Ministerium für Gesellschaft z.Hd. Herrn Regierungsrat Dr. Mauro Pedrazzini Regierungsgebäude Peter-Kaiser-Platz 1 Postfach 684 9490 Vaduz Vaduz, 8. Oktober 2014 Stellungnahme der Fortschrittlichen Bürgerpartei zum Vernehmlassungsbericht der Regierung betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetzt; KVG) und weiterer Gesetze Sehr geehrter Herr Regierungsrat Pedrazzini Mit Bezugnahme auf den Vernehmlassungsbericht betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Krankenversicherung (Krankenversicherungsgesetz; KVG) und weiterer Gesetze nehmen wir im Namen des Präsidiums der Fortschrittlichen Bürgerpartei wie folgt Stellung: Die im Vernehmlassungsbericht gemachten Vorschläge werden seitens des FBP Präsidiums weitgehend begrüsst. Als besonders begrüssenswert hervorzuheben sind die nachfolgenden Punkte: Die Prämienzahler, bzw. die Versicherten werden ins Zentrum der Revision gestellt und das Ziel der Opfersymmetrie wird konsequent weiterverfolgt. Dies nachdem die Regierung bzw. der Landtag mit der sogenannten „kleinen KVG Revision“ bereits einen ersten Schritt in diese Richtung gemacht hat. Die vertretbare Erhöhung der Franchise sowie des Selbstbehaltes sind nach Ansicht des Präsidiums geeignete Hebel um die Eigenverantwortung der Versicherten zu fördern und den Leistungsbezug einzudämmen. Die einheitliche Abführung der Prämien direkt durch die Versicherten – im Gegensatz zur direkten Abführung durch den Arbeitgeber, schafft für die Versicherten mehr Kostentransparenz und regularisiert eine heute bereits weit verbreitete Praxis. Die Einführung einer Fixpreisregelung bei den Wirkstoffen mit dem Ziel den Generikaanteil zu erhöhen wird aller Voraussicht nach zu einer Senkung der entsprechende Kosten führen und ist deshalb zu begrüssen. Die vorgeschlagene Entlastung der Taggeldprämien um das „Mutterschaftsrisiko“ und die damit zusammenhängende Einführung einer Einheitsprämie für alle Versicherten entspricht dem Solidaritätsgedanken des Krankenversicherungsgesetzes mehr als es die heutige Lösung tut. Durch die Eindämmung des zukünftigen Kostenwachstums sowie der damit zusammenhängenden Minimierung der Prämiensteigerungen ist mit spürbaren finanziellen Entlastungen bei keinem oder nur geringem Leistungsbezug gegenüber dem heutigen System zu rechnen. D.h. die Prämien werden mit dem im Vernehmlassungsbericht vorgeschlagenen System weniger stark ansteigen als sie dies mit dem aktuellen System würden. Dem gegenüber stehen lediglich moderate finanzielle Mehrbelastungen von ca. CHF 180 bei hohem Leistungsbezug. Diese Ausgestaltung des Systems ist nach Ansicht des FBP-Präsidiums ausgewogen und auch dem Sozialgedanken genügend. Folgende Punkte sollten seitens des Ministeriums für Gesellschaft nochmals geprüft und gegebenenfalls angepasst werden: Die Aufhebung der vollständigen Befreiung von „chronisch Kranken“ sowie der hälftigen Befreiung der Rentner von Franchise und Selbstbehalt sollte nochmals kritisch hinterfragt werden. Das FBP-Präsidium kann das Argument, dass chronisch krank oder Rentner zu sein nicht eine Bedürftigkeit impliziert, durchaus nachvollziehen. Dennoch scheint eine Aufhebung für alle Rentner bzw. chronisch Kranken nicht sinnvoll und dem Solidaritätsgedanken nicht genügend zu sein. Sowohl bei den chronisch Kranken wie auch bei den Rentnern sollte der Bedürftigkeit und der Notwendigkeit vermehrt Rechnung getragen werden. Sowohl die Reduktion der Kostenbeteiligung nach dem Giesskannenprinzip wie auch die Streichung dieser Reduktion „nach dem Giesskannenprinzip“ sieht das FBP-Präsidium kritisch. Das Ziel sollte es sein, diejenigen Personen finanziell zu unterstützen, bzw. zu entlasten, welche dies benötigen – eine individuellere Betrachtung wäre wünschenswert. Die gezielte Überarbeitung der Bedarfsplanung im Bereich der OKP sowie die periodische Überprüfung der entsprechenden Zulassungen können durchaus dazu beitragen, das Kostenwachstum zu minimieren und sind in dieser Hinsicht begrüssenswert. Diese Kompetenz ausschliesslich in die Entscheidungskompetenz des Krankenkassenverbandes zu delegieren sollte aber nochmals überdacht werden. Die Hinterlegungspflicht der höher gewählten Franchise durch die Versicherten auf einem Gesundheitskonto zur Reduktion der eigenen Prämien sollte hinsichtlich des bürokratischen Aufwands und der Praktikabilität nochmals eingehend geprüft werden. Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit im Krankheitsfall bei einer höheren Wahlfranchise sollte gegen den zusätzlichen Aufwand und das Argument, dass die Hiterlegungspflicht eine „Einstiegshürde“ für weniger begüterte Kreise darstellt, abgewogen werden. Der Wechsel vom „tiers payant“ zum „tiers garant“ sollte nochmals grundsätzlich hinterfragt werden. Es soll geprüft werden, ob zur beabsichtigten Herstellung der Transparenz nicht gleichwertige Alternativen gefunden werden können, welche die Nachteile des „tiers garant“ vermeiden. Die Einfrierung des Arbeitgeberbeitrags sollte auch im Gesamtzusammenhang mit der anstehenden AHV-Revision geprüft werden. Wohl ist es richtig, dass in der Schweiz seitens der Arbeitgeber kein Beitrag zur Krankenversicherung der Mitarbeitenden bezahlt werden muss, allerdings sind die AHV-Beiträge der Arbeitgeber wesentlich höher. Das FBP Präsidium stellt sich auf den Standpunkt, dass die Gesamtbetrachtung der Arbeitgeberbeiträge ausgewogen und konkurrenzfähig mit der Schweiz sein sollten. Eine höhere Belastung der liechtensteinischen Arbeitgeber gegenüber denen in der Schweiz sollte vermieden werden. Eine entsprechende Überprüfung durch das Ministerium scheint angezeigt zu sein. Die grundsätzliche Stossrichtung der Vorlage wird seitens des FBP-Präsidiums aber als richtig empfunden. Mit den in der Vernehmlassung vorgeschlagenen Gesetzesänderungen werden wesentliche Teile des FBP-Wahlprogramms 2013 umgesetzt. Der Sozialgedanke, der hinter dem Krankenversicherungsgesetz steht, wird beibehalten, da auch in Zukunft das Kollektiv der Versicherten, bzw. im Bereich der Hochkostenfälle der Staat, im Anlassfall die Kosten trägt. Es muss das Bemühen der Politik sein, dem Bürger die Kosten der Gesundheit bewusster zu machen. Dem FBP-Präsidium ist bewusst, dass die vorgeschlagene Abänderung des Krankenversicherungsgesetzes im Einzelfall unter Umständen Mehrkosten, wenngleich in überschaubarer Höhe, mit sich bringen kann. Wird hingegen dem Kostenwachstum kein Einhalt geboten, so werden absehbar sämtliche Versicherten deutlich höhere Kosten auf indirektem Weg über die jährlichen Prämienerhöhungen zu tragen haben. Gerne hoffen wir mittels dieser Stellungnahme einen Beitrag für eine Verfeinerung der Vorlage geleistet zu haben und bitten Sie, sehr geehrter Herr Regierungsrat, um Berücksichtigung unserer Anmerkungen. Fortschrittliche Bürgerpartei Thomas Banzer Geschäftsführer