Am 4.April 1949 war der Nordatlantikpakt (NATO = North Atlantic Treaty Organization) vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ost-West-Konfliktes von Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Portugal und den USA abgeschlossen worden. 1952 traten Griechenland und die Türkei, 1982 Spanien dem Bündnis bei. Im Rahmen der Verhandlungen über die Pariser Verträge vom 23. Oktober 1954 nach dem Scheitern der EVG wurde der Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zur NATO vorbereitet und mit dem In-Kraft-Treten der Verträge am 5. Mai 1955 vollzogen. Die Bundesrepublik Deutschland erlangte damit wieder ihre Souveränität, die allerdings hinsichtlich der Sonderrechte der alliierten Truppen erheblichen Einschränkungen unterworfen blieb. Der NATO-Vertrag verpflichtet die Mitglieder neben der politischen und wirtschaftlichen Zusammenarbeit zur gemeinsamen militärischen Verteidigung. Ein bewaffneter Angriff auf ein oder mehrere Mitgliedsländer bedeutet nach Artikel 5 einen Angriff auf alle, allerdings folgt daraus keine automatische militärische Beistandsverpflichtung. Vielmehr ist jedes NATOMitglied verpflichtet, unverzüglich und im Zusammenwirken mit den anderen Vertragspartnern die ihm geeignet erscheinenden Maßnahmen zu treffen. In der politischen Organisation ist das oberste Organ der Ständige Rat (NATO-Rat), in dem alle Mitgliedsländer Sitz und Stimme haben. Er tritt unter Vorsitz des Generalsekretärs zu Konsultationen über politische Entscheidungen der Allianz auf Botschafterebene wöchentlich, auf Ministerebene zweimal jährlich zusammen. Zentrales militärisches Gremium ist der Militärausschuss. Ihm gehören die Stabschefs der beteiligten Länder mit Ausnahme Frankreichs an, das aus der militärischen Organisation 1966 ausgeschieden, aber Mitglied der politischen Organisation geblieben ist; Griechenland hatte 1974-80 auf die militärische Mitarbeit verzichtet. Der Militärausschuss berät den Ständigen Rat in militärstrategischen Fragen. Das Bündnisgebiet wurde in drei Kommandobereiche mit integrierten Kommandostäben eingeteilt, jeweils geleitet von einem alliierten Oberbefehlshaber: Europa (SACEUR mit dem Hauptquartier SHAPE in Casteau, Belgien), Atlantik (SACLANT in Norfolk, USA) und Ärmelkanal (CHINCHAN in Northwood, Großbritannien). Die Streitkräfte der Mitgliedsstaaten sind teils der NATO bereits unterstellt, teils für die NATO zu irgendeinem Zeitpunkt in Friedenszeiten oder automatisch im Mobilmachungsfall vorgesehen, teils verbleiben sie unter nationalem Oberbefehl. Von den Streitkräften der deutschen Bundeswehr sind die Verbände der Luftraumüberwachung und der Luftverteidigung auch in Friedenszeiten voll der NATO unterstellt, im Verteidigungsfall unterstehen auch das Feldheer und die Seestreitkräfte der operativen Führung der NATO. Seit dem Ende des Ost-West-Konflikts 1989/90 sieht die NATO ihre Aufgabe nicht mehr in der Abwehr einer konkreten Bedrohung, sondern in der gemeinsamen Versicherung gegen mögliche Konfliktrisiken. (c) Bibliographisches Institut & F.A. Brockhaus AG, 1999 Generalsekretariat: Blvd. Léopold III. B-1110 Brüssel Telefon +32-2/707-4111 Fax 707-1252 www.nato.int Generalsekretär: George Robertson (Lord Robertson of Port Ellen; Großbritannien), seit Oktober 1999. Nato beschließt Bündnisfall Für die Nato ist der Terrorangriff gegen die USA eine Kriegserklärung. Jetzt haben die Mitgliedsstaaten erstmals in der Geschichte des Pakts beschlossen, dass der Bündnisfall eingetreten ist. Artikel fünf des Nato-Gründungsvertrages sieht vor, dass ein bewaffneter Angriff auf einen der Nato-Partner als Angriff auf alle 19 Vertragsparteien betrachtet wird und gemeinsame Maßnahmen zur Verteidigung ergriffen werden können. Dies beinhaltet auch den Einsatz des Militärs. Nach Angaben aus Nato-Kreisen ist dies das erste Mal, dass ein solcher Schritt innerhalb der Allianz beschlossen wird. Im Nato-Rat sind die Botschafter der Mitgliedsländer der Allianz vertreten. Was bedeutet das für die Bundeswehr? Bundesverteidigungsminister Rudolf Scharping sagte in der ARD: "Wir werden konkret helfen, wenn wir gefragt sind und wenn wir es können." Das schließe auch militärische Einsätze ein. "Was wir an Beistand leisten wollen, ist unsere souveräne Entscheidung", schränkte er allerdings ein. "In jedem Fall" müsse es einen Beschluss des Bundestags geben, "falls deutsche Truppen im Ausland zum Einsatz kommen", sagte er. Der Sprecher des Verteidigungsministeriums, Detlef Puhl, hatte zuvor erläutert, die Hilfe im Bündnisfall könne materieller oder finanzieller Art sein oder sogar militärische Unterstützung bedeuten. "Wie die Partner unterstützt werden, kommt ganz auf die Operationen an, die von den Bündnispartnern beschlossen werden", sagte Puhl. Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,156877,00.html Artikel 5 NATO-Vertrag Die Parteien vereinbaren, daß ein bewaffneter Angriff gegen eine oder mehrere von ihnen in Europa oder Nordamerika als ein Angriff gegen sie alle angesehen wird; sie vereinbaren daher, daß im Falle eines solchen bewaffneten Angriffs jede von ihnen in Ausübung des in Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen anerkannten Rechts der individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der Partei oder den Parteien, die angegriffen werden, Beistand leistet, indem jede von ihnen unverzüglich für sich und im Zusammenwirken mit den anderen Parteien die Maßnahmen, einschließlich der Anwendung von Waffengewalt, trifft, die sie für erforderlich erachtet, um die Sicherheit des nordatlantischen Gebiets wiederherzustellen und zu erhalten. Vor jedem bewaffneten Angriff und allen daraufhin getroffenen Gegenmaßnahmen ist unverzüglich dem Sicherheitsrat Mitteilung zu machen. Die Maßnahmen sind einzustellen, sobald der Sicherheitsrat diejenigen Schritte unternommen hat, die notwendig sind, um den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit wiederherzustellen und zu erhalten Einsatz deutscher Soldaten wird wahrscheinlicher Ein Einsatz der Bundeswehr in der Anti-Terror-Allianz rückt näher. Aber deutsche Soldaten werden wohl zunächst nicht im Krisengebiet um Afghanistan stationiert werden. Die USA baten die Nato offiziell um Unterstützung durch Awacs-Überwachungsflugzeuge, zu deren Besatzung auch deutsche Soldaten gehören, bestätigte eine Sprecherin der Allianz am Sonntag in Brüssel. Falls ein Einsatz geheim gestartet werden müsste, wollen CDU und FDP notfalls auch erst nachträglich im Bundestag zustimmen. Die Grünen ließen hingegen offen, ob sie ein solches Verfahren mittragen. Die Awacs-Flugzeuge sollen nach einem Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung" nicht im Krisengebiet um Afghanistan eingesetzt werden, sondern aus Nordamerika verlegte US-Maschinen ersetzen. Die Nato-Sprecherin wollte weder den Einsatzort noch die Zahl der angeforderten Flugzeuge nennen. Es sei zu erwarten, dass die Nato-Gremien der Bitte in den nächsten Tagen stattgäben. Vorher wollte sich die Bundesregierung dazu nicht äußern. In dem in Geilenkirchen bei Köln stationierten Awacs-Geschwader stellen deutsche Soldaten etwa 25 Prozent der Besatzung. Scharping hält Einsatz deutscher Kampftruppen für möglich Verteidigungsminister Rudolf Scharping sagte, eine nachträgliche Zustimmung werde die Ausnahme bleiben. Im "Tagesspiegel" verwies der SPD-Politiker darauf, dass Bundeskanzler Gerhard Schröder Bundestagsvertreter über etwaige NatoEinsätze deutscher Soldaten zum Beispiel in Awacs-Maschinen auf dem Laufenden halte. Scharping schloss nach Angaben des "Spiegels" auch einen Einsatz deutscher Kampftruppen in Afghanistan nicht aus. © AP URL des Artikels: http://www.ftd.de/pw/in/FTDE1YFTISC.html Arbeitsblatt Quelle der Grafik: Focus 16/1999 1. Ergänzen Sie in der oben stehenden Grafik die Namen der Mitgliedsländer der NATO. 2. Lesen Sie den Artikel aus dem Lexikon (Seite 1) und beantworten Sie folgende Fragen: - Wann wurde die NATO gegründet? - Wie viele Mitgliedsländer hatte die NATO bei der Gründung? - Nennen Sie die drei Pflichten der Mitgliedsländer laut NATO-Vertrag. - Welches Gremium steht an der Spitze des militärischen Aufbaus? - Welche Verbände der Bundeswehr sind auch in Friedenszeiten der NATO unterstellt? - Wo hat die NATO ihren Sitz und wer steht an ihrer Spitze? 3. Die NATO hat wegen der terroristischen Angriffe auf die USA vom 11. September 2001 den sogenannten Bündnisfall beschlossen. Erarbeiten Sie mit ihrem Banknachbarn anhand der Informationen (Seite 2) ein Kurzreferat, das folgende Fragen beantwortet: - was versteht man unter dem Bündnisfall? - inwiefern hat der Bündnisfall mit der Charta der Vereinten Nationen zu tun? - welche Konsequenzen hat der Bündnisfall für Deutschland? 4. Nehmen Sie zu folgender Aussage Stellung: „ Zur Sicherung des Friedens sollen deutsche Kampftruppen auch im Ausland eingesetzt werden“ – Begründen Sie Ihre Antwort.