Evangelisch-Freikirchliche Gottesdienstentwürfe Gemeinsamkeiten in der Verschiedenheit Der Gottesdienst im Bund Evangelisch-freikirchlicher Gemeinden Prof. Dr. Volker Spangenberg, Rektor des Theologischen Seminars Elstal (FH) Es ist wohl wahr, dass sich jede Ortsgemeinde des Bundes Evangelisch-freikirchlicher Gemeinden als Manifestation des einen Leibes Christi versteht und ihr Leben und ihren Dienst selbst ordnet. So wird es in der „Rechenschaft vom Glauben“, die vom Bundesrat angenommen und den Gemeinden zum Gebrauch empfohlen wurde, festgehalten (Teil 2,I,5). Und es ist natürlich auch wahr, dass zum eigenständig geordneten Leben und Dienst einer Ortsgemeinde die Feier des Gottesdienstes gehört. Es ist aber nicht wahr, dass es keine gemeinsamen Überzeugungen und Traditionen gibt, die uns als Evangelisch-freikirchliche Gemeinden im Blick auf Verständnis und Praxis des Gottesdienstes miteinander verbinden oder doch zumindest verbinden können. Gewiss beobachtet man hier eine große Vielfalt und mancherlei Unterschiede. Das liegt nicht zuletzt daran, dass wir zu keiner Zeit ein einheitliches Gottesdienstbuch (Agende) besessen haben, das den Ablauf der Gottesdienste in den Gemeinden verbindlich ordnet. Dennoch lohnt es sich, um der Einheit unseres Gemeindebundes willen danach zu fragen, was uns in Sachen Gottesdienst gemeinsam ist. Es sollte zumindest einen Versuch und ein Angebot zum Nachdenken und Diskutieren wert sein. Grundlegenden Überzeugungen im Verständnis des Gottesdienstes Dass der Gottesdienst das Urereignis von Gemeinde ist, dürfte unter uns wohl unbestritten sein. Denn das ist neutestamentlich: Die Gläubigen versammeln sich, um gemeinsam das Wort Gottes zu hören, um zu beten und zu singen, um das Abendmahl miteinander zu feiern und zu taufen (vgl. z.B. Apg. 2). Alle anderen Aktivitäten einer Gemeinde haben hier ihr Zentrum und gehen von hier aus. Deshalb war es unseren Gemeinden von Anfang an selbstverständlich, dass zur Mitgliedschaft in der Ortsgemeinde der regelmäßige Gottesdienstbesuch gehört. Das geht vom Prinzip her auch nach wie vor in Ordnung. Allerdings nur dann, wenn hier Freiheit herrscht und nicht Zwang. So heißt es etwa im ersten gemeinsamen Bekenntnis unseres Gemeindebundes von 1847, dass die Teilnahme an den gottesdienstlichen Versammlungen die „Pflicht eines jeden Mitgliedes“ der Gemeinde sei. Eine zumindest problematische Formulierung! Denn wo der Gottesdienstbesuch zur Pflicht gemacht wird, da gerät er in die Nähe von etwas, was man ableistet. Und da ist dann der Gedanke nicht weit, die Teilnahme am Gottesdienst sei ein verdienstvolles Werk, das Gott dargebracht wird. Das jedoch ist nun so ziemlich das genaue Gegenteil von dem, was nach evangelischem und nun eben auch evangelisch-freikirchlichem Verständnis in einem Gottesdienst geschieht. Was aber geschieht da? Die „Rechenschaft vom Glauben“ (Teil 2,I,2) nennt drei Aspekte, die einander ergänzen. Im Gottesdienst handelt Gott selbst Der erste und wichtigste Aspekt ist der Gedanke, dass im Gottesdienst Gott selbst handelt und seine Gemeinde beschenkt: „In den Versammlungen der christlichen Gemeinde richtet Jesus Christus seine Herrschaft auf, indem er seinen Jüngern sein Wort gibt, seine Vergebung zuspricht, seine Liebe zuwendet und ihnen den Heiligen Geist schenkt.“ Wer zum Gottesdienst kommt, der empfängt also Geschenke. Für Geschenke leistet man nichts. Aber wer Geschenke empfängt, der bleibt davon nicht unberührt. Deshalb antwortet die christliche Gemeinde auf das Geschenk von Gottes Wort und Geist mit ihrem dankbaren Gebet, mit ihrem Bekenntnis und mit Gesang. Damit feiert sie die großen Taten Gottes. Der Gottesdienst ist ein Fest, zu dem Gott selbst einlädt und Menschen zu einer Festgemeinschaft in seiner Gegenwart verbindet. Gottesdienst im Alltag der Welt Der zweite Aspekt berührt den Tatbestand, dass das Neue Testament das ganze Leben der Gläubigen als einen „Gottesdienst“ bezeichnen kann (vgl. Röm. 12,1). Jemand hat diese Gestalt des Gottesdienstes treffend als „Gottesdienst im Alltag der Welt“ bezeichnet. Der Gottesdienst der Gemeinde endet also nicht, wenn die Gemeinde nach der Feier auseinandergeht. Vielmehr lassen sich die Glieder der Gemeinde in der gemeinsamen Feier für den „Gottesdienst im Alltag der Welt“ in Anspruch 1 Evangelisch-Freikirchliche Gottesdienstentwürfe nehmen. Daher formuliert die „Rechenschaft vom Glauben“: „Im Gottesdienst verpflichtet Jesus Christus die Seinen zur Nachfolge und zum Gehorsam, zum Glauben und zum Dienst, zur Liebe und zur Hoffnung.“ Diese Verpflichtung im Gottesdienst ist freilich eine ganz besondere. Denn wo Jesus Christus Menschen „verpflichtet“, da schenkt er ihnen auch seine Kraft und seinen Beistand für ihr Leben und ihren Auftrag. Und eben dies geschieht im Gottesdienst. Wir lassen uns für den Gottesdienst im Alltag in Anspruch nehmen, indem wir uns in der Feier des gemeinsamen Gottesdienstes dafür stärken lassen. Gottesdienst ist Einladung zum Glauben Der dritte Aspekt hängt damit zusammen, dass der Gottesdienst der christlichen Gemeinde öffentlich geschieht. Der Gottesdienst ist keine Geheimveranstaltung, sondern für alle Menschen zugänglich. Zum Gottesdienst ist jedermann eingeladen. Und weil im Gottesdienst Verkündigung des Evangeliums geschieht und Menschen ihren Glauben bekennen, darum ist jeder Gottesdienst immer auch eine Einladung zum Glauben. Er muss deshalb auch in allem, was dort geschieht, verständlich sein (vgl. dazu 1. Kor. 14). Das ist der missionarische Aspekt des Gottesdienstes: „Im Gottesdienst ruft Jesus Christus Menschen, die noch keine Christen sind, zur Entscheidung des Glaubens und zur Hingabe ihres Lebens an Gottes Herrschaft.“ Wichtig ist, dass alle drei Aspekte zur Stelle sind, wenn wir Gottesdienst feiern. Sicherlich kann ein einzelner Aspekt (z.B. der missionarische) in den verschiedenen Gottesdiensten besonderes Gewicht erhalten. Es ist aber darauf zu achten, dass dadurch die anderen Aspekte nicht verloren gehen. Sonst hätten wir es eben nicht mit einem „Gottesdienst“ zu tun, sondern mit einer anderen Art von Veranstaltung (z.B. mit einer Evangelisationsveranstaltung); die mag für das Leben der Gemeinde auch von großer Bedeutung sein, kann aber nicht an die Stelle des Gottesdienstes treten. Die gottesdienstliche Praxis Im Blick auf die Praxis unserer Gottesdienste wenden wir uns zunächst der Überzeugung zu, dass ein Gottesdienst immer unter Beteiligung der ganzen Gemeinde gefeiert wird. Es gehört zu unserer Tradition, dass wir diesem Gedanken stets auch sichtbaren Ausdruck zu verleihen versuchen, indem Glieder der Gemeinde an der Gestaltung des Gottesdienstes beteiligt werden. Das soll auch so bleiben. Man wird dabei allerdings auf einige wichtige Dinge zu achten haben: Ein Gottesdienst wird nicht dadurch lebendig, dass in jedem Gottesdienst möglichst viele Gemeindeglieder Teile der Gestaltung übernehmen und auf diese Weise möglichst viel äußere Bewegung und Unruhe entsteht. Am nächsten Sonntag ist auch wieder Gottesdienst, in dem andere an der Gestaltung beteiligt werden können. Der Gedanke vom „Priestertum aller Gläubigen“ meint nicht, dass in einer Gemeinde alle alles können. Das gilt auch für den Gottesdienst. Nicht jedes Gemeindeglied kann z.B. eine verständliche Lesung halten, nicht alle können predigen, nicht alle können eine verständliche Ansage formulieren. Das ist auch gar nicht schlimm, denn es gibt vielerlei Gaben und vielerlei Aufgaben in einer Gemeinde. Aber auch diejenigen, die es „können“, bedürfen der regelmäßigen Schulung ihrer Gaben. Ein Gottesdienst ist ein öffentliches Geschehen. Wir sind hier zwar als unverwechselbare Individuen beieinander, aber wir sind hier nicht privat. Wer im Gottesdienst vor die versammelte Gemeinde tritt, tut das nicht im eigenen Namen. Das ist bei allem, was hier getan und gesprochen wird, zu bedenken, und zwar sowohl im Blick auf die Form als auch im Blick auf den Inhalt. Wir schätzen es, den öffentlichen Gottesdienst in einer persönlichen, vielleicht sogar familiären Atmosphäre zu feiern. Und viele Gäste in unseren Gemeindegottesdiensten schätzen das auch. Eine persönliche Atmosphäre ist aber etwas gänzlich Anderes als Hemdsärmeligkeit und die Übermittlung von Botschaften, die allenfalls Eingeweihte verstehen können („Wer am Gemeindeausflug teilnehmen möchte, meldet sich bitte beim Fritz!“). Eine für alle Gemeinden verbindliche Gottesdienstordnung haben wir in unseren Gemeindebund nicht und auch zu keiner Zeit gehabt. Selbst das gemeinsame Gesangbuch (bzw. das jeweilige Gesangbuch von Baptistengemeinden und Brüdergemeinden), das einmal ein starkes identitätsstiftendes Band gewesen ist, können wir in unseren Gemeinden nicht mehr überall voraussetzen. Die Tatsache, dass wir in unserem Gemeindebund keine verbindliche Agende kennen, hatte in der Vergangenheit zur natürlichen Folge, dass jede Gemeinde sich ihre eigene Gottesdienstordnung geschaffen hat. 2 Evangelisch-Freikirchliche Gottesdienstentwürfe Diese Ordnungen waren dann meist starrer als jedes liturgische Formular. Denn an der eigenen Gottesdienstordnung und also daran zu rütteln, „wie wir es in unserer Gemeinde immer schon gemacht haben“, bedeutete, an der Identität der eigenen Gemeinde zu rütteln. Häufig genug konnte man dabei gar nicht genau sagen, warum man etwas denn „immer schon so“ gemacht hatte. Das hat sich zum Glück in den vergangenen Jahrzehnten weitgehend verändert. Das ist gut so, denn man sollte schon verstehen, warum man im Gottesdienst etwas auf eine bestimmte Weise tut. Dazu hilft es, sich klarzumachen, dass unser Gottesdienst eine Grundstruktur hat, die wir im Übrigen mit allen anderen christlichen Kirchen teilen. Der christliche Gottesdienst besteht im Kern aus einem Wort- oder Verkündigungsteil („Verkündigung und Bekenntnis“) und aus einem Gemeinschaftsteil. Für den Gemeinschaftsteil zentral ist die Feier des Abendmahls. Wortverkündigung und Mahlfeier waren schon für den urchristlichen Gottesdienst die beiden großen gottesdienstlichen Bestandteile. Den beiden zentralen Teilen des Gottesdienstes voran geht ein Teil, den man als „Eröffnung und Anrufung (Gottes)“ zu bezeichnen pflegt. Abgeschlossen wird der Gottesdienst durch den Teil „Sendung und Segen“. Innerhalb dieser vierteiligen Grundstruktur des Gottesdienstes gibt es eine große Gestaltungsfreiheit. Dabei sollten freilich die einzelnen Elemente jeweils dem Charakter des entsprechenden Gottesdienstteiles entsprechen. So wird z.B. das, was in vielen unserer Gemeinden „Lobpreis“ heißt, in der Regel im Eröffnungs- und Anrufungsteil des Gottesdienstes seinen Platz finden. Lesungen und die Predigt gehören zum Verkündigungsteil. Und die Fürbitte und der Segen stehen im Sendungs- und Segnungsteil am Schluss des Gottesdienstes, wo sich die Gemeinde gewissermaßen dem „morgen“ und also dem „Gottesdienst im Alltag der Welt“ zuwendet. Gibt es im Gottesdienst Elemente, die man als spezifisch „evangelisch-freikirchlich“ bezeichnen kann? Das wird man nur bedingt sagen können. In unseren Gottesdiensten findet sich wohl kaum etwas, was nicht grundsätzlich auch im Gottesdienst anderer (evangelischer) Kirchen vorkommt. Allerdings gibt es besondere Ausgestaltungen bestimmter gottesdienstlicher Elemente, die unserer freikirchlichen Tradition eigentümlich sind. Sie hängen weniger mit dem Gottesdienstverständnis als vielmehr mit unserem freikirchlichen Gemeindeverständnis zusammen. Dazu gehören – von vielen Gästen in unseren Gottesdiensten häufig zuerst wahrgenommen – die frei formulierten Gebete insbesondere in Gestalt von Gebetsgemeinschaften. Dazu gehört auch das, was man die „Anteilgabe und Anteilnahme“ am Leben der einzelnen Gemeindeglieder oder auch den „Gemeinschaftsteil“ des Gottesdienstes (hier jetzt zunächst unter Absehung der Mahlfeier) nennen kann. Was die frei formulierten Gebete und die Gebetsgemeinschaften angeht, so sind diese zweifellos Bestandteil unserer evangelisch-freikirchlichen Tradition. Lebendige Traditionen soll man pflegen. Wo allerdings solche „frei formulierten“ Gebete immer wieder in formelhafte Gleichförmigkeit münden, darf man sich auch einmal an die Kraft und Frische formulierter Gebete erinnern. Und wo in den frei formulierten Gebeten persönliche Meinungen und private Kommentare weitergegeben werden, wird das Gebet, das sich ja zuerst und zuletzt an Gott wendet, missbraucht. Die gegenseitige Anteilgabe und Anteilnahme in persönlichen Fürbitten und Zeugnissen und also ein ausgeprägter „Gemeinschaftsteil“ im Gottesdienst gehört ebenfalls zur freikirchlichen Tradition. Vielerorts wird das, was hier geschieht, im engen Zusammenhang mit dem Sendungs- und Segnungsteil des Gottesdienstes verortet oder, wenn Abendmahl gefeiert wird (was bekanntlich in den meisten Baptistengemeinden nur monatlich geschieht), im Zusammenhang mit der Mahlfeier. Letzteres ist insofern besonders naheliegend, als ja die Mahlfeier der elementare Ausdruck für die durch Jesus Christus ermöglichte intensive Gemeinschaft der Gemeinde ist. Wo immer im Gottesdienst dieser „Gemeinschaftsteil“ seinen Platz findet: Persönliche Fürbitten und persönliche Zeugnisse sollten nicht aus unseren Gottesdiensten verbannt werden. Sie müssen natürlich nicht in jedem Gottesdienst vorkommen. Sie sollten aber möglich sein. Auch hier und gerade hier gibt es allerdings Grenzen zu beachten. Denn das gottesdienstliche Anteilgeben und Anteilnehmen im Gemeinschaftsteil ist nicht mit einem Familienrat oder einer Vereinssitzung zu verwechseln. Alles, was hier gesagt oder getan wird, ist Teil des öffentlichen Gottesdienstes. Es muss also bei aller Offenheit auf Angemessenheit und auf Verständlichkeit geachtet werden (Die eingehende Schilderung von Krankheitssymptomen oder die Details persönlicher Verfehlungen gehören z.B. nicht in den Gottesdienst). Zum Gottesdienst gehört der gottesdienstliche Raum. Gewiss: Gott wohnt nicht in Häusern von Menschen erbaut (vgl. Apg. 7,48). Und ja: Unsere finanziellen Mittel sind meist sehr überschaubar. Wir sind daher in der Regel im Blick auf gottesdienstliche Räume vor allem zur Zweckmäßigkeit genötigt. Aber es täusche sich nur keiner: Man kann auch bescheidene Räume für den Gottesdienst gestalten. 3 Evangelisch-Freikirchliche Gottesdienstentwürfe Und man kann sie nach Kräften verunstalten mit all dem, was man schon immer aus den eigenen vier Wänden loswerden wollte (vor allem Blattpflanzen und Kerzenständer). Wenn wir am Schluss unserer Überlegungen noch einen Blick auf das Abendmahl werfen, so geschieht das nicht, weil das Abendmahl für den Gottesdienst nur von mäßiger Bedeutung wäre. Im Gegenteil: Das Abendmahl gehört, wie wir gesehen haben, zum Kernbestand des christlichen Gottesdienstes. Hier kann die baptistische Tradition von der Tradition der Brüdergemeinden lernen – jedenfalls was die Wertschätzung der Mahlfeier angeht (Über die unterschiedlichen Traditionen hinsichtlich der Theologie und Praxis des Abendmahls im Baptismus und in den Brüdergemeinden informiert das schöne Büchlein von Wiard Popkes, Abendmahl und Gemeinde). In den meisten Evangelisch-freikirchlichen Gemeinden (jedenfalls der baptistischen Tradition) wird heute das sogenannte „offene“ oder „geöffnete“ Abendmahl praktiziert. Dazu werden alle Gottesdienstbesucher eingeladen, die sich zu Jesus Christus bekennen und mit ihren Nächsten (und mit ihrer Gemeinde) im Frieden sind. Und nicht wenige Evangelisch-freikirchliche Gemeinden (jedenfalls der baptistischen Tradition) versuchen, die Feier des Abendmahls aus dem Schattendasein eines „Anhängsels“ an den Wortgottesdienst zu befreien. Das wird umso besser gelingen, je mehr man dem Abendmahl sowohl zeitlichen Raum (gegenüber der Predigt) gibt als auch die inhaltliche Weite der Mahlfeier zur Geltung bringt. Die „Rechenschaft vom Glauben“ gibt für diese Weite einen vorzüglichen Überblick (Teil 2,I,4). Hier wird deutlich gemacht, dass das Abendmahl nicht allein ein Gedächtnismahl ist und insofern auf die Vergangenheit bezogen. Es steht als „Verkündigung des Todes des Herrn“ untrennbar in Beziehung zur Gegenwart, nämlich als Gemeinschaftsmahl, als Vergebungsmahl und als Danksagungsmahl. Und es steht ebenso in Beziehung zur Zukunft als Stärkungsmahl, Sendungsmahl und als Hoffnungsmahl. Es wäre daher zu wünschen, dass das Abendmahl, wenn es denn schon nur monatlich gefeiert wird, überall vom Rand ins Zentrum des Gottesdienstes gerückt wird. 4