Anweisung: „Qualifikation neuer Dienstleister und Zulieferer “ Zweck: Diese Anweisung regelt die Qualifikation neuer Dienstleister. Dienstleister sind Lieferanten, welche eine weitere Bearbeitung unserer Produkte durchführen. Zulieferer sind Lieferanten, welche Zukaufprodukte (Vormaterial) an uns liefern. Verantwortung: Für die Umsetzung der Anweisungen sind die folgenden Abteilungen zuständig: Abteilungsname: AV Umsetzung: Grundsätzlich werden Lieferanten auf Basis von folgenden Bewertungskriterien qualifiziert: 1. Kaufmännische und logistische Forderungen. 2. Forderungen an ein Qualitätsmanagementsystem. 1. Kaufmännische und logistische Forderungen. 1.1. Von potentiellen Lieferanten werden auf Basis von Anfragen Angebote eingeholt, welche verglichen und kaufmännisch überprüft werden. 1.2. Mit Lieferanten, welche auf Basis der Angebotsprüfung vorausgewählt worden sind, wird eine weitere Klärung der logistischen Anforderungen durchgeführt (z.B. Kapazitätsauslastung, Lieferfähigkeiten, Lagerfähigkeiten, Lieferterminplanungen etc.). 1.3. Potentielle Lieferanten, welche die logistischen Forderungen erfüllen, erhalten das Formular Lieferantenspezifikation zugesendet. 2. Forderungen an ein Qualitätsmanagementsystem. 2.1. Vom potentiellen Lieferanten wird eine Kopie der Zertifikate nach DIN ISO 9001 angefordert. Sind diese Zertifikate nicht vorhanden, muß vom potentiellen Lieferanten ein Maßnahmenplan zur Erreichung der Zertifizierung angefordert werden. Die Erreichung der Zertifizierung darf 24 Monate nicht überschreiten. Kann eine Zertifizierung nicht sichergestellt werden, so muss durch DEICKEN & ENGELS ein Qualitätsaudit vor Ort durchgeführt werden. Die Kopien der Zertifikate, sowie deren Gültigkeiten sind zu überwachen. Datum: 22.06.2014 / Rev. 1 Erstellt von: Holger Kraeft / Geändert von: - / Freigabe durch: Holger Kraeft Dateiname: 75927479 Zuordnung Prozess/Verfahren: Auftragsgewinnung und Serienproduktion Vertrauliches Dokument – nur zur internen Verwendung! Seite 1 von 3 Anweisung: „Qualifikation neuer Dienstleister und Zulieferer “ 3. Entscheidungsfindung 3.1. Ein Lieferant erhält eine Freigabe, wenn… a) Alle Forderungen unter Abschnitt 1 sind voll erfüllt b) Alle Forderungen unter Abschnitt 2 sind voll erfüllt 3.2. Der Lieferant erhält eine Ablehnung, wenn Forderungen unter 3.1 nicht erfüllt worden sind. 3.3. Alle freigegebenen Lieferanten sind im ERP System als aktiv gesetzt. Eine separate Liste freigegebener Lieferanten entfällt aus diesem Grunde. 4. Lieferantenbewertung 4.1. Die Beurteilung der Lieferanten muss mindestens einmal pro Kalenderjahr durchgeführt werden. Der Abstand zwischen 2 Bewertungen darf 18 Monate nicht überschreiten. 4.2. Die Bewertung der Lieferanten ist gemäß der Tabelle A durchzuführen auf Basis der letzten 12 Monate oder seit der zuletzt durchgeführten Bewertung. 4.3. Auf Basis der durchgeführten Bewertung werden entsprechende Maßnahmen eingeleitet, welche in Tabelle B beschrieben sind. Tabelle A „Bewertungskritieren für Lieferanten“: Bewertungskritieren: Bewertung; Qualität Keine Reklamationen Maximal 3 Reklamationen Mehr als 3 Reklamationen Reklamation führte zu Kundenreklamation Liefertreue Keine verspäteten Anlieferungen Maximal 3 verspätete / zu frühe Anlieferungen Mehr als 3 verspätete / zu frühe Anlieferungen Verspätete Anlieferung führte zu Lieferverzögerung zu Kunden Datum: 22.06.2014 / Rev. 1 Erstellt von: Holger Kraeft / Geändert von: - / Freigabe durch: Holger Kraeft Dateiname: 75927479 Zuordnung Prozess/Verfahren: Auftragsgewinnung und Serienproduktion Vertrauliches Dokument – nur zur internen Verwendung! Punkte: 10 8 5 0 10 8 5 0 Seite 2 von 3 Anweisung: „Qualifikation neuer Dienstleister und Zulieferer “ Tabelle B „Maßnahmen für Lieferanten auf Basis der Lieferantenbewertung“: Bewertungssumme: 16 – 20 Punkte 10 – 15 Punkte 0 – 9 Punkte Einstufung: A B C Maßnahmen: Keine weiteren Aktionen notwendig. Der Lieferant wird über seine Potentiale aus der Lieferantenbewertung informiert, damit er sich verbessern kann. Der Lieferant wird schriftlich aufgefordert zu der Bewertung einen Maßnahmenplan einzureichen, der aufzeigt wie Wiederholungen von Reklamationen vermieden werden. Eine Sperrung des Lieferanten ist alternativ ebenfalls möglich. 5. Lieferantenentwicklung 5.1. Grundlage der Lieferantenentwicklung ist, dass alle Lieferanten nach der aktuell gültigen Fassung der ISO 9001 zertifiziert sein müssen. Hierzu muss eine Übersichtsliste vorhanden sein, welche den Status der Lieferantenzertifikate verfolgt. 5.2. Auf Basis von mindestens 3 oder mehr durchgeführten Lieferantenbewertungen wird dann entschieden welche weiteren Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Die Maßnahmen sind in der Tabelle C definiert. Tabelle C „Maßnahmen für Lieferanten auf Basis der Lieferantenbewertung“: Trend der Lieferantenbewertung: Ausschließlich A Bewertungen Mindestens 3 x hintereinander B Bewertungen Mindestens 2 x hintereinander C Maßnahmen: Keine weiteren Aktionen notwendig. Der Lieferant wird zu einem Vororttermin eingeladen. Hierbei werden seine Entwicklungsmöglichkeiten erörtert und ein spezieller darauf abgestimmter Maßnahmenplan wird definiert. Beim Lieferanten wird ein Produktionsprozessaudit nach VDA 6.3 durchgeführt. Eine Sperrung des Lieferanten ist alternativ ebenfalls möglich. Mitgeltende Dokumente: Formular Lieferantenspezifikation Datum: 22.06.2014 / Rev. 1 Erstellt von: Holger Kraeft / Geändert von: - / Freigabe durch: Holger Kraeft Dateiname: 75927479 Zuordnung Prozess/Verfahren: Auftragsgewinnung und Serienproduktion Vertrauliches Dokument – nur zur internen Verwendung! Seite 3 von 3