Amt der Tiroler Landesregierung Abteilung Wirtschaft und Arbeit Heiliggeiststraße 7-9 6020 Innsbruck FÖRDERUNGSANSUCHEN FÖRDERUNG VON GEMEINDEN ZUR ERRICHTUNG PASSIVER BREITBAND-INFRASTRUKTUREN 1.1. Name des/der FörderungswerberIn (inkl. Adresse, Postleitzahl, Ort): Telefon: E-mail: Telefax: Homepage: 1.2. Projektstandort: 1.3. Ansprechperson(en) für das Projekt: Telefon: Telefax: E-mail: 2.1. Projektbezeichnung: 2.2. Investitionsvorhaben (Projektkurzbeschreibung): 2.3. Investitionszeitraum: Beginn der Investition: Ende der Investition: 3.1. Markterkundung: Eine Markterkundung über die geplanten Breitband-Ausbauvorhaben von Netzbetreibern in den kommenden 3 Jahren wurde durchgeführt: ja nein 3.2. Zusammenhang mit weiteren Projekten/Aktivitäten (falls relevant): 4.1. Vorsteuerabzugsberechtigung: Vorsteuerabzugsberechtigt ja nein Die nachstehenden Kosten beinhalten die Umsatz-/Mehrwertsteuer ja nein 4.2. Projektkosten-Kalkulation: Kosten für Beratungsleistungen Detailplanung und Projektmanagement Kosten für Tiefbauarbeiten (z.B. Grabungsarbeiten inkl. Wiederherstellung) Kosten für Leerverrohrung inkl. Verlegung Kosten für Glasfaserkabel inkl. Einblasen und Spleiße Kosten für Faserverteiler inkl. deren Einbau Kosten für passive Einrichtungen für Ortszentralen Gemeinde-Eigenleistungen (z.B. Bauhof) Einmalkosten für Dienstbarkeiten und Entschädigungsleistungen Kosten für den Kauf von bestehenden passiven Breitband-Infrastrukturen (z.B. Rohrsegmentierung, Abgeltung von Nutzungsrechten) Einmalkosten für die Nutzung von bestehenden passiven BreitbandInfrastrukturen (z.B. Rohrsegmentierung, Abgeltung von Nutzungsrechten) Summe Projektkosten 4.3. Finanzierungsplanung: Eigenmittel Fremdmittel (ab € 200.000,- ist eine Finanzierungszusage der kreditgewährenden Einrichtung erforderlich) Gesamt-Förderbedarf Förderungen beantragt bei: Land Tirol Abteilung Wirtschaft und Arbeit: Land Tirol Abteilung Gemeinden: Sonstige Förderstellen: 4.4. Bisherige De-minimis Förderungen: Hat der/die FörderungswerberIn im laufenden Steuerjahr sowie in den beiden vergangenen Steuerjahren bereits De-minimis Beihilfen erhalten? Förderungsstelle Art der Förderung ja nein Höhe der Förderung (Barwert) 4.5. Bankverbindung: IBAN: BIC: Kreditinstitut: Der/die FörderungswerberIn versichert die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Angaben und erklärt, die Rahmenrichtlinie der Wirtschaftsförderung des Landes Tirol verbindlich zur Kenntnis genommen zu haben (abrufbar unter http://www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-und-tourismus/wirtschaftsfoerderung/downloads/) Er/Sie erklärt sich zu weiteren Auskünften bereit und ist sich bewusst, dass der Antrag erst nach Vorliegen sämtlicher benötigter Unterlagen bearbeitet werden kann. Unrichtige Angaben haben die Rückforderung der Förderung zur Folge. Der/die FörderungswerberIn ist verpflichtet, alle Ereignisse, die die Durchführung der geförderten Projekte verzögern oder unmöglich machen, dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Wirtschaft und Arbeit, unverzüglich mitzuteilen. Weiters sind alle Umstände, die eine Abänderung gegenüber dem Förderungsansuchen oder vereinbarten Auflagen bzw. Bedingungen bewirken können, unverzüglich anzuzeigen. Die gegenständliche Förderung kann in Form einer De-minimis Beihilfe gemäß Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352/1), (http://eur- lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2013:352:0001:0008:DE:PDF) gewährt werden. In diesem Fall darf der Förderbarwert, den der/die Förderungswerber/in innerhalb von drei Steuerjahren (laufendes Steuerjahr sowie die beiden vergangenen Steuerjahre) erhält, den absoluten Höchstbetrag (De-minimis Schwellenwert) von € 200.000,-- nicht übersteigen. In diesem Zusammenhang ist der/die Förderungsnehmer/in verpflichtet, im Förderungsantrag entsprechende Angaben über beabsichtigte, laufende und/oder erledigte Ansuchen im Rahmen anderer Bundes-, Landes- und/oder kommunalen Förderungsaktionen, die als "De-minimis-Beihilfe" gekennzeichnet sind, bekannt zu geben. Der/die FörderungswerberIn erteilt hiermit dem Amt der Tiroler Landesregierung die Zustimmung, dass 1. Identifikationsdaten, projektbezogene Daten, Förderungsbetrag und Freigabedatum sowie Unternehmens-, Auszahlungs- und Genehmigungsdaten zum Zwecke der Durchführung des Förderungsverfahrens verarbeitet und zum Zwecke der Administration und der Vermeidung von Doppelförderungen an andere mit dem Projekt befasste, unter Punkt 5.10. der Rahmenrichtlinie für die Wirtschaftsförderung des Landes Tirol angeführten Förderungsstellen (abrufbar unter http://www.tirol.gv.at/themen/wirtschaft-undtourismus/wirtschaftsfoerderung/downloads/) übermittelt werden 2. zum Zwecke der Administration und der Vermeidung von Doppelförderungen bei anderen mit der Förderung befassten Stellen für die Beurteilung des Förderungsantrages erforderliche Daten erhoben werden. Ein schriftlicher Widerruf dieser Zustimmungserklärung ist jederzeit möglich. Der/die FörderungswerberIn wird gemäß § 24 Abs. 2 Z. 3 Datenschutzgesetz 2000 (DSG 2000), BGBl. I Nr. 165/1999 i.d.g.F., darauf hingewiesen, dass Name, Aktenzahl, Förderstelle/Abteilung, Projektkurzbeschreibung, Förderungsbzw. Auszahlungsbetrag und Förderungsfreigabedatum im Rahmen des Förderungsinformationssystems LWF, einem Informationsverbundsystem gemäß § 4 Z. 13 DSG 2000 und § 50 DSG 2000, verarbeitet werden. Der/die FörderungswerberIn nimmt zur Kenntnis, dass nach dem Tiroler Fördertransparenzgesetz, LGBl. Nr. 149/2012, die Landesregierung verpflichtet ist, bei Landesförderungen über einem Betrag von € 2.000,-- pro Förderart, den vollständigen Namen bzw. die Bezeichnung der juristischen Person des Förderungsnehmers, die Postleitzahl, die Art und Höhe der Förderung, die Gesamtinvestitionssumme, sofern diese ein Kriterium für die Höhe der Förderung ist, jährlich dem Landtag bekannt zu geben und auf der Landeshomepage zu veröffentlichen. Ort Datum Unterschrift und Stempel FörderungswerberIn Nachfolgende Unterlagen sind dem Antrag beizulegen: Allgemeine Unterlagen: Projektbeschreibung (nach Möglichkeit auf Grundlage eines Breitbandkonzeptes) Projektkostengliederung – Kostenvoranschläge Finanzierungszusage Behördliche Genehmigungen (falls erforderlich) Planungsunterlagen (Bauplan, Trassenplan etc.) Ergebnisse der Markterkundung Abklärung der Verfügbarkeit bestehender Breitband-Infrastrukturen1 Darüber hinaus kann die Förderstelle im Einzelfall noch zusätzlich erforderliche Unterlagen/Informationen anfordern. 1 Gem. Pkt. 11 Richtlinie Förderung von Gemeinden zur Errichtung von passiven Breitband-Infrastrukturen hat die Gemeinde bzw. haben die Gemeinden folgende Pflichten zu erfüllen: Abklärung der Verfügbarkeit von bestehenden Infrastrukturen: Um Parallelinvestitionen zu vermeiden, sollte die Verfügbarkeit bestehender Breitband-/Leerrohrinfrastrukturen und deren Nutzung abgeklärt werden. Dokumentation der neuen Infrastrukturen: Die neu errichteten Breitband-Infrastrukturen müssen vermessen und in einem Geodatensatz dokumentiert werden. Diese Daten sind dem Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Landesentwicklung und Zukunftsstrategie, Sachgebiet Landesstatistik und tiris in einem definierten Format zur Verfügung zu stellen.