verhaltens den Schaden verursacht oder zu dessen Verschärfung beigetragen haben. Doyen des diplomatischen Corps -> Das diplomatische Corps besteht aus allen bei der gleichen Regierung -> akkreditierten Missionschefs (-> Botschafter). Es wird vom Doyen präsidiert. Doyen ist normalerweise der ranghöchste Missionschef, der am längsten im betreffenden Land akkreditiert ist. Viele Staaten räumen dem -> Nuntius einen Sonderstatus hinsichtlich seiner Rangfolge ein und er wird oftmals als Doyen anerkannt. Bei offiziellen Anlässen ist der Doyen der Sprecher des diplomatischen Corps. Er ist auch derjenige, der - im Namen und nach Konsultation des diplomatischen Corps - an den Residenzstaat gerichtete Protestnoten übergibt. E Einstimmigkeit ->siehe Konsens Extraterritorialität -> Grundsätzlich wirkt ein Gesetz nur im Staat, in dem es erlassen wurde. Damit ein Gesetz auch eine rechtliche Wirkung auf einen Zustand, eine Sache oder eine Person auf dem Territorium eines anderen Staates entfalten kann, verlangt das Völkerrecht, daß zwischen dieser Sache, dieser Person oder diesem Zustand und dem Staat, der dieses Gesetz erlassen hat, eine enge Beziehung besteht. So haben viele Staaten Gesetze erlassen, demzufolge das jeweilige Strafgesetzbuch des Staates auch dann gilt, wenn ein eigener Staatsangehöriger im Ausland ein Verbrechen begeht oder jemand im Ausland ein Verbrechen gegen einen eigenen Staatsangehörigen verübt. G Gegenseitigkeit (Reziprozität) -> Der Grundsatz der Gegenseitigkeit spielt in den internationalen Beziehungen eine zentrale Rolle. Praktisch angewendet bedeutet er, daß ein Staat einem anderen Staat nur insoweit Rechte und Vergünstigungen erteilt, als der andere genau dasselbe tut, das heißt also, Gegenrecht gewährt. So gewährt zum Beispiel ein Staat mittels Vertrag einem anderen Staat nur diejenigen Rechte, die er von diesem anderen Staat selbst erhält. Aus einleuchtenden humanitären Gründen sind die Staaten gehalten, humanitäre Verträge oder Menschenrechtsverträge auch gegenüber Vertragsstaaten einzuhalten, die die Vertragspflichten nicht einhalten. Generalkonsulate -> siehe Konsulat Geschäftsträger "ad interem" -> Person, die den Missionschef (-> Botschafter) vertritt, wenn 1. dieser Posten vakant ist, 2. er nicht im Residenzland weilt oder 3. seine Mission nicht ausüben kann. Gute Dienste -> Sammelbegriff für die Bemühungen einer Drittpartei (das kann ein Staat, aber auch eine internationale Organisation sein) zur friedlichen Beilegung eines Konflikts zwischen zwei oder mehreren Staaten. Die Guten Dienste sollen einen Dialog zwischen den Konfliktparteien zu Stande bringen. Die Guten Dienste reichen von eher technischer und organisatorischer Unterstützung (z.B. das Bereitstellen eines Konferenzortes) bis hin zur Teilnahme an Maßnahmen der UNO zur Wahrung des Friedens als Schutzmacht. Gute Dienste kann auch die Vertretung von Staaten in einem anderen Staat sein, die keine diplomatischen Beziehungen zueinander unterhalten. So vertritt z.B. die Schweiz in Kuba die Interessen der USA und in den USA die Interessen Kubas. Siehe auch -> Beilegung von Streitigkeiten. H Honorarkonsulate -> siehe Konsulat I Immunitäten -> Privilegien Internationale Funktionäre -> Bedienstete, die ausschließlich und dauerhaft für eine internationale Organisation tätig sind und einen internationalen Status haben. Grundsätzlich genießen sie -> Privilegien und Immunitäten, die mit jenen der Diplomaten vergleichbar sind. Ihr Status wird meist durch die Satzung der betreffenden internationalen Organisation festgelegt. Sie dürfen von ihrem Heimatstatt keine Instruktionen entgegennehmen. K Konsens -> Feststellung, daß zu einer bestimmte Frage Übereinstimmung besteht. In internationalen Konferenzen oder Organisationen werden Beschlüsse in der Regel per Konsens verabschiedet. Oft wird der Konsens mit Einstimmigkeit verwechselt. Im Unterschied zur Einstimmigkeit wird aber bei der Annahme eines Beschlusses per Konsens nicht abgestimmt. Der Konsens wird lediglich festgestellt, falls niemand ausdrücklich Widerstand anmeldet. Dies erlaubt einer Partei, Vorbehalte geltend zu machen, ohne sich dem Konsens zu widersetzen. Würde stattdessen förmlich abgestimmt, wäre der Staat gezwungen, "Nein" zu stimmen und der Beschluß käme nicht zustande. Konsul -> (auch Consul, von lateinisch: consulere "sich beraten") wird verwendet für eine offiziell mit der Wahrnehmung bestimmter, u.a. wirtschaftlicher Interessen eines Staates und der Interessen seiner Bürger betraute Person. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem (General-)Konsul als Angehörigem des regulären diplomatischen Dienstes und einem Honorarkonsul (Ehrenkonsul), der die Tätigkeit als Ehrenamt ausübt. Der Ehrenkonsul ist nicht notwendigerweise ein Bürger des Landes, das er vertritt. Konsularischer Schutz -> Der konsularische Schutz ermöglicht einem Staat, die Rechte seiner Staatsangehörigen geltend zu machen und zu verteidigen. Im Gegensatz zum -> diplomatischen Schutz macht der Staat aber nicht sein eigenes Recht geltend und verlangt keinen Schadenersatz für eine Verletzung des Völkerrechts. Die Bedingungen zur Ausübung des konsularischen Schutzes sind weniger streng als diejenigen für den diplomatischen Schutz. Der Staat schützt das Recht seiner Staatsangehörigen in ihrem Aufenthaltsland zunächst gemäß der Rechtsordnung des betreffenden Staates. So wird der konsularische Schutz z.B. mit der Vermittlung eines Rechtsanwaltes und die Verbesserung von Haftbedingungen für einen in einem anderen Staat inhaftierten Staatsangehörigen wirksam. Konsularagenturen -> siehe Konsulat Konsulat -> Sammlung von Posten des Entsendestaates im Empfangsstaat. Konsularische Posten werden in 3 Klassen aufgeteilt: Generalkonsulate, Konsulate, Vizekonsulate und Konsularagenturen (Honorarkonsulate). Grundsätzlich wird jeder Posten von einem Postenchef mit der entsprechenden Bezeichnung geleitet (das Generalkonsulat z.B. vom Generalkonsul usw. usf.). Die konsularischen Tätigkeiten entsprechen jenen der -> Botschaft, namentlich im Bereich der Vertretung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Wirtschaftsförderung sowie der kulturellen und politischen Beziehungen. Hauptaufgabe der Konsularagenturen (Honorarkonsulate) ist die Hilfeleistung für im Empfangsstaat lebende Staatsangehörigen. M Multilateralismus -> Wenn Fragen von öffentlichem Interesse zwischen mehr als zwei Staaten diskutiert und verhandelt werden, spricht man von Multilateralismus (im Gegensatz zum -> Bilateralismus). N Nuntiatur -> Vertretung des Vatikans in einem Land; siehe auch Nuntius Nuntius -> lateinisch "Gesandter"; diplomatischer Vertreter des Vatikan und somit als ständiger Botschafter des Heiligen Stuhls bei einer ausländischen Regierung -> akkreditierter Titular-Erzbischof. Neben dieser Funktion ist der Nuntius gleichzeitig Vertreter des Papstes bei der örtlichen Kirche. P Pacta sunt servanda -> lateinisch "Verträge sind einzuhalten". Staaten und Organisationen müssen Verträge, die sie unterzeichnet haben, einhalten. Dieser Grundsatz bildet einen der zentralen Pfeiler der internationalen Rechtsordnung. Paraphierung, Unterzeichnung und Ratifizierung -> Bei der Paraphierung bringen die Unterhändler am Ende jeder Seite eine internationalen Übereinkommens ihre Initialen an, um so die Authentizität des Textes zu bestätigen. Die Unterzeichnung erfolgt durch die Regierungsbevollmächtigten am Schluß des Vertrages und bewirkt dessen Abschluß; sie verpflichtet den Staat, nach Treu und Glauben im Sinne des Vertrages zu handeln. Falls das Abkommen nichts anderes vorsieht, wird ein Staat mit der Unterzeichnung jedoch noch nicht Vertragspartei und der Vertrag noch nicht rechtsverbindlich. Erst mit der Ratifizierung durch das jeweilige Parlament wird der Vertrag völkerrechtlich verbindlich. persona na grate -> lateinisch "unerwünschte Person"; Ausdruck dafür, daß der Vertreter eines Staates im Residenzland unerwünscht ist. Das Residenzland kann dem Entsendestaat jederzeit und ohne Angabe von Gründen mitteilen, daß der Missionschef oder ein anderes Mitglied des Personals nicht genehm ist. Der Entsendestaat hat die betreffende Person entweder abzuberufen oder ihre Tätigkeit bei der Mission zu beenden. Unterläßt er dies, so kann das Residenzland die betreffende Person ausweisen. Privilegien und Immunitäten -> Vorrechte und steuerliche Befreiungen sowie Erleichterungen für die Mitglieder des diplomatischen Personals und deren Familien. Die Privilegien und Immunitäten umfassen: freie und unverletzliche Kommunikation zwischen der diplomatischen Mission und den Behörden des Entsendestaates; Unverletzlichkeit der diplomatischen Räumlichkeiten (so benötigen die lokalen Behörden auch bei Notfällen (wie z.B. einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz) die ausdrückliche vorherige Genehmigung des Missionschefs, die Räumlichkeiten zu betreten); Unverletzlichkeit des diplomatischen Personals, das weder verhaftet, verhört oder inhaftiert werden darf (so konnte die Polizei in Berlin im Oktober 2004 den bulgarischen Botschafter nicht daran hindern, betrunken Auto zu fahren, obwohl er vorher beim Versuch, ihn anzuhalten, einen Polizisten vorsätzlich anfuhr); Immunität vor der Gerichtsbarkeit gegen einen diplomatischen Vertreter oder seiner Familie (es können also keine Gerichtsverfahren eingeleitet werden) sowie Steuerervergünstigungen Protokoll -> Der Ausdruck "Protokoll" hat mehrere Bedeutungen. 1. bezeichnet er die Regeln und Gebräuche (Zeremoniell), welche die Staaten in ihren Beziehungen (insbesondere in den diplomatischen Beziehungen) untereinander beachten. Mit Fragen aus diesem Bereich befassen sich die Protokollabteilungen im jeweiligen Außenministerium. 2. Protokoll kann auch ein völkerrechtlicher Vertrag sein, der einen anderen (Haupt-)Vertrag ergänzt. R Rangfolge -> Reihenfolge nach dem -> Protokoll, die eingehalten werden muß, wenn sich verschiedene Vertreter von Staaten treffen. Die Rangfolge bezeichnet den Anspruch bei einer feierlichen Zeremonie, einen Umzug oder einem Empfang denjenigen Platz einzunehmen, der unter allen als der ehrenvollste gilt. So hat z.B. ein Außenminister den Vorrang gegenüber den Botschaftern. Ratifizierung -> siehe Paraphierung Reziprozität -> siehe Gegenseitigkeit Rückwirkungsverbot -> Allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach eine nationale oder internationale Regel ihre Rechtswirkung erst im Anschluß an ihr Inkrafttreten entfalten kann. Gesetze oder Verträge, die ein Verbot gewisser Handlungsweisen vorsehen, können demnach nur für die Zukunft gelten. S Sanktionen -> Gesamtheit der diplomatischen, wirtschaftlichen oder militärischen Maßnahmen eines Staates oder einer internationalen Organisation, um eine Völkerrechtsverletzung zu stoppen, die eine Organisation festgestellt hat oder deren Opfer ein Staat zu sein glaubt. Sanktionen gegen einen Staat, der den internationalen Frieden gefährdet, beschließt der UN-Sicherheitsrat im Namen der Staaten. Die Welthandelsorganisation WHO ist für Sanktionen im wirtschaftlichen Bereich zuständig. In den anderen Bereichen dürfen die Staaten nach eigenem Belieben nichtmilitärische Sanktionen ergreifen, wobei diese verhältnismäßig zum erlittenen Schaden sein müssen. Der Gebrauch von Gewalt ist laut UNCharta verboten. Sanktionen müssen vorher angekündigt werden, bevor sie in Kraft treten. Schlichtungsverfahren -> siehe Beilegung von Streitigkeiten Schiedsverfahren -> siehe Beilegung von Streitigkeiten Sondermission -> Vertreter eines Staates, der damit beauftragt ist, in ein Drittstaat zu reisen, um dort einen Vertrag auszuhandeln, eine Frage von gegenseitigem Interesse zu erörtern oder eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Der Auftrag ist meist zeitlich begrenzt und von kurzer Dauer. Die mit diesem Auftrag betraute Person genießt die gleichen -> Privilegien und Immunitäten wie die diplomatischen Mitarbeiter einer Botschaft. Souveränität -> Auf internationaler Ebene gilt ein Staat als souverän, wenn er unabhängig ist von allen übrigen Völkerrechtssubjekten (Staaten, internationale Organisationen). Er muß folglich nur jene Verpflichtungen erfüllen, die er selbst eingegangen ist. ständige Vertretung -> diplomatische Vertretung eines Staates bei einer internationalen Organisation U Unterzeichnung -> siehe Paraphierung Unverletzlichkeit -> siehe Privilegien und Immunitäten V Vergleichsverfahren -> siehe Beilegung von Streitigkeiten Vizekonsulate -> siehe Konsulat