Diplomatisches Lexikon

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Diplomatisches Lexikon
A
Administratives und technisches Personal -> Im Verwaltungs- und technischen Dienst
beschäftigte Mitglieder des Personals der diplomatischen Mission. Dieses Personal genießt im
Unterschied zum diplomatischen für persönliche Handlungen keine Immunität vor der Zivilund Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Agrement -> Akkreditierung
Akkreditierung -> Verfahren, durch den ein Staat vor der Entsendung eines -> Botschafters
das zukünftige Residenzland dieses Botschafters anfragt, ob es mit der Wahl der betreffenden
Person einverstanden ist und diese zur "persona grata" erklärt. Die Zustimmung des
Ziellandes wird "Agrement" genannt.
Anerkennung -> Feststellung eines Staates, daß ein neuer Staat entstanden ist. Mit dieser
Anerkennung drückt ein Staat aus, daß er ein selbstständig gewordenes Gebiet als Staat
akzeptiert und bereit ist, mit ihm zwischenstaatlich zu verkehren. Die meisten Staaten
anerkennen nur Staaten, nicht jedoch Regierungen. Bei einem Machtwechsel ändert sich also
nicht an einer einmal ausgesprochenen Anerkennung. Im übrigen gibt es keinen
Rechtsanspruch auf Anerkennung durch das selbstständig gewordene Gebiet - vielmehr muß
jeder Staat für sich entscheiden, ob er das Gebiet anerkennt oder nicht.
Attaché -> (französisch attacher, "befestigen") oder Attachée (weibliche Form) ist der
niedrigste diplomatische Rang der Angehörigen des höheren Auswärtigen Dienstes. Ein
Attaché ist hoher Beamter und zugleich ein Gehilfe von Gesandschaften und Konsulaten. Ein
Diplomat mit bestimmten Aufgaben wird auch Attaché genannt (beispielsweise
Militärattaché).
B
Beglaubigungsschreiben -> Ein vom Staatschef des Entsendestaates an den Staatschef des
Empfangslandes gerichtetes Dokument, das bestätigt, daß die als außerordentlicher und
bevollmächtigter -> Botschafter bezeichnete Person von ihrer Regierung ermächtigt ist, die
Tätigkeiten eines Missionschefs auszuüben (-> Botschaft). Es bestehen hierbei keine
feststehenden Formvorschriften, das Schreiben enthält jedoch in der Regel den Namen und
den Titel der betreffenden Person sowie die besonderen Eigenschaften und die allgemeine
Zielsetzung ihrer Mission. Das Schreiben enthält die Bitte, den vom Vertreter im Namen
seiner Regierung gemachten Äußerungen Glauben zu schenken und ihn wohlwollend zu
empfangen. Das Beglaubigungsschreiben wird im Rahmen einer feierlichen Zeremonie vom
Botschafter des Entsendestaates persönlich dem Staatschef des Empfangsstaates übergeben.
Beilegung von Streitigkeiten -> Begriff für sämtliche Verfahren, die eine gewaltlose
Regelung eines Streites zwischen zwei oder mehreren Staaten herbeiführen sollen.
Verhandlungen sind das erste und gewöhnliche Instrument zur Beilegung der Streitigkeiten.
Ein Treffen zwischen Staaten soll dabei zu einer Einigung führen. Im Rahmen der
sogenannten -> Gute Dienste vermittelt ein dritter Staat zwischen den Parteien und stellt die
materielle Organisation der Treffen sicher. Über Schlichtungs- und Vergleichsverfahren legt
ein Drittstaat oder eine Vergleichskommission den betreffenden Parteien eine Lösung vor, die
jedoch nicht verbindlich ist. Beim Schiedsverfahren wird die Zuständigkeit für den Entscheid
einer Stelle erteilt, die sich aus von den Parteien bestimmten Personen zusammensetzt. Der
Beschluß dieser Schiedsstelle ist verbindlich. Die Staaten können ihren Fall auch dem
Internationalen Gerichtshof vorlegen, der verbindliche Entscheidungen fällt.
Bilateralismus-> Werden außenpolitische Fragen zu zweit besprochen oder verhandelt,
spricht man von Bilateralismus. Meistens spielen sich diese zweiseitigen Kontakte zwischen
Staaten ab. Es ist aber auch möglich, daß ein Staat und eine internationale Organisation
bilaterale Beziehungen unterhalten. Man unterscheidet zwischen Bilateralismus und ->
Multilateralismus.
Botschaft -> Diese Bezeichnung steht gleichzeitig 1. für die gesamte Belegschaft, die von
einem Staat ausgewählt wird, um in einem anderen Staat diplomatische Tätigkeiten
auszuüben und 2. für Räumlichkeiten, in denen dieses Personal arbeitet. Voraussetzung für
die Errichtung einer Botschaft sind diplomatische Beziehungen zwischen den beiden Staaten,
wobei diese Beziehungen jederzeit von einem der beiden Staaten abgebrochen werden
können. Die Botschaft kann nur durch einen -> Botschafter oder einen -> Geschäftsträger
"ad interem" gleitet werden.
Botschafter -> Ein Botschafter ist der höchste Repräsentant eines Staates in einem anderen
Land. Seine Aufgabe ist einerseits die Interessenvertretung seiner Regierung gegenüber
Regierung, Opposition sowie gesellschaftlichen Organisationen im Gaststaat, andererseits
Unterstützung der sich in dem Land aufhaltenden eigenen Staatsbürger (z.B. bei
Passproblemen).
Botschaftsrat -> bezeichnet in der Sprache der Diplomatie die Stellvertreter nach dem
Botschafter der Auslandsvertretung eines Landes. Der 1. Stellvertreter des Botschafters trägt
die Bezeichnung -> Geschäftsträger. In der Praxis ist Botschaftsrat auch der Titel der
Abteilungsleiter für die verschiedenen Geschäftsbereiche einer Botschaft. So gibt es
Botschaftsräte für Handel, Politik, Verkehr u.a. Der Botschaftsrat für Militärfragen nennt sich
allerdings traditionellerweise Militärattachй. In größeren diplomatischen Vertretungen wird
nochmals unterschieden zwischen Botschaftsräten erster und zweiter Klasse (stellvertretende
Abteilungsleiter).
C
CD -> siehe Diplomatisches Personal
D
Diplomat -> Ein Diplomat ist ein Beamter des Auswärtigen Dienstes, der für sein Land
Verhandlungen mit einem oder mehreren fremden Ländern führt. Er kann dabei Chef einer
diplomatischen Mission oder diesem untergeordnet sein. Im Krieg werden Diplomaten aus
Gründen der persönlichen Sicherheit in der Regel abgezogen. In Zeiten diplomatischer
Verstimmungen werden Botschafter oder andere Diplomaten oft zurückgerufen, um die
Unzufriedenheit mit dem Gastgeberland kundzutun.
Diplomatie > ist die Kunst, mit hundert Worten zu verschweigen, was man mit einem
einzigen Wort sagen könnte. (Saint-John Perse, französischer Lyriker und Diplomat 18871975)
Diplomatenkurier -> Der Kurier hat die Aufgabe, die amtliche Korrespondenz des
Außenministeriums an die diplomatische Vertretung dieses Staates im Empfangsstaat zu
bringen. Er genießt Unverletzlichkeit und kann deshalb nicht festgenommen werden (->
Privilegien und Immunitäten).
Diplomatisches Corps -> siehe Doyen
Diplomatische Demarche -> Intervention einer oder mehrerer Botschaften bei der Regierung
des Residenzlandes. Die mündlichen oder schriftlichen Vorstöße können verschiedene Ziele
verfolgen, etwa die Ermittlung von oder das Ersuchen um Informationen, einen Vorschlag für
die Aufnahme von Verhandlungen, das Begehren um Gewährung bestimmter Vorteile, einen
Prozess usw. usf.
Diplomatische Note -> Form des Briefwechsels zwischen den diplomatischen Vertretungen
im Empfangsstaat und dem Außenministerium des Empfangsstaates. Eine solche Note wird
immer in der 3. Person verfaßt und beginnt mit der Höflichkeitsformel "Die ..... Botschaft
beehrt sich, dem Außenministerium ...". Am Schluß wird die Note wiederum mit einer
Ehrerbietungsformel abgeschlossen: "Die Botschaft benutzt diesen Anlaß, das
Außenministerium erneut seiner ausgezeichneten Hochachtung zu versichern."
Diplomatisches Personal -> Mitglieder des Personals der diplomatischen Mission (->
Botschaft) einschließlich des -> Missionschefs, welche die Diplomateneigenschaft und den
Diplomatenstatus besitzen. Das Diplomatische Personal genießt eine gewisse Anzahl von ->
Privilegien und Immunitäten, vor allem persönliche Unverletzlichkeit, Immunität vor der
Gerichtsbarkeit, Steuerbefreiung und Zollvorrechte.
Diplomatischer Schutz -> Tätigwerden eines Staates zu Gunsten eines seiner
Staatsangehörigen (natürliche oder juristische Person), dem ein Drittstaat durch einen Verstoß
gegen das Völkerrecht Schaden zugefügt hat, sofern diese Person im innerstaatlichen
Verfahren keine Wiedergutmachung erreichen konnte. Der Staat allein entscheidet über die
Angemessenheit einer solchen Intervention. Für den diplomatischen Schutz gelten 5
Grundsätze:





indem ein Staat gemäß diplomatischen Schutz handelt, macht er sein eigenes Recht
geltend;
der Staat kann ausschließlich seine eigenen Staatsangehörigen diplomatischen Schutz
gewähren;
die Ausübung des diplomatischen Schutzes setzt voraus, daß ein Staat eine
Völkerrechtsnorm verletzt hat;
der betroffene Staatsangehörige hat im Hinblick auf Schadenersatz zuvor alle
Rechtsmittel ausgeschöpft und
der Geschädigte darf nicht selber auf Grund seines eigenen Verhaltens den Schaden
verursacht oder zu dessen Verschärfung beigetragen haben.
Doyen des diplomatischen Corps -> Das diplomatische Corps besteht aus allen bei der
gleichen Regierung -> akkreditierten Missionschefs (-> Botschafter). Es wird vom Doyen
präsidiert. Doyen ist normalerweise der ranghöchste Missionschef, der am längsten im
betreffenden Land akkreditiert ist. Viele Staaten räumen dem -> Nuntius einen Sonderstatus
hinsichtlich seiner Rangfolge ein und er wird oftmals als Doyen anerkannt. Bei offiziellen
Anlässen ist der Doyen der Sprecher des diplomatischen Corps. Er ist auch derjenige, der - im
Namen und nach Konsultation des diplomatischen Corps - an den Residenzstaat gerichtete
Protestnoten übergibt.
E
Einstimmigkeit ->siehe Konsens
Extraterritorialität -> Grundsätzlich wirkt ein Gesetz nur im Staat, in dem es erlassen
wurde. Damit ein Gesetz auch eine rechtliche Wirkung auf einen Zustand, eine Sache oder
eine Person auf dem Territorium eines anderen Staates entfalten kann, verlangt das
Völkerrecht, daß zwischen dieser Sache, dieser Person oder diesem Zustand und dem Staat,
der dieses Gesetz erlassen hat, eine enge Beziehung besteht. So haben viele Staaten Gesetze
erlassen, demzufolge das jeweilige Strafgesetzbuch des Staates auch dann gilt, wenn ein
eigener Staatsangehöriger im Ausland ein Verbrechen begeht oder jemand im Ausland ein
Verbrechen gegen einen eigenen Staatsangehörigen verübt.
G
Gegenseitigkeit (Reziprozität) -> Der Grundsatz der Gegenseitigkeit spielt in den
internationalen Beziehungen eine zentrale Rolle. Praktisch angewendet bedeutet er, daß ein
Staat einem anderen Staat nur insoweit Rechte und Vergünstigungen erteilt, als der andere
genau dasselbe tut, das heißt also, Gegenrecht gewährt. So gewährt zum Beispiel ein Staat
mittels Vertrag einem anderen Staat nur diejenigen Rechte, die er von diesem anderen Staat
selbst erhält. Aus einleuchtenden humanitären Gründen sind die Staaten gehalten, humanitäre
Verträge oder Menschenrechtsverträge auch gegenüber Vertragsstaaten einzuhalten, die die
Vertragspflichten nicht einhalten.
Generalkonsulate -> siehe Konsulat
Geschäftsträger "ad interem" -> Person, die den Missionschef (-> Botschafter) vertritt,
wenn 1. dieser Posten vakant ist, 2. er nicht im Residenzland weilt oder 3. seine Mission nicht
ausüben kann.
Gute Dienste -> Sammelbegriff für die Bemühungen einer Drittpartei (das kann ein Staat,
aber auch eine internationale Organisation sein) zur friedlichen Beilegung eines Konflikts
zwischen zwei oder mehreren Staaten. Die Guten Dienste sollen einen Dialog zwischen den
Konfliktparteien zu Stande bringen. Die Guten Dienste reichen von eher technischer und
organisatorischer Unterstützung (z.B. das Bereitstellen eines Konferenzortes) bis hin zur
Teilnahme an Maßnahmen der UNO zur Wahrung des Friedens als Schutzmacht. Gute
Dienste kann auch die Vertretung von Staaten in einem anderen Staat sein, die keine
diplomatischen Beziehungen zueinander unterhalten. So vertritt z.B. die Schweiz in Kuba die
Interessen der USA und in den USA die Interessen Kubas. Siehe auch -> Beilegung von
Streitigkeiten.
H
Honorarkonsulate -> siehe Konsulat
I
Immunitäten -> Privilegien
Internationale Funktionäre -> Bedienstete, die ausschließlich und dauerhaft für eine
internationale Organisation tätig sind und einen internationalen Status haben. Grundsätzlich
genießen sie -> Privilegien und Immunitäten, die mit jenen der Diplomaten vergleichbar
sind. Ihr Status wird meist durch die Satzung der betreffenden internationalen Organisation
festgelegt. Sie dürfen von ihrem Heimatstatt keine Instruktionen entgegennehmen.
K
Konsens -> Feststellung, daß zu einer bestimmte Frage Übereinstimmung besteht. In
internationalen Konferenzen oder Organisationen werden Beschlüsse in der Regel per
Konsens verabschiedet. Oft wird der Konsens mit Einstimmigkeit verwechselt. Im
Unterschied zur Einstimmigkeit wird aber bei der Annahme eines Beschlusses per Konsens
nicht abgestimmt. Der Konsens wird lediglich festgestellt, falls niemand ausdrücklich
Widerstand anmeldet. Dies erlaubt einer Partei, Vorbehalte geltend zu machen, ohne sich dem
Konsens zu widersetzen. Würde stattdessen förmlich abgestimmt, wäre der Staat gezwungen,
"Nein" zu stimmen und der Beschluß käme nicht zustande.
Konsul -> (auch Consul, von lateinisch: consulere "sich beraten") wird verwendet für eine
offiziell mit der Wahrnehmung bestimmter, u.a. wirtschaftlicher Interessen eines Staates und
der Interessen seiner Bürger betraute Person. Dabei ist zu unterscheiden zwischen einem
(General-)Konsul als Angehörigem des regulären diplomatischen Dienstes und einem
Honorarkonsul (Ehrenkonsul), der die Tätigkeit als Ehrenamt ausübt. Der Ehrenkonsul ist
nicht notwendigerweise ein Bürger des Landes, das er vertritt.
Konsularischer Schutz -> Der konsularische Schutz ermöglicht einem Staat, die Rechte
seiner Staatsangehörigen geltend zu machen und zu verteidigen. Im Gegensatz zum ->
diplomatischen Schutz macht der Staat aber nicht sein eigenes Recht geltend und verlangt
keinen Schadenersatz für eine Verletzung des Völkerrechts. Die Bedingungen zur Ausübung
des konsularischen Schutzes sind weniger streng als diejenigen für den diplomatischen
Schutz. Der Staat schützt das Recht seiner Staatsangehörigen in ihrem Aufenthaltsland
zunächst gemäß der Rechtsordnung des betreffenden Staates. So wird der konsularische
Schutz z.B. mit der Vermittlung eines Rechtsanwaltes und die Verbesserung von
Haftbedingungen für einen in einem anderen Staat inhaftierten Staatsangehörigen wirksam.
Konsularagenturen -> siehe Konsulat
Konsulat -> Sammlung von Posten des Entsendestaates im Empfangsstaat. Konsularische
Posten werden in 3 Klassen aufgeteilt: Generalkonsulate, Konsulate, Vizekonsulate und
Konsularagenturen (Honorarkonsulate). Grundsätzlich wird jeder Posten von einem
Postenchef mit der entsprechenden Bezeichnung geleitet (das Generalkonsulat z.B. vom
Generalkonsul usw. usf.). Die konsularischen Tätigkeiten entsprechen jenen der -> Botschaft,
namentlich im Bereich der Vertretung, der Öffentlichkeitsarbeit, der Wirtschaftsförderung
sowie der kulturellen und politischen Beziehungen. Hauptaufgabe der Konsularagenturen
(Honorarkonsulate) ist die Hilfeleistung für im Empfangsstaat lebende Staatsangehörigen.
M
Multilateralismus -> Wenn Fragen von öffentlichem Interesse zwischen mehr als zwei
Staaten diskutiert und verhandelt werden, spricht man von Multilateralismus (im Gegensatz
zum -> Bilateralismus).
N
Nuntiatur -> Vertretung des Vatikans in einem Land; siehe auch Nuntius
Nuntius -> lateinisch "Gesandter"; diplomatischer Vertreter des Vatikan und somit als
ständiger Botschafter des Heiligen Stuhls bei einer ausländischen Regierung ->
akkreditierter Titular-Erzbischof. Neben dieser Funktion ist der Nuntius gleichzeitig
Vertreter des Papstes bei der örtlichen Kirche.
P
Pacta sunt servanda -> lateinisch "Verträge sind einzuhalten". Staaten und Organisationen
müssen Verträge, die sie unterzeichnet haben, einhalten. Dieser Grundsatz bildet einen der
zentralen Pfeiler der internationalen Rechtsordnung.
Paraphierung, Unterzeichnung und Ratifizierung -> Bei der Paraphierung bringen die
Unterhändler am Ende jeder Seite eine internationalen Übereinkommens ihre Initialen an, um
so die Authentizität des Textes zu bestätigen. Die Unterzeichnung erfolgt durch die
Regierungsbevollmächtigten am Schluß des Vertrages und bewirkt dessen Abschluß; sie
verpflichtet den Staat, nach Treu und Glauben im Sinne des Vertrages zu handeln. Falls das
Abkommen nichts anderes vorsieht, wird ein Staat mit der Unterzeichnung jedoch noch nicht
Vertragspartei und der Vertrag noch nicht rechtsverbindlich. Erst mit der Ratifizierung durch
das jeweilige Parlament wird der Vertrag völkerrechtlich verbindlich.
persona na grate -> lateinisch "unerwünschte Person"; Ausdruck dafür, daß der Vertreter
eines Staates im Residenzland unerwünscht ist. Das Residenzland kann dem Entsendestaat
jederzeit und ohne Angabe von Gründen mitteilen, daß der Missionschef oder ein anderes
Mitglied des Personals nicht genehm ist. Der Entsendestaat hat die betreffende Person
entweder abzuberufen oder ihre Tätigkeit bei der Mission zu beenden. Unterläßt er dies, so
kann das Residenzland die betreffende Person ausweisen.
Privilegien und Immunitäten -> Vorrechte und steuerliche Befreiungen sowie
Erleichterungen für die Mitglieder des diplomatischen Personals und deren Familien. Die
Privilegien und Immunitäten umfassen:





freie und unverletzliche Kommunikation zwischen der diplomatischen Mission und
den Behörden des Entsendestaates;
Unverletzlichkeit der diplomatischen Räumlichkeiten (so benötigen die lokalen
Behörden auch bei Notfällen (wie z.B. einen Feuerwehr- oder Polizeieinsatz) die
ausdrückliche vorherige Genehmigung des Missionschefs, die Räumlichkeiten zu
betreten);
Unverletzlichkeit des diplomatischen Personals, das weder verhaftet, verhört oder
inhaftiert werden darf (so konnte die Polizei in Berlin im Oktober 2004 den
bulgarischen Botschafter nicht daran hindern, betrunken Auto zu fahren, obwohl er
vorher beim Versuch, ihn anzuhalten, einen Polizisten vorsätzlich anfuhr);
Immunität vor der Gerichtsbarkeit gegen einen diplomatischen Vertreter oder seiner
Familie (es können also keine Gerichtsverfahren eingeleitet werden) sowie
Steuerervergünstigungen
Protokoll -> Der Ausdruck "Protokoll" hat mehrere Bedeutungen. 1. bezeichnet er die Regeln
und Gebräuche (Zeremoniell), welche die Staaten in ihren Beziehungen (insbesondere in den
diplomatischen Beziehungen) untereinander beachten. Mit Fragen aus diesem Bereich
befassen sich die Protokollabteilungen im jeweiligen Außenministerium. 2. Protokoll kann
auch ein völkerrechtlicher Vertrag sein, der einen anderen (Haupt-)Vertrag ergänzt.
R
Rangfolge -> Reihenfolge nach dem -> Protokoll, die eingehalten werden muß, wenn sich
verschiedene Vertreter von Staaten treffen. Die Rangfolge bezeichnet den Anspruch bei einer
feierlichen Zeremonie, einen Umzug oder einem Empfang denjenigen Platz einzunehmen, der
unter allen als der ehrenvollste gilt. So hat z.B. ein Außenminister den Vorrang gegenüber den
Botschaftern.
Ratifizierung -> siehe Paraphierung
Reziprozität -> siehe Gegenseitigkeit
Rückwirkungsverbot -> Allgemeiner Rechtsgrundsatz, wonach eine nationale oder
internationale Regel ihre Rechtswirkung erst im Anschluß an ihr Inkrafttreten entfalten kann.
Gesetze oder Verträge, die ein Verbot gewisser Handlungsweisen vorsehen, können demnach
nur für die Zukunft gelten.
S
Sanktionen -> Gesamtheit der diplomatischen, wirtschaftlichen oder militärischen
Maßnahmen eines Staates oder einer internationalen Organisation, um eine
Völkerrechtsverletzung zu stoppen, die eine Organisation festgestellt hat oder deren Opfer ein
Staat zu sein glaubt. Sanktionen gegen einen Staat, der den internationalen Frieden gefährdet,
beschließt der UN-Sicherheitsrat im Namen der Staaten. Die Welthandelsorganisation WHO
ist für Sanktionen im wirtschaftlichen Bereich zuständig. In den anderen Bereichen dürfen die
Staaten nach eigenem Belieben nichtmilitärische Sanktionen ergreifen, wobei diese
verhältnismäßig zum erlittenen Schaden sein müssen. Der Gebrauch von Gewalt ist laut UNCharta verboten. Sanktionen müssen vorher angekündigt werden, bevor sie in Kraft treten.
Schlichtungsverfahren -> siehe Beilegung von Streitigkeiten
Schiedsverfahren -> siehe Beilegung von Streitigkeiten
Sondermission -> Vertreter eines Staates, der damit beauftragt ist, in ein Drittstaat zu reisen,
um dort einen Vertrag auszuhandeln, eine Frage von gegenseitigem Interesse zu erörtern oder
eine bestimmte Aufgabe zu erfüllen. Der Auftrag ist meist zeitlich begrenzt und von kurzer
Dauer. Die mit diesem Auftrag betraute Person genießt die gleichen -> Privilegien und
Immunitäten wie die diplomatischen Mitarbeiter einer Botschaft.
Souveränität -> Auf internationaler Ebene gilt ein Staat als souverän, wenn er unabhängig ist
von allen übrigen Völkerrechtssubjekten (Staaten, internationale Organisationen). Er muß
folglich nur jene Verpflichtungen erfüllen, die er selbst eingegangen ist.
ständige Vertretung -> diplomatische Vertretung eines Staates bei einer internationalen
Organisation
U
Unterzeichnung -> siehe Paraphierung
Unverletzlichkeit -> siehe Privilegien und Immunitäten
V
Vergleichsverfahren -> siehe Beilegung von Streitigkeiten
Vizekonsulate -> siehe Konsulat
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