Konzeption 2015-16

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A.
Vorwort:
Der Hort versteht sich als familienergänzende und schulbegleitende Einrichtung mit
eigenständigem bildungspolitischem Auftrag, die vorrangig sozialpädagogische Ziele
verfolgt.
Diese Konzeption soll die Hortarbeit transparenter machen, der Öffentlichkeit
näher bringen, deren Notwendigkeit aufzeigen, sowie gegenüber der Institution
Hort bestehende Vorurteile abbauen. Ferner soll sie verdeutlichen, welch wichtigen
Beitrag selbige zum gesellschaftlichen Zusammenleben leistet.
Sie richtet sich an Träger, Eltern, Kirchengemeinden, Jugendamt, andere Ämter
und sonstige Interessenten.
1.
Institutionelles
1.1.
Situationsanalyse
1.1.1.
Einzugsbereich
Der Einzugsbereich umfasst die Wohnsitzgemeinde Uttenreuth-Weiher. Sie befindet
sich im Landkreis Erlangen-Höchstadt und ist dem Regierungsbezirk Mittelfranken
zugehörig.
1.1.2.
Bevölkerungsstruktur
Da die angemeldeten Kinder hauptsächlich aus Uttenreuth-Weiher stammen,
werden wir uns nur auf die Bevölkerungsstruktur dieser Gemeinde beziehen.
Zahl der Einwohner:
Altersstruktur:
0 bis 6 Jahr
7 bis 12 Jahre
13 bis 18 Jahre
19 bis 65 Jahre
66 Jahre und älter
Ausländeranteil:
Lohnsteuerpflichtige:
Familienstruktur:
verheiratet:
Lebenspartnerschaft:
ledig:
geschieden:
verwitwet:
Familienstand ungeklärt:
5414 Einwohner
304 Einwohner
289 Einwohner
334 Einwohner
3186 Einwohner
1301 Einwohner
351 Einwohner
2795 Einwohner
2642
8
2088
300
376
0
11
Religionszugehörigkeit:
Evangelisch
Evangelisch-Lutherisch
Evangelisch-Reformiert
Römisch-Katholisch
Ohne Angaben
andere Religionen
2309 Einwohner
3 Einwohner
24 Einwohner
1710 Einwohner
1357 Einwohner
11 Einwohner
(Stand Januar 2009, Quelle: Gemeindedaten)
1.1.3.
Struktur des Ortes
Die Gemeinde Uttenreuth hat eine Gesamtfläche von ca. 595 ha.
Flächenart:
Gebäude- und Freiflächen (Öffentlich, Wohnen, Dienstleistung,
Industrie, Handel, Wirtschaft,
Landwirtschaft, Gartenbau, Gewerbe)
Verkehr (Straßen, Wege, Plätze)
Erholungsfläche (davon Grünanlagen)
Ackerland
Waldfläche
Wasserfläche
Flächen anderer Nutzung
119 ha
36 ha
12 ha
342 ha
70 ha
8 ha
7 ha
Mitten durch Uttenreuth führt eine Durchfahrtsstraße (ST 2240), die Pendler aus
dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und Forchheim nach Erlangen und zurück bringt.
Vereine und Verbände:
ADFC, Bund Naturschutz, Förderkreis Kindergarten, Förderkreis GTH-Schule
Uttenreuth, Feuerwehrverein Uttenreuth, FFW Uttenreuth, Frohsinn,
Kleintierzuchtverein, Partnerschaftsverein, Posaunenchor, Pfadfinder der
Evangelisch-Lutherischen Matthäusgemeinde, Schlesische Landsmannschaft,
Schützengesellschaft Tell, Singverein 1857, Uttenreuther Fitnessforum (UFF),
Sportclub Uttenreuth (SCU), Sudetendeutsche Landsmannschaft, Theatergruppe
Uttenreuth, VdK, Voltigierverein Gut Eggenhof Erlangen, Kinderkunstverein (KiKu).
Davon für Kinder und Jugendliche zugänglich bzw. von Interesse:
FFW Uttenreuth, Pfadfinder (eher 2. und 3. Klasse), UFF, SCU, Voltigierverein und
Reitverein beides Gut Eggenhof;
(Ergebnis einer Umfrage des Metropolis-Hortes an der GS-Schule Uttenreuth im Juni
2000).
22
Bildungs- und Lehranstalten:
Grundschule Uttenreuth
Des Weiteren existieren in Uttenreuth eine Bücherei und eine Kulturbühne, an der
auch Kindertheatervorstellungen stattfinden. Einmal im Jahr findet eine viertägige
Kirchweih statt. Darüber hinaus werden drei- bis viermal im Jahr saisonal bedingte
Feste veranstaltet.
In den Sommerferien bietet die Gemeinde Uttenreuth ein zweiwöchiges
Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche ab der ersten Klasse an.
Kindertagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe:
Kinderhaus unter kommunaler Trägerschaft;
Kinderhaus unter evangelischer Trägerschaft;
Waldkindergarten unter kommunaler Trägerschaft;
Hort für Schüler der 1. – 4. Klasse (in Ausnahmefällen auch bis zur 7. Klasse)
unter kommunaler Trägerschaft;
Mittagsbetreuung unter kommunaler Trägerschaft;
Jugendclub unter kommunaler Trägerschaft;
Uttenreuth verfügt über zwei Spielplätze, eine Kegelbahn, einen öffentlichen
Verkehrsübungsplatz und einen Tennisplatz. Turnhalle und diverse Sportplätze
werden von Schule, Hort, UFF und SCU genutzt.
(Quelle: Gemeindedaten)
1.1.4.
Darstellung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im
Einzugsbereich
Die Kinder haben Anspruch auf Geborgenheit, Annahme, Zeit, Wertschätzung, ein
Vertrauen erweckendes Umfeld, Respekt und darauf, ernst genommen zu werden.
Sie müssen beaufsichtigt und vor Gefahren geschützt sein sowie für ihr leibliches
Wohl gesorgt werden muss. Sie haben ein Recht auf die Möglichkeit des sozialen
Lernens in Gruppen sowie auf Ausgleich nach einem anstrengenden Schultag. Sie
müssen die Chance haben, sich in einem geschützten Rahmen selbst
auszuprobieren, um sich in bestehende Gruppenstrukturen einordnen zu können. Da
die Eltern oder allein erziehenden Elternteile aufgrund ihrer Berufstätigkeit diesen
Bedürfnissen nur zeit- und teilweise gerecht werden können, übernimmt die
Einrichtung Hort ergänzend diese Funktion.
Je nach Altersgruppe und Geschlecht sind o. g. Grundbedürfnisse unterschiedlich
ausgeprägt, daher muss ihnen auch individuell begegnet werden. Z. B. benötigen
Kinder der 1. und 2. Klasse noch mehr Unterstützung in allen Lebenslagen,
wohingegen bei Kindern der 3. oder 4. Klasse Ablösungs- und
Verselbständigungsprozesse im Vordergrund stehen.
Jeder Mensch ist ein Individuum, hat spezielle Bedürfnisse und benötigt auf ihn
spezifizierten Umgang.
33
1.2.
Chronik
Der Metropolis-Hort wurde 1998 aufgrund des Engagements einiger Eltern ins Leben
gerufen. Die Arbeit begann mit zehn Kindern, die in einem Klassenzimmer (2.
Stock) und der alten Schulküche (Keller) von einer Erzieherin in Teilzeit (25,5 h)
und mit freundlicher Unterstützung der ABM-Kraft des Matthäuskindergartens bis
15.30 Uhr betreut wurden. Der Klassenraum wurde für die Erledigung der
Hausaufgaben, die Schulküche zum Essen genutzt. Im Oktober 1998 wurde eine
Berufspraktikantin eingestellt. Schon im Februar des darauf folgenden Jahres war
nach einer Bedarfsumfrage klar, dass eine Notwendigkeit an Betreuung bis nach
17.00 Uhr bestand. Die Öffnungszeiten wurden daher bis auf 17.20 Uhr ausgedehnt.
Auch die Kinderzahl war mittlerweile auf 17 Kinder gestiegen.
Da für das Schuljahr 1999/2000 schon 23 Kinder angemeldet waren, und somit die
Aufteilung Essen in einem Raum, Hausaufgaben und Freizeit in dem anderen nicht
mehr fußte, wurde beschlossen, die Schulküche umzubauen, und, bis sich eine
andere Lösung bot, als Hausaufgabenzimmer zu nutzen. Im September 1999 war
alles für die voll belegte Hortgruppe bereit und auch die Teilzeitstelle wurde auf
eine Vollzeitstelle aufgestockt, die ehemalige Berufspraktikantin wurde als
Zweitkraft in Teilzeit eingestellt. Bis zum Schuljahresende manifestierten sich
Arbeitsschwerpunkte (Praktiziertes Mitspracherecht in jeglicher Konsequenz,
Hortzeitung, Projekte und Ferienprogramm bzw. Ferienfahrt unter
erlebnispädagogischen Aspekten) und Inhalte, jedoch wurden auch gravierende
Probleme ob der räumlichen Situation erkennbar.
Anfang des Schuljahres 2000/01 wurde dem Hort statt der Schulküche das dem
Gruppenraum gegenüberliegende Klassenzimmer angeboten, welches seitdem als
Hausaufgaben- (Arbeits)zimmer genutzt wird.
Nachdem im November des Jahres 2002 der Gruppenraum (ohne Personenschaden)
ausgebrannt war, musste der Hort bis Ende des Schuljahres im Keller überbrücken.
Seit im September 2004 die Kinderzahlen auf 37 (Tendenz weiterhin steigend)
empor geklettert waren, konnte in der 1,5 Stunden dauernden Hausaufgabenzeit
noch ein weiterer Ausweichraum im Keller belegt werden. Auch das Personal wurde
wieder aufgestockt, und es waren eine Kinderpflegerin, die Leitung und eine
Erzieherin im Anerkennungsjahr beschäftigt. Konzeptionell fand die
geschlechtssensible Pädagogik ihren festen Platz in der Hortarbeit und von den
Kindern wurde die erste horteigene Website erstellt.
Im Jahr 2006/07 waren 52 Kinder angemeldet, den Hort besuchten jedoch täglich
im Schnitt nur 28 von ihnen. Da der Rechtsstatus der Erzieher/innen im
Anerkennungsjahr verändert wurde, werden in Zukunft, sofern dies finanziell
möglich ist, zwei Stellen mit pädagogischen Fachkräften (Leitung mit 35 h und eine
Erzieherin mit 25 h, in diesem Jahr wurde die ehemalige Berufspraktikantin
übernommen) und einer pädagogischen Hilfskraft (wahlweise Kinderpflegerin mit
25,5 h oder Berufspraktikant/in) besetzt. Räumlich hatte sich in diesem Jahr nichts
verändert. Seit den Osterferien 2007 wurde das Theaterprojekt als stetig
wiederkehrendes Angebot im Osterferienprogramm installiert.
Im Schuljahr 2007/08 zählt der Hort 67 Anmeldungen, wobei die Betriebserlaubnis
höchstens 50 Kinder pro Tag zulässt. Diese werden durch drei pädagogische
Fachkräfte und einen Erzieher im Anerkennungsjahr betreut (Leitung und Erzieherin
mit jeweils 35 h und eine weitere Erzieherin mit 30 h, der Erzieher im
Anerkennungsjahr leistet wöchentlich 40 h ab). Des Weiteren wurde für 2 Stunden
am Tag eine Küchenhilfe eingestellt. Ab Januar 2008 teilt sich der Hort mit dem
Matthäus-Kinderhaus eine Springerkraft mit 25 h.
44
Aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen wurden dem Hort sechs zusammenhängende
Räume im Souterrain der Schule zur Verfügung gestellt.
Zum September 2008 wechselte die Trägerschaft von der Kirche zur Gemeinde
Uttenreuth. Analog zu steigenden Kinderzahlen wurde auch das Personal
aufgestockt. Unterstützt wird der Hort dieses Schuljahr zusätzlich durch einen
jungen Mann im Freiwilligen Sozialen Jahr. Auch sind nunmehr 60 Kinder täglich im
Betrieb erlaubt. Pfingsten 2009 waren wir mitten in der Nacht wegen heftiger
Gewitter gezwungen unsere Zelte in Pretzfeld abzubrechen. Seit diesem Erlebnis
wurde die Ferienfahrt in eine dreitägige Hortübernachtung umgewandelt, die aber
nach wie vor unter erlebnispädagogischen Aspekten durchgeführt wird.
Ab dem Jahr 2009 pendelt sich die Kinderzahl auf durchschnittlich 45 ein, da der
Großteil der geteilten Hortplätze gestrichen wurde und Eltern für ihre Kinder die
verkürzte Mittagsbetreuung wählten. Dementsprechend wird das Stammpersonal
auf zwei pädagogische Fach- und zwei pädagogische Hilfskräfte reduziert. Die FSJStelle bleibt fürderhin bestehen.
Im August 2012 wurde das Bauzimmer durch eine Trennwand in Ruhezimmer und
Bauzimmer geteilt. Somit entstand ein Sozialraum mit Büroecke, der nun
ausschließlich vom Personal genutzt wird.
Während der Sommerferien 2013 wurden die Räume des Hortes grundrenoviert und
sämtliche Teppichböden gegen einen wischbaren Bodenbelag ausgetauscht.
Personaltechnisch hat sich nichts geändert. In der Konzeption wurde der
Schwerpunkt Medienpädagogik intensiviert. Nach wie vor spielt die Partizipation in
der Pädagogik des Hortes die wichtigste Rolle.
Im Jahr 2015/16 wurde statt dem mit der Schule geteilten FSJler ein SPSler nur für
den Hort angestellt.
Nachdem in den letzten beiden Jahren die Hortübernachtung über Fronleichnam
mangels Teilnehmern abgesagt werden musste, ist für 2016 eine Ferienfahrt in der
ersten Woche der Sommerferien vorgesehen.
55
1.3.
Institutionsanalyse
1.3.1.
Gesetzliche Grundlagen
§1
Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe
(1)
Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und
auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen
Persönlichkeit.
(2)
Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und
die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die
staatliche Gemeinschaft.
(3)
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1
insbesondere
junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern
und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und
unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für
ihr Wohl schützen,
dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre
Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche
Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
(§ 1, KJHG)
§ 22
Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen
(1)
In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder
für
einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll
die
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen
und
gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert
werden.
(2)
Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes.
Das
Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den
Bedürfnissen
der Kinder und ihrer Familien orientieren.
(3)
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen
tätigen
Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum
Wohl
der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den
Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der
Tageseinrichtung zu
beteiligen.
(§ 22, KJHG)
1.3.2.
Trägerschaft
Rechtsträger der Einrichtung ist die Gemeinde Uttenreuth.
66
1.3.3.
Finanzierung
Die Einrichtung wird seit September 2006 gemäß den Vorgaben des Bayerischen
Kinder- und Bildungsgesetzes finanziert. Des Weiteren trägt sich der Hort durch
monatliche Elternbeiträge, die sich aus der wöchentlichen Anwesenheit errechnen.
1.3.4.
Personalstruktur
Im Hort sind eine Erzieherin (39 h mit Leitungsfunktion), ein Erzieher (39 h), eine
Kinderpflegerin (30 h) und eine Erzieherin im Anerkennungsjahr (39 h) beschäftigt.
Ferner leistet ein Praktikant im Sozialpädagogischen Seminar sein erstes
Vorpraktikum im Hort ab (39 h).
Außerdem bietet der Hort Praktikanten im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung
(z. B. FOS, Fachakademie f. Sozialpädagogik...) die Möglichkeit, einen Einblick in
das Arbeitsfeld Hort zu bekommen.
1.3.5.
Räumlichkeiten/Außenanlagen
Der Hort belebt sechs Räume im Souterrain der Uttenreuther Grundschule. Er ist
durch einen eigenen Eingang erreichbar, der in den Gruppenraum mündet. In
diesem befinden sich die Küche und mehrere Tische, an denen gegessen und
gespielt werden kann. Im angrenzenden Zimmer sind der Kreativität keine Grenzen
gesetzt. Durch einen Vorhang abgetrennt können die Kinder im nächsten Raum
überschüssige Energien loswerden. Über einen Gang gelangt man in die hinteren
Räumlichkeiten. Beginnend mit Büro, in dem auch die Möglichkeit zur Besprechung
gegeben ist, folgen nacheinander das Ruhe- und das Bauzimmer.
In den letzten beiden Räumen werden die Hausaufgaben erledigt, wobei nach
Beendigung derselben beide Zimmer für die Kinder zur freien Verfügung stehen.
Ferner kann der Hort die Werkräume, die Turnhalle, den Pausenhof, die
Sportplätze und den Verkehrsübungsplatz der Schule mitbenutzen.
1.3.6.
Lage im Ort
Der Hort ist direkt in der Schule untergebracht, welche sich in einem Wohngebiet
mit Ein- und Mehrfamilienhäusern befindet. In ihrer unmittelbaren Nähe sind
Turnhalle, Bücherei und Sportheim. Hinter dem Schulgebäude befinden sich
verschiedene Sportplätze. Im Anschluss erstrecken sich Felder, Wald und Wiesen,
die Gegend ist eher ländlich und stark begrünt.
1.3.7.
Aufnahmekriterien
Bevorzugt berücksichtigt werden Alleinerziehende und Kinder berufstätiger Eltern.
Ferner werden diejenigen Eltern, die diesem Druck nicht ausgeliefert sind, bei der
Anmeldung darauf hingewiesen, dass sie eventuell ihren Hortplatz zugunsten
solcher Notfälle im laufenden Jahr abtreten müssen.
77
Eine weitere Aufnahmevoraussetzung ist, 15 h oder mehr wöchentlich zu buchen,
da nur für diese Kinder eine finanzielle Bezuschussung erfolgt. Mittlerweile werden
bis zu fünf geteilte Plätze zur Verfügung gestellt, jedoch nur für denjenigen
Personenkreis, dem mit dem derzeitigen Angebot der Mittagsbetreuung nicht
geholfen ist (d.h. mindestens zweimal pro Woche eine Anwesenheit bis 16.00 Uhr).
Der Metropolis-Hort wendet sich vorrangig an Kinder der 1. – 4. Klasse. Die
Betriebserlaubnis sieht jedoch vor, in Ausnahmefällen auch drei Plätze mit 5. bis
7.-Klässern zu belegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kinder zum Zeitpunkt
des Übertritts in eine weiterführende Schule, den Hort bereits besucht haben.
Bei Aufnahmen aus anderen Wohnsitzgemeinden muss im Vorfeld unbedingt geklärt
werden, ob selbige den kommunalen Anteil der Zuschüsse übernehmen.
Kinder aus anderen Gemeinden können nur mit einem bewilligten Gastschulantrag
berücksichtigt werden.
1.3.8.
Gruppenanalyse
Die Einrichtung wird im Moment von 54 angemeldeten Kindern besucht.
Die Kinder stammen aus folgenden Einzugsgebieten:
Gemeinde Uttenreuth:
Gemeinde Buckenhof:
Gemeinde Dormitz
47 Kinder
6 Kinder
1 Kinder
Altersstruktur:
1.
2.
2.
3.
4.
Klasse: 13 Kinder
Klasse: 14 Kinder
Klasse FZ: 3 Kinder
Klasse: 9 Kinder
Klasse: 16 Kinder
8 weiblich,
7 weiblich,
3 männlich
5 weiblich,
9 weiblich,
5 männlich;
7 männlich;
4 männlich;
6 männlich;
Davon sind 6 Eltern alleinerziehend und acht Familien nicht deutschsprachiger
Herkunft.
1.3.9.
Öffnungszeiten
Während der Schulzeit ist der Hort ist von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit mindestens
einer Person besetzt. Die Kinder können ihn vom regulären Unterrichtsende bis
17.00 Uhr besuchen. Von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr ist eine Abholung nur in
Ausnahmefällen möglich. In den Ferien wird von 8.00 – 16.00 Uhr Programm
angeboten, bei Bedarf und vorheriger Absprache können die Kinder auch schon ab
7.30 Uhr betreut werden.
Schließzeiten: Der Hort ist in den Weihnachtsferien komplett, in den Pfingstferien
eine und in den Sommerferien drei Wochen geschlossen.
88
2.
Inhaltliches
2.1.
Tagesablauf
Die Kinder haben entweder um 11.20 Uhr, 12.20 Uhr oder 13.05 Uhr
Unterrichtsschluss. Zwischen 12.15 Uhr und 13.30 Uhr können sie ihr Mittagessen
einnehmen.
In der Zeit von 11.30 Uhr bis 15.30 Uhr werden die Kinder gestaffelt nach
Unterrichtsende je nach Bedarf bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben durch das
Personal unterstützt.
Die restliche Zeit steht zur freien Verfügung.
Am Freitag werden die Hausaufgaben zwar nicht betreut, können jedoch
selbstständig erledigt werden.
2.2.
Arbeitsschwerpunkte
2.2.1.
Mittagsverpflegung
Das Essen wird täglich warm von einem Cateringservice in den Hort geliefert. Da
die Kinder zu unterschiedlichen Zeiten Schulschluss haben, essen sie nicht alle
gemeinsam. Jedes Kind ist für das Aufräumen seines benutzten Geschirrs und
Bestecks selbst verantwortlich.
2.2.2.
Hausaufgabenbetreuung
Zwischen 11.30 Uhr und 15.30 Uhr bietet der Hort Raum, Zeit und gezielte
Unterstützung unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten der Kinder bei
den Hausaufgaben.
Der Hort will die Kinder dabei unterstützen, sich selbst ein geeignetes Lernumfeld
zu schaffen, Wissensstoff zu strukturieren und anzuwenden, und ihnen
Lerntechniken vermitteln. Die nötige Motivation zur selbständigen Erledigung der
Hausaufgaben soll geweckt werden. In der Betreuung wird großer Wert auf
Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben gelegt. Nichts desto trotz steht
die Hinführung zur Selbstkontrolle im Vordergrund.
2.2.3.
Freizeitgestaltung
Der Hort hält verschiedene Beschäftigungs-, Spiel- und Bastelmaterialien bereit.
Die Kinder können je nach Verlangen ihrem Bewegungsdrang oder Ruhebedürfnis
nachkommen. Auch die Außenanlagen können regelmäßig genutzt werden. Die
Freizeitgestaltung sollte auf jeden Fall einen Gegenpol zu Schule und Hausaufgaben
bilden.
Angeleitete Beschäftigungen bietet der Hort meist in den Ferien bzw. im Rahmen
der Facharbeit der Berufspraktikanten an.
Ein weiteres betreutes und regelmäßiges Angebot stellt der wöchentliche Besuch
der Turnhalle dar.
Darüber hinaus bietet der Hort längerfristige altersspezifische Projekte an.
99
2.2.4.
Ferienprogramm
Der Metropolis-Hort bietet auch in den Ferien Betreuung für die angemeldeten
Kinder an. In Form von Ausflügen, Projekten oder Aktionswochen werden zwischen
8.00 Uhr und 16.00 Uhr die Ferien versüßt.
2.2.5.
Ferienfahrt
In der 1. Sommerferienwoche wird für die Kinder eine mehrtägige Ferienfahrt unter
erlebnispädagogischen Aspekten angeboten. Die Kinder werden in Planung und
konkrete Vorbereitungen mit einbezogen.
2.2.6.
Praktiziertes Mitsprache-/Beschwerderecht (Partizipation)
Im Hort wird großer Wert darauf gelegt, die Kinder an möglichst allen
Entscheidungs-prozessen, sowie an Organisation und Durchführung verschiedener
Projekte zu beteiligen. Ferner besteht für sie jederzeit die Möglichkeit,
Beschwerde einzureichen und somit Veränderungen einzuleiten.
2.2.7.
Elternarbeit
Der Metropolis-Hort veranstaltet mindestens zweimal pro Jahr (bei gegebenen
Anlässen auch öfter) einen Elternabend. Hier werden Neuigkeiten bekannt
gegeben, Wünsche und Anregungen aufgenommen oder aktuelle Probleme
diskutiert. Der Elternbeirat des Hortes besteht aus vier Personen, mit denen eine
enge und konstante Zusammenarbeit besteht. Durch Elternbriefe und die immer
aktuelle Homepage werden die Erziehungsberechtigten auf dem Laufenden
gehalten. Auch Einzelelterngespräche, in denen über individuelle Vorgehensweisen
und spezielle Probleme gesprochen werden können, sind nach Terminvereinbarung
möglich.
2.2.8.
Teamarbeit
Das fünfköpfige Stammteam trifft sich einmal pro Woche vormittags für zwei
Stunden (bei Bedarf auch öfter), um aktuelle Probleme zu besprechen, Fallanalysen
zu erstellen, anstehende Aktionen oder Programmpunkte zu planen und zu
organisieren bzw. Entscheidungen und Absprachen oder Vorgehensweisen zu
überdenken und gegebenenfalls neu zu treffen. Hierbei ist jedes Teammitglied
gleichwertig und sollte aktiv und konsequent den Teamkonsens nach außen
vertreten. Jeweils einmal im Jahr finden Planungstage (Erstellung des Jahresplans)
und Konzeptionstage statt.
Auf Wunsch kann vom Team Supervision in Anspruch genommen werden.
1010
2.2.9.
Öffentlichkeitsarbeit
Der Hort präsentiert sich auf einer von den Kindern erstellten und verwalteten
Homepage (www.metropolis-hort.de). Des Weiteren findet man den Schülerhort
Metropolis im Bayerischen Online Kindertagesstättenverzeichnis (www.kitabayern.de/erh/metropolis).
Außerdem existiert ein Flyer, der einen Überblick über die Aufgabenbereiche und
Angebote des Hortes verschafft. Auch im Schwabachbogen werden den Hort
betreffende Artikel veröffentlicht. Die von den Hortkindern zu 100 % mitgestaltete
Hortzeitung gibt Einblicke in das Hortleben. In der Abschlussvorstellung des
österlichen Theaterprojekts zeigt der Hort einmal im Jahr sein Können vor einem
breiten Publikum.
Regelmäßige Aushänge im Hort bieten einen Überblick über Ferienprogramme,
Projekte und sonstige Aktivitäten.
2.2.10. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften gestaltet sich kollegial, vertrauensvoll
und unproblematisch. Regelmäßiger Kontakt zwischen LehrerInnen und
MitarbeiterInnen ist durch das Mitteilungsheft gewährleistet, auch
LehrerInnengespräche finden des Öfteren statt. Der Hort unterstützt die Schule bei
Aktionen und begleitet einzelne Klassen bei Schulausflügen.
Der Hort bietet in Zusammenarbeit mit der Grundschule Neigungsgruppen an. Die
genaue Ausgestaltung dieser Kooperation ist dem beigefügten Anhang zu dieser
Konzeption zu entnehmen. Der Anhang ist Teil der Konzeption.
Vor allem in Hinblick auf eine unproblematische Gestaltung des Übergangs von den
ortsansässigen Kindertagesstätten ( Matthäuskinderhaus, Gemeindekindergarten
„Lummerland“, Waldkindergarten) in den Hort besteht eine enge Zusammenarbeit
mit diesen. Um den Kindern einen Vorgeschmack auf die Freizeitmöglichkeiten im
Jugendalter zu gewähren und gleichzeitig etwaige Hemmungen diesbezüglich
abzubauen, wird einmal im Monat mit den Kindern der vierten Klasse der offene
Treff des Jugendclubs besucht.
Sämtliche unter kommunaler Trägerschaft stehende Einrichtungen sind eng
miteinander vernetzt, das beinhaltet Aushilfe bei Personalmangel, gemeinsame
Nutzung von Räumlichkeiten und Materialien und Unterstützung bei Festen und
Veranstaltungen.
Auch zum Jugendamt und ASD des Landkreises besteht ein enger Kontakt.
Im Rahmen ihrer Ausbildung können Studierende der umliegenden Fachakademien
und Fachoberschulen sämtliche anfallende Praktika im Hort ableisten.
1111
2.3.
Ziele
Oberstes Ziel ist die Förderung der eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen
Persönlichkeit.
2.3.1.
Selbständigkeit/Selbstvertrauen
Unter Selbständigkeit/Selbstvertrauen verstehen wir:
- die Fähigkeit, auch bei auftretenden Unwegsamkeiten, eigenverantwortlich zu
handeln
- Verantwortung und Pflichten zu übernehmen, auf der anderen Seite sich seiner
Rechte
bewusst zu sein, und diese in adäquater Art und Weise durchzusetzen
- selbstbewusst, rational orientiert, reflektiert und gezielt Entscheidungen zu
treffen und zu
den Konsequenzen zu stehen
- auf eigene Wahrnehmung, Intuition und Gefühle zu vertrauen
- sich seiner rhetorischen Fähigkeiten und seiner Überzeugungskraft bewusst zu
sein
- eigene Schwächen einzugestehen, Hilfe einzuholen und anzunehmen und
reflektiert mit Stärken umzugehen
- sich unter Einbezug verschiedener Faktoren eine Meinung zu bilden, diese zu
formulieren und dazu zu stehen
2.3.2.
Sozialverhalten
Unter Sozialverhalten verstehen wir:
- adäquaten Umgang mit und Wertschätzung gegenüber anderen
- Verbindlichkeiten einzugehen und einzuhalten
- Verantwortungsgefühl für andere und gegenüber anderer Eigentum zu haben
- sich auch über den eigenen Tellerrand hinaus zuständig fühlen
- Akzeptanz, Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber anderen
- gesundes Durchsetzungsvermögen mit Rücksicht auf Verluste
- angemessenen Umgangston untereinander
- ein erweitertes Handlungsrepertoire und dadurch gewaltfreien Umgang
miteinander
- die Fähigkeit anderen zu zuhören, andere Meinungen zu akzeptieren und
Kompromisse
einzugehen
- Konflikte auszuhalten und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen
- Bedürfnisaufschub zu leisten und Geduld aufzubringen
- Vertrauen zu fassen, Beziehungen einzugehen und aufrecht zu erhalten
- demokratische Strukturen zu erlernen und umzusetzen
- Offenheit gegenüber anderen Kulturen und Glaubensrichtungen zu zeigen
1212
2.3.3.
Kreativität
Unter Kreativität verstehen wir:
- die Fähigkeit eigene Ideen zu formulieren und umzusetzen
- bei Niederlagen andere Lösungswege zu finden und auszuprobieren
- Stärken gezielt einzusetzen und Schwächen durch Mithilfe anderer zu
kompensieren
- die Sprache als Mittel des Ausdrucks zu verwenden
- den Horizont zu erweitern und gewohnte und ungewohnte Umgebungen besser
kennen zu lernen
- die Freizeit selbständig zu gestalten
- die gewohnten Wege zu verlassen und sich auf Neues einzulassen
- die Neugierde zu zu lassen und zu pflegen, Experimente zu vollziehen und zu
verstehen
2.4.
Pädagogischer Stil/Ansatz
Der Metropolis-Hort arbeitet mit den Kindern im partnerschaftlichen Stil, dies
bedeutet das alle Verhaltensweisen der BetreuerInnen dem Kind Wertschätzung
und Verständnis entgegenbringen, die Kinder zu jeder Zeit in ihren Bedürfnissen
und Belangen ernst genommen und als gleichwertig angesehen werden. Ihr Umgang
mit den Kindern, die Aufstellung von Regeln sowie die Sanktionierung bei Verstößen
müssen nachvollziehbar und einschätzbar sein und dürfen nicht der Willkür
unterliegen. Die Kinder werden in möglichst alle Entscheidungsprozesse mit
einbezogen und ihre Meinung ist immer gefragt und stark erwünscht. Dies
funktioniert natürlich nur auf einer Basis der gegenseitigen vertrauensvollen
Beziehung und unter Inanspruchnahme eines adäquaten Umgangstons
untereinander.
Der Arbeitsansatz ist eher ein situativer bis situationsorientierter. Die Kinder sind
in einem Alter, in dem Flexibilität gefragt ist. Durch Schule und Freizeit sind sie oft
schon so verplant, dass ein weniger straff organisierter Freibereich zu eigenen
Ideen und deren Umsetzung anregt.
2.5.
Pädagogische Mittel/Methoden
2.5.1.
Gezielte Hausaufgabenunterstützung
Durch passend gestaltete Räumlichkeiten wird den Kindern ein ablenkungs- und
störungsfreier Arbeitsplatz geschaffen.
Um eine lernförderliche Atmosphäre zu gewährleisten, muss das Lernen angstfrei
gestaltet sein und das Kind ermutigt werden, aus Fehlern und Misserfolgen zu
lernen. Des Weiteren steht immer ein Ansprechpartner zur Verfügung. Außerdem
wird für eine ausgeglichene und angenehme Stimmung gesorgt, damit auch der
Spaß am Lernen nicht zu kurz kommt.
Den Kindern wird die Freiheit gelassen, zu experimentieren, eigene Lösungswege zu
finden und verschiedene Strategien auszuprobieren.
Die Gruppe wird dahingehend unterstützt, sich zu einer „lernenden Gemeinschaft“
zu entwickeln.
Durch Impulse bzw. gezielt eingesetzte Zurückhaltung werden die Kinder
dahingehend bewegt, sich selbständig oder gegenseitig zu kontrollieren, Fehler im
1313
Gemachten zu erkennen und zu korrigieren, Lösungswege und Alternativen selbst
zu finden, gegebenenfalls Hilfe einzuholen oder Recherche zu betreiben. Des
Weiteren die Konsequenzen des eigenen Verhaltens zu erfahren und zu tragen.
Ihnen wird dabei geholfen, schon erworbenes Wissen selbstständig zu übertragen
und anzuwenden.
Der Hort verfolgt damit die Förderung der Fähigkeit, seine Zeit sinnvoll und dem
eigenen Tempo entsprechend zu organisieren, und der der Persönlichkeit eigenen
Wirksamkeit zu trauen.
Kinder mit Lern- oder Konzentrationsschwierigkeiten werden aus der Gesamtgruppe
herausgenommen, um sie in überschaubarer Atmosphäre individuell fördern zu
können.
Ziele: Selbständigkeit, Selbstvertrauen, Kreativität.
2.5.2
Freispiel ohne Animation
Den Kindern stehen im Metropolis-Hort in nicht allzu großem Überfluss Spiel-,
Beschäftigungs- und Bastelmaterialien zur Verfügung. Sie können in ihrer Freizeit
frei entscheiden, wann sie mit wem wo und wie lange spielen wollen. Haben sie in
der Umsetzung ihrer Ideen Schwierigkeiten, bieten die Betreuerinnen ihre
Unterstützung an und lassen sich ins Spiel mit einbinden (nicht umgekehrt). Hier
steht im Vordergrund eigene Ideen umzusetzen, ohne nur zu konsumieren und mit
den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen. Es werden jedoch spontan
Impulse durch die Betreuer gesetzt, an die die Kinder selbständig anknüpfen
können.
Kinder die etwas länger brauchen, um sich im Geschehen zurechtzufinden, werden
selbstverständlich unterstützend an die Hand genommen, um sie zeitnah in die
Gruppe zu integrieren und ihnen zu zeigen, dass die gewonnenen Freiräume ein
Gewinn für sie sein können.
Ganz bewusst verzichtet der Hort auf ein Übermaß an Angeboten, da das
persönliche Umfeld der Kinder durch starke Einbindung in Vereins- oder sonstige
Nachmittagsaktivität geprägt ist. Des Weiteren bringen diese Angebote erneut eine
von Erwachsenen vorgefertigte Struktur mit sich, was den Kindern die Chance auf
Selbsterfahrung, Selbstbestimmung und Selbstreflexion nimmt.
Durch das gezielte Schaffen von angebotsfreier Zeit wird den Kindern vermittelt,
dass „Langeweile“ keine verschwendete sondern für sie positiv nutzbare Zeit ist.
Ziele: Kreativität, Selbständigkeit.
2.5.3.
Hortzeitung
Die Metropoliten werden vom ersten Satz bis hin zur Verteilung der fertig
gestellten Hortzeitung an der Arbeit beteiligt. So überlegen sie Themen, schreiben
mit geringer Unterstützung selbständig Artikel und führen Interviews und
Umfragen in der Öffentlichkeit durch. Auch bei der endgültigen Fertigstellung
(Bilder aussuchen, kopieren und falten) sind sie stark beteiligt. Hier erleben sie
eine Zeitschrift als Mittel der Meinungsäußerung, können ihre rhetorischen
1414
Fähigkeiten verbessern und mit entscheiden, was von den Hortinterna an die
Öffentlichkeit gelangt.
Ziele: Kreativität, Selbständigkeit.
2.5.4.
Ferienprogramm
Bei den angebotenen Ausflügen und Projektwochen haben sowohl Kinder als auch
Betreuer einmal die Möglichkeit sich ohne den Druck des Alltags kennen zu lernen.
Bei Ausflügen müssen die Älteren auf die Jüngeren achten und sich gegenseitig
unterstützen. Die Kinder können hier ihre Wirkung als Gruppe und als
Einzelpersonen in der Öffentlichkeit überprüfen.
Es bietet sich die Gelegenheit, den Horizont zu erweitern und die nähere und
fernere Umgebung zu erkunden. Des Weiteren kommt der Umgang mit den kleinen,
alltäglichen Problemen zum Tragen (z.B. Lesen und Deuten eines Fahrplans, der
Kauf von Eintrittskarten usw.). Auch beim Ferienprogramm wird versucht,
möglichst viel der Organisation den Kindern zu überlassen. Die Vorschläge für die
Angebote kommen von den Kindern. Der Hort will damit die Verantwortung für sich
selbst und das Einhalten von Verbindlichkeiten fördern.
Es soll eindeutig einen Gegenpol zur Schule und der damit verbundenen
Bewegungs- und Mobilitätsarmut darstellen.
Ziele: Kreativität, Selbständigkeit, Sozialverhalten.
2.5.5.
Ferienfahrt
Die alljährliche Ferienfahrt wird unter erlebnispädagogischen Gesichtspunkten
gestaltet.
Erlebnispädagogik bedeutet hier: An die eigenen Grenzen geführt werden,
Kooperation mit anderen und Inanspruchnahme der Stärken der anderen, zu den
eigenen Schwächen stehen, Neues ausprobieren, Angst eingestehen und Gefühle
formulieren, Erweiterung des Handlungsspielraums ohne sich in gesellschaftlich
sanktionierte Bereiche zu begeben, Gegenpol zur Erlebnisarmut, Aufzeigen einer
anderen Intensität und Qualität des Zusammenlebens. Auch hier werden die Kinder
weitgehendst an der Planung und Organisation beteiligt.
Ziele: Kreativität, Selbständigkeit, Sozialverhalten.
2.5.6.
Projektarbeit
Projektarbeit beinhaltet die Auseinandersetzung mit Themenbereichen, die direkt
aus der Lebenswelt der Kinder stammen, aus verschiedenen Blickwinkeln, wobei
die Kinder an allen Phasen des Projektverlaufes (Themenfindung, Planung,
konkrete Vorbereitung, Durchführung und Reflexion) maßgeblich beteiligt sind. Sie
kann je nach Thema altersspezifisch oder altersübergreifend durchgeführt werden
und dauert in fest terminierten Einheiten über einen längeren Zeitraum an. Sie
dient dem Miteinander, d. h. die Kinder lassen sich auf die Vorstellung anderer ein,
1515
ohne die eigenen dabei zu verlieren. Die Konsens- und Kooperationsfähigkeit sowie
das positive Erleben in der Gruppe stehen im Vordergrund.
Projektarbeit geschieht nicht, damit um jeden Preis etwas angeboten wird,
sondern damit die Kinder sich ganzheitlich einbringen können. Sie soll keine
Berieselung mit Beschäftigung darstellen, sondern die Kinder zur eigeninitiierten
Aktion anregen.
Hierbei lenkt der Erzieher aus dem Hintergrund, leitet Lernprozesse ein und
unterstützt die Kinder, verantwortlich zu entscheiden und das Projekt zu
organisieren. Dabei kann es natürlich passieren, dass man aushalten muss, dass die
Ergebnisse eventuell nicht erwachsenen Ansprüchen entsprechen, da sie sich ja an
den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientieren.
Ziele: Selbstständigkeit, Kreativität, Sozialverhalten.
2.5.7.
Patenschaften
Um den neuen Hortkindern den Einstieg in den neuen Lebensabschnitt zu
erleichtern, werden zwischen ihnen und den „alten Hasen“ Patenschaften
arrangiert. Bei Fragen oder Unklarheiten haben die Neuen in ihren Paten einen
persönlichen Ansprechpartner.
Ziele: Sozialverhalten, Selbstvertrauen
2.5.8.
Geschlechtssensible Pädagogik
Ausgangsbasis für diese Methode ist: Es gibt kein „typisch Mädchen“ und kein
„typisch Junge“, also kein klassisch definiertes Rollenverhalten der Geschlechter.
Indem ihnen getrennt voneinander Rückzugsmöglichkeiten geboten werden, können
sie offen und ohne Profilierungsdruck vor dem anderen Geschlecht sein. Die hier
erworbenen Sicherheiten fließen in das tägliche Miteinander ein. So wird Jungen
und Mädchen Raum und Zeit geschaffen, in der sie zu individuellen
Persönlichkeiten heranwachsen können.
Ziele: Selbstvertrauen, Sozialverhalten.
2.5.9.
Medienpädagogische Arbeit
Zentraler Punkt dieser Arbeit ist der Erwerb von Medienkompetenz, die jedes Kind
zum mündigen Rezipienten und aktiven Mediennutzer macht, der den Umgang mit
Medien reflektiert, kritisch, kreativ und selbst bestimmend beherrscht, um zu
kommunizieren, zu informieren, sich Wirklichkeit anzueignen, eigene Wünsche und
Vorstellungen auszudrücken und am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren.
Nicht zuletzt um Grenzen und Risiken von Medien zu erkennen, und in das Handeln
mit einbeziehen zu können.
Die Ausbreitung der virtuellen Einflüsse auf unser alltägliches Leben macht es
nötig, den Kindern den Unterschied zwischen Realität und Fiktion immer wieder
aufzuzeigen.
1616
Mittels der Durchführung eines Filmprojekts für die Erst- und Zweitklässler sollen
nicht nur die oben genannten Punkte abgedeckt, sondern auch der konkrete und
praktische Umgang mit technischem Gerät geschult werden.
Ziele: Selbständigkeit, Kreativität.
2.5.10. Portfolio
Die Grundlage für die Arbeit mit dem Portfolio ist ein Bild vom Kind, das
voraussetzt, dass das Kind etwas kann. Es werden die Entwicklung des Kindes
dokumentiert, das Positive hervorgehoben, die Fähigkeiten bekräftigt und das
Selbstvertrauen bejaht sowie gestärkt. Das Portfolio ist also das Mittel und nicht
das Ziel.
Die Hortkinder sind selbstverständlich an der Gestaltung und Auswahl des Inhaltes
für ihr Portfolio beteiligt. Die Mappen stehen so, dass sie für alle erreichbar sind.
Ziele: Selbstvertrauen, Selbständigkeit, Sozialverhalten, Kreativität
2.5.11. Kinderkonferenz
Regelmäßig werden im Hort zu aktuellen Themen oder Problemstellungen
Kinderkonferenzen als Mittel zur Partizipation durchgeführt, in denen gemeinsam
Lösungswege gesucht und zur Entscheidung gebracht werden.
Die Teilnahme ist verpflichtend, da hier miteinander Regeln aufgestellt, aktuelle
Probleme, die die Gruppe betreffen, beseitigt, Entscheidungen über Anschaffungen
und Anstellungen getroffen und Neuigkeiten kund getan werden, sowie der
Äußerung von Beschwerden ein geeigneter Rahmen geboten wird.
Durch das gemeinsame Entscheiden fühlen sich die Kinder zuständig und in die
Pflicht genommen, das Ergebnis nicht nur für sich selbst einzuhalten, sondern auch
anderen gegenüber zu vertreten.
Auch hier lenkt der Erwachsene nur aus dem Hintergrund, achtet aber tunlichst auf
eine wertschätzende Atmosphäre und einen geregelten Ablauf.
Des Weiteren wird den Kindern vermittelt, dass ihre Bedürfnisse wichtig sind, ihre
Meinung ernst genommen und zur Diskussion gestellt wird.
Zusätzlich können die Kinder ihre rhetorischen Fähigkeiten verfeinern, hinter ihren
Meinungen stehen, sich in Geduld und der Akzeptanz anderer Ansichten üben,
Gesprächsregeln trainieren, Kritik formulieren und anbringen.
Auch hierbei handelt es sich um ein Angebot, nämlich um das Angebot zur
Partizipation, was wiederum zur Folge haben könnte, dass das Ergebnis aus Sicht
der Erwachsenen teilweise nicht nachvollziehbar ist.
Ziele: Kreativität, Selbständigkeit, Sozialverhalten.
2.5.12. Einzelgespräche
In diesen haben die Kinder die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen jegliche
Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten, ihre Sorgen und Nöte einer
Bezugsperson ihrer Wahl anzuvertrauen.
1717
Ferner wird bei Verstößen gegen die Hortregeln die Form des Einzelgesprächs
gewählt, um dem betreffenden Kind Einsicht zu vermitteln und um ihm die
Gelegenheit zu geben, selbst einen angemessenen Ausgleich vorzuschlagen. Hier
muss das Kind eine Beziehung zulassen und Vertrauen in sein Gegenüber haben. Es
geht Verbindlichkeiten ein, trägt Konflikte aus und muss sich eventuell mit einer
Niederlage anfreunden können.
Ziele: Selbständigkeit, Sozialverhalten.
2.5.13. Vertrauensvorschuss und Selbstregulation
Jedes Kind im Metropolis-Hort wird von vornherein mit einem gewissen
Vertrauensvorschuss (egal, ob das die Vollständigkeit der Hausaufgaben oder die
Zuverlässigkeit bzgl. eigener Aussagen betrifft) bedacht. Jedes Kind weiß aber
auch, dass es diesen verwirken kann, wenn die verbindlich getroffenen Absprachen
auf Vertrauensbasis nicht klappen. So ist es keiner Willkür ausgesetzt und kann im
Grunde selbst regulieren, was es darf und was nicht. Es wird seine Grenzen und
seine Zuverlässigkeit einschätzen können.
Ziele: Selbständigkeit, Sozialverhalten.
2.5.14. Vorbildfunktion und Geschlossenheit im Team
Für den Einsatz all dieser Mittel und Methoden ist die grundsätzliche
Voraussetzung, dass das Team mit gutem Vorbild voran geht und den Kindern
bewusst macht, dass authentisch und echt ist, was es tut, dass es mit der
Konzeption zufrieden und einverstanden ist. Dies ist natürlich nur möglich, wenn
auch Eltern, Träger, Hausherr usw. die Arbeit des Teams befürworten.
1818
B.
Zukunftsvisionen
In Zukunft wollen wir dem Lehrerkollegium noch deutlicher machen, dass in
Problemfällen die Möglichkeit besteht, auch auf unsere Einschätzung
zurückzugreifen, um einen ganzheitlichen Eindruck des betreffenden Kindes zu
bekommen und gemeinsam weiteres und einheitliches Vorgehen zu beschließen und
umzusetzen.
Nach wie vor sind wir stark daran interessiert, zu verdeutlichen, dass die
festgelegten Buchungszeiten nicht nur negativ zu bewerten sind, sondern dass sie
auch die Voraussetzung für einen zeitlichen Rahmen bilden, in dem wir ungestört
hochwertige pädagogische Arbeit leisten und ein Erleben und Erfahren in der
Gruppe bieten können. Des Weiteren wollen wir herausstellen, dass pädagogische
Arbeit nicht nur Angebot an Angebot bedeutet, sondern bereits und vor allem im
täglichen Miteinander stattfindet, was nicht immer zu sichtbaren Ergebnissen führt.
Durch das zukünftige Anbieten von Hospitationen durch Elternteile möchten wir
unsere Arbeit transparenter gestalten. Gleichzeitig soll dadurch etwaigen Ängsten
und Sorgen entgegen gewirkt werden.
1919
S. 1 08.01.2016
Kooperation Hort Metropolis & Musikalische Grundschule Uttenreuth
Stand: 08.01.2016
1. Darstellung der Kooperationspartner
Der kommunale Kinderhort Metropolis Uttenreuth ist eine seit vielen Jahren anerkannte
und wichtige Betreuungs- und Bildungseinrichtung in Uttenreuth. Die enge Kooperation
mit der Grundschule Uttenreuth wird bereits seit Jahren gelebt. Die Inhalte der
Neigungsgruppen decken sich 1:1 mit den pädagogischen Zielen des Schülerhorts.
Die Grundschule Uttenreuth ist als musikalische Grundschule zertifiziert
(http://www.musikalische-grundschule-bayern.de/). Die Zertifizierung setzt intensive
Fortbildungen des pädagogischen Personals sowie ein besonders auf musikalische
Bildung angelegtes pädagogisches Zusatzprogramm voraus. Nach Beendigung der
Projektlaufzeit konnten sich die Projektschulen zertifizieren lassen. Das Zertifikat
„Musikalische Grundschule“ steht als Qualitätssiegel für die geleisteten
Entwicklungsschritte und die Vorhaben, Ziele und Arbeitsschritte. Verliehen wird das
Zertifikat vom Steuerungsteam unter Einbindung der regionalen Schulaufsicht. Die
Musikalische Grundschule Bayern ist ein Kooperationsprojekt der Universität ErlangenNürnberg, des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in
Zusammenarbeit mit den Regierungen von Mittelfranken, Niederbayern und der
Oberpfalz sowie der Bertelsmann Stiftung.
2. allgemeine Grundsätze der Kooperation
Die vollumfängliche Kooperation zwischen Hort und Grundschule bei den
Neigungsgruppen ist umgesetzt und manifestiert sich konkret in drei verbindlich
vereinbarten Bereichen.
a. Terminliche Kooperation
Wenngleich nach dem Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales,
Familie und Integration (II3 AMS 05-2014 und II3/6512.01-1/97) mit der Einführung des
BayKiBiG externe Partner auch innerhalb der Kernzeiten zur Umsetzung der Bildungsund Erziehungsziele tätig werden können, war es den Kooperationspartnern
“Musikalische Grundschule” und “Metropolis Hort” wichtig, dass die kontinuierliche
projektbezogene pädagogische Arbeit des Hortes durch die Kooperation unterstützt wird
und nicht behindert. Darum haben sich die Partner darauf geeinigt, dass sich die
angebotenen Neigungsgruppen auf möglichst wenige Wochentage konzentrieren. Dies
wurde mit dem gemeinsam beschlossenen Zeitplan einvernehmlich umgesetzt. Die
Neigungsgruppen finden grundsätzlich an zwei Wochentagen statt, hinzu kommt noch
der Kinderchor der Zweitklässler am Freitag. S. 2 08.01.2016
2020
b. Inhaltliche Kooperation
Inhaltlich orientieren sich die Konzepte der Neigungsgruppen am Bayerischen Bildungsund Erziehungsplan und dem BayKiBiG sowie der AVBayKiBiG und den Empfehlungen für
die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten (Bekanntmachung des Bayerischen
Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Vom 22.09.2003 Nr. VI 4/7358-1/19/03). Die Inhalte der Neigungsgruppen setzen
insoweit die Ziele der pädagogischen Arbeit des Hortes um und sind zudem im Sinne der
Ziele der Grundschule, so dass auch hier die Kooperation vollständig umgesetzt ist.
c. Kooperation in der täglichen Ausgestaltung der Neigungsgruppen
Der Inhalt der Neigungsgruppen orientiert sich an den oben dargestellten Zielen. Beide
Kooperationspartner haben sich die Inhalte zu Eigen gemacht. Für die Neigungsgruppen
sind jeweils eine oder mehrere hauptverantwortliche Fachkräfte des Partners bestimmt,
so wie es auch niedergelegt ist im Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und
Soziales, Familie und Integration (II3 AMS 05-2014 und II3/6512.01-1/97). Folgende
konkrete Handlungen zur kontinuierlichen Umsetzung und Ausgestaltung der
Kooperation werden vereinbart:
– mindestens einmal pro Halbjahr - finden
Kooperationsgespräche zwischen den Partnern in Bezug auf Inhalt, Lernerfolg und Ablauf
der Neigungsgruppen statt. Bestehen Wünsche zur Änderung oder Anpassung der
Inhalte der Neigungsgruppen, informieren sich die Partner vor dem Gespräch schriftlich
über diese Wünsche.
Angebote werden einvernehmlich weiterentwickelt. Jeweils zu Schuljahresanfang
und -ende findet ein Planungs- und Evaluationstreffen statt. Die Regelungen der
Kooperationsvereinbarung gelten jeweils bis zum Schuljahresende.
e Zusammenarbeit insofern dokumentiert, dass Zeitpunkt
und wesentlicher Inhalt der oben genannten Gespräche stichpunktartig festgehalten
wird, festgehalten wird und welche Kinder an welchen Neigungsgruppen teilnehmen
3. Inhalt der Neigungsgruppen - pädagogische Begründung Aus pädagogischer
Sicht setzen gerade die in der Kooperation vereinbarten Neigungsgruppen um, was Art.
10 und 11 BayKiBiG fordert. Nach Art. 10 (Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung
in Kindertageseinrichtungen) sollen in den Kindertageseinrichtungen jedem einzelnen
Kind vielfältige und entwicklungs-angemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten
angeboten werden, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten,
Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen.
Dies wird durch die Gesamtkonzeption des Hortes gewährleistet, in welcher die
Neigungsgruppen jedem einzelnen Kind ermöglichen, nach seinen Interessen und
Neigungen in einer S. 3 08.01.2016
2121
Band Musik zu machen, an einem Musical mitzuwirken, im Chor zu singen oder die
Fähigkeiten am Computer zu entwickeln oder zu vertiefen. Art. 11 BayKiBiG (Bildungsund Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen; Erziehungspartner-schaft) soll das
pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen alle Kinder entsprechend der
Vielfalt des menschlichen Lebens unterschiedslos in die Bildungs- und
Erziehungsprozesse einbinden und jedes Kind entsprechend seinen Bedürfnissen
individuell fördern. Auch dieser Forderung trägt das Gesamtkonzept in Verbindung mit
dem Neigungsgruppenangebot Rechnung. Gerade auch die in Art. 11 BAyKiBiG normierte
Verpflichtung, den Kindern unterschiedslos Zugang zu den Bildungs- und
Erziehungsangeboten zu gewähren, wird so gewährleistet. Das pädagogische Konzept
des Horts hat deshalb auch zum Ziel, eine Ausgrenzung der Kinder von den
Neigungsgruppen der Grundschule zu vermeiden. Über die eingegangene Kooperation ist
sichergestellt, dass alle Kinder, gleich ob sie am Nachmittag im Hort, in der
Mittagsbetreuung oder zuhause betreut sind, teilnehmen können.
Nach § 11 AVBayKiBiG (Musikalische Bildung und Erziehung) sollen die Kinder
ermutigt werden, gemeinsam zu singen. 2 Sie sollen lernen, Musik konzentriert und
differenziert wahrzunehmen und Gelegenheit erhalten, verschiedene Musikinstrumente
und die musikalische Tradition ihres Kulturkreises sowie fremder Kulturkreise kennen zu
lernen. Dies wird von den Neigungsgruppen „Musik-AG“, „Band-AG“, und „Chor“ in sehr
geeigneter Weise umgesetzt.
Nach § 9 (Informationstechnische Bildung, Medienbildung und –erziehung)
sollen die Kinder die Bedeutung und Verwendungsmöglichkeiten von alltäglichen
informationstechnischen Geräten und von Medien in ihrer Lebenswelt kennen lernen.
Dies wird in der „Computer-AG“ in sehr geeigneter Weise umgesetzt.
Nach Art. Art. 15 ist die Vernetzung und Zusammenarbeit mit der Grundschule
gewollt und als Ziel der pädagogischen Arbeit des Hortes definiert. Dem trägt das
pädagogische Konzept des Hortes auch gerade dadurch Rechnung, dass eine enge
Kooperation mit der Grundschule beim Angebot der Neigungsgruppen stattfindet.
Nach Art. 15 BayKiBiG Kindertageseinrichtungen im Rahmen ihres
eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrags mit der Grundschule
zusammenzuarbeiten. Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen
und der Grundschule sollen die pädagogischen Konzepte aufeinander abstimmen.
Die gemeinsamen Ziele decken sich somit. Der Hort soll die Entwicklung des Kindes zu
einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern (vgl. §§ 1
und 22 SGB VIII). Zu den pädagogischen Kernaufgaben eines jeden Hortes zählt die
professionelle Begleitung des kindlichen Entwicklungsprozesses, in dem sich Kinder über
bereitgestellte Lernarrangements Schlüsselkompetenzen aneignen können.
Hortfachkräfte sollen Kinder bei der Wissensaneignung unterstützen und ins- besondere
Wissens- und Kenntnisbereiche in neuen Zusammenhängen thematisieren. Sie sollen ihre
Art der Wissensvermittlung an der Neugier, dem Experimentierverhalten, der
Unbefangenheit und der Erfinderbereitschaft der Kinder S. 4 08.01.2016
2222
orientieren. Dabei wird empfohlen, Interessen und Neigungen der Kinder (z.B.
Computer, Musik, Kunst, Sport) angemessen zu berücksichtigen. Damit werden ihnen
Zugänge zu Wissensbereichen eröffnet, mit denen sie möglicherweise weder in ihrer
Familie noch in ihrer Schule in Berührung kommen. Alle Formen kreativen Gestaltens und
der Förderung der Ausdrucksmöglichkeiten sollen genutzt werden. Die offenen Angebote
entsprechen den Empfehlungen zur pädagogischen Arbeit in bayerischen Horten 1:1
4. Hausaufgabenbetreuung bei Teilnahme an den AGs
Nehmen Kinder an dem Neigungsgruppenangebot teil, kann dies – gerade auch wenn
die Neigungsgruppe in den Hausaufgaben- und Kernzeiten des Hortes stattfindet – die
Auswirkung haben, dass die Kinder die Hausaufgaben nicht oder nicht vollständig im
Hort erledigen können. Dies ist von den Eltern bei der Entscheidung, ob ihr Kind an
Neigungsgruppen teilnehmen soll, zu bedenken. Gemäß Art. BayKiBiG liegt die Bildung,
Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern.
Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege ergänzen und unterstützen die Eltern
hierbei. Das pädagogische Personal hat die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu
achten. In diesem Sinne unterstützt der Hort die Eltern bei der Entscheidungsfindung, ob
bzw. welche Neigungsgruppen gebucht werden.
5. Umfang der Teilnahme der Hortkinder an den Neigungsgruppen
Das pädagogische Konzept des Hortes ist umfassend angelegt. Die Neigungsgruppen
sind Teil dieses Konzepts, jedoch selbstredend nicht der alleinige Inhalt. Es ist wichtig,
für jedes einzelne Kind in Zusammenarbeit mit den Eltern ein ausgewogenes
individuelles Programm für den Tagesablauf zu entwickeln. Aus diesem Grunde wird die
Teilnahme grundsätzlich auf zwei ganzjährige Neigungsgruppen/AGs wöchentlich pro
Kind beschränkt. Im Hinblick darauf, dass zwei Neigungsgruppen - die Kunst AG und die
Computer AG - nur für ein halbes Jahr stattfinden, ist der Umfang der Neigungsgruppen
faktisch über das Jahr gesehen noch geringer.
6. Zielgruppen
Die Neigungsgruppen sollen so ausgerichtet sein, dass sie möglichst alle Kinder von
Klasse 1 bis Klasse 4 ansprechen. Es sollen Angebote für alle Kinder dieser Klassen zur
Verfügung stehen. Insbesondere deshalb wird die Kunst AG speziell auf die Bedürfnisse
und Fähigkeiten der Erst- und Zweitklässler ausgerichtet. S. 5 08.01.2016
2323
7. Einzelne Neigungsgruppen
a. Computer AG: auf Basis der Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen
Horten, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und
Sozialordnung, Familie und Frauen vom 22.09.2003 Nr. VI 4/7358-1/19/03, soll die
Wissenskompetenz insbesondere umfassen, mit Medien kompetent umzugehen.
Medienkompetenz meint die Fähigkeit, Medien kritisch, reflektiert, selbstbestimmt und
kreativ zu nutzen, um sich zu informieren, zu unterhalten und zu bilden, um sich
Wirklichkeit anzueignen, eigene Ideen und Wünsche auszudrücken und am
gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Die Vermittlung von Medienkompetenz durch
eine qualifizierte Medienerziehung ist ein Bildungsziel des Horts und der Grundschule.
Die Neigungsgruppe vermittelt Basiswissen rund um den Computer, den Umgang mit
dem Schreibprogramm Word, das Formatieren von Texten und Einfügen von Bildern in
ein Dokument, das Speichern in Zielordnern, der sinnvolle Umgang mit dem Internet.
b. Kinderchor: der Inhalt orientiert sich am Bildungsplan des Verbandes deutscher
Musikschulen (http://www.musikschulen.de/musikschulen/lehrplanwerk/index.html)
c. Musik AG:‘ Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung eines Weihnachtsmusicals in
Kooperation mit dem Kinderchor ferner die Erarbeitung eines zweiten großen Musicals im
Sommer. Es werden Merkmale und Fertigkeiten kombiniert wie Theater, Rhythmus,
Tanz, Gesang, Bewegung. Kompetenzen und Ziele, die durch das Theaterspielen erreicht
werden sollen: Entdecken von Ausdrucksqualitäten und eigenen Stärken,
Selbstbewusstsein, Kreativität, Entwicklung neuer Perspektiven, Wahrnehmung von
Impulsen, Teamfähigkeit, bewusster Einsatz von Sprache und Bewegung,
Kommunikationsfähigkeit (auch nonverbal), ästhetische Gestaltung, Verständnis für
Dramaturgie von Geschichten, Fantasie, Körperbewusstsein, Charakterisierung von
unterschiedlichen Rollen, Bühnenpräsenz, freies Sprechen vor großen Gruppen, Umgang
mit Aufregung und Unsicherheit, Emotionen erspüren und authentisch darstellen können,
Blockaden überwinden, Persönlichkeitsentwicklung und vieles mehr. Theaterspiel kann
wie keine andere Kunstform viele Bereiche vereinigen. Es dient der ganzheitlichen
Persönlichkeitsentwicklung des Schülers, indem es gleichermaßen seine rationalen wie
emotionalen, intellektuellen wie kreativen, physischen wie musischen, individuellen wie
sozialen Fähigkeiten fördert. Der Schüler lernt, mit anderen auf ein gemeinsames Ziel
hinzuarbeiten und selbstbewusst vor die Öffentlichkeit zu treten. Es ergeben sich durch
die Kooperation mit Partnern, die über die entsprechende Fachkompetenz verfügen,
Synergieeffekte, die die päd. Arbeit des Hortes unterstützen. Theaterspiel kann wie keine
andere Kunstform viele Bereiche vereinigen. Es dient der ganzheitlichen
Persönlichkeitsentwicklung des Schülers, indem es gleichermaßen seine rationalen wie
emotionalen, intellektuellen wie kreativen, physischen wie musischen, individuellen wie
sozialen Fähigkeiten fördert. Der Schüler lernt, mit anderen auf ein gemeinsames Ziel
hinzuarbeiten und selbstbewusst vor die Öffentlichkeit zu treten." (Landeskonzeption
Baden-Württemberg)
d. Band AG: die Band AG wird auf ein gemeinsames musikalisches Ziel hinarbeiten und
das vom einzelnen Schüler erlernte Instrument im Zusammenspiel anwenden. S. 6
08.01.2016
2424
Hierbei wird Teamfähigkeit entwickelt, zur Zuverlässigkeit geleitet, Eigeninitiative für ein
Projekt entwickelt und das Selbstwertgefühl der Kinder durch Anerkennung (z.B. beim
Auftritt) gesteigert. Dies geschieht, indem individuell angeeignete und geübte
Einzelstimmen zu einem musikalischen Arrangement zusammengeführt werden.
e. Kunst AG: die Ziele künstlerisches Gestaltens sind die Schärfung aller Sinne (in der
heutigen Zeit wird der Vorrang des Auges beklagt), die Wahrnehmungsbildung, die
Entwicklung eigener Ausdrucks- und Gestaltungsqualitäten, die Förderung der Phantasie
und Kreativität, das Erlernen von verschiedenen Gestaltungstechniken, die im Unterricht
aufgrund der besonderen Situation und des bestehenden zeitlichen Raumes besser
vermittelt werden können. Die sinnliche Erkenntnis erschließt uns ein Mehr an Wahrheit.
Die isolierte Verstandestätigkeit, das rein logische Abstrahieren ist nichts anderes als
eine Verarmung, ein Verlust an Wahrheit, eine Beschränkung der menschlichen
Handlungsfähigkeit.
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