Nationalsozialistischer Führerstaat Volksgemeinschaft (Ideologie) -in der Zeit des Nationalsozialismus ein propagandistischer Leitbegriff. -definiert als „ auf gemeinsamen Blut, Schicksal und politischen Glauben beruhende Lebensgemeinschaft eines Volkes, der Klassen- und Standesgegensätze fremd sind. - „Volksgemeinschaft“ im Nationalsozialismus verspricht soziale Gemeinschaft, Überwindung der Klassengesellschaft, politische Einheit und nationalen Wiederaufstieg. Zerschlagung des demokratischen Rechtsstaates (Wirklichkeit) -Die NSDAP errichtet totalitären Einparteienstaat -Missliebige Personen werden aus allen staatlichen Organisationen entfernt -Kommunisten, Sozialdemokraten und Gewerkschafter werden beseitigt. (Reichstagsbrandverordnung) 28.2.1933 -(Ermächtigungsgesetz) 23.3.1933; -(Zerschlagung der Gewerkschaften) 2.5.1933 Propaganda und Terror Gleichschaltung der öffentlichen Meinung im Sinne der NSDAP. Innerhalb kürzester Zeit durchdringt die Partei auch das Privatleben, die NS-Propaganda ist allgegenwärtig. 13.3.1933 Gründung: Propagandaministerium Propagandaministerium: arische Kunst u. Kultur; Einheit der Medien(Kino,Zeitung etc.) Publikationserlaubnis nur für ideologiekonforme Redakteure; Bücher- und Werksverbote; Bücherverbrennungen 10.5.1933 Widerstandshandlung => unnachsichtige Verfolgung Politische Gegner kommen zu Tausenden in sogenannte Schutzhaft Konzentrationslager werden errichtet die Justiz gleichgeschaltet und die Gesetzgebung neu ausgerichtet. Da große Teile der Bevölkerung diese Entwicklung mittragen, sind Misstrauen, Angst und Verrat allgegenwärtig. Mit Beginn des Krieges wird das Strafmaß verschärft. Prozess der Gleichschaltung: (Die entscheidende Voraussetzung für die Maßnahmen war das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933) Prozess der Vereinheitlichung des gesamten gesellschaftlichen und politischen Lebens. Ziel war es, bis 1934 den als Zerrissenheit verstandenen Pluralismus in Staat und Gesellschaft aufzuheben. - 7. April 1933: - 31. März 1933 , Aberkennung der Ländersouveränität - 30. Januar 1934(Gesetz Neuaufbau des Reichs) Entzug der Länderrechte vollendet. - 14. Februar 1934: Auflösung des Reichsrates und Übernahme der Landesjustizverwaltung. Legalisiert durch Reichstagsbrandverordnung -1. August 1934: Die „Gleichschaltung von Partei und Staat“ mit der Auflösung aller Parteien. Auflösung der Gewerkschaften in die Deutsche Arbeitsfront Zwangsvereinigung der Agrarverbände in den Reichsnährstand. VOLKSABSTIMMUNG: Amt des Reichspräsidenten mit Reichskanzler verschmolzen.