Begriffe

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Kirchliche Zeitgeschichte
Von der Französischen Revolution bis zur Gegenwart
Eine Veranstaltung im Modul 2:
Quellen und Entwicklungen – Das Christentum in seiner Geschichte,
Sommer-Semester2005 (Eckehart Stöve)
Begriffserläuterungen zum Thema:
Kirche und Staat. . Rechtliche und moralische Aspekte einer privilegierten Beziehung
(30.6.05)
Konkordat,
[lateinisch: cordordatum = das in Eintrag Gebrachte], ein völkerrechtlich geltender Vertrag
zwischen der katholischen Kirche und einem Staat; betraf im Mittelalter und in der frühen Neuzeit
vor allem die Bischofsernennungen, in der Zeitgeschichte die Bereiche Schule, Theologische
Fakultäten, Familie
Kirchenvertrag,
ein Vertrag zwischen dem Staat und einer oder mehreren evangelischen Kirchen, der im
Unterschied zu einem Konkordat jedoch nicht als völkerrechtlicher, sondern als öffentlichrechtlicher Vertrag betrachtet wird.
Organische Artikel (articles organiques)
Erlass Napoléons zur Regelung kirchlich-religiöser Dinge 1802; ein Jahr nach Abschluss des
Konkordats mit dem Hlg. Stuhl in Geltung gesetzt; Kirchen sind Staatskirchen, die Kleriker
Staatsbeamte; in Elsass-Lothringen, das 1905, im Jahr der Trennung von Kirche und Staat in
Frankreich, zum Deutschen Reich gehörte, wurden sie nach dem 1. Weltkrieg wieder eingeführt
und bis heute in Geltung geblieben
Lateranverträge 1929
Staatsvertrag, Konkordat und Finanzabkommen zwischen dem Heiligen Stuhl (Pius XI.) und dem
italienischen Staat (Mussonlini): Schaffung der Vatikanstadt, katholische Kirche ist Staatskirche,
staatliche Entschädigungsleistungen; Revision ist durch das Konkordat von 1984 erfolgt, das
Zivilstandsregister anerkannt und den Status der Staatsreligion beseitigt.
Reichskonkordat von 1933
zwischen dem Heiligen Stuhl (Pius XI.) und dem Deutschen Reich (Adolf Hitler) abgeschlossen;
neben den ‚klassischen’ Punkten (öffentlicher Gottesdienst, Religionsunterricht, Hochschulen,
kirchliches Eigentum), Ausschluss katholischer Geistlicher von politischer Betätigung;
Prestigegewinn für Hitler; aus der Sicht Roms Abwehr atheistischer bolschewistischer Bedrohung.
Kulturkampf
Konflikt zwischen Staat u. kath. Kirche, speziell in Preußen. Nach der Reichsgründung 1871 Folge
von gesetzlichen Maßnahmen zugunsten eines stärkeren staatl. Einflusses auf Familie, Schule und
Kirche (bes. Stellenbesetzung); dauerhaft nur: staatl. Schulaufsicht, Zivilehe, Kanzelparagraph,
Jesuitengesetz (bis 1919)
Laizismus
im 19. Jahrhundert in Frankreich entstandene Bezeichnung für die Bestrebungen, den Einfluss der
Kirche auf den Staat und das öffentliche Leben einzuschränken.
Durch das Gesetz vom 9. Dezember 1905 wurde in Frankreich die Trennung von Staat und Kirche
realisiert. - Laizismus ist jedoch nicht notwendig auch antichristlich.
landesherrliches Kirchenregiment
die vom Landesfürsten über die protestantische Kirche seines Territoriums ausgeübte
Kirchenhoheit (Summepiskopat); im 19. Jh. allmählich auf kirchliche Organe übertragen; 1918
endete mit dem Rücktritt der Fürsten auch abrupt das Summepiskopat, die Kirchen waren zur
Selbstverwaltung gezwungen.
Thron und Altar,
Formel, die auf die sakrale Wurzel der Monarchie verweist, entsprechend der Idee des
Gottesgnadentums, einer göttlichen Legitimation der Herrschaft. Während der Restauration (181530) wurde sie im positiven Sinne zur Losung eines den Staat stützenden antirevolutionären
Denkens.
Nach 1830 wandelte sich die Formel zum polemischen Schlagwort des Liberalismus und
Sozialismus gegen das enge Bündnis von Monarchie und Geistlichkeit, die sich als die
entscheidenden staatserhaltenden Kräfte verstanden.
Heilige Allianz,
auf Veranlassung des russischen Kaisers Alexander I. am 26. 9. 1815 von den Monarchen
Russlands, Österreichs und Preußens unterzeichnete Absichtserklärung, die Prinzipien der
christlichen Religion (Gerechtigkeit, Liebe, Frieden) zur Grundlage ihrer Innen- und Außenpolitik
zu machen; sie wurde zum Inbegriff der Restauration; sie zerbrach schließlich am
Interessengegensatz der Großmächte im griechischen Unabhängigkeitskrieg, bzw. im Krimkrieg
1853/54.
Zwei-Reiche-Lehre (zwei Regimenter-Lehre)
Aufteilung der christlichen Gesellschaft in einen geistlichen und in einen weltlichen
Aktionsbereich.
Nur im geistlichen Reich gilt konsequent und ohne Einschränkung das Liebesgebot der
Bergpredigt. Im weltlichen Reich hingegen wird die christliche Nächstenliebe nur indirekt, über
die allgemeine Gesetzgebung, ausgeübt.
Wurde vor allem von der lutherischen Theologie vertreten. Die reformierte Theologie vertritt
stärker die Idee der Königsherrschaft Christi.
Königsherrschaft Christi
universeller Geltungsanspruch christlicher Prinzipien; gegen die lutherische Zwei-Reiche-Lehre
und die Eingrenzung des Liebesgebotes auf den geistlichen Bereich in der reformierten,
calvinistischen Tradition vertreten; nach alttestamentlichem Vorbild nimmt der Geistliche ein
'prophetisches Wächteramt' in der Gesellschaft wahr
Theologie der Schöpfungsordnungen
neulutherische Ausformung der Zwei-Reiche-Lehre. Die Aufgabe des weltlichen Reiches, des
„Reiches Gottes zur Linken“ wird über die funktionale Bestimmung, für Recht und Frieden zu
sorgen, hinaus festgeschrieben. Nach dieser Theologie gibt es feste, von Gott so eingerichtete und
unverrückbare Institutionen und Ordnungen (z.B. Familie, Nation, Stand, Volk, teilweise auch
Rasse).
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