zum

Werbung
Ministerium für Gesellschaft
z.Hd. Herrn Regierungsrat Dr. Mauro Pedrazzini
Regierungsgebäude
Peter-Kaiser-Platz 1
Postfach 684
9490 Vaduz
Vaduz, 8. Oktober 2014
Stellungnahme der Fortschrittlichen Bürgerpartei zum Vernehmlassungsbericht der
Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung
(Krankenversicherungsgesetzt; KVG) und weiterer Gesetze
Sehr geehrter Herr Regierungsrat Pedrazzini
Mit Bezugnahme auf den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes
über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) und weiterer Gesetze
nehmen wir im Namen des Präsidiums der Fortschrittlichen Bürgerpartei wie folgt Stellung:
Die im Vernehmlassungsbericht gemachten Vorschläge werden seitens des FBP Präsidiums
weitgehend begrüsst.
Als besonders begrüssenswert hervorzuheben sind die nachfolgenden Punkte:

Die Prämienzahler, bzw. die Versicherten werden ins Zentrum der Revision gestellt
und das Ziel der Opfersymmetrie wird konsequent weiterverfolgt. Dies nachdem die
Regierung bzw. der Landtag mit der sogenannten „kleinen KVG Revision“ bereits
einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht hat.

Die vertretbare Erhöhung der Franchise sowie des Selbstbehaltes sind nach Ansicht
des Präsidiums geeignete Hebel um die Eigenverantwortung der Versicherten zu
fördern und den Leistungsbezug einzudämmen.

Die einheitliche Abführung der Prämien direkt durch die Versicherten – im Gegensatz
zur direkten Abführung durch den Arbeitgeber, schafft für die Versicherten mehr
Kostentransparenz und regularisiert eine heute bereits weit verbreitete Praxis.

Die Einführung einer Fixpreisregelung bei den Wirkstoffen mit dem Ziel den
Generikaanteil zu erhöhen wird aller Voraussicht nach zu einer Senkung der
entsprechende Kosten führen und ist deshalb zu begrüssen.

Die vorgeschlagene Entlastung der Taggeldprämien um das „Mutterschaftsrisiko“ und
die damit zusammenhängende Einführung einer Einheitsprämie für alle Versicherten
entspricht dem Solidaritätsgedanken des Krankenversicherungsgesetzes mehr als es
die heutige Lösung tut.

Durch die Eindämmung des zukünftigen Kostenwachstums sowie der damit
zusammenhängenden Minimierung der Prämiensteigerungen ist mit spürbaren
finanziellen Entlastungen bei keinem oder nur geringem Leistungsbezug gegenüber
dem heutigen System zu rechnen. D.h. die Prämien werden mit dem im
Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen System weniger stark ansteigen als sie dies
mit dem aktuellen System würden. Dem gegenüber stehen lediglich moderate
finanzielle Mehrbelastungen von ca. CHF 180 bei hohem Leistungsbezug. Diese
Ausgestaltung des Systems ist nach Ansicht des FBP-Präsidiums ausgewogen und
auch dem Sozialgedanken genügend.
Folgende Punkte sollten seitens des Ministeriums für Gesellschaft nochmals geprüft und
gegebenenfalls angepasst werden:

Die Aufhebung der vollständigen Befreiung von „chronisch Kranken“ sowie der
hälftigen Befreiung der Rentner von Franchise und Selbstbehalt sollte nochmals
kritisch hinterfragt werden. Das FBP-Präsidium kann das Argument, dass chronisch
krank oder Rentner zu sein nicht eine Bedürftigkeit impliziert, durchaus
nachvollziehen. Dennoch scheint eine Aufhebung für alle Rentner bzw. chronisch
Kranken nicht sinnvoll und dem Solidaritätsgedanken nicht genügend zu sein.
Sowohl bei den chronisch Kranken wie auch bei den Rentnern sollte der Bedürftigkeit
und der Notwendigkeit vermehrt Rechnung getragen werden. Sowohl die Reduktion
der Kostenbeteiligung nach dem Giesskannenprinzip wie auch die Streichung dieser
Reduktion „nach dem Giesskannenprinzip“ sieht das FBP-Präsidium kritisch. Das Ziel
sollte es sein, diejenigen Personen finanziell zu unterstützen, bzw. zu entlasten,
welche dies benötigen – eine individuellere Betrachtung wäre wünschenswert.

Die gezielte Überarbeitung der Bedarfsplanung im Bereich der OKP sowie die
periodische Überprüfung der entsprechenden Zulassungen können durchaus dazu
beitragen, das Kostenwachstum zu minimieren und sind in dieser Hinsicht
begrüssenswert. Diese Kompetenz ausschliesslich in die Entscheidungskompetenz des
Krankenkassenverbandes zu delegieren sollte aber nochmals überdacht werden.

Die Hinterlegungspflicht der höher gewählten Franchise durch die Versicherten auf
einem Gesundheitskonto zur Reduktion der eigenen Prämien sollte hinsichtlich des
bürokratischen Aufwands und der Praktikabilität nochmals eingehend geprüft
werden. Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit im Krankheitsfall bei einer höheren
Wahlfranchise sollte gegen den zusätzlichen Aufwand und das Argument, dass die
Hiterlegungspflicht eine „Einstiegshürde“ für weniger begüterte Kreise darstellt,
abgewogen werden.

Der Wechsel vom „tiers payant“ zum „tiers garant“ sollte nochmals grundsätzlich
hinterfragt werden. Es soll geprüft werden, ob zur beabsichtigten Herstellung der
Transparenz nicht gleichwertige Alternativen gefunden werden können, welche die
Nachteile des „tiers garant“ vermeiden.

Die Einfrierung des Arbeitgeberbeitrags sollte auch im Gesamtzusammenhang mit
der anstehenden AHV-Revision geprüft werden. Wohl ist es richtig, dass in der
Schweiz seitens der Arbeitgeber kein Beitrag zur Krankenversicherung der
Mitarbeitenden bezahlt werden muss, allerdings sind die AHV-Beiträge der
Arbeitgeber wesentlich höher. Das FBP Präsidium stellt sich auf den Standpunkt, dass
die Gesamtbetrachtung der Arbeitgeberbeiträge ausgewogen und konkurrenzfähig
mit der Schweiz sein sollten. Eine höhere Belastung der liechtensteinischen
Arbeitgeber gegenüber denen in der Schweiz sollte vermieden werden. Eine
entsprechende Überprüfung durch das Ministerium scheint angezeigt zu sein.
Die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage wird seitens des FBP-Präsidiums aber als
richtig empfunden. Mit den in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen
werden wesentliche Teile des FBP-Wahlprogramms 2013 umgesetzt. Der Sozialgedanke, der
hinter dem Krankenversicherungsgesetz steht, wird beibehalten, da auch in Zukunft das
Kollektiv der Versicherten, bzw. im Bereich der Hochkostenfälle der Staat, im Anlassfall die
Kosten trägt. Es muss das Bemühen der Politik sein, dem Bürger die Kosten der Gesundheit
bewusster zu machen.
Dem FBP-Präsidium ist bewusst, dass die vorgeschlagene Abänderung des
Krankenversicherungsgesetzes im Einzelfall unter Umständen Mehrkosten, wenngleich in
überschaubarer Höhe, mit sich bringen kann. Wird hingegen dem Kostenwachstum kein
Einhalt geboten, so werden absehbar sämtliche Versicherten deutlich höhere Kosten auf
indirektem Weg über die jährlichen Prämienerhöhungen zu tragen haben.
Gerne hoffen wir mittels dieser Stellungnahme einen Beitrag für eine Verfeinerung der
Vorlage geleistet zu haben und bitten Sie, sehr geehrter Herr Regierungsrat, um
Berücksichtigung unserer Anmerkungen.
Fortschrittliche Bürgerpartei
Thomas Banzer
Geschäftsführer
Herunterladen