(3) Ende der Reparationen in Lausanne 1932

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Die Weimarer Republik
I.
Die Gründung der Republik und erste Krisen
Wahlen zur verfassunggebenden Nationalversammlung wurden am 19. Januar 1919
abgehalten und brachten der SPD: 38%, dem Zentrum 20%, der DDP 18,5%; sie regierten
von 13.2.1919 bis 8.6.1920 (sog. Weimarer Koalition, weil im leichter militärisch zu
schützenden Weimar die Nationalversammlung tagte).
(1)
Die Verfassung
Sie sah einen „dezentralisierten Einheitsstaat“ (Herzfeld 23) vor, in dem der Dualismus
zwischen Reich und Ländern (besonders Preußen) ausgeglichen sein sollte: Die Länder
sollten auf ihre Kapazitäten als selbständige Staaten verzichten (keine eigenen Heere
mehr, keine außenpolitische Vertretung, gleiches Wahlrecht; Länderbahnen endgültig zur
Reichsbahn vereinigt), aber dadurch wurden die Autonomiebestrebungen (Rheinland,
Oberschlesien) der ersten Jahre genährt.
Das Parlament wird in einer gleichen und allgemeinen (Männer und Frauen) Wahl
bestimmt. Es hat das uneingeschränkte Recht der Gesetzgebung, des Budgets, muß alle
Staatsverträge ratifizieren. Reichskanzler und Minister waren an das Vertrauen der
Mehrheit gebunden, so daß der Kanzler auch seine Minister nicht ohne Zustimmung des
Parlamentes wählen konnte. Gewählt wurde es auf vier Jahre.
Es mischten sich plebiszitäre und repräsentative Elemente, d.h. Volksentscheide (ein
Zehntel aller Stimmberechtigten) und Volksabstimmungen zur Gesetzgebung (50% aller
Stimmberechtigten) waren vorgesehen. Auch die direkte Wahl des Reichspräsidenten fällt
unter die plebiszitären Elemente. Seine Amtszeit von 7 Jahren sollte ihm eine Position der
Stabilität gegenüber den Unwägbarkeiten des Verhältniswahlrechts geben. Er konnte bei
konträren Voten von Reichstag und Reichsrat (Ländervertretung gemäß unserem
Bundesrat) einen Volksentscheid herbeiführen, den Reichstag auflösen (aber nur einmal
aus dem gleichen Grund), hatte den Kanzler und das Kabinett zu ernennen und befehligte
die Reichswehr. Im Artikel 48 war zweierlei vorgesehen: er konnte das Heer gegen eines
der Länder mobilisieren, wenn dieses seine Reichspflicht verletzte (Bayern verweigerte
1924 die Entwaffnung der Einwohnerwehren), und er konnte Gesetze erlassen, ohne die
Zustimmung des Parlaments zu haben (sog. Notverordnungen).
(2)
Der Vertrag von Versailles
Er wurde unterzeichnet am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal von Versailles. Ratifiziert hatte
ihn das Parlament am 21. Juni. Auch die Rechtsparteien DVP und DNVP erkannten den
Zwang, diesen Frieden erst einmal schließen zu müssen.
Reduzierung des Heeres auf hunderttausend Mann.
Abtretung von Elsaß-Lothringen; große Teile von West- und Ostpreußen, Posen fielen an
Polen; Danzig wurde dem Völkerbund unterstellt; in Oberschlesien und im Saarland sollten
Volksabstimmungen über die Zugehörigkeit entscheiden (war das Verdienst von Lloyd
George, dies als Ausweg durchgesetzt zu haben); das Rheinland wurde 15 Jahre besetzt,
ebenso sollte das Saargebiet 15 Jahre bei Frankreich bleiben. Alle Kolonien waren
abzutreten.
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Reparationen.
Alleinschuld der deutschen Regierung für den Kriegsausbruch, daher „Diktat- und
Schandfrieden“.
(3)
Krisen
Putsch durch General Lüttwitz am 13. März 1920: die Brigade Ehrhardt marschierte in
Berlin ein; Wolfgang Kapp, einer der Mitbegründer der DVP, sollte Reichskanzler werden.
nach fünf Tagen war der Putsch durch einen Generalstreik, zu dem die Reichsregierung
(namentlich Otto Wels) aufgerufen hatte, und den hinhaltenden Widerstand der
Ministerialbürokratie verlaufen.
Besetzung des Ruhrgebietes durch belgische und französische Truppen am 11. Januar
1923, weil sich die Holz- und Kohlelieferungen verzögert hatten. Durch den „passiven
Widerstand“, während dessen die Regierung die Einkommensausfälle zu kompensieren
hatte, schnellte die Inflation in die Höhe. Schon während des Krieges hatte die Mark die
Hälfte ihres Wertes verloren. Die Inflation wurde im November 1923 aufgehalten, Banken
und Unternehmen hatten schon angefangen, Sachwert-Scheine auszugeben (z.B. für
Nahrungsmittel, Strom, Kohlen). Abwertung von 1 Billion Papiermark auf eine Goldmark
bzw. Rentenmark (sie war gedeckt durch Grundbesitz und Betriebsvermögen, bes. der
Reichsbahn).
Marsch auf die Feldherrnhalle am 8. November 1923 in München, unterstützt von
Einwohnerwehr und SA. Die Revolteure, unter ihnen Erich von Ludendorff, wurden
auseinandergetrieben und verhaftet; Hitler wurde am 1. April 1924 zu fünf Jahren Festung
verurteilt, aber wegen „guter Führung“ am 20. Dezember 1925 schon wieder entlassen.
II.
Die Rolle der Parteien
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USPD
SPD
Stützte und bestimmte die
Weimarer Verfassung wie
die Politik Ihr prominenter
Vertreter war RPräs Ebert
(1919-1925), ein Mio.
Mitglieder.
KPD
DDP
Gegründet auf einem
Konstituierte sich als erste
Parteitag 30.12.1918 bis
bürgerliche Partei am
1.1.1919, trat zunächst mit 20.11.1918 und war an der
Aufständen und Aktionen
Weimarer Koalition bis
hervor (April 1919
1922 beteiligt. Verlor aber
Ausrufung der Räterepublik kontinuierlich an Sitzen
in München). Mai 1924
(1920: 39 Mandate;
erhielt sie im RT 62
November 1931: 2 Sitze,
Mandate; unter Ernst
1933 dann 5 Sitze). Sie
Thälmann blieb sie radikal stimmte dem
bolschewistisch. 1930
Ermächtigungsgesetz zu
gewann sie 77 Sitze, im
und mußt sich am
November 1932 dann 100 28.6.1933 auflösen.
Mandate und am 5.März
1933 immerhin noch 81
Sitze. Sie kämpfte gegen
die Präsidialkabinette
wurde als erste Partei
aufgelöst. Ihr Organ war
„Die Rote Fahne“.
DVP
Gegründet am 15.
Dezember 1918, wobei
Gustav Stresemann
maßgeblich half. Sie band
die Bildungs- und
Unternehmerschichten.
Nach 1920 (65 Sitze) nahm
sie an Fraktionsstärke ab
(Dezember 1924 noch 51
DNVP
Ging hervor aus den
Freikonservativen, der
christlich-sozialen und der
deutschvölkischen Partei
und nahm nach der
formellen Gründung
(22.11.1918) rechte
Gruppierungen auf. Durch
ihre scharfe Opposition
gegen die Verfassung, den
Versailler Vertrag, und das
Gesetz zum Schutz der
Republik 1922 war sie
erfolgreich und hatte 1924
im RT 103 Sitze. Die Hälfte
der Fraktion stimmte
allerdings 1924 für den
Dawes-Plan; 1928 fiel sie
auf 73 Sitze zurück; der
neue Vorsitzende Alfred
Hugenberg betrieb wieder
scharfe Opposition gegen
den Young-Plan; in der
Harzburger Front (1931/32)
arbeitete er mit den
Nationalsozialisten
zusammen, sie
unterstützten Papen und
Schleicher und stellten
Mitglieder für Hitlers
Kabinett; am 27. Juni 1933
mußte Hugenberg
zurücktreten, die Partei
löste sich selbst auf.
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Sitze; November 1932
noch 11 Sitze, 1933 nur 2
Sitze). Ein Abgeordneter
stimmte dem
Ermächtigungsgesetz zu,
die Partei löste sich am 30.
Juni 1933 auf.
Zentrum
War durch den
„Kulturkampf“ gestärkt
worden und war
konfessionell gebunden.
War an allen Regierungen
beteiligt, stellte die
Rkanzler Fehrenbach,
Wirth, Marx, Brüning. Die
Partei stimmte dem
Ermächtigungsgesetz zu
und löste sich am 5.7.1933
auf.
1920 spaltete sich die
Bayerische Volkspartei als
selbständige Partei im RT
ab.
NSDAP
Am 5.1.1919 wurde in
München die DAP
(=Deutsche Arbeiterpartei)
gegründet, zu deren Zielen
gehörte: Anti-Semitismus, liberalismus, Widerstand
gegen den Versailler
Vertrag, die Verfassung
und den Parteienstaat.
Bis 1928 blieb sie
Splitterpartei (RT-Wahl am
20.5.1928: 12 Sitze). Nach
der Entlassung aus der
Haft am 27.2.1925 wollte
Hitler mit ihrer Hilfe legal
die Macht gewinnen;
‚hoffähig‘ wurde durch die
DNVP, 1930 schon 107
Sitze, Juli 1932 dann 230
Sitze, November 1932
dann 196 Sitze, 1933
schließlich 288 Sitze, ohne
eine Mehrheit für Hitler als
Reichskanzler zu
erreichen. Am 5. März
1933 ergab sich mit der
DNVP eine absolute
Mehrheit; so gelang es, am
23. März das „Gesetz zur
Behebung der Not von
Volk und Reich“ (sog.
„Ermächtigungsgesetz“)
durchzubringen. Am 14.
Juli 1933 wurde die
Neubildung von Parteien
gesetzlich verboten.
III.
Politische Revision des Versailler Vertrags und europäische Integration
Deutschlands
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Vertrag von Rapallo 1922 mit der Sowjetunion
Vereinbart wurde: beide Länder verzichten auf gegenseitige Schadensforderungen, sie
gaben sich die wirtschaftliche Meistbegünstigung, sie nahmen diplomatische Beziehungen
auf. Außerdem durfte Deutschland in Rußland Waffen erproben, was auf Reichsgebiet
verboten war, weil eine Vereinbarung mit der Roten Armee in diesem Sinne bestand. Was
der Vertrag nicht festlegte, war die Grenze zwischen Rußland, Polen und Deutschland.
Rathenau
War von Mai bis November 1921 Wiederaufbauminister, seit dem 1. Februar 1922
Außenminister. Unterzeichnete am 16. April 1922 den Vertrag von Rapallo zwischen
Deutschland und der Sowjetunion und wurde als ‚Erfüllungspolitiker‘ am 24. Juni 1922 von
Mitgliedern der „Organisation Consul“ erschossen. Aus ähnlichen Motiven war am 26.
August 1921 der Zentrumspolitiker Matthias Erzberger erschossen worden.
In der Folge dieser Morde wurde am 21. Juli 1922 das „Gesetz zum Schutz der Republik“
verabschiedet.
(2)
Vertrag von Locarno 1925
Deutschland, Frankreich und Belgien akzeptierten die bestehenden Grenzen, die von
England und Italien garantiert wurden, ebenso akzeptierte Deutschland die Grenzen zur
Tschechoslowakei und Polen. Beide Staaten schlossen Beistandspakte mit Frankreich im
Fall eines deutschen Angriffs. Nicht ausgeschlossen war eine friedliche Revision.
Unterzeichnet wurde der Vertrag am 1. Dezember in London.
(3)
Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund
Am 8. September 1926 trat Deutschland ein, wurde aber von den Sanktionen der
Westmächte gegen die Sowjetunion entbunden. Im Dezember 1925/26 wurde die erste
Zone des Rheinlandes geräumt, am 31. Januar 1927 zog sich die interalliierte
Kontrollkommission aus Deutschland zurück, die bis dahin die Abrüstung überwacht hatte.
Gustav Stresemann
Vom 13. August bis 23. November 1923 Reichskanzler, stabilisierte die Währung; dann
Außenminister bis zu seinem Tod am 3. Oktober 1929. Blieb bei einer neutralen Politik
gegenüber der Sowjetunion, suchte die Verständigung mit dem Westen. 1925 trat
Deutschland dem Völkerbund bei, 1926 erhielt er mit Aristide Briand und Joseph Austen
Chamberlain den Friedensnobelpreis.
IV.
Wirtschaftliche Maßnahmen
(1)
Revision im Dawes-Plan 1924
Der Plan, benannt nach dem Bankier Charles Dawes, sah eine Anleihe von 800 Mio.
Mark für deutsche Betriebe vor, um die industrielle Produktion wieder in Gang zu bringen.
Aus dem Überschuß der Handelsbilanz und aus Zinsen auf die als Vermögen angesehene
Reichsbahn sollten dann pro Jahr 1,25 Milliarden Reichsmark gezahlt werden, wobei diese
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Summe auf 2,5 Milliarden in fünf Jahren steigen sollte. Danach räumten die Franzosen im
Juli 1925 das Ruhrgebiet.
(2)
Erneute Regelung durch den Young-Plan
Von Januar bis Juni 1929 wurden unter der Leitung von Owen Young in Paris die
Reparationen erneut beraten; auch der Präsident der Reichsbank, Hjalmar Schacht, nahm
daran teil. Die Dauer wurde auf 59 Jahre begrenzt, die jährliche Summe auf 2 Milliarden
festgelegt, die Pfändung der Reichsbahn fiel weg. Am 21. August 1929 wurde der Plan in
Den Haag angenommen, am 30. Juni 1930 wurde das Rheinland geräumt, fünf Jahre vor
dem ursprünglichen Termin.
(3)
Ende der Reparationen in Lausanne 1932
Der Dawesplan war von einem kontinuierlichen Wirtschaftswachstum ausgegangen, das
aber nicht zutraf. Die Reparationen wurden endgültig gestrichen gegen eine Abfindung
von drei Milliarden Reichsmark.
V.
Festschreibung sozialer Verbesserungen
Mit der Arbeitszeitverordnung vom November 1919 führten die Volksbeauftragten den
Acht-Stunden-Tag ein, aber längere Arbeitszeiten waren immer erlaubt. Im Januar 1920
wurde das Betriebsrätegesetz erlassen, das in Betrieben über 20 Leuten Betriebsräte
vorsah, die bei der Entlassung von Arbeitern mitzubestimmen hatten. Das Reich
übernahm außerdem die Arbeitslosenversicherung, in einer konsequenten Fortschreibung
der Sozialgesetzgebung Bismarcks.
In den zwanziger Jahren werden Frauen zum Lehr-, Arzt- und Richterberuf zugelassen
und erhalten Zugang zur Habilitation und damit zur Universitätslaufbahn. Am Ende der
Weimarer Republik 1931 sind in Deutschland 2800 Medizinerinnen tätig, d.h. 5,6% der
Ärzteschaft, wiewohl der Anteil an Frauen unter den Medizin-Studierenden bei 19% liegt.
Durchgesetzt hat sich auch der Lehrberuf, obwohl 1923 per Reichsverordnung der
„Lehrerinnenzölibat“ wieder eingeführt wird, d.h. die Regelung, daß eine Frau mit der
Heirat aus dem Lehrberuf auszuscheiden habe.
VI.
Die Weltwirtschaftskrise 1929 und die Präsidialkabinette bis 1932
Am 25. Oktober 1929 brachen die Kurse an der New Yorker Börse ein und lösten eine
weltweite Rezession aus. Deutschland wurde doppelt hart getroffen, weil die seit 1924
plazierten Kredite nun zurückgerufen wurden, so brachen Banken und mittlere Betriebe
zusammen. Die Zahl der Arbeitslosen stieg auf 6 Mio und belastete den
Regierungshaushalt über die Arbeitslosenversicherung. Im Streit um die Erhöhung der
Beiträge brach die letzte Koalition im Reichstag auseinander, das Kabinett unter
Reichskanzler Müller trat am 27. März 1930 zurück.
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Hindenburg berief den Zentrumspolitiker Heinrich Brüning und ein Minderheitenkabinett;
sie regierten aufgrund der Notverordnungen des Reichspräsidenten. Als Brüning die Frage
der Enteignung oder Entschuldung von Rittergütern angehen wollte, war Hindenburg tief
mißtrauisch; nach einer letzten Audienz trat Brüning am 30. Mai 1932 zurück.
Sein Nachfolger wurde Franz von Papen, der als erstes die SA- und SS-Verbände wieder
zuließ, um Hitler und seine Fraktion (hatte in der Wahl vom 31. Juli 1932 230 Mandate
gewonnen) zur Duldung zu bewegen, aber Hitler lehnte ab. Also wurde der Reichstag
erneut aufgelöst und am 6. November 1932 neu gewählt. Dabei gewann die NSDAP nur
noch 196 Sitze, so daß Hitler nicht Kanzler werden konnte. Nun wollte Papen einen
Staatsstreich und eine Verfassungsänderung, aber der Reichswehrminister, Kurt von
Schleicher, lehnte ab, weil er einen Bürgerkrieg fürchtete, dem die kleine Armee nicht
gewachsen gewesen wäre. Schleicher wurde selbst am 17. November 1932 Kanzler. Er
wollte nun mit den Notverordnungen weiterregieren. Papen und der Sohn Oskar von
Hindenburg überredeten den Präsidenten schließlich, Hitler zum Kanzler zu ernennen,
denn dieser hatte schon eine Koalition mit der DNVP vereinbart. Hugenberg sollte
Wirtschaftsminister werden.
Dann schließlich erhielt Hitler am 30. Januar 1933 die Ernennung zum Reichskanzler.
Schlaglicht
Walther Rathenau
29. September 1867 bis 24. Juni 1922
Literatur
Boockmann, Hartmut; Schilling, Heinz; Schulze, Hagen; Stürmer, Michael: Mitten in
Europa. Deutschen Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart. Berlin
1984, erweiterte Neuausgabe 1990.
Die Extreme berühren sich. Walther Rathenau 1867-1922. Hrsg. v. Hans Wilderotter.
Berlin o.J.
Erdmann, Karl Dietrich: Die Weimarer Republik. 7. Aufl. 1986 (Gebhardt Handbuch der
Geschichte 19).
Fischer, Joschka: Außenpolitik im Widerspruch. Was Gustav Stresemann erreichte, woran
er scheiterte und was daraus gelernt wurde. In: DIE ZEIT Nr. 6, 3. 2. 2000, 45.
Heiber, Helmut: Die Republik von Weimar. Durchgesehen und ergänzt von Hermann
Graml. 22. Aufl. 1996.
Herzfeld, Hans: Die Weimarer Republik. 5. erg. Aufl. 1978.
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