Vertrag von Amsterdam

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[In den Bundesgesetzblättern sind alle internationalen Verträge ( im Original), die
Österreich mit anderen Ländern abgeschlossen hat, enthalten.]
Europa – historischer Rückblick und Einigungsversuche
1789 Beginn der Französischen Revolution: vor der franz. Revolution war Europa im
Prinzip geeint, es gab keinen Nationalismus, dafür aber mächtige Fürstenhäuser, die
viel gemeinsam hatten
Die franz.Revolution trug zur Entstehung des nationalen Bewusstseins bei, sowie zur
Entstehung einer Volksarmee.
Resultate der franz.Revolution:


Nationales Denken
Volksarmee
1814 Wiener Kongress: Beschluss des so genannten Europäischen Konzerts
[Wiener Kongress, Versammlung der europäischen Herrscher, um die territoriale
Neuordnung Europas nach den Napoleonischen Kriegen und dem Sturz Napoleons
zu verhandeln. Der Kongress fand von September 1814 bis Juni 1815 in Wien statt.]
Europa war in zwei Lager gespaltet:


Liberales Lager: GB, Frankreich;Ansätze für ein demokratisches
Mitspracherecht
Konservatives Lager: Habsburger Monarchie, Deutschland, Russland; kein
demokratisches Mitspracherecht
Europäisches Konzert: Kooperation aller Staaten, um neue Kriege zu verhindern
(gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Liberalen und Konservativen)
Frankreich obwohl es Auslöser des Krieges (franz.Rev.)war, wurde in die
Verhandlungen miteinbezogen und gleichberechtigtes
Europäisches Konzert war Vorreiter der Konferenz für Sicherheit und
Zusammenarbeit in Europa (KSZE) im Jahre 1975 (heute OSZE).
Bis zum Jahre 1848 konnten so Kriege verhindert werden.
Die Lager spalteten sich aber: Liberale führten mehr demokratische Rechte ein,
Konservative wollten Macht bei sich behalten.
1848 in Wien: Aufstände gegen Metternich, ab 1848 Realpolitik: „Zweck heiligt die
Mittel“
1870 Krieg zwischen Frankreich und Deutschland [Dem Konflikt lag die Absicht
Preußens bzw. des preußischen Ministerpräsidenten Otto von Bismarck zugrunde,
Preußens Machtstellung in Europa auszubauen und zu diesem Zweck den Einfluss
Frankreichs in Europa zurückzudrängen. Auf der anderen Seite versuchte der Kaiser
der Franzosen, Napoleon III., in Frankreich und im Ausland das Ansehen
wiederzugewinnen, das er auf Grund zahlreicher politischer Rückschläge verloren
hatte, besonders in Folge des Deutschen Krieges von 1866 zwischen Preußen und
Österreich, der die Kräfteverhältnisse in Europa deutlich zugunsten Preußens und
zuungunsten Frankreichs verschoben hatte.]
Das Europäische Konzert wird von einem System militärischer Allianzen abgelöst:
Deutschland mit Bismarck
1914-1918: 1.Weltkrieg

Friedensverhandlungen von Versailles (Deutschland)

Friedensverhandlungen von St.Germain (Österreich)
Kontrahenten: GB, F gegen Deutschland und Russland
Österreich und Deutschland wurden als die Schuldigen am Krieg hingestellt
In Bezug auf die Ursachen des Krieges gibt es 3 Standpunkte:
1. Großbritannien macht das Versagen des europ.Konzerts für den Krieg
verantwortlich
2. Frankreich wollte aus dem Jahre 1870 noch eine Rechnung begleichen und
machte Deutschland für den Krieg verantwortlich und deshalb muss
Deutschland bezahlen
3. USA (14 Punkte von Wilson): Ursache für den Krieg ist, dass die Völker kein
Mitspracherecht hatten, es gibt kein Parlament, nur die Herrscher wollen Krieg,
Einführung des Mitspracherechts für Völker
Die Friedenslösungen waren letztendlich eine Mischung aus allen drei
Standpunkten:



Gründung des Völkerbundes [Völkerbund, internationales
Staatenbündnis zur Sicherung des Weltfriedens mit Sitz in Genf. Der
Völkerbund bestand von 1920 bis 1946; erste internat. Organisation]:
Vorschlag von GB
Auflösung der österr.-ungar.Monarchie und Selbstbestimmungsrecht
der Völker
Sanktionen: Reparationen mussten bezahlt werden (nur die
Schuldigen), Deutschland verlor alle Kolonialgebiete, 10% des Ostens,
Ruhrgebiet und Rheinland wurden besetzt
 kein Friedensverträge, sondern Friedensdiktate
1920: schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland und Österreich,
Weltwirtschaftskrise, hohe Arbeitslosigkeit
Vision von Coudenhove-Kalergi [Coudenhove-Kalergi, Richard Nikolaus Graf von
(1894-1972), österreichischer Publizist und Politiker, Gründer der PaneuropaBewegung, Buch 1923:Paneuropa]: Vereinigte Staaten von Europa.
Er sah Europa ohne Großbritannien und Russland, nur gemeinsam kann Europa
stark sein; erst wirtschaftliches Integration, Abrüstung, Einsetzung von
Schiedsgerichten um Konflikte friedlich zu lösen, eine Art Parlament (Staatenhaus
und Völkerhaus) soll Europa regieren: Vertreter des Völkerhauses werden vom Volk
gewählt, Staatenhaus mit Vertretern der Staaten (nach amerik.Muster). Er gründete
die Paneuropäische Union (mit Sitz in Wien): wandte sich v.a. mit seinen Ideen an
Intellektuelle, eine private Organisation (Mitglieder z.B. Stresemann, Renner). Seine
Ideen kamen über diese Kreise nie hinaus und wurden nie von Politikern
aufgenommen. Die Organisation wurde dann in Europa verboten, daraufhin war der
Sitz dann in Genf.
Vor dem 1.Weltkrieg: Monroedoktrin: Kernpunkt der Doktrin war die Forderung,
dass sich die europäischen Mächte vom amerikanischen Kontinent fernhalten, d. h.
auf Kolonisation und Einmischung in die inneramerikanischen Angelegenheiten
verzichten sollten; gleichzeitig erklärten die USA ihren Verzicht auf eine Einmischung
in europäische Angelegenheiten. „Amerika den Amerikanern, Europa den Europäern“.
Nach dem 2. Weltkrieg jedoch zog sich Amerika nicht aus Europa zurück, so
entstehen zwei große Machtblöcke:


Kommunistisches Block
Freie Welt
Schwierige Kooperation zwischen Osten (Stalin) und Westen
Truman-Doktrin: USA wird nicht tatenlos zusehen, wenn demokratische
Regierungen durch kommunistische Putschversuche gestürzt werden sollen.
Führende Staatsmänner setzten sich für ein vereintes Europa ein: Winston Churchill
in GB, es gab ein United Europe Movement (soziale Vereinigung für ein vereintes
Europa), Paneuropa Bewegung, Union christlicher Demokraten (private
Organisation); Churchill in GB, Adenauer in D, De Gasperi in I, Monnet, Schuman in
F.
1948 Kongress in Den Haag: auch private Organisationen waren vertreten und
gründeten die Europa-Bewegung (Zusammenschluss der privaten Organisationen),
auch Staatspolitiker arbeiteten mit, um den wirtschaftlichen und politischen Aufbau in
Europa zu fördern.
In Europa gab es zu der Zeit zwei Gruppierungen:
1. loser/lockerer Verband von Staaten
2. starke, mächtige supranationale Organisation
Nach 1945 neue Rolle der USA: nach dem 1.Weltkrieg zog sich die USA aus Europa
zurück. Während des 2.Weltkrieges große Kooperation zwischen USA und Russland,
nach Kriegsende wurde diese aber nicht mehr fortgesetzt. So entstanden zwei
Machtblöcke: Ost- und Westblock.
Konferenz von Jalta (1945) legt die neue Ordnung Europas fest:





Wien wurde von den Russen (Osten) befreit
Stalin, Churchill und Roosevelt: Abkommen über die Aufteilung Europas und
die Errichtung des Eisernen Vorhangs
Gebiete im Osten unter russischer Kontrolle, jene im Westen unter
französischer und britisch-amerikanischer Kontrolle
In Deutschland Gründung von 2 Staaten
Befürchtungen, dass sich Kommunismus über ganz Europa ausbreitet
1947 Truman-Doktrin: in Türkei und Griechenland gab es Putschversuche, um die
demokratische Regierung zu stürzen. USA setzt alle Mittel ein, um Putschversuche
zu verhindern, mit militärischer und wirtschaftlicher Hilfe.
1948 amerikanisches Auslandshilfegesetz: massive Hilfe für wirtschaftlichen Aufbau
in Europa. Marshall hielt in Harvard eine Rede, die zum Marshall-Plan führte:
Wiederaufbau Europas.
Jedoch um die Hilfe der USA zu bekommen, müssen die Europäer zusammenhalten:
Schaffung einer Organisation, welche die Gelder aufteilen soll: das Geld war für alle
Staaten vorgesehen, jedoch durfte kein Staat hinter dem Eisernen Vorhang
teilnehmen (Druck von Russland).
1948 Gründung der OEEC – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit in
Europa (organization for european economic collaboration; franz, Abkürzung OECE,
lockerer/loser Zusammenschluss von Staaten)
Marshall-Plan bestand aus verschiedenen Teilen:
 Großteil der US-Truppen zurück in die USA, jedoch Material, Lkws,
Treibstofflager ließ man zurück
 Große private Hilfsorganisation in den USA: CARE-Pakete (Papier, Bücher,
Hefte, Kleider, Kaugummi), Impfstoffe, UNICEF usw.
 Kredite mit niedrigen Zinsen
 Counterpart Fund (Gegenwertfonds)
 Dollar gap (Dollarlücke): europ.Staaten hatten keinen Dollar
Europäische Währungen waren nicht frei konvertierbare Währungen: d.h. man
konnte sie nicht umtauschen, nicht genügend Wert hinter der Währung.
Waren aus den USA wurden in D-Mark od. Schilling bezahlt, dies wurde im Fonds
angelegt und dieses Geld wurde wiederum in den Aufbau investiert. Der MarshallPlan wurde auch ERP-Mittel (european reconstruction program = ERP) genannt, gibt
es noch heute. Im Rahmen der OEEC wurden auch noch 2 weitere Organisationen
gegründet:
1. EZU (europ.Zahlungsunion): Ziel war es wieder Währungen frei konvertierbar
zu machen; Einführung eines multinationalen Zahlungssystems (ClearingSystem), ab dem Jahre 1952 ca. waren alle europ.Währungen wieder frei
konvertierbar
2. Versuche einer engeren Zusammenarbeit: Plan einer
europ.Landwirtschaftsgemeinschaft wurde verworfen, ebenso die Gründung
einer europ.Verteidigungsgemeinschaft, auch europ.Transportgemeinschaft
ging daneben nur Transportministerkonferenz wurde durchgeführt
R.Schuman gründete gemeinsam mit anderen die europ.Gemeinschaft für Kohle und
Stahl (EGKS): der Plan trägt auch den Namen Schuman-Plan, die
Vertragsunterzeichnung erfolgte 1951 in Paris, 1952 trat der Vertrag dann in Kraft, 6
Gründungsmitglieder: Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die
Niederlande. Die EGKS ist eine supranationale Organisation, d.h. die Staaten geben
der Organisation eine gewisse Entscheidungsvollmacht, die Organisation entscheidet
und diese Entscheidung ist bindend.
Ziele:
a) wirtschaftliche: Deutschland hatte Kohle und Frankreich hatte das Erz,
Kooperation beider: gemeinsame Investitionen, Zölle und Handelsschranken
abbauen, Kooperationsstärkung gegen Japan und USA  Schaffung eines
gemeinsamen Marktes
b) politische: Frankreich und Deutschland waren immer Gegner, eine
wirtschaftliche Verflechtung von Deutschland und Frankreich als
Friedensgarantie bzw. Stabilität
Skandinavische Staaten waren misstrauische, auch die neutralen Staaten und GB
hatte ein distanziertes Verhältnis zu Europa. Ab 1955 gab es horizontale (z.b.
Energiesektor, chemisch-pharmazeut.Sektor) und vertikale (eine Organisation für
alles) Vorschläge.
1957 wurden in Rom zwei neue Organisationen gegründet: Verträge von Rom:
1)EWG (europäische Wirtschaftsgemeinschaft)
2)EURATOM (europäische Atomgemeinschaft)
ab 1.1.1958 traten sie in Kraft, wieder gab es 6 Gründungsmitglieder
Struktur der EGKS (1952):
a) Oberstes Organ: Hohe Behörde: Mitglieder: Wirtschaftsexperten, werden von
den einzelnen Staaten nominiert, arbeiten aber nicht im Interesse der
einzelnen Staaten, Staaten dürfen keine Weisungen erteilen, 2 Vertreter pro
Staat
b) Ministerrat: Minister der einzelnen Staaten, vertreten das Interesse der
Staaten
c) Beratende Versammlung: Parlamentarier als Mitglieder
d) Gerichtshof und Beratender Ausschuss: Richter, Vertreter der Arbeitnehmer,
Arbeitgeber und Konsumenten
Struktur der EWG (1958)
a) Kommission
b) Ministerrat
c) europäisches Parlament
d) europäischer Gerichtshof
e) wirtschafts- und sozial Ausschuss
Struktur der EURATOM
a) Kommission
b) Ministerrat
c) europ.Parlament
d) europ.Gerichtshof
e) wirtschafts- und sozial Ausschuss
1967 weitere Fusion: Abschaffung der Hohen Behörde, der Kommission und des
Ministerrates. Kommission und Ministerrat für alle drei Organisationen zuständig.
Ministerrat hat keine fixen Mitglieder: abhängig vom Thema. Das europäische
Parlament wird direkt vom Volk gewählt.
Zielsetzungen des EWG-Vertrages:
1. ein gemeinsamer Markt (the common market): Maßnahmen, um ihn zu
errichten:
a) Abschaffung der Zölle, Zollabbau (Exportzölle auf Ausfuhr von Gütern,
Einfuhr/Importzölle auf Einfuhr von Gütern)
b) Abschaffung der Kontingente (Mengenbeschränkung = man darf nur eine
bestimmte Stückzahl ein-bzw. ausführen)
c) Zollunion[Vereinigung von zwei oder mehr souveränen Staaten. Diese
vereinbaren, die Handelsschranken untereinander aufzuheben oder zu
verkleinern sowie eine gemeinsame Handelspolitik gegenüber Drittländern zu
vertreten.] (6 Staaten): zwischen diesen Staaten gab es eine Freihandelszone,
sprich einen gemeinsamen Zolltarif (GZT); gegenüber Drittstaaten hatte jeder
Staat einen anderen Zolltarif. Ursprungsregeln: jene Produkte, die aus der
Zone kommen haben Nullzoll. 1968 wurde die Zollunion gegründet
2. Verwirklichung der 4 Grundfreiheiten: freier Warenverkehr, freier
Dienstleistungs- und Kapitalverkehr, freier Personenverkehr zusammen mit
Niederlassungsfreiheit 1993 Verwirklichung des Binnenmarktes
3. Einführung einer gemeinsamen Agrarpolitik (GAP
4. Einführung einer gemeinsamen Verkehrspolitik
5. Einführung des gerechten/fairen Wettbewerbs: EU-Weite Ausschreibung von
Projekten
6. Koordinierung der Wirtschafts- und Währungspolitik: Angleichung der
Rechtsvorschriften in wirtschaftlichen Bereichen
7. Diskriminierungsverbot: Grundsatz der Inländerbehandlung
1958 trat der EWG-Vertrag in Kraft: innerhalb von 10 Jahren Abschaffung der Zölle,
ab 1968 Nullzoll
Schon 1958 hatte Großbritannien ein distanziertes Verhältnis zu Europa: Gründe
hierfür waren die Abgabe der Souveränitätsrechte, Commonwealth, spezielle Form
der britischen Landwirtschaft usw. 1963 stelle GB den Antrag auf Aufnahme in die
EWG. Frankreich war aber gegen eine Aufnahme (Charles De Gaulle). [Über die
Aufnahme eines neuen Staates müssen alle Staaten zustimmen, jeder Staat hat ein
Vetorecht]. Erst im Jahre 1969 stimmte Frankreich einem Beitritt Großbritanniens zu.
1970 Verhandlungen mit 4 Staaten: Großbritannien, Irland, Dänemark, Norwegen
1972 Ende der Verhandlungen und alle 4 Staaten unterzeichnen den Vertrag: muss
aber noch von den einzelnen Parlamenten unterzeichnet werden. In Norwegen wird
eine Volksabstimmung über den Beitritt durchgeführt: Volk war dagegen
1973 traten GB, Dänemark und Irland der EU bei
Zu beginn der 70er Jahre: wirtschaftliche Probleme in den USA, hohes
Auslandsdefizit (Vietnamkrieg), OPEC erhöhte drastische den Ölpreis: Öl- und
Dollarkrise, Absturz und Wertverlust des Dollars
Mitte der 70er Jahre große Kooperationen in Europa: Kooperationen im
Währungsbereich:
 Globale Kooperation im Rahmen des IWF (internationaler Währungsfonds):
5% dürfen Währungen international schwanken
 Auf europäischer Ebene: Währungen dürfen nicht mehr als 2,24% schwanken
 die Währungsschlange (Schlangenwährungen = alle Staaten, die daran
teilnahmen)
1979 Gründung des europäischen Währungssystems (EWS) [Vorläufer der
europäischen Währungsunion]: gilt heute noch für Staaten, die nicht bei der
Währungsunion dabei sind. Oberer und unterer Interventionspunkt: wenn eine
Währung in dessen Nähe kommt, müssen die Zentralbanken eingreifen (z.B. Wert
der Währung sinkt, Dollarreserven werden von Zentralbanken aufgekauft; z.B. Euro
steigt, kommt in die Nähe des oberen Interventionspunktes, Zentralbanken müssen
Euro auf den Markt werfen, so sinkt der Euro wieder). Fonds wurde gegründet, um
Staaten kurzfristig mit Krediten zu unterstützen, um Währung zu unterstützen.
1979 Gründung des ECU (europ.Währungseinheit, European currency unit): ECU ist
eine Korbwährung (1 Korb in dem alle Währungen drinnen sind, jede Währung hat
einen gewissen Anteil): Bilanzen der Zentralbanken wurden in ECU ausgewiesen, für
große Transaktionen zwischen Zentralbanken, Kredite, Dotierung an der Börse usw.
1999 Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion und des Euro (nicht als
Bargeld, sondern nur als Buchgeld)
2002 Euro als Bargeld in 12 Ländern
Die gemeinsame Agrarpolitik: Ziele
1. Produktionssteigerung
2. Erhöhung des Pro Kopf Einkommens der in der Landwirtschaft Tätigen
3. Stabilisierung der Märkte: Schaffung von Lagern mit Grundnahrungsmitteln,
Versorgung in Krisenzeiten
Schaffung von gemeinsamen Marktorganisationen (GMO): z.B. für Geflügel,
Rindfleisch, Schweinefleisch. Eine gemeinsame Marktordnung mit einem
Mindestpreissystem, sowie Abnahmegarantie: Bauen müssen noch mehr
produzieren, kleine Betriebe verschwinden, große Betriebe entstehen, so steigt das
Pro Kopf Einkommen an für die EU jedoch ein Problem mit der Lagerung der
Nahrungsmittel, Überschussproduktion: mehr als 50% des EU-Budgets gehen als
Subventionen in die Landwirtschaft, Bauern werden dafür bezahlt, dass sie weniger
produzieren.
Internationale Organisationen, 3.4.2003
Entscheidungsprozess in der europäischen Gemeinschaft:
1) Komission (Kss): Experten – immer dieselben, sind der Organisation
verantwortlich,
grosse Staaten haben 2 Komissionare, kleine einen.
2) Ministerrat (MR): Minister – immer verschiedene Regierungsvertreter, die die
nationalen
Interessen vertreten.
Die Stimmen sind gewichtet (grössere Wirtschftsmacht- mehr
Gewicht), geringstes: Luxemburg
3) europ. Parlament (EP): Parlamentarier, deren Zahl variiert, werden seit 1979 direkt
vom Volk gewählt
Wie werden Beschlüsse gefasst:
Initiativmonopol
alle Vorschläge für gesetzliche Regelungen kommen von der Komission
(normalerweise kommen die Gesetzte aus der Regierung)
früher: auf Vorschlag der Kss, nach Anhörung des EP, beschloss MR
-Parlament war lang sehr schwach, hatte nur beratende Art
Seit 74: EP bekommt Entscheidungsrecht für Budget
MR kann einstimmig oder mit qualifizierter Mehrheit entscheiden
z.B.: 2003 hat die EU 15 Mitglieder – 87 Stimmen ( grosse Staaten,wie FR, DL haben
10,
Ö hat 4)
Sind 27 Nein-Stimmen, kann der Beschluss nicht gefasst werden –
Diese 27 Nein- Stimmen haben Sperrminorität!!
EP hat im Laufe der Zeit (Vertrag von Maastricht, Vertrag von Amsterdam) immer
mehr Rechte bekommen.
heute: bei ca. 75% aller Entscheidungen hat EP Mitentscheidungsrecht (jede
Neuaufnahme
eines Mitglieds, internationale Verträge,... müssen einstimmig sein!)
1995: Finnland, Schweden, Österreich – Beitritt, bekamen erstmals die Zustimmung
von EP
(die Mehrheit aller Mitglieder –624- des EP muss dafür sein, und über jeden
Staat muss
einzeln entschieden werden)
Ratsverordnungen
Hat unmittelbare Gesetzeskraft, ist eine Art Europagesetz
Ist für alle EU-Bürger rechtlich bindend (für natürliche und juristische Personen)
Richtlinie
Im innerstaatlichen Recht ist das das Rahmengesetz.
Rahmen werden festgelegt, die Umsetzung liegt beim Staat
-rechtlich bindend für alle, die Richtlinien richten sich an alle!
Entscheidung
Rechtlich bindend, aber punktuell, richtet sich an 1 bestimmte Adresse (z.B: gegen
einen Staat)
Leitlinie / Empfehlung
Nicht verpflichtend, ist nur ein Vorschlag
Es gibt keine Strafen!
EU-Recht = acquis (comunautaire), gemeinsamer Besitzstand
Einheitliche europäische Akte EEA, seit 1987
4 grosse Reformaufgaben:
1) Binnenmarkt
2) Reform der Organe
3) Kompetenzerweiterung
4) EPZ
1) Mitgliedstaaten wollen bis zum 1.1.1993 den Binnenmarkt erreichen
= 4 Grundfreiheiten:
- freier Warenverkehr
- freier Dienstleistungsverkehr
- freier Personen,-Niederlassungsverkehr
- freier Kapitalverkehr
1968: 1. erreicht: freier Warenverkehr
Dienstleistungsverkehr: Fremdenverkehr, Transport, Versicherung
Personenverkehr: Ausnahme: Grundwehrdienst
Kapitalverkehr: sehr empfindlicher Bereich, z.B. gab es Devisenbeschränkungen,
man
konnte im Ausland kein Konto eröffnen
1987: man hat beschlossen, dass alle Entscheidungen, die für die Erreichung des
Binnenmarktes dienlich sind, mit qualifizierter Mehrheit beschlossen werden
müssen.
2) wichtigste Reform: -Wahlform der qualifizierten Mehrheit im MR
-mehr Rechte für EP (statt Anhörung des P – Zusammenarbeit
mit P)
3) nicht nur Wirtschafts- sondern auch Sozialpolitik wichtig, sowie Umwelt,-Bildungs=
politik
früher: F&E (Forschung und Entwicklung)
heute: F&TE (Forschung und Technologische Entwicklung)
4) europ. Politische Zusammenarbeit
engere Zusammenarbeit im aussenpolitischen Bereich – mit einer Stimme
sprechen
(nicht nur Wirtschaft wichtig, sondern auch Politik)
Wegen der qualifizierten Mehrheit machte man gute und grosse Fortschritte
(besonders im Binnenmarkt)
Doch Anfang der 90er kam der Beschluss, dass es nicht genug sei. – Es kam zu
weiteren Verhandlungen, wie man weiter integrieren kann.- Es kam zur Einigung auf
das nächste grosse Reformpapier:
Vertrag von Maastricht (=Vertrag über die europ. Union):
Trat im Nov. 98 in Kraft, wurde im Feb. 92 unterzeichnet
Es ist das wichtigste Reformpapier nach EEA!
Der Vertrag hat 3 Säulen, die nummeriert sind- diese Nummern sind nicht
austauschbar!
Säule 1: Wirtschafts-und Währungsunion WWU
Säule 2: GASP (gemeinsame Aussen-und Sicherheitspolitik)
Säule 3: Inneres und Justiz (Innenpolitik, Recht, Harmonisierung des Rechts)
1 ist Weiterentwicklung des Binnenmarkts (am Anfang stand die Zollunion, dann kam
der Binnenmarkt und dann WWU)
2 ist Weiterentwicklung des EPZ
Kompetenzerweiterung ist teilweise in 3
Ausserdem in 3: Asylpolitik, Regelungen für politische Flüchtlinge,
Wirtschaftsflüchtlinge
und gemeinsame Polizei, Kampf gegen organisiertes Verbrechen
Vertrag von Maastricht:
3 Säulen:
1. Wirtschafts- und Währungsunion
2. Gemeinsame Außen- und Sozialpolitik
3. Justiz & Inneres
 in einigen Publikationen sind die Säulen mit den Nummern angegeben!
-
Vertrag von Maastricht wurde im Februar 1992 unterzeichnet und
Im November 1993 ratifiziert
 Problem Dänemark:
Europäisches Parlament muss mit absoluter Mehrheit aller Mitglieder dafür stimmen
 am 9. 4. 2003 wurde über die 10 neuen Mitgliedsstaaten einzeln abgestimmt; es
gab verschieden viele Stimmen, aber alle bekamen Zustimmung :
Slowenien, Lettland, Ungarn  die meisten Stimmen
Ungarn  die wenigsten Stimmen
Volksabstimmung: in manchen Ländern MUSS sie abgehalten werden, in anderen
KANN sie abgehalten werden (kommt auf die Verfassung an)
 in Österreich seit 1945 nur zwei Volksabstimmungen: Zwentendorf + EU-Beitritt
Dänemark:
Volksabstimmung zur Ratifikation des Vertrages von Maastricht (EU-Beitritt) ging
negativ aus;
Es ging vor allem um die Wirtschafts- und Währungsunion, aber auch um die
Sozialpolitik:
Dänemark hat hoch entwickeltes Sozialsystem  man hatte Bedenken, dass sich
der Vertrag von Maastricht negativ auf die Sozialpolitik in Dänemark auswirkt
 waren auch gegen gemeinsame Währung
 2. Volksabstimmung: JA (aber nur knappe Mehrheit)
 1993: Vertrag von Maastricht tritt in Kraft
alle Verträge der EGKS, EWG, EURATOM  keine Austrittsklausel!
Zb NATO: Vertrag auf 20 Jahre  dann Austritt möglich
Allgemeine Bestimmungen:
Artikel A: der Terminuns „Europäische Union“ ist im Vertrag als Titel festgehalten
Zielsetzung:
 Subsidiaritätsprinzip:
Entscheidungen werden möglichst bürgernah getroffen
 Schaffung eines Raumes ohne Binnengrenzen
31. 12. 1992  Zieldatum der Erreichung eines Binnenraumes
 es gab aber 1993 noch interne Grenzen, erst nach dem Vertrag von
Amsterdam + Schengen-Abkommen sind diese gefallen
 Stärkung und Wirkung des sozialen Zusammenhalts

Unterschiede
zwischen
Regionen
abbauen,
rückständige
Regionen/Grenzregionen
fördern/erschließen
um
durchschnittliches
Einkommen anzuheben
zB: Bei Beitritt von Österreich wurde das Burgenland gefördert 
durchschnittliches Einkommen war niedriger als das durchschnittliche
Einkommen der EU

Errichtung der WWU
 Einführung einer einheitlichen Währung

schrittweise Einführung einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik
(GASP)
 Wahrung des gemeinsamen Besitzstandes = Gemeinschaftsrecht = acquis
communautaire
 Unionsbürgerschaft eingeführt
= alle Staatsangehörigen der Mitgliedsstaaten
 man kann sich in jedem Mitgliedsstaat frei bewegen und sich aufhalten, darf
dort einen Wohnsitz errichten; wenn man einen Wohnsitz hat, darf man dort
auch an den Wahlen für das Europäische Parlament teilnehmen
 Unionsbürger haben auf niedriger Ebene das (Gemeindeebene) das
Wahlrecht im Mitgliedsstaat, wo der Wohnsitz errichtet wurde
 Unionsbürger können sich im Ausland an jedes andere Konsulat/jede
andere Botschaft wenden, wenn eigenes Land dort keine diplomatische
Vertretung hat  sie müssen ihnen helfen!
Wirtschafts- und Währungsunion:
1. Liberalisierung des Kapitalverkehrs
 wurde mit 1. 1. 1993 erreicht (4 Freiheiten wurden verwirklicht)
2. Europäisches Währungsinstitut wurde gegründet = EWI
2 große Aufgaben:
a. Vorbereitung der Einführung der WWU
Drucken der Banknoten und Münzen, Vorbereitung der Bevölkerung auf die
neue Währung, Nationalzentralbanken mussten von Regierungen unabhängig
werden
1999 wurde die WWU tatsächlich eingeführt; EURO wurde als Buchgeld
(bargeldlose Zahlung) eingeführt;
b. Vorbereitung der Einführung der ECU als gemeinsame Währung
größte Banknote: 500 Euro
kl. Münze: 1 Cent
12 Länder sind im EUROLAND zusammengefasst
Konvergenzkriterien (im Anhang vom Vertrag von Maastricht enthalten):
 zur Annäherung der einzelnen Wirtschaften
1. Preisstabilität + niedrige Inflationsrate
 Durchschnitt der drei besten  nicht mehr als 1,5 % über dem Durchschnitt
2. Budgetdisziplin:
Budgetdefizit darf nicht mehr als 3 % des BIP überschreiten
 wenn sich Staaten nicht daran halten  Strafverfahren/Geldstrafe
 Auslandverschuldung darf auch nicht zu hoch sein
3. niedrige Zinsen
4. stabile Wechselkurse: heute teilweise nicht mehr aktuell, da ja EURO)
 nur Staaten, die diese Kriterien erfüllen, werden in WWU aufgenommen!
Griechenland war 1999 einziges Land, dass die Konvergenzkriterien nicht erfüllte;
3 Länder waren nicht bereit, sie zu erfüllen: Großbritannien, Schweden, ?
in der Nacht von 31. 12. 1998 auf 1. 1. 1999  wurden die Wechselkurse aller
Währungen der Mitgliedsstaaten unwiderruflich festgelegt
 Übertragung von ungeheuer großem Machtbereich auf EU  von nationale auf
internationale Ebene: EZB & ESZB
ESZB
= Europäisches System der Zentralbanken
= EZB + nationale Zentralbanken
ab 1. 1. 1999: Geld-, Zins- und Währungspolitik auf internationaler / Europäischer
Ebene  die Banken konnten nicht mehr unabhängig entscheiden
Nationalzentralbanken mussten von Politik unabhängig gemacht werden  erinnert
an Amerikanisches System:
American Federal Reserve System: = 12 Zentralbanken = the Fed
In Europa teilweise: ESZB = Eurofed (ist kein offizieller Terminus!)
1. 1. 2002: Einführung des EURO als Bargeld
ab 1. 3. 2002: nur mehr EURO gesetzliches Zahlungsmittel
bis 28. 2. 2002: alle Währungen laufen parallel
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik = GASP:
Große Zielsetzung:
- Bei wichtigen internationalen Problemen soll als eine Stimme gesprochen
werden
- Gemeinsame Werte und grundlegende Interessen schützen
- Wahrung des internationalen Friedens
- Internationale Sicherheit stärken
Geht von Charta der Vereinten Nationen aus: schwierige Angelegenheit  siehe
Irakkrise
 könnte zu gemeinsamer Verteidigung führen  Problem der Neutralität
Österreichs; es gibt schon Eurochor (derzeit in Mazedonien)
seit 1954 Westeuropäische Union (= WEU):
= Militärbündnis
= arbeitet in Richtung einer gemeinsamen Verteidigungpolitik
WEU soll Pfeiler der NATO werden, aber zur Zeit keine Einigkeit
Vertrag von Maastricht:
3) Säule: Justiz und Inneres: Harmonisierung der Rechtssysteme
 Das Schengener Abkommen (Aufhebung der Grenzen) wurde im Vertrag
von Amsterdam integriert; Grenzen innerhalb Europas fallen. Jeder Staat
jedoch kann aus Gründen der inneren Sicherheit, öffentlicher Gesundheit und
Moral dürfen Kontrollen durchgeführt werden.
 Probleme gab es unter anderem in der Asyl- und Einwanderungspolitik, dort
will man mehr zusammenarbeiten. Einzelne Staaten jedoch haben
unterschiedliche Asylgesetzgebung, beispielsweise können nun Asylbewerber
aus „sicheren“ Ländern abgewiesen werden; die meisten Flüchtlinge sind
Wirtschaftsflüchtlinge.
 Die Staaten sind verpflichtet die Außengrenzen speziell zu schützen
(z.b.derzeit noch Außengrenze: Österreichisch-Ungarische Grenze).
 Projekt: EUROPOL (im Vertrag von Maastricht vorgesehen) im Jahre 2004
soll sie operativ werden: Zusammenarbeit der europäischen Polizeieinheiten
zur Bekämpfung des organisierten Verbrechens (illegaler Drogenhandel,
Menschenschmuggel, Autoschmuggel). Polizei darf nun Verbrecher über die
Grenzen hinaus verfolgen.
 Ausländerwahlrecht: derzeit nur Teilnahme an Kommunalwahlen
 Annerkennung von Justizurteilen
 Ergänzung zum Vertrag von Maastricht:
- Strukturfonds:
a) europäischer Sozialfonds: soll Entwicklungen im sozialen Bereich fördern:
Umsiedlungen, Schulen usw.
b) europäischer Fonds für regionale Entwicklung: Gelder für Regionen, die in der
Entwicklung rückständig sind; der durchschnittliche Lebensstandard in der EU
wird ermittelt, Ausbau der Infrastruktur usw.
c) Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft: Subventionen für die
Landwirtschaft, Förderung und Finanzierung der landwirtschaftlichen
Entwicklung.
1999: Verwirklichung der Wirtschafts- und Währungsunion: Währungen wurden zum
Euro festgelegt; fixer Wechselkurs; keine unabhängige Währungspolitik der
Zentralbanken mehr; Euro wird als Buchgeld eingeführt.
2002 Euro wird eingeführt, ab 1.März 2002 gab es nur mehr den Euro als Währung
Reformvertrag: Vertrag von Amsterdam, 1997 unterzeichnet, 1999 in Kraft getreten:
-
Reform der Organe gelang nicht
Das Mitentscheidungsrecht des europäischen Parlaments wurde wesentlich
erhöht
Schon im Vertrag von Maastricht erhielt das europäische Parlament das
Zustimmungsrecht über die Neuaufnahme von Staaten (1993)
Europäisches Parlament muss internationale Verträge, welche die EU
vereinbart, ratifizieren
Europäisches Parlament entscheidet heute in 80% der Fälle mit (in der
Außenpolitik noch kein Mitentscheidungsrecht)
Vertrag von Amsterdam im Detail:
 Grundlagen auf denen die EU aufgebaut ist: Freiheit, Demokratie, Achtung der
Menschenrechte und Grundfreiheiten, Rechtsstaatlichkeit.
 Möglichkeit der Suspendierung von Mitgliedsrechten wird erstmals im Vertrag
festgehalten: 2-stufiger Plan, 1.Schritt: Rat der EU muss einstimmig die
Verletzung feststellen, 2.Schritt: Rat kann mit qualifizierter Mehrheit
Sanktionen bestimmen (z.B. Aufhebung des Stimmrechtes, Aufhebung der
Darlehen usw.)
 Beschäftigungstitel: sehr hohe Arbeitslosigkeit, deshalb müssen die
einzelnen Mitglieder der EU Beschäftigungsprogramme beschließen, um
Arbeitsplätze zu schaffen, dies sollte jedes Jahr geschehen
(Maßnahmenpakete) und die Staaten sollen Berichte darüber ablegen.
 Sozialabkommen: Bekämpfung der Ausgrenzung (Isolation von ethnischen
Gruppen, von Behinderten, von älteren Personen) und eine
Nichtdiskriminierungsbestimmung
 Kompetenzen der EU wurden erweitert: z.B. Umweltschutz (Nachhaltige
Entwicklung, Umweltverträglichkeitsprüfung), Datenschutz ( „der gläserne
Mensch“), Tierschutz (Tiertransporte, Massentierhaltung)
Vertrag von Nizza [Der Vertrag wurde am 26. Februar 2002 von allen Staats- bzw.
Regierungschefs der EU unterzeichnet und soll ab dem 1. Januar 2005 gelten.]
o Reform der Organe gelang nicht wirklich
o Änderungen für die Zukunft:
a) ab 2005 soll jeder Staat 1 Vertreter in der Kommission haben, aber in
dem Moment wo die Kommission aus 27 Mitgliedern besteht, wird ein
Rotationssystem eingeführt, die Details dazu wurden nicht
ausgearbeitet.
b) Ministerrat: Definition der qualifizierten Mehrheit wurde geändert: ab
1.Jänner 2005 muss man für einen Beschluss eine bestimmte
Mindestanzahl an Stimmen und der Beschluss muss von der Mehrheit
der Mitglieder getragen werden. z.B. 20 Mitglieder – qualifizierte
Mehrheit, 11 Mindeststimmen/Mehrheit der Staaten
c) Europäisches Parlament: letztendliche Höchstzahl an Mitgliedern soll
732 sein (bisher 626), Zahl der Sitze wurde heute auf 535 reduziert.
Zuständigkeitsbereiche wurden ausgeweitet: der Ausschuss der Nationen wurde
gestärkt: Höchstzahl der Mitglieder soll 350 sein.
In der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik gab es keinen großen Fortschritt.
Ein Hoher Repräsentant soll ernannt werden (Mister Gasp, Solana Madariaga, Javier)
– in diesem Bereich können nur einstimmige Entscheidungen gefasst werden!
Post Nizza Prozess: Einsetzung eines Reformkonventes, im Februar 2002 wurde er
feierlich eröffnet. Dieser soll bis 2003 eine Art europäische Verfassung ausarbeiten,
105 Vertreter, 15 EU-Mitglieder und Beitrittskandidaten (ohne Stimmrecht).
Internationale Organisationen, 5.6.2003
Schengener Abkommen
1985 von einigen Staaten (DL, FR, Benelux) geschaffen
Ziel: Fall der Grenzen ( keine Grenzkontrollen, Zollhäuser…)
1995: Beitritt von Österreich
1997: erst hier trat es für Ö in Kraft, denn: man brauchte strenges System für die
Aussengrenzen (z.B. Ö-Ungarn)
In Strassburg steht ein grosser Zentralcomputer, der die Daten von gesuchten
Personen speichert. An alle Zollstellen musste technisches Equipment gebracht
werde, um bei der Passkontrolle innerhalb weniger Sekunden zu wissen, ob
diejenige Person gesucht wird..
Vertrag von Amsterdam
Mittlerweile ist das Schengener Abkommen integraler Bestandteil der EU.
An den Grenzen darf aber aus bestimmten Gründen kontrolliert werden:
- öffentliche Sicherheit (Terror)
- öffentliche Moral (Porno, Prostitution)
- öffentliche Gesundheit (SARS)
Post Nizza Prozess
Wichtig: man einigte sich grundsätzlich auf:
- Ost-Erweiterung (wie man dieses Ziel erreicht)
- Wenn Erweiterung, dann verzichten große Staaten auf den 2. Kommissar
- Deckelung (=Obergrenze): Begrenzung der Zahl der Mitglieder des europ.
Parlament
- Einsetzung des EU-Konvents ( soll eine Art neue Verfassung für Europa sein)
EU-Konvent:
Dez. 2001, eingesetzt vom Europarat (Staats,-Regierungschefs)
105 Teilnehmer aus 15 Mitgliedstaaten, Vertreter der (damals) 13
Kandidatenländer (heute: 10 Beitrittsländer). Abstimmen und
entscheiden
können nur Mitglieder, die 13 haben kein Stimmrecht.
2003 (Sommer):
Konvent soll Verfassung/ Reform fertig haben → sehr kompliziertes, umfangreiches
Programm → Ausarbeitung einer europäischen Verfassung, inklusive:
- Grundrechtcharta (Menschenrechte und Grundfreiheiten)
- Neudefinition der Aufgaben der EU: Aufgabenteilung zwischen EU, Regionen,
Staaten, Gemeinden → Subsidiaritätsprinzip → wer ist wo zuständig?
- Entscheidungen im Ministerrat: - Einstimmigkeit der Entscheidungen (Aussen,Sicherheitspolitik – Entscheidungen müssen
einstimmig sein
- Ausbau der Rechte der Bürger
- Kommission und europ. Parlament müssen
gestärkt werden (Demokratie oder starke
Regierung?)
- neue Initiativen bei Aussen,Sicherheitspolitik
- existierende Verträge müssen neu gestaltet
und
lesbar gemacht werden
Man hat dem Konvent eine Liste von 60 Fragen vorgelegt, die bis Sommer
beantwortet sein sollten:
- wie können Verträge vereinfacht werden
- wie kann gemeinsame Aussen,-Sicherheitspolitik bestehen
- Menschen,-Drogenschmuggel bekämpfen
- Wie kann man den Schutz der Aussengrenzen wirksam durchführen?
- Reform der Organe,...
- Steuerpolitik
......
Ko-Gesetzgebung (Kooperation,...) des europäischen Parlaments
Durch die Verträge von Maastricht und Amsterdam hat das Europ. Palrlament in rund
80% aller Fälle Mitentscheidungsrecht → ist Ko-Gesetzgeber (zum Ministerrat), in
Umwelt, Gesundheit, Verkehr, Budget,...
D’Estaing will eine Superregierung – Präsident auf 2 Jahre,...
Probleme, mit denen der Konvent kämpfen wird:
- Ost-Erweiterung → Reform der Agrarpolitik (noch keine Einigung)
- Beitrittsländer
- Intern: Wohlfahrtsstaat (gewisse Bereiche soll der Staat finanzieren) oder
liberale Marktwirtschaft (Markt soll regieren, dass überall Gewinn ist)
→ wie viel wovon?
- Freizügigkeit der Arbeitnehmer – jeder kann überall arbeiten
→ EU-Bürger befürchten, dass der Markt mit Ostbürgern überschwemmt wird
- wer soll Osterweiterung bezahlen?
Jedes EU-Mitglied bezahlt einen Mitgliedsbeitrag, und es gibt Nettozahler (DL,
Ö, Benelux) → zahlen mehr ins Budget, als sie herausbekommen.
Griechenland, Spanien, Portugal bekommen hohe Subventionen, damit sie
an den EULebensstandard herankommen
Neue Beitrittsländer: ihr Lebensstandard gegenüber der EU ist sehr niedrig,
Nettozahler wollen nicht mehr zahlen, und die Länder mit hohen
Subventionen
befürchten, dass sie in Zukunft weniger bekommen
- Reform der Organe: wie sieht die neue Regierung aus?, wie viele Kommissare?
Vorschlag von d’Estaing:
-7-köpfiges Präsidium + Präsident auf 2 Jahre
-neuer Kongress (statt Europaparlament) – aus nationalen europäischen
Parlamentariern
-Kommission auf 13 Mitglieder reduzieren, obwohl dann 25 dabei sind
-Europaparlament nur mehr als Ko-Gesetzgeber in Sachen, die den
Binnenmarkt betreffen – Reduktion der Funktionen!
-Austrittsklausel (bis jetzt enthielt kein Vertrag die Möglichkeit, die EU zu
verlassen)
- wo endet Europa? Geographisch- Problem Türkei!
Skandinavien
Nordischer Rat
1952 gegründet
= Zusammenschluss skandinavischer Staaten (Norwegen, Schweden, Finnland,
Island, Dänemark und Inselgruppen)
→ Kooperation der Parlamente (ursprünglich), kein spezieller Sitz, in jedem Land
befindet sich ein Sekretariat
Grund für die Schaffung:
- Enge Zusammenarbeit: Wirtschaft, Kultur, Bildung, Arbeitsmarkt
- Pass –und Postunion: -innerhalb von Skandinavien ohne Pass reisen
-in Skandinavien gelten Inlandstarife
- Bildung, Fernsehen: Dän, NW, SW – sehr ähnliche Sprachen, haben oft
gemeinsames
TV-Programm
- Fluglinie: SAS (NW, SW, Dän)
- Kultur: nordischer Kulturrat, meistens mit nordischem Kulturhaus in der
Hauptstadt gemeinsame Ausstellungen
Innerhalb des skandinavischen Raumes kann man, als skand. Bürger, ohne
Arbeitsgenehmigung arbeiten, und man bekommt auch sehr leicht die
Staatsbürgerschaft, eines anderen skand. Staates
Gemeinsame Forschungsinstitute:
Institut für Seerecht
Nobelpreis: für Frieden in Nw, für Literatur in Stockholm
Nordischer Rat macht nicht gemeinsam:
- Aussenpolitik
- Sicherheitspolitik
Militärische Organisation:
1. Vertrag von Dünkirchen 1947 (Frankreich + Großbritannien)
2. Brüsseler Paktorganisation 1948 (Frankreich + Großbritannien + Benelux)
3. NATO 1949
4. WEU 1954
5. Warschauer Pakt 1955 – 1991 (war zwei Mal im Einsatz: in Ungarn & beim
Prager Frühling); = Verteidigungsbündnis der Ostblockstaaten
Nachkriegszeit in Europa:
 zwei Blöcke – Großmächte entstanden
 Einflusssphären (Churchill, Stalin, Roosevelt)  Jalta; Ende der Diktatur, des
Nationalsozialismus
Ende des Krieges stellt sich heraus, dass Regierung anders definiert wird  Mauer /
Spannungsfeld:
 man fürchtet die Bedrohung aus dem Osten
 Angst vor Deutschland, da neue Aggressionen möglich sind (obwohl
Deutschland total zerstört ist)
 Frankreich und Großbritannien schließen 1947 ein Verteidigungsbündnis =
Vertrag von Dünkirchen
 1948 schließen sich Benelux-Länder an  Vertrag von Dünkirchen wird zum
Brüsseler Pakt erweitert (= Paktorganisation gegen möglichen Angriff
Deutschlands)
 1954 wird auch der Brüsseler Pakt erweitert  WEU = Westeuropäische
Union (~ Warschauer Plan für den Westen); Bedrohung aus dem Osten
(Sowjetunion) war da - Amerika macht mit
 1948 Berliner Blockade (Berlin war Mitte der Besatzungszone, auch Wien) 
man konnte nicht nach Berlin, außer Luftkorridore, Versorgung nur aus d er Luft
(1 Jahr lang)  führte dazu, dass USA noch bereitwillig war, sich in Europa zu
engagieren; Europa wäre zu schwach um einen Angriff abzuwehren
NATO
 Washingtoner Vertrag 1949:
= Brüsseler Pakt + Italien, Portugal, Dänemark, Island, Norwegen + Kanada +
Amerika
= North Atlantic Treaty Organization, Nordatlantik-Pakt, nordatlantisches
Verteidigungsbündnis
Vertrag im Rahmen der Charta der UN – kollektive Selbstverteidigung
ist kein Angriffspakt, sondern dient nur zur Verteidigung;
wurde auf 20 Jahre geschlossen;
Mitglieder verpflichteten sich, den angegriffenen Staat zu Hilfe zu kommen  dazu
braucht man den Beschluss des Nordatlantik-Rats = NAC (= ein ziviles Organ,
Beschlussorgan)
 war ursprünglich auf Territorien der Mitgliedsstaaten beschränkt;
jetzt: auf das Gebiet eines Vertragsstaates Europas + Nordamerikas + das Gebiet
der Türkei ( wird nicht zu Europa gezählt)
Bereiche:
- militärischer
- will auch wirtschaftlichen und außenpolitischen Bereich fördern
Doppelstruktur der NATO:
= zivile und militärische Struktur
zivile:
Sekretariat + Ausschüsse, Kommission
militärische:
* Verteidigungsplansungsausschuss
* Militärausschuss (military committee)
* Militärstab, der dem Militärausschuss angehört
 Militärs, Staatschefs sind hier vertreten
 konkrete Einsatzpläne werden hier gemacht
* Kommandos
Hauptquartier:
ursprünglich in Paris
heute: Belgien, etwas außerhalb von Brüssel
Hauptquartier von Europa = = SHAPE (Supreme Headquarters Allied Powers
Europes = Oberstes Hauptquartier der alliierten Machte Europas)
 viele Abkürzungen innerhalb der NATO
ACE = Allied Command Europe (Kommandobereich Europa)
ACLANT = Allied Command l’Atlantique (Kommandobereich für Atlantikbereich)
CUSRPG = Canada United States Regional Planning Group
 NATO ist die einzige Militärorganisation, die jederzeit einsetzbare Truppen hat:
 IRF = Immediate Reaction fFrce = sofort einsetzbare Krisenreaktionskräfte
3 Kräfte: zu Land, zu See, zu Luft

RRF = Rapid Reaction Force = schnelle Einsatzkräfte

Hauptverteidigungskräfte
 multinationale & nationale Einheiten
 befinden sich in unterschiedlichen Stadien der Bereitschaft

Ergänzungskräfte
Bis zum Fall der Mauer 1989 ist die NATO nie zum Einsatz gekommen: [nach dem
11. 9. wurde der Artikel 5 aktiviert  dh bei Angriff auf einen Mitgliedsstaat müssen
die anderen Mitgliedsstaaten helfend eingreifen ( Afghanistan]
 Kalter Krieg vorbei
 Warschauer Pakt im März 1991 aufgelöst
Beschlüsse:
 NATO kann auch zur internen Friedenssicherung herangezogen werden 
kann auch außerhalb der Territorien der Vertragsstaaten eingesetzt werden
 Aufbau eines neuen Sicherheitssystems

November
1991
Gründung
des
NAKR
(Nordatlantischer
Kooperationsrat = NACC = North Atlantic Cooperation Council);
Ostblockstaaten inklusive Russland
 Dezember 1991 erstmals zusammengetroffen
 Österreich ist ein Beobachter in diesem Rat
 Schaffung der Partnerschaft für den Frieden
= Partnership for Peace = PfP
 hier ist Österreich Mitglied
= friedenserhaltende, - schaffende Maßnahmen
 demokratische Kontrolle der Streitkräfte
 Kooperation mit den Vereinten Nationen und der OSZE (Organisation für
Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa)
 Kooperation bei Rettungseinsätzen (zB bei Naturkatastrophen)
 Kooperation mit Westeuropäischen Union (zB Natoeinsatz)
UNPROFOR = UN Protection Force
= UNO-Truppen in Ex-Jugoslawien  sollten Minderheiten schützen; alliiertes
Kommando um Missstände dort zu beseitigen  wurde durch IFOR
(Implementation Force) abgelöst und die mittlerweile durch SFOR
(Stabilisation Force)
Erweiterung der NATO:
Bis zum Fall der Mauer: 16 Mitgliedsstaaten (USA, Kanada, teilweise Europa und
Türkei)
danach wollten viele Staaten aus Gründen der Sicherheit beitreten
1999: erste große Erweiterung: Polen, Tschechische Republik und Ungarn wurden
als Mitglieder aufgenommen  19 Mitgliedsstaaten
21./22. November 2002: NATO-Gipfel in Prag
sieben neue Staaten wurden eingeladen:
Estland, Lettland, Litauen, Bulgarien,
Slowenien, Slowakei, Rumänien
 haben alle einen Beitrittsvertrag unterzeichnet
 derzeit läuft der Ratifikationsprozess
 es ist geplant, dass dieser bis 2004 abgeschlossen ist und es dann 26
Mitgliedsstaaten gibt
Polen spielt wichtige Rolle im Irakkrieg:
3 Besatzungszonen:
1.unter US-Kontrolle
2.unter Kontrolle von Großbritannien
3.unter Kontrolle von Polen
NATO (Militärbündnis)
Beim Prager Gipfel wurden 7 neue Staaten eingeladen.
Man will die NATO von 19 auf 26 Staaten erweitern. (1999 kamen OL, CZ und H
hinzu.)
Diese 7 Mitglieder sollen bis Mai 2004 aufgenommen werden, sprich Unterzeichnung
des Vertrages und Ratifizierung
Der Prager Gipfel gilt als historischer Gipfel, weil er die NATO transformiert.
(NAKR = Nordatlantisches Kooperationsrat, bei dem Russland nicht als Mitglied,
sondern als Kooperationspartner dabei ist.)
Am 12. / 13. Juni 2003 = Beschluss einer neuen Kommandostruktur der NATO
(Neuorganisation der NATO, der Beginn wurde in Prag bemacht im November 2002)
Erweiterung der NATO:
-
-
-
-
-
die NATO soll weltweit tätig sein (außerhalb des Bündnisses)
globale Terrorbekämpfung
Organisation von kleineren Einheiten
Reduzierung von 20 Kommandos auf 11 Kommandos
z.B. werden SACLANT abgeschafft.
SHAPE als Hauptkommando und SACEUR bleibt bestehen.
die NATO ist die einzige Organisation, die Sicherheitstruppen hat; der
Sicherheitsrat kann über den Truppeneinsatz beschließen, die UNO z.B. hat
keine Truppen
Die NATO hat ein stehendes Heer
NRF = NATO Response Forces sollen bis zum Frühjahr 2004 aufgebaut werden
und 2006 mit 20.000 Mann voll einsatzfähig sein, dabei verpflichten sich alle
NATO-Mitgliedsstaaten, an der 20.000 Mann-Truppe mitzumachen, es soll drei
Truppen geben: zu Land, zu Wasser und zu Luft. Hier muss die NAR genannt
werden, die ein ziviles Organ der NATO ist und mittels Beschluss Truppen
einsetzt.
Gründung einer Internationalen Feuerwehr
Erhöhung der Luft- und Seetransportkapazität durch Kooperationsabkommen im
Rahmen der NAKR (Der Sicherheitsrat hat beschlossen, Transportkapazitäten
und Truppen in den Kongo zu schicken.)
Aufbau eines internationalen Sicherheitsnetzes
Zur Zeit gibt es ein paar Spannungen zwischen der NATO und einigen EU-Ländern.
Belgien hat z.B. eine Rechtslage, laut der Kriegsverbrecher überall vor Gericht
gestellt werden. Darüber ist Rumsfeld nicht glücklich, denn wenn ein amerikanischer
Politiker oder Militär, welcher der Kriegsverbrechen beschuldig wird und in Belgien
einreist, kann dieser verhaftet und vor Gericht gestellt werden. So forderte Rumsfeld,
dies müsse aufhören.
Z.B. will die NATO ein neues Gebäude bauen lassen, aber die USA haben die
finanziellen Mittel dafür eingefroren, solange dieses Recht gilt.
WEU
(Westeuropäische Union) = hatte bis 1992 / 1992 - Vertrag von Maastricht – keine
sehr aktive Rolle
-
die WEU ist ein Militärbündnis, ist dabei Truppen aufzubauen, hat aber noch
keine
die WEU arbeitet sehr eng mit der UNO zusammen
wurde 1954 gegründet
ist ein reines europäisches Verteidigungsbündnis gegen Westdeutschland und
Italien, bei D forderte man ein ABC-Waffenverbot, das bis heute Gültigkeit hat,
-
und man forderte die Stationierung von amerikanischen und englischen Truppen,
denn wurde ein Staat angegriffen, so mussten alle anderen Staaten helfen)
der nicht militärisch-strategische Teil wurde an die NATO übertragen
Seit Vertrag von Maastricht:
- WEU wird integriert in die Verteidigungspolitik
- Aufgaben und Richtlinien für die Verteidigungspolitik werden ausgearbeitet.
- Arbeitet eng mit der Nato zusammen
- Aufbau von EUROCORPS (z.B. für Mazedonien, Albanien, die bosnischen,
kroatischen und serbischen Gebiete, sollen Konflikte vermeiden und Wahlen
überprüfen
WEU-Truppen waren schon im 1. Golfkrieg, bei der Donauoperation zur
Aufrechterhaltung der Sanktionen auf der Donau gegen Jugoslawien aktiv), in Mosta
oder bei der Albanienmission dabei.
Dafür ist die OSZE wichtig
OSZE
(Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa)
Die OSZE geht zurück auf die KSZE
(Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa)
-
1975 in Helsinki gegründet
kein Militärbündnis, sondern hat eine allgemeine friedenssichernde Struktur
(Wie die UNO)
ursprünglich eine Kooperationsform zwischen West und Ost
Mitglieder waren die Sowjetunion, Vereinigten Staaten und die Eu-Staaten
Die Helsinki-Akte von 1975 sah vor:
a) wirtschaftliche und politische Corps
b) kulturelle Zusammenarbeit, Austausch von Kenntnissen
c) Menschenrechtskorps
d) Achtung der Menschenrechte
e) Schaffung eines europäischen Sicherheitssystems
f) Humanitäre Hilfe
1995 wird die KSZE in die OSZE umgewandelt
Ziele:
a) Schlussakte von Helsinki
b) Schaffung eines weltumspannenden Raumes
c) Einsatz von Diplomatie zur Vorbeugung bzw. Lösung von Konflikten und das
auf friedliche Weise bzw.
friedliche Konfliktbearbeitung und
Kompromisslösungen
Aufbau der OSZE
1) Ministerrat
-
wichtigstes Gremium
treffen der Außenminister
mind. 1 Mal pro Jahr
2) Ständige Rat
ständige Vertreter
1 Mal pro Woche
Sicherheitskooperation
Der Vorsitz wechselt alle 2 Jahre, s. Troika - Führungsdreieck von vorherigen,
momentanem und zukünftigem Vorsitzenden
Der Ständige Rat kann über die OSZE - Missionen beschließen
Derzeit gibt es 17 Missionen, z.B. in Zentralasien, Ukraine, Kongo, Kosovo,
Aserbeidschan)
Die Größe der Mission hängt ab von den Aufgaben. Meistens sind es 5 – 40
Personen, die jedoch keine Militärs sind, sondern Zivilisten.
Die größte OSZE - Mission war im Kosovo mit 750 Personen zur
a) Befreiung von Flüchtlingen
b) Aufbau einer Polizeischule, deren Polizisten später das Land
beaufsichtigen sollen
c) Überprüfung der Menschenrechte und Humanitäre Einsätze
Die OSZE hat auch einen eigenen Presse-Beauftragten für Medienangelegenheiten
und einen Hochekommissar für Nationale Minderheiten
Die OSZE hat auch eine Koordination für Wirtschafts- und Umweltfragen und ein
Programm für Roma und Sinti eingeführt.
EUROPARAT (CONSEIL D’EUROPE)
(Hellblaue Fahne mit 12 Sternen des Zodiaks, dieses Emblem wurde am
8.Dezember 1955 vom Ministerkomitee einstimmig übernommen, die EU hat dann
diese Fahne übernommen, der Kreis symbolisiert die Perfektion und die in sich
geschlossene Einheit Europas)
-
Der Europarat wurde 1948 gegründet. Europa hat versucht, die Zusammenarbeit
und die Gräben des Krieges zu überwinden.
1) F und Benelux-Staaten :für Zusammenschluss europäischer Staaten in einer
eigenen Institution,
um Ideale und Grundsätze zu bewahren
um wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt fördern
Diese Gruppe war die starke Gruppe
2) GB wollte keine unabhängige Institution
befürwortete einen Ministerausschuss
Aufgaben des Europarates:
- Kooperation auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene
-
in den Bereichen: Verwaltung, Menschenrechts- und allgemeiner Rechtssektor,
Bildung, Wissenschaft, Soziales , Kultur
(Wirtschaft spielte eine untergeordnete Rolle)
Aufgreifen des Coudenhove-Kalergi-Konzeptes
Ursprüngliche Struktur des Europarates: (Kompromiss Frankreichs und der
Benelux-Staaten mit Großbritannien)
1) Ministerkomitee
Jeder Staat sendet einen Regierungsvertreter aus
Jedes Land hat eine Stimme
Dieser kann nur einstimmige Beschlüsse fassen
Ministerkomitee spricht Empfehlungen aus und beschließt Konventionen
2) Beratende (heute: parlamentarische) Versammlung
das Parlament ist ein beratendes Organ
es setzt Ausschüsse für Stellungnahmen im Bereich der Sozialpolitik, Bildung und
Kultur ein
Der Präsident wird auf drei Jahre gewählt,
3) Sekretariat
hat einen Generalsekretär
Heute hat der europarat 45 Mitglieder und sitzt in Straßburg
Organe des Europarats:
1) Ministerkomitee
2) Parlamentarische Versammlung (Treibende Kraft)
3) Sekretariat
= ursprüngliche Struktur
Jetzt neu:
4) Kongress der Gemeinden und Regionen Europas
5) Europäische Kommission für Menschenrechte
6) Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGHMR)
7) Rat für Kulturelle Zusammenarbeit (CDCC)
8) Europäisches Jugendzentrum
9) Europäische Jugendstiftung (EYE)
10) Sozialentwicklungsfonds (SDF)
Was macht der Europarat
Parlamentarische Versammlung verfasst alle wichtigen Fragen und Resolutionen, die
dem Ministerrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden
1) Politische Zusammenarbeit
a) Südtirolfrage
b) Zusammenarbeit im Bereich Ost-West
c) Beschäftigung mit Einwanderung, Asyl und diesen
Rechten
d) Verbesserung der Beziehungen zu Russland und
Nachfolgestaaten
2) Rechtssektor: Rechtsfragen und Rechtsharmonisierung im Zivilrecht,
Handelsrecht, Strafrecht, Verbrechensbekämpfung
a) Europäische Konvention zur Vereinheitlichung und Anpassung
ges. Bestimmungen
b) Europäisches Auslieferungsordnung
c) Übereinkommen über gegenseitige Rechtshilfe
d) Übereinkommen über Haftpflicht bei Motorfahrzeugen
e) Internationales Patentrecht
f) Europäisches Komitee für Strafrechtsfragen
g) Ausschuss für juristische Zusammenarbeit
h) Verbraucherschutz
3) Tierschutz
a) a) Erstellung von Naturkarten
b) Europäisches Naturlanddiplom für schöne Landschaften, in
denen 5 Jahre lang keine Veränderungen vorgenommen
werden.
c) Erstellung einer schwarzen Liste von Schadstoffen
d) Erstellung von Wetterkarten,
e) Problem Saurer Regen, Mülldeponien, Luftverschmutzung im
Ruhrgebiet, dem englischen Midlands und Ostdeutschlands
f) Zerstörung der Bergregionen durch den Fremdenverkehr
4) Datenschutz
5) Bekämpfung des Organisierten Verbrechens, des Drogenhandels und
des Terrors
6) Familienrecht
7) Rechte im sozialen Bereich (Recht auf Arbeit, gerechte Entlohnung,
Gleiche Bezahlung für gleiche Arbeit, Schutz von Behinderten), z.B.
Europäischer Kodex für soziale Sicherheit: Recht auf
Krankenversorgung, Altersvorsorge, soziale Versicherung und
Pensionsvorsorge) oder die Konvention über den Rechtstatus von
Wanderarbeitern wie Recht auf Wiederbeschäftigung, was nicht greift,
wenn im Land selbst zu viele Arbeitslose sind, oder Naschbringung der
Familie und der Staatsbürgerschaft
8) Anerkennung von Diplomen und Äquivalenzen in Schule und
Hochschule, europäische Kunstausstellungen, Rettung von
Kulturgütern und Dopingbekämpfung im Sport (Unterricht, Kultur, Sport)
a) 62: Rat f. kulturelle Zusammenarbeit, Rettung Venedigs,
Organisation von Ausstellungen, Zugänglichmachen von
Kunstgegenständen, Bewahrung von Kulturschätzen
b) Austauschprogramme, Konvention f. Gleichwertigkeit von
Zeugnissen, Konvention über die Anerkennung von Diplomen
9) Öffentliches Gesundheitswesen
a) Europäische Blutband vom Europarat subventioniert
b) Europäisches Arzneibuch – Normen f. Medikamente u.
Chemikalien
10) Bau von Jugendzentren und Jugendstiftungen
a) Versammlungen von nicht-staatlichen Jugendorganisationen
im Europäischen Jugendzentrum,
11) Kommunale und regionale Fragen bezüglich der Gemeinden, der
Regionen, der Städtepartnerschaften und Verleihung der Europafahnen
a) Denkmalschutz, enge Zusammenarbeit mit der UNESCO
b) Europäisches Naturschutzdiplom: 5 Jahre dürfen keine
Veränderungen vorgenommen werden (Krimmler Wasserfälle)
12) Öffentlichkeitsarbeit wie Filme zu Europäischen Themen, europäische
Wettbewerbe, Europatag
(Kursive habe ich aus dem Skript)
Aller wichtigsten Konvention :
(Bisher: Entstehung von 160 Konventionen im Europarat)
a) Europäische Menschenrechtskonvention
b) Bioethik-Konvention
Europäische Konvention zum Schutze von Menschrechten und Grundfreiheiten
Entstand aufgrund der UNO-Menschenrechtserklärung zur Einhaltung der
Menschenrechte
1950 unterzeichnet
1952 in Kraft
Revolutionär, weil
-
Schaffung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Schaffung des europäischen Komitees für Menschenrechte
Bestimmungen sind bindend, denn jeder Staat der die unterzeichnet und
ratifiziert hat, war verpflichtet sie einzuhalten.
Jeder Bürger eines unterzeichnenden Staates kann beim Europäischen
Gerichtshof auf Einhaltung der Menschenrecht klagen
Entscheidungen des EGHMR haben Vorrang vor nationalen Entscheidungen
EGHMR entscheidet, ob a) er zuständig ist
+
Versuch außergerichtliche Lösung zu finden
Verhandlung des Falles und Urteils
In Österreich und der EU ist die Konvention Teil der Verfassung.
Man will zeigen, dass in der Gesetzgebung was nicht stimmt. +
Die neuen Staaten der EU müssen die Menschenrechtskonvention übernehmen
Bioethikkonvention
Sie beschäftigt sich mit der Manipulation von Genen, der Sterbehilfe und der
Künstlichen Befruchtung
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