Nationalsozialistischer Führerstaat - ave

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Nationalsozialistischer Führerstaat
Volksgemeinschaft (Ideologie)
-in der Zeit des Nationalsozialismus ein propagandistischer Leitbegriff.
-definiert als „ auf gemeinsamen Blut, Schicksal und politischen Glauben beruhende
Lebensgemeinschaft eines Volkes, der Klassen- und Standesgegensätze fremd sind.
- „Volksgemeinschaft“ im Nationalsozialismus verspricht soziale Gemeinschaft,
Überwindung der Klassengesellschaft, politische Einheit und nationalen Wiederaufstieg.
Zerschlagung des demokratischen Rechtsstaates (Wirklichkeit)
-Die NSDAP errichtet totalitären
Einparteienstaat
-Missliebige Personen werden aus allen
staatlichen Organisationen entfernt
-Kommunisten, Sozialdemokraten und
Gewerkschafter werden beseitigt.
(Reichstagsbrandverordnung) 28.2.1933
-(Ermächtigungsgesetz) 23.3.1933;
-(Zerschlagung der Gewerkschaften)
2.5.1933
Propaganda und Terror
Gleichschaltung der öffentlichen Meinung im Sinne der NSDAP. Innerhalb kürzester Zeit
durchdringt die Partei auch das Privatleben, die NS-Propaganda ist allgegenwärtig.
13.3.1933 Gründung: Propagandaministerium
Propagandaministerium: arische Kunst u. Kultur; Einheit der Medien(Kino,Zeitung
etc.) Publikationserlaubnis nur für ideologiekonforme Redakteure; Bücher- und
Werksverbote; Bücherverbrennungen 10.5.1933
Widerstandshandlung => unnachsichtige Verfolgung
Politische Gegner kommen zu Tausenden in sogenannte Schutzhaft
Konzentrationslager werden errichtet
die Justiz gleichgeschaltet und die Gesetzgebung neu ausgerichtet.
Da große Teile der Bevölkerung diese Entwicklung mittragen, sind Misstrauen, Angst und Verrat
allgegenwärtig.
Mit Beginn des Krieges wird das Strafmaß verschärft.
Prozess der Gleichschaltung: (Die entscheidende Voraussetzung für die Maßnahmen war das
Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933)
Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens.
Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und
Gesellschaft aufzuheben.
- 7. April 1933: - 31. März 1933 ,
Aberkennung der Ländersouveränität
- 30. Januar 1934(Gesetz Neuaufbau des Reichs) Entzug der Länderrechte vollendet.
- 14. Februar 1934: Auflösung des Reichsrates und Übernahme der Landesjustizverwaltung.
Legalisiert durch Reichstagsbrandverordnung
-1. August 1934: Die „Gleichschaltung von Partei und Staat“ mit der Auflösung aller Parteien.
Auflösung der Gewerkschaften in die Deutsche Arbeitsfront Zwangsvereinigung der
Agrarverbände in den Reichsnährstand. VOLKSABSTIMMUNG: Amt des Reichspräsidenten
mit Reichskanzler verschmolzen.
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