Zweite Kammer der Generalstaaten 2 Sitzungsjahr 2000

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Zweite Kammer der Generalstaaten
2
Sitzungsjahr 2000-2001
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Großangelegte Maßnahmen zum Abhören moderner
Telekommunikationssysteme
Nr. 1
SCHREIBEN DES MINISTERS DER VERTEIDIGUNG
An den Präsidenten der Zweiten Kammer der Generalstaaten
Den Haag, 19. Januar 2001
Einleitung
Als Anlage erhalten Sie auch im Namen des Ministers der Justiz eine Aufzeichnung
über die technischen und juristischen Aspekte großangelegter Maßnahmen zum
Abhören moderner Telekommunikationssysteme. Diese Aufzeichnung ist das Ergebnis
einer Untersuchung der Regierung. Dabei wurde u. a. auf Berichte des französischen,
des belgischen und des Europäischen Parlaments sowie andere verfügbare freie
Quellen zurückgegriffen.
Das gesellschaftliche und politische Interesse an diesem Thema hat in den
vergangenen Jahre stark zugenommen. Auch durch anhaltende Berichte über das
„Echelon“-Netzwerk wurde die Diskussion erheblich beschleunigt.
In diesem Zusammenhang äußerten sich die Minister der EU für Justiz und innere
Angelegenheiten in ihrer offiziellen Erklärung anlässlich der 2266. EU-Ratstagung
vom 29. Mai 2000 wie folgt: „Auch wenn die Überwachung des Fernmeldeverkehrs
ein wichtiges Instrument bei der Bekämpfung der Kriminalität oder bei der
Verteidigung der nationalen Sicherheit darstellen kann, so kann sie auf keinen Fall zur
Erlangung kommerzieller Vorteile genutzt werden.“
Zu diesem Thema hat das Mitglied der Zweiten Kammer Van Oven schriftliche
Anfragen an den Minister der Justiz gerichtet. In seiner Antwort darauf verwies der
Minister der Justiz auf frühere Antworten auf die parlamentarischen Anfragen
betreffend das Thema „Echelon“ (Anhang Sitzungsberichte II 1999/00, Nr. 1112 und
1308). Darüber hinaus hat die Regierung bezüglich dieses Themas im Zeitraum 19952000 parlamentarische Anfragen der Mitglieder der Zweiten Kammer De Graaf (D66),
Korthals (VVD), Roethof (D66), Bakker (D66), Halsema (GroenLinks), Van Oven
(PvdA) und Wagenaar (PvdR) beantwortet. Die vorgenannten Entwicklungen hatten
zur Folge, dass die Zweite Kammer ein Gespräch am Runden Tisch über diese
Themen organisiert hat.
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Mit Blick auf diese Entwicklungen wurde die beigefügte Aufzeichnung über
großangelegte Maßnahmen zum Abhören moderner Telekommunikationssysteme
ausgearbeitet. Es folgen die wichtigsten Ergebnisse dieser Aufzeichnung.
Technische Aspekte: Anfälligkeit von Telekommunikationssystemen
Moderne Telekommunikationssysteme – öffentliche und nicht öffentliche, nationale
und internationale – sind technisch anfällig für Abhörpraktiken. Diese Anfälligkeit ist
groß bei solchen Systemen, die ganz oder teilweise auf den Äther zurückgreifen.
Daher sollte die Möglichkeit berücksichtigt werden, dass diese Systeme unbemerkt
und aus der Entfernung abgehört werden, und zwar sowohl durch (Satelliten-)
Bodenstationen als auch durch Satelliten. Die Lesbarkeit der so erhaltenen
Informationen ist von der Art ihrer Verschlüsselung abhängig.
Aufgrund des niederländischen Telekommunikationsgesetzes sind Anbieter von
Netzwerken und Dienstleistungen in den Niederlanden gehalten, technische und
organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Personendaten und die Privatsphäre
von Abonnenten und Benutzern zu sichern und zu schützen. Es besteht derzeit kein
ausreichender Grund für die Unterstellung, dass Anbieter diese Kriterien nicht erfüllen
können. Für staatliche Zwecke ist das übliche Schutzniveau jedoch nicht in allen
Fällen ausreichend. Dieses Niveau kann auf Wunsch auf relativ einfache Weise mit
Hilfe der Geheimschrift angehoben werden. In den Niederlanden können auch Bürger
ohne Beschränkungen als zusätzlichen Schutz vor Abhörmaßnahmen
kryptographische Schutzmaßnahmen anwenden. Kein Sicherungsniveau bietet jedoch
eine absolute Garantie gegen Abhörmaßnahmen. Das Schutzniveau der verfügbaren
Geheimschrift kann z. B. durch staatliche Vorschriften beeinflusst werden.
Für die Sicherung besonderer Informationen des Staates sind gezielte, für staatliche
Zwecke entwickelte Schutzmaßregeln erforderlich.
Lage in den Niederlanden: gesetzlicher Rahmen
Die tatsächliche Ausführung der Überwachung und Auswahl nicht kabelgebundener
Telekommunikation für den Militärischen Nachrichtendienst und den Nationalen
Sicherheitsdienst obliegt der Abteilung Verbindungs-Informationen des Militärischen
Nachrichtendienstes (MID). Ermittlungsinstanzen und der Nationale Sicherheitsdienst
(BVD) sind innerhalb der dazu gesetzlich festgelegten Grenzen zum Abhören
kabelgebundener Telekommunikation befugt. Das System der Rechtsvorschriften, das
aus dem Strafgesetzbuch, dem Gesetzvorschlag zu den Nachrichten- und
Sicherheitsdiensten und den Abhörbestimmungen im Telekommunikationsgesetz
besteht, ermöglicht es den Diensten auch künftig, ihre gesetzlichen Aufgaben
auszuführen, schafft nach Ansicht der Regierung gleichzeitig jedoch auch
ausreichende Garantien gegen unbefugtes Eindringen in die Privatsphäre der Bürger.
So werden in dem Gesetzentwurf zu den Nachrichten- und Sicherheitsdiensten die
Befugnisse des Nationalen Sicherheitsdienstes und des Militärischen
Nachrichtendienstes auf diesem Gebiet ausdrücklich erwähnt, und es werden
hinsichtlich des Einsatzes dieser Befugnisse eine Reihe von Grenzen gezogen (u. a.
vorherige Auftragserteilung, Prüfung auf Verhältnismäßigkeit und Subsidiarität).
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Juristische Aspekte: Gerichtsbarkeit und Rechtsschutz
Bei großangelegten Maßnahmen zum Abhören insbesondere des internationalen
Telekommunikationsverkehrs spielt die Frage nach dem Einsatz der nationalen
Gerichtsbarkeit gegenüber dem Völkerrecht eine Rolle. Bei der Beantwortung dieser
Frage neigt man in den Niederlanden derzeit zu der Auffassung, dass das Völkerrecht
der Ausübung der Gerichtsbarkeit im Hinblick auf Handlungen keine Beschränkungen
auferlegen kann, die auf eigenem Hoheitsgebiet oder an einem Ort stattfanden, an dem
andere Länder keine Gerichtsbarkeit besitzen, z. B. auf einem Schiff auf hoher See
oder einem Satelliten im All. Es gibt in den Niederlanden keine Rechtsvorschrift, die
Möglichkeiten dafür bietet, dem Abhören der Telekommunikation in diesem
Zusammenhang entgegenzuwirken. Es steht allerdings fest, dass derartige
Rechtsvorschriften auch nicht realisierbar wären. Der Schutz des
Telekommunikationsgeheimnisses der Bürger sollte u. a. im Abschluss von
Vereinbarungen auf internationaler Ebene gesucht werden, die darauf abzielen sollten,
die darauf ausgerichtet sein sollten, dass Bürger in der Lage sein müssen, sich gegen
unbefugtes Abhören und unbefugte Überwachung zu wehren.
Die juristischen Konsequenzen der vorgenannten Stellungnahmen sollten noch
eingehender erörtert werden. Zu dieser Aufzeichnung wird gesondert ein
Regierungsstandpunkt im Hinblick auf diese Aspekte ausgearbeitet.
Europäische Entwicklungen
Wie in der Einleitung bereits angemerkt, wird die Problematik großangelegter
Abhörmaßnahmen von Telekommunikationssystemen auch im Europäischen
Parlament erörtert. Der Ausschuss für Recht und Bürgerrechte hat die Arbeitsgruppe
„Bewertung wissenschaftlicher und technischer Optionen“ (STOA) ersucht, eine
Studie über dieses Thema auszuarbeiten. Dies führte zu einer Reihe von fünf
Forschungsberichten mit dem Titel „Entwicklung einer Überwachungstechnologie und
Risiken des Missbrauchs wirtschaftlicher Informationen“, die im Oktober 1999
erschienen. Dadurch wurde das Europäische Parlament veranlasst, am 5. Juli 2000
einen nichtständigen Ausschuss einzusetzen, der das „Echelon“-System überprüfen
und feststellen soll, wie es sich gegenüber dem Gemeinschaftsrecht verhält,
insbesondere gegenüber Artikel 286 des EG-Vertrags und den Richtlinien 95/46/EG
und 97/66/EG sowie Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags. Gleichzeitig ist es Aufgabe
des Ausschusses festzustellen, ob die europäische Industrie durch das Abhören von
Telekommunikationssystemen auf weltweiter Ebene gefährdet wird; auch sollte der
Ausschuss nach Möglichkeit Vorschläge für politische und gesetzliche Initiativen
entwickeln.
Abhörpraktiken: Existiert „Echelon“?
Das gesellschaftliche und politische Interesse an dem sog. „Echelon“-Netzwerk ist
groß. Über „Echelon“ besteht jedoch vorläufig noch viel Unklarheit, und viele
Betrachtungsweisen sind daher auch spekulativ. Auch aus diesem Grund haben die
Parlamente Frankreichs und Belgiens und das Europäische Parlament inzwischen
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Untersuchungen über die Existenz, die Art und die Tätigkeiten dieses Netzwerks
durchführen lassen. Der französische und der belgische Forschungsbericht, die im
Oktober 2000 erschienen, gelangten beide aufgrund von Informationen aus freien
Quellen zu der Schlußfolgerung, dass „Echelon“ existiert. Der Nichtständige
Ausschuss des Europäischen Parlaments hat seine Tätigkeit noch nicht abgeschlossen,
wissenschaftliche Voruntersuchungen gelangten jedoch ebenfalls zu der
Schlussfolgerung, dass „Echelon“ existiert. Die Regierung verfügt nicht über eigene,
durch die in Verbindung mit „Echelon“ genannten Regierungen bestätigte
Informationen über die Existenz von „Echelon“, hält dies jedoch aufgrund der nun
vorliegenden Informationen, Untersuchungen und freien Quellen für glaubhaft. Dabei
ist ebenfalls anzumerken, dass nicht nur staatliche Stellen, sondern auch Bürger,
Unternehmen und kriminelle Organisationen derartige Praktiken anwenden können.
Gleichzeitig geht die Regierung aufgrund der vorstehenden Informationen davon aus,
dass auch andere Systeme existieren, die Möglichkeiten besitzen, wie sie „Echelon“
zugeschrieben werden. Daher gelangt die Regierung zu der Schlußfolgerung, dass
großangelegte Maßnahmen zum Abhören moderner Telekommunikationssysteme
nicht nur den mit „Echelon“ in Verbindung gebrachten Ländern vorbehalten sind,
sondern von Ermittlungs-, Sicherheits- und Nachrichtendiensten zahlreicher
Regierungen von Ländern unterschiedlicher politischer Ausrichtung durchgeführt
werden.
Der Minister der Verteidigung
F.H.G. de Grave
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