EIN EUROPA DER SICHERHEIT UND DER VERTEIDIGUNG

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EIN EUROPA
DER SICHERHEIT UND
DER VERTEIDIGUNG
CHRONOLOGIE
November 1999
Das vorrangige Ziel für Europa sollte im Geiste der Gründer die Sicherung des Friedens
und die Vermeidung einer Wiederholung der Greuel der beiden Weltkriege sein. Seit nunmehr
fast fünfzig Jahren hat die EWG, die sich zur Europäischen Union entwickelt hat, ihre
friedensstiftende Rolle, die sie sich selbst als Aufgabe gestellt hat, erfüllt.
Die Eindämmung von Konflikten sowie deren Vorbeugung und Bekämpfung sind keine
einfachen Zielstellungen gewesen, wie der jüngste Konflikt im Kosovo zeigt. Daher hat die
Europäische Union den Weg einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik
eingeschlagen. Durch gemeinsame Verhandlungen, Beschlüsse und Aktionen sollte es der
Europäischen Union gelingen, ihre Legitimität zu stärken und den Frieden auf dem
europäischen Kontinent dauerhaft zu machen.
Mit der Aufnahme der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in den Titel
V des Amsterdamer Vertrages hat die Europäische Union gezeigt, daß sie willens ist, eine
eigenständige Handlungsfähigkeit innerhalb der NATO zu erwerben.
" Die Umsetzung der GASP könnte zu gegebener Zeit
zu einer gemeinsamen Verteidigung führen."
Die Europäer verfügen künftig über eigene Handlungsbefugnis innerhalb der NATO, die es
ihnen ermöglicht, militärisches Potential im Rahmen der von der WEU geführten Operationen
"trennbar, jedoch nicht getrennt“ einzusetzen.
Die EVP-Fraktion hat diesen Gedanken schon immer im Europäischen Parlament
gefördert und vertreten. Der letzte Bericht TINDEMANS aus dem Jahre 1998 ist dafür beredtes
Beispiel.
Mit dem Vertrag von Amsterdam und in Erwartung institutioneller Reformen, die den
bereits in Gang befindlichen Erweiterungsprozeß begleiten werden, werden Fragen der
Verteidigung und Sicherheit auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments und der EVPED-Faktion einen immer größeren Raum einnehmen.
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1. NOVEMBER 1993: INKRAFTTRETEN DES VERTRAGS VON MAASTRICHT,
DER IN TITEL V BESTIMMUNGEN ZU EINER GEMEINSAMEN AUSSEN- UND
SICHERHEITSPOLITK BEINHALTET
"Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfaßt sämtliche Fragen, welche die
Sicherheit der Europäischen Union betreffen, wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer
Gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu gegebener Zeit zu einer Gemeinsamen
Verteidigung führen könnte."
14. JANUAR 1994: MINISTERKONFERENZ DER WESTEUROPÄISCHEN UNION IN
NOORDWIJK
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Vorläufige Schlußfolgerungen betreffend die Festlegung einer gemeinsamen
Europäischen Verteidigungspolitik.
Erklärungen von Noordwijk zur Ausarbeitung einer Erklärung über die
gemeinsame Europäische Verteidigungspolitik im Hinblick auf die
Regierungskonferenz 1996.
19. JANUAR 1995: ANNAHME EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS DER EVP
ZUR KONTROLLE VON WAFFENEXPORTEN UND WAFFENHANDEL IN EUROPA.
27. JULI 1995: UNTERZEICHNUNG DES EUROPOL-ÜBEREINKOMMENS DURCH
DIE MITGLIEDSTAATEN.
3. DEZEMBER 1995: GIPFEL EU-VEREINIGTE STAATEN UND UNTERZEICHNUNG
EINES NEUEN TRANSATLANTISCHEN AKTIONSPLANS UND DES GEMEINSAMEN
AKTIONSPROGRAMMS EU-VEREINIGTE STAATEN.
5. DEZEMBER 1995: FRANKREICH KEHRT NACH 30 JAHREN IN DEN NATOMILITÄRAUSSCHUSS ZURÜCK UND NIMMT WIEDER AN DEN VERTEIDIGUNGSBERATUNGEN TEIL.
22.-23. FEBRUAR 1996: AUSSERORDENTLICHE SITZUNG DER WEU-VERSAMMLUNG, DIE EINE ERKLÄRUNG ANNIMMT, IN DER FESTGESTELLT WIRD, DASS:
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die NATO derzeit das einzige operationelle Instrument für die europäische
Verteidigung ist;
die WEU mit Mitteln ausgestattet werden muß, die den Europäern ein
eigenes Handeln in Krisenfällen, in denen die Vereinigten Staaten
beschließen, nicht einzugreifen, ermöglichen;
die WEU schrittweise an die GASP angeschlossen werden muß bei
umfassender Nutzung der Befugnis des WEU-Rates, im Namen der Europäischen Union zu handeln und Entscheidungen bezüglich der Anwendung
des geänderten Brüsseler Vertrages zu treffen.
25. MÄRZ 1996: UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGS VON RAROTONGA DURCH
FRANKREICH, DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH UND DIE VEREINIGTEN STAATEN
AUF DEN FIDSCHI-INSELN ÜBER DIE SCHAFFUNG EINER KERNWAFFENFREIEN
ZONE IM SÜDPAZIFIK.
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6. MAI 1996: UNTERZEICHNUNG DES SICHERHEITSABKOMMENS ZWISCHEN
DER WEU UND DER NATO IN BRÜSSEL, DAS DEN AUSTAUSCH ALS
VERTRAULICH EINGESTUFTER DOKUMENTE ZWISCHEN DIESEN BEIDEN
INSTITUTIONEN REGLEN UND ERLEICHTERN SOLL.
3. JUNI 1996: SITZUNG DES NORDATLANTISCHEN RATES IN BERLIN.
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Die Europäer verfügen nunmehr innerhalb der NATO über eine eigene
Handlungsbefugnis in Form der alliierten Streitkräftekommandos (GFIM), die
es ihnen ermöglicht, militärisches Potential in den von der WEU geführten
Operationen "trennbar, jedoch nicht getrennt" einzusetzen.
7. JULI 1996: BALKANKONFERENZ IN SOFIA.
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Die Minister für auswärtige Angelegenheiten Griechenlands, Bulgariens,
Rumäniens, der Türkei, Bosniens, der Bundesrepublik Jugoslawien und
Albaniens habe eine Gemeinsame Erklärung über "gute Nachbarschaft"
Stabilität, Sicherheit und Zusammenarbeit auf dem Balkan angenommen.
10.-25. SEPTEMBER 1996: DIE GENERALVERSAMMLUNG DER VEREINTEN
NATIONEN STIMMT ÜBER DEN VERTRAG ÜBER DAS WELTWEITE VERBOT VON
ATOMVERSUCHEN (CTBT) AB, WOBEI SICH 158 LÄNDER DAFÜR UND 3 LÄNDER
(INDIEN, BHUTAN UND LIBYEN) DAGEGEN AUSSPRECHEN SOWIE 5 LÄNDER
SICH DER STIMME ENTHALTEN (KUBA, SYRIEN, LIBANON, TANSANIA UND
MAURITIUS).
12. NOVEMBER 1996: SCHAFFUNG EINER GEMEINSAMEN STELLE FÜR
ZUSAMMENARBEIT IM RÜSTUNGSBEREICH (OCCRAR), DER EUROPÄISCHEN
RÜSTUNGSAGENTUR, IN DER SICH FRANKREICH, ITALIEN, DEUTSCHLAND UND
GROSSBRITANNIEN ZUSAMMENSCHLIESSEN.
2-5. DEZEMBER 1996: 42. TAGUNG DER WEU-VERSAMMLUNG IN PARIS ZU DEN
BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER NATO UND DER WEU.
16.-17. JUNI 1997: EUROPÄISCHER RAT VON AMSTERDAM: BESCHLUSS ÜBER DEN
VERTRAG ZUR ÄNDERUNG DES VERTRAGS ÜBER DIE EUOPÄISCHE UNION, DER
VERTRÄGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN SOWIE EINIGER
DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDER RECHTSAKTE
Titel V über die Einführung einer
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik(GASP).
Die Einführung der GASP könnte "zu gegebener Zeit zu einer
Gemeinsamen Verteidigung" führen.
22. JULI 1997: ERKLÄRUNG DER WESTEUROPÄISCHEN UNION ÜBER IHRE
ROLLE UND IHRE BEZIEHUNGEN ZUR EUROPÄISCHEN UNION UND ZUR NATO
MIT DEM ZIEL:
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der Begleitung der Durchführung des Vertrags von Amsterdam;
der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der
WEU;
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der Stärkung und Erneuerung der Transatlantischen Partnerschaft im
Rahmen der Beziehungen zwischen der NATO und der WEU, einschließlich
der Schaffung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität
(ESVI);
des Ausbaus der operationellen Rolle der WEU, gegebenenfalls mit
Unterstützung der NATO und/oder der OECD;
der Schaffung einer Strategieplanungs- und Frühwarneinheit.
29. JULI 1997: UNTERZEICHNUNG DER BEIDEN ERSTEN VERTRÄGE DURCH DIE
ABTEILUNG FORSCHUNG DER WESTEUROPÄISCHEN RÜSTUNGSORGANISATION.
17. MÄRZ 1998: WÜRDIGUNG DES 50. JAHRESTAGES DES BRÜSSELER
VERTRAGES.
14. MAI 1998: ANNAHME DES BERICHTS VON HERRN LEO TINDEMANS (EVP, B)
ÜBER DIE GEMEINSAME VERTEIDIGUNGSPOLITIK.
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Bewahrung der gemeinsamen Werte, der Grundinteressen und der Unabhängigkeit und Integrität der Union in Übereinstimmung mit den in der Charta
der Vereinten Nationen angeführten Prinzipien.
Stärkung der Sicherheit der Union in jeder Hinsicht.
Bewahrung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit, auch
an den Außengrenzen.
Entwicklung engerer Beziehungen zwischen der WEU und der EU.
Neuausrichtung der Militärausgaben zwecks Schaffung eigener Handlungsfähigkeit.
"Der Druck zugunsten der Entwicklung einer Gemeinsamen Verteidigungspolitik der
Europäischen Union könnte sich nach Maßgabe der Erweiterung der
Europäischen Union verstärken."
14. JULI 1998: ANNAHME EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGES DER EVP ZUM
KOSOVO (VON HABSBURG, BIANCO, OOSTLANDER, PACK, POSSELT UND
SARLIS), WORIN
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die Unterdrückungspolitik von Präsident MILOSEVIC verurteilt wird;
es als Pflicht der Europäischen Gemeinschaft angesehen wird, zum Schutz
der Zivilbevölkerung im Kosovo einzugreifen;
der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden,
Sicherheit und Stabilität in der Region zu fördern und zu garantieren;
die Vereinten Nationen beauftragt werden, Vertreter zur Überwachung des
Grenzverkehrs zwischen dem Kosovo und Serbien zu entsenden;
die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen Serben und Albanern im
Kosovo befürwortet wird.
NOVEMBER 1998: 44. JAHRESTAGUNG DER NORDATLANTISCHEN VERSAMMLUNG IN EDINBURGH
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Die neue NATO: Sicherheit für ein geeintes Europa.
Die Reform der russischen Militärstreitkräfte: Perspektiven, Möglichkeiten
und Gefahren.
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NATO-Streitkräfte: Vorbereitung auf ein neues Rollenverständnis und neue
Aufgaben.
Der Beitrag der baltischen Staaten zur europäischen Sicherheit.
4. DEZEMBER 1998: ERKLÄRUNG ZUR EUROPÄISCHEN VERTEIDIGUNG AUF
DEM FRANZÖSISCH-BRITISCHEN GIPFEL IN ST. MALO
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Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags zur GASP.
Ausbau der eigenen Handlungsfähigkeit.
Ausstattung der Europäischen Union mit angemessenen Handlungsstrukturen.
Stärkung der Streitkräfte.
23. MÄRZ 1999: OFFENSIVE DER INTERNATIONALEN GEMEINSCHAFT GEGEN
DIE SERBISCHE ARMEE VON MILOSEVIC.
25. MÄRZ 1999: EUROPÄISCHER RAT VON BERLIN, ERKLÄRUNG ZUM KOSOVO.
Scheitern der Friedensverhandlungen von Rambouillet.
Politische Unterstützung der Europäischen Union für das eingeleitete Vorgehen gegen die
serbische Armee, mit dem der humanitären Katastrophe im Kosovo ein Ende gesetzt werden
soll.
27. MÄRZ 1999: PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DER NATO IN DRESDEN
MIT EINER ERKLÄRUNG ZUM KOSOVO.
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Uneingeschränkte Unterstützung des von der NATO in der Bundesrepublik
Jugoslawien begonnenen Militäreinsatzes.
Präzisierung des Standpunkts bei den Verhandlungen zum Kosovokonflikt
bezüglich der Partnerschaft mit den Russen.
8. APRIL 1999: ANNAHME DER ENTSCHLIESSUNG ZUR EUROPÄISCHEN VERTEIDIGUNG DURCH DIE EVP IN BRÜSSEL.
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Empörung über die ethnischen Säuberungen durch die serbische Armee im
Kosovo.
Billigung des von der Nordatlantischen Allianz eingeleiteten Militäreinsatzes.
Vorschlag an den Rat für einen "Plan für Wiederaufbau und Stabilität auf dem
Balkan".
20. APRIL 1999: UNTERZEICHNUNG EINER VEREINBARUNG ZWISCHEN DER WEU
UND KROATIEN ÜBER DIE BETEILIGUNG DER WEU AN DER MINENRÄUMUNG
(MADUEO) IN KROATIEN.
23.-24. APRIL 1999: NATO-GIPFEL IN WASHINGTON ANLÄSSLICH DES 50.
JAHRESTAGES DER NORDATLANTISCHEN ALLIANZ.
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Vision der Allianz für das 21. Jahrhundert.
Offizielle Aufnahme der Tschechischen Republik, Polens und Ungarns in die
Nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft.
Die Herausforderungen der Erweiterung und der Aussöhnung auf dem
Kontinent.
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Debatte über Sicherheit, Konsultationen, Abschreckung und Verteidigung.
6. MAI 1999: TAGUNG DER MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN
DER G8 AUF DEM PETERSBERG
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Allgemeine Prinzipien für eine politische Beilegung der Kosovokrise.
10.-11. MAI 1999: ERKLÄRUNG DER WESTEUROPÄISCHEN UNION IN BREMEN
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Unterstützung der Maßnahme "Rückkehr zum Frieden" in der Bundesrepublik
Jugoslawien.
Zufriedenstellende Umsetzung des Vertrags von Amsterdam.
Erste Erklärung Polens, Ungarns und der Tschechischen Republik als WEUMitglieder.
26. MAI 1999: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ZUM STABILISIERUNGS- UND ASSOZIIERUNGSPROZESS
DER SÜDOSTEUROPÄISCHEN STAATEN.
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Politischer Kontext.
Regionaler Ansatz der Europäischen Union.
Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen.
Demokratisierung.
Justiz und innere Angelegenheiten.
Handel, politischer Dialog und finanzielle Hilfe.
3.-4 JUNI 1999 : EUROPÄISCHER RAT VON KÖLN
Kosovo-Konflikt.
Ansatz einer Europäischen Verteidigungspolitik
zur Stärkung der Rolle der Europäischen Union auf internationaler Ebene.
Ernennung von Herrn Javier SOLANA zum "Hohen Vertreter"
für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage der Verteidigung.
10. JUNI 1999: ENTSCHLIESSUNG DES SICHERHEITSRATES DER VEREINTEN
NATIONEN.
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Abzug der serbischen Armee und politische Lösung der Kosovo-Krise.
Vorbereitung für Frieden und Wiederaufbau im Kosovo.
18.-20. JUNI 1999: GIPFEL DER G8 IN KÖLN
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Diskussion über einen Stabilitätspakt für Südosteuropa.
29. JUNI 1999: AKTIONSPLAN FÜR DEN POLITISCHEN DIALOG UND DIE
PRAKTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER WEU UND DER UKRAINE.
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24. SEPTEMBER 1999: FRANZÖSISCH-ITALIENISCHER GIPFEL IN NÎMES ÜBER
DIE INSTITUTIONELLE REFORM DER UNION UND DIE VERTEIDIGUNG.
11. OKTOBER 1999: ANNAHME EINES BERICHTS DES FINNISCHEN VORSITZES
ÜBER WAFFENAUSFUHREN AUF DEM INFORMELLEN RAT "ALLGEMEINE
ANGELEGENHEITEN".
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Harmonisierung und Entwicklung der Rüstungspolitik in bestimmten Staaten,
in denen die Menschenrechte mit Füßen getreten werden und die
Bevölkerung unterdrückt wird.
25. OKTOBER 1999: AMTSANTRITT VON HERRN JAVIER SOLANA ALS 1. "MR
GASP" DER EUROPÄISCHEN UNION IM ANSCHLUSS AN SEINE ANHÖRUNG
DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT.
Verantwortlich für die Veröffentlichung: Pascal FONTAINE
Redaktion : Ludovic COURTOIS
(Praktikant der Dienststelle Forschung und Dokumentation)
Or.: FR
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Dienststelle Forschung und Dokumentation
EVP-Fraktion - Europäisches Parlament
47-53, rue Wiertz/Wiertz-Straat
B - 1047 BRUSSEL
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