EUROPÄISCHE UNION Ausschuss der Regionen DEVE-IV-039 80. Plenartagung 17./18. Juni 2009 ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses der Regionen "NEUE IMPULSE ZUR BEKÄMPFUNG DES RÜCKGANGS DER ARTENVIELFALT" _____________ Berichterstatter: René SOUCHON (FR/SPE) Präsident des Regionalrates der Auvergne _____________ Frist für die Einreichung von Änderungsanträgen: Montag, der 8. Juni 2009, 15.00 Uhr (Ortszeit Brüssel) (E-Mail: [email protected]) Es sind mindestens 6 Unterschriften erforderlich. CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss - Rue Belliard 101 - B-1040 BRÜSSEL - Tel. +32 (0)2/282 22 11 - Fax +32 (0)2/282 23 25 Internet http://www.cor.europa.eu DE -1- Referenzdokumente Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Halbzeitbewertung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt KOM(2008) 864 endg. und Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten KOM(2008) 789 endg. CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... -2I. POLITISCHE EMPFEHLUNGEN DER AUSSCHUSS DER REGIONEN 1. stellt fest, dass das Aussterben von Pflanzen- und Tierarten rascher (schätzungsweise 1000 Mal schneller) voranschreitet, als dies seit der Entstehung der Erde vor 4,5 Milliarden Jahren und der Entwicklung von Leben vor drei Milliarden Jahren je der Fall war; 2. verweist auf die vorrangige Bedeutung der Artenvielfalt für das Überleben der Menschheit, insbesondere aufgrund der Leistungen, die die Ökosysteme für künftige Generationen, aber auch bereits für die heutige Generation erbringen; 3. weist darauf hin, dass sich die Klimaentwicklung auch heute schon auf die Dynamik und Verbreitung der Arten auswirkt; 4. stellt fest, dass der Mensch nicht in einem rein mineralischen Umfeld leben kann, und schließt daraus, dass der Schwund der Artenvielfalt schwerwiegende Folgen für die Menschheit haben wird; 5. weist zudem darauf hin, dass der Rückgang der Artenvielfalt und die abnehmende Leistungsfähigkeit der Ökosysteme bereits heute negative Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft haben; 6. macht darauf aufmerksam, dass die Hauptgründe für den Rückgang der Artenvielfalt erwiesenermaßen in der Bodennutzung durch den Menschen, der Zersplitterung natürlicher Lebensräume und der Verbreitung exotischer Pflanzen- und Tierarten, der Intensivlandwirtschaft, dem Klimawandel und verschiedenen Formen der Umweltverschmutzung liegen; 7. stellt fest, dass die biologische Vielfalt auf regionaler und lokaler Ebene angegangen und erhalten werden muss, damit sie weltweit geschützt werden kann, und erkennt an, dass sich zu diesem Zweck alle Akteure, die sich auf lokaler Ebene für den Schutz der biologischen Vielfalt engagieren, insbesondere Unternehmen, Verbände, Eigentümer und Bewirtschafter von Agrarflächen, Wissenschaftler, politische Entscheidungsträger sowie lokale und regionale Gebietskörperschaften, zusammenschließen müssen; Allgemeine Bemerkungen und Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften 8. ist der Auffassung, dass der Schwund der Artenvielfalt ebenso schwerwiegende Folgen für die Menschheit haben kann wie die Klimaänderung; 9. stellt offiziell das Scheitern der Maßnahmen fest, mit denen der Rückgang der Artenvielfalt in Europa von 2010 an aufgehalten werden sollte; dies ist auf die große Kluft zwischen den CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... -3erklärten Zielen und den verwirklichten Maßnahmen sowie den aufgewendeten Mitteln zurückzuführen; 10. nimmt jedoch den Erfolg einiger punktueller Maßnahmen zur Kenntnis, wie z.B. der Pläne zur Erhaltung bestimmter Pflanzen- und Tierarten (u.a. Aasgeier, Otter, Ringelgans (Branta bernicla)) und Lebensräume (u.a. Rheinauen, Themse) sowie der Bewirtschaftungspläne, die in bestimmten ausgewiesenen Bereichen zur Anwendung kommen; 11. ist der Ansicht, dass es unbedingt neuer Impulse für die Strategien und Programme bedarf, die auf eine nachhaltige Erhaltung der Artenvielfalt und der Leistungsfähigkeit der Ökosysteme abzielen oder dazu beitragen, damit die aufgewendeten Mittel zu greifbaren Ergebnissen führen; 12. hält es zu diesem Zweck für notwendig, die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowohl bei der Konzipierung als auch bei der Umsetzung der Programme eng einzubinden und ihnen daher rechtliche und finanzielle Mittel an die Hand zu geben, die ihren diesbezüglichen Zuständigkeiten entsprechen; 13. stellt fest, dass der Umgang einer Gesellschaft mit den natürlichen Ressourcen und der natürlichen Umwelt (Ressourcennutzung bzw. -ausbeutung, Flächennutzung, raumplanerische Gestaltung usw.) vor allem davon abhängt, welchen Stellenwert die Natur in der jeweiligen Kulturtradition hat; der Ausschuss fordert die EU auf, sich um die Entwicklung einer neuen kulturellen Sichtweise der biologischen Vielfalt zu bemühen, die als Bestandteil eines Gesamtkonzepts sowohl einen ethischen Ansatz beinhaltet, der vor allem auf den Wert der Natur an sich als Erbe der Menschheit abstellt, als auch einen eher utilitaristischen Ansatz, bei dem die von den Ökosystemen erbrachten Leistungen im Vordergrund stehen; 14. merkt an, dass die Bewahrung der biologischen Vielfalt und der Leistungsfähigkeit der Ökosysteme (Schutz gegen Bodenerosion, Wasserreinigung usw.) eine auf freiwilligem Engagement beruhende Strategie erfordert, die im Rahmen eines holistischen Ansatzes (d.h. eingebettet in eine kohärente Logik verschiedener Elemente, die in dynamischer Wechselwirkung zueinander stehen) konzipiert werden und sehr langfristig ausgerichtet sein muss, d.h. weit über 2010 hinausblickt. Bei dieser Strategie sollten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften intensiv eingebunden werden; 15. spricht sich dafür aus, die Erhaltung der Artenvielfalt weit über das Jahr 2010 hinaus zu einem einenden Element der Raumplanung und -ordnung zu machen, und zwar sowohl in ihren ländlichen als auch in ihren städtischen Bestandteilen; 16. spricht sich zudem dafür aus, die Erhaltung der Artenvielfalt weit über das Jahr 2010 hinaus zu einem Schlüsselelement der europäischen Politiken, Strategien und Programme zu machen. Als in andere Bereiche integriertes Querschnittsthema muss sie der Leitfaden werden, der die unerlässliche konkrete Abstimmung zwischen den unterschiedlichen Maßnahmen der Raumordnung und -nutzung gewährleistet; dies erfordert eine enge Zusammenarbeit zwi- CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... -4schen den verschiedenen Dienststellen der Kommission und eine starke Mobilisierung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften; 17. begrüßt die Konsequenz der von den Mitgliedstaaten und der Kommission ausgearbeiteten Methode, auf deren Grundlage eine Halbzeitbewertung erstellt wurde, in der die Sachlage in Bezug auf die Artenvielfalt und die Umsetzung der Aktionsprogramme zusammenfassend behandelt werden; diese Methode beruht auf einer Selbstbewertung der Umsetzung der von den Mitgliedstaaten durchgeführten Projekte, die von der Kommission in einer kohärenten Bestandsaufnahme zusammengefasst wird; 18. begrüßt die am 3. Februar 2009 einstimmig angenommene Entschließung des Europäischen Parlaments (2008/2210 (INI)), in der die Notwendigkeit eines europäischen Netzes natürlicher Lebensräume anerkannt wird, d.h. unberührter Gebiete oder so genannter "Wildnisgebiete", die nur sehr geringfügig durch menschliches Eingreifen verändert wurden; unterstützt das Vorhaben des tschechischen Ratsvorsitzes, eine Konferenz zu veranstalten, mit der das Prinzip der "Wildnis" auf dem Unionsgebiet gefördert werden soll; 19. merkt an, dass die Probleme, die sich im Zusammenhang mit der nachhaltigen Bewahrung der biologischen Vielfalt und der Leistungsfähigkeit der Ökosysteme ergeben, paradoxerweise im Widerspruch zu den Erfordernissen der Subsidiarität stehen, obschon Letztere für den Erfolg der Maßnahmen von Vorteil sein kann; 20. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen der SUP-Richtlinie (strategische Umweltprüfung, Richtlinie 2001/42/EG) und der UVP-Richtlinie (Umweltverträglichkeitsprüfung, Richtlinie 85/337/EG) sowie das Natura-2000-Verfahren streng einzuhalten, um den Druck auf die natürliche Umwelt und die Artenvielfalt möglichst gering zu halten; 21. ist der Ansicht, dass eine Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt ehrgeizig sein muss, wenn das Ziel, dem Schwund der Artenvielfalt Einhalt zu gebieten, erreicht werden soll. Daher muss sie eine wirtschaftliche und finanzielle Komponente umfassen und Anreize für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bieten. Zur Sicherstellung der unbedingt erforderlichen Abstimmung und Berücksichtigung durch sämtliche Akteure müssen bei der Konzipierung und Umsetzung der Strategien allen Ebenen der natürlichen Systeme Rechnung getragen werden; 22. fordert die Europäische Union, die Mitgliedstaaten und die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, ein konsequentes System zur Koppelung der Subventionen und Fördermittel an ökologische Auflagen einzuführen, das auf eindeutigen Indikatoren beruht wie z.B. denen, die derzeit im Rahmen von SEBI 2010 (Streamlining European Biodiversity Indicators - Vereinfachung der europäischen Biodiversitätsindikatoren) optimiert werden; hierbei sollten die biologische Vielfalt und diesbezüglichen Wechselwirkungen berücksichtigt werden; CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... -523. fordert die Kommission auf, ihrerseits eine Überarbeitung des Steuerrechts der Mitgliedstaaten anzuregen, um die Artenvielfalt auf diesem Wege besser zu unterstützen, beispielsweise durch einen geringeren MwSt.-Satz für Erzeugnisse aus ökologischem Landbau oder für Produkte, die in Natura-2000-Gebieten erzeugt wurden; 24. fordert die Mitgliedstaaten auf, sowohl ihr Steuersystem als auch ihre Praktiken zur Unterstützung von Unternehmen und Gebietskörperschaften dahingehend zu überarbeiten, dass dadurch die Erhaltung der Artenvielfalt gefördert wird. Folgende Maßnahmen wären wünschenswert: 24.1 einerseits die Senkung bzw. gänzliche Abschaffung bestimmter Steuern und Abgaben (z.B. Steuern auf nicht bebaute Naturräume, als Anreiz für eine intensivere Flächennutzung) sowie Fördermittel (z.B. Unterstützung für die Drainage und Bewässerung von Grünland mit großer Artenvielfalt, für die Anpflanzung von Pappeln in Überflutungsgebieten oder von Nadelbäumen usw.), die der Artenvielfalt abträgliche Verhaltensweisen fördern, um die Kohärenz der nationalen Gesetze und Rechtsbestimmungen zum Schutz der Artenvielfalt sicherzustellen; 24.2 andererseits die Aufstockung von Fördermitteln und die Ausweitung des Anwendungsbereichs von Steuerbefreiungen (Unterstützung für die Bewirtschaftung von Gebieten mit großem ökologischem Wert usw.), die der Artenvielfalt zuträgliche Verhaltensweisen fördern; 25. fordert die Kommission auf, bei den auf europäischer Ebene laufenden Überlegungen zur Überarbeitung der zur Berechnung des BIP verwendeten Kriterien (bisher werden nur die Finanzströme gemessen, jedoch nicht die Höhe des akkumulierten Kapitals) neben den Kriterien der Gesundheit und des Wohls der Bevölkerung auch die Verpflichtung zum Erhalt der Artenvielfalt und der Leistungsfähigkeit der entsprechenden Ökosysteme zu berücksichtigen; so sollten z.B. die Ausgaben für Arbeiten, die aufgrund unfallbedingter oder anders verursachter Verschmutzungen notwendig sind, abgezogen und nicht wie derzeit üblich hinzugerechnet werden; 26. dringt nachdrücklich darauf, die zur Eindämmung des Rückgangs der Artenvielfalt ergriffenen Maßnahmen weit über das Jahr 2010 hinaus entschlossen fortzuführen; 27. ist der Ansicht, dass die beste Antwort auf die derzeitige Wirtschaftskrise darin besteht, eine neue Entwicklung anzustoßen, die auf einer umfassenden Berücksichtigung der biologischen Vielfalt fußt, und zwar auf allen territorialen Ebenen, bei allen Wirtschaftsaktivitäten und bei allen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen; Die Artenvielfalt in der Europäischen Union 28. betont, dass energische und abgestimmte Maßnahmen auf europäischer Ebene, bei denen alle lokalen und regionalen Ebenen - insbesondere die Regionen - mitwirken, für die Erzielung von mehr Bürgernähe unbedingt notwendig sind; CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... -6- 29. hebt die Originalität und Wirksamkeit der Initiative Natura 2000 hervor, bei der Wissenschaft und Politik mit Blick auf eine nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen eng zusammenarbeiten. Der Ausschuss begrüßt die ersten ausgewiesenen Gebiete, die rund 20% des Unionsgebiets ausmachen; 30. ist jedoch der Auffassung, dass das Netz der besonderen Schutzgebiete (Habitat-Richtlinie 92/43/EWG und Vogelrichtlinie 79/409/EWG) in den meisten Ländern weiter ausgebaut werden muss: Aufgrund der geringen Qualität der wissenschaftlichen Bezugsdaten ist eine Beurteilung der Übereinstimmung der Natura-2000-Landgebiete mit den Kriterien der Habitat- und Vogelrichtlinie schwierig. Weiterhin fordert der Ausschuss die Mitgliedstaaten auf, ihre Verantwortung im Hinblick auf ihre Meeresgebiete wahrzunehmen; 31. betont die besondere Bedeutung der Ästuar-Ökosysteme, die zentrale Lebensräume für die biologische Vielfalt der Ökosysteme sowohl in Meeres- als auch in Süßwassergebieten sind, und ruft dazu auf, ihnen größte Aufmerksamkeit zu schenken; 32. betont mit Nachdruck, dass der Qualität der Böden und ihrer Artenvielfalt höchste Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, denn die Böden sind das einzige ökologische Segment der Erde, das von allen Stoff- und Energieflüssen, die der Dynamik der Ökosysteme und somit der Lebewesen eigen sind, durchlaufen wird. Der die Artenvielfalt betreffende Teilbereich der EU-Bodenrichtlinie, die derzeit erarbeitet wird, sollte erheblich gestärkt werden; 33. fordert, dem Schutz des Grundwasserspiegels und der Grundwasserqualität im Hinblick auf deren eminente Bedeutung sowohl für die Qualität und die Artenvielfalt der Böden als auch für die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung besondere Aufmerksamkeit zu schenken; 34. hält intensivere operative Beziehungen zwischen den Sachverständigen aus wissenschaftlichen Einrichtungen bzw. Naturschutzverbänden und den politischen Entscheidungsträgern für wünschenswert: Wie wirksam das Ziel einer nachhaltigen Erhaltung der biologischen Vielfalt verfolgt werden kann, hängt von der Kompetenz der wissenschaftlichen Experten ebenso wie von jener der regionalen und lokalen Akteure bei der Festlegung und Umsetzung der Programme ab; 35. ist der Ansicht, dass die Natura-2000-Gebiete nur dann ihren maximalen Beitrag zur nachhaltigen Bewahrung der biologischen Vielfalt leisten können, wenn eine entsprechend angepasste Bewirtschaftung des Naturerbes gewährleistet wird, bei der insbesondere die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften einbezogen werden; die Feststellung, dass sich wahrscheinlich die Hälfte der Arten und mehr als drei Viertel der Lebensräume von europäischem Interesse in einem schlechten Erhaltungszustand befinden, zeigt, wie dringend es notwendig ist, umgehend eine entsprechende Bewirtschaftung dieser Gebiete sicherzustellen; CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... -736. ist der Auffassung, dass das Netz Natura 2000 und alle Wildnisgebiete in vollem Umfang in die raumordnungspolitischen Strategien der Mitgliedstaaten und der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur Erhaltung der Artenvielfalt einbezogen werden müssen; 37. hält eine enge operative Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in die Bewirtschaftung der Natura-2000-Gebiete für erforderlich. Zu diesem Zweck sollten ihnen die Mitgliedstaaten einen Teil ihrer Einnahmen aus der Besteuerung der Bodennutzung zuweisen; 38. ruft zur dringenden Schaffung eines "Netzes von Naturräumen" auf, einer regelrechten Naturinfrastruktur, die die wichtigen Verbindungen zwischen den Natura-2000-Gebieten und in erster Linie den Wildnisgebieten, aber auch den städtischen Gebieten und den landwirtschaftlichen Flächen in städtischer Randlage gewährleistet, indem die verschiedenen lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, darunter die Regionen, mobilisiert werden. Diese ökologische Infrastruktur müsste bei bereits bestehenden und geplanten linearen Raumplanungsstrukturen (Autobahnen, Eisenbahnlinien usw.) gewahrt werden, um eine Fragmentierung der Gebiete zu vermeiden; zudem muss sie im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik verankert werden; 39. stellt fest, dass die Artenvielfalt der Natura-2000-Gebiete aufgrund der funktionellen Eigenschaften der biologischen Vielfalt sehr starkem Druck aus den umliegenden Gebieten ausgesetzt ist, und vertritt die Auffassung, dass die Bewirtschaftung und Nutzung der Randregionen der Natura-2000-Gebiete in einer Weise erfolgen sollte, die nachhaltig zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und der Leistungsfähigkeit der Ökosysteme innerhalb dieser Gebiete beiträgt; 40. betont nachdrücklich, dass die Politik im Bereich der Fischerei (GFP) und der Landwirtschaft (GAP) von Grund auf überarbeitet und verstärkt werden muss und eine solche Gemeinschaftspolitik auch für die Wälder geschaffen werden sollte, wobei die Erfordernisse der biologischen Vielfalt und die Grundsätze der Koppelung der Hilfen an ökologische Kriterien in vollem Maße berücksichtigt werden sollten; 41. plädiert dafür, die Aquakultur in Binnen- sowie in Meeresgewässern - insbesondere deren intensive Bewirtschaftungsformen - in Anhang I der Richtlinie 2008/1/EG über die Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung aufzunehmen; 42. regt an, die Kriterien zur Festlegung geografischer Ursprungsangaben zu überarbeiten: Bei den jeweiligen Anbaupraktiken müssen auch die Erfordernisse der biologischen Vielfalt und der Dynamik damit verbundener Wechselwirkungen bedacht werden; 43. begrüßt den Beschluss des europäischen Ministerrates (vom 2.3.2009) zur Anwendung des Vorsorgeprinzips auf genetisch veränderte Pflanzenkulturen (Charta von Florenz, unterzeich- CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... -8net am 4.2.2005), und spricht sich für dessen rigorose und möglichst transparente Anwendung im Einklang mit dem (am 25.6.1998 unterzeichneten) Übereinkommen von Århus aus; 44. zeigt sich besorgt über die wahrscheinlichen Auswirkungen des Anbaus von Energiepflanzen, z.B. für Biotreibstoffe, für den es großer Flächen bedarf, wodurch insbesondere verstärkte Anreize zur landwirtschaftlichen Nutzung von Brachland und unberührten Naturgebieten gesetzt werden, etwa durch die Abschaffung der Verpflichtung zur Flächenstilllegung seit Herbst 2008; zudem wird dies zur Abholzung von Wäldern in den südeuropäischen Ländern beitragen. Der AdR schlägt vor, dass die Europäische Kommission eine Folgeabschätzung hinsichtlich der Auswirkungen von Biotreibstoffen auf die Artenvielfalt, die Lebensräume und die Ökosysteme vornimmt; 45. weist darauf hin, dass die Arten, Ökosysteme und die damit verbundenen Flüsse von Materie Verwaltungs- und vor allem Staatsgrenzen überschreiten, und stellt daher fest, dass es Natura2000-Gebiete gibt, die durch eine Landesgrenze geteilt werden; schlägt deshalb vor, auf europäischer Ebene grenzüberschreitende raumordnungspolitische Einheiten oder Bezeichnungen zu schaffen (grenzüberschreitende Natura-2000-Gebiete, Naturreservate oder Regionalparks), damit sichergestellt ist, dass die Bemühungen um die biologische Vielfalt und die betreffenden Ökosysteme aufeinander abgestimmt werden; 46. ist der Auffassung, dass der Erfolg einer Strategie zur Erhaltung der Artenvielfalt nur dann gewährleistet werden kann, wenn sich die Bevölkerung allgemein dafür verantwortlich fühlt und engagiert, vom einfachen Bürger bis hin zu den wirtschaftlichen Entscheidungsträgern und den Verwaltungsverantwortlichen auf territorialer Ebene. Im Hinblick darauf bedarf es eines hochwertigen Sensibilisierungs- und Ausbildungsprogramms, das vor allem die modernsten Kommunikationstechniken (Internet) nutzt, aber auch Eingang in die Lehrpläne findet; die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und insbesondere die Regionen, die den Bürgern näher stehen, müssen dazu angehalten werden, sich einzubringen und entsprechende Hilfestellung erhalten; 47. schlägt vor, Beispiele für Maßnahmen, die der biologischen Vielfalt und ihren dynamischen Wechselwirkungen zugute kommen, zu würdigen, indem sie bekannt gemacht werden; Schwerpunkt invasive Arten 48. begrüßt, dass die Kommission dem Problem exotischer Arten, die invasiv geworden sind und eine erhebliche Gefahr für die lokale Artenvielfalt darstellen, große Bedeutung beimisst; 49. bekräftigt seine Empfehlung (CdR 159/2006 fin) im Hinblick auf die Dringlichkeit, invasiven Arten mittels einer freiwilligen und klaren Strategie unter Einbeziehung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Einhalt zu gebieten; erachtet die Verabschiedung einer Ad-hocRichtlinie für unumgänglich; CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... -950. vertritt die Auffassung, dass eine wirksame Strategie zur Bekämpfung invasiver Arten nur auf europäischer Ebene konzipiert werden kann; dies bedingt ein geschlossenes und starkes Engagement aller Mitgliedstaaten (insbesondere im Hinblick auf die Rechtsbestimmungen) sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften (vor allem bei den Bekämpfungsmaßnahmen); vertritt die Auffassung, dass die Maßnahmen zur Überwachung, Vorbeugung und Beseitigung invasiver Arten dann am wirksamsten sind, wenn sie auf der regionalen Ebene durchgeführt werden; 51. stellt fest, dass es zwar in anderen Bereichen spezifische Regelungen, jedoch keine angemessenen Rechtsbestimmungen auf der EU-Ebene gibt, also jener Ebene, die sich für eine Kontrolle der Einfuhr exotischer Pflanzen- und Tierarten am besten eignen würde; 52. bedauert die Unterschiede zwischen den Regelungen und Maßnahmen in den einzelnen Mitgliedstaaten, die die Wirksamkeit der Strategien zur Bekämpfung invasiver exotischer Arten stark beeinträchtigen, und fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, Rechtsbestimmungen zu erlassen, die ein abgestimmtes Vorgehen ermöglichen; 53. ist der Ansicht, dass dringend Maßnahmen ergriffen werden sollten, um zumindest bei den absichtlichen Einfuhren nicht-heimischer Arten ins Unionsgebiet eine strikte Kontrolle zu gewährleisten, weist in diesem Zusammenhang aber auch darauf hin, dass die diesbezüglichen Entscheidungen auf der Grundlage bewusster bzw. unterschwelliger Annahmen getroffen werden, und empfiehlt daher, ethischen Fragen größtmögliches Augenmerk beizumessen; Die EU und die weltweite Artenvielfalt 54. erkennt die besondere Verantwortung an, die Europa aufgrund seiner Geschichte und seiner Wirtschaftsbeziehungen für die Artenvielfalt auf der ganzen Welt trägt, sowie die daraus resultierende Verpflichtung, Vorbildfunktion zu übernehmen; 55. weist nachdrücklich auf die großen Risiken hin, die eine Marktöffnung im Hinblick auf die Verbreitung natürlicher oder gentechnisch veränderter und potenziell invasiver Arten birgt; fordert daher dringlichst dazu auf, die Verpflichtung zum Erhalt der Artenvielfalt in allen internationalen Handelsabkommen festzuschreiben; 56. ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, ihrer Verantwortung für ihre außereuropäischen Gebiete zu Land und zu See, insbesondere in Zonen mit besonders großer Artenvielfalt und einzigartigen Ökosystemen, auch dann umfassend nachzukommen, wenn diese weit abgelegen sind; 57. ruft zur Unterstützung der internationalen Zusammenarbeit zwischen Regionen auf, mit der vor allem Wirtschafts- und Aufklärungsmaßnahmen unterstützt werden, die eine nachhaltige Bewahrung der Artenvielfalt auf einer Ebene fördern, auf der die Regionen Impulse geben und die Durchführung unterstützen können; CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... - 10 58. weist nachdrücklich darauf hin, dass in Anlehnung an bereits existierende Einrichtungen wie das "European Topic Centre on Biological Diversity", die "International Union for Conservation of Nature" oder die "Intergovernmental Platform on Biodiversity and Ecosystem Services" (derzeit in der Aufbauphase), ein internationales Expertengremium für die Artenvielfalt eingerichtet werden muss; Artenvielfalt und Klimawandel 59. weist auf den entscheidenden Einfluss der Klimabedingungen auf die Arten und die Ökosysteme und somit auf die Artenvielfalt hin, weswegen insbesondere bei ökologisch fragilen Systemen ein systembezogener Ansatz einem artenbezogenen Ansatz vorgezogen werden sollte. Investitionen in Habitate könnten zum Entstehen neuer Ökosysteme führen; 60. ruft dazu auf sicherzustellen, dass sich die Maßnahmen zur Senkung der Treibgasemissionen nicht negativ auf die Artenvielfalt auswirken; 61. ist der Auffassung, dass es insbesondere in der Lebensmittelherstellung notwendig ist, die Produktionsstätten näher an den Verbrauchern anzusiedeln, um einerseits den durch lange Transportwege verursachten Energieverbrauch zu senken und andererseits die Eigenständigkeit und die Fähigkeit zur Selbstversorgung in den Partnerländern wiederherzustellen; 62. Angesichts des Anteils der Arten an den weltweiten Treibgasemissionen, insbesondere am CO2-Ausstoß, ruft der Ausschuss dazu auf, die Senkung dieser Emissionen auch in den Programmen für den Erhalt der Artenvielfalt, etwa jenen für Wald- und Feuchtgebiete (Moore, Torfe usw.), als Ziel festzuschreiben; 63. nimmt das wiedererwachte Interesse am Wald als Quelle erneuerbarer Energie zur Kenntnis und dringt in diesem Zusammenhang darauf sicherzustellen, dass dies nicht zu einer neuen für die Artenvielfalt schädlichen Bewirtschaftung der Wälder (Monokulturen, verkürzte Bewirtschaftungszyklen usw.) führt; 64. dringt darauf, dass Investitionen und laufende Aktivitäten zur Erzeugung erneuerbarer Energien, die eine Veränderung von Lebensräumen bewirken oder negative Auswirkungen auf die Artenvielfalt haben (insbesondere Kleinst- und Wasserkraftwerke), natürliche Ressourcen nutzen und gleichzeitig gewisse Grundbedingungen einhalten müssen, die den Fortbestand und die Kontinuität der potenziellen Artenvielfalt der Flussumgebung gewährleisten. Ergeben sich aufgrund der Wahrung der Artenvielfalt Ertragseinbußen für die jeweilige Tätigkeit, kann daraus in keinem Fall das Recht auf Ausgleichszahlungen aus öffentlichen Geldern erwachsen, da es sich hierbei um eine verbindliche Verpflichtung handelt. Auch muss unbedingt gewährleistet sein, dass Wasserläufe sowie Flussebenen und ihre Umgebung als ökologische Korridore dienen können, um eine Isolierung der Populationen zu vermeiden; CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... - 11 Wissensbasis 65. betont die Notwendigkeit, über zuverlässige Informationen zu der Artenvielfalt, ihrem Zustand und der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme zu verfügen, die zudem einer möglichst breiten Öffentlichkeit zugänglich sein sollten; 66. hebt die Bedeutung der Forschungsarbeit in den Naturwissenschaften und im Umweltschutz hervor; in diesem Zusammenhang ist ein Netz gänzlich geschützter Gebiete und/oder von Wildnisgebieten einzurichten, um die natürlichen Vorgänge und insbesondere deren Veränderung unter dem Einfluss des Klimawandels beobachten zu können; 67. schlägt die Konzipierung von Forschungsprojekten vor, um den echten (also sowohl den kulturellen als auch den wirtschaftlichen) Wert der Artenvielfalt und der von den Ökosystemen erbrachten Leistungen besser beziffern zu können; diese Forschungsprojekte sind im Hinblick auf eine systematische Vorgehensweise und zur Gewährleistung einer Gesamtschau, die sowohl den natürlichen als auch den kulturellen Aspekten Rechnung trägt, multidisziplinär auszurichten; 68. betont die Notwendigkeit, sowohl auf der einzelstaatlichen als auch der regionalen Ebene eingehend nach den Hauptursachen für den Rückgang der Artenvielfalt und die daraus resultierende Verschlechterung der Leistungsfähigkeit der Ökosysteme zu suchen und diese festzumachen, um wirksame Erhaltungsstrategien entwickeln und umsetzen zu können; 69. hebt hervor, dass es absolut notwendig ist, ein auf europäischer Ebene abgestimmtes Set aussagekräftiger Indikatoren zur laufenden Beobachtung der Entwicklung der Artenvielfalt, ihres Zustands und der Funktionsfähigkeit der Ökosysteme zu erarbeiten bzw. diese Indikatoren zu verbessern (etwa die Biodiversitätsindikatoren SEBI-2010); 70. fordert die Mitgliedstaaten auf, das Bildungswesen und insbesondere die Hochschulbildung im Bereich der Naturwissenschaften (vor allem die Praxisausrichtung) und der Ermittlung von Arten und Ökosystemen zu verbessern und zu reformieren; 71. fordert die Mitgliedstaaten dazu auf, im Rahmen der technischen Studienrichtungen und der beruflichen Bildung (Raumordnung, Landwirtschaft; Infrastrukturbau; Wirtschaft; Städtebau usw.) auch die Vermittlung von Wissen über die Artenvielfalt zu gewährleisten; Wichtige Unterstützungsmaßnahmen 72. betont nachdrücklich, dass die zuständigen Stellen auf nationaler, lokaler und regionaler Ebene mit den erforderlichen Humanressourcen sowie technischen und finanziellen Mitteln ausgestattet werden müssen, um auf Nachhaltigkeit ausgerichtete, d.h. weit über das Jahr 2010 hinausgehende, Programme durchführen zu können, damit eine langfristige Erhaltung der Artenvielfalt gewährleistet ist; CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... - 12 - 73. fordert eine Aufstockung der entsprechenden Haushaltsmittel, insbesondere für das Instrument LIFE+, aber auch eine bessere Nutzung der Mittel aus dem EFRE, ELER und EFF zugunsten der Bewahrung der Artenvielfalt; 74. empfiehlt bei der Zuweisung von Fördermitteln eine konsequente Koppelung an ökologische Kriterien auf der Grundlage eindeutiger und verlässlicher Indikatoren wie z.B. denen, die im Rahmen von SEBI 2010 erarbeitet wurden; 75. hebt mit Nachruck hervor, dass bereits bei der Konzipierung eines Vorhabens eine enge wechselseitige Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungs- und Planungsstellen der Kommission, der Mitgliedstaaten und der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften notwendig ist, um einen holistischen Ansatz (d.h. eine kohärentes Zusammenspiel verschiedener Elemente, die in dynamischer Wechselwirkung zueinander stehen) zu gewährleisten; 76. betont eindringlich, dass insbesondere im Bereich der Naturwissenschaften und der Ökologie wissenschaftliche Forschungsprogramme durchgeführt werden müssen, um Kenntnisse zu erlangen, die unerlässlich sind, wenn das Ziel, den Rückgang der Artenvielfalt aufzuhalten, erreicht werden soll; hebt des Weiteren hervor, wie wichtig es wäre, die Thematik Artenvielfalt bei den Programmen zur Schaffung von Fachkompetenz und zur Förderung von wissenschaftlichen Laufbahnen sowohl im Bereich der Natur- als auch der Sozialwissenschaften (etwa über die Vergabe europäischer Stipendien) stärker zu berücksichtigen; 77. betont die Bedeutung von Aufklärungsmaßnahmen, die sich an alle Gesellschaftsschichten richten und darauf abzielen, die Bürgerinnen und Bürger zu einem echten Engagement und Verantwortungsbewusstsein für die Artenvielfalt zu bewegen. Bei diesen Maßnahmen sollte die Bürgernähe der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften genutzt werden; Überwachung 78. erinnert daran, dass sich konkrete Ergebnisse einer Politik zur Erhaltung der Artenvielfalt nur langfristig, d.h. über 2010 und selbst 2020 hinaus, erzielen lassen; daher kann eine Überprüfung der Fortschritte nach zwei Jahren lediglich Aufschluss darüber geben, wie wirksam bestimmte Maßnahmen umgesetzt wurden; 79. macht nachdrücklich darauf aufmerksam, dass bei der Bewertung der biologischen Vielfalt nicht allein die Zahl der lebenden Arten ausschlaggebend sein darf, sondern dass dabei auch ihre Wechselbeziehungen untereinander sowie die Komplexität der Ökosysteme und deren Funktionalität in vollem Umfang berücksichtigt werden müssen; 80. fordert dazu auf, die im Bereich des Umweltschutzes tätigen Verbände dazu zu ermuntern, mit ihrer Fachkompetenz zur Beobachtung und Sensibilisierung für die Veränderungen der CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... - 13 Artenvielfalt beizutragen und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften darüber Bericht zu erstatten; 81. fordert die Einrichtung einer umfassenden "Beobachtungsstelle für Artenvielfalt" (möglicherweise als Teil eines erweiterten thematischen EU-Naturzentrums) in Anknüpfung an den mit der jüngsten Halbzeitbewertung verfolgten Ansatz. Diese Beobachtungsstelle der EU könnte sich auf Beiträge anderer Beobachtungsstellen auf der nationalen, regionalen oder einer anderen nachgeordneten Ebene stützen. CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... - 14 II. VERFAHREN Titel Referenzdokumente Rechtsgrundlage Geschäftsordnungsgrundlage Schreiben der Kommission Beschluss des Präsidenten Zuständig Berichterstatter Analysevermerk Prüfung in der Fachkommission Annahme in der Fachkommission Abstimmungsergebnis Verabschiedung auf der Plenartagung Frühere Ausschussstellungnahmen 1 2 3 4 Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Halbzeitbewertung der Umsetzung des gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Erhaltung der biologischen Vielfalt und Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Hin zu einer EU-Strategie für den Umgang mit invasiven Arten KOM(2008) 864 endg. und KOM(2008) 789 endg. Artikel 265 Absatz 1 fakultative Befassung 3. Dezember 2008 und 16. Dezember 2008 19. Dezember 2008 Fachkommission für nachhaltige Entwicklung (DEVE) René SOUCHON (FR/PSE) Präsident des Regionalrates der Auvergne 12. März 2009 7. Mai 2009 7. Mai 2009 mehrheitlich Stellungnahme "Legislativvorschläge der Kommission für die gemeinsame Agrarpolitik nach dem Gesundheitscheck", CdR 162/2008 fin1 Stellungnahme "Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen", CdR 160/2008 fin2 Initiativstellungnahme "Für ein Grünbuch: Hin zu einer europäischen 'Bergpolitik' - eine europäische Vision für die Berggebiete", CdR 23/2008 fin3 Stellungnahme "Eine integrierte Meerespolitik für die Europäische Union", CdR 22/2008 fin4 ABl. C 325 vom 19.12.2008, S. 28. ABl. C 325 vom 19.12.2008, S. 12. ABl. C 257 vom 9.10.2008, S. 36. ABl. C 172 vom 5.7.2008, S. 34. CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss .../... - 15 Stellungnahme "Aufklärung und Bewusstseinsbildung bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung", CdR 127/2007 fin5 Stellungnahme "Anpassung an den Klimawandel in Europa: Optionen für Maßnahmen der EU", CdR 118/2007 fin6 Prospektivstellungnahme "Der Beitrag der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften zur EU-Strategie für nachhaltige Entwicklung", CdR 85/2007 fin7 Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission "Eindämmung des Verlusts der biologischen Vielfalt bis zum Jahr 2010 - und darüber hinaus", CdR 159/2006 fin8 Stellungnahme "Thematische Strategie für den Bodenschutz", CdR 321/2006 fin9 Stellungnahme zu dem zu dem "Grünbuch: Eine europäische Strategie für nachhaltige, wettbewerbsfähige und sichere Energie" und der "Mitteilung der Kommission Aktionsplan für Biomasse" sowie der "Mitteilung der Kommission - Eine EU-Strategie für Biokraftstoffe", CdR 150/2006 fin10 Stellungnahme zu der "Mitteilung der Kommission: Bericht über die Durchführung der einzelstaatlichen Maßnahmen für die Koexistenz gentechnisch veränderter, konventioneller und ökologischer Kulturen", CdR 149/2006 fin11 Stellungnahme zu der "Mitteilung der Kommission: Bericht über die Durchführung der EU-Forststrategie", CdR 213/2005 fin12 Stellungnahme zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das Finanzierungsinstrument für die Umwelt (LIFE+)", CdR 253/2004 fin13 _____________ 5 6 7 8 9 10 11 12 13 ABl. C 53 vom 26.2.2008, S. 29. ABl. C 53 vom 26.2.2008, S. 21. ABl. C 197 vom 24.8.2007, S. 21. ABl. C 57 vom 10.3.2007, S. 7. ABl. C 146 vom 30.6.2007, S. 34. ABl. C 51 vom 6.3.2007, S. 23. ABl. C 57 vom 10.3.2007, S. 11. ABl. C 115 vom 16.5.2006, S. 84. ABl. C 231 vom 20.9.2005, S. 72. CdR 22/2009 rev. 1 (FR) AM-CR-CR/PF/ss