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IP/00/1164
Brüssel, 16. Oktober 20000
Die Kommission möchte bestimmte Visa-Regeln
genehmigen, gegen andere jedoch vorgehen
Die Europäische Kommission will eine positive Haltung in Bezug auf
bestimmte Regeln im Kreditkartensystem von Visa International einnehmen,
insbesondere hinsichtlich des Diskriminierungsverbots. Dies wird die erste
Wettbewerbsrechtsentscheidung der Kommission zu internationalen Kreditkarten sein. Zugleich hat die Kommission Visa International eine Mitteilung
der Beschwerdepunkte betreffend seine Verrechnungsgebühr gesandt, da
diese eine wettbewerbsbeschränkende Preisabsprache darstellt.
Nach einer eingehenden Prüfung ist die Kommission der Ansicht, dass sie eine
positive Haltung im Hinblick auf bestimmte Regeln des Kreditkartensystems von Visa
International einnehmen kann, das ihr zur Genehmigung angemeldet wurde. Eine
dieser Regeln ist das sogenannte Diskriminierungsverbot, das Einzelhändler daran
hindert, von den Kunden zusätzliche Gebühren für die Bezahlung mit einer VisaKarte zu erheben. Die Kommission wird in Kürze eine Mitteilung im Amtsblatt der
Europäischen Union veröffentlichen, in der sie interessierte Dritte auffordert, ihre
Bemerkungen innerhalb eines Monats zu übermitteln, und erst danach eine
endgültige Entscheidung treffen.
Obwohl die Kommission ursprünglich Einwände gegen diese Regel hatte, kam sie
nun zu dem Schluss, dass ihre Beseitigung den Wettbewerb nicht spürbar
verbessern würde. Sie ist anhand von Marktstudien in Schweden und den
Niederlanden zu dieser Schlussfolgerung gelangt, wo das Diskriminierungsverbot
nach dem Eingreifen der staatlichen Wettbewerbsbehörden aufgehoben wurde.
Darüber hinaus will die Kommission eine positive Haltung zu den geänderten Regeln
über grenzüberschreitende Dienste einnehmen. Ursprünglich konnten die
Mitgliedsbanken aufgrund der Visa-Regeln Karten nicht bzw. nur beschränkt an
Karteninhaber im Ausland ausstellen oder Einzelhändler in anderen Mitgliedstaaten
anwerben. Visa International hat die Möglichkeiten für die grenzüberschreitende
Ausstellung von Visa-Karten und das grenzüberschreitende Anwerben jedoch
mittlerweile deutlich erweitert. Nach der letzten Änderung im Mai dieses Jahres
erlaubt Visa International die grenzüberschreitende Kartenausstellung und das
grenzüberschreitende Anwerben, ohne dass dafür die Gründung einer Tochter- oder
Zweiggesellschaft im betreffenden Staat erforderlich ist.
Die Kommission möchte noch vor Jahresende eine förmliche Entscheidung zu
diesen Bereichen treffen.
Die Kommission hat jedoch Zweifel daran, ob eine andere umstrittene VisaRegelung, nämlich die Verrechnungsgebühr, mit dem EG-Wettbewerbsrecht
vereinbar ist.
Diese Gebühr wird für jede Karten-Transaktion von der Bank des Einzelhändlers an
die Bank des Karteninhabers bezahlt. Ihre Höhe wird von Visa International
festgelegt und kommt einer Vereinbarung zwischen den Visa-Mitgliedsbanken
gleich. In der Praxis wälzen die Banken, die Verrechnungsgebühren zu bezahlen
haben, diese jedoch auf ihre Kunden, die Einzelhändler, über. Die
Verrechnungsgebühr macht durchschnittlich etwa 80 % der Gesamtsumme aus, die
der Einzelhändler jedes Mal an seine Bank bezahlt, wenn er Zahlungen mit VisaKarte annimmt.
Eurocommerce, ein Handelsverband der europäischen Einzelhändler, hat bei der
Kommission Beschwerde über die Visa-Regeln und jene anderer Kreditkartensysteme über Verrechnungsgebühren eingelegt.
In der Mitteilung der Beschwerdepunkte, die nun an Visa International gesandt
wurde, stellt die Kommission fest, dass die Verrechnungsgebühr für internationale
Transaktionen einer wettbewerbsbeschränkenden Preisabsprache gleichkommt.
Nach Ansicht der Kommission hat Visa International bisher noch keine überzeugenden Argumente dafür vorgebracht, dass die Verrechnungsgebühr die kumulativen
Bedingungen für eine Freistellung nach dem EG-Wettbewerbsrecht erfüllt, dass also
diese Regelung etwa für das Funktionieren des Visa-Kreditkartensystems
unerlässlich ist. Eurocommerce wies auch darauf hin, dass andere Kreditkartensysteme wie die ec-Karte in Deutschland ohne Verrechnungsgebühren auskommen.
Die Mitteilung der Beschwerdepunkte ist ein vorläufiger Verfahrensschritt und greift
dem Endergebnis der Prüfung nicht vor. Visa wird darin aufgefordert, schriftlich
Stellung zu nehmen, und Visa kann auch eine mündliche Anhörung beantragen. Die
Kommission hofft, in der ersten Jahreshälfte 2001 zu einer endgültigen
Entscheidung über die Verrechnungsgebühren zu gelangen.
Bei der Kommission sind auch mehrere andere Fälle zu Kreditkartensystemen
anhängig, bei denen sich ähnliche Fragen stellen. Die geplanten Entscheidungen
der Kommission im Fall von Visa International sind daher auch für die Lösung der
anderen Fälle wichtig.
"Die Verbraucher müssen die Möglichkeit haben, mit Karten für ihre Einkäufe zu
bezahlen. Die Einzelhändler sollten jedoch nicht de facto von den Kartenfirmen und
den Banken dazu gezwungen werden, die Rechnung für Karten-Transaktionen, die
natürlich Kosten verursachen, zu begleichen. Die Kommission hat in dieser Hinsicht
insbesondere Zweifel daran, dass die von Visa für jede Kartentransaktion
festgesetzte Gebühr zwischen den Banken, die in der Praxis an die Einzelhändler
weitergegeben wird, notwendig ist, und hat Visa gebeten, dazu Stellung zu nehmen",
sagte das für Wettbewerb zuständige Mitglied der Kommission Mario Monti.
Zusatzinformation
Der Fall Visa der Europäischen Kommission unterscheidet sich und ist unabhängig
von jenem Fall, der in den Vereinigten Staaten beim Department of Justice gegen
Visa und MasterCard International anhängig ist. Der amerikanische Fall bezieht sich
darauf, dass dieselben Banken Eigentümer von Visa und MasterCard sind und dass
es den Mitgliedsbanken nach der sogenannten Ausschließlichkeitsklausel verboten
ist, Konkurrenzkarten wie Discovery und American Express auszustellen. Die
europäische Leitung von Visa überlegte Mitte der neunziger Jahre die Einführung
einer ähnlichen Ausschließlichkeitsklausel, zog diesen Plan jedoch zurück, nachdem
der damalige Wettbewerbskommissar öffentlich darauf hingewiesen hatte, dass ein
solcher Vorschlag von Visa nicht angenommen werden könne (siehe IP/96/585).
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