Wendepunkte und Bruchlinien/Risslinien

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WENDEPUNKTE UND BRUCHLINIEN
Die bedeutsamsten Faktoren, die das menschliche Zusammenleben bestimmen sind das Recht, die
Kultur, die gesellschaftlichen Traditionen und die Religion. Zwar der Durchbruch und die
Interpretierung dieser Begriffe vom Staat zu Staat verschieden sind, ist in allgemeinen zu
behaupten, dass die Wechselwirkung der oben genannten, also die des Rechts, der Kultur, der
Rechtsgewohnheiten und Traditionen und der religiös-sittlichen Normen die gesellschaftlichen
Vielfältigkeit ergeben, die gegebene rechtliche Problemen auf verschiedenen Weise beantwortet,
sogar man nähert sich dadurch zum Wesen bestimmter Institutionen mit eigenartigen,
charakteristischen Fragestellung. Die einzelnen historischen Epochen und die zur verschiedenen
Kulturkreisen gehörigen Staaten dienen als abwechslungsreiche Beispiele dafür, dass das
Aufeinanderwirken dieser vier Faktoren in den Methoden verschiedene, aber der Ergebnisse und
Zielsetzungen betreffend ähnliche Lösungen hervorrufen können.
Gibt es Risslinien zwischen den obigen vier Faktoren, oder ist die Aufeinanderwirkung dieser
unvermeidlich? Können die Grenzen so verwischt werden, dass schon auch die Trennung dieser
auf Schwierigkeiten stoßen muss?
Wenn man verschiedene Zeitperioden untersucht, kann folgendes festgestellt werden: es kam vor,
dass das Recht mit der Zurücksetzung der Traditionen zur Geltung kommen versuchte, aber man
findet auch zahlreiche Beispiele auf die Gegensatz, wenn die in dem Gewohnheitsrecht
offenbarende Tradition die Kraft der positiv-rechtlichen Normen zerstörte. Es ist bis zu den
heutigen Tagen bezeichnend, dass das Rechtsleben durch die Wirkung der sittlichen Normen so
durchwebt ist, dass es aus der Regelung einzelnen Rechtsgebieten verdrängt, dem Geltung
kommen der religiösen Normen ein weites Feld bietet. In der rechtlichen Regelung wurde durch
lange Jahrhunderten in den common-law-Länder eher die Tradition, auf dem Kontinent und vor
allem in den islamischer Welt die sittlich-religiöse Normen und das Gewohnheitsrecht betont.
Die Beziehung von Recht, Kultur, Tradition und Religion kann sowohl auf der Ebene der
Gesellschaft als auch von der Seite des Individuums untersucht werden.
Wendet die Einzelperson, die durch ihr Subjekt determiniert ist, während der Lösung gegebenen
rechtlichen Situationen die Rechtsvorschriften von den hier genannten Faktoren unabhängig an,
oder wieweit ist unumgänglich, dass die herrschende Normen und Ideen der Gemeinschaft, in der
sie lebt auch in diesem Hinsicht auf sie einwirken? Wie beeindrucken diese Faktoren das
Rechtsbewusstsein des Einzelnen?
Rechtsgelehrten analysierten diese Fragen und erörterten ihre Ansichte in ihren auch für die
Zeitgenossen und für die Zukunft bedeutsamen Werken, wodurch auch die Rechtsdogmatik
ziseliert wurde. Aber auch in ihrem Fall kann beobachtet werden, dass die Ausgestaltung ihrer
Lehren durch die wissenschaftlichen Schulen, zu denen sie angehörten, durch das
Gemeinschaftsgeist ihres Lebens und die Lehrsätze, die sie aus der Arbeit ihrer
wissenschaftlichen Vorgängen entnahmen beeinflusst wurde. Ebenfalls die praktizierenden
Juristen, die während ihrer alltäglichen Tätigkeit und während der Rechtsanwendung die
adäquaten Lösungsmöglichkeiten eines gegebenen Falles ausarbeiten, treffen ihre Entscheidungen
durch die herrschenden Ideen ihrer gesellschaftlichen Umgebung bestimmt.
Wenn man hier über Wendepunkte spricht, möchten wir diejenige Momente ergreifen, in denen
ein neues Machtfaktor von ausschlaggebender Bedeutung wird, eine neue Gedanke entsteht, eine
Kontinente überspannende ideologische Anschauungswende erfolgt, die oft auch Katalysator
politischen Änderungen ist, oder die Grundlagen der Macht, die die eine oder mehrere der oben
genannten vier Elementen vertritt, erschüttert werden, und dadurch das Recht, die Kultur, die
Religion oder die Tradition gegen einander aus ihrer Wichtigkeit verlieren.
Wir bitten die Kollegen, die einen Vortrag halten möchten, einen Abstract (max. eine Seite) und
einen Lebenslauf bis zum 15. Januar 2008 an die folgende E-Mail Adresse zu senden:
[email protected]
Die Organisatoren der Konferenz entscheiden sich über die Annahme des Vortrags bis zum 31.
Januar 2008
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