Wichtige Begriffe Neobiota Neobiota («neues Leben») sind Organismen, die seit Beginn der Neuzeit (1492) vom Menschen beabsichtigt oder unbeabsichtigt in neue Lebensräume eingebracht wurden und sich wildlebend etabliert haben. Als Neophyten bezeichnet man die «neuen Pflanzen» und als Neozoen die «neuen Tiere». Invasiv Als invasiv bezeichnet man die gebietsfremden oder auch einheimischen Organismen, welche rasch gedeihen, sich unkontrolliert verbreiten und neue Bestände bilden. Damit verdrängen sie andere Arten und verursachen Schäden an diversen schützenswerten Gütern. Invasiv Neobiota Organismen, die neu in ein Gebiet eingeführt wurden und sich dort massiv ausbreiten. Sie verursachen ökologische, ökonomische oder gesundheitliche Schäden. Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814 911) Die eidgenössische Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren. Unter anderem nennt sie Pflanzen und Tiere, mit denen der Umgang verboten ist. Das heisst, sie dürfen weder eingeführt, verschenkt, verkauft, transportiert, vermehrt, angepflanzt noch gepflegt werden. Die Pflanzen dürfen aber bekämpft werden. In der Schweiz im Handel und Umgang verbotene invasive, gebietsfremde Organismen Verbotene Pflanzen: Aufrechte Ambrosie, Nadelkraut, Nuttalls Wasserpest, Riesenbärenklau, Grosser Wassernabel, Drüsiges Springkraut, Südamerikanische Heusenkräuter, Asiatische Staudenknöteriche, Essigbaum, Schmalblättriges Greiskraut und Amerikanische Goldruten. Verbotene Tiere : Asiatischer Marienkäfer, Rotwangen-Schmuckschildkröte und Amerikanischer Ochsenfrosch. Siehe Anhang 2 Freisetzungsverordnung http://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_911.html 1