Reichskonkordat 1933

Werbung
Reichskonkordat 1933
-
durch die Novemberrevolution und Weimarer Reichsverfassung hatten Verbindungen über das
Verhältnis von Staat und Kirche an Bedeutung verloren
 Katholische Kirche will internationale Beziehungen neu regeln
-
nach Machtergreifung Hitlers sogleich Verhandlungen, die Initiative geht hierbei von der
deutschen Regierung aus (Hitler nennt Christentum das „unerschütterliche Fundament des
sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes“)
-
2. April 1933: Franz von Papen (Vizekanzler) gibt öffentlich bekannt, dass ein Konkordat
angestrebt wird
-
erste Verhandlungsrunde im Vatikan: Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli bietet an, politische
Betätigungsmöglichkeiten des Klerus so weit einzuschränken, dass ein Eingreifen nur mit
päpstlichem Dispens (Befreiung von rein kirlichem Recht) möglich ist
-
im Gegenzug: Deutsches Reich soll Kirche z.B. in Bezug auf Religionsunterricht
entgegenkommen
-
Hitler hat großes Interesse am Abschluss eines Konkordates  hofft, die politische Vertretung der
Katholiken im Reich (Zentrumspartei) ausschalten zu können, wenn sich Nationalsozialismus
kirchenfreundlich zeigt
-
Nach Straßenterror der SA am 11. Juni 1933 in München gegen den Gesellentag des
Kolpingwerks (katholischer Sozialverband) fordern auch Bischöfe im deutschen Reich die
Garantie der katholischen Verbände in einem Konkordat  sie befürchten, dass der
Verbandskatholizismus nur so vor der Gleichschaltung gerettet werden kann
-
2. Juli 1933: Papen holt Zustimmung Hitlers ein
-
Anfang Juli weitere Verhandlungen: deutsche Bischöfe raten Pacelli zur Annahme des Konkordats
 Angst vor noch härteren Repressionen
-
5. Juli 1933: Zentrumspartei löst sich selbst auf
-
20. Juli 1933: Reichskonkordat wird im Vatikan von Pacelli und von Papen unterzeichnet
-
Das Konkordat wird für die BRD noch bis heute als gültig betrachtet.
Vertrag: regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten des dt. Reichs und der kath. Kirche
im Reichsgebiet.
Die ausgehandelten Ergebnisse werden in 34 Artikeln niedergeschrieben.
Es gibt unter anderem einen Anhang, der die Kleriker vom Militärdienst befreit, wenn die allgemeine
Wehrpflicht eingeführt werden sollte. Dieser musste auf Grund der Versailler Vertragsbestimmungen
geheim gehalten werden.
Ein anderer, der geschützte kath. Organisationen aufzählt, wird nie unterschrieben.
Inhalt: -
Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der kath. Religion
-
Recht der Kirchen auf Erhebung von Kirchensteuern
Staatl. Vetorecht für neu ernannte Bischöfe
Kath. Religionsunterricht ist „ ordentliches Lehrfach “
Verpflichtung des Klerus „ für das Wohlergehen des dt. Reiches und Volkes zu beten „
Keine Mitgliedschaft oder Tätigkeit on Geistlichen und Ordensleuten in politischen
Parteien oder Vereinen
Folgen: -es war den Nationalsozialisten gelungen, viele kath. Kritiker vorübergehend ruhig zu
stellen und ihr Misstrauen abzuschwächen
- kath. Verbände erhielten eine kurze Atempause, da die Repressionen kurzzeitig
zurückgingen
- Kampf der Nationalsozialisten nimmt jedoch nach kurzer Zeit zu, somit schrumpfen die
Mitgliederzahlen der kath. Verbände unter Druck des Nazi- Regimes immer mehr
- Christliche Gewerkschaften, die nicht unter den Schutz des Konkordats fielen, wurden im
Frühjahr 1933 aufgelöst
- Kirchenkritiker werfen der kath. Kirche vor, Hitler durch das Konkordat erst international
fähig gemacht zu haben und das NS- Regime stabilisiert zu haben  Konkordat als intern.
Prestigegewinn für Hitler
 Kirche konnte völliger Gleichschaltung entgehen und Reste von Eigenständigkeit
bewahren (Voraussetzung: pol. Enthaltsamkeit)
 pol. Enthaltsamkeit nahm Kirche die letzte Möglichkeit sich zu äußern und
beendete die Existenz der Parteien Zentrum und BVP
 das Konkordat schützte jedoch Geistliche vor der Mitarbeit in der NSDAP und
Wirkte der Gleichschaltung der kath. Kirche entgegen, was das NS- Regime
natürlich nicht beabsichtigt hatte
Herunterladen