Europäisches Parlament 2014-2019 Plenarsitzungsdokument B8-0158/2016 27.1.2016 ENTSCHLIESSUNGSANTRAG eingereicht im Anschluss an eine Erklärung der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik gemäß Artikel 123 Absatz 2 der Geschäftsordnung zur Lage im Jemen (2016/2515(RSP)) Mariya Gabriel, Cristian Dan Preda, Elmar Brok, Andrej Plenković, David McAllister, Michael Gahler, Lorenzo Cesa, Tunne Kelam, Adam Szejnfeld, Davor Ivo Stier, Therese Comodini Cachia, Roberta Metsola, Kinga Gál, Barbara Matera im Namen der PPE-Fraktion RE\1084737DE.doc DE PE576.519v01-00 In Vielfalt geeint DE B8-0158/2016 Entschließung des Europäischen Parlaments zur Lage im Jemen (2016/2515(RSP)) Das Europäische Parlament, – unter Hinweis auf seine früheren Entschließungen zum Jemen, – unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 16. November 2015 zum Jemen, – unter Hinweis auf die Erklärungen der Vizepräsidentin und Hohen Vertreterin zur Lage im Jemen, – unter Hinweis auf die Resolutionen 2201 (2015) und 2216 (2015) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, – unter Hinweis auf die am 24. Mai 2015 von den Ko-Vorsitzenden des 24. Treffens des Gemeinsamen Rates und des Ministertreffens EU-Golf-Kooperationsrat abgegebene Erklärung, – gestützt auf Artikel 123 Absatz 2 seiner Geschäftsordnung, A. in der Erwägung, dass die Wurzeln des derzeitigen Konflikts im Jemen darin liegen, dass aufeinanderfolgende Regierungen den Hoffnungen des jemenitischen Volkes auf Demokratie und wirtschaftliche und soziale Entwicklung nicht gerecht geworden sind und so die Unzufriedenheit und Spaltung, die zu der derzeitigen Gewalt geführt hat, genährt haben; B. in der Erwägung, dass die Lage im Jemen schwere Risiken für die Stabilität dieser Weltregion, insbesondere des Raums um das Horn von Afrika, des Raums um das Rote Meer sowie des Mittelmeerraums und des Nahen und Mittleren Ostens bergen; C. in der Erwägung, dass eine von Saudi-Arabien geführte Koalition, der auch Bahrain, Ägypten, Jordanien, Kuwait, Marokko, Katar, der Sudan und die Vereinigten Arabischen Emirate angehören, auf Ersuchen des jemenitischen Präsidenten Abd-Rabbu Mansur Hadi am 26. März 2015 einen Militäreinsatz gegen die Huthi-Rebellen im Jemen begonnen hat; D. in der Erwägung, dass der Jemen aufgrund der Tatsache, dass er keinen alle einbeziehenden politischen Weg verfolgt, gefangen ist in zunehmenden Spannungen zwischen den Stämmen und einem heftigen Stellvertreterkrieg zwischen den vom Iran unterstützten Huthi-Rebellen und Saudi-Arabien, das einen Militäreinsatz gegen die Rebellen führt und die gesamte Region unmittelbar in einen komplexen Konflikt verwickelt; in der Erwägung, dass Saudi-Arabien die Huthi-Rebellen im Jemen als Stellvertreterkräfte des Irans ansieht und der Iran den von Saudi-Arabien geführten Angriff verurteilt und eine sofortige Beendigung der von Saudi-Arabien geführten Luftangriffe fordert; PE576.519v01-00 DE 2/4 RE\1084737DE.doc E. in der Erwägung, dass ein stabiler, sicherer Jemen mit einer funktionierenden Regierung von entscheidender Bedeutung für die internationalen Bemühungen um Bekämpfung des Extremismus und der Gewalt in der Region und über sie hinaus sowie für den Frieden und die Stabilität im Jemen sind; F. in der Erwägung, dass die humanitären Folgen der anhaltenden Kämpfe zwischen verschiedenen Milizen, der Bombardierungen und der Unterbrechung wesentlicher Dienste für die Zivilbevölkerung, insbesondere für die Kinder, alarmierende Ausmaße annehmen und die ohnehin schon katastrophale humanitäre Lage noch verschärfen; G. in der Erwägung, dass im Jemen 21,2 Millionen Menschen humanitäre Hilfe benötigen; in der Erwägung, dass die meisten schutzbedürftigen Kinder aufgrund der derzeitigen weit verbreiteten Unsicherheit keinen Zugang zu den Gesundheitsdiensten und der Lebensmittelversorgung haben, die sie benötigen; H. in der Erwägung, dass unmittelbare Schritte hin zu einer dauerhaften Waffenruhe eines der größten Anliegen sind; I. in der Erwägung, dass Sorge darüber besteht, dass es in dem Konflikt bereits zu zahlreichen Menschenrechtsverletzungen gekommen ist, unter anderem Angriffe auf Journalisten und Medieneinrichtungen, Verschleppungen, Verstöße gegen das Übereinkommen gegen Folter, Drangsalierung und Inhaftierung von Angehörigen religiöser Minderheiten und der mutmaßliche Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten; 1. ist zutiefst besorgt angesichts der anhaltenden Gewalt im Jemen und der aus ihr resultierenden humanitären Krise, von der Millionen von unschuldigen Männern, Frauen und Kindern betroffen sind; bedauert zutiefst die Todesopfer, die der Konflikt verursacht hat, und das Leid der von den Kämpfen betroffenen Menschen, und spricht den Familien der Opfer sein Mitgefühl aus; 2. fordert alle jemenitischen Parteien, insbesondere die Huthis, nachdrücklich auf, auf eine Beilegung ihrer Differenzen im Wege des Dialogs hinzuarbeiten, und vertritt die Auffassung, dass nur eine politische Lösung zu dauerhaftem Frieden führen kann; 3. fordert alle Seiten auf, das humanitäre Völkerrecht und die internationalen Menschenrechtsnormen zu achten und schleunigst mit den Vereinten Nationen und humanitären Hilfsorganisationen zusammenzuarbeiten, um den Bedürftigen Unterstützung zukommen zu lassen; fordert eine unabhängige Untersuchung aller mutmaßlichen Verstöße gegen die internationalen Menschenrechtsnormen und das humanitäre Völkerrecht; 4. fordert eine humanitäre Aussetzung der Kampfhandlungen, damit lebensrettende Hilfsmaßnahmen die Bevölkerung des Jemen zügig erreichen können; fordert alle Parteien auf, die rasche Bereitstellung humanitärer Hilfe für alle Teile des Jemen zu erleichtern sowie für zügigen, sicheren und ungehinderten Zugang für humanitäre Akteure zu sorgen, damit sie die Menschen erreichen können, die humanitäre Hilfe, zu der auch medizinische Unterstützung gehört, benötigen; 5. begrüßt die Vermittlungsbemühungen der Vereinten Nationen, die darauf abzielen, die RE\1084737DE.doc 3/4 PE576.519v01-00 DE Gespräche zwischen den Parteien zu erleichtern, und bekundet seine Unterstützung für diese Bemühungen; erwartet, dass die Europäische Union weiterhin eine konstruktive Rolle bei der Organisation weiterer Treffen übernimmt; 6. vertritt die Auffassung, dass Saudi-Arabien und dem Iran eine maßgebliche Rolle bei der Lösung der Krise zukommt, und fordert beide Seiten auf, pragmatisch und mit guten Absichten auf eine Beendigung der Kämpfe im Jemen hinzuarbeiten; 7. verurteilt jegliche Gewalt und sämtliche Versuche oder Androhungen von Gewalteinsatz zur Einschüchterung derjenigen, die sich an von den Vereinten Nationen vermittelten Konsultationen beteiligen; betont, dass der von den Vereinten Nationen vermittelte integrative politische Dialog unter der Leitung des Jemen stattfinden und darauf abzielen muss, eine auf Konsens basierende politische Beilegung der Krise im Jemen im Einklang mit der Initiative des Golf-Kooperationsrates und dem entsprechenden Umsetzungsverfahren, dem Ergebnis der umfassenden Konferenz des nationalen Dialogs, dem Abkommen für Frieden und nationale Partnerschaft und den einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen zu erzielen; 8. fordert alle Parteien im Jemen auf, an künftigen Gesprächen teilzunehmen und sich ohne Vorbedingungen und mit guten Absichten an ihnen zu beteiligen, indem sie unter anderem ihre Differenzen im Wege des Dialogs und der Konsultation beilegen, Gewalttaten zur Durchsetzung politischer Ziele ablehnen und Provokationen und alle einseitigen Maßnahmen, die den politischen Übergang schwächen, unterlassen; vertritt die Auffassung, dass nur ein breiter politischer Konsens im Wege von Verhandlungen, in die alle Seiten einbezogen werden, zu einer dauerhaften Lösung führen, den Frieden wiederherstellen und die Einheit, Souveränität, Unabhängigkeit und territoriale Unversehrtheit des Jemen wahren kann; 9. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission, der Vizepräsidentin der Kommission und Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten, dem Generalsekretär der Vereinten Nationen, dem Generalsekretär des Golf-Kooperationsrates, dem Generalsekretär der Liga der Arabischen Staaten und der Regierung des Jemen zu übermitteln. PE576.519v01-00 DE 4/4 RE\1084737DE.doc