Lösungsblatt/Zwischenprüfung AAA/Prüfungsnummer:

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Landesdirektion Sachsen
Zwischenprüfung
im Ausbildungsberuf „Verwaltungsfachangestellte/r“
am 10. Dezember 2014
Bitte geben Sie zu Beginn Ihrer Ausführungen den Bearbeitungsstand Ihrer VSV an!
1. Prüfungsgebiet
Ausbildungsbetrieb, Arbeitsorganisation und bürowirtschaftliche Abläufe
Bearbeitungszeit:
60 Minuten
Hilfsmittel:
VSV Sachsen
Die Aufgabe besteht aus 3 Seiten mit 1 Anlage sowie 3 Lösungsblättern!
Teil 1: Ausbildungsbetrieb
64 Punkte
1
Überprüfen Sie den in der Anlage 1 abgedruckten Ausbildungsvertrag mit Hilfe der
gesetzlichen Vorschriften auf Richtigkeit!
Stellen Sie das Ergebnis in der Tabelle auf den Lösungsblättern 1 und 2
stichwortartig dar!
Nutzen Sie für alle weiteren Aufgaben das Lösungsblatt 3!
Teil 2: Arbeitsorganisation
2.1
21 Punkte
Geben Sie an, ob die folgenden Aussagen richtig oder falsch sind!
A) Die Aufgabenanalyse wird der Ablauforganisation zugeordnet.
B) Der Verwaltungsgliederungsplan ist das Ergebnis der Aufgabenanalyse.
C) Organisationseinheiten entstehen im Rahmen der Aufgabensynthese durch die
Zuweisung von Aufgaben.
D) Das Einliniensystem als Leitungssystem findet in der Verwaltung der Kommunen
keine Anwendung.
E) Die Vorgaben der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung
(KGST) sind für die Kommunalverwaltung nicht verbindlich anzuwenden.
F) Das Organigramm ist Bestandteil der Ablauforganisation.
G) Die Stelle ist die kleinste Organisationseinheit der Kommunalverwaltung.
H) Allgemeine Dienstanweisungen sind Organisationsvorschriften der
Ablauforganisation.
I) Das Stabliniensystem ist eine Erweiterung des Mehrliniensystems.
J) Beim Mehrliniensystem erhält jede ausführende Stelle von einem Vorgesetzten
Anweisungen.
K) Der Dezernatsgliederungsplan ist der Ablauforganisation zuzuordnen und Pflicht für
alle Gemeinden.
L) Der Stellenplan ist eine Anlage des Haushaltsplans.
2.2
Berichtigen Sie die falschen Aussagen von 2.1, indem Sie nur das falsche Wort/den
falschen Sachverhalt verbessern!
Teil 3 Bürowirtschaftliche Abläufe
15 Punkte
Zu Beginn seiner Ausbildung zum Kaufmann für Büromanagement wird für Ulf Meier ein
zusätzlicher Arbeitsplatz in einem Mehrpersonenbüro eingerichtet.
3.1
Nennen Sie je zwei Vor- und Nachteile eines Mehrpersonenbüros!
3.2
Nach drei Monaten hat sich Ulf gut in seine Ausbildungsstelle eingearbeitet. Er wird nun
damit betraut, die Termine für das Jahr 2015 in Herrn Schnells Kalender einzutragen.
A) Unterscheiden Sie mithilfe von je zwei Kriterien fixe (feste) und flexible (bewegliche)
Termine voneinander!
B) Ordnen Sie folgende Beispiele den beiden Terminarten zu!
Feiertage, Dienstreise, Theaterbesuch, Geburtstag, Steuerzahlungen, Ferien,
Arztbesuch
Anlage 1
Zwischen der Muster-GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Schnell
(Ausbildender) und Herrn Ulf Meier, geboren am 11.05.1998 in Leipzig, wohnhaft in 04288
Leipzig, Feldstraße 122 (Auszubildender), wird folgender Ausbildungsvertrag geschlossen:
AUSBILDUNGSVERTRAG
§ 1 Art, sachliche und zeitliche Gliederung sowie Ziel der Berufsausbildung
(1) Der Auszubildende wird in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf eines Kaufmanns
für Büromanagement auf der Grundlage der maßgeblichen Ausbildungs- und
Prüfungsordnung ausgebildet.
(2) Die sachliche und zeitliche Gliederung ergibt sich aus dem Ausbildungsplan.
§ 2 Beginn und Dauer der Berufsausbildung, Probezeit
(1) Das Ausbildungsverhältnis beginnt am 1. September 2014 und endet am 31. August
2019.
(2) Die Probezeit beträgt 6 Monate.
(3) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der unter Absatz 1 vereinbarten Ausbildungszeit
die Abschlussprüfung, so endet das Ausbildungsverhältnis trotzdem zum im Absatz 1
genannten Termin.
§ 3 Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte
Der Auszubildende wird vom Besuch der Berufsschule befreit.
§ 4 Dauer der regelmäßigen täglichen Ausbildungszeit
Die tägliche Ausbildungszeit dauert einschließlich einer Pause von 10 Minuten montags
bis donnerstags von 06:30 Uhr bis 16:00 Uhr sowie freitags und samstags von 08:00 Uhr
bis 14:00 Uhr.
§ 5 Ausbildungsentgelt
Der Auszubildende erhält für die Dauer seiner Ausbildung 520 € monatlich.
§ 6 Dauer des Erholungsurlaubs
Der Urlaub beträgt 2014 10 Werktage, 2015 26 Werktage und ab 2016 25 Werktage.
§ 7 Voraussetzungen, unter denen der Ausbildungsvertrag gekündigt werden kann
(1) Während der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis beidseitig mit einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen gekündigt werden. Dabei sind keine Kündigungsgründe
anzugeben.
(2) Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nach den Regelungen des § 22 (2)
BBiG gekündigt werden.
(3) Die Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.
§ 8 Sonstiges
Der Auszubildende verpflichtet sich, nach Ablauf der Ausbildung ein für ein Jahr
befristetes Arbeitsverhältnis einzugehen.
Leipzig, 10. Dezember 2014
Schnell
S. Schnell
Ausbildender
Meier
U. Meier
Auszubildender
Lösungsblatt 1 Zwischenprüfung AAA 2014
Prüfungsnummer:__________
Bitte geben Sie das Lösungsblatt geheftet mit Ihren schriftlichen Ausführungen ab!
Aufgabe 1
§ im
Fehler benennen
gesetzliche
Berichtigung/Begründung
Vertrag
Grundlage
Lösungsblatt 2 Zwischenprüfung AAA 2014
Prüfungsnummer:__________
Bitte geben Sie das Lösungsblatt geheftet mit Ihren schriftlichen Ausführungen ab!
Zu Aufgabe 1
§ im
Fehler benennen
gesetzliche
Berichtigung/Begründung
Vertrag
Grundlage
Lösungsblatt 3 Zwischenprüfung AAA 2014
Prüfungsnummer:__________
Seite 1 von 2 (bitte wenden!)
Bitte geben Sie das Lösungsblatt geheftet mit Ihren schriftlichen Ausführungen ab!
Aufgabe 2.1
Aussage richtig falsch Aussage richtig falsch
A
G
B
H
C
I
D
J
E
K
F
L
Aufgabe 2.2
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
_____________________________________________________________________________
Seite 2 von 2
Aufgabe 3.1
Vorteile Mehrpersonenbüro
Nachteile Mehrpersonenbüro
________________________________________ _________________________________________
________________________________________ _________________________________________
Aufgabe 3.2
fixe Termine
A)
flexible Termine
A)
_______________________________________ ______________________________________
_______________________________________ ______________________________________
B)
B)
______________________________________
______________________________________
______________________________________
______________________________________
______________________________________
______________________________________
______________________________________
______________________________________
Lösungsvorschlag
Teil 1: Ausbildungsbetrieb
Aufgabe 1 = 64 Punkte
§ im
Fehler benennen
Vertrag
§ 2 (1)
5 Jahre Ausbildungsdauer zu lang
(1P)
gesetzliche
Grundlage
§ 5 (1) Nr. 2
BBiG (2P)
Berichtigung/Begründung
§ 1 (1) Nr. 1
JArbSchG
(2P)
Ausbildungsdauer sollte nicht
mehr als drei und nicht
weniger als zwei Jahre
betragen, denkbar bis 2017
(1P)
Probezeit darf höchstens
vier Monate betragen (1P)
Ausbildungsverhältnis endet
vor Ablauf der
Ausbildungs-zeit mit
Bekanntgabe des
Prüfungsergebnisses… (1P)
Azubi muss für die Teilnahme
am Unterricht freigestellt
werden (1P)
Da Ulf zu Beginn des
Ausbildungsverhältnisses 16
Jahre alt ist (1P) und sich in
der Berufsausbildung befindet
wird das JArbSchG
angewendet. (1P)
10 Minuten sind keine Pause (1P)
§ 11 (1) S.3
JArbSchG
(2P)
als Pause gilt eine
Arbeitsunterbrechung von 15
Minuten (1P)
die täglichen Arbeitszeiten sind
außer freitags und samstags zu
lang (1P)
§ 8 (1) und
(2) S. 2
JArbSchG
(2P)
Arbeitszeit beträgt 8 h täglich
mit Ausnahme 8,5 h… (2P)
wöchentliche Arbeitszeit zu lang
(1P)
§ 8 (1)
JArbSchG
(1P)
40 h (1P)
6-Tage-Woche geht nicht (1P)
§ 15 S. 1
JArbSchG
(1P)
es gilt die 5-Tage-Woche
(1P)
Samstagsarbeit geht nicht (1P)
§ 16 (1),
§16 (2)
JArbSchG
(2P)
Verbot der Samstagsarbeit
(1P), Ausnahmen Abs. 2
treffen nicht zu bzw. sind aus
dem SV nicht erkennbar (1P)
§5
Vergütung kann nicht für alle
Lehrjahre gleich sein (1P)
§ 17 (1) S. 2
BBiG (2P)
§6
Urlaub 2015 zu kurz (1P)
§ 19 (2) S. 1
Vergütung muss mit
fortschreitender
Berufsausbildung, mind.
jährlich ansteigen (1P)
da Ulf zu Beginn des
§ 2 (2)
6 Monate Probezeit zu lang (1P)
§ 2 (3)
Regelung, dass das
Ausbildungsverhältnis auf jeden
Fall am 31.08. 2019 endet, ist
falsch (1P)
§3
generelle Befreiung vom
Berufsschulunterrichts geht nicht
(1P)
§ 20 Satz 2
BBiG (1P)
§ 21 (2)
BBiG (1P)
§ 15 BBiG
(1P)
§4
Nr. 2
JArbSchG
(2P)
§ 7 (1)
während der Probezeit ist keine
Kündigungsfrist von vier Wochen
einzuhalten (1P)
§ 22 (1)
BBiG (1P)
§8
Verpflichtung zur
Weiterbeschäftigung befristet für 1
Jahr nach Ausbildung geht nicht
(1P)
§ 12 (1) S. 1
BBiG (2P)
Datum des Vertragsabschlusses
falsch (1P)
§ 11 (1) S. 1
BBiG (2P)
Unterschrift gesetzlicher Vertreter
fehlt (1P)
§ 11 (2)
BBiG (1P)
§§ 106 ff.
BGB (1P)
Kalenderjahres 2015 noch
keine 17 Jahre alt ist (1P),
stehen ihm 27 Werktage
Urlaub zu (1P)
beide Seiten können ohne
Einhaltung von
Kündigungsfristen (1P)
während der Probezeit
kündigen (1P)
nichtige Vereinbarung (1P),
da Beschränkung der
beruflichen Tätigkeit nach
der Ausbildung (1P)
Vertragsniederschrift muss
spätestens (1P) vor Beginn
der Ausbildung erfolgen
(1P)
Niederschrift ist neben
Ausbilder, Azubi auch vom
gesetzlichen Vertreter zu
unterzeichnen (1P), da Ulf
noch beschränkt
geschäftsfähig ist (1P)
Oder: das 18. Lebensjahr
noch nicht vollendet hat.
Teil 2: Arbeitsorganisation
Aufgabe 2.1 je 1 Punkt = 12 Punkte
A) falsch
G) richtig
B) falsch
H) richtig
C) richtig
I) falsch
D) falsch
J) falsch
E) richtig
K) falsch
F) falsch
L) falsch
Aufgabe 2.2 = 9 Punkte
A) Die Aufgabenanalyse wird der Aufbauorganisation zugeordnet. (1P)
B) Der Aufgabengliederungsplan ist das Ergebnis der Aufgabenanalyse. oder
Der Verwaltungsgliederungsplan ist das Ergebnis der Aufgabensynthese. (1P)
D) Das Einliniensystem als Leitungssystem findet in der Verwaltung der Kommune
Anwendung. (1P)
F) Das Organigramm ist Bestandteil der Aufbauorganisation. (1P)
I) Das Stabliniensystem ist eine Erweiterung des Einliniensystems. oder
Die Matrixorganisation ist Teil des Mehrliniensystems. (1P)
J) Beim Mehrliniensystem erhält jede ausführende Stelle Anweisungen von mehreren
Vorgesetzten. (1P)
K) Der Dezernatsgliederungsplan ist nicht Pflicht (1P) für alle Gemeinden und der
Aufbauorganisation (1P) zuzuordnen.
L) Der Stellenplan ist ein Bestandteil des Haushaltsplans. (1P)
Teil 3 Bürowirtschaftliche Abläufe
Aufgabe 3.1 = 4 Punkte
Vorteile
Absprachen mit Mitarbeitern möglich
kostengünstiger, da Geräte (Drucker, Telefon) von mehreren Personen genutzt werden
können
bessere Raumausnutzung
Nachteile
keine vertraulichen Gespräche
höherer Lärmpegel
zum Teil nicht alle Arbeitsplätze mit optimaler Lage zu Fenster und Tür
Aufgabe 3.2 A) = 4 Punkte
fixe Termine
sind unabänderbar
kehren regelmäßig wieder
müssen frühzeitig eingetragen werden
flexible Termine
sind abänderbar
treten unregelmäßig auf
müssen mit festen Terminen abgestimmt werden
Aufgabe 3.2 B) = 7 Punkte
fixe Termine: Feiertage, Geburtstag, Steuerzahlung, Ferien
flexible Termine: Feiertage, Dienstreisen, Theaterbesuch, Arztbesuch
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