Formular - Land Tirol

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Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaft und Arbeit
Heiliggeiststraße 7-9
6020 Innsbruck
FÖRDERUNGSANSUCHEN
FÖRDERUNG VON GEMEINDEN ZUR ERRICHTUNG
PASSIVER BREITBAND-INFRASTRUKTUREN
1.1. Name des/der FörderungswerberIn (inkl. Adresse, Postleitzahl, Ort):
Telefon:
E-mail:
Telefax:
Homepage:
1.2. Projektstandort:
1.3. Ansprechperson(en) für das Projekt:
Telefon:
Telefax:
E-mail:
2.1. Projektbezeichnung:
2.2. Investitionsvorhaben (Projektkurzbeschreibung):
2.3. Investitionszeitraum:
Beginn der Investition:
Ende der Investition:
3.1. Markterkundung:
Eine Markterkundung über die geplanten Breitband-Ausbauvorhaben
von Netzbetreibern in den kommenden 3 Jahren wurde durchgeführt:
ja
nein
3.2. Zusammenhang mit weiteren Projekten/Aktivitäten (falls relevant):
4.1. Vorsteuerabzugsberechtigung:
Vorsteuerabzugsberechtigt
ja
nein
Die nachstehenden Kosten beinhalten die Umsatz-/Mehrwertsteuer
ja
nein
4.2. Projektkosten-Kalkulation:
Kosten für Beratungsleistungen
Detailplanung und Projektmanagement
Kosten für Tiefbauarbeiten (z.B. Grabungsarbeiten inkl. Wiederherstellung)
Kosten für Leerverrohrung inkl. Verlegung
Kosten für Glasfaserkabel inkl. Einblasen und Spleiße
Kosten für Faserverteiler inkl. deren Einbau
Kosten für passive Einrichtungen für Ortszentralen
Gemeinde-Eigenleistungen (z.B. Bauhof)
Einmalkosten für Dienstbarkeiten und Entschädigungsleistungen
Kosten für den Kauf von bestehenden passiven Breitband-Infrastrukturen
(z.B. Rohrsegmentierung, Abgeltung von Nutzungsrechten)
Einmalkosten für die Nutzung von bestehenden passiven BreitbandInfrastrukturen (z.B. Rohrsegmentierung, Abgeltung von Nutzungsrechten)
Summe Projektkosten
4.3. Finanzierungsplanung:
Eigenmittel
Fremdmittel
(ab € 200.000,- ist eine Finanzierungszusage der kreditgewährenden Einrichtung erforderlich)
Gesamt-Förderbedarf
Förderungen beantragt bei:

Land Tirol Abteilung Wirtschaft und Arbeit:

Land Tirol Abteilung Gemeinden:
 Sonstige Förderstellen:
4.4. Bisherige De-minimis Förderungen:
Hat der/die FörderungswerberIn im laufenden Steuerjahr sowie in den beiden
vergangenen Steuerjahren bereits De-minimis Beihilfen erhalten?
Förderungsstelle
Art der Förderung
ja
nein
Höhe der Förderung (Barwert)
4.5. Bankverbindung:
IBAN:
BIC:
Kreditinstitut:
Der/die FörderungswerberIn versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben und erklärt,
die Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol verbindlich zur Kenntnis genommen zu haben
(abrufbar unter http://www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-und-tourismus/wirtschaftsfoerderung/downloads/) Er/Sie
erklärt sich zu weiteren Auskünften bereit und ist sich bewusst, dass der Antrag erst nach Vorliegen sämtlicher
benötigter Unterlagen bearbeitet werden kann. Unrichtige Angaben haben die Rückforderung der Förderung zur
Folge.
Der/die FörderungswerberIn ist verpflichtet, alle Ereignisse, die die Durchführung der geförderten Projekte
verzögern oder unmöglich machen, dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Arbeit,
unverzüglich mitzuteilen. Weiters sind alle Umstände, die eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen
oder vereinbarten Auflagen bzw. Bedingungen bewirken können, unverzüglich anzuzeigen.
Die gegenständliche Förderung kann in Form einer De-minimis Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der
Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die
Arbeitsweise
der
Europäischen
Union
auf
De-minimis-Beihilfen
(ABl.
L
352/1),
(http://eur-
lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:352:0001:0008:DE:PDF) gewährt werden. In diesem Fall
darf der Förderbarwert, den der/die Förderungswerber/in innerhalb von drei Steuerjahren (laufendes Steuerjahr
sowie die beiden vergangenen Steuerjahre) erhält, den absoluten Höchstbetrag (De-minimis Schwellenwert) von
€ 200.000,-- nicht übersteigen. In diesem Zusammenhang ist der/die Förderungsnehmer/in verpflichtet, im
Förderungsantrag entsprechende Angaben über beabsichtigte, laufende und/oder erledigte Ansuchen im Rahmen
anderer Bundes-, Landes- und/oder kommunalen Förderungsaktionen, die als "De-minimis-Beihilfe" gekennzeichnet
sind, bekannt zu geben.
Der/die FörderungswerberIn erteilt hiermit dem Amt der Tiroler Landesregierung die Zustimmung, dass
1. Identifikationsdaten, projektbezogene Daten, Förderungsbetrag und Freigabedatum sowie Unternehmens-,
Auszahlungs- und Genehmigungsdaten zum Zwecke der Durchführung des Förderungsverfahrens verarbeitet
und zum Zwecke der Administration und der Vermeidung von Doppelförderungen an andere mit dem Projekt
befasste, unter Punkt 5.10. der Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol angeführten
Förderungsstellen
(abrufbar
unter
http://www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-undtourismus/wirtschaftsfoerderung/downloads/) übermittelt werden
2. zum Zwecke der Administration und der Vermeidung von Doppelförderungen bei anderen mit der Förderung
befassten Stellen für die Beurteilung des Förderungsantrages erforderliche Daten erhoben werden.
Ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmungserklärung ist jederzeit möglich.
Der/die FörderungswerberIn wird gemäß § 24 Abs. 2 Z. 3 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr.
165/1999 i.d.g.F., darauf hingewiesen, dass Name, Aktenzahl, Förderstelle/Abteilung, Projektkurzbeschreibung,
Förderungsbzw.
Auszahlungsbetrag
und
Förderungsfreigabedatum
im
Rahmen
des
Förderungsinformationssystems LWF, einem Informationsverbundsystem gemäß § 4 Z. 13 DSG 2000 und § 50
DSG 2000, verarbeitet werden.
Der/die FörderungswerberIn nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr.
149/2012, die Landesregierung verpflichtet ist, bei Landesförderungen über einem Betrag von € 2.000,-- pro
Förderart, den vollständigen Namen bzw. die Bezeichnung der juristischen Person des Förderungsnehmers, die
Postleitzahl, die Art und Höhe der Förderung, die Gesamtinvestitionssumme, sofern diese ein Kriterium für die Höhe
der Förderung ist, jährlich dem Landtag bekannt zu geben und auf der Landeshomepage zu veröffentlichen.
Ort
Datum
Unterschrift und Stempel FörderungswerberIn
Nachfolgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen:
Allgemeine Unterlagen:
Projektbeschreibung (nach Möglichkeit auf Grundlage eines Breitbandkonzeptes)
Projektkostengliederung – Kostenvoranschläge
Finanzierungszusage
Behördliche Genehmigungen (falls erforderlich)
Planungsunterlagen (Bauplan, Trassenplan etc.)
Ergebnisse der Markterkundung
Abklärung der Verfügbarkeit bestehender Breitband-Infrastrukturen1
Darüber hinaus kann die Förderstelle im Einzelfall noch zusätzlich erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern.
1
Gem. Pkt. 11 Richtlinie Förderung von Gemeinden zur Errichtung von passiven Breitband-Infrastrukturen hat die Gemeinde bzw. haben die
Gemeinden folgende Pflichten zu erfüllen:


Abklärung der Verfügbarkeit von bestehenden Infrastrukturen: Um Parallelinvestitionen zu vermeiden, sollte die Verfügbarkeit bestehender
Breitband-/Leerrohrinfrastrukturen und deren Nutzung abgeklärt werden.
Dokumentation der neuen Infrastrukturen: Die neu errichteten Breitband-Infrastrukturen müssen vermessen und in einem Geodatensatz
dokumentiert werden. Diese Daten sind dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie,
Sachgebiet Landesstatistik und tiris in einem definierten Format zur Verfügung zu stellen.
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