EIN EUROPA DER SICHERHEIT UND DER VERTEIDIGUNG CHRONOLOGIE November 1999 Das vorrangige Ziel für Europa sollte im Geiste der Gründer die Sicherung des Friedens und die Vermeidung einer Wiederholung der Greuel der beiden Weltkriege sein. Seit nunmehr fast fünfzig Jahren hat die EWG, die sich zur Europäischen Union entwickelt hat, ihre friedensstiftende Rolle, die sie sich selbst als Aufgabe gestellt hat, erfüllt. Die Eindämmung von Konflikten sowie deren Vorbeugung und Bekämpfung sind keine einfachen Zielstellungen gewesen, wie der jüngste Konflikt im Kosovo zeigt. Daher hat die Europäische Union den Weg einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik eingeschlagen. Durch gemeinsame Verhandlungen, Beschlüsse und Aktionen sollte es der Europäischen Union gelingen, ihre Legitimität zu stärken und den Frieden auf dem europäischen Kontinent dauerhaft zu machen. Mit der Aufnahme der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) in den Titel V des Amsterdamer Vertrages hat die Europäische Union gezeigt, daß sie willens ist, eine eigenständige Handlungsfähigkeit innerhalb der NATO zu erwerben. " Die Umsetzung der GASP könnte zu gegebener Zeit zu einer gemeinsamen Verteidigung führen." Die Europäer verfügen künftig über eigene Handlungsbefugnis innerhalb der NATO, die es ihnen ermöglicht, militärisches Potential im Rahmen der von der WEU geführten Operationen "trennbar, jedoch nicht getrennt“ einzusetzen. Die EVP-Fraktion hat diesen Gedanken schon immer im Europäischen Parlament gefördert und vertreten. Der letzte Bericht TINDEMANS aus dem Jahre 1998 ist dafür beredtes Beispiel. Mit dem Vertrag von Amsterdam und in Erwartung institutioneller Reformen, die den bereits in Gang befindlichen Erweiterungsprozeß begleiten werden, werden Fragen der Verteidigung und Sicherheit auf der Tagesordnung des Europäischen Parlaments und der EVPED-Faktion einen immer größeren Raum einnehmen. 2 1. NOVEMBER 1993: INKRAFTTRETEN DES VERTRAGS VON MAASTRICHT, DER IN TITEL V BESTIMMUNGEN ZU EINER GEMEINSAMEN AUSSEN- UND SICHERHEITSPOLITK BEINHALTET "Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik umfaßt sämtliche Fragen, welche die Sicherheit der Europäischen Union betreffen, wozu auf längere Sicht auch die Festlegung einer Gemeinsamen Verteidigungspolitik gehört, die zu gegebener Zeit zu einer Gemeinsamen Verteidigung führen könnte." 14. JANUAR 1994: MINISTERKONFERENZ DER WESTEUROPÄISCHEN UNION IN NOORDWIJK Vorläufige Schlußfolgerungen betreffend die Festlegung einer gemeinsamen Europäischen Verteidigungspolitik. Erklärungen von Noordwijk zur Ausarbeitung einer Erklärung über die gemeinsame Europäische Verteidigungspolitik im Hinblick auf die Regierungskonferenz 1996. 19. JANUAR 1995: ANNAHME EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGS DER EVP ZUR KONTROLLE VON WAFFENEXPORTEN UND WAFFENHANDEL IN EUROPA. 27. JULI 1995: UNTERZEICHNUNG DES EUROPOL-ÜBEREINKOMMENS DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN. 3. DEZEMBER 1995: GIPFEL EU-VEREINIGTE STAATEN UND UNTERZEICHNUNG EINES NEUEN TRANSATLANTISCHEN AKTIONSPLANS UND DES GEMEINSAMEN AKTIONSPROGRAMMS EU-VEREINIGTE STAATEN. 5. DEZEMBER 1995: FRANKREICH KEHRT NACH 30 JAHREN IN DEN NATOMILITÄRAUSSCHUSS ZURÜCK UND NIMMT WIEDER AN DEN VERTEIDIGUNGSBERATUNGEN TEIL. 22.-23. FEBRUAR 1996: AUSSERORDENTLICHE SITZUNG DER WEU-VERSAMMLUNG, DIE EINE ERKLÄRUNG ANNIMMT, IN DER FESTGESTELLT WIRD, DASS: die NATO derzeit das einzige operationelle Instrument für die europäische Verteidigung ist; die WEU mit Mitteln ausgestattet werden muß, die den Europäern ein eigenes Handeln in Krisenfällen, in denen die Vereinigten Staaten beschließen, nicht einzugreifen, ermöglichen; die WEU schrittweise an die GASP angeschlossen werden muß bei umfassender Nutzung der Befugnis des WEU-Rates, im Namen der Europäischen Union zu handeln und Entscheidungen bezüglich der Anwendung des geänderten Brüsseler Vertrages zu treffen. 25. MÄRZ 1996: UNTERZEICHNUNG DES VERTRAGS VON RAROTONGA DURCH FRANKREICH, DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH UND DIE VEREINIGTEN STAATEN AUF DEN FIDSCHI-INSELN ÜBER DIE SCHAFFUNG EINER KERNWAFFENFREIEN ZONE IM SÜDPAZIFIK. 3 6. MAI 1996: UNTERZEICHNUNG DES SICHERHEITSABKOMMENS ZWISCHEN DER WEU UND DER NATO IN BRÜSSEL, DAS DEN AUSTAUSCH ALS VERTRAULICH EINGESTUFTER DOKUMENTE ZWISCHEN DIESEN BEIDEN INSTITUTIONEN REGLEN UND ERLEICHTERN SOLL. 3. JUNI 1996: SITZUNG DES NORDATLANTISCHEN RATES IN BERLIN. Die Europäer verfügen nunmehr innerhalb der NATO über eine eigene Handlungsbefugnis in Form der alliierten Streitkräftekommandos (GFIM), die es ihnen ermöglicht, militärisches Potential in den von der WEU geführten Operationen "trennbar, jedoch nicht getrennt" einzusetzen. 7. JULI 1996: BALKANKONFERENZ IN SOFIA. Die Minister für auswärtige Angelegenheiten Griechenlands, Bulgariens, Rumäniens, der Türkei, Bosniens, der Bundesrepublik Jugoslawien und Albaniens habe eine Gemeinsame Erklärung über "gute Nachbarschaft" Stabilität, Sicherheit und Zusammenarbeit auf dem Balkan angenommen. 10.-25. SEPTEMBER 1996: DIE GENERALVERSAMMLUNG DER VEREINTEN NATIONEN STIMMT ÜBER DEN VERTRAG ÜBER DAS WELTWEITE VERBOT VON ATOMVERSUCHEN (CTBT) AB, WOBEI SICH 158 LÄNDER DAFÜR UND 3 LÄNDER (INDIEN, BHUTAN UND LIBYEN) DAGEGEN AUSSPRECHEN SOWIE 5 LÄNDER SICH DER STIMME ENTHALTEN (KUBA, SYRIEN, LIBANON, TANSANIA UND MAURITIUS). 12. NOVEMBER 1996: SCHAFFUNG EINER GEMEINSAMEN STELLE FÜR ZUSAMMENARBEIT IM RÜSTUNGSBEREICH (OCCRAR), DER EUROPÄISCHEN RÜSTUNGSAGENTUR, IN DER SICH FRANKREICH, ITALIEN, DEUTSCHLAND UND GROSSBRITANNIEN ZUSAMMENSCHLIESSEN. 2-5. DEZEMBER 1996: 42. TAGUNG DER WEU-VERSAMMLUNG IN PARIS ZU DEN BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER NATO UND DER WEU. 16.-17. JUNI 1997: EUROPÄISCHER RAT VON AMSTERDAM: BESCHLUSS ÜBER DEN VERTRAG ZUR ÄNDERUNG DES VERTRAGS ÜBER DIE EUOPÄISCHE UNION, DER VERTRÄGE ZUR GRÜNDUNG DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN SOWIE EINIGER DAMIT ZUSAMMENHÄNGENDER RECHTSAKTE Titel V über die Einführung einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik(GASP). Die Einführung der GASP könnte "zu gegebener Zeit zu einer Gemeinsamen Verteidigung" führen. 22. JULI 1997: ERKLÄRUNG DER WESTEUROPÄISCHEN UNION ÜBER IHRE ROLLE UND IHRE BEZIEHUNGEN ZUR EUROPÄISCHEN UNION UND ZUR NATO MIT DEM ZIEL: der Begleitung der Durchführung des Vertrags von Amsterdam; der Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der WEU; 4 der Stärkung und Erneuerung der Transatlantischen Partnerschaft im Rahmen der Beziehungen zwischen der NATO und der WEU, einschließlich der Schaffung einer europäischen Sicherheits- und Verteidigungsidentität (ESVI); des Ausbaus der operationellen Rolle der WEU, gegebenenfalls mit Unterstützung der NATO und/oder der OECD; der Schaffung einer Strategieplanungs- und Frühwarneinheit. 29. JULI 1997: UNTERZEICHNUNG DER BEIDEN ERSTEN VERTRÄGE DURCH DIE ABTEILUNG FORSCHUNG DER WESTEUROPÄISCHEN RÜSTUNGSORGANISATION. 17. MÄRZ 1998: WÜRDIGUNG DES 50. JAHRESTAGES DES BRÜSSELER VERTRAGES. 14. MAI 1998: ANNAHME DES BERICHTS VON HERRN LEO TINDEMANS (EVP, B) ÜBER DIE GEMEINSAME VERTEIDIGUNGSPOLITIK. Bewahrung der gemeinsamen Werte, der Grundinteressen und der Unabhängigkeit und Integrität der Union in Übereinstimmung mit den in der Charta der Vereinten Nationen angeführten Prinzipien. Stärkung der Sicherheit der Union in jeder Hinsicht. Bewahrung des Friedens und Stärkung der internationalen Sicherheit, auch an den Außengrenzen. Entwicklung engerer Beziehungen zwischen der WEU und der EU. Neuausrichtung der Militärausgaben zwecks Schaffung eigener Handlungsfähigkeit. "Der Druck zugunsten der Entwicklung einer Gemeinsamen Verteidigungspolitik der Europäischen Union könnte sich nach Maßgabe der Erweiterung der Europäischen Union verstärken." 14. JULI 1998: ANNAHME EINES ENTSCHLIESSUNGSANTRAGES DER EVP ZUM KOSOVO (VON HABSBURG, BIANCO, OOSTLANDER, PACK, POSSELT UND SARLIS), WORIN die Unterdrückungspolitik von Präsident MILOSEVIC verurteilt wird; es als Pflicht der Europäischen Gemeinschaft angesehen wird, zum Schutz der Zivilbevölkerung im Kosovo einzugreifen; der Rat, die Kommission und die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, Sicherheit und Stabilität in der Region zu fördern und zu garantieren; die Vereinten Nationen beauftragt werden, Vertreter zur Überwachung des Grenzverkehrs zwischen dem Kosovo und Serbien zu entsenden; die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen Serben und Albanern im Kosovo befürwortet wird. NOVEMBER 1998: 44. JAHRESTAGUNG DER NORDATLANTISCHEN VERSAMMLUNG IN EDINBURGH Die neue NATO: Sicherheit für ein geeintes Europa. Die Reform der russischen Militärstreitkräfte: Perspektiven, Möglichkeiten und Gefahren. 5 NATO-Streitkräfte: Vorbereitung auf ein neues Rollenverständnis und neue Aufgaben. Der Beitrag der baltischen Staaten zur europäischen Sicherheit. 4. DEZEMBER 1998: ERKLÄRUNG ZUR EUROPÄISCHEN VERTEIDIGUNG AUF DEM FRANZÖSISCH-BRITISCHEN GIPFEL IN ST. MALO Umsetzung der Bestimmungen des Amsterdamer Vertrags zur GASP. Ausbau der eigenen Handlungsfähigkeit. Ausstattung der Europäischen Union mit angemessenen Handlungsstrukturen. Stärkung der Streitkräfte. 23. MÄRZ 1999: OFFENSIVE DER INTERNATIONALEN GEMEINSCHAFT GEGEN DIE SERBISCHE ARMEE VON MILOSEVIC. 25. MÄRZ 1999: EUROPÄISCHER RAT VON BERLIN, ERKLÄRUNG ZUM KOSOVO. Scheitern der Friedensverhandlungen von Rambouillet. Politische Unterstützung der Europäischen Union für das eingeleitete Vorgehen gegen die serbische Armee, mit dem der humanitären Katastrophe im Kosovo ein Ende gesetzt werden soll. 27. MÄRZ 1999: PARLAMENTARISCHE VERSAMMLUNG DER NATO IN DRESDEN MIT EINER ERKLÄRUNG ZUM KOSOVO. Uneingeschränkte Unterstützung des von der NATO in der Bundesrepublik Jugoslawien begonnenen Militäreinsatzes. Präzisierung des Standpunkts bei den Verhandlungen zum Kosovokonflikt bezüglich der Partnerschaft mit den Russen. 8. APRIL 1999: ANNAHME DER ENTSCHLIESSUNG ZUR EUROPÄISCHEN VERTEIDIGUNG DURCH DIE EVP IN BRÜSSEL. Empörung über die ethnischen Säuberungen durch die serbische Armee im Kosovo. Billigung des von der Nordatlantischen Allianz eingeleiteten Militäreinsatzes. Vorschlag an den Rat für einen "Plan für Wiederaufbau und Stabilität auf dem Balkan". 20. APRIL 1999: UNTERZEICHNUNG EINER VEREINBARUNG ZWISCHEN DER WEU UND KROATIEN ÜBER DIE BETEILIGUNG DER WEU AN DER MINENRÄUMUNG (MADUEO) IN KROATIEN. 23.-24. APRIL 1999: NATO-GIPFEL IN WASHINGTON ANLÄSSLICH DES 50. JAHRESTAGES DER NORDATLANTISCHEN ALLIANZ. Vision der Allianz für das 21. Jahrhundert. Offizielle Aufnahme der Tschechischen Republik, Polens und Ungarns in die Nordatlantische Verteidigungsgemeinschaft. Die Herausforderungen der Erweiterung und der Aussöhnung auf dem Kontinent. 6 Debatte über Sicherheit, Konsultationen, Abschreckung und Verteidigung. 6. MAI 1999: TAGUNG DER MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN DER G8 AUF DEM PETERSBERG Allgemeine Prinzipien für eine politische Beilegung der Kosovokrise. 10.-11. MAI 1999: ERKLÄRUNG DER WESTEUROPÄISCHEN UNION IN BREMEN Unterstützung der Maßnahme "Rückkehr zum Frieden" in der Bundesrepublik Jugoslawien. Zufriedenstellende Umsetzung des Vertrags von Amsterdam. Erste Erklärung Polens, Ungarns und der Tschechischen Republik als WEUMitglieder. 26. MAI 1999: MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT ZUM STABILISIERUNGS- UND ASSOZIIERUNGSPROZESS DER SÜDOSTEUROPÄISCHEN STAATEN. Politischer Kontext. Regionaler Ansatz der Europäischen Union. Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen. Demokratisierung. Justiz und innere Angelegenheiten. Handel, politischer Dialog und finanzielle Hilfe. 3.-4 JUNI 1999 : EUROPÄISCHER RAT VON KÖLN Kosovo-Konflikt. Ansatz einer Europäischen Verteidigungspolitik zur Stärkung der Rolle der Europäischen Union auf internationaler Ebene. Ernennung von Herrn Javier SOLANA zum "Hohen Vertreter" für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik. Stärkung der industriellen und technologischen Grundlage der Verteidigung. 10. JUNI 1999: ENTSCHLIESSUNG DES SICHERHEITSRATES DER VEREINTEN NATIONEN. Abzug der serbischen Armee und politische Lösung der Kosovo-Krise. Vorbereitung für Frieden und Wiederaufbau im Kosovo. 18.-20. JUNI 1999: GIPFEL DER G8 IN KÖLN Diskussion über einen Stabilitätspakt für Südosteuropa. 29. JUNI 1999: AKTIONSPLAN FÜR DEN POLITISCHEN DIALOG UND DIE PRAKTISCHE ZUSAMMENARBEIT ZWISCHEN DER WEU UND DER UKRAINE. 7 24. SEPTEMBER 1999: FRANZÖSISCH-ITALIENISCHER GIPFEL IN NÎMES ÜBER DIE INSTITUTIONELLE REFORM DER UNION UND DIE VERTEIDIGUNG. 11. OKTOBER 1999: ANNAHME EINES BERICHTS DES FINNISCHEN VORSITZES ÜBER WAFFENAUSFUHREN AUF DEM INFORMELLEN RAT "ALLGEMEINE ANGELEGENHEITEN". Harmonisierung und Entwicklung der Rüstungspolitik in bestimmten Staaten, in denen die Menschenrechte mit Füßen getreten werden und die Bevölkerung unterdrückt wird. 25. OKTOBER 1999: AMTSANTRITT VON HERRN JAVIER SOLANA ALS 1. "MR GASP" DER EUROPÄISCHEN UNION IM ANSCHLUSS AN SEINE ANHÖRUNG DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT. Verantwortlich für die Veröffentlichung: Pascal FONTAINE Redaktion : Ludovic COURTOIS (Praktikant der Dienststelle Forschung und Dokumentation) Or.: FR _______________________________________ Dienststelle Forschung und Dokumentation EVP-Fraktion - Europäisches Parlament 47-53, rue Wiertz/Wiertz-Straat B - 1047 BRUSSEL 8