Regionale Entwicklungskonzeption zur solaren Energienutzung im Weißeritzkreis und im Landkreis Sächsische Schweiz „Solarregion vom Windberg bis zum Großen Winterberg“ Auftraggeber: Modellregion Sächsische Schweiz/Weißeritzkreis Regionale Partnerschaft Landschaf(f)t Zukunft e.V. Projektträger: Energietisch Altenberg e.V. Platz des Bergmanns 2 01773 Altenberg Telefon: (035056) 3 33 16 Fax: (035056) 3 33 18 mail: [email protected] Internet: www.energietisch-altenberg.de Ausführende: Andreas Warschau Sven Kühnel (für den Teil „Solarkarte Altenberg“) Altenberg, am 31. 07. 2004 Solarstudie 1 Seite 2 Einleitung................................................................................................................................................................................................7 1.1 Vorbemerkungen ........................................................................................................................................................................ 7 1.2 Hintergrund und Ziele der Studie ............................................................................................................................................... 7 1.3 Das Untersuchungsgebiet ........................................................................................................................................................... 8 1.4 Überblick und allgemeine Vorgehensweise ................................................................................................................................ 9 2 Erneuerbare Energien in Deutschland .....................................................................................................................................................9 2.1 Nachhaltigkeitsanforderungen an die Energieversorgung ........................................................................................................ 10 2.1.1 Fossile Energien – Reichweiten und Preise ........................................................................................................................ 10 2.1.2 Klima.................................................................................................................................................................................. 11 2.1.3 Der Beitrag der Erneuerbaren Energien .............................................................................................................................. 12 2.2 3 Solarenergie ............................................................................................................................................................................. 13 Die Solarstrahlung ................................................................................................................................................................................15 3.1 Die Sonne: Ein kosmisches Kraftwerk ..................................................................................................................................... 15 3.2 Solarkonstante und Bestrahlungsstärke .................................................................................................................................... 15 3.3 Die Globalstrahlung ................................................................................................................................................................. 15 3.3.1 Direkte und diffuse Solarstrahlung ..................................................................................................................................... 15 3.3.2 Die Strahlung in Deutschland ............................................................................................................................................. 16 3.3.3 Flächenausrichtung und Ertrag ........................................................................................................................................... 16 3.3.4 Das jährliche Strahlungsangebot auf geneigte Flächen ....................................................................................................... 16 3.4 Die Solarstrahlung im Untersuchungsgebiet............................................................................................................................. 17 4 Technologische Möglichkeiten der Nutzung von Solarenergie .............................................................................................................18 5 Solarthermie oder Photovoltaik? ...........................................................................................................................................................18 6 Photovoltaik ..........................................................................................................................................................................................18 6.1 Netzgekoppelte Anlage ............................................................................................................................................................ 19 6.2 Inselsystem (netzautarke Anlage) ............................................................................................................................................. 19 6.3 Wie funktioniert eine Solarzelle? ............................................................................................................................................. 20 6.3.1 Eigenschaften einer Solarzelle ............................................................................................................................................ 20 6.3.2 Unterschiedliche Zelltypen ................................................................................................................................................. 22 6.3.3 Wirkungsgrade von Solarzellen .......................................................................................................................................... 23 6.3.4 Größe und Form von Solarzellen ........................................................................................................................................ 24 6.4 Von der Zelle zum Modul ........................................................................................................................................................ 24 6.4.1 Zellverstringung ................................................................................................................................................................. 24 6.4.2 Maximale Produktionsgrößen kundenspezifischer Solarmodule aus kristallinen Silizium-Solarzellen .............................. 25 6.4.3 Dünnschichtsolarmodule auf Glassubstrat .......................................................................................................................... 26 6.4.4 Dünnschichtsolarzellen auf Metallsubstrat ......................................................................................................................... 26 6.4.5 Statische Eigenschaften von Solarmodulen ........................................................................................................................ 26 6.4.6 Spezial- und Sondermodule ................................................................................................................................................ 27 6.4.7 6.5 Hinterlüftung der Module ................................................................................................................................................... 28 Der Solargenerator ................................................................................................................................................................... 29 6.5.2 Struktur Solargenerator ...................................................................................................................................................... 30 6.5.3 Modulanschlussdose und Bypassdiode ............................................................................................................................... 30 6.6 Der Wechselrichter ................................................................................................................................................................... 31 6.6.1 Allgemein ........................................................................................................................................................................... 31 6.6.2 Wechselrichtertypen ........................................................................................................................................................... 31 6.7 Gleichstromleitungen ............................................................................................................................................................... 32 6.8 Wechselstromleitungen ............................................................................................................................................................ 33 6.9 Einspeisezähler/Ertragsüberwachung ....................................................................................................................................... 33 Solarstudie 7 Seite 3 6.9.1 Überwachung kleiner PV-Anlagen ..................................................................................................................................... 33 6.9.2 Überwachung größerer PV-Anlagen................................................................................................................................... 34 6.9.3 Datenlogger- u. Wechselrichter-Schnittstellen ................................................................................................................... 34 6.9.4 Wetterdatenerfassung ......................................................................................................................................................... 35 6.9.5 Automatische Erfassungssysteme ....................................................................................................................................... 35 Montagesysteme ...................................................................................................................................................................................36 7.1 Dacheindeckung für Schrägdächer ........................................................................................................................................... 36 7.1.2 Aufdachmontage 7.1.3 Indach-Montage ................................................................................................................................................................. 38 7.1.4 Photovoltaik, Solarthermie und Fenster in einem Konstruktionssystem ............................................................................. 41 7.2 ..................................................... 37 Flachdachmontage.................................................................................................................................................................... 41 7.2.1 Flachdachaufständerung von Solarmodulen ....................................................................................................................... 41 7.2.2 Gründächer mit PV............................................................................................................................................................. 42 7.2.3 Folien PV-System .............................................................................................................................................................. 43 7.2.4 Sheddächer ......................................................................................................................................................................... 43 7.3 Vordächer................................................................................................................................................................................. 45 7.4 Solarer Fensterladen ................................................................................................................................................................. 45 7.5 Fassade ..................................................................................................................................................................................... 46 7.5.1 Montagesysteme ................................................................................................................................................................. 47 7.5.2 Photovoltaik-Verglasungen ................................................................................................................................................ 48 7.6 Freiflächen-Anlagen ................................................................................................................................................................. 50 7.7 Anlagen an Schallschutzwänden .............................................................................................................................................. 51 8 Neue Wege ...........................................................................................................................................................................................51 9 Solarthermie..........................................................................................................................................................................................52 9.1 Einfluss der Kollektorausrichtung auf den Energieertrag ......................................................................................................... 53 9.2 Wärmebedarf ............................................................................................................................................................................ 54 9.2.1 9.2.2 9.3 Auslegung von Anlagen zur Warmwasserbereitung ........................................................................................................... 54 Auslegung von Kombianlagen ........................................................................................................................................... 54 Komponenten einer thermischen Solaranlage........................................................................................................................... 55 9.3.1 Kollektorbauarten ............................................................................................................................................................... 55 9.4 Kollektorwirkungsgrad und Anwendungsfelder ....................................................................................................................... 58 9.5 Solarspeicher ............................................................................................................................................................................ 58 9.6 Wärmetauscher zum Be- und Entladen .................................................................................................................................... 59 9.7 Speicherbauarten im Überblick ................................................................................................................................................ 59 9.7.1 Der Trinkwasserspeicher .................................................................................................................................................... 59 9.7.2 Der Kombispeicher............................................................................................................................................................. 60 9.7.3 „Tank im Tank“-Speicher................................................................................................................................................... 60 9.7.4 9.8 Schichtenspeicher ............................................................................................................................................................... 60 Regelung, Pumpengruppe und Sicherheitskomponenten .......................................................................................................... 60 9.8.1 Solarregler .......................................................................................................................................................................... 60 9.8.2 Umwälzpumpe ................................................................................................................................................................... 61 9.8.3 Sicherheitskomponenten..................................................................................................................................................... 61 9.9 Anlagenkonzepte von Warmwasseranlagen ............................................................................................................................. 62 9.9.1 9.10 Unterschiede bei der Wärmeträgerumwälzung ................................................................................................................... 63 Anlagenkonzepte zur Heizungsunterstützung ........................................................................................................................... 63 9.10.1 Speicherkonzepte als Unterscheidungsmerkmal von Kombianlagen ............................................................................ 64 9.10.2 Gängige Anlagenkonzepte im Überblick ...................................................................................................................... 64 Solarstudie 9.11 Solare Schwimmbadheizung .................................................................................................................................................... 66 9.12 Thermische Solar-Großanlagen ................................................................................................................................................ 67 9.12.1 10 11 Seite 4 Einsatzbereiche thermischer Solargroßanlagen ............................................................................................................ 67 Finanzierung und Förderung .................................................................................................................................................................68 10.1 Kosten Photovoltaik-Anlagen................................................................................................................................................... 68 10.2 Kosten Solarthermie-Anlagen .................................................................................................................................................. 68 10.3 Förderprogramme Übersicht .................................................................................................................................................... 69 10.4 Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (Bafa) ............................................................................................... 72 10.5 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ................................................................................................................................ 75 10.6 CO2-Minderungsprogramm der KfW-Bankengruppe .............................................................................................................. 76 10.7 KfW- Gebäudesanierungsprogramm ........................................................................................................................................ 78 10.8 KfW- Umweltprogramm .......................................................................................................................................................... 81 10.9 ERP-Umwelt-und Energiesparprogramm ................................................................................................................................. 82 10.10 BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsanlagen .................................................................................................. 84 10.11 Investitionszulage ..................................................................................................................................................................... 86 10.12 Solarthermie 2000plus.............................................................................................................................................................. 88 10.13 Vorhaben des Immissions- und Klimaschutzes einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien – Solarthermie in Sachsen 92 Baurechtliche Bestimmungen ...............................................................................................................................................................94 11.1 Baugenehmigungspflicht und Baugenehmigungsverfahren: ..................................................................................................... 94 11.1.2 Bauregeln und -richtlinien ............................................................................................................................................ 95 11.1.3 Technische Regeln........................................................................................................................................................ 96 11.1.4 Richtlinien und Normen in der Elektrotechnik ............................................................................................................. 98 11.1.5 11.2 Sonstige Richtlinien und Regeln ................................................................................................................................... 98 Qualitätsnachweise für Module ................................................................................................................................................ 99 11.2.1 STC und Leitungstoleranz ............................................................................................................................................ 99 11.2.2 Zertifizierung und Qualifikationstest ............................................................................................................................ 99 11.2.3 „Blauer Engel“ ........................................................................................................................................................... 101 12 „Vellmarer Weg“ – Solaranlagen als Pflicht .......................................................................................................................................102 13 Denkmalschutz ...................................................................................................................................................................................103 14 15 13.1 Kriterien aus Sicht der Denkmalschutzbehörde ...................................................................................................................... 104 13.2 Problemfelder im Bereich von Denkmalschutz und Solarenergie ........................................................................................... 105 13.2.1 Zielkonflikt ................................................................................................................................................................. 105 13.2.2 Kommunikation .......................................................................................................................................................... 105 13.2.3 Wissensdefizite........................................................................................................................................................... 106 13.2.4 Nicht-Akzeptanz......................................................................................................................................................... 106 13.2.5 Kirchen mit gutem Beispiel ........................................................................................................................................ 106 Versicherung .......................................................................................................................................................................................107 Umweltverträglichkeit von Solarenergie .............................................................................................................................................108 15.1 Energetische Amortisation und Erntefaktor............................................................................................................................ 108 15.1.1 Energie-Amortisation von Photovoltaik-Anlagen ....................................................................................................... 108 15.1.2 Energie-Amortisation von Solarthermie-Anlagen....................................................................................................... 109 15.2 Umweltaspekte der Solarzellenproduktion ............................................................................................................................. 109 15.2.1 Materialbedarf für Solarmodule.................................................................................................................................. 109 15.2.2 Umweltverträglichkeit der verwendeten Halbleiter .................................................................................................... 110 15.3 Recycling von Solarsystemen ................................................................................................................................................. 110 15.3.1 Recycling von Solarmodulen und Solarzellen ............................................................................................................ 110 15.3.2 Probleme bei Dünnschichtmodulen ............................................................................................................................ 111 Solarstudie 16 Initiativen ............................................................................................................................................................................................111 16.1 Einleitung ............................................................................................................................................................................... 111 16.2 Eingrenzung und Kategorisierung von Solarinitiativen .......................................................................................................... 111 16.2.1 Definition von Solarinitiativen ................................................................................................................................... 112 16.2.2 Die Akteure von Solarinitiativen ................................................................................................................................ 112 16.2.3 Differenzierung der Solarinitiativen ........................................................................................................................... 114 16.3 17 Typische Solarinitiativen ........................................................................................................................................................ 116 16.3.1 Vorgehensweise „Lobbying“ ...................................................................................................................................... 116 16.3.2 Vorgehensweise „Information, Beratung und Motivation“ ......................................................................................... 116 16.3.3 Vorgehensweise „Investition“ .................................................................................................................................... 117 16.3.4 Vorgehensweise „Aktivierung“ .................................................................................................................................. 117 16.3.5 Vorgehensweise „Integration“ .................................................................................................................................... 119 16.4 Wie baut man eine Solarinitiative auf? ................................................................................................................................... 119 16.5 Solareinkaufsgemeinschaften ................................................................................................................................................. 120 16.6 Bürgerkraftwerke ................................................................................................................................................................... 121 16.7 Fazit ....................................................................................................................................................................................... 121 1. Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet ...................................................................................................................................122 17.1 Vorgehen, Methodik und Datenqualität der Bestandsaufnahme ............................................................................................. 122 17.1.2 Zur Erhebung bei den Gemeinden .............................................................................................................................. 123 17.1.3 Zur Erhebung bei den Handwerkern ........................................................................................................................... 124 17.2 17.2.1 17.2.2 18 Seite 5 Anlagenbestände .................................................................................................................................................................... 124 Photovoltaik ............................................................................................................................................................... 125 . Solarthermie ............................................................................................................................................................. 125 17.3 Investorengruppen .................................................................................................................................................................. 126 17.4 Marktanalyse .......................................................................................................................................................................... 127 17.5 Absatzmöglichkeiten .............................................................................................................................................................. 128 17.6 Weitere Akteure und Aktivitäten im Bereich Solarenergie ..................................................................................................... 129 17.7 Potenziale und Hemmnisse in der Region .............................................................................................................................. 129 17.7.1 . Zur Verfügung stehende Flächen .............................................................................................................................. 129 17.7.2 Solarkarte Altenberg ................................................................................................................................................... 131 17.7.3 Akzeptanz ................................................................................................................................................................... 136 17.7.4 Kommunale politische Rahmenbedingungen.............................................................................................................. 137 17.7.5 Hemmnisse aus Sicht der Kommunen ........................................................................................................................ 138 17.7.6 Potenziale und Hemmnisse aus Sicht der Handwerker ............................................................................................... 139 17.7.7 Ausbildungssituation .................................................................................................................................................. 140 17.7.8 Werbung ..................................................................................................................................................................... 141 17.8 Zentraler Infopunkt und Initiative für Solarregion.................................................................................................................. 142 17.9 Fazit ....................................................................................................................................................................................... 143 Strategieempfehlungen........................................................................................................................................................................144 18.1 Beschreibung der Maßnahmepakete ....................................................................................................................................... 145 18.1.1 Information und Vernetzung....................................................................................................................................... 145 18.1.2 Ausbildung ................................................................................................................................................................. 146 18.1.3 Marketing und Sponsoring ......................................................................................................................................... 146 18.1.4 Finanzierungskonzepte ............................................................................................................................................... 147 18.1.5 Kommunale Aktivitäten ............................................................................................................................................. 148 18.1.6 Regionalpolitisches Handeln ...................................................................................................................................... 149 18.2 Solar-Informationszentrum..................................................................................................................................................... 149 Solarstudie 19 Seite 6 18.2.1 Aufgaben: Dienstleistungen rund um die Solarenergie ............................................................................................... 149 18.2.2 Praktische Umsetzung ................................................................................................................................................ 150 18.2.3 Personal und Finanzierung ......................................................................................................................................... 151 Abschließende Bemerkungen..............................................................................................................................................................152 Solarstudie Seite 7 1 Einleitung 1.1 Vorbemerkungen Im Zuge der Liberalisierung des Strommarktes und den Maßnahmen der Bundesregierung im Bereich der Gesetzgebung zu Erneuerbaren Energien haben sich die Bedingungen für eine regenerative und dezentrale Energieversorgung deutlich verändert. Die Grundlage dieser Politik liegt in dem Erfordernis für einen aktiven Klimaschutz, dem die Regierung eine hohe Bedeutung zuerkannt hat. Im Kontext dieser Klimaschutzziele wird dem Ausbau der Erneuerbaren Energien eine zentrale Bedeutung für einen effektiven Klima- und Umweltschutz sowie eine nachhaltige Entwicklung zugesprochen. Dabei soll hier nicht verschwiegen werden, dass eine Lösung der künftigen Energieprobleme zur im Zusammenspiel von Energieeinsparung, mehr Energieeffizienz und dem Einsatz Erneuerbarer Energien gelingen kann. Die vorliegende Studie widmet sich jedoch ausschließlich dem dritten genannten Bereich. Als wesentliche Maßnahmen, die auch im internationalen Maßstab als innovativ und weitreichend eingestuft werden, sind in diesem Zusammenhang das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) und das Markteinführungsprogramm für Erneuerbare Energien zu nennen.. Diese Maßnahmen sollen außerdem dazu dienen, das angestrebte Ziel der Verdopplung des Anteils Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung bis 2010 erreichen zu können. Neben diesen allgemeinen Rahmenbedingungen auf der Bundesebene kommt auf der Umsetzungsebene insbesondere den kommunalen und regionalen Akteuren bei der Förderung und Einführung von Erneuerbaren Energien eine besondere Bedeutung zu. Dies erklärt sich nicht zuletzt daraus, dass die Technologien zur Nutzung Erneuerbarer Energien in der Regel dezentrale Technologien sind, die dementsprechend auch bevorzugt von regionalen Akteuren geplant, installiert, gewartet und betrieben werden. Darüber hinaus ist ihr Einsatz von den regionalen Standortbedingungen wie Klima oder infrastrukturellen Voraussetzungen abhängig. All diese Bedingungen sollen in der vorliegenden Arbeit besprochen werden. 1.2 Hintergrund und Ziele der Studie Die Region Sächsische Schweiz/Osterzgebirge ist das Zielgebiet einer Initiative zur Erarbeitung eines „Regionalen Entwicklungskonzeptes Regionen Aktiv – Land gestaltet Zukunft“, die vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gefördert wird. Das Regionalmanagement hat unter Federführung des Regionalbauernverbandes Sächsische Schweiz/Osterzgebirge eine Konzeption zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe und alternativer Energien angeregt. Die Auftraggeber möchten die Region im Wettbewerb der Regionen mit einem stärkeren Gewicht in Bezug auf Erneuerbare Energien als wesentlichen Bestandteil einer Klimaschutzstrategie positionieren. Mit einer derartigen Positionierung der Region als „Solarregion vom Windberg bis zum Großen Winterberg“ sollen viele positive Effekte in einer Initiative vereint werden. Zum einen soll mit einer solchen Initiative zur Förderung der Erneuerbaren Energien ein aktiver Beitrag zu einer nachhaltigen Entwicklung und einem wirksamen Klimaschutz geleistet werden. Zum anderen bietet die Perspektive „Solarregion“ Entwicklungsmöglichkeiten für die regionale Wirtschaft durch die Schaffung zusätzlicher bzw. Erhaltung bestehender Arbeitsplätze im handwerklichen, aber auch im landwirtschaftlichen Bereich und in anderen Dienstleistungsbereichen. Dabei soll vor allem auf die Belange der in der Region vorherrschenden Wirtschaftszweige Landwirtschaft und Tourismus eingegangen werden. Außerdem sehen die Autoren in dem Begriff der Solarregion als Markenzeichen einen Solarstudie Seite 8 Imagegewinn, der u. U. Wirtschaftsakteure und Investoren anziehen soll, wodurch Multiplikatoreneffekte ausgelöst werden können. Neben der Erstellung einer Studie zur Biogasnutzung, die bereits vorliegt, und der Nutzung von Windenergie, die noch in Arbeit ist, soll in der vorliegenden Arbeit das Potenzial an Möglichkeiten der Nutzung von Solarenergie in der Region untersucht werden. Hier sei vorweggeschickt, dass die Autoren nur in einem Mix aller Erneuerbaren Energien eine Chance für eine künftige nachhaltige Energieversorgung sehen. Wenn in dieser Studie der Schwerpunkt auf die Nutzung von direkter Solarenergie gelegt wird, bedeutet dies also nicht automatisch, dass hierin der „Königsweg“ gesehen wird. Vielmehr soll die Arbeit auch eine Entscheidungshilfe dafür sein, für welche Art des Einsatzes Erneuerbarer Energien man sich entscheidet. Gegenstand der nachfolgenden Untersuchung soll demzufolge eine möglichst umfassende Bestandsaufnahme, eine Potenzial- und Hemmnisanalyse sowie die Entwicklung darauf basierender Strategieempfehlungen sein, die zu einer Initiative zur Förderung Erneuerbarer Energien (hier Solarenergie) führen können. Dabei bilden die erstgenannten Bestandteile der Untersuchung die Basis für die Entwicklung von Vorschlägen zur Strategieentwicklung. Im Ergebnis soll außerdem ein Leitfaden erstellt werden, der die Schritte von der Idee des Einsatzes solarer Energie bis zur Realisierung umfasst. Ein wesentlicher Bestandteil dieser Arbeit ist die Darstellung der technischen Möglichkeiten und Potenziale der Solarenergienutzung, da einerseits die Autoren die Erfahrung gemacht haben, dass in diesem Bereich noch ein großer Aufklärungsbedarf herrscht, und andererseits die Entwicklung – insbesondere im Bereich der Photovoltaik – ständig voranschreitet und deshalb eine ständige Aktualisierung des Wissensstandes erforderlich ist. Weiterhin sind äußere Bedingungen, Absatzmöglichkeiten, Einsatzpotenziale, Fragen der Finanzierung und Förderung sowie der Genehmigungspraxis und Akzeptanzfragen zu untersuchen. Besonderes Augenmerk wird auch auf die Frage gelegt, wie Initiativen für erneuerbare Energien entwickelt und zu einem wirksamen Netzwerk gebündelt werden können. Darüber hinaus soll dargestellt werden, welche ökologischen Potenziale, insbesondere der CO2Einsparung im Sinne eines regionalen Beitrags zum Klimaschutz, in den beiden Landkreisen liegen. Beschäftigungswirksame Aspekte sowie Folgen für den Ausbildungsmarkt und die Vermeidung von Abwanderungstendenzen, gerade im ländlichen Raum, sollen dargestellt werden. 1.3 Das Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet erstreckt sich auf die Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis. Statistische Kennzahlen des Untersuchungsgebietes Bevölkerung: Im Untersuchungsgebiet leben derzeit knapp 268.000 Menschen auf einer Fläche von 1.654 Quadratkilometern, was einer Einwohnerdichte von 162 Menschen pro Quadratkilometer entspricht. Beide Kreise hatten 2002 eine negative Bevölkerungsbilanz aufzuweisen, wobei der Landkreis Sächsische Schweiz mehr betroffen ist als der Weißeritzkreis. Flächennutzung: Mit einem Anteil von ca. 8,5 % Siedlungsfläche ist das Untersuchungsgebiet als ein eher ländlicher Raum zu bezeichnen. Es gibt hier 14 Gemeinden mit über 5.000 Einwohnern, davon sieben mit über 10.000 Einwohnern. Die größten Städte sind Freital im Weißeritzkreis und Pirna im Landkreis Sächsische Schweiz (ja ca. 40.000 Einwohner) Solarstudie Seite 9 Wirtschaftliche Daten: Die Region ist von einer anhaltenden Arbeitslosigkeit betroffen. Dabei ist der Landkreis Sächsische Schweiz stärker betroffen als der Weißeritzkreis. Der Anteil sozialversicherungspflichtig Beschäftigter liegt in der Untersuchungsregion unter dem Durchschnitt des Landes Sachsen. Der Anteil der Region am Bruttoinlandsprodukt in Sachsen liegt bei 2,6 % (Sächsische Schweiz) bzw. 2.1 % (Weißeritzkreis). In den letzten Jahren war hier auch nur ein geringes Wachstum zu verzeichnen. 1.4 Überblick und allgemeine Vorgehensweise Die Studie teilt sich in folgende wesentliche Bearbeitungsschritte: Überblick über die Referenzsituation: Erneuerbare Energien in Deutschland, globale Bedingungen Äußere Bedingungen für den Einsatz von Solarenergie im Untersuchungsgebiet: Meteorologische Daten Beschreibung der technologischen Möglichkeiten der Solarenergie-Nutzung Bestandsaufnahme von Akteuren und Aktivitäten in der Region Potenzial- und Hemmnisanalyse in der Region Entwicklung von Strategieempfehlungen Vor der regionalen Bestandsaufnahme wird ein Überblick über die Situation der Erneuerbaren Energien und besonders der Solarenergie in Deutschland geliefert, der zum einen die überregionale Referenzsituation darstellt, zum anderen einige wichtige Kenn- und Bezugsgrößen einführt, die für die regionale Analyse zum Teil von Bedeutung sind. Die Beschreibung der äußeren Bedingungen für den Einsatz von Solarenergie im Untersuchungsgebiet widmet sich den meteorologischen Bedingungen in der Region und den grundsätzlichen Erfordernissen für einen sinnvollen Einsatz dieser Technologie. Ein ausführliches Kapitel ist der Beschreibung der technologischen Möglichkeiten der Nutzung von Sonnenenergie gewidmet. Dabei werden Solarwärme (Solarthermie) und Solarstrom (Photovoltaik) separat betrachtet und auch die jüngsten Forschungsentwicklungen berücksichtigt. In der regionalen Bestandsaufnahme von Akteuren und Aktivitäten in der Region wurden die erforderlichen Daten mit Hilfe schriftlicher und mündlicher Befragungen und der Recherche von Primär- und Sekundarquellen erhoben. In diesem Kapitel wird auch Bezug genommen auf die Bedingungen, die zur Entwicklung von Solar-Initiativen erforderlich sind. Da die Einführung und Verbreitung von Erneuerbaren Energien häufig durch spezifische Hemmnisse begrenzt wird, wurde auch dieser Aspekt im Rahmen des empirischen Teils der Studie explizit mit untersucht. Schließlich wurden auf Basis dieser Vorarbeiten Vorschläge für die inhaltliche und konzeptionelle Ausgestaltung einer Strategie bzw. konkreter Umsetzungsmaßnahmen zur Förderung der Solarenergie-Nutzung im Untersuchungsgebiet entwickelt. 2 Erneuerbare Energien in Deutschland In diesem Kapitel wird die aktuelle Situation der Erneuerbaren Energien in Deutschland aufgezeigt. Damit wird einerseits der überregionale Referenzrahmen aufgezeigt, andererseits werden einige grundlegende Kenngrößen eingeführt, da diese in einigen Fällen zur Ableitung für die regionale Bestands- und Potenzialbestimmung benötigt werden. Vorangestellt sind Solarstudie Seite 10 einige notwendige Bemerkungen über die grundsätzlichen Anforderungen an eine nachhaltige Energieversorgung und die damit in Verbindung stehenden globalen Zusammenhänge. 2.1 Nachhaltigkeitsanforderungen an die Energieversorgung „Nachhaltige Entwicklung befriedigt die Bedürfnisse der heutigen Generationen ohne die Fähigkeiten künftiger Generationen zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen und ihre eigenen Lebensstile zu wählen“ (Definition der Brundtland-Kommission 1987). Für diese nachhaltige Entwicklung spielt Energie eine zentrale Rolle. Die Art ihrer Verfügbarkeit wirkt sich praktisch in allen Bereichen sozialen, ökonomischen und politischen Handelns aus; der Zustand von Umwelt und Klima wird durch sie beeinflusst, vielfach entscheidet sie über ein friedliches oder konfliktbelastetes Zusammenleben von Völkern. Demzufolge ist die Energienutzung nur nachhaltig, wenn sie eine ausreichende und dauerhafte Verfügbarkeit von geeigneten Energieressourcen sicher stellt und zugleich die negativen Auswirkungen von Energiebereitstellung, -transport und -nutzung begrenzt. 2.1.1 Fossile Energien – Reichweiten und Preise 58 Prozent der Deutschen sehen derzeit eine direkte Abhängigkeit der deutschen Wirtschaft vom Ölpreis - 69 Prozent wollen, dass diese Abhängigkeit verringert wird. Einen möglichen Lösungsansatz sehen 72 Prozent in einer verstärkten Förderung erneuerbarer Energien. Das sind Ergebnisse einer aktuellen repräsentativen Befragung des Europressedienstes im Vorfeld der Internationalen Konferenz für Erneuerbare Energien, die vom 29. Mai bis 4. Juni 2004 in Bonn stattfand. Das wachsende Interesse der Öffentlichkeit für Erneuerbare Energien spiegelt sich auch in den weiteren Ergebnissen der Studie wider, bei der zwischen dem 20. und 24. Mai 2004 1.009 Personen bundesweit befragt wurden: Als wichtige Argumente für die Förderung Erneuerbarer Energien seien der steigende Ölpreis und die drohende Klimakatastrophe genannt worden, so der Europressedienst in einer Pressemitteilung. Die weitere Subventionierung der Steinkohle werde von deutschen Bundesbürgern hingegen kritisch gesehen. Hier zeige die Befragung, dass 39 Prozent gegen die Subventionierung sind, 45 Prozent sind dafür und 15 Prozent antworteten mit „weiß nicht“. Sowohl die weltweite als auch die deutsche Energieversorgung stützen sich noch überwiegend auf die endlichen fossilen Energieträger Kohle, Mineralöl und Erdgas. Selbst bei einem sehr raschen Umsteuern in der Energieversorgung werden fossile Energien voraussichtlich noch Jahrzehnte benötigt. Damit gewinnt die Frage nach den noch verfügbaren Ressourcen und den Reichweiten dieser Energieträger eine zentrale Bedeutung. Bei den Reserven handelt es sich um jene Energiemengen, die sicher nachgewiesen sind und mit den heutigen technischen Möglichkeiten wirtschaftlich abbaubar sind; Ressourcen sind dagegen Mengen, die entweder geologisch nachgewiesen, aber derzeit nicht wirtschaftlich förderbar sind oder Mengen, die nicht nachgewiesen sind, jedoch aus geologischen Gründen in dem betreffenden Gebiet zu erwarten sind. Die noch vorhandenen Reserven an fossilen Energien betragen etwa das Achtzigfache des derzeitigen Weltenergieverbrauchs. Kohle macht über 60 % dieser Reserven aus. Erdöl mit 20 % der noch vorhandenen Reserven ist im Verhältnis zu anderen fossilen Energieträgern bereits am stärksten ausgebeutet. Vergleicht man dies mit der großen gegenwärtigen Bedeutung des Erdöls, so wird klar, dass hier in absehbarer Zeit auch auf die nicht konventionellen Ölreserven und die teureren Ressourcen zurückgegriffen werden muss. Die sich abzeichnende Verknappungstendenzen der Reserven von Öl und Erdgas spiegeln sich auch in den statistischen Reichweiten dieser Energien wider. Darunter ist die Zeitdauer zu verstehen, in der die Reserven bei ihrem jeweiligen gegenwärtigen Verbrauch vollständig erschöpft sein werden. Konventionelles Erdöl hat mit 43 Jahren die geringste Reichweite, bezieht man unkonventionelles Erdöl mit ein –also Schweröle, Ölsand und Ölschiefer – so Solarstudie Seite 11 liegt dieser Wert bei 62 Jahren. Erdgas reicht bei gleichbleibenden Verbrauch noch 64 Jahre, während uns die Reserven von Kohle noch etwa 200 Jahre zur Verfügung stehen. Uran, eine weitere endliche Energiequelle, reicht bei einer Nutzung in Leichtwasserreaktoren und ohne Aufbereitung der Kernbrennstoffe nur etwa 40 Jahre. Auch wenn diese Zahlen für den einzelnen zunächst nicht so besorgniserregend erscheinen, da die Reserven voraussichtlich nicht in seiner Lebenszeit erschöpft sein werden, scheint es ratsam, noch folgende Aspekte in Betracht zu ziehen: Das weltweite Fördermaximum an Erdöl wird bereits in 10 bis 20 Jahren erwartet. Spätestens dann dürften deutliche Preissteigerungen beim Rohöl auftreten. Erdgas kann die Deckungslücke nicht übernehmen. Die Reserven an Erdöl und Erdgas sind zudem sehr ungleichmäßig verteilt. Über 70 % der Erdölreserven und über 65 % der Erdgasreserven befinden sich in einem Gebiet, das von Saudi-Arabien über Irak und Iran bis Russland reicht. Nimmt man beide Tatsachen zusammen, so wird klar, welche brisante Versorgungssituation in kurzer Zeit auf den „energiehungrigen Westen“ zukommen kann. Der gesicherte Zugang zu preisgünstigen Energieressourcen ist für Industrieländer schon heute von so großer Bedeutung, dass er zur Entstehung und Vertiefung einer Vielzahl politisch oder militärisch ausgetragener Konflikte führt. Der für die Förderung und den Transport des Erdöls heute schon notwendige Sicherheitsaufwand treibt den tatsächlichen Kostenaufwand um ein mehrfaches in die Höhe. Die oben genannten Zahlen gehen im Übrigen von dem derzeitigen Weltenergieverbrauch aus. Nicht berücksichtigt ist dabei z. B. die gegenwärtige rasante wirtschaftliche Entwicklung in China mit einem heute bereits 20 prozentigen Anteil des Weltölverbrauches. Selbst wenn man zusätzlich die Ressourcen an fossilen Energien berücksichtigt, also die unter gegenwärtigen Rahmenbedingungen noch nicht lohnend abbaubaren Lagerstätten, verlängert sich die Reichweite von Erdöl und Erdgas (bei einem wachsenden globalen Energieverbrauch von nur 2 %) nur um einige Jahrzehnte. Die Erschließung dieser Ressourcen wird jedoch einen ungleich höheren Aufwand nach sich ziehen, und auch die Umweltauswirkungen bei ihrer Förderungen dürften problematisch sein. Auch die gerechte Verteilung der Ressourcen zwischen heutigen und zukünftigen Generationen wird bei einer sorglosen Betrachtung der Situation ignoriert. Selbst wenn heutige Generationen zu dem Schluss kommen, dass trotz der Ausbeutung der Reserven fossiler und nuklearer Energieträger zukünftigen Generationen eine Handlungsbasis bleibt, so muss angesichts der langen Entwicklungs- und Einführungszeiträume von neuen Energietechnologien die Mindestforderung lauten, schon heute mit der Einführung neuer Technologien zu beginnen und heute keine Strukturen festzuschreiben, die Veränderungen in diesem Sinne für eine lange Zeit unmöglich machen oder zumindest sehr stark behindern. 2.1.2 Klima Es wird allerdings nicht zuerst die Erschöpfung der fossilen Energieressourcen sein, die ein Umdenken über unseren Umgang mit Energie erzwingen wird. Vielmehr ist es die bereits heute vielfach erschöpfte Aufnahmefähigkeit unserer Umwelt für die Abfallprodukte der Energienutzung, die ein entschlossenes Handeln hin zu einer nachhaltigen Energiewirtschaft notwendig macht. Bei der Verbrennung von fossilen Energieträgern entstehen Luftschadstoffe wie Schwefeldioxid und Stickoxide, die zur Bildung sauren Regens beitragen. Außerdem werden bei unvollständiger Verbrennung Kohlenmonoxide, unverbrannte Kohlenwasserstoffe, Rußpartikel und Staub emittiert. Neben diesen „klassischen Luftschadstoffen“ wird bei der Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Energieträgern auch immer Kohlendioxid freigesetzt, das den Treibhauseffekt verstärkt, der zu einer Erhöhung der globalen Temperaturen führt. Werden keine deutlichen Gegenmaßnahmen zur Reduktion dieser und anderer klimarelevanter Emissionen ergriffen, so wird mit einem weiteren Anstieg Solarstudie Seite 12 der mittleren globalen Lufttemperatur zwischen 1,4°C und 5, 8 °C bis zum Jahr 2100 gerechnet, wobei regional die Änderungen durchaus unterschiedlich ausfallen können. Neben der Temperaturerhöhung sind Änderungen der Niederschlagsverteilung, ein Anstieg der Häufigkeit extremer Wettersituationen , eine Verschiebung von Klima- und Vegetationszonen zu erwarten. Bedrohlich an den heute zu beobachtenden Veränderungen ist, dass diese Änderungen mit hoher Geschwindigkeit auftreten. Energiebedingte CO2-Emissionen tragen etwa zur Hälfte zum menschlich verursachten Treibhauseffekt bei und stehen damit im Mittelpunkt der Bemühungen zum Klimaschutz. Um den Temperaturanstieg im unteren Bereich zu erhalten, ist eine weltweite Reduktion der energiebedingten CO2-Emissionen um mehr als die Hälfte bis zum Jahr 2100 unerlässlich. Geht man dagegen von einer weiteren unbeschränkten Deckung des wachsenden Energieverbrauches vorwiegend durch fossile Energien aus, so steigen die CO2-Emissionen erheblich und die dadurch indizierten Temperaturerhöhungen gelangen in nicht mehr beherrschbare Bereiche. Im Gegensatz zu den bei klassischen Luftschadstoffen z. T. erfolgreich angewandten „end-ofpipe“-Maßnahmen zur Reduktion gibt es noch keine nachhaltigen Abscheide- und Entsorgungskosten für Kohlendioxid zu wirtschaftlich vertretbaren Kosten. Angesichts der weitreichenden Gefahren des Treibhauseffektes ist der Klimaschutz eine ganz zentrale Begründung für die Notwendigkeit einer nachhaltigen Energiewirtschaft und den Einsatz erneuerbarer Energien. 2.1.3 Der Beitrag der Erneuerbaren Energien Damit unsere Energieversorgung nachhaltig wird, muss sie also eine ganze Reihe von Eigenschaften aufweisen: Klimaverträglichkeit, Ressourcenschonung, Risikoarmut, Sozialverträglichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz. Gleichzeitig soll sie neue Innovationsimpulse vermitteln und zur Schaffung zukunftsträchtiger Arbeitsplätze beitragen. An dieser Stelle soll noch einmal betont werden, dass zu einer nachhaltigen Energieversorgung eine Steigerung der Energieeffizienz sowie der Beitrag der Energieeinsparung unentbehrliche Bestandteile sind, die auch von den Autoren der Studie stets mitgedacht werden, aber innerhalb dieser Untersuchung nicht näher beleuchtet werden. Die Erneuerbaren Energien leisten auf der Basis unterschiedlicher Technologien und Anlagengrößen Beiträge zur Strom- und/oder Wärmeerzeugung. Dank mehrerer Markteinführungsprogramme und gesetzlicher Regelungen, auf die weiter hinten noch konkret eingegangen wird, weisen die Erneuerbaren Energien ein deutliches Wachstum auf. Dennoch ist ihr Beitrag zur gesamten Energieversorgung noch immer sehr gering: In Deutschland wurden Ende 2003 über 3 % der Primärenergie bzw. 7,9 % des Stroms, 4,1 % der Wärme und 0,9 % der Kraftstoffe aus Erneuerbaren Energien bereitgestellt und damit 53 Mio Tonnen Kohlendioxid vermieden. Die relativ größte Bedeutung erlangen die Erneuerbaren Energien derzeit auf dem Strommarkt, auf dem das novellierte ErneuerbareEnergien-Gesetz den optimalen Rahmen für einen weiteren Ausbau der regenerativen Stromerzeugung schafft. Während in der Vergangenheit der größte Anteil auf die Wasserkraft entfiel, holte in den letzten Jahren die Windenergie immer mehr auf. Biomasse und Photovoltaik weisen die stärksten Zuwachsraten auf. Für den Bereich Wärmeerzeugung sind die dominierende Biomasse sowie die stark wachsenden Potenziale an Solarthermie und Geothermie in Zukunft von Bedeutung. Gegenwärtig wird bezogen auf die Brennstoffversorgung von einem Anteil der gesamten Solarstudie Seite 13 Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien von immer noch unter einem Prozent ausgegangen. Die Bundesregierung hat sich als Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2010 den Beitrag erneuerbarer Energien zu verdoppeln (bezogen auf das Jahr 2000), d. h. einen Anteil von mindestens 12,5 % am Stromverbrauch und von mindestens 4,2 % am Primärenergieverbrauch. Mittelfristig strebt die Bundesregierung bis 2020 einen Anteil von mindestens 20 % am Stromverbrauch an; aus Sicht des Bundesumweltministeriums sollte der Anteil am Primärenergieverbrauch 2020 mindestens 10 % betragen. Langfristig hat sich die Bundesregierung einen Anteil der erneuerbaren Energien von mindestens 50 % ab der gesamten Energieversorgung bis zum Jahr 2050 zum Ziel gestellt. Nach dem Sächsischen Klimaschutzprogramm gehört es zu den umweltpolitischen Zielen, dass 5 % des Endenergieverbrauches bis zum Zeitraum 2005/2010 aus erneuerbaren Energien gedeckt werden, um eine wesentliche Reduzierung des Ausstoßes klimaschädlicher Gase – allen voran CO2 – zu erreichen. Bereits heute ist unumstritten: Für den Umweltschutz und eine nachhaltige Entwicklung ist der verstärkte Einsatz erneuerbarer Energien unverzichtbar. Damit wachsen auch die Chancen auf eine Vielzahl qualifizierter Arbeitskräfte und wachsende Exportmärkte. Für Maschinenund Anlagenbauer eröffnen sich vielversprechende Wachstumsmärkte. Die Bereiche der Bauwirtschaft und des Handwerks können von diesen wachsenden Märkten profitieren. Und schließlich kommt der Entwicklung, Planung, Information, Beratung und Schulung eine immer größere Bedeutung zu. Bereits rund 135.000 Arbeitsplätze sind in Deutschland mit erneuerbaren Energien verbunden. 2.2 Solarenergie Solarenergie erfreut sich in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Dies ergab eine repräsentative Umfrage des Institutes für Demoskopie Allensbach zur Energiezukunft Deutschlands. Laut der Studie ist das Kraftwerk Sonne für knapp drei Viertel der Bevölkerung (74 Prozent) die Wunschenergiequelle der Zukunft. Die Solarenergie nimmt damit eine Spitzenstellung vor allen anderen Energieträgern ein. 64 Prozent der Befragten sind zudem überzeugt davon, dass Sonnenenergie in den nächsten 20 bis 30 Jahren den größten Beitrag zur Energieversorgung leisten werde. 1991 waren es noch 56 Prozent - der Aufwärtstrend des Erneuerbaren Energieträgers setzt sich damit kontinuierlich fort. Die Studie "Umwelt 2004 - Unsere Energiezukunft" war vom Dualen System Deutschland, der Zeitschrift "Impulse" und dem ZDF-Umweltmagazin in Auftrag gegeben worden. Sie bescheinigt der Solarenergie ein überaus positives Image. So halten 75 Prozent der Deutschen die Solarenergie für besonders umweltfreundlich. 63 Prozent glauben, dass es sich um eine sichere Energiequelle handelt, die die Abhängigkeit von anderen Energieträgern vermeiden hilft. Nach einer Untersuchung des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) können bis 2050 weltweit rund 30 Prozent des Primärenergiebedarfs aus Solarenergie gedeckt werden, bis zum Ende des Jahrhunderts sogar zwei Drittel des Energieverbrauchs. Durch die jüngsten politischen Fördermaßnahmen wurden in den Bereichen Solarthermie und Photovoltaik entscheidende Impulse gesetzt, durch die viele Investitionen im Produktionsbereich ausgelöst wurden.. D. h. Fertigungskapazitäten wurden ausgeweitet und Produktionsanlagen neu errichtet. Mit dem EEG wurde ein Nachfrageimpuls gesetzt, denn mit Solarstudie Seite 14 der darin festgesetzten Vergütung können PV-Anlagen je nach Einsatzbereich erstmals im Rahmen einer breiten Bundesförderung wirtschaftlich betrieben werden. Bei der Photovoltaik (PV) stieg das Volumen des deutschen PV-Marktes zwischen 1990 und 2001 von 0,6 MWp/a auf 80 MWp/a. Deutschland ist mit einer Gesamtleistung von etwa 400 MWp (Ende 2003) hinter Japan der zweitgrößte Markt für Photovoltaikanlagen, wobei die überwiegende Mehrzahl netzgekoppelte Anlagen sind. Laut der IEA-Studie Potential for Building-Integrated Photovoltaics von 2002 könnte die Gebäude-integrierte PV je nach Land rund 14% bis 58% der derzeitigen gesamten Stromerzeugung decken. In Deutschland liegt das Potenzial immerhin leicht über 30% (105 TWh Strom pro Jahr ). Und diese 30% würden sogar dann erzeugt, wenn der Bedarf am höchsten ist. Dieses Potenzial bezieht sich wohlgemerkt nicht auf alle PV-Anlagen (z.B. nicht auf freistehende Kraftwerke), sondern nur auf Anlagen, die in Dächer und Fassaden integriert sind. Außerdem sind netzferne Anwendungen hier nicht berücksichtigt. Das Potenzial aller PV-Anlagen liegt also weit höher. Die Photovoltaik hat in den letzten Jahren nicht nur drastische Nachfragesteigerungen verbucht, sondern auch eine deutliche Kostenreduktion durchlaufen. Seit Beginn der 1990er Jahre konnten die Kosten nahezu halbiert werden. Auch für die Zukunft wird eine deutliche Verminderung der Kosten erwartet. Bis 2010 wird von einer Halbierung der heutigen Kosten ausgegangen. Vor allem ein deutlicher Anstieg des Produktionsvolumens ist dafür verantwortlich. Aber auch die Verbesserung der Materialausbeute und Steigerungen des Wirkungsgrades werden helfen, die Kosten von PV-Anlagen zu senken. Die Solarthermie, die in vielen Anwendungsfällen bereits wirtschaftlich betrieben werden kann, hat ebenfalls vielfältige Steigerungen in den letzten Jahren erlebt. Ende 2003 waren über 5,5 Millionen m2 Kollektoren auf deutschen Dächern installiert.. Hierdurch werden über 2,5 Mrd. kWh an fossilen Brennstoffen ersetzt, was einer Menge von 250 Mio Liter Heizöl entspricht. Nach dem Rekordjahr 2001 mit einer neu installierten Fläche von 900.000 m2 musste im Jahr 2002 ein Markteinbruch von 40 % hingenommen werden. Nach einer Verbesserung der Förderbedingungen wurden 2003 im Marktanreizprogramm der Bundesregierung wieder Rekordzahlen bei den eingehenden Förderanträgen erreicht, so dass für 2004 mit einer Neuinstallation von 840.000 m2 verglaster Kollektorfläche gerechnet werden kann. In unserem Nachbarland Österreich ist allerdings je Kopf der Bevölkerung die fünffache Menge an Solarkollektoren installiert. Ein weiterer Schub für die Marktausweitung kann durch eine Erhöhung der Nachfrage nach größeren Anlagen erhofft werden. Noch wird ganz überwiegend auf Dächern von Einfamilienhäusern installiert. Auf Mehrfamilienhäusern oder sonstigen großen Gebäuden finden sich bisher kaum Anlagen, obwohl gerade bei Großanlagen die Kosten für Solarwärme erheblich gesenkt werden könnten. Auf den Dächern von Gebäuden in Deutschland ist Platz für 800 km2 Kollektoren. Weitere Installationsflächen gibt es an Südfassaden, über Parkplätzen oder an Straßenböschungen. Insgesamt können bis zu 1.300 km2 Kollektoren installiert werden, wobei schon berücksichtigt ist, dass ein Teil der Dachflächen für die Nutzung von Solarzellen zur Stromerzeugung (Photovoltaik) reserviert bleiben muss . Insgesamt stehen in Deutschland 2.300 km2 auf Dächern, an Gebäudefassaden und an anderen Stellen innerhalb von Siedlungsflächen für eine solartechnische Nutzung zur Verfügung. Heute liegt der Beitrag solarer Wärme am gesamten Wärmebedarf erst bei 0,2 %. Rechnerisch könnte etwa die Hälfte des heutigen Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser gedeckt werden. Dazu ist es allerdings auch notwendig, eine große Anzahl von Gebäuden über ein Nahwärmenetz zu verbinden und an einen großen gemeinsamen Speicher anzuschließen. Als Beispiel kann hier Dänemark dienen, wo bereits 60 % aller Wohnungen über ein Fern- oder Nahwärmenetz Solarstudie Seite 15 beheizt werden und mehr als ein Drittel der in die Netze eingespeisten Wärme aus erneuerbaren Energien stammt und der überwiegende Rest aus der ebenfalls umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung. 3 Die Solarstrahlung 3.1 Die Sonne: Ein kosmisches Kraftwerk Das Leben auf der Erde wird durch die Energie ermöglicht, die uns die Sonne in Form ihrer Solarstrahlung liefert. Nur etwa ein Milliardstel der von der Sonne abgestrahlten Energie kommt auf der Erde an. Und doch reicht diese relativ geringe Energiemenge aus, um das Leben auf unserem Planeten erst zu ermöglichen: Die solare Einstrahlung auf die Erde liefert im Jahr über 219.000 Billionen kWh Energie - 2.500 mal mehr, als die gesamte Weltbevölkerung verbraucht. In Deutschland beträgt die durchschnittliche Globalstrahlung etwa 1.075 kWh/m²a, was etwa 50% der Strahlungsintensität entspricht, die auf die Sahara trifft. Dazwischen, im Süden Spaniens und in Nordafrika, liegt der Wert bei 1.750 kWh/m²a.. Die Wellenlängen der Solarstrahlung liegen zwischen 0,24µm und ca. 3µm, wobei sich der sichtbare Teil zwischen 0,4µm und 0,8µm befindet. 3.2 Solarkonstante und Bestrahlungsstärke Die Intensität der Solarstrahlung außerhalb der Erdatmosphäre ist aufgrund der unbeständigen Entfernung von Sonne und Erde im Laufe eines Jahres leichten Schwankungen unterworfen. Der Mittelwert wird als Solarkonstante bezeichnet und beträgt: Solarkonstante E0 = 1.367 W/qm. Auf der Erdoberfläche wird dieser Wert nicht erreicht, da die Atmosphäre die Solarstrahlung durch Reflexion, Absorption und Streuung reduziert. Relativ unabhängig vom Standort auf der Erde wird um die Mittagzeit bei wolkenlosem Himmel eine maximale Bestrahlungsstärke von 1.000 W/qm erreicht. 3.3 Die Globalstrahlung 3.3.1 Direkte und diffuse Solarstrahlung Das Sonnenlicht auf der Erdoberfläche setzt sich aus einem direkten und einem diffusen Anteil zusammen. Die direkte Strahlung kommt aus der Richtung der Sonne und verursacht scharfe Schattenwürfe von Gegenständen. Die diffuse Strahlung hingegen besitzt keine vorgegebene Richtung. An klaren Tagen überwiegt der Anteil der direkten Strahlung an der Gesamt- oder Globalstrahlung. An stark bewölkten Tagen hingegen (vor allem im Winter) ist die Sonneneinstrahlung nahezu vollkommen diffus. Solarstudie Seite 16 In Deutschland liegt der Anteil der diffusen Sonneneinstrahlung bei ca. 60% und der Anteil der direkten Strahlung bei etwa 40%. Beide Strahlungsarten lassen sich für Solaranlagen nutzen. 3.3.2 Die Strahlung in Deutschland Summiert man den Wert der Sonneneinstrahlung an einem Ort über ein Jahr, so erhält man die jährliche Gesamt- oder Globalstrahlung in kWh/m². In Deutschland liegt die Solarstrahlung - differenziert zwischen den einzelnen Regionenbei 900 und 1.200 kWh/m² und Jahr (im Süden des Landes höher als im Norden). Damit strahlt auf Deutschland immer noch halb so viel Energie ein, wie auf die strahlungsreichsten Gebiete der Erde am Äquator! Die Grafik zeigt die regionale Verteilung der Globalstrahlung in Deutschland basierend auf mittleren Jahreswerten von 1981 bis 1994. Man erkennt das Nord-Süd-Gefälle, sieht aber auch, dass in einigen Regionen Nord- und Ostdeutschlands (Rügen, Uckermark) aufgrund des Mikroklimas durchaus auch hohe Einstrahlungswerte erreicht werden. 3.3.3 Flächenausrichtung und Ertrag Für die Berechnung von Einstrahlungswerten und Erträgen von Solaranlagen ist die genaue Kenntnis des Sonnenverlaufs in Abhängigkeit vom Ort auf der Erde, Jahreszeit und Tageszeit von Bedeutung. Der Sonnenstand lässt sich durch die Sonnenhöhe und den Sonnenazimut beschreiben. In der Solartechnik wird im Gegensatz zur Architektur und Bautechnik (DIN 5034) Süden im Allgemeinen mit alpha = 0° bezeichnet. Nach Osten werden die Winkel mit negativem Vorzeichen versehen (Ost: alpha = - 90°). Nach Westen werden die Winkel ohne bzw. mit positivem Vorzeichen gekennzeichnet (West: alpha = 90°). 3.3.4 Das jährliche Strahlungsangebot auf geneigte Flächen Die Solarstrahlung auf eine senkrecht zur Einfallsrichtung der Strahlung ausgerichtete Fläche ist immer größer als auf eine gleich große horizontale Fläche. Bei vorgegebenen Flächen wie z. B. Hausdächern oder Fassaden ist mit einem stets variierenden Einfallswinkel der Solarstrahlung zu rechnen, da sich Azimut und Sonnenhöhe im Laufe eines Tages und im Laufe eines Jahres ändern. Um eine Abschätzung der Eignung von Dächern und Fassaden bezüglich der solaren Nutzung vornehmen zu können, benötigt man das jährliche Strahlungsangebot. Am Beispiel von Berlin ist dieses Angebot in Abhängigkeit von Azimut (Ausrichtung der Fläche) und Neigungswinkel als langjähriges Mittel für eine Fläche von 1 m² gezeigt. Man erkennt, dass das Optimum bei Südausrichtung und etwa 30° Neigung erreicht wird. Bei dieser Flächenausrichtung ist die Einstrahlung etwa 10% höher als bei einer horizontalen Flächenausrichtung. Allgemein ist zu sagen, dass alle Dächer mit einer Ausrichtung zwischen Südwest und Südost bzw. einer Dachneigung zwischen 10° und 50° zur solaren Nutzung empfohlen werden können. Die Mindererträge erreichen maximal 10%. Solarstudie Seite 17 Solare Nutzung von Dächern und Fassaden ist immer möglich - auch bei stärker von der idealen Lage abweichenden Dächern. Nur müssen in diesen Fällen die geringeren Einstrahlungswerte berücksichtigt werden. Bei der solartechnischen Nutzung von Fassaden oder anderen stark geneigten Flächen ist die Einstrahlung deutlich geringer. Dies kann allerdings durch Aspekte wie gute Sichtbarkeit (Image), Ästhetik und Synergien beim Bau und Betrieb der Fassade aufgewogen werden. 3.4 Die Solarstrahlung im Untersuchungsgebiet Ist ein PV-Kraftwerk überhaupt sinnvoll in Sachsen, wo die Sonne kaum hinkommt? Ist das nicht schon wieder eine Verschwendung von Steuergeldern und ein rot-grünes Hirngespinst? Sollte man nicht lieber riesige PV-Kraftwerke in der Sahara oder mindestens in Spanien aufstellen, wo die Sonne häufiger und stärker scheint? Häufig hört man diese Meinungen, aber sind sie auch berechtigt? Oft wird dabei übersehen, dass PV-Anlagen meistens bei 25°C optimal laufen. Die Ausbeute bei einer Modultemperatur von 25° ist also beispielsweise doppelt so hoch in Mexiko City als in Stuttgart wegen der stärkeren Sonneneinstrahlung, aber ein Modul kann sich in Mexiko locker auf weit über 70°C in der sommerlichen Sonne erhitzen. Der Leistungsabfall beträgt rund 0,4 % pro Grad Kelvin bei polykristallinem und monokristallinem Silizium ab 25°C. Die kühleren Temperaturen in Deutschland kompensieren die schwächere Einstrahlung einigermaßen, so dass die Ausbeute in Mexiko in der Praxis eben nicht doppelt so hoch ist. Insgesamt schätzt das Fraunhofer ISE, dass die Gestehungskosten für Strom aus PV-Anlagen am Äquator nicht viel mehr als 10% billiger sind als in Deutschland, wenn andere Systemkomponenten wie Laderegler und Batterien (für netzferne Anwendungen) mit eingerechnet werden. Oft hört man auch die Meinung, dass die Sonne in unseren Breiten nicht genug scheine, um die Nutzung von Sonnenenergie sinnvoll erscheinen zu lassen. Und in Zinnwald sei sowieso die meiste Zeit nur Nebel. Auch wenn der gefühlte Sommer des Jahres 2004 diese Annahme zu unterstreichen scheint, sagen die unbestechlichen Zahlen etwas anderes. Andererseits ist es auch nicht sinnvoll, potenziellen Anlagenbetreibern die Strahlungswerte des sogenannten „Jahrhundertsommers“ 2003 vorzulegen und die Ertragsvorschauen darauf zu begründen, auch wenn viel dafür spricht, dass im Zuge des allgemeinen Klimawandels die Sonnenscheindauer eher zunehmen wird. Vom Deutschen Wetterdienst wurden die Solarstrahlungsdaten für das Untersuchungsgebiet eingekauft. Dabei wurden für alle 44 Gemeinden des Untersuchungsgebietes die durchschnittlichen Tages- und Jahressummen für die Jahre 1981 – 2000 sowie einzeln für die Jahre 2001 und 2002 betrachtet. Für eine verlässliche Berechnung, etwa für eine Ertragsvorschau bei photovoltaischen Anlagen, empfiehlt es sich, einen langjährigen Mittelwert wie den zwischen 1981 und 2000 zugrunde zu legen. Die Werte von 2001 und 2002 weichen allerdings in den betrachteten Gemeinden nur unwesentlich vom langjährigen Mittel ab. Insgesamt zeigt auch der deutschlandweite Vergleich, dass die Untersuchungsregion gute Solarstrahlungsdaten aufweist, wenn auch nicht die Werte von Süddeutschland. Wollte man eine Rangliste der für die Nutzung von Solarenergie besonders geeigneten Orte im Untersuchungsgebiet anhand dieser Werte erstellen, so würden Hartmannsdorf, Wilsdruff, Tharandt und Freital an erster Stelle stehen. Nur unwesentlich geringere Strahlungsdaten weisen Bannewitz, Dorfhain, Rabenau und Höckendorf auf. Aber außer diesen sämtlich im Weißeritzkreis gelegenen Gebieten sind auch die „Schlusslichter“ der regionalen Rangliste mit immerhin ca. 1000 kWh/m2 noch genügend mit Sonne versorgt (der hier angegebene Solarstudie Seite 18 Wert bezieht sich auf die Globalstrahlung auf eine horizontale Fläche und kann sich abhängig von Neigung und Ausrichtung erhöhen. Die Leistung einer Solaranlage ist außerdem abhängig von Umgebungseinflüssen (z. B. Verschmutzung, Verschattung, Reflexionen). 4 Technologische Möglichkeiten der Nutzung von Solarenergie Im vorherigen Kapitel haben wir deutlich gemacht, dass die Sonnenstrahlungsdaten im Untersuchungsgebiet günstige Voraussetzungen für die Nutzung von Sonnenenergie in der Region bieten. Im folgenden Abschnitt werden die technologischen Möglichkeiten solarer Energienutzung ausführlich dargestellt. Dabei wird der Schwerpunkt auf die klassischen Bereiche Solarthermie und Photovoltaik gelegt. Oft ist beim Endkunden der Unterschied zwischen Solarthermie (Umwandlung von Sonnenstrahlung in Wärme) und Photovoltaik (Umwandlung von Sonnenstrahlung in elektrischen Strom) nicht klar. 5 Solarthermie oder Photovoltaik? Prinzipiell gibt es zwei Methoden, die Energie der Sonne direkt zu nutzen: Photovoltaik bedeutet Spannung (Voltaik) aus Licht (Photo). Darauf beruhend bezeichnet man die direkte Umwandlung von Licht in elektrischen Gleichstrom heute allgemein als Photovoltaik. Photovoltaik ist die einfachste Methode der Umwandlung der Sonnenenergie in elektrischen Strom. Der in Solarmodulen erzeugte Gleichstrom wird über Wechselrichter in Wechselstrom transformiert und gegen Vergütung je nach Anlagengröße in das Niederspannungsnetz (230/400 Volt Wechselspannung), bei Einund Mehrfamilienhäusern oder bei großen Freiflächenanlagen in das Mittelspannungsnetz (10.000 - 20.000 Volt Wechselspannung) des zuständigen Versorgungsnetzbetreibers (VNB) eingespeist („netzgekoppelte Anlage“). In besonderen Fällen, etwa wenn kein öffentliches Stromnetz in der Nähe ist, kann auch eine sogenannte „netzautarke Inselanlage“ in Frage kommen. Inselsysteme arbeiten mit Gleichspannung und haben einen Laderegler und einen Batteriespeicher, der die gewonnene Energie bis zum Verbrauch speichert. Mit Solarthermie werden in Kollektoren Sonnenstrahlen in möglichst hohe Temperatur verwandelt, die in einem Puffer gespeichert wird. Mit der gespeicherten Wärme wird das Duschwasser oder die Heizung erwärmt und damit die herkömmliche Heizung teilweise ersetzt. Solare Wärmeenergie wird derzeit vorwiegend im eigenen Haus genutzt. Die Verwendung in Mietshäusern oder zur solaren Nahwärmeversorgung ist noch nicht weit verbreitet. Ob Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage – in beiden Fällen gibt es gute Argumente, die für die Nutzung der Sonne sprechen. Festzuhalten gilt: Eine Anlage, die Sonnenenergie nutzt, ersetzt kostbare Rohstoffe, bringt den Hausbesitzer einer kostengünstigen und unabhängigen Energieversorgung ein gutes Stück näher und schützt unsere Umwelt durch Reduzierung von Emissionen. 6 Photovoltaik Grundsätzlich unterscheidet man bei der Photovoltaik zwischen netzgekoppelten Anlagen und Inselsystemen. Des Weiteren wird zwischen gebäudeintegrierten und Freiflächenanlagen unterschieden. Sowohl netzgekoppelte als auch Inselsysteme können in ein Gebäude integriert als auch auf einer Freifläche aufgestellt sein. Solarstudie Seite 19 Eine Solarstromanlage besteht aus Solarzellen, die zu Solarmodulen zusammengefasst werden, die wiederum zu einem Solargenerator zusammengefügt werden. Dieser bildet gemeinsam mit der elektrischen Verkabelung, dem Wechselrichter und dem Einspeisezähler, ggf. weiteren Komponenten zur Ertragsüberwachung das Solarsystem. Bei Inselsystemen (Gleichstromanlagen) gehören zum Solarsystem normalerweise kein Wechselrichter und kein Einspeisezähler, sondern vielmehr ein Laderegler und ein Energiespeicher (Akkumulator). Wenn jedoch der geerntete Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt werden soll, so bedarf es eines zusätzlichen Wechselrichters. Im Folgenden beschreiben wir die einzelnen Bauteile einer Solarstromanlage, gehen dann auf die verschiedenen Montagearten ein und untersuchen, welche grundlegenden Gesetze und Normen beim Bau beachtet werden müssen. 6.1 Netzgekoppelte Anlage Solarsystem wird die gesamte funktionsfähige Einheit von Solarmodulen und dazugehöriger Technik zur solaren Stromerzeugung genannt. Ein Solarsystem zur Einspeisung des Solarstroms in das öffentliche Stromnetz besteht aus: Solargenerator Wechselrichter elektrische Verkabelung Einspeise- und Bezugszähler Der Wechselrichter wandelt den vom Solargenerator erzeugten Gleichstrom in Wechselstrom um. Dieser entspricht dem "normalen" Strom aus der Steckdose und wird in das öffentliche Netz eingespeist. Die Energieversorgungsunternehmen sind verpflichtet den eingespeisten Solarstrom mit den im "Erneuerbaren Energien Gesetz" (EEG) garantierten Sätzen zu vergüten. So kann das Solarsystem refinanziert werden. Bei netzgekoppelten Systemen ist die Solaranlage mit dem öffentlichen Netz verbunden, das als Speicher wirkt. Eine Abstimmung der Energieertrages mit dem Energiebedarf ist nicht notwendig; die Größe der Anlage richtet sich ausschließlich nach der nutzbaren Fläche (Dach, Fassade u. ä.) und den zur Verfügung stehenden Investitionsmitteln. In Deutschland werden die meisten PV-Anlagen netzgekoppelt betrieben, wobei wegen der erhöhten Einspeisevergütung für solaren Strom nach dem EEG die gesamte erzeugte Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Durch diese Vergütung kann die Anlage bei geeigneter Auslegung im Laufe der Zeit voll refinanziert werden 6.2 Inselsystem (netzautarke Anlage) Sogenannte Inselsysteme versorgen beispielsweise Ferienhäuser oder Berghütten. Sie benötigen einen Laderegler und eine Batterie. Häufig wird hier auf den Wechselrichter verzichtet und nur Gleichstrom verbrauchende Geräte angeschlossen. Bei Inselsystemen muss der solare Energieertrag mit dem Energiebedarf genau abgestimmt werden. Entscheidend für die Auslegung ist die Zeit der angestrebten Nutzung und die Leistung der angeschlossenen Verbraucher. Damit Nachts und in strahlungsärmeren Zeiten Strom zur Verfügung steht, benötigt man einen Speicher. Spezielle Solarakkumulatoren haben eine hohe Zyklenfestigkeit. Kleine Inselsysteme sind seit langem Stand der Technik und wirtschaftlich einsetzbar. Beispiele sind die solare Armbanduhr, der solare Taschenrechner oder die solare Hausbeleuchtung. Größere Inselsysteme sind überall dort wirtschaftlich zu betreiben, wo Solarstudie Seite 20 eine Stromversorgung über das Netz nicht möglich, nicht rentabel oder nicht erwünscht ist. Ein großes Potenzial für den Einsatz besteht in den Entwicklungsländern, wo häufig noch weite Landstriche ohne Stromversorgung auskommen müssen. PV-Systeme allein können diesem Anspruch nur teilweise genügen, so dass in vielen Fällen sogenannten Hybridsysteme zum Einsatz kommen. Diese bestehen z.B. aus einer Kombination von PV-Anlagen, Windkraftanlagen und Blockheizkraftwerken. Inselsysteme benötigen in der Regel einen Energiespeicher, um die zeitliche Versetzung von Energieerzeugung und Bedarf auszugleichen. Hier ist ein geeigneter Laderegler unverzichtbar, damit eine hohe Verfügbarkeit und eine lange Lebensdauer gewährleistet ist. Ein typisches Inselsystem aus folgenden Komponenten: PV-Generator (mehrere Module in Reihen- o. Parallelschaltung) Laderegler Akkumulator (Energiespeicher) ggf. Wechselrichter 6.3 Wie funktioniert eine Solarzelle? Solarzellen bestehen aus verschiedenen Halbleitermaterialien. Halbleiter sind Stoffe, die unter Zufuhr von Licht oder Wärme elektrisch leitfähig werden, während sie bei tiefen Temperaturen isolierend wirken. Über 95 % aller auf der Welt produzierten Solarzellen bestehen aus dem Halbleitermaterial Silizium (Si). Silizium bietet den Vorteil, dass es als zweithäufigstes Element der Erdrinde in ausreichenden Mengen vorhanden und die Verarbeitung des Materials umweltverträglich ist. Diese Zellen werden seit fast 40 Jahren weiterentwickelt und sind von hoher Qualität, die sich in einem hohen Wirkungsgrad äußert. Zur Herstellung einer Solarzelle wird das Halbleitermaterial "dotiert". Damit ist das definierte Einbringen von chemischen Elementen gemeint, mit denen man entweder einen positiven Ladungsträgerüberschuss (p-leitende Halbleiterschicht) oder einen negativen Ladungsträgerüberschuss (n-leitende Halbleiterschicht) im Halbleitermaterial erzielen kann. Werden zwei unterschiedlich dotierte Halbleiterschichten gebildet, entsteht an der Grenzschicht ein sogenannter p-n-Übergang. An diesem Übergang baut sich ein inneres elektrisches Feld auf, das zu einer Ladungstrennung der bei Lichteinfall freigesetzten Ladungsträger führt. Über Metallkontakte kann eine elektrische Spannung abgegriffen werden. Wird der äußere Kreis geschlossen, das heißt ein elektrischer Verbraucher angeschlossen, fließt ein Gleichstrom. Siliziumzellen sind etwa 10 cm mal 10 cm groß (seit kurzem auch 15 cm mal 15 cm). Eine durchsichtige Antireflexschicht dient zum Schutz der Zelle und zur Verminderung von Reflexionsverlusten an der Zelloberfläche. 6.3.1 Eigenschaften einer Solarzelle Elektrische Spannung Die an Solarzellen abgreifbare Spannung ist abhängig vom Halbleitermaterial. Bei Silizium beträgt sie etwa 0,5 V. Die elektrische Spannung einer Solarzelle ist im unteren Solarstrahlungsbereich (bis 100 W/m²) stark abhängig von der Einstrahlung, im oberen Solarstudie Seite 21 Bereich bei hohen Einstrahlungen relativ konstant. Temperatureinflüsse verändern den Wert zusätzlich: Bei Erwärmung sinkt die Spannung, bei Abkühlung steigt sie an. Im unbelasteten Zustand einer Solarzelle stellt sich die Leerlaufspannung UL ein, im MPP die Zellenspannung UMPP. Elektrischer Strom Der elektrische Strom einer Solarzelle ist proportional abhängig von der Einstrahlungsleistung (W/m²) der Sonne. Bei einer 100 cm² großen Siliziumzelle erreicht die maximale Stromstärke unter Bestrahlung von 1.000 W/m² etwa einen Wert von 2 A. Wird sie im MPP betrieben, stellt sich der Zellenstrom IMPP ein, wird sie kurzgeschlossen, fließt der Kurzschlussstrom. Elektrische Leistung Die Leistung (Produkt aus Strom und Spannung) einer Solarzelle ist temperaturabhängig. Höhere Zelltemperaturen führen zu niedrigeren Leistungen und damit zu einem schlechteren Wirkungsgrad. Der Wirkungsgrad gibt an, wie viel der eingestrahlten Lichtmenge in nutzbare elektrische Energie umgewandelt wird. Im Punkt der maximalen Leistung (Maximum Power Point MPP) ist die elektrische Leistung PMPP einer Solarzelle am größten. Sie ergibt sich aus dem Produkt der Solarzellenspannung UMPP multipliziert mit dem Solarzellenstrom IMPP und hat die Einheit Watt peak (Wp = Spitzenleistung). Ihre Größe wird maßgeblich vom Solarzellenstrom IMPP bestimmt. Elektrische Anschlüsse Jede Solarzelle (Wafer) erhält durch ein Siebdruckverfahren elektrische leitende Fingerkontakte (nur 0,1 bis 0,2 mm breit, um großflächige Verschattungen zu vermeiden) auf der lichtzugewandten Seite (Frontseite). Diese sind wiederum elektrisch leitend mit den Frontseitenkontakten verbunden, die den Minus-Anschluss der Zelle bilden. Den Plus-Anschluss bilden die Rückseitenkontakte der Zelle, die großflächig mit dem Halbleitermaterial der Zelle verbunden werden können. Neuere Verfahren legen die elektrische Kontaktführung von der Frontseite mehr auf die Rückseite der Zelle, sodass die aktive lichtzugewandte Fläche besser genutzt werden kann (Wirkungsgradsteigerung). Kennlinien von Solarzellen Ein wesentliches Merkmal für die elektrischen Eigenschaften und die Leistungsfähigkeit von Solarzellen ist die Strom-/Spannungskennlinie (I-U Kennlinie). Diese entsteht bei konstanter Einstrahlung und Temperatur, wenn an eine Solarzelle ein veränderlicher Widerstand (Shunt) angeschlossen wird. Durch gleichzeitige Spannungs- und Strommessung beim Verändern der Widerstandswerte in kleinen Schritten können viele Punkte ermittelt werden, die dann die Kennlinie ergeben. Kennlinienverlauf kristalliner- und Dünnschicht-Zellen Kristalline Siliziumzellen und Dünnschicht-Zellen haben zum Teil einen sehr unterschiedlichen Kennlinienverlauf. Dies ist leicht erkennbar, wenn die Kurvenpunkte UL (Leerlaufspannung), Ik (Kurzschlussstrom) jeweils miteinander verglichen und die MPP’s ermittelt werden. Amorphe Solarzellen haben gegenüber kristallinen Zellen einen sehr viel geringeren Wirkungsgrad etha ( ) und benötigen deshalb für die gleiche Leistung eine größere Fläche. Solarstudie Seite 22 STC-Verfahren Die Einstrahlung der Sonne ist keine konstante Größe, sondern unterliegt starken Schwankungen im Tages- und Jahresverlauf. Um dennoch eine Vergleichbarkeit der elektrischen Kennwerte von Solarzellen und Solarmodulen zu ermöglichen, wurden die sogenannten Standard-Test-Bedingungen (STC, engl.: standard-test-condition) entwickelt. Diese STC-Bedingungen geben konstante Werte der Einstrahlung (E) von 1000 W/m², der Zelltemperatur (T) von 25 °C (± 2 °C) und des AirMass (AM) von 1,5 (das AM charakterisiert eine bestimmte spektrale Verteilung der Sonnenstrahlung) vor. Von den Herstellern der Solarmodule werden Strom-, Spannungs- und Leistungsdaten im MPP angegeben, die sich (wenn nicht anders angegeben) immer auf STC beziehen. Bei der Modulherstellung schwanken die elektrischen Parameter technologisch bedingt um den Nennwert. Mit einer Toleranz von bis zu +/- 10% wird die Leistung vom Hersteller angegeben. Je geringer die Toleranz ist, umso kleiner sind die Mismatch-Verluste im Solargenerator. Deshalb sollte auf eine möglichst geringe Leistungstoleranz geachtet werden oder die Module müssen bei der Installation nachgemessen und sortiert werden. Zunehmend liefern die Hersteller auch die Messprotokolle mit den Flasherwerten für jedes Modul. So kann die Modulverschaltung optimiert werden. 6.3.2 Unterschiedliche Zelltypen Je nach Kristallart unterscheidet man drei Zelltypen: monokristallin, polykristallin und amorph. Zur Herstellung von monokristallinen Siliziumzellen benötigt man hochreines Halbleitermaterial. Aus einer Siliziumschmelze werden einkristalline Stäbe gezogen und anschließend in dünne Scheiben gesägt. Dieses Herstellungsverfahren garantiert relativ hohe Wirkungsgrade. Der Wirkungsgrad liegt bei den besten zur Zeit verkauften Siliziumsolarzellen bei etwa 17 Prozent. Voraussetzung für diese hohen Wirkungsgrade ist aber eine sehr hohe Materialreinheit und eine aufwendige Bearbeitung der Zellen. Kostengünstiger ist die Herstellung von polykristallinen Zellen. Dabei wird flüssiges Silizium in Blöcke gegossen, die anschließend in Scheiben gesägt werden. Bei der Erstarrung des Materials bilden sich unterschiedlich große Kristallstrukturen aus, an deren Grenzen Defekte auftreten. Diese Kristalldefekte haben einen geringeren Wirkungsgrad der Solarzelle zur Folge. Wird auf Glas oder anderes Substratmaterial eine Siliziumschicht abgeschieden, spricht man von amorphen- oder Dünnschichtzellen. Die Schichtdicken betragen weniger als 1 µm (Dicke eines menschlichen Haares: 50-100 µm), so dass die Produktionskosten allein wegen der geringeren Materialkosten niedriger sind. Da außerdem große Flächen beschichtet werden können, entfällt das bei den kleinen kristallinen Siliziumzellen nötige elektrische Verschalten durch Verlöten vieler Einzelzellen zu sogenannten Modulen; auch dadurch werden Kosten eingespart. Der Hauptnachteil ist der geringere Wirkungsgrad, der zur Zeit bei maximal 8 Prozent bei großflächigen Modulen liegt. Amorphe Solarzellen benötigen deshalb für die gleiche Leistung eine größere Fläche. Es muss allerdings nicht nur das Preis-/Leistungsverhältnis erwogen werden, sondern auch die tatsächliche Energieausbeute, denn Dünnschicht-Zellen erzeugen mehr Energie als Poly- und Monozellen bei diffusem Licht. Anders gesagt: Wenn der Himmel bewölkt oder die Orientierung der PV-Module suboptimal ist, kann es vorkommen, dass die billigeren Dünnschichtzellen in etwa so viel Strom wie die kristallinen Zellen erzeugen. Deshalb werden Dünnschicht-Zellen auch gerne an Fassaden angebracht, also bei einer Neigung Solarstudie Seite 23 von 90° zur Erde. Anwendung finden amorphe Zellen derzeit ansonsten im Kleinleistungsbereich (Uhren, Taschenrechner). Kupfer-Indium-Diselenid (CIS): Bei Zellen aus diesem Material handelt es sich ebenfalls um Dünnschichtsolarzellen wie beim amorphen Silizium, allerdings mit der Aussicht auf wesentlich höhere Wirkungsgrade. Bisher wird dieser Typ weltweit nur von wenigen Firmen produziert und auch zur Zeit nur von einer Firma auf den Markt gebracht. Bei einer Großproduktion hat dieser Typ Solarzelle aber gute Aussichten, wegen des hohen Wirkungsgrades und der absehbar geringen Produktionskosten zu einer ernsthaften Konkurrenz für das kristalline Silizium zu werden. Cadmiumtellurid (CdTe): Ein Dünnschichtmaterial, das ähnliche Vorteile wie das CIS bietet und auch im kleinen Maßstab schon heute produziert und angewendet wird. Allerdings führt die Verwendung des Schwermetalls Cadmium im Produktionsprozess zu erhöhten Sicherheits- und Umweltauflagen. Trotzdem bereiten mehrere Firmen im In- und Ausland eine Produktion von Solarmodulen aus diesem Material vor. 6.3.3 Wirkungsgrade von Solarzellen Gängige PV-Module aus mono- u. multikristallinem Silizium besitzen Wirkungsgrade zwischen 13 und 15%. Monokristalline Siliziumsolarzellen können im industriellen Fertigungsmaßstab aber bereits bis zu 17 % Wirkungsgrad erreichen. Daraus ergeben sich Modulherstellungskosten von 3,30 Euro Wp (Angabe von 2000). Schon seit geraumer Zeit stehen Solarzellenkonzepte zur Verfügung, mit denen Wirkungsgrade weit über 20% möglich sind. Im Labor haben sich mit verschiedenen Halbleitern und Zellen kleiner Fläche bereits hohe Wirkungsgrade erreichen lassen: Si 24,6%, GaAs 25,1%, CuInSe2 18,8%, CdTe 15,6%. Durch günstige Kombinationen von Halbleitern in Multispektral- oder Tandemzellen lassen sich theoretisch Wirkungsgrade bis zu 38% erreichen. Wegen ihrer hohen Herstellungskosten wurden solche Konzepte aber noch nicht industriell umgesetzt. Der Wirkungsgrad kann z.B. durch mechanische Oberflächenstrukturierung erhöht werden. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte POWER (Polycrystalline Wafer Engineering Result) Solarzelle der Universität Konstanz. Durch das Sägen von Vförmigen Gräben auf der Vorder- u. Rückseite kann der Wafer teilweise durchbrochen werden. Bei der Integration in Gebäuden lassen sich dadurch interessante ästhetische Effekte erzielen. Natürliche Grenzen beim Wirkungsgrad Unterschiedliche Verlustmechanismen setzen der Verbesserung der Wirkungsgrade aber Grenzen. Grundsätzlich sind die einzelnen Halbleitermaterialien oder -kombinationen nur für bestimmte Spektralbereiche des einfallenden Lichtes geeignet. Ein bestimmter Anteil der Strahlungsenergie kann also nicht genutzt werden, weil die Lichtquanten (Photonen) nicht über ausreichend Energie verfügen, um Ladungsträger "aktivieren" zu können. Auf der anderer Seite wird ein gewisser Anteil an Photonen-Überschussenergie nicht in elektrische Energie, sondern in Wärme umgewandelt. Hinzu kommen optische Verluste, wie die Abschattung der Zelloberfläche durch die Kontaktierung oder die Reflexion einfallender Strahlung an der Zelloberfläche. Auch elektrische Widerstandsverluste im Halbleiter und in den Anschlussleitungen sind als Verlustmechanismen zu nennen. Der störende Einfluss von Materialverunreinigungen, Oberflächeneffekten und Kristalldefekten ist ebenfalls nicht unerheblich. Einzelne Verlustmechanismen (Photonen mit zu geringer Energie werden nicht absorbiert, Photonen-Überschussenergie wird in Wärme umgewandelt) können nicht weiter optimiert Solarstudie Seite 24 werden, weil sie aus physikalischen Gründen durch das verwendete Material vorgegeben sind. Dies führt zu einem theoretisch maximalen Wirkungsgrad von beispielsweise etwa 28 % bei kristallinem Silizium. Material Wirkungsgrad in % Labor Wirkungsgrad in % Produktion Monokristallines Silizium etwa 24 14 bis 17 Polykristallines Silizium etwa 18 13 bis 15 Amorphes Silizium etwa 13 5 bis 8 6.3.4 Größe und Form von Solarzellen Kristalline Solarzellen aus Silizium werden in der Regel in folgenden Größen produziert: 100 x 100 mm 125 x 125 mm 150 x 150 mm (nur multikristallin) Größen und Formate der Solarzellen sind jedoch herstellerspezifisch abweichend. Einige Hersteller produzieren auch rechteckige multikristalline Solarzellen. Daneben sind diese Solarzellen als Sonderanfertigungen bei kundenspezifisch gefertigten Solarmodulen je nach Hersteller auch als halbe Solarzellen erhältlich. Abweichende Formate einiger Hersteller sind möglich. Monokristalline Solarzellen haben dabei meist abgeschrägte Ecken. Die kristallinen Solarzellen können zu vielen verschiedenen Formaten verarbeitet werden. 6.4 Von der Zelle zum Modul Module sind es – nicht Kollektoren! Noch immer werden die rechteckigen Platten, ohne die nichts geht bei einer Solarstromanlage, häufig mit den zentralen Bauteilen solarthermischer Systeme verwechselt. Der korrekte Name steht für eine markante Eigenschaft der Photovoltaik: ihren modularen Aufbau. Technisch gesehen spielt es kaum eine Rolle, ob die Gesamtleistung einer Anlage das Resultat vieler kleiner oder weniger großer Komponenten ist. Solarmodule lassen sich in allen möglichen Größen herstellen – von wenigen Zentimetern bis zu zwei Metern Seitenlänge (und bei Bedarf auch darüber). Ausgehend von der kristallinen Solarzelle lassen sich durch Reihen- und Parallelschaltung von Solarzellen die gewünschten Spannungen und Ströme in Solarmodulen erreichen. Dies ist z. B. für unterschiedliche Anwendungszwecke erforderlich, um Anlagenverluste klein zu halten (z. B. 12V Akkuspannung zu 60V Modulspannung bedeutet große, zu 20V Modulspannung kleine Anpassverluste). 6.4.1 Zellverstringung Die Verbindung der Solarzellen untereinander (Zellverstringung) erfolgt durch Lötverbindungen der Frontseitenkontakte (Lichtseite der Zelle) mit den Rückseitenkontakten der nächsten Zelle fortlaufend, bis alle Zellen im String miteinander verbunden sind. Die Frontseitenkontakte stellen den Minuspol und die Rückseitenkontakte den Pluspol dar. Solarstudie Seite 25 Durch das abwechselnde Verbinden von Minus und Pluspol werden die Zellen in Reihe geschaltet. Minus- und Pluspol (Anfang und Ende) des Strings können dann mit anderen Strings weiter verschaltet werden - für höhere Spannungen in Reihe mit dem nächsten String (Minus- auf Pluspol usw.), für höhere Ströme parallel zum nächsten String (Minus- und Pluspol jeweils auf Minus- und Pluspol des anderen Strings). Um für die unterschiedlichen Anwendungsbereiche geeignete Spannungen bzw. Leistungen bereitstellen zu können, werden einzelne Solarzellen zu größeren Einheiten miteinander verschaltet. Eine Serienschaltung der Zellen hat eine höhere Spannung zur Folge, eine Parallelschaltung einen höheren Strom. Die miteinander verschalteten Solarzellen werden meist in transparentem Ethylen-Vinyl-Acetat (EVA) eingebettet, mit einem Rahmen aus Aluminium oder Edelstahl versehen und frontseitig transparent mit Glas abgedeckt. Die typischen Nennleistungen solcher Solarmodule liegen zwischen 10 Wpeak und 100 Wpeak. Die Kenndaten der Solarmodule beziehen sich auf die Standardtestbedingungen von 1000 W/m² Sonneneinstrahlung bei 25 °C Zelltemperatur. Die von den Herstellern angegebenen Garantiezeiten sind mit mindestens 10 bis 25 Jahren recht hoch und bezeugen den hohen Qualitätsstandard und die hohe Lebenserwartung heutiger Produkte. Leistungsgarantien sichern meist mindestens 90% der Leistung für die Dauer von zehn Jahren und 80 % für 20 oder sogar 25 Jahre. Die Autoren empfehlen, beim Kauf einer PV-Anlage auf einen Mindestgarantiezeit von 20 oder 25 Jahren zu achten, da auch die Wirkung des EEG auf 20 Jahre befristet ist. 6.4.2 Standardmodule aus kristallinen Silizium-Solarzellen Das 'Standardmodul' entstand in den Anfängen der Solartechnik und bestand in der Regel aus 36 Solarzellen, welche in vier Reihen à 9 Zellen im Modul liegen. Ein solches Modul hat dann meist 12 Volt Spannung, so dass es auch zur Ladung von Batterien geeignet ist. Mittlerweile ist eine große Anzahl an Standardmodulen mit verschiedenen Abmessungen mit oder ohne Rahmen erhältlich. Die Größe variiert in der Regel zwischen 0,5 bis 1 Quadratmeter. Typische Maße für Standardmodule sind z. B: 502 x 1456 mm (MSX 80 von BP-Solar, 80 W, 36 multikristalline Solarzellen) 537 x 1204 mm (BP 585 von BP-Solar, 85 W, 36 monokristalline Solarzellen) 675 x 1310 mm (MHH power 65 - Modul von Sunways, 65 W, 72 multikristalline Power-Zellen) 6.4.2 Maximale Produktionsgrößen kundenspezifischer Solarmodule aus kristallinen Silizium-Solarzellen 2000 mm x 3000 mm für Glas-Glas-Laminate 2000 mm x 3500 mm für Glas-Folien-Laminate 2200 mm x 3600 mm für Glas-Glas-Gießharzmodule Wie auch bei Verglasungen wächst mit der Größe die notwendige Dicke der verwendeten Glasscheiben. Daher entsteht ein zusätzlicher Materialaufwand zur Herstellung der Module und ggf. für die Konstruktion. Eine optimale Größe für die Gebäudeintegration sind Solarmodule mit ca. 1,5 m² Fläche. Die Herstellungsverfahren für Laminate und Gießharzmodule sind dabei unterschiedlich. Für Laminate wird das 'Modul-Sandwich' aus Glas-EVA-Zellen-EVA-Glas/(oder RückseitenFolie) in einem großen 'Backofen' dem sogenannten 'Laminator' zusammengeschmolzen. Die Solarstudie Seite 26 Größe dieses Laminators ist herstellerabhängig. Jedoch repräsentieren die oben stehenden Maße sicherlich Maximalmaße. Die Modulgrößen sind daher nach oben hin bestimmt durch die Größe der Laminatoren. Bei Gießharz-Modulen, welche nur als Glas-Glas-Module erhältlich sind, wird der Verbund zwischen den Glasscheiben durch hineingegossenes Gießharz hergestellt. Auch hier bestehen technische Begrenzungen durch das Herstellungsverfahren. 6.4.3 Dünnschichtsolarmodule auf Glassubstrat Dünnschichtsolarzellen sind: amorphes Silizium (aSi) Kupfer-indium-Diselenid (CIS-Solarzellen) Cadmium-Tellurid-Solarzellen (CdT) Sie werden in der Regel auf Glassubstraten abgeschieden. Dabei sind die Zellen nicht 'einzeln' erhältlich, weil sie im Laufe eines Beschichtungsverfahrens direkt auf dem Glassubstrat entstehen. Die meisten Dünnschichthersteller scheiden ihre Solarzellen auf Glasplatten mit der Größe 1200 mm x 600 mm ab. Modifikationen in der Größe sind weniger einfach zu leisten, als bei Solarmodulen aus kristallinem Silizium, da die Glassubstrate mit ihren Zellverbünden meist direkt zu Standardmodulen verarbeitet werden. Für Maßanfertigungen aus Dünnschichtzellen werden die beschichteten Glasscheiben zugeschnitten, bevor sie einlaminiert werden. Je nach Herstellungsverfahren werden die zugeschnittenen 'Dünnschicht-Solarmodul-Glasscheiben' dann zwischen zwei Glasscheiben eingebunden, so dass ein Dreifach-Glasverbund entsteht. 6.4.4 Dünnschichtsolarzellen auf Metallsubstrat Dünnschicht-Solarzellen auf Metallsubstrat sind zur Zeit nur als Tripel-Solarzellen aus amorphem Silizium auf dem Markt erhältlich. Diese werden vom Hersteller nur als fertige Solarmodule entweder als Standard-Module verkauft oder eingebunden in Solarbauteile (Metallfassaden- u. Dachelemente). Typische Maße von Metalldachbahnen mit amorphem Silizium: 450 mm Breite x 1750, 3050 oder 5800 mm Länge 420 mm Breite x 2900 oder 5800 mm Länge 6.4.5 Statische Eigenschaften von Solarmodulen Solarmodule sind extrem robust und haltbar. Sie sind in der Regel: bruchsicher (durch gehärtete Gläser) haltbar gegen Hagelschlag bis 25 mm Durchmesser begehbar und belastbar Nahezu alle Standard-Module sind gemäß der europäischen Norm IEC 61215 zertifiziert. Maßgefertigte Module können nicht jeweils einzeln die aufwendigen Tests durchlaufen, entsprechen aber in der Regel denselben Anforderungen. Solarmodule können ein sehr unterschiedliches Gewicht haben Solarstudie Seite 27 Bei Glas-Glas-Modulen und Glas-Folienlaminaten steigt das Flächengewicht mit zunehmender Modulgröße, da die Glasscheiben dann stärkeren Winddrücken oder Schneelasten etc. standhalten müssen. Daher sind mittelgroße Formate auch für die Gebäudeintegration empfehlenswert. Die leichtesten Solarmodule sind amorphe Dünnschichtsolarmodule auf Metallsubstrat (Gewicht z.B. als Metalldachbahn: ca 8,75 kg/m² unabhängig von der Größe). In kleinen Größen relativ leicht sind Glas-Folien-Laminate. Standard-Solarmodule haben in der Regel ein Flächengewicht von ca. 13 kg/m2 bei Modulgrößen von ca. 0,7 m2. Normales Gewicht haben dagegen Glas-Glas-Module mit ca. 22 kg/ m² bei Modulgrößen bis zu 1 m² (Laminate und Gießharztechnologie). Bei Isolierverglasungen bilden Glas-Solarmodule wie oben beschrieben die äußere Scheibe und werden nach innen hin durch den üblichen Glasaufbau ergänzt. Das spezifische Flächengewicht muss projektbezogen ermittelt werden, die oben stehenden Werte sollen nur erste Orientierungswerte für Standard-Produkte und Größen liefern. Belastbarkeit von Solarmodulen Solarmodule werden im Rahmen ihrer Zertifizierung gemäß IEC 61215 harten standardisierten Belastungstests unterworfen, um sicherzustellen, dass sie Hagel und Schneelasten standhalten können: Hageltest: Simulierter Aufprall von Hagelkörnern mit 25 mm Durchmesser Lasten: Statische Belastung der Vorder- und Rückseite mit 2400 Pa und Frontbelastung (z.B. Schnee) mit 5400 Pa Die meisten Dacheindeckungen aus Solarmodulen sind begehbar. 6.4.6 Spezial- und Sondermodule Spezialmodule werden serienmäßig für spezielle Zwecke hergestellt (z.B. Solardachsteine). Dabei können besondere Materialien oder eine besondere Rahmung notwendig sein. Individuell angefertigte Module sind meistens Glas-Glas-Module für einen bestimmten Einsatzort (z.B. Lichtdach). Der Einsatzort bestimmt den Modulaufbau, die Größe und Form des Moduls mit den entsprechenden Gestaltungsmöglichkeiten. Diese unterteilen sich wie folgt: Zelltyp, Zellbelegung, Zellform, Zellkontaktierung, Zellhintergrund, Glasgröße, Glasformat, Glasart. Zelltyp Auswahl zwischen: Struktur (homogen, kristallin) Form (rechteckig, quadratisch, rund usw.) Größe (Abmessungen) Farbe (blau, schwarz, gold, braun usw.) Solarstudie Seite 28 Zellbelegung Durch Variation der Zellabstände können Strukturen, Licht- und Schattenwirkungen gestalterisch in weiten Grenzen frei gewählt werden. Durch genau berechnete Zellabstände vermeidet man im Sommer z.B. ein Aufheizen der Räumlichkeiten unter Lichtdächern (Klimatisierungseffekt). Dünnschicht-Module werden semitransparent durch zusätzliche Trennschnitte senkrecht zu den vorhandenen Zellstreifen und lassen so mehr Licht einfallen. Zellkontaktierung und Zellhintergrund Durch Einfärbung und Formvariationen der Kontaktlinien lässt sich das optische Erscheinungsbild der Module variieren. Gleichfalls durch farbige Hintergrundfolie und größere Zellabstände in den Modulen. Glasgröße Für Sondermodule können Modulabmessungen bis zu einer Größe von 2,5 m x 3,8 m realisiert werden. Größere Abmessungen bedeuten einen überproportionalen Kostenanstieg, sind aber technisch machbar. Glasformat Grundsätzlich sind alle Glasformate herstellbar (z.B. Dreiecke, Trapeze, Rundungen), allerdings ist der Kostenanstieg für nicht rechtwinklige Formate von Sondermodulen zu beachten. Glasart Die lichtzugewandte Seite muss hochtransparent sein, der Gestaltungsspielraum erstreckt sich deshalb auf die Scheibenoberfläche. Diese kann als Strukturglas oder OrangenhautOberfläche ausgeführt werden. Die Rückseite kann als gestalterisches Element in vielfältiger Art verwendet werden (z.B. eingefärbt, beschichtet, bedruckt, eingebrannt, verspiegelt usw.). Darüber hinaus kann Sonnen- und Schallschutz, Isolier- sowie Verbundsicherheitsglas (VSG) realisiert werden. 6.4.7 Hinterlüftung der Module Bei jedem Grad Temperaturerhöhung liefern die Solarzellen aus kristallinem Silizium etwa ein halbes Prozent weniger Strom. Daher werden Solardächer als hinterlüftete Dacheindeckungen ausgeführt und erzielen PV-Kaltfassaden höhere Erträge, als PVWarmfassaden. Der Wirkungsgrad von kristallinen Silizium-Solarzellen ist besser, je kälter sie sind. Andere Solarzellenmaterialien wie Dünnschicht-Triple-Solarzellen aus amorphem Silizium sind nicht temperatur-sensitiv in ihrem Wirkungsgrad, CIS-Solarzellen haben eine reduzierte Temperaturempfindlichkeit. Die am häufigsten verwendeten Solarzellen sind jedoch Solarzellen aus kristallinem Silizium, bei denen der im Folgenden beschriebene Effekt auftritt. Der Wirkungsgrad der Solarzellen ist besser, je kälter sie sind. Die normierte Leistung eines Solarmoduls wird vom Hersteller pro m² auf 1000 Watt Einstrahlung bei 25°C Zelltemperatur bezogen als Maximalleistung (Peak-Leistung) und in Watt peak (Wp) angegeben. Das entspricht ungefähr den Klimaverhältnissen eines Frühsommertages in Deutschland mit strahlendem Sonnenschein. Bei jedem Grad Temperaturerhöhung liefert die Solarzelle etwa ein halbes Prozent weniger Strom. Das bedeutet: wenn sich die Solarzelle von 25°C auf 65°C erhitzt, erzielt sie durch 40°K Temperaturdifferenz vom 'Normwert' eine ca. 20 % geringere Stromausbeute als bei 25° C. Hat das Solarmodul unter 'Standard-Test-Conditions (STC) einen Modulwirkungsgrad von 10%, so hat es bei einer Erwärmung auf 65°C nur noch einen Solarstudie Seite 29 Wirkungsgrad von 8%. Ein 65° C warmes Solarmodul an einer Südwand liefert also nur etwa 60 % dessen, was das gleiche Solarmodul bei einer Temperatur von 25° C auf einem 30° schrägen Süddach erbringen würde. Vom energetischen Standpunkt her macht es also Sinn, Solarzellen möglichst zu hinterlüften, damit sie sich im Sommer nicht allzu sehr aufheizen. Planerische und konstruktive Konsequenzen: Dacheindeckungen mit Solarmodulen sollten als hinterlüftete Dachflächen ausgeführt werden Es empfiehlt sich die Ausbildung eines Lüfterfirstes und eines großflächigen traufseitigen Lufteinlasses Bei Dächern und Fassaden sollte eine Hinterlüftungsebene von ca. 10 cm angestrebt werden (je mehr desto besser, ab 15 cm Lüftungsebene tritt quasi keine Beeinträchtigung mehr auf, jedoch wird es konstruktiv ggf. zu aufwendig) PV-Kaltfassaden liefern höhere Solarstromerträge als Warmfassaden Es sollte hier ebenfalls die Detailgestaltung insbesondere am oberen Fassadeabschluss geeignet sein, eine optimale Hinterlüftung zu gewährleisten. Frei hinterlüftete Elemente wie Verschattungslamellen oder Solare Fensterläden erzielen durch die optimale Luftumspülung höhere Ertragswerte als eingebaute Solarmodule Hinterlüftung von Solarmodulen bei gleichzeitiger Nutzung der Abwärme Eine sehr elegante Lösung ist es, die anfallende Wärme nicht nur abzuführen, sondern auch noch für die Wärmeversorgung oder Kühlung zu nutzen. Dann bekommt man ein "kraftwärmegekoppeltes" Solarmodul. Die Wärmeausbeute kann dabei noch einmal das Doppelte vom Stromgewinn ausmachen, da ja nur ein kleiner Teil der Strahlung (ca. 15%) in Strom umgesetzt wird, dabei erwärmen sich die Solarmodule durch die absorbierte Strahlung und wandeln noch einmal etwa 30% der Strahlung in nutzbare Wärme um. Erste Anwendungen dieser Art sind bereits realisiert worden, z.B. bei der 'Mataro-Bibliothek' (Projekt von BPSolar in Spanien). Hier wurde eine Doppelfassade gebaut, deren äußere Hülle von großflächigen Glas-Glas-Modulen gebildet wird und deren innere Hülle eine Isolierverglasung ist. Der Luftstrom zwischen den beiden Schichten steigt durch thermischen Auftrieb nach oben und wird am oberen Fassadenrand noch einmal über Luftkollektoren geführt. Die erwärmte Luft wird im Hochsommer zum Betrieb einer Sorptionskältemaschine zur Klimatisierung genutzt. Bei diesem Verfahren dient die warme Luft der Erneuerung des Sorptionsrades. Auch eine Nutzung der Abwärme zu Heizzwecken ist möglich. Jedoch muss hier ein Energiekonzept und eine Simulation klären, ob die Abwärme zum Zeitpunkt ihres Anfallens entsprechend genutzt werden kann. 6.5 Der Solargenerator Allgemein Solarmodule werden durch Reihen- und Parallelschaltung zu einer elektrisch und mechanisch größeren Einheit, dem Solargenerator (PV-Generator) zusammengefügt.Der Solargenerator kann in einzelne, elektrisch unabhängige Teilgeneratoren (TG) unterteilt sein oder elektrisch eine Einheit bilden. Reihenschaltung Die Generatorspannung einer PV-Anlage ergibt sich aus der Reihenschaltung einzelner Solarmodule zu einem Strang (engl. String). Dazu müssen abwechselnd die Minus- und Plusanschlüsse der Module miteinander verbunden werden. Die Anschlüsse am Anfang und Ende des Strangs führen dann die Strangspannung. Um Leistungsverluste zu vermeiden, sollten sowohl die Solarmodule als auch die Stränge elektrisch gleiche Werte haben. Bei Verschattung sollte man auf eine Reihenschaltung mit Solarstudie Seite 30 vielen Modulen verzichten, da die Leistungsverluste im Strang zu groß werden. Hier ist das Parallelschalten von Solarmodulen die bessere Alternative. Parallelschaltung Der Generatorstrom einer PV-Anlage ergibt sich aus der Anzahl parallel verschalteter Module bzw. Stränge. Dies wird erreicht, indem alle Minus- und Plusanschlüsse der Module bzw. Stränge miteinander verbunden werden. Der Generatorstrom ist dann die Summe der einzelnen Modul- bzw. Strangströme. Die Parallelschaltung kommt bei verschatteten Flächen von netzgekoppelten PV-Anlagen und in Inselanlagen (netzautark) vorwiegend zum Einsatz, denn bei Verschattung sind hier die Leistungsverluste wesentlich geringer. 6.5.2 Struktur Solargenerator Solargeneratoren können aus reinen Reihen- oder Parallelschaltungen und Kombinationen aus beiden Schaltungsarten bestehen. Spannungs- und Stromhöhe des Generators sind nicht beliebig wählbar und richten sich nach Anwendungszweck und Belastbarkeit der Komponenten. Dies muss bei der Anlagenplanung berücksichtigt werden. 6.5.3 Modulanschlussdose und Bypassdiode Grundsätzliches Die Modulanschlussdose hat mehrere Funktionen zu erfüllen. Einerseits beinhaltet sie die elektrischen Anschlüsse und die Bypassdiode(n) des Moduls. Andererseits muss sie mechanische Belastungen durch die Leitungen aufnehmen können und das Eindringen von Feuchtigkeit verhindern. Da sie im Außenbereich zur Anwendung kommt, muss sie aus UV- und wärmebeständigem Material sein. Sie muss mindestens den Schutzgrad IP 54 und die Schutzklasse II aufweisen. Überblick Modulanschlussdosen Standardmodule, Spezialmodule und Sondermodule haben unterschiedliche Anschlussdosen. Bei bestimmten Anwendungen (z. B. Fenstermodule) können keine Anschlussdosen am Modul angebracht werden. Dann kommen aus dem Modul nur lose Anschlüsse heraus, die in einer externen Anschlussdose verschaltet werden. Dort sitzt dann auch die Bypassdiode des betreffenden Moduls. Bei anderen Anwendungen können nur speziell angefertigte Dosen (Form und Abmessungen) eingesetzt werden, z. B. bei Fassadenmodulen. Einige Module verfügen über klemmbare Anschlüsse in der Anschlussdose, andere sind so ausgeführt, dass Leitungen mit entsprechenden Steckverbindungen (vorkonfektioniert) herausgeführt sind. Welche der genannten Ausführungen zum Einsatz kommt, entscheidet die Anwendung und der Einsatzort. Die Bypassdiode verhindert bei Teilverschattung des Moduls, dass am Modul selbst ein irreparabler Schaden entsteht. Durch den Modulstrom entsteht im verschatteten Teil des Moduls ein heißer Punkt (Hot Spot), der ein Loch in das Zellmaterial schmelzen kann. Um das zu verhindern, überbrückt die Diode den abgeschatteten Teil des Moduls, sodass dort kein hoher elektrischer Strom mehr fließen kann. Des weiteren kann die vorhandene Restleistung des teilverschatteten Moduls noch genutzt werden, was ohne Bypassdiode nicht möglich wäre. Solarstudie 6.6 Seite 31 Der Wechselrichter 6.6.1 Allgemein Wechselrichter (Inverter) in Solarstromanlagen haben die Aufgabe, die Gleichspannung des Solargenerators in Wechselspannung umzuwandeln, damit in der Regel die Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden kann. Sie sind das Bindeglied zwischen Solargenerator und Wechselstromnetz bei netzgekoppelten Anlagen. Ihre Funktionen und Aufgaben sind komplex und lassen sich in vier Bereiche aufgliedern: Umwandlung von Gleichspannung (DC)/ bzw. -strom in Wechselspannung (AC)/strom Arbeitspunktanpassung Wechselrichter/Solargenerator (MPP-Regelung) Betriebsdatenerfassung und Signalisierung (z. B. Anzeige von Daten) DC- u. AC-Schutzeinrichtungen (z.B. Netzüberwachung, Isolationsüberwachung) Wechselrichter und Solargenerator müssen in Leistungs-, Spannungs- und Stromwerten miteinander harmonieren. Dies ist bei der Anlagenplanung ein wichtiger Punkt, der unbedingt berücksichtigt werden muss. Bei den modularen PV-Anlagen werden die in Reihe geschalteten Solarmodule direkt mit einem Wechselrichter verkabelt, der seinen Platz an einer beliebigen Stelle innerhalb des Gebäudes haben kann. Es ist sinnvoll, ihn in der Nähe der Module zu installieren, was zum Vorteil hat, dass die PV-Gleichspannung so früh wie möglich in Wechselspannung umgewandelt wird, und damit keine hohen Leistungsverluste auftreten. Vom Wechselrichter geht eine Zuleitung zum Hausverteiler, der auf eine separaten Einspeiseverteiler aufgelegt wird, von dem direkt ins Netz des Stromversorgers eingespeist wird. Eine Gleichstromverteilung entfällt genauso wie Gleichstrom-Hauptleitungen. Dadurch wird die Planung vereinfacht und die Gesamtkosten der Anlagen fallen auch geringer aus. Der Elektroinstallateur kann auf bewährte, für Wechselspannung übliche Techniken zurückgreifen. Zudem zeichnet sich das System durch einen hohen Wirkungsgrad aus. Für den Benutzer ist es wichtig, dass auch kleinste Anlagengrößen bereitgestellt werden können und dass sich die Anlage im Baukastensystem beliebig erweitern lässt. So ist ein schrittweiser Aufbau einer PV-Solaranlage möglich. 6.6.2 Wechselrichtertypen Grundsätzlich unterscheidet man: netzgeführte Wechselrichter und selbstgeführte Wechselrichter Während netzgeführte Wechselrichter immer ein vorhandenes Stromnetz brauchen, sind selbstgeführte Wechselrichter davon unabhängig. In netzgekoppelten PV-Anlagen kommen beide Typen vor; in Inselsystemen können nur selbstgeführte Wechselrichter eingesetzt werden. Wechselrichter werden für kleine (Wattbereich) bis große (100 kWBereich) Einspeiseleistungen angeboten. Modulwechselrichter Der Einsatz von Modulwechselrichtern ist die einfachste und kleinteiligste Möglichkeit auf Verschattungen zu reagieren. Sie können bereits ab Leistungen von 80 Watt (ca. 1m² Solarmodulfläche) bezogen werden. Mit einer Größe von nur z.B. 9 x 12 cm bei einer Tiefe von 3 cm können diese Wechselrichter, direkt auf der Modulrückseite befestigt werden. Der Solarstudie Seite 32 Vorteil: Es fällt nur der unmittelbar beschattete Fassadenbereich aus, ohne andere Teile der Solaranlage in Mitleidenschaft zu ziehen. Stringwechselrichter Wird ein Wechselrichter jeweils nur für einen Strang (String) eingesetzt und speist dessen Energie in das Versorgungsnetz ein, wird er als Strangwechselrichter (Stringwechselrichter) bezeichnet. Erhält jeder Strang einen eigenen Wechselrichter, können die Stränge elektrisch unterschiedlich in Leistung, Spannung und Strom ausgelegt werden. Verschattungen wirken sich nicht auf den gesamten Solargenerator, sondern nur auf die verschatteten Stränge aus. Das hat den Vorteil, dass Leistungsverluste und damit Ertragsverluste der Anlage reduziert werden können. Außerdem lässt sich bei verschiedenen Ausrichtungen (Azimut) und Neigungswinkel (Elevation) der PV-Flächen ein besserer Ertrag erzielen, da jeder Strangwechselrichter seine eigene MPP-Regelung hat. Zentrale Wechselrichter Wird die Energie eines Solargenerators nur über einen Wechselrichter umgewandelt und in das Versorgungsnetz eingespeist, wird dieser Wechselrichter als Zentral-Wechselrichter bezeichnet (Master-Slave-Verfahren und Team-Konzept zählen bei größeren Anlagen dazu). Dieser Anlagenaufbau ist aber nur sinnvoll, wenn die PV-Flächen unverschattet, die Stränge elektrisch gleich sind und die Ausrichtung und Neigung der PV-Flächen übereinstimmt. Bei Einhaltung dieser Vorgaben erzielen solche Anlagen sehr gute Erträge und lassen sich preiswert aufbauen. Der Nachteil des Zentral-Wechselrichters besteht darin, dass bei einem Ausfall keine Einspeisung mehr erfolgen kann, obwohl dies vom Solargenerator aus möglich wäre. Wird auf besondere Versorgungssicherheit Wert gelegt, ist es günstiger mit Strangwechselrichtern zu arbeiten, da nur der betroffene Wechselrichter ausfällt, während die anderen weiterarbeiten. 6.7 Gleichstromleitungen Leitungsführung bei PV-Anlagen Zwischen Solargenerator und Wechselrichter werden Gleichstromkabel verlegt, vom Wechselrichter aus führt nur ein normales Wechselstromkabel zum Hausanschlussraum und Einspeisezähler. Stromleitungen können bei Fassaden und Lamellensystemen auch in den Profilen geführt werden, so dass sie optisch nicht stören. Der Aufwand für die Verkabelung des Solarsystems im Gebäude kann unterschiedlich sein. Im Bereich der Solarmodule im Dach oder in der Fassade findet eine Gleichstromverkabelung statt. Die Plus-u. Minuskabel der einzelnen Strings werden gesammelt und - z.B. beim Solardach eines Einfamilienhauses durch eine Dachdurchführung (Durchmesser 10 bis 15 cm) - in den Dachinnenraum geführt. Sie bestehen in der Regel aus zwei getrennten Einzelleitungen (Plus und Minus), die doppelt isoliert sind und besondere Eigenschaften wie z. B. UV- und Temperaturbeständigkeit bei Verwendung im Außenbereich aufweisen müssen. Je nach elektrischem Konzept der Anlage werden sie nun entweder in einem Feldverteilkasten zusammengeschaltet oder direkt mit dem Wechselrichter verbunden. Es ist empfehlenswert, den Feldverteilkasten und Wechselrichter möglichst nah an der Anlage zu installieren. So kann die teurere und eher zu Stromverlusten neigende Gleichstromverkabelung kurz gehalten werden. Vom Wechselrichter aus führt nur noch ein einziges (ganz normales) Wechselstromkabel den Solarstrom auf direktem Wege zum Hausanschlussraum. Dieses Kabel kann wie alle Stromleitungen in Schächten oder unter Putz Solarstudie Seite 33 verlegt werden. Da die meisten Anlagen netzgekoppelt betrieben werden, wird dieses Kabel direkt mit dem Einspeisezähler zum öffentlichen Stromnetz verbunden. Normgerechte Querschnittsbestimmung Um die Verlustgrenzen (1% bzw. 2%) einzuhalten, müssen u. a. die Leitungsquerschnitte in Abhängigkeit der Stromstärke berechnet und nach Norm (DIN VDE 0298) festgelegt werden. Es ist auf kurz- und erdschlusssichere Verlegung der Leitungen zu achten (DIN VDE 0100, Teil 520). 6.8 Wechselstromleitungen Wechselstromleitungen haben die Aufgabe, nach Umformung der DC-Energie in AC-Energie diese über den Einspeisezähler zum Einspeisepunkt zu übertragen. Es werden in der Regel handelsübliche Mehraderleitung (z.B. für Innenräume) des Elektrohandwerkes verwendet Normgerechte Querschnittsbestimmung Entsprechend den auftretenden Strombelastbarkeiten müssen die Leitungsquerschnitte nach DIN VDE 0298 dimensioniert werden (Verlustgrenze 3%). Bei größeren PVAnlagen können auch mehrere Leitungen parallel zum Einsatz kommen, die dann entsprechend dimensioniert werden müssen. 6.9 Einspeisezähler/Ertragsüberwachung Der elektrische Ertrag einer Photovoltaikanlage ist keine konstante Größe, sondern von vielen Faktoren abhängig. Ein wesentlicher Ertragsfaktor ergibt sich aus den Einstrahlungsdaten der Sonne und den klimatischen Verhältnissen (Umgebungstemperatur, Windverhältnisse usw.), denen die Anlage ausgesetzt ist. Ein zweiter wesentlicher Ertragsfaktor ergibt sich aus den Standortbedingungen (Ausrichtung, Neigungswinkel, Verschattungen usw.). Der dritte entscheidende Ertragsfaktor ist der Anlagenaufbau (z.B. gute oder schlechte Hinterlüftung der Solarmodule) und die Verluste (z.B. Wechselrichterverluste, Leitungsverluste). Letztlich hängt der Ertrag auch von der Qualität der Module ab. Ertragsminderungen wirken sich direkt auf die Einspeisevergütung pro Kilowattstunde aus. Lange Auswertungszeiträume und angestrebter wirtschaftlicher Betrieb einer PV-Anlage stehen deshalb einander entgegen. Aus Kostengründen wird aber oft auf eine aufwändige Ertragsüberwachung verzichtet. Die einfachste Ertragsmessung einer PV-Anlage erfolgt über den Einspeisezähler, der den kumulierten Kilowattstundenertrag seit Anlageninbetriebnahme anzeigt. Dies ist für viele Kleinanlagen (bis ca. 5 kWp) der Standard. Differenzierte zeitnahe Bewertungen der Anlagenerträge lassen sich mit dieser Messmethode nicht erreichen, deshalb kann man nur eingeschränkt von einer Ertragsüberwachung sprechen. Eine genaue und zeitnahe Ertragsüberwachung von PV-Anlagen kann nur mit größerem Aufwand (z.B. spez. Software und zusätzlicher Komponenten) realisiert werden, da mehrere Parameter gemessen und überwacht werden müssen. Diese Art der Ertragsüberwachung ist deshalb nur bei größeren PV-Anlagen gebräuchlich, die z.B. von Betreibergesellschaften realisiert worden sind und finanzielle Risiken (z.B. durch anlagebedingte Ertragsausfälle) so klein wie möglich halten müssen. 6.9.1 Überwachung kleiner PV-Anlagen Der Ertrag dieser PV-Anlagen kann meistens über das Display des vorhandenen Wechselrichters mit Hilfe der Bedienelemente (Tasten) direkt angezeigt werden. Als Standardauswahl kann in der Regel der kumulierte Ertrag seit Inbetriebnahme der Anlage und der aktuelle Tagesertrag angezeigt werden. Bei Wechselrichtern ohne eigenes Display Solarstudie Seite 34 (z.B. Strang- o. Modulwechselrichtern) ist dies nur mit Zusatzgeräten oder einem angeschlossenem PC oder Laptop mit entsprechender Software möglich. Diese einfache Ertragsmessung ist wenig geeignet, um Teilausfälle (z.B. Leistungsverminderung eines Stranges durch einen Defekt in einem Modul) zeitnah erkennen zu können. Selbst für einen Fachmann ist es nicht ganz einfach, aus den aktuell angezeigten Ertragswerten sofort (z.B. während der Anlagenwartung) qualitative Rückschlüsse auf die Funktionsfähigkeit der Anlage ziehen zu können. Der Anlagenbetreiber kann aber in der Regel an den aktuellen Werten (z.B. Fehlermeldung) erkennen, ob die Anlage Energie einspeist oder aufgrund einer Anlagenstörung keine Einspeisung erfolgen kann. Eine andere Möglichkeit der Ertragsauswertung kann über die angezeigten Werte des Einspeisezählers durch regelmäßiges Ablesen erfolgen. Diese Methode liefert genauere Messwerte, ist aber wenig komfortabel, da die Kontinuität der Ablesung nicht immer gewährleistet ist (z.B. Urlaubszeiten) und zeitnahe, anlagebedingte Ertragsminderungen sich kaum erkennen lassen. 6.9.2 Überwachung größerer PV-Anlagen Bei diesen PV-Anlagen müssen anlagebedingte Ertragsausfälle kleineren und größeren Ausmaßes schnell erkannt und behoben werden, wenn ein wirtschaftlicher Betrieb der Anlagen gefordert ist. Deshalb muss eine Ertragsüberwachung zeitnah und kurzfristig Ertragsausfälle bzw. anlagebedingte Ertragsminderungen erkennbar werden lassen. Dazu ist es erforderlich, sowohl anlagenspezifische Daten (z.B. Einspeiseleistung, Modultemperaturen usw.) als auch meteorologische Daten (z.B. Einstrahlungsleistung der Sonne, Windgeschwindigkeiten usw.) messtechnisch zu erfassen und auszuwerten. Durch eine entsprechende Aufbereitung und Auswertung der Daten lässt sich dann eine qualitative Aussage über die Erträge und den Anlagenzustand machen. Solche umfangreichen und aufwändigen Systeme zur Ertragsüberwachung sind kostenintensiv und werden deshalb nur bei größeren PV-Anlagen eingesetzt. 6.9.3 Datenlogger- u. Wechselrichter-Schnittstellen Datenlogger werden eingesetzt, um Betriebsdaten (z.B. Anlagenleistungen, Anlagenerträge usw.) aktuell innerhalb eines bestimmten Zeitzyklus zu erfassen und automatisch über einen längeren Zeitraum (z.B. 12 Mon.) als Datenfile abzuspeichern. Modernere Geräte können darüber hinaus einen Anlagencheck vornehmen und entsprechende Fehlermeldungen abschicken (per Fax, SMS, Email, Web usw.). Datenlogger können separat installiert sein oder mit Hilfe eines PC als Ersatz zum Einsatz kommen. Über eine geeignete Software können dann die gespeicherten Datenfiles ausgewertet und weiterverarbeitet werden. Die Preise für komplette Betriebsdatensysteme liegen bei mehreren 100 Euro (Kleinanlagen) und bis zu mehreren 1000 Euro (Großanlagen). Kleinere PV-Anlagen Die Betriebsdaten kommen bei kleineren PV-Anlagen meistens nur vom Wechselrichter und werden von dort über eine serielle Schnittstelle (RS 232 oder RS 485) zum Datenlogger oder PC übertragen. Dort können sie über eine geeignete Software angezeigt und weiterverarbeitet werden (z.B. als Excel-Diagramm). Zusätzlich kann der Einspeisezähler über ein technisches Verfahren (z.B. optoelektronisch) abgelesen werden, da die Ertragswerte genauer sind als die vom Wechselrichter gelieferten Werte. Das Abspeichern dieser Daten kann mit einem mehrkanaligen Datenlogger oder mit einem PC Solarstudie Seite 35 erfolgen. Andere relevante Betriebsdaten (Sonnenstrahlung, Klimadaten, Modultemperaturen usw.) werden aus Kostengründen meistens nicht erfasst. Größere PV-Anlagen Bei größeren Anlagen ist die Betriebsdatenerfassung komplexer und der Abfragezyklus für manche Daten kürzer (z.B. alle 60 Sek.). Außer den aktuellen Anlagedaten, die meistens sehr komplex sind und von mehreren Anlagenteilen kommen können, werden gleichzeitig die dazugehörigen aktuellen Strahlungs- und Klimadaten (z.B. Leistung der Sonnenstrahlung, Windgeschwindigkeit, Luftfeuchte, Modul- und. Außentemperatur usw.) mit erfasst und abgespeichert. Über eine entsprechende Software erfolgt die Auswertung der Daten (z.B. täglich), Ertragsverluste durch technische Defekte lassen sich so zeitnah erkennen und können signalisiert werden (z.B. per Fax, Email, Web, SMS usw.). 6.9.4 Wetterdatenerfassung Die Erfassung von Wetterdaten kann vor Ort mittels Sensoren und spez. Gebern erfolgen oder über einen Wetterdienst (z.B. DWD), der entsprechende Standortdaten anbietet. Grundsätzlich werden Strahlungsdaten der Sonne auf eine horizontale (bzw. geneigte) Fläche, Windgeschwindigkeiten, Temperaturen und die Luftfeuchte am Standort (eigene Messungen) bzw. Standortnähe (Wetterdienst) gemessen. Auch Simulationsprogramme (SolEm, PV*Sol, PVS usw.) stellen Klimadatensätze zur Verfügung, die bei genügender Standortnähe genutzt werden können. Kleinere PV-Anlagen Aus Kostengründen wird meistens auf eine eigene Wetterstation verzichtet. Werden Wetterdaten benötigt, können diese aus den Klimadatensätzen von Simulationsprogrammen (z.B. SolEm) oder über einen Wetterdienst (z.B. DWD) bezogen werden. Wetter- und. Klimainformationen können auch teilweise per Internet (Wetterberichte) abgerufen werden. Größere PV-Anlagen Aus Gründen der Betriebssicherheit wird meistens eine eigene Wetterstation errichtet, die alle relevanten Klimadaten (s.o.) messen und weiterleiten kann (z.B. per Datenleitung oder Funk). Die Sonnenstrahlung wird dabei meistens horizontal und auf der entsprechend geneigten Anlagenfläche gemessen. Diese für den Standort relevanten Klimadaten bilden eine Grundlage, auf der z.B. eine Ertragsauswertung basiert. Ertragsschwankungen können mittels dieser Werte kurzfristig beurteilt werden. 6.9.5 Automatische Erfassungssysteme Unabhängig von der Anlagengröße bieten einige Firmen (z.B. Meteocontrol, Skytron, Tritec Energie, ShellSolar, Conergy Electronics, Otronic und diverse Hersteller von Wechselrichtern) automatische Systeme zur Betriebsdatenüberwachung und Ertragskontrolle webbasiert an. Fehlermeldungen werden automatisch generiert und an vorgegebene Adressaten geschickt. Durch spezielle Computerprogramme (z.B. XML) können Daten und Datenstrukturen plattform- und. sprachenabhängig über Applikationsgrenzen hinweg ausgetauscht werden. Der Datentransfer der Anlagen erfolgt mittels entsprechender Schnittstellen über Internet oder teilweise über Funk (z.B. via Satellit), so dass sich ein großer Aktionsradius für diese Anwendung ergibt. Fehlermeldungen können per Telefon, Fax, SMS, Email, Web usw. abgeschickt werden, so dass z.B. anlagenbedingte Ertragsverluste zeitnah erkannt werden können. Solarstudie Seite 36 7 Montagesysteme Der Markt für Montagesysteme wächst im selben Tempo wie die gesamte Branche. Anbieter und Kunden müssen Acht geben, dass bei der Rasanz nicht die Sorgfalt auf der Strecke bleibt, denn eine noch so ausgefeilte Solarstromanlage arbeitet nur dann dauerhaft und ordentlich, wenn sie solide befestigt wurde. Trotz der Vielfalt werden potenzielle Anlagenbetreiber von ihrem Installateur allerdings kaum vor die Wahl gestellt: Viele Betriebe haben nur ein System im Angebot, das sie standardmäßig für ihre Anlagen nutzen. Bei der Kalkulation einer Solaranlage spielen die Befestigungssystem zudem meist nur eine nachrangige Rolle: die Unterkonstruktion macht nur rund zehn Prozent des Gesamtpreises aus. Wer hierbei allerdings sparen will, tut dies mit hoher Wahrscheinlichkeit am falschen Ende. Schließlich bildet das Montagesystem die Schnittstelle zwischen Anlage und Gebäude. Ungeeignete oder mangelhafte Komponenten gefährden also beides: den Solargenerator und das Gebäude, auf dem er montiert ist. Mit der Erkennung von Schwachstellen tun sich manchmal selbst Fachleute schwer. Hinzu kommt, dass viele Monteure keine Spezialisten für die Auslegung von Gebäuden und die Beurteilung von Wind- und Schneelasten sind. Glücklicherweise sind die meisten Anlagen so beschaffen, dass solche Kenntnisse auch nicht unbedingt erforderlich sind. Ein gutes, mit einer ordentlichen Dokumentation angeliefertes, System lässt sich auf einem konventionell konstruierten Dach ohne Probleme so befestigen, dass es jahrzehntelang hält. Wer Überraschungen vermeiden möchte, muss trotzdem aufmerksam auf die Qualität der Produkte und ihrer Verarbeitung achten. Eine gute Gewähr für Qualität ist das TÜV-Zeichen. Die meisten Montagesysteme sind auch in der so genannten Bauregelliste eingetragen, die alle in Deutschland zugelassenen Bauprodukte verzeichnet. Das „Übereinstimmungs“Zeichen („Ü“) kennzeichnet alle Produkte, die mit den nationalen technischen Regeln übereinstimmen. Dennoch: letztendlich kommt es auf den Monteur an – ein einwandfreies Produkt muss auch einwandfrei und den Gegebenheiten angemessen installiert sein. Zur Auswahl stehen grundsätzlich vier Möglichkeiten der Modulmontage. Die Dacheindeckungen für Schrägdächer (Aufdach und Indach), Flachdach-Montage , die Fassadenmontage und die Freiaufstellung. Bei der Wahl der Montageart spielen neben der für die Module günstigsten Ausrichtung und Neigung auch optische und architektonische Gesichtspunkte eine Rolle. 7.1 Dacheindeckung für Schrägdächer Da das Schrägdach die ertragreichste Fläche zur Integration von Solarmodulen in die Gebäudehülle ist, gibt es eine Vielzahl verschiedener Systeme auf dem Markt. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch: den Grad der Angepasstheit an Aussehen und Größe traditioneller Dacheindeckungen wie Ziegel oder Schindeln den Grad der Integration in die Dachfläche Je kleinteiliger und stärker integriert die Solarmodule sind, desto kostspieliger ist in das System in der Regel. Systeme mit Standardmodulen sind grundsätzlich preiswerter, als ziegelartige Dachsteine mit PV. Auch Metalldachbahnen mit amorphen Standardmodulen sind ästhetisch reizvoll und lassen sich vielfältig einsetzen. Eine interessante Lösung stellen Standardmodule dar, welche sich über Rahmungen oder Profilsysteme zur regensicheren Dachfläche verarbeiten lassen. Wer jedoch ein denkmalgeschütztes Haus besitzt, sollte etwas mehr investieren und ein angepassteres System wählen. Solarstudie Seite 37 Planungsempfehlungen Bei Neubauten ist es empfehlenswert, geschlossene rechteckige südausgerichtete Dachflächen zu planen, die für den Einbau von Solarmodulen vorgesehen sind, so dass eine optimale Solardachfläche entsteht. Über den seitlichen Dachüberstand und die Traufe lassen sich die maßlichen Anpassungen zwischen Dachgröße und Solarmodulen realisieren. Die Dachflächen sollten nicht weniger als 15° geneigt sein, um eine optimale Regensicherheit zu gewährleisten. Der Witterungsschutz der gezeigten Systeme entspricht in der Regel der von Ziegeleindeckungen. Der Dachaufbau wird in gleicher Bauweise empfohlen. Die Dachfolie sollte regensicher sein. Die Dachhaut aus Solarmodulen wird hinterlüftet. Da Erwärmung den Wirkungsgrad der Module senkt, sollte eine höhere Konterlattung als üblich gewählt werden. Empfehlenswert sind 8 - 10 cm. Traufe und First sollten zur optimalen Hinterlüftung mit entsprechenden Lüftungsdetails ausgeführt werden. Bei den meisten Systemen werden die Profile zum Halten der Solarmodule auf einem klassisch zur Eindeckung vorbereiteten Dach mit Konterlattung und ggf. auch Lattung aufgebaut. Es ist daher auch möglich nur Teilbereiche von Dächern zu belegen. Allerdings schwindet dann ein wenig der ästhetische Reiz und die klar abgegrenzte Form verliert ihren Vorteil. Solarmodule auf Metallbahnen können jedoch auch für flach geneigte Schrägdächer verwendet werden. 7.1.2 Aufdachmontage Bei der Aufdachmontage von Solaranlagen wird der Solarkollektor oder das Solarmodul mittels spezieller Montagesätze aus verzinktem Stahl, Aluminium oder Edelstahl etwa 5 bis 15 Zentimeter über der Dacheindeckung installiert. Die Montageschienen werden mit Dachhaken auf den Dachsparren befestigt. Besonders einfach zu montieren sind Systeme, bei denen die Kollektoren oder Module in ein Schienensystem eingehangen werden und daher weitere Schraubarbeiten auf dem Dach entfallen. Bei der Nachrüstung einer Solaranlage in bestehende Gebäude mit Schrägdächern ist eine Aufdachmontage preisgünstiger als eine Dachintegration, da die bestehende Ziegeleindeckung nur an wenigen Punkten durchbrochen wird, ohne die Dichtigkeit des Daches zu gefährden. Zirka 10 m² Solargeneratorfläche auf einem Schrägdach entsprechen einer Anlagenleistung von ca. 1 kWp. Profilsysteme zur Aufdachmontage von gerahmten Standardmodulen Die Aufdachmontage ist ökonomisch sinnvoll, wenn bereits ein Schrägdach vorhanden ist oder die bestehende Dacheindeckung erhalten bleiben soll. Gestalterisch bietet diese Variante nicht viele Möglichkeiten, hat dafür aber andere Vorteile: Relativ preisgünstig Gute Belüftung der Solarmodule Konstruktion Für Systeme zur Aufdachmontage von Standardmodulen über ein bestehendes Schrägdach gibt es eine Vielzahl von Anbietern, sie funktionieren jedoch ähnlich. Befestigungselemente werden an Dachlattung oder Sparren angebracht und durch Spezialsteine auf die Dachfläche geführt. In der Regel wird hier ein Aluminiumprofilsystem horizontal oder vertikal verlegt. An diesem werden die gerahmten Standard-Solarmodule reihenweise befestigt. Viele Modulhersteller bieten Solarstudie Seite 38 Komplettsysteme inklusive Montageset und Wechselrichtern an. Der Fachhandel verkauft und installiert die verschiedenen Solarsysteme zum Festpreis. 7.1.3 Indach-Montage Bei der Indachmontage von Solaranlagen wird der Solarkollektor oder das Solarmodul in die vorhandene Dacheindeckung von geneigten Dächern integriert. Eine Vielzahl verschiedener Hersteller bietet Profilsysteme zum Einbau von rahmenlosen Standardmodulen als Dachhaut an. Diese Variante der Integration von Solarmodulen ist bei Neubauten sinnvoller als erst ein Dach zu bauen und dann Standardsolarmodule darüber zu installieren. Das Solardach wird auf diese Weise zum integralen Bestandteil der Gebäudehülle - die klassische Dachhaut kann wegfallen. Diese Art des Einbaus ist vor allem ästhetisch ansprechender und materialschonend. Die Indachmontage von Standardmodulen mit Profilsystemen ist zugleich: kostengünstig ästhetisch ansprechend funktional sinnvoll Voraussetzung ist eine rechteckige, möglichst südorientierte zwischen 15 und 60° geneigte Dachfläche. Die Indachmontage ist unter ästhetischen Gesichtspunkten meist die ansprechendere Variante. Nachteil der Dachintegration von Solarmodulen zur Stromerzeugung ist die schlechtere Hinterlüftung, was zu einem Minderertrag des erzeugten Solarstroms führen kann. (Die Module habe einen höheren Wirkungsgrad je kühler sie sind.) Bei der Nachrüstung einer Solaranlage in bestehende Gebäude mit Schrägdächern ist eine Aufdachmontage preisgünstiger als eine Indachmontage, da die bestehende Ziegeleindeckung nur an wenigen Punkten durchbrochen wird, ohne die Dichtigkeit des Daches zu gefährden. Inzwischen bieten einige Firmen in Rahmen eingepasste Kollektoren und Module an, die sich mechanisch und optisch in die umliegende Dachfläche integrieren lassen. Die neuste Technik sind Solardachziegel sowie Solar-Roof-Systeme, bei denen die gesamte Dachfläche mit großen Kollektoren oder Modulen abgedeckt wird („Energiedächer“). Ziegelartige Dacheindeckungen Eine der am weitesten verbreiteten Dacheindeckungen ist der Ziegel, in den verschiedensten Formen und Farben. Ein Bestreben der Hersteller ging dahin, Photovoltaiksysteme zu entwickeln, sie sich sowohl in bestehende, als auch in neue Dächer einpassen. Solardachziegel sind eine optisch sehr attraktive Lösung, um eine Solaranlage auf dem Dach zu installieren. Solardachziegel gibt es in unterschiedlichen Ausführungen für SolarstromAnlagen (Fotovoltaik) und Solarwärme-Anlagen (Solarthermie). Bei Fotovoltaikanlagen können Solarmodule in speziell geformte Ziegel eingefügt werden. Dabei werden die Solarmodule ohne weitere Montagesysteme in den Dachziegeln befestigt und über spezielle Steckverbindungen wetterfest miteinander verbunden. Zu einem späteren Zeitpunkt kann die Anlage dann problemlos erweitert werden. Inzwischen haben mehrere Ziegelhersteller solche Produkte im Angebot. Der Vorteil dieser Montageart ist die einfache Handhabung. Der Preis liegt jedoch über dem von herkömmlichen Anlagen. Solardachziegel werden zu Zeit bevorzugt in denkmalgeschützten Gebäuden eingesetzt. Solarstudie Seite 39 Da der Ziegel nur eine sehr kleine Fläche hat und die Aufnahme dieses Maßes für Solarmodule, einen hohen Verkabelungsaufwand bedeutet, haben mehrere Hersteller den Weg beschritten, Solarmodule zu fertigen, die gleich mehrere Ziegel ersetzen, in der Regel vier oder fünf. Die Solarelemente sind so in ziegelartig geformte Unterkonstruktionen z.B. aus Kunststoff eingefügt, dass sie den gleichen Randabschluss wie die Ziegel aufweisen und die gleichen Einbaucharakteristika haben. Die Regensicherheit des Daches bleibt beispielsweise voll erhalten. Besonders in schwarze, graue oder blaue Dacheindeckungen lassen sich die Solardachelemente dann einfügen, ohne gestalterisch herauszufallen. Bei roten Ziegeldächern entsteht ein starker Farbkontrast. Ein Nachteil der Integrationssysteme für Ziegeldächer ist bislang, dass sie ca. 30% teurer als die gleiche installierte Leistung mit Standardmodulen sind. Durch die verstärkte Nachfrage könnte sich dieses aber zukünftig ändern. Sehr kleinteilige nur ziegelgroße Solardachsteine sind noch weitaus teurer. Hierfür wurden bestehende Dachsteinarten abgewandelt und mit kleinen Solarmodulen ausgestattet. Die Systeme eignen sich häufig für den Einsatz in denkmalgeschützte Altbauten. Ihr Vorteil ist, dass durch die Kleinteiligkeit auch kompliziert geformte, schräg geschnittene und, kleine Dachflächen zur solaren Stromerzeugung genutzt werden können. Rahmungen für Standardmodule als Großdachziegel Der Großdachziegel wurde speziell zur Dacheindeckung von Schrägdächern mit Solarmodulen geschaffen. Das System verbindet die Vorteile eines Standardmodules mit den Vorteilen der Dachintegration: Preiswerte sehr langlebige und umfassend geprüfte Standardmodule Ersatz der konventionellen Dacheindeckung durch die Solarmodule Verbesserte Ästhetik durch direkte Dachintegration Funktionsweise Rahmenlose Standard-Solarmodule, auch Laminate genannt, werden mit einem speziellen für die Großdachziegel entwickelten Aluminiumrahmen umgeben. Der Rahmen ist an allen Seiten unterschiedlich profiliert und zwar so, dass die gerahmten Solarmodule sich wie Ziegel ineinandergreifend verlegen lassen. Dabei überlappen sich die Großdachziegel im Ergebnis so wie eine Ziegeleindeckung seitlich und von oben nach unten. Das untere Rahmenprofil liegt dabei unter dem Solarmodul, so dass das Wasser glatt ablaufen kann. Planung Das Profilsystem ist in allen Größen passend zu Standardmodulen lieferbar. Mehrere Hersteller bieten ihre Solarmodule bereits fertig konfektioniert als solare Großdachziegel im System inklusive Wechselrichter und Verkabelung an. Die Mindestdachneigung sollte 15° betragen. Das Solarsystem kann auch senkrecht als Fassade montiert werden. Die Aluminiumrahmungen sind auf Wunsch in allen RALTönen beschichtet lieferbar. Die Dachhaut wird mit regensicherer Unterspannbahn, Konterlattung und Lattung im Modulraster vorbereitet. Die Ausführung von First und Traufe mit Lüfterdetails erhöht den Wirkungsgrad der Solarmodule. Schindelartige Verlegung Solarstudie Seite 40 Module, die leicht schindelartig vertikal überlappend verlegt sind. Die Regensicherung wird an diesen Stellen durch Moosgummis geleistet. Zur Seite hin liegen die Module auf Profilen, die den in der offenen Fuge einfallenden Regen abführen. Solar- Roof- Systeme Systeme mit Kollektoren oder Modulen, die die Dachhaut ersetzen, bezeichnet man als Solar-Roof-Systeme. Das erspart zusätzliche Kosten für die Dacheindeckung und ist optisch ansprechend. Es gibt viele architektonische Möglichkeiten, Solardächer zu gestalten. Bei der Montage lichtdurchlässiger Module gibt es z.B. einen Zugewinn an Licht und es können auch Kosten für Beleuchtung eingespart werden Metalldacheindeckungen mit integrierten Solarzellen Die Photovoltaik-Metalldacheindeckungen bestehen aus klassischen Stahlbauelementen, in die Solarmodule integriert wurden. Der Vorteil liegt darin, dass eine bewährte Bautechnik weiterverfolgt werden kann, mit dem 'kleinen Unterschied', dass die gewohnten Bauteile jetzt Solarstrom produzieren. Amorphe Solarzellen aus Silizium, die auf einer flexiblen Edelstahlfolie als Substrat hergestellt wurden und bereits allseitig mit Kunststoff ummantelt sind, werden zu diesem Zweck auf die Stahlbauteile für die Dacheindeckung auflaminiert. Durch das geringe Gewicht des Solarmoduls ist das resultierende Solar-Stahlbauteil nur wenig schwerer, als ohne. Die Solarstahlelemente werden in verschiedenen Bauausführungen angeboten: Kaltdach zur horizontalen Verlegung Kaltdach zur vertikalen Verlegung mit oder ohne Abdeckleiste auf Zinkblech oder in Edelstahlausführung für stark beanspruchte meeresnahe Standorte Als Ergänzung steht eine Kollektion an Farbtönen zur Verfügung, in denen die Stahlbleche geliefert werden können. Die Mindestdachneigung beträgt 7°. Neuerdings bieten andere Hersteller von Dacheindeckungen aus Metall Solardachelemente an, bei denen kristalline Solarmodule auf die Zinkblechelemente aufgeklebt sind. Die Systeme sind ebenfalls in verschiedenen Bauarten erhältlich. Wärmegedämmte Stahlleichtbauelemente mit integrierten Solarzellen Eine Neuheit sind bereits wärmegedämmte Sandwichelemente, die als Dachfertigteile eingesetzt werden können. Die Stahlblechelemente beinhalten einen Kern aus Dämmschaum. Auf der Oberseite ist ein amorphes Solarmodul auflaminiert. Die Stahlelemente sind in diversen Farben erhältlich und auch mit Elementen ohne Photovoltaik kombinierbar. Die Elemente sind 1,00 m breit und bereits in Längen bis zu 17,50 Metern verbaut worden. Sie sind besonders für den Industriebau geeignet. Die Stahldacheindeckungen bestehen aus klassischen Stahlbauelementen, in die Photovoltaikmodule integriert wurden. Der Vorteil liegt darin, dass eine bewährte Bautechnik weiterverfolgt werden kann, mit dem 'kleinen Unterschied', dass die gewohnten Bauteile jetzt Solarstrom produzieren. Amorphe Solarzellen aus Silizium, die auf einer flexiblen Edelstahlfolie als Substrat hergestellt wurden und bereits allseitig mit Kunststoff ummantelt sind, werden zu diesem Zweck auf die Stahlbauteile für die Dacheindeckung auflaminiert. Durch das geringe Solarstudie Seite 41 Gewicht des Solarmoduls ist das resultierende Solar-Stahlbauteil nur wenig schwerer, als ohne. 7.1.4 Photovoltaik, Solarthermie und Fenster in einem Konstruktionssystem Ein neuer Trend bei der Integration von Solarmodulen geht dahin, Komplettsysteme zu schaffen, bei denen die drei wichtigsten solaren Energiegewinnungsarten in ein einheitliches Konstruktionssystem integriert sind. Gerade im Einfamilienhausbereich ist es in den meisten Fällen sinnvoll die Dachfläche aufzuteilen in Bereiche für: Solare Stromerzeugung Solare Wärmeerzeugung (für Warmwasser und ggf. Heizung) Tagesbelichtung und passive Wärmegewinnung (Fenster, Wintergartenelemente) Gerade die klassischen Hersteller von Dachflächenfenstern haben bemerkt, dass sich ihr Know-how bei Profilsystemen und Dachabdichtungen für die Integration von Solartechnik nutzen lässt. Architektonisch und energetisch ist die nahtlose Kombination von Fensterelementen und geschlossenen Solarflächen sinnvoll. So kann die gesamte zur Verfügung stehende Dachfläche lückenlos genutzt werden 7.2 Flachdachmontage 7.2.1 Flachdachaufständerung von Solarmodulen Auf das Dach setzt man Unterkonstruktionen, auf welche die Module im idealen Winkel montiert werden. Auf einem Flachdach benötigt man für 1 kWp aufgrund der Aufständerung und, um Verschattung zu vermeiden, etwa 27 m² Fläche. Die Aufständerung von Standardmodulen auf Flachdächern macht große bestehende Dächer, z.B. von Industrie- u. Werkhallen, für die solare Stromerzeugung nutzbar. Sogar bei Neubauten wird diese Art der Aufstellung häufig gewählt, wenn aus architektonischen oder wirtschaftlichen Gründen Flachdächer gebaut werden sollen. Dem Betrachter bleibt die Solartechnik auf dem Flachdach verborgen, was von einigen Architekten als Vorteil, von anderen als Nachteil gesehen wird. Die Aufständerung von Standard-Solarmodulen auf Flachdächern ist unter dem Gesichtspunkt der Gestaltung weniger attraktiv. Wegen der Kostengünstigkeit und der Möglichkeit zur nachträglichen Installation gehört die Flachdachaufständerung zu den am häufigsten angewandten Installationsarten. Die Industrie bietet eine Vielzahl von standardisierten Systemen für verschiedene Dacheindeckungen an. Neu sind Schrägdachsysteme zur Sanierung von schadhaften Flachdächern. Flachdachaufständerungen werden für folgende Dacharten angeboten: Metalldacheindeckung (Trapezblech) Metalleindeckung (Stahldachbahnen) Kiesschüttung Foliendächer Gründächer Je nach Untergrund und Beschaffenheit des Daches stehen folgende Systeme zur Auswahl: Profilsysteme aus Stahl oder Aluminium mit Betonsteinbeschwerung Solarstudie Profilsysteme aus Stahl oder Aluminium zur Fixierung an Metalldacheindeckungen Wannenartige Systeme aus Kunststoff Gründachsysteme Schrägdachsysteme zur Sanierung von Flachdächern Folien-PV-Systeme Seite 42 Durchdringungsfreie Installation auf Flachdächern Eine vielgewählte Installationsart ist, die Standardsolarmodule auf Profilsystemen aus Stahl oder Aluminium schräg zu installieren. Die Profilsysteme werden in sich ausgesteift und auf einer Bautenschutzmatte durchdringungsfrei installiert. Betonsteine beschweren die Systeme gegen Windlasten. Befestigung an der Metalldachhaut Bei Metalldächern besteht häufig die Möglichkeit Profilsysteme aus Stahl oder Aluminium direkt an der Dacheindeckung zu befestigen. Auch leicht geneigte oder flach gewölbte Hallendächer wie bei der Messe München sind hierfür geeignet. Die Windlasten werden über die Eindeckung direkt in die Primäre Tragstruktur des Gebäudes eingeleitet. Hierzu muss die PV-Anlage jedoch in der Planung berücksichtigt werden, so dass entsprechende Verstärkungen in die Halterung der Dacheindeckung eingebaut werden können. Bei Stehpfalzeindeckungen können Clips von oben auf die Pfalze greifen. Diese Stellen werden vorher definiert und durch zusätzliche Stahl-Halterungen verstärkt. Ein Vorteil dieser Systeme ist, dass zugleich eine statische Kopplung stattfindet, welche hilft Gewicht zu sparen und eine Durchdringungsfreie Metalldachhaut Regensicherheit gewährt. Stahlunterkonstruktionen mit Durchdringung der Dachhaut Wenn eine besonders nahtlose Einfügung gewünscht wird, kann auch eine Durchdringung der Dachhaut geplant werden. Die Stahlunterkonstruktion für die Solarmodule des Bundeskanzleramtes wurde speziell für das Projekt geplant und maßgefertigt. So konnte erreicht werden, dass die flach geneigten Solarmodule präzise auf der Höhe der umgebenden Atriumsbedachungen abschließen. Bezogen auf Kosten, thermische Trennung und Dachdichtigkeit ist diese Integrationsart jedoch aufwendig. Wannenartiges System Die Ingenieursfirma Ecofys hat ein wannenartiges System entwickelt, mit dem Standardmodule sehr unkompliziert - auch nachträglich - auf Flachdächern aufgestellt werden können. Das durchdringungsfreie System ist besonders für Dächer mit Kiesschüttung geeignet. Diese wird auf der vorgesehenen Stellfläche entfernt und die Dachhaut mit einer Bautenschutzmatte abgedeckt. Die Kiesschüttung wird dann zur Beschwerung gegen Windlasten in die Wannen eingelagert. Durch die Installation der PV-Anlagen entsteht nur ein geringes Zusatzgewicht, welches von den meisten Dächern ohne Verstärkung des Tragwerkes geleistet werden kann. 7.2.2 Gründächer mit PV Bei der umweltgerechten Gestaltung von Flachdächern konkurrieren häufig zwei Gedanken: Solarstudie Seite 43 der Wunsch nach mehr Grün, um das Mikroklima zu verbessern und die Absicht Solarstrom zu gewinnen, um das Makroklima positiv zu beeinflussen Oft verlangen auch die Baubehörden als Umweltausgleichsmaßnahme bei flach geneigten Dächern den Bau von Gründächern, um das Stadtklima zu verbessern. In der Regel kann das vorgeschriebene Grün durch Photovoltaik ersetzt werden. Innovative Hersteller bieten Systeme an, welche die beiden sinnvollen Maßnahmen miteinander kombinieren. Extensive Dachbegrünungen sind in ihrem Höhenwachstum begrenzt und lassen sich mit einem aufgeständerten Solarsystem vereinen. Die Dachaufbauten unterscheiden sich leicht je nach Hersteller. Aus der Kombination von Solarmodulen und Gründach ergeben sich folgende Vorteile: die Erde kann als Beschwerung für die PV-Halterungen dienen die Erdschicht ist eine zusätzliche Wärmedämmung für das Gebäude die Pflanzen entwickeln über den Verdunstungseffekt Kälte, so dass die Solarmodule kühler bleiben, als bei dunklen Teerpappe-Dacheindeckungen PV-Integration in Metalleindeckungen Hallendächer haben häufig flach geneigte Dächer mit Metalldacheindeckungen. Bei Sanierung oder Neubau können diese Metalldächer als Solardachflächen ausgebildet werden. Hierzu stehen verschiedene Systeme zur Verfügung, welche wir unter 'Schrägdächer' bereits beschrieben haben: Metalldacheindeckungen mit flach darüber installierten Standardmodulen Metalldachbahnen mit integrierten amorphen Solarzellen Wärmegedämmte Stahlleichtbauelemente mit integrierten Solarzellen 7.2.3 Folien PV-System Ein weiteres interessantes System zur Neueindeckung aber auch Sanierung von Flachdächern ist eine Kunststofffolie mit werkseitig integrierten Solarmodulen. Sie dient zum wetterfesten Abschluss eines Warmdaches. Für die Solardachfolie wurden vom Hersteller Dünnschicht-Solarmodule aus amorphem Silizium (aSi) auf eine klassische Dachfolie aufgeklebt. Der Vorteil des Systems liegt in der Leichtigkeit des Materials. Es entsteht nur ein minimales Zusatzgewicht. Die Solarmodule aus diesem speziellen tripel-aSi-Material weisen zudem keine Leistungseinbuße durch Erwärmung auf und eignen sich daher hervorragend zur Integration in das nicht hinterlüftete Warmdach. Ein gewisser Nachteil besteht in dem Umstand, dass sich gestalterisch keine einheitlichen Flächen erstellen lassen. Die in bestimmten Längen vorkonfektionierten Solarmodule werden streifenweise auf werkseitig auf die Dachfolienbahnen aufgebracht. Die Dachfolienbahnen werden auf dem Dach miteinander verbunden. Daher entstehen bei jeder Dachbahn allseitig weiße Abstandsflächen, die im Gesamterscheinungsbild ein weißes Dach mit dunklen Streifen ergeben. 7.2.4 Sheddächer Sheddächer sind sehr geeignet für die Integration von Photovoltaik bei Neubau oder Altbausanierung. Denn das Prinzip des Sheddaches besteht darin, eine große Dachfläche so zu 'falten', dass senkrechte oder schräg stehende nach Norden gerichtete Glasflächen Solarstudie Seite 44 zum Einlass von diffusem Nordlicht entstehen und geneigte Süddachflächen, welche die direkte Sonnenstrahlung ausblenden. Die schrägen Süddachflächen können ideal zur Solarintegration genutzt werden. Der Abstand, in welchem Lichtbänder auf historischen Hallen gesetzt worden sind ist zudem so groß, dass häufig vollständig unverschattete Süddachbereiche entstehen. Solare Sheddachtypen: Semitransparente PV-Süddachflächen Opake PV-Süddachflächen PV-Lamellen zur Südseitenverschattung über Glassheds Integration von semitransparenten Solarmodulen Sheddächer aus Glas und stark strukturierte Glasdächer von Hallen oder Atrien gehen vom Bautypus her fließend ineinander über. Zielstellungen sind dabei: optimal helle Tagesbelichtung Ausblendung direkter Sonnenstrahlung, auch aus Gründen der Blendung Minimierung der Kühllasten Die Sheddächer können dabei je nach Anforderung als Einfachverglasung oder Isolierverglasung ausgeführt werden. Geeignete Solarmodultypen: In der Regel werden maßgeschneiderte Solarmodule benötigt, um sich in das Gebäuderaster einzufügen. Der Glasaufbau muss den Anforderungen an eine Überkopfverglasung genügen Es werden alle Arten von semitransparenten Solarmodulen eingesetzt Opake Sheddächer mit PV Fabrikhallen sind typischerweise eingeschossig und so großflächig, dass die Dachfläche zur Haupttageslichtquelle wird. Klassischerweise werden hierzu Sheddächer mit schrägen opak ausgebildeten Südseiten und steil nach Norden orientierten Glasflächen gebildet. Die notwendige Tageslichtmenge bestimmt dabei die Dichte der Sheds auch bei Altbauten in der Regel so, dass unverschattete Südflächen entstehen. Zur Solarnutzung können die Module: die Süddachfläche selbst bilden mit Profilen auf der Süddachfläche installiert werden PV-Lamellen zur Verschattung von Sheddächern Beidseitig gläserne Sheds werden überall dort verwandt, wo eine höchstmögliche Tageslichtausbeute gewünscht wird, z.B. um benachbarte Räume zu belichten. Die Lamellen werden nachgeführt, um die vollständige Ausblendung des direkten Sonnenlichtes im Tagesverlauf sicherzustellen. Die Nachführung erfolgt bei den unten stehenden Beispielen über die Längsachse. Um trotz dichter Stellung der Lamellen eine Solarstudie Seite 45 gegenseitige Verschattung zu vermeiden, wird beim Azur-Lamellensystem, abwechselnd Glas-Lamellen und PV-Lamellen installiert, die sich in Ihrer Wirkung ergänzen. Da die Überkopf-Sicherheit durch die Glassheds selbst gewährt wird, kommen einfache Modulaufbauten wie Glas-Folien-Laminate in Frage. Es können aber auch alle Arten von Glas-Glas-Modulen benutzt werden. Wenn eine elegante Punkthalterung gewünscht wird, müssen für die Lamellen spezialgefertigte Solarmodule, die mit entsprechenden Bohrungen versehen sind, benutzt werden. 7.3 Vordächer Eine mittlerweile klassische Anwendung für Solarmodule sind Vordächer. Das Bauteil des Vordaches, im englischen auch "canope roof" genannt, geht fließend in lamellenartige Verschattungssysteme über. Im Gegensatz zu den Lamellen sind die Solarmodule beim Vordach jedoch regenschützend miteinander verbunden. Das solare Vordach hat verschiedene Funktionen: Sonnenschutz für großflächige Verglasungen Regenschutz Solare Stromerzeugung Gestaltungselement Anwendung findet das solare Vordach insbesondere: vor Schaufensterfronten von Geschäften als Eingangsüberdachung Überdachung von Terrassen Geeignete Module In der Regel werden maßgefertigte Glas-Glas-Module verwendet, aber auch Glas-FolienLaminate eignen sich für das solare Vordach. Mehrere Hersteller bieten bereits standardisierte Profilsysteme zur Aufnahme der Solarmodule an. Bei geringer Installationshöhe bis zu 3,5 m und Scheibenmaßen bis zu 1,6 m², bzw. bis zu 80 cm Scheibenspannweite kann bei linienförmiger Lagerung auf eine Überkopfverglasungen verzichtet werden. In diesem Fall gelten die Vordächer als geregelte Bauprodukte. Zuständig für die Genehmigung ist das örtliche Bauamt. 7.4 Solarer Fensterladen Der Solare Fensterladen ist ein multifunktionales Bauelement, welches die historischen Funktionen eines Fensterladens mit innovativer Solartechnik kombiniert. Besonders in südlichen Ländern ist der Fensterladen als äußere Verschattung ein nicht wegzudenkender Teil tradierter Architektur und Stadtkultur. Der Solare Fensterladen wurde bereits als denkmalgeeignet eingestuft. Durch die Variation von Belegungsdichte des Solarmoduls mit Solarzellen Solarzellenart (opak oder semitransparent) Wahl der Rückglasscheibe (hochtransparentes Weißglas, farbiges Glas, opak farbig beschichtetes Glas, bedrucktes Glas) Solarstudie Seite 46 kann die Verschattungswirkung zwischen lichtdurchlässig und komplett verdunkelnd eingestellt werden. Optimaler Lichteinfall auch im Winter Ein wesentlicher Vorteil ist, dass der Fensterladen bei Wunsch auch vollständig zur Seite bewegt werden kann. Im Gegensatz zu feststehenden Verschattungssystemen oder überstehenden Bauteilen kann so auch im Winter eine volle Ausbeute des Zenitanteils des diffusen Tageslichtes gewährt werden. Denn der passiv solare Grundgedanke - dass im Winter die Sonne tief steht und eintreten kann - trägt nicht der Tatsache Rechnung, dass in Deutschland der bedeckte Himmel im Winter überwiegt. Jeder sichtbare Anteil des Himmelszeltes trägt dann zur Tagesbelichtung des Innenraumes bei - und der Zenit hat die höchste Strahlungsdichte. Gestaltbarkeit Der 'Solare Fensterladen' wird projektspezifisch gefertigt und ist in verschiedenen Designs erhältlich, auch rahmenlos. Die Varietät der am Markt vorhandenen Solarzellen, Zellfarben und -formen sowie Gläser in Kombination mit der Rahmengestaltung bzw. Punkthalterung ermöglicht eine individuelle Gestaltung und Anpassung des Solaren Fensterladens an verschiedene Bauaufgaben und Belichtungswünsche. 7.5 Fassade Solarmodule sind sehr geeignet, die Funktionen der klassischen Fassadenverkleidungen aus Glas, Naturstein oder Keramik zu übernehmen. Das Solarmodul wird hierfür wie eine bauübliche Fassadenplatte als äußerer Witterungsschutz für die Fassade eingesetzt und hinterlüftet. Bei der solartechnischen Nutzung von Fassaden oder anderen stark geneigten Flächen ist die Einstrahlung deutlich geringer. Dies kann allerdings durch größere Solarflächen sowie Aspekte wie gute Sichtbarkeit (Image), Ästhetik und Synergien beim Bau und Betrieb der Fassade aufgewogen werden. Eine senkrechte Südfassade bekommt etwa 75% im SW oder ca. 70% im SO und eine Ost- oder Westfassade erhält noch etwa 60% der maximal an einem Standort zu erzielenden Sonnenenergie. Bei Fassadenanlagen gibt es 5 Cent/kWh zusätzliche Vergütung, da mit einem geringeren Ertrag zu rechnen ist als bei Dachanlagen. Der Gesetzgeber will damit einerseits PV-Module als Gestaltungselement für Architekten und Bauherren interessanter machen. Andererseits haben die sichtbaren Fassaden-PV-Anlagen einen stärkeren Multiplikatoreneffekt als Dachanlagen, da sie stärker im Blickfeld der Betrachter liegen. Fassadenanlagen fungieren hervorragend als Image-Funktion für den Architekten: sie vermitteln das Bekenntnis des Architekten und Gebäudenutzers zu erneuerbaren Energien. Bei Fassadenanlagen muss die Anlage einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bilden. Sie darf nicht nachträglich von außen auf die Fassade oder einen Balkon angebracht werden, um die für Fassaden erhöhte Vergütung zu erhalten. Strom aus diesen Anlagen wird analog zu Dachanlagen vergütet. Solarmodule sind als Werkstoff und Baumaterial vergleichbar mit Glasplatten: In Glas-Glas-Modulen und Glas-Folien-Laminate schützen Glasscheiben die Solarzellen im Modul Bei Dünnschichtsolarmodulen ist die Glasscheibe als Substrat originärer Bestandteil der Solarzelle Solarstudie Seite 47 Die hinterlüftete Kaltfassade ist ein idealer Einsatzort für Solarmodule aus kristallinen Solarzellen, da die Hinterlüftung den Wirkungsgrad steigert. Daneben werden auch Dünnschichtmodule verwendet. Diese werden auf Metallbahnen angebracht und wie Metallfassaden verbaut. Beim Warmfassadenaufbau sind Dünnschichtmodule besser geeignet, da sie einen geringeren oder keinen Wirkungsgradverlust bei Erwärmung haben. Dünnschichtsolarmodule aus amorphem Silizium werden sogar zu dämmstoffgefüllten Sandwichelementen verarbeitet, die einen kompletten Fassadenaufbau, zum Beispiel bei Industriehallen, übernehmen. 7.5.1 Montagesysteme Im Fassadenbau wurden sowohl Montagesysteme speziell für PV-Fassaden entwickelt, als auch klassische Fassadenkonstruktionen modifiziert und angepasst. Solarmodule für Kaltfassaden Grundsätzlich hat man zur PV-Fassadenintegration, je nach Möglichkeiten und Anforderungen des Projektes, die Wahl zwischen: Standardmodule zur Integration in Kaltfassaden maßgefertigte Solarmodule zur Integration in Kaltfassaden Standardmodule zur Integration in Kaltfassaden Eine Alternative zu maßgefertigten Solarmodulen stellt die Verwendung von kostengünstigeren Standardmodulen als Fassadenverkleidung dar. Standardmodule sind gerahmt und ungerahmt erhältlich. Zumeist werden rahmenlose Glas-Folien-Laminate eingesetzt. Standardmodule sind in der Regel mit einer rückseitigen Kunststoff-AluminiumVerbundfolie ausgestattet, wodurch sie ein opakes Erscheinungsbild haben. Gestalterisch bietet sich hier die Möglichkeit, die üblicherweise verwendete weiße Rückseitenfolie gegen eine anthrazitfarbene auszutauschen. Besonders empfehlenswert ist diese Variante bei monokristallinen Solarzellen mit abgerundeten Ecken. Bei der Verwendung von Standardmodulen sollte man bereits bei der Planung die Fassadenflächen maßlich anpassen, so dass die Module die zu verkleidende Fläche optimal abdecken können. Die konstruktive Integration erfolgt wie bei jeder anderen Fassadenplatte. Die wärmegedämmte Wandkonstruktion erhält einen Witterungsschutz und die Solarmodule werden entweder mit offenen oder geschlossenen Fugen befestigt. Um eine gute Hinterlüftung zu gewährleisten, sollte zwischen der Wandkonstruktion und den Modulen genügend Platz sein. Zur Integration stehen verschiedene Montagesysteme für Kaltfassaden zur Verfügung. Baurechtliche Eignung In Deutschland gelten die Richtlinien des Deutschen Institutes für Baurecht in Berlin. Glasfirmen, Solarfirmen, Fassadenbauer und Glasstatiker berechnen die notwendigen GlasTypen und -Stärken. Gegebenenfalls ist eine Prüfung im Einzelfall zu beantragen. Die baurechtliche Eignung von Standardmodulen zur Fassadenverkleidung ist abhängig von: der Gebäudehöhe dem Standort und seinen Windlasten den Produkteigenschaften Für Fassadenverglasungen muss ESG-Glas (Einscheibensicherheitsglas) verwendet werden. Die meisten Glasfronten von Standardmodulen entsprechen dieser Anforderung. Die statisch notwendige Glasdicke wird jedoch in der Regel nur von den kleineren Formaten der Standardmodule (ca. 1 - 1,5 qm) erreicht. Solarstudie Seite 48 Die üblichen Normungen der Solarmodule beinhalten nur Angaben über die elektrische Leistungsfähigkeit sowie die Resistenz gegen Hagelschlag, nicht aber über die statischen Eigenschaften als Bauprodukt. Sondermodule zur Integration bei Kaltfassaden Maßgefertigte Solarmodule erlauben eine große gestalterische und konstruktive Freiheit. Die Hersteller können dabei individuelle Lösungen für die spezifischen Bauaufgaben erarbeiten. Je nach Fassadentyp Fassadenraster Konstruktionsart Gebäudehöhe Standort können Solarmodule individuell angepasst sowohl in bestehende Gebäude als auch in Neubauten optimal integriert werden. Die individuelle Fertigung erlaubt auch Punkthalterungen, für die Bohrungen in die noch unbehandelten Glasscheiben der Module vorgenommen werden. Gestaltung Die Solarmodule lassen verschiedene Wahlmöglichkeiten zu bei: Größe Solarzellentyp Solarzellentransparenz Solarzellenfarbe Farbe und Transparenz der rückwärtigen Glasscheibe / Hintergrundfolie Glastyp / Folientyp 7.5.2 Photovoltaik-Verglasungen Verglasungen mit integrierten Solarzellen verbinden elegante Funktionalität mit attraktivem Design. Solare Stromerzeugung wird in Glasfassaden zum sichtbaren Element der Architektur. Maßgeschneiderte Solarmodule ermöglichen die passgenaue Integration in Bauwerksraster und Profile. Architekten und Planer haben hier nahezu unbegrenzte Gestaltungsmöglichkeiten. Das beste Material, um Solarzellen gegen Bruch und Korrosion zu schützen, ist Glas. Verglasungen in Bauwerken bieten sich daher ideal an, um Solarzellen zu integrieren und aus Glasfassaden, Glasdächern und Glaslamellen Elemente zur solaren Stromerzeugung zu machen. Der ökologische Nutzen ist hierbei besonders groß, da dem Energieaufwand zur Herstellung des Solarsystems die ohnehin verbauten Gläser nicht hinzugerechnet werden müssen. Solarzellen können als Verglasungen vollständig in die Multifunktionalität des Werkstoffes Glas und seiner vielfältigen Verwendungen in der Architektur eingebunden werden. Dabei kann die Transparenz der Glas-Fassaden und -Dächer komplett erhalten bleiben: Semitransparente Solarzellen aber auch opake Solarzellen mit transparenten Bereichen lassen PV-Verglasungen lichtdurchflutet erscheinen. Die Solarzellen übernehmen dabei häufig den gewünschten Effekt des Sonnen- und Blendschutzes. Solarstudie Seite 49 Die Grundeinheit für den Aufbau von PV-Verglasungen bildet ein Glas-Glas-Solarmodul, welches wie ein Verbundglas in bauübliche Profile und Glasaufbauten eingebunden werden kann. Hierfür sind zwei Technologien üblich: - Glas-Glas-Laminat - Glas-Glas-Gießharzmodul Einfachverglasungen Einfachverglasungen mit Photovoltaik kommen überall dort zum Einsatz, wo ein Wind- und Wetterschutz gewährt werden soll, aber keine Anforderungen an den Wärmeschutz gestellt werden. Verwendet werden in der Regel Glas-Glas-Module, da diese auch rückseitig eine harte beanspruchbare Oberfläche haben. Glas-Folien-Laminate können auch mit einer transparenten Rückseitenfolie ausgeführt werden, kommen aber eher für den Dachbereich in Frage, sofern sie hierfür baulich zugelassen werden. Verwendung finden Einfachverglasungen bei: unbeheizten Wintergärten Pufferzonen Glashallen z.B. von Bahnhöfen Glasüberdachungen Vordächern Vertikalverglasungen (Neigung zur Vertikalen kleiner als 10°) mit ESG-Gläsern (Einscheibensicherheitsglas), wie sie bei Solarmodulen üblich sind, sind baurechtlich zugelassen. Bei schrägen Verglasungen und Dächern, sowie bei absturzsichernden Vertikalverglasungen ist eine Ausführung als Verbundsicherheitsglas erforderlich. Glas-GlasModule erfüllen je nach Bauart und Hersteller diese Anforderung, teilweise durch Bauartzulassung, in der Regel durch Nachweis im Einzelfall (siehe Überkopfverglasungen). Durch Einlegen einer Kunststoffverstärkung können auch Glas-Folien-Laminate als Überkopfverglasung geeignet sein. Isolierverglasungen Für die Integration in gläserne Fassaden- oder Dachflächen von beheizten Räumen werden Solarmodule als Isolierverglasung ausgebildet. Das Solarmodul dient hierbei als äußere Scheibe eines Isolierglasverbundes. Solarmodule in Isolierglasausfertigung sind ausschließlich als maßgefertigte Sondermodule erhältlich. Die Modulhersteller arbeiten bei der Herstellung eng mit Glasfirmen zusammen. Etliche Solarfirmen, welche maßgefertigte Spezialmodule anbieten sind auch selbst Teil von Glasherstellern. Die Herstellung von PV-Modulen in Isolierglasausführung gehört für sie bereits zum Standard-Repertoire. - Beispielhafte Anwendungen sind: - Glasfassaden als Warmfassaden - Schrägverglasungen von Glasdächern - Beheizte Glashallen wie Atrien - Beheizte Wintergärten / Glashäuser - Repräsentative Eingangszonen Dabei gehen vertikale, schräge und Überkopfverglasungen häufig fließend ineinander über. Solarstudie Seite 50 Structural Glazing Mit Structural Glazing oder Structural Sealant Glazing bezeichnete Fassaden sind geklebte Ganzglasfassaden, bei welchen die Konstruktion unsichtbar hinter der Glasfassade liegt. Die Verglasung, - in diesem Falle das Glas-Glas-Solarmodul - wird rückseitig mit der Metallstruktur der Fassadenkonstruktion verklebt. In Deutschland müssen die Glaselemente jedoch ab einer Einbauhöhe von acht Metern über dem Boden zusätzlich mechanisch gegen Sog gesichert werden. Das rein gläserne Fassadenbild, frei von Verankerungselementen, welches das rechts stehende Bild des Solarzentrums in Freiburg zeigt, ist daher nur bei entsprechend niedrigen Gebäuden möglich. In der Regel werden daher Punkthalterungssysteme bevorzugt, welche ebenfalls ein rahmenloses Erscheinungsbild erlauben. Auch flache Glasprofile werden häufig verwendet. 7.6 Freiflächen-Anlagen Neben der Integration von Photovoltaik-Anlagen gibt es noch die Möglichkeit, solche Systeme im Freiland aufzustellen. Diese Lösung kommt vor allem für Anlagen mit höherer Leistung in Frage. Vom grundsätzlichen technischen Aufbau unterscheiden sich FreilandAnlagen zunächst nicht wesentlich von gebäudeintegrierten Anlagen. Ähnlich wie beim Flachdach halten entsprechende Unterkonstruktionen die Module. Mit sogenannten Nachführungssystemen (Solartracker) kann eine noch bessere Energieausbeute erreicht werden. Sie richten die Module mit Hilfe von Sensoren zur Sonne hin. Zweiachsige Systeme erzielen einen größeren Vorteil, da die Ausrichtung sowohl über den Tag als auch über das Jahr korrigiert wird. Gut gebaute Freiflächenanlagen versiegeln keine Böden lassen sich leichter warten als fassaden- oder dachintegrierte Anlagen - sind allerdings auch erheblich anfälliger gegen Umwelteinflüsse (Tierverbiss oder sonstige mechanische Beschädigung der Kabel, Beschädigung der Module oder der Verkabelung beim Grasmähen, Diebstahl, Vandalismus) erzielen häufig ein besseres Betriebsergebnis als fassaden- oder dachintegrierte Anlagen, insbesondere weil sie optimal ausgerichtet werden können lassen Bewuchs der Fläche mit Gras und Kräutern zu nutzen in energietechnischer Hinsicht die Solarstrahlung besser als jede Vegetation. Strom aus Freiflächenanlagen ist (zur Zeit noch) billiger als Strom aus fassaden- oder dachintegrierten PV-Anlagen. Dennoch sind Freiflächenanlagen zum Teil umstritten. Ein Hauptargument lautet, dass in Deutschland noch genügend Dachflächen vorhanden sind, die für Solarenergie genutzt werden können. Freiflächen-Anlagen würden so unnötigerweise Landflächen belegen. Auch die Sorge, dass durch die Zunahme an Freiflächenanlagen die Akzeptanz für die Photovoltaik in der Bevölkerung abnehmen wird (ähnlich wie bei der Windenergie), ist nicht aus der Luft gegriffen. Aus unserer Sicht sollten Freiflächen-Anlagen trotzdem nicht von vornherein abgelehnt werden. Gerade für Landwirte können sich mit der Nutzung bislang stillgelegter Flächen für die Photovoltaik neue Einkommensquellen erschließen. Ein Beitrag pro Freiflächen-Anlagen dokumentieren wir im Anhang. Solarstudie 7.7 Seite 51 Anlagen an Schallschutzwänden Ohne zusätzlichen Landverbrauch bieten sich Schallschutzwände als Montagefläche für Photovoltaik-Anlagen an. Der erfreuliche Mehrfachnutzen liegt auf der Hand: Die Solarmodule können herkömmliche Wandbauteile ersetzen, während die Lärmschutzwand als Unterkonstruktion für die Module dienen und Montagevorrichtungen einsparen kann. Bereits 1998 wurde das kurzfristig realisierbare Potenzial an neu geplanten Wänden in Deutschland auf 134 MWp beziffert, wobei 70 MWp den Straßen zuzuordnen sind und 64 MWp den Schienen. Hier liegt also ein Potenzial brach, das in der Größenordnung der insgesamt in Deutschland installierten liegt. Hier kann die Photovoltaik im Übrigen denselben Nutzen ausspielen wie bei der Gebäudeintegration: Diese Ökostromproduktion beansprucht keinen einzigen zusätzlichen Quadratmeter Kulturland. Senkrecht aufgestellte, beidseitig aktive Solarmodule eignen sich sogar für reine Nord-Süd-Strecken, die in Deutschland häufig vorkommen. Die Erfahrungen mit den Testanlagen sind durchweg positiv und liefern den Beweis, dass ein weitgehend problemfreier Betrieb bei hoher Energieeffizienz über Jahre hinweg möglich ist. Bereits 1999 wurde der erste Prototyp einer PV-Schallschutzwand an der A 6 in Sausenheim errichtet. Über eine Länge von 1,2 km passen sich die 4 Meter breiten Fertigelemente sowohl der Steigung als auch den Kurven der Autobahn an. Die erste integrierte PV-Anlage in einer norddeutschen Lärmschutzwand entstand 2002 auf der A 31 in Höhe der Ausfahrt Emden. Die Standardwand aus Alumnium wurde mit amorphen Dünnschichtmodulen bestückt. Eine Bürger-Solarstromanlage entstand auf einem Erdwall an der A 92 in Freising. Die Anleger errrechneten sich eine jährliche Rendite von über 5 %. Beim jüngsten Projekt entlang der Bahnstrecke in Vaterstetten bei München betritt die Deutsche Bahn Neuland. Auf der hölzernen Lärmschutzwand mit Stroh als Absorptionsmaterial wruden amorphe Module aufgesetzt. In allen beschriebenen Projekten war die gute Zusammenarbeit von Bauherren, Solar- und Lärmschutzfirmen die Voraussetzung für eine erfolgreiche Realisierung. Besondere Aufmerksamkeit sollte der Auswahl der Materialien gelten. Nur hochwertige Materialien und geeignete Materialkombinationen halten der erhöhten Belastung und Korrosionsgefahr durch Abgase und Streusalz stand. Zu beachten ist auch die besondere statische Belastung durch vorbeifahrende Lkws oder Züge. In der Systemtechnik und Montage erhöht sich meist der Aufwand, weil sich die Lärmschutzanlagen naturgemäß über lange Strecken hinziehen. Verbindliche Zusatzanforderungen an die elektrische Sicherheit von PV-Anlagen auf oder in Lärmschutzwänden existieren bislang nicht. Einige Planer legten von sich aus höhere Sicherheitsmaßstäbe an, damit im Fall eines Unfalls die Anlage zuverlässig abgeschaltet wird. Ertragsminderungen durch verkehrsbedingte Verschmutzungen der Module konnten bisher nicht festgestellt werden – die Selbstreinigung durch Regen scheint auch hier auszureichen. Dass ein durchaus interessantes Marktvolumen darauf wartet, erschlossen zu werden, geht aus verschiedenen Potenzialstudien hervor. Die Hemmnisse scheinen eher im logistischen Bereich zu liegen. Da es keine verbindlichen Standards oder Normen gibt, erfordert die Planung und Umsetzung Pioniergeist. 8 Neue Wege Im Zentrum der Forschung steht die Suche nach neuen Solarzellen-Materialien und die Entwicklung kostensenkender Fertigungstechnologien für Silizium-Solarzellen. Daneben ist die Entwicklung neuartiger Dünnschicht-Solarzellen eines der Leitthemen der aktuellen Forschung. Solarstudie Seite 52 EFG-Silizium Siliziumfolien nach dem Edge-defined Film-fed Growth (EFG) sind zum führenden Herausforderer der traditionellen Herstellungsmethoden von Siliciumscheiben geworden. Während bei der herkömmlichen Herstellung bis zu 60 Prozent des Rohsilizium als Sägeverschnitt verloren gehen, sind es bei EFG-Silizium nur 20 Prozent. Die Herstellungskosten sinken dadurch beträchtlich. Eine neue Generation der EFG-Technologie ist die Herstellung dünner, gekrümmter Folien aus EFG-Zylindern mit großem Durchmessern. Damit soll der Rohsilizium-Einsatz auf ein Mindestmaß reduziert werden. Silizium-Dünnschicht-Solarzellen Si-Dünnschicht-Solarzellen basieren auf amorphem und mikrokristallinen Silizium. Sie benötigen Halbleiterschichten, die weniger als ein Hundertstel der Dicke üblicher kristalliner Siliziumscheiben betragen. Die verwendeten Halbleiterschichten werden bei niedrigen Prozesstemperaturen großflächig auf kostengünstige Substrate (Glas, Plastik, Stahl) abgeschieden. So werden erheblich weniger Material und Energie verbraucht als bei konventioneller Herstellung. Tandem- oder Multispektralzellen Mit innovativen Zellenstrukturen lässt sich der Wirkungsgrad von Solarzellen erhöhen. Bei Tandem- oder Multispektralzellen werden Zellen aus verschiedenen Halbleitern kombiniert, die gegenseitig ihre Energielücken überbrücken. Somit kann das Spektrum des Sonnenlichts effektiver genutzt werden. Oberflächenstrukturierung zur Verminderung von Reflexionsverlusten: Zum Beispiel Aufbau der Zelloberfläche in Pyramidenstruktur, damit einfallendes Licht mehrfach auf die Oberfläche trifft. Neue Materialien: Zum Beispiel Galliumarsenid (GaAs), Cadmiumtellurid (CdTe) oder Kupfer-Indium-Diselenid (CuInSe2). Tandem- oder Stapelzellen: Um ein breiteres Strahlungsspektrum nutzen zu können, werden unterschiedliche Halbleitermaterialien, die für verschiedene Spektralbereiche geeignet sind, übereinander angeordnet. Konzentratorzellen: Durch die Verwendung von Spiegel- und Linsensystemen wird eine höhere Lichtintensität auf die Solarzellen fokussiert. Diese Systeme werden der Sonne nachgeführt, um stets die direkte Strahlung auszunutzen. MIS-Inversionsschicht-Zellen: Das innere elektrische Feld wird nicht durch einen p-nÜbergang erzeugt, sondern durch den Übergang einer dünnen Oxidschicht zu einem Halbleiter. Grätzel-Zelle: Elektrochemische Flüssigkeitszelle mit Titandioxid als Elektrolyten und einem Farbstoff zur Verbesserung der Lichtabsorption. 9 Solarthermie Wer beim Baden und Duschen nicht an die Energiekosten denken möchte, der ist mit einer Solarwärmeanlage gut beraten. Duschen mit Wasser, das die Sonne erwärmt hat, ist nicht nur komfortabel, sondern auch energie- und damit kostensparend. Die Warmwasseraufbereitung ist mit einem Anteil von 13% am Energieverbrauch der Haushalte nach der Heizung der größte Verbrauchssektor. Meist werden für diesen Zweck kleinere Anlagen zwischen 5 m² und 8 m² Kollektorfläche in Einfamilienhäusern installiert. Mit richtig dimensionierten Solarstudie Seite 53 Anlagen kann man jährlich 50 % bis 65 % des Warmwasserbedarfs mit Sonnenenergie decken. Im Sommer kann meistens der gesamte Bedarf an Warmwasser über die Solaranlage bereitgestellt werden. Dann kann die konventionelle Heizanlage ganz abgeschaltet werden. Das ist besonders vorteilhaft, weil sie in diesem Zeitraum wegen des wegfallenden Heizbedarfs nur mit einem niedrigen Nutzungsgrad arbeitet. Man kann die angebotene Sonnenenergie noch besser nutzen, wenn anstatt der herkömmlichen Geräte, Waschmaschinen und Geschirrspüler mit Warmwasseranschluss zum Einsatz kommen. Häufiger werden in letzter Zeit jedoch auch größere Anlagen installiert, die neben Brauchwassererwärmung zusätzlich eine heizungsunterstützende Funktion haben. Gut gedämmte Gebäude werden so ausgelegt, dass 20 % bis 30 % der Energie die für Heizung und Warmwasser benötigt werden über die Solaranlage erzeugt wird. Bei Einfamilienhäusern sind hierfür Kollektorflächen zwischen 10 m² und 20 m² und Pufferspeicher mit 750 Liter bis 1500 Liter erforderlich. Solaranlagen zur Warmwasserbereitung zeichnen sich durch eine einfache Anlagentechnik aus und sind technisch ausgereift. Anlagen zur Nutzung der Solarwärme werden überwiegend als dachgebundene Anlagen (Sonnenkollektor-Systeme) auf Privatwohnungen zur Erzeugung des Eigenbedarfs an Warmwasser eingesetzt. Der Einsatz auf Miethäusern bzw. öffentlichen Gebäuden ist in Deutschland ein noch weitgehend ungenutztes Potenzial. Eine weitere typische Nutzungsform ist die solare Schwimmbadheizung. Verstärkt diskutiert wird in letzter Zeit der Einsatz solarthermischer Kraftwerke, der jedoch nur in Gebieten mit intensiver Sonneneinstrahlung sinnvoll ist. 9.1 Einfluss der Kollektorausrichtung auf den Energieertrag Die Ausrichtung und Neigung des Kollektorfeldes beeinflusst den Solarertrag nicht so stark wie allgemein angenommen. Gegenüber den optimalen Bedingungen (Südausrichtung und etwa 35 ° Dachneigung) verringert sich der Ertrag bei Südwestausrichtung und 50 ° Neigung nur um ca. 5 %. Eine entsprechende Ausrichtung nach Südost führt allerdings zu Ertragseinbußen von bereits über 10 %. Der Grund für diesen Unterschied ist der höhere Luftfeuchtegehalt in den Morgenstunden. Eine darüber hinaus gehende Südabweichung kann durch eine entsprechend größer ausgelegte Kollektorfläche ausgeglichen werden. Dies ist kostengünstiger als eine Kompensation der Ertragsminderung über eine schräge Aufständerung. Folgende Erfahrungswerte für die Ausrichtung sollten bei der Anlagenplanung entsprechend der Nutzungsart berücksichtigt werden: Ausrichtung möglichst nach Süden tolerierbare Abweichung nach Osten um 30 Grad für Warmwasserbereitung bzw. 15 Grad für die Heizungsunterstützung tolerierbare Abweichung nach Westen um 45 Grad für Warmwasserbereitung bzw. 15 Grad für die Heizungsunterstützung Neigung der Kollektorfläche ca. 30° bis 50° für die Warmwasserbereitung ca. 45° bis 70° für die Heizungsunterstützung Ein über das bei 35 ° liegende ganzjährige Ertragsmaximum hinausgehender Anstellwinkel führt zu einer Reduktion der Erträge im Sommer und damit zu einer Solarstudie Seite 54 Vergleichmäßigung im Jahresverlauf. Insbesondere bei heizungsunterstützenden Kombianlagen sollte man sich daher am oberen Bereich für den Anstellwinkel orientieren. Neigungswinkel von weniger als 15 ° sind aus technischen Gründen sowie wegen des abnehmenden Selbstreinigungseffekts durch Regen nicht zu empfehlen. 9.2 9.2.1 Wärmebedarf Auslegung von Anlagen zur Warmwasserbereitung Der Warmwasserbedarf eines Hauses verläuft über das Jahr betrachtet annähernd konstant. Die Übereinstimmung zwischen Energiebedarf und solarem Energieangebot ist daher bei einer Anlage ausschließlich zur Warmwasserbereitung größer als bei einer Anlage zu Heizzwecken. Hinzu kommt noch, dass infolge der laufenden Verbesserungen bei der Gebäudedämmung die Heizperiode kürzer wird – und sich entsprechend der Sommerbetrieb des Heizkessels ausschließlich für die Warmwasserbereitung verlängert. Gerade bei dieser Betriebsweise sind bei herkömmlichen Heizungen jedoch die Kesselverluste hoch, da für die Warmwasserbereitung nur vergleichsweise geringe Wärmemengen angefordert werden, dazu aber stets der Heizkessel auf Betriebstemperatur gebracht werden muss. Selbst bei modernen Niedertemperaturkesseln liegt deren Nutzungsgrad im Sommer bei 50 % und darunter. Daneben erhöhen diese kurzen Betriebsintervalle und häufigen Kaltstarts noch den Kesselverschleiß. Eine Solaranlage kann – bei richtiger Dimensionierung – während der Sommermonate den hierzu erforderlichen Wärmebedarf nahezu vollständig (70 bis 100 %) decken und leistet in der Übergangszeit (30 bis 40 %) und im Winter (10 bis 20 %) einen Beitrag zur Wasservorwärmung. Als Faustregel für die Anlagenauslegung gelten – pro Person – folgende Werte. Kollektorfläche 1,0 bis 1,3 m2 Flachkollektoren 0,8 bis 1,0 m2 Vakuumröhrenkollektoren Speichervolumen: 60 bis 80 Liter (Dies entspricht dem 1,5 bis 2fachen des täglichen Warmwasserverbrauchs von 45 bis 60 Litern pro Tag mit 45 ° C Beispiel: Bei einem täglichen Warmwasserbedarf eines 5-Personen-Haushaltes von etwa 250 Litern mit 45 ° C sollte ein Speicher von 350 Litern gewählt werden. Bei einem Süddach mit 30 bis 40 ° Neigung ist zur Erwärmung eine Flachkollektorfläche von etwa 5,5 m2 nötig, mit Vakuumröhrenkollektoren genügt eine Fläche von ca. 4 m2. 9.2.2 Auslegung von Kombianlagen Andererseits darf auch nicht verschwiegen werden, dass nur ein Fünftel der Wärmeenergie eines Haushalts im neugebauten Einfamilienhaus zur Warmwasserbereitung verbraucht wird, vier Fünftel fürs Heizen. Im Altbau liegt das Verhältnis sogar bei 1:10 bis 1:15. Nicht zu vergessen ist, dass meist auch die nötige Dachfläche zur Verfügung steht, um eine entsprechend größer dimensionierte Anlage zur Heizungsunterstützung anzubringen. Um eine Solaranlage effektiv zur Heizungsunterstützung einsetzen zu können, ist Voraussetzung, dass das Gebäude optimal gedämmt ist, die Lüftungsverluste minimiert wurden und möglichst viel Solarwärme passiv über Südfenster gewonnen werden kann – so dass die Heizung auf einem möglichst niedrigen Temperaturniveau betrieben werden kann. In diesem Zusammenhang sind Flächenheizungen geradezu prädestiniert für eine Kombination mit Solaranlagen, da diese mit niedrigen Vorlauftemperaturen auskommen. Solarstudie Seite 55 Eine konkrete Auslegung erfolgt auf der Grundlage der Gebäudedaten, der Bewohnerzahl und deren Verbrauchsgewohnheiten. Folgende Erfahrungswerte für ein typisches Einfamilienhaus können für die überschlägige Auslegung eine Kombianlage angesetzt werden: Kollektorfläche pro 10 m2 Wohnfläche: 0,9 bis 1 m2 mit Flachkollektoren 0,5 bis 0,6 m2 mit Vakuumröhrenkollektoren (Eine andere Faustregel besagt, dass die Kollektorfläche ca. 1/5 der beheizten Wohnfläche betragen sollte. Eine zunehmende Anlagengröße führt aber dazu, dass im Sommer ein immer größerer Teil der über die Kollektoren gewonnenen Sonnenenergie nicht genutzt werden kann. Dies unterstreicht, dass immer eine konkrete Einzelfallbewertung nach den oben genannten Kriterien erfolgen sollte!) Pufferspeichervolumen: ca. 50 Liter je m2 Flachkollektorfläche, zusätzlich ca. 50 Liter für Warmwasserbedarf je Person 9.3 Komponenten einer thermischen Solaranlage Herzstück einer thermischen Solaranlage ist der Solarkollektor. Er wandelt einfallendes Sonnenlicht in nutzbare Wärme um. Dabei nimmt der Absorber, ein speziell beschichtetes Kupfer- oder Aluminiumblech im Kollektor, die Solarstrahlung auf. Dieser besteht aus Metall (Aluminium, Kupfer, Edelstahl) und ist mit einer dunklen, sogenannten „selektiven“ Beschichtung überzogen, um die Solarstrahlung besser einzufangen. Diese Oberfläche bewirkt durch ihre Struktur ein hohes Absorptionsvermögen im sichtbaren Bereich und gleichzeitig eine geringe Emission für die infraroten Wellen der Wärmestrahlung. Ähnlich wie bei einem in der Sonne geparkten dunklen Auto heizt sich der Kollektor auf. Der Absorber wird von einer Wärmeträgerflüssigkeit (üblicherweise ein Gemisch aus Wasser und ökologisch unbedenklichem Frostschutzmittel) durchströmt, die zwischen Kollektor und Warmwasserspeicher zirkuliert. Thermische Solaranlagen werden über einen Solarregler in Betrieb genommen. Sobald die Temperatur am Kollektor die Temperatur im Speicher um einige Grad übersteigt, schaltet die Regelung die Solarkreis-Umwälzpumpe ein und die Wärmeträgerflüssigkeit transportiert die im Kollektor aufgenommene Wärme in den Warmwasserspeicher. Eine Pumpe führt die abgekühlte Trägerflüssigkeit zum Kollektor zurück. Der Warmwasserspeicher ist über ein Rohrleitungsnetz mit den Zapfstellen im Haus verbunden. Hier kann das solar erwärmte Wasser entnommen werden, beispielsweise zum Duschen, Baden oder Waschen. Die konventionelle Heizung gewährleistet über den Ladekreis, dass auch dann ausreichend warmes Wasser zur Verfügung steht, wenn die Solaranlage keine oder zu wenig Nutzenergie liefert. Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Kollektor-Bauarten: Flachkollektoren und Röhrenkollektoren. Eine weitere Nutzungsform sind Thermosiphonanlagen (ZweikreisSystem) Bei diesem System ist der Speicher oberhalb des Kollektors angeordnet. Das Solarmedium im Kollektor wird durch die Sonne erwärmt und durch den natürlichen Auftrieb umgewälzt. Die Wärme wird über einen Wärmetauscher an das kältere Speicherwasser abgegeben. 9.3.1 Kollektorbauarten Flachkollektoren Der Flachkollektor ist die am weitesten verbreitete Bauform eines Sonnenkollektors. Bei diesem liegt der Absorber in einem meist aus Aluminium, teilweise auch aus Stahlblech, Solarstudie Seite 56 Kunststoff oder Holz gefertigten Gehäuse. Zur Reduzierung der Wärmeverluste durch Konvektion und Strahlung ist das Gehäuse mit einer Abdeckung aus eisenarmen, vorgespannten Sicherheitsglas verschlossen, welches innen zumeist leicht strukturiert ist. Dessen Lichtdurchlässigkeit ist dem solaren Spektrum der diffusen und direkten Strahlung angepasst. Zur Minderung der Verluste durch Wärmeleitung werden auf der Rückseite und an den Rändern des Gehäuses Wärmedämmungen angebracht. Der Aufbau von Flachkollektoren wurde in den zurückliegenden 20 Jahren wesentlich optimiert, was zu einer deutlichen Verbesserung der Gebrauchstauglichkeit führte. Niedertemperatur-Flachkollektoren mit einer Arbeitstemperatur bis zu 100 Grad werden vorwiegend zur Trinkwassererwärmung und teilweise auch für die Raumheizungsunterstützung eingesetzt. Montagevarianten von Flachkollektoren Flachkollektoren können auf verschiedene Arten montiert werden: in das Dach integriert, auf dem geneigten Dach oder auf dem Flachdach. Die Dachintegration der Sonnenkollektoren mit "Montagewannen" bietet sich bei Neubauten oder bei gleichzeitiger Dachflächenerneuerung an. Statt Ziegel werden beim Dachdecken Kollektorwannen in die Dachfläche integriert. In diese Wannen lassen sich die Sonnenkollektoren einklicken. Die Kollektoren sind dann unabhängig von den weiteren Arbeiten - auch zu einem späteren Zeitpunkt - montierbar. Bei Überdach-Anbringung oder auch Aufdachmontage werden die Kollektoren auf dem Dach befestigt, ohne dabei die Dachfläche grundsätzlich zu verändern. Bei der Flachdachmontage werden die Sonnenkollektoren auf Flachdachständern montiert. Diese wiederum werden auf einer Bautenschutzmatte zum Schutz der Dachhaut aufgestellt und mit Betonmatten beschwert. Vakuum-Röhrenkollektoren Ein Vakuum-Röhrenkollektor besteht aus mehreren evakuierten Glasröhren, in denen jeweils ein Absorberstreifen eingehängt ist. Ca. 5 bis 20 dieser Glasröhren werden über ein Sammelrohr an den Kollektorkreis angeschlossen. Durch die unterbundene Luftbewegung im Gehäuse werden Konvektionsverluste zwischen dem heißen Absorber und dem Deckglas vermieden. Die Wärmeverluste werden so im Vergleich zu Flachkollektoren vor allem bei niedrigen Außentemperaturen deutlich reduziert. Bei der direkt durchströmten Vakuumröhre fließt der Wärmeträger – wie beim Flachkollektor- durch ein Absorber angebrachtes U-förmig verlegtes Rohr bzw. ein koaxiales Doppelrohr. Bei waagerechter Verlegung können diese Absorberstreifen durch Drehen der einzelnen Röhren zur Sonne ausgerichtet werden – abweichend von der Neigung der Aufstellfläche. So kann bei einer Verlegung auf einem nur gering geneigten Satteldach, an einer senkrechten Balkonbrüstung oder an einer Hauswand die Ausrichtung des Absorbers zur Sonne optimiert werden. Beim sogenannten Thermoskannen-Röhrenkollektor sind zwei ineinander liegende Glasröhren miteinander verschmolzen; der Zwischenraum enthält das Vakuum. In der Innenröhre befindet sich ein ringförmiger Absorber mit direktdurchströmten Absorber-Rohr. Teilweise wird zusätzlich rückseitig ein ebener oder rinnenförmiger Reflektor angebracht, der die seitlich vorbeigehende Sonnenstrahlung auf den Absorber zurücklenkt. Beim Vakuum-Röhrenkollektor mit Wärmerohr (Heat-Pipe-Prinzip )befindet sich eine schon bei geringern Temperaturen verdampfende Flüssigkeit in einem verschlossenen Absorberrohr. Der Dampf steigt im Wärmerohr auf und kondensiert am oberen Ende des Solarstudie Seite 57 Wärmerohrs. Die vom Dampf aufgenommene Wärme wird übe einen Kondensator im Sammelrohr („trockene Anbindung“) an das Wärmeträgermedium abgegeben. Die kondensierte Flüssigkeit fließt anschließend wieder im Wärmerohr zurück. Damit der beschriebene Verdampfungs- und Kondensationsprozess ablaufen kann, müssen diese Röhren mit einer Mindestneigung von 25 Grad zur Horizontalen montiert werden. Vakuumröhrenkollektoren liefern Wärme im Temperaturbereich bis 150 Grad und eignen sich damit – neben der Warmwasserbereitung – zur Raumheizungsunterstützung, zur solaren Kühlung in Verbindung mit Absorptionskälteanlagen und auch zur Erzeugung von Prozesswärme. Wesentliche Vorteile von Vakuum-Röhrenkollektoren sind 1. Hoher Wirkungsgrad bei niedrigen Einstrahlungen (Winter) bzw. hohen Temperaturdifferenzen zwischen Absorber und Umgebung (Sommer)" 2. Hohe Temperaturen erreichbar 3. Heizungsunterstützung effektiver als bei Flachkollektoren 4. Horizontalmontage auf Flachdächern möglich (nur bei direkt durchströmten Röhren), dadurch geringere Windlast 5. Vertikalmontage an Fassaden möglich Nachteile sind 1. Wesentlich höhere Kollektorkosten 2. Keine Indachmontage möglich Die aufwendigere und teurere Variante des Kollektors hat ihren Vorteil des höheren Wirkungsgrades gegenüber dem Flachkollektor fast gänzlich verloren. Denn gute Flachkollektoren haben sich ihm bis auf 15 Prozent angenähert. D.h. VakuumRöhrenkollektoren nutzen nur etwa 15 Prozent mehr Sonnenenergie als Flachkollektoren. Speicherkollektoren Speicherkollektoren funktionieren ähnlich wie Flachkollektoren, allerdings wird die Wärme nicht über Rohre in den Wärmespeichertank geleitet, sondern dieser befindet sich direkt hinter der Glasabdeckung. Absorber und Speicher sind also vereint. Eine Reflexionsschicht auf der Innenseite der Isolierung bewirkt, dass auch von dort das Licht mit einem Hohlspiegeleffekt direkt auf die Absorberoberfläche des Flüssigkeitstanks trifft. Luftkollektoren Luftkollektoren sind ähnlich aufgebaut wie Flachkollektoren, jedoch strömt Luft durch den Absorber. Dieser besteht aus vielen parallelen Kanälen. Die Luftströmung führt die Solarwärme direkt zu ihrem Einsatzort, wo sie direkt angenehme Wärme liefert. Luftkollektoren eignen sich überall dort, wo warme Luft benötigt wird. Luft hat zwar wesentlich geringere Wärmekapazität als Wasser, andererseits benötigt man bei diesem Kollektortyp keinen zusätzlichen Wärmetauscher. Systeme zur Schwimmbadwassererwärmung Hier handelt es sich um eine komplett andere Technik als bisher beschrieben. Die Kollektoren sind schwarze Kunststoffmatten, sog. Schwimmbadabsorber, die vom Schwimmbadwasser direkt durchströmt werden. Auch die Verrohrung besteht aus Kunststoff. Als Speicher dient das Schwimmbecken. Der Filterkreis wird zeitgesteuert, der Kreis über den Absorber temperaturgesteuert betrieben: immer wenn im Schwimmbadabsorber nutzbare Wärme Solarstudie Seite 58 vorhanden ist, wird das Dreiwegeventil vom Regler umgeschaltet und die Wärme aus dem Absorber ins Schwimmbecken transportiert. 9.4 Kollektorwirkungsgrad und Anwendungsfelder Die im Kollektor auftretenden Verluste teilen sich auf in die optischen Verluste, die vor der Umwandlung der Strahlung in Wärme entstehen, und in die thermischen Verluste, welche die bereits umgewandelte Wärme vermindern. Optische Verluste entstehen durch Reflexion der Solarstrahlung sowohl an der transparenten Abdeckung als auch am Absorber – unabhängig von der Umgebungstemperatur. Wärmeverluste werden durch Wärmeleitung, Wärmetransport und Wärmestrahlung verursacht; sie sind umso höher, je größer der Temperaturunterschied zwischen Absorber und Umgebung ist. Der Wirkungsgrad eines Kollektors gibt an, welcher Anteil der auftreffenden Solarstrahlung vom Kollektor in nutzbare Wärme umgewandelt werden kann. Je nach Bestrahlungsstärke und Umgebungstemperatur ändert sich diese Größe. Aus diesem Grund wird der Wirkungsgrad eines Kollektors nicht als fester Wert, sondern in Form eines Kennlinienfeldes dargestellt. (siehe Abbildung) Der Schnittpunkt der Wirkungsgradkennlinie mit der senkrechten Achse des Diagramms wird auch als optischer Kollektorwirkungsgrad bezeichnet. Die optischen Verluste liegen bei etwa 20 %. Wie viel von den übrigen 80 % tatsächlich von der Wärmeträgerflüssigkeit aufgenommen werden, hängt von der Temperaturdifferenz des Absorbers gegenüber der Außenluft ab – und damit auch von der Qualität der Wärmedämmung des Kollektors. Mit geringen Temperaturspreizungen lassen sich hohe Wirkungsgrade erzielen. Je schlechter die Dämmung eines Kollektors und je größer das Temperaturgefälle zur Außentemperatur ist, desto mehr Wärme gibt er wieder an die Umgebung ab. Daher nimmt mit steigender Kollektortemperatur bzw. sinkender Umgebungstemperatur der Wirkungsgrad ab – bis zum sogenannten Stagnationspunkt. Der optische Wirkungsgrad eines Vakuumröhrenkollektors ist aufgrund der Reflexion an der Glasröhre niedriger als beim Flachkollektor. Andrerseits liegen die Stillstandstemperaturen des Vakuumröhrenkollektors aufgrund der guten Wärmeisolation über den Werten des Flachkollektors. Wichtig für die richtige Wahl des geeigneten Kollektortyps ist daher vor allem der geforderte Einsatztemperaturbereich. Für die Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung werden sowohl Flachkollektoren als auch Vakuumröhrenkollektoren eingesetzt. Im überwiegenden Arbeitsbereich weisen beide ähnliche Wirkungsgrade auf. Bei höheren Temperaturunterschieden, etwa im Winter, sind die Wärmeverluste eines Vakuumröhrenkollektors geringer, so dass im Jahresmittel – bezogen auf die jeweilige Absorberfläche – ein höherer Solarenergiegewinn als mit Flachkollektoren erwartet werden kann. Für welchen Kollektortyp man sich entscheidet, hängt nicht zuletzt auch vom persönlichen Ästhetikempfinden ab. Im jeweiligen Einzelfall können auch Standortfaktoren wie z. B. das Platzangebot auf dem Dach ausschlaggebend sein. Ein guter Kollektor ist aber bei weitem noch kein Garant für hohe Erträge aus der Solaranlage. Entscheidend ist das Betriebsverhalten der Gesamtanlage aus Kollektorfeld, Speicher, Regelung, konventioneller Nachheizung und Wärmeverbraucher. 9.5 Solarspeicher Wegen seiner hohen Wärmekapazität ist Wasser ein ideales Speichermedium. Daneben hat Wasser noch zwei weitere, sehr vorteilhafte Eigenschaften, die es ermöglichen, kaltes und warmes Wasser in einem Speicher getrennt aufzubewahren: Solarstudie Seite 59 Die mit der Temperatur abnehmende Dichte erlaubt es, Wasser unterschiedlicher Temperatur so zu schichten, dass sich heißes und kaltes Wasser nicht vermischen. So wiegt z. b. heißes Wasser mit 90 °C etwa 1,5 % weniger als kaltes Wasser bei 10°C. Die geringe Wärmeleitfähigkeit von Wasser erschwert einen Wärmeaustausch zwischen diesen wärmeren und kälteren Wasserschichten. Da Solarenergieangebot und Warmwasserverbrauch oftmals nicht zeitgleich auftreten, muss die Sonnenenergie zwischengespeichert werden. Für den Betrieb einer Solaranlage kann der vorhandene Warmwasserspeicher der Heizungsanlage nicht unmittelbar übernommen werden, da eine weitere Wärmeübertragungsmöglichkeit nötig ist, um die im Solarkollektor gewonnene Energie in den Speicher einzubringen. Hierzu wird das Heizungswasser entweder direkt eingespeist auf Speicherhöhe mit entsprechendem Temperaturniveau oder indirekt über im Speicher eingebaute Wärmetauscher. Ein wichtiges Kriterium eines Solarspeichers ist dessen Fähigkeit zur Temperaturschichtung. Im oberen (Bereitschafts-)Teil sammelt sich erwärmtes, im unteren Speicherteil dagegen kaltes Wasser an. Die Zonen mit unterschiedlichen Temperaturen sollten über längere Zeit – auch beim Wasserzapfen – erhalten bleiben. Dies wird in Standspeichern durch deren hohe und schlanke Bauform unterstützt. Bei größeren (Schichten-)Speichern dienen eingebaute Aufströmrohre zur gezielten Einschichtung der Konvektionsströme in den Zonen mit gleicher Temperatur. Prallbleche beim Kaltwassereinlauf im Speicherboden lenken die Strömung in horizontale Richtung ab und unterbinden so unerwünschte Verwirbelungen. Dort kann die Wärme aus dem Kollektorkreislauf gut an das kalte Speicherwasser abgegeben werden. 9.6 Wärmetauscher zum Be- und Entladen In Solarspeichern mit innen eingebauten Wärmetauschern werden Spiralen aus KupferRippenrohren mit Aluminiumlamellen oder auch aus glattwandigen emaillierten Stahlrohren zur Wärmeübergabe eingesetzt. Die erstgenannte Bauform hat wegen der größeren Oberfläche Vorteile, neigt aber leichter zum Verkalken. In Plattenwärmetauschern - die außerhalb des Speichers angebracht werden – strömen das warme und kalte Medium jeweils in entgegengesetzter Richtung an einer wärmeübertragenden Wandung vorbei. Damit sind höhere Übertragungsleistungen als mit Rohrwärmetauschern möglich; allerdings ist eine weitere Umwälzpumpe auf der Speicherseite erforderlich – mit entsprechendem Energie- und Regelaufwand. In Thermosiphon-Anlagen werden auch Wärmespeicher eingesetzt, die mit einem sogenannten Mantelwärmetauscher ausgerüstet sind. Konstruktiv entspricht dies einer doppelten Speicherwandung, zwischen der das Wärmeträgermedium hindurch fließt. 9.7 Speicherbauarten im Überblick 9.7.1 Der Trinkwasserspeicher Merkmal dieses Speichers ist, dass das sauerstoffhaltige – und daher korrosive – Trinkwasser selbst als Speichermedium dient; daher kommen hierfür nur lebensmittelecht beschichtete, emaillierte Stahlspeicher oder Speicher aus Edelstahl in Frage. Die solar gewonnene Wärme wird über einen Wärmetauscher in den unteren Teil des Speichers eingebracht. Im oberen Speicherteil befindet sich ein weiterer Wärmeübertrager, über den der Bereitschaftsteil (etwa das obere Speicherdrittel) bei Bedarf durch eine konventionelle Nachheizung auf Gebrauchstemperatur gehalten werden kann. Dies garantiert die Versorgungssicherheit auch bei schlechtem Wetter. Solarstudie Seite 60 9.7.2 Der Kombispeicher In Kombispeichern dient das Wasser aus dem geschlossenen Heizkreislauf als Speichermedium; diese Speicher können daher aus gewöhnlichem Stahl gefertigt sein.. Im oberen Bereich befindet sich das Bereitschaftsvolumen für die Trinkwassererwärmung, im mittleren Bereich das für die Raumheizung. Der Solarwärmetauscher ist entweder in der Nähe des Speicherbodens angeordnet oder extern als Plattenwärmetauscher. Kombispeicher dienen einerseits als Pufferspeicher für den Heizkessel; andererseits wird das Trinkwasser von diesen entweder in einem Durchlaufverfahren, in einem eingebauten Behälter oder über eine externen Gegenstrom-Wärmetauscher auf Solltemperatur gebracht. Da hierbei das Speicherwasser in das Heizungssystem hydraulisch eingebunden ist, entfällt beim Kombispeicher der Wärmetauscher für die Nachheizung. Das Gesamtvolumen dieser Speicher reicht von ca. 600 Liter bis zu mehreren Kubikmetern. Die Typenvielfalt bei diesen Speichern ist beträchtlich; sie unterscheiden sich vor allem durch die Art der Warmwasserbereitung sowie der Integration des Kollektorkreises der Solaranlage. 9.7.3 „Tank im Tank“-Speicher Hier ist in den mit Heizungswasser gefüllten Pufferspeicher ein zweiter, kleinerer Speicher eingebaut, in dem sich das Brauchwasser befindet; dieser wird vom umgebenden Heizungswasser erwärmt. Der Innenbehälter wird meist aus Edelstahl gefertigt, da bei diesem Material die Wärmeleitung besser ist als bei emaillierten Stahl. Dessen große Wärmeaustauschfläche verringert überdies die Verkalkungsanfälligkeit. 9.7.4 Schichtenspeicher Gelingt es, die Solarwärme auf einem höheren Temperaturniveau direkt in den oberen Bereitschaftsteil einzubringen, dann muss die konventionelle Nachheizung nicht so häufig zugeschaltet werden. In Schichtenspeichern wird dies mit zweierlei Konzepten realisiert: Bei der passiven Schichtung erfolgt dies durch im Speicher eingebaute Schichtungsvorrichtungen. Aufgrund des Dichteunterschieds steigt das erwärmte Wasser im Aufströmrohr und tritt erst dann aus diesem durch seitliche Öffnungen aus, wenn sich außerhalb ähnliches Wasser befindet. Für einen optimalen Ablauf sind die vom Speicherhersteller vorgeschriebenen Volumenströme für den Wärmetauscher genau einzuhalten. Bei der aktiven Schichtbeladung wird ein Pufferspeicher über seitliche, in unterschiedlichen Speicherhöhen angebrachte Einfüllstutzen beladen. Diese werden über Ventile entsprechend angesteuert. Der hierzu erforderliche Regelaufwand steigt mit der Anzahl der Einfüllebenen. 9.8 Regelung, Pumpengruppe und Sicherheitskomponenten 9.8.1 Solarregler Der Solarregler als Schaltzentrale sorgt für einen effizienten Wärmetransport vom Kollektor zum Speicher. Er vergleicht hierzu die Kollektortemperatur mit der Temperatur im unteren Speicherbereich; entsprechende Temperaturfühler befinden sich im Kollektorgehäuse am Sammelrohr oder auf dem Absorber in der Nähe des Kollektorfeld-Vorlaufs sowie im Speicher, entweder auf mittlerer Höhe des Solarwärmetauschers oder in Höhe des Kollektorkreis-Rücklaufes. Wird die eingestellte Temperaturdifferenz – je nach Anlage zwischen 5 und 10 Grad – erreicht, schaltet die Umwälzpumpe ein. Bei einem Rückgang der Temperaturspreizung auf einige wenige Grade Celsius wird die Pumpe wieder abgeschaltet. Die Bandbreite zwischen diesen Schaltschwellen ist von der Rohrleitungslänge im Kollektorkreis abhängig. Solarstudie Seite 61 Grundsätzlich zielt die Regelstrategie darauf ab, die Kollektortemperatur möglichst nahe über der jeweils kältesten Temperatur im Speicher zu halten. Eine Ausnahme hiervon bilden sogenannte „Low Flow“-Systeme, in Verbindung mit Schichtspeichern. Damit kann schnell eine hohe Temperatur im oberen Bereitschafsteil des Speichers erreicht werden. Anhand von Kontrolllampen und Textanzeigen kann man sich über den aktuellen Schaltzustand informieren. Optional angebotene Diagnosesysteme kontrollieren die Betriebsbereitschaft. Der eingebaute Mikroprozessor ermöglicht eine Abfrage gespeicherter Messdaten. Bei Reglern mit Computerschnittstelle können diese auch in einen Rechner eingelesen und grafisch aufbereitet werden. Durch eine Vernetzung über den Elektro-Installations-Bus (EIB) mit dem Heizsystem sowie übe das Internet z. B. bezüglich der Wetterdaten soll die Regelgenauigkeit künftig weiter optimiert werden. 9.8.2 Umwälzpumpe Die Anforderungen an Solarpumpen weichen von denen an Heizungspumpen ab. Die umzuwälzenden Volumenströme im Kollektorkreis entsprechen etwa nur 10 % der Fördermenge von Heizungen. Andererseits übersteigen die Förderhöhen in Solaranlagen diejenigen einer Warmwasserheizung um ein Vielfaches. Auch die Viskosität der Wärmeträger und deren Temperaturbereiche sind verschieden. Heizungspumpen sind daher nur unzureichend auf den Betrieb im Solarkreis angepasst. Sie erreichen bei dieser Anwendung nur Wirkungsgrade um 10 %. Deshalb sind hydraulisch optimierte, teilweise auch drehzahlgeregelte Solarpumpen auf dem Markt. Diese verbrauchen wesentlich weniger Strom und können gegebenenfalls in die Wärmemengenmessung integriert werden. Generell müssen die im Kollektorkreis eingesetzten Pumpen für die auftretenden Temperaturen ausgelegt sein. Sie sollten immer im kälteren Rücklauf des Kollektorkreises eingebaut werden. 9.8.3 Sicherheitskomponenten Der Solarkreislauf ist mit Armaturen ausgestattet, wie sie auch in einer konventionellen Warmwasserheizung benötigt werden: Thermometer, Entlüfter, Sicherheitsventil, Monometer und Membranausdehnungsgefäß, Füll- und Entleerhähne, Absperrschieber, Durchflussmesser, Rückflussverhinderer usw. Für Anlagenkonzept und Regelung gilt der Grundsatz: So einfach wie möglich! Die Anzahl von Pumpen und Ventilen sollte daher möglichst gering gehalten werden. Thermometer im Vor- und Rücklauf zu den Kollektoren sowie im Bereitschaftsteil des Speichers dienen zur visuellen Betriebskontrolle der Anlage. Wichtig ist auch der Einbau mindestens einer Schwerkraftbremse im Kollektorkreis, da sonst der Speicher über die Kollektoren wieder auskühlt – z. B. über Nacht, sobald die Solaranlage keine Wärme mehr liefert. Ein Entlüftungsventil wird an der höchsten Stelle im Kollektorkreislauf eingebaut; es dient zum manuellen Entlüften des Kollektorkreislaufes nach dem Befüllen mit der Wärmeträgerflüssigkeit sowie zum Ablassen von aus dem Wärmeträger freigesetzten Gasen. Mit einem Sicherheitsventil wird die Anlage zusätzlich abgesichert. Die Betriebsdrücke, die am Manometer abgelesen werden können, liegen – meist um einen Sicherheitszuschlag über dem statischen Vordruck der Anlage – bei 1,5 bis 3 bar. Das Sicherheitsventil sollte dann auf einen Ansprechdruck von 6 bar eingestellt werden, um die Anlage auch bei hohen (Stillstands-) Temperaturen sicher betreiben zu können. Beim Ansprechen dieses Ventils wird der austretende Wärmeträger über die Ausblasleitung zum Auffangbehälter geleitet. Dieser muss so dimensioniert sein, dass er eventuell die gesamte Flüssigkeit aus dem Kollektorkreis aufnehmen kann. Solarstudie Seite 62 Da das Volumen des Wärmeträgers sich mit zunehmender Temperatur ausdehnt und dieser gegebenenfalls verdampft, muss zur Kompensation ein Membranausdehnungsgefäß in den Kollektorkreis integriert werden. Zwar sorgt die Temperaturbegrenzung in der Regel dafür, dass oberhalb eines eingestellten Wertes (z. B. 95° C) keine Wärme mehr an den Speicher geliefert wird – hierzu wird dann die Umwälzpumpe abgeschaltet. Flachkollektoren können sich aber im Folgenden auf 200 ° C erhitzen, Vakuumkollektoren sogar bis zu 280 ° C. Hierbei verdampft die Wärmeträgerflüssigkeit im Kollektor sowie in einem Teil der Anschlussleitungen. Damit ein solcher Betriebsfall („Leerlauf“ nicht zum Störfall wird, fordert DIN 4757 die Eigensicherheit für eine Solaranlage: Sowohl das im Leerlauf entstehende Dampfvolumen als auch die Wärmeausdehnung des Wärmeträgers muss das Ausdehnungsgefäß aufnehmen können – ohne ein Ansprechen des Sicherheitsventils und dem damit verbundenen Austreten von Wärmeträgerflüssigkeit. So kann die Anlage nach Abbau der Überschussenergie wieder von selbst in Betrieb gehen – wobei dann aber kurzzeitig Temperaturen von über 100 ° C im gesamten Kollektorkreis auftreten können. Über die Füll- und Entleerhähne kann zusätzlich Wärmeträgerflüssigkeit oder Wasser nachgefüllt werden bzw. überschüssige Flüssigkeit abgelassen werden. Am Durchflussmesser ist abzulesen, ob das Wärmeträgermedium mit der entsprechend der Anlagenauslegung optimalen Geschwindigkeit von der Pumpe umgewälzt wird. Damit beim Auswechseln einer defekten Pumpe nicht das gesamte System entleert werden muss, werden vor und hinter der Pumpe Absperrschieber montiert. Da bei guter Einstrahlung im Speicher Temperaturen bis 95 ° C auftreten können – sofern die Speichertemperatur zur Verminderung von Kalkablagerungen nicht auf 60 bis 65 ° C begrenzt ist – muss laut Heizungsanlagenverordnung zur Vermeidung von Verbrühungen beim Wasserzapfen dann ein thermostatischer Mixer zur Temperaturbegrenzung auf maximal 60 ° C in die Warmwasserleitung eingebaut werden. Ein Großteil dieser Komponenten wird oftmals mit dem Regler vormontiert und wärmegedämmt zu einer sogenannten Solarstation zusammengefasst. 9.9 Anlagenkonzepte von Warmwasseranlagen Die meisten in Deutschland installierten Solaranlagen sind als sogenannte Zweikreisanlagen aufgebaut: der Kreislauf zwischen Kollektor und Speicher – der ein Wasser-FrostschutzGemisch enthält – und die Warmwasserinstallation, die über einen Wärmetauscher hydraulisch getrennt sind. Bei einer Naturumlauf- oder Thermosiphon-Anlage erfolgt die Umwälzung zwischen Kollektor und Speicher durch die Schwerkraft aufgrund temperaturbedingter Dichteunterschiede: Im Kollektor wird der Wärmeträger erwärmt – und damit leichter als im Speicherwärmetauscher. Damit dies eine Zirkulation auslöst, muss der Wärmespeicher aber höher angeordnet werden als der Kollektor. Anlagen mit Zwangsumlauf haben dien Vorteil, dass Speicher und Kollektor beliebig zueinander im Gebäude angeordnet werden können. Der Kollektor wird in der Regel auf dem Dach montiert und der Solarspeicher ersetzt den konventionellen Warmwasserspeicher im Heizraum. Für den Betrieb des Kollektorkreislaufs gibt es drei Konzepte, die sich durch die jeweiligen Volumenströme unterscheiden. Entsprechend der nach Herstellerangabe eingestellten Durchströmungswerte ergibt sich eine Temperaturspreizung zwischen Kollektorvor- und – rücklauf. Diese Werte können – zur Kontrolle der Anlageneinstellung – an den Vor- und Rücklaufthermometern abgelesen werden. Solarstudie Seite 63 9.9.1 Unterschiede bei der Wärmeträgerumwälzung „High Flow“-Anlagen Sogenannte „High Flow“-Anlagen weisen einen typischen volumenstrom von ca. 30 bis 50 Liter pro m2 Flachkollektorfläche je Stunde auf. Infolge dieser schnellen Umwälzung bleibt die Temperaturerhöhung zwischen Kollektoreintritt und –austritt gering. Somit arbeitet der Kollektor auf einem niedrigen Temperaturniveau – d. h. mit hohem Wirkungsgrad. „Low Flow“-Anlagen Beim „Low Flow“-Betrieb – insbesondere in größeren Anlagen ab 20 m2 Kollektorfläche – wird der Kollektorkreis mit einem geringen Volumenstrom von 10 bis 15 Liter/m2 Kollektorfläche je Stunde durchströmt, um die Wärmeträgerflüssigkeit stärker zu erwärmen. Dies eröffnet neue Möglichkeiten für eine geschichtete Beladung des Speichers und eine schnellere Erwärmung des Bereitschaftsteils. Insgesamt arbeitet der Kollektor hierbei auf höherem Temperaturniveau, weshalb nur der Einsatz von Kollektoren mit geringen Wärmeverlusten sinnvoll ist. „Matched Flow“-Anlagen Auf einer Kombination aus beiden Betriebsweisen beruht die sogenannte „Match Flow“Technik. Über ein drehzahlgeregelte Pumpe wird der Volumenstrom – und damit die Vorlauftemperatur des Kollektorkreises – je nach Bedarf gesteuert. Um möglichst schnell eine geforderte Mindesttemperatur im Bereitschaftsteil des Speichers zu erreichen, wird der Kollektorkreis zunächst mit geringem Durchsatz gefahren. Dies ist zwar mit einem verringerten Wirkungsgrad verbunden, andererseits erübrigt sich dadurch eventuell eine Nachheizung über den Heizkessel. Ist dieses Temperaturniveau erreicht, wird der Volumenstrom erhöht. Für diese Betriebsart ist ebenfalls ein Schichtspeicher erforderlich. „Drain Back“-Anlagen Eine weitere Betriebsweise ist das sogenannte „Drain Back“-Prinzip. Es definiert sich nicht über den Volumenstrom, sondern steht in Konkurrenz zu Anlagen, in denen Frostschutzmittel verwendet werden muss. „Drain Back“ bedeutet, dass im drucklos betriebenen, geschlossenen Solarkreis bei ausgeschalteter Pumpe der Kollektor leer läuft. Es befindet sich dann keine Flüssigkeit mehr im Kollektor, die bei Frost gefrieren könnte. Somit wird eine Zugabe von Frostschutzmittel im Kollektorkreis überflüssig – der Wärmeträger Wasser hat dadurch eine um ca. 20 % höhere Wärmekapazität. Das aus dem Kollektorkreis strömende Wasser wird in einem Bevorratungsgefäß gesammelt; sobald der Solarregler die Pumpe wieder startet, wird es von dieser in den Kollektorkreis zurückgepumpt. Um den hierzu erforderlichen hohen Druck aufzubringen, sind spezielle Zahnradpumpen erforderlich. Dieser Vorgang läuft entsprechend auch bei voll geladenem Speicher ab, da die Pumpe dann ebenfalls die Umwälzung unterbricht. Der Temperaturanstieg im leer gelaufenen Kollektor verläuft dann ohne nennenswerten Druckanstieg, da hierbei kein Wasser auskochen kann. Ein Membranausdehnungsgefäß mit Sicherheitsventil ist daher nicht erforderlich. Entsprechend läuft der Kollektor auch über Nacht leer, so dass auch auf Schwerkraftbremsen verzichtet werden kann. Voraussetzung für diesen Ablauf ist natürlich, dass alle Leitungen mit stetigem Gefälle verlegt werden, so dass keine Wassertaschen auftreten können. 9.10 Anlagenkonzepte zur Heizungsunterstützung In Kombianlagen entspricht der Solarkreislauf prinzipiell dem der Anlagen zur Warmwasserbereitung. Kombianlagen benötigen grundsätzlich eine größere Kollektorfläche, da sie zwei Wärmeverbraucher zu versorgen haben: Trinkwassererwärmung und Raumheizung. Deren jeweils unterschiedliche Temperaturniveaus muss der Speicher Solarstudie Seite 64 bereithalten können. Diese Anforderung resultiert zum einen in den in Kapitel 1.8. beschriebenen konstruktiven Lösungen zu Speicheraufbau und –beladung. Andererseits stellen auch die unterschiedlichen Einbindungen der Speicher in die Gebäudewärmeversorgung Lösungen dieser Aufgabenstellung dar. 9.10.1 Speicherkonzepte als Unterscheidungsmerkmal von Kombianlagen Von den Herstellern werden zur solar unterstützten Gebäudebeheizung unterschiedliche Anlagenkonzepte angeboten. Diese Kombianlagen können anhand des jeweiligen Speicherkonzeptes nach folgenden Gesichtspunkten unterschieden werden: Anzahl der Speicher Hier wird zwischen Ein- und Zweispeicheranlagen unterschieden. Der Zweispeicheranlage ist ihre historische Abstammung anzusehen: eine Solaranlage zur Trinkwasserbereitung wird einfach um einen weiteren Pufferspeicher für die Heizung ergänzt. Die Weiterentwicklung der Zweispeicheranlage ist die Einspeicheranlage. Hier wird ein zentraler Speicher –der sogenannte Kombispeicher – als Wärmespeicher für die Solaranlage zur Erwärmung des Trinkwassers und auch als Pufferspeicher für den Heizkessel genutzt. Art der Trinkwassererwärmung Die Erwärmung des Trinkwassers kann entweder während der Entnahme im sogenannen Durchlaufverfahren erfolgen oder bereits davor. Beim Durchlaufverfahren wird die im Speicherwasser enthaltene Wärme erst während des Zapfens, z. B. mittels eines sich über die gesamte Speicherhöhe erstreckenden Wärmetauschers, an das Trinkwasser abgegeben. Anlagen, bei denen das Trinkwasser bereits vor der Entnahme erwärmt wird, arbeiten nach dem „Speicherprinzip“ und benötigen daher für das Trinkwasser einen zusätzlichen Speicherbehälter. Bei der Zweispeicheranlage ist dies ein separater Trinkwasserspeicher, bei Einspeicheranlagen ist der Speicher für das Trinkwasser in den Kombispeicher eingebaut. Diese Kategorie von Kombispeichern wird als „Tank im Tank“ – Speicher bezeichnet. Pufferfunktion des Kombispeichers für den Heizkessel Hier wird zwischen Kombianlagen mit und ohne Pufferfunktion für den Heizkessel unterschieden. Die vom Heizkessel abgegebene Wärme wird bei ersterem immer dem Speicher zugeführt. Wird das Wasser des Heizungsrücklaufs vom Speicher solar nur vorgewärmt (Rücklaufanhebung), bevor es im Heizkessel vollends auf Vorlauftemperatur gebracht wird, spricht man auch von sogenannten Vorwärmanlagen. Kombispeicher mit eingebauter Wärmequelle Bei diese Anlagen sind Heizkessel und Pufferspeicher durch einen Speicher ersetzt, in den als Wärmequelle ein Gas- oder Ölbrenner eingebaut ist. 9.10.2 Gängige Anlagenkonzepte im Überblick Zweispeicheranlage Bei Zweispeicheranlagen wird neben dem Warmwasserspeicher noch ein Pufferspeicher für den Heizkreislauf eingebaut. Beide Speicher können auch über den Kollektorkreis beladen werden. Dieser wird – je nach Temperaturniveau im Speicher – über ein 3-Wege-Ventil umgeschaltet. Bei nicht ausreichender Sonneneinstrahlung werden beide Speicher über den Heizkessel auf Solltemperatur gebracht. Vorteile: hoher Nutzungsgrad der Solaranlage infolge des niedrigen Temperaturniveaus des in den Warmwasserspeicher zuströmenden Kaltwassers Solarstudie Seite 65 relativ einfach aufgebaute Speicher einsetzbar, ggf. Mitnutzung des vorhandenen konventionellen Warmwasserspeichers möglich Konzept insbesondere für größere Wohnanlagen geeignet Nachteile höhere Wärmeverluste als mit kompakterem Einspeicherkonzept höherer Installations- und Regelaufwand Anlage mit „Tank im Tank“ – Speicher Integriert man den Trinkwasserspeicher in den Pufferspeicher, vereinfacht dies Verrohrung und Regelung. Die Solarwärme wird an das Heizwasser abgegeben, welches wiederum den innen liegenden Trinkwasserspeicher mit erwärmt. Dieser sollte möglichst weit in den unteren Beriech des Pufferspeichers hineinragen, so dass der Kaltwasserzufluss den umgebenden Pufferspeicherbereich mit dem Solarwärmetauscher auf einem möglichst niedrigen Niveau hält. Bei einem sinnvoll konzipierten „Tank im Tank“ – Speicher umfasst der Trinkwassertank etwa ein Viertel des Gesamtvolumens. Aus diesem Grund werden diese Speicher meist nur bis zu Größen von 1.000 bis 1.500 Liter eingesetzt. Vorteile kompakte Bauweise geringer Installations- und Regelaufwand kostengünstig Einspeicheranlage mit Kombispeicher im Heizkreislauf In Einspeicheranlagen wird ein zentraler Speicher – der sogenannte Kombispeicher – sowohl als Wärmespeicher für die Solaranlage zur Erwärmung des Trinkwassers und auch als Pufferspeicher für den Heizkessel benutzt. Hierbei wird die vom Kessel abgegebene Heizwärme grundsätzlich zunächst dem Speicher zugeführt. Leistungsspitzen beim Heizwärmebedarf können so abgepuffert werden. Darüber hinaus wird häufiges Takten des Kessels z. B. zu Zeiten mit geringem Heizwärmebedarf – und daraus resultierende höhere Emissionen – vermieden. Für Holzheizkessel ist ein Pufferspeicher ohnehin erforderlich. Diese Einbindung des Speichers in den Heizkreislauf bringt aber mit sich, dass die Leistung der Solaranlage abhängig wird vom Rücklauftemperaturniveau der Heizanlage. Die Warmwasserbereitung erfolgt im Durchlaufverfahren entweder über einen eingebauten Wärmetauscher oder extern mittels Plattenwärmetauscher und durchflussgeregelter Pumpe. Kombispeicher mit Schichtladevorrichtung für „Low Flow“ – Anlagen In dieser Einspeicheranlage wird über einen externen Wärmetauscher die Solarwärme auf die Schichtladevorrichtung im Kombispeicher übertragen. Die niedrige Durchflussrate im Kollektorkreis bei „Low Flow“-Anlagen ermöglicht, dass sich der Wärmeträger bei entsprechender Einstrahlung stärker erhitzt. Damit kann der Bereitschaftsteil im Speicher – bei gezielter Einschichtung – sehr schnell auf Gebrauchstemperatur gebracht werden. Der Nachheizbedarf wird entsprechend verringert und andererseits die solare Deckungsrate gesteigert. Hierzu ist aber eine ausgefeilte Regelstrategie erforderlich. Vorteile wenig Wärmeverluste, da kompakte Bauweise höchster Nutzungsgrad bei geschichteter Speicherbeladung Nachteile Solarstudie Seite 66 Nutzungsgrad der Solaranlage vom Temperaturniveau des Heizkreises abhängig Gegebenenfalls zusätzlicher Regelaufwand für externen Warmwasser-Wärmetauscher Zusätzlicher Regelaufwand für Schichtladebetrieb Kombispeicher nur zur Rücklaufanhebung des Heizkreislaufs („Vorwärmanlage“) Bei solar unterstützten Heizanlagen, die nach dem Prinzip der Rücklaufanhebung arbeiten, dient der Speicher primär nur zur solaren Erwärmung des Bereitschaftsvolumens für die Warmwasserbereitung; bei Bedarf wird dieses zusätzlich über den Heizkessel erwärmt. Die Wärme für die Raumheizung kann vom Kessel nur direkt in den Heizungsvorlauf eingespeist werden. Sofern die Temperatur im unteren Bereich des Speichers um etwa 5 bis 10 Grad höher ist als die Rücklauftemperatur des Heizkreises, wird über den mit einer Temperaturdifferenzregelung ausgestatteten Rücklaufwächter der Heizungsrücklauf durch den Speicher geleitet. Dadurch wird das Temperaturniveau des Heizungswassers angehoben, bevor es anschließend im Kessel vollends auf Vorlauftemperatur erwärmt wird. Vorteile niedriges Temperaturniveau im Speicher während der Heizperiode, dadurch geringere Wärmeverluste Nachteile häufigeres Takten des Heizkessels, da Speicher keine Pufferfunktion hat, daher nur in Verbindung mit modulierendem Brenner oder mit Kessel mit großem Wasservolumen sinnvoll Kombispeicher mit eingebauter konventioneller Heizung Anlagen dieses Typs unterscheiden sich von den bisher vorgestellten Anlagenvarianten darin, dass die konventionelle Nachheizung direkt in den Kombispeicher eingebaut wird. Diese betriebsfertige Einheit braucht nur noch mit dem Heizungs- und Warmwassernetz des Gebäudes sowie der Energieversorgung und Abgasleitung für den Kessel verbunden werden. Vorteile geringer Installationsaufwand wenig Wärmeverluste, da sehr kompakte Bauweise geringer Platzbedarf 9.11 Solare Schwimmbadheizung In solar beheizten Schwimmbädern wird das Badewasser durch schwarze Kunststoffschläuche oder -matten, die sogenannten Absorber, gepumpt. Während des Durchströmens erwärmt sich das Wasser und fließt im offenen Kreislauf wieder in das Becken zurück. Die Temperatur der Absorber liegt um 10° bis 20° über der Außenlufttemperatur. Durch die geringe Temperaturdifferenz sind die Wärmeverluste sehr gering, so dass auf eine Wärmedämmung und Glasabdeckung verzichtet werden kann. Preiswerte Absorbersysteme und gute Übereinstimmung von Solarangebot und Wärmebedarf, führen dazu, dass Freibad-Solaranlagen bereits heute wirtschaftlich sind. Solare Freibadheizungen liefern pro Quadratmeter Absorberfläche ca. 200 kWh pro Jahr. Solarstudie Seite 67 Abhängig vom vorhandenen Heizsystem können so in etwa 25 Liter bis 30 Liter Heizöl je Quadratmeter und Jahr eingespart werden. Private Swimmingpools Pro Quadratmeter Wasseroberfläche wird ca. ein Quadratmeter Absorberfläche benötigt. Kommunale Freibäder Freibadsolaranlagen machen sich im Vergleich zu konventionell beheizten Bädern durch die eingesparten Energiekosten bereits nach wenigen Jahren bezahlt. Erfahrungen zeigen, dass mit Solaranlagen ausgerüstete Bäder an Attraktivität gewinnen und somit auch die Besucherzahlen steigen. Nahezu während der gesamten Badesaison kann eine ausreichende Beckentemperatur gewährleistet werden. Eine kostenaufwendige konventionelle Zusatzheizung sollte nicht mit vorgesehen werden, da bei niedrigen Temperaturen nur ca. 3 % der Besucher zu erwarten sind. Das Auslegungskriterium Absorberfläche zu Beckenwasserfläche sollte zwischen 0,5 und 0,7 liegen. Ein effizienter Betrieb der Solaranlage ist bei Beckentemperaturen unter 26°C gewährleistet. 9.12 Thermische Solar-Großanlagen Große Solaranlagen zur Warmwasserbereitung haben deutliche Vorteile gegenüber kleineren Anlagen: Sie erzielen höhere spezifische Erträge bei geringeren spezifischen Investitionskosten. Entscheidend ist, dass ein jahreszeitlich gleichmäßiger Bedarf an Wärme vorhanden ist, wie zum Beispiel im Mehrgeschosswohnungsbau, bei Krankenhäusern und Hotels. Aber auch in der Industrie und im Gewerbe wird sehr häufig im Sommer Wärme benötigt, die durch die Sonne bereitgestellt werden kann. In all diesen Fällen können größere Solaranlagen eingesetzt werden. Die Vorteile gegenüber Kleinanlagen sind an erster Stelle die geringeren spezifischen Investitionen und die höhere Effizienz. Die Investitionen solarer Großanlagen ab 80 m2 Kollektorfläche sind um den Faktor 2 und mehr geringer als die von Kleinanlagen. Die rationelle Montage von großen Kollektorfeldern und die günstigen spezifischen Kosten anderer Komponenten wie Pufferspeicher, Regelungstechnik und Verrohrung reduzieren die Investitionen des Gesamtsystems. Während die spezifischen Systemkosten einer 5-m2-Anlage durchschnittlich bei 900 Euro je Quadratmeter Kollektorfläche leigen, werden größere Anlagen mit dachintegrierten Großkollektoren für rund 500 Euro je Quadratmeter errichtet. Die spezifischen Investitionskosten sinken tendenziell mit der Systemgröße. Bereits bei Anlagen mit einem Kollektorfeld um ca. 100 m² sind Wärmekosten unter 0,13 Euro/kWh zu erzielen. Bisher wurden allerdings nur wenige Großanlagen installiert, da Investoren von der Wirtschaftlichkeit und Zuverlässigkeit der Systeme nicht überzeugt waren und Planungsgrundlagen für Architekten und Fachplaner bislang fehlten. 9.12.1 Einsatzbereiche thermischer Solargroßanlagen Große Solaranlagen können solare Nutzwärme zu Kosten zur Verfügung stellen, die diese Technik auch für große Mietshäuser, Wohnsiedlungen, Krankenhäuser oder Studentenwohnheime wirtschaftlich interessant machen. Weitere Einsatzgebiete sind Hotels und Pensionen, Schulen mit Sportanlagen, Mehrzweckhallen, Altenpflegeheime oder Campingplätze. Die sorgfältige Auswahl und Vorbereitung eines Gebäudes sind Voraussetzung für Wirtschaftlichkeit. Einfach gebaute Systeme reduzieren die Kosten, die Störanfälligkeit und den Wartungsaufwand. Solarstudie Seite 68 Solare Energiezentrale Eine effiziente Nutzung der Sonnenenergie im Geschosswohnungsbau ermöglicht eine solare Energiezentrale. Kern der neuen Technologie ist eine vollständig vormontierte Hydraulikstation inklusive Regeleinheit. Sie verbindet Kollektor- und Kesselanlage in einer Einheit – unabhängig von der Größe der Komponenten. Mess- und Regeltechnik sorgen mittels Datenfernübertragung (DFÜ) dafür, dass die Solarenergie an der Stelle der größten Einsparung einfließt: Darüber hinaus erfasst und kontrolliert die Station die konventionellen Heiz-, Zirkulations- und Brauchwasserkreisläufe. Bei Bedarf können diese schnell und effizient angepasst werden. Messdaten gelangen via DFÜ an eine Wartungsstation. Unterschiedliche Zugriffsebenen trennen Visualisierung und Steuerung. So können Instandhaltungsarbeiten an Dienstleister vergeben werden, während die optische Funktion auch vom Contractor einsehbar ist. Besitzen Industrie- und Gewerbebetriebe einen Wärmebedarf bis zu einem Temperaturniveau von maximal 100 ° C, zum Beispiel für die Erwärmung von Waschwasser, die Trocknung von Gütern oder für die Vorwärmung von Außenluft, können auch sie die thermische Solartechnik effizient einsetzen. Schwer vorstellbar, aber ideal in der Anwendung, ist die Technik, mit solarer Wärme zu kühlen. Angesichts des Klimawandels mit den damit verbundenen erhöhten Jahresmitteltemperaturen wird der Klimatisierung von Gebäuden in Zukunft eine immer größere Bedeutung zukommen. Dabei ist immer dann der Bedarf für Kühlung am größten, wenn die Sonne am stärksten scheint. Ihre Wärme für den Antrieb von Absorptionskältemaschinen zu verwenden liegt daher nahe. Mit Sonnenergie können so elektrische Kompressionskältemaschinen ersetzt werden. 10 Finanzierung und Förderung Im folgenden Kapitel untersuchen wir, wie Solaranlagen finanziert werden und welche Fördermöglichkeiten es gibt. 10.1 Kosten Photovoltaik-Anlagen Auch wenn von Fall zu Fall entschieden werden muss, welche Art Zellen verwendet werden, so richtig billig wird es nicht. Dabei haben sich die Preise für PV seit 1990 mehr als halbiert von rund 15.000 Euro pro kWp auf weniger als 6.000 Euro pro kWp. Für Großanlagen kann sich der Preis auf zum Teil unter 4.000 Euro pro kWp reduzieren. Ähnliche Effekte ergeben sich, wenn sich mehrere Interessenten zu Einkaufsgemeinschaften zusammenschließen Gegenwärtig arbeitet die PV-Industrie an billigeren Verfahren zur Herstellung von Solarsilizium. Außerdem wurden die Produktionskapazitäten wesentlich ausgebaut, so dass in den kommenden Jahren eine weitere Reduzierung der Kosten pro kWp zu erwarten ist. Der Nachfrageboom nach der Neuregelung des Erneuerbare Energien Gesetzes 2004 führte allerdings nicht nur zu langen Lieferzeiten, sondern auch dazu, dass im Spiel von Angebot und Nachfrage die Preise 2004 nicht gesunken sind. Die jährlichen Betriebskosten einer Photovoltaik-Anlage sind sehr gering und liegen zwischen 0,5 und 2 % der Investitionskosten. 10.2 Kosten Solarthermie-Anlagen Die meisten Verbraucher halten Solarwärmeanlagen für deutlich teurer, als sie tatsächlich sind. Das ergab eine repräsentative Befragung im Auftrag der Initiative Solarwärme Plus. Demnach glauben 45 Prozent der Verbraucher, dass eine komplette Anlage mit Montage 10.000 Euro und mehr kostet. 17 Prozent vermuten, dass der Preis zwischen 5.000 und 10.000 Solarstudie Seite 69 Euro liegt. Nur sieben Prozent schätzen den Preis einer Solaranlage realistisch auf bis zu 5.000 Euro ein. 31 Prozent wissen keine Antwort. Die Nutzung von Sonnenenergie zur Warmwasserbereitung ist preiswerter, als man denkt. Die Anschaffungskosten für eine Solarwärmeanlage, die bis zu 60 Prozent der Energie für die Warmwasserbereitung in einem Vier-Personenhaushalt liefert, liegen bei durchschnittlich 4.000 bis 5.000 Euro. Darin sind etwa sechs Quadratmeter Kollektorfläche, der Warmwasserspeicher, die Regelungstechnik und Installationsmaterialien sowie die Montagekosten enthalten. Wer einen Förderzuschuss aus dem bundesweiten Marktanreizprogramm beantragt, kann die Investitionskosten um 110 Euro pro Quadratmeter Kollektorfläche senken – in diesem Fall also um 660 Euro. 10.3 Förderprogramme Übersicht Erneuerbare Energien werden insbesondere durch Bundesprogramme in vielfältiger Weise gefördert. Wir unterscheiden dabei folgende Instrumente: erhöhte Einspeisevergütung (nur für Photovoltaik) zinsverbilligtes Darlehen Zuschüsse Im folgenden geben wir eine Übersicht über die einzelnen Programme auf Bundesebene: Marktanreizprogramm Solarthermieförderung : 110 € je angefangenem m² Kollektorfl. für die ersten 200 m². Jeder weitere m² und Erweiterungsvorhaben 60 €. 60 €/kW für autom. beschickte Biomassekessel (z.B. Pellets), mind. 1.700 € für Anlagen mit Wirkungsgrad von mind. 90% Kumulierungsverbot: Es dürfen keine anderen Zuschüsse des Bundes, der Länder oder Kommunen in Anspruch genommen werden. Zusätzl. Kredit aus CO2-Minderungsprogramm ist möglich. Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien EEG Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA, Postfach 51 71, 65726 Eschborn, Tel.: 06196 / 908 625, Fax.: / 908 800 oder / 94 226, www.bafa.de Solarstromförderung : Förderung Stromnetzbetreibende 20 Jahre. Alle Anlagen, die 2004 Energieversorger installiert werden: 45,7 ct/kWh. Für Anlagen an Gebäuden und Lärmschutzwänden 57,4ct bis 30kWp inst Leistung, 54,6ct ab 30 kWp inst. Leistung, 54ct ab 100kWp inst. Leistung. Fassadenanlagen erhalten weitere 5ct/kWh zusätzlich. Solarstudie Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW Seite 70 Privatpersonen : CO2 Minderungs-Programm. Gefördert werden Maßnahmen zum Zwecke der CO2-Minderung und Energieeinsparung. Zinsvergünstigtes Darlehen über z.B. 20 Jahre, Zins derzeit 4,05% effektiv, max. 3 Jahre tilgungsfrei CO 2 -MinderungsProgramm Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW Palmengartenstr. 5-9, 60325 Frankfurt Tel.: 0180 / 1335577, Fax.: 069 / 7431-3765 www.kfw.de Gewerbl. Unternehmen : Zinsverbilligte Darlehen im KfWUmweltprogramm: Bsp: Laufzeit 10 Jahre; Tilgungfreie Jahre 2; effektiver Zinssatz: 4,42% KfW-CO2Gebäudesanierungsprogramm : Maßnahmepaket 5: Austausch von (Stand: 14.01.04) Standardöl- und Gaskesseln, die vor dem 1. Juni 1982 eingebaut wurden, durch Öl- oder GasBrennwertkessel in Kombination mit Solarkollektoranlagen oder durch Anlagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien (z. B. Biomasse und Umweltwärme). Bsp: Laufzeit 20 Jahre, 3 Jahre Tilgungsfrei, effektiver Zinssatz 1,91%. Neue Bundesländer 15% Zulage nach §4 Zuständige Investitionszulagegesetz für Finanzämter Modernisierungsmassnahmen an Altbauten, wenn das Haus od. die Eigentumswohnung nach dem 31.12.1998 und vor dem 01.01.1991 fertiggestellt worden ist und der Anspruchsberechtigte die Arbeiten vor dem 01.01.2005 vornimmt. Elektrizitätswerke Schönau (EWS) Schönauer SonnencentInveststrom . Bundesweit gefördert werden: Photovoltaikanlagen werden in Form eines zusätzlichen Beitrags über die bestehende Förderung hinaus mit 6 Cent/kWh zzgl. Umsatzsteuer gefördert. Voraussetzung: Stromkunde der Elektrizitätswerke Schönau GmbH Neustadtstraße 1+8 79677 Schönau Tel.: 07673 / 88 85-0 fax: 07673 / 88 85-19 [email protected] www.ews-schoenau.de Solarstudie Seite 71 EWS Energiesparberatung vor Ort EnEV Energieeinspar verordung Eigentümer von Wohnhäusern oder Wohnungen, die vor dem 1.1.1984 genehmigt worden sind (in den neuen Bundesländern vor dem 1.1.1989), können sich von einem unabhängigen Berater ein individuelles Energiegutachten erstellen lassen. Im Rahmen dieses Gutachtens werden der bauliche Wärmeschutz sowie die Anlagentechnik für Heizung und Warmwasser genau untersucht und Verbesserungsvorschläge erarbeitet. Weiterhin werden Einsatzmöglichkeiten für erneuerbare Energien aufgezeigt. Die Zuschüsse sind je nach Anzahl der Wohneinheiten verschieden. Förderanträge sind vor Beginn der Beratung an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Referat 411, Frankfurter Str. 29-35, 65760 Eschborn zu richten. Seit 01.01.02 ist die EnEV in Kraft. Sie hat die Wärmeschutzverordnung und die Heizungsanlagenverordnung zusammengeführt. Solarthermische Anlagen werden hier den Energiegewinnen zugerechnet und senken den Primärenergiebedarf von Wohngebäuden. Solarthermische Anlagen haben somit einen günstigen Einfluss auf die Erreichung des Mindeststandards. Vollzug erfolgt durch die Länder. Den Nachweis führt der Architekt, Fachplaner, Ingenieurbüro oder in manchen Ländern auch der geschulte Handwerker durch. Nähere Infos: www.warema.de Auskünfte hierzu erteilt das BAFA Tel.: 06196 / 908 -211, -400 oder -403 Fax.: 06196 / 908-800, [email protected] Viele Länder haben zusätzlich zu den Bundesförderungen noch eigene Förderprogramme aufgelegt. So gewährt Thüringen etwa einen Zuschuss von 600 €/m2 für solarthermische Anlagen und von 500 €/kWp installierte Leistung bei Photovoltaik-Anlagen. Auch andere Länder gewähren zusätzliche Zuschüsse für Solaranlagen. Schleswig-Holstein verbilligt den günstigen Zinssatz des KfW-Darlehens um weitere 0,15 % p.a. . In Hamburg werden die installierenden Handwerksbetriebe gefördert, die diese Förderung in der Regel an ihre Kunden weitergeben. In Berlin sind es die Energieversorger, die die Errichtung von solarthermischen Anlagen bzw. Photovoltaikanlagen fördern. In der Hauptstadt gibt es auch einen „Umweltrabatt“ von 0,1 ct/kWh auf die Gasrechnung, wenn man eine Erdgasheizung mit einer Solaranlage kombiniert betreibt. In Sachsen wird Photovoltaik nur im Rahmen der Bundesprogramme gefördert. Eine zusätzliche Förderung für solarthermische Anlagen gibt es nur für juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige, soziale, kirchliche und karitative Einrichtungen, Solarstudie Seite 72 nicht für Privatpersonen. Zusätzliche regionale oder kommunale Förderungen oder solche der Energieversorger gibt es im Untersuchungsgebiet ebenfalls nicht. 10.4 Bundesprogramm zur Förderung erneuerbarer Energien (Bafa) Antragsberechtigt sind: Privatpersonen, die die produzierte Energie ausschließlich selbst nutzen Freiberuflich Tätige Kleine und mittlere private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft Gesellschaften in privater Rechtsform, an denen mehrheitliche Kommunen beteiligt sind, sofern sie ansonsten die KMU-Grenzen einhalten Kommunen, Kreise, kommunale Eigenbetriebe Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts Eingetragene Vereine Land- und Forstwirte, sofern sie die Einkünfte aus dem Betrieb der geförderten Anlage gemäß § 15 EStG versteuern und die KMU-Grenzen einhalten. Kommunen, rechtlich unselbständige kommunale Betriebe, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine müssen ihr Vorhaben unter Hinweis auf die Förderung öffentlichkeitswirksam vorstellen. 1. Welche Förderung kann ich erhalten? A Solarthermische Anlagen: Für die Errichtung und Erweiterung von Solarkollektoranlagen zur Warmwasserbereitung, zur Raumheizung sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme erhalten Sie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss. Gleiches gilt auch für die Errichtung von Speicher- und Luftkollektoranlagen. NEU: gefördert werden ab 2004 auch Solarkollektoranlagen für Schwimmbäder mit 80% des Satzes für Kollektoranlagen (keine Absorberanlagen). die Erweiterung einer bereits bestehenden Anlage. B Errichtung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen (bisher ”Sonne in der Schule”): Fotovoltaikanlagen an Schulen, Ausbildungsstätten, Universitäten, die an das öffentliche Stromnetz angeschlossen sind, werden mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss gefördert. Ihre Größe muss mindestens 1 kWp (Kilowattpeak, ca. 10 m²) betragen. 2. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Der Fördermittelantrag muss vor Beginn der Investition beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vorher erbracht werden. Die Anlagen müssen mind. sieben Jahre (bisher fünf) auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zweckentsprechend betrieben werden. Solarstudie Seite 73 A Solarthermische Anlagen: Die Kollektoren müssen einen Mindestertrag von 350 kWh/m2 (bis 31.05.2004) pro Jahr haben. Ab dem 01.06.2004 müssen die Kollektoren einen Mindestertrag von 525 kWh/m2 bei einem solaren Deckungsanteil von 40% besitzen, sowie die Kriterien des Umweltzeichens RAL-ZU 73 (Blauer Engel, Informationen unter www.blauer-engel.de) erfüllen, wobei ein Herstellernachweis ausreichend ist. Die thermischen Solaranlagen - mit Ausnahme von Speicher- und Luftkollektoren - müssen mit einem geeigneten Funktionskontrollgerät oder einem Wärmemengenzähler ausgestattet sein. Bei Anlagen mit einer Mindestgröße von 20 m² bei Röhrenkollektoren oder 30 m² bei Flachkollektoren ist mindestens ein Wärmemengenzähler im Kollektorkreislauf erforderlich. B Errichtung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen (bisher ”Sonne in der Schule”) Die Anlagen müssen netzgekoppelt betrieben werden und eine installierte Leistung von mindestens 1 kWp (Kilowattpeak) haben. 3. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage? Die Förderung erfolgt durch nicht rückzahlbare Zuschüsse. A Solarthermische Anlagen: Erstinstallation: Der Zuschuss beträgt für Anlagen mit einer Gesamtbruttokollektorfläche von: bis zu 200 m2 110 Euro je angefangenem m² installierter Bruttokollektorfläche. über 200 m2 60 Euro, d.h. für die ersten 200 m² 110 Euro und 60 Euro für jeden darüber hinausgehenden, angefangenen m² installierter Bruttokollektorfläche. Erweiterung: Der Zuschuss beträgt 60 Euro je angefangenem m2 zusätzlich installierter Bruttokollektorfläche, unabhängig von der Größe der bereits bestehenden Anlage. Anträge auf Erhöhung des Förderbetrages wegen zwischenzeitlich geänderter Anlagenplanung können nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Zuwendungsbescheides berücksichtigt werden. Danach ist eine Erhöhung ausgeschlossen. B Errichtung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen (bisher ”Sonne in der Schule”) Es werden netzgekoppelte Fotovoltaikanlagen ab einer Größe von 1 kWp mit einem einmaligen Zuschuss von höchstens 3.000 EUR je Einzelanlage gefördert. 4. Wie beantrage ich die Fördermittel? Antrags- und Bewilligungsbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Frankfurter Straße 29-35 65760 Eschborn oder Postfach 5160 65726 Eschborn [email protected] Anträge können auch per Internet oder Fax vom BAFA angefordert werden unter: Solarstudie Seite 74 Telefon: 06196-908-625 Fax: 06196-908-800 oder 06196-94226 Internet: www.bafa.de Faxabruf unter: 0180- 52126071 Richtlinien 0180- 52126072 Antragsformular Solarkollektoranlagen für Privatpersonen + Firmen 0180- 52126073 Antragsformular Solarkollektoranlagen für öffentliche Institutionen + Vereine 0180- 52126076 Antragsformular Photovoltaikanlagen für Träger von Schulen und Universitäten Anträge können bis zum 15.10.2006 gestellt werden. 5. Wie wird mir das Geld ausgezahlt? Nach Erhalt der schriftlichen Eingangsbestätigung können Sie mit dem Vorhaben beginnen. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt, wenn die Betriebsbereitschaft der Anlage, einschließlich verlangter Funktionskontrollgeräte, nachgewiesen wird (Inbetriebnahmeerklärung; bei Eigenmontage genügt eine entsprechende Erklärung des Antragstellers), ein Nachweis über die installierte Kollektorfläche/ Leistung sowie die vom durchführenden Unternehmen in Rechnung gestellten Kosten und eine Erklärung der/des Antragstellerin/s über die Inanspruchnahme sonstiger öffentlicher Fördermittel eingereicht wird. Die Bearbeitungszeit beträgt durchschnittlich 3-6 Wochen. Der Bewilligungszeitraum, innerhalb dessen die Anlage in Betrieb genommen werden muss, beträgt neun Monate und wird nicht verlängert. 6. Kombination mit anderen Programmen A Solarthermische Anlagen: Mittel aus diesem Förderprogramm dürfen nicht mit weiteren öffentlichen Förderungen der EU, des Bundes, der Bundesländer oder der Kommunen kombiniert werden, wenn diese in Form von Zulagen oder Zuschüssen oder Betriebskostenzuschüsse gewährt werden (Kumulationsverbot). Öffentlich rechtliche Antragsteller (Kommunen, kommunale Betriebe, Zweckverbände, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts und eingetragene Vereine) sind für Maßnahmen sind vom Kumulierungsverbot ausgenommen, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Fördermittel in Form von zinsverbilligten Darlehen über Banken (z.B. KfW-Darlehen) oder Landesförderinstitute sowie Zuschüsse aus dem privatwirtschaftlichen Bereich können dagegen zusätzlich in Anspruch genommen werden. B Errichtung netzgekoppelter Photovoltaikanlagen (bisher ”Sonne in der Schule”): Bei Photovoltaikanlagen können Zuschüsse aus anderen öffentlichen Mitteln die Förderung durch das BAFA um den gleichen Betrag ergänzen. Solarstudie 10.5 Seite 75 Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 1. Welche Förderung kann ich erhalten? Sie erhalten eine erhöhte Einspeisevergütung für sämtlichen von Ihnen in das öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. 2. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage? Für Anlagen aus dem Jahr 2004 gelten die unten aufgeführten Einspeisevergütungen, welche gleichbleibend 20 Jahre plus dem Jahr der Inbetriebnahme der Anlage gezahlt werden. Die Mindestvergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie beträgt mindestens 45,7 Cent pro Kilowattstunde [Red.: sogenannte Basisvergütung]. Befindet sich die Anlage ausschließlich an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht ist, erhöht sich die Vergütung bis einschließlich einer Leistung von 30 Kilowatt um mindestens 11,7 Cent pro Kilowattstunde [57,4 Cent/kWh für 2004] ab einer Leistung von 30 Kilowatt um mindestens 8,9 Cent pro Kilowattstunde. [54,6 Cent/kWh für 2004] und ab einer Leistung von 100 Kilowatt um mindestens 8,3 Cent pro Kilowattstunde. [54 Cent/kWh für 2004] Um weitere 5,0 Cent pro Kilowattstunde erhöht sich die Mindestvergütung, wenn die Anlage nicht auf dem Dach oder nicht als Dach des Gebäudes angebracht ist und einen wesentlichen Bestandteil des Gebäudes bildet. Die Einspeisevergütung einer Neuanlage wird ab dem 1. Januar 2005 jährlich um 5% gesenkt. für Neuanlagen, die ab dem 01.01.04 ans Netz gehen, mindestens 45,70 Cent/kWh für Neuanlagen, die ab dem 01.01.05 ans Netz gehen, mindestens 43,42 Cent/kWh, usw. Werden mehrere Fotovoltaikanlagen, die sich an oder auf demselben Gebäude befinden innerhalb von sechs aufeinanderfolgenden Monaten in Betrieb genommen, so gilt die Vergütungshöhe - für die gesamte Anlage - der zuletzt in Betrieb genommenen Teilanlage. 3. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Die Anlagen müssen netzgekoppelt betrieben werden. Die Aufnahme- und Zahlungsverpflichtung trifft den Netzbetreiber. Dieser muss den gesamten angebotenen Solarstrom abnehmen und vergüten. Ausgenommen von der erhöhten Vergütung sind Anlagen, die zu über 25% dem Bund oder einem Bundesland gehören. Wenn die Anlage nicht an (Freilandanlage) oder auf einer baulichen Anlage angebracht ist, die vorrangig zu anderen Zwecken als der Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet worden ist, ist der Netzbetreiber nur zur Vergütung verpflichtet, wenn die Anlage vor dem 1. Januar 2015, 1. im Geltungsbereich eines Bebauungsplans im Sinne des § 30 des Baugesetzbuches oder 2. auf einer Fläche, für die ein Verfahren nach § 38 Satz 1 des Baugesetzbuches durchgeführt worden ist, in Betrieb genommen worden ist. Solarstudie Seite 76 Für Strom aus der oben genannten Anlage, die im Geltungsbereich eines Bebauungsplans errichtet wurde, der zumindest auch zu diesem Zweck nach dem 1. September 2003 aufgestellt oder geändert worden ist, ist der Netzbetreiber nur zur Vergütung verpflichtet, wenn sie sich auf Flächen befindet, die zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans bereits versiegelt waren, auf Konversionsflächen aus wirtschaftlicher oder militärischer Nutzung oder auf Grünflächen befindet, die zur Errichtung dieser Anlage im Bebauungsplan ausgewiesen sind und zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Aufstellung oder Änderung des Bebauungsplans als Ackerland genutzt wurden. Eine Bauliche Anlage ist jede mit dem Erdboden verbunden aus Bauteilen und Baustoffen hergestellte Anlage wie Lager- und Abstellplätze, Aufschüttungen, Straßen, Spielplätze und Deponieflächen. Das Gebäude ist eine selbständig benutzbare, überdeckte bauliche Anlage, welche geeignet und bestimmt ist dem Schutz von Menschen, Tieren und Sachen zu dienen. Dabei kommt es nicht auf eine Umschließung mit Wänden an. 4. Wie beantrage ich die Fördermittel? Nach dem Bau der Anlage vereinbaren Sie mit Ihrem Stromnetzbetreiber (oftmals die ehemaligen großen Energieversorger) einen Einspeisevertrag für den von Ihnen erzeugten und eingespeisten Solarstrom. Der Vertrag sollte möglichst schriftlich abgeschlossen werden, jedoch sollten keine für Sie nachteiligen Formulierungen enthalten sein. Diverse juristisch überprüfte Einspeiseverträge finden Sie auf der Internetseite des Solarverlags unter www.photon.de. Der Vertrag beinhaltet u.a. die Laufzeit (20 Jahre) und die Höhe der Vergütung laut gültigem EEG. 5. Wann wird mir das Geld ausgezahlt? Das Geld wird Ihnen laut vertraglicher Vereinbarung ausgezahlt. 6. Kombination mit anderen Programmen Die erhöhte Einspeisevergütung ist mit anderen Förderprogrammen (z.B. Darlehensprogrammen der KfW- Bankengruppe) koppelbar. 10.6 CO2-Minderungsprogramm der KfW-Bankengruppe (zinsverbilligtes Darlehen) 1. Wer wird gefördert? Gefördert werden alle Träger von Klimaschutzinvestitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden (z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts). Eine Förderung von Contracting-Vorhaben sowie die Errichtung von KfWEnergiesparhäusern 60 ist möglich. 2. Was wird gefördert? A) Gefördert werden Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden zum Zwecke der CO2Minderung und Energieeinsparung, und zwar die Verbesserung des Wärmeschutzes der Gebäudeaußenhülle sowie die Erneuerung der Heizung einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, wie Installation von Brennwertkesseln, Niedertemperaturheizkesseln, Wärmeübergabestationen für eine Fern- oder Nahwärmeversorgung, solar unterstützter Nahwärmeversorgung und Kraft-WärmeKopplungs-Anlagen. Solarstudie Seite 77 Dabei sind die Anforderungen der Energieeinsparverordnung einzuhalten. B) Gefördert werden weiterhin Maßnahmen an bestehenden und neuen Wohngebäuden zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der unmittelbar durch die Nutzung der Anlage veranlassten Maßnahmen, und zwar die Installation von Wärmepumpen, Biogas-Anlagen, geothermischen Anlagen, Wärmetauschern, Wärmerückgewinnungsanlagen sowie solarthermischen und Photovoltaik-Anlagen. Biomasse-Anlagen: Hierbei muss es sich um eine automatisch beschickte Zentralheizungsanlage handeln, die ausschließlich mit Biomasse befeuert wird (außer bei Holzvergasern). Dabei sind die Anforderungen der EnEV einzuhalten. Einzelne der aufgeführten Maßnahmen können auch im Programm zur Förderung Erneuerbarer Energien finanziert werden. C) Gefördert werden die Errichtung und der Ersterwerb von KfW-Energiesparhäusern 60 Hinweise hierzu unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE/Service/KfW-Formul26/M_Energiesparhaus60.pdf 3. Welche Förderung kann ich erhalten? Sie erhalten ein langfristiges, zinsgünstiges Darlehen (i.d.R. 10-30 Jahre Laufzeit) mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren für den Bau einer Solaranlage sowie allgemein für Klimaschutzinvestitionen in Wohngebäuden und bei dem Bau von KfWEnergiesparhäusern 60. 4. Welche Voraussetzungen gibt es? Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden. Planungs- und Energieberatungsleistungen gelten nicht als Vorhabensbeginn. Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben sind nicht möglich. 5. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage? Sie erhalten eine Förderung in Form eines zinsverbilligten Darlehens zur Deckung Ihrer Investitionskosten über maximal 20 Jahre bei mindestens einem und höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Es kann auch eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren bei mindestens einem und höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Diese kann sich insbesondere für größere Maßnahmen eignen. Die Beantragung einer Laufzeit von bis zu 10 Jahren mit mindestens einem und maximal 2 tilgungsfreien Anlaufjahren ist ebenfalls möglich. Diese kann insbesondere für kleinere Maßnahmen geeignet sein. Der Kredithöchstbetrag liegt i. d. R. bei 5 Mio EUR, bei KfW-Energiesparhäusern 60 bei max. 30.000 EUR je Wohneinheit. Der Zinssatz liegt unter Kapitalmarktniveau und wird bei Zusage durch die KfW für die ersten 10 Jahre festgelegt. Nach Ablauf der ersten 10 Jahre wird der Zinssatz neu bestimmt. Die aktuell gültigen Nominal- und Effektivzinssätze entnehmen Sie bitte der http://www.kfw-foerderbank.de/DE/Service/Zinsstze.jsp Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 % p.M. beginnend 2 Tage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. 6. Wie beantrage ich die Fördermittel? Private Antragsteller/innen: Solarstudie Seite 78 Die Gelder werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau zur Verfügung gestellt und von den örtlichen Kreditinstituten (Hausbanken) weitergeleitet, so dass Sie bei der Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl einen Antrag auf Förderung stellen können. Den Antrag stellen Sie vor Beginn der Investition mit dem bei den Kreditinstituten vorrätigen Formular (KfW 141660). Als Programmnummer ist die 123 anzugeben. Das Online-Formular finden Sie unter https://www.kfw-formularsammlung.de/launcher/index.html Öffentlich rechtliche Antragsteller/innen: Die Beantragung des Darlehens erfolgt direkt bei der KfW mit dem Antragsformular 141833. Dieses steht online leider noch nicht zur Verfügung. Bitte fordern Sie dies direkt beim Bestellservice der KfW unter [email protected] an. 7.Wann wird mir das Geld ausgezahlt? Das Darlehen erhalten Sie nach Antragstellung und Prüfung. 9 Monate nach Bewilligung des Darlehens sowie unmittelbar nach Abschluss Ihrer Investitionen weisen Sie Ihrer Hausbank unaufgefordert die Verwendung der Kreditvaluta und die Erfüllung etwaiger Auflagen nach und reichen die in dem Formular der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Verwendungsnachweis vorgesehene Erklärung ein. Während der Tilgungsfreijahre sind lediglich die Zinsen auf die abgerufenen Kreditbeträge zu leisten. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre ist in vierteljährlichen Annuitäten zu tilgen. Im übrigen kann der Kredit jederzeit, auch in Teilbeträgen, außerplanmäßig zurückgezahlt werden. 8. Kombination mit anderen Programmen Die Mittel aus dem KfW-Programm zur CO2-Minderung sind grundsätzlich mit anderen Fördermitteln aus öffentlichen Haushalten kombinierbar (z. B. Programm zur Nutzung erneuerbarer Energien (Bafa)) sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. 10.7 KfW- Gebäudesanierungsprogramm (zinsverbilligtes Darlehen) Antragsberechtigt sind: Träger der Investitionsmaßnahmen an selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Z.B. Privatpersonen, Wohnungsunternehmen, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. 1. Was wird gefördert? Gefördert werden Investitionen in Wohngebäude, die im Jahr 1978 oder vorher fertiggestellt wurden (Maßnahmenpaket 0-4). Auch der Einsatz von solarthermischen Anlagen und Fotovoltaikanlagen (diese nur im Rahmen weiterer Modernisierungsmaßnahmen) fällt hierunter. 2. Welche Förderung kann ich erhalten? Gefördert werden Investitionen in Wohngebäude, die im Jahr 1978 oder früher fertiggestellt wurden (nur Paket 0-4). Unter anderem wird auch der Einbau von solarthermischen Anlagen (oder Fotovoltaikanlagen im Rahmen mit weiteren Modernisierungsmaßnahmen) mit einem zinsverbilligten Darlehen gefördert. Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre bei mindestens einem und höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren. Es kann auch eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren bei mindestens einem und höchstens fünf tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Solarstudie Seite 79 Sie erhalten langfristige, zinsgünstige Annuitätendarlehen mit Festzinssätzen und tilgungsfreien Anlaufjahren. Zusätzlich zu den zinsgünstigen Krediten wird für die Maßnahmenpakete 0 bis 4 (s.u.) die energetische Sanierung eines Gebäudes zum "Niedrigenergiehaus im Bestand" (Neubau-Niveau nach der Energieeinsparverordnung) mit einem zusätzlichen Teilschulderlass des KfW-Darlehens gefördert. 3. Welche Voraussetzungen gibt es? Gefördert werden verschiedene Maßnahmenpakete. Die Pakete 0 bis 3 dienen der Energieeinsparung (z.B. Paket 2: Erneuerung der Heizung, Wärmedämmung des Daches und Wärmedämmung der Außenwände). Die einzelnen Maßnahmenpakete können im Rahmen des Kredithöchstbetrages um weitere Einzelmaßnahmen aus einem der anderen Pakete ergänzt werden (z.B. Erneuerung der Fenster). Maßnahmenpaket 4 beinhaltet Kombinationen außerhalb der Pakete 0 bis 3. Hier muss die CO2-Einsparung rechnerisch durch einen nach Landesrecht Bauvorlageberechtigten (z. B. Architekt) oder einen in Bundes- oder Landesprogrammen für den Gebäudebereich als Energieberater zugelassenen Ingenieur nachgewiesen werden. Mit der Maßnahme muss eine CO2-Einsparung von mindestens 40 kg/qm Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht werden. Wird nur eine CO2-Einsparung von 35 bzw. 30 kg pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr erreicht, dann ist in diesem Maßnahmenpaket eine Förderung mit einem geringeren Kredithöchstbetrag möglich. Maßnahmenpaket 5 fördert den Austausch alter Heizungen gegen eine thermische Solaranlage, teilweise in Kombination mit Brennwerttechnik oder einer Biomasseheizung. Hier ist das Alter des Gebäudes kein Förderkriterium. Es wird der Austausch von Kohle-, Öl- und Gaseinzelöfen, Nachtspeicherheizungen sowie Kohlezentralheizungen durch den Einbau von Wärmeversorgungsanlagen im Sinne der EnEV (Einbau von Holzheizungen, Wärmepumpen u.ä., auch solarthermische Anlagen) sowie der Austausch von Standardöl- und Gaskesseln, die vor dem 1. Juni 1982 eingebaut wurden, durch Öl- oder Gas-Brennwertkessel oder Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (Biomasse und Umweltwärme) in Kombination mit einer solarthermischen Kollektoranlage gefördert. zu Punkt 1.) Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind zu Heizungszwecken, zur Warmwasserbereitung oder zur Lüftung von Gebäuden eingesetzte und im räumlichen Zusammenhang dazu gewonnene Solarenergie (z. B. Solarkollektoren), Umweltwärme (z. B. Wärmepumpe, Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung), Erdwärme und Biomasse (z. B. Holzpellets- und Holzhackschnitzelanlagen). Förderfähig sind auch die zur vollen Funktion der Anlage erforderlichen sonstigen Maßnahmen, wie die Schornsteinanpassung oder die Erneuerung von Heizkörpern, die Entsorgung alter Heizkessel sowie der Einbau von Steuerungs- und Regelungstechnik. 4. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage? Bis zu 100% der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Energieeinsparberatung, etc.), maximal jedoch 250 EUR pro qm Wohnfläche. Im Maßnahmenpaket 4 werden bei einer CO2-Einsparung von mindestens 35 kg pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr maximal 200 EUR pro qm Wohnfläche gefördert, bei einer CO2-Einsparung von mindestens 30 kg pro qm Gebäudenutzfläche und Jahr maximal 150 EUR pro qm Wohnfläche. Im Maßnahmenpaket 5 beträgt die Förderung maximal 80 EUR pro qm Wohnfläche. Solarstudie Seite 80 Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel bis zu 20 Jahre bei mindestens einem und höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Es kann auch eine Laufzeit von bis zu 30 Jahren bei mindestens einem und höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Diese Variante kann sich insbesondere für größere Maßnahmen eignen. Der Zinssatz liegt deutlich unter Kapitalmarktniveau und wird bei Zusage durch die KfW für die ersten 10 Jahre festgelegt. Nach Ablauf der ersten 10 Jahre wird der Zinssatz neu bestimmt. Die aktuell gültigen Nominal- und Effektivzinssätze entnehmen Sie bitte den KfWSeiten unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE/Service/Zinsstze.jsp Wird im Rahmen der Altbau-Sanierung nach der Sanierung der Primärenergiekennwert der EnEV für Neubauten eingehalten, wird auf Antrag zusätzlich ein Teilschulderlass von 20% des Darlehens gewährt. 5. Wie beantrage ich die Fördermittel? Als privater Investor beantragen Sie das Darlehen über eine durchleitende Bank oder Sparkasse (in der Regel über die Hausbank) (Formular 141660). Kommunen und deren Eigengesellschaften wenden sich direkt an die KfW (Formular 141833). Als Programmnummer ist die 130 anzugeben. Nähere Informationen zum Programm finden Sie auch auf den Webseiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE/ 6. Wann wird mir das Geld ausgezahlt? Kredite bis zu 100.000 EUR sind in einer Summe, maximal jedoch in zwei Teilbeträgen, frühestens nach Baubeginn abzurufen. Kredite von mehr als 100.000 EUR werden nach Vorhabensfortschritt ausgezahlt. Tilgung: Während der tilgungsfreien Anlaufjahre werden Ihnen lediglich die Zinsen vierteljährlich nachträglich auf den ausgezahlten Kreditbetrag berechnet. Nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre erfolgt die Tilgung des Darlehens gemeinsam mit den Zinsen in gleichhohen vierteljährlichen Annuitäten. Ihre Belastung aus dem Darlehen bleibt somit bei dieser Zahlungsform für die Dauer der Zinsbindung unverändert. Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, während der ersten Zinsfestschreibung von 10 Jahren jeweils zu den Fälligkeitsterminen der Annuitäten den noch ausstehenden Darlehensbetrag in einer Summe kostenfrei außerplanmäßig zu tilgen. Die Darlehen sind von privaten Antragstellern banküblich zu besichern, z. B. mittels Grundschulden oder Bürgschaften. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen Ihnen und Ihrer Hausbank vereinbart. Bei Gebietskörperschaften sind grundsätzlich keine Sicherheiten erforderlich. Kommunale Eigengesellschaften stellen eine 100%ige modifizierte Ausfallbürgschaft der Gebietskörperschaft(en). Verwendungsnachweis Innerhalb von 9 Monaten nach Darlehensauszahlung ist ein Verwendungsnachweis über die durchleitende Bank bei der KfW einzureichen. Öffentlich-rechtliche Kreditnehmer und deren Eigengesellschaften senden den Verwendungsnachweis direkt an die KfW. 7. Kombination mit anderen Programmen Sie können die KfW-Darlehen mit anderen Fördermitteln und der Investitionszulage kombinieren bzw. kumulieren, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt. Das Maßnahmenpaket 5 kann nicht mit anderen Maßnahmenpaketen kombiniert werden. Solarstudie Seite 81 Einzelne Teile der Maßnahmenpakete können auch über andere Programme der KfW, z. B. das KfW-Programm zur CO2-Minderung oder über das Programm zur Förderung erneuerbarer Energien (Bafa-Zuschuss) entsprechend den jeweiligen Programmbe-dingungen gefördert werden. 10.8 KfW- Umweltprogramm (Darlehen/ für Unternehmen) 1. Wer wird gefördert? Das Programm richtet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) Freiberuflich Tätige, z.B. Ingenieure, Architekten, Ärzte, Steuerberater Betreibergesellschaften in der Entsorgungswirtschaft, Kooperationen ( PPP-Modelle - Public Private Partnership) Unternehmen, an denen die öffentliche Hand, Kirchen oder karitative Organisationen beteiligt sind. Der Jahresumsatz bzw. die Größe des Unternehmens ist unerheblich für die Antragsberechtigung. 2. Was wird gefördert? Gefördert werden alle Investitionen, die zu einer maßgeblichen Verbesserung der Umweltsituation beitragen, u.a. der Einsatz regenerativer Energiequellen. Wenn Energieeinsparung elementarer Bestandteil von Contracting-Vorhaben ist, können sie im KfW-Umweltprogramm gefördert werden. Umweltinvestitionen im Ausland Das KfW-Umweltprogramm steht auch zur Finanzierung von Umweltinvestitionen außerhalb Deutschlands zur Verfügung: im grenznahen Bereich, sofern diese Vorhaben zur Verbesserung der Umweltsituation in Deutschland beitragen im gesamten Ausland, wenn es sich um Investitionen deutscher Unternehmen handelt. 3. Wie viel Geld bekomme ich für meine Solaranlage? Sie erhalten bis zu 75% der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel bis zu 5 Mio EUR pro Vorhaben. Die Kreditlaufzeit beträgt bei Maschinen, Anlagen, Einrichtungen u.ä. maximal 10 Jahre mit bis zu 2 tilgungsfreien Anlaufjahren, bei Investitionen, deren technische und wirtschaftliche Nutzungsdauer mehr als 10 Jahre beträgt, liegt die Kreditlaufzeit bei maximal 20 Jahren mit bis zu 3 tilgungsfreien Anlaufjahren. Der Zinssatz wird von der KfW bei Kreditzusage festgelegt. Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit ist der Zinssatz fest für die gesamte Laufzeit. Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit können Sie eine Zinsfestschreibung von 10 oder 20 Jahren wählen. Bei endfälligen Varianten wird der Zinssatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben. Die Zinsen leisten Sie vierteljährlich nachträglich auf den jeweils bei der KfW abgerufenen Kreditbetrag. Die genauen Konditionen finden Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE/Service/Zinsstze.jsp. Die Bereitstellungsprovision beträgt 0,25 % p.M., beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. Solarstudie Seite 82 Haftungsfreistellung Für Vorhaben in den neuen Bundesländern und Berlin (Ost) bis zu einer Kreditsumme von 2 Mio EUR kann die durchleitende Bank eine Haftungsfreistellung von 50 % für die gesamte Kreditlaufzeit beantragen. Kreditnehmer muss ein kleines oder mittleres Unternehmen sein, dessen Jahresumsatz 500 Mio EUR nicht überschreitet. Der Umsatz verbundener Unternehmen zählt mit. Der Zinssatz für den Endkreditnehmer erhöht sich dann um 0,90 % p. a. “De-minimis”- Regelung im KfW-Umweltprogramm Kredite aus dem KfW-Umweltprogramm können eine geringfügige Beihilfe darstellen. Solche Beihilfen werden nach der sogenannten “de-minimis”-Regelung behandelt. Die “de-minimis”-Regelung trifft nicht zu bei Krediten, die zu Konditionen des KfWMittelstandsprogramms ausgereicht werden. 4. Wie beantrage ich die Fördermittel? Der Weg zum KfW-Kredit führt im Standardfall über Ihre Hausbank. Dort beantragen Sie den Kredit für eine Investition in Ihrem Unternehmen. Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. 5. Wie wird das Darlehen getilgt? Der Kredit wird nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen Halbjahresraten getilgt, bei endfälligen Darlehen in einer Summe am Ende der Laufzeit. Sie können die Darlehen ganz oder teilweise vorzeitig zurückzahlen, ohne dass dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung berechnet wird. 10.9 ERP-Umwelt-und Energiesparprogramm (Darlehen/ für Unternehmen) 1. Wer wird gefördert? Private gewerbliche Unternehmen (produzierendes Gewerbe, Handwerk, Handel, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) Gewerbliche Unternehmen, die Ent- und Versorgungsaufgaben für die öffentliche Hand erfüllen ( Public Private Partnership) Freiberuflich Tätige, z. B. Ingenieure, Architekten (ohne Heilberufe) Dabei spielt es keine Rolle, wie hoch der Jahresumsatz des Antragstellers ist oder wie lange das Unternehmen bereits besteht. 2. Was wird gefördert? Abfallwirtschaft: Vorhaben, mit denen sich Abfälle bei der Produktion vermeiden oder verringern lassen, sowie Verwertungs- und Beseitigungsanlagen. Abwasserreinigung: Produktionsverfahren, die Wasser einsparen, Abwasser verringern oder ganz vermeiden; Anlagen zur Abwasserreinigung und -behandlung. Luftreinhaltung: Maßnahmen zur Vermeidung oder Reduzierung von Emissionen, aber auch von Lärm, Geruch und Erschütterungen. Energieeinsparung und rationelle Energieverwendung sowie Nutzung erneuerbarer Energien. Solarstudie Altlastensanierung Kosten eines Öko-Audits Seite 83 3. Wie wird gefördert? Sie erhalten ein langfristiges, besonders zinsgünstiges Darlehen, das Sie über Ihre durchleitende Bank oder Sparkasse erhalten. Aufgrund der EU-beihilferechtlichen Bestimmungen wird die Finanzierung aus diesem Programm im Rahmen eines 3-Komponenten-Modells dargestellt. (s. Merkblatt der KfW) Der Finanzierungsanteil beträgt 50% der Investitionskosten, für KMU gem. EU-Definition bis zu 75% der Investitionskosten. Der Höchstbetrag liegt bei 1 Mio EUR in den neuen Bundesländern und Berlin und 500 TEUR in den alten Bundesländern. Für Vorhaben mit besonderer umweltpolitischer Relevanz kann der Höchstbetrag auch überschritten werden, wenn der maximale Finanzierungsanteil beachtet wird. Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 15 Jahre (Bauvorhaben bis 20 Jahre) in den neuen Bundesländern und Berlin, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei und bis zu 10 Jahre (Bauvorhaben bis 15 Jahre) in den alten Bundesländern, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei. Die Zinssätze liegen am unteren Rand des Kapitalmarktniveaus und werden für die ersten 10 Jahre der Laufzeit festgeschrieben. Danach gilt der dann maßgebliche ERP-Zinssatz für Neuzusagen. Die KfW legt die Zinssätze bei Zusage fest. Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich auf den jeweils abgerufenen Kreditbetrag berechnet. Die genauen Konditionen finden Sie unter http://www.kfw-foerderbank.de/DE/Service/Zinsstze.jsp Auszahlung Die Darlehen werden zu 100% ausgezahlt. Sicherheiten Die Darlehen sind banküblich zu besichern. Art und Umfang der Besicherung vereinbaren Sie im Rahmen der Kreditverhandlungen mit Ihrer Bank. Haftungsfreistellung Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin Ost können eine 50 %-ige Haftungsfreistellung der Hausbank für max. 2 Mio EUR Kreditsumme beantragen. Dafür wird ein Zinsaufschlag von 0,90 % berechnet. 4. Was gibt es für Fördervoraussetzungen? Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. 5. Sind ERP-Mittel kumulierbar? Kredite aus dem ERP-Programm lassen sich mit anderen Förderkrediten kombinieren (z.B. Umweltprogramm der KfW-Bankengruppe). Wird dieser Kredit mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert, z. B. mit Investitionszuschüssen oder Landesdarlehen, liegt die Obergrenze für den Finanzierungsanteil öffentlicher Mittel bei 75% der Investitionskosten. Solarstudie Seite 84 6. Wie beantrage ich die Fördermittel? Der Weg zum KfW-Kredit führt über Ihre Hausbank. Dort beantragen Sie den Kredit für eine Investition in Ihrem Unternehmen. Der Kreditantrag muss immer vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich. Das Darlehen wird nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen Halbjahresraten getilgt. Eine vorzeitige, außerplanmäßige Tilgung ist gegen Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich. 10.10 BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsanlagen 1. Wer wird gefördert? Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Zweckverbände, sonstige Köperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. 2. Was wird finanziert? Demonstrationsvorhaben in großtechnischem Maßstab, die aufzeigen, in welcher Weise fortschrittliche Verfahren und Verfahrenskombinationen zur Verminderung von Umweltbelastungen verwirklicht werden. Umweltschonende Produktionsverfahren (integrierter Umweltschutz) werden mit Vorrang gefördert, und zwar in folgenden Bereichen: Abwasserreinigung/Wasserbau Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung Sanierung von Altablagerungen Bodenschutz Luftreinhaltung (einschließlich Maßnahmen zur Reduzierung von Gerüchen) Minderung von Lärm und Erschütterungen Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung und Nutzung erneuerbarer Energien Umweltfreundliche Energieversorgung und -verteilung Es müssen Verfahren zur Anwendung kommen, die den Stand der Technik in Deutschland voranbringen, z. B. über die in Rechtsvorschriften festgelegten Umweltschutzanforderungen hinausgehen. Das Verfahren muss erstmals in dieser Form (z. B. für den spezifischen Schadstoff) angewendet werden. Förderfähig sind auch neuartige Kombinationen von schon erprobten Einzeltechniken. 3. Wie wird finanziert? Es kann ein KfW-Darlehen mit Zinszuschuss des BMU bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ausgezahlt werden, ohne Höchstbetrag. Es kann ein Investitionszuschuss bis zu 30 % der förderfähigen Kosten ausgezahlt werden. Es muss begründet werden, warum der Zinszuschuss nicht ausreicht. Solarstudie Seite 85 Die Kreditlaufzeit beträgt bis zu 30 Jahre, davon bis zu 5 Jahre tilgungsfrei. Der Zinssatz wird für die ersten 10 Jahre der Laufzeit festgeschrieben, danach gelten Kapitalmarktkonditionen. Das BMU verbilligt den Zinssatz i.d.R. in den ersten 5 Jahren um 5 Prozentpunkte. Die genauen Konditionen finden Sie unter www.kfw.de/DE/Unsere%20Kreditprogramme/konditionen.html. Eine Bereitstellungsprovision wird nicht verlangt, wenn die Mittel nach einem vorher verbindlich festgelegten Finanzbedarfsplan abgerufen werden, sonst beträgt sie 0,25 % p.M. auf den bei der KfW noch nicht abgerufenen Kreditbetrag Auszahlung Die Darlehen werden zu 100 % ausgezahlt. Haftungsfreistellung Unternehmen in den alten Bundesländern und Berlin West, die die EU-Definition für KMU erfüllen, mindestens 3 Jahre am Markt sind und laut letztem Jahreabschluss ein positives Ergebnis ausweisen, können eine 50 %-ige Haftungsfreistellung des Europäischen Investitionsfonds (EIF) für max. 10 Jahre und max. 500.000 TEUR Kreditsumme beantragen. Dafür wird ein Zinsaufschlag von 0,65 % berechnet. Unternehmen in den neuen Bundesländern und Berlin Ost können eine 50 %-ige Haftungsfreistellung der Hausbank für max. 20 Jahre und max. 2 Mio EUR Kreditsumme beantragen. Dafür wird ein Zinsaufschlag von 0,90 % berechnet. 4. Sind Mittel aus dem BMU-Programm kumulierbar? Ein Darlehen aus diesem Programm kann mit Mitteln aus dem ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm aufgestockt werden, z. B. für die Finanzierung des Grunderwerbs. 5. Wie stelle ich den Antrag? Es wird von der KfW empfohlen, vor Antragstellung eine formlose Projektskizze zur fachlichen Vorprüfung bei der KfW einzureichen. Das Antragsformular kann bei der KfW bestellt werden: [email protected] Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts stellen ihren Antrag über eine Hausbank an die KfW. Kommunen, kommunale Unternehmen, Zweckverbände und sonstige Anstalten des öffentlichen Rechts reichen ihren Antrag direkt bei der KfW ein. Folgende Unterlagen werden zusätzlich benötigt: Beschreibung des Vorhabens mit Begründung, warum es einen Demonstrationscharakter hat und welche Umweltschutzwirkungen durch die geplanten Investitionen erreicht werden sollen. Aktuelle Finanzbedarfsplanung, aus der ersichtlich ist, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Höhe die Mittel benötigt werden. Die fachliche Prüfung des Investitionsprojekts führt das Umweltbundesamt (UBA) ggf. unter Einschaltung eines externen Experten durch. Die Entscheidung über die Förderung trifft das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU). Die KfW behält sich vor, weitere ergänzende Unterlagen, z. B. Jahresabschlüsse anzufordern. 6. Wie wird das Darlehen getilgt? Die Darlehen werden nach Ablauf der tilgungsfreien Anlaufjahre in gleich hohen Halbjahresraten getilgt. Eine vorzeitige, außerplanmäßige Tilgung ist möglich. Solarstudie 10.11 Seite 86 Investitionszulage (Berlin-Ost und neue Bundesländer) 1. Wer erhält die Investitionszulage? (Förderberechtigte Zielgruppe) Steuerpflichtige im Sinne des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes, die im Fördergebiet begünstigte Investitionen im Sinne der §§ 2 bis 4 vornehmen. Ausgeschlossen sind steuerbefreite Körperschaften. Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften, die begünstigte Investitionen im Sinne der §§ 2 und 3 vornehmen, tritt an die Stelle des Steuerpflichtigen die Gesellschaft oder die Gemeinschaft als Anspruchsberechtigte. 2. In welchen Fördergebieten kann die Investitionszulage beantragt werden? Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nach dem Gebietsstand vom 3. Oktober 1990. Bei Investitionen im Sinne der §§ 3 und 4 gehört zum Fördergebiet nicht der ehemalige West-Teil des Landes Berlin. 3. Was wird über die Investitionszulage gefördert? A) § 2 InvZulG 1999 Betriebliche Investitionen Begünstigte Investitionen sind die Anschaffung und die Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern (auch Solaranlagen) des Anlagevermögens, die mindestens fünf Jahre nach ihrer Anschaffung oder Herstellung zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte im Fördergebiet gehören (Anschaffung/Herstellung vor 2000: Dreijahreszeitraum), in einer Betriebsstätte im Fördergebiet verbleiben, in jedem Jahr zu nicht mehr als 10 vom Hundert privat genutzt werden Begünstigt sind die folgenden beweglichen Wirtschaftsgüter: Wirtschaftsgüter, die während des Fünfjahreszeitraums (vor 2000: Dreijahreszeitraums) in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes oder in Betrieben der produktionsnahen Dienstleistungen verbleiben. Betriebe der produktionsnahen Dienstleistungen sind die folgenden Betriebe: Betriebe der Datenverarbeitung und Datenbanken, Betriebe der Forschung und Entwicklung, Betriebe der Markt- und Meinungsforschung, Ingenieurbüros für bautechnische Gesamtplanung, Ingenieurbüros für technische Fachplanung, Büros für Industrie-Design, Betriebe der technischen, physikalischen und chemischen Untersuchung, Betriebe der Werbung und Betriebe des fotografischen Gewerbes. Wirtschaftsgüter, die während des Fünfjahreszeitraums (vor 2000: Dreijahreszeitraums) ausschließlich kleinen und mittleren Betrieben des Handwerks dienen. Betriebe des Handwerks sind die Gewerbe, die in die Handwerksrolle oder in das Verzeichnis handwerksähnlicher Betriebe eingetragen sind. Kleine und mittlere Betriebe sind Betriebe, die Solarstudie Seite 87 nicht mehr als 250 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beschäftigen, die Arbeitslohn oder Kurzarbeitergeld beziehen. Wirtschaftsgüter, die während des Fünfjahreszeitraums (vor 2000: Dreijahreszeitraums) in kleinen und mittleren Betrieben des Groß- und Einzelhandels und in Betriebsstätten des Großoder Einzelhandels in den Innenstädten verbleiben. Kleine und mittlere Betriebe sind Betriebe, die nicht mehr als 50 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beschäftigen, die Arbeitslohn oder Kurzarbeitergeld beziehen. Eine Betriebsstätte liegt in der Innenstadt, wenn der Anspruchsberechtigte durch eine Bescheinigung der zuständigen Gemeindebehörde nachweist, dass die Betriebsstätte nicht in einem Gebiet liegt, das durch Bebauungsplan oder sonstige städtebauliche Satzung als Industriegebiet, Gewerbegebiet oder als Sondergebiet im Sinne des § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung festgesetzt ist. Hierunter fällt nicht allein das Betreiben einer Fotovoltaikanlage. Die Investitionszulage beträgt für Betriebliche Investitionen: 10 vom Hundert der Bemessungsgrundlage für Erstinvestitionen, die der Anspruchsberechtigte vor dem 1. Januar 2000 begonnen hat, 12,5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage für Erstinvestitionen, die der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 1999 begonnen hat, 15 vom Hundert der Bemessungsgrundlage für Erstinvestitionen, die der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 2000 begonnen hat, wenn es sich um Investitionen in Betriebsstätten im Randgebiet nach der Anlage 2 zum Investitionszulagengesetz handelt, 5 vom Hundert der Bemessungsgrundlage für andere Investitionen, wenn sie der Anspruchsberechtigte vor dem 1. Januar 2002 abschließt. Die Investitionszulage erhöht sich für den Teil der Bemessungsgrundlage, der auf Investitionen im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 (Wirtschaftsgüter, die während des Fünfjahreszeitraums (vor 2000: Dreijahreszeitraums) in Betrieben des verarbeitenden Gewerbes oder in Betrieben der produktionsnahen Dienstleistungen verbleiben) entfällt, wenn die Wirtschaftsgüter während des Fünfjahreszeitraums in Betrieben verbleiben, die nicht mehr als 250 Arbeitnehmer in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis beschäftigen, die Arbeitslohn oder Kurzarbeitergeld beziehen, auf 20 vom Hundert für Erstinvestitionen, die der Anspruchsberechtigte vor dem 1. Januar 2000 begonnen hat, 25 vom Hundert für Erstinvestitionen, die der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 1999 begonnen hat, 27,5 vom Hundert für Erstinvestitionen, die der Anspruchsberechtigte nach dem 31. Dezember 2000 begonnen hat, wenn es sich um Investitionen in Betriebsstätten im Randgebiet nach der Anlage 2 zu diesem Gesetz handelt, 10 vom Hundert für andere Investitionen, wenn sie der Anspruchsberechtigte vor dem 1. Januar 2002 abschließt. Schließt der Anspruchsberechtigte diese Investitionen nach dem 31. Dezember 2001 und vor dem 1. Januar 2005 ab, beträgt die Investitionszulage 5 vom Hundert. B) § 3 InvZulG 1999 Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohnungsgebäuden sowie Mietwohnungsneubau im innerörtlichen Bereich Begünstigte Investitionen sind u.a. : Solarstudie Seite 88 Nachträgliche Herstellungsarbeiten (u.a. Einbau einer thermischen Solaranlage, evt. auch dachintegrierte Fotovoltaikanlagen) und Erhaltungsarbeiten an Gebäuden, die vor dem 1.1.1991 fertiggestellt worden sind, soweit die Gebäude mindestens fünf Jahre nach Beendigung der nachträglichen Herstellungsarbeiten oder der Erhaltungsarbeiten der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen. Die Investitionszulage beträgt 10 bzw. 15% der Bemessungsgrundlage. § 3a InvZulG 1999 (gültig ab 1.1.2002) Erhöhte Investitionszulage für Modernisierungsmaßnahmen an Mietwohngebäuden im innerörtlichen Bereich Begünstigte Investitionen sind u.a. : Nachträgliche Herstellungsarbeiten (u.a. Einbau einer Solaranlage) und Erhaltungsarbeiten an Gebäuden, die vor dem 1.1.1949 fertiggestellt worden sind. Für denkmalgeschüzte Gebäude gilt der 1.1.1960. Die Investitionszulage beträgt 22% der Bemessungsgrundlage. C) § 4 InvZulG 1999 Modernisierungsmaßnahmen an einer eigenen Wohnzwecken dienenden Wohnung im eigenen Haus Entfällt für Herstellungs- und Erhaltungsarbeiten, die ab dem 1.1.2002 durchgeführt wurden. 5. Wo muss ich den Antrag auf die Investitionszulage stellen? Der Antrag ist bei dem zuständigen Finanzamt zu stellen. Ist eine Personengesellschaft oder Gemeinschaft Anspruchsberechtigter, so ist der Antrag bei dem Finanzamt zu stellen, das für die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte zuständig ist. Der Antrag ist nach amtlichem Vordruck zu stellen und vom Anspruchsberechtigten eigenhändig zu unterschreiben. 6. Wann wird mir die Investitionszulage ausgezahlt? Die Investitionszulage wird nach Ablauf des Jahres festgesetzt und innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe aus den Einnahmen an Einkommenssteuer oder Körperschaftssteuer ausgezahlt. Die Investitionszulage gehört nicht zu den Einkünften im Sinne des Einkommenssteuergesetzes. Sie mindert nicht die steuerlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten und nicht die Erhaltungsaufwendungen. Das Investitionszulagengesetz finden Sie unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/invzulg_1999/index.html 10.12 Solarthermie 2000plus (Anlagen über 100 m² Kollektorfläche) Die Forschungsaktivitäten zur thermischen Nutzung der Sonnenenergie im Niedertemperaturbereich – Solarthermie - werden seit Beginn des Monats März 2004 mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Vorrangiges Ziel ist es, durch forschungsbegleitende Pilot- und Demonstrationsprojekte die wissenschaftlich-technischen und rechtlich-organisatorischen Voraussezungen zu schaffen, dass die Solarthermie künftig einen deutlich höheren Beitrag am Wärmemarkt zur Substitution fossiler Brennstoffe leisten und damit auch ein wirksamer Klimaschutz erreicht werden kannte. Ein zentrales Ziel ist die Verbesserung der Wirtschaftlichkeit durch die weitere Senkung der solaren Wärmekosten. Hierbei liegt das größte Potenzial auf dem Gebiet der Systemtechnik, Solarstudie Seite 89 z.B. der Erforschung effizienter und wartungsarmer Systemkonfigurationen, der optimalen Anbindung an das konventionelle Wärmeerzeugungssystem oder der Komponentendimensionierung. Große Solaranlagen zur Trinkwassererwärmung sind künftig grundsätzlich nicht mehr Gegenstand der Forschungsförderung. Diese werden über das Marktanreizprogramm des BMU gefördert. (Ausnahmen s. Punkt 1.) 1. Wer ist antragsberechtigt Einrichtungen des Bundes und der Länder, einschließlich ihrer nachgeordneten Einrichtungen, Gebietskörperschaften einschließlich kommunaler Betreibergesellschaften, Stadtwerke, kommunale sowie eingetragene Wohnungsbaugenossenschaften, Anstalten und Stiftungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Fördermaßnahmen der Begleitforschung richten sich insbesondere an Hochschulen oder Forschungsinstitute und an Unternehmen (z. B. Hersteller von Solarkomponenten und -systemen), wobei Bereitschaft zur Verbundforschung und eine angemessene finanzielle Eigenbeteiligung vorausgesetzt werden. Für Pilot- und Demonstrationsanlagen sind die Eigentümer entsprechend großer bestehender oder neu zu errichtender Gebäude bzw. Liegenschaften, lokale Energieversorgungsunternehmen als Wärmelieferanten, Eigentümer von Wärmeerzeugungsanlagen zur Versorgung von Liegenschaften oder Wohnsiedlungen, die die genannten Auswahlkriterien erfüllen sowie Finanzdienstleister, Stadtwerke, Betreibergesellschaften für Wärmenetze und Handwerker-/ Ingenieurverbände. 2. Was wird gefördert? Insbesondere sollen die folgenden Konzepte der solarthermischen Nutzung mit dem Bau von größeren Pilot- und Demonstrationsanlagen erprobt werden: • Solaranlagen zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Heizungsunterstützung (solaren Kombianlagen) mit mittleren solaren Deckungsanteilen am Gesamtwärmebedarf der versorgten Gebäude, • Solar unterstützte Wärmenetze und zentrale Wärmespeicherung, einschließlich deren Kombinationen mit anderen umweltfreundlichen Wärmequellen (wie Biomasse, Geothermie, Abwärme aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung), zur weitgehend CO2 – neutralen Wärmeversorgung, • neue Anwendungsgebiete für die Solarthermie, wie z. B. die solarunterstützte Klimatisierung von Gebäuden (solares Kühlen) oder deren Einsatz für Prozesswärme im Niedertemperaturbereich. Gegenstand der Förderung sind insbesondere die Planung, Errichtung und Erprobung von Pilot- und Demonstrationsanlagen mit einer erforderlichen Mindestgröße von 100 m² Kollektorfläche und die Begleitforschung in einem Zeitraum von voraussichtlich fünf Jahren (Bauvorhaben) bzw. acht Jahren (Begleit-FuE, Messprogramm) für solar unterstützte, kombinierte Trinkwassererwärmungs- und Heizungsanlagen für Gebäude, Liegenschaften und Siedlungen mit mittelgroßen (Mehrtages- bzw. Wochen- ) Wärmespeichern bei solaren Deckungsanteilen von über 10% des Gesamtwärmebedarfs, solar unterstützte Wärmenetze mit etwa 35 bis 60% solarem Deckungsanteil am Gesamtwärmebedarf und besonders kostengünstigen und effizienten Speicherkonzepten zur zentralen Langzeitwärmespeicherung, Solarstudie Seite 90 die Einbindung von solarthermischen Anlagen in Fernwärmenetze, integrale Konzepte zur Kombination von Solarwärme, Geothermie, Abwärme und energetischer Biomassenutzung zur weitgehend CO2-neutralen Wärmeversorgung, die solar unterstützte Klimatisierung und deren Kombination mit solarer Trinkwassererwärmung und Heizung zur Nutzung der Solarwärme in Zeiten ohne Kühlbedarf, solare Prozesswärme im Niedertemperaturbereich in besonders geeigneten Anwendungen (z. B. Lebensmittelindustrie, Großküchen, Wäschereien), andere als die genannten Anwendungen und Systemvarianten bei besonderer wissenschaftlicher, technischer oder wirtschaftlicher Bedeutung im Einzelfall. Darüber hinaus können auch weiterhin große Solaranlagen zur alleinigen Trinkwasservorwärmung als Pilotanlagen gefördert werden, wenn diese aufgrund ihrer technischen Lösung zu besonders günstigen solaren Nutzwärmekosten (< 0,12 €/kWh) führen oder wenn diese Anlagen durch besonders innovative Lösungen, z. B. auf dem Gebiet der Kollektorintegration oder des Speicher- und Regelungskonzeptes, zu einer signifikanten Weiterentwicklung der Komponenten- bzw. Systemtechnik beitragen. Wenn der Innovationsgehalt der Solaranlage nicht den Bedingungen dieses Förderkonzeptes entspricht, wird auf die Fördermöglichkeit des Marktanreizprogramms verwiesen. Im Rahmen der Begleitforschung werden bei erkennbarem Bedarf und Nutzen eigenständige FuE-Vorhaben zu Planungsinstrumenten, zur Komponenten- und Systemtechnik sowie zu sonstigen Verfahren gefördert, die einen wissenschaftlich-technischen Vorlauf für o.g. Fördergegenstände schaffen bzw. zur Effizienzsteigerung oder Kostensenkung bei thermischen Solaranlagen beitragen. Gegenstand der Förderung sind begleitend zu den technischen Vorhaben • Instrumente zum Energie-Contracting bei Vorhaben mit solar unterstützter Trinkwassererwärmung und Heizungsanlagen – Solares Contracting. • Rechtliche Probleme. • Entwicklung von Entscheidungshilfen für die Investition in solarthermische Anlagen und ihre Einbindung in das gesamte Energiemanagement für Eigentümer großer Gebäude bzw. Liegenschaften, z.B. Wohnungsunternehmen, Versicherungen u.a. große Dienstleistungsketten, große Industrieunternehmen • Vermittlung der Ergebnisse der innovativen-technischen Lösungen an die Akteure, wie Planer, Architekten, Bauherren, Handwerker (zum Beispiel „Initiative Solarwärme plus“). Die Ergebnisse dieser Vorhaben sollen einen deutlichen Beitrag zur Überwindung von wirtschaftlichen, rechtlichen und organisatorischen Markteintrittsbarrieren der Solarthermie für größere Wohnungs-, Dienstleistungs- und Industrieunternehmen leisten. 3. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage? Der nicht rückzahlbare Zuschuss für Solaranlagen beträgt in der Regel 30 – 50%. Im Einzelfall (besonderem Pilotcharakter, hoher technischer Neuheitsgrad) kann er auch darüber liegen. Die Mess-, Daten- und Anzeigetechnik wird bis zu 100% gefördert, wobei die sich daraus ergebende, gemittelte Förderquote in der Regel 50% nicht überschreiten darf. Solarstudie Seite 91 Nicht förderfähig sind u.a. Ausgaben für Betrieb, Wartung und Verbrauch der Solaranlagen, für die konventionelle bzw. ergänzende Heizungstechnik sowie für die sonstige Gebäudetechnik. Zuwendungen für Begleitforschungsvorhaben an Hochschulen bzw. sonstigen Forschungseinrichtungen sowie FuE-Vorhaben aus der gewerblichen Wirtschaft werden gemäß den jeweils geltenden Regelungen zur Projektförderung gewährt. Die Zuwendungen werden dabei im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Rechtsanspruch auf Zuwendung besteht nicht, die Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. 4. Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden? Auch aus Gründen des Klimaschutzes müssen künftig solarthermische Anlagen, auch in neuen Einsatzgebieten, zu einem höheren solaren Deckungsanteil als bisher möglich führen. Als neuer Schritt ist dabei ein solarer Deckungsanteil von 10-30% am Gesamtwärmebedarf bzw. bis 60% für Anlagen mit saisonaler Speicherung vorgesehen. Wobei sich die maximal zulässigen Wärmegestehungskosten am solaren Deckungsanteil orientieren. Wesentlich für die Projektauswahl sind neben der Einsparung fossiler Brennstoffe die zu erwartenden Kosten der mit der Solaranlage bereitgestellten solaren Wärme. Maßstab ist der Vergleich mit bereits realisierten Lösungen. Die solaren Nutzwärmekosten müssen dazu, je nach Anlagentyp und Größe sowie Anwendungsbereich, die in Abhängigkeit vom solaren Deckungsanteil festgelegten oberen Grenzwerte unterschreiten. Als Eckwerte sind 0,15 €/kWh bei 10% und maximal 0,30 €/kWh bei 60% solarem Deckungsanteil am Gesamtwärmebedarf festgelegt (siehe Grenzkostenberechnung in den Erläuterungen zum Förderkonzept; vgl. auch www.solarthermie2000plus.de) • Maßgebend sind ferner der Pilot- bzw. Demonstrationscharakter und die Multiplikatorwirkung der Vorhaben sowie eine ausgewogene Vielfalt von Nutzungs- und Anlagenvarianten zu den im Fördergegenstand genannten Anwendungsgebieten. • Bereits mit dem Fragebogen zur Vorauswahl ist ein prüffähiges Energiekonzept einzureichen, das die technisch-wirtschaftlichen und ökologischen Randbedingungen der Wärmeversorgung insgesamt darstellen soll. Erwartet wird bei zu fördernden Projekten im Gebäudebestand, dass die wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen zur Sanierung alter Heizungsanlagen sowie zur baulichen Energieeinsparung (Wärmeschutz nach EnEV) bereits durchgeführt sind oder zeitgleich als Eigenleistung durch den Antragsteller erbracht werden. Der verbleibende Wärme- bzw. Kältebedarf muss die Errichtung einer Solaranlage mit mindestens 100 m² Kollektorfläche rechtfertigen. • Die Antragsteller müssen sich zur Teilnahme am wissenschaftlichen Mess- und Auswerteprogramm über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren nach Errichtung der Anlage in Zusammenarbeit mit der dafür ausgewählten wissenschaftlichen Einrichtung bereit erklären und erforderliche Wartungs- und Optimierungsarbeiten mit eigenen Mitteln durchführen 5. Wie beantrage ich die Fördermittel? Die Projektauswahl erfolgt in einem mehrstufigen Begutachtungsverfahren. Zunächst ist bei Demonstrationsanlagen ein Fragebogen zur Vorauswahl sowie ein Energiekonzept zur Beurteilung der Eignung des Objektes einzureichen. Bei Anlagen Solarstudie Seite 92 mit Pilotcharakter ist die innovative Zielstellung und der vorgesehene Lösungsansatz in einer formlosen Projektskizze zu beschreiben. Erst nach fachlicher Begutachtung durch die begleitende Forschungseinrichtung und den Projektträger PTJ wird ggf. die förmliche Antragstellung empfohlen (Einzelheiten zum Ablauf siehe unter www.solarthermie2000plus.de). Ansprechpartner / Kontaktstellen Mit der Durchführung der Fördermaßnahme ist der Projektträger Jülich (PTJ) des BMU im Forschungszentrum Jülich beauftragt (www.fz-juelich.de/ptj). Anfragen bzw. Förderanträge sind zu richten an: Forschungszentrum Jülich GmbH Projektträger Jülich Geschäftsbereich Erneuerbare Energien 52425 Jülich oder direkt an: Projektträger Jülich (PTJ) Außenstelle Berlin Wallstraße 17-22 10179 Berlin ([email protected]) Fachliche Auskünfte erteilen auch die in die wissenschaftliche Begleitung und das Mess- und Auswerteprogramm eingebundenen Forschungseinrichtungen (Anschriften unter www.solarthermie2000plus.de). Die Erläuterungen zum Förderkonzept sind zu beziehen unter www.solarthermie2000plus.de bzw. bei der PtJ. 6. Kombination mit anderen Programmen Es ist möglich, investive Teile eines Gesamtvorhabens über das Marktareizprgramm und andere, eher innovative Teile desselben Gesamtvorhabens (z.B. Messprogramm) über dieses Förderkonzept zu fördern, jeweils unter Berücksichtigung der entsprechenden Förderbedingungen. 10.13 Vorhaben des Immissions- und Klimaschutzes einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien – Solarthermie in Sachsen 1. Wer wird gefördert? Programmpunkt Solarkollektoranlagen: antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts oder gemeinnützige, soziale, kirchliche und karitative Einrichtungen, keine Privatpersonen. Programmpunkt Anlagen zur energetischen Nutzung fester Biomasse (ausgenommen Einzelfeuerstätten) in Kombination mit der Errichtung einer Sonnenkollektoranlage: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die Eigentümer, Pächter oder Mieter der Flächen sind, auf denen das Vorhaben realisiert werden soll; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (kleine und mittlere Unternehmen gemäß EGVerordnung); Solarstudie Seite 93 ausgeschlossen sind hier: Antragsteller aus Kurorten sowie aus Kommunen, die den Status eines Kurortes anstreben und einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben In diesem Programmpunkt wird die Biomasseheizung über das Land Sachsen gefördert, die solarthermische Anlage über den Bund (BAFA). 2. Welche Förderung kann ich erhalten? Sie erhalten einen nicht rückzahlbaren Investitionskostenzuschuss. Gefördert wird u.a. die Errichtung von Sonnenkollektoranlagen sowie die Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung fester Biomasse (ausgenommen Einzelfeuerstätten) in Kombination mit der Errichtung einer Sonnenkollektoranlage. 3. Welche Voraussetzungen gibt es? Den Antrag auf Förderung müssen Sie vor Baubeginn stellen. Die Solaranlage muss in Südrichtung bzw. davon nicht mehr als 45° abweichend errichtet werden. Der Kollektor muss einen Mindestenergieertrag von 350 kWh je m² Kollektorfläche und Jahr haben. In den Kollektorkreislauf (ausgenommen sind Speicher- und Luftkollektoren) muss sowohl ein Zähler zur Erfassung der solaren Erträge (Wärmemengenzähler) als auch ein Zähler zur Erfassung der elektrischen Pumpenantriebsenergie (Elektroenergieoder Betriebsstundenzähler) eingebaut werden. Nicht gefördert wird die Errichtung von Anlagen zur Schwimmbaderwärmung sowie die Erweiterung von Sonnenkollektoranlagen. 4. Wieviel Geld bekomme ich für meine Solaranlage? Für die Errichtung einer Solarkollektoranlage erhalten Sie einen Zuschuss bis zu 200 EURO je m² installierter Kollektorfläche, maximal 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei der Teilnahme an einem einjährigen Messprogramm zur Erfassung der monatlichen Ertragswerte erhalten Sie einen zusätzlichen einmaligen Zuschuss von 150 EURO nach Übergabe der Messwerte Für die Errichtung einer Anlage zur energetischen Nutzung fester Biomasse (ausgenommen Einzelfeuerstätten) in Kombination mit der Errichtung einer Sonnenkollektoranlage erhalten Sie bis zu 100 EURO je kW Nennwärmeleistung bis zu 30 kW; bis zu 50 EURO je kW Nennwärmeleistung, die über 30 kW hinausgeht. Bei der freiwilligen Teilnahme an einem einjährigen Messprogramm zur Erfassung der monatlichen Ertragswerte erhalten Sie auch hier einen zusätzlichen einmaligen Zuschuss von 150 EURO nach Übergabe der Messwerte. 5. Wie beantrage ich die Fördermittel? Die Antragsunterlagen erhalten Sie beim Sächsisches Landesamt für Umwelt und Geologie Energieeffizienzzentrum Zur Wetterwarte 11 01109 Dresden Telefon: 0351 8928 158, Telefax: 0351 8928 159 e-Mail: [email protected] Die Vorhaben müssen bis Anfang Dezember des Jahres abgeschlossen und die Mittel beim Sächsischen Landesamt abgefragt sein. Die Richtlinie ist bis zum 31.12.2005 gültig. 6.Wann wird mir das Geld ausgezahlt? Die Fördergelder erhalten Sie nach Vorlage der Rechnungen sowie des Nachweises der Betriebsbereitschaft der Anlage ausgezahlt. Solarstudie Seite 94 11 Baurechtliche Bestimmungen Photovoltaikanlagen sind bauliche Anlagen im Sinne des Baurechts. Mit zunehmender Integration der Solarmodule in die Gebäudehülle erhöhen sich die baurechtlichen Anforderungen. Das öffentliche Baurecht stellt formell- und materiellrechtliche Anforderungen. Die formellrechtlichen Anforderungen betreffen die Baugenehmigung und die verwendeten Bauprodukte bzw. Bauarten einschließlich Standsicherheit und Brandschutz. Die materiellrechtlichen Anforderungen umfassen das Bauplanungsrecht, das Bauordnungsrecht und das Baunebenrecht, das Natur- und Landschaftsschutzrecht und das Denkmalschutzrecht. Im Bundes-Baugesetzbuch ist unter §1 Abs.5 Nr.7 die Nutzung regenerativer Energien ausdrücklich als Ziel erwähnt. Das Bauproduktgesetz regelt u.a. EU-Konformität mit CEKennzeichnung. Alle weiteren baugesetzlichen Anforderungen regeln die jeweiligen Landesbauordnungen (LBO). 11.1 Baugenehmigungspflicht und Baugenehmigungsverfahren: Die Bauordnung des jeweiligen Landes legt fest, ob beim Bau einer Photovoltaikanlage eine behördliche Genehmigung erforderlich ist. Grundsätzlich können vier verschiedene Verfahren in Frage kommen: Schlichte Genehmigungsfreiheit Freistellungs-, Anzeige- bzw. Kenntnisgabeverfahren Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Herkömmliches Baugenehmigungsverfahren Schlichte Genehmigungsfreiheit Ist ein Vorhaben schlicht genehmigungsfrei, wird die baurechtliche Zulässigkeit von der Behörde nicht überprüft. Der Bauherr und seine Beauftragten sind allein für die Einhaltung der öffentlichrechtlichen Vorschriften verantwortlich. In der Regel trifft dies für die Errichtung von Solaranlagen zu. Freistellungs-, Anzeige- bzw. Kenntnisgabeverfahren Das Freistellungs-, Anzeige- bzw. Kenntnisgabeverfahren ist ein Sonderverfahren für Wohngebäude bis zu einer bestimmten Größenordnung und bezieht sich sowohl auf deren Errichtung als auch auf deren Änderung. Damit kann auch der Einbau einer Photovoltaikanlage darunter fallen. Der Bauherr darf nicht einfach mit dem Bauen beginnen, sondern muss vorher ein (Freistellungs-, Anzeige- oder Kenntnisgabe-) Verfahren durchlaufen, bei dem er bestimmte Bauvorlagen und Nachweise einzureichen bzw. zu erstellen hat. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren Bei dem vereinfachten Baugenehmigungsverfahren prüft die Behörde nicht alle rechtlichen Vorschriften, sondern nur noch einen abschließenden Katalog besonders wichtiger Regelungen. Es reduziert sich nicht der Umfang der Vorschriften, die beachtet werden müssen, sondern nur der Prüfungsumfang. Herkömmliches Baugenehmigungsverfahren Trifft keiner der drei Fälle zu, ist die Errichtung einer PV-Anlage baurechtlich voll genehmigungspflichtig. Das bedeutet, dass ein herkömmliches Baugenehmigungsverfahren mit allen erforderlichen Unterlagen durchgeführt werden muss. Die Behörde prüft alle in Solarstudie Seite 95 Frage kommenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften und bescheinigt mit der Baugenehmigung deren Einhaltung. 11.1.2 Bauregeln und -richtlinien Photovoltaikanlagen unterliegen den Vorschriften über Bauprodukte und Bauarten, der Bauordnung des jeweiligen Landes. Diese regeln welche Bauprodukte wie eingesetzt werden können. Bei den Bauprodukten unterscheidet die Bauordnung: Geregelte Bauprodukte Nicht geregelte Bauprodukte Sonstige Bauprodukte Geregelte Bauprodukte Geregelte Bauprodukte entsprechen den technischen Regeln der Bauregelliste (BRL) A Teil 1 vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) und können direkt verwendet werden. Sie sind mit dem nationalen Ü-Zeichen oder dem europäischen CE-Zeichen gekennzeichnet. PV-Standardmodule sind bislang nicht als eigenständiges Bauprodukt in der Bauregeliste enthalten und gelten somit nicht als geregeltes Bauprodukt. Allerdings sind Bauprodukte aus Glas geregelt, so dass die Leitlinien u.U. sinngemäß für PV-Module angewandt werden können. Die Tragsicherheit und die Dauerhaftigkeit von Gießharz-Modulen oder mit EVA laminierten Modulen ergibt sich aus dem verwendeten Glas. Entscheidend ist deswegen, ob das Glas ein geregeltes Bauprodukt ist oder nicht. Geregelte Bauprodukte sind Spiegelglas, Gussglas (Drahtglas oder Ornamentglas), Profilbauglas, Einscheibensicherheitsglas (ESG), Mehrscheibenisolierglas und Verbundsicherheitsglas (VSG) mit PVB-Zwischenfolie. Nicht geregelte Bauprodukte Für nicht geregelte Bauprodukte gibt es keine technischen Baubestimmungen oder allgemein anerkannte Regeln der Technik. Bei diesen Bauprodukten muss die Verwendbarkeit für den vorgesehenen Zweck festgestellt werden. Dies geschieht durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine einmalige Zustimmung zur Verwendung im Einzelfall. Solarmodule aus nicht geregelten Bauprodukten wie teilvorgespanntes Glas (TVG) und chemisch vorgespanntes Glas können in bauaufsichtlich relevanten Konstruktionen dagegen nur mit Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall verwendet werden. Das ist bei den meisten Standard-Modulaufbauten der Fall, da üblicherweise TVG eingesetzt wird. Sonstige Bauprodukte Sonstige Bauprodukte haben keine sicherheitstechnische Bedeutung und benötigen deshalb keinen Verwendbarkeitsnachweis, um eingebaut werden zu dürfen, müssen aber die gleichen materiellen Anforderungen erfüllen, z.B. ausreichende Tragfähigkeit, Verkehrssicherheit, ausreichende Dauerhaftigkeit und Brandschutzauflagen. PV-Module mit mechanischer Befestigung, die keine weiteren konstruktiven Funktionen haben (z.B. für Aufdachmontage), gelten als sonstiges Bauprodukt. Bauarten werden ebenfalls unterschieden in: Geregelte Bauarten Nicht geregelte Bauarten Solarstudie Seite 96 Geregelte Bauarten entsprechen den allgemein anerkannten Regeln der Technik und dürfen ohne Anwendungsnachweis angewandt werden. Der Bauherr kann die maßgebenden Ausführungs- und Bemessungsnormen in der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) der Bundesländer nachschlagen. Nicht geregelte Bauarten weichen von anerkannten Regeln der Technik ab. Hier befindet sich der Bauherr in der gleichen Situation wie bei einem nicht geregelten Bauprodukt. Er ist verpflichtet, einen allgemeinen Verwendbarkeitsnachweis (allgemeine bauaufsichtliche Zulassung, allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis) oder eine Zustimmung im Einzelfall einzuholen. Die behördliche Zuständigkeit ist bei den nicht geregelten Bauprodukten und bei den nicht geregelten Bauarten gleich: Für die Erteilung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung ist das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in Berlin zuständig. Sie wird für fünf Jahre erteilt und gilt bundesweit. Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis erstellt ebenfalls das DIBt und eine Zustimmung im Einzelfall wird bei der Obersten Bauaufsichtsbehörde des Bundeslandes beantragt. Verwendbarkeitsnachweise sind mit hohem finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden. Nicht geregelte Bauprodukte und Bauarten sollten deshalb nur in Ausnahmefällen eingesetzt werden bzw. wenn die Zusatzkosten für die bauaufsichtlich geregelte Ausführung der Module und ihrer Unterkonstruktion höher sind als die Kosten für die Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall. 11.1.3 Technische Regeln Der Bauherr kann die maßgebenden Ausführungs- und Bemessungsnormen in der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) der Bundesländer nachschlagen. Alle Bundesländer haben darin die "Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen" (TRLV) des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) aufgenommen. Diese gelten für Verglasungen, die an mindestens zwei gegenüberliegenden Seiten durchgehend linienförmig gelagert sind. Allgemein muss an begehbaren Flächen eine Absturzsicherung vorgesehen werden, wenn die angrenzenden Flächen mehr als 1 m tiefer liegen. Raumhohe Fassadenverglasungen müssen daher in den oberen Stockwerken so konstruiert sein, dass Personen, die unsanft an die Verglasung stoßen, sich nicht verletzen oder gar hindurchstürzen können. Für diese zusätzlichen Anforderungen gibt es bisher noch keine allgemein anerkannte Ausführungsregel. Eine Zulassung oder Zustimmung im Einzelfall kann jedoch in den meisten Bundesländern bereits jetzt schon entfallen, wenn die "Technischen Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen (TRAV)" des DIBt eingehalten werden. Bestimmungen für Überkopfverglasungen Verglasungen im Überkopfbereich, welche mehr als 10° aus der vertikalen geneigt sind müssen den bautechnischen Regeln für 'Überkopfverglasungen' entsprechen. Glasdächer und Glaslamellen mit Photovoltaik befinden sich meist im Überkopfbereich und unterliegen daher diesen Anforderungen. Anforderungen an geeignete Gläser für Überkopfverglasungen Für Überkopfverglasungen ist nach den 'Technischen Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen (TRLV)' Verbundsicherheitsglas (VSG) aus Floatglas als untere Scheibe vorgeschrieben. Gemäß den technischen Regeln wird als geregeltes Solarstudie Seite 97 Bauprodukt nur Verbund-Sicherheitsglas (VSG) mit Zwischenfolien aus Polyvinyl-Butyral (PVB) anerkannt. Isolierverglasung mit PV im Überkopfbereich Bei Isolierverglasungen mit Photovoltaik im Überkopfbereich ist es einfach, diese Anforderung zu erfüllen, denn als obere Scheibe des Isolierglasaufbaus wird das Solarmodul verwandt und als untere Scheibe ein klassisches Verbundsicherheitsglas mit PVB-Folie eingesetzt. Isolierverglasungen mit PV können daher als geregeltes Bauprodukt eingesetzt werden. Einfachverglasung mit PV im Überkopfbereich Bei Einfachverglasungen ist in der Regel eine Genehmigung im Einzelfall erforderlich. Die Materialien, aus welchen Solarmodule gefertigt werden entsprechen nicht exakt denen der Technischen Richtlinie. Bereits die Abweichung im Verbundmaterial (EVA- statt PVB-Folie) führt dazu, dass Solarmodule nicht als 'Standard VSG-Glas' eingestuft werden. Aber auch die Gläser haben zum Teil andere Eigenschaften, so werden z.B. bei Standardmodulen ESG-Gläser eingesetzt, welche im VSG-Glas für Überkopfverglasungen nicht zulässig ist. Der Zulassungsprozess für geregelte Bauprodukte dauert in Deutschland jahrzehntelang, weil die Produkte einem langjährigen Baustandard entsprechen müssen, bevor sie 'ungeprüft' zugelassen werden. Daher sollte der Umstand, dass Solarmodule im Überkopfbereich nicht als 'geregelte Bauprodukte' gelten nicht abschrecken. Genehmigung im Einzelfall Für die Gebäudeintegration stehen Solarmodule zur Verfügung, welche zwar nicht als geregelte Bauprodukte gelten, jedoch die gleiche Tragfähigkeit wie Verbundsicherheitsglas besitzen und bereits für den Überkopfbereich zugelassen worden sind. Die Hersteller von Solarmodulen zur Gebäudeintegration besitzen vielfältige Erfahrung mit dem Genehmigungsverfahren im Einzelfall, welches aufgrund vorliegender Zertifikate häufig stark abgekürzt werden kann. Baunormen Folgende Baunormen gelten für Bauen mit Glas und sind sinngemäß auf Solarmodule anzuwenden: DIN 1249 Flachglas im Bauwesen DIN 181516 Teil 4 Einscheibensicherheitsglas-Anforderungen, Bemessung, Prüfung. Statik Der Befestigung der Gestelle auf Dächern kommt große Bedeutung zu. Die Generatoren bieten dem Wind eine Angriffsfläche und stehen meist auf hohen Gebäuden. Daher müssen z.T. beachtliche Windkräfte berücksichtigt werden. Die Wahl der Befestigung ist von der Statik des Daches abhängig. Ist das Dach zusätzlich belastbar oder nicht? Die Antwort findet sich bei vorhandenen Bauplänen in der Statikberechnung des Gebäudes oder muss bei einem Statiker eingeholt werden. Als Berechnungsgrundlage dient DIN 1055 Lastannahmen für Bauten: Baustoffe und Bauteile (Teil 1,4,5). Solarstudie Seite 98 Brandschutz Brandschutzmaßnahmen sollen die Entwicklung und Ausbreitung von Feuer verhindern. Der bauliche Brandschutz ist in den Landesbauordnungen und in DIN 4102 „Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“ geregelt. Die DIN 4102 teilt Baustoffe in Baustoffklassen A und B ein und Bauteile in Feuerwiderstandsklassen F. Weiterhin verlangt die Norm, dass Bedachungen gegen Flugfeuer und strahlende Wärme widerstandsfähig sein müssen. Als „harte Bedachung“ erfüllen PV-Module diese Bedingung. An PV-Fassaden werden in den Landesbauordnungen dieselben Anforderungen gestellt wie an nicht tragende Außenwände bzw. Außenwandbekleidungen aus Glas. Je nach Anwendungsfall, Gebäudehöhe und Abstand zu Nachbargebäuden müssen diese die Baustoffklasse A oder B 1 erfüllen und gegebenenfalls zusätzlich die Feuerwiderstandsklasse F 30 oder F 90. PV-Module setzen sich hauptsächlich aus nicht brennbaren Stoffen (Glas, Silizium, Aluminium), aber auch aus normal entflammbaren Stoffen (Harz, Kunststoffe) zusammen und können daher insgesamt am ehesten der Brandschutzklasse B 1 zugeordnet werden. Eine Einstufung in die Klasse A ist wegen der enthaltenen Kunststoffe nicht gegeben. Weiterhin ist selbst die niedrigste Feuerwiderstandsklasse F 30 nur mit großem Aufwand realisierbar. Daher ist eine Zustimmung im Einzelfall nötig, wenn an die Module spezielle brandschutzrechtliche Anforderung gestellt werden. 11.1.4 Richtlinien und Normen in der Elektrotechnik Die Normen für die Komponenten von PV-Anlagen, die Bauartzulassung sowie die Zertifizierung und Prüfung von PV-Modulen bzw. Wechselrichtern usw. werden vom Deutschen Institut für Normung (DIN) veröffentlicht. Die Normungsarbeit DIN/VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) wird auf dem Gebiet der Photovoltaik in Deutschland durch das Normungskomitee der Deutschen Elektrotechnischen Kommission (DKE) K373 "Photovoltaische Solarenergie-Systeme" koordiniert und wahrgenommen. Die weltweite Normung erfolgt durch die Internationale Elektrotechnische Kommission (IEC). Der zuständige Ausschuss für die Photovoltaik ist innerhalb des IEC das technische Komitee TC 82 "Solar Photovoltaic Energy Systems". Die Errichtung von Photovoltaikanlagen und deren Installation ist nach den bestehenden VDE-Bestimmungen, insbesondere den Normen VDE 0100 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 Volt" alle zutreffenden Teile, VDE 0105 Teil 100 "Betrieb von elektrischen Anlagen", VDE 0185 "Blitzschutz" alle zutreffenden Teile und VDE 0298 Teil 4 "Gummi-isolierte Leitungen mit Nennspannungen bis 450/750V" auszuführen. Speziell mit der Installation von PV-Anlagen beschäftigt sich die VDE 100 Teil 712 "Photovoltaik-Versorgungssysteme", die schon als IEC-Norm IEC 60364-7-712 erlassen ist und voraussichtlich 2005 als VDE-Norm vorliegt. 11.1.5 Sonstige Richtlinien und Regeln Die VDI-Richtlinie (Verein Deutscher Ingenieure) VDI 6012 Blatt 2 gilt als Einstiegsregelwerk in die Photovoltaik, welche auf wesentliche Normen verweist. Der Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) legt die technischen Richtlinien für den Netzanschluss und den Netzbetrieb fest. Für den Anschluss von PV-Anlagen an das öffentliche Stromnetz gilt die VDEW-Richtlinie "Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (400/230 Volt)". Die wesentliche Bedingung ist, dass PV-Anlagen ohne störende Rückwirkungen betrieben, die elektrischen Schutzfunktionen realisiert werden und die Stromversorgung anderer Kunden nicht beeinträchtigt wird. Solarstudie Seite 99 Die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des ständigen Netzbetreibers gelten für den Anschluss und Betrieb von Anlagen, die an das Niederspannungsnetz angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Unter anderen sind dies das Anmeldeverfahren, die Herstellung des Hausanschlusses, die Ausführung der Messeinrichtungen und der Überstromschutz. Die Regeln der Berufsgenossenschaft zum Unfallschutz sind bei der PV-Anlageninstallation die BGV A2 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel und dem PV-Anlagenbau (BGV C22 Bauarbeiten) zu beachten. Sie umfassen im wesentlichen den Personenschutz der am Bau und Installation beteiligten Gewerke. 11.2 Qualitätsnachweise für Module Für den Laien ist es schwierig, die Qualität eines Moduls zu beurteilen. Deshalb helfen ihm Prüfzeichen, eine gewisse Sicherheit in der Beurteilung zu finden. Die Zertifizierung der Prüfinstitute nach IEC ist allgemein anerkannt. Weitere Beurteilungskriterium sind die Produkt- u. Leistungsgarantiebedingungen, die Leistungstoleranz sowie die technischen Daten. 11.2.1 STC und Leitungstoleranz Die elektrischen Kenngrößen von Solarmodulen werden von den Herstellern unter StandardTest-Bedingungen (STC, engl.: standard-test-condition) ermittelt. Um verschiedene Zellen oder auch PV-Module miteinander zu vergleichen, wurden zur Bestimmung der elektrischen Daten einheitliche Bedingungen festgelegt, bei denen die Solarzellenkennlinie ermittelt wird: Einstrahlung von 1.000 Watt/m² Zellentemperatur von 25°C definiertes Lichtspektrum Bei der Modulherstellung schwanken die elektrischen Parameter technologisch bedingt um den Nennwert. Mit einer Toleranz von bis zu +/- 10% wird die Leistung vom Hersteller angegeben. Je geringer die Toleranz ist, umso kleiner sind die Mismatch-Verluste im Solargenerator. Deshalb sollte auf eine möglichst geringe Leistungstoleranz geachtet werden oder die Module müssen bei der Installation nachgemessen und sortiert werden. Zunehmend liefern die Hersteller auch die Messprotokolle mit den Flasherwerten für jedes Modul. So kann die Modulverschaltung optimiert werden. Die Kenngrößen sind aus den Datenblättern der Solarmodule ersichtlich, die zu jedem guten Angebot gehören. 11.2.2 Zertifizierung und Qualifikationstest Im Forschungszentrum der europäischen Kommission in Ispra (Italien) wurde ein spezielles Prüfverfahren für Module entwickelt. Die daraus resultierende Prüfvorschrift wurde im Jahr 1993 als Norm IEC 61215 der Internationalen Elektrotechnischen Kommission (IEC) übernommen und im Jahr 1995 als deutsche und europäische Norm DIN EN 61215 ratifiziert. Für amorphe Module wurde die Prüfvorschrift erweitert, um die Degradation des Zellmaterials zu berücksichtigen: IEC 61646 „Terrestrische Dünnschicht-PhotovoltaikModule Bauarteignung und Bauartenzulassung“. In Deutschland wird die Modulzertifizierung beim TÜV Rheinland e.V. und beim VDE Prüf- und Zertifizierungsinstitut durchgeführt. Module, die diese Prüfung durchlaufen haben, gelten als sehr zuverlässig und langlebig. Zur Modulzertifizierung werden acht Module zufällig aus der Fertigungsstraße gewählt. Ein Modul wird zur Kontrolle verwendet, während die anderen sieben Module verschiedenen Solarstudie Seite 100 Prüfverfahren unterzogen werden. Diese Module werden dann den folgenden Tests unterzogen: Sichtprüfung Leistung unter verschiedenen Bedingungen (bei STC und geringer Einstrahlung) Prüfung der Isolationsfestigkeit Messung der Temperaturkoeffizienten Dauertest unter Freilandbedingungen Hot-Spot-Dauerprüfung Temperaturwechselprüfung und UV-Test Luftfeuchte/Frost-Prüfung, Feuchte/Wärme-Prüfung Festigkeitsprüfung der Anschlüsse Prüfung der mechanischen Belastbarkeit und Verwindungstest Hageltest Bei Standardmodulen ist die Zertifizierung nach IEC 61215 bzw. IEC 61646 üblich. Bei Spezial- und Sondermodulen ist die Zertifizierung wegen der hohen Kosten für eine solche Prüfung und der geringeren Stückzahl der Module eher selten. Hier bietet das VDE Institut als anerkanntes NSI (National Supervising Inspectorate) für PV GAP (Global Approval Programm for Photovoltaics) eine weitere Variante der Prüfung an. Die Aufgabe von PV GAP ist es, Qualitätsstandards und Anerkennungsverfahren für die Leistungsfähigkeit von PV-Produkten, Komponenten und -Systemen zu entwickeln um die Qualität und Zuverlässigkeit dieser Produkte sicherzustellen. Zu den Mitgliedern von PV GAP gehören führende Hersteller der Solarindustrie, Industrieverbände, Energieversorgungsunternehmen (EVU), Forschungsinstitute sowie öffentliche Institutionen wie beispielsweise die Weltbank. PV GAP-Verfahren zur Anerkennung von Photovoltaik-Produkten und deren Hersteller 1. Voraussetzung ist eine Zertifizierung nach ISO 9000 mit dem relevanten technischen Scope und den betriebseigenen Prüfeinrichtungen zur Prüfung von Photovoltaik-Produkten. 2. Das Supervising Inspectorate SI (VDE-Institut) überprüft die Prüfeinrichtungen sowie die Aufzeichnungen und gibt dem Hersteller ggf. Empfehlungen, um die Übereinstimmung mit den anerkannten Verfahren sicherzustellen. 3. Wenn der Hersteller die Anforderungen des SI bzgl. der Prüfeinrichtungen und der Aufzeichnungen erfüllt, werden die Prüfungen, die vom Hersteller unter Aufsicht des SI durchgeführt werden, anerkannt und es sind keine weiteren Prüfungen durch externe Laboratorien erforderlich. 4. Prüfungen, die der Hersteller nicht in seinen eigenen Laboratorien durchführen kann, werden in den Laboratorien des SI durchgeführt. Die für die anfängliche Bestätigung der Qualifizierung des Herstellers anfallenden Kosten belaufen sich auf ca. 50% der Kosten, die ein Hersteller bezahlen würde, wenn er die Prüfung von PV-Modulen in einem unabhängigen Laboratorium durchführen lassen würde. Solarstudie Seite 101 Leider sagt die Messung unter STC-Bedingungen wenig über die tatsächliche Betriebsleistung der Module aus. Die Nennleistung wird in den seltensten Fällen erreicht. Sinnvoll wäre es, Durchschnittsleistung oder Ertrag bei tatsächlichen Betriebsbedingungen (Freilandbedingungen) anzugeben. Dazu wäre eine Messung und Wichtung des Wirkungsgrades bei verschiedenen Einstrahlungen und Temperaturen erforderlich. Inzwischen arbeiten verschiedene Institute in der Welt an standardisierten Verfahren zur Ermittlung des Energieertrags unter Freilandbedingungen. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang die Norm DIN EN 50380 „Datenblatt- und Typenschildangaben von PV-Modulen“. In dieser Norm wird vorgeschrieben, dass die Temperaturfaktoren und Teilleistungen bei 800 W/m² und 200 W/m² angegeben werden müssen. Mit diesen Daten kann mit Simulationsprogrammen der Betriebswirkungsgrad der Module berechnet werden. Der Planer sollte darauf achten, dass die Hersteller die Datenblattangaben entsprechend dieser Norm machen. 11.2.3 „Blauer Engel“ Seit 1. Juni 2004 müssen Solarthermieanlagen, wenn sie gefördert werden sollen, das Umweltprüfzeichen „Blauer Engel“ aufweisen. Der jährliche Kollektorertrag (Jahresenergieertrag) Qkol bezogen auf einen solaren Deckungsanteil von 40 % muss mindestens 525 kWh/m2 betragen (Flächenbezug entsprechend DIN V 4757-4). In den Kollektoren dürfen als Wärmeträgermedium keine halogenierten Kohlenwasserstoffe eingesetzt werden. Das Wärmeträgermedium darf zudem keine Inhaltsstoffe enthalten, - die aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 14 ChemG als gefährlich eingestuft wurden, - die in der „Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe“1) in seiner jeweils gültigen Fassung in die Wassergefährdungsklasse 2 oder 3 (WGK 2 oder WGK 3) eingestuft sind, - die nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in jeweils gültiger Fassung eine Kennzeichnung erforderlich machen, (Grundlage hierfür ist die Definition „Gefährlicher Stoff/Gefährliche Zubereitung“ entsprechend § 3a Chemikaliengesetz), - die eine Kennzeichnung „umweltgefährlich“ gemäß der jeweils gültigen EGVerordnung erforderlich machen Die zur Dämmung der Kollektoren eingesetzten Stoffe dürfen nicht unter dem Einsatz halogenierter Kohlenwasserstoffe hergestellt sein. Die Dämmstoffe dürfen ferner keine Bestandteile enthalten, deren Ausgasungen bei maximaler Stillstandtemperatur nach DIN V 4757-3, Stagnationstemperatur nach EN 12975-1 - aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 14 ChemG als gefährlich eingestuft wurden, - nach der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in jeweils gültiger Fassung eine Kennzeichnung erforderlich machen, (Grundlage hierfür ist die Definition „Gefährlicher Stoff/Gefährliche Zubereitung“ entsprechend § 3a Chemikaliengesetz), - eine Kennzeichnung „umweltgefährlich“ gemäß der jeweils gültigen EG-Verordnung erforderlich machen Die Kollektoren und die dabei eingesetzten Materialien müssen in Bezug auf Sicherheit und Haltbarkeit den Anforderungen der einschlägigen Normen, insbesondere der Normen DIN V 4757-3 sowie pr EN 12975-2, und den gesetzlichen Vorschriften genügen. Solarstudie Seite 102 Die Zeichennehmer müssen sich verpflichten, die mit dem Umweltzeichen gekennzeichneten Produkte und die darin eingesetzten Materialien zurückzunehmen und einer Wiederverwertung zuzuführen. Diese Verpflichtung ist in der Betriebsanleitung anzugeben. In der dem Sonnenkollektor beigefügten Betriebsanleitung ist das Sicherheitsdatenblatt nach 91/155/EWG über den zu verwendenden Wärmeträger beizufügen. Außerdem müss über das Beschichtungsverfahren des Absorbers informiert werden. 12 „Vellmarer Weg“ – Solaranlagen als Pflicht Viele Städte und Gemeinden würden gerne besondere Regeln für einen klima- und umweltschonenden Städtebau schaffen – zum Beispiel Vorgaben zur Solarwärmenutzung in Bebauungspläne aufnehmen. Aus Unsicherheit und fehlendem Mut wird oft dennoch nicht gehandelt. Auf der einen Seite bestehen (falsche!) Befürchtungen, eine energievernünftige Baupolitik sei nicht im wirtschaftlichen Interesse der Bauherren. Auf der anderen Seite wird Rechtsunsicherheit ins Feld geführt. So bestehen Kontroversen darüber, ob Kommunen im Rahmen der Bauleitplanung Kompetenzen für Maßnahmen des Klimaschutzes haben. Daraus resultierende Befürchtungen sind zwar nachvollziehbar, sollten engagierte Kommunen aber nicht vom Handeln abhalten. Die Nutzung Erneuerbarer Energien und der Klimaschutz sind seit 1998 städtebauliche Ziele im Sinne des Baugesetzbuchs (BauGB). So fordert § 1 Abs. 5 S. 2 Nr. 7 BauGB, dass “bei der Aufstellung der Bauleitpläne (...) die Belange des Umweltschutzes, auch durch die Nutzung erneuerbarer Energien, (...) sowie das Klima” zu berücksichtigen sind. Um diese Ziele zu verwirklichen, kommt als eine Minimalanforderung die Nutzung der Solarenergie zur Brauchwassererwärmung und Raumheizung für jeden Neubau in Betracht. Einige Städte und Gemeinden, besonders in Hessen, haben das Recht, eine Solar-Pflicht durch ein einziges Gesetz bzw. eine einzige Satzung für das ganze Stadtgebiet einzuführen. Sachsens Landesbauordnung kennt keine derartige Befugnis für die Städte und Gemeinden. Ein Beispiel für eine Lösung dieses Problems ist der sogenannte "Vellmarer Weg", eine politische Initiative, die von der Kommunalpolitik ausging und Modell für die "große Politik" werden kann. Den Vellmarer Weg einer Solar-Pflicht für Neubaugebiete können alle deutschen Kommunen gehen. Als Instrumente stehen der städtebauliche Vertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) und die Festsetzung im Bebauungsplan (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) zur Verfügung. Als rechtlich sicher gilt der städtebauliche Vertrag nach Vellmarer Vorbild, aber auch solare Pflichten im Bebauungsplan werden als zulässig angesehen. Kleinstädte und Gemeinden in ganz Deutschland sollten in Neubaugebieten städtebauliche Solarverträge zwischen Bauherren und Kommune zum Abschluss bringen. Bei entsprechendem Verhandlungsspielraum und -geschick kommen als Alternative zu baurechtlichen Festsetzungen öffentlich- bzw. privatrechtliche Vereinbarungen mit den Bauherren in Betracht: so der städtebauliche Vertrag (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 BauGB) und die Vereinbarung im Grundstückskaufvertrag. Beide Vertragsformen verlangen allerdings nach einer angemessenen Gegenleistung der Stadt für die Bauherren. Diese kann sowohl in einem Baukostenzuschuss als auch in anderen Leistungen zu sehen sein, die den Bauherren Vorteile versprechen. Vorstellbar ist zum Beispiel, im Gegenzug für die Vereinbarung einer Solarwärmenutzung die Kosten für eine umfassende Energieberatung und wärmeschutzbezogene Betreuung in der Planungs- und Bauphase durch die Stadt zu übernehmen. Im einzelnen ist im städtebaulichen Vertrag folgendes festgehalten: § 2 Leistungen des Bauherren Solarstudie Seite 103 1. Der Bauherr verpflichtet sich, eine Solarwärmeanlage zu erstellen. Anstelle von Solarwärmeanlagen sind alternative Anlagentechniken ausnahmsweise zulässig, wenn durch diese die gleiche Reduzierung des CO2-Ausstosses erreicht wird, wie mit den in Abs. 2 und 3 geforderten Anlagen. Dieses ist von einem Energieberater durch ein geeignetes Rechenverfahren nachzuweisen. Wärmepumpenheizungen, die nachweislich mit regenerativ erzeugtem Strom betrieben werden sowie Biomassezentralheizungen werden ohne weiteren Nachweis anerkannt. 2. Für nach Süden ausgerichtete Häuser gilt: im Jahresmittel müssen min. 50 % der Energie für die Brauchwassererwärmung und min. 10 % der Energie für die Raumheizung durch solare Strahlungsenergie gewonnen werden, wenn die Firstrichtung des geplanten Gebäudes von Ost nach West verläuft. Diese Ausrichtung liegt vor, wenn die First um nicht mehr als 45 ° von der Ost-West-Achse abweicht. Die genannten Deckungsraten können ausnahmsweise unterschritten werden, wenn durch bauliche Gegebenheiten die Erfüllung der Zielwerte einen unverhältnismäßig großen Aufwand erfordert. In diesen Fällen sollte aber eine Gesamtdeckungsrate von 20 % erreicht werden. Die Anlagendimensionierung ist von einem Energieberater durch ein geeignetes Rechenverfahren nachzuweisen. 3. Für Häuser mit anderer Firstrichtung gilt: im Jahresmittel müssen min. 40 % der Energie für die Brauchwassererwärmung durch solare Strahlungsenergie gewonnen werden, wenn die Firstrichtung des geplanten Gebäudes um mehr als 45 ° von der Ost-West-Achse abweicht. Bei dieser Ausrichtung des Gebäudes entfällt die Verpflichtung, Energie für die Raumheizung durch solare Strahlungsenergie zu gewinnen." 3.a Für den Geschosswohnungsbau (drei Wohnungen und mehr) gilt ein Jahresmittelwert von mindestens 30 % des Energiebedarfs zur Warmwasserbereitung durch solare Strahlungsenergie. 13 Denkmalschutz Grundsätzlich gilt: eine Solaranlage auf einem denkmalgeschützten Gebäude, in einer Gesamtanlage oder in der Umgebung eines Kulturdenkmals ist immer genehmigungspflichtig. Dies gilt auch für bauliche Anlagen in der Nähe, wenn sich die Veränderung auf das Erscheinungsbild des Denkmals auswirkt. Der Betreiber einer Solaranlage sollte also bedenken, dass er zwar meist keine Baugenehmigung braucht, möglicherweise aber eine Genehmigung aus der Sicht des Denkmalschutzes. Er sollte darlegen können, dass zum einen die optische Beeinträchtigung nicht erheblich ist und dass zum anderen Solaranlagen in der heutigen Zeit zur Standardausstattung von Gebäuden wie z.B. Antennen, Lärmschutzfenster oder Garagen gehören. Baudenkmäler stehen in der Denkmalschutzliste, die bei der "Unteren Bauaufsichtsbehörde", oft zugleich die "Untere Denkmalschutzbehörde", eingesehen werden kann. Es empfiehlt sich, frühzeitig in den Dialog mit der Baubehörde einzutreten. Kommen Erneuerbare Energien dabei mit historisch wertvollen Gebäuden in Berührung, nehmen die Akzeptanzschwierigkeiten zu. Um Solartechnik in denkmalgeschützte Gebäude zu integrieren, bedarf es sehr viel Sensibilität seitens des Planers. Die Anliegen des Denkmalschutzes und der umweltgerechten Energiegewinnung sind vereinbar. In jedem Einzelfall gilt es abzuwägen, ob Bedingungen geschaffen werden können, die dem Schutz des Baudenkmals gerecht werden aber auch seine sinnvolle zeitgemäße Nutzung ermöglichen. Solarstudie 13.1 Seite 104 Kriterien aus Sicht der Denkmalschutzbehörde Beispiele aus Sachsen zeigen, dass Solardächer durchaus mit dem Denkmalschutz vereinbar sind - wenn die Behörden mitspielen und ein intelligente Lösung angeboten wird. Auf einer Tagung der evangelischen Akademie im Juni 2003 zu diesem Thema wurden aus Sicht der Denkmalschutzbehörde einige Kriterien genannt, die bei Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden zu beachten sind. Wie ist die hinzuzufügende Kubatur und Flächenausdehnung der Anlage beschaffen und wie wirkt sich diese auf die bislang ungestörte (?) Flächigkeit des Daches aus? Wie wirkt sich die neue Farbigkeit der Anlage auf das bisherige Erscheinungsbild des Daches aus (gravierender bei Ziegeldächern, etwas verträglicher bei Zinkstehfalz- und Schieferdächern)? Führt der Oberflächenglanz der Anlage zu weithin sichtbaren fremden Spiegelungen? Gegenteilige Indikationen für die Installation solcher Anlagen sind in Abhängigkeit von den vorgenannten Kriterien insbesondere gegeben bei: gestalteten Dächern im Gegensatz zu unverbaut belassenen Dachflächen (Gaupenanordnungen, -reihungen, Dachdurchdringungen, Flächenverschnitt, Kleingliedrigkeiten), besonderem Architekturwert des betroffenen Gebäudes (kunstgeschichtliche Bedeutung, besondere gestalterische Absicht / Ausgewogenheit, Solitärcharakter des Gebäudes) besonderer städtebaulicher oder landschaftsgestaltender Bedeutung des Gebäudes in einem höheren Zusammenhang, insbesondere bei vorliegender Fern- bzw. Dominantenwirkung. Des weiteren sind auch technische Fragen zu klären wie: Werden nennenswerte neue Dachlasten in das Tragwerk eingebracht und sind diese von der Konstruktion problemlos aufnehmbar? Werden gebäudeintern neue Leitungsführungen o. a. technische Einbauten nötig, die zu Denkmalunverträglichkeiten führen können? Können die sich ergebenen konstruktiven Anschlüsse der Anlage an die Dachhaut dauerhaft risikolos ausgeführt werden? Wie und mit welchem Aufwand ist die Anlage zu Reparatur- und Wartungszwecken erreichbar? Schließlich ist die Frage der Reversibilität zu klären: Ist der Eingriff nur für eine Reihe von Jahren beabsichtigt? Wenn nicht, auf welche Zeit ist die Funktionsdauer der Anlage aus technischen Gründen ohnehin begrenzt? Ist der Vorzustand, wann auch immer, vollständig wieder herstellbar? Wenn ja, mit welchem Aufwand? Als Fazit ist demzufolge festzustellen, dass Beeinträchtigungen solcher Art umso leichter zu tolerieren sind: je weniger bedeutsam der Wert des betroffenen Kulturdenkmales ist – entweder per se oder aber in einem bestimmten Zusammenhang, je weniger auffällig die Anlage für das Erscheinungsbild bzw. die Erlebbarkeit des Denkmales ist Solarstudie Seite 105 oder im Umkehrschluss je anspruchsvoller gestaltet sie ist, wenn sie nun einmal nicht übersehen werden kann oder soll! Viele der von den Denkmalschützern angesprochenen Probleme lassen sich heute durch die Auswahl geeigneter Materialien leicht aus dem Weg räumen. So ist es heute problemlos möglich, die Rasterung von Modulen dem Gebäude anzupassen. Auch die verfügbare Farbpalette von Solarmodulen erweitert sich ständig. Die technologisch möglichen Farben von kristallinen Siliziumzellen reichen von blaugrün über goldgelb bis magentarot. Es gibt gänzlich schwarze Module, sogar in matter Ausführung, die farblich sowie von den Reflexionseigenschaften kaum einen Unterschied bei diesen Modulen zum Schiefer mehr erkennen lassen. Es gibt Befestigungssysteme für Modullaminate, die wie eine gewöhnliche Ziegeldeckung funktionieren und ohne sichtbare Gummiteile auskommen. Das garantiert lange Regendichtigkeit sowie Haltbarkeit. 13.2 Problemfelder im Bereich von Denkmalschutz und Solarenergie 13.2.1 Zielkonflikt Baudenkmale konfrontieren die am Bau Beteiligten mit besonders anspruchsvollen Anforderungen an die Integration der technischen Elemente. Geht es den einen um die Ansprüche an Energieeinsparung im Interesse des Klimaschutzes, so den anderen um ein ästhetisch befriedigendes Erscheinungsbild von Bauwerken. Der Anteil der denkmalgeschützten Gebäuden liegt zur Zeit bei drei bis fünf Prozent der Bausubstanz in Deutschland. Auch wenn der Anteil der Baudenkmale gemessen an der Gesamtheit des Gebäudebestandes nur gering ist, so ist es für den betreffenden Bauherren und Besitzer eines Baudenkmales meistens das einzig in Frage kommende Gebäude, an dem er eine Solaranlage integrieren kann. Er entscheidet sich mit seinem Engagement für die Solartechnologie nicht gegen sein Baudenkmal, sondern möchte einen Beitrag zum Klimaund Umweltschutz leisten. Die Argumente der Bauherren für den Einsatz von Solartechnologie in denkmalgeschützten Gebäuden sind: den Lebenskomfort – auch im öffentlichen Interesse - zu verbessern (im Hinblick auf die umweltentlastende Wirkung der energieerzeugenden Anlagen), die wirtschaftliche Konkurrenzfähigkeit zu sichern (in diesem Sinne wäre eine Photovoltaik-Anlage als Prestigeobjekt zu betrachten, das das Gebäude ‚veredelt’), die Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes zu gewährleisten (zum Beispiel bei einem Haus ohne Netzanschluss) oder eine Solaranlage in der heutigen Zeit zur Standardausstattung von Gebäuden zu zählen (wie auch Antennen, Isolier- oder Lärmschutzfenster oder Garagen). 13.2.2 Kommunikation Ein weiteres Konfliktfeld zwischen Genehmigungsbehörden und Bauwilligen eröffnet sich in der Kommunikation zwischen den Entscheidungsträgern. Die Behörden werden zu spät eingeschaltet. So geschieht es häufig, dass Hauseigentümer eine solartechnische Anlage auf dem Dach ihres Gebäudes installieren ohne darüber informiert zu sein, dass sie dafür eine denkmalrechtliche Genehmigung brauchen. Vielen Bauherrn sind die verfahrensrechtlichen Systeme der Unterschutzstellung von Denkmalen nicht geläufig. Welches System angewendet wird, variiert in den einzelnen Bundesländern. Zähes Ringen um eine für beide Seiten akzeptable Lösung - nicht selten auf politischer Ebene ausgetragen - führt zu Verzögerungen im Projektablauf. Solarstudie Seite 106 13.2.3 Wissensdefizite Dass die Auseinandersetzungen zwischen Denkmalschutzbehörden und solar engagierten Bauherren so hart geführt werden, liegt auch an den Wissensdefiziten, die auf beiden Seiten noch bestehen. Während die Bauherren oftmals Experten in der Anwendung von Solartechnologie sind, sind sie unsicher, wie ihr Baudenkmal in seinem kulturellen Wert einzuordnen ist. Umgekehrt sind die Vertreter des Denkmalschutzes bewandert in der kunstund baugeschichtlichen Bedeutung des Kulturgutes, ihnen fehlt jedoch häufig das „Knowhow" in der Solartechnologie. 13.2.4 Nicht-Akzeptanz Die Denkmalschützer und Denkmalpfleger haben meistens Probleme, Photovoltaikmodule oder thermische Kollektoren an den Baudenkmalen zu akzeptieren. Dies führt zu einem weiteren Grund, der die Auseinandersetzung mit dem Thema Solartechnologie und Denkmalschutz interessant macht: die Kriterien für eine ästhetische Gestaltung von Bauwerken mit Solarpaneelen. Im Interesse des Denkmalschutzes dienen diese Kriterien dem Erhalt des baukulturellen Erbes. In Denkmalschutzprojekten werden diejenigen Entscheidungsgründe definiert, nach denen Solarflächen in Dach und Fassade als verträglich (und damit ästhetisch gelungen) oder inakzeptabel gelten. Die Kriterien des Denkmalschutzes machen die Anforderungen an Solarpaneele als Bauelemente, die mehr als ein technisches Zubehör oder teures Dekor am Gebäude sein sollen, offenkundig. Damit zeigen sich auch die Perspektiven auf, die Solarpaneele im Kontext der Baukultur haben können. 13.2.5 Kirchen mit gutem Beispiel Gerade im Bereich der Kirchen, die traditionell große und ideal ausgerichtete Dächer haben und andererseits meistens Denkmale sind, gibt es bemerkenswerte Initiativen und hervorragende Beispiele zur Nutzung erneuerbarer Energien. Auf oben genannter Tagung meinte ein Kirchenvertreter denn auch: „Deshalb sind wir grundsätzlich nicht bereit, eine lediglich puristisch-antiquarische Denkmalpflege als Rechtfertigung eines Generalboykottes für erneuerbare Energiegewinnung an uns überkommenen kirchlichen Bauten anzuerkennen, ebenso wenig natürlich zitierbare Negativbeispiele von Solaranlagen aus dem nichtkirchlichen Bereich. Vielmehr sind wir sogar von der Überzeugung geleitet, dass Bewahrung der Schöpfung noch höherrangiger ist als die von uns intensiv betriebene Bewahrung der kirchlichen Baudenkmäler.(...) Wer sich für Denkmale einsetzt, muss sich auf für Frieden, natürlich, und für Ökologie stark machen. Umweltschutz als besten Denkmalschutz zu apostrophieren ist demzufolge mehr als ein nur plakativer Slogan. Umweltaspekte sind also künftig ebenso selbstverständlich in eine kirchbauliche Planung einzubeziehen wie Statik oder Bauphysik. (...)Angesichts der dargestellten Entwicklung geht es nicht darum, ob überhaupt Solaranlagen auf kirchlichen Gebäuden errichtet werden dürfen, sondern lediglich um Entscheidungen hinsichtlich des wo und wie. Immerhin stammt von Erfolgsarchitekt Sir Norman Foster das Urteil: „Solararchitektur ist keine Frage der Mode, sie ist eine Frage des Überlebens!" (...)In diesem Zusammenhang sei an die Entwicklungsgeschichte der Bedachungsmaterialien erinnert: Grasnarbe, Steinplatten, Holzschindeln und Reet wurden abgelöst von keramischem Bedachungsmaterial und Naturschiefer und diese später von Blechen, auch von Pappen und Kunststoffen. Selbst auf höchst bedeutsamen kirchlichen Baudenkmälern ist Wechsel der Dacheindeckungen nachweisbar. Erst vor wenigen Jahren haben wir zum Beispiel das über Jahrhunderte hinweg Schiefer deckte Dach immerhin des Freiberger Doms durch Kupferblech ausgetauscht. Und nunmehr wurde und wird eben, zunehmend erfolgreich, an der Solarstudie Seite 107 Kombination der Funktionen von Fachdeckung und Solarstromerzeugung gearbeitet. Wir werden uns auch daran peu à peu gewöhnen!“ 14 Versicherung Einschluss in die Gebäudeversicherung Solaranlagen gelten heute gemeinhin als wetterfest. Mit den Jahren aber steigt die Anfälligkeit. Dann können Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Regen wichtige Teile beschädigen. Zu den gravierendsten Schäden gehören die Zerstörung der elektrischen Anlage durch Blitzschlag oder Wasser. Die zweite große Gefahr ist der Bruch einer Kollektorscheibe oder einer Solarzelle durch Hagel. Auch bei Sturm sowie durch Überspannung oder Feuer kann die Solar-Technik in Mitleidenschaft gezogen werden. Es empfiehlt sich, die Solaranlage hinsichtlich solcher Sachschäden in die Wohngebäudeversicherung aufzunehmen. In diesem Fall wird sie als Teil des Gebäudes angesehen und der Wert des Hauses entsprechend angepasst. Bauherren können die Anlage von Beginn an in die Versicherung einkalkulieren. Für den Besitzer eines mit Solartechnik nachgerüsteten Hauses, erhöht sich mit dem erweiterten Schutz die Versicherungsprämie. Bestehende Verträge sollte man überprüfen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Haftpflicht gegen Schäden bei Dritten Die gesetzliche Haftpflicht regelt Schäden, die beim Errichten oder Betreiben einer Solaranlage Dritten zugefügt werden (Personen-, Sach-, Vermögensschäden).Voraussetzung ist, dass die Anlage auf dem eigenen Dach vorher gemeldet worden ist. Eventuell erhöht sich die dadurch Prämie. Spezielle Solarversicherung Einen erweiterten Versicherungsschutz bieten so genannte Allgefahrenversicherung. Diese decken auch Diebstahl, Vandalismus und Marderbisse ab. Inbegriffen sind zudem Materialund Konstruktionsfehler sowie Mängel bei der Ausführung. Die Versicherungsleistung lässt sich in der Regel auf die individuelle Situation anpassen und die gewünschte Höhe der Selbstbeteiligung frei wählen. So kann der Hausbesitzer festlegen, ob es im Schadensfall nur eine Entschädigung für Reparatur oder Wiederbeschaffung gibt, oder ob auch die entgangene Einspeisevergütung ersetzt werden soll. Weiterer wichtiger Bewertungsmaßstab sind die Kosten für ein Gerüst. Bei einem mehrstöckigen Gebäude ist es sinnvoll, diese in die Police mit aufzunehmen. Ebenfalls zu klären ist, ob Handwerkerlohn sowie Aufräum- und Entsorgungsgebühren inbegriffen sein sollen. Manche Anbieter bieten einen umfassenden Versicherungsschutz für Solarstromanlagen ihren Kunden beim Kauf der Anlage an. Die Versicherung deckt im Schadensfall Wiederherstellungskosten und Ertragsausfälle ab. Zum Beispiel können Besitzer von Photovoltaikanlagen mit Komponenten der Solar-Fabrik mit dem neuen ,Vollkasko’-Angebot zukünftig Risiken durch externe Einflüsse ausschließen. Die Allgefahrenversicherung bietet Schutz beispielsweise bei Schäden durch Sturm und Hagel, Frost und Schneedruck sowie Brand oder Blitzschlag. Technisches Versagen oder Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern, Fahrlässigkeit, Diebstahl oder Vandalismus sind ebenfalls abgedeckt. Damit geht die Versicherung über die Leistungen einer Wohngebäudeversicherung hinaus. Solarstudie 15 Seite 108 Umweltverträglichkeit von Solarenergie Seit vielen Jahren kursiert bereits das Gerücht, dass Photovoltaikanlagen während ihrer Lebensdauer nicht die Energie wieder hereinspielen, die für ihre Herstellung benötigt wird. Um dieses Gerücht ein für alle mal aus der Welt zu schaffen: Dies ist schlicht und einfach falsch. Wer dieses Gerücht in die Welt gesetzt hat, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Der Wunsch, die erneuerbaren Energien auszubremsen spielte aber mit Sicherheit eine große Rolle bei den Personen, die dieses Gerücht mit Vorliebe verbreiteten. Grundsätzlich ist es eine sinnvolle Sache, sich mit der Frage auseinander zusetzen, wie lange ein regeneratives Energiesystem zur Erzeugung der Energie bzw. zur Substitution der Menge konventioneller Energie braucht, die für deren Herstellung benötigt wurde. Denn diese Energie wird heute noch zum großen Teil aus fossilen oder atomaren Energieträgern bereitgestellt. Wie effektiv die Verwendung von Solarenergie hinsichtlich der Umweltverträglichkeit ist, und somit zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt, hängt im wesentlichen von drei Faktoren ab: 1. Energie-Amortisation und Erntefaktor 2. Bei der Produktion verwendete Materialien 3. Recycling und Entsorgung von Solaranlagen Gebäudeintegrierte Solarsysteme sind besonders energieeffizient, weil der Materialaufwand für die Aufständerung oder die nötige Gestaltung der Aufstellfläche wegfällt. 15.1 Energetische Amortisation und Erntefaktor 15.1.1 Energie-Amortisation von Photovoltaik-Anlagen Als energetische Amortisation (engl. pay-pack time) bezeichnet man die Zeit, die eine Solaranlage braucht, um die Energiemenge einzuspielen, die für ihre Herstellung nötig war. Nur wenn die Amortisationszeit kleiner als die Lebensdauer ist, sieht die Bilanz positiv aus. Der kumulierte Energieaufwand gibt an, wie viel Primärenergie für die Herstellung, Nutzung und Beseitigung einer Anlage anfällt. Er hängt stark von der Produktionsweise, der Auslastung der Fabrikanlagen sowie weiterer Faktoren ab. Bei der Photovoltaik spielt das Zellenmaterial eine entscheidende Rolle. Durch rationellere Herstellungsverfahren ist der Energieaufwand in den letzten Jahren deutlich gesunken. Laut einer Studie der TU Berlin haben PV-Anlagen folgende Amortisationszeiten: mit Zellen aus amorphem Silizium: 17 bis 41 Monaten mit Zellen aus polykristallinem Silizium: 25 bis 57 Monate mit Zellen aus monokristallinem Silizium: 48 bis 75 Monate. Der Erntefaktor gibt an, wie oft die PV-Anlage im Laufe ihrer Lebenszeit die Energie einspielt, die zur Herstellung nötig war. Solaranlagen haben eine geschätzte Lebensdauer von 25 bis 30 Jahren. Erntefaktor: amorphes Silizium zwischen 8,6 und 21 Solarstudie Seite 109 polykristallines Silizium zwischen 6,2 und 14 monokristallines Silizium zwischen 4,8 und 7,4 Gebäudeintegrierte Solarsysteme sind besonders energieeffizient, weil der Materialaufwand für die Aufständerung oder die nötige Gestaltung der Aufstellfläche wegfällt. 15.1.2 Energie-Amortisation von Solarthermie-Anlagen Mit steigender solarer Deckungsrate nimmt die Amortisationszeit zu und der Erntefaktor ab. Beide Werte hängen stark von dem fossilen System ab, das durch die Solaranlage substituiert wird. Lebensdauer: 20 Jahre = 240 Monate Substitution einer Durchschnittsanlage, solare Deckungsrate 56% Amortisationszeit: 5 Monate Erntefaktor: 48 Substitution eines Erdgas-Brennwertkessels, solare Deckungsrate 78% Amortisationszeit: 30 Monate Erntefaktor: 8 15.1.2..1.1 Energetische Amortisationszeit verschiedener Anlagen in Monaten Technologie Spanne der Amortisationszeit in Monaten Gewählte realistische Amortisationszeit in Monaten Photovoltaik Deutschland Photovoltaik Südeuropa Windkraft Solarthermie (Brauchwasser) 15 - >100 7 - 76 3 - 23 5 - 32 mono-Si: 28 poly-Si: 19 amorph: 14 CIS: 8 5 10 mono-Si: poly-Si: amorph: CIS: 55 38 28 15 Erntefaktor verschiedener regenerativer Anlagen Technologie Erntefaktor 15.2 Photovoltaik Deutschland mono-Si: 5,5 poly-Si: 8 amorph: 11 CIS: 20 Photovoltaik Südeuropa mono-Si: poly-Si: amorph: CIS: 11 16 21 38 Windkraft Solarthermie (Brauchwasser) 48 24 Umweltaspekte der Solarzellenproduktion 15.2.1 Materialbedarf für Solarmodule Zur Produktion der einzelnen Solarmodul-Komponenten werden je nach Hersteller und Modultyp verschiedene Materialien eingesetzt: Solarzellen: Silizium, Cadmiumtellurid, Cupferindiumdiselenid u.a. Modulaufbau: Solarstudie Seite 110 Glas, Acrylat, Polycarbonat, Polyester, Tefzel, Stahl, Ethylenvinylacetat, Polyvinylbutyral, Polyurethane, Silikone u.a. Rahmung: Alumiumlegierungen, Stahl, verschiedene Kunststoffe Bei der Herstellung der Einzelkomponenten sind die Umweltstandards der jeweiligen Branchen verbindlich. 15.2.2 Umweltverträglichkeit der verwendeten Halbleiter Kristallines Silizium Derzeit besteht der größte Teil der PV-Zellen aus kristallinem Silizium, seltener wird amorphes Silizium eingesetzt. Bei dem verwendeten Silizium handelt es sich zum Teil um Kuppel- bzw. Abfallprodukte aus der Elektronikindustrie. Silizium ist das zweit häufigste Element auf der Erde. Es wird aus Sand, Quarzen oder Bergkristall gewonnen. Das Element ist toxisch unbedenklich. Selbst wenn man den "ökologischen Rucksack", also die Summe der Stoffströme berücksichtigt, die beim Weg des Siliziums vom Bergwerk bis zur Solarmodulfabrik mobilisiert werden, ist die Photovoltaik umweltfreundlich. So lassen sich bei der Verwendung von Dünnschichtmodulen aus amorphem Silizium aus einem Kilogramm Silizium etwa so viele Kilowattstunden Strom herstellen wie aus einem Kilogramm angereicherten Uran. Allerdings wird Silizium nicht im eigentlichen Sinne "verbraucht". Entsorgungsprobleme wie bei angereichertem Uran entstehen deshalb nicht. Dünnschichtzellen Auf dem Vormarsch sind außerdem Dünnschichtzellen aus Cadmiumsulfid, Cadmiumtellurid und Kupfer-Indium-Selenid. Ihr Marktanteil liegt im Moment bei etwa 5 Prozent. In ihren Halbleiterschichten kommen in geringeren Konzentrationen Cadmium, Selen, Tellur und Kupfer vor, die teilweise als umweltgefährdend eingeschätzt werden. Cadmium-Tellurid (CdTe) ist zwar als chemische Verbindung sehr stabil und wahrscheinlich nicht giftig. Die Produktion von CdTe-Modulen kann aber mit Risiken für Umwelt und Gesundheit behaftet sein, wenn bei Brandfällen Cadmium in die Atmosphäre gelangt. Um Sicherheit zu schaffen, lassen verschiedene Hersteller derzeit Gutachten über die Umweltverträglichkeit von Dünnschichtzellen-Halbleitern anfertigen. Daneben spielt die Nachhaltigkeit bei der Produktion von PV-Modulen eine Rolle. Bei Herstellung von PV-Modulen aus Kupfer-Indium-Selenid ist z.B. die relative Seltenheit der Ressource Indium zu bedenken (vergleichbar mit dem Vorkommen von Silber). 15.3 Recycling von Solarsystemen 15.3.1 Recycling von Solarmodulen und Solarzellen Nach Schätzungen sind 2001 europaweit etwa 2.000 t Modul-Schrott angefallen. Diese vergleichsweise geringe Menge stellt derzeit kein Umweltproblem dar. Durch das Umsatzwachstum der PV-Industrie wird aber auch die Abfallmenge wachsen. Solarstudie Seite 111 Solarmodule wurden bisher in Kleinmengen als Altglas oder Bauschutt entsorgt. Aus Umweltschutz-Sicht ist diese Art der Entsorgung problematisch. Ein Recycling ist heute schon sinnvoll und kostendeckend möglich, wenn die intakten Siliziumwafer aus den Solarzellen und Modulen zurückgewonnen werden. Das geschieht z. B. über eine thermische Verbundtrennung und einen chemischen Aufbereitungsprozess. Mehrere Hersteller arbeiten an Recyclingverfahren mit möglichst hohem Wertschöpfungsniveau. Im Vergleich zur Neuproduktion eines Siliziumwafers können bei der Wiederverwertung bis zu 50 Prozent der sonst benötigten Primarenergie eingespart werden. Umweltgefährdende Stoffe werden bei der Aufbereitung von Siliziumsolarzellen nicht freigesetzt. 15.3.2 Probleme bei Dünnschichtmodulen Dünnschichtmodule enthalten nur sehr geringe Mengen an Halbleitermaterial. Hier sind beim Recycling noch keine großen Erlöse zu erwarten. Bei der Verarbeitung können außerdem toxische Lösungen und Stäube anfallen. Da Dünnschichtsolarzellen das Schwermetall Cadmium sowie die als giftig eingestuften Elemente Selen, Tellur und Kupfer enthält, handelt es sich bei diesen Modulen um Sonderabfall. 16 Initiativen 16.1 Einleitung Vielfach unterschätzt wird bei der Bewertung der positiven Marktentwicklung im Bereich der Solarenergie die Bedeutung von lokalen und regionalen Initiativen für den Marktaufbau, die die positiven bundespolitischen Rahmenbedingungen vor Ort umsetzen. Ein Grund hierfür ist die sehr heterogene Struktur dieser Initiativen. Träger sind lokal aktive Solar- oder Umweltverbände, Handwerksinnungen, Wirtschaftsförderer oder Umweltbeauftragte von Kommunen und Landkreisen, Agenda-Gruppen und viele mehr. Die Bandbreite der Aktivitäten reicht von reinen Informationsveranstaltungen bis zum Sammeleinkauf von Solaranlagen mit Eigenleistung beim Einbau. Die großen Markterfolge in Regionen mit lokalen Initiativen zeigen jedoch, dass bei Aktivierung von entsprechenden Akteuren die lokale Marktentwicklung stark stimuliert werden kann. Die Energiewende wird heute von den Akteuren zunehmend als ökonomische Herausforderung begriffen, die mit einer konzertierten Solarpolitik, mit professioneller Marktbearbeitung und geeigneten Marketingstrategien angegangen wird. Der nachfolgende Abschnitt fasst Erkenntnisse einer Untersuchung zusammen, die 2004 durch den Bundesverband Solarindustrie in Auftrag gegeben worden war und soll Anregungen vermitteln, auch im Untersuchungsgebiet Solarinitiativen zu entwickeln. 16.2 Eingrenzung und Kategorisierung von Solarinitiativen Die Anzahl der derzeit in Deutschland aktiven Initiativen kann nur geschätzt werden. Schon 1998 gab es allein in Bayern 120 Solarinitiativen. Eine Recherche ergab ca. 250 Projekte mit ca. 500 Hauptakteuren (Stand Dezember 2003). Von den Initiativen wurden Profile erstellt, die anhand unterschiedlicher Gesichtspunkte kategorisiert wurden. In Kapitel 16.2.1 wird definiert, was unter einer Solarinitiative verstanden werden soll, Kapitel 16.2.2 listet die Hauptakteure auf, in Kapitel 16.2.3 werden wesentliche Differenzierungskriterien identifiziert. Danach werden die identifizierten typischen Initiativen in das zuvor beschriebene Kriterienraster eingeordnet (Kapitel 16.3.) und Erfolgskriterien für die Gründung einer Solarinitiative genannt (Kapitel 16.4). In den letzten beiden Kapiteln wird noch einmal Solarstudie Seite 112 gesondert auf die Beteiligungsformen „Solareinkaufsgemeinschaften“ und „Bürgerkraftwerke“ eingegangen. 16.2.1 Definition von Solarinitiativen Unter Solarinitiativen werden Aktivitäten verstanden, • in denen sich mehrere Personen, Gruppen, Firmen oder Organisationen zusammenschließen • die das Ziel haben, eine verstärkte Nutzung der Solarenergie zu erreichen • die Personen, Gruppen, Firmen oder Organisationen für die Nutzung der Solarenergie gewinnen wollen oder andere Initiativen unterstützen bei der Umsetzung derer Ziele • die sich nur auf dieses Ziel konzentrieren (dabei aber Teil einer größeren Initiative sein können) • die konkrete Maßnahmen und Aktionen ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen • deren Motivation gemeinnützig ist oder auch gemeinnützige Aspekte hat • deren Arbeit ganz oder zu Teilen ehrenamtlich und selbstlos erfolgt • die keine feste Rechtsform haben, meist spontan entstehen und deren Arbeit zeitlich begrenzt angelegt ist Das Ziel des verstärkten Einsatzes von Solarenergie wird häufig auf konkrete Ziele herunter gebrochen. Die Zielsetzungen von Solarinitiativen lauten wie folgt: die Solarenergienutzung in einer Stadt oder Kommune vorantreiben, Investoren den Einstieg in die Nutzung der Sonnenenergie erleichtern, die Solarenergie weiterentwickeln, eine Stadt zur Solarstadt ausbauen, den Absatz von solarer Technik fördern, eine Plattform zur Vernetzung von Solarinitiativen bieten, die politische Stoßkraft für Solarenergie verbessern, den Durchbruch der Solarenergie forcieren oder den Einstieg in das Solarzeitalter beginnen. Oftmals ist die Solarinitiative nur ein Teil einer Initiative, die umfassendere Ziele wie z.B. den rationellen Umgangs mit Energie oder die Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen hat. Bürgerinnen und Bürger versuchen z.B. innerhalb der kommunalen Agenda 21 eine nachhaltige Entwicklung ihrer Gemeinde in Bezug auf Wirtschaft, Soziales und Umweltschutz umzusetzen. Die Solarenergienutzung ist Teilziel von übergeordneten Zielen wie z.B. "von unten" auf lokaler Ebene bzw. an der Basis die Energiesituation aktiv mitgestalten, einen Beitrag zum Umweltschutz oder zur globalen Energiewende leisten, sich für die den Erhalt der Umwelt verantwortlich zeigen, Verwendung natürlicher Ressourcen nachhaltig fördern und deren Akzeptanz in der Bevölkerung erhöhen, das Wissen zum Einsatz erneuerbarer Energien vermitteln oder BürgerInnen zum Bezug von Ökostrom bewegen. Zur Durchsetzung dieser Ziele agieren die Akteure der Initiativen auf verschiedenen gesellschaftlichen Ebenen. Sie informieren und sensibilisieren die Bevölkerung, beraten das Handwerk, unterstützen Vertrieb und Distribution durch kostenlose Informations- und Beratungsgespräche, stimulieren die Wissenschaft. Ferner fordern sie öffentliche Einrichtungen und die Politik auf, mehr für die nachhaltige Energiewende zu tun, entwickeln Programme zur Markteinführung, Statistiken und Prognosen für Experten, Politik und Öffentlichkeit, fördern Netzwerke und Synergieeffekte in den eigenen Kreisen. Die Aufgabenbereiche umfassen Fördern, Fordern (Lobbying), Informieren, Aktivieren und Integrieren (Partizipation). Die Akteure werden im folgenden Kapitel 3.2 näher identifiziert. 16.2.2 Die Akteure von Solarinitiativen Akteure von Solarinitiativen sind Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen, Institutionen und Unternehmen wie Handwerker, Händler oder Hersteller von Solaranlagen. Sie kommen aus Verwaltung, Wirtschaft, Bildung, Forschung und Wissenschaft und sind Solarstudie Seite 113 häufig in wirtschaftlichen oder nichtwirtschaftlichen Vereinen organisiert. Auf lokaler und regionaler Ebene sind Solar- und Umweltvereine, Agenda-Gruppen, Handwerksinnungen, Umweltschutzbeauftragte und Wirtschaftsförderer von Kommunen und Landkreisen sowie Energieberater aktiv. Die Akteure auf Länder- und Bundesebene sind Organisatoren und Träger von Solarkampagnen, Solar- und Umweltverbände, Solarunternehmen, Förderstellen und andere Behörden sowie Institutionen. Angesichts dieser Vielzahl der Akteure von Solarinitiativen, unterscheiden wir zwischen einerseits freien, gemeinnützigen oder rein öffentlichen Trägern wie z.B. Einzelpersonen, Personengruppen, Vereine oder Behörden, und andererseits kommerziell ausgerichteten Trägern, wie z.B. Personen- Kapitalgesellschaften oder Stiftungen als öffentlich-rechtlich organisierte Unternehmensträger. Freie, gemeinnützige oder rein öffentliche Träger • Einzelpersonen und Personengruppen, welche zumeist aus idealistischen Motiven aktiv werden und sich mit hohem Engagement für die Solarenergie einsetzen. Deren Initiativen sind die Keimzellen der Solarinitiativenbewegung, beispielsweise wurde die Idee des Anlagenselbstbaus und die kostendeckende Vergütung von solchen Akteuren entwickelt. • Solarverbände und -vereine, die als Teil ihrer Aktivitäten eine Solarinitiative starten. • Agenda-Gruppen, die beispielsweise als Arbeitskreise in der öffentlichen Verwaltung oder als Verein mit einer Vielzahl von Projekten im Bereich Wirtschaft, Soziales und Ökologie eine nachhaltige kommunale Entwicklung vorantreiben. • Umweltgruppen und –vereine, die motiviert durch ökologische Zielsetzungen und konkreter Mitarbeit bei zahlreichen Energieprojekten, einen großen Beitrag für die Entwicklung eines nachhaltigen Energiesystems leisten. • Die Öffentliche Hand auf lokaler, regionaler oder Landesebene mit Umweltbehörden, Energieberatungsstellen oder Wirtschaftsförderern. • Die Kirchen als gemeinnütziger Träger, die aus Spendenmitteln und/oder mit Hilfe von Zuschüssen Solaranlagen initiieren und auf Kirchendächer installieren. • Schulen, die ebenfalls mit Spenden bzw. Sponsorenmitteln Solarprojekte umsetzen mit dem Ziel das ökologische Bewusstsein von Lehrern, Schülern, Sponsoren (Eltern, Bekannte, Geschäftsleute usw.) zu fördern und das Thema regenerative Energien nicht nur im Unterricht zu behandeln, sondern im Schulalltag und in den Familien konkret zu nutzen. • Wissenschaftliche Einrichtungen im Bereich Erneuerbare Energie und Umwelt beteiligen sich auf vielfältige Art und Weisen an Solarinitiativen. Sie sind jedoch seltener Initiatoren von breitenwirksamen Solarinitiativen-Aktivitäten. • Energieagenturen, die als Teil ihrer Aktivitäten eine Solarinitiative initiieren oder unterstützen • Stiftungen, die Solarinitiativen ins Leben rufen und/oder aktiv unterstützen Kommerziell ausgerichtete Träger • Unternehmen im Bereich Solarenergie (Handwerker, Händler, Hersteller), die über ihre Geschäftsaktivitäten hinaus Initiativen initiieren, fördern und unterstützen, um die Solarenergie beschleunigt in den Markt einzuführen. • Andere Unternehmen, wie z.B. Stadtwerke, die mit der Solarenergie kein Geld verdienen, ihre Förderung aber mit als ihre Aufgabe sehen entweder, weil sie von ihren Eigentümern, wie z.B. Kommunen die Aufgabe übertragen bekommen haben oder aus strategischen oder Marketinggründen das Thema Solarenergie bearbeiten Solarstudie Seite 114 16.2.3 Differenzierung der Solarinitiativen Dieses Kapitel untersucht Solarinitiativen nach den Differenzierungsmerkmalen Einzugsgebiet, Motivation/Intention sowie Vorgehensweise. Anhand der Differenzierungsmerkmale werden Kategorien definiert, in die sich die Solarinitiativen einordnen lassen. Einzugsgebiet von Solarinitiativen Solarinitiativen arbeiten räumlich begrenzt. Die meisten Initiativen sind auf die lokale Ebene begrenzt (Dorf, Gemeinde, Stadt), größere, meist mit kommerziellen Interessen verknüpfte Initiativen sind in einen oder mehreren Landkreisen aktiv. Initiativen auf Landes- oder Bundesebene haben meist das Ziel, die lokalen und regionalen Initiativen zu unterstützen. Nur in Ausnahmefällen der großen Kampagnen wie „Solar – na klar!“ bzw. „Solarwärme plus“ oder speziellen Programmen wie dem Kirchendächerprogramm der Deutschen Bundesstiftung Umwelt, wendet sich eine Initiative von Bundesebene aus direkt an den Endverbraucher und potenziellen Nutzer. Motivation und Intention Solarinitiativen arbeiten gemeinnützig, wenn kein Akteur der Initiative eigene kommerzielle Interessen an der Nutzung der Solarenergie hat. Sind Unternehmen wie z.B. SolarHandwerker, Händler oder Hersteller oder Banken an der Initiative beteiligt, oder ist die Initiative Teil der Aktivitäten von unternehmerisch handelnden Organisationen, wie z.B. einer Energieagentur, wird sie hier als teilweise kommerziell bezeichnet. Der Erfolg einer Initiative hängt maßgeblich davon ab, inwieweit die Akteure ihre Zielgruppe überzeugen und sie für ihre Ideen gewinnen können. Da die Glaubwürdigkeit der Initiative stark davon abhängt, dass den Akteuren nicht ausschließlich kommerzielle Interessen unterstellt werden, ist die zumindest teilweise gemeinnützige Arbeit und Motivation eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg. Jede Initiative ist auf MitmacherInnen angewiesen, sie wendet sich deshalb nicht nur an die Zielgruppe, die die Solarenergie nutzen soll, sondern auch an potenzielle Akteure, die sich in der Initiative beteiligen und diese aktiv unterstützen sollen. Die Akteure versuchen deshalb oftmals, ihre Zielgruppe für das solare Thema zu gewinnen und bei ihren Ansprechpartnern die Bereitschaft zu wecken, sich selbst für den verstärkten Einsatz von Solarenergie einzusetzen. Die Intention einer Initiative ist, die Öffentlichkeit bzw. eine spezifische Gruppe zu sensibilisieren und/oder zu aktivieren. Wichtige Ziele einer solaren Sensibilisierung sind: • Aufmerksamkeit und Bewusstsein auf das solare Thema lenken • Interesse für die Solarenergie wecken • Bekanntheit von Solarthermie und Photovoltaik fördern • Über Fördermöglichkeiten, Technik etc. informieren Zur Sensibilisierung dienen beispielsweise Solarfeste, Informationsveranstaltungen, Schulungen oder auch Demonstrationsobjekte. Bei einer Aktivierungskampagne reicht die Intention der Akteure weiter. Sie zielt auf eine Reaktion ihrer Zielgruppen ab. Ihre Ziele sind: • Zum aktiven Handeln, z.B. die Investition in Solartechnik, motivieren • Absatz von Solaranlagen fördern • Aufbau vertrieblicher Marktstrukturen unterstützen • Innovationen fördern Aktivierungskampagnen haben meist auch einen kommerziellen Aspekt, dabei handelt es sich typischerweise um Marketingaktionen oder professionelle Absatzkampagnen. Dies ist aus Solarstudie Seite 115 mehreren Gründen auch erforderlich: die Finanzierung der Aktivitäten erfordert das Engagement derjenigen, die mit dem Verkauf der Anlagen Umsatz erzielen; die Initiative ist erfolgreicher, wenn die Aktivitäten mit den Marketingmaßnahmen der Marktakteure verzahnt werden; das technische- und Marketing-Know-how der Marktakteure ist für den Erfolg der Initiative wichtig. Vorgehensweisen der Solarinitiativen Die zwei Grundmechanismen Aktivierung und Sensibilisierung lassen sich in eine idealtypische Wirkungskette komplementärer Aktivitäten von Solarinitiativen differenzieren. Die Vorgehensweisen: a) Lobbying, b) Information, Beratung und Motivation, c) Investition, d) Aktivierung und e) Integration stellen fünf Grundtypen von Solarinitiativenaktivitäten dar. Die meisten Initiativen sind in mehreren Bereichen dieser Grundtypen aktiv und haben jeweils Schwerpunkte in den einzelnen Bereichen. Lobbying Solarinitiativen, die vorrangig politische Lobbyarbeit zugunsten einer nachhaltigen Energieversorgung leisten, werden dem Begriff Lobbying zugeordnet. In den letzten Jahren gestalten zunehmend Agenda-Arbeitsgruppen lokalpolitische Konzepte und Projekte für eine nachhaltige Entwicklung.. Beispielsweise setzen sich einige Initiativen dafür ein, dass die Energiewende auch im Ordnungsrecht verankert wird, dass Klimaschutz und SolarenergieNutzung Eingang in kommunale Bebauungspläne finden. Information, Beratung und Motivation Im nächsten Schritt wird eine Sensibilisierung der anvisierten Zielgruppen sowie potentiellen Kooperationspartner angestrebt. Vorrangig geschieht das mit Mitteln der Kommunikation und durch umfassende Information. Das steigende Informationsbedürfnis der Bevölkerung wird auf motivierende Weise durch attraktive Ausstellungen und Konzepte befriedigt. Dies können einmalige oder regelmäßige Aktionen, ständige Beratungs- und Serviceangebote und Demoprojekte sein. Ziel ist, durch die Beschäftigung mit solaren Themen, den Wissenstand der Zielgruppen zu verbessern und das Bewusstsein für nachhaltige Energieversorgung zu schärfen. Dies ist eine notwendige Voraussetzung um die Zielgruppen zur Tat, d.h. zur Investition zu bewegen. Andererseits dienen Fachkommunikation und Erfahrungsaustausch in den professionellen Netzwerken sowie Schulungen und fachspezifische Beratungen der Qualifizierung der Angebotsseite. Investition Sind die Zielgruppen sensibilisiert und aktiviert, geht es darum, sie zu konkretem Handeln, d.h. zum Einstieg in die nachhaltige Energiewende mittels einer persönlichen Investitionsentscheidung zu bewegen. Es gibt heute zahlreiche, zumeist kommerziell ausgerichtete Solarinitiativen, die Bürgern und Akteuren kommerzielle Angebote wie Solaranlagenkauf oder gemeinschaftliche Investitionen (z.B. Fonds verschiedener Art und Ausprägung) unterbreiten. Die Investitionen werden vielfach auch durch zusätzliche regionale und kommunale Förderungen wie zinsverbilligte Darlehen und Zuschüsse unterstützt. Aktivierung In dieser Stufe wird die möglichst umfassende Aktivierung der Zielgruppen angestrebt. Die Initiativen haben Vorbildcharakter sowie Vorbildfunktion und laden die Zielgruppen gezielt zur Nachahmung ein – Es geht darum, zum ‚Mitmachen’ zu bewegen. Die partizipative Vorgehensweise vollzieht sich auf zwei Ebenen: a) Einbindung möglichst vieler Akteure und Aktivierung der Zielgruppen im definierten Einzugsgebiet in die Initiative durch Kooperation, Empfehlung und Nachahmung (social marketing) b) Multiplikation der Ergebnisse und Vorgehensweisen über das eigene Einzugsgebiet hinaus durch gezielten Know-how Transfer Solarstudie Seite 116 Integration Zur letzten Kategorie gehören Aktivitäten von übergeordneten Solarinitiativen, die die Initiativen vor Ort unterstützen. Zumeist handelt es sich um Angebote an tätige Initiativen und Akteure, sich aktiv an vernetzten, übergeordneten Aktivitäten mit multiplizierter Breitenwirkung zu beteiligen. 16.3 Typische Solarinitiativen Ausgehend von den fünf identifizierten Grundtypen bzw. Vorgehensweisen werden die Solarinitiativen in fünf Gruppen unterteilt, die weiter differenziert werden. Schlussendlich können 12 Kategorien typischer Solarinitiativen identifiziert werden. Diese weisen in der Praxis zwar ebenfalls Schnittmengen, erlauben jedoch eine typische Zuordnung der meisten Initiativen und ihrer Aktivitäten. 16.3.1 Vorgehensweise „Lobbying“ • Politische Netzwerke Politisch motivierte Initiativen setzen sich auf kommunaler, (über-)regionaler und Bundesebene für die Umsetzung einer nachhaltigen Energieversorgung (erneuerbare Energiewende) ein. Diese Arbeit artikuliert sich: 1) in politischen Forderungen, z.B. nach einer Stärkung des Standorts Deutschland, der Schaffung von zukunftsfähiger Arbeitsplätze im Mittelstand, der Stärkung des Exports, der sozialen Kohäsion, usw. 2) in der Demonstration und Multiplikation guter Beispiele 3) in der Schaffung günstiger politischer und legaler Rahmenbedingungen. 16.3.2 Vorgehensweise „Information, Beratung und Motivation“ • Einmalige und regelmäßige Aktionen Eine Vielzahl von Veranstaltungen wie Solarfeste, -tage, -wochen oder -messen geben wichtige Impulse zur Belebung des Solarmarkts. Sie bilden Treffpunkte für die Solarbranche und den an Solartechnik interessierten Menschen. Handwerk und Fachfirmen nutzen die Veranstaltungen als Plattform, um ihre Produkte und Dienstleistungen vorzustellen. Verbände und Institutionen beraten Interessierte über Fördermöglichkeiten und technische Aspekte. • Beratungs- und Service-Angebote Individuelle Beratungsleistungen und Serviceleistungen sind häufig Hauptbestandteil oder Teilaufgabe von Solarinitiativen. Solarzentren sind meist getragen von engagierten Vereinen, Personen oder Firmen. Ziel ist die Förderung der Sonnenenergienutzung und weiterer umweltschonender Techniken, der Erfahrungsaustausch und das Kennenlernen der neuesten Technologien mittels Hilfestellung bei Planung und Ausführung, in Selbsthilfewerkstätten, Selbstbaugruppen und Installations-Workshops. Fachwissen wird durch Schulungen, Infoveranstaltungen an Bauherren, Handwerker, Architekten und Entscheider weitergegeben. Ein besonderes Beispiel ist der Solarcheck (Energieagentur NRW): Ein Berater vor Ort hilft privaten Hausbesitzern, schnell und einfach die technischen und finanziellen Rahmenbedingungen für die Anschaffung einer eigenen Solaranlage zu klären. Die Auflegung von Solarenergie-Atlanten, Datenbanken von Händlern, Literaturangebote, haben Servicecharakter und erfüllen gleichzeitig fachspezifische Beratungsaufgaben. • Demonstration, Pilotprojekte, Kunst und Spielzeug Zahlreiche Initiativen gründen sich, um besonders innovative Projekte mit Demonstrationscharakter gemeinschaftlich umzusetzen. Die Größenordnungen der Demonstrations- bzw. Modellprojekte können erheblich variieren: Solarkommunen, Siedlungen, - Viertel, -Gebäude, die nachhaltige Energiekonzepte umsetzen. Außerdem Solarstudie Seite 117 dienen Solarcafés, Solarboote, Solarautos neben der technischen und wirtschaftlichen Erprobung sowie der Erfassung neuer wissenschaftlicher Daten vor allem dem Zweck der Demonstration. Sonnenenergie schauen und erleben ist das Motto auf Solarpfaden, mit Solarspielzeug und bei der Präsentation von Solarkunst 16.3.3 Vorgehensweise „Investition“ • Solar-Einkaufsgemeinschaften Das Konzept der Solar-Einkaufsgemeinschaften, basiert auf intensiver lokaler Öffentlichkeitsarbeit für thermische Solaranlagen und seit einigen Jahren auch zunehmend für Photovoltaikanlagen sowie Sammelbestellungen bei Anbietern aus der Branche. Im Einzelnen wird im Kapitel 16.5 auf Solar-Einkaufsgemeinschaften eingegangen. Bürgerbeteiligungsanlagen Unter Kapitel 16.6 wird näher auf Bürgerkraftwerke eingegangen.. • Solarfonds / Kapitalanlagen Solarfonds sind eine andere Art der Beteiligung an einer Großanlagen. Im Unterschied zum Eigenkapital der Beteiligungsanlage setzt sich das Fondvermögen in der Regel aus kleineren Anteilen zusammen. Der persönliche Bezug der Anteilseigner zur Solaranlage ist geringer. Damit ist auch die Geldanlage anonymer und eine andere Zielgruppe wird angesprochen. Die Kapitalanlagen- bzw. Investment- oder Personengesellschaften bieten die Anlage über ein Beteiligungs- oder Emissionsprospekt innerhalb eines großen Einzugsgebiets, meist bundesweit, an. Die Solarrente ist eine Möglichkeit für Solaranlagenbetreiber, die staatlichen Zuschüsse und Steuervorteile aus dem Altersvermögensgesetz (AvmG) zu nutzen. Anlagenbetreiber verknüpfen damit die gesetzlich garantierte Vergütung aus der Einspeisung des Solarstroms aus eigener Anlage mit der staatlich geförderten Rente. Auch Anteilseigner, die die Installation einer Solaranlage mit der SAG Solarstrom AG planen, haben die Möglichkeit, die Solarrente zu beantragen. • Initiativen der Naturstromanbieter Viele Stadtwerke und Stromanbieter bieten ihren umweltbewussten Stromkunden den Bezug von Ökostrom an. Sie gewährleisten gegen einen Aufpreis auf den üblichen Stromtarif einen Strom-Mix aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und/oder aus erneuerbaren Energien. Vielfach verkaufen sie Strom, der zu 100 Prozent aus regenerativen Energien erzeugt wird. Verschiedene Gütesiegel/-zertifikate garantieren den Verbrauchern die entsprechende Stromqualität. Zusätzlich weisen die besten Siegel aus, ob der bezahlte Aufpreis tatsächlich für die bei manchen Anbietern versprochene Unterstützung neuer regenerativer Kraftwerke verwendet wird. Einige Ökostromanbieter versprechen ihren Kunden die finanzielle Unterstützung zum Bau von Solarkraftwerken. Durch dieses Angebot haben alle BürgerInnen die Möglichkeit, den Ausbau von Solarenergie zu unterstützen, ohne ein geeignetes Dach oder Eigenheim zu besitzen oder eine größere Investition z.B. zur Finanzierung eines Fondanteils tätigen zu müssen. 16.3.4 Vorgehensweise „Aktivierung“ • Kommunale/regionale Initiativen Auf lokaler Ebene bilden sich häufig Interessengemeinschaften aus örtlichem Handwerk, Umweltverbänden, Banken und Kommunalpolitik. Für den vermehrten Einsatz von Solarenergie initiieren die Beteiligten mit einem Bündel von Aktionen eine Kampagne. Der Maßnahmenplan gestaltet sich in der Regel wie folgt: die Umweltverbände beraten die Bevölkerung, die Hersteller verkaufen ihre Produkte mit Sonderkonditionen an Installateure, die Handwerker beraten und installieren die Anlagen zum Festpreis, die lokalen Solarstudie Seite 118 Kreditinstitute bieten günstige Finanzierungsmöglichkeiten und die Kommunalregierung unterstützt die Investition in Solaranlagen mit Zuschüssen. Einige Städte engagieren sich sehr stark im Bereich Solarenergie und streben an, „Solarstadt“ zu werden, meist aus klimapolitischen und umweltpolitischen Initiativen heraus (z.B. konsequent durchgeführte Agenda 21–Prozesse). Einheitliche Kriterien, nach denen ein Ort in Deutschland Solarstadt oder Solarkommune genannt werden kann, gibt es nicht. In der Solar City Gelsenkirchen wird z.B. durch gemeinsame Projekte mit Partnern aus Industrie, Handwerk, Wissenschaft, Solarverbänden und anderen gesellschaftlichen Gruppen die Forschung, Entwicklung und Anwendung solarer Technologien vorangetrieben. In der Regel werden hierzu eigene Förderprogramme aufgesetzt und städtebauliche Maßnahmen, wie Solarsiedlungen, realisiert. Der Titel „Solarstadt“ oder „Solarkommune“ birgt ein positives Image, mit dem eine Kommune ihre Ausrichtung auf eine nachhaltige Entwicklung zum Ausdruck bringt. Über das Einzugsgebiet von Solarstädten und -kommunen hinaus gibt es weitere viel versprechende Ansätze für eine alternative lokale Energiepolitik. Die Solar-Regionen setzen dabei in gleichem Maße auf Synergie-Effekte beim Ausbau einer nachhaltigen Energieversorgung und der wirtschaftlichen Entwicklung ihrer Regionen. Als Bindeglied zwischen den Kommunen und den Ländern, aber auch die Landesgrenzen übergreifend, haben die Regionen die Chance, eine ehemals zentrale Energiepolitik neu zu gestalten. Sie setzen auf Konzepte für erneuerbare Energien, auf die dezentrale Strom- und Wärmeproduktion und den Verbrauch heimischer Energieträger vor Ort. Solar-Regionen bündeln dabei die Aktivität von Initiativen, Unternehmen, Institutionen, Städten, Gemeinden und Landkreisen. Die Solar-Kommune ist ein Initiative der Deutschen Umwelthilfe und der S.A.G. Solarstrom AG. Kommunen können das Signet „Solar-Kommune“ nutzen, wenn sie eine Photovoltaikanlage mit einer von der Einwohnerzahl abhängigen Mindest-Leistung installieren (z.B. 100 kWp bei 100.000 Einwohnern), mind. 10% des Solarstroms selbst abnehmen und das Thema Solarstrom an die Bürgerinnen und Bürger vermitteln. Bürger, Vereine und Firmen können durch Spenden einen symbolischen Anteil an der Anlage erwerben. Den Rest der Investitionssumme finanziert die Solarstrom AG, die mit der Stromeinspeisevergütung wirtschaftet. Nach ihrer Amortisation geht die Solaranlage in das Eigentum der Kommune über. • Solaranlagen auf Kirchen oder Schulen Solaranlagen auf Schulen, Kirchen oder Denkmälern sind oft Einstieg in die kommunale Solarenergienutzung. Eine Solaranlage auf einem kirchlichen Gebäude setzt ein Zeichen, das einen anderen Umgang mit Energie symbolisiert. Sie ist Demonstrationsobjekt der Gemeinde und schon allein wegen ihrer exponierten Lage öffentlichkeitswirksam. 18 Von den Anlagen kann für die BürgerInnen der Gemeinde oder für andere Gemeinden ein Impuls für ein verstärktes Umweltbewusstsein und für einen weiteren Ausbau der Solarenergie ausgehen. Während Kirchengemeinden die Solaranlagen als Demonstrationsobjekt unter dem Gesichtspunkt des Erhalts der Schöpfung installieren, ist der Bau einer Solaranlage auf Schuldächern mehr ein pädagogisches Konzept. Bei Konzeption und Bau einer Anlage lernen SchülerInnen zum einen die technische Funktionsweise der Solarenergie praxisnah kennen. Zum anderen sorgen die oft notwendige Erstellung von Sponsoring- und Finanzierungskonzepten für eine Erweiterung ihres betriebswirtschaftlichen Wissens. Die durch die Weiterbildung überzeugten Kinder und Jugendliche haben mit ihrer gewonnen umweltfreundlichen Einstellung einen nicht zu unterschätzenden Einfluss auf die Lehrer und ihr persönliches Umfeld, insbesondere im Elternhaus. Zur Verbreitung von Solaranlagen auf Kirchen und Schulen wurden diverse landesübergreifende Förderprojekte von unterschiedlichen Trägern initiiert. Solarstudie Seite 119 16.3.5 Vorgehensweise „Integration“ • Profi-Netzwerke, Solarkongresse, Internetforen Einige Netzwerke entstehen im professionellen solaren Umfeld. Sie dienen dem fachlichen Erfahrungsaustausch und zur Planung von Aktionen. Kleinste Einheit der Netzwerke sind die sehr verbreiteten Solarstammtische. • Integrative Initiativen Integrative Vorgehensweisen haben das Ziel, die Einzelnen Initiativen zu unterstützen, zu stärken und gegenseitig zu stimulieren durch Austausch und konkrete Unterstützungsmaßnahmen. Dies wird z. b. vom Verband der bayrischen Solarinitiativen auf Landesebene praktiziert. Eine andere Art der Umsetzung ist der Wettbewerb der Solarbundesliga, an der sich gegenwärtig über 600 deutsche Kommunen, so z. B. auch die Stadt Altenberg erfolgreich (seit 2001) beteiligen. 16.4 Wie baut man eine Solarinitiative auf? Aus den in verschiedenen Regionen gemachten Erfahrungen lassen sich 10 Erfolgskriterien für kommunale Solarinitiativen formulieren: 1. Interessen bündeln: Geld verdienen ist nicht unmoralisch! Nicht alle der beteiligten Partner haben in erster Linie den Klimaschutz oder die Nutzung der Solarenergie im Sinn. Oft geht es um wirtschaftliche Interessen, beispielsweise um mehr Aufträge für das Handwerk. Das ist nicht unmoralisch oder zweitrangig, sondern führt zu einer win-win-Situation, von der alle profitieren. Die wirtschaftliche Bedeutung sichert zudem langfristig den politischen Rückhalt der Initiative. 2. Spezifischen Zusatznutzen herausstellen Die Marktausweitung der Solarenergie ist mit verschiedenen positiven Aspekten verknüpft: Die CO2-Bilanz wird entlastet, der Wert der Gebäude steigt und die Vermietbarkeit ebenso. Handwerk und Planer erhalten neue Aufträge und damit Beschäftigung. Die Klimaschutzpolitik kann Erfolge verbuchen. Je nach Blickrichtung der Akteure müssen unterschiedliche Aspekte heraus gestellt werden. 3. „top down“ beginnen – „bottom up“ fortführen Der Stellenwert der Initiative innerhalb der Partnerorganisationen kann durch frühzeitige aktive Ansprache der Leitungsebenen gestärkt werden. Für die Gründungsphase ist die Ansprache „top down“ von hohen politischen Repräsentanten zur „Präsidenten-Ebene“ der Partnerorganisationen hilfreich. Engagierte Mitstreiter auf Arbeitsebene finden so den nötigen Rückhalt. Zu Einzelfragen können zeitlich befristete Projektteams gebildet werden, mit den Personen, die wirklich etwas bewegen wollen. 4. Es braucht einen Kapitän! Klare Entscheidungsstrukturen sind nötig. Gerade bei Initiativen mit vielen Partnern und unterschiedlichen Motivationen. Nicht immer können alle Bedenken berücksichtigt werden und manchmal gibt es auch gegensätzliche Interessen. Um die Initiative handlungsfähig zu halten, sollte die Entscheidungskompetenz bei einer federführenden Stelle gebündelt werden. 5. Partner einbinden, aber nicht vereinnahmen Es ist wichtig, dass die beteiligten Partner ihr eigenes Profil bewahren können und von der Initiative nicht vereinnahmt werden. Aktivitäten der Partner können in eigener Verantwortung unter dem Dach der Initiative durchgeführt werden. In der Außendarstellung sollte deutlich Solarstudie Seite 120 werden, welche Partner bei welchem Projekt beteiligt sind. Eine gemeinsame Corporate Identity ist nicht immer erforderlich. 6. Partnerpflege“ betreiben Das Engagement der einzelnen Partner sollte bei geeigneten internen und externen Anlässen gewürdigt werden. In Einzelgesprächen mit den Partnern sollten Anregungen, Kritik und strategische Ziele besprochen werden. Der Informationsfluss innerhalb der Initiative kann durch sogenannte newsletter (Rundbriefe) aufrecht erhalten werden. 7. Gemeinsinn stärken Regelmäßige Zusammenkünfte der Initiativenpartner stärken den Gemeinsinn. Sie können dazu dienen, über das Erreichte zu berichten, neue Strategien zu entwickeln und vor allem die Initiative in den Köpfen der Beteiligten wach zu halten. Gemeinsame Aktionen können die Wirkung deutlich verstärken. 8. Regionale Bezüge schaffen Die Schaffung regionaler Bezüge stärkt den Zusammenhalt. Die meisten Beteiligten sind stolz auf ihre Stadt oder ihre Region. Auch bei der Wahl von Logos und Slogans sollte Fokussierung auf die Region deutlich werden. Das ist auch besonders für die beiden untersuchten Regionen wichtig, in denen der gegenwärtige Trend der Abwanderung, insbesondere der Jugend, infolge fehlender Chancen für Erwerbstätigkeit, aufgehalten bzw. eingeschränkt werden kann. 9. Finanzmittel akquirieren Aktivitäten kosten Geld. Ein zuverlässig verfügbarer Etat ermöglicht strategische Arbeit. Auf Dauer wird ehrenamtliche Arbeit in einem Wachstumsmarkt nicht ausreichend verfügbar sein. Die Bereitstellung von Finanzmitteln durch einzelne Partner ist meist mit der genannten Entscheidungskompetenz verknüpft. 10. Gradmesser für Erfolg installieren Die Medien, die Öffentlichkeit und nicht zuletzt die Initiativenpartner wollen die erzielten Wirkungen der Initiative erfahren. Als Gradmesser eignen sich z.B. die Zahl und Fläche der installierten Anlagen, das Investitionsvolumen, die Teilnehmerzahlen an Schulungen und Veranstaltungen oder die Anzahl an Projektberatungen. Ein langfristiges Engagement wird nur möglich sein, wenn die Wirkungen erfasst werden. 16.5 Solareinkaufsgemeinschaften In diesem Abschnitt wollen wir noch einmal detailliert auf Solareinkaufsgemeinschaften eingehen, da wir hierin eine Möglichkeit sehen, gerade vor dem Hintergrund einer geringeren Eigenkapitaldecke im Untersuchungsgebiet das Preis-Leistungsverhältnis für Solaranlagen aus Sicht der Endanwender zu verbessern. Die Idee der Solar-Einkaufsgemeinschaften stammt ursprünglich aus Oberösterreich. Die ersten Sammelbestellungen für Solarmaterial 1994 bildeten die Basis für die Gründung regional agierender Firmen mit entsprechend professioneller Betreuung durch ein Netz an Solarberatern. Oberstes Ziel war, durch die Bündelung der Nachfrage ein möglichst gutes Preis-Leistungsverhältnis für Solarkomponenten zu erreichen und neue Arbeitsplätze im Bereich der Solartechnik zu schaffen. Durch Vorträge zum Thema Solarenergie, vorwiegend im ländlichen Raum, wird Basiswissen vermittelt. Auf diesem aufbauend folgen Einzelberatungen mit Erstellung eines Angebots vor Ort bei Interessierten. Nach einer Anzahlung erhalten diese im Zuge eines Auslieferungsseminars eine ausführliche Einweisung in Montage bzw. Wartung der Solarstudie Seite 121 Solaranlagen. Obwohl Profis die Anlage montieren, besteht für Interessierte die Möglichkeit, selbst mitzuarbeiten. Für die Betreuung steht der zuständige Solarberater zur Verfügung. Inzwischen wird fast ganz Bayern und Baden-Württemberg durch ein breites Netz von selbständigen Solarberatern und Partnerbetrieben aus dem klassischen Handwerk abgedeckt. Im Jahr 1997 schlossen sich die entstandenen Einkaufgemeinschaften zum Verband der Solar- Einkaufsgemeinschaften e.V. zusammen, dem heute etwa 100 Fachleute und Betriebe angehören. Alle Firmen sind regional eigenständig tätig und kooperieren beim Einkauf, Marketing, Fortbildung und Produktentwicklung. Gemeinsames Ziel ist die hundertprozentige Versorgung aus einem Mix an erneuerbaren Energien. Die Firmen der SolarEinkaufsgemeinschaften unterscheiden sich von anderen Händlern vor allem durch die ausgeprägte Informationsarbeit und die Möglichkeit, einen Teil der Installation selbst zu erledigen. Durch die Maßnahmen der Unternehmen wurde die Nachfrage nach Solaranlagen in den Regionen der Einkaufsgemeinschaften stark angeregt. Im Jahr 2002 konnten die sechs Mitgliedsfirmen des Verbands ca. 3 MWp an Photovoltaik-Modulen vertreiben. Der Erfolg dieser Initiativen zeigt sich auch in den Tabellen der „Solarbundesliga“: Dort sind überproportional viele Gemeinden und Ortsteile vertreten, in denen die Solareinkaufsgemeinschaften aktiv sind. 16.6 Bürgerkraftwerke Eine Solaranlage wird als Bürgerkraftwerk bezeichnet, wen sie als Gemeinschaftsanlage von vielen Bürgern finanziert und betrieben wird. Neben der Erzielung einer umweltfreundlichen Rendite soll mit dieser Art von Solaranlagen auch ein großer Bevölkerungskreis angesprochen werden. Ein Bürgersolarkraftwerk schafft Investitionsmöglichkeit für Bürger, d die über kein oder über kein für die Fotovoltaik geeignetes Dach verfügen. Öffentliche Dachflächen Innerhalb der Agenda 21 haben Gemeinden eine Vorbildfunktion. Sie dokumentieren, dass sie nicht nur über Zukunftssicherung, Umwelt- und Klimaschutz reden, sondern auch handeln. Nachdem ein Bürgersolarkraftwerk lokal die soziale Verträglichkeit der Fotovoltaik in der Kommune herstellt, steht diese in besonderer Verantwortung. Zumal die öffentlichen Dachflächen letztlich den Bürgern und Bürgerinnen der Gemeinde gehören. Betreibermodelle für Solarkraftwerke Zum Betrieb und zur juristischen Abwicklung werden Betreibergesellschaften gegründet. Diese sind typischerweise entweder eine Gesellschaft Bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine GmbH. Es ist auch möglich, dass jeder beteiligte Bürger eine eigene kleine Anlage auf einem fremden Dach errichtet und auf eigene Rechnung betreibt, wobei mehrere solcher kleinen Anlagen sinnvoller Weise zu einer großen zusammengefügt werden. Nur für größere Anlagen kommt eine Aktiengesellschaft in Frage. Die Refinanzierung erfolgt in allen Fällen über des Erneuerbare Energien Gesetz. Für welches Betreibermodell man sich letztendlich entscheiden, hängt immer auch von den konkreten Einzelumständen ab. Eine Checkliste „Von der Idee zum Bürger-SonnenKraftwerk - eine Checkliste für Einsteiger“ findet sich im Anhang. In den beiden untersuchten Kreisen bestehen nach Kenntnis der Autoren noch keine Bürgerkraftwerke. In der näheren Region wird auf derartige Anlagen in Dresden (auf dem Dach des Hygienemuseums) sowie in Freiberg (auf den Dächern der Clemens-WinklerSchule und des „Tivoli“) verwiesen. In Altenberg/OT Schellerhau (Weißeritzkreis) ist ein Bürgerkraftwerk in der Planungsphase. 16.7 Fazit Hinsichtlich der Aktivität von Solarinitiativen in Deutschland gibt es sowohl ein Nord-Süd Gefälle als auch eine Ost-West Disparität. Es gibt zwar in fast allen Bundesländern solare Solarstudie Seite 122 Aktivitätszentren mit mehr und oder minder starker regionaler Ausstrahlung. Dennoch ist die Dichte von Solarinitiativen und installierten Solaranlagen nirgendwo so ausgeprägt ist wie in Süddeutschland. Die Initiativenmodelle ‚Bürgerkraftwerk’‚ ‚kommunaler Sonnenweg’, ‚Solarstädte und Regionen’ sowie der Komplex ‚Information, Beratung und Service’ sind die am meisten verbreiteten und damit - im expansiven Sinne von Multiplikation und Schneeballeffekt - auch erfolgreichsten Solarinitiativentypen. Wer die weitere Verbreitung von Solarinitiativen fördern möchte, muss 1) Anreize zu ihrer Gründung setzen und 2) unterstützende Begleitmaßnahmen langfristig anlegen. Die kulturell gute Etablierung der Themen Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Solarenergie in Süddeutschland als Nährboden für die zahlreichen Initiativen kann dabei nicht ohne weiteres auf ganz Deutschland übertragen werden. Vielmehr sind regionale Mentalitäts- und Meinungsunterschiede im Norden und Osten der Republik zu berücksichtigen und einzubeziehen. Auf jeden Fall empfiehlt es sich, die in beiden Kreisen bestehenden Solarinitiativen, etwa in Altenberg, Schmiedeberg, Pirna, Breitenau auch auf andere Kommunen in beiden Landkreisen zu übertragen, um auf diesem Wege ein breites Netzwerk von Solarinitiativen in der untersuchten Region zu schaffen. 17 Bestandsaufnahme im Untersuchungsgebiet Im Rahmen der Bestandsaufnahme wird versucht, zunächst ein Abbild über den Ist-Zustand der Nutzung von Solarenergie im Untersuchungsgebiet zu geben, z. B. in Bezug auf die vorhandenen Anlagen, die in den einzelnen Bereichen tätigen Akteure sowie relevante Aktivitäten. Als zentrale Akteure sind in erster Linie die Kommunen, die Energieversorger sowie die Anbieter und Installateure von Solarenergie zu nennen. Darüber hinaus spielen eine Reihe weiterer Akteure, etwa aus dem Bereich Beratung und Ausbildung, eine Rolle. Mit einem Fragebogen wurden alle Kommunen der Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis sowie die Handwerker aus den Bereichen Heizung, Klima, Sanitär, Dachdeckerhandwerk und Elektrohandwerk befragt. Die Erhebung der Anlagenbestände ist oft mit einer sehr geringen Verfügbarkeit geeigneter bzw. gesicherter Daten konfrontiert. Häufig sind daher nur vereinfachte Abschätzungen angehbar. 17.1 Vorgehen, Methodik und Datenqualität der Bestandsaufnahme Zur Erhebung der vielfältigen Daten und Informationen wurden sowohl quantitative Verfahren in Form von Fragebögen als auch qualitative Akteursbefragungen durchgeführt. Ein wesentliches Ziel der quantitativen Erhebungen war die Ermittlung des Anlagenbestandes im Untersuchungsgebiet. Da zur Ermittlung derartiger Daten kaum auf vorhandene, vollständige und aktualisierte Datenerfassung zurückgegriffen werden konnte, sollte über Fragebögen an verschiedene Akteure eine Aussage über Größenordnungen in Bezug auf den Anlagenbestand ermöglicht werden. Dazu wurden sowohl die Gemeinden, als auch die Energieversorger und die Handwerker befragt. Darüber hinaus interessierte uns das zusätzliche Wissen der Gemeinden bzw. Handwerker über Potenziale und Hemmnisse der Solarenergie. Die hier gewonnenen Aussagen wurden auch in vielfältigen mündlichen Befragungen verifiziert. Solarstudie Seite 123 Die Befragungsinhalte der quantitativen Erhebungen bezogen sich somit auf die folgenden: Befragung der Gemeinden - Anlagenbestände - Solares Dächer- bzw. Freiflächenpotenzial - Förderung und Unterstützung - Politische Beschlusslage zu erneuerbaren Energien - Position zu städtebaulichem Vertrag - Solargerechtes Bauen und kommunales Energiekonzept - Angebot für Bürgerkraftwerke und private Betreiberprojekte - Vorhandensein von Initiativen - Prinzipielles Interesse an einer Initiative Solarregion, inhaltliche Vorstellungen und Möglichkeiten der Mitwirkung - Zentraler Informationspunkt - Hemmnisse, die der Verbreitung von Solarenergie entgegen stehen Befragung der Handwerker - Beschäftigung mit Thema Erneuerbare Energien - Anzahl installierter Anlagen - Ausbildungsstand und Angebot an Weiterbildungen - Werbung - Gründe für erneuerbare Energien - Hemmnisse, die der Verbreitung von Solarenergie entgegen stehen - Geschäftsaussichten - Zusatzfrage: Geschäftskontakte nach Tschechien 17.1.2 Zur Erhebung bei den Gemeinden Die Beteiligung der Gemeinden bei der Befragung ist als zufriedenstellend einzustufen. Zu berücksichtigen ist hier, dass die meisten Gemeinden als Verbandsgemeinden organisiert sind, d. h. Zusammenschlüsse mehrerer Ortschaften sind. Insgesamt wurden alle 42 Gemeinden im Untersuchungsgebiet befragt. Es sind 18 Fragebögen zurückgeschickt worden, was einer Rücklaufquote von reichlich 42 % entspricht. Dabei sind keine wesentlichen Unterschiede über das Untersuchungsgebiet verteilt aufgetreten, d. h. die einzelnen Teilregionen haben sich gleichermaßen an der Untersuchung beteiligt. Dabei war die Qualität der Antworten mit Einschränkungen verbunden. Viele Gemeinden konnten etwa keine Angabe über die Anlagenbestände machen bzw. schätzten das Dächerpotenzial nur vage ein. Die Datenunsicherheit ist besonders in Bezug auf den Einsatz von Solarenergie im privaten Sektor groß. Hintergrund hierfür dürfte die Tatsache sein, dass die hier untersuchten Anlagen (insbesondere Anlagen im kleineren Leistungsbereich) bis auf Ausnahmen genehmigungsfrei sind und insofern nicht behördlich erfasst werden müssen. Liegen zudem keine Fördermaßnahmen der Gemeinden oder öffentlicher, regionaler Institutionen vor (was auf alle Gemeinden im Untersuchungsgebiet zutrifft) und wird darüber hinaus der Bereich Solarstudie Seite 124 Erneuerbare Energien nicht durch offizielle Stellen in der Verwaltung bearbeitet bzw. betreut, dann findet in der Regel auch keine Erfassung der hier untersuchten Anlagen statt. 17.1.3 Zur Erhebung bei den Handwerkern An Handwerksbetriebe der Region wurden 396 Fragebögen verschickt. Erfasst wurden dabei auf der Grundlage von Daten der Handwerkskammer die Bereiche Heizung, Klima, Sanitär, Dachdecker und Elektroinstallateure. Die Rücklaufquote lag hier bei nur 55 Fragebögen, was einer Beteiligung von knapp 14 % entspricht. Die geringe Rücklaufquote erfordert, dass die hier erfassten Ergebnisse entsprechend vorsichtig bewertet werden müssen. Es ist zu vermuten, dass sich vor allem diejenigen zurückgemeldet haben, die von vornherein ein Interesse am Thema haben, was z. B. in der Tatsache zum Ausdruck kommt, dass sich über 90 % der Befragten schon einmal mit dem Thema Solarenergie beschäftigt haben. Im Umkehrschluss könnte dies aber auch heißen, dass von den mehr als 85 % der angeschriebenen Handwerkern viele noch nicht mit dieser Materie auseinandergesetzt haben. Selbst wenn man in Rechnung stellt, dass es viele Gründe geben kann, einen Fragebogen nicht auszufüllen, zeigt allein die Rücklaufquote in diesem Bereich, dass das Thema Erneuerbare Energien im Untersuchungsgebiet noch nicht in ausreichendem Maß angekommen zu sein scheint. Die Qualität der Antworten aus der Handwerkerschaft wie auch der Kommunen lässt dennoch mit ziemlicher Sicherheit Tendenzen erkennen, die auf Probleme hinweisen, denen wir uns in den folgenden Abschnitten im einzelnen widmen werden. 17.2 Anlagenbestände Zur Ermittlung des Anlagenbestandes wurden sowohl die Kommunen als auch die Handwerker sowie die Energieversorger (ESAG und Stadtwerke Freital) befragt. Auffällig ist hier, dass die Gemeinden mehrheitlich über keine Daten über den Anlagenbestand verfügen, weil – bis auf Aufnahmen – hier keine Baugenehmigungen erforderlich sind und offenbar auch sonst keine Daten erhoben werden. Eine Ausnahme bildet die Stadt Altenberg, wo der Energietisch Altenberg e.V. im Rahmen der Beteiligung an der “Solarbundesliga” regelmäßig die Bestandsdaten aktualisiert. 13 von 18 Gemeinden machten keine Angaben über den Anlagenbestand, die restlichen 5 lieferten Schätzungen ab, nach denen in diesen 5 Gemeinden insgesamt 7 Photovoltaikanlagen und 22 Solarthermieanlagen bestehen. Angaben über Flächen bzw. Leistung der entsprechenden Anlagen konnten die Kommunen nicht nennen. Weitere 25 Anlagen wurden nicht spezifiziert. Allein im Stadtgebiet Altenberg zählte der Energietisch Altenberg im Juni 2004 42 Solarthermie-Anlagen mit einer Gesamtfläche von 469 Quadratmetern und 12 Photovoltaik-Anlagen mit einer Gesamtleistung von über 34 kWp. Es ist zu vermuten, dass auch in anderen Kommunen ein höherer Anlagenbestand vorliegt, als hier angegeben. Allerdings fehlt es an den entsprechenden Ressourcen, diesen auch zu erheben. (Auch das Statistische Landesamt führt entsprechend keine Statistiken über die Nutzung von Solarenergie.) Ein etwas differenzierteres Bild, vor allem im Bereich der Solarthermie, ergibt sich aus der Befragung der Installationsbetriebe. Von den 55 erfassten Betrieben machten 39 Angaben über von ihnen installierte Anlagen. 16 Betriebe gaben an, noch keine Solaranlagen installiert zu haben bzw. machten hierzu keine Angaben. Solarstudie 17.2.1 Seite 125 Photovoltaik Nach dieser Erfassung installierten Betriebe des Erfassungsgebietes bislang 26 Photovoltaikanlagen. Nicht alle beantworteten die Frage nach der installierten Leistung. Von denen, die diese Angabe machten, ergibt sich eine insgesamt installierte Leistung von 151,1 kWp. Bei weiteren sieben Anlagen wurde keine Leistung angegeben. Allerdings heißt das nicht, dass diese Anlagen auch alle in der Region gebaut worden sind. Deshalb haben wir zusätzlich nachgefragt, wie viele von diesen Anlagen im Weißeritzkreis bzw. im Landkreis Sächsische Schweiz installiert worden sind. Auch hier machten viele Betriebe keine Angaben, so dass sich aus den erhobenen Zahlen – ähnlich wie aus der Befragung der Kommunen – keine verlässlichen Angaben über die im Untersuchungsgebiet tatsächlich vorhanden Anlagen ermitteln lassen. Nach den Angaben der Handwerker installierten sie im Weißeritzkreis 5 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 24 kWp, im Landkreis Sächsische Schweiz 8 Anlagen mit insgesamt 12,7 kWp. Im Bereich der Photovoltaik lassen sich allerdings einigermaßen verlässliche Zahlen dadurch ermitteln, dass Betreiber netzgekoppelter Anlagen eine Einspeisevergütung vom zuständigen Netzbetreiber erhalten. Die Energieversorgung Sachsen Ost AG (ESAG) nennt insgesamt 81 Anlagen mit einer installierten Leistung von 293,5 kWp (Stand 19. 03. 2004). Hinzu kommen noch die sechs netzgekoppelten Anlagen im Bereich der Freitaler Strom- und Gas GmbH mit einer Gesamtleistung von 13,8 kWp (Stand 09. 03. 2004). Man kann also davon ausgehen, dass im Untersuchungsgebiet zu diesem Zeitpunkt insgesamt 87 PV-Anlagen mit einer insgesamt installierten Leistung von 307,33 kWp am Netz waren. Gelegentlich finden sich Indikatoren, bei denen die installierte Leistung auf die Einwohnerzahl bezogen wird. So ergibt sich als bundesweiter Durchschnitt auf der Basis eines Gesamtbestandes von ca. 110 MW installierter Leistung im Jahr 2000 ein Wert von etwa 1,3 Watt/Einwohner. Zum Vergleich: Nach aktuellem Ergebnis der Solarbundesliga führt derzeit die Stadt Furth (bei Landshuth) mit 132 Watt/Einwohner. Die Stadt Altenberg, die sich als einzige im Untersuchungsgebiet an der Solarbundesliga beteiligt, liegt bei einem Durchschnitt von 5,5 Watt/Einwohner. Für das Untersuchungsgebiet insgesamt ergibt sich ein Durchschnitt von 1,15 Watt/Einwohner, d. h. trotz der vorn beschriebenen guten meteorologischen Bedingungen (Strahlungsdaten) liegt die Region unter dem Bundesdurchschnitt des Jahres 2000. Nicht berücksichtigt sind bei diesen Zahlen z. B. die 40 kWp-Anlage der Kirnitzschtalbahn (1996) zur direkten Versorgung der Straßenbahn als Beispiel einer klassischen Insel-Anlage. Als ein besonders herausragendes Projekt wurde 2004 die erste größere netzgekoppelte Anlage am evangelischen Kinderhaus in Pirna mit 28 kWp Leistung in Betrieb genommen, die in oben genannter Statistik auch noch nicht enthalten ist. Bei den anderen aufgeführten Anlagen handelt es sich überwiegend um Kleinanlagen zwischen 1 und 5 kWp. Gegenwärtig gibt es im Untersuchungsgebiet noch keine größeren Anlagen, die etwa von Betreibergemeinschaften betrieben werden. 17.2.2 . Solarthermie Für die Solarthermie gilt grundsätzlich – ebenso wie für die Photovoltaik, dass die hier genannten Zahlen aufgrund der unsicheren Datenlage mit großer Vorsicht zu genießen sind. Der Anteil nicht erfasster Anlagen dürfte hier besonders hoch sein, da einerseits private Kleinanlagen überwiegen, und im Gegensatz zur Photovoltaik keine Einspeisung in ein öffentliches Netz erfolgt. Die Nutzung von Förderstatistiken, wie in vergleichbaren anderen Studien, führt hier auch nicht weiter, da es weder regional noch auf Landesebene Breitenförderprogramme für Solarthermie gibt. Die Daten aus der Bundesförderung liegen zwar auf Länderebene vor, allerdings scheint es nicht besonders sinnvoll, diese etwa mit den Solarstudie Seite 126 Bevölkerungsfaktoren zu wichten und daraus Rückschlüsse auf den Anlagenbestand im Untersuchungsgebiet zu ziehen. So können hier lediglich die eigenen Erhebungen herangezogen werden, die wiederum aufgrund der geringen Rücklaufquote kein vollständiges Bild geben können. Während die Kommunen, wie bereits erwähnt, 22 Solarthermieanlagen nannten (und allein in Altenberg durch den Energietisch Altenberg e.V. bereits 42 Anlagen erfasst sind), ergeben die Rückmeldungen durch die Handwerksbetriebe folgendes Bild: Insgesamt nannten 55 befragte Betriebe 271 Anlagen mit einer Gesamtkollektorfläche von 3632 m², die durch sie installiert worden sind. Davon sind 622 m² Röhrenkollektoren. Auch hier wurde gesondert nach den im Weißeritzkreis und in der Sächsischen Schweiz installierten Anlagen gefragt. Demnach sind im Weißeritzkreis 100 Anlagen mit einer Gesamtfläche von 2000 m² und im Landkreis Sächsische Schweiz 113 Anlagen mit einer Gesamtfläche von 906 m² installiert worden. Diese Zahlen können insofern nur einen Anhaltspunkt liefern, als viele Betriebe zwar die Anzahl der installierten Anlagen, aber nicht die installierte Fläche angegeben haben. Das hohe Ergebnis im Weißeritzkreis ist besonders auf eine einzelne Firma zurückzuführen, die angibt, allein 826 m² im Kreisgebiet installiert zu haben. Danach wären im Untersuchungsgebiet insgesamt 2906 m² Solarkollektoren installiert. Zum Vergleich: Allein in Altenberg erfasste der Energietisch Altenberg e.V. 469 m². Es ist davon auszugehen, dass auch im Untersuchungsgebiet weit mehr als die hier erfassten Anlagen existieren – z. T. auch durch Firmen außerhalb der beiden Landkreise realisiert, z. T. schlichtweg nicht erfasst. Bezieht man die hier erfassten Flächen auf die Einwohnerzahl, so kommt man auf 0,01 m²/Einwohner. Die Stadt Altenberg, für die als einzige gesicherte Daten vorliegen, kommt auf 0,075 m²/Einwohner. Als allgemeiner Durchschnittswert für das Bundesgebiet werden 0,04 m²/Einwohner angegeben (lt. “Solarbundesliga”). Nähme man diesen Wert als Zielmarke, so müssten im Untersuchungsgebiet insgesamt über 10.000 Quadratmeter Solarthermie installiert werden, d. h. das Dreifache der hier erfassten Anlagen. 17.3 Investorengruppen Photovoltaik Der Großteil der Anlagen sind Einzelanlagen privater Betreiber. Die durchschnittliche Anlagengröße beträgt bei der Photovoltaik etwa 3,5 kWp. Über das Bundesprogramm “Sonne in die Schule” bzw. entsprechende Landesförderung wurden einige Schulen mit PhotovoltaikAnlagen ausgestattet, u. a. das Bergstadtgymnasium Altenberg und das Berufsschulzentrum Pirna. Im Untersuchungsgebiet gibt es bislang ausschließlich gebäudeintegrierte Anlagen, aber keine Freiflächenanlagen bzw. Anlagen an Lärmschutzwänden. Wie aus einem Antwortschreiben der für den Bau der Autobahn A 17 zuständigen Planungsbüros hervorgeht, ist im Zuge dieses Projektes auch kein Bau von PV-Lärmschutzwänden vorgesehen. Solarthermie Die durchschnittliche Anlagengröße bei Solarthermieanlagen liegt rechnerisch auf der Grundlage der hier erfassten Angaben bei 13,6 m². Tatsächlich dürfte der Wert noch darunter liegen, da durch die vorwiegend privaten Investoren bisher Anlagen meist nur zur Warmwasserbereitung, nicht aber zur Heizungsunterstützung, gebaut wurden. Einige Anlagen existieren auch hier an Schulen, etwa in Altenberg, aber sonst kaum an öffentlichen Gebäuden. Andere Investorengruppen, wie beispielsweise Wirtschaftsunternehmen, Kirchen Solarstudie Seite 127 oder Vereine wurden nicht erfasst und spielen derzeit offenbar auch nur eine untergeordnete Rolle. Bekannt ist, dass z. B. Dorfhain eine größere Absorbermatten-Anlage (Schwimmbadanlage) installiert hat. 17.4 Marktanalyse Wie oben bereits erwähnt, meldeten die Handwerksbetriebe eine installierte Leistung bei Photovoltaik-Anlagen von 151,1 kWp zurück. Rechnet man noch die 7 Anlagen hinzu, zu denen keine Leistungsangabe gemacht wurden und unterstellt man, dass es sich hier um netzgekoppelte Anlagen mit mindestens 1 kWp Leistung handelt, kommt man auf eine insgesamt installierte Leistung von ca. 160 kWp. Bei einem durchschnittlichen kWp-Preis für Kleinanlagen von 6.000 Euro ist hier von den diesen Betrieben der Region ein Gesamtumsatz von ca. 960.000 € gemacht worden. Betrachtet man die gesamte installierte Leistung von 307,33 kWp netzgekoppelte Anlagen, von denen offensichtlich ein großer Teil von Firmen außerhalb des Untersuchungsgebietes gebaut worden ist (z. B. aus Dresden), so ergibt sich ein realisiertes Investionsvolumen in diesem Bereich von ca, 1,85 Millionen Euro. Auch im Bereich der Solarthermie ist ein ähnliches Investitionsvolumen realisiert worden. Als Grundlage hier die Angaben der insgesamt installierten Fläche, gleich, ob sie im Untersuchungsgebiet realisiert wurde oder nicht. Eine Schwierigkeit besteht darin, dass die Preisspanne bei Solarthermie-Anlagen sehr groß ist. Nur wenige der befragten Unternehmen nannten die Investitionssummen. Bei denen, die es taten, bewegen sich die durchschnittlichen Preise pro Quadratmeter installierte Fläche für eine Komplettinstallation zwischen 367 und 962 Euro. Es kann hier gut ein Mittelwert von 500 Euro/ m² angenommen werden. Für die installierten 3662 Quadratmeter ergibt sich somit ein realisiertes Investitionsvolumen von 1,816 Millionen Euro. Eine Aussage über die im Untersuchungsgebiet im Bereich Solarenergie tätigen Unternehmen ist vor dem Hintergrund der relativ geringen Rücklaufquote in diesem Bereich schwer zu treffen. Von den knapp 400 in Frage kommenden Unternehmen haben 51 geantwortet, dass sie sich bereits mit der Thematik Solarenergie beschäftigt haben. Aussagefähiger scheint uns die Zahl derjenigen Unternehmen zu sein, die auch bereits entsprechende Erfahrungen mit der Installation gemacht haben, nämlich 31. Darunter sind Firmen des Elektro- und Dachdeckerhandwerks sowie überwiegend Firmen des Bereiches Heizung, Sanitär, Klima (HSK). Lediglich 28 Firmen antworteten auf die Frage: “Würden Sie sich als Solarspezialist” bezeichnen?” mit Ja, wobei darunter auch Firmen waren, die wiederum keine Angaben zu bereits von ihnen installierten Anlagen gemacht haben. Die Installation von Solaranlagen als einen Schwerpunkt ihrer Arbeit nannten 22 Firmen. Die Installateure sowohl von Photovoltaik als auch von Solarthermie haben sich aber in keinem Fall in dem Sinne spezialisiert, dass sie sich ausschließlich auf das Gebiet der Solarenergie verlegt haben. Gerade im Bereich der Heizungstechnik wird auch von den Kunden oft gewünscht, dass die Unternehmen den kompletten Bereich aus einer Hand abdecken. So werden Lösungen der Solarenergie zwar mit angeboten, aber es gibt im gesamten Untersuchungsgebiet keine ausgewiesene Solar-Firma, die ausschließlich Solartechnik vertreibt. Vor diesem Hintergrund ist es auch schwierig, Zahlen über die Arbeitskräftesituation in der Solarbranche zu nennen, da nicht gesagt werden kann, wie viele Arbeitskräfte kontinuierlich und ausschließlich in diesem Bereich arbeiten. Eine optimistische Schätzung, dass in jedem der Unternehmen, die sich selbst als Solarspezialist sehen, mindestens ein Mitarbeiter für die Arbeit mit Solarenergie angesetzt werden kann (was insgesamt 28 wären), kann nicht belegt werden. Bei einem Investitionsvolumen für beide Bereiche von 3,6 Millionen Euro darf Solarstudie Seite 128 jedoch angenommen werden, dass dadurch zumindest Arbeitsplätze im klein- und mittelständischen Bereich gesichert werden. Eine Zusatzfrage, mit der die Handwerksbetriebe konfrontiert worden waren, lautete: “Bestehen Kontakte zu tschechischen Nachbarn oder sind geschäftliche Aktivitäten dort geplant?”. Hintergrund der Fragestellung ist, dass gerade das Untersuchungsgebiet mit seiner Grenznähe enorme Chancen haben könnte, den gewaltigen Nachholbedarf im Bereich erneuerbare Energien in der tschechischen Republik mit zu befriedigen und auch dadurch Arbeitsplätze zu sichern. Deutsche Firmen verfügen über eine hoch entwickelte Technologie, die in hohem Maße exportfähig ist. Die Antworten auf diese Frage lassen allerdings eher die Befürchtung zu, dass diese Chance bestenfalls von findigen Solarfirmen aus Bayern genutzt wird als durch hiesige Unternehmen. 53 Betriebe antworteten auf diese Frage, aber nur 11 gaben an, entsprechende Kontakte zu haben bzw. Aktivitäten zu planen. Etwa ¾ der Unternehmen haben diese Option nicht in ihren Überlegungen. Die Gründe hierfür sind sicher vielfältiger Natur und haben weniger mit der fachlichen Materie der Solarenergie zu tun, dass die Orientierung auf relativ naheliegende Exportmärkte eine Chance für das Handwerk wären, zu deren Nutzung natürlich auch die entsprechenden Rahmenbedingungen – etwa durch entsprechende Informationsveranstaltungen der Handwerkskammer - geschaffen werden müssen. Dies umso mehr, als auf die Frage nach den Geschäftsaussichten bis 2010 im Bereich erneuerbare Energien fast ein Viertel der Unternehmen die Lage eher schlecht sieht. Angesichts des Booms im Bereich erneuerbare Energien erscheint dies unverständlich. Diese Frage hatten 51 Betriebe beantwortet. Auf einer Skala zwischen 1 (gut) und 5 (schlecht) beantworteten 17 Unternehmen die Frage eher positiv, 21 sahen die Sache unentschieden und 13 erwarteten eher schlechte Geschäftsaussichten. In einem späteren Kapitel werden wir bei der Betrachtung der Hemmnisse noch einmal auf einige Gründe für diese Sicht der Lage eingehen. 17.5 Absatzmöglichkeiten Die Absatzmöglichkeiten von Solarstrom ergeben sich aus dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG). Mit der Novellierung, die im Juli 2004 endgültig in Kraft getreten ist, werden die Regelungen des Photovoltaik-Vorschalt-Gesetzes, dass bereits seit 01. 01. 2004 galt, übernommen. Das bedeutet eine erhöhte Einspeisevergütung, die einen wirtschaftlichen Betrieb von Photovoltaik-Anlagen möglich macht. Mit dem neuen EEG sind die Netzbetreiber verpflichtet, auch dann den Strom abzunehmen, wenn kein Einspeisevertrag zustande kommt. Die Energieversorger machen jedoch geltend, dass das Netz, das zur Einspeisung vorgesehen ist, zunächst geprüft werden muss, wofür z. B. die ESAG für größere Anlagen vom künftigen PV-Anlagenbesitzer noch ca. 700 Euro Netzprüfungsgebühr verlangt. Die Absatzmöglichkeiten von Energie aus Solarthermie-Anlagen sind an einen Wärme- bzw. Kälteabnehmer in unmittelbarer Nähe der Anlage gebunden. In der Regel werden dies Einfamilienhäuser sein. Ein großer Markt wird sich jedoch in Zukunft im Bereich der größeren Solarthermieanlagen entwickeln (Mehrfamilienhäuser, Industriebetriebe mit Prozesswärmebedarf, Hotels, Krankenhäuser, Sporthallen, Schulen), aber auch auf dem Gebiet der Kälteabsorptionsmaschinen, die überall dort gebraucht werden, wo ein Kühlungsbedarf besteht, also z. B. im Bereich der Viehhaltung (Lebensmittelkühlung) oder der Klimatisierung größerer Gebäude. Gegenwärtig sind jedoch im Untersuchungsgebiet noch keine derartigen Anlagen geplant. Solarstudie 17.6 Seite 129 Weitere Akteure und Aktivitäten im Bereich Solarenergie Nachfolgend werden einige weitere Akteure und Aktivitäten aus dem Untersuchungsgebiet aufgeführt, die einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung und Verbreitung von Erneuerbaren Energien in der Region liefern. Die Kommunen wurden befragt, ob es in ihrem Bereich diesbezüglich Aktivitäten bzw. Initiativen gibt. Leider ist das Ergebnis insgesamt wenig befriedigend. Dies ist umso bedauerlicher, als – wie im Abschnitt “Initiativen” dargestellt, Solarinitiativen andernorts einen wesentlichen Beitrag zur Marktentwicklung beigetragen haben und noch beitragen. Das häufige Argument, dass es in Bayern die mit Abstand höchste Solardichte gibt (sowohl Sonnenkollektoranlagen als auch Photovoltaik-Anlagen), habe allein mit der südlichen Lage und der erhöhten solaren Einstrahlung bzw. bestenfalls noch mit der besseren Einkommenssituation im Vergleich zu Sachsen zu tun, greift zu kurz. Vertreter bayerischer Solarinitiativen selbst sind vielmehr der Ansicht, dass das dezentrale, eigenständige und eigenverantwortliche Prinzip der zahlreichen Solarinitiativen in Verbindung mit der engen und solidarischen Zusammenarbeit aller maßgeblich zu der erfreulichen Entwicklung der Solarenergien beigetragen haben. Im Untersuchungsgebiet gibt es allerdings nur wenige Solarinitiativen. An erster Stelle ist hier der Energietisch Altenberg e.V. zu nennen, der sich seit einigen Jahren mit vielfältigen Initiativen (wie Beteiligung an Märkten, Info-Abende, Lobbyarbeit) nicht nur im Bereich Solarenergie, sondern für alle erneuerbaren Energien, Energieeffizienz und Energieeinsparung stark macht. Aus der Befragung der Kommunen geht hervor, dass es außerdem noch in Schmiedeberg (Weißeritzkreis) und Lohmen (Sächsische Schweiz) kleinere Initiativen für Solarenergie gibt. Außerdem wissen wir von einem Verein in Röhrsdorf (Sächsische Schweiz), der im Rahmen seiner sonstigen Aktivitäten bereits Info-Veranstaltungen zur Solarenergie in Kreischa veranstaltet hat. Eine Solarfirma in Kreischa (Weißeritzkreis) veranstaltet Info-Abende. Ein Verein in Breitenau (Sächsische Schweiz) setzt sich für erneuerbare Energien ein. In Pirna beschäftigt sich eine Initiativgruppe Agenda 21, ähnlich wie in Altenberg, mit erneuerbaren Energien. In der Stadtverwaltung von Pirna gibt es einen Agenda-Beauftragten und einen Agenda-Beirat sowie einschlägige Fachgruppen. Gemeinsam mit Altenberg ist Pirna auch Motor bei der jährlichen Durchführung des Tages der Erneuerbaren Energien (in der Regel am letzten Sonnabend im April) bzw. entsprechender weiterer Veranstaltungen. Zwischen den Verantwortlichen in Altenberg und Pirna bestehen mehr oder weniger intensive Kontakte, die anderen genannten Initiativen arbeiten jeweils allein und ausschließlich ehrenamtlich. Der Energietisch Altenberg e.V. konnte 2001 am Bergstadtgymnasium Gymnasium in Altenberg 2 größere Solarprojekte initiieren und zwischen August 2003 und Juli 2004 Mittel für zwei verschiedene Projekte akquirieren (von denen eines die Arbeit an der vorliegenden Studie ist) und damit auch eine nicht nur ehrenamtliche Arbeit gewährleisten. In diesem Rahmen bietet dieser Verein auch eine herstellerunabhängige kostenlose Beratung zu erneuerbaren Energien an, die u. a. Technikund Standortfragen, Finanzierungsbedingungen und Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung umfasst. 17.7 Potenziale und Hemmnisse in der Region 17.7.1 . Zur Verfügung stehende Flächen Dachflächen Die Kommunen wurden befragt, wie sie das Potenzial an verfügbaren Flächen einschätzen. Diese Frage beantworteten insgesamt 16 Kommunen. Auf einer vorgegebenen Skala von 1 (viele Flächen) bis 5 (wenige Flächen) sollte das Potenzial sowohl für Dachflächen als auch für Freilandflächen eingeschätzt werden. Mehrheitlich (11) wurde die mittlere Option ausgewählt – ein Hinweis darauf, dass man sich mit diesem Thema einerseits noch nicht Solarstudie Seite 130 richtig auseinander gesetzt hat, andererseits aber durchaus ein Potenzial sieht. Drei Kommunen schätzen das Angebot an Dachflächen überdurchschnittlich ein, zwei eher unterdurchschnittlich. Pirna macht z. B. geltend, dass in der Dächerfrage die Beachtung des Denkmalschutzes eine große Rolle spielt. Als sicher kann gelten, dass z. B. im landwirtschaftlichen Bereich ein großes Potenzial an riesigen Dachflächen besteht (Scheunen, Ställe), die oft wie dafür geschaffen sind, den Landwirten ein weiteres finanzielles Standbein zu geben. Leider steht für das sächsische Agrarinvestitionsprogramm (“Richtlinie 21”) zur Unterstützung einer Landwirtschaft, die wettbewerbsfähig, nachhaltig, umweltschonend, tiergerecht und multifunktional ist, gegenwärtig keine Gelder zur Verfügung. Nachdem über dieses Programm erst Anfang 2004 auch Investitionen in Solaranlagen möglich geworden waren, was einige Antragsaktivitäten ausgelöst hatte, gab es kurze Zeit später eine Haushaltssperre in diesem Bereich. Auf eine Quantifizierung der Dachflächen anhand der vom statistischen Landesamt Sachsen herausgegebenen Gebäudebestandsdaten haben wir verzichtet. Zwar kann man, wie es vergleichbare Studien tun, von einem Pauschalwert ausgehen, etwa dass ca. 15 % aller bestehenden Gebäude für die Nutzung von Sonnenenergie möglich sind. Eine solche pauschale Auskunft nützt aber insofern wenig, als man immer die konkreten Bedingungen vor Ort beachten muss. Wir sind deshalb den Weg der Erstellung einer Solarkarte gegangen. Für ein ausgewähltes Gebiet der Stadt Altenberg wurden alle Gebäude erfasst und auf ihre Solar-Tauglichkeit hin untersucht. Freiflächen Die Potenziale an Freiflächen werden von den Kommunen geringer eingeschätzt als die der Dachflächen. Aber auch hier bewegt sich die Mehrheit der Antworten in der Mitte der Skala (8). Nur eine Kommune (Rabenau) schätzt das Potenzial leicht überdurchschnittlich ein, fünf Kommunen eher gering. Als Gründe werden u. a. mit Recht die bestehende landwirtschaftliche Nutzung bzw. das Vorhandensein von Naturschutzgebieten angeführt. Allerdings gibt es mittlerweile in Deutschland auch Beispiele, in denen z. B. Tierhaltung und Freilandflächen gelungen miteinander kombiniert wurden (Solarpark Sonnen, Solarpark Röslwang, beide Bayern). Größere Freiflächen, die anderweitig keine Verwendung finden, wie z. B. versiegelte Restflächen von stillgelegten Industriegebieten, Mülldeponien, kontaminierte Flächen oder ähnliches, gibt es auch im Untersuchungsgebiet. Diese könnten – ähnlich wie unten am Beispiel der Solarkarte Altenberg beschrieben – katalogisiert und auf ihre Eignung für Photovoltaik-Nutzung hin untersucht werden. Angebote von Dach- oder Fassadenflächen für private Betreiberprojekt bzw. Bürgerkraftwerke Seit der Novellierung des Erneuerbare Energien Gesetz ist der Bau von Photovoltaik-Anlagen nicht zuletzt für Anleger interessant geworden. Wir fragten deshalb bei den Kommunen nach, inwieweit sie die Flächen kommunaler Gebäude privaten Betreiberprojekten oder Initiativen für ein Bürgerkraftwerk anbieten. Gerade das Modell des Bürgerkraftwerks erhöht die Akzeptanz dieser Form der Energiegewinnung, weil mit einem solchen Beteiligungsmodell das Geld in der Region verbleibt und nicht anonymen Kapitalgesellschaften den Gewinn einfahren. Außerdem erhalten hier die Bürger der Kommune, die über kein geeignetes eigenes Hauseigentum verfügen, die Möglichkeit, ganz konkret etwas für die Umwelt zu tun. In vielen Regionen stellen deshalb die Kommunen Dächer ihrer Gebäude kostenlos bzw. für einen symbolischen Preis zur Verfügung – wissend, dass mit einem größeren Bürgerkraftwerk auch etwas für das Image der Gemeinde getan werden kann. Solarstudie Seite 131 Diese Überlegungen stoßen im Untersuchungsgebiet offenbar noch nicht auf die wünschenswerte Resonanz. 15 Kommunen haben diese Frage beantwortet. Für private Betreiberprojekte (gemeint sind hier “Fremdinvestoren” wie z. B. große Solarfirmen, die deutschlandweit auf der Suche nach geeigneten Dächern sind) würden lediglich vier Kommunen ihre Dächer zur Verfügung stellen. Auf die Frage “Bieten Sie in Ihrer Kommune Dach- und Fassadenfläche kommunaler Gebäude oder anderer Bauten für Solare Bürgerkraftwerke an?” antwortete lediglich Altenberg mit “Ja”. Dies ist wohl auf die erfolgreiche Lobbyarbeit des Energietisch Altenberg e.V. auch im Altenberger Rathaus sowie auf das Funktionieren der großen PV-Anlage am Altenberger Bergstadtgymnasium zurückzuführen. Insbesondere dieses Einzelergebnis zeigt, dass die Potenziale erneuerbarer Energien bei vielen Entscheidungsträgern in der Region noch nicht genügend bewusst sind. Unterstrichen wird diese Aussage durch die Antworten auf eine weitere Frage, die wir im folgenden beleuchten. Anlagen an Lärmschutzwänden Das Untersuchungsgebiet ist von einigen Verkehrsadern durchquert, in deren Verlauf nach aller Wahrscheinlichkeit im Zuge des Neu- oder Ausbaus Lärmschutzmaßnahmen erforderlich sind. Dies sind vor allem die Autobahn A 17, die Bahnstrecke im Elbtal und Ausbaumaßnahmen entlang der Bundesverkehrsstraßen. Wie oben bereits beschrieben, bieten sich Lärmschutzwände für die Integration von Photovoltaikanlagen grundsätzlich an. In einem Schreiben teilt die DEGES Autobahnbaugesellschaft jedoch mit, dass im Zuge der A 17 vorwiegend Lärmschutzwälle vorgesehen sind und nur auf kurzen Strecken Lärmschutzwände, die “vom Architekten auch ansprechend gestaltet sind”. Ein Betrieb von PV-Anlagen an Lärmschutzwänden wird im konkreten Fall von der DEGES als nicht wirtschaftlich angesehen. Bei noch zu realisierenden Vorhaben sollte jedoch die Möglichkeit der PV-Integration von vornherein mit bedacht werden. Immerhin wird im Zuge der A 17 mindestens eine Tunnelbeleuchtung durch eine PV-Anlage gespeist, wie die DEGES mitteilte. Es wird darauf hingewiesen, dass sich in Bayern, Baden-Württemberg und in Österreich bei neuen oder sanierten Autobahn- und Straßen-Projekten immer stärker PV-Anlagen-bestückte Lärmschutzwände durchsetzen, mit denen man eines Tages gut Geld verdienen kann. 17.7.2 Solarkarte Altenberg (Dieser Arbeiten zur Solarkarte wurden von Sven Kühnel ausgeführt.) Sinn / Zweck: Für den zentralen Teil der Stadt Altenberg wurden eine Solarkarte und eine ergänzende Tabelle angefertigt, um die vorhandenen Potentiale für den Einsatz von Sonnenkollektoren und PV-Anlagen aufzuzeigen. Für Interessenten der untersuchten Gebäude, die eine Solaranlage installieren wollen, bietet die Karte eine Orientierung, ob und in wie weit ihr Haus dafür geeignet ist. Außerdem enthält die Tabelle, die der Solarkarte beigefügt ist, für viele Gebäude eine kurze Einschätzung, die beispielsweise Hinweise gibt, worauf bei der Planung einer Anlage besonders zu achten ist. Des Weiteren soll die Solarkarte Grundlage sein für Werbemaßnahmen von Handwerkern, die nun etwa im Falle einer Dacherneuerung die Hausbesitzer gezielt auf die Möglichkeiten von Solaranlagen ansprechen können. Die Untersuchungen haben auch ergeben, welche Gebäude besonders gut für eine Anlage geeignet sind und zudem eine große Dachfläche besitzen. Auf diesen Dächern könnte eine Solaranlage von fremden Investoren oder ein Bürgerkraftwerk installiert werden. Solarstudie Seite 132 Welche Daten wurden erfasst und nach welchen Kriterien erfolgte die Beurteilung der Dächer? Zunächst muss erwähnt werden, dass die Gebäude nur auf Merkmale überprüft wurden, die für den Betrachter von außen sichtbar sind. Dabei wurden zuerst für jedes Gebäude Straße und Hausnummer notiert. Dazu kam der Objekttyp des Gebäudes, wobei zwischen den Angaben “Einfamilienhaus”, “Mehrfamilienhaus”, “Gewerbegebäude” und “Öffentliches Gebäude” unterschieden wurde. Außerdem wurde notiert, ob auf dem Dach bereits eine Solaranlage vorhanden ist. Zur Beurteilung der Dachflächen wurden folgende vier Kriterien erfasst: Dachausrichtung nach Süden Verschattung Neigungswinkel Nutzbare Größe der Dachfläche Dachausrichtung nach Süden: Dies ist die wichtigste Angabe, da von der Ausrichtung abhängt, welche der beiden Dachflächen überhaupt untersucht werden muss und wie viel Sonneneinstrahlung auf das Dach fällt. Außerdem muss die Dachausrichtung bekannt sein, damit man die Verschattung abschätzen kann. Erst mit dieser Angabe weiß man, in welche Richtung zu welcher Tageszeit die Schatten verlaufen. Verschattung: Sie muss berücksichtigt werden, da Verschattung zu großen Verlusten bei der Energieausbeute führt. Deshalb sollte man herausfinden, welcher Teil des Daches schattenfrei ist oder ansonsten, welcher Teil nur für eine kurze Zeit verschattet ist und das möglichst früh morgens oder spät abends, wenn die Sonne tief steht und nur wenig Energie liefert. Neigungswinkel: Alle Dächer wurden auf die Dachart überprüft, d. h. ob es sich um ein Schrägdach oder ein Flachdach handelt. Bei Flachdächern muss eine Aufständerung für die Kollektoren errichtet werden, um eine optimale Energieausbeute zu erzielen. Der Neigungswinkel von Schrägdächern bestimmt die vertikale Ausrichtung der Anlage zur Sonne. Da die ideale Dachneigung 30° bis 40° beträgt, sind vor allem eher flachere Dächer und Mansarden günstig ausgerichtet. Nutzbare Größe der Dachfläche: Diese Angabe bestimmt, wie groß eine Solaranlage auf dem entsprechenden Dach ausfallen kann. Der Dachgröße kommt besondere Bedeutung zu, wenn ein Investor nach einem geeigneten Dach für eine Großanlage sucht oder ein Bürgerkraftwerk installiert werden soll. Bei kleinen Dächern ist es eventuell nötig, relativ teure Module mit höherem Wirkungsgrad einzusetzen, um einen größeren Ertrag zu erzielen. Bei der nutzbaren Größe des Daches ist zu beachten, ob das Dach eine ebene Fläche ist oder mehrmals durch Aufbauten und / oder Dachfenster unterbrochen ist. Auch die Art der Dachdeckung wurde für alle Dächer erfasst, da dies einen Einfluss auf das Erscheinungsbild der Anlage hat. Die Ästhetik ist besonders im Zusammenhang mit dem Denkmalschutz zu beachten. Solarstudie Seite 133 Den letzten Punkt der Erfassung bildeten die Besonderheiten, wo Auffälligkeiten und erste Beurteilungen niedergeschrieben wurden. Vorgehensweise bei der Erfassung: Nach der Festlegung der zu ermittelnden Angaben wurde ein Erfassungsbogen erstellt. Mit diesem wurden die Häuser im Untersuchungsgebiet nacheinander abgegangen und die Daten aufgenommen. Zum Untersuchungsgebiet gehören folgende Straßen in Altenberg: Dippoldiswalder Straße, Rathausstraße, Dresdner Straße (nur Gebäude nördlich der B170 bis zum Bahnhof), Schulstraße, Büttnerstraße und Platz des Bergmanns. Zuerst wurde mit einem Kompass die Südausrichtung gemessen. Später wurden diese Werte mittels einer genordeten Flurkarte, in der alle Gebäude eingetragen sind, überprüft. Außerdem wurde die Flurstücksnummer vermerkt. Die Angaben der Neigungswinkel der Dächer wurden anfangs geschätzt. Dieses sehr ungenaue und subjektive Vorgehen wurde später folgendermaßen verändert: Auf ein durchsichtiges Geo-Dreieck wurden farbige Linien für die Winkel von 50° und 55° aufgebracht. Der 45°-Winkel ist durch die äußere Form des Dreiecks ohnehin vorhanden. Nun wurde mit einem Auge durch das Geo-Dreieck hindurch das Dach angepeilt um herauszufinden, mit welchem Winkel es sich deckt und wie stark es damit geneigt ist. Man sollte dazu in ausreichender Entfernung vom Giebel möglichst erhöht stehen, damit der Dachwinkel nicht verzerrt ist und man keine falschen Angaben ermittelt. Die Verschattung der Dachflächen wurde geschätzt. Dabei wurde zum einen auf hohe Bäume und andere Gebäude vor dem untersuchten Dach und zum anderen auf Dachaufbauten wie Mansarden und Schornsteine des betreffenden Daches geachtet. Es wurde festgehalten, welche Teile des Daches zu bestimmten Tageszeiten verschattet sind und welche nicht. Auch die nutzbare Größe der Dachfläche wurde abgeschätzt. Es handelt sich dabei um die Summe aller Dachflächen, auf denen eine Anlage installiert werden kann; also alle jene Dachteile, die nicht verschattet sind und eine gewisse Fläche aufweisen. Dazu wurde die Hauswand in “Meterschritten” abgeschritten, die ja der Dachlänge entspricht. Die Dachbreite (Strecke zwischen Dachrinne und Dachfirst) wurde in Relation dazu geschätzt. Durch Multiplizieren beider Werte erhält man die gesamte Dachfläche, von der dann verschattete und zu kleine Flächen sowie Schornsteine, Dachfenster und –aufbauten subtrahiert werden. Zusätzlich wurde vermerkt, wenn sich die nutzbare Dachgröße aus drei oder mehr voneinander getrennten Flächen zusammensetzt, da dann mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht alle Flächen für den Bau einer Solaranlage genutzt werden. Nachdem alle Gebäude des untersuchten Gebietes im Zentrum der Stadt Altenberg untersucht worden sind, wurden die Ergebnisse in einer Tabelle übersichtlich zusammengefasst und ausgewertet. (siehe Auswertung) Schwierigkeiten: Anfangs hatten wir bei manchen Häusern Schwierigkeiten, die Hausnummer und die Straße herauszufinden. Die letzten Unklarheiten konnten erst beseitigt werden, nachdem wir uns beim Altenberger Liegenschafsamt einen Flurkartenauszug besorgt hatten, in dem alle Gebäude mit der Hausnummer eingetragen sind. Insgesamt war die Erfassung der Häuser sehr zeitaufwändig. Daher konnte die bisher beschriebene Untersuchung nur für den zentralen Teil der Stadt Altenberg durchgeführt werden. Um trotzdem ein unfassendes Ergebnis für ganz Altenberg (ohne Ortsteile) zu erhalten, wurde die Südausrichtung von weiteren Gebäuden auf anderen Straßen bestimmt. Dazu wurden einige Hilfslinien in die genordeten Flurkartenauszüge eingezeichnet und Solarstudie Seite 134 anschließend ganz einfach mit einem Winkelmesser die Abweichung von der reinen Südausrichtung für jedes Gebäude gemessen. Bei rechteckigen Gebäuden weiß man, dass die Dachflächen parallel zu den Längsseiten des Gebäudes verlaufen und die Giebel an den kurzen Querseiten sind. Deshalb ist die beschriebene Methode für längliche Gebäude sehr einfach und genau. Bei Gebäuden mit quadratischem Grundriss entsteht jedoch das Problem, dass man nicht weiß, in welche Richtung die Dachflächen zeigen, da in den Flurkarten nur die Umrisse der Gebäude eingetragen sind. Glücklicherweise stellte uns das Liegenschaftsamt von Altenberg Luftbilder der Stadt zur Verfügung. Auf diesen erkennt man genau, wo die Dachflächen verlaufen. Damit konnte die Ausrichtung aller Gebäude bestimmt werden. Ungenauigkeiten: Im Allgemeinen muss erwähnt werden, dass die ermittelten Daten nur eine Orientierung darstellen können, da sie teilweise auf bloßen Schätzungen beruhen und damit stark subjektiv beeinflusst sind. Die Angaben sollten deshalb erst überprüft und erweitert werden, bevor sie als Grundlage zu einer Entscheidung für oder gegen eine Solaranlage dienen können. Ungenauigkeiten entstehen beispielsweise bei der Abschätzung der Verschattung: Man muss sich vorstellen, wo die Sonne morgens, mittags und abends steht. Dann versucht man zu schlussfolgern, welche Gebäude und Bäume im Osten, Süden und Westen Verschattungen verursachen können. Das Schwierige daran ist, dass man sowohl deren Höhe als auch die Entfernung zum Dach berücksichtigen muss: Verursacht eher das relativ nahe stehende hohe Haus Verschattungen oder doch der noch viel höhere, aber weiter entfernte Baum? Oder vielleicht beide? Oder keins von beiden? Eine weitere Überlegung ist der Lauf der Sonne innerhalb eines Jahres: Im Winter steht sie tiefer, so dass alle Gebäude und Bäume längere und höhere Schatten werfen. Als weitere Unwägbarkeit kommt hinzu, dass man mehrere Meter unterhalb des Daches steht und somit einen ganz anderen Blickwinkel hat. Auch die Ermittlung der größten nutzbaren Dachfläche ist mit großen Ungenauigkeiten verbunden: Man muss für sich festlegen, welche Teile des Daches man als ausreichend groß für eine Anlage einschätzt und welche als zu klein. Dann entscheidet man, ob Verschattungen auftreten und welche Teile des Daches sie für eine Solaranlage unbrauchbar machen. Die Grauzone ist hier, ab welcher Dauer der täglichen Verschattung, die sich zudem im Laufe eines Jahres ständig ändert, eine Dachfläche als ungünstig anzusehen ist und somit nicht mehr zur nutzbaren Größe der Dachfläche zählt. Auch das Abschreiten der Hauslänge mit Meterschritten zur Ermittlung der Dachlänge ist gewissen Ungenauigkeiten unterworfen. Am ungenauesten ist aber wahrscheinlich das Schätzen der Dachbreite (Strecke zwischen Dachrinne und Dachfirst). Schon eine Differenz von einem Meter zur tatsächlichen Dachbreite führt zu Abweichungen bei der nutzbaren Dachgröße von ca. 20% ! Besonders die Breite von Mansarden (nicht ihre Länge parallel zur Hauswand) ließ sich besonders schwer abschätzen. Eine weitere Schwierigkeit war, dass manche Dächer nur sehr schwer und nur teilweise einzusehen waren, was zu weiteren Ungenauigkeiten führen kann. Solche Dächer waren entweder zu hoch oder man konnte nicht nah genug herangehen, weil z. B. ein Grundstück und ein geschlossenes Tor den Zugang verhinderten. Die Beurteilung aus der Ferne wurde manchmal durch im Weg stehende Bäume erschwert. Auswertung: Die Autoren haben sich entschieden, die Gebäude in drei Klassen einzuteilen: Grün – es kann ohne Bedenken eine Solaranlage installiert werden Solarstudie Seite 135 Gelb – Achtung! Genauere Planung notwendig Rot – Finger weg! Dieses Gebäude ist für Solaranlagen nicht geeignet Um ein Gebäude einer Klasse zuordnen zu können, wurden alle vier Beurteilungskriterien Dachausrichtung nach Süden, Verschattung, Neigungswinkel und die nutzbare Größe der Dachfläche – einzeln untersucht und einer Farbe zugeordnet. Dabei galten folgende Grenzwerte für die Farbzuordnung: Dachausrichtung: Grün: Südabweichung = 45°, d. h. alle Dächer von SO bis SW Gelb: Südabweichung zwischen 45° und 90°, d.h. alle Dächer zwischen Ost und SO sowie zwischen West und SW Rot: Südabweichung > 90°, also in Richtung Norden ausgerichtet Verschattung: Grün: keine Verschattung Gelb: geringe und teilweise Verschattung Rot: größtenteils und vollständige Verschattung Neigungswinkel: Grün: 20° bis 50° Gelb: < 20° und > 50° Rot wurde nicht verteilt, da alle untersuchten Dächer Schrägdächer waren und auch an Fassaden (90° Neigungswinkel) Solaranlagen wirtschaftlich betrieben werden können Größte nutzbare Fläche: Grün: mindestens 20 m² Gelb: weniger als 20 m² Rot wurde erteilt, wenn keine nutzbare Fläche vorhanden war, z. B. wegen Verschattung Sind alle vier Kriterien mit Grün bewertet worden, dann ist das Gesamtergebnis für das jeweilige Gebäude auch Grün. Wurde mindestens einmal Gelb vergeben, ist das Gebäude insgesamt mit Gelb bewertet worden. Und wurde ein Kriterium mit Rot beurteilt, ist das Gebäude für eine Solaranlage nicht geeignet und erhält Rot als Gesamtbewertung. Nachdem wir alle Gebäude eingestuft hatten, wurden mehrere Luftbilder vom Stadtkern Altenbergs zusammengefügt, die die Solarkarte ergeben. Nun wurde auf jedes Haus je nach Beurteilung entweder ein grüner, gelber oder roter Punkt geklebt. Da die Solarkarte die Untersuchungsergebnisse stark vereinfacht, gehört zum Ergebnis der Untersuchung weiterhin eine Tabelle mit den genauen Daten und Hinweisen. Ergebnis: Insgesamt wurden 71 Gebäude von Dippoldiswalder Straße, Rathausstraße, Dresdner Straße (nördlich der B170 bis zum Bahnhofsplatz), Schulstraße, Büttnerstraße sowie vom Platz des Bergmanns untersucht. Auf zwei Gebäuden (das entspricht 2,8%) ist bereits eine Solaranlage installiert. Insgesamt sind 45 Gebäude für eine Anlage sehr gut geeignet (Bewertung mit “Grün”), was 63,4% aller untersuchten Gebäude entspricht. 24 Häuser (33,8%) wurden mit Gelb bewertet. Bei diesen Gebäuden muss auf Verschattung von Teilen des Daches geachtet werden und/oder mit etwas geringerem Ertrag gerechnet werden, weil das Dach nicht besonders gut nach Süden ausgerichtet ist oder stark geneigt ist. Grundsätzlich sind diese Solarstudie Seite 136 Dächer bei sorgfältiger Planung aber für Solaranlagen geeignet. Zwei Gebäude (2,8%) sind nicht geeignet. Auf Verschattung muss bei 19 Häusern (26,8%) geachtet werden, was am häufigsten Ursache für eine gelbe Gesamtbewertung war. 50 Gebäude sind schattenfrei. Mit 55° Neigungswinkel verlaufen 8 Dächer (11,3%) ziemlich steil, was zu einer gelben Bewertung führt. Alle anderen Dächer sind flacher und damit günstig geneigt. Mit 64 sind sehr viele Dächer (90,1%) sehr günstig nach Süden ausgerichtet, was der grünen Bewertung entspricht. Bei 6 Gebäuden (8,5%) liegt die Abweichung von der Südrichtung zwischen 45° und 90° (Gelb). Nur ein Gebäude ist nach Nordwesten ausgerichtet – Rot. Dieses Haus ist auch das einzige ohne nutzbare Fläche (durch die Ausrichtung bedingt). Nur zwei weitere Gebäude wurden wegen der Größe der nutzbaren Fläche mit Gelb bewertet. Alle übrigen 68 Häuser besitzen eine ausreichend große nutzbare Dachfläche für eine Solaranlage von mehr als 20 m². Alles in allem sind die Dächer im Untersuchungsgebiet, dem Zentrum von Altenberg, gut für den Bau von Solaranlagen geeignet. Empfehlungen: Es hat sich herausgestellt, dass es besser gewesen wäre, die Erfassung der Dächer zu zweit durchzuführen. Man erhält so auf jeden Fall genauere und objektivere Ergebnisse. Es wurde festgestellt, dass beim Einsatz nur einer Person diese beim Schätzen, z. B. der größten nutzbaren Fläche, oft unsicher war und lange überlegt hat, welche Werte notiert werden. Zu zweit kommt man sicherlich schneller voran, ist sich nicht so unsicher, ermittelt genauere Daten und hat mit der Arbeit mehr Spaß. Es empfiehlt sich auch, von Anfang an einen Flurkartenauszug zu benutzen. Dies hat den Vorteil, dass man sofort allen Gebäuden ihre Hausnummern zuordnen kann und auch kein Haus “vergisst”, das einige Meter von der Straße entfernt versetzt hinter den anderen steht. Außerdem erkennt man, wenn mehrere Gebäude genau in einer Reihe stehen und alle dieselbe Ausrichtung haben, die man dann nur einmal bestimmen muss. Man kann vielleicht auch auf die Ermittlung der größten nutzbaren Dachfläche verzichten. Ihre Bestimmung war mit Abstand der aufwändigste Teil aller zu erfassenden Werte und dauerte am längsten. Außerdem ist die Angabe einer der ungenauesten Werte. Darüber hinaus hatten 68 der 71 untersuchten Gebäude eine ausreichend große nutzbare Fläche, was zeigt, dass ihre Bestimmung gemessen am Aufwand fraglich ist. 17.7.3 Akzeptanz Solarenergie erfreut sich in Deutschland nach wie vor einer hohen Akzeptanz – unter allen erneuerbaren Energieträgern sogar der höchsten. Eine Ende 2003 durchgeführten FORSAUmfrage fand heraus, dass nur 2 % der Meinung sind, Photovoltaikanlagen sollten gar nicht installiert werden. Die höchste Akzeptanz erreicht die Installation auf oder an Gebäuden mit 87 %, 70 % an Lärmschutzwänden und 34 % auf freien Landflächen. Zu der Problematik der Freiflächenanlagen haben wir uns an anderer Stelle geäußert. Allgemein gilt Solarenergie jedoch als besonders sauber, geräuschlos und stört auch nicht durch bewegliche Teile. Damit hat sie unter Akzeptanzgesichtspunkten erhebliche Vorteile etwa gegenüber der Windenergie. Da sie auch geruchlos ist, müssen hier auch keine Bedenken wegen möglichen Geruchsbelästigung wie bei Biogasanlagen aus dem Weg geräumt werden. Außerdem ist Solarenergie gegenüber anderen erneuerbaren Energien unschlagbar im Vorteil, weil die Anlagenerstellung in den meisten Fällen praktisch genehmigungsfrei ist. Akzeptanzprobleme gibt es dennoch – auch im Untersuchungsgebiet – aus ästhetischen Gründen. In den vorherigen Kapiteln haben wir das ausführlich im Bereich Denkmalsschutz vorgestellt, aber auch bei nicht denkmalgeschützten Gebäuden sehen manche eine Störung Solarstudie Seite 137 des Erscheinungsbildes bei Anbringen einer Solaranlage. Deshalb sollte bei der Auswahl der Module bzw. Kollektoren stets auch nach Möglichkeiten gesucht werden, die Anlage bestmöglich optisch in die äußere Bauhülle zu integrieren. Eine weitere akzeptanzrelevante Frage ist die hohe Einspeisevergütung für Photovoltaik vor allem bei den Menschen, die keine eigene PV-Anlage besitzen und über das Umlageverfahren an den Kosten beteiligt werden. Tatsächlich beträgt die zusätzliche Belastung durch das Erneuerbare Energien Gesetz lediglich ca. 1 % des Bruttostrompreises, während etwa die Netzdurchleitungsgebühren der Energieversorger ca. 38% ausmachen. 17.7.4 Kommunale politische Rahmenbedingungen Die Kommunen wurden mit einigen Fragestellungen konfrontiert, die Aufschluss über die politischen Rahmenbedingungen vor Ort bringen sollen. In der Beantwortung dieser Fragen bestätigt sich, was bereits im vorigen Kapitel beschrieben worden ist: Dem Thema erneuerbare Energien wird in der Mehrzahl der Kommunen im Untersuchungsgebiet noch nicht der Stellenwert eingeräumt, den es verdient. Die Potenziale der Solarenergienutzung können jedoch nur ausgeschöpft werden, wenn bei den Verantwortungsträgern das Wissen und das Bewusstsein für die Möglichkeiten einer neuartigen Energieversorgung angekommen sind. Dabei geht es auch um Aspekte des Klimaschutzes, aber vor allem auch um das wirtschaftliche Potenzial. Wie erwartet, existieren im Untersuchungsgebiet keine kommunalen Förderungen im Bereich Solarenergie. Dies ist sicher auch der allgemeinen Finanzlage geschuldet, die den Kommunen über Pflichtaufgaben hinaus wenig Spielräume lässt. Da es, wie im Kapitel “Finanzierung und Förderung” beschrieben, auch keine Breitenförderung auf Landesebene gibt, können für potenzielle Investoren also nur die Bundesförderungen greifen. Da diese in den letzten Jahren kontinuierlich weiter entwickelt wurden, wären regionale Förderinstrumente möglicherweise auch nur sinnvoll, um eine gewisse psychologische Hemmschwelle zu überwinden. Interessant wäre hier der oben angedeutete Hamburger Weg einer indirekten Förderung der Solarinstallateure. Aber auch jenseits finanzieller Unterstützung haben Kommunen die Möglichkeit, etwas für den Ausbau der erneuerbaren Energien zu tun. Erste Voraussetzung dafür ist ein politischer Konsens im Gemeinwesen, dass man dies überhaupt tun will. Deshalb fragten wir, ob es in dem jeweiligen Stadt- oder Gemeinderat schon einmal Beschlüsse zum Thema erneuerbare Energien gegeben hat. Die Antworten zeigten, dass erneuerbare Energien praktisch kein Thema in den Kommunalvertretungen des Untersuchungsgebietes ist, sieht man einmal von einem angegebenen Beschluss gegen Windkraftanlagen ab. Ausnahme ist wiederum Altenberg, das 1999 der Agenda 21 beigetreten ist. Mit dem Beschluss zur Entwicklung des Energie-Tisches als lokale Agenda-Gruppe und der Befürwortung des Vorhabens einer Demonstrationsanlage am Bergstadt-Gymnasium stellt sich der Stadtrat dem Thema erneuerbarer Energien und unterstützt alle Initiativen in diese Richtung. In Pirna gibt es einen Agenda-Beauftragten. Diese beiden Beispiele belegen wiederum, wie sehr es auf Aktivitäten engagierter Bürger ankommt, denen dann auch konkrete Umsetzungsschritte in den kommunalen Gremien folgen können. Die Frage, ob die Kommunen Beratung zu erneuerbaren Energien anbieten, beantworteten lediglich drei der Befragten mit “ja”, darunter Altenberg und Schmiedeberg, in denen auf die entsprechenden vorhandenen lokalen Initiativen verwiesen wird. Die dritte Kommune ist Hohnstein (Sächsische Schweiz). Insgesamt muss man hier feststellen, dass ein Bürger, der sich für die Nutzung von Solarenergie interessiert, in den anderen Gemeinden relativ wenige Ansprechmöglichkeiten vor Ort hat, sich darüber zu informieren. Solarstudie Seite 138 Noch schwieriger scheint es zu sein, erneuerbare Energien bzw. Energieeffizienz und Energieeinsparung als kommunales Leitbild zu entwickeln und im täglichen Handeln umzusetzen. Wir fragten, ob es ein kommunales Energiekonzept gibt. Hintergrund dieser Frage ist neben den klimapolitischen Erfordernissen nicht zuletzt auch die Tatsache, dass die Minimierung lokaler Emissionen insbesondere auch bei Gemeinden mit entsprechendem Image von Bedeutung sein kann (Tourismus, Naherholung, Kurorte usw.) Allerdings konnte keine der befragten Kommunen diese Frage mit “Ja” beantworten, und dies, obwohl das Förderprogramm Immissions- und Klimaschutz des Freistaates Sachsen die “Erarbeitung kommunaler Energie-/Klimaschutzkonzepte sowie die Einführung kommunalen Energiemanagements” mit bis zu 80 % fördert (Richtlinie Immissions- und Klimaschutz vom 28. November 2001, Programmteil A, Abschnitt 2.1.2). Hinderungsgrund ist bei der Umsetzung möglicherweise, dass die Förderung nur in Verbindung mit der anschließenden Umsetzung einer aus den Untersuchungen resultierenden Maßnahme greift. Folge eines solchen Energie- und Klimaschutzkonzeptes könnte es z. B. auch sein, dass eine solargerechte Bau- und Stadtplanung umgesetzt wird. Zwar ist der große Bauboom auch im Untersuchungsgebiet einige Jahre her, aber immer noch werden für einzelne Gebiete Bebauungs- und Flächennutzungspläne aufgestellt, in denen leider, wie der Augenschein beweist und auch unsere Umfrage ergeben hat, eine solargerechte Planung in keiner Weise Standard ist. Jedenfalls beantworteten alle Kommunen die diesbezügliche Frage nach der Umsetzung mit “nein”. Im Abschnitt “Gesetzliche Grundlagen” ist unter anderem auf ordnungsrechtliche Instrumente eingegangen worden, die – wie der sogenannte “Vellmarer Weg” eine Pflicht zur Nutzung von Solarenergie bei Neubauten über den Weg eines städtebaulichen Vertrages vorsehen. Umsetzbar ist dies, wenn kommunaleigenes Bauland an Investoren verkauft wird. Dieser Weg, der in Deutschland mehr und mehr Beachtung findet und auch international beschritten wird, findet im Untersuchungsgebiet eine weniger große Resonanz. Von den befragten Kommunen konnte sich derzeit lediglich eine vorstellen, eine Pflicht zum solaren Bauen in Angriff zu nehmen. Neben dem gerade erwähnten Umstand, dass eine solche Regelung vor allem beim großen Bauboom nach der Wende am sinnvollsten umzusetzen gewesen wäre, spielt nunmehr offenbar die Angst eine Rolle, dass mit einer solchen Regelung die kommunalen Grundstücke unverkäuflich würden, auch vor dem Hintergrund, dass wir in einer Region leben, die eher vom Wegzug geprägt ist. Abgesehen davon, dass die Vellmarer Erfahrungen das Gegenteil belegen (schließlich hat ja der Käufer auch Vorteile von einer solchen Regelung, und wer vernünftig ist, baut auch ohne Verpflichtung solar), sollte man das Für und Wider doch im Einzelfall prüfen. Offenbar ist bei den Verantwortungsträgern auch zu wenig bekannt, welche Möglichkeiten der Gestaltung es gibt. 17.7.5 Hemmnisse aus Sicht der Kommunen In einem weiteren Frageblock wurden die Kommunen befragt, welche Hemmnisse sie sehen, die der Verbreitung erneuerbarer Energien entgegenstehen. Dabei wurden 7 Antwortmöglichkeiten vorgegeben. Fast alle (über 80 %) nannten als Hauptproblem die leeren Kommunalkassen bzw. Extrakosten im Vergleich zu herkömmlichen Lösungen. So ist z. B. in Altenberg das Vorhaben einer Photovoltaikanlage auf der Grundschule, deren Süddach sowieso erneuert wurde, daran gescheitert, dass hierfür die gewährten Fördermittel nicht ausreichten. An dieser Stelle bietet es sich an, über die verschiedenen Modelle von “Contracting” nachzudenken. Contracting ist im Energiebereich eine weit verbreitete Form der Finanzierung. Im letzten Kapitel werden wir noch einmal darauf eingehen. Solarstudie Seite 139 Ein weiteres Hindernis, über den Einsatz erneuerbare Energien nachzudenken, ist der vorhandene Sanierungsbedarf bei Gebäuden. Damit ist gemeint, dass bestimmte Gebäude zunächst in ihrer grundlegenden Bausubstanz saniert werden müssen. Natürlich ist es auch sinnvoll, ein Gebäude zunächst nach neuestem Standard der Wärmeschutzverordnung zu sanieren und damit einen großen Teil Energie einzusparen, bevor man an weitergehende Maßnahmen denkt. Offenbar ist auch 15 Jahre nach der Wende hier noch ein großer Nachholebedarf. Über die Hälfte der befragten Kommunen machten auch fehlende Planungserfahrungen geltend. Dies kann alle Beteiligten in der Realisierungskette eines Vorhabens betreffen (Bauträger, Architekt, Bauämter usw.) und weist auf das Problem hin, dass offenbar noch ein großer Weiterbildungsbedarf auf diesem Gebiet besteht. Jeweils ein Drittel der Befragten beklagen denn auch fehlendes Fachwissen (diese Studie hat u. a. das Ziel, diesem Mangel abzuhelfen) und keine definierte Zuständigkeit. Das heißt, als Interessent für die Umsetzung einer Solaranlage kann es oft passieren, dass man lange suchen muss, bis man den richtigen Ansprechpartner gefunden hat. Einzelne baurechtliche Einschränkungen (hier dürften vor allem eigentlich die Einschränkungen durch den Denkmalschutz gemeint sein) sieht ein weiteres Drittel als Hemmnis für die Verbreitung von Solarenergie. Herumgesprochen hat es sich offenbar doch, dass Investitionen in Solarenergie lohnend sein können. Nur 5 Kommunen kreuzten die Antwortmöglichkeit an, dass erneuerbare Energien sich nicht rechnen. Hier wird ein langsames Umdenken zu längerfristigen Lösungen deutlich, das allerdings im Widerspruch zu den oben genannten aktuellen Finanzierungsengpässen steht 17.7.6 Potenziale und Hemmnisse aus Sicht der Handwerker Auch die Unternehmen wurden über Potenziale und Hemmnisse erneuerbarer Energien aus ihrer Sicht befragt. Wir fragten: “Welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht/der Sicht der Kunden am ehesten für den Einsatz von Solarenergie?” Nicht überraschend angesichts der Preisentwicklung von Öl, Gas und Strom in den letzten Jahren: Eine große Mehrheit nennt die Preissteigerung bei fossilen Energieträgern als Hauptgrund, sich für erneuerbare Energien zu entscheiden (86 %). Offenbar wird auch von den meisten – mit Recht – eine weitere Preissteigerung erwartet. An zweiter Stelle steht die Möglichkeit, Förderprogramme in diesem Bereich zu nutzen (74 %), was auf die Notwendigkeit hindeutet, auch weiterhin im Rahmen der Markteinführung Investitionen in diesem Bereich zu fördern und zu Überlegungen Anlass gibt, nach regionalen Fördermöglichkeiten zu suchen. Schon abgeschlagen ist der dritte Grund des generellen Umweltbewusstseins. Das spiegelt eine Tendenz wider, die landesweit zu beobachten ist. Offenbar haben die meisten Idealisten bereits eine Anlage – jetzt gilt es, neue Zielgruppen zu avisieren. Diese sehen, wie aus den ersten beiden Antworten hervorgeht – vor allem die finanziellen Aspekte einer Investition in Solaranlagen. Übrigens ist die Endlichkeit der fossilen Energieträger (Reichweite der herkömmlich abbaubaren Ölvorräte noch 40 Jahre, Förderhöhepunkt in maximal 10 Jahren) den Wenigsten bewusst – obwohl es sich bei Kaufentscheidungen rund um die Immobilie immer um sehr langfristige Entscheidungen handelt. Die Kraft des funktionierenden Beispiels überzeugt immerhin reichlich ein Fünftel der Befragten bzw. deren Kunden. Vorhandene Demonstrationsobjekte sind eben überzeugender als lange Vorträge, endlose Zahlenreihen über Solarstrahlungsdaten oder ausführliche Studien und Marktberichte. Deshalb sind Tage der Offenen Tür, der “Tag der Erneuerbaren Energien” und andere Gelegenheiten, wo sich potenzielle Interessenten bei Anwendern über ihre Erfahrungen mit der Solaranlage auf dem Dach erkundigen können, von großer Wichtigkeit.. Solarstudie Seite 140 Die Zuverlässigkeit der Anlagen, ausgedrückt z. B. durch ein Qualitätssiegel, ist dann nur noch für 17 % der Befragten ein Grund für eine Investitionsentscheidung. Er sollte aber nicht vernachlässigt werden, weil nicht oder schlecht funktionierende Anlagen die schlechteste Werbung sind und die ganze Branche in Verruf bringen können. Deshalb sollte man bei der Entscheidung für eine Solaranlage immer auch nach den Referenzen des Installateurs fragen und sich über die technischen Daten kundig machen. Weiterhin fragten wir: “Welche Hemmnisse sehen Sie (bzw. Ihre Kunden), die der Verbreitung von Solarenergie entgegen stehen?” Mit 82 % der Antworten steht hier die Frage der Rentabilität an erster Stelle. Das korrespondiert durchaus mit den oben genannten Pro-Gründen, weil es auch ein finanzieller Aspekt der Investitionsentscheidung ist. Es zeigt aber auch, dass es bisher noch nicht gelungen ist, die Amortisation einer Solaranlage überzeugend darzustellen. Eine Rolle spielt hierbei natürlich auch, dass im Untersuchungsgebiet erst vor wenigen Jahren die Heizungen von Kohle auf Gas oder Öl umgestellt worden sind. Viele Kunden sehen den Zeitpunkt einer neuerlichen Umstellung noch nicht herangereift, weil ihre Heizung ja noch “fast neu” ist. Doch Vorsicht! Ab 1. November 2004 gelten strengere Abgasverlustwerte für Gas- und Ölheizungen. Der Countdown für Öl- und Gasfeuerstätten läuft bereits: Nach der 1. Bundesimmissionsschutz-Verordnung (BImschV) dürfen ab diesem Zeitpunkt bestimmte Abgasverlustwerte nicht mehr überschritten werden. Ansonsten müssen die Heizkessel ausgetauscht werden. Erlaubt sind für Anlagen... mit über vier bis 25 Kilowatt Heizleistung Abgasverlustwerte von maximal elf Prozent, mit über 25 bis 50 Kilowatt von maximal zehn Prozent und bei Anlagen mit über 50 Kilowatt von höchstens neun Prozent. Ebenfalls oft genannt wird die Frage des fehlenden Eigenkapitals (71 %). Das ist in unserer Region ein entscheidendes Thema. Trotz großzügiger Förderprogramme, zinsgünstiger Kredite bzw. der Aussicht auf Erlöse aus der Energieeinspeisung muss man erst einmal einen Betrag investieren. Hinzu kommt, dass die regionalen Banken, auch die Sparkasse, sehr restriktiv bei der Vergabe von Krediten bzw. Vermittlung von KfW-Krediten sind – und zwar sowohl für den Privatanwender als auch für das kleine Unternehmen, das im Ernstfall über ein bankinternes Branchenranking nach den Maßstäben von BASEL II aus Sicht der Bank kreditunwürdig wird. Die Vermittlung von KfW-Krediten ist bei der Sparkasse ein ungeliebtes Geschäft wegen fehlender Gewinnmargen. 17 % der Befragten sehen ein entscheidendes Hindernis in dem Umstand, dass die Hausbank eine Finanzierung verweigert. Ein knappes Viertel findet dann auch, dass die bestehende Förderung zu kompliziert bzw. zu gering ist. Es ist nicht zu erwarten, dass die Bundesförderung wesentlich geändert wird. Hier ist das Land in der Pflicht, unter Berücksichtigung der besonderen Vermögens- und Einkommenssituation, die ja nicht nur das Untersuchungsgebiet, sondern den gesamten Freistaat betrifft, Lösungen zu finden. Ein weiteres Fünftel ist sich sicher, dass es über Solarenergie zu wenig Informationen gibt bzw. diese nicht hinreichend beim Kunden ankommt. 17.7.7 Ausbildungssituation Entscheidende Multiplikatoren für das Thema Solarenergie sind selbstredend die Installationsbetriebe, die den direkten Kontakt zum Kunden haben, seine Heizungs- bzw. Elektroanlage warten bzw. reparieren. Deshalb ist es von großer Bedeutung, dass die Solarstudie Seite 141 ausführenden Handwerker selbst tief in der Materie stecken, die Vorteile der Nutzung erneuerbarer Energien überzeugend vertreten und die Anlagen schließlich auf hohem fachlichen Niveau installieren und pflegen können. Wir haben deshalb nach der Ausbildungssituation im Bereich des Handwerks gefragt und folgende Ergebnisse erhalten: Wie oben schon erwähnt, fühlt sich die Hälfte der Befragten ausreichend über das Thema Solarenergie informiert und würde sich gegebenenfalls sogar als “Solarspezialist” bezeichnen. Immerhin haben 72 % derer, die die Fragebögen ausgefüllt haben (in der Regel die Firmeninhaber) bereits einschlägige Weiterbildungen zum Thema erneuerbare Energien besucht. Von den Mitarbeitern waren es lediglich 34 %. Hier liegt noch ein großes Potenzial offen, denn auch die Mitarbeiter sollten – zumindest im Bereich Solarthermie – mit den Besonderheiten der entsprechenden Anlagentechnik vertraut sein. Wir fragten außerdem, wie das Weiterbildungsangebot zum Thema Erneuerbare Energien in der Region beurteilt wird. Hier ergibt sich ein inhomogenes Bild. Ca. 45 % entschieden sich auf einer Skala von 1 bis 5 für eine mittelmäßige Einschätzung. Ein knappes Viertel findet das Weiterbildungsangebot eher gut, reichlich 16 % findet es eher schlecht. Der Rest machte hierzu keine Angaben. Tatsächlich gibt es in der Region wie auch insgesamt in Sachsen kaum Weiterbildungsangebote z. B. zum Solarteur. Das ist ein neu geschaffenes Berufsbild, das sich in der Regel an Meister und Gesellen des Elektro- und SHK-Handwerks richtet, aber auch an andere Interessierte, die Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen nachweisen können, welche eine Zulassung zur Fortbildungsprüfung rechtfertigen. Die ESAG als regionaler Energieversorger bietet Elektroinstallateuren mit dem Programm ESAG-Solar Unterstützung beim Einstieg in das Geschäftsfeld Photovoltaik. Dazu wurde zwischen der ESAG und dem Dresdner PV-Modulhersteller Solarwatt ein Kooperationsvertrag abgeschlossen. Damit verbunden sind auch Sonderkonditionen, die diejenigen Elektroinstallationsfirmen erhalten, die von der ESAG an den SolartechnikHersteller vermittelt werden. Solarwatt gewährt ihnen einerseits beachtliche Rabatte und andererseits eine einführende Schulung sowie bei Bedarf weiterführende Schulungen zu allen Fragen der Solartechnik. Dieses lobenswerte Angebot kann zwar einen Teil der Lücke schließen, bedeutet aber wiederum eine Kopplung des Handwerkers an eine bestimmte Firma. In einigen weiterführenden Gesprächen wurde das Bedürfnis nach herstellerunabhängigen Weiterbildungen geäußert, die es im Untersuchungsgebiet nicht gibt. Hier sind die Handwerkskammern und andere Partner gefragt, entsprechende Angebote auf die Beine zu stellen. 17.7.8 Werbung Nicht nur die Weiterbildung im technischen Bereich ist für die Handwerksfirmen als wesentliche Multiplikatoren von immenser Bedeutung. Ob ein an Solarenergie interessierter Hauseigentümer sich für den Erwerb einer entsprechenden Anlage entscheidet, hängt nicht zuletzt von den Beratungsgesprächen mit dem Fachmann ab. Ein Solarinteressent vermutet als ersten und natürlichen Ansprechpartner zunächst einmal seinen Heizungsbauer. Abgesehen von dem Problem, dass noch zu wenige Heizungsbauer Solartechnik überhaupt anbieten, sollten die, die es tun, ihre Produkte auch aktiv anbieten. Wir fragten deshalb zunächst, ob die Betriebe von ihren Kunden direkt auf die Möglichkeiten der Nutzung von Solarenergie angesprochen werden. In 72 % der Antworten ist dies der Fall. Das zeigt, dass es ein latentes Interesse an dieser Form erneuerbarer Energien gibt. Solarstudie Seite 142 Wie aktiv werben aber die Installateure für den Einsatz von Solarenergie? Die Mehrheit tut dies im Kundengespräch (78 %), d. h. bei der Wartung oder Reparatur der bestehenden Anlage oder bei anderen Gelegenheiten, bei denen es den Kontakt zum Kunden gibt. Das Internet als Werbemedium nutzt knapp ein Viertel der Befragten. In der Regel handelt es sich hier um eigene Webauftritte. Inwieweit diese nach dem Cross-media-Prinzip in anderen Medien beworben werden, ist eher fraglich. Gelegentlich erfolgt der Eintrag in einschlägige Internet-Listen, aber meist nur dann, wenn dieser Eintrag kostenlos ist. Überhaupt geben die Unternehmen des Untersuchungsgebietes offenbar nur wenig für aktive Werbung aus. Nur sechs Befragte äußerten, dass sie Zeitungsanzeigen schalten – tatsächlich ist das Aufkommen von Zeitungsanzeigen zum Thema Solarenergie im Vergleich etwa zu den Anzeigen der Autohändler statistisch zu vernachlässigen. Im Zeitraum von Januar bis Juni 2004 haben wir im oberen Kreisgebiet des Weißeritzkreises lediglich Anzeigen entdeckt, die für Solartechnik warben (beobachtete Zeitungen: “Sächsische Zeitung” Dippoldiswalde, “Wochenkurier”; tatsächlich kann die Anzahl etwas höher liegen, da nicht 100%ig alle Exemplare erfasst wurden). Insgesamt ca. 14 % nutzten die Beteiligung an Messen und Märkten oder regionale Initiativen zur Bewerbung ihres Produktes. Bei Vorhandensein von einer größeren Anzahl von regionalen Initiativen, die ja auch von den Unternehmen selbst ins Leben gerufen werden könnten (es ist heutzutage allgemein üblich, dass Wirtschaftsunternehmen ihre eigenen Lobbyvereine oder –verbände gründen) würde der Anteil dieser wichtigen Werbeform sicher steigen. 11 % der Befragten gaben andere Werbeformen an, wie z. B. Flyer – wobei offen blieb, wie diese an den Kunden gebracht werden. Insgesamt scheint uns, dass auch auf dem Gebiet der Werbung für Solarenergie durch die Unternehmen selbst, die ein großes Eigeninteresse daran haben dürften, ein großer Nachholebzw. Weiterbildungsbedarf besteht. Die klassische Kundenansprache kann zwar sehr wirkungsvoll sein, aber auch sie erfordert Übung und Know-how. Eine Untersuchung der Initiative “Solarwärme-Plus” über die Beratungsqualität von Handwerksbetrieben muss zwar nicht unbedingt auch auf das Untersuchungsgebiet zutreffen, zu vermuten ist es aber schon. Die Ergebnisse dieses Tests fielen zwar überwiegend positiv auf, zeigen allerdings auch Verbesserungsmöglichkeiten bei der Beratung auf. Zwei Drittel der anonymen Testanrufe, bei denen ein potenzieller Kunde bei Heizungsbaubetrieben Interesse an einer SolarthermieAnlage signalisiert hatte, ergaben eine sofortige Bereitschaft der angesprochene Betriebe, dem Testkäufer eine Anlage anzubieten bzw. die Voraussetzungen zu begutachten. Das übrige Drittel hatte noch keine Erfahrungen mit solchen Anlagen, glaubte nicht an diese Technik, zeigte sich mit der Frage überfordert oder zeitlich überlastet. Übertragen auf den Absatz von Solaranlagen bedeutet dies, dass ein Drittel der Kaufinteressenten sich nach einer telefonischen Erstberatung möglicherweise gegen den Erwerb einer Anlage entscheiden oder den Erwerb verschieben wird. Die Betriebe äußerten hier Vorbehalte, die auch bei Endverbrauchern zu finden sind (siehe oben): “Die Anlagen seien zu teuer, die Sonne scheine nicht intensiv genug usw. Als Grund gegen die Aufnahme von Solarthermie in das Produktspektrum wurde von einigen Betrieben in dieser Untersuchung außerdem vermutete hohe Investitionen in Fortbildung und Spezialwerkzeug genannt. Aber auch bei den zwei Dritteln der Betriebe, die auf “Solarkurs” waren, wurden nicht alle Gespräche strukturiert und systematisch geführt. Und nur zwei Betriebe konnten konkrete Aussagen zu den Förderprogrammen machen oder boten ihre Hilfe an. Das heißt, es gibt auch unter den Profis von Handwerkern noch Möglichkeiten, ihre Kunden mittels strukturierter Beratung besser und schneller zu einem Abschluss zu motivieren. 17.8 Zentraler Infopunkt und Initiative für Solarregion Abschließend soll die Frage geklärt werden, wie die Kommunen zur Schaffung eines zentralen Infopunktes für erneuerbare Energien in der Region stehen ob sie eine Initiative zur Solarstudie Seite 143 Schaffung einer Solarregion mittragen würden. Bei letzterer Fragestellung hatten die Kommunen die Möglichkeit, ihre Vorstellungen von den Aufgaben einer solchen Initiative und ihre eigenen Mitwirkungsmöglichkeiten ohne Vorgabe zu formulieren. Das ermutigende Resultat ist, dass 11 der befragten Kommunen einen zentralen Informationspunkt für erneuerbare Energien für sinnvoll halten. Nur zwei waren anderer Ansicht, der Rest machte hierzu keine Angaben. Das ermutigt die Autoren, im folgenden Kapitel einen Vorschlag zu machen, welche Aufgaben ein solcher Infopunkt haben könnte und wie er strukturiert sein könnte. 11 Kommunen stimmen auch folgender Aussage zu: “Eine mögliche Initiative zu einer Solarregion könnte die Aktivitäten der Gemeinden zur verstärkten Nutzung von Sonnenenergie bündeln, das Image der Region verbessern, regionale Unternehmen stärken und Arbeitsplätze schaffen.” Als mögliche Funktionen bzw. Aktivitäten einer solchen regionalen Initiative wurden folgende Punkte genannt: - Aufklärung - Werbung - Erfahrungsvermittlung durch Firmen und private Betreiber solcher Anlagen - Fortbildung für Kommunen - Öffentlichkeitsarbeit für Bürger - verstärkte Förderung privater und kommunaler Vorhaben - Aufklärung der Bürger und Bauherren - Koordinierung aller Anfragen - Bildung einer zentralen Anlaufstelle Die Kommunen können sich folgende eigene Beiträge und Mitwirkungsmöglichkeiten vorstellen. Dabei ist es wichtig, die Verantwortungsträger von vornherein in die Konzipierung der Aufgabenbereiche mit einzubeziehen. - eigene Beispiele - Teilnahme an Schulungen - Multiplikatorentätigkeiten für Bevölkerung - Veranstalten von Info-Abenden - Werbung/Beratung bei Bauherren Die Aufzählung dieser Punkte sowohl bei den Aufgaben als auch bei den Mitwirkungsmöglichkeiten ist sicher noch nicht vollständig, zeigt aber das Problembewusstsein und den Bedarf bei den Kommunen durchaus prägnant. 17.9 Fazit Ausgehend von dem bereits eingangs beschriebenen Solarstrahlungsdaten und in Verbindung mit einem großen ungenutzten Potenzial an Gebäuden, die für gebäudeintegrierte Solaranlagen in Frage kommen (sowie eingeschränkt auch geeignete Freiflächen) sowie vor dem Hintergrund der großen Akzeptanz von Solarenergie, ergeben sich für die Nutzung von Solarenergie im Untersuchungsgebiet weitgehende Möglichkeiten. Dem steht allerdings eine Reihe von Hemmnissen entgegen: zu verbessernde kommunalpolitische Rahmenbedingungen, eine ungenügende Eigenkapitaldecke auf allen Ebenen (Kommunen, Unternehmen, Solarstudie Seite 144 Endanwender), fehlendes Wissen bzw. Erfahrungen, zum Teil ungenügende herstellerunabhängige Weiterbildungsmöglichkeiten, nur zaghafte Werbeaktivitäten usw. Diese Hemmnisse gilt es zu beseitigen, damit die Region die Chance ergreifen kann, an der aufstrebenden Branche der Solarenergienutzung teilzuhaben. Bei vielen Akteuren ist ein Problembewusstsein darüber vorhanden, welche Bereiche der besonderen Entwicklung bedürfen. Gleichzeitig kann eine Bereitschaft festgestellt werden, regional übergreifend gemeinsam die bestehenden Probleme zu lösen und sich in diesen Prozess aktiv einzubringen. Im folgenden Kapitel werden einige Vorschläge unterbreitet, wie diese Entwicklung zu einer Solarregion forciert werden kann. 18 Strategieempfehlungen Wie wir bei der Analyse der Potenziale und Hemmnisse im vorigen Kapitel gesehen haben, stecken in der Region Landkreis Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis beachtliche Potenziale zur Nutzung von Sonnenenergie in ihren verschiedenen Formen. Sowohl Photovoltaik als auch Solarthermie können in den meisten Fällen unter Ausnutzung der Fördermöglichkeiten bzw. der Einspeisevergütung wirtschaftlich betrieben werden. Ihr technisches Potenzial wird bisher bislang nur in Bruchteilen genutzt. Aus den ermittelten regionalen Beständen, Potenzialen und Hemmnissen leiten sich eine Reihe von möglichen Einzelmaßnahmen und Maßnahmepakete ab, die sich besonders für eine strategische Förderung der Solarenergie in der Region eignen. Dabei kann die Umsetzung dieser Maßnahmen einzeln und mit unterschiedlichen Verantwortlichkeiten erfolgen, insgesamt wird jedoch eine möglichst konzentrierte Umsetzung auf der Basis einer koordinierenden Einheit empfohlen. Dies kann beispielsweise ein regelmäßiger Arbeitskreis, eine an den Landkreisen angesiedelte Institution (wie etwa das bestehende Regionen Aktiv Management) oder eine unabhängige Einrichtung sein. Eine zentrale und koordinierende Stelle erscheint erforderlich, denn bei vielen der Maßnahmen geht es darum, die bereits vorhandenen Akteure und Aktivitäten zu bündeln und in effektiver Weise zu vernetzen bzw. die Entstehung von Aktivitäten von vornherein in einen größeren Zusammenhang zu stellen. Diese Vorgehensweise ermöglicht einen vergleichsweise kostengünstigen Ansatz zur Verbreitung und Förderung von Solarenergie und beruht auf den Erfahrungen, die an anderen Stellen bei der Schaffung von Solar- bzw. Erneuerbare-EnergieRegionen bereits gesammelt worden sind.. Als zentrale thematische Maßnahmebündel werden drei Aktivitätsbereiche gesehen: - Information und Vernetzung - Ausbildung - Marketing und Sponsoring - Entwicklung intelligenter Finanzierungskonzepte Zu diesen thematischen Schwerpunkten treten noch zwei weitere Schwerpunkte in Bezug auf die regionale Umsetzungsebene hinzu. Diese betreffen einerseits die vielfältigen Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Kommune und andererseits die koordinierenden Aufgaben der Regionalpolitik. Die nachfolgenden Punkte tragen Vorschlagscharakter und sollten im Miteinander der verschiedenen Akteure gemeinsam weiter entwickelt werden. Solarstudie 18.1 Seite 145 Beschreibung der Maßnahmepakete Das erste Maßnahmepaket zielt auf ein breites Informationsangebot und die Bildung von Informationsträger-Netzwerken, die die Basis einer Initiative für Solarenergie bilden sollen. Damit wird auch ein erstes zentrales Dienstleistungsangebot der Initiative geschaffen, das primär von unterschiedlichen Nachfragergruppen, aber auch von Fachleuten genutzt werden kann. Keimzelle eines solchen Mini-Netzwerkes könnten die Agenda-Aktivitäten in Altenberg (Weißeritzkreis) und Pirna (Sächsische Schweiz) sein. 18.1.1 Information und Vernetzung Ein erstes und kostengünstiges Instrument sollte dabei die Errichtung einer Internetplattform (etwa auf der Basis des Internetauftrittes des Energietisch Altenberg e.V., der dafür weiterentwickelt werden muss) sein, in der beispielsweise folgende Dienstleistungen angeboten werden. - Datenbanken von Installations- und Ingenieurbetrieben, die als Solarspezialisten gelten können – dafür kann als Grundlage die erste Erhebung dieser Studie dienen, die natürlich noch weiter vertieft werden muss (die meisten der Befragten, die sich zurückgemeldet haben, sind für weiterführende Gespräche bereit, was vorsorglich mit abgefragt worden war) - Datenbanken über bestehende Referenzanlagen: eine komplette Erfassung aller Anlagen liegt z. B. in Altenberg vor und kann – ebenfalls auf der Grundlage der Erhebungen aus der Studie – zumindest teilweise relativ unkompliziert ergänzt werden; die meisten Unternehmen führen selbstverständlich auch ihre eigenen Referenzlisten - Erstellung von Solarkarten zur genaueren Analyse des Dächerpotenzials in allen Kommunen auf der Grundlage der Erfahrungen bei der ersten Solarkarte in Altenberg - virtuelle Vernetzung in Form von Dächerbörsen, Kapitalbörsen für Gemeinschaftsanlagen usw. - Kontaktforen - Grundlagen-Workshop Solarthermie und Photovoltaik - weiterführende Internet-Links auf bestehende hochqualitative Internetangebote - Organisation von Erfahrungsaustausch - Bereitstellung von Leitfäden und Handbüchern Neben dem Internetangebot müssen die zentralen Informationen (z. B. Adressverzeichnisse und Informationsbroschüren) in Papierform zur Verfügung gestellt und gezielt verbreitet werden. Außerdem ist eine regelmäßige Öffentlichkeitsarbeit erforderlich (Stadt- und Gemeindeblätter, Wochenkurier, Sächsische Zeitung, Kabelfernsehen usw.). In geeigneten Veranstaltungen sollte der Erfahrungsaustausch von Anwendern, Kommunen und Unternehmen vorangetrieben werden. Das wird auf lokaler Ebene beispielsweise am Energietisch Altenberg regelmäßig praktiziert und muss nun auf die regionale Ebene übertragen werden. Nicht zuletzt gilt es, das Bedürfnis nach Beratung durch den Aufbau eines Beratungsnetzwerkes weitestgehend und möglichst über die gesamte Region zu befriedigen. Auch im Beratungsbereich hat der Energietisch Altenberg Erfahrungen, die für diese Aufgabe genutzt werden können. Als erster Schritt kann auch die Einrichtung eines telefonischen Auskunftsdienstes, durch den Auskünfte etwa über Fördermöglichkeiten oder verfügbare Handwerksbetriebe gegeben werden, erwogen werden. Solarstudie Seite 146 18.1.2 Ausbildung Aus unserer Sicht müssen die Möglichkeiten für Aus-, Fort- und Weiterbildung verbessert werden. Dazu kann gemeinsam mit der Handwerkskammer, der Industrie- und Handelskammer, gegebenenfalls der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie e.V. (die in Berlin eine Solarschule betreibt) und anderen Partnern (z. b. Hersteller aus Dresden, Energieversorger) ein Konzept entwickelt werden. Dies sollte neben den Handwerksbereichen Elektro, Heizung, Klima, Sanitär und Dachdecker auch die allgemeinbildenden Schulen umfassen. Dabei geht es zum einen um die Aus- und Weiterbildung des Lehrpersonals und zum anderen um die gezielte Vermittlung an die Schüler. Die Bildung von EnergieArbeitsgemeinschaften an den allgemeinbildenden Schulen wird empfohlen, in der sich Lehrer und Schüler die Grundkenntnisse über Erneuerbare Energien und Energieeffizienz aneignen können. Darüber hinaus sollten die Schulen über Unterrichtsbausätze zu Erneuerbaren Energien verfügen bzw. an zentraler Stelle ausleihen können. An den Volkshochschulen des Untersuchungsgebietes können außerdem durch erfahrene Handwerksmeister und/oder Solar-Aktivisten Grundlagenkurse zur Nutzung Erneuerbarer Energien angeboten werden. Für kommunale Angestellte (z. B. in den Bauämtern) und Vertreter großer Wohnungsgesellschaften können Grundlagen- und Spezialkurse angeboten werden, die speziell auf deren Bedürfnisse abgestimmt werden. Gleiches trifft auch auf Architekten und Planer zu, die über Angebote der IHK mit den Möglichkeiten solaren Bauens und den aktuellen Entwicklungen auf diesem Gebiet regelmäßig vertraut gemacht werden können. Die (möglichst herstellerunabhängige) Ausbildung im Handwerk soll die kurz- und mittelfristig wirksame Multiplikatorenfunktion der Handwerker verbessern helfen. Die Ausbildung an den Schulen wird eher längerfristig eine positive Wirkung entfalten. Das Angebot an den Volkshochschulen ist vor allem für potenzielle Anwender interessant, die Hilfe und Anleitung bei der Realisierung eines Vorhabens benötigen. Darüber hinaus gilt es Weiterbildungsangebote für den landwirtschaftlichen Bereich zu schaffen. Ein möglicher Partner hierfür ist der Regionalbauernverband, der mit den Bedürfnissen der Landwirte bestens vertraut ist. 18.1.3 Marketing und Sponsoring Die oben genannten Maßnahmen gilt es natürlich offensiv zu vermarkten. Deshalb ist ein gezieltes und möglichst professionelles Marketing in Verbindung mit Sponsoring erforderlich. Die verschiedenen Aktivitäten sollten in einem Gesamtkonzept der Öffentlichkeitsarbeit mit Wiedererkennungswert präsentiert werden. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass mit einem neuen Solarmarketing auch neue Zielgruppen erreicht werden müssen, da der „Markt der Idealisten“ möglicherweise bereits ausgeschöpft ist und zunehmend die materielle Orientierung eine Rolle spielt. Gegenstand von einem gezielten Marketing können Imagekampagnen und die Vermarktung von Positivbeispielen sein. Positivbeispiele sind z. B. Unternehmen, die ihren Energiebedarf vollständig auf der Basis erneuerbarer Energien decken oder Kommunen, die einen bedeutenden Anteil an Ökostrom beziehen, besondere Aktivitäten im Bereich der Solarenergie entfalten, bzw. herausragende Beispiele von Solararchitektur. Darüber hinaus sollten eingeführte Events wie z. B. der „<<“? weitergeführt und qualifiziert und die Teilnahme an Märkten in der Region gesichert werden. Die Teilnahme möglichst vieler Kommunen an der „Solarbundesliga“ wird angeregt. Darüber hinaus können auch regionale Wettbewerbe ins Leben gerufen werden, bei denen Titel, Förderungen und Prämien erteilt werden. Solarstudie Seite 147 Ausgehend von bereits stattgefundenen Aktivitäten (zum „Tag der Erneuerbaren Energien“ 2004 hat es z. B. in Altenberg eine Radwanderung zwischen verschiedenen Anlagen im oberen Kreisgebiet des Weißeritzkreises gegeben) kann ein Solarlehrpfad eingerichtet werden, der zu verschiedenen realisierten Anlagen in der Region führt. Dieses Angebot sollte auch in die touristische Vermarktung mit einbezogen werden. Die Darstellung eines solche Solarlehrpfades mit wichtigen Hintergrundinformationen kann auch als CD hergestellt und vertrieben werden. Es sollte angestrebt werden, in der Region solare Einkaufsgemeinschaften zu bilden, über die Solaranlagen zu Sonderkonditionen eingekauft und vertrieben werden können. In diesem Zusammenhang sollte mit den regionalen Banken über ein eigenes Sonderkreditprogramm für erneuerbare Energien zu einem günstigen Zinssatz und mit 100%iger Auszahlung verhandelt werden, um die in dieser Studie genannten Finanzierungsprobleme zu lösen. 18.1.4 Finanzierungskonzepte Die Einführung Erneuerbarer Energien kann und muss durch neue, intelligente Finanzierungsmodelle entscheidend beschleunigt werden. Um die Finanzierungsbereitschaft vieler Bürger und die „solarspezifischen“ Kalkulationsmethoden zu nutzen, können u. a. folgende Maßnahmen praktiziert werden: 1. Die Kommune finanziert Maßnahmen nach dem „Contracting“-Modell auf der Basis eines Vertrages mit einem die Maßnahme verantwortlich durchführenden privaten Unternehmen. Dieses Konzept wird auch privaten Investoren (Baugesellschaften, gewerbliche Unternehmen, Kaufhäusern, Supermärkten, Dienstleistungsunternehmen) empfohlen. Einzelheiten zu den verschiedenen Contracting-Modellen gibt es unter anderem beim Energie-Effizienzzentrum Sachsen. 2. Die Kommune veranlasst, falls sie Trägerin oder Mitträgerin einer kommunalen Bank oder Sparkasse ist, dass im Rahmen eines Sonderkreditprogramms „Solarkredite“ angeboten werden. Beim Solarkredit werden lange Kreditlaufzeiten für Solaranlagen gegeben und in die Amortisation des Kredits die eingesparten Energiekosten einberechnet. 3. Die Kommune initiiert eine Stiftung für Erneuerbare Energien, indem sie selbst einen größeren Grundbetrag bereitstellt. Diese Stiftung wirbt um zusätzliche Geldmittel durch Spenden, Erbschaften oder Vermögensübertragungen. Mit den Geldern dieser Stiftung werden Solarprojekte finanziert, die besonders förderwürdig sind und deren Finanzierung von den Trägern nicht allein getragen werden kann. 4. Die Kommune entscheidet, die Veräußerung städtischer Grundstücke als Bauplatz an die Bedingung zu knüpfen, dass in den privaten Neubauten Erneuerbare Energien genutzt und optimale Gebäudestandards zur Energieeinsparung eingehalten werden („Vellmarer Weg“). 5. Die Kommune entscheidet, den Kaufpreis eines städtischen Grundstücks (bzw. eines Grundstücks, das von der Gemeinde als Bauplatz erschlossen und an die Infrastruktur angeschlossen worden ist) um den Betrag zu erhöhen, der zur Finanzierung einer Solaranlage nötig ist. Dieser Betrag wird dann an die Bauherren zur Finanzierung einer Solaranlage zurückgegeben. 6. Die Kommune entscheidet, dass in allen großen Gebäuden, in denen aus funktionellen Gründen ein Notstrom- Aggregat vorgeschrieben ist (z.B. Krankenhäuser), dieses Aggregat zum Hauptstrom- Aggregat wird und als Kraft- Wärme-gekoppelte Anlage ausgerüstet wird. 7. Die Kommune organisiert einen Großeinkauf von Solarkollektoren, PhotovoltaikModulen und Haus-Blockheizkraftanlagen zur Biomasse-Nutzung und gibt diese Anlagen ohne Preisaufschlag an private Interessenten in der Gemeinde weiter. Damit werden zusätzliche finanzielle Anreize zur privaten Installation Erneuerbarer-Energie- Solarstudie Seite 148 Techniken geschaffen. Ergänzend könnte die Kommune ein Raten-Einkaufs-System für private Bürger organisieren. Diese Aktion erfolgt in Kooperation mit den Installationsbetrieben in der Kommune, um deren Interesse an der Installation solcher Anlagen zu stimulieren. 8. Die Kommune initiiert oder unterstützt die Gründung von Beteiligungsgesellschaften von GemeindebürgerInnen für Projekte zur Nutzung Erneuerbarer Energien. Mit dieser Beteiligungsmöglichkeit wird auch die Investitionsbereitschaft der BürgerInnen angesprochen, die als MieterInnen keine Installationsmöglichkeit für eine Solaranlage am eigenen Haus haben. Die Kommune unterstützt diese Projekte auch dadurch, dass sie für solche Beteiligungsgemeinschaften Flächen für Solaranlagen auf kommunalen Gebäuden zur Verfügung stellt. Mit solchen Beteiligungsgemeinschaften wird die Identifikation der Bürger mit den Erneuerbaren Energien gestärkt. 9. Die Kommune richtet einen Klimaschutz- Fonds ein, in den gesondert erhobene Energieabgaben einfließen – z.B. ein freiwilliger „Solarcent“ auf Eintrittspreise für Sport- und Musikveranstaltungen, Theatervorführungen, Schwimmbäder oder ein obligatorischer Preisaufschlag für Parkgebühren. Die Einnahmen daraus werden zur Förderung von privaten Solarprojekten verwendet. 18.1.5 Kommunale Aktivitäten Ein eigenes Maßnahmepaket betrifft die kommunalen Aktivitäten, da die Kommunen zu einer effektiven Verbreitung von Erneuerbaren Energien beitragen können, indem sie selbst als Nachfrager auftreten, Informationen und Beratung anbieten oder vermitteln, vernetzen und motivieren und nicht zuletzt geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Eine gute Grundlage hierfür kann der „Eurosolar-Leitfaden: Erneuerung von Städten und Gemeinden durch Erneuerbare Energien“ sein, aus dem sich unter anderem Handlungsfelder ergeben: Kommunales Energiekonzept Jede Kommune sollte ein kommunales Energiekonzept für Erneuerbare Energien, Energieeinsparung und die Steigerung der Energieeffizienz entwickeln, das unter Beteiligung der technischen Spezialisten der Gemeinde, aus der Wissenschaft, des lokalen Gewerbes einschließlich der Landwirtschaft, der Energienutzer bei geplanten Projekten und lokaler Energieinitiativen erstellt und ständig fortgeschrieben wird. In den Stadt- und Gemeinderatsgremien sollte ein Energieausschuss gebildet werden, der bei allen für Energieleistungen relevanten Fragen mitbestimmt. Zur laufenden praktischen Umsetzung der kommunalen Energieinitiative ernennen die Kommunen einen Energiebeauftragten, der u. a. die kommunale Energieberatung organisiert, eine kommunale Energiestatistik führt (incl. vorhandener Solaranlagen), die Verwaltung in Energiefragen berät, die Öffentlichkeit über Anwendungsmöglichkeiten informiert und hilft, kommunale Projekte zu realisieren.. Die Kommune als Vorreiterin in der Nutzung Erneuerbarer Energien Das sichtbare Vorbild der Kommune – das solare Rathaus, das solare Sportzentrum – setzt ein Signal als Impuls zur Markteinführung und zur Ökonomisierung der Solartechnologie. Die Vorbildrolle kann z . B. wahrgenommen werden durch - die Erstellung eines Energiehaushalts, in dem alle Ausgaben für Energie gesondert festgehalten sind, - die Einbeziehung von Umweltschäden in die Energiekalkulation; - ein Energie-Audit für alle kommunalen Gebäude, - den Einsatz von Solartechnik bei jeder anstehenden Dach- und Fassadenerneuerung ihrer Gebäude für diejenigen Dach- und Gebäudeteile, die „solarfähig“ sind. Solarstudie - - Seite 149 ein Energiespar- und Solareinführungskonzept zur raschen und unverzüglichen Finanzierung solcher Initiativen: Eingesparte Finanzmittel für den Energieaufwand werden zur Finanzierung neuer Investitionen für Erneuerbare Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz von den betreffenden Verwaltungseinheiten eigenverantwortlich verwendet; die Offerierung der Dach- und Fassadenflächen kommunaler Gebäude und anderer Bauten Parkplatzüberdachungen, Lärmschutzwände) für private Betreiberprojekte und Bürgerkraftwerke; Die Rekommunalisierung der Energieversorgung Die Rekommunalisierung bzw. Re-Regionalisierung des Stromnetzes erleichtert die Energiewende in der Kommune: Die wirtschaftliche Netzträgerschaft ist auch eine kommunale Einnahmequelle. Kommunen, deren Stadtwerke nicht mehr die Betreiber des kommunalen Versorgungsnetzes sind und dieses an einen Konzessionär übertragen haben, stellen zumindest sicher, dass der Konzessionsvertrag einer Eigenerzeugung aus Erneuerbaren Energien und aus Kraft-Wärme-Kopplung nicht im Wege steht. 18.1.6 Regionalpolitisches Handeln Damit eine Breitenwirkung in der Region entstehen kann, ist ein gezieltes regionalpolitisches Handeln erforderlich. Die Landkreise Sächsische Schweiz und Weißeritzkreis können den Kommunen und relevante Akteursgruppen Informationen vermitteln und zu entsprechendem Handeln anregen. Sie können den Erfahrungsaustausch organisieren und Lobbyarbeit nach innen und außen betreiben. Nach innen betrifft dies die Kommunen, Akteure und Interessenvertreter in der Region, nach außen geht es unter anderem um die Darstellung der Initiative in der Öffentlichkeit und in der überregionalen Politik. Außerdem sollte geprüft werden, inwieweit eine Vereinheitlichung von Verwaltungshandeln in den Teilregionen und Kommunen erzielt werden kann. Viele der gerade unter dem Punkt „Finanzierungskonzepte“ genannten Möglichkeiten können auch durch die Landkreise angeregt bzw. umgesetzt werden. 18.2 Solar-Informationszentrum Die Umsetzung einer Reihe der oben genannten Punkte wie auch die Informationsbedürfnisse der Kommunen und Bürger sprechen für eine zentrale Koordinations- und Informationsstelle, über die die Vernetzung und Information laufen kann. Wir schlagen deshalb die Bildung eines Solar-Informationszentrums vor, dessen grundlegende Aufgaben und Strukturen wir im folgenden skizzieren. Wenn wir uns hierbei im Wesentlichen auf das Thema Solarenergie beschränken, schließt das eine Erweiterung des Konzeptes auf andere erneuerbare Energieformen selbstverständlich nicht aus, sondern sollte im Gegenteil für eine spätere Ausbauphase mit vorbedacht werden. Energieeffizienz und Energieeinsparung als zwei weitere Säulen einer nachhaltigen Energieverwendung verstehen sich konzeptionell in jedem Fall von selbst. 18.2.1 Aufgaben: Dienstleistungen rund um die Solarenergie Die folgende Aufgabenbeschreibung resultiert aus den Erfahrungen anderer, bereits bestehender Informationszentren dieser Art und den Ergebnissen unserer Recherchen im Untersuchungsgebiet. Ein Solarinformationszentrum sollte sich vor allem als Dienstleistungszentrum für die verschiedenen Kundengruppen verstehen und damit Kommunen und Landkreise von einer Reihe von Aufgaben entlasten, wie sie oben beschrieben sind. Das Zentrum wäre dann eine regionale Anlaufstelle für Laien und Fachleute, für Anbieter und Anwender, für Schüler und Professoren, für Handwerker und Solarstudie Seite 150 Ingenieure, für Behörden und Interessengruppen - und Medien. Demnach könnte ein Solarinformationszentrum unter anderem folgende Aufgaben wahrnehmen: Information - über neue Energietechniken, speziell Sonnenwärme und Solarstrom im Zentrum selbst, auf Messen und Veranstaltungen. - Präsenzbibliothek mit einschlägigen Büchern und Fachzeitschriften zum Themenbereich „Umwelt-Energie-Wirtschaft“ - Vorträge und Veranstaltungen zu allen Formen der „Erneuerbaren Energien“ an - Referate, Seminare und Workshops auch außerhalb des Zentrums Neutrale und unabhängige Beratung - grundlegende Beratung zu Photovoltaik und Solarthermie bei Planung eines Neubaus oder Altbausanierung - Intensivberatung mit Dimensionierung von Solaranlagen - Empfehlungen zu vorliegenden Angeboten von Fachfirmen - Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen - Fördermittel- und Finanzierungsberatung Aus- und Weiterbildung - Schulungskurse für Jedermann (z. B. Basiswissen Photovoltaik und Solarthermie) - Spezielle Seminare und Workshops für Handwerker, Ingenieure, Architekten, Firmen und Lehrer - Führungen und Informationsveranstaltungen für und in Schulen - Dreistufiges Unterrichtskonzept - Wirtschaftlichkeitsstudien, Stellungnahmen, Expertisen und Analysen - Initiierung und Beratung von Bürger Solarstromanlagen 18.2.2 Praktische Umsetzung Ein Solar-Informationszentrum könnte entsprechend dieser Aufgaben aus folgenden Teilen bestehen: Ausstellung Die Ausstellung sollte auf jeden Fall einige Demonstrationsobjekte enthalten, denn wie wir erfahren haben, ist für die Entscheidung für die Solarenergie das Erlebnis, dass es funktioniert, sehr wichtig. Ein einfacher solarthermischer Kreislauf mit Kollektor, Speicher und Verbraucher und ein kleines photovoltaisches System, dass elektrische Energie bereitstellt, gehören zur Grundausstattung. Mit einer solchen Einheit können die grundlegenden Vorgänge, Technik und Voraussetzungen zur Energiegewinnung und – Nutzung verdeutlicht werden. Ergänzt wird das Demonstrationsobjekt durch weitere Demonstrationsmedien, Informationstafeln und weitere Materialen, die darüber informieren, wie die verschiedenen Technologien funktionieren und wie bereits realisierte Anlagen arbeiten. Darüber hinaus kann Solarstudie Seite 151 die Ausstellung durch wechselnde Ausstellungsteile ergänzt werden (z. B. Schülerarbeiten zum Thema Solarenergie, aktuelle Best-Practice-Beispiele, Neuentwicklungen, Firmenporträts usw.). Ein Teil der Ausstellung sollte als Wanderausstellung konzipiert werden, damit sie auch außerhalb des Informationszentrums gezeigt werden kann. Seminarräume Für ein breites Seminarangebot sollte ein eigener Seminarraum vorhanden sein, der mit moderner Medientechnik ausgestattet ist. Dieser Raum kann auch von externen Mietern genutzt werden. Präsenzbibliothek Eine frei zugängliche Präsenzbibliothek sollte während der Öffnungszeiten frei zugänglich sein und die wesentlichen Erscheinungen zum Thema „Umwelt und Energie“ sowie die wichtigsten Fachzeitschriften enthalten und Nachschlagemöglichkeiten für Hausarbeiten, Referate und Facharbeiten bieten. Verleih Im Solarinformationszentrum können verschiedne Exponate wie z. b. Solarkocher und andere Kleinanwendungen ausgeliehen werden Beratung Zu den Öffnungszeiten gibt es die Möglichkeit der grundlegenden Beratung im Informationszentrum. Für eine intensivere Beratung können Vor-Ort-Termine ermöglicht werden bzw. spezielle Zeiten vereinbart. Angebot für Schulen Für verschiedene Klassenstufen können in einem mehrstufigen Unterrichtskonzept altersangepasste Unterrichtseinheiten als Ergänzung zum „normalen“ Unterricht angeboten werden. Das Angebot kann im Informationszentrum oder in den Schulen selbst wahrgenommen werden. Schulklassen können Führungen durch das Informationszentrum erhalten, Schüler und Studenten die Bibliothek nutzen. Außerdem unterstützt das Informationszentrum bei Referaten und Facharbeiten und bei Recherchen im Internet. Bei der Planung von schulischen Photovoltaik- und Solarthermieanlagen gibt es Unterstützung und Ertrags- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen. Schulen können im Zentrum auch einen Klassensatz eines Photovoltaik-Experimentiersets für den Physik-Unterricht ausleihen. Mobiles Angebot Vor dem Hintergrund einer ländlichen Region ist es erforderlich, dass Beratung und Information nicht nur in einem Zentrum, sondern sozusagen „auf dem Dorf“ angeboten wird. Deshalb gehört zum Solar-Informationszentrum auch ein „Solarbus“, in dem eine einführende Beratung möglich ist. Außerdem wird der Solarbus bei Auftritten auf Märkten und Messen sowie für die Veranstaltungen in Schulen genutzt. Solarcafé und Sonnenladen Ergänzt wird das Solarinformationszentrum durch ein kleines Café und einen Solarshop, in dem Literatur, Solarspielzeug, solare Kleinanwendungen für Haus und Garten usw. vertrieben werden. 18.2.3 Personal und Finanzierung Die Arbeit in einem Solarinformationszentrum sollte auf einer professionellen Grundlage stehen. Für die genannten Aufgaben sind mindestens 3 Personalstellen erforderlich: Solarstudie Seite 152 Projektleitung (und Öffentlichkeitsarbeit), Beratung (und ingenieurtechnische Betreuung) und Ausbildung (und Schulbetreuung). Als Geschäftsform könnte eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) gewählt werden. Projektträger und damit auch Finanzierungspartner können sowohl die Kommunen im Untersuchungsgebiet als auch die Kammern, Energieversorger und andere Partner sein. Das Projekt benötigt zunächst eine Anschubfinanzierung zur Anschaffung der nötigen Materialien und auch eine laufende Finanzierung, wobei die Mittel zum Teil selbst erwirtschaftet werden (durch Gutachten, Vermietung und Verkauf). Vor der Aufstellung eines Kosten- und Finanzierungsplanes muss die grundlegende Entscheidung über die Bildung eines Solar-Informationszentrums fallen. Dazu gehört auch die Standortentscheidung, bei der eine gute Erreichbarkeit, weitestgehend zentrale Lage, aber auch die schon vorhandenen Ressourcen mit beachtet werden müssen. 19 Abschließende Bemerkungen In der vorliegenden Studie wurde der Versuch unternommen, den aktuellen Stand von Technik, Politik, rechtlichen Rahmenbedingungen und regionalen Potenzialen und Hemmnissen hinsichtlich der Nutzung von Solarenergie zu beschreiben und daraus Handlungsempfehlungen für Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Verbraucher abzuleiten. Es hat sich gezeigt, dass insgesamt die Rahmenbedingungen für eine umfassende Nutzung von Solarenergie gut sind. Jetzt kommt es darauf an, mit diesen günstigen Bedingungen auf regionaler Ebene zur Umsetzung entsprechender Aktivitäten auf möglichst breiter Basis zu kommen. Die hierbei auftretenden hemmenden Faktoren wurden ausführlich beschrieben und Vorschläge zu deren Überwindung aufgezeigt. Das Ergebnis kann nur ein dynamisches sein. Die Autoren sind um ständige Aktualisierungen entsprechend der aktuellen Entwicklungen in den jeweiligen Feldern bemüht. Und wie ist das nun mit der Schritt-für-Schritt-Anleitung? Aufgrund der Komplexität der Materie müssen von der Idee zur Realisierung einer Solaranlage jeweils unterschiedliche Schritte, je nach den äußeren Bedingungen und der Wahl der Technologie, gegangen werden. Kommunen haben andere Handlungsfelder als private Endverbraucher, bei Schulen könne und müssen andere Schwerpunkte gesetzt werden als in der Landwirtschaft Entscheidet sich eine Institution oder ein Einzelanwender für eine Solaranlage, so steht an erster Stelle meist die Frage, ob das Gebäude oder die Liegenschaft überhaupt geeignet ist für die solare Energienutzung. Die Strahlungswerte in der Region sind überall ausreichend, um beim heutigen Stand der Technologie wirtschaftlich Solarenergie produzieren zu können. Grundsätzliche Einschränkungen gibt es bei einer ungünstigen Gebäudeausrichtung bzw. einer möglichen Verschattung bzw. Gebäudestruktur, die jeweils vor Ort von fachkundigen Menschen geprüft werden müssen. Die weitere Entscheidung fällt zur Wahl der Technologie: Möchte ich mittels einer netzgekoppelten Photovoltaikanlage Strom an den Energieversorger einspeisen, was heute zu sehr günstigen Konditionen möglich ist und damit in überschaubarer Zeit eine Rendite erzielen? Oder ist es mir wichtiger, mittels Sonnenwärme die Kosten für die immer teurer werdenden fossilen Brennstoffe zur Wärmeerzeugung zu reduzieren – dann fiele die Wahl auf eine Solarthermie-Anlage. Vor dieser Frage stehen nicht nur die privaten Anwender, sondern auch die Betriebe der Landwirtschaft, des Tourismus oder anderer Wirtschaftszweige und die Kommunen bzw. deren Wohnungsgesellschaften. In vielen Fällen werden die steigenden Öl- und Gaspreise den Ausschlag für eine solarthermische Anlage geben. In jedem Solarstudie Seite 153 Fall entscheidet man sich für einen Beitrag zum Klimaschutz und kann damit erst einmal nichts verkehrt machen. Die nächste Frage wird die der eingesetzten Technologie sein: Wähle ich bei Photovoltaikanlagen amorphe oder kristalline Module (die sich hinsichtlich Preis, Aussehen und Wirkungsgrad unterscheiden)? Entscheide ich mich für bei meiner Solarthermie-Anlage nur für die Warmwasserbereitung oder möchte ich die Heizung meines Hauses unterstützen? Empfiehlt sich in meinem konkreten Fall eher ein Flachkollektor oder der teurere, aber effizientere Röhrenkollektor? Schließlich: Wo und wie bringe ich die Anlage an? Integriere ich sie ins Gebäude, ob an der Fassade oder auf bzw. in dem Dach oder wird es eine Freiflächenanlage? Welche zusätzlichen Komponenten wie Wechselrichter, Einspeisezähler (bei Photovoltaik) oder Solarstation und Speicher (bei Solarthermie) sind erforderlich? Oder koppele ich mich im Zusammenhang mit der Investition in eine Solarthermie-Anlage gleich ganz von Öl und Gas ab, in dem ich zusätzlich in eine moderne Holzheizungsanlage (Scheitholz- oder Hackschnitzel) oder gleich in eine automatische Holzpelletsanlage investiere, die mir den gleichen Komfort wie eine Öl- oder Gasheizungsanlage bietet, aber wesentlich umweltfreundlicher ist? Sind all diese Fragen mit Hilfe eines Fachmannes geklärt, erwartet uns die Frage der Finanzierung. Bin ich bei der Bank kreditwürdig und ist diese dazu bereit, wird sie mir einen zinsgünstigen KfW-Kredit zugestehen. Welche anderen Fördermöglichkeiten gibt es? Nicht zuletzt: Wann werde ich das Geld, das ich heute ausgebe, wieder zurückbekommen haben? Obwohl Solaranlagen in der Regel genehmigungsfrei sind, lohnt sich eine Frage beim zuständigen Bauamt bzw. auch beim Denkmalschutzamt, ob es nicht vielleicht doch in meinem konkreten Fall besondere Bestimmungen gibt. Wenn ich meinen Strom verkaufen will, nimmt mir der Energieversorger ihn auch ab? Und was sagt das Finanzamt dazu? Schließlich: Wer baut mir die Anlage? Drei Angebote sollten es schon sein, die zu prüfen sind. Vorsicht dabei: Nicht immer ist das billigste das Beste! Wer hilft mir bei den vielen Dingen, die dabei zu beachten sind? Gibt es in der Nähe eine entsprechende Beratungsstelle, die das auch unabhängig betrachtet? Woran erkenne ich einen Fachmann? Kann ich auch mal mit Leuten sprechen, bei denen er schon eine Anlage installiert hat? Sind die zufrieden oder frieren sie im Winter? Am Ende steht die Entscheidung für eine konkrete Anlage. Die Installation ist für den Fachmann dann gar nicht mehr so schwierig. Eine Ertragsüberwachung ist heutzutage ein Muss, langjährige Garantien üblich. Gute Handwerker sind auch nach der Installation weiter für mich da. Wie muss ich die Anlage versichern, welche weiteren Nebenkosten kommen auf mich zu? Alles in allem: Bei so vielen Fragen ist eine einfache Schritt-für-Schritt-Anleitung nicht zu machen. Auf die wichtigsten Aspekte geht diese Studie ein – und wer es etwas einfacher möchte, für den haben wir eine Kurzform erstellt, die beim Energietisch Altenberg e.V., dem Regionen Aktiv-Management in Dippoldiswalde und an vielen anderen Stellen erhältlich ist. Solarstudie Seite 154 Quellenangaben Für die Erarbeitung dieser Studie wurde eine Reihe unterschiedlicher Quellen benutzt. Wir haben darauf verzichtet, diese im einzelnen zu nennen, um die Lesbarkeit des Textes zu wahren. Hier eine Zusammenfassung der wesentlichen Quellen: - Statistisches Jahrbuch des Freistaates Sachsen, Ausgabe 2003 - Klimaschutz durch erneuerbare Energien in der Region Rhein-Neckar, Schriftenreihe des IÖW 159/01, Heidelberg/Berlin Dezember 2001 - Kronsberger Studien – Potenzialanalyse zur Nutzung von Solarenergie, Niedersächsische Energieagentur, Hannover 2001 - Erneuerbare Energien - Innovationen für die Zukunft – Broschüre des Bundesmministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin 2004 - Erneuerbare Energien in Zahlen - Broschüre des Bundesmministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Berlin 2004 - Bundeskonferenz Regionaler Solarinitiativen – Konferenzband 2004; Bundesverband für Solarenergie (Bsi) e.V., Berlin 2004 - Kurzstudie „Solarinitiativen in Deutschland“, Bundesverband für Solarenergie (Bsi) e.V., Berlin 2004 - Bewertung der Struktur der Energieversorgung – Ergebnisse einer Repräsentativbefragung, Allensbach Institut für Demoskopie, 2004 - Potential for Building-Integrated Photovoltaics - Report IEA – PVPS T7-4 : 2002 (Download von www.oja-services.nl) - Sonnenwärme für Gebäude und Betrieb – Landesgewerbeamt Baden-Württemberg, 2001 - Rationelle Energieverwendung in Neubaugebieten – Energiebausteine für Kommunen; Broschüre des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr, Düsseldorf 2000 - Erfahrungen mit solarer Sanierung im mehrgeschossigen Wohnungsbau am Beispiel eines Projektes in Berlin Wedding – Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues gemeinnützige Aktiengesellschaft, Berlin 2004 - Erneuerbare Energien für die Kommunen – Handlungsbedarf, Chancen und GoodPractice-Beispiele, Forum Umwelt und Entwicklung, Berlin/Freiberg 2004 - Solar in Action – A Solar Thermal Strategy for Europe; ESTIF European Solar Thermal Industry Federation, Brüssel 2003 - PVACCEPT Workshop "Acceptability and Transferability of Photovoltaics", Berlin, 27th of May, 2003 - Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Kulturdenkmale im Freistaat Sachsen – vom 3. März 1993, rechtsbereinigt mit Stand vom 23. Mai 2004, Saxonia Verlag für Recht, Wirtschaft und Kultur - Fachzeitschriften “Photon”, “Sonne, Wind und Wärme“, „Solarboulevard“ und „Sonnenenergie“, Jahrgang 2004 Solarstudie Seite 155 Desweiteren wurden eine Reihe weiterer Internet-Quellen zur Recherche genutzt, u. a.: - www.solifer.de - www.solarserver.de - www.regiosolar.de - www.solarintegration.de - www.solarbundesliga.de - www.pvaccept.de - www.statistik.sachsen.de - www.boxer99.de - www.energienetz.de - www.oeko.de - www.ev-akademie-meissen.de - www.blauer-engel.de - www.baulinks.de