Hittorf-Gymnasium Fachkonferenz Sport Schulinterner Lehrplan Sport in der Sek. II am HittorfGymnasium Vorbemerkung Der folgende Lehrplan spiegelt den Stand der Entwicklung zum Zeitpunkt September 2011 wider. Er ist nach Beschluss der Fachkonferenz für alle in der Sek. II Unterrichtenden verbindlich. Die Arbeit am Lehrplan ist noch nicht abgeschlossen, an einigen Stellen sind noch Ergänzungen und Konkretisierungen nötig. Dies zu leisten ist Aufgabe aller Unterrichtenden. Auf diese Weise soll der Lehrplan in den folgenden Jahren weiter verbessert werden. Das Leitbild des Faches Sport am Hittorf-Gymnasium Basis für alle Überlegungen zur konkreten Ausgestaltung des Lehrplans sollte das Leitbild des Sportunterrichts am Hittorf-Gymnasium sein. Dieses wird im Schulprogramm wie folgt beschrieben: Dies bedeutet auch, dass zentrale Ziele dieses Bildungsbereichs auf keine andere Art und Weise erworben werden können, als durch den Vollzug von Bewegungen, den Einsatz des Körpers, die Erprobung und Erweiterung der motorischen Eigenschaften, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Sport in diesem Sinne ist zugleich bestimmt durch naturwissenschaftliche Anteile (Biomechanik, Gesetzmäßigkeiten der Trainingswissenschaften, Anatomie und Physiologie etc.) wie auch durch geisteswissenschaftliche Aspekte (soziale Interaktion, Leistungsphänomene, Bewegungsbedürfnisse, ethisch-moralische Anforderungen etc.). Im Zentrum stehen Bildungsziele wie etwa Gesundheitserziehung, Fitnessverbesserung, Fairness im Umgang miteinander. Kennzeichnend ist zudem, dass der Sportunterricht am Hittorf-Gymnasium in allen Jahrgangsstufen koedukativ unterrichtet wird, so dass auch die Frage der Geschlechterrollen und/oder geschlechtstypische Vorlieben in der Wahl von Sportarten, beim Einsatz des Körpers und der Art und Weise, wie Sport betrieben wird, durchgängig Thema im Sportunterricht sind. Die wesentlichen Aspekte des Leitbildes sind also kurz gesagt: Leistung, Wettkampf, Kooperation, Koedukation, Gesundheitserziehung. Die Vorgaben durch den Lehrplan Für die Stufe EF sind in den Richtlinien folgende Vorgaben gemacht: die Unterrichtszeit im Grundkurs ist überwiegend Bewegungszeit sechs Unterrichtsvorhaben sind verbindlich jede Pädagogische Perspektive wird zum Ausgangspunkt eines Unterrichtsvorhabens es sind Bewegungsaktivitäten aus mehreren Bewegungsfeldern und Sportbereichen auszuwählen die SuS sollen aufbauend auf ihren Erfahrungen aus der Sek. I in die Lage versetzt werden, in der Qualifikationsphase bewusst ein Profil zu wählen und sich aktiv an dessen Ausgestaltung zu beteiligen die SuS sollen auf die Anforderungen der Qualifikationsphase vorbereitet werden und sich ein Bild von Sport als Leistungskurs machen können. 1 Für den Grundkurs in der Qualifikationsphase sind durch den Lehrplan Sek. II folgende Vorgaben gemacht: die Unterrichtszeit im Grundkurs ist überwiegend Bewegungszeit es sind verbindlich jeweils drei Unterrichtsvorhaben (UV) pro Halbjahr, zwei in Q2.2, also insgesamt 11 UV durchzuführen jedes Kursprofil wird gekennzeichnet durch zwei akzentsetzende Pädagogische Perspektiven (PP), die verbindlich in jedem Halbjahr zu berücksichtigen sind alle PP müssen in der Qualifikationsphase Berücksichtigung finden jedes Kursprofil wird gekennzeichnet durch zwei profilbildende Bewegungsfelder und Sportbereiche (BuS), die verbindlich in jedem Halbjahr zu berücksichtigen sind es ist verbindlich ein UV zur Vorbereitung auf die Ausdauerprüfung während der Qualifikationsphase durchzuführen es ist verbindlich ein UV zur Vorbereitung auf den anderen Aspekt der praktischen Prüfung (einer der beiden profilbildenden BuS) während der Qualifikationsphase durchzuführen die Vermittlung fachlicher Kenntnisse (Bereich 2) ist verbindlich die Vermittlung von Methoden und Formen fachlichen Arbeitens (Bereich 3) ist verbindlich Bezogen auf die gesamte Oberstufe werden folgende Vorgaben gemacht: es ist verbindlich ein UV zu „Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen“ während eines Oberstufendurchgangs durchzuführen es ist verbindlich ein UV zu „ Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen“ während eines Oberstufendurchgangs durchzuführen Festlegungen der Fachkonferenz Stufe EF Es sind, wie im Lehrplan vorgesehen, 6 Unterrichtsvorhaben zu allen Pädagogischen Perspektiven in mehreren Bewegungsfeldern und Sportbereichen durchzuführen. Zwei dieser Unterrichtsvorhaben werden im Folgenden konkretisiert. Im Rahmen der verbindlichen Behandlung des Bereichs „Den Körper wahrnehmen und Bewegungsfähigkeiten ausprägen“ soll in der Stufe EF ein UV zum Thema „Entspannungstechniken“ durchgeführt werden. (1 UV) Im Rahmen der verbindlichen Behandlung des Bereichs „Das Spielen entdecken und Spielräume nutzen“ soll in der Stufe EF ein weiteres Spiel bzw. eine Gruppe von Spielen vertieft werden. (1 UV) Die SuS haben zu Anfang jeden Halbjahres die Möglichkeit die Schriftlichkeit im Fach Sport neu zu wählen. Es wird jeweils eine Klausur pro Halbjahr geschrieben. Es gelten die allgemeinen Bewertungskriterien für Klausuren in der Sek. II. Weitere Konkretisierungen werden erarbeitet. Grundkurs in der Qualifikationsphase In allen Grundkursen kann das Fach Sport als P4-Fach angewählt werden. Hierzu ist eine durchgehend schriftliche Belegung durch die SuS erforderlich. Es werden pro Halbjahr 2 Klausuren geschrieben. 2 Pädagogische Perspektiven Profilbildende Pädagogische Perspektiven am Hittorf-Gymnasium können sein: B Sich körperlich ausdrücken, Bewegung gestalten D Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen E Kooperieren, Wettkämpfen und sich verständigen Alle anderen PP müssen im Verlauf der Qualifikationsphase Beachtung finden, dies gilt an unserer Schule besonders für die Pädagogische Perspektive F (Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln) Bewegungsfelder und Sportbereiche Profilbildende Bewegungsfelder und Sportbereiche können an unserer Schule sein: Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele am Hittorf-Gymnasium konkret: Basketball, Handball, Hockey, Volleyball oder Badminton im Bereich Sportspiele muss eine der genannten Sportarten als profilbildend festgelegt werden, ein weiteres Spiel muss einmal in der Qualifikationsphase Unterrichtsthema sein Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik Gestalten, Tanzen, Darstellen – Gymnastik / Tanz, Bewegungskünste Weitere Bereiche die Vermittlung fachlicher Kenntnisse (Bereich 2) ist verbindlich durchzuführen die Vermittlung von Methoden und Formen fachlichen Arbeitens (Bereich 3) ist verbindlich durchzuführen Verbindliche Unterrichtsvorhaben für alle Kursprofile Zwei der drei zur Auswahl stehenden Bewegungsfelder und Sportbereiche müssen in jedem Halbjahr im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens behandelt werden. (8 UV) Die PP „Etwas wagen und verantworten“ muss durch geeignete BuS vertieft werden. (1 UV) Alle SuS sollen in der Qualifikationsphase mindestens ein UV im Bereich Gymnastik / Tanz durchführen. (1 UV) Alle SuS sollen in der Qualifikationsphase ein UV zum Bereich Krafttraining durchführen. (1 UV) Als Vorbereitung auf die Abiturprüfung müssen Kursprofile ohne Leichtathletik ein UV mit dem Gegenstand Ausdauer durchführen. (1 UV) 3 Praktische Umsetzung im Grundkurs der Qualifikationsphase Im Anhang sind drei mögliche Kursprofile für die Qualifikationsphase dargestellt. Die Aufstellung bietet einen Überblick über die Sequenzbildung und nennt mögliche Klausurthemenbereiche. Aufgabe der Fachschaft für die Zukunft wird es sein, die einzelnen UV auch auf die Behandlung der Bereiche 2 und 3 hin weiter zu konkretisieren und so den schulinternen Lehrplan weiter zu entwickeln. In Absprache mit der Schulleitung werden die Klausuren für alle Sportkurse an einem zentralen Termin zum Ende der Klausurperiode geschrieben. Kollegiale Zusammenarbeit ist je nach Thema möglich. Entscheidend für die Akzeptanz des Modells wird sein, dass die Vorbereitung auf die Klausuren Teil des Unterrichts für alle ist und es keine Sonderbehandlung der Klausurschreiber gibt. Die Vermittlung theoretischen Grundlagenwissens wird sicherlich in großen Teilen in den Bereich Hausaufgaben verlagert werden müssen. Auch in diesem Zusammenhang ist wichtig, dass es sich hierbei um Hausaufgaben für alle Kursteilnehmer handelt, deren Erledigung auch abgeprüft werden muss und in die Note der sonstigen Mitarbeit einfließen soll. Grundsätzlich ist es mittelfristig das Ziel, alle Sportlehrerinnen und Sportlehrer in die Lage zu versetzen, jedes der angebotenen Kursprofile auch in der Qualifikationsphase unterrichten zu können. Der sich hieraus ergebende Wunsch nach Fortbildung wird von der Schulleitung unterstützt. Der Leistungskurs in der Qualifikationsphase Für den Leistungskurs Sport gelten die gleichen Vorgaben wie für den Grundkurs. Jedoch besteht die Möglichkeit, insbesondere die theoretischen Inhalte in einer wöchentlichen Theorie-Doppelstunde vertieft zu behandeln und die gewonnenen Kenntnisse mit der Praxis zu verknüpfen. Die Zentralabiturvorgaben für die Theorie finden sich als gesonderte Datei im Portfolio. Die Vorgaben variieren in Teilen von Jahr zu Jahr, so dass die Sequenzen daran entsprechend anzupassen sind. Festlegungen der Fachkonferenz in Bezug auf den Leistungskurs Pädagogische Perspektiven Profilbildende Pädagogische Perspektiven am Hittorf-Gymnasium können sein die Kombinationen aus D und E sowie aus D und F: D Das Leisten erfahren, verstehen und einschätzen E Kooperieren, Wettkämpfen und sich verständigen F Gesundheit fördern, Gesundheitsbewusstsein entwickeln 4 Bewegungsfelder und Sportbereiche Profilbildende Bewegungsfelder und Sportbereiche im Leistungskurs sind: Spielen in und mit Regelstrukturen – Sportspiele, am Hittorf-Gymnasium konkret Volleyball Laufen, Springen, Werfen – Leichtathletik Bewegen im Wasser – Schwimmen Ab dem Schuljahr 2012/13 entfällt der Bereich Schwimmen als profilbildender Bereich. Weitere Bereiche die Vermittlung fachlicher Kenntnisse (Bereich 2) ist verbindlich und vertieft durchzuführen die Vermittlung von Methoden und Formen fachlichen Arbeitens (Bereich 3) ist verbindlich durchzuführen Im Anhang finden sich als Beispiel die „Vorgaben zu den unterrichtlichen Voraussetzungen für die schriftlichen Prüfungen im Abitur in der gymnasialen Oberstufe im Jahr 2012 im Fach Sport.“ Verbindliche Unterrichtsvorhaben für das Kursprofil Die beiden zur Auswahl stehenden Bewegungsfelder und Sportbereiche müssen in jedem Halbjahr im Rahmen eines Unterrichtsvorhabens behandelt werden. (8 UV) Die PP „Etwas wagen und verantworten“ muss durch geeignete BuS vertieft werden. (1 UV) Alle SuS sollen im Leistungskurs ein UV zum Bereich Krafttraining durchführen. (1 UV) Im Anhang findet sich ein Beispiel einer LK-Kurssequenz aus dem Abiturjahrgang 2012. 5