ENIL-Vorschlag für einen Entschließungsantrag des Europäischen Parlaments zu den Auswirkungen der Kürzungen öffentlicher Ausgaben für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union Das Europäische Parlament, unter Hinweis auf Artikel 13 des EG-Vertrags, unter Hinweis auf die Artikel 21 und 26 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, unter Hinweis auf die Entschließung des Europarates über die Situation von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union (2008/C 75/01), unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu den Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der EU (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG), unter Hinweis auf die Europäische Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein barrierefreies Europa“ (KOM (2010) 636), unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Europäische Jahr zur Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010), unter Hinweis auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, welche von der Europäischen Union am 23. Dezember 2010 ratifiziert wurde, unter Hinweis auf die Regel 4 der UNO-Rahmenbestimmungen für die Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (Resolution der Generalversammlung der Vereinten Nationen 48/96 vom 20. Dezember 1993), A. in der Erwägung, dass mehr als 1,2 Millionen Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union in Langzeitheimen1 leben, Mansell J, Knapp M, Beadle-Brown J und Beecham, J (2007) Deinstitutionalisation and community living – outcomes and costs: report of a European Study. Volume 2: Main Report. Canterbury: Tizard Centre, University of Kent. 1 B. C. D. E. 1. 2. 3. 4. aufgrund des Mangels oder der Abwesenheit von gemeindenahen Dienstleistungen in vielen Mitgliedsstaaten, in der Erwägung, dass das Recht auf häusliche Pflege, stationäre und andere gemeindenahe Dienstleistungen, einschließlich persönlicher Assistenz, im Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verankert ist, in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Mehrheit seiner Mitgliedsstaaten die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ratifiziert hat, in der Erwägung, dass der Zugang zu persönlicher Assistenz und anderen unterstützenden Dienstleistungen die grundlegende Voraussetzung für Menschen mit Behinderungen ist, um auf gleicher Basis eine Arbeit wie andere europäische Bürger aufzunehmen, in der Erwägung, dass das Recht auf persönliche Assistenz und andere gemeindenahe Dienstleistungen Menschen mit Behinderungen in vielen Mitgliedsstaaten als Teil der Sparmassnahmen weggenommen oder reduziert wird, Bedauert zutiefst, dass Menschen mit Behinderungen in der ganzen Europäischen Union auf unangemessene Weise durch die Kürzungen der öffentlichen Ausgaben benachteiligt werden, in dem sie als Auswirkung die unterstützenden Dienstleistungen wie beispielsweise persönliche Assistenz und direkte Bezahlung verlieren, welche es ihnen erlauben selbstbestimmt in der Gemeinschaft zu leben; Befürchtet, dass der Wegfall der unterstützenden Dienstleistungen bei Menschen mit Behinderungen zu einer Zunahme von Menschen in Langzeitpflegeeinrichtungen und zu weiterer sozialer Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union führt, die in unmittelbarer Verletzung mit den Verpflichtungen der Europäischen Union unter der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 steht; Betont die Rechte von Menschen mit Behinderungen wie sie in den internationalen Konventionen verankert sind, insbesondere in der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen; Unterstreicht die Verpflichtung der Europäischen Union für soziale Inklusion von Menschen mit Behinderungen und gegen Diskriminierung im Zugang zu Arbeit und Beschäftigung; 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. Fordert die Mitgliedsstaaten auf, alle angekündigten Kürzungen bei den gemeindenahen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zurückzunehmen; Fordert die Mitgliedsstaaten auf, die gemeindenahen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen wiedereinzuführen, wie beispielsweise die persönliche Assistenz und die direkte Bezahlung, welche als Auswirkung der Kürzungen von öffentlichen Ausgaben eliminiert und heruntergestuft worden sind; Bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Mitgliedsstaaten nationale Strategien entwickeln und umsetzen müssen, um die Bereitstellung der Pflege von den Heimen zu den Gemeinden zu transferieren; Bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Mitgliedsstaaten eine nationale Politik zur persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderungen entwickeln und Gelder für dessen Umsetzung bereitstellen; Fordert die Mitgliedsstaaten auf, dass sie die notwendigen Rechtsmittel für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen, damit sie ihre Rechte durchsetzen können; Unterstützt jene Mitgliedsstaaten, welche einen Umsetzungsprozess der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen begonnen haben, und fordert die übrigen Mitgliedsstaaten auf, dies ebenfalls zu tun; Fordert den Rat auf, die Verhandlungen über den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu beschleunigen, um den Schutz gegen Diskriminierung auch über den Bereich der Arbeit hinaus auszuweiten; Fordert die Kommission dazu auf, die volle Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu unterstützen, wie in der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen 2010-2020 beschrieben; Fordert die Kommission dazu auf, Richtlinien zu adoptieren über den Gebrauch des Strukturfonds und anderen EU-Geldern, um die Entwicklung von gemeindenahen Dienstleistungen in den Mitgliedsstaaten zu unterstützen; Fordert die Kommission auf, die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ohne weitere Verzögerung zu beginnen; 15. Beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung an den Rat und an die Kommission zu übermitteln.