Abschluss Erweiterte Grundbildung mit Berufsmatura

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Qualifikationsverfahren (QV) 2016
Erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit Berufsmaturität (M-Profil)
Grundsatz
Die Abgabe des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) für Kaufleute richtet sich nach den Vorgaben
des Reglements Kauffrau/Kaufmann mit EFZ vom 26.9.2011 (BIVO). Die Abgabe des
Berufsmaturitätszeugnisses richtet sich nach der eidg. Verordnung über die Berufsmaturität vom 30.11.1998.
Damit die erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit Berufsmaturität bestanden ist, müssen die
Anforderungen der BM und des Fähigkeitszeugnisses erfüllt sein. Die Absolventen erhalten zwei verschiedene
Notenausweise.
Die Wegleitung und weitere Infos zum Abschluss finden Sie unter www.wkvw.ch.
Erfahrungsnoten

Für die Berufsmatura zählen die zwei letzten Semester-Zeugnisnoten als Erfahrungsnoten (Mittelwert
auf Zehntelsnote gerundet).
Berufsmatura
Fach BM
Geschichte
Deutsch
Notenbestandteile
Bemerkung
mündliche Prüfung
Abschluss nach
dem 2. Lehrjahr
ERFA 3./4. Semester
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Englisch
Internationales
Sprachdiplom
Französisch
ERFA 5./6. Semester
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Internationales
Sprachdiplom
Mathematik
Ergänzungsfächer
IDPA
50%
Rundung
Fachnote
Gewichtung
Fachnote
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
0,1
1/8
50%
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
VBR
50%
50%
ERFA 5./6. Semester
FRW
Gewichtung
50%
50%
50%
ERFA 5./6. Semester
50%
Schriftliche Prüfung
50%
ERFA 5./6. Semester
50%
Schriftliche Prüfung
50%
ERFA 5./6. Semester
50%
Schriftliche Prüfung
50%
ERFA 5./6. Semester
50%
ERFA 1.Sem + 2.Sem + 3.Sem + 4.Sem + 2 x IDPA Note
6
Die Berufsmatura ist bestanden wenn:
 Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt,
 höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und
 die Differenz der ungenügenden Fachnote zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt.
1
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) schulischer Teil
Fach gemäss EFZ
Notenbestandteile
Rundung
Erfahrungsnote
Deutsch
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Mittelwert
ERFA 1. - 6. Semester
6 Noten auf 0.5
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Internationales
Sprachdiplom
50%
Mittelwert
ERFA 1. - 6. Semester
6 Noten auf 0.5
anstelle BMP
50%
Schriftliche Prüfung
Mündliche Prüfung
Internationales
Sprachdiplom
50%
Mittelwert
anstelle BMP
Mittel beider
Prüfungsnoten
50%
50%
50%
Englisch
Französisch
Bemerkung
Rundung
Fachnote
Gewichtung
Fachnote
0,1
1/8
50%
50%
ERFA 1. - 6. Semester
Prüfungsnote FRW
Prüfungsnote VBR
6 Noten auf 0.5
W&G 2
ERFA 1. - 6. Sem.
FRW und VBR
siehe sep.
Beispiel *)
IKA
Schriftliche Prüfung
ERFA 1. - 4. Semester
Mittelwert 4 Noten Abschluss
auf ganze oder
nach
halbe Noten
2. Lehrjahr
W&G 1
Gewichtung
Vernetzen &
Vertiefen / V&V
1 Modul V&V 2.Semester
Mittelwert der
1 Modul V&V 4.Semester ** 3 Modulnoten auf
ganze oder
mündlich
Selbständige Arbeit
halbe Noten
schriftlich
0,1
0,1
1/8
1/8
0,1
2/8
100%
0,1
1/8
50%
0.1
1/8
0,1
1/8
50%
** zählt doppelt
50%
*) Berechnung der Fachnote W&G2:
W&G2
Wirtschaft &
Gesellschaft =
1. Semester 2. Semester
FRW
FRW, BR + VWL BR
FRW
BR
3. Semester
4. Semester
5. Semester
6. Semester
FRW
FRW
FRW
FRW
BR
BR
BR
}
VWL
BR
}
VWL
12 Noten
geteilt durch 12 und
gerundet
auf 0.1
auf halbe Noten auf halbe Noten
gerundet
gerundet
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) betrieblicher Teil
Prüfungsfächer
Schriftlich
Mündlich
Erfahrungsnoten
6 Arbeits- und Lernsituationen
x
3 Prozesseinheiten
x
Berufspraktische Situationen
Berufliche Situationen, die
kommunikative Fähigkeiten
verlangen
x
x
Das EFZ ist bestanden, wenn in der betrieblichen und in der schulischen Abschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind.
2
Die betriebliche Abschlussprüfung ist bestanden, wenn

Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt,

höchstens eine Fachnote ungenügend ist,

die ungenügende Fachnote nicht unter 3,0 liegt.
Die schulische Abschlussprüfung ist bestanden, wenn

Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt,

höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind,

die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt.
Die W&G1 Note wird doppelt gewichtet, also 2/8. Ist die W&G1 Note ungenügend, zählt diese als eine
ungenügende Fachnote. Die Notenabweichung hingegen zählt doppelt.
Bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren:

Alle ungenügenden Prüfungsfächer müssen wiederholt werden.

Das ist frühestens ein Jahr nach der Abschlussprüfung möglich.

Auf EFZ-Level kann zweimal repetiert werden, auf BM-Level nur einmal.

Die Fachnoten im EFZ können sich von den Fachnoten im BM-Zeugnis unterscheiden, weil sie
unterschiedlich berechnet werden.
Berufsmatura (BM)
Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
Kandidatin /Kandidat erhält
Bestanden
Bestanden
BM-Zeugnis und EFZ
Nicht bestanden
Bestanden
EFZ
Bestanden
Nicht bestanden
weder BM-Zeugnis noch EFZ
Sprachdiplome
In den Fremdsprachen werden Abschlussprüfungen durch internationale Sprachdiplome ersetzt. An der
Wirtschaftsschule KV Wetzikon gilt der «Leitfaden zum Einbau internationaler Sprachzertifikate in den BMAbschluss». Während dem 5. Semester müssen die Lernenden schriftlich die Bedingungen zum Absolvieren
internationaler Sprachdiplome anerkennen.
Gesuche für Nachteilsausgleich sind schriftlich mit Formular* und Arztzeugnis an das MBA,
Berufsinspektorat, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen. Dies gilt auch für Lernende mit bereits bestehendem
Nachteilsausgleich während der Schulzeit.
*www.mba.zh.ch Berufslehre&Abschlussprüfung/Qualifikatonsverfahren/Kandidaten&Lehrbetriebe/
Nachteilsausgleich/Gesuch um Nachteilsausgleich
Oktober 2014
© KV Zürich Business School
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