Jahresaktualisierung BVG

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Jahresaktualisierung Berufliche Vorsorge
Gerne bieten wir Ihnen mit diesem Merkblatt eine Übersicht, was bei der Jahresaktualisierung Ihrer beruflichen Vorsorge zu beachten ist.
Was geschieht in der Jahresaktualisierung?
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Am Ende des Kalenderjahres schreibt die Vorsorgeeinrichtung den individuellen Alterskonten der
versicherten Personen den jährlichen Zins und die unverzinsten Altersgutschriften für das abgelaufene Jahr gut.
Gleichzeitig bestimmt die Vorsorgeeinrichtung die Vorsorgeleistungen für das neue Kalenderjahr.
Sie berücksichtigt dabei alle bekannten Änderungen ebenso wie allfällige Anpassungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Die Vorsorgeeinrichtung informiert alle Versicherten mindestens einmal jährlich über die Leistungen, den versicherten Lohn, die Beiträge und das Altersguthaben. Dazu wird ein Vorsorgeausweis
für jede versicherte Person erstellt.
Warum ist die Lohnmeldeliste wichtig?
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Per 1. Januar erstellt die Vorsorgeeinrichtung für jeden Versicherten einen Vorsorgeausweis.
Bei vielen Firmen erfolgen darüber hinaus individuelle Lohnanpassungen.
Auch ohne Lohnänderungen muss die Jahreslohnmeldeliste zur Kontrolle des Mitarbeiterbestandes und zur Bestätigung aller relevanten Angaben retourniert werden.
Für generelle Anpassungen auf einen anderen Termin, kann eine neue Liste angefordert werden.
Welche Zahlen sind zu melden
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Melden Sie das AHV-Bruttoeinkommen
- inkl. feste Lohnbestandteile (z.B. Privatanteil Fahrzeug)
- exkl. variable, nicht garantierte Gehaltsleistungen (Boni, Grati etc.)
Wird eine Person weniger als ein Jahr beschäftigt, ist der Lohn auf ein ganzes Jahr aufzurechnen
Es gilt der vertraglich festgehaltene Beschäftigungsgrad
Vorsicht bei fehlenden Änderungen aus dem laufenden Jahr
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Zur Sicherstellung, dass der Kontokorrent aktuell ist und die Stichtagsverarbeitung für das Folgejahr korrekt erfolgt, ist es wichtig, alle Änderungen aus dem laufenden Jahr zu melden:
- Mutationen (Ein-/Austritte, Lohnanpassungen, Änderung Beschäftigungsgrad etc.)
- Leistungsfälle (Todesfall, Erwerbsunfähigkeit etc.)
Bei weiteren Fragen zu Ihrer beruflichen Vorsorge stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
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