IP/02/1542 Brüssel, den 23. Oktober 2002 Belgien garantiert der Kommission Rückkehr in ihr Hauptgebäude Berlaymont in 2004 Die Kommission und die belgische Regierung haben sich heute auf den Vertrag geeinigt, in dem die Bedingungen für die Rückkehr der Kommission in das Berlaymont-Gebäude festgehalten sind. Dieser Vertrag erfüllt alle Voraussetzungen, die in der im Juli 2001 von beiden Parteien unterzeichneten Vereinbarung festgelegt sind. Er garantiert ein festes Datum für die Gebäudeübergabe und enthält eine Reihe von Einzelgarantien mit Vertragsstrafen sowie rechtlichen Bestimmungen. Als Frist für die Übergabe des Gebäudes wurde der 31. Dezember 2003 und für den Abschluss der notwendigen Zusatzarbeiten der 31. März bzw. der 30. Juni 2004 vereinbart. Der Anteil der Kommission an den Renovierungskosten wurde auf 503,3 Mio. EUR festgesetzt, wovon 35,6 Mio. EUR auf von der Kommission zusätzlich gewünschte Arbeiten entfallen, mit denen das Gebäude auf die erweiterte EU vorbereitet werden soll. Wie 1997 vereinbart, wird die Kommission das Berlaymont-Gebäude zu einem Festpreis von 49,6 Mio. EUR und das betreffende Grundstück zum symbolischen Preis von 1 EUR erwerben. Dies bedeutet einen derzeitigen Kapitalwert von 552.879.207 EUR für das Berlaymont-Gebäude einschließlich Grundstück. In dem renovierten Gebäude sollen bis zu 3000 Beamte und ein völlig neues Pressezentrum untergebracht werden. Neil Kinnock, Vizepräsident der Kommission, begrüßte den Vertrag und erklärte: “Mit dem heute unterzeichneten Vertrag endet die lang andauernde Unsicherheit sowohl für die Kommission als auch für Belgien, und ich bin überzeugt, dass dies sowohl im Interesse Belgiens als auch der Union und ihrer Bürger liegt. Die Kommission kann sich jetzt darauf einstellen, dass die Arbeiten innerhalb eines festen Zeitplans und zu gleich bleibenden Bedingungen abgeschlossen werden, und davon ausgehen, dass sie in ein Zentralgebäude einziehen kann, das zu vertretbaren Kosten umfassend modernisiert und an die Erfordernisse der Erweiterung angepasst wurde. Ich möchte Herrn Minister Daems und seinen Kollegen für ihre konstruktive Zusammenarbeit danken.” Minister Rik Daems erklärte: “Als Minister für öffentliche Arbeiten möchte ich der Europäischen Gemeinschaft und insbesondere dem Vizepräsidenten der Kommission, Herrn Kinnock, für die konstruktive und fortgesetzte Zusammenarbeit in Bezug auf das Berlaymont-Dossier danken. Ein wichtiger Faktor ist, dass ein umfassendes Dossier dank einer fruchtbaren Zusammenarbeit erfolgreich und zum Vorteil beider Parteien zu Ende gebracht wurde. Der Kommission wird ein repräsentatives, modernes und effizientes Gebäude für ihre Verwaltung zur Verfügung gestellt. Für Belgien ist die Anwesenheit der Verwaltung der Europäischen Gemeinschaft in unserem Land und unserer Hauptstadt von großer Bedeutung. Schließlich ist hervorzuheben, dass es uns gelungen ist, unter Berücksichtigung der zusätzlichen politischen und imagebezogenen Aspekte ein schwieriges Dossier unter vernünftigen und annehmbaren finanziellen Bedingungen zu Ende zu bringen." Der von der Kommission mit dem belgischen Staat und Berlaymont 2000, dem mit der Renovierung des Gebäudes betrauten belgischen Unternehmen, geschlossene Vertrag enthält insbesondere folgende Vereinbarungen: Festpreis und feste Jahresraten Ab 2005 wird die Kommission über eine Laufzeit von 27 Jahren feste jährliche Raten zahlen, die - wie bei Immobilienverträgen dieser Art üblich - alljährlich um zwei Prozentpunkte angehoben werden. Die erste Jahresrate beläuft sich bei fristgerechtem Abschluss aller Arbeiten auf 31 891 235 EUR. Dementsprechend beläuft sich der Kapitalwert des Berlaymont-Gebäudes und des betreffenden Grundstücks auf 552 879 207 EUR, der vom belgischen Staat zu einem Zinssatz von 5,37% finanziert wird. Die Tatsache, dass der belgische Staat für die langfristige Finanzierung sorgt, stellt eine erhebliche Sicherheit dar. Übergabefristen - 31. Dezember 2003: Gebäude einschließlich der wichtigsten Büroflächen - 31. März 2004: alle anderen zur Vorbereitung der technischen Infrastruktur auf die Erweiterung gewünschten Arbeiten - 30. Juni 2004: Multimedia-Ausstattung. Technische Daten Das Gebäude verfügt über eine Fläche von insgesamt 241 515 m², davon sind 111 206 m² oberirdisch und 130 309 m² unterirdisch gelegen. Die oberirdisch gelegene Bürofläche beträgt insgesamt 104 267 m². In dem Gebäude können etwa 3 000 Beamte untergebracht werden. Neben dem Zentralgebäude wurde außerdem ein neues Pressezentrum eingerichtet. Finanzielle Einzelheiten und rechtliche Vereinbarungen 1. Die Zahlung erfolgt in Jahresbeträgen über 27 Jahre. Der erste Jahresbetrag wird nach einem Jahr an dem Tag gezahlt, der auf das Datum folgt, an dem das Gebäude zur Verfügung gestellt wird. - Der erste Jahresbetrag deckt das gesamte Gebäude ab, auch wenn zusätzliche Arbeiten erst am 31. März 2004 bzw. am 30. Juni 2004 abgeschlossen werden. - Der spätere Abschluss der zusätzlichen Arbeiten verhindert nicht, dass die Bereitstellung des Basisgebäudes als Ausgangsdatum für die 6 bzw. die 18 Monate gilt, nach denen die Verpflichtung des belgischen Staats zur Übernahme der Mieten für die Ersatzgebäude erlischt. - Am 1.1.2004 stellt die Kommission in jedem Fall die Mietzahlungen für das Berlaymont-Gebäude vor der Renovierung ein. Das Datum 31.12.2003 für die Bereitstellung des Basisgebäudes wird bei Nichteinhaltung dahingehend mit einer Strafe belegt, dass die alte Miete während der Verzögerung nicht durch die neue jährliche Zahlung ersetzt wird. Werden die Abschlussdaten der zusätzlichen Arbeiten nicht eingehalten, wird der jährlich zu zahlende Betrag jeweils um 221 000 EUR pro Monat der Verspätung reduziert. Dadurch wird der Jahresbetrag auf den Wert der Gebäudeteile gebracht, die der Kommission tatsächlich am 31.12.2003 zur Verfügung gestellt werden. 2 2. In dem Vertrag ist vorgesehen, das unvorhersehbare Umstände die Überschreitung der Fristen rechtfertigen können. Dasselbe gilt für eine Überschreitung des Betrags von 552 Mio. EUR, letzteres jedoch nur bis zu 50%. Der Konkurs des Hauptauftragsnehmers oder eines Unterauftragnehmers kann unter bestimmten Umständen auch Grund für eine Verlängerung der Fristen sein. 3. Sollte die Europäische Kommission während der Dauer der Erbpacht ihre Rechte übertragen, so hat der belgische Staat hierauf ein Vorkaufsrecht. Macht sie von diesem Recht keinen Gebrauch, hat sie Recht auf den erworbenen Mehrwert. 4. Da der belgisch Staat für die Finanzierung verantwortlich zeichnet, gehen die Forderungen von Berlaymont 2000 gegenüber der Kommission im Rahmen der Erbpacht an den belgischen Staat, so dass die jährlichen Zahlungen direkt in den Staatshaushalt fließen. Sicherheiten Berlaymont 2000 ist gegenüber der Kommission alle erforderlichen Verpflichtungen bezüglich des Abschlusses der Arbeiten, der vereinbarten Fristen, des technischen Lastenhefts und der Genehmigungsverfahren eingegangen. Für die Einhaltung dieser Verpflichtungen hat sich der belgische Staat seinerseits unwiderruflich und uneingeschränkt verbürgt. 3 Anhang: Tatsachen und Zahlen über das Berlaymont-Projekt 1. Chronologische Abfolge 1967 Die Kommission zieht in das Berlaymont-Gebäude 1991 Die Kommission verlässt das Berlaymont-Gebäude, nachdem dort Asbest und andere Gefahrenquellen entdeckt worden sind. Die belgischen Behörden zahlen für Ersatzgebäude (33,9 Mio. € für 2002). Die Kommission zahlt weiterhin die Miete für das Berlaymont-Gebäude (14,6 Mio. € für 2002) 1995 Die Entfernung des Asbest beginnt. Der belgische Staat übernimmt die gesamten Kosten. 1997 Die belgische Regierung, die Kommission und Berlaymont 2000 SA unterzeichnen am 8. Juli eine Vereinbarung (siehe unten) 1998 Die Ausschreibung der Renovierungsarbeiten beginnt. Ein Konsortium (EuropConstruct) bestehend aus Bouyges (Frankreich) und Strabag (Deutschland) erhält den Gesamtzuschlag. Es wird eine Reihe von Unterverträgen vergeben. 1999 Im Juni wird der Abschluss der Asbestsanierung bescheinigt 2000 November: Nach Erhalt eines Berichtes von Ernst & Young übermittelt die Kommission OLAF Informationen über mögliche Unregelmäßigkeiten 2001 17. Juli: Nach Verhandlungen unterzeichnen die Kommission und die belgische Regierung eine zweite Vereinbarung im Hinblick auf die Unterzeichnung eines Vertrags über einen festen Preis und eine Lieferfrist, technische Spezifikationen und eine Reihe von Garantien. Die Diskussionen über den Preis beginnen im Februar 2002. 2002 März: Die belgische Regierung übernimmt die kurzfristige Finanzierung der Berlaymont 2000-Aktivitäten. 2. Berlaymont 2000 SA "Berlaymont 2000 SA" ist eine GmbH, die zu 70% der belgischen Regierung (über die "Régie des bâtiments") und zu 30% zwei Banken (Artesia und Fortis) gehört. Die Berlaymont 2000 SA ist ein Unternehmen mit nicht-erwerbswirtschaftlichen Zielen und hat einen über 99 Jahre laufenden Mietvertrag für das BerlaymontGebäude abgeschlossen. Der Unternehmenszweck besteht in der Renovierung des Gebäudes. Das Unternehmen vergibt die Aufträge für die Asbest-Sanierung und die allgemeine Renovierung. 3. Die Vereinbarung von 1997 Als Hauptziele des Renovierungsprojekts sieht die Vereinbarung die AsbestSanierung und die Renovierung des Gebäudes vor sowie, wenn die Kommission überzeugt ist, dass das Gebäude in zufriedenstellender Weise renoviert wurde, den Wiedereinzug der Kommission in das Gebäude im Juni 2000. Die belgische Regierung räumte der Kommission in der Vereinbarung außerdem die Option ein, nach Ablauf des für die Erstattung der Renovierungskosten vorgesehenen Zeitraums das Gebäude mitsamt Grundstück für den symbolischen Preis von 1 EUR zu erwerben (siehe unten). 4 Die Kosten des Projekts werden wie folgt veranschlagt: - Asbest-Sanierung*: 3575 Mio. BEF (88,6 Mio. EUR) - Renovierung*: 15073 Mio. BEF (374 Mio. EUR) * einschließlich 2 000 Mio. BEF (49,5 Mio. EUR) für das Gebäude selbst. 5