Qualifikationsverfahren (QV) 2016 Erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit Berufsmaturität (M-Profil) Grundsatz Die Abgabe des Eidgenössischen Fähigkeitszeugnisses (EFZ) für Kaufleute richtet sich nach den Vorgaben des Reglements Kauffrau/Kaufmann mit EFZ vom 26.9.2011 (BIVO). Die Abgabe des Berufsmaturitätszeugnisses richtet sich nach der eidg. Verordnung über die Berufsmaturität vom 30.11.1998. Damit die erweiterte Kaufmännische Grundbildung mit Berufsmaturität bestanden ist, müssen die Anforderungen der BM und des Fähigkeitszeugnisses erfüllt sein. Die Absolventen erhalten zwei verschiedene Notenausweise. Die Wegleitung und weitere Infos zum Abschluss finden Sie unter www.wkvw.ch. Erfahrungsnoten Für die Berufsmatura zählen die zwei letzten Semester-Zeugnisnoten als Erfahrungsnoten (Mittelwert auf Zehntelsnote gerundet). Berufsmatura Fach BM Geschichte Deutsch Notenbestandteile Bemerkung mündliche Prüfung Abschluss nach dem 2. Lehrjahr ERFA 3./4. Semester Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Englisch Internationales Sprachdiplom Französisch ERFA 5./6. Semester Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Internationales Sprachdiplom Mathematik Ergänzungsfächer IDPA 50% Rundung Fachnote Gewichtung Fachnote 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 0,1 1/8 50% Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung VBR 50% 50% ERFA 5./6. Semester FRW Gewichtung 50% 50% 50% ERFA 5./6. Semester 50% Schriftliche Prüfung 50% ERFA 5./6. Semester 50% Schriftliche Prüfung 50% ERFA 5./6. Semester 50% Schriftliche Prüfung 50% ERFA 5./6. Semester 50% ERFA 1.Sem + 2.Sem + 3.Sem + 4.Sem + 2 x IDPA Note 6 Die Berufsmatura ist bestanden wenn: Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt, höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind und die Differenz der ungenügenden Fachnote zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. 1 Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) schulischer Teil Fach gemäss EFZ Notenbestandteile Rundung Erfahrungsnote Deutsch Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Mittelwert ERFA 1. - 6. Semester 6 Noten auf 0.5 Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Internationales Sprachdiplom 50% Mittelwert ERFA 1. - 6. Semester 6 Noten auf 0.5 anstelle BMP 50% Schriftliche Prüfung Mündliche Prüfung Internationales Sprachdiplom 50% Mittelwert anstelle BMP Mittel beider Prüfungsnoten 50% 50% 50% Englisch Französisch Bemerkung Rundung Fachnote Gewichtung Fachnote 0,1 1/8 50% 50% ERFA 1. - 6. Semester Prüfungsnote FRW Prüfungsnote VBR 6 Noten auf 0.5 W&G 2 ERFA 1. - 6. Sem. FRW und VBR siehe sep. Beispiel *) IKA Schriftliche Prüfung ERFA 1. - 4. Semester Mittelwert 4 Noten Abschluss auf ganze oder nach halbe Noten 2. Lehrjahr W&G 1 Gewichtung Vernetzen & Vertiefen / V&V 1 Modul V&V 2.Semester Mittelwert der 1 Modul V&V 4.Semester ** 3 Modulnoten auf ganze oder mündlich Selbständige Arbeit halbe Noten schriftlich 0,1 0,1 1/8 1/8 0,1 2/8 100% 0,1 1/8 50% 0.1 1/8 0,1 1/8 50% ** zählt doppelt 50% *) Berechnung der Fachnote W&G2: W&G2 Wirtschaft & Gesellschaft = 1. Semester 2. Semester FRW FRW, BR + VWL BR FRW BR 3. Semester 4. Semester 5. Semester 6. Semester FRW FRW FRW FRW BR BR BR } VWL BR } VWL 12 Noten geteilt durch 12 und gerundet auf 0.1 auf halbe Noten auf halbe Noten gerundet gerundet Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) betrieblicher Teil Prüfungsfächer Schriftlich Mündlich Erfahrungsnoten 6 Arbeits- und Lernsituationen x 3 Prozesseinheiten x Berufspraktische Situationen Berufliche Situationen, die kommunikative Fähigkeiten verlangen x x Das EFZ ist bestanden, wenn in der betrieblichen und in der schulischen Abschlussprüfung die Bestehensnormen erfüllt sind. 2 Die betriebliche Abschlussprüfung ist bestanden, wenn Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt, höchstens eine Fachnote ungenügend ist, die ungenügende Fachnote nicht unter 3,0 liegt. Die schulische Abschlussprüfung ist bestanden, wenn Die Gesamtnote (Durchschnitt aller Fachnoten) mindestens 4,0 beträgt, höchstens zwei Fachnoten ungenügend sind, die Differenz der ungenügenden Fachnoten zur Note 4,0 gesamthaft den Wert 2,0 nicht übersteigt. Die W&G1 Note wird doppelt gewichtet, also 2/8. Ist die W&G1 Note ungenügend, zählt diese als eine ungenügende Fachnote. Die Notenabweichung hingegen zählt doppelt. Bei nicht bestandenem Qualifikationsverfahren: Alle ungenügenden Prüfungsfächer müssen wiederholt werden. Das ist frühestens ein Jahr nach der Abschlussprüfung möglich. Auf EFZ-Level kann zweimal repetiert werden, auf BM-Level nur einmal. Die Fachnoten im EFZ können sich von den Fachnoten im BM-Zeugnis unterscheiden, weil sie unterschiedlich berechnet werden. Berufsmatura (BM) Eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) Kandidatin /Kandidat erhält Bestanden Bestanden BM-Zeugnis und EFZ Nicht bestanden Bestanden EFZ Bestanden Nicht bestanden weder BM-Zeugnis noch EFZ Sprachdiplome In den Fremdsprachen werden Abschlussprüfungen durch internationale Sprachdiplome ersetzt. An der Wirtschaftsschule KV Wetzikon gilt der «Leitfaden zum Einbau internationaler Sprachzertifikate in den BMAbschluss». Während dem 5. Semester müssen die Lernenden schriftlich die Bedingungen zum Absolvieren internationaler Sprachdiplome anerkennen. Gesuche für Nachteilsausgleich sind schriftlich mit Formular* und Arztzeugnis an das MBA, Berufsinspektorat, Postfach, 8090 Zürich, einzureichen. Dies gilt auch für Lernende mit bereits bestehendem Nachteilsausgleich während der Schulzeit. *www.mba.zh.ch Berufslehre&Abschlussprüfung/Qualifikatonsverfahren/Kandidaten&Lehrbetriebe/ Nachteilsausgleich/Gesuch um Nachteilsausgleich Oktober 2014 © KV Zürich Business School 3