Bei der Mülheimer Tagung Hauswirtschaft „Veränderungen

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Bei der Mülheimer Tagung Hauswirtschaft „Veränderungen erfordern Entwicklungen“ vom
18. – 19. Oktober 2011ging es darum, auf Veränderungsprozesse nicht nur zu reagieren,
sondern zu agieren und Potentiale der Hauswirtschaft auf die Anforderungen der Versorgung
und Betreuung in der Alltagsgestaltung einzubringen und Raum für eine individuelle
Daseinsgestaltung zu bieten.
Es wurden Beispiele, wie Einrichtungen und hauswirtschaftliche Dienstleistungen auf
gesellschaftlichen Wandel reagieren, in den folgenden Vorträgen präsentiert. So wurde die
Konzeption einer Tagungsstätte, die bisher als Akademie -Tagungshaus ausgerichtet war,
umgestaltet und für weitere gesellschaftliche Zielgruppen geöffnet. Mit diesen
Veränderungen wurden Arbeitsbereiche neu ausgerichtet und Mitarbeiter/innen für eine
differenzierte Gästestruktur qualifiziert. Man erreichte nicht nur eine bessere Auslastung der
Tagungsstätte, sondern auch eine Sicherung der Arbeitsplätze, die teilweise auch erweitert
werden konnten. Dies erforderte Kooperation und viel Engagement und ein Lernen an
Veränderungen sowohl im Management wie bei den Mitarbeiter/innen.
Forderungen nach Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind heute ein
gesellschaftliches und sozialpolitisches Erfordernis. So bietet der Bereich Hauswirtschaft
einen Beitrag zur Teilhabe und selbständiger Gestaltung alltagspraktischer Aufgaben. Die
Referentin erläuterte wie Menschen mit Behinderungen gefördert und gefordert werden,
ihren Alltag weitgehend eigenständig, z.B. in Wohngruppen zu gestalten. Darüber hinaus
gibt es Außenarbeitsgruppen und Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen
in die Gesundheits- und Sozialwirtschaft. In Kooperation mit Arbeitgebern werden
Anforderungsprofile, Entgelte und Konzepte für Altersvorsorge konzipiert. Die Förderung der
hauswirtschaftlichen Qualifikation bietet den Menschen mit Handicaps Chancen für einen
Weg in den Arbeitsmarkt und eine selbständige Lebensführung.
Nach diesen interessanten und breit gefächerten Vorträgen diskutierten die Teilnehmerinnen
„Visionen – Ziele und Maßnahmen“ in Workshops, wie hauswirtschaftliche Ressourcen im
Rahmen von politischen Bedingungen und betrieblichen Gegebenheiten zum Wohle der
Bewohner/innen in sozialen Einrichtungen genutzt werden können. Die Einführung von
Wohn- und Hausgemeinschaften macht deutlich, dass Veränderungen und Neuorientierung
in der Altenhilfe nicht nur die Pflege betreffen. Es werden alle Professionen wie Pflege,
Sozialer Dienst und Hauswirtschaft gefordert, Alltagsaufgaben mit den Bewohnern/innen zu
gestalten. In der Diskussion wird deutlich, dass hauswirtschaftliche Dienstleistungen nicht
nur aus der Versorgungssicht zu organisieren sind, sondern immanent dabei der
Betreuungsaspekt in den Fokus kommt. Das betreuende Arbeiten mit einem fördernden und
unterstützenden Ansatz erfordert neue Rahmenbedingungen. Auch Möglichkeiten der
Einbindung von Menschen mit Behinderungen als Hilfskräfte in die Versorgung von älteren
Menschen waren Diskussionsaspekte in den Workshops.
Es ist aber nicht nur Zeit auf den Hilfebedarf zu schauen, sondern auch auf die Menschen,
die diese Hilfen leisten und mit den Anforderungen fertig werden müssen. Sind Grenzen der
Leistungsfähigkeit erreicht? Einrichtungen und Arbeitgeber/innen haben die Verpflichtung,
Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter/innen zu erhalten, Stress
abzubauen und erträgliche Arbeitssituation zu schaffen, um Anforderungen und
Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen. Das sind entscheidende Voraussetzungen für
zukunftsfähige Leistungsangebote sozialer Einrichtungen und Dienste. Da heißt es, Wege
aufzuzeigen, wie Kompetenzen zu entwickeln sind, um Belastungen und Beanspruchungen
standhalten zu können.
Der Beitrag: „Wenn politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen auf die Praxis
treffen: Wohnumfeldgestaltung in sozialen Einrichtungen“ ist vor dem Hintergrund zu sehen,
dass wir in den kommenden Jahren auf ein funktionierendes und sich ergänzendes System
von ambulanter und stationärer Pflege angewiesen sein werden. Die vollstationäre
Versorgung ist keine Alternative zur ambulanten Versorgung, sondern eine notwendige
Ergänzung. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigen. Und diesen Menschen
gegenüber stehen wir in der Pflicht. Wir müssen auch ihnen eine möglichst selbständige
Lebensführung und eine menschenwürdige Pflege mit den notwendigen qualitativen und
personellen Rahmenbedingungen sichern. Die Sicherheit und eine optimale Versorgungsund Betreuungsqualität der Bewohner/innen zu gewährleisten, ist die Verpflichtung und auch
Herausforderung jeder Einrichtung im Rahmen rechtlicher Bedingungen.
Wohnen beginnt mit der Idee der Bauplanung und Baugestaltung der Einrichtung auf der
Grundlage der Idee/ des Leitbildes des Einrichtungsträgers: “Für ein Leben in der Normalität
und Selbständigkeit Wohnraum zu schaffen“. Dies erfordert eine Bedarfsermittlung neuer
Pflegeplätze bzw. neuer Wohnformen, eine Klärung der Finanzierung, Investition und
Kostenträger. Mit allen Bauvorhaben und der Gestaltung der Einrichtung sowie dem
Leistungsangeboten sind rechtliche Anforderungen zu erfüllen, z.B. Anforderungen aus
Landesbauordnung, Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime,
Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (HeimMindBauV), Anforderungen Wohnund Teilhabe Gesetz (z.B. WTG - NW), MDK- Prüfanleitung, Rahmenprüfkataloge zur
Überwachung von Betreuungseinrichtungen der WTG der Länder, Verordnung über die
allgemeinen Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach Landespflegegesetz,
Brandschutzordnung des Landes, Richtlinien und DIN – Normen. Zu diesen rechtlichen
Bedingungen werden einige Punkte und deren Auswirkungen auf die Einrichtungen an
Beispielen dargestellt und diskutiert.
In den Rahmenbedingungen zum Wohnen in sozialen Einrichtungen wird viel gefordert aber
wenig Konkretes zur Gestaltung der Räume zum Leben gesagt. Daraus folgt unsere
Verpflichtung: Auf Veränderungen zu reagieren und eine passgenaues
Wohnumfeldgestaltung in sozialen Einrichtungen zu schaffen. Eine steigende Nachfrage
nach Plätzen für kognitiv und in der Regel demenzkranke Menschen prägt maßgeblich die
Einrichtungen im Bereich der vollstationären Altenhilfe. Sie haben auf die veränderten Hilfeund Pflegebedarfe sehr differenziert und im Sinne einer Ausgestaltung der Heimumwelt
reagiert. Der Wohnbereich, die Räume in einer Einrichtung, sei es in einem Pflege- und
Wohnbereich oder in einer Wohn-/ Hausgemeinschaft ist als Zuhause für den älteren
Menschen ein Ort, in dem sie vorwiegend den ganzen Tag verbringen. Dabei spielt die
Ausgestaltung dieser Räume, insbesondere die Farbgestaltung eine wichtige Rolle. Farben
haben einen Einfluss auf das Wohlbefinden. Eine einseitige Farbgebung kann Stress, z.B.
Hektik, Aggression, Kälte, bewirken. Mit einer abwechslungsreichen Farbgestaltung wird eine
anregende Umgebung geschaffen und dient als Orientierungssystem. Generell müssen bei
Farbgestaltungen in Einrichtungen der Altenhilfe die Auswirkungen der altersbedingten
Sehbehinderungen berücksichtigt werden. Unterschiedliche Farbräume für Kommunikation
und Aktivität, für Ruhe und Entspannung schaffen ein stimulierendes, abwechslungsreiches
Umweltmilieu. Licht- und Farbgestaltung sollten nicht nur architektur- oder subjektiv
ästhetischen Kriterien entsprechen, sondern auch spezifische Nutzerbedürfnisse
berücksichtigen. Der Raum sollte so gestaltet sein, dass ein ausgewogenes Verhältnis von
Anregung und Beruhigung, von Ordnung und Variabilität, Verwandtschaft und Kontraste
gegeben sind. Eine Orientierung im Raum bedeutet Sicherheit und Vertrautheit. Die
Gestaltung von Räumen zum Leben bedeutet „Lebensqualität“ zu schaffen.
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