ENIL Proposal for a Resolution of the European Parliament on the

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ENIL-Vorschlag für einen Entschließungsantrag des Europäischen
Parlaments zu den Auswirkungen der Kürzungen öffentlicher
Ausgaben für Menschen mit Behinderungen in der Europäischen
Union
Das Europäische Parlament,
unter Hinweis auf Artikel 13 des EG-Vertrags,
unter Hinweis auf die Artikel 21 und 26 der Charta der Grundrechte der
Europäischen Union,
unter Hinweis auf die Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27.
November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die
Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf,
unter Hinweis auf die Entschließung des Europarates über die Situation
von Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union (2008/C
75/01),
unter Hinweis auf seine Entschließung vom 20. Mai 2008 zu den
Fortschritten in Bezug auf Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung in der
EU (Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG und 2000/78/EG),
unter Hinweis auf die Europäische Strategie zugunsten von Menschen
mit Behinderungen 2010-2020: Erneuertes Engagement für ein
barrierefreies Europa“ (KOM (2010) 636),
unter Hinweis auf die Entscheidung des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 22. Oktober 2008 über das Europäische Jahr zur
Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung (2010),
unter Hinweis auf die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen, welche von der Europäischen Union am 23. Dezember
2010 ratifiziert wurde,
unter Hinweis auf die Regel 4 der UNO-Rahmenbestimmungen für die
Herstellung der Chancengleichheit für Behinderte (Resolution der
Generalversammlung der Vereinten Nationen 48/96 vom 20. Dezember
1993),
A.
in der Erwägung, dass mehr als 1,2 Millionen Menschen mit
Behinderungen in der Europäischen Union in Langzeitheimen1 leben,
Mansell J, Knapp M, Beadle-Brown J und Beecham, J (2007) Deinstitutionalisation and community living –
outcomes and costs: report of a European Study. Volume 2: Main Report. Canterbury: Tizard Centre,
University of Kent.
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B.
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4.
aufgrund des Mangels oder der Abwesenheit von gemeindenahen
Dienstleistungen in vielen Mitgliedsstaaten,
in der Erwägung, dass das Recht auf häusliche Pflege, stationäre und
andere gemeindenahe Dienstleistungen, einschließlich persönlicher
Assistenz, im Artikel 19 der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen verankert ist,
in der Erwägung, dass die Europäische Union und die Mehrheit seiner
Mitgliedsstaaten die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen ratifiziert hat,
in der Erwägung, dass der Zugang zu persönlicher Assistenz und anderen
unterstützenden Dienstleistungen die grundlegende Voraussetzung für
Menschen mit Behinderungen ist, um auf gleicher Basis eine Arbeit wie
andere europäische Bürger aufzunehmen,
in der Erwägung, dass das Recht auf persönliche Assistenz und andere
gemeindenahe Dienstleistungen Menschen mit Behinderungen in vielen
Mitgliedsstaaten als Teil der Sparmassnahmen weggenommen oder
reduziert wird,
Bedauert zutiefst, dass Menschen mit Behinderungen in der ganzen
Europäischen Union auf unangemessene Weise durch die Kürzungen der
öffentlichen Ausgaben benachteiligt werden, in dem sie als Auswirkung
die unterstützenden Dienstleistungen wie beispielsweise persönliche
Assistenz und direkte Bezahlung verlieren, welche es ihnen erlauben
selbstbestimmt in der Gemeinschaft zu leben;
Befürchtet, dass der Wegfall der unterstützenden Dienstleistungen bei
Menschen mit Behinderungen zu einer Zunahme von Menschen in
Langzeitpflegeeinrichtungen und zu weiterer sozialer Ausgrenzung von
Menschen mit Behinderungen in der Europäischen Union führt, die in
unmittelbarer Verletzung mit den Verpflichtungen der Europäischen
Union unter der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen und der Europäischen Strategie zugunsten von Menschen
mit Behinderungen 2010-2020 steht;
Betont die Rechte von Menschen mit Behinderungen wie sie in den
internationalen Konventionen verankert sind, insbesondere in der UNKonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
Unterstreicht die Verpflichtung der Europäischen Union für soziale
Inklusion von Menschen mit Behinderungen und gegen Diskriminierung
im Zugang zu Arbeit und Beschäftigung;
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Fordert die Mitgliedsstaaten auf, alle angekündigten Kürzungen bei den
gemeindenahen Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen
zurückzunehmen;
Fordert die Mitgliedsstaaten auf, die gemeindenahen Dienstleistungen
für Menschen mit Behinderungen wiedereinzuführen, wie beispielsweise
die persönliche Assistenz und die direkte Bezahlung, welche als
Auswirkung der Kürzungen von öffentlichen Ausgaben eliminiert und
heruntergestuft worden sind;
Bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Mitgliedsstaaten nationale
Strategien entwickeln und umsetzen müssen, um die Bereitstellung der
Pflege von den Heimen zu den Gemeinden zu transferieren;
Bekräftigt die Notwendigkeit, dass die Mitgliedsstaaten eine nationale
Politik zur persönlichen Assistenz für Menschen mit Behinderungen
entwickeln und Gelder für dessen Umsetzung bereitstellen;
Fordert die Mitgliedsstaaten auf, dass sie die notwendigen Rechtsmittel
für Menschen mit Behinderungen zur Verfügung stellen, damit sie ihre
Rechte durchsetzen können;
Unterstützt jene Mitgliedsstaaten, welche einen Umsetzungsprozess der
UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
begonnen haben, und fordert die übrigen Mitgliedsstaaten auf, dies
ebenfalls zu tun;
Fordert den Rat auf, die Verhandlungen über den Vorschlag für eine
Richtlinie des Rates zur Anwendung des Grundsatzes der
Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung,
einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung zu
beschleunigen, um den Schutz gegen Diskriminierung auch über den
Bereich der Arbeit hinaus auszuweiten;
Fordert die Kommission dazu auf, die volle Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen in der Gesellschaft zu unterstützen, wie in der
Europäischen Strategie zugunsten von Menschen mit Behinderungen
2010-2020 beschrieben;
Fordert die Kommission dazu auf, Richtlinien zu adoptieren über den
Gebrauch des Strukturfonds und anderen EU-Geldern, um die
Entwicklung
von
gemeindenahen
Dienstleistungen
in
den
Mitgliedsstaaten zu unterstützen;
Fordert die Kommission auf, die Umsetzung der UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen ohne weitere Verzögerung zu
beginnen;
15. Beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung an den Rat und an
die Kommission zu übermitteln.
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