4.19.4.1 Curriculum - Hittorf

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Hittorf-Gymnasium
Fachkonferenz Sport
Schulinterner Lehrplan Sport in der Sek. II am HittorfGymnasium
Vorbemerkung
Der folgende Lehrplan spiegelt den Stand der Entwicklung zum Zeitpunkt September
2011 wider. Er ist nach Beschluss der Fachkonferenz für alle in der Sek. II
Unterrichtenden verbindlich. Die Arbeit am Lehrplan ist noch nicht abgeschlossen, an
einigen Stellen sind noch Ergänzungen und Konkretisierungen nötig. Dies zu leisten ist
Aufgabe aller Unterrichtenden. Auf diese Weise soll der Lehrplan in den folgenden
Jahren weiter verbessert werden.
Das Leitbild des Faches Sport am Hittorf-Gymnasium
Basis für alle Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung des Lehrplans sollte das Leitbild
des Sportunterrichts am Hittorf-Gymnasium sein. Dieses wird im Schulprogramm wie
folgt beschrieben:
Dies bedeutet auch, dass zentrale Ziele dieses Bildungsbereichs auf keine andere Art und Weise
erworben werden können, als durch den Vollzug von Bewegungen, den Einsatz des Körpers, die
Erprobung und Erweiterung der motorischen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sport
in diesem Sinne ist zugleich bestimmt durch naturwissenschaftliche Anteile (Biomechanik,
Gesetzmäßigkeiten der Trainingswissenschaften, Anatomie und Physiologie etc.) wie auch durch
geisteswissenschaftliche Aspekte (soziale Interaktion, Leistungsphänomene,
Bewegungsbedürfnisse, ethisch-moralische Anforderungen etc.). Im Zentrum stehen
Bildungsziele wie etwa Gesundheitserziehung, Fitnessverbesserung, Fairness im Umgang
miteinander. Kennzeichnend ist zudem, dass der Sportunterricht am Hittorf-Gymnasium in allen
Jahrgangsstufen koedukativ unterrichtet wird, so dass auch die Frage der Geschlechterrollen
und/oder geschlechtstypische Vorlieben in der Wahl von Sportarten, beim Einsatz des Körpers
und der Art und Weise, wie Sport betrieben wird, durchgängig Thema im Sportunterricht sind.
Die wesentlichen Aspekte des Leitbildes sind also kurz gesagt: Leistung, Wettkampf,
Kooperation, Koedukation, Gesundheitserziehung.
Die Vorgaben durch den Lehrplan
Für die Stufe EF sind in den Richtlinien folgende Vorgaben gemacht:
 die Unterrichtszeit im Grundkurs ist überwiegend Bewegungszeit
 sechs Unterrichtsvorhaben sind verbindlich
 jede Pädagogische Perspektive wird zum Ausgangspunkt eines
Unterrichtsvorhabens
 es sind Bewegungsaktivitäten aus mehreren Bewegungsfeldern und Sportbereichen
auszuwählen
 die SuS sollen aufbauend auf ihren Erfahrungen aus der Sek. I in die Lage versetzt
werden, in der Qualifikationsphase bewusst ein Profil zu wählen und sich aktiv an
dessen Ausgestaltung zu beteiligen
 die SuS sollen auf die Anforderungen der Qualifikationsphase vorbereitet werden
und sich ein Bild von Sport als Leistungskurs machen können.
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Für den Grundkurs in der Qualifikationsphase sind durch den Lehrplan Sek. II folgende
Vorgaben gemacht:
 die Unterrichtszeit im Grundkurs ist überwiegend Bewegungszeit
 es sind verbindlich jeweils drei Unterrichtsvorhaben (UV) pro Halbjahr, zwei in Q2.2, also
insgesamt 11 UV durchzuführen
 jedes Kursprofil wird gekennzeichnet durch zwei akzentsetzende Pädagogische
Perspektiven (PP), die verbindlich in jedem Halbjahr zu berücksichtigen sind
 alle PP müssen in der Qualifikationsphase Berücksichtigung finden
 jedes Kursprofil wird gekennzeichnet durch zwei profilbildende Bewegungsfelder und
Sportbereiche (BuS), die verbindlich in jedem Halbjahr zu berücksichtigen sind
 es ist verbindlich ein UV zur Vorbereitung auf die Ausdauerprüfung während der
Qualifikationsphase durchzuführen
 es ist verbindlich ein UV zur Vorbereitung auf den anderen Aspekt der praktischen Prüfung
(einer der beiden profilbildenden BuS) während der Qualifikationsphase durchzuführen
 die Vermittlung fachlicher Kenntnisse (Bereich 2) ist verbindlich
 die Vermittlung von Methoden und Formen fachlichen Arbeitens (Bereich 3) ist
verbindlich
Bezogen auf die gesamte Oberstufe werden folgende Vorgaben gemacht:
 es ist verbindlich ein UV zu „Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten
ausprägen“ während eines Oberstufendurchgangs durchzuführen
 es ist verbindlich ein UV zu „ Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen“ während
eines Oberstufendurchgangs durchzuführen
Festlegungen der Fachkonferenz
Stufe EF
 Es sind, wie im Lehrplan vorgesehen, 6 Unterrichtsvorhaben zu allen
Pädagogischen Perspektiven in mehreren Bewegungsfeldern und Sportbereichen
durchzuführen. Zwei dieser Unterrichtsvorhaben werden im Folgenden
konkretisiert.
 Im Rahmen der verbindlichen Behandlung des Bereichs „Den Körper wahrnehmen
und Bewegungsfähigkeiten ausprägen“ soll in der Stufe EF ein UV zum Thema
„Entspannungstechniken“ durchgeführt werden. (1 UV)
 Im Rahmen der verbindlichen Behandlung des Bereichs „Das Spielen entdecken
und Spielräume nutzen“ soll in der Stufe EF ein weiteres Spiel bzw. eine Gruppe
von Spielen vertieft werden. (1 UV)
 Die SuS haben zu Anfang jeden Halbjahres die Möglichkeit die Schriftlichkeit im
Fach Sport neu zu wählen. Es wird jeweils eine Klausur pro Halbjahr geschrieben.
Es gelten die allgemeinen Bewertungskriterien für Klausuren in der Sek. II.
Weitere Konkretisierungen werden erarbeitet.
Grundkurs in der Qualifikationsphase
In allen Grundkursen kann das Fach Sport als P4-Fach angewählt werden. Hierzu ist eine
durchgehend schriftliche Belegung durch die SuS erforderlich. Es werden pro Halbjahr 2
Klausuren geschrieben.
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Pädagogische Perspektiven
Profilbildende Pädagogische Perspektiven am Hittorf-Gymnasium können sein:
 B Sich körperlich ausdrücken, Bewegung gestalten
 D Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen
 E Kooperieren, Wettkämpfen und sich verständigen
Alle anderen PP müssen im Verlauf der Qualifikationsphase Beachtung finden, dies gilt an
unserer Schule besonders für die Pädagogische Perspektive F (Gesundheit fördern,
Gesundheitsbewusstsein entwickeln)
Bewegungsfelder und Sportbereiche
Profilbildende Bewegungsfelder und Sportbereiche können an unserer Schule sein:
 Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele
am Hittorf-Gymnasium konkret:
Basketball, Handball, Hockey, Volleyball oder Badminton
im Bereich Sportspiele muss eine der genannten Sportarten als profilbildend festgelegt
werden, ein weiteres Spiel muss einmal in der Qualifikationsphase Unterrichtsthema sein
 Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik
 Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik / Tanz, Bewegungskünste
Weitere Bereiche
 die Vermittlung fachlicher Kenntnisse (Bereich 2) ist verbindlich durchzuführen
 die Vermittlung von Methoden und Formen fachlichen Arbeitens (Bereich 3) ist
verbindlich durchzuführen
Verbindliche Unterrichtsvorhaben für alle Kursprofile
Zwei der drei zur Auswahl stehenden Bewegungsfelder und Sportbereiche müssen in jedem
Halbjahr im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens behandelt werden. (8 UV)
Die PP „Etwas wagen und verantworten“ muss durch geeignete BuS vertieft werden. (1
UV)
Alle SuS sollen in der Qualifikationsphase mindestens ein UV im Bereich Gymnastik /
Tanz durchführen. (1 UV)
Alle SuS sollen in der Qualifikationsphase ein UV zum Bereich Krafttraining durchführen.
(1 UV)
Als Vorbereitung auf die Abiturprüfung müssen Kursprofile ohne Leichtathletik ein UV mit
dem Gegenstand Ausdauer durchführen. (1 UV)
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Praktische Umsetzung im Grundkurs der Qualifikationsphase
Im Anhang sind drei mögliche Kursprofile für die Qualifikationsphase dargestellt. Die Aufstellung
bietet einen Überblick über die Sequenzbildung und nennt mögliche Klausurthemenbereiche.
Aufgabe der Fachschaft für die Zukunft wird es sein, die einzelnen UV auch auf die
Behandlung der Bereiche 2 und 3 hin weiter zu konkretisieren und so den schulinternen
Lehrplan weiter zu entwickeln.
In Absprache mit der Schulleitung werden die Klausuren für alle Sportkurse an einem
zentralen Termin zum Ende der Klausurperiode geschrieben. Kollegiale Zusammenarbeit
ist je nach Thema möglich.
Entscheidend für die Akzeptanz des Modells wird sein, dass die Vorbereitung auf die
Klausuren Teil des Unterrichts für alle ist und es keine Sonderbehandlung der
Klausurschreiber gibt. Die Vermittlung theoretischen Grundlagenwissens wird sicherlich
in großen Teilen in den Bereich Hausaufgaben verlagert werden müssen. Auch in diesem
Zusammenhang ist wichtig, dass es sich hierbei um Hausaufgaben für alle Kursteilnehmer
handelt, deren Erledigung auch abgeprüft werden muss und in die Note der sonstigen
Mitarbeit einfließen soll.
Grundsätzlich ist es mittelfristig das Ziel, alle Sportlehrerinnen und Sportlehrer in die
Lage zu versetzen, jedes der angebotenen Kursprofile auch in der Qualifikationsphase
unterrichten zu können. Der sich hieraus ergebende Wunsch nach Fortbildung wird von
der Schulleitung unterstützt.
Der Leistungskurs in der Qualifikationsphase
Für den Leistungskurs Sport gelten die gleichen Vorgaben wie für den Grundkurs. Jedoch
besteht die Möglichkeit, insbesondere die theoretischen Inhalte in einer wöchentlichen
Theorie-Doppelstunde vertieft zu behandeln und die gewonnenen Kenntnisse mit der
Praxis zu verknüpfen.
Die Zentralabiturvorgaben für die Theorie finden sich als gesonderte Datei im Portfolio.
Die Vorgaben variieren in Teilen von Jahr zu Jahr, so dass die Sequenzen daran
entsprechend anzupassen sind.
Festlegungen der Fachkonferenz in Bezug auf den Leistungskurs
Pädagogische Perspektiven
Profilbildende Pädagogische Perspektiven am Hittorf-Gymnasium können sein die
Kombinationen aus D und E sowie aus D und F:
 D Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen
 E Kooperieren, Wettkämpfen und sich verständigen
 F Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln
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Bewegungsfelder und Sportbereiche
Profilbildende Bewegungsfelder und Sportbereiche im Leistungskurs sind:
 Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele, am Hittorf-Gymnasium konkret
Volleyball
 Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik
 Bewegen im Wasser – Schwimmen
Ab dem Schuljahr 2012/13 entfällt der Bereich Schwimmen als profilbildender Bereich.
Weitere Bereiche
 die Vermittlung fachlicher Kenntnisse (Bereich 2) ist verbindlich und vertieft
durchzuführen
 die Vermittlung von Methoden und Formen fachlichen Arbeitens (Bereich 3) ist
verbindlich durchzuführen
Im Anhang finden sich als Beispiel die „Vorgaben zu den unterrichtlichen
Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe
im Jahr 2012 im Fach Sport.“
Verbindliche Unterrichtsvorhaben für das Kursprofil
Die beiden zur Auswahl stehenden Bewegungsfelder und Sportbereiche müssen in jedem Halbjahr
im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens behandelt werden. (8 UV)
Die PP „Etwas wagen und verantworten“ muss durch geeignete BuS vertieft werden. (1
UV)
Alle SuS sollen im Leistungskurs ein UV zum Bereich Krafttraining durchführen. (1 UV)
Im Anhang findet sich ein Beispiel einer LK-Kurssequenz aus dem Abiturjahrgang 2012.
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