Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Laborverwaltung Verfahren Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans Version 02 Angewendet ab dem 2010/09/01 Verantwortliches Labor Laborverwaltung Empfänger Die Direktion und die Mitarbeiter der Laborverwaltung Name – Funktion/ Dienst Datum Unterschrift Verfasst von Brigitte Pochet Attaché 05/08/10 Unterz. Überprüft von Marina Naccarato QAM p.o. Luc Bollen 10/08/10 Unterz. Gutgeheißen von Geert De Poorter Generaldirektor Laborverwaltung 11/08/10 Unterz. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -1/20 Inventar der Neuüberprüfungen des Dokuments Abänderung Gründe der Neuüberprüfung durch/ Datum* Textabschnitt/ Bedeutung der Neuüberprüfung B. Pochet 05/08/2010 5.1 Verwaltung der bei der Rationalisierung auftretenden Probleme * Maximalabstand zwischen dem heutigen Datum und der letzten Überprüfung darf keine 5 Jahre überschreiten. Die Dokumente befinden sich auf dem Zentralserver der Laborverwaltung. Diese Version ist die Version, die in Kraft ist. Kopien können beim Sekretariat der Laborverwaltung angefragt werden. Die Änderungen im Vergleich zur vorherigen Version sind durch. - Neuer Text: rot Entfernter Text: blau oder durchgestrichen Schlüsselbegriffe : Labore – Analysen – Rationalisierung– Analyseplan LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -2/20 DURCHFÜHRUNG UND WEITERVERFOLGUNG EINES ANALYSEPLANS INHALTSVERZEICHNIS 1 ZIEL ................................................................................................................................... 4 2 ANWENDUNGSBEREICH ................................................................................................ 4 3 GESETZLICHE UND NORMATIVE DOKUMENTE ......................................................... 4 4 DEFINITIONEN UND ABKÜRZUNGEN ............................................................................ 4 5 DURCHFÜHRUNG UND WEITERVERFOLGUNG DES ANALYSEPLANS ................... 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 RATIONALISIERUNG DER KONTROLLPROGRAMME ..................................................................... 6 ZUWEISUNG VON ANALYSEN AN INTERNE LABORE .................................................................... 15 PREISANFRAGEN DER EXTERNEN LABORE ................................................................................. 16 PREISANGEBOTE DER EXTERNEN LABORE UND ZUWEISUNG VON ANALYSEN ............................ 14 VERFASSUNG DES FORMULARS LAB 509-F06 UND UEBERMITTLUNG AN FOODLIMS ................... 17 INFORMATIONEN FUER EXTERNE LABORE UEBER DIE ANALYSEN FUER DIE SIE BESTIMMT WURDEN ............................................................................................................................................. 15 5.7 AENDERUNG UND ERWEITERUNG DES ANALYSEPLANS IM LAUFENDEN JAHR ............................. 18 6 REFERENZEN: VERFAHREN, INSTRUKTIONEN, DOKUMENTE, FORMULARE ODER ANHÄNGENDE LISTEN ........................................................................................................ 16 6.1 7 VERFAHREN / FORMULARE ....................................................................................................... 20 ANHANG .......................................................................................................................... 20 LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -3/20 DURCHFÜHRUNG UND WEITERVERFOLGUNG DES ANALYSEPLANS 1 Ziel In diesem Verfahren wird beschrieben wie der Analyseplan mithilfe des Kontrollprogramms durchgeführt wird. Zuerst werden die Analysen rationalisiert und dann internen oder externen Laboren zugewiesen. Zudem wird die Weiterverfolgung des Analyseplans während des laufenden Jahres beschrieben. 2 Anwendungsbereich Das Verfahren stützt sich auf alle von der GD Kontrollpolitik für die die GD Labo ein ausführendes Labor bestimmen muss, offiziell programmierten Analysen. 3 Gesetzliche und normative Dokumente Königlicher Erlass vom 15. April 2005 bezüglich der Ernennung von offiziellen Labors, der Festlegung der Verfahren und Zulassungsbedingungen der Labors, die Analysen im Rahmen der Kontrollaufträge der Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette ausführen und in Ausführung des Gesetz vom 15. Juli 1985 bezüglich des Gebrauchs von Substanzen, die hormonale, beta-adrenergische oder wachstumsfördernde Eigenschaften aufweisen bei Tieren. Verordnung (EG) nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über amtliche Kontrollen zur Überprüfung der Einhaltung des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sowie der Bestimmungen über Tiergesundheit und Tierschutz, besonders Art. 42 über Kontrollprogramme. 2002/657/EG: Entscheidung der Kommission vom 12. August 2002 zur Umsetzung der Richtlinie 96/23/EG des Rates betreffend die Durchführung von Analysemethoden und die Auswertung von Ergebnissen 4 Definitionen und Abkürzungen AFSCA(frz.)=FASNK(dt.) Bekanntmachung CC CC CCER Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Bekanntmachung, verfasst in Anwendung des Artikels 10 des Königlichen Erlasses vom 15 April 2005 Entscheidungsgrenze Nachweisvermögen Koordinationseinheit des Kontrollprogramms und der externen Berichterstattung LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -4/20 Zugelassenes Labor LNR LOD LOQ Zugelassenes Labor nach K.E. vom 15. April 2005 Nationales Referenzlabor (limit of detection) Nachweisgrenze (limit of quantification) Bestimmungsgrenze LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -5/20 5 Durchführung und Weiterverfolgung eines Analyseplans 5.1 Rationalisierung des Kontrollprogramms Die GD Kontrollpolitik übermittelt das Kontrollprogramm der GD Labor spätestens am 15. Oktober des laufenden Jahres in der Anwendung « alpha tool production ». Die für die Rationalisierung verantwortlichen Koordinatoren haben 10 Werktage Zeit die Analysen zu programmieren. Sie teilen die Analysen optimal auf,d.h. sie legen die Analysen zusammen, die mit derselben Probe im selben Labor ausgeführt werden können, damit die Kontrolleure der GD Kontrolle nur ein Minimum an Proben entnehmen müssen. Alle Probleme, die während der Rationalisierung auftreten und die mit Entwicklungsfehlern oder inhaltlichen Fehlern verbunden sind, sind im Formular LAB P 509 – F07 kompiliert, und werden zwecks Weiterverfolgung an den Koordinator der Programmierung der GD Kontrollpolitik versendet. Das Formular LAB P509-F07 enthält mindestens eine explizite Beschreibung des Problems, welches die Rationalisierung behindert sowie die Identifizierung der betroffenen Analyse(n) (Analyse ID). Der für die Programmierung verantwortliche Koordinator der GD Labor reicht eine Anfrage bei der Koordinationseinheit des Kontrollprogramms und der externen Berichterstattung (CCER) zwecks Anpassung des Programms ein, mittels des Formulars ,,Change Request CCER‘‘, für Probleme, die nicht am 15. November gelöst worden sind. Diese Anfrage wird gemäß vorgesehenem Verfahren (2007/27/PCCB) behandelt. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -6/20 Um zu rationalisieren: im Menü die Anwendung ,,alpha tool production’’ auswählen, dann das Jahr, die Sprache und die Box ,,rationalisatie’’. « Starten » drücken, folgender Bildschirm erscheint: LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -7/20 ÜBERSICHT DER RATIONALISIERUNG Auf « rechercher/zoeken (suchen)» klicken, die Linien der Rationalisierung erscheinen. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -8/20 Wenn viele Analysen aufgeteilt werden müssen, z.B. wenn man alle Analysen des Kontrollprogramms erhält, kann ein Filter benutzt werden, in dem die Matrix ausgewählt wird, die in 4 Niveaus unterteilt ist. Hier unten z.B. die Matrix des Niveau 1. Hier unten die Matrix des Niveau 2 für Lebensmittel (=denrées alimentaires). LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -9/20 Zur Rationalisierung z.B. eine Matrix des Niveau 1 auswählen und eine Matrix des Niveau 2 und dann auf ,,rechercher’’ (suchen) drücken. Der Bildschirm zeigt dann auschließlich diese Selektion (Auswahl) von Analysen an, die zu rationalisieren sind. Zur Rationalisierung von mehreren Linien, zuerst Linien auswählen und dann ankreuzen. Siehe untenstehendes Beispiel, in dem alle Linien mit dem ,,Echant ID’’ (Probe ID) M 4596 ausgewählt sind. Auf rationalisieren klicken: die Linien verschwinden vom Bildschirm und die Nachricht « les lignes sont rationalisées » (Linien sind rationalisiert) erscheint auf dem Bildschirm. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -10/20 Zur Rationalisierung aller dieser Linien, muss der ,,echant ID’’ (Probe ID), die ,,Aktivität BOOD’’und der ,,type d’échantillonage’’ (Art der Probe) (festgelegte Anzahl, abgeschätze Anzahl mit festgelegtem Prozentsatz…) für jede Linie derselbe sein. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind und man dennoch versucht diese Linien nach diesem hier beschriebenen Verfahren zu rationalisieren, erscheint eine Fehlermeldung. Bemerkung 1 Bei mikrobiologischen Analysen sowie Migrationsanalysen kann die Anzahl Proben pro Analyse im Kontrollprogramm genauer angegeben werden. ( Angabe: ,,n’’ Proben müssen berücksichtigt werden). Im Beispiel auf S. 8 war es möglich alle vorgesehenen mikrobiologischen Analysen zu kombinieren für die Probe Käse mit ,,echant ID’’ M 4596, da das ,,n’’ (n= Anzahl zu analysierender Proben) neben der ,,Aktivität BOOD’’ für die unterschiedlichen Analysen dasselbe ist. Wenn n (n=Anzahl zu analysierender Proben) unterschiedlich ist für einen identischen ,,echant ID’’, können die 2 Linien nicht zusammen rationalisiert werden und folgende Fehlermeldung erscheint: ,,Sie haben eine falsche Selektion getroffen. Fehler n’’. Diese Linien müssen getrennt voneinander rationalisiert werden. Das ist der Fall (S. 10) für den échant. ID M 4597, ein vollwertiges Lebensmittel (aliment complet), welches 1 Probe (n=1) für entérobacteriaceae und 5 Proben (n=5) für Salmonellen enthält. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -11/20 LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -12/20 Bemerkung 2 : Im Beispiel auf S. 8 (M4596) ist ‘’G=Group labo’’ = 0,das bedeutet die Kontrollpolitik hat nicht angefragt alle Analysen zusammen rationalisieren zu lassen. Wenn ,,Group Labo” unterschiedlich von 0 ist, möchte das Kontrollprogramm im Rahmen des Möglichen, dass Analysen mit derselben Ziffer zusammen gruppiert werden. Das ist z.B. der Fall für PCB, PCDD/PCDF pro congénère und im folgendem Beispiel erwähnt. Wenn sich herausstellt, dass es nicht möglich ist alle angefragten Analysen für dieselbe Probe im selben Labor ausführen zu lassen, kann der verantwortliche Koordinator der Laborverwaltung entscheiden diese Linien nicht zusammen zu rationalisieren. Er muss jedoch versichern können, dass die nicht-Gruppierung der Analysen nicht im Gegensatz steht mit dem Ziel der Programmierung. Beispiel: wenn neben PCB, PCDD/PCDF pro cogénère, PCB der Art Dioxin pro congénère, die Feuchtigkeit und der Fettanteil für eine selbe Probe (M XXX) programmiert sind, müssen diese Analysen dennoch zusammen rationalisiert werden, selbst wenn die Analysen über Feuchtigkeit und Fettanteil in einem anderen Labor ausgeführt werden als die Analysen über PCB und/oder Dioxin. Das Programm ist nicht konzipiert, um Fette oder die Feuchtigkeit isoliert zu analysieren. Bemerkung 3: Mit der Taste ,,EXPRESS’’, rechts neben der Taste ,,rationaliser’’, kann man schnell Linien rationalisieren lassen für die eine Analyse pro échant ID angefragt wird. Dazu alle Linien auswählen und dann auf ,,EXPRESS’’ drücken. So werden alle ausgewählten Linien schnell rationalisiert. RATIONALISIERUNG -RATIONALISIERT Wenn alle Linien, die man rationalisieren möchte, rationalisiert sind, drückt man auf ,,rationalisiertes Programm’’. Diese Linien haben eine Nummer, die mit R beginnt und von 4 Ziffern gefolgt ist (das ist die Identifizierungsnummer der GD Labor, im Beispiel auf der nächsten Seite handelt es sich um die Linien R 9431 und 9432, rationalisierte Analysen für Käse (fromage). LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -13/20 PS : Zu diesem Zeitpunkt können noch Linien derationalisiert werden. Auf ,,dérationaliser’’ klicken, um die Linie zu derationalisieren. Die derationalisierten Linien erscheinen dann wieder auf dem ersten Bildschirm, um eine korrekte Rationalisierung durchführen zu können. Sobald die Rationalisierung beendet ist, exportiert man die rationalisierten Linien in die GD Kontrolle, in dem auf ,,exporter vers plan du C’’ gedrückt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind die Linien für die GD Labor nicht mehr zugänglich. Die Box ,,Exporter’’anklicken auf diesem Bildschirm und ,,rechercher’’ (suchen) drücken. Auf dem Bildschirm erscheinen alle Linien, die rationalisiert wurden und in die GD Kontrolle zur Planung exportiert wurden. Im unteren Bereich des Bildschirms auf Seite 13 erscheinen die 2 rationalisierten Linien R 9431 und 9432 in blau. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -14/20 Wenn man auf ,,exporter vers excel’’ klickt, erhält man eine Datei (fichier) csv « rationalisatie_export , die auf dem Arbeitsplatz des Computers des Koordinators erscheint, der die Rationalisierung durchgeführt hat. Diese Datei enthält alle rationalisierten Linien mit allen darauf bezogenen Daten (nicht immer nützlich für die GD Labor). Diese Datei csv ist die Grundlage , um internen und externen Laboren Analysen zuzuweisen. 5.2 Zuweisung von Analysen an interne Labore Zu Beginn wird eine Excel-Datei ,,analyseplan_XXXX’’ (oder XXXX=folgendes Jahr) mithilfe der Datei csv erstellt, die nur die nötigen Angaben für die Labore enthält und Spalten hinzufügt über Preis, Fristen, Analysemethoden. Eine Spalte ,,possible/mogelijk’’ ist ebenfalls eingefügt, die es den Laboren ermöglicht, sich für die verschiedenen rationalisierten Linien zu bewerben. Die Datei « analyseplan_XXXX » wird anschließend an die 5 internen Labore der FASNK geschickt, die sich nach Art ihrer Spezialisation für die Analysen bewerben können. Das Labor muss die Datei für jede rationalisierte Linie ausfüllen und in allen Spalten ,,possible/möglich’’ angeben, wenn es sich für diese Analysen bewerben will. Innerhalb LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -15/20 von 10 Werktagen muss diese Datei an die Zentralverwaltung zurückgeschickt werden. Diese Datei enthält ebenfalls den Preis der Analysen sowie die Fristen. Die Labore der FASNK müssen in ihrer Antwort den operationellen Plan und den Managementplan des Generaldirektors der GD Labor für das jeweilige Jahr berücksichtigen. Die erhaltenen Dateien jedes FASNK Labors werden « Name des laboratoire_analyseplan_XXXX » genannt. Innerhalb der nächsten 5 Werktage wird eine Versammlung von den verantwortlichen Koordinatoren der Rationalisierung organisiert mit dem Direktor interne Labore und den Managern der 5 FASNK Labore. Die erwähnten Personen müssen anwesend sein. In dieser Versammlung wird entschieden, welche Analysen in den internen Laboren ausgeführt werden. Nach dieser Versammlung wird ein Formular LAB P 509 – F04 erstellt, das alle Analysen auflistet, die von den internen Laboren ausgeführt werden. Dieses Formular LAB P 509 – F04 wird anschließend vom Generaldirektor der Labore. gutgeheißen. 5.3 Preisanfragen der externen Labore Rationalisierte Linien, die Analysen beinhalten, die nicht von internen Laboren durchgeführt werden können, werden in der Excel-Datei « PCXXXX-CPXXXX » (oder PCCP = programme de contrôle/controleprogramma und XXXX = betroffenes Jahr) genannt. Wie weiter unten erklärt wird diese Datei benutzt, um die externen Labore zu bitten, ein Preisangebot zu machen. Mitte November, spätestens am 1. Dezember des laufenden Jahres, werden die externen Labore per Schreiben benachrichtigt, wann ihnen der Analyseplan für das folgende Jahr mithilfe des Formulars LAB P 509 – F02 « plan d’analyse 20XX » übermittelt wird. Dieses ausgefüllte Formular gibt ebenfalls an, wann und um wieviel Uhr Labore, die für die Ausführung von Analysen berücksichtigt werden wollen, spätestens per E-Mail antworten müssen. (mit Hilfe der Instruktion LAB I 509 « Zuweisung von Analysen an Drittlabore im Rahmen des Kontrollprogramms ».) Das Formular LAB P 509 – F01, das mithilfe der Excel-Datei « PCXXXX-CPXXXX » erstellt wurde, wird danach an die zugelassenen externen Labore spätestens am im Formular LAB P 509 – F02 vermerkten Datum geschickt. 5.4 Preisangebote von externen Laboren und Zuweisung von Analysen Die für die Rationalisierung verantwortlichen Koordinatoren berücksichtigen ausschließlich die Preisangebote der externen Labore, die in den festgelegten Fristen eingegangen sind. Sie berücksichtigen außerdem die Beschwerden, die in der ExcelDatei LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -16/20 « overzicht klachten », auf dem Server M:\LABO\QAM-EMAS-OHSAS\QAM\KlachtenPlaintes registriert sind. Mithilfe der Angaben der verschiedenen externen Labore stellen die für die Rationalisierung verantwortlichen Koordinatoren eine Excel-Datei « date_COMPILATIE » zusammen, die die Preisangebote der Labore für die rationalisierten Linien angibt. Die Koordinatoren versammeln sich anschließend, um den externen Laboren für die verschiedenen rationalisierten Linien innerhalb einer maximalen Frist von 10 Werktagen Analysen zuzuweisen. Verschiedene Kriterien werden dabei von ihnen berücksichtigt: Bereitschaft die Proben in den Verteilerzentren, in denen die Proben vom internen Transportdienst der FASNK abgegeben werden, einzusammeln. Vergabe einiger Analysen an nationale Referenzlabore wie es im Rahmen des Vertrags mit der FASNK festgelegt ist (10% der programmierten Analysen) Akkreditierung, Zulassung und Bekanntmachung LOD/LOQ oder gegebenenfalls CCCC Preis (ohne Mwst) Anschließend erstellen die jeweiligen Koordinatoren ein Formular LAB P 509 – F05, welches einen Vorschlag mit Zuweisungen von Analysen an ausgewählte externe Labore enthält für die verschiedenen rationalisierten Linien für NORD und SÜD. Diese Datei enthält ebenfalls den globalen abgeschätzen Preis für den Analyseplan, der den externen Laboren zugewiesen wird. Dieses Dokument wird mit dem Generaldirekor des Labors besprochen und ihm zur Gutheißung vorgelegt. Wenn ein externes Labor für gewisse Analysen ausgewählt wird, aber es für diese nicht akkreditiert ist, muss eine Bekannmachung im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden nach dem Verfahren LAB P 520 «Verfassung einer Bekanntmachung für die Zuweisung von Analysen im Falle von nicht zugelassenen Laboratorien», welches eine oder mehrere Labore für eine bestimmte Dauer bestimmt. 5.5 Verfassung des Formulars LAB P 509 – F06 und Übermittlung an Foodlims Sobald das Formular über Analysen, die von externen Laboren durchgeführt werden, vom Generaldirektor gutgeheißen wurde, wird dieses Formular mit den Analysen, die intern von den Laboren der FASNK (LAB P509 – F04) durchgeführt werden, kompiliert in ein Formular « CPXXXX_date » (LAB P509 –F06) auf dem Server M:\LABO\CONTROLEPROGRAMMA-CONTROLEPLAN-ANALYSEPLAN\PROG-PLAN XXXX. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -17/20 Dieses Formular enthält u.a. die bestimmten Labore pro rationalisierte Linie, den Preis und die Fristen und wird dann an foodlims für die Integration in LIMS übermittelt. 5.6 Informationen für externe Labore über die Analysen, für die sie bestimmt wurden Anfang Januar des laufenden Jahres wird das Formular LAB P 509 - F03 an jedes externe Labor versendet. Es enthält alle Analysen, für die das Labor im Rahmen des Analyseplans ausgewählt wurde. Dieses Formular wird auch auf Intranet und im geschützten Internet gesetzt. Das Formular LAB P 509 - F03 enthält für jedes Labor ein PDF Begleitdokument, welches ein Auszug aus der Excel-Datei mit den Analysen ist. 5.7 Änderung und Erweiterung des Analyseplans des laufenden Jahres Wenn die GD Kontrollpolitik andere Analysen im Laufe des Jahres über CCER programmiert, wird dasselbe Verfahren für die Rationalisierung und Zuweisung von Analysen angewendet. ERWEITERUNG des Analyseplans Wenn die Erweiterung Kombinationen Parameter/Matrix betrifft, die mit Sicherheit von internen Laboren ausgeführt werden können, und schon im vom Generaldirektor gutgeheißenem Formular LAB P 509-F04 beschrieben sind, wird dasselbe Labor erneut ernannt. Der verantwortliche Koordinator informiert den zuständigen Labormanager per Mail mithilfe des Formulars LAB P 509 – F04. Kombinationen Parameter/Matrix, bei denen in der vorherigen Versammlung über die Rationalisierung (siehe Punkt 5.2) entschieden wurde, dass sie nicht von internen Laboren durchgeführt werden können, werden an externe Labore vergeben. Die externen Labore erhalten ein Preisangebot wie in Punkt 5.3 beschrieben und Analysen werden wie in 5.4 beschrieben, zugewiesen. Bei neuen Kombinationen Parameter/Matrix, wird das in 5.2. beschriebene Verfahren eingehalten. Der einzige Unterschied ist, dass die Analysen mithilfe der übermittelten Angaben an die Labore der FASNK zugewiesen werden. (keine Versammlung). Der Generaldirektor oder der Direktor der internen Labore heißt die Zuweisung von Analysen an interne Labore gut. Die Labormanager werden per Mail mithilfe des ausgefüllten Formulars LAB P 509-F04 informiert. Wenn neue Kombinationen Parameter/Matrix internen Laboren nicht zugewiesen werden können, wird das im Punkt 5.3 beschriebene Verfahren befolgt. Basierend auf den erhaltenen Daten wird die Datei « date_COMPILATIE » angepasst sowie die Datei « CPXXXX_date » und FOODLIMS gemäß Punkt 5.5 übermittelt. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -18/20 Bei Erweiterungen heißt der Direktor der externen Labore oder der Generaldirektor das ausgefüllte Fomular LAB P 509 – F05 gut. Nach Gutheißung und wie im Punkt 5.5 beschrieben, wird das Formular LAB 509-F06 erstellt und FOODLIMS übermittelt. LAB P509-F06 wird von den verantwortlichen Koordinatoren auf den neuesten Stand gebracht (d.h. Datum der Gutheißung aus dem LAB P509-F05 oder LAB P509-F06). Das oben beschriebene Verfahren ist in nicht dringenden Fällen anwendbar. Es können jedoch in Notfällen, wenn Anfragen von spezifischen Analysen eintreffen, für die kein zugelassenes Labor besteht, direkte Kontakte aufgenommen werden mit für diese Analysen in Frage kommenden Laboren. In diesem Fall wird eine Anfrage im Schnellverfahren über Entwicklungs- und Validierungsmethoden verfasst. Die rationalisierte(n) Linie(n) können direkt nach Gutheißung des Formulars (LAB P509F05) durch den Genraldirektor der Labore an das Labor vergeben werden ohne ein Preisangebot einzuholen wie es im Punkt 5.3 des vorliegenden Verfahrens beschrieben ist. In diesem Fall wird eine Bekanntmachung im Belgischen Staatsblatt, wie es im Punkt 5.4 dieses Verfahrens beschrieben ist, veröffentlicht. BEMERKUNG: LAB P 509-F04 enthält für jede rationalisierte Linie die Ursprungsangaben (FASNK-Labor, Frist, Preis) wie sie in der ersten Zuweisung von rationalisierten Analysen notiert wurden. Änderungen der Zuweisung, der Frist oder Preise werden nicht in diesem Formular vermerkt, aber im Formular LAB P 509-F06. ÄNDERUNG des Analyseplans Zu diesem Zweck wird LAB P 509-F06 benutzt, wenn die Änderungen das Kontrollprogramm betreffen (d.h. Änderungen der Zuweisung von Analysen für den Rest des Jahres). Das Formular LAB P 509-F06 gibt pro rationalisierte Linie das Datum der Erweiterung/Änderung des Analyseplans an was die Zuweisung an das Labor, den Preis und die Frist betrifft. Die in LAB P 509-F06 vermerkten Erweiterungen/Änderungen werden dem Generaldirektor am Ende jedes laufenden Monates zwecks Gutheißung vorgelegt. Wenn die Änderungen den Kontrollplan betreffen (d.h. der Einfluss betrifft einen Monat), werden diese vom verantwortlichen Koordinator verwaltet. Foodlims wird die vorgeschlagenen Veränderungen implementieren, wenn diese sich auf einen Monat beziehen. LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -19/20 6 6.1 REFERENZEN : VERFAHREN, INSTRUKTIONEN, DOKUMENTE, FORMULARE ODER ANHÄNGENDE LISTEN. Verfahren / Formulare Instruktion LAB I 509 « Zuweisung von Analysen an Drittlabore im Rahmen des Kontrollprogramms“ Verfahren LAB P 520 « Verfassung einer Bekanntmachung für die Zuweisung von Analysen im Falle von nicht zugelassenen Laboren» 7 Anhang Formulare : LAB P 509 – F01 : « Excel-Datei « PCXXXX-CPXXXX » LAB P 509 – F02 : « Mitteilung an die Labore : Analyseplan 20XX ». LAB P 509 - F03 : « Mitteilung an die Labore : Zuweisung von Proben » LAB P 509 – F04 : Excel-Datei « FAVV-labs-analyseplanXXX_compilatie » LAB P 509 – F05 : Excel-Datei « externe-labs-analyseplanXXXX_compilatie » LAB P 509 – F06 : Excel-Datei « CPXXXX_date » LAB P 509 – F07 : Excel-Datei « rationalisationXXXX_problèmes » LAB P 509 Durchführung und Weiterverfolgung des Analyseplans - v.02 -20/20