An PU - BfArM

Werbung
Bundesinstitut für Arzneimittel
und Medizinprodukte
BfArM  Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3  D-53175 Bonn
An PU
mit nat. Zul. oder DE=RMS
Postanschrift:
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
D-53175 Bonn
http://www.bfarm.de
Telefon:
(0228) 207-30
(0228) 99307-0
Telefax:
(0228) 207-5207
nachrichtl.
(0228) 99307-5207
Stufenplanbeteiligte,e-mail:
[email protected]
Olanzapin: extra
Risperidon: extra
Zul. mit DE=CMS,
Parallelimporteure (einschl. VAD, BAI)
Ihre Zeichen und Nachricht vom
Gesch.Z.:
Bitte bei Antwort angeben
75.02-3822-V12369-63558/11
(0228) 99307-
Bonn,
5648
18. Juli 2011
Abwehr von Gefahren durch Arzneimittel, Stufe II
Antipsychotika:
1. Erhöhte Mortalität bei älteren Menschen mit Demenz-Erkrankungen
2. Venöse Thromboembolien (VTE)
3. Unerwünschte zerebrovaskuläre Ereignisse
Betroffene Wirkstoffe:
I. Typische Antipsychotika: Benperidol, Bromperidol, Chlorprothixen, Flupentixol, Fluphenazin, Fluspirilen,
Haloperidol, Levomepromazin, Melperon, Perazin, Perphenazin, Pimozid, Pipamperon, Promethazin,
Prothipendyl, Sulpirid, Thioridazin, Zuclopenthixol
II. Atypische Antipsychotika: Amisulprid, Clozapin, Quetiapin, Sertindol, Tiaprid, Ziprasidon, Zotepin
Ihre betroffenen Arzneimittel:
siehe Anlage
Bezug:
1. Anhörung nach dem Stufenplan, Stufe II, vom 9.12.2009, veröffentlicht im Bundesanzeiger vom
29.12.2009, AZ 75.02-3822-V12369/82400/09
2. Stellungnahmen der Verbände der pharmazeutischen Industrie unter Federführung des BAH vom
22.1.2010 und vom 23.2.2010
3. Stellungnahmen einzelner pharmazeutischer Unternehmer
4. Schreiben des VAD vom 8.1.2010
5. Schreiben des BfArM vom 25.1.2010, 2.2.2010 und 3.3.2010 zu Formalien und Fristen
6. Stellungnahme des BfArM vom 14.4.2010 (AZ 75.02-3822-V-12369-65062/10) an die Verbände der
pharmazeutischen Industrie
Sehr geehrte Damen und Herren,
Bezug nehmend auf die Anhörung nach dem Stufenplan, Stufe II, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 196
vom 29.12.2009, S. 4471-72, betreffend die Arzneimittelgruppe der Antipsychotika und das erhöhte Risiko
für das Auftreten von venösen Thromboembolien (VTE), unerwünschten zerebrovaskulären Ereignissen oder
erhöhter Mortalität bei älteren Menschen mit Demenzerkrankungen sowie unter Berücksichtigung Ihrer oben
genannten Stellungnahmen ergeht hiermit folgender
Das BfArM ist ein Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.
-2-
BESCHEID
Die Zulassungen der in der Anlage aufgeführten Arzneimittel mit den oben genannten Wirkstoffen sind im
Geltungsbereich des Arzneimittelgesetzes (AMG) mit Wirkung vom 15.10.2011 wie folgt zu ergänzen.
1. RISIKO „VENÖSE THROMBOEMBOLIEN“ (ALLE ANTIPSYCHOTIKA)
Betroffen sind alle in der Anlage genannten Arzneimittel aus der Gruppe der Antipsychotika.
Fachinformation
Abschnitt „4.4. Warnhinweise“
„Thromboembolie-Risiko
Im Zusammenhang mit der Anwendung von Antipsychotika sind Fälle von venösen Thromboembolien
(VTE) berichtet worden. Da Patienten, die mit Antipsychotika behandelt werden, häufig erworbene
Risikofaktoren für VTE aufweisen, sollten alle möglichen Risikofaktoren für VTE vor und während der
Behandlung mit < > identifiziert und Präventivmaßnahmen ergriffen werden.“
Abschnitt „4.8 Nebenwirkungen“
Wenn keine Häufigkeitsangaben bekannt sind oder keine Nebenwirkungen zu dem spezifischen Arzneimittel
vorliegen, ist folgender Text zu übernehmen:
Häufigkeit: „Nicht bekannt (Häufigkeit auf Grundlage der verfügbaren Daten nicht abschätzbar)“:
„Fälle von Thromboembolien (einschließlich Fällen von Lungenembolie und Fällen von tiefer
Venenthrombose)“
Wenn die Häufigkeit für den Wirkstoff oder das spezielle Arzneimittel quantifizierbar ist, sind die
entsprechenden Häufigkeiten anzugeben und der Text lautet:
Häufigkeit: „XXX“:
„Thromboembolien (einschließlich Lungenembolie und tiefer Venenthrombose)“
Gebrauchsinformation
Abschnitt „Was müssen Sie vor der Einnahme von < > beachten?“
„Besondere Vorsicht bei der Einnahme von < > ist erforderlich“
„Seien Sie besonders vorsichtig,

wenn Sie oder ein Verwandter schon einmal venöse Thrombosen (Blutgerinnsel) hatten, denn
derartige Arzneimittel werden mit dem Auftreten von Blutgerinnseln in Verbindung gebracht.“
Abschnitt „Nebenwirkungen“
 „Blutgerinnsel in den Venen, vor allem in den Beinen (mit Schwellungen, Schmerzen und Rötungen
der Beine), die möglicherweise über die Blutbahn in die Lunge gelangen und dort Brustschmerzen
sowie Schwierigkeiten beim Atmen verursachen können. Wenn Sie eines dieser Symptome bei sich
beobachten, holen Sie bitte unverzüglich ärztlichen Rat ein.“
-3-
-3-
2. RISIKO „ERHÖHTE
ERKRANKUNGEN“
MORTALITÄT
BEI
ÄLTEREN
MENSCHEN
MIT
DEMENZ-
Betroffen sind alle in der Anlage genannten Arzneimittel aus der Gruppe der typischen Antipsychotika.
Fachinformation
Abschnitt „4.4. Warnhinweise“
„Erhöhte Mortalität bei älteren Menschen mit Demenz-Erkrankungen
Die Daten zweier großer Anwendungsstudien zeigten, dass ältere Menschen mit Demenz-Erkrankungen,
die mit konventionellen (typischen) Antipsychotika behandelt wurden, einem leicht erhöhten
Mortalitätsrisiko im Vergleich zu nicht mit Antipsychotika Behandelten ausgesetzt sind. Anhand der
vorliegenden Studiendaten kann eine genaue Höhe dieses Risikos nicht angegeben werden und die
Ursache für die Risikoerhöhung ist nicht bekannt.“
Im gleichen Abschnitt ist weiterhin für Ihre Arzneimittel folgender Satz aufzunehmen*):
„< > ist nicht zur Behandlung
zusammenhängen, zugelassen.“*)
von
Verhaltensstörungen,
die
mit
Demenz-Erkrankungen
*)Ausnahme:
Bei Ihren Haloperidol-, Melperon- oder Pipamperon-haltigen Arzneimitteln, soweit sie eine Indikation
zur Behandlung von Demenzpatienten haben, ist statt des Satzes „< > ist nicht zur Behandlung von
Verhaltensstörungen, die mit Demenz-Erkrankungen zusammenhängen, zugelassen.“ Folgendes im Abschnitt 4.4.
aufzunehmen:
„Aufgrund dieser Risiken ist im Einzelfall durch den behandelnden Arzt zu prüfen, ob <> zur
Behandlung von Verhaltensstörungen, die mit Demenzerkrankungen zusammen hängen, angewendet
werden soll“.
In Anlehnung an die SPC von Risperidon-haltigen Arzneimitteln ist bei Ihren Haloperidol-, Melperonoder Pipameron-haltigen Arzneimitteln in diesem Fall weiterhin zu ergänzen:
„Patienten/Pflegepersonal sollte(n) dazu angehalten werden, dass sie Anzeichen für ein mögliches
zerebrovaskuläres Ereignis wie plötzliche Erschlaffung, Taubheit in Gesicht, Armen oder Beinen sowie
Sprach- oder Sehstörungen unverzüglich an den behandelnden Arzt berichten sollen. Unverzüglich
sind alle Behandlungsmöglichkeiten oder ein Abbruch der Therapie mit < > in Betracht zu ziehen.“
Gebrauchsinformation
Abschnitt „Was müssen Sie vor der Einnahme von < > beachten?“
„Besondere Vorsicht bei der Einnahme von < > ist erforderlich“
„Erhöhte Mortalität bei älteren Menschen mit Demenz-Erkrankungen
Bei älteren Menschen mit Demenz-Erkrankungen, die mit Antipsychotika behandelt wurden, wurde ein
geringer Anstieg in der Anzahl der Todesfälle im Vergleich mit denjenigen, die keine Antipsychotika
einnahmen, berichtet.“
Hinweis: Widersprechende Textpasssagen sind in der Fach- und Gebrauchsinformation zu streichen.
-4-
-4-
3. RISIKO „UNERWÜNSCHTE ZEREBROVASKULÄRE EREIGNISSE“
(ALLE ANTIPSYCHOTIKA)
Betroffen sind alle in der Anlage genannten Arzneimittel aus der Gruppe der Antipsychotika.
Fachinformation
Abschnitt „4.4. Warnhinweise“
„Erhöhtes Risiko für das Auftreten von unerwünschten zerebrovaskulären Ereignissen
In randomisierten, placebokontrollierten klinischen Studien mit an Demenz erkrankten Patienten, die mit
einigen atypischen Antipsychotika behandelt wurden, wurde ein etwa um das dreifache erhöhtes Risiko
für unerwünschte zerebrovaskuläre Ereignisse beobachtet. Der Mechanismus, der zu dieser
Risikoerhöhung führt, ist unbekannt. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Wirkung auch bei
der Anwendung anderer Antipsychotika oder bei anderen Patientengruppen auftritt. < > sollte daher bei
Patienten, die ein erhöhtes Schlaganfallrisiko haben, mit Vorsicht angewendet werden."
Gebrauchsinformation
Abschnitt „Was müssen Sie vor der Einnahme von < > beachten?“
„Besondere Vorsicht bei der Einnahme von < > ist erforderlich“
„Seien Sie besonders vorsichtig,
 „wenn Sie ein erhöhtes Schlaganfall-Risiko oder eine vorübergehende Verringerung der
Blutversorgung des Gehirns haben.“
Hinweis zum CV-Risiko:
Wenn in den Produktinformationen Ihrer Arzneimittel aufgrund einer anderen Harmonisierung oder zentralen
Zulassung bei der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA bereits ein inhaltlich ähnlicher Text zum Risiko für
das Auftreten unerwünschter zerebrovaskulärer Ereignisse enthalten ist, ist der bisherige Text
beizubehalten. Hinsichtlich der aufzunehmenden Texte zum Risiko unerwünschter zerebrovaskulärer
Ereignisse ist der Bescheid dann gegenstandslos. Bitte reichen Sie dem BfArM unter Angabe des oben
genannten Aktenzeichens formlos dazu die aktuellen Produktinformationen ein.
Begründung
Die o. g. Maßnahmen werden gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe a) und Nr. 2a Buchstabe a) des
Arzneimittelgesetzes (AMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.12.2005 (BGBl. I S. 3394), das
zuletzt durch Artikel 1 des Fünfzehnten Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 25. Mai 2011
(BGBl. I S. 946) geändert worden ist, angeordnet.
Danach kann die Zulassungsbehörde anordnen, dass in die Gebrauchsinformation und in die
Fachinformation Hinweise oder Warnhinweise aufgenommen werden, um bei der Anwendung des
Arzneimittels eine unmittelbare oder mittelbare Gefährdung der Gesundheit von Mensch oder Tier zu
verhüten. Die Voraussetzungen liegen hier vor.
Bezug nehmend auf die oben genannten Stellungnahme der Verbände der pharmazeutischen Industrie
unter Federführung des BAH vom Januar und Februar 2010 und auf die Stellungnahme des BfArM vom
14.4.2010 (AZ 75.02-3822-V-12369-65062/10) an die Verbände der pharmazeutischen Industrie weisen wir
darauf hin, dass die Textvorgaben des BfArM zum Schlaganfallrisiko aus fachlich-inhaltlichen Gründen in der
nun angeordneten Form vorgesehen sind. Hinsichtlich der Hinweise für das Auftreten von unerwarteten
zerebrovaskulären Ereignissen geht das BfArM auf die Vorschläge der Verbände der pharmazeutischen
-5-
-5-
Industrie ein. Ebenso werden nun modifizierte Texte für einige der oben aufgeführten Arzneimittel, die zur
Behandlung von Verhaltensstörungen, die im Zusammenhang mit Demenzerkrankungen stehen, zugelassen
sind, angeordnet.
Zur weiteren Begründung wird hinsichtlich des Mortalitätsrisikos verwiesen auf den Bewertungsbericht des
Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur EMA vom 20. November
2008, der auf der Webseite des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
(www.bfarm.de) unter „Pharmakovigilanz > Stufenplanverfahren > Antipsychotika > AR-Mortalitätsrisiko“
veröffentlicht ist. Hinsichtlich des VTE-Risikos wird auf den Bewertungsbericht der PharmakovigilanzArbeitsgruppe (PhVWP) des CHMP verwiesen, der im Oktober 2009 in Kurzform als Dokument
EMEA/666243/2009
veröffentlicht
wurde
siehe
(www.ema.europa.eu/ema/index.jsp?curl=pages
/news_and_events/..). Hinsichtlich des zerebrovaskulären Risikos wird verwiesen auf den Bericht der
PhVWP vom September/Oktober 2005, der auf der Webseite des BfArM unter „Pharmakovigilanz >
Stufenplanverfahren > Antipsychotika > AR-CVA“ veröffentlicht ist.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der
Widerspruch ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, Kurt-Georg-Kiesinger Allee 3,
53175 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Weiteres Vorgehen
Für Arzneimittel mit Deutschland als Concerned Member State (CMS) oder für Parallelimporte ergeht dieser
Bescheid nachrichtlich. Wenden Sie sich zur Umsetzung der Texte bitte an den Reference Member State
(RMS) bzw. den Originalhersteller des betreffenden Arzneimittels.
Wenn Ihre Arzneimittel mit Deutschland als CMS zugelassen sind, teilen Sie dem BfArM unter Verwendung
des o.g. Aktenzeichens bitte mit, bis wann die Umsetzung erfolgen wird.
Bei Parallelimporten sind die Änderungen nach der Umsetzung durch den Originalhersteller unverzüglich im
Rahmen einer Anzeige zur Anpassung an die Bezugszulassung umzusetzen.
Wenn Sie bestätigen können, dass in den Produktinformationen Ihrer Arzneimittel die oben genannten
Warnhinweise und Nebenwirkungen mit einem leicht abweichenden Wortlaut bereits enthalten sind und Sie
nachweisen können, dass die Produktinformationen damit wörtlich denen eines Referenz-Arzneimittels mit
dem gleichen Wirkstoff entsprechen, teilen Sie dies dem BfArM unter Angabe des oben genannten
Aktenzeichens bitte mit.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Dr. A. Thiele
Anlage
Herunterladen