1. Jahrgang Kaufvertrag Beim Kaufvertrag kommen Verkäufer und Käufer überein, eine Sache gegen Geld zu tauschen. Was ist der Kaufvertrag und wie kommt er zustande? Der Kaufvertrag ist ein zweiseitiges, verbindliches Rechtsgeschäft. Er kommt durch Einigung zwischen dem Anbietenden und dem Nachfragenden über Ware und Preis zustande. Werkvertrag Der „Werkunternehmer“ verpflichtet sich, ein bestimmtes Werk für den „Werkbesteller“ zu erbringen. Er erhält das Entgelt nur, wenn er die Leistung laut Vertrag erstellt. Arbeitsvertrag Sozialversicherungsrecht und Privatrecht sind zu berücksichtigen Dienstvertrag: Dienstnehmer verpflichtet sich für bestimmte oder unbestimmte Zeit, Dienstleistungen für den Dienstgeber zu erbringen. Dienstnehmer schuldet nur das „Bemühen“, aber nicht den Erfolg. Freier Dienstvertrag: ist ein Begriff des Sozialversicherungsrechtes. Freie Dienstnehmer erfüllt die Aufgabe persönlich, kann sich jedoch vertreten lassen. Freie Dienstnehmer muss für die Versteuerung seiner Einkünfte selbst sorgen. Miet- und Pachtverträge: Mietvertrag: Vermieter überlässt dem Mieter gegen Entgelt eine Sache zum Gebrauch. Pachtvertrag: Verpächter überlässt dem Pächter eine Sache und deren Ertrag zum Gebrauch. Rechtliche Bedingungen RECHTLICHE BEDINGUNGEN FÜR DAS ZUSTANDEKOMMEN VON KAUFVERTRÄGEN Übereinstimmende Willenserklärung Möglichkeit des Geschäfts Geschäftsfähigkeit der Partner Erlaubtheit Freiwilligkeit Übereinstimmende Willenserklärung Solange die Willenserklärung nicht übereinstimmen, ist der Vertrag nicht abgeschlossen. Sie kann in verschiedenen Formen zustande kommen: Übereinstimmende Willenserklärung ausdrücklich mündlich Schlüssige Handlungen Stillschweigend Nur in besonderen Fällen schriftlich Elektronisch (online) Seite 1 Zwischen Privaten und Unternehmen herrscht der mündliche Kaufabschluss vor. Auch der Kaufabschluss durch schlüssige Handlungen ist häufig. Mündliche Kaufabschlüsse kommen jedoch auch zwischen Unternehmern häufig vor. Bei größeren Geschäften ist jedoch zwischen Unternehmen der schriftliche Kaufabschluss die Regel. Stillschweigen gilt meist nicht als Zustimmung. Es kann jedoch unter Unternehmen durch Stillschweigen zum Abschluss kommen. Geschäftsfähigkeit Voll Geschäftsfähig ab 18 Jahren. Mündige Minderjährige (14-18 Jahre) können über Taschengeld selbst verfügen. Möglichkeit des Geschäftes Geschäfte die unmöglich oder sinnlos sind, sind ungültig. z.B. Grundstück am Mars verkaufen. Erlaubtheit Das Geschäft darf nicht gegen Rechtsvorschriften oder gegen die guten Sitten verstoßen. Freiwilligkeit Das Geschäft darf nicht durch Zwang oder Furcht herbeigeführt werden. Sonst kommt es zwar zustande, kann aber vom Gezwungenen/Bedrohten gerichtlich angefochten werden. Gesetzliche Grundlagen GESETZLICHE GRUNDLAGEN BEIM KAUFVERTRAG Käufer und/oder Verkäufer sind Kaufmann lt. UGB, Käufer ist kein Konsument Verkäufer ist Unternehmer, Käufer ist Privater („Konsument“) Käufer und Verkäufer sind Private (bzw. nur der Käufer ist Unternehmer – selten) Usancen Unternehmergesetzbuch (UGB) Konsumentenschutzgesetz (KSchG) Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) Im E-Commerce zusätzlich: E-Commerce-Gesetz (ECG) Die Regelungen können sein: Nachgiebig: d.h. die Verkaufspartner können sie einvernehmlich abändern oder Zwingend: d.h. sie können vertraglich nicht abgeändert werden. Seite 2 Gesetzliche Bestandteile des Kaufvertrages Wer verkauft? – Verkäufer Wer kauft? – Käufer Was wird gekauft? – Warenart, Qualität Wie viel wird gekauft? – Menge Zu welchem Preis wird gekauft? – Preis Weitere regelmäßige Bestandteile sind: Lieferbedingungen: Wann wird geliefert? – Lieferzeit Wo wird geliefert? – Lieferort Wer trägt die Kosten der Lieferung? – Kostenübergang Wer trägt das Risiko der Lieferung – Risikoübergang, Kosten bei Transportschäden Zahlungsbedingungen: Wann wird gezahlt? – Zahlungszeit Wo wird gezahlt? – Zahlungsort Wie wird gezahlt? – Art der Zahlung Fallweise kann noch geregelt werden: Verpackung: Wie muss die Ware verpackt werden? Muss die Verpackung vom Käufer gesondert bezahlt werden? Transport: Wie soll die Ware transportiert werden (Eisenbahn, LKW)? Nebenleistungen: Wer montiert bzw. trägt die Kosten für die Montage? Wer schult ein? Besteht ein Umtauschrecht? Gewährleistung und Garantie: Wie lange haftet der Verkäufer für Schäden? Für welche Schäden wird überhaupt gehaftet? Die Angabe der Warenart („Die Qualität“) In welcher Form die Qualität im Kaufvertrag festgelegt wird, hängt im Wesentlichen davon ab, ob es sich um „vertretbare“ oder um „nicht vertretbare“ Waren handelt. Vertretbar sind Waren, bei welchen Alle Ausführungen (jedes Stück) gleiche Merkmale haben oder Alle Teile der Ware die gleichen Eigenschaften haben wie die gesamte Ware Nicht Vertretbare… …Waren können nur nach Besichtigung oder nach einer sehr genauen Beschreibung und Abbildung gekauft werden. Meistens gehen Käufer und Verkäufer davon aus, dass die Waren mehr oder minder gleichartig („vertretbar“) sind. Seite 3 Qualitätsfestlegung und Übersicht und Erklärungen Sonderregelungen Qualitätsfestlegung im Kaufvertrag Nicht vertretbare („nicht fungible“) Ware Besichtigung Beschreibung Abbildung vertretbare („fungible“) Ware Muster, Proben Marken Typen, Normen, Handelsklassen Besichtigung der Ware: Besichtigt werden müssen vor allem gebrauchte Waren oder Waren mit kleinen Fehlern (z.B. Gebrauchtwagen). Häufig wird auch nicht die Ware selbst besichtigt, sondern eine Ware gleicher Marke, gleicher Type. Beschreibung und Abbildung Rationale Beschreibung: Beschrieben werden zahlenmäßig erfassbare Merkmale. Irrationale Beschreibung: Beschrieben werden Eigenschaften, die zahlenmäßig nicht erfasst werden können. Abbildungen ergänzen die Qualitätsbeschreibung. Muster und Proben: Muster (Proben) sind vergleichbare Ausführungen oder Teilmengen einer Ware, aus denen man die Qualität anderer Ausführungen oder der Gesamtmenge erkennen kann. Marken: Unter Marken werden die besonderen Zeichen verstanden, die dazu dienen, zum Handelsverkehr bestimmte Erzeugnisse und Waren von anderen gleichartigen Erzeugnissen und Waren zu unterscheiden. Markenschutz: In Österreich: Eintragung in das Markenregister – Schutzfrist 10 Jahre, Verlängerung über Antrag International: Eintragung in das internationale Markenregister in Genf - Schutzfrist 20 Jahre, Verlängerung über Antrag Arten von Marken: Wort- bzw. Zahlenmarken Bildmarken Kombinierte Marken Typen, Normen, Handelsklassen Durch Typen, Normen, Handelsklassen wird versucht, lange und umständliche Beschreibungen auf eine kurze und einheitliche Form zu bringen. Seite 4 Typen: Typen sind Vereinheitlichungen der Endprodukte industrieller Erzeugnisse. Normen: Normen sind Richtlinien aller Art, die insbesondere die Vereinheitlichung von Begriffen, Formen, Eigenschaften, Abmessungen, Lieferbedingungen usw. bezwecken. Handelsklassen: Handelsklassen legen vor allem im Einzelhandel die Qualität von Lebensmitteln eindeutig fest. Sonderregelungen der Qualität: Kauf in Bausch und Bogen: Der Käufer übernimmt die Ware ohne Rücksicht auf etwaige Fehler. Der Verkäufer haftet für keine bestimmte Qualität. Spezifikationskauf: Es wird im Kaufvertrag zunächst nur die Gattung der zu liefernden Ware festgelegt. Dem Käufer steht das Recht zu, innerhalb vertraglich vereinbarter Fristen die Qualität näher zu bestimmen. Mengenfestlegung Die Angabe der Menge (der „Quantität“) Die Maßgrößen – Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung - Längenmaße Schwermaße, Gewichte Flächenmaße Körpermaße Hohlmaße Stückzahlen Verpackungseinheiten Maßsysteme Die Mengenangabe im Kaufvertrag: Verträge mit genauer Mengenangabe: Die bestellte Menge muss mit der gelieferten Menge übereinstimmen. Eine Abweichung bedarf der Zustimmung beider Partner. Verträge mit ungefährer Mengenangabe „Zirka-Verträge“ berechtigen den Verkäufer, einen bestimmten Prozentsatz mehr oder weniger zu liefern. Die mögliche Abweichung wird entweder im Vertrag festgelegt (z.B. „2 % mehr oder weniger“) oder ist durch Usancen geregelt. Verträge ohne Mengenangabe Der Käufer hat in der Regel die Ware vorher besichtigt und besitzt einen ungefähren Überblick über die Gesamtmenge Die Berücksichtigung der Verpackung bei der Mengenangabe: Bruttogewicht („Btto“, „Rohgewicht“) = Gewicht samt der Verpackung Tara („Ta“, „Verpackungsgewicht“) = Gewicht der Verpackung Nettogewicht („Ntto“, „Reingewicht“) = Gewicht der Ware ohne Verpackung Seite 5 Gewichtsabzüge: Draufgabe: Zur vertraglichen zu liefernden und zu zahlenden Menge wird eine nicht berechnete Zugabe gegeben. (z.B. 10 Stück bestellt und bezahlt – geliefert werden 11 Stück) Dreingabe: Geliefert wird die vertraglich vereinbarte Menge. In Rechnung gestellt wird jedoch eine geringere Menge. (z.B. 10 Stück bestellt – geliefert werden 10 –bezahlt werden nur 9) Preisfestlegung und u.a. Skonto und Rabatt unterscheiden und berechnen Der Preis ist der in Geld ausgedrückte Tauschwert eines Wirtschaftsgutes. Die Preisfestsetzung im Kaufvertrag: Verträge mit festem Preis Verträge mit freibleibendem Preis Skonto Der Skonto ist ein Preisabzug für Zahlungen vor dem vereinbarten Zahlungstermin. Jahresverzinsung: Skonto in % Zahlungsziel in Tagen – Kassafrist in Tagen * 365 Gründe für die Gewährung des Skontos: Zinsvergütung – Verkäufer erhält sein Geld früher, erspart sich dadurch Kreditzinsen und kann das Geld wieder gewinnbringend anlegen Risikoprämie – zahlt der Käufer sofort fällt das Risiko, dass er gar nicht oder nur schleppend zahlt weg („Dubiosenrisiko“ fällt weg) Verwaltungsvergütung – zahlt der Käufer früher erspart sich der Verkäufer Verwaltungskosten und etwaige Mahnungen Rabatt Rabatte sind Preisnachlässe, die ohne Rücksicht auf den Zahlungszeitraum aus verschiedenen Gründen gewährt werden. Solche Gründe können sein: Mengenrabatt Treuerabatt: Für Kunden, die eine bestimmte Ware nur bei einem Lieferanten beziehen. Liefer- und Zahlungsbedingungen Lieferbedingungen Erfüllungszeit der Lieferung, Erfüllungsort der Lieferung und Kostenübergang sind geregelt durch: Vertrag, Usancen (z.B.: Kaufvertragsklausel), Gesetz Erfüllungszeit der Lieferung Seite 6 Ist jener Zeitpunkt/Zeitabschnitt, zu welchem der Verkäufer die Ware am Erfüllungsort zu übergeben hat. Keine Vereinbarung - Sofortige Lieferung Mögliche Vereinbarung - Sofortige Lieferung („Promptgeschäft“) Spätere Lieferung („Termingeschäft“) gewöhnliches Termingeschäft (innerhalb von 60 Tagen, Ende April) Fixgeschäft (Lieferung am 30. April fix) Erfüllungsort der Lieferung Ist jener Ort, an dem der Verkäufer dem Käufer die Ware zur vereinbarten Zeit und in der vereinbarten Menge und Qualität übergeben muss. Die Übergabe kann erfolgen: - körperlich - elektronisch - symbolisch (Papiere werden übergeben) Kostenübergang Wird der Kostenübergang nicht gesondert vereinbart, so trägt der Verkäufer alle Kosten (Transport, Lagerkosten, Versicherungskosten) bis zur Übergabe am Erfüllungsort. Kaufvertragsklauseln („Preisklauseln“) Kaufvertragsklauseln sind Kurzformulierungen zur Regelung der Lieferbedingungen. Klauseln im Kaufvertrag Risiko- und Kostenübergang an einem Ort - Näher beim Verkäufer > „ab“ (ab Lager, ab Station) - Näher beim Käufer > „frei“ (frei Lager, frei Haus) Risiko- und Kostenübergang an verschiedenen Orten - „frachtfrei“ Eigentums- und Risikoübergang: bei Übergabe an den ersten Frachtführer Kostenübergang: beim genannten Ort (frachtfrei Käufers Lager) Zahlungsbedingungen Erfüllungsort der Zahlung Ist jener Ort, an welchem der Käufer Zahlung zu leisten hat. Nach österreichischem Recht gilt: Zahlungsort ist der Wohnort/Geschäftssitz des Käufers Geldschulden sind Schickschulden (Schuldner zahlt Überweisungskosten) zu beachten: Ist der Käufer Konsument, muss eine Abänderung bereits im Kaufvertrag enthalten sein. Ist der Käufer Kaufmann, so kann die Klausel auch auf der Rechnung Erfüllungszeit der Zahlung Vorauszahlung (vor der Lieferung) Prompte Zahlung (bei Lieferung, bei Rechnungserhalt) Spätere Zahlung „Kauf auf Ziel“ (nach der Lieferung Sonderformen: Anzahlung, Ratenzahlung… Verpackung Seite 7 Die Funktionen der Verpackung Schutz der Ware Erhöhung der Transport- und Lagerfähigkeit Erhöhung der Verkaufsfähigkeit Schriftverkehrt (Anfrage, Angebot, Bestellung, Mängelrüge) erstellen und Bestandteile nennen können Anfrage - Bestandteile: Betreff Anlass des Schreibens Eigenes Anliegen Begründung Erwartete Reaktion Mögliche Folgen Grußformel Angebot – Bestandteile Betreff Anlass des Schreibens Eigenes Anliegen (Eigenes Angebot oder Antwort auf die Anfrage des Geschäftspartners) Begründung Erwartete Reaktion Mögliche Folgen Angebot nach dem Grund der Erstellung unverlangtes Angebot verlangtes Angebot nach Bindung bindendes Angebot mit gesetzlicher Bindungsdauer freibleibendes Angebot angebotsähnliche Form mit spezifischer Bindungsdauer „befristetes Angebot“ Bestellung innerhalb der Bindungsfrist führt zum Kaufvertrag Unverlangtes und verlangtes Angebot Es liegtkeine Anfrage des Käufers (Sonderangebot, neue Modelle). Bindendes Angebot Ein Angebot gilt als bindend, wenn es von einer bestimmten Person an eine bestimmte Person gerichtet ist inhaltlich ausreichen bestimmt ist eindeutig zum Ausdruck bringt, dass der Offerent verkaufswillig ist keine Hinweise auf freibleibendes Angebot („solange der Vorrat reicht) Freibleibendes Angebot Seite 8 Ein freibleibendes Angebot wird erstellt, wenn sich der Anbietende nicht binden will. Dies wird durch eine „Freizeichnungsklausel“ erreicht. Angebotsähnliche Form Immer wenn ein Merkmal eines Angebots fehlt, handelt es sich nur um angebotsähnliche Formen, die den „Anbietenden“ auf keinen Fall binde Bindungsdauer von Angeboten im Angebot angegeben im Angebot nicht angegeben Es gilt die angegebene Bindungsdauer Gesetzliche Bindungsdauer Bestellung – Bestandteile Anlass des Schreibens Eigenes Anliegen Begründung Erwartete Reaktion Mögliche Folgen Lieferschein – Bestandteile Angebot unter Anwesenden (mündlich. telefonisch) Angebote unter Abwesenheit (per E-mail, Fax, Brief) keine Überlegungsfrist doppelte Beförderungszeit und angemessene Überlegungsfrist keine vorhanden Beispiel für eine Anfrage Sehr geehrte ….. Wir ersuchen Sie uns ein Angebot für folgenden Artikel zu erstellen: oder: Wir beabsichtigen den Kauf von 20 Aktenvernichtern mit einer Schnittleistung von 8 bis 10 Blatt pro Durchgang und einer Schnittbreite von 3 mm. Bitte erstellen Sie uns ein Angebot mit Ihren günstigsten Preisen für prompte Lieferung frei unser Materiallager Neulengbach-Nord, Schwartzweg 25. Wir bezahlen üblicherweise unsere Rechnungen unter Abzug von 3 % Skonto innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Rechnung. Mit freundlichen Grüßen Seite 9 Beispiel für ein Angebot Sehr geehrte ….. Wir danken für Ihre Anfrage vom …. und unterbreiten Ihen folgendes Angebot: Artikel Nr. Bezeichnung Stück Preis pro Stück (exkl. Ust) LiefeLieferbedingungen: z.B. frei Haus, ab Werk, ab Bahnhof Zahlungsbedingungen: z.B. 2 % Skonto innerhalb von 10 Tagen oder 30 Tage netto Kassa ev. einen Mengenrabatt anführen wenn verlangt wird. Wir freuen uns auf eine baldige Bestellung. Mit freundlichen Grüßen Beispiel für eine Bestellung Sehr geehrte ….. Wir bestellen auf Grund Ihrer Preisliste, Ihres Angebotes vom …. Stück Artikel Bestellnummer Preis pro Stück Lieferbedingungen: z.B. Die Lieferungen muss bis spätestens …. erfolgen. Angaben zur Bezahlung: z.B. Ihre Rechnung werden wir innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt abzüglich 3 % Skonto begleichen. Mit freundlichen Grüßen Beispiel für eine Mängelrüge Sehr geehrte …. Bei der Übernahme der Waren mussten wir leider festestellen, dass … Heute erhielten wir die bestellten …. Seite 10 Wir mussten leider festestellen dass, …. Fehler haben / defekt sind / nicht richtig funktionieren. Angabe von Lösungen: z.B. Bitte liefern Sie uns für die schadhaften Waren sofort Ersatz, da wir diese nicht verkaufen können. Wir könnten diese Waren als 2. Wahl verkaufen, sie müssten uns allerdings einen Preisnachlass von … % gewähren. Wir ersuchen um sofortige Nachlieferung und um Zusendung einer Gutschrift bzw. einer korrigierten Rechnung. Mit freundlichen Grüßen Rechnung – Bestandteile Gesetzliche Bestandteile der Faktura Rechnung über € 150,- (inkl. USt) „Kleinbetragsrechung“ Rechnung über € 150,- (inkl. USt) 1. Verkäufer (Name und Anschrift) 1. Verkäufer 2. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID) des Verkäufers 2. kann entfallen 3. Käufer (Name und Anschrift) 3. kann entfallen 4. Fortlaufende Rechnungsnummer 4. kann entfallen 5. Ausstellungsdatum der Rechnung 5. kann entfallen 6. Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung (Lieferdatum) 6. Tag bzw. Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung (Lieferdatum) 7. Menge und Bezeichnung der Ware oder der sonstigen Leistung 7. Menge und Bezeichnung der Ware oder der sonstigen Leistung 8. Entgelt ohne USt (Währung anführen) 8. Endbetrag der Rechnung (einschl. USt) 9. Umsatzsteuer (oder Hinweis auf Steuerbefreiung) 9. Angabe des Steuersatzes 10. Steuerbetrag 10. kann entfallen Seite 11 Überblick über die Vertragswidrigkeiten geben und erklären und anwenden können ARTEN DER M ÄNGEL Nach der Erkennbarkeit offene Mängel geheime Mängel arglistig verschwiegen Nach der Bedeutung Wesentliche Mängel Unwesentliche Mängel Nach der Behebbarkeit Behebbare Mängel Unbehebbare Mängel Nicht arglistig verschwiegen Offene Mängel: Mängel, die offenkundig sind, oder bei sachgemäßer Untersuchung deren Eintreffen feststellbar sind(z.B. zersprungener Spiegel) Geheime Mängel: Mängel, die auch bei sachgemäßer Untersuchung nicht sichtbar sind (z.B. Thermostat des Backrohrs funktioniert nicht). Arglistig verschwiegene Mängel: Mängel sind dem Verkäufer bekannt, wurden aber verschwiegen (Auto wurde als unfallsicher verkauft – Verkäufer wusste aber dass es schon einen Mangel am Fahrgestell hat) Wesentliche Mängel: hindern den ordentlichen Gebrauch der Ware (Regenmäntel die unter Sonneneinstrahlung schmelzen) Unwesentliche Mängel: hindern den ordentlichen Gebrauch der Ware nicht (z.B. Lackschäden beim Auto). Behebbare Mängel: können beseitigt werden (z.B. wackeliges Stuhlbein). Unbehebbare Mängel: können nicht beseitigt werden (z.B. mangelnde Belastbarkeit von Stahlseilen). Feststellung und Bekanntgabe der Mängel: Mängel beim Handelskauf: ist es für Käufer und Verkäufer ein Handelskauf, muss die Prüfung der Ware unverzüglich erfolgen, offene Mängel müssen sofort nach Übernahme festgestellt und gemeldet werden, geheime Mängel sofort nach ihrer Feststellung, Mitteilung erfolgt über die Mängelrüge Seite 12 Gewährleistung und Garantie: Gewährleistung: Darunter versteht man die Haftung des Verkäufers, für Mängel die bereits bei der Übergabe der Sache bestanden. Garantie: Der Verkäufer gewährt eine über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantie. Er verpflichtet sich auch Mängel zu beheben die durch den ordnungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers: 3 Arten für die Behebung von Mängeln: - Verbesserung (Austausch, Nachlieferung, Reparatur) - Preisminderung - Wandlung (Rücktritt) Der Verkäufer hat zunächst das Recht zur Verbesserung, wenn die Verbesserung nicht gelingt oder unmöglich ist, kann der Käufer Preisminderung oder Rücktritt verlangen. Lieferverzug Eintritt des Lieferverzugs und dessen Rechtsfolgen: Zuerst muss man zwischen einem gewöhnlichen Zeitgeschäft und einem Fixgeschäft unterscheiden meist handelt es sich um ein gewöhnliches Zeitgeschäft. Käufer muss den säumigen Verkäufer in Verzug setzen (Mahnung senden) ihm eine angemessene Nachfrist zur Erfüllung setzen (so setzen, dass es dem Verkäufer möglich ist doch noch zu liefern) Rechtsfolgen bei Nichterfüllung androhen Dadurch wird aus dem gewöhnlichen Zeitgeschäft ein Fixgeschäft. Bei einem Fixgeschäft treten die Rechtsfolgen ohne weitere Mahnung sofort bei Überschreiten der Lieferfrist ein. Die rechtlichen Möglichkeiten des Käufers bei Lieferverzug: Liefert der Verkäufer bei einem Fixgeschäft nicht bzw. wird die Nachfrist bei einem gewöhnlichen Zeitgeschäft überschritten, hat der Käufer folgende Möglichkeiten: Rücktritt vom Vertrag Bestehen auf nachträgliche Lieferung Schadensersatzforderungen Seite 13 Zahlungsverzug Eintritt des Zahlungsverzuges: Gewöhnliche Verkäufe haben keinen fixen Zahlungstermin Es muss daher gemahnt und eine Nachfrist gesetzt werden, danach Rechtsfolgen Nur wenn ein fixer Zahlungstermin ausdrücklich vereinbart wurde, treten die Rechtsfolgen sofort bei Terminüberschreitung ein. Rechtsfolgen beim Zahlungsverzug Erst nach Ablauf der Nachfrist (Ausnahme: fixer Zahlungstermin) Laut Vereinbarung (üblich) * im Rahmen des Einzelvertrags * im Rahmen der AGB als Vertragsbestandteil Keine Vereinbarung (selten) Handelskauf Basiszinssatz der OeNB + 8 % kein Handelskauf 4 % Verzugszinsen laut ABGB Höhere Zinsen und Kosten können bei Schadennachweis verlangt werden, wenn der Schuldner ein Verschulden trifft (z.B. Kreditkosten, Rechtsanwaltkosten). Vereinbarte Verzugszinsen dürfen die „Wuchergrenze“ nicht überschreiten. Seite 14