Bei der Mülheimer Tagung Hauswirtschaft „Veränderungen erfordern Entwicklungen“ vom 18. – 19. Oktober 2011ging es darum, auf Veränderungsprozesse nicht nur zu reagieren, sondern zu agieren und Potentiale der Hauswirtschaft auf die Anforderungen der Versorgung und Betreuung in der Alltagsgestaltung einzubringen und Raum für eine individuelle Daseinsgestaltung zu bieten. Es wurden Beispiele, wie Einrichtungen und hauswirtschaftliche Dienstleistungen auf gesellschaftlichen Wandel reagieren, in den folgenden Vorträgen präsentiert. So wurde die Konzeption einer Tagungsstätte, die bisher als Akademie -Tagungshaus ausgerichtet war, umgestaltet und für weitere gesellschaftliche Zielgruppen geöffnet. Mit diesen Veränderungen wurden Arbeitsbereiche neu ausgerichtet und Mitarbeiter/innen für eine differenzierte Gästestruktur qualifiziert. Man erreichte nicht nur eine bessere Auslastung der Tagungsstätte, sondern auch eine Sicherung der Arbeitsplätze, die teilweise auch erweitert werden konnten. Dies erforderte Kooperation und viel Engagement und ein Lernen an Veränderungen sowohl im Management wie bei den Mitarbeiter/innen. Forderungen nach Inklusion von Menschen mit Behinderungen sind heute ein gesellschaftliches und sozialpolitisches Erfordernis. So bietet der Bereich Hauswirtschaft einen Beitrag zur Teilhabe und selbständiger Gestaltung alltagspraktischer Aufgaben. Die Referentin erläuterte wie Menschen mit Behinderungen gefördert und gefordert werden, ihren Alltag weitgehend eigenständig, z.B. in Wohngruppen zu gestalten. Darüber hinaus gibt es Außenarbeitsgruppen und Projekte zur Integration von Menschen mit Behinderungen in die Gesundheits- und Sozialwirtschaft. In Kooperation mit Arbeitgebern werden Anforderungsprofile, Entgelte und Konzepte für Altersvorsorge konzipiert. Die Förderung der hauswirtschaftlichen Qualifikation bietet den Menschen mit Handicaps Chancen für einen Weg in den Arbeitsmarkt und eine selbständige Lebensführung. Nach diesen interessanten und breit gefächerten Vorträgen diskutierten die Teilnehmerinnen „Visionen – Ziele und Maßnahmen“ in Workshops, wie hauswirtschaftliche Ressourcen im Rahmen von politischen Bedingungen und betrieblichen Gegebenheiten zum Wohle der Bewohner/innen in sozialen Einrichtungen genutzt werden können. Die Einführung von Wohn- und Hausgemeinschaften macht deutlich, dass Veränderungen und Neuorientierung in der Altenhilfe nicht nur die Pflege betreffen. Es werden alle Professionen wie Pflege, Sozialer Dienst und Hauswirtschaft gefordert, Alltagsaufgaben mit den Bewohnern/innen zu gestalten. In der Diskussion wird deutlich, dass hauswirtschaftliche Dienstleistungen nicht nur aus der Versorgungssicht zu organisieren sind, sondern immanent dabei der Betreuungsaspekt in den Fokus kommt. Das betreuende Arbeiten mit einem fördernden und unterstützenden Ansatz erfordert neue Rahmenbedingungen. Auch Möglichkeiten der Einbindung von Menschen mit Behinderungen als Hilfskräfte in die Versorgung von älteren Menschen waren Diskussionsaspekte in den Workshops. Es ist aber nicht nur Zeit auf den Hilfebedarf zu schauen, sondern auch auf die Menschen, die diese Hilfen leisten und mit den Anforderungen fertig werden müssen. Sind Grenzen der Leistungsfähigkeit erreicht? Einrichtungen und Arbeitgeber/innen haben die Verpflichtung, Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter/innen zu erhalten, Stress abzubauen und erträgliche Arbeitssituation zu schaffen, um Anforderungen und Leistungsfähigkeit in Einklang zu bringen. Das sind entscheidende Voraussetzungen für zukunftsfähige Leistungsangebote sozialer Einrichtungen und Dienste. Da heißt es, Wege aufzuzeigen, wie Kompetenzen zu entwickeln sind, um Belastungen und Beanspruchungen standhalten zu können. Der Beitrag: „Wenn politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen auf die Praxis treffen: Wohnumfeldgestaltung in sozialen Einrichtungen“ ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass wir in den kommenden Jahren auf ein funktionierendes und sich ergänzendes System von ambulanter und stationärer Pflege angewiesen sein werden. Die vollstationäre Versorgung ist keine Alternative zur ambulanten Versorgung, sondern eine notwendige Ergänzung. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird weiter steigen. Und diesen Menschen gegenüber stehen wir in der Pflicht. Wir müssen auch ihnen eine möglichst selbständige Lebensführung und eine menschenwürdige Pflege mit den notwendigen qualitativen und personellen Rahmenbedingungen sichern. Die Sicherheit und eine optimale Versorgungsund Betreuungsqualität der Bewohner/innen zu gewährleisten, ist die Verpflichtung und auch Herausforderung jeder Einrichtung im Rahmen rechtlicher Bedingungen. Wohnen beginnt mit der Idee der Bauplanung und Baugestaltung der Einrichtung auf der Grundlage der Idee/ des Leitbildes des Einrichtungsträgers: “Für ein Leben in der Normalität und Selbständigkeit Wohnraum zu schaffen“. Dies erfordert eine Bedarfsermittlung neuer Pflegeplätze bzw. neuer Wohnformen, eine Klärung der Finanzierung, Investition und Kostenträger. Mit allen Bauvorhaben und der Gestaltung der Einrichtung sowie dem Leistungsangeboten sind rechtliche Anforderungen zu erfüllen, z.B. Anforderungen aus Landesbauordnung, Verordnung über bauliche Mindestanforderungen für Altenheime, Altenwohnheime und Pflegeheime für Volljährige (HeimMindBauV), Anforderungen Wohnund Teilhabe Gesetz (z.B. WTG - NW), MDK- Prüfanleitung, Rahmenprüfkataloge zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen der WTG der Länder, Verordnung über die allgemeinen Grundsätze der Förderung von Pflegeeinrichtungen nach Landespflegegesetz, Brandschutzordnung des Landes, Richtlinien und DIN – Normen. Zu diesen rechtlichen Bedingungen werden einige Punkte und deren Auswirkungen auf die Einrichtungen an Beispielen dargestellt und diskutiert. In den Rahmenbedingungen zum Wohnen in sozialen Einrichtungen wird viel gefordert aber wenig Konkretes zur Gestaltung der Räume zum Leben gesagt. Daraus folgt unsere Verpflichtung: Auf Veränderungen zu reagieren und eine passgenaues Wohnumfeldgestaltung in sozialen Einrichtungen zu schaffen. Eine steigende Nachfrage nach Plätzen für kognitiv und in der Regel demenzkranke Menschen prägt maßgeblich die Einrichtungen im Bereich der vollstationären Altenhilfe. Sie haben auf die veränderten Hilfeund Pflegebedarfe sehr differenziert und im Sinne einer Ausgestaltung der Heimumwelt reagiert. Der Wohnbereich, die Räume in einer Einrichtung, sei es in einem Pflege- und Wohnbereich oder in einer Wohn-/ Hausgemeinschaft ist als Zuhause für den älteren Menschen ein Ort, in dem sie vorwiegend den ganzen Tag verbringen. Dabei spielt die Ausgestaltung dieser Räume, insbesondere die Farbgestaltung eine wichtige Rolle. Farben haben einen Einfluss auf das Wohlbefinden. Eine einseitige Farbgebung kann Stress, z.B. Hektik, Aggression, Kälte, bewirken. Mit einer abwechslungsreichen Farbgestaltung wird eine anregende Umgebung geschaffen und dient als Orientierungssystem. Generell müssen bei Farbgestaltungen in Einrichtungen der Altenhilfe die Auswirkungen der altersbedingten Sehbehinderungen berücksichtigt werden. Unterschiedliche Farbräume für Kommunikation und Aktivität, für Ruhe und Entspannung schaffen ein stimulierendes, abwechslungsreiches Umweltmilieu. Licht- und Farbgestaltung sollten nicht nur architektur- oder subjektiv ästhetischen Kriterien entsprechen, sondern auch spezifische Nutzerbedürfnisse berücksichtigen. Der Raum sollte so gestaltet sein, dass ein ausgewogenes Verhältnis von Anregung und Beruhigung, von Ordnung und Variabilität, Verwandtschaft und Kontraste gegeben sind. Eine Orientierung im Raum bedeutet Sicherheit und Vertrautheit. Die Gestaltung von Räumen zum Leben bedeutet „Lebensqualität“ zu schaffen.