doc - GUE/NGL

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EUROPÄISCHES PARLAMENT
2009 – 2014
Plenarsitzungsdokument
4.2.2014
B7-0157/2014
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
eingereicht im Anschluss an die Erklärung der Vizepräsidentin der
Kommission / Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik
gemäß Artikel 110 Absatz 2 der Geschäftsordnung
zur Lage in Syrien
(2014/2531(RSP))
Willy Meyer, Takis Hadjigeorgiou, Kyriacos Triantaphyllides,
Sabine Lösing, Patrick Le Hyaric
im Namen der GUE/NGL-Fraktion
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DE
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In Vielfalt geeint
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Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage in Syrien
(2014/2531(RSP))
Das Europäische Parlament,
–
unter Hinweis auf die Charta der Vereinten Nationen,
–
unter Hinweis auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte,
–
unter Hinweis auf die Schlusserklärung der Aktionsgruppe für Syrien, die am
30. Juni 2012 in Genf angenommen wurde,
–
unter Hinweis auf das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und das Übereinkommen
über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen (BWÜ),
–
unter Hinweis auf den Beschluss des Exekutivrates der Organisation für das Verbot
chemischer Waffen (OVCW) vom 27. September 2013 über die Vernichtung der
syrischen chemischen Waffen (EC-M-33/DEC.1),
–
unter Hinweis auf das humanitäre Völkerrecht,
–
unter Hinweis auf die Genfer Flüchtlingskonventionen,
–
unter Hinweis auf den alle vierzehn Tage erscheinenden Bericht „Syria Crisis Response
Update“ des UNRWA vom 7. bis 20. Januar 2014 zur Lage der palästinensischen
Flüchtlinge in Syrien,
–
unter Hinweis auf die Forderungen des UNHCR und der interinstitutionellen Stelle für
Flüchtlingshilfe für Syrien,
–
in Kenntnis der Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der EU
vom 20. Januar 2014,
–
unter Hinweis auf die Erklärung des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der EU vom
6. September 2013,
–
unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates „Auswärtige Angelegenheiten“ der
EU vom 28. Mai 2013,
–
gestützt auf Artikel 110 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung,
A.
in der Erwägung, dass am 22. Januar 2014 – 18 Monate nach Annahme der
Schlusserklärung der Aktionsgruppe für Syrien („Genf I“) am 30. Juni 2012 – die GenfII-Konferenz in Montreux (Schweiz) einberufen wurde, um nach einer politischen
Lösung für den Konflikt in Syrien zu suchen;
B.
in der Erwägung, dass das Treffen der Delegationen der Regierung der Arabischen
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Republik Syrien und der Nationalen Koalition der Kräfte der syrischen Revolution und
Opposition acht Tage gedauert hat; in der Erwägung, dass sich andere Oppositions- und
Rebellengruppen geweigert haben, an den Gesprächen teilzunehmen; in der Erwägung,
dass Vertreter von mehr als 40 Ländern bei den Gesprächen anwesend waren; in der
Erwägung, dass alle regionalen Akteure wichtig sind, um zu einer Lösung zu kommen;
in der Erwägung, dass der Generalsekretär der Vereinten Nationen den Iran eingeladen
hatte, dieser jedoch aufgrund von Einwänden der USA zu Unrecht wieder ausgeladen
wurde;
C.
in der Erwägung, dass in der ersten Runde laut den Erklärungen des Vermittlers der
Vereinten Nationen und der Arabischen Liga, Lakhdar Brahimi, und der Vertreter
beider Parteien nur sehr geringe konkrete Fortschritte erzielt wurde, obwohl beide
Parteien die Erklärung „Genf I“ als Grundlage für die Gespräche anerkennen und die
Rangfolge der Ereignisse unterschiedlich auslegen; in der Erwägung, dass die
Bemühungen, begrenzte Vereinbarungen über a) die humanitäre Hilfe und den Zugang
zu der verzweifelten und verhungernden Bevölkerung unter Belagerung, insbesondere
den Frauen, Kindern, älteren Menschen und Kranken, in Homs und den
palästinensischen Flüchtlingslagern Jarmuk und Sbeineh sowie das sichere Verlassen
dieser Lager und b) die Freilassung oder den Austausch von Gefangenen zu treffen,
erfolglos blieben;
D.
in der Erwägung, dass nach Aussagen des Vermittlers der Vereinten Nationen und der
Arabischen Liga nur sehr geringe Fortschritte erzielt wurden, diese Fortschritte aber
einen kleinen ersten Schritt darstellen, auf dem aufgebaut werden kann; in der
Erwägung, dass sich beide Parteien darauf geeinigt haben, dass die Gespräche
fortgeführt werden müssen, und dass sie zu einer zweiten Gesprächsrunde am
10. Februar nach Genf eingeladen wurden, wobei die Nationale Koalition der Kräfte der
syrischen Revolution und Opposition ihre Teilnahme bereits bestätigt hat, während das
Verhandlungsteam der Regierung vor einer endgültigen Zusage erst mit Damaskus
Rücksprache halten muss;
E.
in der Erwägung, dass es mehr als eine politische Oppositionsgruppe gibt; in der
Erwägung, dass der Begriff „Oppositions- oder Rebellengruppen“ Gruppen wie den
ISIL (Islamischer Staat im Irak und in der Levante) oder die Gruppen der Dschabhat alNusra umfasst und aus einer komplexen Zusammensetzung bewaffneter Gruppen
besteht, darunter auch dschihadistische Gruppen, wobei verschiedene Allianzen in
Syrien einen Stellvertreterkrieg führen und die internen Auseinandersetzungen
Schätzungen zufolge bereits 1400 Todesopfer gefordert haben; in der Erwägung, dass
nach Schätzungen 10 000 Ausländer an der Seite dieser bewaffneten Gruppen kämpfen;
in der Erwägung, dass die westlichen Regierungen über mögliche schlimme
Auswirkungen besorgt sind, da viele der an der Seite der bewaffneten Gruppen
kämpfenden Ausländer EU-Bürger sind; in der Erwägung, dass die Gefahr einer
Ausweitung des Konflikts auf den gesamten Raum furchterregend ist;
F.
in der Erwägung, dass verschiedenen Berichten zufolge zeitgleich mit den Gesprächen
in der Schweiz beinahe 1900 Menschen in Syrien gestorben sind, wodurch die bereits
sehr hohe Todesopferzahl von mehr als 130 000 in diesem beinahe drei Jahre
andauernden Konflikt, der im März 2011 begonnen wurde, noch weiter gestiegen ist; in
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der Erwägung, dass sich der Konflikt zu einem Bürgerkrieg, ja sogar zu einem Krieg der
Konfessionen ausgeweitet hat, in dem täglich Blut vergossen und offenkundig gegen
das humanitäre Völkerrecht verstoßen wird und somit Kriegsverbrechen begangen
werden; in der Erwägung, dass nach Aussagen des UNHCR etwa ein Drittel der
22 Millionen Einwohner des Landes vertrieben und in den Nachbarländern 2 396 861
Flüchtlinge registriert wurden, von denen die Hälfte Kinder sind; in der Erwägung, dass
diese Zahl bis Ende 2014 voraussichtlich 4 Millionen erreicht, wenn die Krise nicht
beigelegt wird, und dass der ohnehin bereits sehr hohe Druck auf die Nachbarländer,
insbesondere auf den Libanon, dadurch noch verstärkt wird;
G.
in der Erwägung, dass ein großer Teil der mehr als eine halbe Million registrierten
palästinensischen Flüchtlinge in Syrien erneut zu Flüchtlingen wurden, weil sie aus den
Flüchtlingslagern und Städten in Syrien fliehen mussten, als die militärischen Gruppen
vorrückten und die Lager unter Missachtung der Neutralität der Flüchtlinge besetzten;
in der Erwägung, dass Tausende in den Libanon geflüchtet sind; in der Erwägung, dass
aufgrund der Präsenz der bewaffneten Gruppen und der daraus folgenden Belagerung
durch die Regierungsstreitkräfte geschätzt 18 000 Menschen im inoffiziellen Lager
Jarmuk in den Vororten von Damaskus und 4000 Menschen im Lager Sbeineh südlich
von Damaskus eingeschlossen sind; in der Erwägung, dass die Situation der seit langem
belagerten Bevölkerung trotz der begrenzten Bereitstellung humanitärer Hilfe in den
vergangenen Tagen entsetzlich ist und die Menschen, vor allem Frauen, Kinder und
ältere Menschen, anfangen zu verhungern und keine humanitäre Hilfe oder ärztliche
Betreuung erhalten;
H.
in der Erwägung, dass der UNHCR und die interinstitutionellen Stelle für die regionale
Reaktion auf die Krise in Syrien 4,2 Mrd. USD gefordert haben, um die Kosten bis
Ende 2014 zu decken;
I.
in der Erwägung, dass nach einer Einigung auf einen Rahmen für die Vernichtung der
syrischen chemischen Waffen am 14. September 2013 und gewissen Verzögerungen
wegen Bedenken über den sicheren Transport zum Hafen von Latakia die erste Ladung
mit 4,1 % der Chemikalien am 7. Januar versandt wurde, wobei die Hoffnung besteht,
dass der Prozess beschleunigt werden kann;
J.
in der Erwägung, dass die al-Nusra-Front vor kurzem im Norden Syriens gestohlene
deutsch-französische MILAN-Panzerabwehrlenkraketen eingesetzt hat, die in den 70erJahren in großen Mengen von Deutschland und Frankreich exportiert wurden, darunter
auch nach Syrien; in der Erwägung, dass diese MILAN-Panzerabwehrlenkraketen
eindeutig als in Deutschland hergestellte Raketen identifiziert wurden und dass
Deutschland immer ein legales Vetorecht besitzt, selbst wenn Frankreich diese Raketen
allein exportiert hätte;
K.
in der Erwägung, dass der Konflikt durch den im Mai 2013 gefassten und am
1. Juni 2013 in Kraft getretenen Beschluss der EU, das Embargo für Waffenexporte
nach Syrien aufzuheben, verschärft wurde, da sich dadurch die Menge an Waffen und
Ausrüstung, darunter Güter mit doppeltem Verwendungszweck, die illegal über die
syrischen Grenzen gebracht und mit denen verschiedene militärische Gruppen
ausgestattet wurden, erhöht hat;
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L.
in der Erwägung, dass Israel unbestätigten Berichten zufolge am 26. Januar 2014 einen
Stützpunkt in Latakia bombardiert hat;
M.
in der Erwägung, dass die Lage an den Land- und Seegrenzen Syriens und im östlichen
Mittelmeerraum angesichts der Präsenz verschiedener Streitkräfte und Flotten in diesem
Raum äußerst instabil ist; in der Erwägung, dass sich diese Lage über die Grenzen
hinaus auf die gesamten von Unruhen gekennzeichneten Gebiete ausweiten könnte, mit
unvorhersehbaren Folgen;
1.
unterstützt uneingeschränkt eine politische Lösung für den Konflikt in Syrien, mit der
die Einheit, territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit Syriens sowie
die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten aller Syrer ungeachtet ihres
ethnischen oder religiösen Hintergrunds sichergestellt wird; betont, dass der Konflikt
nicht auf militärischem Weg beigelegt werden kann, und fordert einen unverzüglichen
Waffenstillstand, um dem Blutvergießen ein Ende zu setzen; bedauert die zahlreichen
Todesopfer und das große Leiden der Zivilbevölkerung zutiefst;
2.
fordert die syrische Regierung und die Nationale Koalition der Kräfte der syrischen
Revolution und Opposition sowie alle beteiligten Parteien und die ständigen Mitglieder
des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen auf, in der zweiten Gesprächsrunde der
Genf-II-Konferenz auf einen Fortschritt hinzuarbeiten; fordert alle Gruppen der
politischen Opposition auf, an den Gesprächen teilzunehmen;
3.
fordert alle Parteien auf, möglichst bald Vereinbarungen zu treffen, aufgrund deren
humanitäre Helfer und medizinisches Personal Zugang zu belagerten Städten und
palästinensischen Flüchtlingslagern erhalten und die dort eingeschlossenen Menschen
sicher hinaus gelangen können;
4.
fordert alle Seiten auf, sich auf die Freilassung oder den Austausch von Gefangenen und
Festgehaltenen zu einigen, um Vertrauen aufzubauen und so einfacher zu einer
politischen Lösung zu kommen;
5.
fordert, dass alle beteiligten Länder jegliche direkte oder indirekte Unterstützung der in
Syrien kämpfenden bewaffneten Gruppen einstellen und die Gruppen, mit denen sie in
Verbindung stehen, unter Druck setzen, ihre ausländischen Kämpfer aus Syrien
abzuziehen und eine Ausweitung auf die Nachbarländer dieses mit Problemen
belasteten Raums abzuwenden;
6.
fordert die syrische Regierung auf, die festgelegten Fristen einzuhalten und die
Vereinbarung zur Übergabe der chemischen Waffen an die OVCW zwecks Vernichtung
uneingeschränkt umzusetzen;
7.
fordert eine stärkere internationale Unterstützung und Hilfe sowohl für
Binnenflüchtlinge als auch für die Menschen, die in Nachbarländer fliehen; weist
nachdrücklich warnend auf die zunehmende Zahl von Flüchtlingen hin, die ihr Leben
auf der Flucht nach Europa in offenen Booten aufs Spiel setzen, und fordert, dass ihnen
Asyl und Unterstützung gewährt werden;
8.
betont, dass es allein dem syrischen Volk überlassen bleiben muss, über die Zukunft
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Syriens zu bestimmen; fordert eine vom syrischen Volk beschlossene politische Lösung
für den Konflikt ohne jede externe Einmischung, die einen inklusiven nationalen Dialog
ermöglichen würde mit dem Ziel, den berechtigten Hoffnungen und Anliegen der
syrischen Bevölkerung in Bezug auf einen politischen und demokratische Wandel zu
entsprechen; spricht sich entschieden dagegen aus, die „Verantwortung, Schutz zu
gewähren“ als Vorwand zur Rechtfertigung militärischen Eingreifens zu verwenden;
9.
betont, dass der Rüstungshandel und die Lieferung von Waffen und sogar von
nichtletalen Ausrüstungen den Konflikt weiter verschärft haben; fordert alle Länder auf,
die Lieferung aller Arten von Waffen einzustellen; fordert den Rat der EU auf, das
Embargo für Waffenexporte nach Syrien wieder einzuführen;
10.
fordert den Rat der EU auf, bei der Einberufung einer internationalen Konferenz für das
Verbot und die umweltverträgliche Vernichtung aller nuklearen, chemischen und
bakteriologischen Massenvernichtungswaffen auf der Welt die Führung zu übernehmen;
11.
beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, den
Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, der Regierung und dem Parlament
der Arabischen Republik Syrien, dem Generalsekretär der Union für den
Mittelmeerraum sowie der Liga der Arabischen Staaten zu übermitteln.
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