Die Chronologie der Machtetablierung

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Die Chronologie der Machtetablierung
30. Jan. 1933
Hitler wird zum Reichskanzler ernannt
4. Feb. 1933
Verordnung „Zum Schutz des deutschen Volkes“
27. Feb. 1933
Reichstagsbrand
28. Feb. 1933
Verordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“
21. März 1933
Tag von Potsdam
24. März 1933
Ermächtigungsgesetz
31. März 1933
„Gesetz zur Gleichstellung der Länder mit dem Reich“
7. April 1933
„Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“
7. April 1933
Einsetzung von Reichskommissaren
22. Juni 1933
Verbot der SPD (danach Selbstauflösung der Parteien) – ab 14.
Juli 1933 NSDAP einzige politische Partei
1. Dez. 1933
„Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“
30. Jan. 1934
„Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“
14. Feb. 1934
Auflösung des Reichsrates
30. Juni 1934
Sogenannter „Röhm-Putsch“
3. Juli 1934
„Gesetz über die Staatsnotwehr“
2. Aug. 1934
Tod Hindenburgs
2. Aug. 1934
Hitler wird Reichspräsident, Vereidigung der Reichswehr auf
Hitler
Unter Gleichschaltung versteht man ganz allgemein den Prozeß, in dem es Hitler gelang, die wichtigsten
Institutionen und gesellschaftlichen Kräfte in Deutschland nach der zunächst nur auf die Regierungsbildung
beschränkten "Machtergreifung" als mögliche Konkurrenten auszuschalten und zunehmend auf NS-Linie zu
bringen.
DAS RECHTSWESEN
21.3.1933: SONDERGERICHTE FÜR POLITISCHE PROZESSE: Daß der Aufbau der Diktatur nicht an eine formale
gesetzliche Grundlage gebunden war, zeigt unter anderem die Tatsache, daß bereits am 21.3.1933
Sondergerichte für politische Prozesse geschaffen wurden, womit das Prinzip der unabhängigen Rechtsprechung
durchbrochen wurde. 29.3.33:LEX VAN DER LUBBE verkündet: Rückwirkende Geltung der durch die
Reichstagsbrandverordnung eingeführten Todesstrafe für Brandstiftung. Verletzung des zentralen
Rechtsgrundsatzes: "Nulla poena sine lege". 03.7.33: Nach dem "Röhm-Putsch": Die Mordaktionen werden
nachträglich als "Staatsnotwehr" für rechtens erklärt.
LÄNDER/FÖDERALISMUS:
05.03.33-10.03.33: Absetzung der nicht-nationalsozialistischen Länderregierungen und Ersetzung durch
Reichskommissare (nach der RTW); Verfahren: "Gleichschaltung" durch Zusammenwirken von (verdeckter)
Lenkung aus Berlin und organisiertem Terror einer manipulierten "Revolution von unten". 31. 03.33: Erstes
Gesetz "zur Gleichstellung der Länder mit dem Reich". Die Länderparlamente werden ohne Wahl nach dem
Verhältnis der Reichstagswahl neu gebildet, die Länderregierungen bekommen mit dem Ermächtigungsgesetz
vergleichbare Befugnisse (Gesetze auch in Abweichung von der Verfassung). 07.04.33: Ein zweites Gesetz
degradiert die Länder zu Verwaltungsinstanzen, indem den Länderregierungen Reichsstatthalter übergeordnet
wurden.
GLEICHSCHALTUNG DER BEHÖRDEN/DER BÜROKRATIE - Information
07.04.33: Gesetz zur "Wiederherstellung des Berufsbeamtentums". Ausschluß aller "Nichtarier", Beginn von
Auswechslungen aus politischen Gründen. Auszug aus dem "Gesetz zur Wiederherstellung des
Berufsbeamtentums". Auszug aus dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. IV.
1933. § 2: (1) Beamte, die seit dem 9. November 1918 in das Beamtenverhältnis eingetreten sind, ohne die für
ihre Laufbahn vorgeschriebene'oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung zu besitzen, sind aus dem
Dienste zu entlassen ... § 3: (1) Beamte, die nicht-arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu
versetzen. Soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen § 4: Beamte,
die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für
den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden ...
[...]
"Verordnung zum
Schutz von Volk und
Staat"
(sog.
Reichstagsbrandverordnung)

"Gesetz zur
Behebung der Not
von Volk und Staat"
(Ermächtigungsgesetz)


Erstes Gesetz "zur
Gleichstellung der
Länder mit dem
Reich"


Landtage/kommunale Verwaltungsorgane
aufgelöst
Neuzusammensetzung dieser Organe wie RTWahlergebnis vom 5. März 1933
07.04.33
Gesetz "zur
Wiederherstellung
des
Berufsbeamtentums"


"nichtarische" Beamte können entlassen werden
Entlassung nicht-regimeloyaler Beamter
14.07.33
Gesetz "gegen die
Neubildung von
Parteien"

Verbot aller Parteien außer der NSDAP (vorher
schon: Selbstauflösung der Parteien außer KPD
und SPD)
01.12.33
Gesetz "zur
Sicherung der
Einheit von Partei
und Staat"


NSDAP als "die Trägerin des deutschen
Staatsgedankens"
NSDAP und Staatsapparat werden miteinander
verbunden ("Stellvertreter des Führers" und SAChef als Mitglieder der Reichsregierung)
30.01.34
Gesetz "über den
Neuaufbau des
Reiches"


Aufhebung aller Länderparlamente
Aufhebung des Föderalismus
01.08.34
Gesetz "über das
Staatsoberhaupt des
Deutschen Reiches"

nach Hindenburgs Tod alle Befugnisse des
Reichspräsidenten bei Hitler
28.02.33
23.03.33
31.03.33


angeblich wegen kommunistischer Gewaltakte
werden Grundrechte eingeschränkt
(Meinungsfreiheit, Freiheit der Person, Presse- u.
Versammlungsfreiheit etc.)
"Grundgesetz" des NS-Terrors
Ausschaltung des Reichstages
Reichsgesetze können von der Reichsregierung
(Exekutive) beschlossen werden
Reichsgesetze dürfen von der Verfassung
abweichen
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