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Vereinbarung
über den Erwerb einer Unterrichtsbefähigung
für Chemie als weiteres (drittes) Unterrichtsfach
zwischen der Fakultät für Chemie,
dem Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen
für Lehrämter an Schulen, Geschäftsstelle Bielefeld
und
Frau
Matrikelnummer:
Kernfach:
Nebenfach:
Studienprogramm Lehramt Grund-, Haupt- und Realschulen (mit Nawi)
Nr.
Modul
LP
SWS
Lehrangebot
jeweils im
Einzelleistungen
benotet unbenotet
B1
Allgemeine Chemie I Theorie
B3 Allgemeine Chemie II Theorie
N1 Naturwissenschaften I
(Chemie)
N2a Naturwissenschaften II 1
(Biologie)
N3a Naturwissenschaften III 1
(Physik)
Summe:
1
10
10
WS
1
10
9
SS
2
10
7
WS
1
41
21
SS
1
41
21
WS
1
34
28
4
1
2
Aus den beiden Modulen N2a + N3a ist eines zu wählen.
Es wird empfohlen, beide zur Wahl stehenden Module N2a und N3a zu besuchen, falls nicht
eines der Fächer Chemie oder Physik bereits als Studienfach absolviert wurde.
Modulbeschreibungen:
B1: Basismodul Allgemeine Chemie I – Theorie:
1. Vorlesung Allgemeine Chemie (2SWS)
2. Vorlesung Grundlagen der Anorganische Chemie I (2 SWS)
3. Vorlesung Grundlagen der Organische Chemie I (2 SWS)
4. Vorlesung Grundlagen der Physikalischer Chemie I(2 SWS)
5. Übungen Grundlagen der Chemie (2 SWS)
Der unbenotete fachwissenschaftliche Leistungsnachweis wird erbracht durch ein
Portfolio aus vier schriftlichen Kenntnisstandsüberprüfungen (Allgemeine, Anorganische,
Organische, Physikalische Chemie). Die Einzelleistung ist bestanden, wenn insgesamt im
Mittel 45% der für die Kenntnisstandsüberprüfungen zu vergebenden Punkte erreicht
wurden.
B3: Basismodul Allgemeine Chemie II – Theorie:
1. Vorlesung Grundlagen der Anorganische Chemie II (2 SWS)
2. Vorlesung Grundlagen der Organische Chemie II (2 SWS)
3. Vorlesung Grundlagen der Physikalischer Chemie II (2 SWS)
4. Übungen Grundlagen der Chemie (3 SWS)
Zwei benotete fachwissenschaftliche Leistungsnachweise werden vergeben:
- für ein Portfolio aus drei schriftlichen Kenntnisstandsüberprüfungen (Anorganische,
Organische, Physikalische Chemie). Die Einzelleistung ist bestanden, wenn insgesamt im
Mittel 45% der für die Kenntnisstandsüberprüfungen zu vergebenden Punkte erreicht
wurden.
- für eine 45-minütige mündliche Prüfung über eines der drei genannten Teilgebiete statt.
Das Gebiet wird von der/dem Studienerden ausgewählt.
Die Modulnote ist das ungewichtete arithmetische Mittel aus Klausurnote und Note der
mündlichen Prüfung.
N1: Naturwissenschaften I:
1. Vorlesung Naturwissenschaften I – 2 SWS
2. Praktikum Naturwissenschaften I – 3 SWS
3. Übung Naturwissenschaften I – 2 SWS
Der benotete fachdidaktische Leistungsnachweis wird vergeben für die Erstellung eines
benoteten Praktikumsberichts sowie eine 2-stündige Klausur. Beide Noten werden bei der
Berechnung der Endnote gleich gewichtet.
Der unbenotete fachwissenschaftliche Leistungsnachweis wird für einen 30-minütigen
Vortrag im Rahmen der Veranstaltung vergeben.
N2a: Naturwissenschaften II (Biologie):
1. Vorlesung Naturwissenschaften II – 2 SWS
Der benotete fachdidaktische Leistungsnachweis wird für eine 2-stündige Klausur
vergeben.
N3a: Naturwissenschaften III (Physik):
1. Vorlesung Naturwissenschaften III – 2 SWS
Der benotete fachdidaktische Leistungsnachweis wird für eine 2-stündige Klausur
vergeben.
Mindestens 25% der oben beschriebenen Studienleistungen und mindestens eine
Einzelleistung sind erst nach abgeschlossenem Masterstudium und Ausstellung des
Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen
zu erbringen.
Weitere Voraussetzungen: Für dieses Studienprogramm sind grundlegende Mathematikkenntnisse auf Abiturniveau notwendig.
Bielefeld, den
i.A.
………………………….
…………………………
Dr. Andreas Mix
Studiendekan des Fachs
Hans-Peter Rosenthal, RSD
Landesprüfungsamt für Erste
Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen
………………………
Student/in
Diese Vereinbarung bitte beim Landesprüfungsamt im Original und als Kopie vorlegen.
Das Original mit allen Unterschriften verbleibt bei der/dem Studierenden und ist mit der
Beantragung des Lehramtszeugnisses zum Fach der Erweiterungsprüfung erneut beim
Landesprüfungsamt einzureichen.
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