Machtausbau und Machtsicherung im Nationalsozialismus 1. Der

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Machtausbau und Machtsicherung im Nationalsozialismus
1. Der Reichstag brennt!
Weil die NSDAP bei den Wahlen im November 1932mit 33% die stärkste
Fraktion war und die letzten Reichskanzler Franz von Papen und Kurt
von Schleicher nur mit Notverordnungen regieren konnten, ernannte
der damalige Reichspräsident Paul von Hindenburg Adolf Hitler ,
obwohl er ihn nicht wohl gesonnen war, auf drängen von Industrie
und Großgrundbesitzern am 30.01.1933 zum neuen Reichskanzler.
Hitler nutzte diese Machtstellung sofort dazu aus, um sich und
seine Partei an der Macht zu erhalten. Auf Verlangen Hitlers löste
Reichspräsident Hindenburg am 02.02.1933 den Reichstag auf und
legte für den 05.03.1933 Neuwahlen fest. 27.02.1933 brannte der
Reichstag. Als Brandstifter wurde ein Kommunist ausfindig gemacht.
Die NS nahm das zum Anlass, viele Kommunisten zu verhaften und in
Konzentrationslager zu stecken.
2. Notverordnung
Unter Berufung auf die "Verordnung zum Schutz des deutschen Volkes"
wurden am 28.02.1933 die persönliche Meinungsäußerung die Presseund Vereinsfreiheit eingeschränkt. Es wurden harte Strafen für
Regierungsgegner angedroht und auch vollzogen.
3. Reichstagswahl
Die NSDAP hatte, gestützt durch SA und SS, die Möglichkeit einer
groß angelegten Wahlpropaganda während die Parteien wie SPD und KPD
u. a. an ihrer Wahlpropaganda durch die SA und SS stark behindert
wurden. Die Folge war, dass die NSDAP mit der DNVP in Koalition mit
51,9 % die Mehrheit hatte. SPD und Zentrum hatten insgesamt 32,2 %
der Stimmen, während die KPD mit 12,3 % abschnitt.
4. Der Tag von Potsdam
Beim großen Reichstagstreffen am 21.03.1933 in Potsdam wurden schon
die Abgeordneten der ungewünschten Parteien am Erscheinen
gehindert. Durch einstudierte Gesten und überzeugend scheinende
Reden Hitlers und seiner Minister gelang es, die Masse zu
überzeugen. Einen Welle der Sympathie schlug Hitler entgegen, der
es verstand, Menschen die eine große Verehrung genossen, wie
Hindenburg, in den Vordergrund zu stellen.
5. Ermächtigungsgesetz (I)
Am 24.03.1933 wurde ein Ermächtigungsgesetz verabschiedet und zwar
mit der Mehrheit der Abgeordnetenstimmen. Dieses Gesetz gab Hitler
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die Möglichkeit, Gegenstimmen auszuschalten, wenn es um Änderungen
der Verfassung ging.
6. Ermächtigungsgesetz (II)
Die Vorsitzenden der Zentrumspartei, wie der DNVP, hatten immer
noch gehofft, die Politik aus ihrer Sicht beeinflussen zu können.
Doch Hitler schaffte es durch immer neue Verordnungen und
Änderungen die Gesetze so zu gestalten, dass sie ihm und seiner
Partei nützlich waren.
7. Gleichschaltung
Die geistige Gleichschaltung bestand darin, dass vor allem
Propagandaminister Josef Göbels es vorantrieb, Bücher und anderes
Kulturgut, wie z. B. Theater, Oper und dergleichen, was nicht in
das Konzept der NSDAP passte, zu vernichten. Dagegen versuchte man,
Menschen aus Kultur und Wissenschaft in die Partei aufzunehmen und
dadurch da Niveau der Partei aufzubessern. Ebenso wurden berühmte
Gemälde, Bücher, Theater und Filme in das Kulturgut der NSDAP
aufgenommen. Die politische Gleichschaltung äußerte sich darin,
dass man die Selbstverwaltung der Länder, Städte und Gemeinden
einschränkte. Man strebte eine Zentralverwaltung unter
Parteikontrolle an. Die anderen oppositionellen politischen
Parteien wurden entweder verboten, oder mussten sich per Zwang
selbst auflösen. So auch der einstige Koalitionspartner DNVP. Die
Staatsregierung ernannte Reichsstatthalter, auch Gauleiter genannt.
Diese konnten Länderregierungen und ihre Abgeordneten dazu zwingen,
nur im Sinne der NSDAP zu regieren. Auch wurde ein "Gesetz zur
Wiederherstellung des Berufsbeamtentums" erlassen. Dadurch hatte
die Regierung Hitlers die Möglichkeit unliebsame Beamte zu
entlassen und Hitlertreue Beamte einzusetzen.
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