Bericht - Bernhard Kaster

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VOLKER KAUDER MdB
V ors it ze n d e r d er CD U/ CS U - B un d es t a gs f rak ti on
16. WP / 60
Bericht des Vorsitzenden
zur Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
am 11. November 2008
I.
Die politische Lage in Deutschland

Roland Koch bleibt Ministerpräsident, Ypsilanti gescheitert, Linksbündnis
in Hessen verhindert: Das entschlossene Nein der vier hessischen SPDLandtagsabgeordneten zum eklatanten Wortbruch der hessischen SPD macht
es möglich, ein drohendes Linksbündnis in Hessen doch noch abzuwenden.
Gewinner
sind
das
Land
Hessen
und
seine
Bürger,
denen
eine
wirtschaftsfeindliche Landespolitik erspart bleibt. Das Scheitern der hessischen
SPD-Partei- und Fraktionsvorsitzenden ist zugleich die Chance für einen
konstruktiven Neuanfang in Hessen.
Aus purer Machtversessenheit hat Andrea Ypsilanti ihre eigenen Interessen
über die der Bürgerinnen und Bürger in Hessen gestellt. Anstatt zügig die einzig
mögliche Konsequenz aus dem Wahlergebnis zu ziehen und eine Große
Koalition unter Führung von Roland Koch zu bilden, hat Frau Ypsilanti mit
Rückendeckung ihrer Partei diese Möglichkeit kategorisch ausgeschlossen.
Stattdessen hat sie unter Bruch ihres zentralen Wahlversprechens die
Zusammenarbeit mit der Linkspartei gesucht, ungeachtet der historischen
Vorbelastung dieser Partei und ihres problematischen Verhältnisses zu unserer
Verfassung. Auch die Tatsache, dass die überwältigende Mehrheit der
hessischen Bürgerinnen und Bürger die Zusammenarbeit mit der Linkspartei
ablehnt, störte sie nicht.
Für ihren Wortbruch konnte Frau Ypsilanti auf die Rückendeckung der SPDBundesvorsitzenden Beck und Müntefering setzen. Letzterer hatte ihr noch am
-2vergangenen
Montag
öffentlich
die
Daumen
gedrückt.
Auch
SPD-
Kanzlerkandidat Steinmeier hat keinen Finger gerührt, um den Wortbruch zu
stoppen. Das zeigt, wie unglaubwürdig die Beteuerungen sind, nach der
kommenden Bundestagswahl nicht mit der Linkspartei zusammenarbeiten zu
wollen.
Wir fordern die Führung der Bundes-SPD auf, das Chaos in Hessen zu beenden
und ihre dortigen Parteifreunde zur Einhaltung demokratischer Spielregeln beim
Umgang mit den vier Landtagsabgeordneten zu bewegen. Im bevorstehenden
Wahlkampf werden wir Ministerpräsident Roland Koch und die hessische CDU
mit voller Kraft unterstützen.

Erbschaftsteuer reformiert – Eigentumsrechte gestärkt: Nach intensiven
Verhandlungen haben wir uns mit unserem Koalitionspartner auf die
Neuregelung der Erbschaftsteuer verständigt. Dabei hat die Union ein gutes
Ergebnis erreicht: Für uns war immer klar, dass die Erbschaftsteuer nicht zu
untragbaren
Belastungen
für
Familienunternehmen
und
Eigentümer
selbstgenutzter Immobilien führen darf. Insbesondere musste vermieden
werden, dass Ehepartner oder Kinder Verstorbener durch eine hohe Steuerlast
gezwungen würden, aus dem selbst genutzten Wohneigentum auszuziehen.
Das haben wir erreicht: Ehegatten zahlen auf selbstgenutztes Wohneigentum
keine Erbschaftsteuer, für Kinder gilt das gleiche, solange eine Wohnfläche von
200
Quadratmetern
nicht
überschritten
wird.
Bei
Vererbung
anderer
Vermögenswerte gilt für Ehepartner ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder
von 400.000 Euro.
Weiterhin
haben
wir
uns
mit
unserer
Forderung
durchgesetzt,
die
Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass Erben von Familienunternehmen nicht
durch die Steuerlast zum (teilweisen) Verkauf des Unternehmens gezwungen
sind: Wird das Unternehmen mindestens zehn Jahre fortgeführt, entfällt die
Erbschaftsteuer vollständig, vorausgesetzt, dass die Lohnsumme über diesen
Zeitraum hinweg 1.000 Prozent erreicht und die Verwaltungsvermögensgrenze
von 10 Prozent nicht überschritten wird. Bei einer Behaltensfrist von sieben
Jahren und einer reduzierten Lohnsumme von 650 Prozent bleiben 85 Prozent
erbschaftsteuerfrei. In beiden Fällen wurde eine „Fallbeilregelung“ vermieden.
-3Mit diesem tragfähigen Kompromiss hat die Große Koalition erneut gezeigt, dass
sie auch in schwierigen Fragen gute Lösungen finden kann.

Sicherung von Beschäftigung durch Stärkung der Wachstumskräfte: In
Anbetracht der weltweiten Abschwächung der Konjunktur sieht es die
Bundesregierung jetzt als vorrangige Aufgabe an, Wachstum und Beschäftigung
durch gezielte Maßnahmen zu sichern und besonders betroffenen Branchen mit
sinnvollen Maßnahmen zu helfen.
Die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen fördern in den Jahren
2009 und 2010 Investitionen und Aufträge von Unternehmen, privaten
Haushalten und Kommunen in einer Größenordnung von rd. 50 Mrd. Euro.
Darüber hinaus gewährleisten Maßnahmen zur Sicherung der Finanzierung und
Liquidität bei Unternehmen die Finanzierung von Investitionen im Umfang von
gut 20 Mrd. Euro. Zusammen mit den bereits Anfang Oktober beschlossenen
Entlastungen werden so in den nächsten beiden Jahren Mittel in Höhe von rd.
35 Mrd. Euro aus den öffentlichen Haushalten bereit gestellt.
Mit diesen Maßnahmen leisten wir einen substantiellen Beitrag zur Verhinderung
einer tiefergreifenden wirtschaftlichen Schwäche und stärken zugleich die
längerfristig wirksamen Wachstumskräfte.

Marktwirtschaft stärken – Finanzmarkt regulieren: Am kommenden Freitag
und Samstag findet in Washington der „Weltfinanzgipfel“ statt. Die weltweite
Finanzkrise hat gezeigt, dass die Selbstregulierungsmechanismen des Marktes
nicht ausreichen, um eine schwere Krise des internationalen Finanzsystems zu
verhindern. Deshalb muss es nun darum gehen, die Krise zu überwinden und
eine
Wiederholung
auszuschließen.
Durch
konkrete
staatliche
Regulierungsvorschriften müssen wir dem Finanzsystem dauerhaft die Stabilität
zurückgeben, die es als Rückgrat der Realwirtschaft benötigt. Dabei ist klar: Nur
ein international abgestimmtes Vorgehen kann auf einem international
vernetzten Finanzmarkt künftige Krisen verhindern.
Klar ist aber auch: Der Staat kann den Markt nicht ersetzen. Die Marktwirtschaft
ist das erfolgreichste Wirtschaftssystem in der Geschichte. Aufgabe der Politik
ist es, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass dies auch weiterhin so
-4bleibt. Zentrale Bestandteile einer verbesserten Regulierung müssen eine
angemessene
Aufsicht
für
Ratingagenturen
und
die
internationale
Harmonisierung von Eigenkapital- und Rechnungslegungsstandards sein. Unser
Ziel ist, die Finanzmärkte nachhaltig zu stabilisieren, um die Soziale
Marktwirtschaft auch international zukunftsfest zu machen.

Terrorismus bekämpfen, Bürger schützen: Mit dem BKA-Gesetz erhält das
Bundeskriminalamt wichtige Instrumente zur Bekämpfung des internationalen
Terrorismus.
Das
ist
unabdingbar,
nachdem
diese
Aufgabe
in
der
Föderalismusreform I dem Bund übertragen worden ist. Damit darf künftig auch
das BKA Mittel wie die Rasterfahndung oder die Onlinefahndung nutzen, die der
Polizei auf Länderebene bereits seit langem zur Verfügung stehen. Damit hat
sich die Union in wesentlichen Punkten gegen die SPD durchgesetzt, im
Interesse der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger.
Klar war dabei für uns immer: Auch bei der Bekämpfung gefährlicher Terroristen
müssen die strengen Richtlinien unseres bewährten Rechtsstaates gewahrt
bleiben. Dazu gehört unter anderem, dass Maßnahmen wie die Onlinefahndung
nur auf richterliche Anordnung hin ergriffen werden dürfen.
Mit dem BKA-Gesetz hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion erneut unter Beweis
gestellt, dass wir die Parteien der inneren Sicherheit sind.

Neue Impulse für die Transatlantischen Beziehungen. Den Wahlsieg von
Barack Obama haben wir mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Amerika hatte die
Wahl zwischen zwei hervorragenden Kandidaten. Dass mit Obama nun der
erste Schwarze in den USA zum Präsidenten gewählt wurde, macht diese Wahl
zu einem Ereignis mit historischer Dimension. Er drückt den Wunsch vieler
Amerikaner nach Veränderung aus. Dieser Wandel wird auch Auswirkungen auf
die internationalen Beziehungen haben, und wir erwarten neue Impulse für die
transatlantischen Beziehungen.
Die Aufgaben, denen sich Europa und die Vereinigten Staaten gegenüber
sehen, sind enorm: Klimawandel, Finanzkrise, Einsatz von Streitkräften zur
Verteidigung von Demokratie und Bekämpfung von Terror. Für die Lösung
-5dieser Probleme benötigen wir ein starkes Amerika, ebenso wie ein
handlungsfähiges Europa.
Wir werden mit den USA in Zukunft wieder interessante, manchmal auch
schwierige Diskussionen erleben und freuen uns auf eine vertrauensvolle
Zusammenarbeit.
II.
Die Woche im Parlament:
 Mit dem Maßnahmenpaket zur Stabilisierung des Finanzmarktes hat die
Bundesregierung
ein
tragfähiges
Instrumentarium
geschaffen,
um
die
bestehenden Liquiditätsengpässe zu überwinden und die Stabilität des
deutschen Finanzmarktes zu stärken. Zur parlamentarischen Kontrolle über die
Verwendung der von der Finanzmarktstabilisierungsanstalt verwalteten Mittel
wählen
wir
in
dieser
Woche
das
Gremium
nach
§ 10a
Finanzmarktstabilisierungsgesetz. Dieses besteht aus neun Mitgliedern des
Haushaltsausschusses und ist diesem zugeordnet. Das Gremium wird vom
Bundesministerium der Finanzen über alle den Finanzmarktstabilisierungsfonds
betreffenden Fragen unterrichtet und berät ferner über grundsätzliche und
strategische Fragen und langfristige Entwicklungen der Finanzmarktpolitik.
 In dieser Woche wollen wir die Fortsetzung des Einsatzes bewaffneter
deutscher Streitkräfte bei der Unterstützung der Operation Enduring
Freedom (OEF) beschließen. Die Mandatsverlängerung erfolgt bis zum 15.
Dezember 2009. Durch den Einsatz von See- und Seeluftstreitkräften wird
Terroristen am Horn von Afrika der Zugang zu Rückzugs- und Aktionsräumen
und die Nutzung potenzieller Verbindungswege zu terroristischen Strukturen auf
der arabischen Halbinsel erschwert. Mit dem Verzicht der Bereitstellung von 100
KSK-Soldaten im Rahmen von OEF beteiligt sich Deutschland zukünftig nicht
mehr an der OEF-Mission auf afghanischem Boden. Die Personalobergrenze
wird von 1.400 auf 800 gesenkt.
-6 Die Bundesregierung stellt den Jahresbericht zum Stand der deutschen
Einheit 2008 vor, der einen detaillierten Einblick in die Regierungspolitik für den
Aufbau
Ost
konjunkturelle
in
allen
wesentlichen
Entwicklung
hat
sich
Politikfeldern
im
ermöglicht.
vergangenen
Jahr
Die
auch
gute
in
Ostdeutschland in einem deutlich positiven Wachstum von 2,2 Prozent (im
industriellen Bereich 9,9 Prozent) niedergeschlagen. Die Arbeitslosigkeit ist auf
15,1 Prozent im Jahr 2007 gesunken (2006: 17,3 Prozent). Der Bericht stellt
insbesondere vier Schwerpunkte der Förderung dar: Innovation, Arbeitsmarkt,
Demographie und Kooperation mit Osteuropa. Hervorzuheben ist der Beschluss,
die Investitionszulagenförderung bis 2013 fortzuführen.
 Das Legislativ- und Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für
2009 steht in dieser Woche zur Debatte an. Im letzten halben Jahr ihrer Amtszeit
setzt die Kommission vorrangig auf strategische Überlegungen: Bilanz der Arbeit
der aktuellen Kommission und Ausblick auf die zukünftige Kommission.
Schwerpunkte ihrer politischen Arbeit liegen bereits seit Beginn ihrer
Legislaturperiode auf den Themen Wachstum und Beschäftigung, Klimawandel
und
nachhaltige
Entwicklung,
die
Verwirklichung
einer
gemeinsamen
europäischen Einwanderungspolitik sowie der Rolle Europas in der Welt. Der
Großteil der vorgeschlagenen Rechtsakte – mit Ausnahme vorgesehener
Regelungen zur Steuerung der Finanzmarktkrise – dürfte nicht mehr von dieser
Kommission realisiert werden, da die Legislativverfahren eine längere
Zeitspanne beanspruchen.
 In dieser Woche wollen wir den Beschluss fassen über die Fortschreibung der
Gedenkstättenkonzeption des Bundes – Verantwortung wahrnehmen,
Aufarbeitung
verstärken,
Gedenken
vertiefen,
mit
der
die
erinnerungspolitische Aufarbeitung des SED-Unrechts auf eine völlig neue
Grundlage gestellt wird. Lag der Schwerpunkt bei der Aufarbeitung des SEDUnrechts bisher hauptsächlich auf der Erschließung und Auswertung der StasiAkten, wird nun das SED-Unrechtsregime insgesamt in den Blick genommen.
Neu
geschaffen
kommunistischen
wird
der
Diktatur
in
„Geschichtsverbund
Deutschland“,
in
zur
dem
Aufarbeitung
alle
der
betreffenden
-7Einrichtungen gemeinsam die Aufarbeitung voranbringen sollen. Im NS-Bereich
erhält
die
Gedenkstättenarbeit
in
mehrfacher
Hinsicht
eine
verstärkte
Unterstützung. So werden die vier KZ-Gedenkstätten Bergen-Belsen, Dachau,
Neuengamme und Flossenbürg neu in die institutionelle Förderung des Bundes
aufgenommen. Die geplante „Ständige Konferenz der Leiter NS-Gedenkorte im
Berliner Raum“ wird die Einrichtungen vernetzen und ihre Aktivitäten
aufeinander abstimmen.
 In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Abwehr von Gefahren
des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt (BKANovelle) verabschieden. Das Bundeskriminalamt erhält damit die erforderlichen
Instrumente,
um
die
Aufgabe
der
Gefahrenabwehr
im
Bereich
des
internationalen Terrorismus, die ihm im Rahmen der Föderalismusreform I
übertragen wurde, ausführen zu können. Vorgesehen sind Präventivbefugnisse,
wie sie den Landespolizeien bereits heute zustehen. Darüber hinaus ist auch die
Befugnis zur Online-Durchsuchung enthalten, die unter engen Voraussetzungen
übertragen wird und grundsätzlich nur auf richterliche Anordnung erfolgt. Die
Novelle berücksichtigt vollständig die Vorgaben der jüngsten Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichts. So sind neben Regelungen zum Schutz des
Kernbereichs privater Lebensgestaltung auch Benachrichtigungspflichten und
Regelungen
zum
Schutz
zeugnisverweigerungsberechtigter
Personen
vorgesehen. Die Ergänzung des BKA-Gesetzes stellt einen maßgeblichen
Baustein in der Sicherheitsarchitektur des Bundes dar.
 Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden
Dienstrechtsneuordnungsgesetzes
–
DNeuG
wird
das
Beamtenrecht
insbesondere im Hinblick auf die Besoldung und Versorgung modernisiert. Das
Leistungsprinzip wird u. a. durch erhöhte Anforderungen an die Probezeit
gestärkt, das Laufbahnrecht reformiert und die Grundgehaltstabelle neu
gestaltet. Der Aufstieg in Stufen wird zukünftig an der tatsächlich geleisteten
Dienstzeit ausgerichtet, so dass das bisherige Besoldungsdienstalter nicht mehr
ausschlaggebend ist. Zur Berücksichtigung kinderreicher Familien wird der
Familienzuschlag für Dritte und weitere Kinder um 50 Euro erhöht. Zudem
-8werden die Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkungsgleich
unter
Berücksichtigung
Versorgungsrecht
der
übertragen,
Unterschiedlichkeit
was
zur
der
Systeme
stufenweisen
in
das
Anhebung
des
Pensionseintrittsalters auf 67 Jahre führt.
 Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden
Steuerbürokratieabbaugesetz wird die erfolgreiche Strategie, papierbasierte
Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation zu ersetzen, fortgesetzt
und vertieft. Hierzu gehört u. a. die standardmäßige elektronische Übermittlung
von Steuererklärungen der Unternehmen, ebenso für Inhalte der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember
2010 beginnen. Steuerpflichtigen sollen bestimmte, dem Finanzamt bisher auf
Papierbasis
vorzulegende
Belege
und
Unterlagen
künftig
elektronisch
bereitgestellt werden. Dabei haben wir durchgesetzt, dass auch künftig
betroffene Steuerpflichtige ohne entsprechende elektronische Ausstattung wie
bisher mit den Finanzbehörden in Papierform kommunizieren können.
 In zweiter und dritter Lesung behandeln wir das Fünfte Gesetz zur Änderung
des Filmförderungsgesetzes. Dieses wird dazu beitragen, die positiven
Impulse der vergangenen Jahre zu verstetigen, um die hochwertigen und anspruchsvollen Produktionsbedingungen in Deutschland weiter zu festigen. Es
wird nicht nur an den bewährten Förderinstrumenten festgehalten, sondern das
Gesetz bietet zeitgemäße Antworten auf die veränderten Nutzungs- und
Sehgewohnheiten durch neue Verwertungsformen wie Online-Dienste oder
Video-on-Demand-Angebote.
 Das
in
zweiter
und
dritter
Lesung
anstehende
Arbeitsmigrations-
steuerungsgesetz setzt das „Aktionsprogramm der Bundesregierung – Beitrag
der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" um,
soweit Änderungen des Aufenthaltsgesetzes und der Aufenthaltsverordnung
betroffen sind. Ziel ist es, Deutschlands Position im internationalen Wettbewerb
um
hoch
qualifizierte
Fachkräfte
zu
stärken.
Es
handelt
sich
um
Sofortmaßnahmen zur Deckung des akuten Fachkräftebedarfs, die von der
-9Wirtschaft dringend angemahnt worden sind. Die Mindesteinkommensgrenze für
die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis an Hochqualifizierte, die von Anfang
an ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht vermittelt, wird von derzeit 86.400 Euro auf
63.600 Euro gesenkt. Zudem erhalten beruflich gut qualifizierte Geduldete unter
bestimmten Voraussetzungen einen gesicherten Aufenthaltsstatus.
 Flexible Arbeitszeitregelungen sind Kennzeichen unserer modernen Arbeitswelt
und für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber unverzichtbar. Neben den
traditionellen
Überstunden-
und
Gleitzeitkonten
haben
sich
seit
1998
zunehmend auch Modelle etabliert, bei denen angesparte Arbeitszeit oder
angespartes Arbeitsentgelt für längerfristige Freistellungen von der Arbeit
verwendet werden können. In diesem Zusammenhang steht in zweiter und
dritter Lesung das Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für
die Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen, das eine Vereinbarung aus
dem Koalitionsvertrag umsetzt. Langzeitkonten werden attraktiver gemacht und
Rechtsunsicherheiten beseitigt. Wertguthaben werden künftig besser vor
Insolvenz geschützt. Auch ist eine begrenzte Mitnahmemöglichkeit von
Langzeitkonten vorgesehen, wenn Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz wechseln.
Die gesetzliche Definition der Wertguthaben wird klarer als bisher gefasst.
 Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz
zur
Einführung
unterstützter
Beschäftigung
von
Menschen
mit
Behinderungen wird der Weg bereitet zum flächendeckenden Einsatz dieses
bereits existierenden Instruments, mit dem in der Vergangenheit regional bereits
gute
Erfahrungen
gemacht
wurden.
Ziel
ist
die
langfristige
sozialversicherungspflichtige Beschäftigung auf dem allgemeinen, regulären
Arbeitsmarkt. Zielgruppe sind Schulabgängerinnen und Schulabgänger mit
Behinderungen, die einerseits durch eine direkt anschließende Berufsausbildung
überfordert wären, die aber andererseits nicht der Unterstützung in einer
Werkstatt für behinderte Menschen bedürfen. Daneben sollen die erreicht
werden, die erst später – im Laufe ihres (Erwerbs-)Lebens – eine Behinderung
erfahren.
- 10  Mit dem in zweiter und dritter Lesung anstehenden Zweiten Gesetz zur
Änderung des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge wird
erreicht, dass das deutsche Güterkraftverkehrsgewerbe das bereits im Rahmen
der Mauteinführung zugesagte Harmonisierungsvolumen in vollem Umfang
erhält. Im Autobahnmautgesetz wird die rechtliche Grundlage für die Leistung
der einzelnen Maßnahmen geschaffen.
 In zweiter und dritter Lesung steht das Zweite Gesetz zur Änderung des
Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze an, mit dem der
erfolgreiche Kampf gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung fortsetzt
werden
soll.
Vorgesehen
sind
zum
Beispiel
die
Einführung
einer
Mitführungspflicht von Ausweispapieren bei der Erbringung von Dienst- oder
Werkleistungen sowie die Einführung einer Sofortmeldung zum Zeitpunkt der
Beschäftigungsaufnahme in Branchen, die von Schwarzarbeit besonders
betroffen sind.
 Die Investitionszulage soll nach dem in zweiter und dritter Lesung zur
Verabschiedung anstehenden Investitionszulagengesetz 2010 (InvZulG 2010)
nach 2009 bis zum Ende des Jahres 2013 mit überwiegend gleich bleibenden
Fördervoraussetzungen fortgeführt werden. Vorgesehen ist die Förderung von in
den
Jahren
2010
arbeitsplatzschaffenden
Gewerbes,
der
bis
2013
getätigten
Investitionen
produktionsnahen
in
wachstumsrelevanten
Betrieben
des
Dienstleistungen
und
verarbeitenden
und
des
Beherbergungsgewerbes in den neuen Ländern und Berlin. Dabei ist die
Investitionsförderung in den neuen Ländern eines der zentralen Instrumente zur
Förderung des Aufbaus der ostdeutschen Wirtschaft. Mit der vorgesehenen
Verlängerung der Investitionszulage bis 2013 wird der dynamische Aufschwung
im Osten auch weiterhin nachhaltig gestärkt. Das bisherige sehr hohe Niveau
der Förderung soll ab 2010 allerdings schrittweise abgesenkt werden. Dies
entspricht den Bestrebungen, die Investitionszulage langfristig planmäßig
auslaufen zu lassen und die Investitionsförderung auch in Ostdeutschland auf
die im Grundgesetz verankerte Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der
regionalen Wirtschaftsstruktur" zu konzentrieren.
- 11 -
 In zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Änderung des
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes verabschieden zur weiteren
Stärkung der Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen von
Familien mit Kindern sowie zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und
Beruf. Dies betrifft insbesondere die Angleichung der bislang unterschiedlichen
Gestaltungsmöglichkeiten für Familien mit einem oder zwei erwerbstätigen
Eltern durch Einführung einer Mindestbezugszeit von zwei Monaten, die
leichtere Anpassung des Antrags auf Elterngeld bei der Änderung der
beruflichen oder persönlichen Situation der Eltern sowie die bessere
Absicherung von Großeltern durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von
Elternzeit. Letzteres setzt voraus, dass diese ganz oder teilweise die Betreuung
und Erziehung eines Enkelkindes übernehmen und zumindest ein Elternteil
minderjährig ist oder vor Vollendung des 18. Lebensjahres eine Ausbildung
begonnen hat und noch maximal zwei Jahre bis zum regulären Abschluss
benötigt.
 Das in zweiter und dritter Lesung anstehende Gesetz zur Änderung des
Gesetzes über die Überführung der Anteilsrechte an der Volkswagenwerk
Gesellschaft mit beschränkter Haftung in private Hand dient der Umsetzung
des EuGH-Urteils vom 23. Oktober 2007 (Rechtssache C-112/05). Die durch
den Europäischen Gerichtshof beanstandeten Regelungen werden aufgehoben
bzw. angepasst (Streichung der Entsenderechte zugunsten des Landes
Niedersachsen und des Bundes, Streichung der Bestimmungen zur Begrenzung
des Höchststimmrechtes). Erhalten bleibt die 1/5-Sperrminorität des Landes
Niedersachsen.
 In zweiter und dritter Lesung steht das Gesetz zur Änderung des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
Schließung
zur
verfassungsrechtlicher
Verabschiedung
an,
welches
Lücken
aufgrund
der
jüngster
Verfassungsrechtsprechung dient. Geregelt werden Fragen der Rücknahme von
Einbürgerungen bzw. Aufenthaltstiteln von Ausländern, vor allem hinsichtlich der
Betroffenheit der deutschen Staatsangehörigkeit unbeteiligter Dritter (z. B.
- 12 Ehepartner)
und
hinsichtlich
der
zeitlichen
Begrenzung
der
Rücknahmeentscheidung (Ausschlussfrist von 5 Jahren). Ebenso wird die Frage
des nachträglichen Wegfalls der deutschen Staatsangehörigkeit eines Kindes
nach erfolgreicher Anfechtung der Vaterschaft geregelt.
 In zweiter und dritter Lesung steht das Geodatengesetz an, das den Zugang zu
und die Nutzung von Geodaten erheblich vereinfacht und damit das
Wertschöpfungspotenzial der Geodaten aktiviert. Es setzt die so genannte
„INSPIRE-Richtlinie“
vom
14.
März
2007
zur
Schaffung
einer
Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft auf der Ebene des
Bundes um und schafft die Grundlagen für den Aufbau einer europäischen
Geodateninfrastruktur.
 Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden Gesetz
über das Personal der Bundesagentur für Außenwirtschaft wird das
Personal der Bundesanstalt für Außenwirtschaft (BfAi) dem Bundesamt für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugeordnet und von dort aus einer neu
zu gründenden Bundesgesellschaft für Außenwirtschaft und Standortmarketing
mbH zur Dienstausübung zugewiesen. Ziel ist der Aufbau eines schlagkräftigen
Netzwerkes
aus
Außenwirtschaftsförderung
und
Standortmarketing
auf
Bundesebene.
 Mit dem in zweiter und dritter Lesung zur Verabschiedung anstehenden
Sechsten Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes erfolgt eine
erneute Befristung von § 52a UrhG bis zum 31. Dezember 2012. Die Regelung
ermöglicht es, unter bestimmten Voraussetzungen kleine Teile eines Werkes,
Werke geringen Umfangs sowie einzelne Beiträge aus Zeitungen oder
Zeitschriften zur Veranschaulichung im Unterricht an Schulen, Hochschulen und
weiteren Einrichtungen einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen für
Unterrichts- oder für Forschungszwecke öffentlich zugänglich zu machen.
- 13  Im Zuge der Föderalismusreform I wurde die Raumordnung in den neu
geschaffenen
Kompetenztyp
einer
(umfassenden)
konkurrierenden
Gesetzgebung mit Abweichungsmöglichkeit der Länder überführt. Ziel des in
zweiter und dritter Lesung anstehenden Gesetzes zur Neufassung des
Raumordnungsgesetzes
strukturverändernden
ist es, vor dem Hintergrund der derzeitigen
Herausforderungen,
insbesondere
hinsichtlich
des
demographischen Wandels und des Klimawandels, eine Balance zwischen der
Regelung
weitgehender
bundeseinheitlicher
Standards
und
der
gesetzgeberischen Zurückhaltung des Bundes hinsichtlich landesspezifischer
Besonderheiten zu erreichen.
 Ebenfalls in zweiter und dritter Lesung wollen wir das Gesetz zur Änderung des
Düngemittelgesetzes verabschieden, mit dem bessere Kontrollmöglichkeiten,
regionalspezifische Vorgaben für die Düngung, eine Flexibilisierung der
Düngemittelzulassung und eine klarere Kennzeichnung von Düngemitteln
eingeführt werden.
 Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Gesetz zur Senkung des
Beitragssatzes zur Arbeitsförderung dient der Umsetzung der Einigung des
Koalitionsausschusses vom 5. Oktober 2008, wonach beginnend mit dem
1.1.2009 der Beitragssatz per Rechtsverordnung des BMAS bis zum 30.6.2010
auf 2,8 Prozent gesenkt und der gesetzliche Beitragssatz strukturell auf 3,0
Prozent festgesetzt wird. Dadurch werden die Beitragszahlenden entlastet und
positive
Signale
auf
dem
Arbeitsmarkt
für
die
Schaffung
neuer
sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse gesetzt.
 Mit
dem
in
erster
Lesung
anstehenden
Krankenhausfinanzierungs-
reformgesetz wird die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser deutlich
entlastet. Hierfür werden Grundsätze und Kriterien für die Ermittlung eines
Investitionsfallwertes auf Landesebene entwickelt. Für das Jahr 2009 werden die
für die Jahre 2008 und 2009 tarifvertraglich vereinbarten Lohn- und
Gehaltssteigerungen zu
50
Prozent
anteilig durch
die
Krankenkassen
refinanziert. In drei Jahren werden bis zu 21.000 zusätzliche Stellen im
- 14 Pflegedienst zu 70 Prozent anteilig durch die Krankenkassen finanziert.
Weiterhin
wird
ein
Orientierungswert
entwickelt,
der
zeitnah
die
Kostenentwicklung im Krankenhausbereich erfasst und voraussichtlich ab dem
Jahr 2011 als Alternative zur bisherigen strikten Grundlohnanbindung der
Krankenhauspreise dienen kann. Damit entfällt, wie zugesagt, die strikte
Budgetierung.
 In erster Lesung beraten wir das Erste Gesetz zur Änderung des
Telekommunikationsgesetzes, welches die wirksame Durchsetzung der
europäischen Verordnung über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen
durch die Aufnahme von Bußgeldtatbeständen und Erweiterung der Befugnisse
der Bundesnetzagentur sicherstellen soll. Kunden- und datenschutzrechtliche
Bestimmungen sollen angepasst werden, um Transparenz für die Verbraucher
zu schaffen und innovative Dienstleistungen zu ermöglichen. Auch wird mit dem
Gesetzentwurf gegen sog. „untergeschobene“ Verträge im Bereich der
Betreibervorauswahl (Preselection) vorgegangen.
 Das in erster Lesung zur Beratung anstehende Dreizehnte Gesetz zur
Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung verfolgt das Ziel, den Erwerb von gebietsansässigen Unternehmen
durch gebietsfremde Erwerber im Einzelfall zu prüfen und zu untersagen, wenn
dies unerlässlich ist, um die öffentliche Ordnung und Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Das Gesetz ist auf Investoren mit
Sitz außerhalb der EU und der EFTA-Staaten anwendbar, die mindestens 25
Prozent der Stimmrechtsanteile an einem deutschen Unternehmen erwerben
wollen. In diesen Fällen kann der Bundeswirtschaftsminister unter Beteiligung
betroffener Ressorts den geplanten Unternehmenserwerb innerhalb von drei
Monaten nach Vertragsabschluss prüfen und ggf. untersagen oder Anordnungen
erlassen. Die strengen Voraussetzungen sorgen dafür, dass die Kontrolle nur in
seltenen Ausnahmefällen in Betracht kommt.
 In
erster
Lesung
Zugewinnausgleichs-
beraten
und
wir
das
Gesetz
zur
Vormundschaftsrechts,
Änderung
mit
dem
des
durch
- 15 geringfügige Anpassungen des geltenden Rechts Gerechtigkeitsdefizite bei der
Berechnung
des
Zugewinnausgleichs
behoben
und
der
Schutz
des
ausgleichsberechtigten Ehegatten vor unredlichen Vermögensverschiebungen
des anderen Ehegatten verbessert werden soll.
 Das
in
erster
Lesung
zur
Beratung
anstehende
Gesetz
zu
dem
Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie dem Fakultativprotokoll
vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über
die Rechte von Menschen mit Behinderungen setzt das UN-Übereinkommen,
als das erste universelle Rechtsinstrument, das bestehende Menschenrechte
aus der Perspektive der Menschen mit Behinderungen und mit Blick auf ihre
spezifischen Lebenslagen konkretisiert und kodifiziert, um. Deutschland gehörte
zu den Erstunterzeichnern der Konvention, hatte bei den vorausgegangenen
Verhandlungen entscheidende Akzente gesetzt und führt mit der zügigen
Ratifikation seinen Paradigmenwechsel konsequent fort.
 Mit dem in erster Lesung zur Debatte anstehenden Familienleistungsgesetz
sollen
Familien
in
unterschiedlichen
Lebenssituationen
und
mit
unterschiedlichen Bedürfnissen gefördert und steuerlich entlastet werden.
Dieses erfolgt durch Erhöhung des Kinderfreibetrages sowie des Kindergeldes
und mittels deutlicher Ausweitung der steuerlichen Absetzbarkeit haushaltsnaher
sozialversicherungspflichtiger
Beschäftigung
Dienstleistungen
Pflege-
einschließlich
und
und
haushaltsnaher
Betreuungsleistungen.
Die
gestaffelte Kindergelderhöhung bereits ab dem dritten Kind kommt besonders
Mehrkindfamilien sowie Familien in unteren und mittleren Einkommensbereichen
zugute.
 Zentrales
Ziel
des
in
erster
Lesung
anstehenden
Gesetzes
zur
Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente ist es, das
Instrumentarium der Arbeitsmarktpolitik entsprechend den Anforderungen aus
einer gewandelten Arbeitswelt so weiter zu entwickeln, dass Arbeitsuchende
schneller in Erwerbstätigkeit integriert werden können als bisher. Die
- 16 Instrumente sollen für arbeitsuchende Menschen verständlicher und für die
Anwender vor Ort einfacher handhabbar werden. Es werden u. a. weniger
wirksame und kaum oder wenig genutzte Instrumente abgeschafft, der
Rechtsanspruch auf Förderung der Vorbereitung auf den nachträglichen Erwerb
des Hauptschulabschlusses eingeführt, der Virtuelle Arbeitsmarkt ausgebaut
und die Förderung von Existenzgründungen eigenständig geregelt.
 In erster Lesung debattieren wir das Fünfte Gesetz zur Änderung des SGB II,
das eine Neuregelung der Beteiligung des Bundes an den Leistungen der
kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung
für Arbeitsuchende vorsieht. Aufgrund der Veränderung der Zahl der
Bedarfsgemeinschaften erfolgt eine gesetzmäßige Anpassung für das Jahr
2009. Hierdurch wird gewährleistet, dass die Kommunen entsprechend § 46
Abs. 5 SGB II um jährlich 2,5 Mrd. Euro entlastet werden.
 Ebenfalls in erster Lesung behandeln wir das Gesetz zur Bekämpfung
unerlaubter Telefonwerbung, das es dem Verbraucher ermöglichen soll, sich
ggf. mittels eines Widerrufs von bestimmten, insbesondere am Telefon
geschlossenen Verträgen zu lösen. Zum Nachweis eventueller unerlaubter
Telefonwerbung soll die Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen generell
verboten werden.
 Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Im DeutschIsraelischen Jahr der Wissenschaft und Technologie 2008 neue Impulse
für die Zusammenarbeit setzen würdigen wir anlässlich des „DeutschIsraelischen Jahres der Wissenschaft und Technologie 2008“ die deutschisraelische Zusammenarbeit in diesem Bereich und ihren Beitrag zur
Entwicklung der bilateralen Beziehungen. Wir fordern die Bundesregierung auf,
diese äußerst erfolgreiche Zusammenarbeit fortzusetzen und insbesondere
durch eine verstärkte Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und
-wissenschaftlern
zukunftsfähig
Zusammenarbeit
mit
zu
machen
Wissenschaftlern
aus
sowie
den
die
multilaterale
palästinensischen
- 17 Autonomiegebieten und den Nachbarstaaten Israels zu intensivieren und
auszuweiten.
Daten und Fakten
 Hohe
Ausbildungsbereitschaft
deutscher
Betriebe:
Die
meisten
ausbildungsberechtigten Betriebe in Deutschland bilden auch aus. Im Zeitraum
von 2002 bis 2008 haben immerhin 80 Prozent der ausbildungsberechtigten
Betriebe Jugendliche ausgebildet. Zurzeit erfüllen etwa 60 Prozent aller Betriebe
die Voraussetzung zur Ausbildung. Jährlich bilden etwa die Hälfte von ihnen
auch aus. Betrachtet man jedoch einen längeren Zeitraum, wird deutlich, dass
lediglich 20 Prozent aller ausbildungsberechtigten Betriebe dauerhaft nicht
ausbilden. Allerdings tritt der Bedarf an Ausbildungskräften bei Klein- und
Kleinstbetrieben nur in größeren Abständen auf. Viele dieser Betriebe bilden
deswegen zwar immer wieder, aber nicht jedes Jahr aus.
(Quelle: Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung)
 Hohe
Erfolgsquote
betrieblicher
Bündnisse
für
Arbeit:
Betriebliche
Bündnisse für Arbeit sind ein wirksames Instrument zur Sicherung von
Firmenstandorten und Arbeitsplätzen. 46 Prozent aller Firmen der Metall- und
Elektroindustrie, die ein solches Bündnis eingegangen waren, sprachen von
einem vollständigen Erfolg, weitere 44 Prozent gaben an, das angestrebte Ziel
zumindest teilweise erreicht zu haben. Im Schnitt wurden je Bündnis 51
Arbeitsplätze gesichert und 32 zusätzliche geschaffen. Im Fahrzeugbau und in
der Elektroindustrie lagen die Zahlen mit 129 gesicherten und 127 neu
geschaffenen Stellen noch deutlich darüber.
(Quelle: Institut der deutschen Wirtschaft)
 CDU/CSU genießen hohes Vertrauen in der Bevölkerung: Im Zuge der
Finanzmarktkrise ist die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der
- 18 unionsgeführten Bundesregierung gestiegen. Auf einer Skala von -5 bis +5
wurde die Leistung des Kabinetts mit 0,3 bewertet. Dabei schneiden CDU und
CSU mit 0,3 besser ab als die SPD mit 0,2. Deutlich ist der Vorsprung vor den
Oppositionsparteien: Während die FDP mit 0,1 noch recht gut abschneidet,
erhalten Grüne und Linkspartei mit -0,2 und -1,9 negative Bewertungen.
Besonders positiv wird die Arbeit von Bundeskanzlerin Angela Merkel beurteilt:
79 Prozent der Befragen haben eine gute Meinung von ihr, lediglich 17 Prozent
stellen ihr ein schlechtes Zeugnis aus.
(Quelle: Forschungsgruppe Wahlen)
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