Anweisung Qualifikation neuer Dienstleister und Zulieferer (PB 003)

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Anweisung:
„Qualifikation neuer Dienstleister und
Zulieferer “
Zweck:
Diese Anweisung regelt die Qualifikation neuer Dienstleister.
Dienstleister sind Lieferanten, welche eine weitere Bearbeitung unserer Produkte
durchführen.
Zulieferer sind Lieferanten, welche Zukaufprodukte (Vormaterial) an uns liefern.
Verantwortung:
Für die Umsetzung der Anweisungen sind die folgenden Abteilungen zuständig:
Abteilungsname:
AV
Umsetzung:
Grundsätzlich werden Lieferanten auf Basis von folgenden Bewertungskriterien
qualifiziert:
1. Kaufmännische und logistische Forderungen.
2. Forderungen an ein Qualitätsmanagementsystem.
1. Kaufmännische und logistische Forderungen.
1.1. Von potentiellen Lieferanten werden auf Basis von Anfragen Angebote
eingeholt, welche verglichen und kaufmännisch überprüft werden.
1.2. Mit Lieferanten, welche auf Basis der Angebotsprüfung vorausgewählt
worden sind, wird eine weitere Klärung der logistischen Anforderungen
durchgeführt (z.B. Kapazitätsauslastung, Lieferfähigkeiten,
Lagerfähigkeiten, Lieferterminplanungen etc.).
1.3. Potentielle Lieferanten, welche die logistischen Forderungen erfüllen,
erhalten das Formular Lieferantenspezifikation zugesendet.
2. Forderungen an ein Qualitätsmanagementsystem.
2.1. Vom potentiellen Lieferanten wird eine Kopie der Zertifikate nach DIN ISO
9001 angefordert. Sind diese Zertifikate nicht vorhanden, muß vom
potentiellen Lieferanten ein Maßnahmenplan zur Erreichung der
Zertifizierung angefordert werden. Die Erreichung der Zertifizierung darf 24
Monate nicht überschreiten. Kann eine Zertifizierung nicht sichergestellt
werden, so muss durch DEICKEN & ENGELS ein Qualitätsaudit vor Ort
durchgeführt werden. Die Kopien der Zertifikate, sowie deren Gültigkeiten
sind zu überwachen.
Datum: 22.06.2014 / Rev. 1
Erstellt von: Holger Kraeft / Geändert von: - / Freigabe durch: Holger Kraeft
Dateiname: 75927479
Zuordnung Prozess/Verfahren: Auftragsgewinnung und Serienproduktion
Vertrauliches Dokument – nur zur internen Verwendung!
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Anweisung:
„Qualifikation neuer Dienstleister und
Zulieferer “
3. Entscheidungsfindung
3.1. Ein Lieferant erhält eine Freigabe, wenn…
a) Alle Forderungen unter Abschnitt 1 sind voll erfüllt
b) Alle Forderungen unter Abschnitt 2 sind voll erfüllt
3.2.
Der Lieferant erhält eine Ablehnung, wenn Forderungen unter 3.1 nicht
erfüllt worden sind.
3.3.
Alle freigegebenen Lieferanten sind im ERP System als aktiv gesetzt. Eine
separate Liste freigegebener Lieferanten entfällt aus diesem Grunde.
4. Lieferantenbewertung
4.1. Die Beurteilung der Lieferanten muss mindestens einmal pro Kalenderjahr
durchgeführt werden. Der Abstand zwischen 2 Bewertungen darf 18
Monate nicht überschreiten.
4.2. Die Bewertung der Lieferanten ist gemäß der Tabelle A durchzuführen auf
Basis der letzten 12 Monate oder seit der zuletzt durchgeführten
Bewertung.
4.3. Auf Basis der durchgeführten Bewertung werden entsprechende
Maßnahmen eingeleitet, welche in Tabelle B beschrieben sind.
Tabelle A „Bewertungskritieren für Lieferanten“:
Bewertungskritieren: Bewertung;
Qualität
Keine Reklamationen
Maximal 3 Reklamationen
Mehr als 3 Reklamationen
Reklamation führte zu Kundenreklamation
Liefertreue
Keine verspäteten Anlieferungen
Maximal 3 verspätete / zu frühe
Anlieferungen
Mehr als 3 verspätete / zu frühe
Anlieferungen
Verspätete Anlieferung führte zu
Lieferverzögerung zu Kunden
Datum: 22.06.2014 / Rev. 1
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Dateiname: 75927479
Zuordnung Prozess/Verfahren: Auftragsgewinnung und Serienproduktion
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Punkte:
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„Qualifikation neuer Dienstleister und
Zulieferer “
Tabelle B „Maßnahmen für Lieferanten auf Basis der Lieferantenbewertung“:
Bewertungssumme:
16 – 20 Punkte
10 – 15 Punkte
0 – 9 Punkte
Einstufung:
A
B
C
Maßnahmen:
Keine weiteren Aktionen notwendig.
Der Lieferant wird über seine Potentiale aus
der Lieferantenbewertung informiert, damit er
sich verbessern kann.
Der Lieferant wird schriftlich aufgefordert zu
der Bewertung einen Maßnahmenplan
einzureichen, der aufzeigt wie
Wiederholungen von Reklamationen
vermieden werden. Eine Sperrung des
Lieferanten ist alternativ ebenfalls möglich.
5. Lieferantenentwicklung
5.1. Grundlage der Lieferantenentwicklung ist, dass alle Lieferanten nach der
aktuell gültigen Fassung der ISO 9001 zertifiziert sein müssen. Hierzu
muss eine Übersichtsliste vorhanden sein, welche den Status der
Lieferantenzertifikate verfolgt.
5.2. Auf Basis von mindestens 3 oder mehr durchgeführten
Lieferantenbewertungen wird dann entschieden welche weiteren
Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Die Maßnahmen sind in der
Tabelle C definiert.
Tabelle C „Maßnahmen für Lieferanten auf Basis der Lieferantenbewertung“:
Trend der Lieferantenbewertung:
Ausschließlich A Bewertungen
Mindestens 3 x hintereinander B
Bewertungen
Mindestens 2 x hintereinander C
Maßnahmen:
Keine weiteren Aktionen notwendig.
Der Lieferant wird zu einem Vororttermin
eingeladen. Hierbei werden seine
Entwicklungsmöglichkeiten erörtert und ein
spezieller darauf abgestimmter
Maßnahmenplan wird definiert.
Beim Lieferanten wird ein
Produktionsprozessaudit nach VDA 6.3
durchgeführt. Eine Sperrung des Lieferanten
ist alternativ ebenfalls möglich.
Mitgeltende Dokumente:
 Formular Lieferantenspezifikation
Datum: 22.06.2014 / Rev. 1
Erstellt von: Holger Kraeft / Geändert von: - / Freigabe durch: Holger Kraeft
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Zuordnung Prozess/Verfahren: Auftragsgewinnung und Serienproduktion
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