merkblatt_10_firma_firmenbuch

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Merkblatt 10 – Firma / Firmenbuch
Begriff
Kurzerklärung
Firma
Der im Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers, unter dem er
seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt.
Firmenbuch
Öffentliches Verzeichnis über dort eingetragene Unternehmen, das von den
Firmenbuchgerichten in Form einer Datenbank geführt wird.
Ist jemand im Firmenbuch eingetragen, unterliegen seine Geschäfte den
Regelungen des Unternehmensgesetzbuchs (UGB)
Firmenbuchauszug
Schriftliche Information aus dem Firmenbuch über die Eintragungen zu einem
bestimmten Unternehmen (Firmenname, Rechtsform, Geschäftssitz, Gesellschafter u. a.)
Gegen Entgelt kann jeder einen Firmenbuchauszug anfordern und somit in
das Firmenbuch Einsicht nehmen (Firmenbuchauszug)
Vorschriften für die
Zusammensetzung
des Firmennamens
Der Firmenname muss
 Kennzeichnungskraft für das Unternehmen haben (also etwas über
das Unternehmen aussagen)
 sich deutlich von anderen, bestehenden Firmen unterscheiden
(insbesondere, wenn diese am selben Ort bestehen)
Zulässig sind:
 Namensfirmen (Im Firmennamen scheint nur der Name eines oder
mehrerer Gesellschafter auf)
 Sachfirmen (Im Firmennamen scheint der Tätigkeitsbericht auf)
 Fantasienamen (sofern es nicht unaussprechbare oder sinnlose
Buchstabenkombinationen sind)
Verboten sind alle Firmennamen,
 die irreführend sind bezüglich der geschäftlichen Verhältnisse (z.B.
über Eigentümer, Haftung, Wirkungskreis)
 die zu allgemein gehalten sind (z.B. reine Branchenbezeichnungen)
 bei welchen die Rechts- bzw. Gesellschaftsform fehlt (KG, GmbH
usw.)
Die Eintragungen werden durch das Firmenbuchgericht geprüft.
Unternehmen lt.
Unternehmensgesetzbuch UGB
Jede auf Dauer angelegte Organisation selbstständiger, wirtschaftlicher
Tätigkeit (im Gegensatz zum Gewerberecht keine Gewinnabsicht als Voraussetzung), freiwillig kann sich jeder UN ins Firmenbuch eintragen lassen
Wer ist im
Firmenbuch
eingetragen
zwingende Eintragung für:
 Einzelunternehmer, deren Umsatz € 400.000,-- übersteigt (e.U)
 Personengesellschaften (OG, KG)
 Unternehmer aufgrund der Rechtsform (AG, GmbH,
Genossenschaften, Europäische Gesellschaft / Societas Europaea
SE)
freiwillige Eintragung:
 andere Einzelunternehmer – tragen dann auch den Zusatz e.U.
 Freiberufler (Ärzte, Rechtsanwälte)
Veröffentlichung
Nach Eintragung eines Unternehmens im Firmenbuch, wird die Eintragung im
Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht. Damit gilt die Eintragung als
„jedermann bekannt“ gegeben.
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