Merkblatt 10 – Firma / Firmenbuch Begriff Kurzerklärung Firma Der im Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt. Firmenbuch Öffentliches Verzeichnis über dort eingetragene Unternehmen, das von den Firmenbuchgerichten in Form einer Datenbank geführt wird. Ist jemand im Firmenbuch eingetragen, unterliegen seine Geschäfte den Regelungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB) Firmenbuchauszug Schriftliche Information aus dem Firmenbuch über die Eintragungen zu einem bestimmten Unternehmen (Firmenname, Rechtsform, Geschäftssitz, Gesellschafter u. a.) Gegen Entgelt kann jeder einen Firmenbuchauszug anfordern und somit in das Firmenbuch Einsicht nehmen (Firmenbuchauszug) Vorschriften für die Zusammensetzung des Firmennamens Der Firmenname muss Kennzeichnungskraft für das Unternehmen haben (also etwas über das Unternehmen aussagen) sich deutlich von anderen, bestehenden Firmen unterscheiden (insbesondere, wenn diese am selben Ort bestehen) Zulässig sind: Namensfirmen (Im Firmennamen scheint nur der Name eines oder mehrerer Gesellschafter auf) Sachfirmen (Im Firmennamen scheint der Tätigkeitsbericht auf) Fantasienamen (sofern es nicht unaussprechbare oder sinnlose Buchstabenkombinationen sind) Verboten sind alle Firmennamen, die irreführend sind bezüglich der geschäftlichen Verhältnisse (z.B. über Eigentümer, Haftung, Wirkungskreis) die zu allgemein gehalten sind (z.B. reine Branchenbezeichnungen) bei welchen die Rechts- bzw. Gesellschaftsform fehlt (KG, GmbH usw.) Die Eintragungen werden durch das Firmenbuchgericht geprüft. Unternehmen lt. Unternehmensgesetzbuch UGB Jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher Tätigkeit (im Gegensatz zum Gewerberecht keine Gewinnabsicht als Voraussetzung), freiwillig kann sich jeder UN ins Firmenbuch eintragen lassen Wer ist im Firmenbuch eingetragen zwingende Eintragung für: Einzelunternehmer, deren Umsatz € 400.000,-- übersteigt (e.U) Personengesellschaften (OG, KG) Unternehmer aufgrund der Rechtsform (AG, GmbH, Genossenschaften, Europäische Gesellschaft / Societas Europaea SE) freiwillige Eintragung: andere Einzelunternehmer – tragen dann auch den Zusatz e.U. Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte) Veröffentlichung Nach Eintragung eines Unternehmens im Firmenbuch, wird die Eintragung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Damit gilt die Eintragung als „jedermann bekannt“ gegeben.