Die Chronologie der Machtetablierung 30. Jan. 1933 Hitler wird zum Reichskanzler ernannt 4. Feb. 1933 Verordnung „Zum Schutz des deutschen Volkes“ 27. Feb. 1933 Reichstagsbrand 28. Feb. 1933 Verordnung „Zum Schutz von Volk und Staat“ 21. März 1933 Tag von Potsdam 24. März 1933 Ermächtigungsgesetz 31. März 1933 „Gesetz zur Gleichstellung der Länder mit dem Reich“ 7. April 1933 „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ 7. April 1933 Einsetzung von Reichskommissaren 22. Juni 1933 Verbot der SPD (danach Selbstauflösung der Parteien) – ab 14. Juli 1933 NSDAP einzige politische Partei 1. Dez. 1933 „Gesetz zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat“ 30. Jan. 1934 „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ 14. Feb. 1934 Auflösung des Reichsrates 30. Juni 1934 Sogenannter „Röhm-Putsch“ 3. Juli 1934 „Gesetz über die Staatsnotwehr“ 2. Aug. 1934 Tod Hindenburgs 2. Aug. 1934 Hitler wird Reichspräsident, Vereidigung der Reichswehr auf Hitler Unter Gleichschaltung versteht man ganz allgemein den Prozeß, in dem es Hitler gelang, die wichtigsten Institutionen und gesellschaftlichen Kräfte in Deutschland nach der zunächst nur auf die Regierungsbildung beschränkten "Machtergreifung" als mögliche Konkurrenten auszuschalten und zunehmend auf NS-Linie zu bringen. DAS RECHTSWESEN 21.3.1933: SONDERGERICHTE FÜR POLITISCHE PROZESSE: Daß der Aufbau der Diktatur nicht an eine formale gesetzliche Grundlage gebunden war, zeigt unter anderem die Tatsache, daß bereits am 21.3.1933 Sondergerichte für politische Prozesse geschaffen wurden, womit das Prinzip der unabhängigen Rechtsprechung durchbrochen wurde. 29.3.33:LEX VAN DER LUBBE verkündet: Rückwirkende Geltung der durch die Reichstagsbrandverordnung eingeführten Todesstrafe für Brandstiftung. Verletzung des zentralen Rechtsgrundsatzes: "Nulla poena sine lege". 03.7.33: Nach dem "Röhm-Putsch": Die Mordaktionen werden nachträglich als "Staatsnotwehr" für rechtens erklärt. LÄNDER/FÖDERALISMUS: 05.03.33-10.03.33: Absetzung der nicht-nationalsozialistischen Länderregierungen und Ersetzung durch Reichskommissare (nach der RTW); Verfahren: "Gleichschaltung" durch Zusammenwirken von (verdeckter) Lenkung aus Berlin und organisiertem Terror einer manipulierten "Revolution von unten". 31. 03.33: Erstes Gesetz "zur Gleichstellung der Länder mit dem Reich". Die Länderparlamente werden ohne Wahl nach dem Verhältnis der Reichstagswahl neu gebildet, die Länderregierungen bekommen mit dem Ermächtigungsgesetz vergleichbare Befugnisse (Gesetze auch in Abweichung von der Verfassung). 07.04.33: Ein zweites Gesetz degradiert die Länder zu Verwaltungsinstanzen, indem den Länderregierungen Reichsstatthalter übergeordnet wurden. GLEICHSCHALTUNG DER BEHÖRDEN/DER BÜROKRATIE - Information 07.04.33: Gesetz zur "Wiederherstellung des Berufsbeamtentums". Ausschluß aller "Nichtarier", Beginn von Auswechslungen aus politischen Gründen. Auszug aus dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums". Auszug aus dem "Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" vom 7. IV. 1933. § 2: (1) Beamte, die seit dem 9. November 1918 in das Beamtenverhältnis eingetreten sind, ohne die für ihre Laufbahn vorgeschriebene'oder übliche Vorbildung oder sonstige Eignung zu besitzen, sind aus dem Dienste zu entlassen ... § 3: (1) Beamte, die nicht-arischer Abstammung sind, sind in den Ruhestand zu versetzen. Soweit es sich um Ehrenbeamte handelt, sind sie aus dem Amtsverhältnis zu entlassen § 4: Beamte, die nach ihrer bisherigen politischen Betätigung nicht die Gewähr dafür bieten, daß sie jederzeit rückhaltlos für den nationalen Staat eintreten, können aus dem Dienst entlassen werden ... [...] "Verordnung zum Schutz von Volk und Staat" (sog. Reichstagsbrandverordnung) "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat" (Ermächtigungsgesetz) Erstes Gesetz "zur Gleichstellung der Länder mit dem Reich" Landtage/kommunale Verwaltungsorgane aufgelöst Neuzusammensetzung dieser Organe wie RTWahlergebnis vom 5. März 1933 07.04.33 Gesetz "zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" "nichtarische" Beamte können entlassen werden Entlassung nicht-regimeloyaler Beamter 14.07.33 Gesetz "gegen die Neubildung von Parteien" Verbot aller Parteien außer der NSDAP (vorher schon: Selbstauflösung der Parteien außer KPD und SPD) 01.12.33 Gesetz "zur Sicherung der Einheit von Partei und Staat" NSDAP als "die Trägerin des deutschen Staatsgedankens" NSDAP und Staatsapparat werden miteinander verbunden ("Stellvertreter des Führers" und SAChef als Mitglieder der Reichsregierung) 30.01.34 Gesetz "über den Neuaufbau des Reiches" Aufhebung aller Länderparlamente Aufhebung des Föderalismus 01.08.34 Gesetz "über das Staatsoberhaupt des Deutschen Reiches" nach Hindenburgs Tod alle Befugnisse des Reichspräsidenten bei Hitler 28.02.33 23.03.33 31.03.33 angeblich wegen kommunistischer Gewaltakte werden Grundrechte eingeschränkt (Meinungsfreiheit, Freiheit der Person, Presse- u. Versammlungsfreiheit etc.) "Grundgesetz" des NS-Terrors Ausschaltung des Reichstages Reichsgesetze können von der Reichsregierung (Exekutive) beschlossen werden Reichsgesetze dürfen von der Verfassung abweichen