Reichskonkordat 1933 - durch die Novemberrevolution und Weimarer Reichsverfassung hatten Verbindungen über das Verhältnis von Staat und Kirche an Bedeutung verloren Katholische Kirche will internationale Beziehungen neu regeln - nach Machtergreifung Hitlers sogleich Verhandlungen, die Initiative geht hierbei von der deutschen Regierung aus (Hitler nennt Christentum das „unerschütterliche Fundament des sittlichen und moralischen Lebens unseres Volkes“) - 2. April 1933: Franz von Papen (Vizekanzler) gibt öffentlich bekannt, dass ein Konkordat angestrebt wird - erste Verhandlungsrunde im Vatikan: Kardinalstaatssekretär Eugenio Pacelli bietet an, politische Betätigungsmöglichkeiten des Klerus so weit einzuschränken, dass ein Eingreifen nur mit päpstlichem Dispens (Befreiung von rein kirlichem Recht) möglich ist - im Gegenzug: Deutsches Reich soll Kirche z.B. in Bezug auf Religionsunterricht entgegenkommen - Hitler hat großes Interesse am Abschluss eines Konkordates hofft, die politische Vertretung der Katholiken im Reich (Zentrumspartei) ausschalten zu können, wenn sich Nationalsozialismus kirchenfreundlich zeigt - Nach Straßenterror der SA am 11. Juni 1933 in München gegen den Gesellentag des Kolpingwerks (katholischer Sozialverband) fordern auch Bischöfe im deutschen Reich die Garantie der katholischen Verbände in einem Konkordat sie befürchten, dass der Verbandskatholizismus nur so vor der Gleichschaltung gerettet werden kann - 2. Juli 1933: Papen holt Zustimmung Hitlers ein - Anfang Juli weitere Verhandlungen: deutsche Bischöfe raten Pacelli zur Annahme des Konkordats Angst vor noch härteren Repressionen - 5. Juli 1933: Zentrumspartei löst sich selbst auf - 20. Juli 1933: Reichskonkordat wird im Vatikan von Pacelli und von Papen unterzeichnet - Das Konkordat wird für die BRD noch bis heute als gültig betrachtet. Vertrag: regelt die wechselseitigen Rechte und Pflichten des dt. Reichs und der kath. Kirche im Reichsgebiet. Die ausgehandelten Ergebnisse werden in 34 Artikeln niedergeschrieben. Es gibt unter anderem einen Anhang, der die Kleriker vom Militärdienst befreit, wenn die allgemeine Wehrpflicht eingeführt werden sollte. Dieser musste auf Grund der Versailler Vertragsbestimmungen geheim gehalten werden. Ein anderer, der geschützte kath. Organisationen aufzählt, wird nie unterschrieben. Inhalt: - Freiheit des Bekenntnisses und der öffentlichen Ausübung der kath. Religion - Recht der Kirchen auf Erhebung von Kirchensteuern Staatl. Vetorecht für neu ernannte Bischöfe Kath. Religionsunterricht ist „ ordentliches Lehrfach “ Verpflichtung des Klerus „ für das Wohlergehen des dt. Reiches und Volkes zu beten „ Keine Mitgliedschaft oder Tätigkeit on Geistlichen und Ordensleuten in politischen Parteien oder Vereinen Folgen: -es war den Nationalsozialisten gelungen, viele kath. Kritiker vorübergehend ruhig zu stellen und ihr Misstrauen abzuschwächen - kath. Verbände erhielten eine kurze Atempause, da die Repressionen kurzzeitig zurückgingen - Kampf der Nationalsozialisten nimmt jedoch nach kurzer Zeit zu, somit schrumpfen die Mitgliederzahlen der kath. Verbände unter Druck des Nazi- Regimes immer mehr - Christliche Gewerkschaften, die nicht unter den Schutz des Konkordats fielen, wurden im Frühjahr 1933 aufgelöst - Kirchenkritiker werfen der kath. Kirche vor, Hitler durch das Konkordat erst international fähig gemacht zu haben und das NS- Regime stabilisiert zu haben Konkordat als intern. Prestigegewinn für Hitler Kirche konnte völliger Gleichschaltung entgehen und Reste von Eigenständigkeit bewahren (Voraussetzung: pol. Enthaltsamkeit) pol. Enthaltsamkeit nahm Kirche die letzte Möglichkeit sich zu äußern und beendete die Existenz der Parteien Zentrum und BVP das Konkordat schützte jedoch Geistliche vor der Mitarbeit in der NSDAP und Wirkte der Gleichschaltung der kath. Kirche entgegen, was das NS- Regime natürlich nicht beabsichtigt hatte