Wichtige Begriffe - Arten ohne Grenzen

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Wichtige Begriffe
Neobiota
Neobiota («neues Leben») sind Organismen, die seit Beginn der Neuzeit (1492) vom Menschen beabsichtigt oder
unbeabsichtigt in neue Lebensräume eingebracht wurden und sich wildlebend etabliert haben. Als Neophyten bezeichnet
man die «neuen Pflanzen» und als Neozoen die «neuen Tiere».
Invasiv
Als invasiv bezeichnet man die gebietsfremden oder auch einheimischen Organismen, welche rasch gedeihen, sich
unkontrolliert verbreiten und neue Bestände bilden. Damit verdrängen sie andere Arten und verursachen Schäden an
diversen schützenswerten Gütern.
Invasiv Neobiota
Organismen, die neu in ein Gebiet eingeführt wurden und sich dort massiv ausbreiten. Sie verursachen ökologische,
ökonomische oder gesundheitliche Schäden.
Freisetzungsverordnung (FrSV, SR 814 911)
Die eidgenössische Freisetzungsverordnung (FrSV) regelt den Umgang mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren. Unter
anderem nennt sie Pflanzen und Tiere, mit denen der Umgang verboten ist. Das heisst, sie dürfen weder eingeführt,
verschenkt, verkauft, transportiert, vermehrt, angepflanzt noch gepflegt werden. Die Pflanzen dürfen aber bekämpft
werden.
In der Schweiz im Handel und Umgang verbotene invasive, gebietsfremde Organismen
Verbotene Pflanzen: Aufrechte Ambrosie, Nadelkraut, Nuttalls Wasserpest, Riesenbärenklau, Grosser Wassernabel,
Drüsiges Springkraut, Südamerikanische Heusenkräuter, Asiatische Staudenknöteriche, Essigbaum, Schmalblättriges
Greiskraut und Amerikanische Goldruten.
Verbotene Tiere : Asiatischer Marienkäfer, Rotwangen-Schmuckschildkröte und Amerikanischer Ochsenfrosch.
 Siehe Anhang 2 Freisetzungsverordnung http://www.admin.ch/ch/d/sr/c814_911.html
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