VOLKER KAUDER MdB V ors it ze n d e r d er CD U/ CS U - B un d es t a gs f rak ti on 16. WP / 60 Bericht des Vorsitzenden zur Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion am 11. November 2008 I. Die politische Lage in Deutschland Roland Koch bleibt Ministerpräsident, Ypsilanti gescheitert, Linksbündnis in Hessen verhindert: Das entschlossene Nein der vier hessischen SPDLandtagsabgeordneten zum eklatanten Wortbruch der hessischen SPD macht es möglich, ein drohendes Linksbündnis in Hessen doch noch abzuwenden. Gewinner sind das Land Hessen und seine Bürger, denen eine wirtschaftsfeindliche Landespolitik erspart bleibt. Das Scheitern der hessischen SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden ist zugleich die Chance für einen konstruktiven Neuanfang in Hessen. Aus purer Machtversessenheit hat Andrea Ypsilanti ihre eigenen Interessen über die der Bürgerinnen und Bürger in Hessen gestellt. Anstatt zügig die einzig mögliche Konsequenz aus dem Wahlergebnis zu ziehen und eine Große Koalition unter Führung von Roland Koch zu bilden, hat Frau Ypsilanti mit Rückendeckung ihrer Partei diese Möglichkeit kategorisch ausgeschlossen. Stattdessen hat sie unter Bruch ihres zentralen Wahlversprechens die Zusammenarbeit mit der Linkspartei gesucht, ungeachtet der historischen Vorbelastung dieser Partei und ihres problematischen Verhältnisses zu unserer Verfassung. Auch die Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der hessischen Bürgerinnen und Bürger die Zusammenarbeit mit der Linkspartei ablehnt, störte sie nicht. Für ihren Wortbruch konnte Frau Ypsilanti auf die Rückendeckung der SPDBundesvorsitzenden Beck und Müntefering setzen. Letzterer hatte ihr noch am -2vergangenen Montag öffentlich die Daumen gedrückt. Auch SPD- Kanzlerkandidat Steinmeier hat keinen Finger gerührt, um den Wortbruch zu stoppen. Das zeigt, wie unglaubwürdig die Beteuerungen sind, nach der kommenden Bundestagswahl nicht mit der Linkspartei zusammenarbeiten zu wollen. Wir fordern die Führung der Bundes-SPD auf, das Chaos in Hessen zu beenden und ihre dortigen Parteifreunde zur Einhaltung demokratischer Spielregeln beim Umgang mit den vier Landtagsabgeordneten zu bewegen. Im bevorstehenden Wahlkampf werden wir Ministerpräsident Roland Koch und die hessische CDU mit voller Kraft unterstützen. Erbschaftsteuer reformiert – Eigentumsrechte gestärkt: Nach intensiven Verhandlungen haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf die Neuregelung der Erbschaftsteuer verständigt. Dabei hat die Union ein gutes Ergebnis erreicht: Für uns war immer klar, dass die Erbschaftsteuer nicht zu untragbaren Belastungen für Familienunternehmen und Eigentümer selbstgenutzter Immobilien führen darf. Insbesondere musste vermieden werden, dass Ehepartner oder Kinder Verstorbener durch eine hohe Steuerlast gezwungen würden, aus dem selbst genutzten Wohneigentum auszuziehen. Das haben wir erreicht: Ehegatten zahlen auf selbstgenutztes Wohneigentum keine Erbschaftsteuer, für Kinder gilt das gleiche, solange eine Wohnfläche von 200 Quadratmetern nicht überschritten wird. Bei Vererbung anderer Vermögenswerte gilt für Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder von 400.000 Euro. Weiterhin haben wir uns mit unserer Forderung durchgesetzt, die Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass Erben von Familienunternehmen nicht durch die Steuerlast zum (teilweisen) Verkauf des Unternehmens gezwungen sind: Wird das Unternehmen mindestens zehn Jahre fortgeführt, entfällt die Erbschaftsteuer vollständig, vorausgesetzt, dass die Lohnsumme über diesen Zeitraum hinweg 1.000 Prozent erreicht und die Verwaltungsvermögensgrenze von 10 Prozent nicht überschritten wird. Bei einer Behaltensfrist von sieben Jahren und einer reduzierten Lohnsumme von 650 Prozent bleiben 85 Prozent erbschaftsteuerfrei. In beiden Fällen wurde eine „Fallbeilregelung“ vermieden. -3Mit diesem tragfähigen Kompromiss hat die Große Koalition erneut gezeigt, dass sie auch in schwierigen Fragen gute Lösungen finden kann. Sicherung von Beschäftigung durch Stärkung der Wachstumskräfte: In Anbetracht der weltweiten Abschwächung der Konjunktur sieht es die Bundesregierung jetzt als vorrangige Aufgabe an, Wachstum und Beschäftigung durch gezielte Maßnahmen zu sichern und besonders betroffenen Branchen mit sinnvollen Maßnahmen zu helfen. Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen fördern in den Jahren 2009 und 2010 Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung von rd. 50 Mrd. Euro. Darüber hinaus gewährleisten Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung und Liquidität bei Unternehmen die Finanzierung von Investitionen im Umfang von gut 20 Mrd. Euro. Zusammen mit den bereits Anfang Oktober beschlossenen Entlastungen werden so in den nächsten beiden Jahren Mittel in Höhe von rd. 35 Mrd. Euro aus den öffentlichen Haushalten bereit gestellt. Mit diesen Maßnahmen leisten wir einen substantiellen Beitrag zur Verhinderung einer tiefergreifenden wirtschaftlichen Schwäche und stärken zugleich die längerfristig wirksamen Wachstumskräfte. Marktwirtschaft stärken – Finanzmarkt regulieren: Am kommenden Freitag und Samstag findet in Washington der „Weltfinanzgipfel“ statt. Die weltweite Finanzkrise hat gezeigt, dass die Selbstregulierungsmechanismen des Marktes nicht ausreichen, um eine schwere Krise des internationalen Finanzsystems zu verhindern. Deshalb muss es nun darum gehen, die Krise zu überwinden und eine Wiederholung auszuschließen. Durch konkrete staatliche Regulierungsvorschriften müssen wir dem Finanzsystem dauerhaft die Stabilität zurückgeben, die es als Rückgrat der Realwirtschaft benötigt. Dabei ist klar: Nur ein international abgestimmtes Vorgehen kann auf einem international vernetzten Finanzmarkt künftige Krisen verhindern. Klar ist aber auch: Der Staat kann den Markt nicht ersetzen. Die Marktwirtschaft ist das erfolgreichste Wirtschaftssystem in der Geschichte. Aufgabe der Politik ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dies auch weiterhin so -4bleibt. Zentrale Bestandteile einer verbesserten Regulierung müssen eine angemessene Aufsicht für Ratingagenturen und die internationale Harmonisierung von Eigenkapital- und Rechnungslegungsstandards sein. Unser Ziel ist, die Finanzmärkte nachhaltig zu stabilisieren, um die Soziale Marktwirtschaft auch international zukunftsfest zu machen. Terrorismus bekämpfen, Bürger schützen: Mit dem BKA-Gesetz erhält das Bundeskriminalamt wichtige Instrumente zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Das ist unabdingbar, nachdem diese Aufgabe in der Föderalismusreform I dem Bund übertragen worden ist. Damit darf künftig auch das BKA Mittel wie die Rasterfahndung oder die Onlinefahndung nutzen, die der Polizei auf Länderebene bereits seit langem zur Verfügung stehen. Damit hat sich die Union in wesentlichen Punkten gegen die SPD durchgesetzt, im Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Klar war dabei für uns immer: Auch bei der Bekämpfung gefährlicher Terroristen müssen die strengen Richtlinien unseres bewährten Rechtsstaates gewahrt bleiben. Dazu gehört unter anderem, dass Maßnahmen wie die Onlinefahndung nur auf richterliche Anordnung hin ergriffen werden dürfen. Mit dem BKA-Gesetz hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erneut unter Beweis gestellt, dass wir die Parteien der inneren Sicherheit sind. Neue Impulse für die Transatlantischen Beziehungen. Den Wahlsieg von Barack Obama haben wir mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Amerika hatte die Wahl zwischen zwei hervorragenden Kandidaten. Dass mit Obama nun der erste Schwarze in den USA zum Präsidenten gewählt wurde, macht diese Wahl zu einem Ereignis mit historischer Dimension. Er drückt den Wunsch vieler Amerikaner nach Veränderung aus. Dieser Wandel wird auch Auswirkungen auf die internationalen Beziehungen haben, und wir erwarten neue Impulse für die transatlantischen Beziehungen. Die Aufgaben, denen sich Europa und die Vereinigten Staaten gegenüber sehen, sind enorm: Klimawandel, Finanzkrise, Einsatz von Streitkräften zur Verteidigung von Demokratie und Bekämpfung von Terror. Für die Lösung -5dieser Probleme benötigen wir ein starkes Amerika, ebenso wie ein handlungsfähiges Europa. Wir werden mit den USA in Zukunft wieder interessante, manchmal auch schwierige Diskussionen erleben und freuen uns auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. II. Die Woche im Parlament: Mit dem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes hat die Bundesregierung ein tragfähiges Instrumentarium geschaffen, um die bestehenden Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Stabilität des deutschen Finanzmarktes zu stärken. Zur parlamentarischen Kontrolle über die Verwendung der von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwalteten Mittel wählen wir in dieser Woche das Gremium nach § 10a Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Dieses besteht aus neun Mitgliedern des Haushaltsausschusses und ist diesem zugeordnet. Das Gremium wird vom Bundesministerium der Finanzen über alle den Finanzmarktstabilisierungsfonds betreffenden Fragen unterrichtet und berät ferner über grundsätzliche und strategische Fragen und langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik. In dieser Woche wollen wir die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der Operation Enduring Freedom (OEF) beschließen. Die Mandatsverlängerung erfolgt bis zum 15. Dezember 2009. Durch den Einsatz von See- und Seeluftstreitkräften wird Terroristen am Horn von Afrika der Zugang zu Rückzugs- und Aktionsräumen und die Nutzung potenzieller Verbindungswege zu terroristischen Strukturen auf der arabischen Halbinsel erschwert. Mit dem Verzicht der Bereitstellung von 100 KSK-Soldaten im Rahmen von OEF beteiligt sich Deutschland zukünftig nicht mehr an der OEF-Mission auf afghanischem Boden. Die Personalobergrenze wird von 1.400 auf 800 gesenkt. -6 Die Bundesregierung stellt den Jahresbericht zum Stand der deutschen Einheit 2008 vor, der einen detaillierten Einblick in die Regierungspolitik für den Aufbau Ost konjunkturelle in allen wesentlichen Entwicklung hat sich Politikfeldern im ermöglicht. vergangenen Jahr Die auch gute in Ostdeutschland in einem deutlich positiven Wachstum von 2,2 Prozent (im industriellen Bereich 9,9 Prozent) niedergeschlagen. Die Arbeitslosigkeit ist auf 15,1 Prozent im Jahr 2007 gesunken (2006: 17,3 Prozent). Der Bericht stellt insbesondere vier Schwerpunkte der Förderung dar: Innovation, Arbeitsmarkt, Demographie und Kooperation mit Osteuropa. Hervorzuheben ist der Beschluss, die Investitionszulagenförderung bis 2013 fortzuführen. Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für 2009 steht in dieser Woche zur Debatte an. Im letzten halben Jahr ihrer Amtszeit setzt die Kommission vorrangig auf strategische Überlegungen: Bilanz der Arbeit der aktuellen Kommission und Ausblick auf die zukünftige Kommission. Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit liegen bereits seit Beginn ihrer Legislaturperiode auf den Themen Wachstum und Beschäftigung, Klimawandel und nachhaltige Entwicklung, die Verwirklichung einer gemeinsamen europäischen Einwanderungspolitik sowie der Rolle Europas in der Welt. Der Großteil der vorgeschlagenen Rechtsakte – mit Ausnahme vorgesehener Regelungen zur Steuerung der Finanzmarktkrise – dürfte nicht mehr von dieser Kommission realisiert werden, da die Legislativverfahren eine längere Zeitspanne beanspruchen. In dieser Woche wollen wir den Beschluss fassen über die Fortschreibung der Gedenkstättenkonzeption des Bundes – Verantwortung wahrnehmen, Aufarbeitung verstärken, Gedenken vertiefen, mit der die erinnerungspolitische Aufarbeitung des SED-Unrechts auf eine völlig neue Grundlage gestellt wird. Lag der Schwerpunkt bei der Aufarbeitung des SEDUnrechts bisher hauptsächlich auf der Erschließung und Auswertung der StasiAkten, wird nun das SED-Unrechtsregime insgesamt in den Blick genommen. Neu geschaffen kommunistischen wird der Diktatur in „Geschichtsverbund Deutschland“, in zur dem Aufarbeitung alle der betreffenden -7Einrichtungen gemeinsam die Aufarbeitung voranbringen sollen. Im NS-Bereich erhält die Gedenkstättenarbeit in mehrfacher Hinsicht eine verstärkte Unterstützung. So werden die vier KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Dachau, Neuengamme und Flossenbürg neu in die institutionelle Förderung des Bundes aufgenommen. Die geplante „Ständige Konferenz der Leiter NS-Gedenkorte im Berliner Raum“ wird die Einrichtungen vernetzen und ihre Aktivitäten aufeinander abstimmen. In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKANovelle) verabschieden. Das Bundeskriminalamt erhält damit die erforderlichen Instrumente, um die Aufgabe der Gefahrenabwehr im Bereich des internationalen Terrorismus, die ihm im Rahmen der Föderalismusreform I übertragen wurde, ausführen zu können. Vorgesehen sind Präventivbefugnisse, wie sie den Landespolizeien bereits heute zustehen. Darüber hinaus ist auch die Befugnis zur Online-Durchsuchung enthalten, die unter engen Voraussetzungen übertragen wird und grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung erfolgt. Die Novelle berücksichtigt vollständig die Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. So sind neben Regelungen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung auch Benachrichtigungspflichten und Regelungen zum Schutz zeugnisverweigerungsberechtigter Personen vorgesehen. Die Ergänzung des BKA-Gesetzes stellt einen maßgeblichen Baustein in der Sicherheitsarchitektur des Bundes dar. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Dienstrechtsneuordnungsgesetzes – DNeuG wird das Beamtenrecht insbesondere im Hinblick auf die Besoldung und Versorgung modernisiert. Das Leistungsprinzip wird u. a. durch erhöhte Anforderungen an die Probezeit gestärkt, das Laufbahnrecht reformiert und die Grundgehaltstabelle neu gestaltet. Der Aufstieg in Stufen wird zukünftig an der tatsächlich geleisteten Dienstzeit ausgerichtet, so dass das bisherige Besoldungsdienstalter nicht mehr ausschlaggebend ist. Zur Berücksichtigung kinderreicher Familien wird der Familienzuschlag für Dritte und weitere Kinder um 50 Euro erhöht. Zudem -8werden die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich unter Berücksichtigung Versorgungsrecht der übertragen, Unterschiedlichkeit was zur der Systeme stufenweisen in das Anhebung des Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre führt. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Steuerbürokratieabbaugesetz wird die erfolgreiche Strategie, papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortgesetzt und vertieft. Hierzu gehört u. a. die standardmäßige elektronische Übermittlung von Steuererklärungen der Unternehmen, ebenso für Inhalte der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. Steuerpflichtigen sollen bestimmte, dem Finanzamt bisher auf Papierbasis vorzulegende Belege und Unterlagen künftig elektronisch bereitgestellt werden. Dabei haben wir durchgesetzt, dass auch künftig betroffene Steuerpflichtige ohne entsprechende elektronische Ausstattung wie bisher mit den Finanzbehörden in Papierform kommunizieren können. In zweiter und dritter Lesung behandeln wir das Fünfte Gesetz zur Änderung des Filmförderungsgesetzes. Dieses wird dazu beitragen, die positiven Impulse der vergangenen Jahre zu verstetigen, um die hochwertigen und anspruchsvollen Produktionsbedingungen in Deutschland weiter zu festigen. Es wird nicht nur an den bewährten Förderinstrumenten festgehalten, sondern das Gesetz bietet zeitgemäße Antworten auf die veränderten Nutzungs- und Sehgewohnheiten durch neue Verwertungsformen wie Online-Dienste oder Video-on-Demand-Angebote. Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Arbeitsmigrations- steuerungsgesetz setzt das „Aktionsprogramm der Bundesregierung – Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" um, soweit Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und der Aufenthaltsverordnung betroffen sind. Ziel ist es, Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb um hoch qualifizierte Fachkräfte zu stärken. Es handelt sich um Sofortmaßnahmen zur Deckung des akuten Fachkräftebedarfs, die von der -9Wirtschaft dringend angemahnt worden sind. Die Mindesteinkommensgrenze für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte, die von Anfang an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht vermittelt, wird von derzeit 86.400 Euro auf 63.600 Euro gesenkt. Zudem erhalten beruflich gut qualifizierte Geduldete unter bestimmten Voraussetzungen einen gesicherten Aufenthaltsstatus. Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverzichtbar. Neben den traditionellen Überstunden- und Gleitzeitkonten haben sich seit 1998 zunehmend auch Modelle etabliert, bei denen angesparte Arbeitszeit oder angespartes Arbeitsentgelt für längerfristige Freistellungen von der Arbeit verwendet werden können. In diesem Zusammenhang steht in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, das eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Langzeitkonten werden attraktiver gemacht und Rechtsunsicherheiten beseitigt. Wertguthaben werden künftig besser vor Insolvenz geschützt. Auch ist eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von Langzeitkonten vorgesehen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln. Die gesetzliche Definition der Wertguthaben wird klarer als bisher gefasst. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz zur Einführung unterstützter Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen wird der Weg bereitet zum flächendeckenden Einsatz dieses bereits existierenden Instruments, mit dem in der Vergangenheit regional bereits gute Erfahrungen gemacht wurden. Ziel ist die langfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen, regulären Arbeitsmarkt. Zielgruppe sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit Behinderungen, die einerseits durch eine direkt anschließende Berufsausbildung überfordert wären, die aber andererseits nicht der Unterstützung in einer Werkstatt für behinderte Menschen bedürfen. Daneben sollen die erreicht werden, die erst später – im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens – eine Behinderung erfahren. - 10 Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Zweiten Gesetz zur Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge wird erreicht, dass das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe das bereits im Rahmen der Mauteinführung zugesagte Harmonisierungsvolumen in vollem Umfang erhält. Im Autobahnmautgesetz wird die rechtliche Grundlage für die Leistung der einzelnen Maßnahmen geschaffen. In zweiter und dritter Lesung steht das Zweite Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze an, mit dem der erfolgreiche Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung fortsetzt werden soll. Vorgesehen sind zum Beispiel die Einführung einer Mitführungspflicht von Ausweispapieren bei der Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen sowie die Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der Beschäftigungsaufnahme in Branchen, die von Schwarzarbeit besonders betroffen sind. Die Investitionszulage soll nach dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010) nach 2009 bis zum Ende des Jahres 2013 mit überwiegend gleich bleibenden Fördervoraussetzungen fortgeführt werden. Vorgesehen ist die Förderung von in den Jahren 2010 arbeitsplatzschaffenden Gewerbes, der bis 2013 getätigten Investitionen produktionsnahen in wachstumsrelevanten Betrieben des Dienstleistungen und verarbeitenden und des Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin. Dabei ist die Investitionsförderung in den neuen Ländern eines der zentralen Instrumente zur Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Mit der vorgesehenen Verlängerung der Investitionszulage bis 2013 wird der dynamische Aufschwung im Osten auch weiterhin nachhaltig gestärkt. Das bisherige sehr hohe Niveau der Förderung soll ab 2010 allerdings schrittweise abgesenkt werden. Dies entspricht den Bestrebungen, die Investitionszulage langfristig planmäßig auslaufen zu lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland auf die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" zu konzentrieren. - 11 - In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes verabschieden zur weiteren Stärkung der Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen von Familien mit Kindern sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Dies betrifft insbesondere die Angleichung der bislang unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen Eltern durch Einführung einer Mindestbezugszeit von zwei Monaten, die leichtere Anpassung des Antrags auf Elterngeld bei der Änderung der beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern sowie die bessere Absicherung von Großeltern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Elternzeit. Letzteres setzt voraus, dass diese ganz oder teilweise die Betreuung und Erziehung eines Enkelkindes übernehmen und zumindest ein Elternteil minderjährig ist oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung begonnen hat und noch maximal zwei Jahre bis zum regulären Abschluss benötigt. Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand dient der Umsetzung des EuGH-Urteils vom 23. Oktober 2007 (Rechtssache C-112/05). Die durch den Europäischen Gerichtshof beanstandeten Regelungen werden aufgehoben bzw. angepasst (Streichung der Entsenderechte zugunsten des Landes Niedersachsen und des Bundes, Streichung der Bestimmungen zur Begrenzung des Höchststimmrechtes). Erhalten bleibt die 1/5-Sperrminorität des Landes Niedersachsen. In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes Schließung zur verfassungsrechtlicher Verabschiedung an, welches Lücken aufgrund der jüngster Verfassungsrechtsprechung dient. Geregelt werden Fragen der Rücknahme von Einbürgerungen bzw. Aufenthaltstiteln von Ausländern, vor allem hinsichtlich der Betroffenheit der deutschen Staatsangehörigkeit unbeteiligter Dritter (z. B. - 12 Ehepartner) und hinsichtlich der zeitlichen Begrenzung der Rücknahmeentscheidung (Ausschlussfrist von 5 Jahren). Ebenso wird die Frage des nachträglichen Wegfalls der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft geregelt. In zweiter und dritter Lesung steht das Geodatengesetz an, das den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten erheblich vereinfacht und damit das Wertschöpfungspotenzial der Geodaten aktiviert. Es setzt die so genannte „INSPIRE-Richtlinie“ vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft auf der Ebene des Bundes um und schafft die Grundlagen für den Aufbau einer europäischen Geodateninfrastruktur. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft wird das Personal der Bundesanstalt für Außenwirtschaft (BfAi) dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugeordnet und von dort aus einer neu zu gründenden Bundesgesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing mbH zur Dienstausübung zugewiesen. Ziel ist der Aufbau eines schlagkräftigen Netzwerkes aus Außenwirtschaftsförderung und Standortmarketing auf Bundesebene. Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Sechsten Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes erfolgt eine erneute Befristung von § 52a UrhG bis zum 31. Dezember 2012. Die Regelung ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen kleine Teile eines Werkes, Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und weiteren Einrichtungen einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für Unterrichts- oder für Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen. - 13 Im Zuge der Föderalismusreform I wurde die Raumordnung in den neu geschaffenen Kompetenztyp einer (umfassenden) konkurrierenden Gesetzgebung mit Abweichungsmöglichkeit der Länder überführt. Ziel des in zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes strukturverändernden ist es, vor dem Hintergrund der derzeitigen Herausforderungen, insbesondere hinsichtlich des demographischen Wandels und des Klimawandels, eine Balance zwischen der Regelung weitgehender bundeseinheitlicher Standards und der gesetzgeberischen Zurückhaltung des Bundes hinsichtlich landesspezifischer Besonderheiten zu erreichen. Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Änderung des Düngemittelgesetzes verabschieden, mit dem bessere Kontrollmöglichkeiten, regionalspezifische Vorgaben für die Düngung, eine Flexibilisierung der Düngemittelzulassung und eine klarere Kennzeichnung von Düngemitteln eingeführt werden. Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetz zur Senkung des Beitragssatzes zur Arbeitsförderung dient der Umsetzung der Einigung des Koalitionsausschusses vom 5. Oktober 2008, wonach beginnend mit dem 1.1.2009 der Beitragssatz per Rechtsverordnung des BMAS bis zum 30.6.2010 auf 2,8 Prozent gesenkt und der gesetzliche Beitragssatz strukturell auf 3,0 Prozent festgesetzt wird. Dadurch werden die Beitragszahlenden entlastet und positive Signale auf dem Arbeitsmarkt für die Schaffung neuer sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse gesetzt. Mit dem in erster Lesung anstehenden Krankenhausfinanzierungs- reformgesetz wird die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser deutlich entlastet. Hierfür werden Grundsätze und Kriterien für die Ermittlung eines Investitionsfallwertes auf Landesebene entwickelt. Für das Jahr 2009 werden die für die Jahre 2008 und 2009 tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und Gehaltssteigerungen zu 50 Prozent anteilig durch die Krankenkassen refinanziert. In drei Jahren werden bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im - 14 Pflegedienst zu 70 Prozent anteilig durch die Krankenkassen finanziert. Weiterhin wird ein Orientierungswert entwickelt, der zeitnah die Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und voraussichtlich ab dem Jahr 2011 als Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der Krankenhauspreise dienen kann. Damit entfällt, wie zugesagt, die strikte Budgetierung. In erster Lesung beraten wir das Erste Gesetz zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes, welches die wirksame Durchsetzung der europäischen Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen durch die Aufnahme von Bußgeldtatbeständen und Erweiterung der Befugnisse der Bundesnetzagentur sicherstellen soll. Kunden- und datenschutzrechtliche Bestimmungen sollen angepasst werden, um Transparenz für die Verbraucher zu schaffen und innovative Dienstleistungen zu ermöglichen. Auch wird mit dem Gesetzentwurf gegen sog. „untergeschobene“ Verträge im Bereich der Betreibervorauswahl (Preselection) vorgegangen. Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung verfolgt das Ziel, den Erwerb von gebietsansässigen Unternehmen durch gebietsfremde Erwerber im Einzelfall zu prüfen und zu untersagen, wenn dies unerlässlich ist, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Gesetz ist auf Investoren mit Sitz außerhalb der EU und der EFTA-Staaten anwendbar, die mindestens 25 Prozent der Stimmrechtsanteile an einem deutschen Unternehmen erwerben wollen. In diesen Fällen kann der Bundeswirtschaftsminister unter Beteiligung betroffener Ressorts den geplanten Unternehmenserwerb innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss prüfen und ggf. untersagen oder Anordnungen erlassen. Die strengen Voraussetzungen sorgen dafür, dass die Kontrolle nur in seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommt. In erster Lesung Zugewinnausgleichs- beraten und wir das Gesetz zur Vormundschaftsrechts, Änderung mit dem des durch - 15 geringfügige Anpassungen des geltenden Rechts Gerechtigkeitsdefizite bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs behoben und der Schutz des ausgleichsberechtigten Ehegatten vor unredlichen Vermögensverschiebungen des anderen Ehegatten verbessert werden soll. Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetz zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt das UN-Übereinkommen, als das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und mit Blick auf ihre spezifischen Lebenslagen konkretisiert und kodifiziert, um. Deutschland gehörte zu den Erstunterzeichnern der Konvention, hatte bei den vorausgegangenen Verhandlungen entscheidende Akzente gesetzt und führt mit der zügigen Ratifikation seinen Paradigmenwechsel konsequent fort. Mit dem in erster Lesung zur Debatte anstehenden Familienleistungsgesetz sollen Familien in unterschiedlichen Lebenssituationen und mit unterschiedlichen Bedürfnissen gefördert und steuerlich entlastet werden. Dieses erfolgt durch Erhöhung des Kinderfreibetrages sowie des Kindergeldes und mittels deutlicher Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung Dienstleistungen Pflege- einschließlich und und haushaltsnaher Betreuungsleistungen. Die gestaffelte Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt besonders Mehrkindfamilien sowie Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen zugute. Zentrales Ziel des in erster Lesung anstehenden Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist es, das Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik entsprechend den Anforderungen aus einer gewandelten Arbeitswelt so weiter zu entwickeln, dass Arbeitsuchende schneller in Erwerbstätigkeit integriert werden können als bisher. Die - 16 Instrumente sollen für arbeitsuchende Menschen verständlicher und für die Anwender vor Ort einfacher handhabbar werden. Es werden u. a. weniger wirksame und kaum oder wenig genutzte Instrumente abgeschafft, der Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses eingeführt, der Virtuelle Arbeitsmarkt ausgebaut und die Förderung von Existenzgründungen eigenständig geregelt. In erster Lesung debattieren wir das Fünfte Gesetz zur Änderung des SGB II, das eine Neuregelung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vorsieht. Aufgrund der Veränderung der Zahl der Bedarfsgemeinschaften erfolgt eine gesetzmäßige Anpassung für das Jahr 2009. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Kommunen entsprechend § 46 Abs. 5 SGB II um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden. Ebenfalls in erster Lesung behandeln wir das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung, das es dem Verbraucher ermöglichen soll, sich ggf. mittels eines Widerrufs von bestimmten, insbesondere am Telefon geschlossenen Verträgen zu lösen. Zum Nachweis eventueller unerlaubter Telefonwerbung soll die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen generell verboten werden. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Im DeutschIsraelischen Jahr der Wissenschaft und Technologie 2008 neue Impulse für die Zusammenarbeit setzen würdigen wir anlässlich des „DeutschIsraelischen Jahres der Wissenschaft und Technologie 2008“ die deutschisraelische Zusammenarbeit in diesem Bereich und ihren Beitrag zur Entwicklung der bilateralen Beziehungen. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese äußerst erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen und insbesondere durch eine verstärkte Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern zukunftsfähig Zusammenarbeit mit zu machen Wissenschaftlern aus sowie den die multilaterale palästinensischen - 17 Autonomiegebieten und den Nachbarstaaten Israels zu intensivieren und auszuweiten. Daten und Fakten Hohe Ausbildungsbereitschaft deutscher Betriebe: Die meisten ausbildungsberechtigten Betriebe in Deutschland bilden auch aus. Im Zeitraum von 2002 bis 2008 haben immerhin 80 Prozent der ausbildungsberechtigten Betriebe Jugendliche ausgebildet. Zurzeit erfüllen etwa 60 Prozent aller Betriebe die Voraussetzung zur Ausbildung. Jährlich bilden etwa die Hälfte von ihnen auch aus. Betrachtet man jedoch einen längeren Zeitraum, wird deutlich, dass lediglich 20 Prozent aller ausbildungsberechtigten Betriebe dauerhaft nicht ausbilden. Allerdings tritt der Bedarf an Ausbildungskräften bei Klein- und Kleinstbetrieben nur in größeren Abständen auf. Viele dieser Betriebe bilden deswegen zwar immer wieder, aber nicht jedes Jahr aus. (Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) Hohe Erfolgsquote betrieblicher Bündnisse für Arbeit: Betriebliche Bündnisse für Arbeit sind ein wirksames Instrument zur Sicherung von Firmenstandorten und Arbeitsplätzen. 46 Prozent aller Firmen der Metall- und Elektroindustrie, die ein solches Bündnis eingegangen waren, sprachen von einem vollständigen Erfolg, weitere 44 Prozent gaben an, das angestrebte Ziel zumindest teilweise erreicht zu haben. Im Schnitt wurden je Bündnis 51 Arbeitsplätze gesichert und 32 zusätzliche geschaffen. Im Fahrzeugbau und in der Elektroindustrie lagen die Zahlen mit 129 gesicherten und 127 neu geschaffenen Stellen noch deutlich darüber. (Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft) CDU/CSU genießen hohes Vertrauen in der Bevölkerung: Im Zuge der Finanzmarktkrise ist die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der - 18 unionsgeführten Bundesregierung gestiegen. Auf einer Skala von -5 bis +5 wurde die Leistung des Kabinetts mit 0,3 bewertet. Dabei schneiden CDU und CSU mit 0,3 besser ab als die SPD mit 0,2. Deutlich ist der Vorsprung vor den Oppositionsparteien: Während die FDP mit 0,1 noch recht gut abschneidet, erhalten Grüne und Linkspartei mit -0,2 und -1,9 negative Bewertungen. Besonders positiv wird die Arbeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel beurteilt: 79 Prozent der Befragen haben eine gute Meinung von ihr, lediglich 17 Prozent stellen ihr ein schlechtes Zeugnis aus. (Quelle: Forschungsgruppe Wahlen)