A. Vorwort: Der Hort versteht sich als familienergänzende und schulbegleitende Einrichtung mit eigenständigem bildungspolitischem Auftrag, die vorrangig sozialpädagogische Ziele verfolgt. Diese Konzeption soll die Hortarbeit transparenter machen, der Öffentlichkeit näher bringen, deren Notwendigkeit aufzeigen, sowie gegenüber der Institution Hort bestehende Vorurteile abbauen. Ferner soll sie verdeutlichen, welch wichtigen Beitrag selbige zum gesellschaftlichen Zusammenleben leistet. Sie richtet sich an Träger, Eltern, Kirchengemeinden, Jugendamt, andere Ämter und sonstige Interessenten. 1. Institutionelles 1.1. Situationsanalyse 1.1.1. Einzugsbereich Der Einzugsbereich umfasst die Wohnsitzgemeinde Uttenreuth-Weiher. Sie befindet sich im Landkreis Erlangen-Höchstadt und ist dem Regierungsbezirk Mittelfranken zugehörig. 1.1.2. Bevölkerungsstruktur Da die angemeldeten Kinder hauptsächlich aus Uttenreuth-Weiher stammen, werden wir uns nur auf die Bevölkerungsstruktur dieser Gemeinde beziehen. Zahl der Einwohner: Altersstruktur: 0 bis 6 Jahr 7 bis 12 Jahre 13 bis 18 Jahre 19 bis 65 Jahre 66 Jahre und älter Ausländeranteil: Lohnsteuerpflichtige: Familienstruktur: verheiratet: Lebenspartnerschaft: ledig: geschieden: verwitwet: Familienstand ungeklärt: 5414 Einwohner 304 Einwohner 289 Einwohner 334 Einwohner 3186 Einwohner 1301 Einwohner 351 Einwohner 2795 Einwohner 2642 8 2088 300 376 0 11 Religionszugehörigkeit: Evangelisch Evangelisch-Lutherisch Evangelisch-Reformiert Römisch-Katholisch Ohne Angaben andere Religionen 2309 Einwohner 3 Einwohner 24 Einwohner 1710 Einwohner 1357 Einwohner 11 Einwohner (Stand Januar 2009, Quelle: Gemeindedaten) 1.1.3. Struktur des Ortes Die Gemeinde Uttenreuth hat eine Gesamtfläche von ca. 595 ha. Flächenart: Gebäude- und Freiflächen (Öffentlich, Wohnen, Dienstleistung, Industrie, Handel, Wirtschaft, Landwirtschaft, Gartenbau, Gewerbe) Verkehr (Straßen, Wege, Plätze) Erholungsfläche (davon Grünanlagen) Ackerland Waldfläche Wasserfläche Flächen anderer Nutzung 119 ha 36 ha 12 ha 342 ha 70 ha 8 ha 7 ha Mitten durch Uttenreuth führt eine Durchfahrtsstraße (ST 2240), die Pendler aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt und Forchheim nach Erlangen und zurück bringt. Vereine und Verbände: ADFC, Bund Naturschutz, Förderkreis Kindergarten, Förderkreis GTH-Schule Uttenreuth, Feuerwehrverein Uttenreuth, FFW Uttenreuth, Frohsinn, Kleintierzuchtverein, Partnerschaftsverein, Posaunenchor, Pfadfinder der Evangelisch-Lutherischen Matthäusgemeinde, Schlesische Landsmannschaft, Schützengesellschaft Tell, Singverein 1857, Uttenreuther Fitnessforum (UFF), Sportclub Uttenreuth (SCU), Sudetendeutsche Landsmannschaft, Theatergruppe Uttenreuth, VdK, Voltigierverein Gut Eggenhof Erlangen, Kinderkunstverein (KiKu). Davon für Kinder und Jugendliche zugänglich bzw. von Interesse: FFW Uttenreuth, Pfadfinder (eher 2. und 3. Klasse), UFF, SCU, Voltigierverein und Reitverein beides Gut Eggenhof; (Ergebnis einer Umfrage des Metropolis-Hortes an der GS-Schule Uttenreuth im Juni 2000). 22 Bildungs- und Lehranstalten: Grundschule Uttenreuth Des Weiteren existieren in Uttenreuth eine Bücherei und eine Kulturbühne, an der auch Kindertheatervorstellungen stattfinden. Einmal im Jahr findet eine viertägige Kirchweih statt. Darüber hinaus werden drei- bis viermal im Jahr saisonal bedingte Feste veranstaltet. In den Sommerferien bietet die Gemeinde Uttenreuth ein zweiwöchiges Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche ab der ersten Klasse an. Kindertagesstätten, Heime und sonstige Einrichtungen der Jugendhilfe: Kinderhaus unter kommunaler Trägerschaft; Kinderhaus unter evangelischer Trägerschaft; Waldkindergarten unter kommunaler Trägerschaft; Hort für Schüler der 1. – 4. Klasse (in Ausnahmefällen auch bis zur 7. Klasse) unter kommunaler Trägerschaft; Mittagsbetreuung unter kommunaler Trägerschaft; Jugendclub unter kommunaler Trägerschaft; Uttenreuth verfügt über zwei Spielplätze, eine Kegelbahn, einen öffentlichen Verkehrsübungsplatz und einen Tennisplatz. Turnhalle und diverse Sportplätze werden von Schule, Hort, UFF und SCU genutzt. (Quelle: Gemeindedaten) 1.1.4. Darstellung der Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen im Einzugsbereich Die Kinder haben Anspruch auf Geborgenheit, Annahme, Zeit, Wertschätzung, ein Vertrauen erweckendes Umfeld, Respekt und darauf, ernst genommen zu werden. Sie müssen beaufsichtigt und vor Gefahren geschützt sein sowie für ihr leibliches Wohl gesorgt werden muss. Sie haben ein Recht auf die Möglichkeit des sozialen Lernens in Gruppen sowie auf Ausgleich nach einem anstrengenden Schultag. Sie müssen die Chance haben, sich in einem geschützten Rahmen selbst auszuprobieren, um sich in bestehende Gruppenstrukturen einordnen zu können. Da die Eltern oder allein erziehenden Elternteile aufgrund ihrer Berufstätigkeit diesen Bedürfnissen nur zeit- und teilweise gerecht werden können, übernimmt die Einrichtung Hort ergänzend diese Funktion. Je nach Altersgruppe und Geschlecht sind o. g. Grundbedürfnisse unterschiedlich ausgeprägt, daher muss ihnen auch individuell begegnet werden. Z. B. benötigen Kinder der 1. und 2. Klasse noch mehr Unterstützung in allen Lebenslagen, wohingegen bei Kindern der 3. oder 4. Klasse Ablösungs- und Verselbständigungsprozesse im Vordergrund stehen. Jeder Mensch ist ein Individuum, hat spezielle Bedürfnisse und benötigt auf ihn spezifizierten Umgang. 33 1.2. Chronik Der Metropolis-Hort wurde 1998 aufgrund des Engagements einiger Eltern ins Leben gerufen. Die Arbeit begann mit zehn Kindern, die in einem Klassenzimmer (2. Stock) und der alten Schulküche (Keller) von einer Erzieherin in Teilzeit (25,5 h) und mit freundlicher Unterstützung der ABM-Kraft des Matthäuskindergartens bis 15.30 Uhr betreut wurden. Der Klassenraum wurde für die Erledigung der Hausaufgaben, die Schulküche zum Essen genutzt. Im Oktober 1998 wurde eine Berufspraktikantin eingestellt. Schon im Februar des darauf folgenden Jahres war nach einer Bedarfsumfrage klar, dass eine Notwendigkeit an Betreuung bis nach 17.00 Uhr bestand. Die Öffnungszeiten wurden daher bis auf 17.20 Uhr ausgedehnt. Auch die Kinderzahl war mittlerweile auf 17 Kinder gestiegen. Da für das Schuljahr 1999/2000 schon 23 Kinder angemeldet waren, und somit die Aufteilung Essen in einem Raum, Hausaufgaben und Freizeit in dem anderen nicht mehr fußte, wurde beschlossen, die Schulküche umzubauen, und, bis sich eine andere Lösung bot, als Hausaufgabenzimmer zu nutzen. Im September 1999 war alles für die voll belegte Hortgruppe bereit und auch die Teilzeitstelle wurde auf eine Vollzeitstelle aufgestockt, die ehemalige Berufspraktikantin wurde als Zweitkraft in Teilzeit eingestellt. Bis zum Schuljahresende manifestierten sich Arbeitsschwerpunkte (Praktiziertes Mitspracherecht in jeglicher Konsequenz, Hortzeitung, Projekte und Ferienprogramm bzw. Ferienfahrt unter erlebnispädagogischen Aspekten) und Inhalte, jedoch wurden auch gravierende Probleme ob der räumlichen Situation erkennbar. Anfang des Schuljahres 2000/01 wurde dem Hort statt der Schulküche das dem Gruppenraum gegenüberliegende Klassenzimmer angeboten, welches seitdem als Hausaufgaben- (Arbeits)zimmer genutzt wird. Nachdem im November des Jahres 2002 der Gruppenraum (ohne Personenschaden) ausgebrannt war, musste der Hort bis Ende des Schuljahres im Keller überbrücken. Seit im September 2004 die Kinderzahlen auf 37 (Tendenz weiterhin steigend) empor geklettert waren, konnte in der 1,5 Stunden dauernden Hausaufgabenzeit noch ein weiterer Ausweichraum im Keller belegt werden. Auch das Personal wurde wieder aufgestockt, und es waren eine Kinderpflegerin, die Leitung und eine Erzieherin im Anerkennungsjahr beschäftigt. Konzeptionell fand die geschlechtssensible Pädagogik ihren festen Platz in der Hortarbeit und von den Kindern wurde die erste horteigene Website erstellt. Im Jahr 2006/07 waren 52 Kinder angemeldet, den Hort besuchten jedoch täglich im Schnitt nur 28 von ihnen. Da der Rechtsstatus der Erzieher/innen im Anerkennungsjahr verändert wurde, werden in Zukunft, sofern dies finanziell möglich ist, zwei Stellen mit pädagogischen Fachkräften (Leitung mit 35 h und eine Erzieherin mit 25 h, in diesem Jahr wurde die ehemalige Berufspraktikantin übernommen) und einer pädagogischen Hilfskraft (wahlweise Kinderpflegerin mit 25,5 h oder Berufspraktikant/in) besetzt. Räumlich hatte sich in diesem Jahr nichts verändert. Seit den Osterferien 2007 wurde das Theaterprojekt als stetig wiederkehrendes Angebot im Osterferienprogramm installiert. Im Schuljahr 2007/08 zählt der Hort 67 Anmeldungen, wobei die Betriebserlaubnis höchstens 50 Kinder pro Tag zulässt. Diese werden durch drei pädagogische Fachkräfte und einen Erzieher im Anerkennungsjahr betreut (Leitung und Erzieherin mit jeweils 35 h und eine weitere Erzieherin mit 30 h, der Erzieher im Anerkennungsjahr leistet wöchentlich 40 h ab). Des Weiteren wurde für 2 Stunden am Tag eine Küchenhilfe eingestellt. Ab Januar 2008 teilt sich der Hort mit dem Matthäus-Kinderhaus eine Springerkraft mit 25 h. 44 Aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen wurden dem Hort sechs zusammenhängende Räume im Souterrain der Schule zur Verfügung gestellt. Zum September 2008 wechselte die Trägerschaft von der Kirche zur Gemeinde Uttenreuth. Analog zu steigenden Kinderzahlen wurde auch das Personal aufgestockt. Unterstützt wird der Hort dieses Schuljahr zusätzlich durch einen jungen Mann im Freiwilligen Sozialen Jahr. Auch sind nunmehr 60 Kinder täglich im Betrieb erlaubt. Pfingsten 2009 waren wir mitten in der Nacht wegen heftiger Gewitter gezwungen unsere Zelte in Pretzfeld abzubrechen. Seit diesem Erlebnis wurde die Ferienfahrt in eine dreitägige Hortübernachtung umgewandelt, die aber nach wie vor unter erlebnispädagogischen Aspekten durchgeführt wird. Ab dem Jahr 2009 pendelt sich die Kinderzahl auf durchschnittlich 45 ein, da der Großteil der geteilten Hortplätze gestrichen wurde und Eltern für ihre Kinder die verkürzte Mittagsbetreuung wählten. Dementsprechend wird das Stammpersonal auf zwei pädagogische Fach- und zwei pädagogische Hilfskräfte reduziert. Die FSJStelle bleibt fürderhin bestehen. Im August 2012 wurde das Bauzimmer durch eine Trennwand in Ruhezimmer und Bauzimmer geteilt. Somit entstand ein Sozialraum mit Büroecke, der nun ausschließlich vom Personal genutzt wird. Während der Sommerferien 2013 wurden die Räume des Hortes grundrenoviert und sämtliche Teppichböden gegen einen wischbaren Bodenbelag ausgetauscht. Personaltechnisch hat sich nichts geändert. In der Konzeption wurde der Schwerpunkt Medienpädagogik intensiviert. Nach wie vor spielt die Partizipation in der Pädagogik des Hortes die wichtigste Rolle. Im Jahr 2015/16 wurde statt dem mit der Schule geteilten FSJler ein SPSler nur für den Hort angestellt. Nachdem in den letzten beiden Jahren die Hortübernachtung über Fronleichnam mangels Teilnehmern abgesagt werden musste, ist für 2016 eine Ferienfahrt in der ersten Woche der Sommerferien vorgesehen. 55 1.3. Institutionsanalyse 1.3.1. Gesetzliche Grundlagen §1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit. (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft. (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen, Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen, dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen. (§ 1, KJHG) § 22 Grundsätze der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (1) In Kindergärten, Horten und anderen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten (Tageseinrichtungen), soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit gefördert werden. (2) Die Aufgabe umfasst die Betreuung, Bildung und Erziehung des Kindes. Das Leistungsangebot soll sich pädagogisch und organisatorisch an den Bedürfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren. (3) Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben sollen die in den Einrichtungen tätigen Fachkräfte und anderen Mitarbeiter mit den Erziehungsberechtigten zum Wohl der Kinder zusammenarbeiten. Die Erziehungsberechtigten sind an den Entscheidungen in wesentlichen Angelegenheiten der Tageseinrichtung zu beteiligen. (§ 22, KJHG) 1.3.2. Trägerschaft Rechtsträger der Einrichtung ist die Gemeinde Uttenreuth. 66 1.3.3. Finanzierung Die Einrichtung wird seit September 2006 gemäß den Vorgaben des Bayerischen Kinder- und Bildungsgesetzes finanziert. Des Weiteren trägt sich der Hort durch monatliche Elternbeiträge, die sich aus der wöchentlichen Anwesenheit errechnen. 1.3.4. Personalstruktur Im Hort sind eine Erzieherin (39 h mit Leitungsfunktion), ein Erzieher (39 h), eine Kinderpflegerin (30 h) und eine Erzieherin im Anerkennungsjahr (39 h) beschäftigt. Ferner leistet ein Praktikant im Sozialpädagogischen Seminar sein erstes Vorpraktikum im Hort ab (39 h). Außerdem bietet der Hort Praktikanten im Rahmen ihrer schulischen Ausbildung (z. B. FOS, Fachakademie f. Sozialpädagogik...) die Möglichkeit, einen Einblick in das Arbeitsfeld Hort zu bekommen. 1.3.5. Räumlichkeiten/Außenanlagen Der Hort belebt sechs Räume im Souterrain der Uttenreuther Grundschule. Er ist durch einen eigenen Eingang erreichbar, der in den Gruppenraum mündet. In diesem befinden sich die Küche und mehrere Tische, an denen gegessen und gespielt werden kann. Im angrenzenden Zimmer sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt. Durch einen Vorhang abgetrennt können die Kinder im nächsten Raum überschüssige Energien loswerden. Über einen Gang gelangt man in die hinteren Räumlichkeiten. Beginnend mit Büro, in dem auch die Möglichkeit zur Besprechung gegeben ist, folgen nacheinander das Ruhe- und das Bauzimmer. In den letzten beiden Räumen werden die Hausaufgaben erledigt, wobei nach Beendigung derselben beide Zimmer für die Kinder zur freien Verfügung stehen. Ferner kann der Hort die Werkräume, die Turnhalle, den Pausenhof, die Sportplätze und den Verkehrsübungsplatz der Schule mitbenutzen. 1.3.6. Lage im Ort Der Hort ist direkt in der Schule untergebracht, welche sich in einem Wohngebiet mit Ein- und Mehrfamilienhäusern befindet. In ihrer unmittelbaren Nähe sind Turnhalle, Bücherei und Sportheim. Hinter dem Schulgebäude befinden sich verschiedene Sportplätze. Im Anschluss erstrecken sich Felder, Wald und Wiesen, die Gegend ist eher ländlich und stark begrünt. 1.3.7. Aufnahmekriterien Bevorzugt berücksichtigt werden Alleinerziehende und Kinder berufstätiger Eltern. Ferner werden diejenigen Eltern, die diesem Druck nicht ausgeliefert sind, bei der Anmeldung darauf hingewiesen, dass sie eventuell ihren Hortplatz zugunsten solcher Notfälle im laufenden Jahr abtreten müssen. 77 Eine weitere Aufnahmevoraussetzung ist, 15 h oder mehr wöchentlich zu buchen, da nur für diese Kinder eine finanzielle Bezuschussung erfolgt. Mittlerweile werden bis zu fünf geteilte Plätze zur Verfügung gestellt, jedoch nur für denjenigen Personenkreis, dem mit dem derzeitigen Angebot der Mittagsbetreuung nicht geholfen ist (d.h. mindestens zweimal pro Woche eine Anwesenheit bis 16.00 Uhr). Der Metropolis-Hort wendet sich vorrangig an Kinder der 1. – 4. Klasse. Die Betriebserlaubnis sieht jedoch vor, in Ausnahmefällen auch drei Plätze mit 5. bis 7.-Klässern zu belegen. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kinder zum Zeitpunkt des Übertritts in eine weiterführende Schule, den Hort bereits besucht haben. Bei Aufnahmen aus anderen Wohnsitzgemeinden muss im Vorfeld unbedingt geklärt werden, ob selbige den kommunalen Anteil der Zuschüsse übernehmen. Kinder aus anderen Gemeinden können nur mit einem bewilligten Gastschulantrag berücksichtigt werden. 1.3.8. Gruppenanalyse Die Einrichtung wird im Moment von 54 angemeldeten Kindern besucht. Die Kinder stammen aus folgenden Einzugsgebieten: Gemeinde Uttenreuth: Gemeinde Buckenhof: Gemeinde Dormitz 47 Kinder 6 Kinder 1 Kinder Altersstruktur: 1. 2. 2. 3. 4. Klasse: 13 Kinder Klasse: 14 Kinder Klasse FZ: 3 Kinder Klasse: 9 Kinder Klasse: 16 Kinder 8 weiblich, 7 weiblich, 3 männlich 5 weiblich, 9 weiblich, 5 männlich; 7 männlich; 4 männlich; 6 männlich; Davon sind 6 Eltern alleinerziehend und acht Familien nicht deutschsprachiger Herkunft. 1.3.9. Öffnungszeiten Während der Schulzeit ist der Hort ist von 9.00 Uhr bis 17.00 Uhr mit mindestens einer Person besetzt. Die Kinder können ihn vom regulären Unterrichtsende bis 17.00 Uhr besuchen. Von 14.00 Uhr – 16.00 Uhr ist eine Abholung nur in Ausnahmefällen möglich. In den Ferien wird von 8.00 – 16.00 Uhr Programm angeboten, bei Bedarf und vorheriger Absprache können die Kinder auch schon ab 7.30 Uhr betreut werden. Schließzeiten: Der Hort ist in den Weihnachtsferien komplett, in den Pfingstferien eine und in den Sommerferien drei Wochen geschlossen. 88 2. Inhaltliches 2.1. Tagesablauf Die Kinder haben entweder um 11.20 Uhr, 12.20 Uhr oder 13.05 Uhr Unterrichtsschluss. Zwischen 12.15 Uhr und 13.30 Uhr können sie ihr Mittagessen einnehmen. In der Zeit von 11.30 Uhr bis 15.30 Uhr werden die Kinder gestaffelt nach Unterrichtsende je nach Bedarf bei der Erledigung ihrer Hausaufgaben durch das Personal unterstützt. Die restliche Zeit steht zur freien Verfügung. Am Freitag werden die Hausaufgaben zwar nicht betreut, können jedoch selbstständig erledigt werden. 2.2. Arbeitsschwerpunkte 2.2.1. Mittagsverpflegung Das Essen wird täglich warm von einem Cateringservice in den Hort geliefert. Da die Kinder zu unterschiedlichen Zeiten Schulschluss haben, essen sie nicht alle gemeinsam. Jedes Kind ist für das Aufräumen seines benutzten Geschirrs und Bestecks selbst verantwortlich. 2.2.2. Hausaufgabenbetreuung Zwischen 11.30 Uhr und 15.30 Uhr bietet der Hort Raum, Zeit und gezielte Unterstützung unter Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten der Kinder bei den Hausaufgaben. Der Hort will die Kinder dabei unterstützen, sich selbst ein geeignetes Lernumfeld zu schaffen, Wissensstoff zu strukturieren und anzuwenden, und ihnen Lerntechniken vermitteln. Die nötige Motivation zur selbständigen Erledigung der Hausaufgaben soll geweckt werden. In der Betreuung wird großer Wert auf Vollständigkeit und Richtigkeit der Hausaufgaben gelegt. Nichts desto trotz steht die Hinführung zur Selbstkontrolle im Vordergrund. 2.2.3. Freizeitgestaltung Der Hort hält verschiedene Beschäftigungs-, Spiel- und Bastelmaterialien bereit. Die Kinder können je nach Verlangen ihrem Bewegungsdrang oder Ruhebedürfnis nachkommen. Auch die Außenanlagen können regelmäßig genutzt werden. Die Freizeitgestaltung sollte auf jeden Fall einen Gegenpol zu Schule und Hausaufgaben bilden. Angeleitete Beschäftigungen bietet der Hort meist in den Ferien bzw. im Rahmen der Facharbeit der Berufspraktikanten an. Ein weiteres betreutes und regelmäßiges Angebot stellt der wöchentliche Besuch der Turnhalle dar. Darüber hinaus bietet der Hort längerfristige altersspezifische Projekte an. 99 2.2.4. Ferienprogramm Der Metropolis-Hort bietet auch in den Ferien Betreuung für die angemeldeten Kinder an. In Form von Ausflügen, Projekten oder Aktionswochen werden zwischen 8.00 Uhr und 16.00 Uhr die Ferien versüßt. 2.2.5. Ferienfahrt In der 1. Sommerferienwoche wird für die Kinder eine mehrtägige Ferienfahrt unter erlebnispädagogischen Aspekten angeboten. Die Kinder werden in Planung und konkrete Vorbereitungen mit einbezogen. 2.2.6. Praktiziertes Mitsprache-/Beschwerderecht (Partizipation) Im Hort wird großer Wert darauf gelegt, die Kinder an möglichst allen Entscheidungs-prozessen, sowie an Organisation und Durchführung verschiedener Projekte zu beteiligen. Ferner besteht für sie jederzeit die Möglichkeit, Beschwerde einzureichen und somit Veränderungen einzuleiten. 2.2.7. Elternarbeit Der Metropolis-Hort veranstaltet mindestens zweimal pro Jahr (bei gegebenen Anlässen auch öfter) einen Elternabend. Hier werden Neuigkeiten bekannt gegeben, Wünsche und Anregungen aufgenommen oder aktuelle Probleme diskutiert. Der Elternbeirat des Hortes besteht aus vier Personen, mit denen eine enge und konstante Zusammenarbeit besteht. Durch Elternbriefe und die immer aktuelle Homepage werden die Erziehungsberechtigten auf dem Laufenden gehalten. Auch Einzelelterngespräche, in denen über individuelle Vorgehensweisen und spezielle Probleme gesprochen werden können, sind nach Terminvereinbarung möglich. 2.2.8. Teamarbeit Das fünfköpfige Stammteam trifft sich einmal pro Woche vormittags für zwei Stunden (bei Bedarf auch öfter), um aktuelle Probleme zu besprechen, Fallanalysen zu erstellen, anstehende Aktionen oder Programmpunkte zu planen und zu organisieren bzw. Entscheidungen und Absprachen oder Vorgehensweisen zu überdenken und gegebenenfalls neu zu treffen. Hierbei ist jedes Teammitglied gleichwertig und sollte aktiv und konsequent den Teamkonsens nach außen vertreten. Jeweils einmal im Jahr finden Planungstage (Erstellung des Jahresplans) und Konzeptionstage statt. Auf Wunsch kann vom Team Supervision in Anspruch genommen werden. 1010 2.2.9. Öffentlichkeitsarbeit Der Hort präsentiert sich auf einer von den Kindern erstellten und verwalteten Homepage (www.metropolis-hort.de). Des Weiteren findet man den Schülerhort Metropolis im Bayerischen Online Kindertagesstättenverzeichnis (www.kitabayern.de/erh/metropolis). Außerdem existiert ein Flyer, der einen Überblick über die Aufgabenbereiche und Angebote des Hortes verschafft. Auch im Schwabachbogen werden den Hort betreffende Artikel veröffentlicht. Die von den Hortkindern zu 100 % mitgestaltete Hortzeitung gibt Einblicke in das Hortleben. In der Abschlussvorstellung des österlichen Theaterprojekts zeigt der Hort einmal im Jahr sein Können vor einem breiten Publikum. Regelmäßige Aushänge im Hort bieten einen Überblick über Ferienprogramme, Projekte und sonstige Aktivitäten. 2.2.10. Zusammenarbeit mit anderen Institutionen Die Zusammenarbeit mit den Lehrkräften gestaltet sich kollegial, vertrauensvoll und unproblematisch. Regelmäßiger Kontakt zwischen LehrerInnen und MitarbeiterInnen ist durch das Mitteilungsheft gewährleistet, auch LehrerInnengespräche finden des Öfteren statt. Der Hort unterstützt die Schule bei Aktionen und begleitet einzelne Klassen bei Schulausflügen. Der Hort bietet in Zusammenarbeit mit der Grundschule Neigungsgruppen an. Die genaue Ausgestaltung dieser Kooperation ist dem beigefügten Anhang zu dieser Konzeption zu entnehmen. Der Anhang ist Teil der Konzeption. Vor allem in Hinblick auf eine unproblematische Gestaltung des Übergangs von den ortsansässigen Kindertagesstätten ( Matthäuskinderhaus, Gemeindekindergarten „Lummerland“, Waldkindergarten) in den Hort besteht eine enge Zusammenarbeit mit diesen. Um den Kindern einen Vorgeschmack auf die Freizeitmöglichkeiten im Jugendalter zu gewähren und gleichzeitig etwaige Hemmungen diesbezüglich abzubauen, wird einmal im Monat mit den Kindern der vierten Klasse der offene Treff des Jugendclubs besucht. Sämtliche unter kommunaler Trägerschaft stehende Einrichtungen sind eng miteinander vernetzt, das beinhaltet Aushilfe bei Personalmangel, gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und Materialien und Unterstützung bei Festen und Veranstaltungen. Auch zum Jugendamt und ASD des Landkreises besteht ein enger Kontakt. Im Rahmen ihrer Ausbildung können Studierende der umliegenden Fachakademien und Fachoberschulen sämtliche anfallende Praktika im Hort ableisten. 1111 2.3. Ziele Oberstes Ziel ist die Förderung der eigenverantwortlichen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeit. 2.3.1. Selbständigkeit/Selbstvertrauen Unter Selbständigkeit/Selbstvertrauen verstehen wir: - die Fähigkeit, auch bei auftretenden Unwegsamkeiten, eigenverantwortlich zu handeln - Verantwortung und Pflichten zu übernehmen, auf der anderen Seite sich seiner Rechte bewusst zu sein, und diese in adäquater Art und Weise durchzusetzen - selbstbewusst, rational orientiert, reflektiert und gezielt Entscheidungen zu treffen und zu den Konsequenzen zu stehen - auf eigene Wahrnehmung, Intuition und Gefühle zu vertrauen - sich seiner rhetorischen Fähigkeiten und seiner Überzeugungskraft bewusst zu sein - eigene Schwächen einzugestehen, Hilfe einzuholen und anzunehmen und reflektiert mit Stärken umzugehen - sich unter Einbezug verschiedener Faktoren eine Meinung zu bilden, diese zu formulieren und dazu zu stehen 2.3.2. Sozialverhalten Unter Sozialverhalten verstehen wir: - adäquaten Umgang mit und Wertschätzung gegenüber anderen - Verbindlichkeiten einzugehen und einzuhalten - Verantwortungsgefühl für andere und gegenüber anderer Eigentum zu haben - sich auch über den eigenen Tellerrand hinaus zuständig fühlen - Akzeptanz, Toleranz und Rücksichtnahme gegenüber anderen - gesundes Durchsetzungsvermögen mit Rücksicht auf Verluste - angemessenen Umgangston untereinander - ein erweitertes Handlungsrepertoire und dadurch gewaltfreien Umgang miteinander - die Fähigkeit anderen zu zuhören, andere Meinungen zu akzeptieren und Kompromisse einzugehen - Konflikte auszuhalten und zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen - Bedürfnisaufschub zu leisten und Geduld aufzubringen - Vertrauen zu fassen, Beziehungen einzugehen und aufrecht zu erhalten - demokratische Strukturen zu erlernen und umzusetzen - Offenheit gegenüber anderen Kulturen und Glaubensrichtungen zu zeigen 1212 2.3.3. Kreativität Unter Kreativität verstehen wir: - die Fähigkeit eigene Ideen zu formulieren und umzusetzen - bei Niederlagen andere Lösungswege zu finden und auszuprobieren - Stärken gezielt einzusetzen und Schwächen durch Mithilfe anderer zu kompensieren - die Sprache als Mittel des Ausdrucks zu verwenden - den Horizont zu erweitern und gewohnte und ungewohnte Umgebungen besser kennen zu lernen - die Freizeit selbständig zu gestalten - die gewohnten Wege zu verlassen und sich auf Neues einzulassen - die Neugierde zu zu lassen und zu pflegen, Experimente zu vollziehen und zu verstehen 2.4. Pädagogischer Stil/Ansatz Der Metropolis-Hort arbeitet mit den Kindern im partnerschaftlichen Stil, dies bedeutet das alle Verhaltensweisen der BetreuerInnen dem Kind Wertschätzung und Verständnis entgegenbringen, die Kinder zu jeder Zeit in ihren Bedürfnissen und Belangen ernst genommen und als gleichwertig angesehen werden. Ihr Umgang mit den Kindern, die Aufstellung von Regeln sowie die Sanktionierung bei Verstößen müssen nachvollziehbar und einschätzbar sein und dürfen nicht der Willkür unterliegen. Die Kinder werden in möglichst alle Entscheidungsprozesse mit einbezogen und ihre Meinung ist immer gefragt und stark erwünscht. Dies funktioniert natürlich nur auf einer Basis der gegenseitigen vertrauensvollen Beziehung und unter Inanspruchnahme eines adäquaten Umgangstons untereinander. Der Arbeitsansatz ist eher ein situativer bis situationsorientierter. Die Kinder sind in einem Alter, in dem Flexibilität gefragt ist. Durch Schule und Freizeit sind sie oft schon so verplant, dass ein weniger straff organisierter Freibereich zu eigenen Ideen und deren Umsetzung anregt. 2.5. Pädagogische Mittel/Methoden 2.5.1. Gezielte Hausaufgabenunterstützung Durch passend gestaltete Räumlichkeiten wird den Kindern ein ablenkungs- und störungsfreier Arbeitsplatz geschaffen. Um eine lernförderliche Atmosphäre zu gewährleisten, muss das Lernen angstfrei gestaltet sein und das Kind ermutigt werden, aus Fehlern und Misserfolgen zu lernen. Des Weiteren steht immer ein Ansprechpartner zur Verfügung. Außerdem wird für eine ausgeglichene und angenehme Stimmung gesorgt, damit auch der Spaß am Lernen nicht zu kurz kommt. Den Kindern wird die Freiheit gelassen, zu experimentieren, eigene Lösungswege zu finden und verschiedene Strategien auszuprobieren. Die Gruppe wird dahingehend unterstützt, sich zu einer „lernenden Gemeinschaft“ zu entwickeln. Durch Impulse bzw. gezielt eingesetzte Zurückhaltung werden die Kinder dahingehend bewegt, sich selbständig oder gegenseitig zu kontrollieren, Fehler im 1313 Gemachten zu erkennen und zu korrigieren, Lösungswege und Alternativen selbst zu finden, gegebenenfalls Hilfe einzuholen oder Recherche zu betreiben. Des Weiteren die Konsequenzen des eigenen Verhaltens zu erfahren und zu tragen. Ihnen wird dabei geholfen, schon erworbenes Wissen selbstständig zu übertragen und anzuwenden. Der Hort verfolgt damit die Förderung der Fähigkeit, seine Zeit sinnvoll und dem eigenen Tempo entsprechend zu organisieren, und der der Persönlichkeit eigenen Wirksamkeit zu trauen. Kinder mit Lern- oder Konzentrationsschwierigkeiten werden aus der Gesamtgruppe herausgenommen, um sie in überschaubarer Atmosphäre individuell fördern zu können. Ziele: Selbständigkeit, Selbstvertrauen, Kreativität. 2.5.2 Freispiel ohne Animation Den Kindern stehen im Metropolis-Hort in nicht allzu großem Überfluss Spiel-, Beschäftigungs- und Bastelmaterialien zur Verfügung. Sie können in ihrer Freizeit frei entscheiden, wann sie mit wem wo und wie lange spielen wollen. Haben sie in der Umsetzung ihrer Ideen Schwierigkeiten, bieten die Betreuerinnen ihre Unterstützung an und lassen sich ins Spiel mit einbinden (nicht umgekehrt). Hier steht im Vordergrund eigene Ideen umzusetzen, ohne nur zu konsumieren und mit den zur Verfügung stehenden Mitteln auszukommen. Es werden jedoch spontan Impulse durch die Betreuer gesetzt, an die die Kinder selbständig anknüpfen können. Kinder die etwas länger brauchen, um sich im Geschehen zurechtzufinden, werden selbstverständlich unterstützend an die Hand genommen, um sie zeitnah in die Gruppe zu integrieren und ihnen zu zeigen, dass die gewonnenen Freiräume ein Gewinn für sie sein können. Ganz bewusst verzichtet der Hort auf ein Übermaß an Angeboten, da das persönliche Umfeld der Kinder durch starke Einbindung in Vereins- oder sonstige Nachmittagsaktivität geprägt ist. Des Weiteren bringen diese Angebote erneut eine von Erwachsenen vorgefertigte Struktur mit sich, was den Kindern die Chance auf Selbsterfahrung, Selbstbestimmung und Selbstreflexion nimmt. Durch das gezielte Schaffen von angebotsfreier Zeit wird den Kindern vermittelt, dass „Langeweile“ keine verschwendete sondern für sie positiv nutzbare Zeit ist. Ziele: Kreativität, Selbständigkeit. 2.5.3. Hortzeitung Die Metropoliten werden vom ersten Satz bis hin zur Verteilung der fertig gestellten Hortzeitung an der Arbeit beteiligt. So überlegen sie Themen, schreiben mit geringer Unterstützung selbständig Artikel und führen Interviews und Umfragen in der Öffentlichkeit durch. Auch bei der endgültigen Fertigstellung (Bilder aussuchen, kopieren und falten) sind sie stark beteiligt. Hier erleben sie eine Zeitschrift als Mittel der Meinungsäußerung, können ihre rhetorischen 1414 Fähigkeiten verbessern und mit entscheiden, was von den Hortinterna an die Öffentlichkeit gelangt. Ziele: Kreativität, Selbständigkeit. 2.5.4. Ferienprogramm Bei den angebotenen Ausflügen und Projektwochen haben sowohl Kinder als auch Betreuer einmal die Möglichkeit sich ohne den Druck des Alltags kennen zu lernen. Bei Ausflügen müssen die Älteren auf die Jüngeren achten und sich gegenseitig unterstützen. Die Kinder können hier ihre Wirkung als Gruppe und als Einzelpersonen in der Öffentlichkeit überprüfen. Es bietet sich die Gelegenheit, den Horizont zu erweitern und die nähere und fernere Umgebung zu erkunden. Des Weiteren kommt der Umgang mit den kleinen, alltäglichen Problemen zum Tragen (z.B. Lesen und Deuten eines Fahrplans, der Kauf von Eintrittskarten usw.). Auch beim Ferienprogramm wird versucht, möglichst viel der Organisation den Kindern zu überlassen. Die Vorschläge für die Angebote kommen von den Kindern. Der Hort will damit die Verantwortung für sich selbst und das Einhalten von Verbindlichkeiten fördern. Es soll eindeutig einen Gegenpol zur Schule und der damit verbundenen Bewegungs- und Mobilitätsarmut darstellen. Ziele: Kreativität, Selbständigkeit, Sozialverhalten. 2.5.5. Ferienfahrt Die alljährliche Ferienfahrt wird unter erlebnispädagogischen Gesichtspunkten gestaltet. Erlebnispädagogik bedeutet hier: An die eigenen Grenzen geführt werden, Kooperation mit anderen und Inanspruchnahme der Stärken der anderen, zu den eigenen Schwächen stehen, Neues ausprobieren, Angst eingestehen und Gefühle formulieren, Erweiterung des Handlungsspielraums ohne sich in gesellschaftlich sanktionierte Bereiche zu begeben, Gegenpol zur Erlebnisarmut, Aufzeigen einer anderen Intensität und Qualität des Zusammenlebens. Auch hier werden die Kinder weitgehendst an der Planung und Organisation beteiligt. Ziele: Kreativität, Selbständigkeit, Sozialverhalten. 2.5.6. Projektarbeit Projektarbeit beinhaltet die Auseinandersetzung mit Themenbereichen, die direkt aus der Lebenswelt der Kinder stammen, aus verschiedenen Blickwinkeln, wobei die Kinder an allen Phasen des Projektverlaufes (Themenfindung, Planung, konkrete Vorbereitung, Durchführung und Reflexion) maßgeblich beteiligt sind. Sie kann je nach Thema altersspezifisch oder altersübergreifend durchgeführt werden und dauert in fest terminierten Einheiten über einen längeren Zeitraum an. Sie dient dem Miteinander, d. h. die Kinder lassen sich auf die Vorstellung anderer ein, 1515 ohne die eigenen dabei zu verlieren. Die Konsens- und Kooperationsfähigkeit sowie das positive Erleben in der Gruppe stehen im Vordergrund. Projektarbeit geschieht nicht, damit um jeden Preis etwas angeboten wird, sondern damit die Kinder sich ganzheitlich einbringen können. Sie soll keine Berieselung mit Beschäftigung darstellen, sondern die Kinder zur eigeninitiierten Aktion anregen. Hierbei lenkt der Erzieher aus dem Hintergrund, leitet Lernprozesse ein und unterstützt die Kinder, verantwortlich zu entscheiden und das Projekt zu organisieren. Dabei kann es natürlich passieren, dass man aushalten muss, dass die Ergebnisse eventuell nicht erwachsenen Ansprüchen entsprechen, da sie sich ja an den Interessen und Bedürfnissen der Kinder orientieren. Ziele: Selbstständigkeit, Kreativität, Sozialverhalten. 2.5.7. Patenschaften Um den neuen Hortkindern den Einstieg in den neuen Lebensabschnitt zu erleichtern, werden zwischen ihnen und den „alten Hasen“ Patenschaften arrangiert. Bei Fragen oder Unklarheiten haben die Neuen in ihren Paten einen persönlichen Ansprechpartner. Ziele: Sozialverhalten, Selbstvertrauen 2.5.8. Geschlechtssensible Pädagogik Ausgangsbasis für diese Methode ist: Es gibt kein „typisch Mädchen“ und kein „typisch Junge“, also kein klassisch definiertes Rollenverhalten der Geschlechter. Indem ihnen getrennt voneinander Rückzugsmöglichkeiten geboten werden, können sie offen und ohne Profilierungsdruck vor dem anderen Geschlecht sein. Die hier erworbenen Sicherheiten fließen in das tägliche Miteinander ein. So wird Jungen und Mädchen Raum und Zeit geschaffen, in der sie zu individuellen Persönlichkeiten heranwachsen können. Ziele: Selbstvertrauen, Sozialverhalten. 2.5.9. Medienpädagogische Arbeit Zentraler Punkt dieser Arbeit ist der Erwerb von Medienkompetenz, die jedes Kind zum mündigen Rezipienten und aktiven Mediennutzer macht, der den Umgang mit Medien reflektiert, kritisch, kreativ und selbst bestimmend beherrscht, um zu kommunizieren, zu informieren, sich Wirklichkeit anzueignen, eigene Wünsche und Vorstellungen auszudrücken und am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Nicht zuletzt um Grenzen und Risiken von Medien zu erkennen, und in das Handeln mit einbeziehen zu können. Die Ausbreitung der virtuellen Einflüsse auf unser alltägliches Leben macht es nötig, den Kindern den Unterschied zwischen Realität und Fiktion immer wieder aufzuzeigen. 1616 Mittels der Durchführung eines Filmprojekts für die Erst- und Zweitklässler sollen nicht nur die oben genannten Punkte abgedeckt, sondern auch der konkrete und praktische Umgang mit technischem Gerät geschult werden. Ziele: Selbständigkeit, Kreativität. 2.5.10. Portfolio Die Grundlage für die Arbeit mit dem Portfolio ist ein Bild vom Kind, das voraussetzt, dass das Kind etwas kann. Es werden die Entwicklung des Kindes dokumentiert, das Positive hervorgehoben, die Fähigkeiten bekräftigt und das Selbstvertrauen bejaht sowie gestärkt. Das Portfolio ist also das Mittel und nicht das Ziel. Die Hortkinder sind selbstverständlich an der Gestaltung und Auswahl des Inhaltes für ihr Portfolio beteiligt. Die Mappen stehen so, dass sie für alle erreichbar sind. Ziele: Selbstvertrauen, Selbständigkeit, Sozialverhalten, Kreativität 2.5.11. Kinderkonferenz Regelmäßig werden im Hort zu aktuellen Themen oder Problemstellungen Kinderkonferenzen als Mittel zur Partizipation durchgeführt, in denen gemeinsam Lösungswege gesucht und zur Entscheidung gebracht werden. Die Teilnahme ist verpflichtend, da hier miteinander Regeln aufgestellt, aktuelle Probleme, die die Gruppe betreffen, beseitigt, Entscheidungen über Anschaffungen und Anstellungen getroffen und Neuigkeiten kund getan werden, sowie der Äußerung von Beschwerden ein geeigneter Rahmen geboten wird. Durch das gemeinsame Entscheiden fühlen sich die Kinder zuständig und in die Pflicht genommen, das Ergebnis nicht nur für sich selbst einzuhalten, sondern auch anderen gegenüber zu vertreten. Auch hier lenkt der Erwachsene nur aus dem Hintergrund, achtet aber tunlichst auf eine wertschätzende Atmosphäre und einen geregelten Ablauf. Des Weiteren wird den Kindern vermittelt, dass ihre Bedürfnisse wichtig sind, ihre Meinung ernst genommen und zur Diskussion gestellt wird. Zusätzlich können die Kinder ihre rhetorischen Fähigkeiten verfeinern, hinter ihren Meinungen stehen, sich in Geduld und der Akzeptanz anderer Ansichten üben, Gesprächsregeln trainieren, Kritik formulieren und anbringen. Auch hierbei handelt es sich um ein Angebot, nämlich um das Angebot zur Partizipation, was wiederum zur Folge haben könnte, dass das Ergebnis aus Sicht der Erwachsenen teilweise nicht nachvollziehbar ist. Ziele: Kreativität, Selbständigkeit, Sozialverhalten. 2.5.12. Einzelgespräche In diesen haben die Kinder die Möglichkeit in einem geschützten Rahmen jegliche Beschwerden in persönlichen Angelegenheiten, ihre Sorgen und Nöte einer Bezugsperson ihrer Wahl anzuvertrauen. 1717 Ferner wird bei Verstößen gegen die Hortregeln die Form des Einzelgesprächs gewählt, um dem betreffenden Kind Einsicht zu vermitteln und um ihm die Gelegenheit zu geben, selbst einen angemessenen Ausgleich vorzuschlagen. Hier muss das Kind eine Beziehung zulassen und Vertrauen in sein Gegenüber haben. Es geht Verbindlichkeiten ein, trägt Konflikte aus und muss sich eventuell mit einer Niederlage anfreunden können. Ziele: Selbständigkeit, Sozialverhalten. 2.5.13. Vertrauensvorschuss und Selbstregulation Jedes Kind im Metropolis-Hort wird von vornherein mit einem gewissen Vertrauensvorschuss (egal, ob das die Vollständigkeit der Hausaufgaben oder die Zuverlässigkeit bzgl. eigener Aussagen betrifft) bedacht. Jedes Kind weiß aber auch, dass es diesen verwirken kann, wenn die verbindlich getroffenen Absprachen auf Vertrauensbasis nicht klappen. So ist es keiner Willkür ausgesetzt und kann im Grunde selbst regulieren, was es darf und was nicht. Es wird seine Grenzen und seine Zuverlässigkeit einschätzen können. Ziele: Selbständigkeit, Sozialverhalten. 2.5.14. Vorbildfunktion und Geschlossenheit im Team Für den Einsatz all dieser Mittel und Methoden ist die grundsätzliche Voraussetzung, dass das Team mit gutem Vorbild voran geht und den Kindern bewusst macht, dass authentisch und echt ist, was es tut, dass es mit der Konzeption zufrieden und einverstanden ist. Dies ist natürlich nur möglich, wenn auch Eltern, Träger, Hausherr usw. die Arbeit des Teams befürworten. 1818 B. Zukunftsvisionen In Zukunft wollen wir dem Lehrerkollegium noch deutlicher machen, dass in Problemfällen die Möglichkeit besteht, auch auf unsere Einschätzung zurückzugreifen, um einen ganzheitlichen Eindruck des betreffenden Kindes zu bekommen und gemeinsam weiteres und einheitliches Vorgehen zu beschließen und umzusetzen. Nach wie vor sind wir stark daran interessiert, zu verdeutlichen, dass die festgelegten Buchungszeiten nicht nur negativ zu bewerten sind, sondern dass sie auch die Voraussetzung für einen zeitlichen Rahmen bilden, in dem wir ungestört hochwertige pädagogische Arbeit leisten und ein Erleben und Erfahren in der Gruppe bieten können. Des Weiteren wollen wir herausstellen, dass pädagogische Arbeit nicht nur Angebot an Angebot bedeutet, sondern bereits und vor allem im täglichen Miteinander stattfindet, was nicht immer zu sichtbaren Ergebnissen führt. Durch das zukünftige Anbieten von Hospitationen durch Elternteile möchten wir unsere Arbeit transparenter gestalten. Gleichzeitig soll dadurch etwaigen Ängsten und Sorgen entgegen gewirkt werden. 1919 S. 1 08.01.2016 Kooperation Hort Metropolis & Musikalische Grundschule Uttenreuth Stand: 08.01.2016 1. Darstellung der Kooperationspartner Der kommunale Kinderhort Metropolis Uttenreuth ist eine seit vielen Jahren anerkannte und wichtige Betreuungs- und Bildungseinrichtung in Uttenreuth. Die enge Kooperation mit der Grundschule Uttenreuth wird bereits seit Jahren gelebt. Die Inhalte der Neigungsgruppen decken sich 1:1 mit den pädagogischen Zielen des Schülerhorts. Die Grundschule Uttenreuth ist als musikalische Grundschule zertifiziert (http://www.musikalische-grundschule-bayern.de/). Die Zertifizierung setzt intensive Fortbildungen des pädagogischen Personals sowie ein besonders auf musikalische Bildung angelegtes pädagogisches Zusatzprogramm voraus. Nach Beendigung der Projektlaufzeit konnten sich die Projektschulen zertifizieren lassen. Das Zertifikat „Musikalische Grundschule“ steht als Qualitätssiegel für die geleisteten Entwicklungsschritte und die Vorhaben, Ziele und Arbeitsschritte. Verliehen wird das Zertifikat vom Steuerungsteam unter Einbindung der regionalen Schulaufsicht. Die Musikalische Grundschule Bayern ist ein Kooperationsprojekt der Universität ErlangenNürnberg, des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Zusammenarbeit mit den Regierungen von Mittelfranken, Niederbayern und der Oberpfalz sowie der Bertelsmann Stiftung. 2. allgemeine Grundsätze der Kooperation Die vollumfängliche Kooperation zwischen Hort und Grundschule bei den Neigungsgruppen ist umgesetzt und manifestiert sich konkret in drei verbindlich vereinbarten Bereichen. a. Terminliche Kooperation Wenngleich nach dem Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (II3 AMS 05-2014 und II3/6512.01-1/97) mit der Einführung des BayKiBiG externe Partner auch innerhalb der Kernzeiten zur Umsetzung der Bildungsund Erziehungsziele tätig werden können, war es den Kooperationspartnern “Musikalische Grundschule” und “Metropolis Hort” wichtig, dass die kontinuierliche projektbezogene pädagogische Arbeit des Hortes durch die Kooperation unterstützt wird und nicht behindert. Darum haben sich die Partner darauf geeinigt, dass sich die angebotenen Neigungsgruppen auf möglichst wenige Wochentage konzentrieren. Dies wurde mit dem gemeinsam beschlossenen Zeitplan einvernehmlich umgesetzt. Die Neigungsgruppen finden grundsätzlich an zwei Wochentagen statt, hinzu kommt noch der Kinderchor der Zweitklässler am Freitag. S. 2 08.01.2016 2020 b. Inhaltliche Kooperation Inhaltlich orientieren sich die Konzepte der Neigungsgruppen am Bayerischen Bildungsund Erziehungsplan und dem BayKiBiG sowie der AVBayKiBiG und den Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen Vom 22.09.2003 Nr. VI 4/7358-1/19/03). Die Inhalte der Neigungsgruppen setzen insoweit die Ziele der pädagogischen Arbeit des Hortes um und sind zudem im Sinne der Ziele der Grundschule, so dass auch hier die Kooperation vollständig umgesetzt ist. c. Kooperation in der täglichen Ausgestaltung der Neigungsgruppen Der Inhalt der Neigungsgruppen orientiert sich an den oben dargestellten Zielen. Beide Kooperationspartner haben sich die Inhalte zu Eigen gemacht. Für die Neigungsgruppen sind jeweils eine oder mehrere hauptverantwortliche Fachkräfte des Partners bestimmt, so wie es auch niedergelegt ist im Schreiben des Bay. Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (II3 AMS 05-2014 und II3/6512.01-1/97). Folgende konkrete Handlungen zur kontinuierlichen Umsetzung und Ausgestaltung der Kooperation werden vereinbart: – mindestens einmal pro Halbjahr - finden Kooperationsgespräche zwischen den Partnern in Bezug auf Inhalt, Lernerfolg und Ablauf der Neigungsgruppen statt. Bestehen Wünsche zur Änderung oder Anpassung der Inhalte der Neigungsgruppen, informieren sich die Partner vor dem Gespräch schriftlich über diese Wünsche. Angebote werden einvernehmlich weiterentwickelt. Jeweils zu Schuljahresanfang und -ende findet ein Planungs- und Evaluationstreffen statt. Die Regelungen der Kooperationsvereinbarung gelten jeweils bis zum Schuljahresende. e Zusammenarbeit insofern dokumentiert, dass Zeitpunkt und wesentlicher Inhalt der oben genannten Gespräche stichpunktartig festgehalten wird, festgehalten wird und welche Kinder an welchen Neigungsgruppen teilnehmen 3. Inhalt der Neigungsgruppen - pädagogische Begründung Aus pädagogischer Sicht setzen gerade die in der Kooperation vereinbarten Neigungsgruppen um, was Art. 10 und 11 BayKiBiG fordert. Nach Art. 10 (Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindertageseinrichtungen) sollen in den Kindertageseinrichtungen jedem einzelnen Kind vielfältige und entwicklungs-angemessene Bildungs- und Erfahrungsmöglichkeiten angeboten werden, um beste Bildungs- und Entwicklungschancen zu gewährleisten, Entwicklungsrisiken frühzeitig entgegenzuwirken sowie zur Integration zu befähigen. Dies wird durch die Gesamtkonzeption des Hortes gewährleistet, in welcher die Neigungsgruppen jedem einzelnen Kind ermöglichen, nach seinen Interessen und Neigungen in einer S. 3 08.01.2016 2121 Band Musik zu machen, an einem Musical mitzuwirken, im Chor zu singen oder die Fähigkeiten am Computer zu entwickeln oder zu vertiefen. Art. 11 BayKiBiG (Bildungsund Erziehungsarbeit in Kindertageseinrichtungen; Erziehungspartner-schaft) soll das pädagogische Personal in Kindertageseinrichtungen alle Kinder entsprechend der Vielfalt des menschlichen Lebens unterschiedslos in die Bildungs- und Erziehungsprozesse einbinden und jedes Kind entsprechend seinen Bedürfnissen individuell fördern. Auch dieser Forderung trägt das Gesamtkonzept in Verbindung mit dem Neigungsgruppenangebot Rechnung. Gerade auch die in Art. 11 BAyKiBiG normierte Verpflichtung, den Kindern unterschiedslos Zugang zu den Bildungs- und Erziehungsangeboten zu gewähren, wird so gewährleistet. Das pädagogische Konzept des Horts hat deshalb auch zum Ziel, eine Ausgrenzung der Kinder von den Neigungsgruppen der Grundschule zu vermeiden. Über die eingegangene Kooperation ist sichergestellt, dass alle Kinder, gleich ob sie am Nachmittag im Hort, in der Mittagsbetreuung oder zuhause betreut sind, teilnehmen können. Nach § 11 AVBayKiBiG (Musikalische Bildung und Erziehung) sollen die Kinder ermutigt werden, gemeinsam zu singen. 2 Sie sollen lernen, Musik konzentriert und differenziert wahrzunehmen und Gelegenheit erhalten, verschiedene Musikinstrumente und die musikalische Tradition ihres Kulturkreises sowie fremder Kulturkreise kennen zu lernen. Dies wird von den Neigungsgruppen „Musik-AG“, „Band-AG“, und „Chor“ in sehr geeigneter Weise umgesetzt. Nach § 9 (Informationstechnische Bildung, Medienbildung und –erziehung) sollen die Kinder die Bedeutung und Verwendungsmöglichkeiten von alltäglichen informationstechnischen Geräten und von Medien in ihrer Lebenswelt kennen lernen. Dies wird in der „Computer-AG“ in sehr geeigneter Weise umgesetzt. Nach Art. Art. 15 ist die Vernetzung und Zusammenarbeit mit der Grundschule gewollt und als Ziel der pädagogischen Arbeit des Hortes definiert. Dem trägt das pädagogische Konzept des Hortes auch gerade dadurch Rechnung, dass eine enge Kooperation mit der Grundschule beim Angebot der Neigungsgruppen stattfindet. Nach Art. 15 BayKiBiG Kindertageseinrichtungen im Rahmen ihres eigenständigen Bildungs- und Erziehungsauftrags mit der Grundschule zusammenzuarbeiten. Die pädagogischen Fachkräfte der Kindertageseinrichtungen und der Grundschule sollen die pädagogischen Konzepte aufeinander abstimmen. Die gemeinsamen Ziele decken sich somit. Der Hort soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern (vgl. §§ 1 und 22 SGB VIII). Zu den pädagogischen Kernaufgaben eines jeden Hortes zählt die professionelle Begleitung des kindlichen Entwicklungsprozesses, in dem sich Kinder über bereitgestellte Lernarrangements Schlüsselkompetenzen aneignen können. Hortfachkräfte sollen Kinder bei der Wissensaneignung unterstützen und ins- besondere Wissens- und Kenntnisbereiche in neuen Zusammenhängen thematisieren. Sie sollen ihre Art der Wissensvermittlung an der Neugier, dem Experimentierverhalten, der Unbefangenheit und der Erfinderbereitschaft der Kinder S. 4 08.01.2016 2222 orientieren. Dabei wird empfohlen, Interessen und Neigungen der Kinder (z.B. Computer, Musik, Kunst, Sport) angemessen zu berücksichtigen. Damit werden ihnen Zugänge zu Wissensbereichen eröffnet, mit denen sie möglicherweise weder in ihrer Familie noch in ihrer Schule in Berührung kommen. Alle Formen kreativen Gestaltens und der Förderung der Ausdrucksmöglichkeiten sollen genutzt werden. Die offenen Angebote entsprechen den Empfehlungen zur pädagogischen Arbeit in bayerischen Horten 1:1 4. Hausaufgabenbetreuung bei Teilnahme an den AGs Nehmen Kinder an dem Neigungsgruppenangebot teil, kann dies – gerade auch wenn die Neigungsgruppe in den Hausaufgaben- und Kernzeiten des Hortes stattfindet – die Auswirkung haben, dass die Kinder die Hausaufgaben nicht oder nicht vollständig im Hort erledigen können. Dies ist von den Eltern bei der Entscheidung, ob ihr Kind an Neigungsgruppen teilnehmen soll, zu bedenken. Gemäß Art. BayKiBiG liegt die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern liegt in der vorrangigen Verantwortung der Eltern. Die Kindertageseinrichtungen und die Tagespflege ergänzen und unterstützen die Eltern hierbei. Das pädagogische Personal hat die erzieherischen Entscheidungen der Eltern zu achten. In diesem Sinne unterstützt der Hort die Eltern bei der Entscheidungsfindung, ob bzw. welche Neigungsgruppen gebucht werden. 5. Umfang der Teilnahme der Hortkinder an den Neigungsgruppen Das pädagogische Konzept des Hortes ist umfassend angelegt. Die Neigungsgruppen sind Teil dieses Konzepts, jedoch selbstredend nicht der alleinige Inhalt. Es ist wichtig, für jedes einzelne Kind in Zusammenarbeit mit den Eltern ein ausgewogenes individuelles Programm für den Tagesablauf zu entwickeln. Aus diesem Grunde wird die Teilnahme grundsätzlich auf zwei ganzjährige Neigungsgruppen/AGs wöchentlich pro Kind beschränkt. Im Hinblick darauf, dass zwei Neigungsgruppen - die Kunst AG und die Computer AG - nur für ein halbes Jahr stattfinden, ist der Umfang der Neigungsgruppen faktisch über das Jahr gesehen noch geringer. 6. Zielgruppen Die Neigungsgruppen sollen so ausgerichtet sein, dass sie möglichst alle Kinder von Klasse 1 bis Klasse 4 ansprechen. Es sollen Angebote für alle Kinder dieser Klassen zur Verfügung stehen. Insbesondere deshalb wird die Kunst AG speziell auf die Bedürfnisse und Fähigkeiten der Erst- und Zweitklässler ausgerichtet. S. 5 08.01.2016 2323 7. Einzelne Neigungsgruppen a. Computer AG: auf Basis der Empfehlungen für die pädagogische Arbeit in bayerischen Horten, Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen vom 22.09.2003 Nr. VI 4/7358-1/19/03, soll die Wissenskompetenz insbesondere umfassen, mit Medien kompetent umzugehen. Medienkompetenz meint die Fähigkeit, Medien kritisch, reflektiert, selbstbestimmt und kreativ zu nutzen, um sich zu informieren, zu unterhalten und zu bilden, um sich Wirklichkeit anzueignen, eigene Ideen und Wünsche auszudrücken und am gesellschaftlichen Leben zu partizipieren. Die Vermittlung von Medienkompetenz durch eine qualifizierte Medienerziehung ist ein Bildungsziel des Horts und der Grundschule. Die Neigungsgruppe vermittelt Basiswissen rund um den Computer, den Umgang mit dem Schreibprogramm Word, das Formatieren von Texten und Einfügen von Bildern in ein Dokument, das Speichern in Zielordnern, der sinnvolle Umgang mit dem Internet. b. Kinderchor: der Inhalt orientiert sich am Bildungsplan des Verbandes deutscher Musikschulen (http://www.musikschulen.de/musikschulen/lehrplanwerk/index.html) c. Musik AG:‘ Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung eines Weihnachtsmusicals in Kooperation mit dem Kinderchor ferner die Erarbeitung eines zweiten großen Musicals im Sommer. Es werden Merkmale und Fertigkeiten kombiniert wie Theater, Rhythmus, Tanz, Gesang, Bewegung. Kompetenzen und Ziele, die durch das Theaterspielen erreicht werden sollen: Entdecken von Ausdrucksqualitäten und eigenen Stärken, Selbstbewusstsein, Kreativität, Entwicklung neuer Perspektiven, Wahrnehmung von Impulsen, Teamfähigkeit, bewusster Einsatz von Sprache und Bewegung, Kommunikationsfähigkeit (auch nonverbal), ästhetische Gestaltung, Verständnis für Dramaturgie von Geschichten, Fantasie, Körperbewusstsein, Charakterisierung von unterschiedlichen Rollen, Bühnenpräsenz, freies Sprechen vor großen Gruppen, Umgang mit Aufregung und Unsicherheit, Emotionen erspüren und authentisch darstellen können, Blockaden überwinden, Persönlichkeitsentwicklung und vieles mehr. Theaterspiel kann wie keine andere Kunstform viele Bereiche vereinigen. Es dient der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung des Schülers, indem es gleichermaßen seine rationalen wie emotionalen, intellektuellen wie kreativen, physischen wie musischen, individuellen wie sozialen Fähigkeiten fördert. Der Schüler lernt, mit anderen auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten und selbstbewusst vor die Öffentlichkeit zu treten. Es ergeben sich durch die Kooperation mit Partnern, die über die entsprechende Fachkompetenz verfügen, Synergieeffekte, die die päd. Arbeit des Hortes unterstützen. Theaterspiel kann wie keine andere Kunstform viele Bereiche vereinigen. Es dient der ganzheitlichen Persönlichkeitsentwicklung des Schülers, indem es gleichermaßen seine rationalen wie emotionalen, intellektuellen wie kreativen, physischen wie musischen, individuellen wie sozialen Fähigkeiten fördert. Der Schüler lernt, mit anderen auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten und selbstbewusst vor die Öffentlichkeit zu treten." (Landeskonzeption Baden-Württemberg) d. Band AG: die Band AG wird auf ein gemeinsames musikalisches Ziel hinarbeiten und das vom einzelnen Schüler erlernte Instrument im Zusammenspiel anwenden. S. 6 08.01.2016 2424 Hierbei wird Teamfähigkeit entwickelt, zur Zuverlässigkeit geleitet, Eigeninitiative für ein Projekt entwickelt und das Selbstwertgefühl der Kinder durch Anerkennung (z.B. beim Auftritt) gesteigert. Dies geschieht, indem individuell angeeignete und geübte Einzelstimmen zu einem musikalischen Arrangement zusammengeführt werden. e. Kunst AG: die Ziele künstlerisches Gestaltens sind die Schärfung aller Sinne (in der heutigen Zeit wird der Vorrang des Auges beklagt), die Wahrnehmungsbildung, die Entwicklung eigener Ausdrucks- und Gestaltungsqualitäten, die Förderung der Phantasie und Kreativität, das Erlernen von verschiedenen Gestaltungstechniken, die im Unterricht aufgrund der besonderen Situation und des bestehenden zeitlichen Raumes besser vermittelt werden können. Die sinnliche Erkenntnis erschließt uns ein Mehr an Wahrheit. Die isolierte Verstandestätigkeit, das rein logische Abstrahieren ist nichts anderes als eine Verarmung, ein Verlust an Wahrheit, eine Beschränkung der menschlichen Handlungsfähigkeit. 2525