WENDEPUNKTE UND BRUCHLINIEN Die bedeutsamsten Faktoren, die das menschliche Zusammenleben bestimmen sind das Recht, die Kultur, die gesellschaftlichen Traditionen und die Religion. Zwar der Durchbruch und die Interpretierung dieser Begriffe vom Staat zu Staat verschieden sind, ist in allgemeinen zu behaupten, dass die Wechselwirkung der oben genannten, also die des Rechts, der Kultur, der Rechtsgewohnheiten und Traditionen und der religiös-sittlichen Normen die gesellschaftlichen Vielfältigkeit ergeben, die gegebene rechtliche Problemen auf verschiedenen Weise beantwortet, sogar man nähert sich dadurch zum Wesen bestimmter Institutionen mit eigenartigen, charakteristischen Fragestellung. Die einzelnen historischen Epochen und die zur verschiedenen Kulturkreisen gehörigen Staaten dienen als abwechslungsreiche Beispiele dafür, dass das Aufeinanderwirken dieser vier Faktoren in den Methoden verschiedene, aber der Ergebnisse und Zielsetzungen betreffend ähnliche Lösungen hervorrufen können. Gibt es Risslinien zwischen den obigen vier Faktoren, oder ist die Aufeinanderwirkung dieser unvermeidlich? Können die Grenzen so verwischt werden, dass schon auch die Trennung dieser auf Schwierigkeiten stoßen muss? Wenn man verschiedene Zeitperioden untersucht, kann folgendes festgestellt werden: es kam vor, dass das Recht mit der Zurücksetzung der Traditionen zur Geltung kommen versuchte, aber man findet auch zahlreiche Beispiele auf die Gegensatz, wenn die in dem Gewohnheitsrecht offenbarende Tradition die Kraft der positiv-rechtlichen Normen zerstörte. Es ist bis zu den heutigen Tagen bezeichnend, dass das Rechtsleben durch die Wirkung der sittlichen Normen so durchwebt ist, dass es aus der Regelung einzelnen Rechtsgebieten verdrängt, dem Geltung kommen der religiösen Normen ein weites Feld bietet. In der rechtlichen Regelung wurde durch lange Jahrhunderten in den common-law-Länder eher die Tradition, auf dem Kontinent und vor allem in den islamischer Welt die sittlich-religiöse Normen und das Gewohnheitsrecht betont. Die Beziehung von Recht, Kultur, Tradition und Religion kann sowohl auf der Ebene der Gesellschaft als auch von der Seite des Individuums untersucht werden. Wendet die Einzelperson, die durch ihr Subjekt determiniert ist, während der Lösung gegebenen rechtlichen Situationen die Rechtsvorschriften von den hier genannten Faktoren unabhängig an, oder wieweit ist unumgänglich, dass die herrschende Normen und Ideen der Gemeinschaft, in der sie lebt auch in diesem Hinsicht auf sie einwirken? Wie beeindrucken diese Faktoren das Rechtsbewusstsein des Einzelnen? Rechtsgelehrten analysierten diese Fragen und erörterten ihre Ansichte in ihren auch für die Zeitgenossen und für die Zukunft bedeutsamen Werken, wodurch auch die Rechtsdogmatik ziseliert wurde. Aber auch in ihrem Fall kann beobachtet werden, dass die Ausgestaltung ihrer Lehren durch die wissenschaftlichen Schulen, zu denen sie angehörten, durch das Gemeinschaftsgeist ihres Lebens und die Lehrsätze, die sie aus der Arbeit ihrer wissenschaftlichen Vorgängen entnahmen beeinflusst wurde. Ebenfalls die praktizierenden Juristen, die während ihrer alltäglichen Tätigkeit und während der Rechtsanwendung die adäquaten Lösungsmöglichkeiten eines gegebenen Falles ausarbeiten, treffen ihre Entscheidungen durch die herrschenden Ideen ihrer gesellschaftlichen Umgebung bestimmt. Wenn man hier über Wendepunkte spricht, möchten wir diejenige Momente ergreifen, in denen ein neues Machtfaktor von ausschlaggebender Bedeutung wird, eine neue Gedanke entsteht, eine Kontinente überspannende ideologische Anschauungswende erfolgt, die oft auch Katalysator politischen Änderungen ist, oder die Grundlagen der Macht, die die eine oder mehrere der oben genannten vier Elementen vertritt, erschüttert werden, und dadurch das Recht, die Kultur, die Religion oder die Tradition gegen einander aus ihrer Wichtigkeit verlieren. Wir bitten die Kollegen, die einen Vortrag halten möchten, einen Abstract (max. eine Seite) und einen Lebenslauf bis zum 15. Januar 2008 an die folgende E-Mail Adresse zu senden: [email protected] Die Organisatoren der Konferenz entscheiden sich über die Annahme des Vortrags bis zum 31. Januar 2008