Marketingkonzeption Phase III: Gestaltungsphase Preispolitik Zu welchen Bedingungen soll das Angebot verkauft werden? Definition von Preispolitik Die Preispolitik umfasst sämtliche vertraglich fixierten Vereinbarungen über das Entgeld für das Leistungsangebot, über mögliche Rabatte und darüber hinausgehende Zahlungs- und Kreditierungsbedingungen. Was gehört konkret zur Preispolitik im Tennisverein? Preise für Mitglieder: Gestaltung der Aufnahmegebühren Festlegung der Mitgliedsbeiträge Preise für Nichtmitglieder (z.B. für Kursgebühren, Gastgebühren etc.) Preise für Einzelleistungen (z.B. Trainerstunden oder Platzmiete) Geldwerte Leistungen von Mitgliedern und anderen Personen (z.B. vertraglich festgelegte Arbeitsstunden, Dienstleistungen, Sachwerte etc.) Vereinbarung von Sonderkonditionen: Rabatte (z.B. für Kinder und Jugendliche, Familien, Treuerabatt etc.) Zuschläge Zahlungsbedingungen (Termine, Zahlungsweise, Säumniszuschläge, Skonti etc.) Instrumente der Preispolitik Preis Preisnachlässe (Rabatte, Boni) Preiszuschläge (Entgeld für Sonderleistungen, Umlage, zeitabhängige Preiszuschläge) Zugaben durch Geld- und Sachwerte sowie Dienstleistungen: Geldzuwendungen: Gutschrift für die Gastronomie; Sachzuwendungen: Trainingsbekleidung, Material (Schläger etc.) Dienstleistungen: kostenlose Trainerstunden) Die Wirtschaftsgrundsätze - also die Preise nach Kosten, Marktbedingungen, Gewinnerwartungen usw. zu gestalten - lassen sich im Vereinsbereich nur teilweise umsetzen. Für den Verein treffen eher folgende Preisüberlegungen zu: Warum sollen die Mitgliedsbeiträge nicht an die Kosten angepasst werden? Warum müssen Staat und Wirtschaft Vereine mit finanzieren, um gestiegene Erwartungen der Mitglieder erfüllen zu können? Im Rahmen der Preispolitik müssen Entscheidungen über die Formen der Preisbestimmung und die Preisstrategie festgelegt werden. Formen der Preisbestimmung Kostenorientierte (Erfassung der eigenen Kosten und Festlegung der grundsätzlichen Höhe des Mindestpreises) Kundenorientierte (Erkenntnisse über die Nachfragesituation am Markt, Erfassung der subjektiven Nutzenoder Wertvorstellungen der Kunden und Abschätzung der Kundenmenge) Konkurrenzorientierte (Orientierung an einem Leitpreis, den dominierende kommerzielle bzw. gemeinnützige Tennisanbieter verlangen) Preisstrategien Preisdifferenzierung (wenn für gleiche Angebote oder Dienstleistungen unterschiedliche Preise verlangt werden) zeitliche Preisdifferenzierung (höhere Platzgebühren in den Abendstunden, niedrigere in den Morgenstunden; Winter- bzw. SommerAbonnements) räumliche Preisdifferenzierung (Außenplätze günstiger, Hallenplätze teurer) personelle Preisdifferenzierung (unterschiedlich hohe Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträge für die verschiedenen Mitgliedsgruppen (Kinder, Jugendliche, Studenten, Auszubildende, Erwachsene; Aktive, Passive; Mannschaftsspieler, Freizeitspieler; Vereinsspieler, Gastspieler) mengenmäßige Preisdifferenzierung (Einzelmitgliedschaften, Familienmitgliedschaften; Gruppenermäßigungen; Jahreskarte für die Bundesliga-Spiele) Preisdifferenzierung aufgrund besonderer Anlässe (bei Turnieren z.B. unterschiedliche Eintrittspreise für Vorrunden- und Finalspiele) Preispolitischer Ausgleich (Mischkalkulation – für bestimmte Leistungsangebote werden geringere, nicht kostendeckende Preise genommen, die durch die Preiskalkulation mit anderen Angeboten oder Abteilungen wieder ausgeglichen werden) Hochpreispolitik Niedrigpreispolitik Dies alles sowie die konkrete Ausgestaltung z.B. der Beiträge, der Aufnahmegebühren für verschiedene Mitgliedsgruppen oder der Kursgebühren, sowie die Vereinbarung von Sonderkonditionen sind Aufgaben der Preispolitik im Verein. Auf die Preispolitik wird im Zusammenhang mit Marketing nicht weiter eingegangen, da dies kein Schwerpunkt der vereinsbezogenen Marketingarbeit darstellt. Informationen zu diesem Thema unter der Perspektive der Mitgliedergewinnung und -bindung erhalten Sie unter dem Punkt wirtschaftliche Lage der Vereine (Punkt 12), konkrete Hinweise für den ideellen Bereich des Vereins finden Sie bei den Mitgliedsbeiträgen (Punkt 12.1.1) und den Aufnahmegebühren (Siehe Punkt 12.1.2).