Mehrparteientherapievertrag für die Substitutionsbehandlung

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Département de la santé, des affaires sociales et de la culture
Service de la santé publique
Office du médecin cantonal
Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur
Dienststelle für Gesundheitswesen
Kantonsarztamt
Mehrparteientherapievertrag
für die Substitutionsbehandlung opiatabhängiger Personen
Das Ziel der Opiatsubstitution ist es, den Patienten in seiner medizinisch-psychischsozialen Suchttherapie zu unterstützen. Die Substitution soll dazu beitragen, den
Gesundheitszustand des Patienten zu verbessern, die noch vorhandene Integration
aufrechtzuerhalten, die soziale und berufliche Wiedereingliederung zu erleichtern und die
Risiken der Sucht zu mindern.
Bei Substitutionsbehandlungen sollte der endgültige Entzug nur dann erfolgen, wenn die
Person die vereinbarten Ziele erreicht hat und selbst bei langsamer Reduzierung der
Dosis Lebensqualität und Gleichgewicht beibehalten kann.

Der Arzt ist verantwortlich für die Verordnung der Suchttherapie. Er informiert den
Patienten sowohl über die positiven Aspekte der Therapie wie auch über mögliche
unerwünschte Nebenwirkungen, insbesondere die auftretenden Komplikationen und
Risiken beim Konsum anderer psychotropen Substanzen.

Der Patient verpflichtet sich, psychotrope Medikamente nur durch den für die
Substitutionstherapie verantwortlichen Arzt oder den behandelnden Psychiater
verschreiben zu lassen und diese in der bewilligten Apotheke zu beziehen. Die Namen
der betreffenden Partner werden auf der Bewilligung aufgeführt.

Die Patienten werden während der Behandlung von Mitarbeitern der Sucht Wallis
(nachfolgend Suchtberater) betreut. Zur Therapieoptimierung findet ein regelmässiger
Informationsaustausch zwischen Arzt, Suchtberater und Apotheker statt.

Wenn die Abgabe nicht in der Arztpraxis vorgenommen wird, ist der Apotheker für
diese verantwortlich. Er bietet die Empfangsbedingungen, welche die Privatsphäre des
Patienten wahren. Er steht zusätzlich für alle Fragen des Patienten, die seine
Behandlung betreffen, zur Verfügung. Falls ein Patient ohne Grund ein Abgabetermin
nicht einhält oder sich in einem veränderten Zustand befindet, informiert der Apotheker
die betreffenden Partner.
Av. du Midi 7, 1951 Sion
Tél. 027 606 49 45  Fax 027 606 49 04  e-mail : [email protected]
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
Während des Substitutionsprogramms muss sich der Patient einer ambulanten
Behandlung unterziehen. Dies erfordert regelmässige Treffen mit dem Arzt und dem
Suchtberater. Die für diese Treffen vereinbarten Termine und die Öffnungszeiten der
Abgabestelle sind einzuhalten. Situationen, die den Patienten daran hindern, sich nach
dem festgelegten Zeitplan an die Abgabestelle für die Einnahme und/oder die Abgabe
der Dosis zu begeben, werden dem Arzt oder dem Apotheker im Voraus angekündigt.

Der Patient verpflichtet sich, täglich beim Arzt oder in der Apotheke die
vorgeschriebene Dosis unter Kontrolle einzunehmen. Für Sonntage und offizielle
Feiertage wird die Dosis im Voraus mitgegeben. Bei Verlorengehen wird diese nicht
ersetzt. Von Fall zu Fall und nur bei zufriedenstellendem Behandlungsablauf sind
andere Modalitäten mit dem Einverständnis der betreffenden Partner möglich.

Der Patient muss seine Ferien der Behandlung anpassen und den Arzt rechtzeitig
informieren, um die Modalitäten der verordneten Substanz zu regeln. Eine längere
Abwesenheit kann nur dann gewährt werden, wenn eine Abgabe am Aufenthaltsort
möglich ist.

Um zu verhindern, dass der Patient warten muss, wird das Medikament vom
Apotheker im Voraus verwendungfertig vorbereitet.

Der Patient verpflichtet sich, für die Behandlungsdauer in ........................................
oder in der näheren Umgebung wohnhaft zu bleiben.

Das
Zusammenwohnen
mit
einer
abhängigen
Person
ist
mit
einer
Substitutionsbehandlung nur schwer vereinbar.

Aggressionen oder andere straffällige Delikte sowie der Handel mit der verordneten
Substanz gelten als sofortiger Vertragsabbruch. Die Entzugsmodalitäten werden vom
Arzt und dem Suchtberater festgelegt und mit dem Apotheker abgesprochen.

Um einen eventuellen Konsum anderer illegaler Drogen festzustellen, werden ohne
Vorankündigung Urinproben zu Kontrollzwecken in der Praxis vorgenommen. Die
Frequenz der Urinproben ist nicht festgelegt und hängt von der jeweiligen
Behandlungsphase des Patienten ab.
Jedes positive Resultat der Urinproben bringt eine Diskussion zwischen den
betreffenden Partnern mit sich, um über allfällige Massnahmen zu entscheiden.
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
Die Substitutionsbehandlung ist von längerer Dauer. Die betreffenden Partner treffen
den Patienten regelmässig, spätestens aber vor dem Erneuerungsgesuch der
Bewilligung.

Das Dokument „Die Behandlungsphasen“ gilt als Referenz für die spezifischen
Modalitäten der Behandlung.

Der Patient ist sich bewusst, dass die betreffenden Partner bevollmächtigt sind, die
nötigen Informationen unter Berücksichtigung des Berufsgeheimnisses unter sich
auszutauschen.
Durch ihre Unterschriften bestätigen die betreffenden Partner, dass sie den Inhalt des
vorliegenden Dokumentes verstanden haben und erklären sich bereit, sich für die
vereinbarte Zielerreichung mit bestem Willen einzusetzen.
Patient:
Name und Vorname …………………………………………………………………………
Ort und Datum ………………………………... Unterschrift ………………………………
Arzt:
Name und Vorname …………………………………………………………………………
Ort und Datum ………………………………... Unterschrift ………………………………
Apotheker:
Name und Vorname …………………………………………………………………………
Ort und Datum ………………………………... Unterschrift ………………………………
Mitarbeiter der Sucht Wallis:
Name und Vorname …………………………………………………………………………
Ort und Datum ………………………………... Unterschrift ………………………………
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DIE BEHANDLUNGSPHASEN
1. VERSUCHSPHASE
Ziel:
Versuch und Stabilisierung
Beschreibung:
Intensive Phase während der ersten Behandlungswochen, um die
angebrachte Dosis der verordneten Substanz zu ermitteln.
2. PHASE DER RISIKOVERMINDERUNG
Ziel:
Verminderung der medizinischen und sozialen Risiken
Einschränkung des Suchtverhaltens
Verbesserung der Lebensbedingungen und –qualität
Beschreibung:
Diese Phase richtet sich an Personen mit begrenzten Zielen, die
momentan oder auf längere Zeit angesteuert werden.
Diese Phase richtet sich nicht an Personen, die bereit sind,
die Ziele der Phase 3 anzusteuern.
3. PHASE DER NORMALISIERUNG
Ziel:
Normalisierung der Existenz
Beschreibung:
Diese Phase richtet sich an Personen, die bereit sind, ein Leben
ohne Drogen zu leben
Die im Vertrag aufgeführte Substanz wird als erforderliches
Medikament dazu integriert
Die Identität als Abhängiger wechselt langsam zur Identität eines
chronisch Kranken.
4. ENTZUGSPHASE
Ziel:
Langsamer Entzug bis zur Abstinenz
Beschreibung:
Diese Phase richtet sich an Personen, welche die Kapazität
erreicht haben, Lebensqualität und Gleichgewicht trotz
allmählicher Reduzierung der Dosis beizubehalten.
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