Statement

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Bündnisveranstaltung „Köpfe gegen Kopfpauschale“ am 7.7.2010 in Berlin
Co-Statement der ISL e.V.
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen verfolgen die
Diskussionen um einen Systemwechsel in der Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung sowie um weitere Einsparungen in der Versorgung, zur
Mehrbelastung der gesetzlich Versicherten und die Privatisierungsbestrebungen von
Gesundheits- und Pflegeleistungen seit langem mit großer Besorgnis. Beiträge der
Versicherten und Zusatzbeiträge der Krankenkassen sollen nach dem Willen der
schwarz-gelben Koalition steigen. Kopfpauschalen sind noch längst nicht vom Tisch.
(Nur das Wort).
Für uns als „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland“ heißt das,
dass nicht nur die bestehenden Benachteiligungen und Versorgungsprobleme im
Gesundheitssektor erhalten bleiben, sondern dass weiteren Verschärfungen Tür und
Tor geöffnet ist.
Von den bereits angekündigten Veränderungen sind wir als Menschen mit
Behinderungen und chronischen Erkrankungen, die auf eine kontinuierliche
medizinische Versorgung und die Solidargemeinschaft der Versicherten angewiesen
sind, unmittelbar, überdurchschnittlich und existenziell betroffen.
Wir sind längst vielen Benachteiligungen im Gesundheitssystem ausgesetzt.
So kämpfen wir vielfach um das medizinisch Notwendige. Wirtschaftlichkeit und
Zweckmäßigkeit – die wir generell befürworten – werden häufig ausgelegt als das
Einfachste und Billigste – bei der Qualität werden Abstriche gemacht. Das Wunschund Wahlrecht, das wir uns mühsam erkämpft haben, wird zunehmend von
Kostenträgern ausgehebelt, wenn sie restriktiv bestimmen, was für uns angemessen
ist und was nicht.
Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen verfügen von je her
durch einen oft schlechteren Zugang zur Bildung, zum Ersten Arbeitsmarkt und
infolge niedriger Renten mehrheitlich über geringe Einkommen und sind in der
Regel gesetzlich krankenversichert. Daher bedeuten die derzeit zu entrichtenden
Praxisgebühren, Zuzahlungen, Eigenanteile oder Eigenfinanzierungen oft schon
unzumutbare Härten.
Sogenannte „soziale Abfederungen“ greifen nach unseren bisherigen Erfahrungen
nicht wirklich - sie erfordern hohe Eigenkompetenzen und machen uns letztlich doch
nur zu Bittstellern.
Der Chronikerregelung liegt z.B. das Brutto- und nicht das real verfügbare
Einkommen zugrunde. Sie berücksichtigt auch nur Praxisgebühren und gesetzliche
Zuzahlungen.
Seh- und Hörhilfen, Zahnbehandlungen, präventive und kurative Maßnahmen
können zum unerschwinglichen Luxus werden. Wer sich jedoch keine Brille oder
geeignete Hörhilfen leisten kann, hat einen verminderten Zugang zu Informationen
oder wird in der Kommunikation eingeschränkt. Teilhabe wird so mehr verhindert als
ermöglicht.
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Wer noch erwerbstätig sein kann, muss jetzt schon einen beachtlichen Teil seines
Einkommens für Gesundheits-, Pflege- und Assistenzkosten sowie
behinderungsbedingte Mehrbedarfe einsetzen.
Weiterhin findet es noch immer keine gebührende Beachtung, dass wir als Menschen
mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen strukturellen Benachteiligungen in der
Zugänglichkeit und der Nutzung von Einrichtungen der medizinischen Versorgung
sowie auch in der medizinischen Behandlung selbst, ausgesetzt sind:
Das betrifft z.B. die Einschränkungen in der Arztwahl infolge baulicher, fachlicher
oder kommunikativer Barrieren, ganz besonders im Facharztbereich.
Behinderte Frauen thematisieren seit Jahren die unzureichende gynäkologische
Versorgung.
Die Hilfsmittelversorgung wird seit Jahren durch Leistungskürzungen,
Festbetragsregelungen und eine weiträumig dezentrale Versorgung zurückgefahren.
Krankenhausbehandlungen zeigen oft noch weitere Defizite. Personal ist nicht
ausreichend vorhanden oder in der Lage, die nötigen Hilfen zu leisten. Assistenz im
Krankenhaus ist nur in Ansätzen geregelt und finanziert. Fallpauschalen und
Probleme an der Schnittstelle von der stationären zur ambulanten Versorgung ziehen
Unterversorgung und Notsituationen nach sich.
Richtgrößen zur Ausgabensteuerung und Regressforderungen gegen Ärztinnen und
Ärzte können eine am medizinisch notwendigen Bedarf des Einzelnen orientierte
Arznei- und Heilmittelversorgung behindern. Gleiche Leistungen werden – je nach
Versichertenstatus - unterschiedlich honoriert. Auch das sind Ursachen dafür, dass
uns Leistungen vorenthalten und hohe Folgekosten in Kauf genommen werden.
Bereits die gegenwärtige Situation verstößt damit in vielfacher Weise gegen die
UN-Behindertenrechtskonvention, die seit März 2009 in der Bundesrepublik
geltendes Recht ist und an deren Umsetzung auf kommunaler, Landes- und
Bundesebene gearbeitet wird. Die Behindertenrechtskonvention schreibt in Art. 25
„das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit ohne Diskriminierung
aufgrund von Behinderung“ fest. Sie verpflichtet die Vertragsstaaten, „alle geeigneten
Maßnahmen zu treffen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen
Zugang zu gender-sensiblen Gesundheitsdiensten, einschließlich gesundheitlicher
Rehabilitation haben“.
Insbesondere geht es dabei um eine „unentgeltliche oder erschwingliche
Gesundheitsversorgung“, eine „gemeindenahe“ Versorgung oder um Leistungen, die
„speziell wegen der Behinderungen benötigt werden“.
Es geht um „ethische Normen, … die das Bewusstsein für die Menschenrechte, die
Würde, die Autonomie und die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen
schärfen“ sollen.
Die Umsetzung dieser Konvention, die durch den Gedanken der Solidarität und
gleichberechtigten Teilhabe inform von Inklusion geprägt ist, könnte dazu beitragen,
auch das Gesundheitssystem wieder gerechter, effektiver und menschlicher mit
einem Nutzen für alle Versicherten zu gestalten.
Völlig unverständlich ist deshalb für uns, dass die Bundesregierung auf der einen
Seite mit der UN-Behindertenrechtskonvention ein weltweites
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Menschenrechtsabkommen zur Stärkung der Rechte behinderter Menschen
ratifiziert, parallel dazu aber Entsolidarisierungsbestrebungen forciert, die gegen
diese Konvention verstoßen und ihre Umsetzung erschweren oder unmöglich
machen.
Jede und jeder Einzelne kann und muss Verantwortung für die eigene Gesundheit
und den Lebensstil übernehmen – aber diese Verantwortung kann nur gelingen,
wenn die Politik durch die Herstellung der notwendigen Rahmenbedingungen dabei
entsprechend unterstützt. Stattdessen steckt sie immer neues Geld ins System,
behebt nicht nachgewiesene Unter-, Über- und Fehlversorgungen und schont die
Lobbygruppen.
Wir fordern die Bundesregierung auf, ihrer Verpflichtung, für soziale Gerechtigkeit
zu sorgen, im erforderlichen Umfang nachzukommen.
Wir unterstützen die Weiterentwicklung einer Bürgerversicherung auf der Basis
der individuellen Leistungsfähigkeit aller Versicherten und fordern das Ende der
Zwei-Klassen-Medizin.
Wir fordern die Rückbesinnung auf die Wurzeln der gesetzlichen
Krankenversicherung, auf die solidarische Finanzierung durch alle Beteiligten zum
Nutzen aller Beteiligten.
Dieser Anspruch bedingt den sofortigen Stopp aller Bestrebungen, die Versicherten
erneut in Milliardenhöhe ungleich zu belasten.
Wir unterstützen eine breite Diskussion für eine wirklich stabile und langfristig
sichere Finanzierung des Gesundheitssystems.
Wir sind überzeugt, dass die Lücken in der Finanzierung geschlossen werden
müssen und können. Aber dafür muss die Politik sich ihrer Fehler im
Reformierungsprozess des Gesundheitssystems endlich bewusst werden und
umsteuern. Dafür braucht sie das bewährte Solidarprinzip nicht zu opfern und die
Lasten nicht den Menschen aufzubürden, die den geringsten Anteil am bestehenden
Ungleichgewicht haben und deren Lebensqualität entscheidend von einer guten und
bezahlbaren medizinische Versorgung abhängig ist.
Barbara Stötzer-Manderscheid, [email protected]
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