Vereinbarung über den Erwerb einer Unterrichtsbefähigung für Chemie als weiteres (drittes) Unterrichtsfach zwischen der Fakultät für Chemie, dem Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen, Geschäftsstelle Bielefeld und Frau Matrikelnummer: Kernfach: Nebenfach: Studienprogramm Lehramt Grund-, Haupt- und Realschulen (mit Nawi) Nr. Modul LP SWS Lehrangebot jeweils im Einzelleistungen benotet unbenotet B1 Allgemeine Chemie I Theorie B3 Allgemeine Chemie II Theorie N1 Naturwissenschaften I (Chemie) N2a Naturwissenschaften II 1 (Biologie) N3a Naturwissenschaften III 1 (Physik) Summe: 1 10 10 WS 1 10 9 SS 2 10 7 WS 1 41 21 SS 1 41 21 WS 1 34 28 4 1 2 Aus den beiden Modulen N2a + N3a ist eines zu wählen. Es wird empfohlen, beide zur Wahl stehenden Module N2a und N3a zu besuchen, falls nicht eines der Fächer Chemie oder Physik bereits als Studienfach absolviert wurde. Modulbeschreibungen: B1: Basismodul Allgemeine Chemie I – Theorie: 1. Vorlesung Allgemeine Chemie (2SWS) 2. Vorlesung Grundlagen der Anorganische Chemie I (2 SWS) 3. Vorlesung Grundlagen der Organische Chemie I (2 SWS) 4. Vorlesung Grundlagen der Physikalischer Chemie I(2 SWS) 5. Übungen Grundlagen der Chemie (2 SWS) Der unbenotete fachwissenschaftliche Leistungsnachweis wird erbracht durch ein Portfolio aus vier schriftlichen Kenntnisstandsüberprüfungen (Allgemeine, Anorganische, Organische, Physikalische Chemie). Die Einzelleistung ist bestanden, wenn insgesamt im Mittel 45% der für die Kenntnisstandsüberprüfungen zu vergebenden Punkte erreicht wurden. B3: Basismodul Allgemeine Chemie II – Theorie: 1. Vorlesung Grundlagen der Anorganische Chemie II (2 SWS) 2. Vorlesung Grundlagen der Organische Chemie II (2 SWS) 3. Vorlesung Grundlagen der Physikalischer Chemie II (2 SWS) 4. Übungen Grundlagen der Chemie (3 SWS) Zwei benotete fachwissenschaftliche Leistungsnachweise werden vergeben: - für ein Portfolio aus drei schriftlichen Kenntnisstandsüberprüfungen (Anorganische, Organische, Physikalische Chemie). Die Einzelleistung ist bestanden, wenn insgesamt im Mittel 45% der für die Kenntnisstandsüberprüfungen zu vergebenden Punkte erreicht wurden. - für eine 45-minütige mündliche Prüfung über eines der drei genannten Teilgebiete statt. Das Gebiet wird von der/dem Studienerden ausgewählt. Die Modulnote ist das ungewichtete arithmetische Mittel aus Klausurnote und Note der mündlichen Prüfung. N1: Naturwissenschaften I: 1. Vorlesung Naturwissenschaften I – 2 SWS 2. Praktikum Naturwissenschaften I – 3 SWS 3. Übung Naturwissenschaften I – 2 SWS Der benotete fachdidaktische Leistungsnachweis wird vergeben für die Erstellung eines benoteten Praktikumsberichts sowie eine 2-stündige Klausur. Beide Noten werden bei der Berechnung der Endnote gleich gewichtet. Der unbenotete fachwissenschaftliche Leistungsnachweis wird für einen 30-minütigen Vortrag im Rahmen der Veranstaltung vergeben. N2a: Naturwissenschaften II (Biologie): 1. Vorlesung Naturwissenschaften II – 2 SWS Der benotete fachdidaktische Leistungsnachweis wird für eine 2-stündige Klausur vergeben. N3a: Naturwissenschaften III (Physik): 1. Vorlesung Naturwissenschaften III – 2 SWS Der benotete fachdidaktische Leistungsnachweis wird für eine 2-stündige Klausur vergeben. Mindestens 25% der oben beschriebenen Studienleistungen und mindestens eine Einzelleistung sind erst nach abgeschlossenem Masterstudium und Ausstellung des Zeugnisses über die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen zu erbringen. Weitere Voraussetzungen: Für dieses Studienprogramm sind grundlegende Mathematikkenntnisse auf Abiturniveau notwendig. Bielefeld, den i.A. …………………………. ………………………… Dr. Andreas Mix Studiendekan des Fachs Hans-Peter Rosenthal, RSD Landesprüfungsamt für Erste Staatsprüfungen für Lehrämter an Schulen ……………………… Student/in Diese Vereinbarung bitte beim Landesprüfungsamt im Original und als Kopie vorlegen. Das Original mit allen Unterschriften verbleibt bei der/dem Studierenden und ist mit der Beantragung des Lehramtszeugnisses zum Fach der Erweiterungsprüfung erneut beim Landesprüfungsamt einzureichen.