Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum

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Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum
Börsenhandel im regulierten Markt
Vorab per FAX an +49 (0) 711-222985-91497
Baden-Württembergische
Wertpapierbörse
- Geschäftsführung c/o Listing Department
Börsenstraße 4
D-70174 Stuttgart
Antrag auf Zulassung von Wertpapieren zum Börsenhandel im regulierten Markt
Antragsteller:
Emittent der zuzulassenden Wertpapiere
§§ 32 Abs. 2 S. 1 BörsG, 48 Abs. 1 S. 2 BörsZulV
Firma
Sitz
Geschäftsadresse
Geschäftsadresse
Ansprechperson des Emittenten im Rahmen des Zulassungsverfahrens
Name
Abteilung
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
Zustellungsbevollmächtigter in Deutschland bei ausländischen Emittenten
Name
Geschäftsadresse
Geschäftsadresse
Listing Department:
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RM-6 Stand:05/2011
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Börsenhandel im regulierten Markt
Mitantragsteller nach §§ 32 Abs. 2 BörsG, 48 Abs. 1 S. 2 BörsZulV
Firma
Sitz
Geschäftsadresse
Ansprechperson des Mitantragstellers im Rahmen des Zulassunsgverfahrens
Name
Abteilung
Telefon-Nr.
Fax-Nr.
E-Mail
Angaben zum Mitantragsteller:
Der Mitantragsteller bestätigt, dass er ein Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder ein
nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 des KWG tätiges Unternehmen ist, das an einer
inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme am Handel zugelassen ist und über
ein haftendes Eigenkapital im Gegenwert von mindestens 730.000 Euro verfügt.
Die Mitantragstellung ist nicht erforderlich, da der Emittent selbst ein Institut oder Unternehmen
gemäß § 32 Abs. 2 BörsG ist und den Antrag allein stellen kann.
Wir handeln als Mitantragsteller sowie gleichzeitig als Bevollmächtigter des vorstehend
bezeichneten Emittenten (schriftliche Vollmacht liegt bei).
Wir beantragen, die nachstehend näher bezeichneten Wertpapiere zum regulierten Markt der BadenWürttembergischen Wertpapierbörse zuzulassen:
Betrag
(Währung/ Stück)
Listing Department:
Art und genaue Beschreibung der
zuzulassenden Wertpapiere
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WKN/ ISIN
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Wertpapiere derselben Art wie die vorstehend aufgeführten zuzulassenden Wertpapiere sind an der
Baden-Württembergischen Wertpapierbörse bereits zugelassen:
Ja
Nein
Die zuzulassenden Wertpapiere werden in Übereinstimmung mit dem für die Emittentin geltenden
Recht ausgegeben und entsprechen den für die Wertpapiere geltenden Vorschriften.
Für die Ausgabe der dem nachstehend aufgeführten Wertpapierprospekt zugrunde liegenden
Wertpapiere ist
ein gesonderter Beschluss der Emittentin erforderlich.
kein gesonderter Beschluss der Emittentin erforderlich.
Die zuzulassenden Wertpapiere sind uneingeschränkt übertragbar und frei handelbar.
Wir bestätigen, dass die der/ den vorstehenden Emission/en zugrunde liegende/n Globalurkunde/n
rechtzeitig, spätestens zum Valutatag bei Clearstream Banking AG, Eschborn, hinterlegt wird/ werden
bzw. über diese lieferbar sein wird/ werden.
Bei den zuzulassenden Wertpapieren handelt es sich um übertragbare Wertpapiere im Sinne von
Artikel 4 Abs. 1 Nr. 18 c) der Richtlinie 2004/39/EG:
Nein
Ja
Wir bestätigen, dass gem. Artikel 35 Abs. 6 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 folgende Kriterien erfüllt
sind:
I.
Die Bedingungen der betreffenden Wertpapiere sind klar und eindeutig und gestatten eine
Korrelation zwischen dem Preis der Wertpapiere und dem Preis bzw. anderen Wertmaßstäben des
zugrunde liegenden Basiswerts,
II. der Preis oder ein sonstiger Wertmaßstab des jeweiligen Basiswerts ist verlässlich und öffentlich
verfügbar,
III. es liegen ausreichende öffentliche Informationen vor, anhand deren die Wertpapiere bewertet
werden können,
IV. die Vereinbarungen zur Bestimmung des Abwicklungspreises der Wertpapiere gewährleisten, dass
dieser Preis dem Preis oder einem sonstigen Wertmaßstab des jeweiligen Basiswerts angemessen
Rechnung trägt,
V. die Abwicklung der Wertpapiere sieht verbindlich oder fakultativ die Möglichkeit vor, anstelle eines
Barausgleichs die Lieferung des jeweiligen Basiswertpapiers oder des jeweiligen
Basisvermögenswertes vorzunehmen:
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Nein
Ja:
Es bestehen angemessene Abwicklungs- und Lieferverfahren für diesen Basiswert sowie
angemessene Vereinbarungen zur Einholung relevanter Informationen über diesen Basiswert.
Bei den zuzulassenden Wertpapieren handelt es sich um:
Anteile eines offenen Organismus für gemeinsame Anlagen
Nein
Ja:
Wir bestätigen, dass die Voraussetzungen für eine Zulassung gem. Artikel 36 Abs. 1 und Abs. 3
der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 erfüllt sind (entsprechende Nachweise, Verweis auf
Angaben im Prospekt bzw. Erklärungen zu den einzelnen Punkten sind der Aufstellung der
Unterlagen zu entnehmen).
Aufstellung der Unterlagen, die dem Antrag beigefügt sind sowie nähere Angaben hierzu:
(bitte jeweils ergänzen bzw. ankreuzen)
1. Ein
Entwurf eines Prospekts.
Exemplar des von der BaFin gebilligten Wertpapierprospekts gem. Wertpapierprospektgesetz
(WpPG) in Form,
eines einzigen Dokuments (§ 12 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. WpPG)
mehrere Einzeldokumente (§ 12 Abs. 1 Satz 1, 2. Alt. WpPG)
eines Basisprospekts (§ 6 WpPG)
Exemplar des von der
_______________________________________________________________________________
(Angabe der zuständigen Behörde eines anderen EU- oder EWR-Staats)
gebilligten Wertpapierprospekts (§§ 17 Abs. 3, 18 WpPG)
Exemplar des ausführlichen Verkaufsprospektes im Sinne des § 42 InvG
Exemplar des Prospekts im Sinne des § 137 Abs. 3 InvG
geht Ihnen parallel zu diesem Antrag per E-Mail als pdf-Datei zu.
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1.1.
Der Wertpapierprospekt für die oben aufgeführten Wertpapiere wurde in der Ihnen vorliegenden
Fassung gebilligt
am
_______________________________________________________________________
(Datum)
von
der BaFin
_________________________________________________________________
(Bezeichnung der zuständigen Behörde eines anderen EU- oder EWR-Staates
und am
_________________________________________________________________
(Datum)
an die BaFin notifiziert.
________________________________________________________________________
(Sonstiges)
Als Nachweis ist beigefügt:
Billigungsbescheinigung der BaFin.
Bescheinigung der zuständigen Behörde eines anderen EWR-Staats, welche den
Prospekt gebilligt hat.
________________________________________________________________________
(Sonstiges)
1.2.
Die Veröffentlichung des Prospekts erfolgte/ erfolgt
am
________________________________________________________________________
(Datum)
durch
________________________________________________________________________
(Veröffentlichungsmethode)
Nachweis über die Veröffentlichung des Prospekts liegt bei.
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2.
Die Zulassung erfolgt ohne Veröffentlichung eines Prospekts gemäß
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(Befreiungstatbestand nach WpPG aufführen)
3.
Kopie der Globalurkunde liegt bei.
Die Einlieferungsbestätigung in das CASCADE System der Clearstream Banking AG liegt bei.
4.
Satzung oder Gesellschaftsvertrag in der derzeit gültigen Fassung liegt bei.
Die aktuelle Satzung liegt Ihnen bereits vor.
5.
Aktueller, beglaubigter Handelsregisterauszug liegt bei.
Der aktuelle Handelsregisterauszug liegt Ihnen bereits vor.
6.
Nachweis über die Rechtsgrundlage der Wertpapierausgabe liegt bei.
7.
Weitere Anlagen:
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_____________________________________________________________________________
Ein gleichzeitiger Zulassungsantrag ist zuvor oder gleichzeitig gestellt an:
Keiner anderen Wertpapierbörse.
Folgender Wertpapierbörse:
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(Angabe der anderen deutschen Börse/n und/ oder der Börse eines anderen EU- oder EWR-Staats)
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Rechnungsempfänger für die Veröffentlichungskosten des Zulassungsbeschlusses und die
Zulassungsgebühr/en ist:
Name:
___________________________________________________________________________
Abteilung:
___________________________________________________________________________
Adresse:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Umsatzsteueridentifikationsnummer:
_______________________________________________
Sonstige Bemerkungen:
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
___________________________________________________________________________
Für das Zulassungsverfahren ist folgender Zeitplan vorgesehen:
Zulassungsbeschluss:
_________________________________________________________________
Notierungsaufnahme:
_________________________________________________________________
Unterschrift des Emittenten oder ggf. dessen Bevollmächtigten
(Ort und Datum)
(Firmenstempel, Namen und Unterschrift/en berechtigter
Personen)
Unterschrift des Mitantragstellers:
(nur erforderlich, wenn der Emittent den Antrag nicht allein stellt)
(Ort und Datum)
Listing Department:
(Firmenstempel, Namen und Unterschrift/en berechtigter
Personen)
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