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MEMO/11/783
Brüssel, 14. November 2011
Fragen und Antworten zu Lebensmittelzusatzstoffen
Was sind Lebensmittelzusatzstoffe?
Zusatzstoffe sind Stoffe, die aus unterschiedlichen Gründen (etwa zum
Konservieren, Färben, Süßen usw.) bei der Herstellung von Lebensmitteln
verwendet werden. Nach dem Recht der Europäischen Union ist ein
Lebensmittelzusatzstoff „ein Stoff mit oder ohne Nährwert, der in der Regel weder
selbst als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutat
verwendet wird und einem Lebensmittel aus technologischen Gründen bei der
Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung, Behandlung, Verpackung, Beförderung oder
Lagerung zugesetzt wird, wodurch er selbst oder seine Nebenprodukte mittelbar
oder unmittelbar zu einem Bestandteil des Lebensmittels werden oder werden
können.“
Wofür werden Zusatzstoffe verwendet?
Zusatzstoffe können zu verschiedenen Zwecken verwendet werden. Im EU-Recht
sind 26 „technologische Verwendungszwecke“ definiert. Zusatzstoffe werden unter
anderem verwendet als:
- Farbstoffe – sie färben Lebensmittel oder geben ihnen ihre ursprüngliche Farbe
zurück
- Konservierungsstoffe – sie verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln,
indem sie sie vor Mikroorganismen schützen
- Antioxidationsmittel – sie verlängern die Haltbarkeit von Lebensmitteln, indem
sie sie vor Oxidation (d. h. Ranzigwerden von Fett und Farbveränderungen)
schützen.
- Mehlbehandlungsmittel – sie werden Mehl oder Teig zugefügt, um das
Backergebnis zu verbessern.
Sind Lebensmittelzusatzstoffe sicher?
Die Sicherheit aller derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe wurde vom
Wissenschaftlichen Lebensmittelausschuss und/oder der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit bewertet. In der EU-Liste werden nur Zusatzstoffe geführt,
die für die vorgeschlagenen Verwendungszwecke als sicher eingestuft
wurden.
Die meisten Bewertungen wurden in den 80er und 90er Jahren durchgeführt, einige
sogar in den 70ern, weshalb eine Neubewertung aller zugelassenen Zusatzstoffe
durch die EFSA durchaus angemessen ist. Die Neubewertung wird 2020
abgeschlossen sein. Auf der Grundlage des Gutachtens der EFSA kann die
Kommission eine Neufassung der geltenden Verwendungsbedingungen der
Zusatzstoffe vorschlagen und erforderlichenfalls einen Zusatzstoff aus der Liste
streichen.
Nach der Neubewertung wurde bereits die Verwendung von drei
Lebensmittelfarbstoffen überarbeitet, weil die EFSA die annehmbare Tagesdosis
(Acceptable Daily Intake, ADI) gesenkt hat und der Ansicht ist, dass die menschliche
Gesundheit durch diese Farbstoffe wahrscheinlich zu sehr belastet wird. Anfang
2012 werden daher die Höchstmengen für die Verwendung dieser Farbstoffe in
Lebensmitteln gesenkt. Betroffen sind E 104 (Chinolingelb), E 110 (Gelborange S)
und E 124 (Cochenillerot A).
Wie wird die Sicherheit von Lebensmittelzusatzstoffen bewertet?
Die Sicherheit der Lebensmittelzusatzstoffe wird von der EFSA bewertet. Die
Bewertung erfolgt aufgrund eines Dossiers, das gewöhnlich von einem Antragsteller
(in der Regel der Hersteller oder ein potentieller Verwender des
Lebensmittelzusatzstoffs) eingereicht wird. Das Dossier muss Angaben über die
chemischen Merkmale des Zusatzstoffes, das Verfahren für seine Herstellung,
Untersuchungsmethoden, Wirkung und Verbleib im Lebensmittel, Notwendigkeit der
Verwendung, vorgeschlagene Verwendungen und Toxikologie enthalten.
Die toxikologischen Daten müssen Angaben über die Wirkung auf den Stoffwechsel,
mehr oder weniger chronische toxische Wirkungen, krebserregende und
genotoxische Wirkung, Störungen der Fruchtbarkeit/Entwicklung und sonstige
relevante Studien enthalten.
Aufgrund dieser Angaben bestimmt die EFSA den Wert, bis zu dem die Aufnahme
des Stoffes als sicher gelten kann, die sogenannte annehmbare Tagesdosis (ADI).
Gleichzeitig schätzt die EFSA auch ab, ob dieser Wert bei den vorgeschlagenen
Verwendungen in den im Antrag genannten Lebensmitteln überschritten wird.
Ist dies nicht der Fall, gilt die Verwendung des Lebensmittelzusatzstoffes als sicher.
Kann es sein, dass man gefährlich viele Lebensmittelzusatzstoffe zu
sich nimmt?
Bei der Abschätzung der Belastung durch einen Lebensmittelzusatzstoff geht die
EFSA von der Höchstmenge aus, die für verschiedene Lebensmittel beantragt
wurde. Zudem nimmt sie an, dass die meisten dieser Lebensmittel täglich verzehrt
werden. Nur wenn die so geschätzte Belastung über die verschiedenen Lebensmittel
unter der annehmbaren Tagesdosis bleibt, gilt für die EFSA die vorgeschlagene
Verwendung der Stoffe als sicher. Wird die Dosis überschritten, kann die
Kommission beschließen, die Verwendung des Zusatzstoffes zu beschränken oder
ihn gar nicht zuzulassen.
Wenn Lebensmittelzusatzstoffe verwendet werden kann also davon ausgegangen
werden, dass sie sicher sind, auch für Verbraucher, die große Mengen der
Lebensmittel verzehren, in denen die Zusatzstoffe in der zulässigen Höchstmenge
verwendet wurden.
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Wann werden Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen?
Ein Lebensmittelzusatzstoff wird nur zugelassen, wenn für seine Verwendung
folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Er ist bei der vorgeschlagenen Dosis für die Verbraucher gesundheitlich
unbedenklich, soweit die verfügbaren wissenschaftlichen Daten ein Urteil
hierüber erlauben;
- es besteht eine hinreichende technische Notwendigkeit, und es stehen keine
anderen Methoden zur Verfügung, und
- die Verwendung ist für die Verbraucher nicht irreführend und ist zu ihrem
Vorteil.
Für die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen können auch sonstige relevante
Faktoren berücksichtigt werden, beispielsweise betreffend Ethik, Traditionen,
Umwelt usw.
Was haben die Verbraucher davon?
Nach EU-Recht müssen Lebensmittelzusatzstoffe den Verbrauchern Vorteile
bringen. Sie müssen daher mindestens einem der folgenden Zwecke dienen:
- Erhaltung der ernährungsphysiologischen Qualität des Lebensmittels;
- Bereitstellung von Zutaten oder Bestandteilen für Lebensmittel, die für Gruppen
von Verbrauchern mit besonderen Ernährungsbedürfnissen erforderlich sind;
- Förderung der gleichbleibenden Qualität oder Stabilität eines Lebensmittels
oder Verbesserung seiner organoleptischen Eigenschaften, sofern die
Verbraucher nicht irregeführt werden;
- Verwendung als Hilfsstoff bei Herstellung, Verarbeitung, Zubereitung,
Behandlung, Verpackung, Transport oder Lagerung von Lebensmitteln,
einschließlich Lebensmittelzusatzstoffen, -enzymen und -aromen, sofern der
Zusatzstoff nicht dazu verwendet wird, die Verwendung mangelhafter Rohstoffe
oder unhygienischer Verfahren zu verschleiern.
Lebensmittelfarbstoffe
zugelassen?
können
täuschen
–
warum
werden
sie
Die Verwendung von Lebensmittelfarbstoffen ist für die folgenden Zwecke
annehmbar:
- Das ursprüngliche Erscheinungsbild von Lebensmitteln, deren Farbe durch
Verarbeitung, Lagerung, Verpackung und Vertrieb beeinträchtigt wurde, wird
wieder hergestellt;
- Lebensmittel werden äußerlich ansprechender gemacht;
- normalerweise farblose Lebensmittel erhalten Farbe.
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Grundlegende
Voraussetzung
für
die
Verwendung
von
Lebensmittelfarbstoffen ist stets, dass die Verbraucher nicht irregeführt
werden. So sollte dadurch nicht die Verwendung bestimmter Zutaten vorgetäuscht
werden.
Kann jeder Stoff als Lebensmittelzusatzstoff verwendet werden?
Nur die in den EU-Rechtsvorschriften aufgeführten Stoffe können Lebensmitteln
zugesetzt werden, und dies nur unter besonderen Bedingungen.
Kaum toxikologische Bedenken verursachende Stoffe können in fast allen
verarbeiteten Lebensmitteln verwendet werden. Dies gilt beispielsweise für
Calciumcarbonat (E 170), Milchsäure (E 270), Citronensäure (E 330), Pektine
(E 440), Speisefettsäuren (E 570) und Stickstoff (E 941).
Für andere Zusatzstoffe gibt es mehr Einschränkungen, einige Beispiele:
- Natamycin (E 235) kann nur als Konservierungsstoff für die oberflächliche
Behandlung von Käse und Trockenwurst verwendet werden;
- Isoascorbinsäure (E 315) kann nur als Antioxidationsmittel in bestimmten
Fleisch- und Fischprodukten verwendet werden;
- Natriumferrocyanid (E 535) kann nur als Trennmittel in Kochsalz und dessen
Substituten verwendet werden.
Können in allen Lebensmitteln Zusatzstoffe verwendet werden?
In einigen Lebensmitteln dürfen nur stark eingeschränkt Zusatzstoffe verwendet
werden. Für unverarbeitete Lebensmittel wie Milch, frisches Obst und Gemüse,
Frischfleisch und Wasser sind nur wenige Zusatzstoffe zugelassen.
Je stärker ein Lebensmittel verarbeitet ist, desto mehr Zusatzstoffe sind zugelassen.
Süßwaren, würzige Snacks, aromatisierte Getränke und Desserts beispielsweise
sind solche hoch verarbeiteten Lebensmittel, in denen zahlreiche Zusatzstoffe
verwendet werden dürfen.
Gibt es eine Liste der zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe?
Die zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe und ihre Verwendungsbedingungen sind
in einer Liste im Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 über
Lebensmittelzusatzstoffe aufgeführt. Nur die in dieser Liste geführten Zusatzstoffe
sind unter besonderen Bedingungen zugelassen. Die Zusatzstoffe werden nach
Kategorien von Lebensmitteln, denen sie zugesetzt werden dürfen, in der Liste
geführt.
Die Datenbank der Lebensmittelzusatzstoffe der Kommission ist im Internet unter
folgender Adresse zu finden:
(https://webgate.ec.europa.eu/sanco_foods/?sector=FAD).
Hier können Verbraucher und Lebensmittelunternehmer danach suchen, welche
Zusatzstoffe in einem bestimmten Lebensmittel zugelassen sind.
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Wie
werden
zugelassen?
Verwendungen
von
Lebensmittelzusatzstoffen
Das Verfahren für die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen wird mit der
Verordnung (EG) Nr. 1331/2008 geregelt.
Zusatzstoffe werden in der Regel auf Antrag einer interessierten Partei bei der
Europäischen Kommission zugelassen. Bei neuen Zusatzstoffen beauftragt die
Kommission die EFSA mit der Bewertung der Sicherheit des Stoffes. Nach
Stellungnahme der EFSA (spätestens neun Monate nach Einreichung des Antrags)
prüft die Kommission mit Experten für Lebensmittelzusatzstoffe aller Mitgliedstaaten,
ob der Stoff zugelassen werden kann. Berücksichtigt werden dabei die
Sicherheitsbewertung, die technische Notwendigkeit, die Möglichkeit von Missbrauch
sowie die Vorteile für die Verbraucher.
Gegebenenfalls wird die Kommission einen Vorschlag für die Zulassung des
Zusatzstoffs ausarbeiten und dem Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette
und Tiergesundheit zur Abstimmung vorlegen. Unterstützt der Ausschuss den
Vorschlag, wird er dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt. Der
Vorschlag kann immer noch abgelehnt werden, wenn diese Organe der Ansicht sind,
dass eine Zulassung nicht den im EU-Recht festgelegten Bedingungen entspricht.
Wie werden die Verbraucher über die Verwendung von Zusatzstoffen
informiert?
Die Kennzeichnung von Zusatzstoffen in Lebensmitteln wird mit der Richtlinie
2000/13/EG geregelt. Lebensmittelzusatzstoffe sind Lebensmittelzutaten und
sollten mit den Inhaltsstoffen genannt werden. Zunächst muss die
Funktionskategorie genannt werden, dann der Name oder die E-Nummer des
Stoffes, beispielsweise: „Farbstoff – Kurkumin” oder „Farbstoff: E 100“.
Die E-Nummer kann zur Vereinfachung verwendet werden, wenn der Name des
Stoffes beispielsweise zu kompliziert ist.
Können Lebensmittel auch ohne Zusatzstoffe zubereitet werden?
Natürlich können Lebensmittel auch ohne Verwendung von Zusatzstoffen zubereitet
werden. Beim Kochen zuhause verwendet man sie normalerweise nicht. Zuhause
wird das Essen in der Regel aber auch direkt verzehrt. Außerdem ist das Aussehen
vielleicht weniger wichtig als bei industriell gefertigten Lebensmitteln.
Aber nicht in allen industriell gefertigten Lebensmitteln sind Zusatzstoffe erforderlich.
Beispiele sind bestimmte Brotarten, einige Fertiggerichte oder bestimmte
Frühstücksgetreideprodukte. Ob Zusatzstoffe benötigt werden, hängt etwa vom
Herstellungsprozess ab, von den verwendeten Inhaltsstoffen, dem Aussehen des
Produkts, der gewünschten Haltbarkeit, der Notwendigkeit zum Schutz vor
schädlichen Bakterien oder der Verpackungsart.
Viele Lebensmittel enthalten aber auch natürlich vorkommende Stoffe, die als
Lebensmittelzusatzstoffe zugelassen sind. So finden sich beispielsweise in Äpfeln
Riboflavine (E 101), Carotine (E 160a), Anthocyane (E 163), Essigsäure (E 260),
Ascorbinsäure (E 300), Citronensäure (E 330), Weinsäure (E 334), Bernsteinsäure
(E 363), Glutaminsäure (E 620) und L-Cystein (E 920).
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Unter welchen Bedingungen wurden Steviolglycoside zugelassen?
Steviolglycoside sind ein Süßungsmittel und werden aus den Blättern der in
Paraguay beheimateten Stevia-Pflanze extrahiert.
Nach Eingang des Antrags bei der Europäischen Kommission wurde die EFSA
beauftragt, die Sicherheit des Stoffes zu bewerten. In ihrem Gutachten vom
März 2010 kam sie zu dem Schluss, dass das Süßungsmittel weder krebserregend
oder genotoxisch ist noch mit Störungen der Fruchtbarkeit/Entwicklung in
Verbindung gebracht werden kann, und hat eine annehmbare Tagesdosis (ADI) von
4 mg/kg Körpergewicht/Tag festgelegt. Nach konservativen Schätzungen der
Exposition gegenüber Steviolglycosiden sowohl bei Erwachsenen als auch bei
Kindern würde die ADI bei der vorgeschlagenen Verwendungshöchstmenge aber
wahrscheinlich überschritten.
Um die Verbraucherbelastung zu verringern, mussten die beantragten
Verwendungen und Verwendungsmengen geändert werden. Mit der EFSA und den
Antragstellern wurde daher überlegt, in welchen Mengen die Produkte noch sicher
sind, aber auch als Süßungsmittel wirken.
Die Verwendung von Stevia ist jetzt in unterschiedlicher Menge in 31 verschiedenen
Lebensmittelkategorien, unter anderem alkoholfreie Getränke, Desserts, Süßwaren
und Tafelsüßen zugelassen.
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