Modul: „Inklusionsindex als Instrument für die Gewährleistung der

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Modul: „Inklusionsindex als Instrument für die Gewährleistung der Qualität“
Modulentwickler
Ziel
zu bildende
Kompetenzen
Bildungsergebnisse
Lautkina, Svetlana Wladimirowna, Dozentin im Lehrstuhl
für sonderpädagogische Förderung an der Witebsker
staatlichen P.M. Mascherow-Universität, Dr. für
Psychologie, Dozent;
Turkowski,WeslavIosifowitsch, Prorektor an der Witebsker
staatlichen P.M. Mascherow- Universität, Dr. für
Pädagogik, Dozent;
Entwicklung der Master-Bereitschaft zur Arbeit mit
heterogenen Gruppen
СПК-МА-1; СПК-МА-2; СПК-МА-3; СПК-МА-4; СПКМА-5; СПК-МА-7
Kenntnis von Besonderheiten der BildungsprozessTeilnehmer (Subjekte) in einer heterogenen Umgebung
(Kinder mit Sonderbedürfnissen, begabte Kinder, Kinder
aus asozialen Familien und unteren Sozialschichten,
Kinder mit Migrationshintergrund usw.).
Fähigkeit, Ziele zu setzen, psychologisch-pädagogische
Begleitung der Bildungsprozess-Teilnehmer (Subjekte)
in einer heterogenen Umgebung zu planen.
Kenntnis von Forschungsmethoden der Toleranz von
Bildungsprozess-Teilnehmern (Subjekten) in einer
heterogenen Umgebung.
Fähigkeit, eine Zusammenarbeit und gegenseitige Tätigkeit
in einer heterogenen Umgebung zu organisieren.
Fähigkeit, Bildungsprozess-Teilnehmer (Subjekte) in einer
heterogenen Umgebung psychologisch und pädagogisch
zu betreuen.
Fähigkeit, in der Kooperation mit Bildungseinrichtungen
Ziele zu setzen, Zusammenarbeit mit sozialen Partnern,
territorialen Gemeinschaften in der Arbeit mit
heterogenen Gruppen und Organisationen zu planen.
Fähigkeit, Manager und Personal der Bildungseinrichtungen
in Fragen Diversity-Pädagogik und DiversityManagement zu betreuen.
Fähigkeit, Management-Institutionen psychologisch und
pädagogisch unterstützen zu können, sowie persönliche
Kommunikation der an heterogenen Gruppen Beteiligten
auf dem Gebiet der IT-Technologien zu betreuen.
Fähigkeit, Experten-Bewertung der Bildungsumgebung zu
machen.
Fähigkeit, das Personal verschiedener
Bildungseinrichtungen auf dem Gebiet der
Qualitätsbewertung der inklusiven Bildung psychologisch
und pädagogische zu unterstützen.
Allgemeine
Charakteristik
des Moduls
Themen und
Inhalt
Thema1.
Ausbildung und
Erziehung der
Kinder mit
Besonderheite
n in der
psychophysisc
hen
Entwicklung:
von
Segregation
zu Inklusion.
Geschichte der
Ausbildung
von Kindern
mit
Entwicklungsst
örungen in der
Zeit XVI –
XXI Jh.
Vergleichsanal
Zahl der Themen – 4. Stundenzahl – 36, Seminarstunden –
32, selbstständige Arbeit – 4
Kontrollform – Test, Projekt
Inhalt und Arbeit am Modul
Methoden und
Formen und
Stunden
zu
Formen des
Mittel der
zahl
empf
Bildungspro
Kompeten
ohlen
zesses
zene
Auswertu
Liter
ng
atur
Praktikum.
Entwicklung
Vorlesu
Hauptlis
Bildungsder
ng –
te
Techniken:
Tabelle
4
(HL)
Simulations„Evolutio
Std.,
– 8,
Spiel,
n der
Semi
15,
Gehirnattack
Einstellun
nar –
16,
e,
g der
2
18,
problematisc
Gesellsch
Std.
19,20
he Fragen,
aft und
, 26,
Entwicklung
des
30,
einer
Staates
32;
Tabelle,
gegenüber
Literatur
Testen.
Personen
für
Reflexion:
mit
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„Wunschkett
Besonder
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e“
heiten
ng
ihrer
(SBL) –
Entwicklu
4,6,3
ng“
6
yse und
Beschreibung
von drei
Modellen der
Ausbildungsm
öglichkeiten
für Kinder mit
psychophysisc
hen
Entwicklungsb
esonderheiten
(PPEB).
Prioritäten und
Bedingungen
für eine
effektive
Inklusion
diverser
Kinder in den
westeuropäisch
en Ländern.
Besonderheite
n der
inklusiven
Bildung.
Überwinden
und
Vorbeugen
einer
künstlichen
Isolierung der
Familien von
Kindern mit
PPEB.
Erfahrungen in
der inklusiven
Bildung in
Italien, USA,
GB,
Schweden,
Belarus,
Armenien,
Ukraine,
Russland.
Medizinische
und soziale
Modelle von
Behinderung.
Familie des
behinderten
Kindes als
Risiko-Gruppe
in der sozialen
Behinderung
und
Marginalisieru
ng. Inbegriff
einer
integrierten
Ausbildung
und Erziehung.
Thema 2.Kinder
mit
Sonderbedürf
nissen in der
Ausbildung:
psychologisch
-pädagogische
Charakteristi
k
Kinder mit
psychophysisc
hen
Entwicklungsb
esonderheiten
(PPEB).
Kinder mit
Gehör- , Seh-,
Praktikum.
BildungsTechniken:
SimulationsSpiel,
problematisc
he Fragen,
Testen.
Arbeit am
Glossar.
Interaktives
Spiel
„Alphabet“
Schreiben
von
Referaten,
deren
Verteidig
ung.
Multimedi
aPräsentati
on.
Essay: „Ich
und
Kinder
mit
Sonderbe
dürfnissen
bei der
Vorlesu
ng –
6
Std.,
Semi
nar –
4
Std.
HL6,14,
16,30
,32
SBL –
21,23
,39,4
5,48,
50,57
Sprech-,
Bewegungsstör
ungen. Kinder
mit
Geistesstörung
en
(Schwierigkeit
en bei der
Ausbildung),
Kinder mit
geistiger
Unzulänglichk
eit, Kinder mit
autistischen
Störungen.
Kinder mit
Gemütsentwic
klungsstörunge
n. Kinder mit
Aufmerksamke
its-DefizitSyndrom und
Hyperaktivität
(ADSH).
Deprivierte
Kinder. Kinder
mit
mangelnden
Schulleistunge
n. Bilinguale
Kinder.
KinderLinkshänder.
Begabte
Kinder.
Thema
3.Inklusive
(eingeschlosse
ne) Bildung.
Ausbildun
g“
Praktikum.
BildungsTechniken:
Simulations-
Studium der
Erfahrung
en der
Organisati
Vorlesu
ng –
6
Std.,
HL –
2,4,7,
11,12
,13,1
Inklusive
Bildung:
Inbegriff,
Erfahrung,
Risikos. Werte
und Prinzipien
der inklusiven
Ausbildung.
AusbildungsUmgebungRessourcen.
Modelle und
Technologien
psychischpädagogischer
Betreuung der
Kinder mit
PPEB bei der
inklusiven
Ausbildung.
Berufskompete
nzen der die
Kinder
betreuenden
Lehrkräfte.
Thema 4.
Indikatoren
der inklusiven
Bildung.
Inklusionsindex.
Zugänglichkeit
der
Ausbildung.
Schaffung
einer
inklusiven
Kultur.
Führung einer
inklusiven
Spiel,
Gehirnattack
e,
problematisc
he Fragen,
Testen.
Arbeit am
Glossar.
Interaktives
Spiel „Insel“
on der
inklusiven
Bildung
in dem
Ort
(Gebiet,
Region).
Schreiben
eines
analytisch
en
Berichtes
Semi
nar –
4
Std.
7,24,
29,31
,42;
SBL –
1,7,1
2,252
7,29,
41,54
Praktikum.
BildungsTechniken:
SimulationsSpiel,
Mitschreiben
und
Ankündigun
g von
Artikeln, die
Auswahl des
diagnostisch
en
Instrumentar
Schreiben
von
Referaten,
deren
Verteidig
ung.
Multimedi
aPräsentati
on.
Vorlesu
ng –
4
Std.,
Semi
nar –
2
Std.
HL –
2,3,1
4,
21,29
,31,4
2;
SBL –
3,17,
19,
44,52
,61
Politik.
Entwicklung der
Inklusionsprax
is. Liste der
Indikatoren für
inklusive
Bildung von
Kindern mit
Sonderbedürfn
issen im
Lernprozess
(SB).
iums,
Testen.
Arbeit am
Glossar.
Interaktive
Spiele
„Alphabet“,
„Assoziation
en“.
Reflexion:
„Wunschkette“
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Perspektiven.
–
Minsk:
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N.N. Malofeew. – M.: Prosweschtschenie, 2009. – 319 S.
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26.Sonderpädagogik. Lehrbuch / L.I. Aksenowa [u.a.]: verfasst von N.M. Nasarow. –
M.: Akademia, 2008. – 400 S.
27.Abnorme Psychologie: Lehrbuch / W. I. Lubowski [u.a.]; verfasst von W.I.
Lubowski. – M.: Akademia, 2003. – 464 S.
28.Tutoring. Selbstbestimmung im Kontext der Gegenwart / verfasst von S.Sirotkin,
B. Tschirkow. – Ishewsk, ERGO, 2011. – 16 S.
29.Teilnahme der gesellschaftlichen Organisationen der Behinderten an der
Entwicklung der inklusiven Bildung / M.J. Perfiljewa [u.a.]; verfasst von T.G.
Turkina. – M.: RGOI „Perspektiwa“. 2012. – 63 S.
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in den Problemen der Inklusion der Lehranstalt ». – М., 2010 [Elektronische
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Organisation des inklusiven Lernprozesses in dem Kindergarten». – М., 2010
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13.Inklusive Bildung. Ausgabe 5. «Methodische Empfehlungen in Bezug auf die
Organisation der Tätigkeit des Begleitungsdienstes der Familien mit den kleineren
Kindern. Das Programm des Unterrichtes der kinder-elterlichen integrativen
(inklusiven) Gruppen». – М., 2010 [Elektronische Quelle] / Zugriffsart: http:
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15.Inklusive Bildung. Ausgabe 7 «Die Normalisierung der Erziehungs- und
Bildungsbedingungen für die Kinder mit Einschränkungen im Rahmen der
inklusiven Bildung (Hilfsmittel)». – М., 2011 [Elektronische Quelle] / Zugriffsart:
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18.Inklusive Bildung. Die Оrganisierung der speziellen Bildungsbedingungen für die
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19.Inklusive Bildung. Die Ausarbeitung und die Realisierung des individuellen
Bildungsprogrammes für die Kinder mit Einschränkungen in der Grundschule. –
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20.Inklusive Bildung. Das Schaffen und die Approbation des Modells der
psychologisch-pädagogischen Begleitung der inklusiven Praktik. – М., 2012
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21.Die Bildung der Kinder mit Autismus. – М., 2012 [Elektronische Quelle] /
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22.Die Besonderheiten der Bildung des Kindes mit den Störungen das Stütz- und
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23.Semago, N.J. Inklusive Bildung: vom methodologischen Modell zur Praktik / N.J.
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25.Das Schaffen der speziellen Bedingungen für die Kinder mit Sehstörungen in
allgemeinbildenden Lehranstalten. – М, 2012 [Elektronische Quelle] / Zugriffsart:
http: www.inclusive-edu.ru/life_news/20/538/
26.Das Schaffen der speziellen Bedingungen für die Kinder mit den Störungen des
Stütz- und Bewegungsapparats in allgemeinbildenden Lehranstalten. – М., 2012
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27.Das Schaffen der speziellen Bedingungen für die Kinder mit Hörstörungen in
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available
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Anhangsteil
Anhang 1
Aktuelle Begriffe des Moduls*
*aus dem Russischen so, wie sie nach dem russischen Alphabet geordnetsind!
Habilitation(v. engl. Ability)– Entwicklung bei dem Kind der Funktionen, die ihm
ursprünglich fehlten oder gestört wurden, Vorbeugung des Auftretens bei Kind
mit Störungen einer Einschränkung der Aktivität (Lebenstätigkeit) und
Teilnahme am gesellschaftlichen Leben.
Psychologische Adaptation – Anpassungsvermögen des Menschen an die soziale
Umwelt als Persönlichkeit mit Gesellschaftsforderungen und eignen
Bedürfnissen, Motiven und Interessen zu konfrontieren.
Advokatieren–Verteidigung der Rechte und gerechten Interessen bestimmter
Menschen oder Gruppen; Weiterführung der neuen gesellschaftlichen Ideen und
Werte.
Adaptive Organisationsstruktur – Organisierungsstruktur einer
Bildungseinrichtung, Unternehmens, die flexibel ist, sich den erneuten Zielen,
Aufgaben, Funktionen des Objekts sowie Änderungen in wirtschaftlicher,
gesellschaftlich-politischer Sphäre anpasst, unter den Bestimmungen ihrer
Tätigkeit.
Adaptivität (Adaptationsfähigkeit) – Fähigkeit zur flexiblen Änderung von
Inhalt, Formen und Methoden der Ausbildung; schafft gute Möglichkeiten für
eine operative Um- Profilierung und Umschulung des Personals für die Arbeit
bei wirtschaftlichen Strukturen und Orientierung der Bildungsangebote auf
individuelle Bedürfnisse einer Persönlichkeit.
Adäquanz der Bildung – Entsprechung der erworbenen Bildung objektiven
Bedürfnissen an der Entwicklung eines Individuums zu einer Persönlichkeit.
Adäquanz des Bildungssystems – Entsprechung des Bildungssystems den
Ansprüchen zeitgenössischer Gesellschaft und Tendenzen ihrer Entwicklung. In
einer sich konsequent und dynamisch entwickelnder Gesellschaft spielt eine
ausschlaggebende Rolle die Fähigkeit des Bildungssystems, flexibel zu sein, auf
soziale Änderungen operativ und zuvorkommend zu reagieren.
Akkulturation – Verknüpfung alter Stereotypen der Erkenntnis und Verhaltens mit
Aneignung der neuen.
Assertorisches Verhalten – Verhaltensweise, bei der innere Kraft und Höflichkeit
im Milieu vereinbart sind; Fähigkeit, auch unter äußerem Druck eigene
Interessen und eigene Verhaltensweise korrekt zu verteidigen.
Assimilation – Verlieren von früheren kulturellen Werten, Vorbildern, Normen
und voller Übergang zu den neuen.
Autismus (früher Kinderautismus) – krankhafte Ichbezogenheit , das
Sichabschließen von der Umwelt und dauernde Beschäftigung mit der eigenen
Fantasie.
Barriere der Sozialisierung – jedes natürliche (angeborene Störungen) oder
künstliche (Dysfunktionen der Sozialinstitutionen und gemeingefährliche
Praktiken) Hindernis, das regelrechten Prozess der individuellen Anpassung
verletzt. Barriere können Ehescheidung der Eltern, unvollständige Familie,
Invalidität, psychische Krankheit, Untauglichkeit der Gesellschaft (Anomie), die
soziale Isolation, Weigerung der Eltern, ihre erzieherischen Funktionen
auszuüben (Trunksucht), Geraten der Kinder in extreme Situationen (Gewalt,
insbesondere Vergewaltigung und physische – seitens der Eltern, Verkauf zum
Sklaven, Gefängnis, Mobbing und Schikanieren bei Armee, kriminelle
Umgebung).
Krankheit – Störung der Gesundheit, (Geistes-, Gemüts-, Herz-) Verlust oder
Regelwidrigkeit (Anomalie) psychischer und physischer Funktionen, Störungen
im Körperbau, die bestimmte Tätigkeiten erschweren.
Eine Krankheit bestimmt sich als Störung normalen psychosomatischen Zustandes,
der Fähigkeit des Menschen, materiellen und geistigen Bedürfnissen optimal
nachzukommen.
Barrierefreie Umgebung – bestimmte Maßnahmen für die Gewährleistung der
Zugänglichkeit und Schaffen gleicher Möglichkeiten für geistig und körperlich
Behinderte in allen Sphären gesellschaftlichen Lebens.
Bilingualismus– Beherrschung von zwei Sprachen und deren abwechselnder
Gebrauch je nach Kommunikationsbedürfnissen. Man unterscheidet den
natürlichen Bilingualismus (beide sind Muttersprachen und eine der Sprachen
wird individuell bevorzugt) und den künstlichen („wohlerworbenen“)
Bilingualismus (nebst Mutter- beherrscht man eine Fremdsprache).
Valeologische Gleichheit wird nicht als Gleichstellung betrachtet, sondern als
Wahrnehmung eines “anderen” (behinderten) Menschen, als einen
gleichberechtigten, der aber seine eigene Weltwahrnehmung, andere
Lebensweise und besondere Bedürfnisse hat.
Hilfs- und alternative Kommunikation – eine beliebige nonverbale Sprachform,
die soziale Kommunikation dem Kind erleichtert: Hilfskommunikation wird in
den Fällen eingesetzt, wo man mangelnde Sprachfertigkeiten hat. Alternative
Kommunikation – beim Fehlen der Sprachfertigkeiten verschiedenen Ursprungs.
Technische Hilfsmittel / Geräte – Vorrichtungen, die den behinderten Menschen
Funktionsmöglichkeiten erweitern.
Hyperdynamisches Syndrom (Syndrom defizitärer Aufmerksamkeit und
Hyperaktivität) – Konzentrationsfähigkeitsstörung, die einen übersteigerten
motorischen Drang bei psychischer Unruhe zeigt. Laut Angaben der
ausländischen und heimischen epidemiologischen Studien kommt
hyperdynamisches Syndrom bei 4.0-9.5% Vorschul-und Grundschulkindern
vor, viel häufiger dabei – bei den Jungen als bei den Mädchen.
Integrationsgruppe (Integrationsklasse) – Gruppe (Klasse), in der
sonderpädagogisch bedürftige Menschen mit denen ohne jeglichen Bedarf an
Sonderförderung zusammen lernen.
Humanisierung – Stärkung humaner Anfänge in der Gesellschaft, Durchsetzen
allgemeinmenschlicher Werte, höchste kulturelle und moralische Entwicklung
der menschlichen Fähigkeiten zu einer ästhetisch vollkommenen Form in
Verbindung mit Sanftmut und echter Menschlichkeit.
Humanismus – Gesamtheit von Ansichten, die einen Menschen als Persönlichkeit
akzeptieren sowie sein Recht auf eine freie Entwicklung und Entfaltung seiner
Fähigkeiten, unabhängig von seiner Stellung in der Gesellschaft.
Humanitäre Bildung – Bildung, die auf Prioritäten der allgemeinmenschlichen
Werte, Leben und Gesundheit des Menschen, der feien Entwicklung der Person
bezogen ist.
Daktylologie – Finger- und Gebärdensprache der Taubstummen (Art der Rede,
wenn jedem Buchstaben des Alphabets eine bestimmte Lage der Finger
entspricht.)
Humanität – echte Menschlichkeit, Sinn für das Gute und Edle im Menschen,
Menschenliebe, Respekt vor Menschenwürde, Mitleid; realisiert sich in Umgang
und Zusammenwirken, gegenseitigem Beistehen, Gefühl für Anstand und Sitte.
Jede Tätigkeit, die mit Humanität nicht vereinbar ist, gilt als unmoralisch; es
entstand sogar ein Begriff “Verbrechen gegen die Menschlichkeit”.
Deprivationssyndrom – seelische und körperliche Entwicklungsstörung bei
Kindern infolge fehlender mütterlicher Zuwendung, psychischer Zustand, zu
dem infolge langer Möglichkeitseinschränkungen gekommen ist; kann sich
durch intellektuelle und emotionelle Entwicklungsstörungen,
Kommunikationsstörung charakterisieren.
Kinder der Altersnorm, gewöhnliche Kinder – Kinder, die sich entsprechend der
Altersnorm entwickeln.
Kinder der Risikogruppe – Kinder, die ein Risiko haben, Entwicklungsstörungen
zu erwerben (medizinisch, sozial od. biologisch), und in Zukunft eine
Beobachtung brauchen.
Kinder mit Entwicklungsstörungen – Kinder, die im Vergleich mit ihren
Altersgenossen entwicklungsverzögert sind oder motorische, kognitive,
kommunikative, sensorische oder andere Funktionsstörungen haben. Im
vorliegenden Dokument gebraucht man neben dem Terminus „Kinder mit
Entwicklungsstörungen“ Fachbegriffe wie „Kinder mit Funktionsstörungen“
und “sonderbedürftige (sonderpädagogisch bedürftige) Kinder”.
Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf– Kinder, die
sonderpädagogische Hilfe und Schaffung entsprechender Bedingungen für ihre
Erziehung und Ausbildung.
Kinder mit Schwierigkeiten in der Ausbildung – Kinder mit geistiger
Entwicklungsverzögerung oder geistiger Behinderung.
Zerebrale Kinderlähmung – Schädigung der motorischen Zentren im Gehirn,
demzufolge entstehen verschiedene psychomotorische Störungen.
Diagnostik (pädagogische) – Erkennung der Ergebnisse der Tätigkeit von Kind
und Pädagogen zwecks Analyse, Beurteilung und Korrektur des Lehrvorgangs.
Dialektisches Denken – subjektive Seite der methodologischen Kultur des
Pädagogen, sein innerliches Konstruieren neuer Art und Weise sowie neuer
Mittel für Konflikte-Bewältigung, die im pädagogischen Prozess entstehen. Für
den Pädagogen bedeutet, dialektisch denken zu können, Fähigkeit, zu
analysieren, zu vergleichen, pädagogische Tatsachen zusammenzufassen,
Wesentliches von Unwesentlichem zu unterscheiden, zahlreiche Ursachen und
Folgen und Gesetzmäßigkeiten zu finden. Es sei betont, dass dieser
Denkvorgang zur Entwicklung neuen wissenschaftlichen Wissens bringt.
Diskriminierung – Rechtsverletzung einiger Wirtschaftssubjekte (Staaten,
Institutionen, Unternehmen, Bürger) oder Rechtsentzug im Vergleich mit
anderen ohne Rechtgrund. Die Diskriminierung führt dazu, dass das
diskriminierte Subjekt herabgesetzt, herabwürdigt wird.
Diskriminierung in der Bildung – jeder Unterschied, Aussonderung,
Beschränkung oder Präferenz nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache,
Religion, politischen oder anderen Überzeugungen nationaler oder sozialer
Herkunft, wirtschaftlicher Situation oder Geburt, die entweder Aufheben oder
Verstoß der Gleichberechtigung in der Bildung bezweckt, nämlich: 1) kein
Zugang zur Bildung für eine Person oder Gruppe auf einer beliebigen Stufe oder
einer beliebigen Art; 2) Einschränkung des Bildungserwerbs für eine Person
oder Gruppe auf das geringste Niveau; 3) Schaffung oder Erhaltung getrennter
Bildungssysteme oder Bildungseinrichtungen für einzelne Personen oder
Gruppen; 4) unwürdige Stellung und Lage des Menschen, in die eine Person
oder Gruppe von Menschen gerät.
Diskriminierung am Arbeitsmarkt – Situation, bei der ein Unternehmer nicht
wünscht, jemanden anzustellen (jemandem Arbeit zu geben) aus dem Grunde,
dass der Mensch eine bestimmte Sozialgruppe vertritt (Nationalität-, Rasse-,
Religion- usw.), oder er bietet ihnen schlechtere Arbeit- und Lohnbedingungen
an, als die den bevorzugten Gruppen.
Diskriminierung nach Behinderung – bedeutet Aussondern, unterschiedliches
Behandeln, Herabsetzen wegen Vorhandensein einer Behinderung. Ziel oder
Ergebnis dessen sei Herabwürdigung oder Verweigerung der Anerkennung
gleicher Menschenrechte und
-Freiheiten auf dem politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, bürgerlichen
oder jedem anderen Gebiet. Schließt alle Formen der Diskriminierung ein incl.
Ablehnung desAnpassungsvermögens.
Dysmorphobie – krankhaftes emotionelles Ertragen seiner physischen
Unvollkommenheit, äußerlichen Fehler (Defekte).
Differenzierung – Betonung der Unterschiede, Auseinanderentwicklung,
Verfeinerung Trennung, Zergliederung, Schichtung des Ganzen in verschiedene
Teile, Formen und Stufen.
Differenzierte Ausbildung –Ausbildungstechniken, durch die optimale
Bedingungen geschafft werden, seine Fähigkeiten unter Beweis zu stellen,
Begabungen und Interessen zu entwickeln. Lehrstoff wird auf verschiedenen
voraussichtlichen Niveaus beigebracht, doch nicht niedriger, als dem im
Standard vorgeschriebenen; dabei werden Methoden für individuelle
Ausbildung intensiv eingesetzt.
Dogma –Lehrsatz, angesehen als unumstößliche und unbestreitbare Wahrheit, ohne
Beweis, ohne Rücksicht auf konkrete Bedingungen, unkritisch angenommen.
Dogmatismus – starres Festhalten an Dogmen, unkritisches, unselbstständiges
Denken,
Festlegen vonblindem Glauben an die Unumstößlichkeit einer Autorität,
Verteidigung von veralteten Ansichten, Unduldsamkeit gegenüber neuen
Kenntnissen und neuem Wissen.
Dogmatismus in der Bildung – negative Charakteristik der Theoretiker,
Organisatoren und praktischer Mitarbeiter des Bildungswesens. Zeigt sich
meistens dreierlei – durch:
1) Festhalten an veralteten Prinzipien und veraltetem Herangehen an die Bildung
allgemein; 2) Streben danach, im Bildungsinhalt Kenntnisse, Ideen, Leitsätze
beizubehalten, die von der modernen Wissenschaft widerlegt werden; 3)
Einsetzen der einst wirksamen Lehrtechniken ohne die Originalität der neuen
Lehrsituation zu berücksichtigen, nämlich – sich ständig ändernde Inhalte der
Bildung.
Zugang zu Bildung – das Hauptprinzip der Ausbildungspolitik in einer
demokratischen Gesellschaft; Realisierung des Verfassungsrechtes und
Chancengleichheit auf Erhalten einer guten Ausbildung, Erfassungsgrad von
qualitativen Bildungsleistungen aller Interessenten.
Zugang zum Unterricht – das didaktische Prinzip, das die Entsprechung des
Inhalts und der Methoden der Lehre den realen Möglichkeiten der Lernenden
voraussetzt, seinem Wissensniveau sowie Entwicklungsstand seiner Fähig- und
Fertigkeiten bei der Aneignung des Lehrstoffs, eine optimale Auswahl des
Umfangs und Schwierigkeitsgrads der Lehraufgaben, auch rationelle Techniken
des Lernens, die die Erfahrung des Schülers und andere individuelle
Besonderheiten berücksichtigt. Lernstoff wird den Fähigkeiten des Schülers
entsprechendunterrichtet, worauf der Letztere in den vorangehenden
Lehranstalten und Stufen vorbereitet ist.
Gebärdensprache(-kommunikation)– eigenartiges sprachwissenschaftliches
System, das als Hauptlehrmittel und der Kommunikation eingesetzt wird, bei
den Menschen, die gehindert (nicht fähig) sind, verbale Rede zu gebrauchen.
Lebensfunktion des Menschen – alltägliches Wirken, Fähigkeit des menschlichen
Organismus, Lebensvorgänge auf die Weise und in den Grenzen durchzusetzen,
die für den Menschen üblich sind.
Lebenskräfte des Menschen – Fähigkeit des Menschen, sein eigenes Leben zu
etablieren und zu verbessern mit Hilfe persönlicher und gemeinschaftlicher
Voraussetzungen.Diese Definition, die von S.I.Grigorjew vorgeschlagen ist,
ermöglicht, den Begriff "individuelle Subjektität" und "soziale Subjektität" des
Menschen als inhaltliche Komponenten der Kategorie «Lebenskräfte des
Menschen» einzusetzen.
Psychische Entwicklungsverzögerung – Störung normalen Tempos bei
psychischer Entwicklung des Kindes.
Gesundheit (soziologisch) – Prozess der Bezeichnung vom Individuum seines
physischen Status im sozialen Kontext, Abart der sozialen Strategie einer
konkreten Person oder einer Gemeinschaft. Gesundheit (nach Bestimmung der
Weltgesundheitsschutzorganisation) ist nicht nur das Fehlen von Krankheiten
oder physischen Defekten, sondern auch Zustand vollkommenen physischen,
psychischen und sozialen Wohlergehens.
Ideologie der Ausbildung – das System der Ideen und der Meinungen auf die
Rolle der Ausbildung im Leben der Gesellschaft, ihre Ziele und ihre Wege der
Errungenschaft. Im Inhalt hängt von der allgemeinen pädagogischen
Orientierung, des Charakters der philosophischen und sozialen-politischen
Ansichten, die von diesen oder jenen Personen bekannt werden, den sozialen
Gruppen, den Organisationen, den gesellschaftlichen Bewegungen und den
Parteien ab.
Invalide – durch Krankheit, Unfall, Verwundung (deren Folgen) arbeitsunfähig
gewordener oder arbeitsbehinderter Mensch, oder Mensch mit eingeborenen
Störungen der geistigen oder körperlichen Entwicklung, die Einschränkungen
der regelrechten Lebenstätigkeit herbeiführen und betroffene Menschen
sozialhilfsbedürftig und sozialschutzbedürftig machen sowie dazu bringen, dass
seitens des Staates notwendige Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit
behinderten Menschen ihre gesicherten Rechte zukommen.
Invalidisierung – eine Erkrankung, die vom standhaften Verlust der
Arbeitsfähigkeit begleitet wird. Der Begriff "Invalidität" schließt in sich zwei
Aspekte ein, folglich bedingt er zwei Standpunkte über dieses Phänomen. Vom
Standpunkt der Ursache sei Invalidität ein medizinisches Problem, und vom
Standpunkt der Folgen dieser Erkrankung sei die Invalidität ein soziales
Problem.
Invalidität – Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitsbehinderung, eingeschränkte
Fähigkeit des Betroffenen, am Leben der Gesellschaft teilzunehmen –
gleichberechtigt neben anderen Menschen – infolge physischer, psychischer
oder sozialer Faktoren.
Index – wirtschaftliche und statistische Wertzahl zu Veränderungen von
Wirtschaftsgrößen Parametern, Wirtschafts- und sozialer Prozesse für eine
bestimmte Zeitperiode; wird zu Basis-Indexziffer angelegt, die einem
bestimmten Jahr entspricht, übernommen als Ausgangspunkt, nach dem sich
weitere Entwicklung richtet.
Inklusionsindex – System des internen Monitorings, das einer Bildungseinrichtung
ermöglicht, Selbsteinschätzung bezüglich Effektivitätsgrads der Einführung der
inklusiven Bildung regelmäßig durchzuführen und Entwicklungsprojekte auf
Grund der Ergebnisanalyse der Selbsteinschätzung aufzustellen.
Indexierung – das Indexieren; (EDV) Verfahren der Kennzeichnung, bei dem
einem Dokument bestimmte vorher festgelegte beschreibende Elemente
zugeordnet werden; Menge dieser zugeordneten Elemente eines Dokuments.
Ausbildungsindividualisierung – Komplex von pädagogischen und
psychologischen auf den Lernenden einwirkenden Methoden, die sein Bedürfnis
realisieren, sich im Blickpunkt zu empfinden; eines der didaktischen Prinzipien,
die solch eine Form des Lernvorgangs vorsehen, bei der individuelle
Besonderheiten der Lernenden berücksichtigt werden; ihre Sozial- und
Ausbildungserfahrung, sozialer Status, Lebensvorgänge und andere auf die
Ausbildungsleistung einwirkende Faktoren.
Individualisierung der Bildungsprogramme – Modifizierung von Inhalt und
Leistungstempo in Bildungseinrichtungen je nach der vorher erworbenen
Ausbildung der Lernenden. Vorausgesetzt wird, dass zum Zeitpunkt der
Lehranstalt-Absolvierung die anfänglich vorhandenen Unterschiede im
Ausbildungsniveau, ausgeglichen oder aufgehoben werden.
Lehrplan für individuelle Lernförderung – ein Dokument, das spezielle
Bedingungen auf entsprechender Stufe im Bildungsprozess beschreibt, für
möglichst effektive Förderung jedes sonderbedürftigen Kindes (einschließlich
Kinder mit Besonderheiten der psychophysischen Entwicklung).
Individueller Lehrplan – der in Übereinstimmung mit Bundesbildungsstandard
und Staatbundesanträgen angenommene Plan, Richtlinien für Ausbildung
sonderbedürftiger Menschen, nach denen jedem Betroffenen eine an seinem
Lernverhalten ausgerichtete, individuelle Förderung geboten wird.
Indikator – 1) ein Gerät, eine Anlage, ein Element, die den Ablauf oder Befund
des Untersuchungsobjekts, seine qualitativen oder quantitativen Charakteristiken
aufzeichnet; 2) Umstand oder Merkmal, das als beweiskräftiges Anzeichen von
Erscheinungen und Prozessen oder als Hinweis auf qualitative Charakteristik,
Vorhandensein bestimmter Eigenschaften des Untersuchungsobjektes dient.
Die Indikatoren sollen flexibel sein, um die Vielfalt der Ziele und der Aufgaben der
Bildungseinrichtungen zu widerspiegeln; nachhaltig und bewährt, und zugleich
einfach; der Indikator lässt in gewissem Maße voraussehen, von wo die
Entwicklung dieser oder jener Prozesse zu erwarten sind (wirtschaftlich,
politisch, pädagogisch).
Indikatoren der inklusiven Ausbildung – Zahl- und Größenangaben
(verhältnismäßige, spezifische u.a.) sowie inhaltliche Charakteristiken, die den
Zugang aller Lernenden zu Ausbildung qualitativ und quantitativ bewerten.
Inklusive Bereitschaft des Pädagogen – eine komplizierte integrale
Subjekteigenschaft des Pädagogen, die sich auf eine Gesamtheit von
Kompetenzen stützt und ein wirksames Ausüben des Lehrerberufs in jüngsten
Verhältnissen bedingt.
Inklusive Bildungsumgebung einer Lehranstalt – Teilsystem der
Sozialumgebung und Gesamtheit von Bildungsraumfaktoren (Bedingungen,
Faktoren, Parameter, Komponenten, Einwirkungssystem, Zusammenwirken,
Verhältnisse), die die persönliche Entwicklung jedes ihrer Mitglieder bedingen.
Inklusive Toleranz des Pädagogen – eine besondere sozial-psychologische
Eigenschaft des Pädagogen, die sich in dem Wunsch und der Fähigkeit zeigt,
einen „anderen“ Schüler so zu verstehen, anzuerkennen und anzunehmen, wie er
ist. Diese Eigenschaft bildet eine Grundlage für soziale und professionelle
Interaktion und Kommunikation im System der Bildungsverhältnisse.
Integration - im weiteren Sinne: Einschließen des Menschen in das Sozialleben;
im engeren Sinne: Einschließen des/der Kindes/r mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in eine Regelschule.
Inklusive Kompetenz – professionell-persönlicheCharakteristik des Pädagogen,
der dazu fähig und bereit ist, seine Kenntnisse für die Lösung professionellpädagogischer und gesellschaftlicher Aufgaben in inklusiver Bildungsumgebung
einzusetzen.
Inklusive Kultur des Pädagogen – systematische integrale persönliche
Ausbildung, die sich auf die Anerkennung der Werte und Grundsätze der
inklusiven Bildungsumgebung stützt und in sich eine Reihe von strukturellen
Komponenten einschließt, die eigene funktionale Organisation haben.
Inklusive Kultur der Bildungseinrichtung –
eine sichere, tolerante
Gemeinschaft, die die Werte der Inklusion annimmt, den Ideen der
Zusammenarbeit übereinstimmt, die Entwicklung aller Akteure fördert, für die
der Wert jedes Einzelnen Grundlage für allgemeine Leistungen ist.
Inklusive PolitikderBildungseinrichtung– Annahme der Einschlussideen und
Einhalten der Einschlussprinzipien jedes Einzelnen in den Ausbildungsprozess,
die auf die Bildung der inklusiven Umgebung gerichtet sind.
Inklusive Praktik – Management des Ausbildungsprozesses bei der Inklusion der
Bildungsumgebung mit Heranziehung von neuen Ressourcen, die eine
vollwertige Teilnahme jedes Schülerseffektiv gewährleisten.
Inklusives Denken des Pädagogen – intellektuelle, von Bedingungen der
inklusiven Bildungsumgebung determinierte Tätigkeit, wobei es zu einer
Reflexion und schöpferischer Umgestaltung im Bewusstsein des künftigen
Spezialisten kommt, indem man objektive Charakteristiken des
Ausbildungsprozess, seine Modellierung entsprechend den Zielen und den
Aufgaben aktualisiert.
Die äußert sich durch die Fähigkeit und Fertigkeit, Erziehungsaufgaben je nach
Ausbildungsbedürfnissen aller Lernenden zu lösen.
Inklusive Bildung (laut Vorschlägen über aktuelle Ergänzungsaufnahme ins
Bildungsgesetzbuch der Republik Belarus) – Bildung und Erziehung, bei denen
Sonderbedürfnisse aller Lernenden in den bestehenden
Regelschulenberücksichtigt werden, einschließlich Menschen mit besonderem
Förderbedarf, unter Voraussetzung, dass in den allgemeinen Schulen
entsprechende Bedingungen geschaffen werden und maximal möglicher
Einschluss jedes Schülers in den Bildungsprozess gewährleistet wird.
Inklusive Bildungsumgebung – eine integrative Einheit der Sozialumgebung, wo
in
einem
für
jeden
Teilnehmer
zugänglichen
Format
die
Ausbildungsbeziehungen realisiert werden, die Möglichkeiten für
Persönlichkeits- und Sozialentwicklung, Sozialisierung, Selbsterneuerung und
Selbstveränderung gewährleistet werden.
Inklusion (nach Vorschlägen über aktuelle Ergänzungsaufnahme ins
Bildungsgesetzbuch der Republik Belarus) – Prozess der Intensivierung der
Teilnahme jedes einzelnen Schülers am Schul- und Sozialleben der Lehranstalt,
zugleich Prozess der Verringerung der Isolierung (Exklusion) des Schülers von
allen Vorgängen in der und um die Lehranstalt.
Inklusion in Ausbildung (nach dem Bildungsgesetzbuch der Republik Belarus)
lässt den Ausbildungsprozess für Kinder mit besonderen Bedürfnissen (doch
nicht nur mit Besonderheiten der psychophysischen Entwicklung) in
allgemeinbildenden Bildungseinrichtungen organisieren.
Interaktives Ausbildungsmodell – ein Modell, bei dem der Lernprozess unter
ständiger aktiver Wechselwirkung aller seiner Teilnehmer realisiert wird. Das ist
gemeinsames Lernen, gegenseitiges Lernen (im Kollektiv und in der Gruppe,
Lernen durch Zusammenwirken), dabei sind sowohl der Studierende, als auch
der Dozierende gleichberechtigte, äquivalente Akteure des Lernprozesses, sie
verstehen, was sie machen, reflektieren das, was sie wissen, verstehen und
verwirklichen.Die Organisierung der interaktiven Ausbildung setzt voraus, dass
Produktionssituationen modelliert, Rollenspiele eingesetzt, ein Problem anhand
Analyse der Umstände und entsprechender Situation allgemein gelöst werden.
Gemeinsames Lernen trägt dazu bei, Fertigkeiten und Fähigkeiten effektiv zu
entwickeln, Werte zu bestimmen, die Atmosphäre der Zusammenarbeit, und der
Wechselwirkung zu schaffen.
Integrierte Ausbildung und
Erziehung – Organisierung der speziellen
Ausbildung, wenn Personen mit Auffälligkeiten in der geistlichen und
körperlichen Entwicklung gleichzeitig mit den Menschen ausgebildet und
erzogen werden, die solche Besonderheiten nicht haben.
Integrierte Gruppen – Gruppen, in denen die Wechselwirkung der Teilnehmer
aufgrund der Integrationsidee gewährleistet wird, hier handelt es sich um die
Gruppen, die sowohl Teilnehmer mit Besonderheiten der psychophysischen
Entwicklung, als auch die ohne ähnliche Einschränkungen enthalten; die
Beziehungen sind dabei auf die Gewährleistung der Wechsel- und
Zusammenwirkung beiderseits orientiert.
Integrierte Behandlung ist die Art und Weise, auf die man das Individuum
betreut, dabei passt sich nicht nur das Individuum der Gesellschaft an, sondern
bemüht sich auch die Gesellschaft darum, sich diesem Individuum anzupassen.
Die Sozialinstitutionen ändern ihre Ansichten, Prinzipien und organisatorischmethodische Grundlagen, wenn sie integrierte Behandlung als Basis ihrer
Tätigkeit nehmen; als Ergebnis dessen gewinnen sie das höchste Verständnis
gegenüber Problemen der Kunden und berücksichtigen ihre Bedürfnisse.
Qualität – Gesamtheit von Eigenschaften,Merkmalen, die eine wesentliche
Bestimmtheit des Objekts prägen, sie machen das Objekt eben so, und nicht
anders. Die Qualität bedingt die Fähigkeit der Objekte (Waren,
Dienstleistungen, Arbeiten), Bedürfnissen und Anforderungen der Menschen
nachzukommen,
der
Qualitätsbestimmung
und
den
vorgelegten
Forderungenzuentsprechen; die Qualität bewährt sich durch die Angemessenheit
der Waren, Arbeiten,Dienstleistungen den Standard-, Vertrags-, KontrakteBedingungen und Bedürfnissen der Kunden/Konsumenten.
Lebensqualität – eine sozial-wirtschaftliche Kategorie, die die Verallgemeinerung
des Begriffs, „Lebensniveau“ darstellt; sie schließt in sich nicht nur
Verbrauchskapazität von materiellen Gütern ein, sondern auch Befriedigung der
geistigen
und
Bildungsbedürfnisse,
Gesundheit,
Lebensdauer,
Umweltbedingungen, die den Menschen umgeben, das moralischpsychologische Klima, geistigen Komfort.
Bildungsqualität – eine Integralcharakteristik des Bildungsvorgangs und dessen
Ergebnisse. Gibt das Maß ihrer Übereinstimmungen mit den in der Gesellschaft
verbreiteten Vorstellungen darüber, wie der Ausbildungsvorgang aussieht und
welchen Zielen er dienen soll. Die Qualität der modernen Bildung wird von den
Faktoren bestimmt, die ihre soziale Effektivität bedingen, wie: Inhalt, der die
besten Errungenschaften der Geisteskultur und der Erfahrung auf diesem oder
jenem Tätigkeitsbereich einschließt; hohe Kompetenz der Pädagogen; die
jüngsten Pädagogik-Technologien und entsprechende materielle Ausstattung;
humanistische Tendenz; Wissensbedarfsdeckung der Bevölkerung.
Kompensation – Ausgleich der unterentwickelten, gestörten oder verloren
gegangenen Funktionen durch eine Umgestaltung oder gesteigerte
Tätigkeitunversehrter Funktionen.
Kompetenz (1) – Fachkenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen bestimmter
beruflicher Sozialgruppe, deren Entsprechung dem Schwierigkeitsgrad der von
ihnen zu erfüllenden Aufgaben und zu lösenden Probleme. Im Unterschied vom
Terminus «Qualifikation» schließt in sich nicht nur rein professionelles Wissen
und Fertigkeiten, die die Qualifikation charakterisieren, sondern auch solche
Eigenschaften wie Initiative, Zusammenwirken, Fähigkeit im Team zu arbeiten,
kommunikativ zu sein, zu lernen, zu bewerten, logisch zu denken, Information
auszusuchen und sie zu gebrauchen.
Kompetenz (2) – 1. Zuständigkeit, Rechte und Pflichten einer konkreten
Staatsbehörde; 2. Fragen, über die ein Beamter Sachkenntnis und Erfahrung
besitzt.
Kontrolle – Überwachung über Objekte und Vorgänge zum Zweck der
Überprüfung, ob der beobachtete Zustand dem gewünschten und notwendigen
entspricht, der von Gesetzen, Anweisungen, Verordnungen und anderen
normativen Akten vorgeschrieben ist, sowie von Programmen, Plänen,
Verträgen, Projekten, Abkommen.
Kontrolle über Ausbildungsqualität – Bestimmung des Wissensstandes oder
Feststellung des Unterschieds
zwischen
dem realen und im
Ausbildungsprogramm vorgeplanten Lernniveau. Die Ausbildungsqualität wird
zweierlei geprüft: regelrechte Beobachtung der Lerntätigkeit der Schüler und
Prüfung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten.
Sonderpädagogik (Förderungspädagogik) – Zweig der Pädagogik, Lehre von der
Erziehung und Förderung geistig und/oder körperlich behinderter Kinder zum
Gewährleisten möglichst guter Persönlichkeitsentwicklung, Bildung und
Bereitschaft
zum
selbstständigen
erwachsenen
Leben.
Termini
"Sonderpädagogik" und "Förderungspädagogik" werden heutzutage im
wissenschaftlichen und sozialen Kontext synonym gebraucht zur Bezeichnung
eines Zweiges der Pädagogik.
Sonderpädagogische Hilfe – System der pädagogischen Maßnahmen, die in den
Fällen ergriffen werden, wo die Kinder den Bildungsinhalt auf der Vorschul-,
Grund- und Mittelschulstufe beherrschen sollen und Schwierigkeiten bei dessen
Erlernen haben. Sonderpädagogische Hilfe wird in den Förderungs- und
Rehabilitationspunkten und -Zentren geleistet.
Korrektion der physischen und (oder) psychischen Störungen – System der
psychologisch-pädagogischen, medizinischen und sozialen Maßnahmen, die auf
die Verbesserung und die Abschwächung der physischen und psychischen
Störungen gerichtet sind.
Xenophobie – krankhafte, aufdringliche Angst vor unbekannten Personen; Hass,
Unduldsamkeit, Furcht vor etwas Fremdem, Unbekanntem, Ausländischem.
Kulturelle Adaptation – kulturelle Anpassung menschlicher Gemeinschaften,
sozialer Gruppen und einzelner Individuen den veränderlichen, naturgeographischen und historischen (sozialen) Lebensbedingungen, durch
Änderung der Stereotype im Bewusstsein und Verhalten, Formen der sozialen
Organisierung und Regelung, Normen und Werte, Lebensweisen und Elemente
des Weltbildes, Art und Weise der Lebensversorgung, Tätigkeits- Richtungen
und -Technologien sowie Systematik deren Ergebnisse,
Kommunikationstechniken und Übertragung der sozialen Erfahrung usw.
Kulturdefizit – ungenügendes Begreifen dieser oder jener Lebenszüge (mit Hilfe
von Kulturausdrucksmitteln und in den Ausdrucksformen) seitens einzelner
Persönlichkeiten oder Gesellschaft, was dazu führt, Kulturbedürfnissen sowohl
eines Individuums als auch einer Gruppe oder ganzer Gesellschaft nicht
nachkommen zu können; außerdem erschwert es oder macht unmöglich
kulturelles Schaffen.
Person (Kinder) mit Entwicklungsauffälligkeiten und Behinderung (nach
jüngster redigierter Auffassung Bildungsgesetzbuches der Republik Belarus) –
Person mit dauerhaften, bleibenden körperlichen, geistigen, intellektuellen oder
sensorischen Störungen, die bei verschiedenen Barrieren eine vollkommene und
effektive persönliche Teilnahme am Leben der Gesellschaft neben anderen
Bürgern beeinträchtigen.
Linkshändigkeit – Vorherrschen in Entwicklung und Funktion der linken Hand
über die rechte, meist angeboren. Die Linkshändigkeit kann latent sein, wenn
Linkshänder sich überwiegend rechter Hand bedient. In einer kritischen
Situation, wenn schnelles und unwillkürliches Handeln nötig ist, kann sich
latente Linkshändigkeit dadurch zeigen, dass man versucht, die linke Hand
einzusetzen.
Linkshänder – jemand, der mit der linken Hand geschickter als mit der rechten ist.
Gegensatz zum "Linkshänder" ist " Rechtshänder". Unter den Menschen sind
etwa 15 % Linkshänder, d. h. jeder Siebte sei Linkshänder. Derjenige, der
linkshändigist, benutzt die linke Hand öfter als die rechte; Linkshänder
benutzen die linke Hand für die persönlichen Bedürfnisse, Kochen und
Ähnliches. Die Hand, mit der man schreibt, ist kein genauer Indikator von
Links-Rechts-Händigkeit. So schreiben eine Menge der Linkshänder mit der
rechten Hand und gebrauchen die linke Hand für die Gewährleistung anderer
Anliegen.
Logopädie – Lehre von Sprachstörungen und Methoden deren Entdeckung,
Beseitigung und Vorbeugung mittels spezieller Bildung und Erziehung.
(Sprachheilkunde)
Logophobie – bleibende krankhafte Sprechfurcht, begleitet von aufdringlicher
Misserfolg-Erwartung beim Sprechen.
Sozialmedizinisches Modell der Behinderung- besteht darin, dass die
Selbstverwirklichungsmöglichkeiten eines Behinderten nicht nur von
persönlichen Erkrankungen bestimmt sind, sondern auch von sozialen und
physischen Lebensbedingungen. Die Umgebung beeinflusst den Menschen als
aktives Subjekt des Gesellschaftslebens, Schöpfer eigenen Schicksals, und nicht
als passives Objekt der Sozialpolitik und Sozialarbeit. Eben dieses Modell der
Invalidität hilft untersuchen, wie die entsprechenden Sozialinstitutionen die
menschliche Tätigkeit in ein bestimmtes System der Rollen und Ränge
organisieren, indem man Modelle des menschlichen Verhaltens in
verschiedenen Sphären gesellschaftlichen Lebens ausarbeitet.
Medizinisches Modell der Behinderung betont das Vorhandensein einer
körperlichen oder einer geistigen Störung beim Menschen, Beeinträchtigung
seiner Gesundheit im Vergleich mit gesunden Menschen. Nach diesem Modell
wird der/die Betroffene als körperlich oder geistig minderwertig betrachtet, und
alle seine Probleme – als Folge dieser Pathologie.
Interdisziplinäres Fachkräfte-Team – Gruppe von Spezialisten verschiedener
Fachbereiche (Ärzte, Physiotherapeuten, Pädagogen, Psychologen u.a.), die
beim Frühhilfe-Einsatzdienst (früher Eingriff) tätig sind. Deren Aufgabe sei –
einem konkreten Kind und seiner Familie zu helfen.Die Team-Arbeit stützt sich
auf Partnerschaftsbeziehungen unter den Fachleuten, alle Entscheidungen
werden nach Besprechungen gemeinsam getroffen, doch dabei haftet jedes
Mitglied der Mannschaft für eigene professionelle Arbeit.
Methodologische Kultur des Pädagogen der inklusiven Bildung – wesentlicher
Bestandteil, Komponente der pädagogischen Kultur, die charakterisieren, wie
gründlich die Fachkraft pädagogische Methodologie und psychologische
Wissenschaft beherrscht hat, in wieweit man fähig ist, dieses Wissen
schöpferisch, mit hoher Effektivität bei der Organisierung des ganzen Vorgangs
in inklusiver Bildung zu verwenden.
Methodologisches Wissen des Pädagogen – Gründlichkeit und Stichhaltigkeit,
mit denen ein Pädagoge Methodik beherrscht hat (aktuelle Kenntnisse über
pädagogische und psychologische Theorie, Fähigkeit, diese Kenntnisse
selbstständig einzusetzen, methodisch abgesichert, leistungsfördernd beim
Lehrvorgang).
Vielfältige körperliche und (oder) geistige Störungen – zwei und mehrere
körperliche und (oder) geistige Störungen.
Behinderungsmodell – Varianten praktisch-konzeptuellen Herangehens zum
Begreifen des Wesens der Invalidität.
Behinderungsmodell «kultureller Pluralismus» – Modell, welches die
Invalidität nicht als medizinisches Problem, sondern als Problem Ungleichheit
von Chancen charakterisiert. Nach diesem Modell wird ein Behinderter und
dadurch entstehende Probleme vom Standpunkt der bürgerlichen Rechte aus
betrachtet und nicht vom Standpunkt des Vorhandenseins einer Pathologie aus.
Modifizierung der Bildungs- und Lehrpläne – Beschlüsse überBildung und
Bewertung, die zu dem Zweck gefasst sind, unterschiedliche Bedürfnisse aller
Lernenden in den Mittelpunkt zu rücken. Diese Beschlüsse berücksichtigen
individuelle Ziele und Ausbildungsleistungen, die sich von den vorgeplanten
durchschnittlichen Leistungen unterscheiden. Modifizierung der Lehrpläne ist
für jene Schüler vorgesehen, deren Sonderbedürfnisse es unmöglich machen,
nach den regelrechten Bildungsplänen zu lernen.
Monitoring – mehrstufiges,hierarchisches System vom Organisieren, Sammeln,
Bearbeiten,Speichern und Verbreiten der Information über das überwachte
System oder dessen einzelne Elemente; orientiert auf informative Absicherung
der Verwaltung dieses Systems. Gewährleistet ständiges, sorgfältiges
Untersuchen und Beobachten des Zustandes Monitoring-Objektes sowie
Prognostizieren dessen Entwicklung.Die beim Monitoring gesammelten
Informationen dienen für die Verwaltung, Effektivitätssteigerung von
Verwaltungsmaßnahmen zum Zweck der Veränderung im Lernumfeld.
Monitoring in der Bildung – System vom Sammeln, Bearbeiten,Speichern und
Verbreiten der Information über das Bildungssystem oder dessen einzelne
Elemente; orientiert auf informative Absicherung der Verwaltung.
Gewährleistet ständiges, sorgfältiges Untersuchen und Beobachten sowie
Prognostizieren dessen Entwicklung.
Monitoring der Bildung wird als staatliches Beobachtungs-, Analyse-, Bewertungsund Prognose-System des Bildungszustandes und der Bildungsumgebung
betrachtet. Es dient auch dazu, Kausalität zwischen dem BevölkerungsbildungsZustand und der Einwirkung von Umgebungsfaktoren zu bestimmen. Die
angesammelten Daten des Monitorings ermöglichen Vergleich, Analyse und
Ausarbeiten eines Prognosemodells, Prognose für Entwicklung des MonitoringObjektes. Der Indikator (der Marker) des Monitorings ist eine dem Beobachter
und der Messung zugängliche Charakteristik des zu untersuchenden Objektes.
Mutismus – Verzicht auf die Kommunikation, seelisch bedingte Stummheit,
obwohl organisch keine Behinderung vorliegt, bei Depressionen, Schizophrenie
u. psychisch gestörten Kindern.
Entwicklungsstörung – Folge dieser oder jener Veränderung(en) im Befinden oder
einer unangemessenen Erziehung des Kindes in der Familie (im
Waisenhaus).Störungen motorischer, kognitiver, kommunikativer, sensorischer
oder anderer Funktionen beim Kind.
Negativismus – jeder unbegründeter, unmotivierter Widerstand dem Einfluss
anderer Menschen.
Handlungsunfähigkeit – Folge eines Defektes oder Behinderung eines konkreten
Menschen, die ihn dabei beschränken, seiner normativen Sozialrolle vollwertig
nachkommen zu können, je nach Alters-, Geschlechts- oder Sozial-Faktoren.
Defekt – körperlicher oder geistiger Fehler in Entwicklung eines Kindes, welcher
von spezieller Kommission (Psychologen, Ärzte, Pädagogen) beurkundet ist.
Norm (lat. norma) – ein aufgestelltes Maß, Mittelgröße von etwas. Fachnorm –
Kenntnisse, Fähigkeiten und Handlungen, die ein Schüler für das Beherrschen
des Programm-Inhalts braucht (ist im Bildungsstandard enthalten);Sozial- und
Altersnorm– Soll-Leistungen in intellektueller und Persönlichkeitsentwicklung
eines Schülers (psychologische Neubildungen) auf einer bestimmten
Altersstufe;individuelle Norm – individuelle Besonderheiten in Entwicklung und
Selbstentwicklung des Kindes.
Normale Entwicklung – verhältnismäßig harmonische Balance zwischen vielen
möglichen vielfältigen Abweichungen und falscher Bildung.
Gewährleisten gleicher Möglichkeiten für Menschen mit Invalidität –
Gewährleistung gleicher Möglichkeiten und Dienstleistungen für Behinderte
und Menschen ohne Behinderung.
Lebensweise – Stereotype im Verhalten, Traditionen, welche die gegenseitige
Abhängigkeit zwischen dem Individuum und der Umgebung bestimmen.
Lebensweise ist eine Zeit bezeichnende, konkret-historische Kategorie, weil sie
vereinzelte Gruppen, sogar Generationen anbetrifft. Man kann die Lebensweise
von Militärs, Häftlingen, Studenten, Boheme gesondert betrachten; jedoch
interessiert uns die Lebensweise einer konkreten sozialen Gruppe
sonderbedürftiger Menschen nämlich Invaliden. Wichtige Bestandteile der
Lebensweise sind Qualität und Stil des Lebens. Unter dem Ersten werden nicht
nur
Ernährungsqualität,
Wohnverhältnisse,
Gesundungsmaßnahmen,
medizinische Dienstleistungen gemeint, sondern auch die Möglichkeit, geistige
Bedürfnisse des Menschen zu decken. Lebensstil berücksichtigt bestimmte
Kommunikationsmodelle, Kommunikationsstatus, und das Wohlstandsniveau
(als bestimmtes Symbol) setzt das Individuum auf die entsprechende StatusRollenstufe der Gesellschaft.
Bildung – sozial-kultureller Mechanismus der zielgerichteten Entwicklung und
Bildung der menschlichen Eigenschaften aufgrund inhaltlich und prozessual
systematisierter Erziehung und Schulung.
Ausbildungsbedarf – Bedarf an sozialem Status des Menschen, der sich im
Streben des Menschen zeigt, eine bestimmte Stellung und Lage in der
Gesellschaft zu haben; das höchste Persönlichkeitsbedürfnis nach
Selbstrealisierung des Menschen, seiner kontinuierlichen Entwicklung als
Hersteller der Kultur, Garant für Aufrechterhalten der Zivilisation; das ist ein
System von Werten, Verhaltensmodellen, das dem Menschen ermöglicht, sich in
der Umwelt zu orientieren.
Ausbildungsbedarf – Bedarf an sozialem Status des Menschen, der sich im
Streben des Menschen zeigt, eine bestimmte Stellung und Lage in der
Gesellschaft zu haben; das höchste Persönlichkeitsbedürfnis nach
Selbstrealisierung des Menschen, seiner kontinuierlichen Entwicklung als
Hersteller der Kultur, Garant für Aufrechterhalten der Zivilisation; das ist ein
System von Werten, Verhaltensmodellen, das dem Menschen Orientieren der
Umwelt ermöglicht.
Bildungsumgebung – System von Einflüssen und Bedingungen für
Persönlichkeitsbildung nach vorgegebenem Muster sowie Möglichkeiten für
ihre Entwicklung, die in der sozialen und räumlich-gegenständlichen Umgebung
vorhanden sind.
Ausbildungsprozess – Entwicklung und Selbstentwicklung des Menschen zu einer
Persönlichkeit bei seiner Schulung; Gesamtheit der lehr-erzieherischen und
Selbstausbildungsprozesse, die der Lösung der Bildungsaufgaben nach
staatlichem Ausbildungsstandard dienen; dies sei eine Bewegung von der
Bildungszielsetzung zu den Ergebnissen, was zu vorgeplanten Zustand-
Veränderung, Umgestaltung der Eigenschaften der Ausgebildeten führt;
zielgerichteter einheitlicher Erziehungs- und Bildungsvorgang, pädagogisch
geplante und realisierte Einheit der Ziele, Werte, Inhalte, Techniken,
Organisierungsformen, diagnostischen Verfahren u.a.
Kommunikation bezieht ein: Verwendung von Sprachen, Texten, Brailleschrift,
taktilen Umgang, Großschrift, zugängliche Multimedia, Drucksachen, Audio,
übliche Regelsprache, Einsatz von Vorlesern sowie Verstärkungs- und
alternative Methoden, Kommunikations- Mittel und Formen einschließlich
zugängliche Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemeinbildende Einrichtung realisiert allgemeinbildende Programme auf
verschiedenen Stufen. Je nach
dem Niveau der umzusetzenden
Bildungsprogramme
unterscheidet
man
folgende
Arten
von
Bildungseinrichtungen: Grund-, Haupt-, Mittelschulen inkl. die mit vertieftem
Fachunterricht, Lyzeen, Gymnasien.
Öffentlicher Pluralismus – Phänomen und Prinzip der Gesellschaftsordnung
aufgrund Annahme und Unterstützung der kulturellen, ethnischen und religiösen
Vielfalt der Gesellschaft.
Behinderung – jeglicher Verlust von geistiger, physiologischer oder anatomischer
Struktur oder Funktion oder Abweichung davon, dessen Folge bleibende oder
Teil-Beeinträchtigung der Fähigkeit ist, alltägliche, soziale, berufliche oder
andere Aktivitäten zu gewährleisten, welche bei übrigen gleichen Alters-,
Sozial- und anderen Faktoren für den Menschen als normal gelten.
Einschränkungen der Lebensfunktion – vollständiger oder teilweiser Verlust der
Fähig- und Möglichkeit eines Menschen, in der Art und Weise zu handeln, die
als Norm gelten. Lebensfunktion-Beschränkung widerspiegelt eine Störung
beim Individuum, seine Fähigkeit, alltägliche Aktivitäten zu gewährleisten,
Sozialfunktionen und Fertigkeiten sowie komplizierte Arten des integrativen
Wirkens.
Begabung– (angeborene) Befähigung, Anlage zu besonderen Fähigkeiten eines
Menschen. B. M. Teplow definierte die Begabung als „qualitativ-eigentümliche
Kombination der Fähigkeiten, von welcher die Möglichkeit abhängt, einen
größeren oder kleineren Erfolg beim Ausüben dieser oder jener Tätigkeit zu
haben“. Dabei wird die Begabung nicht als eine mechanische FähigkeitenGesamtheit verstanden, sondern als neue Eigenschaft, die bei Wechselwirkung
ihrer Komponenten entsteht. Begabung gewährleistet keinen Erfolg bei
irgendwelcher Tätigkeit, sondern nur die Möglichkeit des Erfolg-Erreichens.
Außer dem Vorhandensein eines Fähigkeiten-Komplexes soll der Mensch für
seine erfolgreiche Tätigkeit über eine bestimmte Summe von Kenntnissen,
Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügen. Außerdem muss hier erwähnt werden,
dass die Begabung auch speziell (d.h. Begabung für eine bestimmte Tätigkeit)
oder allgemein (d.h. Begabung für verschiedene Tätigkeitsarten) sein kann. Oft
ist allgemeine Begabung mit der speziellen vereinigt.
Sonderpädagogik – Lehre von der Erziehung und Förderung geistig und/oder
körperlich behinderter Kinder; (russ.: Oligophrenopädagogik)– System der
wissenschaftlichen Kenntnisse über Bildung der Menschen mit Schwachsinn.
Sonderbedarf an Bildung – Bedarf an besonderen Bildungs-Bedingungen,
-Methoden und -Mitteln, der durch Besonderheiten der Persönlichkeit bedingt ist.
Besondere Bildungsbedürfnisse – sind solche Charakteristika, die es für
erforderlich machen, dem Schüler Ressourcen zu bieten, die von denen der
meisten Schüler unterschiedlich sind. Sonder-Bildungsbedürfnisse werden bei
Einschätzung des Schülers festgestellt. Sie sind Grundlage für Bestimmung des
entsprechenden Bildungsprogramms (auch der notwendigen Ressourcen) für
einen konkreten Schüler.
Einschätzung der Bedürfnisse – systematische Datenverarbeitung zwecks der
Fassung entsprechender Bildungsbeschlüsse für den Lerner. Es sei ein
gemeinschaftlicher und kohärenter Vorgang, der auf das Aufdecken starker
Seiten und Bedürfnisse des Lernenden und auf die Zielsetzung gerichtet ist.
Resultat dessen sei Identifizierung und Realisierung der gewählten
Bildungsstrategien.
Betreuung (Patronage) – Sonderart Hilfe für das Kind, seine Eltern und Pädagogen
bei der Lösung komplexer Probleme, die mit dem Überleben, Rehabilitation,
Sonderschulung und Erziehung, Sozialisierung und Persönlichkeitsbildung des
heranwachsenden Menschen verbunden sind.
Pädagogische Integration – Komplex der pädagogischen Maßnahmen, die dafür
ergriffen werden, bei Kindern mit geistigen und körperlichen Störungen die
Fähigkeit zu entwickeln, sich den Lehrstoff anzueignen und Lernhandlungen zu
beherrschen.
Pädagogische Reflexion – Fähigkeit des Pädagogen, eigene wissenschaftliche
Tätigkeit zu analysieren, über die positiven und negativen Seiten dieser
Tätigkeit nachzudenken, realisierbare Methoden und Auswege aus der
entstandenen Situation zu finden.
Pädagogische Unterstützung – System der Mittel in der pädagogischen Tätigkeit,
die die professionelle Hilfeleistung (sonderpädagogische Förderung) bei
individueller Persönlichkeitsentwicklung und Selbstentwicklung, Bildung und
Erziehung, Selbstfindung und Selbstverwirklichung des Kindes gewährleistet.
Bildliche Kommunikation (Piktogramm-K.) – Heranziehen von graphischen
kommunikativen Strategien, die die Wahrnehmung-, Verständnis- und
Produktion- Möglichkeiten stärken und den informativen Austausch zwischen
den Menschen erleichtern.
Förderung einer auf Inklusion gerichteten Bildungspolitik – die erfolgreiche
Etablierung der inklusiven Bildung als Schlüsselelement auf dem Weg zur
Bildung inklusiver Gesellschaften hängt vom Einverständnis aller beteiligten
Akteure ab bezüglich eines einheitlichen Vorgehens. Dies soll von der Annahme
einer Reihe konkreter Maßnahmen begleitet werden, damit diese Absicht
Wirklichkeit wird. Die Entwicklung hin zur Inklusion ist ein allmählicher
Prozess, der auf den belastbar abgefassten Prinzipien gegründet sein soll, die die
Entwicklung des ganzen Systems der Bildung betreffen, und vielfältige Ansätze
zu nutzen, die die Beteiligung aller Schichten der Gesellschaft gewährleisten.
Hindernisse auf dem Weg zur Inklusion können durch die entsprechende
Unterstützung auf ein Minimum reduziert werden – in Zusammenarbeit mit den
politisch Verantwortlichen, den Kommunen, der Wissenschaft, der
Zivilgesellschaft u.a.
Geistige Störung – ordnungsgemäß begutachtete vorübergehende oder bleibende
Störung der geistigen Entwicklung eines Menschen, inkl. Sprech-, Gemüts-,
Willensstörungen, Autismus, Folge einer Gehirn-Beschädigung sowie
Geistesentwicklungsstörung, inkl. Schwachsinn, Entwicklungsverzögerung, die
die Ausbildung erschweren.
Psychodiagnostik – Zweig der Psychologie, der Methoden zum Erkennen und
Beurteilen individuell-psychologischer Besonderheiten von Personen
entwickelt.
Psychologisch-medizinisch-pädagogische Kommission –
Sachverständigenausschuss, dessen Aufgabe Erkennen und Beurteilen der
individuellen Charakteristiken geistiger Entwicklung bei verschiedenen
Störungen ist, zwecks Erarbeitung eines Entwicklungsprogramms je nach
geistigen und körperlichen Möglichkeiten des Kindes.
Psychologisch-medizinisch-pädagogische Untersuchung– Forschung – unter
Benutzung spezieller Methoden – individueller Besonderheiten eines Kindes,
Entwicklung seiner Emotions- und Willenssphären, potentieller Möglichkeiten
und Gesundheitszustandes für die Bestimmung von Sonderbedingungen seiner
Bildung.
Psychologisch-pädagogische Begleitung – komplexes Förderungsverfahren eines
Kindes, bei welchem eine Wechselwirkung mit dem Kind vorausgesetzt ist – bei
der Lösung der Entwicklungs-, Ausbildungs-, Erziehungs-,
Sozialisierungsaufgaben.
Anpassungsvermögen– Fähigkeit, sich den gegebenen Verhältnissen anzupassen.
Einsatz bei Bedarf in konkretem Fall notwendiger und angemessener
Modifikationen und Korrekturen, die zu keiner unmäßigen und
ungerechtfertigten Last werden, zum Gewährleisten für die Behinderten aller
Menschenrechte und Hauptfreiheiten gleich wie für andere Menschen.
Komplexe Frühhilfe – Maßnahmen zum Erkennen, Untersuchen und Ausgleich
der körperlichen und (oder) geistigen Störungen, individuelle Schulung des
Kindes mit Besonderheiten der psychophysischen Entwicklung im Alter bis drei
Jahre unter psychologisch-medizinisch-pädagogischer Begleitung in der
Familie, den Bildungs- und medizinischen Einrichtungen.
Früheingriff– (vom eng. „ earlyintervention“) – System der Hilfeleistung für
Kinder im Frühalter mit Entwicklungsstörungen oder dem Risiko solcher
Störungen und ihren Familien. Bei Früheingriff-Programmen sind Pädagogen,
Logopäden, Kinderärzte, Neurologen, Physiotherapeuten, Psychologen und
Sozialarbeiter eingesetzt.
Rehabilitationsmodell– Auffälligkeit (Nichtübereinstimmung mit der Norm) des
Körpers oder der Psyche des Kranken, die einer ärztlichen Behandlung und
Rehabilitierung bedürftig ist zwecks der Beseitigung (Kompensation)
funktioneller Störungen.
Rehabilitierung der Behinderten – System der medizinischen, psychologischen,
pädagogischen, sozial-wirtschaftlichen Maßnahmen, die auf Beseitigung oder
möglichst vollkommene Kompensation der Einschränkungen der
Lebensfunktion gerichtet sind, welche durch Gesundheitsstörung mit
standhaften Funktionsstörungen des Organismus entstanden sind. Ziel der
Rehabilitation ist Wiederherstellung der Gesundheit, der Leistungsfähigkeit, der
Persönlichkeits- und sozialer Identität der Behinderten, Erreichen von ihnen
materieller und sozialer Unabhängigkeit, der Eingliederung (oder
Wiedereingliederung) in die Gesellschaft.
Kind mit Auffälligkeiten der psychophysischen Entwicklung– Person mit
Besonderheiten geistiger und körperlicher Entwicklung im Alter bis 18 Jahre.
Segregation– Absonderung (im sozialen, wirtschaftlichen, geographischen Sinn)
einer Gruppe von Menschen, deren Charakteristiken (Nationalität, Alter,
Geschlecht, Gesundheitszustand, Verhalten usw.) den in der Gesellschaft
vorgegebenen Lebensstandards nicht entsprechen.
Sensibles Alter– Etappe der Altersentwicklung eines Kindes, wo der
Tätigkeitserwerb und die Aneignung irgendwelcher Wirken-Arten, Bildung
bestimmter psychischer Funktionen am günstigsten sind.
Screening (vom eng. „toscreen“– durchsieben) – eine schnelle, zugängliche,
ungefähre Untersuchungsmethode für Feststellung der Genauere-Diagnostikund Hilfsbedürftigen Menschen.
Screening der Entwicklung – wiederholte Massenuntersuchung der
Kinderbevölkerung für Feststellung der Risikofaktoren und Probleme, in der
Organisierung und Regelung verschiedener dem entsprechenden Alter
angemessener Tätigkeiten und Verhaltensweisen für die nachfolgende
Präzisierung der Gründe ihres Entstehens und adäquate Hilfeleistung.
Screening-Technologie ist ein Methoden-Komplex, die dafür eingesetzt werden,
Entwicklungsstörungen oder deren Entstehungsrisiken festzustellen. Screenings
Methoden sind diagnostische Handlungen, die konkrete Probleme aufdecken
sollen, daher sollen sie einfach, zugänglich und sicher sein.
Komplizierte Störung – Gesamtheit von physischen und (oder) psychischen
Störungen, die ordnungsgemäß bestätigt (begutachtet) sind.
Frühhilfedienst – Hilfeleistungsdienst für sonderbedürftige Kinder im frühen Alter
und ihre Familien. Der Terminus wird in der Praxis neben solchen Termini wie
„Abilitationsdienst“ und „Früheingriffsdienst“ gebraucht.
Begleitung – 1) eine der Sozialbetreuungsarten im ganzheitlichen und komplexen
System medizinischer Vorbeugung und valeologischer Praxis für soziale
Unterstützung des Kindes bei seiner Entwicklung, psychologische Hilfe und
fachliche Versorgung sozial-psychologisch-pädagogischen Dienstes; 2) eine
integrative Technologie, deren Kernaufgabe sei, Bedingungen zu schaffen, wo
Entwicklungs- und Selbstentwicklungspotential der Lebenstätigkeit-Subjekte
aktualisiert wird, damit jeder Mensch letztendlich seine Hauptfunktionen
wirksam ausüben kann; 3) Prozess eigenartiger alltäglicher Beziehungen
zwischen dem Begleitenden und den Begleitungsbedürftigen.
Sozialschutz – im weiteren Sinne: Ziele-Verwirklichungstätigkeit des Staates und
Lösen von Prioritätsaufgaben der Sozialpolitik bei der Realisierung der
Gesamtheit rechtlich verankerter Wirtschafts-, Rechts- und Sozialgarantien, die
jedem Gesellschaftsglied Achtung aller wichtigsten sozialen Rechte
gewährleisten. Sozialschutz im engeren Sinn – ein Komplex von zielgerichteten
konkreten Maßnahmen ökonomischen, rechtlichen und planmäßigen Charakters
für die Unterstützung der am wenigsten geschützten Bevölkerungsgruppen.
Soziales Invaliditätsmodell – Wahrnehmen der Invalidität als „Hindernis oder
Aktivitätsbeschränkung, die durch moderne Gesellschaftsordnung bedingt ist,
bei welcher zu wenig oder gar keine Beachtung den körperlich behinderten
Menschen geschenkt und damit ihre Teilnahme am sozialen Gesellschaftsleben
ausgeschlossen wird“ („UPIAS-UnionofthePhysicallyImprairedAgainst
Segregation“, 1976).
Soziale Perzeption – Wahrnehmung, Erkenntnis, Verständnis und Einschätzung
vom Pädagogen der Handlungen der Schüler, sich selber,
Sozialgemeinsamkeiten. Wesen der pädagogischen Sozialperzeption liegt darin,
dass der pädagogische Forscher bei der Organisierung der individuellen
Lehrtätigkeit in den intellektuell-emotionalen und WillensEigenschaftskomplex des Lernenden, seine Motivationssphäre eindringt, was
ihm ermöglicht, die Persönlichkeit des Menschen ganz, in ihrer komplizierten,
widersprüchlichen Entwicklung zu sehen.
Sozialentwicklung des Menschen – Entwicklungsprozess einer Persönlichkeit
und einer Psyche als Ergebnis der Herstellung von mannigfaltigen sozialen
Beziehungen, die auf die Bildung des optimalen Modells der Beziehungen mit
der sozialen Umgebung gerichtet sind.
Sozial-konstruktivistische Herangehensweise – Herangehen, bei dem Begriffe
“Invalidität (Unfähigkeit)“, “Gesundheitsstörungen“, „Norm“ als soziales
Konstrukt verwendet werden, was zur Diskriminierung (inkl. wirtschaftliche)
einzelner Menschen oder Sozialgruppen gebraucht werden kann, in deren Bezug
diese Herangehensweise aktuell ist.
Soziokulturelle Rehabilitierung – Bildung einer kulturellen Kompetenz beim
Rehabilitanden, die für seine Integration in die aufnehmende Gesellschaft
notwendig ist und alle Aspekte seiner Persönlichkeit erfasst (inkl.
Körperlichkeit, Affektivität, Sozialität).
Sondergruppe (Sonderklasse) – Gruppe (Klasse) zum Unterrichten und Betreuen
von geistig und/oder körperlich behinderten Kindern.
Sonder(pädagogische)Hilfe – psychologisch-pädagogische und medizinischsoziale Maßnahmen für Vorbereitung der geistig und/oder körperlich
behinderten Kinder auf die Schulung(Erziehung) und/oder Betreuung dieser
Kinder und deren Eltern (Vormünder) beim Unterrichten (Erziehen) sowie für
Gewährleistung der Sonderbedingungen für Bildung geistig und körperlich
behinderter Personen.
Sonderausbildung – Vorschul-, Allgemein- und Berufsausbildung, für deren
Erhalten den Personen mit körperlichen und geistigen Entwicklungsstörungen
Sonderbedingungen zur Verfügung gestellt werden.
Sonderbildungseinrichtung – Bildungseinrichtung zum Unterrichten der Personen
mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf; sonderpädagogische
Unterabteilung - strukturelle Einheit einer allgemeinbildenden Einrichtung, die
extra für das Unterrichten von geistig und körperlich behinderten Personen in
einer Regelschule eröffnet wird; Bildungseinrichtung für integriertes
Unterrichten – Regelschule, in der spezielle Bedingungen geschaffen sind –
fürs Unterrichten der geistig und körperlich behinderten Personen gemeinsam
mit denen, die keine Behinderung haben; Ausbildung zu Hause – Aneignen
der Kenntnisse nach allgemeinen und fachlichen Bildungsprogrammen von der
Person, die von den Pädagogen der entsprechenden Lehranstalt zu Hause
unterrichtet wird, auch unter Einsetzen von Fernausbildungsmethoden und
Mitteln.
Sonderschule (sonderpädagogische Lehranstalt) – Schule zum Unterrichten und
Betreuen von geistig oder körperlich behinderten Kindern.
Sonderbedingungen für das Erhalten der Bildung – Bildung und die Erziehung
bei der pädagogischen, medizinischen, sozialen und anderer Hilfeleistung, ohne
die es unmöglich oder erschwert ist, den Inhalt der Sonder-Bildungsprogramme
zu beherrschen, einschließlich Einsetzen der technischen Mittel von sozialer
Rehabilitierung, Lehrpläne, Lehrprogramme, Lehrbücher und Methoden der
Sonderbildung – durch Gründung einer anpassungsgeeigneten
Bildungsumgebung.
Stigma – (ein Satz von) Charakteristiken (negativen), die dem Menschen oder
Gruppe von Menschen aufgrund der neutralen Eigenschaften (Geschlecht,
Nationalität, Alter) oder der negativen Erfahrung (Gewalt, Haft, FamilienHintergrund) zugeschrieben werden.
Stigmatisierung (eng. Stigma – Zeichen, Stempel) – unbegründetes Zuschreiben
einer bestimmten negativen Charakteristik einer Menschengruppe, Grundlage
der Stigmatisierung sind öffentliche Meinung, Vorurteile.
Supervision (eng.“ tosupervise“ aufsehen und „supervision“ – Aufsicht,
Beobachtung) – eine Art beruflicher Wechselwirkung von Fachkräften. Bei
Frühhilfeleistung kommt es im Verlauf der Supervision zur professionellen
Beratung von komplizierten Fällen und Analyse von in der Arbeit entstehenden
Schwierigkeiten.
Surdopädagogik(Taubstummenpädagogik)(lat. surdus – taub) – Lehre über die
Bildung der Menschen mit dem Gehörstörungen.
Typhlopädagogik(Blindenpädagogik)(gr.typhlos – blind) – Lehre über Erziehung
und Bildung der Menschen mit Sehstörungen.
Tolerantes Verhalten – vielstufiges System, schließt in sich ein: 1)
zwischenmenschliche Toleranz; 2) gegenseitige Toleranz von verschiedenen
sozialen Gruppen und 3) kulturelle Toleranz und Rechtsnorm.
Toleranz – Üben der Toleranz gegenüber Menschen anderer Kultur und
Traditionen; Anerkennen des Rechtes darauf, „anders“ zu sein; Bereitschaft
loyal zu sein und fremde Denkweise, Gefühle, Glauben, Verhalten u.a.m. zu
akzeptieren, die mit den Eigenen nicht übereinstimmen, sowie vom Menschen
nicht geteilt und nicht unterstützt werden.
Totale Kommunikation – gleichzeitiges Einsetzen der verbalen und
Gebärdensprache (mündliche und schriftliche Rede, Daktylologie,
Gebärdenkalksprache, Pantomime, Zeigegesten, Mimik u.a.).
Schwere geistige und (oder) körperliche Störungen –geistige und (oder)
körperliche Störungen solcher Art, bei der der Erwerb von StandardSonderbildung unmöglich ist, und die Ausbildungsmöglichkeiten nur damit
eingeschränkt sind, Elementarkenntnisse über die Umwelt zu bekommen,
Selbstbedienungsfähigkeiten, elementare Arbeitsfertigkeiten zu entwickeln.
Universaldesign – ein Design von Dingen, Einrichtungen, Programmen und
Leistungen, das sie für alle Menschen möglichst nutzbar macht, ohne
Notwendigkeit deren Anpassung oder Einsetzen eines speziellen Designs.
Einrichtung für Fachausbildung – eine Bildungseinrichtung, die Lehrpläne für
spezielle Ausbildung und Erziehungsprogramm realisiert, Schutz von Rechten
und rechtmäßigen Interessen der Kinder gewährleistet, die in sozial gefährdeter
Lage verweilen, sowie das Programm für Zusatz-/Weiterbildung von Kindern
und Jugendlichen, Erziehungsprogramm für gesundheitspflegebedürftige
Kinder, Lehrpläne für Fachausbildung der Arbeiter (Angestellten).
Körperliche Störung – ordnungsgemäß nachgewiesene zeitliche oder bleibende
Entwicklungsstörung und/oder Fehlfunktion eines Organs (Organe) des
Menschen oder eine chronische somatische oder ansteckende Krankheit.
Körperliche und (oder) geistige Störung – Abweichungen von der Norm, die
soziales Wirken beschränken und in ordnungsgemäß ärztlich begutachtet sind.
Behinderter – jemand, dessen Arbeitsbeschaffungsaussicht und stabile
Beschäftigung durch körperlichen, geistigen Zustand und gesellschaftliche
Faktoren dauerhaft beeinträchtigt sind.
Inklusive Schulen – Schulen, in deren Tätigkeit besondere Bildungsbedürfnisse
unterschiedlicher Kindergruppen berücksichtigt werden. Inklusive Schulen
fördern die Entwicklung aller Kinder, helfen den Kindern ihre Stellung in der
Gesellschaft zu finden, indem sie davon ausgehen, dass alle Kinder fähig zum
Lernen sind.
Braille-Schrift – Schrift für Blinde aus einem System von erhabenen Punkten zum
Tasten; [nach ihrem Erfinder, dem französischen Blindenlehrer Louis Braille,
1809 - 1862] . Sy.: Blindenschrift, Punktschrift
Wirtschaftsmodell der Behinderung – ein Modell, nach dem als behindert oder
unfähig die Menschen gelten, die nach einem beschränkten Zeitplan arbeiten,
weniger als gesunde Menschen leisten sollen oder gar nicht arbeiten. Die
Behinderten werden als weniger leistungsfähig oder wirtschaftlich beschränkt
wahrgenommen.
Empathie – Neigung und Befähigung, sich in andere Menschen einzufühlen sowie
die damit verbundene Fähigkeit, neue soziale Rollen zu übernehmen und fremde
(Wert-)Vorstellungen in die eigenen zu integrieren.
Anhang 2
DidaktischeMaterialien zum Modul
Anhang 2.1
Seminarpläne
Thema 1. Ausbildung und Erziehung der Kinder mit Auffälligkeiten der
psychophysischen Entwicklung: von Segregation zu Inklusion.(2 Stunden).
Plan des Seminars:
1. Geschichte der Ausbildung von Kindern mit Entwicklungsstörungen in der Zeit
XVI. – XXI. Jahrhundert.
2. Vergleichsanalyse
und
Beschreibung
von
drei
Modellen
der
Ausbildungsmöglichkeiten
für
Kinder
mit
psychophysischen
Entwicklungsauffälligkeiten (PPEA).
3. Prioritäten und Bedingungen für eine effektive Inklusion diverser Kinder in den
westeuropäischen Ländern. Besonderheiten der inklusiven Bildung.
4. Überwinden und Vorbeugen einer künstlichen Isolierung der Familien von
Kindern mit PPEA.
5. Erfahrungen im Einsetzen der inklusiven Bildung in Italien, USA, GB,
Schweden, Belarus, Armenien, Ukraine, Russland.
6. Medizinische und soziale Modelle der Behinderung.
7. Familie des behinderten Kindes als Risiko-Gruppe in der sozialen Behinderung
und Marginalisierung.
8. Inbegriff einer integrierten Ausbildung und Erziehung.
Fragen zur Kontrolle
1. Was ist der geistige Ursprung der Konzeption einer inklusiven
Gesellschaft und sozialen Modells der Invalidität?
2. Wie wird der Einschluss eines Individuums in die Gesellschaft
verstanden? Beschreiben Sie mögliche Varianten.
3. Was beinhaltet der Begriff einer offenen Gesellschaft, wie sind
Möglichkeiten und Einschränkungen für die Charakteristik demokratischer
Gesellschaften und wie verhält sich eine solche Gesellschaft gegenüber der Idee
persönlicher Individuum-Autonomie?
4. Welche Rolle haben die Existenzialphilosophie und humanistisches
Denken in der Veränderung der sozialen Vorstellungen über Rechte und Würde
jedes einzelnen Menschen?
5. Charakterisieren Sie die Bedeutung der kulturellen Ansätze bei der
Schaffung der soziokulturellen Grundlagen für die Inklusion.
6. Beschreiben Sie die Modelle der Auffassung der Invalidität in der
Gesellschaft.
7. Charakterisieren Sie Inhalt und Wesen eines Sozial- und medizinischen
Modells der Invalidität.
8. Geben Sie kurze Charakteristik der Familien, in denen Kinder mit
Entwicklungsstörungen erzogen werden: 1) Eltern mit einer ausgeprägten
Expansion der elterlichen Gefühle; 2) zurückhaltender, kalter Umgang; 3)
flexible Form des Zusammenwirkens der Eltern; 4) repressiver Stil des
familiären Verkehrs.
9. Enthüllen Sie das Phänomen der Bildungsintegration? Beschreiben Sie
Varianten.
10. Was ist das Wesen von Bildung- und Sozialintegration?
11. Wie sind methodische Grundlagen der integrierten Bildung und
Erziehung?
12. Welche Argumente werden von Befürwortern und Gegnern der
Integration angeführt?
Praktische Aufgaben und Übungen.
1.Beschreiben Sie Modelle der Bildung für Kinder mit
Entwicklungsauffälligkeiten in Ihrer Region (anhand statistischer Angaben und
deren aus öffentlich zugänglichen Quellen).
2. Weisen Sie die Notwendigkeit des Einsetzens jedes der drei Modelle von
Organisierung der Bildung für Kinder mit Entwicklungsauffälligkeiten nach,
indem Sie mindestens 10 Beweisfaktoren anführen.
3. Bereiten Sie eine Präsentation über Erfahrungen mit der inklusiven
Bildung in verschiedenen Ländern vor, erörtern Sie die Präsentation im Forum.
4. Gebrauchen Sie Anlage 2.12 und machen Sie sich mit einem der
grundlegenden Dokumente der inklusiven Bildung bekannt. Diskutieren Sie das
Dokument in der Studentengruppe.
5. Ordnen Sie die Elemente der beiden Spalten einander zu (Begriff und
seine Definition):
sonderpädagogische Förderung
(russ. коррекция = Korrektion – das
Korrigieren; Verbesserung;
Berichtigung; Ausgleich)
Komplex von Dienstleistungen und
Maßnahmen, die auf die
Entwicklung neuer und die
Stärkung der vorhandenen
Ressourcen sozialer, geistiger und
körperlicher Entwicklung gerichtet
sind.
Defekt(Missbildung)
System psychologisch-pädagogischer
Maßnahmen, die für Verbesserung,
Verringerung oder Ausgleichung
der geistigen und körperlichen
Störungen ergriffen werden
Defekt (Fehler)
körperlicher oder geistiger Fehler, der
eine regelrechte („normale“)
Entwicklung des Kindes stört
Habilitation
im weiteren Sinne: Einschließen des
Menschen in das Sozialleben; im
engeren Sinne: Einschließen des/der
Kindes/r mit sonderpädagogischem
Förderbedarf in eine Regelschule.
Integration
ungünstiger Zustand, der durch die
Invalidität verursacht ist; wird im
Lehrvorgang als ein unbeständiger
Schwierigkeitsgrad des
pädagogischen Einflusses oder als
eigenartige Eigenschaft einer
solchen Person betrachtet.
Inklusion – Einschluss, Enthaltensein
Prozess der Intensivierung der
Teilnahme jedes einzelnen Schülers
am Schul- und Sozialleben der
Lehranstalt, zugleich Prozess der
Verringerung der Isolierung
(Exklusion) des Schülers von allen
Vorgängen in der und um die
Lehranstalt
6. Ordnen Sie die Elemente der beiden Spalten einander zu (soziokulturelle
Konzept und deren Wesen):
Konzeption
die Konzeption der sozialen
Rehabilitation der Person mit
psychophysischen
Entwicklungsauffälligkeiten (Ende
XIX. – Anfang XX. Jh.)
Wesen
Vorrang der öffentlichen Interessen
über die Interessen des Einzelnen;
"Zweideutigkeit" und
Minderwertigkeit der Menschen mit
psychophysischen
Entwicklungsauffälligkeiten;
Idee der Rassenbiologie
(Rassenhygiene)
paternalistische Konzeption
aktuelle Konzeption der sozialen
Rehabilitierung sonderpädagogischbedürftiger Personen.
Organisierung der Ausbildung in
einzelnen Bildungseinrichtungen;
schwacher Sozial- und Berufsschutz
der Behinderten; Entstehung der
Unterhaltsempfänger-Einstellung
bei Menschen mit Behinderungen.
Priorität der Interessen einer
Persönlichkeit über die Interessen
der Gesellschaft; unabhängige
Lebensweise einer Person.
Idee der sozialen Nützlichkeit des
Menschen; Idee des
Sonderpädagogik-Wertes
(Heranführen an die Arbeit durch
Förderung und Kompensation des
Fehlers)
Nutzlosigkeit einer Unterstützung der
Personen mit psychophysischen
Entwicklungsauffälligkeiten,
Sterilisation und physische
Vernichtung der „minderwertigen“
Menschen
8. Ergänzen Sie den Satz „Norm ist ein(e) vorgeschrieben(e) …“
Kontrollmaterialien für Grenzdiagnostik
1. In welchem Land der Welt hat man zum ersten Mal begonnen, Kinder mit
Entwicklungsauffälligkeiten zu lehren?
1) Spanien;
2) Frankreich;
3) Deutschland;
4) die USA;
2. Kinder mit welchenEntwicklungsstörungen wurden als ersteunterrichtet?
1) taube Kinder;
2) blinde Kinder;
3) Kinder mit motorischenStörungen;
4) Kinder mit Autismus;
3. In welchem Land ist der Begriff „Normalisierung“ (Integration) zum ersten Mal
gebraucht worden?
1) Norwegen;
2) Italien;
3) USA;
4) Belgien;
4. Welche internationalen Vorlagen humanitären Rechtes sehen die Detaillierung
der verbrieften Rechte und Freiheiten im System von komplexer Versorgung
und zugesicherten Verteidigung des Menschen vor?
1) Anordnungen, Akten, Briefe;
2) Deklarationen, Konventionen, Resolutionen;
3) Konferenzen, Vereinbarungen, Beratungen;
4) alle Antworten sind richtig;
5. Sondern Sie das Dokument aus, in dem die Fragen über vorhandene
Diskriminierung in der Ausbildung und überNotwendigkeit des
einheitlichenHerangehens an die Organisierung des Ausbildungsprozesses für
alle Kinder erörtert waren.
1) Konvention „Übereinkommen gegen Diskriminierung in der
Bildung/Erziehung“,vom 14.12.1960;
2) Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
(verabschiedet von (XXI.)UNO-Generalversammlung, Resolution 2200 A vom 16.
Dezember 1966).
6. In welcher Periode war die allgemeine Konzeption der Grundbegriffe
„Behinderte“, „Integration“ bestimmt?
1) 40-50-er;
2) 60-70-er;
3) 70-80-er;
4) 30-40-er;
7. Welches internationale Dokument hat die Grundprinzipen und Kriterien der
Organisierung inklusiven Ausbildungssystems verankert?
1) Weltprogramm des Wirkens bezüglich der Behinderten;
2) UN-Erklärung „Über die Rechte der Behinderten;
3) UN-Erklärung „Über die Rechte der geistig Zurückgebliebenen Personen“;
4) alle Antworten sind richtig.
8. Beim Gründen der inklusiven Bildung werden zu einer führenden Position:
1) Kommunikationsentwicklung unter allen Ausbildungsvorgangs-Beteiligten;
2) Unterrichten nach allgemeinen für alle geeigneten Lehrplänen;
3) Unterrichten nach individuellen Lehrplänen;
4) alle Antworten sind richtig.
9. Schwerpunkte der inklusiven Bildung wurden zum ersten Mal international
verankert in:
1) Salamanca-Erklärung
2) Jhomtjang –Erklärung
3) Erklärung über die Rechte der Behinderten
4) Erklärung über die Rechte der geistig Zurückgebliebenen
10. Wie werden in Gesetzgebung Russlands Kinder benannt, für deren Unterrichten
Sonderbedingungen geschaffen werden müssen?
1) mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten;
2) mit Entwicklungsstörungen;
3) mit Sonderbedürfnissen;
4) mit Besonderheiten in geistiger und körperlicher Entwicklung
11. Wie werden Kinder benannt, für deren Unterrichten Sonderbedingungen laut
Belarussischer in Gesetzgebung geschaffen werden müssen?
1) mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten;
2) mit Entwicklungsstörungen;
3) mit Sonderbedürfnissen;
4) mit Besonderheiten in geistiger und körperlicher Entwicklung
12. In welchem Land hat der Einsatz von Voucher-System Entwicklung der
inklusiven Bildung in Privatschulen gefördert?
1) USA
2) England
3) Russland
4) Kirgisien
13. In welchem Land muss Grundschullehrer zugleich Sonderpädagoge sein?
1) Belarus
2) Italien
3) Aserbaidschan
4) Moldawien
14. In welcher Region Russlands wurde das Gesetz „Über Unterrichten von
Menschen mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten“ verabschiedet?
1) Stadt Moskau
2) Gebiet Samara
3) Gebiet Kostroma
4) Gebiet Irkutsk
15. Laut Gesetzgebung Russlands sei „Inklusive Bildung …“
1) Gewährleistung gleichen Zugangs zu Bildung für alle Lernenden unter
Berücksichtigung der Vielfältigkeit von Sonderbedürfnissen und individuellen
Leistungskapazitäten
2) Gewährleistung fürs Kind mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten der
Rechte und realer Möglichkeiten, an allen Soziallebens-Arten und –Formen
beteiligt zu sein, inkl. Ausbildung, gleichberechtigt neben und mit anderen
Mitgliedern der Gesellschaft in den Umständen, die ihm seine Störung
(Beschränkung) ausgleichen.
3) Sonderbildungsprogramme und Methoden, Lehrbücher, Lehr-, Didaktik- und
Anschauungsmaterialien, technische Geräte für individuelle und gemeinsame
Schulung (einschl. spezielle), Kommunikationsmittel.
Thema 2. Kinder mit Sonderbedürfnissen in der Ausbildung: psychologischpädagogische Charakteristik
(4 Stunden).
Plan des Seminars № 1
1. Kinder mit psychophysischen Entwicklungsbesonderheiten (PPEB).
2. Klassifikationder Kinder mit Besonderheiten in der geistigen und körperlichen
Entwicklung.
3. Kinder mit Gehörstörungen.
4. Kinder mit Sehstörungen.
5. Kinder mit motorischen Störungen.
6. Kinder mit Sprechstörungen.
7. Kinder mit Störungen in der psychischen Entwicklung (Schwierigkeiten beim
Unterrichten).
8. Kinder mit geistiger Unzulänglichkeit.
9. Individuell-typologische Besonderheitender psychischen Sphäre von Kindern mit
Besonderheiten in der geistigen und körperlichen Entwicklung.
Fragen zur Kontrolle
1. Von welchen normativen und rechtlichen Dokumenten wird die Ausbildung der
Kinder mit Besonderheiten in der geistigen und körperlichen Entwicklung
geregelt?
2. Nennen Sie Klassifikationender Kinder mit Besonderheiten in der geistigen und
körperlichen Entwicklung sowie die grundlegenden Kriterien dieser
Klassifikationen.
3. Charakterisieren Sie jede Gruppe von Kindern mit Besonderheiten in der
geistigen und körperlichen Entwicklung. Was sind die wichtigsten typischen
Besonderheiten jeder Gruppe?
4. Zeigen Sie Unterschiede in der Diagnostikund Begleitung der Kinder mit
Störungen in der geistigen Entwicklung (Schwierigkeiten beim
Unterrichten)undKinder mit geistiger Unzulänglichkeit.
5. Erzählen Sie über Fachkräftefür medizinische und psychologisch-pädagogische
Begleitung verschiedener Gruppen von Kindernmit Besonderheiten der
geistigen und körperlichen Entwicklung unter Bedingungender inklusiven
Bildung.
Praktische Aufgaben und Übungen
1. Bereiten Sie eine Präsentation vor über dieEntwicklungsbesonderheiten
verschiedener Gruppen von Kindern mit Besonderheiten in der geistigen und
körperlichen Entwicklung (eine Gruppe zur Auswahl).Weisen Sie auf die
Besonderheiten hin, welche für eine erfolgreiche inklusive Praxiswichtig sind.
Besprechen Sie die Präsentation in der Studentengruppe.
2. Wählen Sie ausdem Verzeichnis der Literatur zum Forschungsproblem, eine
Ausgabe, machen Sie sich mit einem Artikel bekannt, der der Organisierung
inklusivenUnterrichtens von verschiedenen Kategoriender Kinder mit
Besonderheiten in der geistigen und körperlichen Entwicklung gewidmet ist, im
Laufe von fünf Minuten erzählen Sie in der Studentengruppe über den
Hauptgedanken des Artikels.
3. Nennen
Sie
psychologische
Parameter,
die
den
Charaktervon
Entwicklungsstörungen beeinflussen:
1) Besonderheiten der Störungslokalisierung; 2)…; 3)…; 4)…
4. Stellen Sie eine Entsprechung zwischen einemKlassifizierungskriterium und
Störungsarten fest.
Entstehungszeit;
organische und funktionelle;
Verbreitungsgrad;
angeborene und erworbene;
Störungscharakter;
lokale und diffuse.
5. Stellen Sie eine Entsprechung zwischen den Forschungsaspekten
psychophysischer Entwicklung und ihrem Inhalt fest.
klinischerAspect
die Erforschung des Lernfähigkeitsund Erziehbarkeitsniveaus
psychologischer –//–
die Erforschung von Gründen und
Symptomen, die als Ergebnisse der
Untersuchung
eines
Kindes
erhalten werden
pädagogischer –//–
betrachtet die Stelle des Behinderten
in der Gesellschaft
soziologischer –//–
die Erforschung des Zustands und der
Entwicklung von psychischen
Prozessen
6. Schließen Sie aus jeder Reihe den Begriff aus, der dazu nicht passt, und begründen
sie Ihre Wahl. (Was passt nicht in die Reihe?)
1) Korrektion, Kompensation, Entwicklung, Adaptierung, Rehabilitation;
2) Logopädie,
Gehörlosenund
Hörgeschädigtenpädagogik,BlindenundSehbehindertenpädagogik, Redepsychologie*,Geistigbehindertenpädagogik.
*Hier wird daneben ein Begriff „Logopsychologie“ gemeint – ein Zweig der speziellen
Psychologie, der sich mit psychologischen Besonderheiten von Menschen mit Redestörungen
beschäftigt.
7.
Stellen Sie eine Entsprechung zwischen dem Begriff und seiner Bedeutung fest.
Fundamentalisierung
Integration
Humanisierung
Formen
der
Koedukation
(des
gemeinsamen Unterrichtes und der
gemeinsamen
Erziehung)
von
Kindern mit Besonderheiten in der
psychischen
und
physischen
Entwicklung
und
ihren
Altersgenossen);
Ziel der speziellen Ausbildung besteht
darin, damit das Leben des
Menschen mit Besonderheiten in der
psychischen
und
physischen
Entwicklung vollwertig und würdig
machen;
philosophisch-kategoriale
Analyse,
Umdenken und Präzisierung von
Gesamtparametern
und
Unterschieden der Norm und
Pathologie.
8. Stellen Sie eine Entsprechung zwischen den VariantenderDysontogenese
und ihrerBedeutungfest:
anhaltende Unterentwicklung
verzögerte Entwicklung
gestörte Entwicklung
angeborene oder früh erworbene
Störung
der
Emotionsund
Willenssphäre;
frühe Störung, die sich
durch
ausgeprägte Unreife der GehirnSysteme kennzeichnet;
Kombination
der
allgemeinen
Unterentwicklung
und
der
beschädigten, verzögerten, oder
beschleunigten Entwicklung der
defizitäre Entwicklung
verzerrte Entwicklung
disharmonische Entwicklung
einzelnen psychischen Funktionen;
schwere Störungen der Analysatoren;
vererbbare Krankheiten; Infektionen,
die in allen Phasen dieFötus- und
Kindes-Entwicklung
beeinflusst
haben;Intoxikationen; Verletzungen
des zentralen Nervensystems mit
späterem Einwirken auf das Gehirn;
verzögertes Tempo der Formierung von
kognitiver Aktivität und der
Emotions- und Willenssphäre;
9. Bestimmen Sie die Variante derDysontogenese. Erklären Sie ihre Wahl.
1) Verzögerung der geistigen Entwicklung;
2) Hörstörung.
Antwortvorgaben:
anhaltende Unterentwicklung; verzögerte Entwicklung; beschädigte Entwicklung;
defizitäre Entwicklung; verzerrte Entwicklung.
10. Ergänzen Sie den Satz: GeistigeUnzulänglichkeitist…
11. Bestimmen Sie den Typ der Verzögerung der geistigen Entwicklung nach der
Beschreibung. Erklären Sie ihre Wahl.
1) Störung der geistigen Entwicklung führt unvermeidlich zur Störung der
intellektuellen Funktionen, Mangelhaftigkeit der Emotions-und Willenssphäre;
oft zur körperlichen Unreife;
2) Störung der geistigen Entwicklung ist mit ungünstigen Bedingungen der
Erziehung verbunden:
Antwortvorgaben:
Verzögerung der geistigen Entwicklung somatogenerHerkunft;
Verzögerung der geistigen Entwicklung psychogenerHerkunft;
Verzögerung der geistigen Entwicklung konstitutionellerHerkunft;
Verzögerung der geistigen Entwicklung cerebral-organischerHerkunft;
12. Ergänzen Sie den Satz – Unter hörgestörten Kindern sondert man aus: …
13. Schlagen Sie 2 - 3 Spiele vor, die ein empathisches Verhältnis seitens normal
entwickelter Kinder gegenüber Kindern mit geistigen Entwicklungsstörungen
formen.
14.Machen Sie Einschätzungen über die Richtigkeit der Auswahl von Spielen für
Verbesserung phonematischer Wahrnehmung und Erziehung korrekter
phonematischer Vorstellungen bei Kindern von 5-6 Jahren mit schweren
Sprachstörungen:
1) das Spiel «Rate mal, was ich spiele?»: der Lehrer spielt verschiedene
Musikinstrumente, und die Kinder sollen die bestimmen;
2) das Spiel «Welches Wort ging verloren?»
3) das Spiel «Telegraf»: der Lehrer klopft die Silbenstruktur des Wortes, und die
Kinder sollen das Wort erraten (zum Beispiel: WessenNamen hat der Lehrer
geklopft?)
4) das Spiel «Tonbandgerät»: der Lehrer nennt mit Pausen Silben, aus denen die
Kinder ein Wort zusammenstellen müssen.
(kompliziertere Variante: die zwischen den Silben eingesetzten Pausen werden mit
ablenkenden Informationen ausgefüllt, zum Beispiel, «die erste Silbe im Wort
ist GAR, danach folgt die Silbe DI, und danach folgt die Silbe NE»);
5) das Spiel «Welcher Laut ging verloren? »
Begründen Sie ihre Wahl.
Plan des Seminars №2
1. Kinder mit Autismus-Spektrum-Störungen.
2. Kinder mitStörungen der emotionalen Entwicklung.
3. Kinder mit Aufmerksamkeitsdefizit-/Hyperaktivitäts-Syndrom. (ADHS)
4.DeprivierteKinder.
5. Leistungsschwache Kinder.
6.Bilinguale Kinder.
7. Linkshändige Kinder.
8. Begabte Kinder.
9.Berücksichtigungtypischer Besonderheiten von Kindern mit
sonderpädagogischem Förderungsbedarfbeim Unterrichten und Erziehen in
Bildungseinrichtungen und in Familie.
Fragen zur Kontrolle
1. Charakterisieren Sie jede der Kindergruppen mit besonderen Bildungsbedürfnissen
(BBB). Was sind die wichtigsten typischen Besonderheiten der Gruppe?
2. Wie äußert sich das Aufmerksamkeitsdefizit – Hyperaktivität – Syndrom (ADHS) in
den Bildungsbedingungen (im Kindergarten, in der Klasse)? Wie soll das der
Pädagoge bei der zielbewussten pädagogischen Auswirkung berücksichtigen?
3. Entwerfen Sie einen Plan des Gesprächs mit Eltern einesADHS-betroffenenKindes
über gemeinsames Lesen der Kinderliteratur. Was würden Sie für die Erregungder
Aufmerksamkeit des Kindes zum literarischen Text vorschlagen?
4. Nennen Sie die Ursachen und die Bedingungen einer Fehlentwicklung.
5. Definieren Sie den Begriff „Devianzverhalten“.
6. Wie hängt pädagogische Vernachlässigungmit dem Devianzverhalten zusammen?
7. Nennen Sie Methoden und Verfahren des Devianzverhaltens.
8. Definieren Sie die Begriffe „Bilingualismus“ und „Linkshändigkeit“.
9. Nennen Sie die typischen Merkmalle der Kinder mit dem Autismus im Unterschied
zu den Kindern mit der Alalie.
10. Was sind die Gründe für schwache Leistungen in der Schule? Welche
Klassifikationen der leistungsschwachen Schüler wissen Sie?
11. Welche Probleme haben die begabten Kinder beim Bildungs-und
Erziehungsverfahren?
Praktische Aufgaben und Übungen zum Thema
1. Bereiten Sie eine Präsentation vor über die Entwicklungsbesonderheiten
verschiedener
Kindergruppen
mit
den
PPEB
(psychophysischen
Entwicklungsbesonderheiten) (Gruppe nach Auswahl). Nennen Sie die
Besonderheiten, die für die erfolgreiche inklusive Praxis wichtig sind. Besprechen Sie
ihre Präsentation in der Studentengruppe.
2. Machen Sie sich mit den Materialien der Anlage 2.11 bekannt „Die
Grundtechnologien der inklusiven Pädagogik“, besprechen Sie in der Studentengruppe
Besonderheit der Verwendung einer oder anderer Technologie.
3. Setzen Sie fehlende Wörter in den Text ein.
Die markanten äußerlichen Merkmale des FKAs (des frühkindlichen Autismus)
sind die höchste „extreme“ ………, die Reduzierung der Fähigkeit zur
Aufnahme des emotionalen ……… (auch mit den Angehörigen), der
Kommunikation, der sozialen Entwicklung, die ……… im Verhalten, d.h. das
Streben die ständigen gewöhnlichen Bedingungen der Lebensleistung zu
erhalten, wenn das Kind dem wenigsten Veränderungen in der Umgebung
wiedersteht. Noch ein markantes Merkmal dieses Syndroms ist keine
Verwendung ………, das Kind sagt über sich er, du, nennt sich beim Namen.
Unter Benennung „das Syndrom des FKAs“ wurde zum ersten Mal ………
1943 beschrieben.
4. Bestimmen Sie die Art der Störung der Gefühlssphäre nach der Beschreibung.
Erklären Sie ihre Wahl.
1) Das Verhalten, das durch die Ablehnungen in der moralischen Entwicklung, das
Vorhandensein der fixierten negativen Verhaltensformen, die Disziplinlosigkeit
bezeichnet wird;
2) Das Verhalten, das durch die unumkehrbare Ausprägbarkeit der
Charaktereigenschaften bezeichnet wird, die der adäquaten Anpassung des Menschen
in der sozialen Umwelt verhindern:
Die Antwortvorgaben: der pseudopsychopathische Verhalten; die pädagogische
Vernachlässigung; das Syndrom des frühkindlichen Autismus; das
Aufmerksamkeitsdefizit – Hyperaktivität – Syndrom.
5. Stellen Sie die Übereinstimmung zwischen den Kindergruppen mit dem FKA, die
O.S. Nikolskaja unterscheidet, und ihren Charakteristiken auf.
1.Gruppe –volles Entrücken vom
Geschehen;
2. Gruppe – eine aktive Ablehnung;
3. Gruppe – authentisches Ersetzen
der Außenwelt;
4.Gruppe –außerordentliche
Schwierigkeit der
Organisierungvon
Kommunikation und
Wechselwirkung
Bewegungsstereotypie,
Wiederholung von denselben
Wörtern, Sätzen, Gedichten,
Impulsivität der Bewegungen,
Sprechkontakte beschränken sich
auf die einsilbigen Antworten;
Autistische Sperrung ist weniger
ausgeprägt, schüchtern, ängstlich,
sie entfalten Begabung für
manche Bereiche;
Sogar elementare Kommunikation
und
Fähigkeiten
des
Sozialverhaltens formieren sich
nicht, es gibt kein Bedürfnis nach
Kontakt, tatenlos, sie brauchen
ständige Aufsicht und Pflege;
Begeisterung
für
autistische
Interessen, krankhafter peinlicher
Trieb (Zeichnen der grausamen
Episoden, die Neigung zum
Schmutz, schlechten Geruch
usw.), Aggression als Form des
Schutzes gegen die Umgebung,
Entwickeltheit der ausführlichen
monologischen Rede bei der
leidenden dialogischen Rede
6. Ergänzen Sie die Definition „Linkshändigkeit ist …“
7. Stellen Sie die Übereinstimmung zwischen den Typen abweichenden Verhaltens
und ihren Merkmalen fest:
sozial
Streben, den Eigentumsvorteil (Vermögensvorteil) und
passiv
materielle Unterstützung zu bekommen
eigennützig
Handlungen, die gegen Persönlichkeit gerichtet sind
aggressiv
Abgang vom aktiven gesellschaftlichen Leben, Abweichung von
seinen
staatsbürgerlichen
Pflichten,
Unlust,
sowohlpersönliche als auch soziale Probleme zu lösen
8. In der Republik Belarus gehören zu den Menschen mit Besonderheiten der
psychophysischen Entwicklung: ____________________________________
9. Unter den Bedingungen der normalen Entwicklung des Kindes nennen G.M.
Dulnew, A.R. Lurijafolgende Merkmale: 1) normale Funktion des Gehirns und
Hirnrinde; 2) ….; 3) …; 4 ……….
10. Setzen Sie den Satz fort: «Begabte Kinder sind ……»
11. Setzen Sie die Aussage fort: «Im Grunde der Konzeption « Normalisierung»
liegt die Idee, dass….»
12. Analysieren Sie den Gesprächsplan des Klassenlehrers bei integrierten Bildung
und Erziehung mit den Eltern, deren Kinder sich normal entwickeln. Das
Gesprächsthema seiToleranz gegenüber den Kindern mit Besonderheiten der
psychophysischen Entwicklung:
1) Was ist integrierte Bildung und Erziehung?
2) Es gibt in der Gruppe (Klasse)Kinder mit welchen Störungen?
3) Welche Beziehungen entstehen in der Gruppe (Klasse)?
4) Welche positiven Eigenschaften (Merkmale) werden bei Kindern ohne
Störungen sichtbar (besprechen Sie dieInformationen (Beispiele) bezüglich
konkreter Personen.
5) Welche Fälle der negativen Einstellung zu den Kindern mit Besonderheiten der
psychophysischen Entwicklung kommen vor? (diskutieren Sie die
Informationen (Beispiele) bezüglich konkreter Personen).
6) Hören Sie die Meinungen der Eltern über diskutierte Frage.
7) Bieten Sie den Eltern Gesprächsthemen mit Kindern zu Hause an.
Kontrollmaterialien für Grenzdiagnostik
1. Daktylologie (Fingersprache) ist ….
1) Art der Rede, wenn die Lage der Finger einem Buchstaben entspricht;
2) Art der Kommunikation durch die Mimik;
3) Art der zwischenmenschlichen Kommunikation der Gehörlosen mittels Gesten;
4) Lehre über Besonderheiten der Fingerlinien.
2. Schwierigkeit bei der allgemeinen Entwicklung von Kindern mit Kinderlähmung
besteht in ausgeprägten Störungen der Muskelkoordination:
1) Asynergie
2) Monoplegie
3) Diplegie
4) Hemiparese
3. Bei der Bildung des neuen pädagogischen Paradigmas für die Arbeit mit Kindern
mit Besonderheiten der psychophysischen Entwicklung unterscheidet man
folgende Richtungen:
1) Humanisierung, Professionalisierung, Integration;
2) Humanisierung, Fundamentalisierung, Integration;
3) Anpassung (Adaptation), Humanisierung, Integration;
4) Professionalisierung, Anpassung (Adaptation), Fundamentalisierung.
4. Einer der Ersten, der die Idee über die Integration der Kinder in das
Bildungsumfeld der Kinder ohne Störungen aufgestellt hat, war:
1) L.S. Wygotskij
2) K.D.Uschinskij
3) A.N. Leontjew
4) Jan.A. Komenskij
5. K.S. Lebedinskaja schlug vor, folgende Gruppen von Kindern mit Verzögerung
der geistigen Entwicklung (VGE) zu unterscheiden (wählen Sie alle richtigen
Varianten):
1) VGE der zerebral-beschränkten Genese;
2) VGE mit psychoasthenischen Merkmalen;
3) umweltbedingte Verzögerung der geistigen Entwicklung;
4) psychogenbedingte Verzögerung der geistigen Entwicklung;
5) somatogene Verzögerung der geistigen Entwicklung;
6) konstitutionelle Verzögerung der geistigen Entwicklung.
6. Nennen Sie die Erscheinungsformen der psychischen Entwicklungshemmung,
nach T.A. Wlasowa und M.S. Pewsner (wählen Sie alle richtigen Varianten):
1) die durch den psychischen und psychophysischen Infantilismus bedingte
psychische Entwicklungshemmung;
2) die durch die dauerhaften Deprivationsbedingungen bedingte psychische
Entwicklungshemmung;
3) die durch die Mangelentwicklung bedingte psychische Entwicklungshemmung;
4)die durch den dauerhaften asthenischen und zerebralsthenischen
(Hirnleistungsschwäche) Zustand bedingte psychische Entwicklungshemmung.
7. Hauptzüge der devianten Verhaltensweise sind:
1) Erwartungen der Gesellschaft;
2) Handlung, die von der Erscheinung der Deviation zeugt;
3) Person, der der deviante Verhaltenstyp eigen ist;
4) Behörde (Amt oder Person), die auf das betreffende Verhalten reagiert;
5) Festlegung der Deviation von der Öffentlichkeit.
9. Einige Forscher nennen die Hauptstrategien des devianten Verhaltens:
1) Egoismus;
2) Befriedigung der Ansprüche;
3) Racheakt;
4) Bewältigungstrieb;
5) Machtausüben.
10.M.Ratter hat die nächsten Beurteilungskriterien der beliebigen
Verhaltensabweichung vorgeschlagen (wählen Sie alle richtigen Varianten):
1) Altersbesonderheiten und Geschlechtszugehörigkeit des Kindes;
2) Familienmitgliedschaftsstärke;
3)Störungsdauer;
4) Lebensumstände;
5) anamnestische Angaben;
6) Vergleich des Kinderverhaltens mit dem Verhalten anderer Kinder gleichen
Alters;
7) Soziokulturelle Unterschiede, die in der Gesellschaft zustande kommen;
8) Störungsgrad;
9) Schwere und Häufigkeit der Symptomatik;
10) Verhältnis des Nah-raums zum Kind;
11) Vergleich der Verhaltensäußerungen des Kindes mit gewöhnlichen
Charakterzügen dieses Kindes;
12) Situationsabhängiges Spezifikum.
Thema 3. Inklusive (eingeschlossene) Bildung. (4 Stunden)
Seminarplan № 1
1.Inklusive Bildung: Inbegriff, Erfahrung, Risikos.
2. Werte und Prinzipien der inklusiven Ausbildung.
3. Ausbildungs-Umgebung- Ressourcen.
4. Individualisierung und Differenzierung des Unterrichtens und Erziehens der
sonderbildungsbedürftigen Kinder bei inklusiver Bildung.
Fragen zur Kontrolle
1. Durch welche Faktoren sind Einschränkungen beim Einsetzen der inklusiven
Bildung bedingt?
2. Auf welche Risiken stößt die Einsatzpraxis der inklusiven Bildung?
3. Sondern Sie die wichtigsten Diskussionsprobleme des Übereinkommens über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen aus.
4. Welche Rechts- und Norm-Akten regeln die Ausbildung der Kinder mit
besonderem Bildungsbedarf?
5. Wie verstehen Sie das Wahlfreiheitsprinzip?
6. Bestimmen Sie Zusammenhänge zwischen Konzeption einer selbstständigen
unabhängigen Lebensweise der sonderbildungsbedürftigen Menschen und
inklusiver Bildung.
7. Beschreiben Sie die Reihenfolge der Feststellung von
sonderausbildungsbedürftigen Kindern in der Ausbildungseinrichtung.
8. Formulieren Sie die Reihenfolge des Zusammenwirkens von psychologischmedizinisch- pädagogischer Kommission und Ausbildungseinrichtung für
Schaffung der Sonderbedingungen.
9. Für welche Kategorie Kinder mit Besonderheiten in der geistigen und
körperlichen Entwicklung ist die Inklusion adäquater und warum?
10. Wodurch unterscheiden sich inklusive Bildung und integriertes Bildungs- und
Erziehungsmodell?
Plan des Seminars № 2:
1. Modelle und Technologien der psychologisch-pädagogischen Begleitung von
Kindern mit besonderen Ausbildungsbedürfnissen unter Bedingungen der
Inklusionsbildung.
2. Fachkompetenz der Pädagogen bei der Arbeit mit sonderausbildungsbedürftigen
Kindern bei Inklusion.
3. Projektierung der professionellen Tätigkeit eines Pädagogen unter
Berücksichtigung von individuell-typologischen Besonderheiten der KinderEntwicklung.
4. Individuelles Bildungsprogramm für ein sonderbedürftiges Kind: Ziele,
Struktur, Logik, Realisierungsweise.
5. Perspektiven der Inklusionsbildungs-Entwicklung in unserem Land.
Fragen zur Kontrolle:
1. Bestimmen Sie die Prinzipien der Realisierung eines adaptierten
Bildungsprogramms.
2. Welche Struktur und Inhalt haben adaptierte Bildungsprogramme für
sonderbedürftige Lernende?
3. Beschreiben Sie ungefähre Arbeitsrichtungen beim Adaptieren des
Bildungsprogramms für sonderbedürftiges Kind.
4. Stellen Sie Grundforderungen an das Lehrpersonal der Inklusionsbildung fest.
5. Wie sind Ihrer Meinung nach Kriterien der Effektivität der Tätigkeit eines
pädagogischen Kollegiums bei der Realisierung der angepassten
Bildungsprogramme für sonderbedürftige Kinder (bei geistigen u. körperlichen
Entwicklungsstörungen und Invalidität).
6. Welche regionalen Akte sollen in der Ausbildungseinrichtung angenommen
werden für die Organisierung der Ausbildung von sonderbedürftigen Kindern
einschließlich denjenigen mit Invalidität?
7. Welche Besonderheiten hat pädagogische Tätigkeit in der Inklusionsbildung?
8. Was ist Fachkompetenz eines Pädagogen der inklusiven Bildung?
9. Nennen Sie die Facheigenschaften eines in der inklusiven Bildung arbeitenden
Pädagogen.
11. Definieren Sie die Begriffe «Kompetenz»(1) und «Kompetenz»(2).
Praktische Aufgaben und Übungen:
1. Erarbeiten Sie eine Professiogramm eines in der inklusiven Bildung arbeitenden
Pädagogen.
2. Wählen Sie aus dem Literaturverzeichnis eine Publikation über das Thema
«Inklusive (eingeschlossene) Bildung», machen Sie sich damit bekannt; im
Laufe von fünf Minuten erzählen Sie in der Studentengruppe über den
Hauptgedanken des Artikels.
3. Wählen Sie die Im Laufe von 5 Minuten stellen Sie in der Gruppe der Studenten
den Hauptgedanken des Artikels vor.
4. Nehmen Sie in Einblick Materialien aus Anhang 2.19 «Schlüsselkompetenzen
des Sonderpädagogen» aus dem Buch von Dmitrijew, A. Sonder-(Förderungs-)
Pädagogik/ A. Дмитриев. – M.: Высшаяшкола, 2010. – 296 S. Diskutieren Sie
das vorliegende Material in der Gruppe. Ergänzen Sie die Kompetenzen-Liste
und stellen Sie das Verzeichnis von Kompetenzen des inklusiven Pädagogen
vor.
5. Analysieren Sie die Materialien aus Anhang 2.5 über die Hauptforderungen zur
Organisation der Inklusionsbildungsumgebung. Diskutieren Sie die Materialien
in der Studentengruppe.
7. Bestimmen Sie die Hauptrichtungen der planmäßigen Versorgung des
Inklusionsausbildungsprozesses. Diskutieren Sie das in der Studentengruppe.
8. Beschreiben Sie kurz den Algorithmus der Tätigkeit von Verwaltung, Lehrer,
Psychologen in dem Fall, wo die Eltern (Vormünder) des Kindes mit
Auffälligkeiten der geistigen und körperlichen Entwicklung gegen die
Begutachtung der psychologisch-medizinisch-pädagogischen Kommission und
gegen die Ausbildung nach dem angepassten Bildungsprogramm sind. Dabei
gibt es Einwilligung zu der psychologisch-pädagogischen Begleitung im
Rahmen der Bildungseinrichtung.
9. Schreiben Sie einen ungefähren Arbeitsplan des psychologischpädagogischen Konsiliums für ein Jahr in der Fachrichtung «Projektieren und
Realisieren der angepassten Bildungsprogramme für geistig und körperlich
entwicklungsauffällige Lernende».
10. Beschreiben Sie ungefähre Arbeitsrichtungen zur Anpassung des
Bildungsprogramms für das Kind mit geistigen und körperlichen
Entwicklungsauffälligkeiten, das Ihre Bildungseinrichtung planmäßig besucht
(gewünscht sei, konkrete geistige und (oder) körperliche Störungen anzugeben)
nach dem Plan: 1) Schaffen der barrierefreien Umgebung; 2)
sonderpädagogische Förderung; 3) Adaptierung der Bildungsprogramminhalte
in verschiedenen Fachbereichen; 4) soziale Adaptation.
11. Analysieren Sie, ob in Ihrer Bildungseinrichtung notwendige
rechtliche Rahmenbedingungen für Bildung der sonderbedürftigen Kinder
(Studenten) vorhanden sind, einschließlich denjenigen mit Invalidität.
Kontrollmaterialien für Grenzdiagnostik
1. Bildungsintegration für Lernende mit normativer Entwicklung sieht voraus:
1) Sitzen im Unterricht auf einer Schulbank zusammen mit einem sonderbedürftigen
Kind;
2) Wahlfreiheit der Bildung in einer regelrechten oder inklusiven Klasse;
3) Verpflichtung, Kindern mit Behinderungen bei der Bildung zu helfen;
4) alles Aufgezählte stimmt.
2. Aus der Sicht der humanistischen Ethik soll Hilfe den Menschen mit
Behinderungen geleistet werden, damit ...:
1) er am gesellschaftlichen Leben teilnehmen kann;
2) er sich hilflos nicht fühlt;
3) sich seine Fertigkeiten entwickeln, sich selber zu helfen und selbstständig zu sein;
4) damit sich seine Lebensqualität verbessert.
3. Das Prinzip der Normalisierung bedeutet:
1) Normalisierung des Verhaltens von behinderten Lernenden;
2) Bestimmung darüber, dass die behinderten Menschen das Recht auf ein
gewöhnliches, eigenes Leben haben, gleich anderen Menschen;
3) Knüpfen der üblichen menschlichen Beziehungen mit in ihrer Lebenstätigkeit
und Gesundheit beschränkten Menschen;
4) alle Antworten sind richtig.
4. Das System von ethischen Prinzipien zur Akzeptation des Lebens und
Menschenrechte, jedes Einzelnen unabhängig von seinem Gesundheitszustand und
seinen Leistungsfähigkeiten wurde erarbeitet von:
1) L.N. Tolstoj
2) A. Schweizer
3) F.M. Dostojewski
4) W.P. Kaschtschenko.
5. Wer ist für den Einsatz der angepassten Bildungsprogramme für das Kind mit
Besonderheiten der psychophysischen Entwicklung vor allem verantwortlich?
1) Leiter der Bildungseinrichtung, die das Kind besucht;
2) Eltern des sonderbedürftigen Kindes;
3) Leiter der psychologisch-medizinisch-pädagogischen Kommission, der für die
Diagnostik des sonderbedürftigen Kindes und die Auswahl seines Bildungsweges
zuständig ist;
4) alle oben genannten Organisationen.
6.
Bei dem Aufnehmen in die Bildungseinrichtung eines sonderbedürftigen
Kindes wird zu der wichtigsten Aufgabe der Verwaltung und des Lehrerkollektivs:
1)
Schaffung der Voraussetzungen für die Aneignung der Bildungsinhalte;
2)
Schaffung der Voraussetzungen für die Sozialisierung in der Umgebung
der Altersgenossen;
3)
Schaffung der Voraussetzungen für die Entwicklung seines
Kreativitätspotentials;
4)
alles oben Angeführte stimmt.
7. Zeigen Sie, welches Dokument ist grundlegend für die Inhaltsbestimmung und
Realisierungsform der angepassten Bildungsprogramme für das sonderbedürftige
Kind, wenn es in eine oder andere Bildungseinrichtung aufgenommen ist:
1) Gutachten der psychologisch-medizinisch-pädagogischen Kommission;
2) Befehl (Anordnung) der Bildungsverwaltung
3) individuelles Rehabilitationsprogramm
4) Elterneinwilligung zu der sonderpädagogischen Begleitung in Rahmen der
Ausbildungseinrichtung.
8. Welche der Rehabilitationsrichtungen aus dem individuellen
Rehabilitationsprogramm entspricht am besten den Aufgaben, die von
Bildungseinrichtungen für sonderbedürftige Kinder zu lösen sind?
1) psychologisch-pädagogische (Rehabilitation)
2) soziale
3) berufliche
4) erzieherische
9. Im Rahmen einer psychologisch-medizinisch-pädagogischen
Kommissionwird die Wahl eines Bildungsprogramms für das sonderbedürftige
Kind bestimmt von:
1) Besonderheiten der geistigen und körperlichen Entwicklung des
Kindes, von seinen individuellenFähig- und Möglichkeiten
2) Vorhandensein einer Ausbildungs-oder Rehabilitationseinrichtung in
der Nähe vom Wohnort der Familien
3) Wünschen der Eltern (Vormünder) des sonderbedürftigen Kindes
4) allen oben genannten Faktoren
10. Wählen Sie diewichtigstenVorgänge bei Realisierungangepassten
Bildungsprogramms
für
sonderbedürftiges
Kind
in
einer
Allgemeinbildungsschule:
1) zwischenbehördliche und zwischendisziplinäre Zusammenarbeit
2) Projektierung des Ausbildungsvorgangs
3) Förderung der Pädagogen
4) Wunsch von Eltern eines sonderbedürftigen Kindes sowie des Kindes
selbst
11.Welcher Faktor beeinflusst die Einsatz-Effektivität angepassten
Bildungsprogramms für das sonderbedürftige Kindam meisten?
1)
Wechselwirken
und
Zusammenarbeit
der
Vorschul-und
Schulfachkräfte und der Eltern
2) Vorhandensein genauer Handlungs-Vorschriften für alle
AkteuredesBildungsvorgangs
3) stabiler emotionaler Zustand des Kindes
4) Förderung der Lernmotivation beim Kind
12. Welche der Komponentenangepassten Ausbildungsprogramms ist
nicht obligatorisch?
1) Autorenprogramme(Arbeitsprogramme) der Zusatzausbildung
2) Autorenprogramme (Arbeitsprogramme) für die Grundfachbereiche
3) Förderungs-und Entwicklungsprogramm
4) Programm für Arbeit mit der Familie
13. Grundlegende Einstellung des inklusiven Lehrers ist:
1) jedes Kind ist fähig zu lernen, wenn Sonderbedingungen gewährleistet sind,
2) einige Kinder sind lern- und lehrunfähig;
3)Kinder mit geistigen und körperlichenEntwicklungsstörungengehörenin eine
Sonderschule;
4) Kinder mit geistigen und körperlichenEntwicklungsstörungensind zu Hause zu
lehren.
14. Wer erarbeitet Empfehlungen zur Gründung spezieller
Ausbildungsbedingungen für das sonderbedürftige Kind?
1) Sonderpädagoge;
2) psychologisch-medizinisch-pädagogische Kommission;
3) Eltern des sonderbedürftigen Kindes;
4) Sozialpädagoge
15. Mit welchen der „äußerlichen“ Sozialpartner muss das
Zusammenwirken-und Unterstützungssystem für Bildungseinrichtung erarbeitet
werden?
1)psychologisch-medizinisch-pädagogischer Kommission, mit Sonderschulen
(Förderungsschulen);
2) gesellschaftlichen Organisationen;
3) Sozialschutzbehörden, Gesundheitsschutzinstitutionen;
4) mit allen oben genannten Organisationen.
Thema 4. Indikatoren der inklusiven Bildung (2 Stunden).
Plan des Seminars
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Inklusionsindex.
Zugänglichkeit der Ausbildung.
Schaffung einer inklusiven Kultur.
Entwicklung der Inklusionspraxis.
Führung einer inklusiven Politik.
Indikatoren für inklusive Bildungvon Kindern mit Sonderbedürfnissen
imLernprozess (SB).
Fragen zur Kontrolle
1. Was ist Inklusionsindex? Wie kann man ihn berechnen?
2. Nennen Indikatoren der inklusiven Bildung für die sonderbildungsbedürftigen
Kinder.
3. Zeigen Sie Struktur und Charakter vom Fachkräfte-Handeln als Grundlage der
wirksamen Wechselwirkung im Prozess der sonderpädagogischen Begleitung.
4. Stellen Etappen der Zusammenarbeit fest zwischen Lehrer und Begleitungsund Betreuungsfachkräften.
5. Setzen fort: „Inklusive Praxis ist ...“, „Inklusive Politik ist …“, „Inklusive
Kultur ist …“
Praktische Aufgaben und Übungen
1. Machen Sie sich mit Materialien aus Anlage 2.14 bekannt. Arbeiten Sie in
Gruppen, stellen Sie Indikatoren der inklusiven Bildung und deren Inhalte
schematisch vor.
2. Machen Sie sich mit dem Verzeichnis von Indikatoren der inklusiven Bildung
bekannt für Kinder mit besonderen Ausbildungsbedürfnissen (Anlage 2 zum
Protokoll der Arbeitsgruppe-Sitzung vom Bildungsrat beim EAWGAusschusskomitee vom 06.04.2012, Anlage 2.14). Besprechen Sie den Inhalt
der gewählten Indikatoren in der Gruppe.
3. Machen Sie Gebrauch vom Literaturverzeichnis über das Forschungsthema,
lesen Sie einen Artikel über die Indikatoren der inklusiven Bildung. Innerhalb
von 5 Minuten präsentieren Sie in der Studentengruppe den Hauptgedanken des
Artikels.
4. Führen Sie Beispiele an von den meist einzusetzenden Technologien in der
Struktur der psychologisch-pädagogischen Begleitung, deren Effektivität sich in
der inklusiven Praxis schon gewährt hat.
5. Analysieren die Besonderheiten der psychologisch-pädagogischen Begleitung
für die sonderbedürftigen Kinder (mit geistigen und körperlichen
Entwicklungsstörungen) in einer Ihnen bekannten Ausbildungseinrichtung, wo
inklusiv unterrichtet wird.
6. Führen Beispiele an, wo positive Aspekte von Tätigkeit der Fach-, Lehrkräfte
und Verwaltung zu sehen sind, sowie vorhandene Mängel und Versäumnisse.
Kontrollmaterialien für die Diagnostik
1. In Bezug auf welche Fachkräfte wird der Terminus „Begleitung“ nicht
betrachtet
1) Logopäde, Sonderpädagoge, Psychologe;
2) Lehrer, Inklusionskoordinator;
3) Technisches Personal der Bildungseinrichtung;
4) Alles Aufgezählte.
2. Zu den Umgebungsbedingungen der Gewährleistung von sonderpädagogischer
Begleitung gehören:
1) Bildungsprogramm, nach dem das Kind unterrichtet wird;
2) Programme für Förderungstätigkeit der Begleitungsfachkräfte;
3) Zusätzliche Einrichtung und Ausrüstung in der Klasse, die dazu beitragen, das
Bildungsprogramm zu beherrschen;
4)alles Genannte.
3. In der Struktur materiell-technischer Versorgung sollen Forderungen
widergespiegelt sein an:
1) den Raum, in dem das sonderbedürftige Kind geschult wird;
2) den Zeitplan der Schulung und Einrichtung des Arbeitsplatzes für sonderbedürftiges
Kind;
3) technische Mittel der Sicherung eines Komfortzugangs des
sonderbedürftigenKindeszur Bildung (assistierenden Mittel und Technologien);
4) alles Genannte.
4. Welche architektonischen Bedingungen müssen für die Kinder mit
Bewegungsstörungen in den der Bildungseinrichtungsgebäuden gewährleistet
werden?
1) Rampen für den Eingang in die Gebäude, Rampen innerhalb des
Gebäudes, aus Gehsteig-Abfahrt, Lift;
2) Tast-Track im Korridor;
3) Gelände im Korridor und im Treppenhaus;
4) alles Genannte.
5. Welche spezielle Ausrüstung für Kinder mit Hörstörungen kann in der
inklusiven Bildungseinrichtung sein? Wählen Sie:
1) Schilder mit Bezeichnung der Räume in Blindenschrift;
2) Anzeigetafel-Ticker, Lichtsignale von Anfang und Ende der Stunde,
FM-Systeme für Einzel- und Gruppenarbeit;
3) spezieller Rollstuhl mit hoher Lehne;
4) alles Genannte.
6. Geben Sie die richtige Antwort. In den Lehranstalten muss man beim
Einschließen in den Bildungsprozess der Kinder mit Sehstörungen folgende
Ausrüstung kaufen:
1) FM-Systeme für Einzel- und Gruppenarbeit;
2) Lupen;
3) Rollstuhl, Spazierstock, Stützen, Aufzüge, spezielle Bank (Tisch) mit
Ausspannung und verstellbarer Höhe, Sonder-Rollstuhl mit hoher Lehne;
4) separate Tische in den gemeinsamen Räumen, zu denen man
unbehindert mit dem Rollstuhl kommen kann.
Aufgaben für selbstständige kontrollierte Arbeit
(4 Stunden)
1. Bereiten Sie Referate vor zum Thema: „Inklusive Bildung: inländische
und ausländische Erfahrung“, „Inklusive Bildung: Wesen, Erfahrung, Risiken“,
„Werte und Prinzipien der inklusiven Bildung“, „Umgebung- und
Bildungsressourcen der inklusiven Bildung“, „Individualisierung und
Differenzierung des Unterrichtens und Erziehens von sonderbildungsbedürftigen
Kindern bei inklusiver Bildung“, „Inklusive und integrierte Bildung:
Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten“.
2. Mögliche Aufgaben und Übungen nach der Methode der sensorischen
Integration ausarbeiten. Gebrauchen Sie dabei angegebene Literatur.
3. Nach Sonderkatalogen (ROMPA u.a.) bestimmen Sie neue Ausrüstung
für das Stimulieren der visuellen, auditiven, taktilen, kinästhetischen und
anderen Funktionen.
4. Wählen Sie Aufgaben, Spiele und Übungen für die Entwicklung der
allgemeinen, kleinen und artikulatorischen Motorik eines komplizierteren
Niveaus.
5. Bereiten Sie das Rätsel-Spiel vor „Wohin gehen wir?“, als Partner
wählen Sie einen taubblinden Menschen oder einen Ausländer, dem man
nonverbal erklären muss, wohin Sie ihn einladen.
6. Analysieren den Zustand der inklusiven und integrierten Bildung in den
Bildungseinrichtungen in Ihrer Stadt, Bezirk. Legen Sie das in Form eines
schriftlichen analytischen Berichtes vor.
7. Machen Sie ein individuelles Bildungsprogramm für die Begleitung
eines Lernenden unter Bedingungen der inklusiven Bildung. Gebrauchen Sie
dabei angegebene Literatur (Art der Sonderbildungsbedürfnisse – nach Ihrer
Wahl).
Anhang 2.2
Entstehung- und Entwicklungsgeschichte der Ideen von inklusiver Bildung:
internationale Erfahrung
Die Termini „Inklusion“ und „inklusive Bildung“ sind in die weltweite
pädagogische Wissenschaft und Praxis vor relativ kurzer Zeit eingegangen.
Nicht nur die führenden Wissenschaftler, Pädagogen, Psychologen, Mediziner,
sondern die Eltern der Kinder mit den Gesundheitsstörungen besprechen in den
letzten Jahrzehnten aktiv die Probleme, die mit der inklusiven Bildung der
behinderten Kinder verbunden sind. Ziel der Eltern solcher Kinder –Kinder in
den allgemeinbildenden Institutionen unterrichten und erziehen zu lassen, damit
sie eine Möglichkeit haben, vollwertige und vollberechtigte Mitglieder der
Gesellschaft zu werden.
Die Eingänge an die Förderung der behinderten Kinder widerspiegeln in
jeder historischen Epoche vor allem das Gesellschaftsverhalten gegenüber
diesen Menschen.
Veränderungen, die im Laufe von fast zwei Jahrhunderten zustande
gekommen sind, sind im Allgemeinen für die Mehrheit der Welt-Länder
charakteristisch. Analyse der ausländischen Wissenschaftsquellen lässt
Höhepunkte aussondern, die ein in der Gesellschaft vorherrschendes Verhalten
gegenüber behinderten Menschen in den Ländern Europas und der USA am
besten zeigen [10].
Bis zur industriellen Revolution 19. Jahrhunderts war die Beziehung zu
den Kindern mit Entwicklungsstörungen (blinden, tauben, geistig behinderten
Kindern, und zu den Kindern, die an einer geistigen oder körperlichen Krankheit
leiden) weit nicht eindeutig.
Einerseits, wurden die Kinder mit geistiger und körperlicher Behinderung
von der Gesellschaft als minderwertige „harmlose Kleinkinder“ (gleich „Narren
in Christo“ auf Rus‘) angesehen. Andererseits erregte das Äußere der sich von
der Mehrheit gesunder Gesellschaftsmitglieder offenbar unterscheidenden
Kinder eine mystische Angst. Das Aussehen dieser Kinder wurde als ein
gewisses dämonisches Wesen wahrgenommen. Solches Vorurteil der
öffentlichen Meinung in Bezug auf die Kinder mit verschiedenen
Entwicklungsanomalien wurde hauptsächlich auf ihren geistigen und
körperlichen Defekten fokussiert. Es bedingte straffe Ablehnung solcher Kinder
seitens relativ gesunder Mitglieder jeder Gesellschaft. Solche Meinung haben
nicht nur einfache Bürger vertreten, sondern auch Intellektuelle (Ärzte, Juristen,
Philosophen). So wurden im antiken Sparta, wo viele Jahrhunderte Kult
gesunden Körpers und Militärkunst herrschte, Kleinkinder mit sichtbar
ausgeprägten Abartungen von der Norm einfach getötet.
Das Gesetz von Likurg (IX.-VIII. Jh. v. u. Z.) ist ein dokumentarisches
Zeugnis dessen, wie aggressiv und abstoßend antike Gesellschaft zu den
schwerbehinderten Kindern war. Es enthält die Empfehlung zur Abtötung der
körperlich gestörten Kleinkinder. System der politischen Erziehung in Athen
entwickelte sich im Kontext der Demokratie. Aber Jahrhunderte lang wurde bei
Gesetzgebung verordnet, körperlich behinderte Menschen schon von Geburt an
zu entdecken, von den Gesunden abzutrennen und ihrem Schicksal zu
überlassen.
Im Mittelalter wurde die Beziehung zu den geistig und körperlich
behinderten Kindern nicht menschlicher. Obwohl in Europa im Laufe von
anderthalb Jahrhunderten Vieles kardinal verändert wurde (Reformen im
Staatsbau, Entstehen neuer Ideologie, Akzeptieren neuer Werte und neuer
Religion, Entwicklung des wissenschaftlichen Gedankens). Doch wurde in der
mittelalterlichen Gesetzgebung der rechtliche Status von schwerbehinderten
Kindern weder revidiert noch geändert. Typische Einstellung der europäischen
Gesellschaft gegenüber geistig behinderten Kindern kann man mit dem
Terminus „Idiot“ (vom griechischen idiotos - der Unwissende; Mensch, der am
öffentlichen Leben nicht teilnimmt) veranschaulichen. Eben dieser Terminus
wurde bis zu XVIII. Jh. breit verwendet und bezeichnete Kinder mit
intellektuellen Störungen verschiedenen Grades. Es bedingte auch Fehlen der
medizinischen und sozial-kulturellen Unterstützung für schwerbehinderte
Kinder und deren totale Aussonderung aus dem normalen gesellschaftlichen
Leben [1, S. 21].
Politische und sozial-wirtschaftliche Veränderungen (XVIII-XIX Jh.) in
Ländern Europas und den USA haben einen riesigen Einfluss auf die
Veränderung, Vervollkommnung und Erweiterung der staatlichen Politik im
Bereich der Bildung von Kindern mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten
geleistet.
Nachdem in einigen europäischen Staaten das Gesetz über allgemeine kostenfreie
Grundschulausbildung verabschiedet worden war, begann man mit dem
Ausbauen von Sonderschulen für diese Kategorie Kinder, bestimmte man
Finanzträger, erarbeitete man Ziele und Methoden der Schulung.
So gründete S. Heinicke, Begründer der "reinen mündlichen Methode" 1778 in
Leipzig das erste Institut für Taubstumme. 1806 eröffnete der deutsche
Blindenpädagoge A. Zeine in Zusammenarbeit mit französischem Pädagogen V.
Gejiu die erste Bildungseinrichtung für blinde Kinder in Deutschland; 1873
wurde die zweite Bildungseinrichtung für Blinde in Sachsen eröffnet, und in
folgenden Jahrzehnten entstanden Sonderschulen für Unterrichten und Erziehen
der blinden und taubstummen Kinder praktisch in ganz Deutschland.
1832-1834 wurden in Deutschland Kurse organisiert, die mehr als hundert
mit besonderen Kindern in den Volksschulen arbeitende Lehrer durchgemacht
haben.
In Frankreich wurde 1770 die weltweit erste private Schule eröffnet –
Pariser Institut für Taubstumme, Gründer war S. M.de Eppe, Entwickler der
mimischen Methode. Im Weiteren wurden S. M.de Eppes Ideen von R.A.
Sicard übernommen, der entwickelte System der allseitigen
Persönlichkeitsentwicklung eines tauben Kindes aufgrund einer Aneignung von
allgemeinen Kenntnissen, Vorbereitung auf Arbeit und Leben in Gemeinschaft.
1858 wurde Monografie des französischen Pädagogen A. Blanchette für
Lehrer in den Volksschulen ausgegeben: "Handbuch für Lehrende: über
Ausbildung der Taubstummen in der Volksschule", die leistete einen großen
Beitrag zur Methodik des Unterrichtens von Taubstummen an Gesamtschulen
durch Anwendung von Mimik, Gesten, Fingersprache. In Frankreich erschien
auch die intuitive (mütterliche) Methode von J. J. Vallaide-Gabel, die den
Gebrauch von Gestensprache völlig ausgeschlossen hat, akzeptierte aber das
Entwickeln bei Kindern der Fingersprache-Fähig- und Fertigkeiten. Gleichzeitig
wird große Aufmerksamkeit den Bildungsfragen von blinden Kindern
geschenkt. Der unschätzbare Beitrag Frankreichs zur Blindenschulung besteht
darin, dass Frankreich eines der ersten Länder in Europa war, wo an der
Entwicklung von wissenschaftlichen Methoden für Blindenbildung gearbeitet
wurde, das Land gab der Welt das einzigartige Schrift-System.
Priorität theoretisch-methodischer Erforschungen in Blindenpädagogik
sicherte für Frankreich die Möglichkeit ab, im 18. Jh. die allererste Schule für
blinde Kinder zu eröffnen.1779 entstand in Wien das Institut für Taubstumme,
wo die mimische Methode von I. Mai und F. Stück transformiert wurde:
Fingersprache wurde weithin eingesetzt und Gestensprache nur als Hilfsmittel
verwendet. In den folgenden Jahren wurde diese Arbeit von M. Menus
fortgesetzt. Er ergänzte diese Methode und führte Unterrichten die Tauben in
mündlicher Sprache ein.
Im Folgenden änderte F.M. Gil reine mündliche Methode, indem er eine Reihe von
Anleitungen ausgearbeitet hat – zur Ausbildung von Gehörlosen Kindern in
mündlicher Rede, Ablesen von den Lippen, Lesen und Schreiben und den Kreis
von allgemeinbildenden Fächern im Inhalt der Taubenbildung erweiterte. Die
Methodik von F. M. Gil, die sich auf das Naturangemessenheit-Prinzip und
Wissen über Besonderheiten kindlicher Wahrnehmung stützt, hat eine große
Anerkennung als natürliche Methode der Taubenbildung gefunden.
1760 wurde in England vom Priester T. Breywood die erste private
Kleinschule für taube Kinder eröffnet. Im folgenden Jahrhundert wuchs die
Zahl von privaten Bildungseinrichtungen, z. B. für taube Kinder, aber dort
wurden nur Kinder der Adeligen unterrichtet, denen es ermöglicht wurde, ein
breites Spektrum von Geisteswissenschaften zu erlernen. Im Jahre 1865 wurde
in London die erste Knaben-Schule für Kinder mit Bewegungsstörungen
eröffnet. Ab 1878 begann man in England mit gezielter Vorbereitung der
Gehörlosenpädagogen. 1889 gründete man staatliche Kommission, die sich mit
Fragen der Gehörlosenschulen beschäftigte. 1893 trifft das Parlament die
Entscheidung über obligatorische Ausbildung der Gehörlosen, und allmählich
eröffnete man in England Sonderschulen für Kinder mit Seh-, geistigen und
körperlichen Störungen. 1891 beschließt der Londoner Schulrat
„Sondererziehungsschulen“ für geistig entwicklungsverzögerte Kinder zu
eröffnen. Аber die Aufenthaltsregeln in Sonderschulen waren ziemlich streng:
Kinder wurden in Sonderschulen für lange Zeitdauer (mindestens drei Jahre)
aufgenommen, sie durften das Territorium der Schule nicht verlassen [9].
1817 wurde in den USA das erste Institut (Schule) für Gehörlose eröffnet.
Ihr Gründer war T. Gallodе. Man versuche auch, behinderte Kinder in den
„Tagesklassen“ der Gesamtschulen zu unterrichten. So wurden 1869 in Boston
die ersten "Tagesklassen" für gehörlose Kinder eröffnet. 1878 wurden zwei
solche Klassen für Kinder mit Verhaltensstörungen in Cleveland organisiert.
In diesem Zusammenfang sollte man unterstreichen, dass eine zielgerichtete
Staatspolitik in der allgemeinen Grundschulbildung für schwachsinnige, tief geistig
entwicklungsverzögerte, geisteskranke Kinder in den Ländern Europas und den
USA nicht durchgeführt wurde. Die Fragen über die Möglichkeit der Schaffung
ihrer Ausbildung blieben außer dem Blickfeld des Staates und wurden von Ärzten
und Pädagogen Ende 18. – Anfang 19. Jahrhunderts manchmal skeptisch
wahrgenommen. Schicksal dieser Kategorie Kinder war Anliegen der extra dafür
eröffneten Herbergen (Unterkünfte).
Obwohl im öffentlichen Bewusstsein sich Vieles verändert hatte, was die
Entwicklung der geistig und körperlich Behinderten anging, und das im Gesetz
verankerte Recht der Kinder auf die allgemeine Anfangsbildung, auf aktives
Propagieren der wichtigsten Vertreter von wohltätigen Organisationen,
philosophischer Aufklärer, progressiver Pädagogen jener Zeit, blieb in der
Gesellschaft die Idee der Segregation vorherrschend, was seinerseits Ausbauen
eines ganzen Netzes Segregationseinrichtungen in mehreren Ländern Europas und
Amerikas bedingt hatte. Politik der Segregation aus der Gesellschaft behinderter
Kinder nimmt mit der Zeit die Formen an, die nicht nur grausam, sondern auch
gewaltsam waren, z.B. Zwangsverschleppung von – nach Ansicht der Staaten und
Regierungen – minderwertigen Menschen in die Sonderinstitutionen, die nach dem
Gefängnis-Typ organisiert waren, solche Politik wurde zum Anstoß für Entwicklung
der Programme über verbindliche Sterilisation der Menschen mit
Entwicklungspathologien als „Verschmutzungsquelle des Gen-Fonds der Nation“
[12, S.154]. In Vielem war eine solche Politik mit Entstehung von neuen Theorien
bedingt. Befürworter von radikalen Maßnahmen zählten die Geisteskranken, an
Epilepsie Leidenden, Bettler, Verbrecher, Elendsviertel-Bewohner zu einer
bestimmten Kategorie Menschen, die die Entwicklung der Gesellschaft bedrohen;
deren Existenz in der Gesellschaft verursache Degenerierung.
Stärkung der humanistischen Ideen der Welt nach dem Zweiten Weltkrieg
war Vorbedingung zur UNO-Bildung 1945. Diese Organisation initiiert
Gewährleistung der gleichen Rechte für behinderte Kinder im System der Bildung
und macht Staaten und Regierungen darauf aufmerksam, dass auch
schwerbehinderte Kinder gleiches Recht auf das Erhalten von qualitativer und
zugänglicher Bildung haben. Rechtliche Grundlagen für die Umsetzung der UNOInitiativen sind folgende Dokumente: „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“
(1948); „Erklärung der Kinderrechte“ (1959); „Übereinkommen gegen
Diskriminierung in der Bildung/Erziehung“ (1960); „Erklärung über die Rechte von
Menschen mit geistiger Behinderung“ (1971); „Erklärung über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen“ (1975); „Erklärung über Gewährleisten des
Überlebens, Schutzes und der Entwicklung der Kinder“ (1990); „Übereinkommen
über die Rechte des Kindes“ (UN-Kinderrechtskonvention; 1989); Erklärung der
Weltkonferenz “Bildung für Alle” (1990);
„Salamanca-Erklärung über Prinzipien, Politik und praktisches Handeln in der
Pädagogik für besondere Bedürfnisse“ (1994).
Im neuen soziokulturellen Kontext dieser Periode, deren grundlegende
Charakteristiken wirtschaftlicher Aufstieg sowie liberal-demokratische Reformen
sind, wird besondere Aufmerksamkeit seitens der Staaten und Regierungen den
Problemen von Kindern mit Entwicklungsstörungen gewidmet. Als gemeine
Entwicklungstendenzen von nationalen Sonderausbildungssystemen in Europa im
obenerwähnten Zeitraum können die Vervollkommnung der Rechtsgrundlagen der
Sonderausbildung
und
dieDifferenzierungder
Schultypen
sowie
der
Sonderunterrichtsarten gelten. Betont sei in diesem Zusammenhang, dass in den
früheren Initiativen, die auf die Ausbildungsversorgung für alle gerichtet waren, die
Befriedigung der Sonderbedürfnisse als symbolisches Prinzip betrachtet wurde. Die
Spezifik dieser Periode ist die Umorientierung der gesellschaftlichen Ideologie in
Bezug auf die Menschen mit Behinderungen von der Position der Verneigung der
Behinderten als „eine allgemeine Degenerationsdrohung“ zur Position der
Wahrnehmung von ihnen als Menschen, die langfristige Behandlung und Pflege
brauchen. Laut diesem Leitsatz wurde 1946 in den Ländern Europas
medizinischesZugangsmodell der Arbeit mit behinderten Kindern, die aus der Tiefe
desGesundheits- und Sozialfürsorgesystems gekommen ist, weit anerkannt und
entwickelt. In Europa verstärken sich Integrationsprozesse, und 1957
treffenwesteuropäische Länder dieVereinbarung zum Schaffen der Europäischen
Wirtschaftsgemeinschaft (EWG), was zur Formierung einheitlicher Ansichten über
die Probleme der wissenschaftlichen Entwicklung, Kultur und Ausbildung
beiträgt.Die Europäische Sozialcharta (ESC), die 1961 angenommen wurde, sichert
“das Recht der physisch und psychisch arbeitsunfähige Personen auf
Berufsausbildung,
Wiederherstellung
der
Arbeitsfähigkeit
und
sozialeRehabilitation” zu [zitiert nach: 1, S. 105].
Die Erklärung zu den sozialen Fortschritt und Entwicklung, die 1969 von der
Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde, verschärft die
Aufmerksamkeit der Staaten und Regierungen auf den Rechtsschutz und
„dieWohlstandsgewährleistung der Behinderten noch mehr. Nach diesen
gesetzgebenden Akten wird das System der speziellen Bildungseinrichtungen
vervollkommnet, die Klassifikation von Kategorien der Kinder, die die
Sonderausbildung brauchen, modernisiert und präzisiert, insbesondere durch die
Ergänzung der Liste mit Kindern, die Schwierigkeiten im Unterricht, emotionale
Störungen haben, durch abweichendes Verhalten, soziale und kulturelle Deprivation
gekennzeichnet sind; lassen sich die wesentliche Zunahme der Sonderschultypen
sowie des prozentualen Anteils von Kindern, die von der Sonderausbildung umfasst
sind, beobachten; werden die Altersrahmen der psychologisch-pädagogischen
Hilfeleistung erweitert,vor- und nachschulische Einrichtungen geschaffen; beginnen
die Institutionen der Sozialarbeiter, Sozialhilfe-und Sozialberatungsdienste für die
Eltern der Kinder mit Entwicklungsstörungen aktiv zu funktionieren; außerdem
werden wohltätige,professionelle, gesellschaftliche Einrichtungen, Vereine und
Assoziationen organisiert [11].
Mit Rücksicht auf alle positiven Strategien im Sonderausbildungssystem,
blieben jedochSonderausbildungseinrichtungen wie früher abgetrennt; ihr Wesen
und ihre Organisierungsstruktur wiedersprachen den humanistischen Prinzipien,
welche die fundamentale Basis der angenommenen internationalen Rechtsakte
waren, und das Sonderausbildungssystem war im Großen und Ganzen
diskriminierend und isoliert vom Massenbildungssystem. Forscher unterstreichen,
dass solche Isolation der Kinder im Rahmen der Ausbildungsumgebung von den
Sonderschulen als die Verletzung der Kinderrechte und schädliche„soziale
Abstempelung“ betrachtet worden ist. In Verbindung damit entstehen um die Wende
der 60er zu den 70er Jahrendes vorigen Jahrhunderts in Europa und
AmerikaMassenproteste von behinderten Menschen, Eltern der Kinder mit
Entwicklungsstörungen, sowie Mitgliedern der Rechtsanwaltskollegien, die auf den
Kampf gegen Diskriminierung in der Gesellschaft und Ausbildung gerichtet sind
[6]. Das Ergebnis von durchgeführten Veranstaltungen war die Schließung in den
1960er/1970er Jahren in Schweden und dann in den meisten anderen
hochentwickelten europäischen Ländern der großen Internate undpsychiatrischen
Kliniken für die Menschen, die in ihrer Entwicklung zurückbleiben.
In den 1970er Jahren in Schweden führen der Leiter vom Dänischen Dienst
des psychischen Gesundheitsschutzes N. Bank-Michelsen und derDirektor von der
Vereinigung der geistig behinderten Menschen B. Nirje den Begriff
„Normalisierung“ ein [7]. Das grundlegende Prinzip der Normalisierung ist die
These über das Recht von Menschen mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten
auf den Ausbildungs- und Berufserwerb, sowie auf das Erhalten von annähernd
normalen Lebensbedingungen [4].
Das Normalisierungskonzept hat als Alternative den Vorstellungen, die
zugrundedem medizinischen Modell liegen, fungiert. Die Hauptbestimmungen des
Normalisierungskonzeptes sind folgende: 1) das Kind mit beschränkten
Möglichkeiten hat die Bedürfnisse, die für alle Kinder gleich sind und
dasHauptbedürfnis von denen das Bedürfnis nach Liebe und der Entwicklung des
Kindes fördernde Umgebung ist; 2) das Kind mit Entwicklungsbesonderheiten ist in
erster Linie ein Kind, und es muss das maximal annähernd normale Leben führen;
3) der beste Ort für das Kind ist sein Vaterhaus, und die Pflicht der lokalen
Behörden
besteht
darin,
dazu
beizutragen,
damit
Kinder
mitEntwicklungsbesonderheiten in den Familien erzogen werden; 4) lernen können
alle Kinder, und jedem Kind, mögen seine Entwicklungsstörungen noch so schwer
sein, soll die Möglichkeit gegeben werden, die Ausbildung zu erhalten.
Als grundlegendes Wesentliche des Normalisierungskonzeptes kam die
Tatsache, dass die Erziehung des Kindes im Geiste der kulturellen Normen, welche
in der Gesellschaft, wo er lebt, angenommen sind, verwirklicht werden soll. Dieses
Konzept wurde angenommen und zusätzlich durcharbeitet in denVereinigten
Staaten, Kanada und dann in einigen anderen Ländern. Es hat die Politik
hinsichtlich der Kinder mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeitenfür die nächsten
15-20 Jahre bestimmt. Auf solche Weise hat W. Wolfensberger in den USA eine
Alternativvariante der Interpretation vom Fachwort „Normalisierung“ angeboten.
Den Standpunkt von B. Nirje über die Notwendigkeit der Ausarbeitung der sozialen
Programme und Dienstleistungen, welche erfolgreicheAnpassung von Kindern mit
beschränkten Möglichkeiten an die Gesellschaft vermitteln, teilend, führt
W. Wolfensberger den Begriff „Aufwertung der sozialen Rolle“ ein, um das Recht
aller Menschen, den anderen gleich zu bewerten, hervorzuheben. Das heißt, er
erklärt offen über die Normalisierung der Menschen durch Entdeckung, Formierung
und Unterstützung der normativen Fähigkeiten und Fertigkeiten. Solche Auffassung
der Normalisierung hielt B. Nirje für falsche, denn die Normalisierung ist kein
Synonym zur Normalität und bedeutet nicht, dass alle Menschen normalisiert
werden müssen. Die Normalisierung bedeutet die Aufnahme des behinderten
Menschen von der Gesellschaft, die allergrößte Bedeutung der Normalisierung für
die Gesellschaft selbst betonend. Das Normalisierungsmodell im Allgemeinen setzte
voraus, dass das Kind für seine Aufnahme von der Schule und der Gesellschaft
bereit sein muss, außer Betracht blieb doch eine reiche Palette an individuellen
Unterschieden in der Gesellschaft, wasunvermeidlich die Frage der Normkriterien
hervorrief [8].
1974 wird in Großbritannien Verband der Personen mit beschränkten
Gesundheitsmöglichkeiten (UPIAS) geschaffen, deren Tätigkeit auf die
Konfrontation mit der Abtrennung von Behinderten gerichtet ist. In den
Veröffentlichungen der Mitglieder dieses Verbandes ist das neue soziale Konzept
des Erfassens von beschränkten Möglichkeiten deutlich formuliert: die Barrieren,
die von der Gesellschaft für Menschen mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten
(besonders für Kinder) geschaffen werden, leisten ihnen nicht, das vollwertige
Leben zu führen. In der Folgezeit hat dieses Konzept als soziales Invaliditätskonzept
seine Entwicklung bekommen. In den USA wird schon in den 60er Jahren des 20.
Jahrhunderts nach der möglichen Realisierung von Ideen des gemeinsamen
Unterrichtes der Kinder gesucht. Wenn in Europa werden sie von der ausgedehnten
Zahl der gesetzgebenden Akte unterstützt, dann gehen der Verwirklichung von
Ideen des gemeinsamen Unterrichts in den USA pädagogische Suchen nach den
neuen Wegen und Experimente voraus. Auf solche Weise, veröffentlicht 1962 in
den USA M. Reynolds das Programm der Sonderausbildung, in welchem die
Erreichung möglichst größerer Teilnahme von Kindern mit beschränkten
Gesundheitsmöglichkeiten am allgemeinenAusbildungsprozessnach dem Prinzip:
„nicht mehr Spezifik als üblich“vorgesehen wird. 1970 schlägt I. Deno, ein
amerikanischer Wissenschaftler, ähnliches Konzept – das Modell „Kaskade“ vor
[5]. Unter der Kaskade versteht man das System von sozialpädagogischen
Maßnahmen, die einem Kind mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten so
effektiv wie möglich in der Hauptströmung (mainstream) zusammenzuwirken
leisten. Seit 1975 haben die USA durch die Verabschiedung des Gesetzes 94-142
„Über die Ausbildung der behinderten Kinder“ Integrationsprozesse in der
Ausbildung auf die Rechtsgrundlage gestellt. Jeweiliges Gesetz sollte das Recht der
Kinder mit Behinderungen auf kostenlose Ausbildung in den staatlichen Schulen auf
Kosten von den Mitteln des Föderalhaushalts gewährleisten. 1978 hat in England
Komitee für Forschung der Ausbildungssituation von Kindern und Jugendlichen mit
den Entwicklungsstörungen den Vortrag von M. Warnock veröffentlicht, in
welchem die Entwicklungsperspektiven der inklusiven Ausbildung im Wege der
Integration von Kindern mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten in das System
der allgemeinbildenden Schulen gekennzeichnet waren. 1981 hat das
Ausbildungsgesetz diese Richtung als vorrangige bestätigt. Bis M. Warnock in
Beziehung auf Kinder mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten wurden
Fachausdrücke „geistig zurückgebliebene“ und „ausbildungsunfähige“ [Kinder], die
erniedrigend und irrtümlich waren.M. Warnocks Forschungen haben gezeigt, dass
einer der fünf Schüler in der Klasse in diesem oder jenem Moment auf
Schwierigkeiten im Unterricht stoßen, das heißt Kinder mit Schwierigkeiten beim
Unterricht sollen sich nicht im Rahmen vom Defizitmodell befinden, wo ihnen eine
Diagnose gestellt wurde und wo sie behandelt wurden. M. Warnock behauptete,
dass Misserfolge im Unterricht in enger Wechselwirkung und wechselseitiger
Bedingtheit zwischen den ursprünglichen Charakteristiken eines Kindes und den
Ergebnissen der Tätigkeit vom Lehrer, der eine vorrangige Rolle im Unterricht
spielt, und nicht von den Experten und Fachleuten betrachtet werden sollen. Das
Komitee hat vorgeschlagen, den Begriff „geistige Behinderung“ durch den
Fachausdruck „Erlernen des Unterrichtsmaterials“zu ersetzen. Im Einklang mit
M. Warnock haben die ForscherR. Kroll, D. Moses und S. Dunlop den Begriff
„Schwierigkeiten im Unterricht“ durch die Einführung des Begriffs „asoziales
Verhalten“ als eines der Kriterien von Problemen, die mit dem Unterricht verbunden
sind, gewissermaßen erweitert [10]. 1981 hat das Ausbildungsgesetz, das in sich
zum großen Teil M. Warnocks Empfehlungen begriff, das Fachwort „behinderte
Kinder“ durch den Begriff „Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf (SPF)“
ersetzt; dieses Gesetz hat auch dazu aufgefordert, entsprechendeUnterrichtsformen
dieser Kategorie der Kinder in allgemeinbildenden Schulen zu sichern. Man schaffte
die Stelle des Experten ab, die Experten wurden von den Schulkoordinatoren
abgelöst, dessen Aufgabe darin bestand, Hilfe und Beistand den besonderen Kindern
zu leisten.
In derselben Zeit nehmen die USA eine Reihe von gesetzgebenden Akten an,
welche in vielemUS-amerikanische Bildungspolitik, die auf der Vereinigung der
fortschrittlichen Erfahrung von Sonderausbildung und Allgemeinbildung beruht,
bestimmen:
– Bildungsreformen des Jahres 1980, in welchender Aufruf an die Lehrer
geäußert ist, die Verantwortung für die Ausbildung von Kindern mit beschränkten
Gesundheitsmöglichkeiten zu übernehmen;
– R. Reagans Vortrag „Nationale Risikos: ein Imperativ für die
Bildungsreformen“, der von der Nationalen Kommission für Ausbildungsfragen
vorgelegt wurde;
– das Gesetz über die Ausbildung von Individuen mit Entwicklungsstörungen
(1990).
Aber
die
Einführung
von
Ausbildungsinnovationen,
die
einen
Integrationscharakter trugen, in die Praxis der Massenschule in den USA hat die
Entstehung einer ganzen Reihe von Problemen verursacht, die in erster Linie mit der
Unbereitschaft von Lehrern der allgemeinbildenden Schulen, notwendige adäquate
Bedingungen sowohl für die Ausbildung von Kindern mit sonderpädagogischem
Bedarf als auch für ihre Kommunikation mit Altersgenossen zu gewährleisten,
verbunden waren. Laut den damals durchgeführten Forschungsergebnissen, waren
die Lehrer für die neue Art von Berufstätigkeit und für neue Verantwortung, die
ihnen aufgelegt war, nicht bereit. Eine wesentliche Schwierigkeit bestand darin, dass
der Integrationsprozess, der auf das Schaffen von speziellen Bedingungen für die
Kinder mit SPF gerichtet war, im Rahmen des ausgeprägten Ausbildungssystems
sowie des Lehr- und Erziehungsprozesses verlief. Ähnliche Versuche, die Frage der
Integration von Kindern mit beschränkten Gesundheitsmöglichkeiten in die
Massenschulen mittels ihrer bloßen Versetzung aus den Sonderschulen zu lösen,
haben sich in ihrer Gesamtheit als uneffektive auch in der Reihe von europäischen
Ländern in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts erwiesen.
Die UNESCO-Weltkonferenz „Pädagogik für besondere Bedürfnisse: Zugang
und Qualität“, die 1994 in Salamanca, Spanien stattgefunden hat, ist ein
hervorragendes Ereignis für die pädagogische Weltgemeinschaft geworden. In die
Pädagogik wurde der Begriff „Inklusion“ eingeführt, das Prinzip der inklusiven
Ausbildung wurde ausgerufen. Die Salamanca-Erklärung über Prinzipien, Politik
und praktische Tätigkeit im Bereich von Ausbildung der Personen mit besonderen
Bedürfnissen ist eines der grundlegenden internationalen Dokumente. Sein Wert
besteht darin, dass es die Prinzipien des Vorschlags und der Förderung von
Gesetzinitiativen auf dem Gebiet der inklusiven Ausbildung enthält, die nicht nur
aktives Engagement und die Teilnahme der Kinder mit beschränkten
Ausbildungsmöglichkeiten in einer gewöhnlichen Bildungseinrichtung vorsieht,
sondern die Umgestaltung des Systems von der Massenausbildung sowie des Lehrund Erziehungsprozesses zwecks Schaffens der Bedingung für die Verwirklichung
von Ausbildungsbedürfnisse aller Kategorien der Kinder beabsichtigt.
Das Rahmenkonzept von Dakar: Bildung für alle (Dakar Framework for
Action) und dem Konzept folgende Millennium-Entwicklungszielen im Bereich der
Bildung (Millennium Development Goals on Education) bieten den vollständigsten
und modernsten Ansatz, der die Ausbildung für alle bis 2015 gewährleisten soll, an.
Fundamentale Grundlagen vom Konzept der inklusiven Ausbildung sind die
Anerkennung des ausschließlichen Wertes und der Einzigartigkeit jeder
Persönlichkeit, unabhängig von ihrem physischen Zustand, sowie die Ausrichtung
auf das Schaffen der speziellen Bedingungen für Kinder mit beschränkten
Gesundheitsmöglichkeiten, um mit Hilfe von diesen Bedingungen die erfolgreiche
Sozialisation der Kinder zu sichern.
Das Fazit aus dem ganzen Voraufgehenden ziehend, möchten wir noch
einmal betonen, dass der Prozess der inklusiven Ausbildung in verschiedenen
Ländern der Welt auf verschiedene Weise vorläuft, mit Rücksicht auf konkrete
sozial-kulturelle Bedingungen und den politischen Willen der Leitung. Die inklusive
Ausbildung ist eine langfristige Strategie, die Geduld und Toleranz, Systematik und
Folgerichtigkeit, Kontinuität und Ganzheitsbetrachtung für ihre Realisierung
verlangt. In der Gegenwart ist die Inklusion eine führende Tendenz in der
Entwicklung vom Ausbildungssystem in der ganzen Weltgemeinschaft.
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Studies. –2009. –Vol. 2. –№ 4. – P. 154-160.
FragenzumText:
1. Nennen und beschreiben Sie die Höhepunkte, die am prägnantesten dasvorherrschende
Verhältnis in der Gesellschaft zu den Menschen mit beschränkten Möglichkeiten wiederspiegeln.
2. Nennen Sie die Probleme, die mit der Einführung von Ausbildungsinnovationen, welche
einen Integrationscharakter trugen, in die Praxis der Massenschulen von Europa und den USA
verbunden waren.
Anhang 2.3
Erfahrungen über Integrierte Bildung in einigen Ländern der Welt
Laut Nationalberichten spielen die Schullehrer eine ausschlaggebende Rolle in der
Arbeit mit integrierten sonderbedürftigen Schülern in den meisten europäischen Ländern.
Zusätzliche Unterstützung bei der Bildung wird von Fachkräften, überwiegend
Sonderpädagogen, gewährleistet. In der Regel wird die Arbeit der Letzteren von örtlichen
Bildungsverwaltungsorganen geregelt.
In Dänemark und in Schweden arbeiten mit Schülern der Sonderklassen(Schulen)
ausschließlich Sonderpädagogen.In Italien können mit solchen Schülern sowohl Sonderals auch Regelschulpädagogen arbeiten, dabei sind jene und andere für die Ausbildung
der sonderbedürftigen Kinder gleich verantwortlich. Möglich sind auch andere Varianten.
Zum Beispiel wird in Frankreich den Schullehrern von dem Amt Hilfe geleistet, das dem
Justizministerium unterstellt ist. In den Schulen Luxemburgs arbeiten in der Klasse, wo
integrierte Schüler lernen, „Assistenten“, die das Lehrprogramm nicht kennen, aber sie
haben Kenntnisse über Sonderförderungspädagogik und Sonderpsychologie. In Irland
nehmen Sozialämter an der Gewährung der Dienstleistungen für sonderbedürftige Schüler
gar nicht teil. Regionalräte für Gesundheitsschutz finanzieren medizinische und soziale
Ämter und Leistungen.
Schaffung der Begleitung und Betreuung für integrierte Schüler
Die unten angeführten Kennwerte über unterschiedliche Länder lassen uns
verstehen: wo der integrierte Schüler gefördert und unterstützt wird (sowohl innerhalb der
Schule, als auch außerschulisch); wer unmittelbar Hilfe leistet (welche Fachleute und/oder
Dienste); Fachkräfte welcher Einrichtungen und Dienste für die Betreuung verantwortlich
sind; an wen ist die genannte Unterstützung adressiert.
Österreich
Der Personalbestand der Pädagogen von allgemeinbildenden Schulen kann einen
Sonderlehrer inkludieren; seine Aufgabe ist Hilfe für den Fachlehrer, und auch die
Begleitung der integrierten Schüler. In anderen Fällen kann der spezielle Lehrer kein
festangestellter Mitarbeiter sein, sondern den speziellen (äußerlichen) Dienst vorstellen,
der die Schüler mit verschiedenen Störungen (z. B., mit der Redestörung, den Problemen
des Verhaltens, der Hörstörung oder der Sehstörung) betreut, und in die Schule integriert
sein. Es ist geplant, dass die erwähnte Fachkraft im notwendigen Maße die Pädagogen mit
speziellen Methoden der Arbeit mit den Kindern bekanntmacht, die diese oder jene
Entwicklungsstörungen haben. Der Unterstützungstyp, dessen der Hauptlehrer bedürftig
sein wird, wird von seinen konkreten Fragen und der Besonderheit der Lehrsituation
abhängen. Die Verantwortung für die Klasse wird dem Fachlehrer auferlegt. Der
Sonderlehrer tritt als Assistent (Helfer) auf, der mit dem Schüler bedarfsweise und gemäß
dem Fachmaterial arbeiten kann. Beide Pädagogen bilden den Teil der Mannschaft und
haben in der Klasse gleiche Rechte und Pflichten. Der Fachlehrer erwartet vom speziellen
Lehrer professionelle Hilfe für die konkreten Fälle, Kenntnisse, Methoden von der
Korrekturausbildung. Nötigenfalls kann der Schullehrer die Hilfe von anderen Spezialisten
(zum Beispiel, von den Vertretern verschiedener Dienste, einschl. Ärzte usw.) bekommen.
Die Aufgabenlösung der Gewährleistung von der Sonderausbildung und der Koordination
aller an diesem Prozess Beteiligten ist Vorrecht der Sonderausbildungszentren. Die
Zentren sind für die Ausbildungsqualität des integrierten Kindes verantwortlich. Sie
konsultieren Lehrer, Eltern und Verwaltungsorgane, organisieren Lehrerweiterbildung,
nehmen an der Abhaltung der Lehrersberatung teil. Die Zentren informieren die Eltern
und die Öffentlichkeit; koordinieren in den Wänden der allgemeinbildenden Schule
Tätigkeit aller Dienste, die jedenfalls mit der Problemlösung von Schülern mit
Sonderbedürfnissen verbunden sind; arbeiten mit den Lokalbehörden, den Institutionen
und anderen Diensten, den Organisationen, mit den Experten auf dem Gebiet der
speziellen Ausbildung, den medizinischen Zentren und mit anderen Schulen zusammen.
Belgien
In Flämischer Gemeinschaft gilt der Schullehrer als Hauptperson, die für den
Erfolg der integrierten Ausbildung verantwortlich ist. Der spezielle Pädagoge nimmt
Hilfsrolle ein. Der spezielle Pädagoge ist Bindeglied zwischen den Fachlehrern, die indem
er ihnen Sonderinformationen garantiert. Allerdings verwenden die Fachlehrer nicht
immer in der alltäglichen pädagogischen Tätigkeit ein Programm, das die Assistenten
vorbereitet haben. Der spezielle Pädagoge kann ein festangestellter Mitarbeiter der Schule
sein, in diesem Fall gehört zu seinen Pflichten die Hilfeleistung den Schülern, die in
kurzzeitigen Schwierigkeiten sein können. Wenn zunächst der spezielle Pädagoge dem
Schüler individuelle Hilfe organisiert, so gibt er nach etlicher Zeit dem Hauptlehrer diese
Funktion weiter. Falls es notwendig ist, hilft er dem Kind weiter, aber wichtiger gilt die
Offenbarung des Sinnes von Problem in der neuen Etappe, das das Kind fühlt. Es gilt, dass
so der Spezialist allen Lehrern größere Hilfe bringen wird, die mit dem integrierten
Schüler arbeiten. Bei solchem Unterstützungstyp konzentriert sich der Spezialist
unmittelbar auf der Arbeit mit dem Schüler (in der Klasse oder außerhalb seiner Grenzen)
und der Suche der Lehrmaterialien, die den Bedürfnissen des Kindes am meisten
herangehen. Die Unterstützung kann verschiedener Formen sein: Hilfe den Lehrern in der
Arbeit mit den Schülern oder Teamarbeit, in der Gewährleistung der technischen und
methodischen Hilfe (methodische Hilfsbücher), die allgemeinen Konsultationen.
In den letzten Jahren experimentierte die Regierung von Flandern mit dem
Einsatz der speziellen Bildungsprogramme in die Arbeit der Hauptschule, in der
Annahme, dass es zulassen wird, die Probleme der leistungsschwachen Schüler zu lösen.
Das Ziel des Experimentes ist die Ermutigung der allgemeinbildenden Schulen zur
Verstärkung der Aufmerksamkeit zu den Unterschieden zwischen den Schülern, zur
Adaptation der traditionellen Ausbildungsweisen zu den individuellen Möglichkeiten der
Schüler, d.h. die Individualisierung der Ausbildung. Die Schulen bekommen zusätzliche
Mitarbeiter nur unter der Bedingung des Bestandes von Projekten für die ergänzenden
Gruppen der Hilfe. Innerhalb dieses Schemas sind die Möglichkeiten der gemeinsamen
Arbeit und der Austausch der gewöhnlichen und speziellen Schulen von den
festangestellten Mitarbeitern geschaffen.
Der häufigste Unterstützungstyp der integrierten Schüler ist die Gewinnung des
speziellen Lehrers oder anderer notwendigen Spezialisten aus der nahegelegenen
speziellen Schule. Diese Unterstützungsart ist innerhalb des Schemas «der integrierten
Bildung» möglich. Auf solche Weise werden die Erfahrung und besondere Erkenntnisse,
die in der speziellen Bildung gesammelt sind, in die gewöhnlichen Klassen weitergegeben.
Es wird angenommen, dass die ähnliche Partnerschaft allmählich zulassen wird, die
Hauptbildung durch die speziellen Technologien zu bereichern. Aber die Zusammenarbeit
wird als zusätzliche Hilfe für Schüler immer noch nicht selten verstanden, damit die
(Schüler) den normierten Forderungen der allgemeinbildenden Schule entsprechen
können.
Im Falle des Vorhandenseins beim Kind der unbedeutenden Entwicklungsfehler,
was die Möglichkeit deren Überwindung voraussetzt, wird „die vorübergehende“
Unterstützung vorausgesehen. Ihre Dauer kann zwei Jahre in einer Schulstufe nicht
übersteigen. Im Laufe des Jahres bekommen die Schüler mit den spezifischen
Schwierigkeiten in der Ausbildung oder den Abweichungen im Verhalten bei der
Versetzung aus der speziellen Schule in allgemeinbildende spezielle Hilfe weiter. Die
Schüler, deren Störung als beeinträchtigend gilt (z.B. Taubheit oder Blindheit),
bekommen ständige Hilfe im Umfang von vier Wochenstunden. Kostenträger für die
technische Ausrüstung und angepasste Materialien, die in der Regelschule für
sonderausbildungsbedürftige Schüler gebraucht werden (z.B. Brailleschrift), ist die
Regierung von Flandern.
Besonders erwähnt werden müssen die PMS (psychologisch-sozialmedizinische
Zentren), die als dem Bildungsministerium unterstellter Begleitungsdienst funktionieren.
Das PMS-Netz garantiert psychologische, pädagogische, soziale und medizinische
Begleitung der Schüler in Vorschuleinrichtungen, Grund- und
Mittelschulen.
Miltifachliche PMS-Teams arbeiten mit den Schulen zusammen zwecks Unterstützung
der allgemeinen Entwicklung von Schülern. Diese Tätigkeit ist hauptsächlich darauf
orientiert, Hilfe den Schülern zu leisten, die in Schwierigkeiten geraten, aber die
Fachkräfte der Zentren können Schullehrer und Eltern auch unterstützen. Objekt der
Sorge von PMS können sowohl Lehrer, als auch die ganzen Bildungseinrichtungen sein,
aber Priorität haben sonderausbildungsbedürftige Schüler. (1999 waren die PMS in CLB –
Schülerverwaltungszentren).
Verschiedene Ausbildungsnetze (gemeindliche, private oder staatliche Schulen)
haben eigene Berater, die das Konsultieren der Bildungseinrichtungen und ihrer
Mitarbeiter von außen gewährleisten.
Neben den Diensten vom Bildungssystem können Hilfe den integrierten
Schülern die Dienste leisten, welche den Sozial- und Gesundheitsschutzorganen
(Rehabilitationszentren, Kommunaldienste im Wohnort, therapeutische Dienste u.ä.)
untergeben sind. Ihre Mitarbeiter können ihren Dienst den Schülern unmittelbar in der
Schulumgebung erweisen.
In Französischer Gemeinde ist in der Leistung des Dekretes vom 28. Juli 1997
eine Reihe von Maßnahmen ergriffen worden, um individuelle Hilfe den Schülern zu
leisten, die Sonderbildungsbedürfnisse haben. Die allgemeinbildenden Einrichtungen
begannen zu gewährleisten: individualisierte Ausbildung; Zusammenarbeit der Lehrer aus
den Schulen verschiedenen Typs; Entwicklung der Schulausbildungsprojekte, die die
Pädagogen und die Eltern heranziehen. Das gültige Lehrprogramm ist für Schüler von 2,5
bis 14 Jahre bestimmt. Es ist in drei Stufen eingeteilt (jede enthält fünf Phasen).
Abschlussnote wird unter Berücksichtigung des Beherrschens vom Kind der Fähig- und
Fertigkeiten je nach der Norm für Kinder v. 8, 12 und 14 Jahren gegeben. Geschult wird
differenziert – je nach dem Niveau der geistigen und körperlichen Kindesentwicklung,
seinen persönlichen Eigenschaften entsprechend.
Großbritannien
In England und Wales ist der mit der Klasse arbeitende Lehrer für die
Bedürfnisbefriedigung von Ausbildung aller Schüler verantwortlich. Laut dem Akt über
die Bildung (1996) wird in allen allgemeinbildenden Schulen aus der Zahl der
festangestellten Mitarbeiter der Koordinator für die Sonderbildung (SENCO) ernannt. Die
Pflichten des Koordinators sind:
 tägliche Prozessverwaltung der Sonderbildung in der Schule;
 Unterhaltung der Kommunikation zwischen den Lehrfachlehrern und ihre
Beratung;
 Koordinieren der notwendigen Hilfeleistung für Schüler;
 Kommunizieren mit außerschulischen Institutionen, einschließlich
psychologischen und andere Dienste (medizinische, soziale) und Organisationen (z.B.
öffentliche Verbände);
 Arbeit unmittelbar mit dem Kind, das Sonderbildungsbedürfnisse hat;
 Monitoring des Fortschritts der Schüler;
 Kontakt mit den Eltern;
 Weiterbildung der Lehrkräfte.
Die Schulen können fachliche langfristige Hilfe der Unterstützungsdienste auch
bekommen. Der von ihnen beauftragte Lehrerberater kann nicht nur den Lehrern Strategie
und zusätzliche Materialien der Ausbildung empfehlen, sondern auch unmittelbar mit den
Schülern arbeiten.
Landesweit
kann
Unterstützung
aller
Art
durch
lokale
Bildungsverwaltungsorgane "Local Educational Authorities» (LEA) gewährleistet werden.
Die alle haben Unterstützungsdienst für Sonderbildungsbedürfnisse, unterscheiden sich in
Größe, Struktur und Art der Sonderstörungen. In der Regel bekommt die Schule durch
LEA Finanzierung für den Einsatz integrierter Bildung. Die Schule entscheidet selbst, wie
sie über diese Mittel verfügen wird. Für die Tätigkeit in der Begleitung von Kindern mit
den schwersten Störungen bekommen die Schulen Geld vom Staat. (In verschiedenen
Regionen des Königreichs können diese Summen wesentlich unterschiedlich sein). Zum
Zeitpunkt der Vorbereitung des Nationalberichtes wurde auf
Finanzprobleme
hingewiesen, infolge dessen, dass die Möglichkeiten von LEA in den Orten nicht gleich
sind.
Deutschland
Die Ausbildungsgesetzgebung und Verwaltung des Bildungssystems sind
hauptsächlich eine Verantwortung der Landregierungen, deshalb kann die Situation
territoriale Unterschiede haben. Die Formen der Unterstützung von Schülern mit
Sonderbildungsbedürfnissen, die in die Regelschulen integriert sind, sind auch
unterschiedlich. Als Rahmendokument für alle Länder kann man „Empfehlungen für
Schaffung der Sonderbildung“ (März 1972) nennen. In den letzten 20 Jahren haben sich
die Tendenzen der sozialen und Ausbildungsintegration der Behinderten verstärkt, was zur
Verstärkung der Unterstützung von in die allgemeinbildende Schule integrierten
Lernenden mit geistigen und körperlichen Behinderungen geführt hat.
Heute sind verschiedene Formen der Unterstützung innerhalb des
Bildungssystems möglich. Präventivmaßnahmen, die das entsprechende Konsultieren der
Lehrer und Eltern voraussehen; interdisziplinäre Zusammenarbeit bei Früheinmischung.
Teamarbeit (gemeinsame Unterrichtsstunden).Die Unterstützung wird vom
Sonderpädagogen oder anderer Fachkraft in der Klasse oder außerhalb während des Ganzoder Kurztages (je nach individuellen Bedürfnissen des Kindes oder der planmäßigen
Schulsituation) gewährleistet. «Kooperationsformen» – eine enge pädagogische
Zusammenarbeit zwischen den Sonder- und Regelschulen, die den Schülern gemeinsame
Tätigkeit ermöglicht. Kooperationsformen lassen die Lehrtätigkeit sowie das ganze
Schulleben bereichern aller in den Schulen Lernenden und Lehrenden, die an integrierter
Ausbildung beteiligt sind.
Zu Hilfe Fachlehrern werden Sonderpädagogen berufen, deren Aufgabe ist, die
Arbeit des Fachlehrers zu verstärken, die in der Situation integrierter Bildung durchgeführt
wird. Die Unterstützung kann auch von Sonderverbänden, regionalen oder
„überregionalen“ Einrichtungen z.B. von solchen wie sonderpädagogische
Förderungszentren gewährt werden. Diese Zentren verhelfen in der Lösung der Fragen
der Bildungsorganisation, garantieren die Arbeits- und Berufsausbildung der Jugend.
Solche Begleitung wird von Fachkräften gewährleistet und ist territorial dem Wohnort des
Schülers maximal angenähert. In den Bundesländern kann die Arbeit von
Förderungszentren gewisse Unterschiede haben, aber ihre Tätigkeit geht über Grenzen der
unmittelbaren Arbeit mit dem Schüler hinaus. Förderungseinrichtungen arbeiten mit
einzelnen Pädagogen und ganzen Schulen
zusammen. Fachkräfte der
Förderungseinrichtung konsultieren Lehrer der Sonder- und Regelschulen, helfen bei
Entwicklung und Verwirklichung der individuellen Lehrpläne, bei Anfertigung von
Hilfslehrmitteln für den Unterricht usw.
In einigen Ländern verwendet man in der Arbeit Empfehlungen, die
«Verlustbilanz» genannt werden. Sie gelten den Schülern mit besonderen
Ausbildungsbedürfnissen, die nach dem allgemeinen Programm ausgebildet werden. Es
handelt sich um die Kinder, die keine Probleme in der Beherrschung des Programms
haben, aber es gibt Schwierigkeiten, die von irgendwelchem körperlichen Defekt bedingt
sind. In der Praxis kann es eine Einschränkung beim Erlernen einzelner Fächer, TestenWeise, Gewährung für die Aufgabenerfüllung längerer Zeit oder besonderer technischer
Hilfe bedeuten usw. An Begleitung von den integrierten Schülern können Lehrmanager
aus lokalen Behörden, Ressourcenzentren und das Sozialämter beteiligt sein. Konkret wird
es von der Versorgung abhängen, die von den verschiedenen Landesrechten vorgesehen
ist. Auf Grund der Verstärkung der Integration ändern sich die Lernbedingungen
beträchtlich. Schulen und Lehrer stimmen der Konzeption der flexibleren Unterrichts- und
Lehrformen immer mehr bei. Das Lehrprogramm für die Schulen gewährleistet dem
Lehrer große Freiheit, damit sie sich auf der individuellen Entwicklung und den
Sonderbedürfnissen der Schüler konzentrieren, und nicht auf den formalen Lehrzielen.
Dänemark
In der allgemeinbildeten Schule übernimmt der Lehrer die Verantwortung für
die Befriedigung der Bildungsbedürfnisse der Schüler. Diese Bedürfnisse bestimmt der
Sozialdienst, der die weitere Entwicklung des Schülers beachtet und sein
Bildungsprogramm korrigiert. Der stellvertretende Direktor schickt den Schüler zur
Sonderbildung, wenn es nötig ist. Aber wenn sich ein Kind gut in der Klasse integriert, so
kann er auf die Sonderbildung mit einem Fachlehrer in der Klasse und auch auf die
„Gruppenbildung“ außerhalb der Klasse rechnen (wenn ein Schüler eine regelmäßige
Nachhilfe braucht). Der Schüler kann auch Nachhilfe vom Sonderpädagogen bekommen,
der mit dem Klassenlehrer einige Stunden täglich mitarbeitet. Der Lehrer darf auch einen
Assistenten (Tutor) haben, der den Schüler in den Pausen und während der
außerschulischen Maßnahmen begleitet. Der Lehrer, der Sonderlehrer und der Assistent
(Tutor) arbeiten eng zusammen.
Irland
Dieintegrierten Sonderschüler werden in Irland von den Sonderlehrern, den
Fachlehrern, von den Assistenten sowie von den Fachleuten des außerschulischen
Bildungs-und psychologischen Dienstes des Departements für Bildung und Wissenschaft
unterstützt. Für die Schüler der Unterstufe, die Probleme im Lesen und Mathe haben,
sorgen die extra damit beauftragten Speziallehrer. Seit 2000 gibt es Sonderlehrer in allen
Schulen des Landes. In den allgemeinbildeten Schulen werden Sonderklassen für die
Kinder mit standhaften Lernstörungen eröffnet, oder ein Sonderpädagoge arbeitet mit
ihnen.
Der außerschulische Bildungsdienst des Departements für Schulwesen gewährt
Unterstützung für Vorschulkinder, Schüler und ihre Eltern. Es geht hier vor allem um die
seh- und hörbehinderten Kinder, aber einige Sonderlehrer stehen auch den Schülern mit
dem Down-Syndrom zur Verfügung. Fachleute des Bildungsdienstes besuchen nicht nur
die Grundschulen, sondern auch die Schüler der Mittelstufe, indem sie in der Klasse und
außerhalb der Klasse mit den Schülern arbeiten. Sie beraten auch die Schullehrer zu den
Fragen des Lernherangehens, der Methodik, Lehrpläne. Damit jedes Kind das Recht auf
die Bildung hat, wirken die Lehrer des Bildungsdienstes zusammen mit den staatlichen
Fach- und freiwilligen ehrenamtlichen Organisationen mit. Der psychologische Dienst der
Abteilung für Schulwesen gewährt Begutachtung und berät die allgemeinbildenden
Schulen, indem er eine besondere Aufmerksamkeit den Schülern schenkt, die Emotionalund Verhaltensstörungen haben, sowie denjenigen mit Schwierigkeiten beim Lernen.
Zuerst waren diese Bildungsdienste in den Großstädten konzentriert, aber im Jahre 1999
wurden sie durch Nationalen Bildungspsychologischen Dienst (NEPS) ersetzt. So entstand
die Möglichkeit, die außerhalb der Städte lebenden Schüler zu begleiten.
Im Schuljahr 1998/99 begleitete man alle integrierten sonderbedürftigen Schüler
und auch die Schüler der Sonderklassen. Indem Irland sich auf Integration orientiert hat,
setzte es sich als Ziel, allen sonderbildungsbedürftigen Menschen den Zugang zu
notwendigen Ressourcen zu gewähren. Juristisch wurde das durch den Bildungsakt (1998)
abgesichert. Das Dokument verankert für solche Personen ihr Verfassungsrecht auf
Bildung. Der Bildungsakt lautet, dass der Minister für Bildung und Wissenschaft jedem
Bürger des Landes einschließlich Bürger mit körperlichen und anderen
Gesundheitsstörungen die Möglichkeit für Erhalten einer qualitativen Bildung und
Zugang zu Förderungsdiensten gewährleisten muss.
Island
Laut dem Gesetz über die Pflichtbildung (1995) haben die Vorschulkinder und
Schüler mit Sonderbedürfnissen in der Bildung das Recht darauf, sonderpädagogisch
gefördert zu sein. Die Sonderbildung schließt in sich Veränderung der Bildungsziele,
Lehrpläne und Lehrmethoden ein.
Die Verordnung „Über Dienstleistungen für Schulen“ (1996) verpflichtete die
Selbstverwaltungsorgane dazu, den allgemeinbildenden Schulen Sonderpädagogen,
Psychologen und anderen Fachkräften zur Verfügung zu stellen. Unter Begleitung wird
auch die Beratung der Schullehrer zu den Fragen der Lehrpläne und des
Hauptfachunterrichtes gemeint, psychologische Beratung der Schüler. Eine große
Aufmerksamkeit wird den Lehrern und den stellvertretenden Leitern in ihrem Alltag
geschenkt und deren Arbeit mit integrierten sonderbedürftigen Schülern. Vorschläge der
Lehrer zur Verbesserung des Schullebens werden auch unterstützt.
Begleitung der Schule seitens eingeladener Fachkräfte erzielt Steigerung der
Berufskompetenzen festangestellter Mitarbeiter der Schule, die meistern sollen, die
Probleme der Sonderbildung selbstständig lösen zu können. In den meisten Schulen
arbeitet stellvertretender Leiter, der für die Sonderbildung zuständig ist. Er soll auch
Sonderlehrer einladen, deren die integrierten Schüler bedürftig sind. Dieser Vertreter der
Schulleitung koordiniert die Arbeit aller Fachkräfte, die den sonderbedürftigen Schülern
Hilfe leisten. Er haftet auch fürs optimale Einsetzen verschiedener Methoden und HilfeRessourcen, die in der Schule zugänglich sind. Außerdem kann er Sonderunterricht geben
und zusammen mit dem Fachlehrer individuelle Lehrpläne entwickeln. Außer Allem
können die allgemeinbildenden Schulen auch von den Sonderschulen unterstützt werden.
Spanien
Dekret Nr. 969/1995 hat Struktur der Hilfeleistung für die Schüler bestimmt, die
Sonderbildungsbedürfnisse haben. Die Schule kann auch, wenn nötig, die
Verwaltungsorgane um jegliche Hilfe für die hilfsbedürftigen Schüler bitten. Die Lehrer
sind immer verantwortlich für die Arbeit in der Klasse, für das Benoten der Kenntnisse
und für Kontakte-Knüpfung mit der Familie (Information, Mitwirken, Zusammenarbeit
usw.) Der Fachlehrer arbeitet zusammen mit anderen Fachleuten (Logopäden, Beratern,
Sonderpädagogen, Physiotherapeuten).
Die allgemeinbildende Schule kann auch äußere und innere Unterstützung
beanspruchen. Die Erstere wird vom Lokaldienst „Psychopädagogische Unterstützung“
(EOEP) gewährleistet. Seine Mitarbeiter (EOEP) sind für das psychobildende Begutachten
der Schüler zuständig. Sie empfehlen dem Lehrer und dem ganzen Lehrpersonal, wie man
mit den Sonderschülern und ihren Familien wirksam arbeiten kann. Die zweite Art Hilfe
ist die innenschulische Unterstützung. Im Lehrkörper aller Grundschulen gibt es einen
Sonderpädagogen für Förderung beim Lernen. Egal, wann ein sonderbedürftiger Schüler
in der Grundschule oder in der Mittelschule integriert ist, bekommt er die notwendige
professionelle Hilfe des Sonderpädagogen inkl. Sonderhilfe je nach Art der Störung.
Hilfe wird den Lehrern bei der Aufgliederung und bei der Anwendung der
Lehrpläne für eine bestimmte Klasse geleistet. Dazu werden verschiedene Fachkräfte
herangezogen: Psychologen, Fachlehrer, Logopäden usw. Sie können auch dem Kind
helfen, sich den Bedingungen der Schule anzupassen, für den Schüler einen persönlichen
Bildungsplan entwickeln. Lehrer werden auch bei der Wahl der Methoden und
Bildungstechniken beraten.
Italien
Das Gesetzt 104/1992 über absolute Bildungsintegration hat die Begleitung der
Sonderschüler von den Sonderpädagogen vorausgesehen. Ob ein Schüler solche
Sonderbildungsbedürfnisse hat, soll offiziell festgestellt werden (Dekret vom 24.Februar
1994).
Im Lehrkörper der Vorschuleinrichtungen, der Grundschule und der
Mittelschule gibt es Lehrerassistenten, die in gleicher Weise mit den Hauslehrern für die
Qualität der Bildung der Schüler verantwortlich sind. Die Assistenten können mit den
Schülern in der Klasse oder außerhalb der Klasse, individuell oder in den Kleingruppen
arbeiten. Zusammen mit dem Hauptlehrer machen sie einen Lehrplan für jeden
Sonderschüler und verwirklichen ihn.
Bei den örtlichen Stellen werden unter der Kontrolle der Ausbildungsabteilung
der Provinz die so genannten Arbeitsgruppen bei Bedarf gebildet. Dazu gehören
Schulinspektoren, verschiedene Fachleute, Vertreter der Behinderten-Verbände. Die
Aufgabe der Arbeitsgruppen besteht darin, die Arbeit der Schulen bei der Sonderbildung
zu beurteilen, sowie in der Arbeit zu helfen und auch die Schulleiter und die Pädagogen zu
beraten. Wenn es nötig ist, so kann auch der kommunale Gesundheitsdienst der Schule
Hilfe leisten.
Luxemburg
Nach dem Gesetz 1994 werden für die Sonderschüler verschiedene Formen der
Schulbildung vorgesehen. Diese Formen sind juristisch gesichert. In der
allgemeinbildenden Schule wird dem Sonderschüler Hilfe nicht vom fest angestellten
Sonderpädagogen geleistet, sondern vom sogenannten „Hilfspersonal“. Dazu gehören
Fachpädagogen,
Therapeuten,
Sonderinstrukteure
(inkl.
Physiotherapeuten),
Psychotherapeuten, Logopäden, die die Schulfächer nicht unterrichten, aber sie haben
allgemeinpädagogische Ausbildung. Die Vertreter des „Hilfspersonals“ sind Fachleute im
Bereich der Schulung und der Rehabilitierung. Nach der Meinung der Entwickler dieses
Gesetzes gibt solche Verantwortungsaufteilung gute Ergebnisse. Der Schullehrer ist für
die gesamte Arbeit der Klasse verantwortlich und soll sich keine Sorgen machen um die
Aufteilung und der Bildungsmethoden für Klassenunterrichten der Sonderschüler.
Notwendige zusätzliche Information sollen ihm Mitglieder des Hilfspersonals geben. Hilfe
wird von dem Department für Rehabilitation (SREA) in der Schule geleistet. Das
Department hat mit Schulinspektoren und Lehrern unmittelbar zu tun.
Niederlande
Integrierte Schüler werden von den Sonderpädagogen betreut, die aus den
Sonderschulen kommen. Sie beraten auch Lehrer und Manager der Regelschulen.
Sonderpädagogen helfen den Lehrern einer Regelschule Lehrpläne für integrierte Schüler
auszuarbeiten, sie versorgen die Lehrer auch mit zusätzlichen Lehrmaterialien und sie
geben auch den individuellen Unterricht für behinderte Kinder.
Als Betreuer kann auch Lehrkörper der allgemeinbildenden Schule
herangezogen werden, der eine große Erfahrung in integrierter Bildung hat. Die Lehrer
werden dabei über die Bildungsbedürfnisse und den zusätzlichen Lehrstoff informiert. Die
Schule kann auch ein höheres Budget und einen „Hilfspädagogen“ beanspruchen, der für
die Sonderschüler unmittelbar verantwortlich sein wird. Zum „Hilfspädagogen“ kann auch
ein Lehrer aus der Schule beauftragt sein.
Die Auswahl für die Sonderbildung ist ziemlich streng. Diese Auswahl
gewähren die Sonderschulen, sie empfehlen zur Versetzung in die Regelschule der Kinder,
die gute Leistungen zeigen können.
Die Schaffung der integrierten Bildung erschwert rechtmäßige Festlegung der
Begleitung in der Zeit. Zugesicherte Budget-Finanzierung der Dienstleistungen von
herangezogenen Pädagogen ist befristet. So wird z.B. die Betreuung der körperlich
behinderten Schüler vom Sonderpädagogen aus einer Sonderschule auf 2 Jahre beschränkt.
Wenn die Frist aus ist, muss die Schulleitung selbst nach irgendwelchen Wegen suchen,
um die sonderbedürftigen Schüler zu lehren. Also, obwohl es eine Budgetfinanzierung der
integrierten Schulen gibt, hat die Schule leider zu einer bestimmten Zeit Schwierigkeiten
bei der qualitativen Hilfeleistung für sonderbedürftige Schüler.
Das zweite Problem besteht darin, dass die Lehrer der allgemeinbildenden
Schulen eine begrenzte Möglichkeit haben, den kurzfristigen Einführungskurs zu machen,
wo man sich mit den Arbeitsbesonderheiten mit den behinderten Kindern bekannt machen
kann. Zur Zeit der Vorbereitung des Nationalberichtes (1999) bekamen die Lehrer der
allgemeinbildenden Schulen eine notwendige Information überwiegend von den
Pädagogen der Sonderschulen.
Norwegen
Die Bildung der Sonderschüler wird durch den Bildungspsychologiedienst
(EPS) gewährleistet, dessen Mitarbeiter Schullehrer und Eltern beraten. Es werden Inhalt,
Niveau und Formen der Sonderbildung besprochen. Der Bildungspsychologiedienst ist für
die Beratung der Lehrer in ihrer alltäglichen Arbeit mit den Schülern verantwortlich. In
dem Fall, wenn den Mitarbeitern des Dienstes an spezifischen Kenntnissen mangelt,
können sie sich an eines der Nationalen Ressourcenzentren um die Hilfe wenden. Solche
Zentren organisieren kurzfristige Fortbildungskurse für Lehrer der allgemeinbildenden
Schulen.
Der Lehrer ist für alle Schüler der Klasse verantwortlich. Der Lehrer hat in der
Regel einen Sonderassistenten, der in der Arbeit mit den integrierten Schülern hilft. Der
Lehrerassistent kann sowohl ganztags arbeiten, als auch Kurzarbeit übernehmen. Er kann
auch dazu verpflichtet sein, in den Stunden anwesend zu sein und sonderbedürftige
Schüler in den Pausen zu begleiten.
Portugal
Sonderschüler wird unmittelbar in der Klasse vom Schullehrer unterrichtet und
gefördert. Ausgerechnet der Schullehrer ist für die Erfüllung des Lehrplans verantwortlich.
In der Klasse können zugleich einige Schüler sein, die unähnliche Probleme haben
(bleibende Schwierigkeiten beim Lernen oder Verhaltensstörungen usw.), und der
Schullehrer ist für Lösung dieser Probleme nicht immer bereit. Er kann nicht erkennen,
welche Schwierigkeiten der Schüler hat, es fehlen ihm manchmal Fachkenntnisse, wie
man mit solchen Kindern umgeht und welche individuellen Methoden eingesetzt werden
sollen. Pädagogen der allgemeinbildenden Schulen sind individueller Lehrpläne für die
Sonderschüler bedürftig, sie sollen auch lernen mit technischen Hilfsmitteln und Geräten,
mit neuen Technologien umgehen können in ihrem alltäglichen Betreuen der
sonderbedürftigen Kinder.
Das Gesetz 1997 („DespachoConjunto Nr. 105/97“) steigert die Verantwortung
der allgemeinbildenden Schule für die Lehrqualität der integrierten Schüler. Die Annahme
des Gesetzes wurde damit bedingt, dass man nach einer Vorstellungsänderung über die
Schulressourcen strebte, deren die Schule bedurfte. Man hatte Recht gegeben, dass man in
der Schule den Lehrkörper anders komplettieren muss, anstatt die Fachleute aus den
anderen Lehranstalten in die Schule heranzuziehen. Solche Veränderungen im Lehrkörper
werden den Schullehrern gute Möglichkeiten geben, Empfehlungen zu bekommen, wie
man die Sonderschüler unterrichtet.
Grundfunktion der Sonderpädagogen, die bei Bedarf in verschiedenen Schulen
arbeiten können, ist Zusammenarbeit mit dem stellvertretenden Schulleiter und der
gesamten Schule sowie mit den Lehrern der Klasse, in der das integrierte Kind lernt. Die
Fachkraft hilft dem Lehrer flexibel das Lehrprogramm einsetzen, es in Übereinstimmung
mit den Möglichkeiten des Schülers zu differenzieren, spezielle Verfahren der Ausbildung
zu verwenden.
Finnland
Die Begleitung der integrierten Kinder wird von den Mitarbeitern des
Schulmedizindienstes und des Ausbildungsdienstes
der lokalen Selbstverwaltung
gewährt. Der erste haftet für Förderungsprogramm, nach dem von verschiedenen
Fachkräften und Therapeuten gearbeitet wird (Logopäden, Psychotherapeuten,
psychomotorischen Therapeuten usw.). Der zweite sichert notwendige Bedingungen der
Ausbildung für die integrierten Schüler ab. Bei Bedarf kann das Lehrprogramm den
persönlichen Fähigkeiten des Kindes angepasst werden. Für jeden Schüler, der zur
Sonderbildung versetzt ist, wird ein individueller Plan gemacht, der ihm den notwendigen
Stundenplan zur Verfügung stellt. An dem Lehrplan wird im Team gearbeitet, dessen
Angehörige für das Wohlbefinden des Kindes antworten. Zu dem Team gehören der
Schüler selbst, seine Eltern, alle Lehrer, die mit ihm arbeiten, Spezialisten und Experten.
Der Schüler kann in der Regellehrgruppe ganze Zeit oder nur einige Stunden verweilen.
Im Schulpersonal gibt es Sonderpädagogen, Sozialarbeiter und Berater sein, sie alle
helfen dem Lehrer. Der Sonderlehrer kann in die Grundgruppe kommen, um dem
Klassenlehrer und seinem Assistenten zu helfen, und auch mit dem Schüler in
Sondergruppe oder individuell arbeiten. Andere Fachkräfte können bei Bedarf an der
Stunde teilnehmen (Logopäde, physiotherapeutischer Methodist usw.), aber sie arbeiten
gewöhnlich individuell.
Schweden
Eltern und Schullehrer konsultieren einen Sonderpädagogen aus dem
Stadtverwaltungsrehabilitationsdienst für Kinder, der beim Bezirksrat wirkt. Von den
Möglich- und Fähigkeiten des Kindes ausgehend, entwickeln sie zusammen einen
individuellen Lehrplan, für dessen Verwirklichung der Schullehrer antwortet. Bei Bedarf
lädt man in die Klasse einen Assistenz-Pädagogen ein. Schwedische Agentur für
Sonderbildung(SHI) ist auch für Konsultieren und Unterstützen der Familien und Schulen
verantwortlich; in der Praxis erteilt die Konsultation der Berater, der das konkrete Kind
betreut. Der SIH-Berater gibt Empfehlungen zum Beispiel über Lehrstoff, hilft den
Stadtverwaltungen die Ausbildung der Schüler mit besonderen Ausbildungsbedürfnissen
optimal zu organisieren. Auf der Schulbasis können bei Bedarf für die Fachlehrer kurze
Fortbildungskurse organisiert werden (unter Berücksichtigung von Notdurft und
Besonderheiten der Schüler, die in ihren Klassen integriert sind).
Schlussfolgerungen
Praktische Betreuung der sonderausbildungsbedürftigen Schüler hat
folgende Besonderheiten:
1. In einigen westeuropäischen Ländern wird die Betreuung «innerhalb der
Schule», also von den Fachkräften verschiedener Spezialisierung, die in der
Lehreinrichtung fest angestellt sind. In anderen Ländern tragen diese Verantwortung
außerschulische Sonderdienste und eingeladene (kommende) Sonderlehrer. Im letzten
Fall ist die Rolle der Sonderschulen wichtig, weil eben sie die entscheidende Rolle in
der Unterstützung der Fachlehrer und der integrierten Schüler spielen.
2. In sechs von 17 Ländern, die den Nationalbericht gemacht haben, wird die
Unterstützung vor allem an die Lehrer adressiert, in deren Klassen integrierte Kinder
gelehrt werden, und an die jeweilige Schule. In weiteren 11 Ländern werden
hauptsächlich Schüler gefördert. Jedoch wird fast in allen Berichten betont, wie sehr
bedeutend und wichtig ist, Hilfe nicht nur dem Schüler zu leisten, sondern auch den
mit ihm arbeitenden Lehrern.
3.
Laut Nationalberichten wird überall Förderung in der Schule
gewährleistet,und Art der Hilfe hängt von den individuellen Ausbildungsbedürfnissen
des konkreten Kindes ab. In einigen Ländern ist die Begleitung sowohl in der Klasse
als auch außer der Klasse möglich. In einer Reihe von Ländern wird die Hilfe nicht nur
in der Schule, sondern auch außerschulisch gewährt. In diesem Fall werden für die
Begleitung äußere Dienste herangezogen (in der Regel geht es dabei um einige
medizinische Behandlungsmethoden). Der Lehrer kann auch nicht nur in der
Bildungseinrichtung, sondern auch außer Schule Hilfe bekommen; dafür gibt es
Sonderämter. Mitarbeiter derselben Ämter leisten in einigen Ländern Beratungshilfe
den Eltern.
4. Es gibt zumindest vier Grundformen der Unterstützung: 1) präventive
Maßnahmen; 2) informativ-beratende Unterstützung (Charakteristik der vorhandenen
Schwierigkeiten beim Kind, Bekanntschaft mit Sonderlehrmaterialien, technischen
Bildungsmitteln, Sondermethoden usw.); 3) Differenzierung (Individualisierung,
Anpassung des Lehrprogramms und des Lehrvorgangs); 4) Verbesserung der Lehrund Aufenthaltsbedingungen des integrierten Kindes in der Schule (Beratung der
Lehrer und der Schulleitung
seitens Sonderfachkräfte, Fortbildung,
Verantwortungsteilung); 5) Grundlegende Strategien der Schaffung von Unterstützung
– Gewährung der allgemeinen und der spezifischen Information, Änderung des
Schulbildungssystems.
Also, in den Ländern Westeuropas gibt es keine einheitlichen Ansätze und
Regeln der Organisierung der Begleitung für sonderbildungsbedürftige Kinder, die in
den Regelschulen integriert sind. Selbst hochentwickelte Staaten mit einer reifen
Zivilgesellschaft, gut entwickelter Wirtschaft und hohem Lebensstandard verstehen
und lösen die Probleme der Integration unterschiedlich: wer, wem, wo und wie
gewährt die Unterstützung, wie kann sie sein?
5. Wer leistet Hilfe? In einigen Ländern sind das Festangestellte der Schule, die
den integrierten Schüler aufnimmt, in anderen – freiberufliche (außeretatmäßige)
Fachleute. In diesem Fall spielen die Sonderschulen – durch ihre Lehrer – eine
Schlüsselrolle bei der Unterstützung der Klassenlehrer und Förderung der integrierten
Kinder.
Wem wird Hilfe geleistet? Hauptsächlich ist sie an die Schüler adressiert,
obwohl sechs Länder bevorzugen den Schulfachlehrern zu helfen. Gleichzeitig macht
sich überall die Tendenz bemerkbar, den Schullehrer verstärkt zu unterstützen.
Wo wird Hilfe geleistet? Die Ausbildungsförderung eines Schülers gewährleistet
man überall in der Schule. Ihr Umfang und Tiefe hängen von den Bedürfnissen des
konkreten Kindes ab. In einer Reihe von Ländern ist vorausgesehen, Hilfe sowohl in
der Klasse als auch außer der Klasse zu erweisen; Hilfe kann auch außerschulisch
geleistet werden. In diesem Fall werden äußere Dienste eingesetzt, überwiegend in der
Situation, wo ärztliche Sonderhilfe benötigt ist. In Bezug auf die Lehrer kann die
Unterstützung in der Schule gewährt werden als Teil der Teamarbeit oder von außen.
Wenn die Unterstützung von äußeren Diensten kommt, bekommen sie auch die Eltern.
Welche Hilfe wird geleistet? Es lassen sich 4 Grundformen der Tätigkeit
aussondern: 1) Präventive Maßnahmen. 2) Informationsunterstützung, ziemlich
unterschiedlich
in Richtung und Inhalt. 3) Differenzierung/Anpassung des
Lehrprogramms und des Lehrvorgangs den individuellen Möglichkeiten und
Fähigkeiten des Schülers. 4) Vervollkommnung der allgeneinbildenden Schule für die
Bedürfnisse der in sie integrierten Schüler (einschließlich spezielle Vorbereitung der
Schulfachlehrer, Verantwortungsteilung der Pädagogen).
Wie wird Hilfe geleistet?
Die westeuropäischen Länder haben 3
Grundrichtungen festgesetzt: Informieren (allgemeine und spezifische Information zur
Verfügung); Tätigkeitsheranziehung; Änderung des Schulsystems.
Berichterstatter haben folgende Basiskomponenten der Bildungspolitik im Teil
der Begleitung von integrierten Schülern aufgegliedert:
1. Pädagogen der allgemeinbildenden Regelschule haben die Verantwortung für
jeden Schüler, inkl. Schüler mit Sonderausbildungsbedürfnissen.
2. Jede benötigte Unterstützung und Förderung müssen dem an der allgemeinen
Schule (Klasse) integrierten Schüler oder auch außerschulisch überwiegend von einer
Fachkraft (Sonderpädagogen) geleistet werden.
3. Sonderpädagoge kann sowohl angestellter Mitarbeiter der Schule als auch
von außerhalb eingeladen sein (Spezialschule, Diagnostik-Zentrum, Ärztlicher oder
Sozialdienst u.ä.).
4. Unterstützt und gefördert werden sollen sowohl integrierte Schüler als auch
mit ihnen arbeitende Lehrer.
5. Verschiedene außerschulische Bildungsinstitutionen können den Schülern,
Lehrern, der Schule und den Eltern beistehen und helfen.
6. Schwerpunkte bei der Förderung und Unterstützung seien: Informieren,
Auswahl der Lehrmaterialien, Entwickeln von individuellen Lehrplänen, Organisieren
vom Spezialunterricht und direkte Hilfe jedem konkreten Schüler.
7. Förderungsformen sind ziemlich variabel und mannigfaltig. Deren Wahl ist
von unterschiedlichen Faktoren abhängig, welche ihrerseits durch
sonderpädagogischen Förderbedarf der Schüler sowie Ansprüche der Lehrkräfte,
schulische Bedingungen und technische Ausrüstung einzelner Lern-Stellen und ganzer
Schule bedingt ist.
8. Integrierte Schüler werden nebst außerschulischen Bildungsanstalten auch
von weiteren Diensten gefördert wie Sozial- und Gesundschutzdienst. Sie sind auch
miteinbezogen im Prozess der Betreuung von integrierten Schülern und Konsultieren
deren Eltern. Mitarbeiter der genannten Dienste sollen mit Schullehrern eng
zusammenarbeiten.
Literatur:1. Olsen, H. Inklusive Bildung – Strategien zum Gewährleisten der
Ausbildungsmöglichkeit für alle. Aktuelle Probleme der inklusiven Bildung / H. Olsen. – M.:
Menschenrechte, 2001. – 136 S.
2. Teacher Support / Organisation of Support for Teachers Working witch Special
Needs in Mainstream Education. Trends in 17 European Countries / Editor: V. Siriano /
Denmark, 1999.
Anhang 2.4
Tatsachen, die für eine inklusive Bildung “sprechen”
Inklusive Bildung setzt Akzent auf Personalisierung des Bildungsprozesses. Es
sollte vermieden werden:

Aufgaben in Form einer Vorlesung zu erklären, die während der Stunde
zu machen sind;

Passivität der Schüler;

zu streng zu sein, wenn man während des Unterrichts um Ruhe bittet;

die Stunde mit folgenden Arbeitsformen zu „überlasten“: Übungen, wo
ein Wort/Satz zu ergänzen ist, Übungen in den Arbeitsheften und andere Arbeitsarten,
bei denen man zu lange sitzen muss;

zu viel Texte aus dem Lehrbuch vorzulesen;

zu viel neuen Lehrstoff auf einmal beizubringen;

zu sehr auf Tatsachen und Details zu konzentrieren;

Stress bei den Bewertungen;

Separieren der Schüler einer Gruppe „nach Begabung“;

zu oft Schüler mit Kleinbussen zu fördern;

Standart-Tests.
Im Lernprozess muss man:

experimentelle, Aktivitäten fördernde Lernmethoden einsetzen;

aktive Methoden einschl. Diskussionen, Kommunizieren einsetzen;

mehr Aufmerksamkeit auf das Beherrschen der Schlüsselbegriffe
entsprechenden Lehrfachs lenken;

neuen Stoff allmählich (etappenweise) beibringen und lernen;

mehr schöngeistige Literatur lesen;

die Schüler belehren, dass sie selber für die Aufgaben zuständig sind;

den Schülern mehr Wahlmöglichkeiten geben;

Prinzipien eines demokratischen Verhaltens gegenüber der Schule
beibringen;

mehr Aufmerksamkeit emotionalen Bedürfnissen der Schüler und deren
sich ändernder Verhaltensweise schenken;

vereinigende Tätigkeitsformen einsetzen, die dazu beitragen die Klasse
zusammenzuschließen;

von individuellen Bedürfnissen der Schüler ausgehen, doch die Klasse
nicht in die Gruppen einteilen z.B. nach Fähigkeiten der Lernenden;

Schüler/innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf an den allgemeinen
Schulen speziell betreuen;

mit Lehrern, Eltern, Schulleitung und anderen Interessenten und
öffentlichen Diensten zusammen arbeiten;

die Bewertung des Lehrers berücksichtigen einschl. Bewertung und
Einschätzung des Fortschritts im Lernen.
Als Stärke der speziellen Ausbildung galt immer Individualisierung jedes
Schülers. Nachdem in die allgemeine Schule Kinder mit sonderpädagogischem
Förderbedarf gekommen sind, erkennen die Lehrer die Wichtigkeit eines menschlichen
Verkehrs mit jedem Kind als einer Persönlichkeit. Sonderpädagogen haben anerkannt,
dass die allgemein bildende Schule sich als effektiv auch für Schüler/innen mit
Entwicklungsauffälligkeiten gewährt hat. Die Lehrer regelrechter Schulen wenden sich
ihrerseits den sonderpädagogischen Formen zu, wo sie nach neuen Methoden suchen,
die die Leistungen der sonderbedürftigen Schüler besser machen könnten.
Anhang 2.5
Ansprüche an inklusive Umgebung
Einrichtung und Ausstattung einer Schule, in der behinderte Kinder lernen,
sind für inklusive Bildung unabdingbar. Sie ermöglichen für behinderte Kinder
Zugang zum gemeinsamen Lernen mit ihren Altersgenossen.
Schuleingang
Für körperlich behinderte Kinder muss der Schuleingang mit einer Rampe
vorgesehen werden. Die Rampe soll sanft geschrägt sein (ca. 10 – 12o), damit das Kind
im Rollstuhl selbst auf- und abfahren könnte. Die Breite der Rampe sei mindestens 90
cm. Die Rampe muss unbedingt Stoßstangen (eine Seite mindestens 5cm hoch) und
Handläufe (50 -90 cm hoch) haben. Die Länge der letzteren soll beiderseits etwa 30
cm mehr sein als die der Rampe. Die Stoßstange beugt das Abrutschen des Rollstuhls
vor. Türen gehen in der entgegengesetzten Richtung auf (gegenüber der Rampe),
damit das Kind nicht abrutscht. Es ist ratsam, am Eingang eine Glocke (Klingel) zu
montieren, damit die Wache gleich Bescheid weiß, wenn ein behindertes Kind kommt
und vielleicht Hilfe braucht.
Für sehbehinderte Kinder muss man die Treppenstufen kontrastfarbig am
Eingang streichen. Alle Treppen müssen unbedingt Geländer haben. Türen müssen
auch auffallende Farbtöne haben. An gläsernen Türen muss man aufgehende Teile
wieder farbig auffallend markieren.
Innenräume
Alle Korridoren der Schule müssen Handläufe um den Umgang haben.
Türöffnungen sollen mindestens 80 – 85 cm breit sein, sonst geht der Mensch im
Rollstuhl nicht durch. Damit man in die oberen Stockwerke mit einem Rollstuhl
gelangen kann, sollte im Schulgebäude mindestens ein Fahrstuhl vorgesehen werden
(vielleicht müsste man den Zugang zum Fahrstuhl für andere Schüler untersagen),
außerdem bräuchte man Aufzuge in Treppenhäusern.
Für sehbehinderte Kinder muss man unterschiedlichen Relief-Fußbodenbelag
einrichten: bei Umwenden in eine andere Richtung wechselt auch das FußbodenRelief. Das könnte auch gefliester Boden sein oder der mit Teppich-Belag (Läufer
usw.). Randstufen sollte man auch in innerlichen Räumen wie am Eingang
kontrastfarbig streichen und mit Handläufen vorsehen. Klassenräume sollen an
angebrachten Schildern kontrastfarbig und groß beschriftet sein. Alle Inschriften sollen
in Braille-Schrift dupliziert (wiederholt) werden.
Garderobe
Für behinderte Kinder sollte eine Zone markiert werden, die von den Gängen
abseits liegt; sie mit Handläufen, Bänken, Regalen und Hacken für Taschen und
Kleidung ausstatten usw. Zu diesem Zweck könnte man auch einen kleinen Raum
extra einrichten.
Kantine
In der Kantine sollte für behinderte Kinder eine Zone ohne Durchgang markiert
werden. Die Gänge zwischen den Tischen vergrößert man bis 1,1 m, damit man sich
im Rollstuhl frei bewegen kann. Wünschenswert ist, dass die Tische direkt an der
Theke stehen. Doch ist es unerwünscht, dass die behinderten Kinder ausgesondert von
anderen Kindern in der Kantine untergebracht sind.
Toilette
In den Schultoiletten muss man einen speziellen Raum für körperlichbehinderte Schüler (incl. Rollstuhlfahrer) haben. Raumfläche mindestens 1,65 x 1,8 m,
Türöffnung mind. 90 cm. In der WC Kabine soll neben dem Sitz freie Fläche für den
Rollstuhl sein, damit das Kind sich umsetzen kann. In der Kabine sollen wiederum
Handläufe, Stangen, Trapez u.ä. angebracht sein. Alle diese Elemente müssen sehr gut
befestigt werden. Mindestens ein Waschbecken in dem WC-Raum soll 80 cm hoch
sein. Der untere Spiegelrand, Handtrockner, Handtücher und Toilettenpapier sind
ebenso in dieser Höhe anzubringen.
Turnhalle
Umkleideraum, Dusche und WC neben der Turnhalle sind ebenso mit weiten
Gängen und Türöffnungen (mind. 90 cm) vorzusehen. Ein Rollstuhl soll in die
Duschkabine ganz reinpassen.
Bibliothek
Im Lesesaal soll der Ausgabestand auf einer Strecke mind. 70cm hoch sein.
Einige Tische sollen auch diese Höhe haben. Bücher zur freien Wahl und Kartei sollte
man so einrichten, dass der Mensch vom Rollstuhl sie selbst holen könnte, d.h.
höchstens 1,2 m. Dabei seien die Durchgänge zwischen Bücherständern und Regalen
sowie Kartei mind. 1,1 m breit.
Lehrräume (Klassen)
In den Klassenräumen braucht jedes Kind im Rollstuhl Platz zum Manövrieren.
Minimale Fläche für einen Lehrplatz behinderten Kindes sei 1,5 x 1,5 m.
Neben der Bank soll genug Platz für Rollstuhl (wenn das Kind sich aus dem
Rollstuhl in die Bank umsetzt), Krücken, Stock usw. vorhanden sein. Die Gänge
zwischen den Bankreihen und Türöffnung sind mind. 90 cm breit. Am Eingang gibt es
keine Schwellen.
Vor der Tafel empfiehlt es sich, Platz zu machen, damit sich das Kind im
Rollstuhl oder auf Krücken auch da frei bewegen kann. Wenn die Tafel oder andere
Einrichtung In Erhöhung angebracht sind, sollte eine Ausfahrt da sein.
Für Sehbehinderte sollten Einzellernplätze eingerichtet werden, indem man
diese Plätze durch Relief- oder Teppich-bodenbelag von der übrigen Fläche abgrenzt.
Auf entsprechende Beleuchtung des Arbeitsplatzes ist besonders zu achten, der Lehrer
soll immer daran denken, dass er alles an der Tafel Geschriebene unbedingt laut
durchsagt, damit das sehschwache Kind informiert wird. Die Bank, in der das
sehschwache Kind sitzt, steht in den ersten Reihen, gleich am Lehrertisch oder neben
dem Fenster. Wenn Lernstoff vorgelesen wird, darf das behinderte Kind einen
Rekorder einsetzen und die Stimme aufnehmen – auf diese Weise fasst das Kind den
Lehrstoff zusammen. Lernmaterialien, die im Unterricht eingesetzt werden, sollen
nicht nur anschaulich, sondern auch reliefartig sein, damit das sehschwache oder
blinde Kind sie betasten könnte.
Arbeitsplätze für gehörlose oder –schwache Kinder sind mit elektroakustischen
Geräten und individuellen Kopfhörern auszurüsten. Damit Kinder mit Hörstörungen
sich besser orientieren können, sollte man in der Klasse Signallampen anbringen, die
den Anfang und das Ende der Stunde jeweils zeigen.
Schulgelände
Damit sich die behinderten Kinder sicher und ungehindert bewegen können,
sollen die Wege auf dem Gelände eben und nicht rutschig asphaltiert werden.
Mögliche Höhenunterschiede (Unebenheiten) sind auszugleichen. Gitterrippen auf den
Gehwegen sind senkrecht gegenüber der Bewegungsrichtung anzubringen und nicht
weiter als 1,3 cm voneinander abstehen. An einigen Stellen sind
Ausfahrtsmöglichkeiten vom Bordestein zu schaffen. Zu diesem Zweck lohnt es sich,
die Wege mit Reliefstreifen abzudecken und die kontrastfarbig auffallend zu
bestreichen. Optimal gelten für die Markierung grell- orange und –rotfarbige Töne.
Anhang 2.6
Rechtliche Grundlagen inklusiver Bildung in der Republik Belarus´
Internationale rechtliche Grundlagen:
Erklärung über die Rechte der geistig Zurückgebliebenen (20. Dezember 1971)
Erklärung über die Rechte der Behinderten (9. Dezember 1975)
Übereinkommen über die Rechte des Kindes (2. September 1990)
Erklärung über Sicherung des Schutzes, Überlebens und Förderung der Kinder
(30. September 1990)
Grundsätze über die Sicherung gleicher Möglichkeiten für Behinderte
(20. Dezember 1993)
Salamanca-Erklärung der UNESCO "Pädagogik für besondere Bedürfnisse" (7.
– 10. Juni 1994)
Sozialschutz der Kinder mit psychophysischen Auffälligkeiten in der Republik Belarus:
Gesetz der RB „Über die Kinderrechte“ (19. November 1993).
Gesetz der RB „Über Vorbeugung einer Behinderung und Rehabilitation der
Behinderten“ (23. Juli 2008).
Gesetz der RB „Über Sozialschutz der Behinderten in der Republik Belarus´“
(11. November 1991).
Rechtliche Grundlagen der Bildungsverhältnisse in der Republik Belarus´
Bildungsgesetzbuch vom 13. Januar 2011.
Anhang 2.7
Inklusive Bildung bedeutet:
Inklusion bedeutet Änderungen. Das sei ein unaufhörlicher Lernprozess und
vollwertige Teilnahme am Schulleben aller Schüler. Das sei ein Ideal, nach dem wir
gestrebt sind, aber das wir kaum erreichen werden. Doch entsteht eine reale Inklusion
in der Schule in dem Moment, wo eine vollwertige Teilnahme am Schulleben für alle
Schüler gewährleistet wird. Inklusive Schule ist die, die sich unaufhörlich
weiterentwickelnd bewegt.
Indikatoren einer Inklusion

Humanisierung der zwischenmenschlichen Beziehungen aller am
Bildungsprozess beteiligten Personen;

neue, höhere Qualität der Didaktik, maximal durch materielle Basis
unterstützt;

professionelle Vervollkommnung der Lehrkräfte

Schüler, Studium-Bewerber, Student sind zentrale Figur im Lehrplan

gut anzupassende Lehrmethoden im Unterricht, optimale
Ausbildungsumgebung

Reduzieren der Zahl von schwachen Kindern, Verbesserung der Qualität
der Kenntnisse; allseitige Entwicklung der eingeborenen Begabungen

Offenheit des Lehrvorgangs und Bildungsstrategien

Vertiefung der gesellschaftlichen Inklusion – Komfort im Leben aller
Menschen; Vervollkommnung materieller und geistlicher Grundlagen der Gesellschaft

Bannung von Diskriminierung aller Art; Förderung beim Erzielen der
Lebenspläne.
Inklusion bei der Bildung schließt in sich ein:

Akzeptieren gleichen Wertes aller Schüler und Pädagogen für die
Gesellschaft.

Intensivieren der Teilnahme aller und zugleich Reduzieren der Isolierung
einiger Schüler am gemeinsamen Schulleben. Rekonstruieren der Methoden, damit die
Schule verschiedene Bedürfnisse aller in der Nähe wohnenden Kinder möglichst
berücksichtigen kann.

Alle Barrieren in Bildung und Erziehung reduzieren – so dass alle Schüler
vollwertig betreut und belehrt werden – nicht nur behinderte oder sonderbedürftige
Kinder.

Analyse und Recherche der Versuche, Barrieren zu überwinden, damit die
Schule für einzelne Schüler zugänglicher würde. Reformieren und verändern –
zugunsten aller Kinder in der gesamten Schule.

Unterschiede zwischen und unter den Schülern sind Ressourcen, die dem
Lehrprozess beistehen, und nicht Hindernisse, die man zu überwinden hat.

Akzeptieren des Rechtes für die Schüler darauf, dass man Ausbildung in
der Schule bekommen kann, die in der Nähe des Wohnortes liegt.

Verbesserung der Situation in Schulen allgemein, sowohl für Schüler als
auch für Lehrkräfte.

Anerkennen der Wichtigkeit und Bedeutsamkeit der Schulen nicht nur für
Bildungsleistungen, sondern für Entwicklung gesellschaftlicher Werte bei
einheimischen Gemeinden.

Anerkennung dessen, dass Inklusion in der Bildung einer der Aspekte
gesellschaftlicher Inklusion ist.
Literatur:But, T. Indikatoren der Inklusion. Praktikum/ T. But, M. Einskou/unter Red. M.
Waganow; übers. aus dem Engl. von I. Anikeew. – M.: ROOI „Perspektiva“, 2007. – 123 S.
Anhang 2.8
Wichtigste Komponenten einer wirksamen und konsequenten Inklusion
Inklusive Schulen sind für alle zugänglich – für jedes Kind und jeden
Jugendlichen. Inklusive Schulen passen sich allen Kindern an, unabhängig von ihren
geistlichen, intellektuellen, sozialen, emotionellen, sprachlichen oder jeglichen
anderen Besonderheiten. In den inklusiven Schulen können Kinder mit Behinderung
lernen und die mit Sonderbegabungen; Kinder aus unteren Sozialschichten, die
manchmal auf der Straße leben; Kinder von Wandervölkern und die von isolierten
Völkern: im Nordpol oder in den Bergen; Kinder mit Sprach-, ethnischer oder KulturMinderheit-Hintergrund; Kinder aus Entwicklungsregionen und in ihren Rechten
verletzten Sozialgruppen (laut Salamanca-Erklärung (1994).
Bei der Planung einer inklusiven Bildung sollte man nicht nur ihre allgemeine
Konzeption bestimmen, sondern auch konkrete Maßnahmen realistisch planen.
Positive Erfahrung des Einsetzens von inklusiver Bildung zeigt, dass es drei
grundlegende Komponenten gibt, die unbedingt berücksichtigt werden müssen:
1.
Gerüst (sichere Grundlage):

Werte und Überzeugungen;

Prinzipien;

Leistungsergebnis.
Kommentar:
„Inklusive Bildung soll durch ein System von Werten, Überzeugungen,
Prinzipien und Leistungsergebnissen unterstützt sein. Dieses System wird sich
herausbilden und entwickeln – bei Realisierung inklusiver Bildung, es ist nicht nötig,
es im Voraus „zur Vollendung“ zu bringen. Aber wenn die an der inklusiven Bildung
beteiligten Leute völlig unterschiedliche Werte haben, und diese Werte nicht genau
bestimmt haben sowie sich deren nicht bewusst worden sind, dann wird das System
der inklusiven Bildung leicht scheitern“.
2.
Fleisch (Umsetzung in lokaler Kultur und Kontext):

Ihre praktische Situation;

Ressourcen;

Kulturfaktoren.
Kommentar:
„Inklusive Bildung ist kein einmaliges Projekt. Grundfehler besteht darin, dass
die Beschlüsse, die in einem Kulturkontext annehmbar sind, später bezüglich eines
vollkommen anderen Milieus eingesetzt werden. Erworbene Erfahrung zeigt, dass die
Beschlüsse unter Berücksichtigung von jeweiligen Besonderheiten gefasst werden
sollen, sonst gelten solche Beschlüsse als nicht begründet“.
3.
Blut (Gewährleistung einer aktiven, dauernden und effektiven
Teilnahme aller Hauptgruppen):

wer soll beteiligt sein?

wie soll die Teilnahme sein?

wann und woran teilnehmen?
Kommentar:
Inklusive Bildung wird nicht erfolgreich sein, wenn sie eine „tote“ Struktur
bleibt. Das sei ein dynamischer Prozess, damit er „lebt“, braucht man stets alle
Handlungen gemeinsam bewerten und kritisch analysieren. An den Bewertungen
müssen wirklich ALLE beteiligten Personen teilnehmen. Grundlegendes Prinzip von
inklusiver Bildung ist deren Flexibilität und Fähigkeit, auf ständige Veränderungen zu
reagieren, die im Voraus nicht zu prognostizieren sind. Inklusive Bildung muss immer
rege und flexibel bleiben.
Alle drei Komponenten („Gerüst“, „Fleisch“ und „Blut“) schaffen einen starken,
lebhaften Organismus mit seiner Fähigkeit zu Anpassung und Entwicklung in einem
lokalen kulturellen Umfeld und unter bestehenden Bedingungen.
Literatur:Sue Stubbs, Inclusive Education Where There are few resources/ M., 2002
Anhang 2.9
Leitlinien für Ressourcen-Gewährleistung beim Einsetzen
der inklusiven Bildung
1.
Wissenschaftliche und methodische Absicherung der pädagogischen
Arbeit von Lehrerkollegien;
2.
Psychologische Begleitung und Betreuung aller an inklusiven Prozessen
beteiligten Personen;
3.
Projektierung der Zusammenarbeit von unterschiedlichen
Bildungssystem-Niveaus.
4.
Entwickeln von praktisch-orientierten Technologien für individuelle
Bildung und psychologisch-pädagogische Betreuung für Inklusion der
sonderbedürftigen Kinder in allgemeinbildende Umgebung.
5.
Modellieren von Komponenten und inhaltlicher Füllung der inklusiven
Bildungsumgebung.
Literatur:Aljachina S.W. Aktuelle Etappe der Entwicklung von inklusiver Bildung in
Moskau//Inklusive Bildung. Ausgabe 1. – M.: Zentrum „SchkolnajaKniga“, 2010. – 272 S.
Anhang 2.10
Voraussetzungen für das Erzielen von Effektivität des inklusiven Prozesses
Primäre Voraussetzungen:

Anerkennen von Inklusions-Philosophie;

Bereitschaft des Führenden und des Pädagogen-Kollegiums, sich mit
Veränderungen und Schwierigkeiten zu konfrontieren;

„Äußerliche“ Unterstützung seitens pädagogischer Gemeinschaft und
Managements;

Rahmenbedingungen und gesetzliche Regelungen der inklusiven
Bildung.
Organisatorische – darunter Personalvoraussetzungen:

Zusammenarbeit mit Ressource Zentrum der inklusiven Bildung;

Zusammenwirken mit anderen inklusiven und
Sonderbildungseinrichtungen (Schule, Kindergarten, Fachschule u.ä.), unter anderem
Techniken-, Lehrstoff- Informations-, Daten- sowie Dokumentation Austausch;

Kontinuität in der Arbeit unterschiedlicher Stufen der inklusiven Bildung;

Kontinuität in der Arbeit verschiedenartiger Bildungseinrichtungen
(Regel- und Sonderschulen u.a.);

Zusammenarbeit mit Außenpartnern;

für die Umsetzung inklusiver Bildung notwendige personelle Ausstattung;

Betreuer-Team (Koordinator (pädag. Leiter) für Inklusion, Psychologe,
Sonderpädagoge, Betreuer (Tutor) u.a.);

Einsetzen dieser Fachkräfte für die Umsetzung qualitativ hochwertiger
inklusiver Bildung.
Einrichtung und Ausstattung – zu ergreifende Maßnahmen:

Umgestaltung der Bauten incl. barrierefreie Umgebung;

Spezielle Einrichtung der Räume und Modellierung der
Bildungsumgebung einer Klasse/Gruppe.
Literatur:Semago N.J. Erfahrungen in einer kontinuierlichen Entwicklung der
Inklusivbildung im Zentralbezirk // Inklusive Bildung. Ausgabe 1. – M.: Zentrum
„SchkolnajaKniga“, 2010. – 272 S.
Anhang 2.11
Techniken der inklusiven Bildung

Modellieren der Teamarbeit bei Zusammenwirken von Fachkräften in
der inklusiven Umgebung;

Organisierung eines fachfördernden Umfeldes;

Sonderpädagogische Begleitung der Familie mit betroffenem Kind;

Sonderpädagogische Betreuung der Schüler aus experimentelldiagnostischer Klasse;

Anpassung einiger Lehrstoff-Teile für differenzierten, individuell
fördernden Unterricht;

Integration von Kindern mit unterschiedlichen Lernkompetenzen in
die Umgebung;

Entwickeln von individuellen Techniken mit dem Ziel, jedem
behinderten Kind in dem Integrieren eine an seinem Lernverhalten ausgerichtete,
individuelle Förderung zu bieten;

Anwesenheit und Arbeit eines Betreuers (Tutors) in der inklusiven
Klasse;

Arbeit mit heterogenen Bildungsprozessteilnehmern in der Schule.
Literatur:Semago N.J. Erfahrungen in einer kontinuierlichen Entwicklung der
Inklusivbildung im Zentralbezirk // Inklusive Bildung. Ausgabe 1. – M.: Zentrum
„SchkolnajaKniga“, 2010. – 272 S.
Anlage 2.12
Grundlegende Dokumente der inklusiven Bildung
Übereinkommen / Conventions
Übereinkommen gegen
Diskriminierung in der
Bildung/Erziehung (1960)
Internationaler Pakt über
wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Rechte (1966)
Zentrale Aussagen mit Relevanz für qualitativ
hochwertige inklusive Bildung
Das Recht auf Zugangzu Bildung und das Recht
auf Qualitätder Bildung.
Das Recht darauf, dass alle Formen des
Schulwesens einschließlich des höheren Fachund Berufsschulwesens allgemein verfügbar
Internationaler Pakt über bürgerliche
und politische Rechte (1966)
Internationales Übereinkommen zur
Beseitigung jeder Form von
rassistischer Diskriminierung
(1965)
Übereinkommen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung
der Frau (1979)
Übereinkommen über eingeborene
und in Stämmen lebende Völker
(1989)
Übereinkommen über die Rechte des
Kindes (UNKinderrechtskonvention; 1989)
Internationales Übereinkommen zum
Schutz der Rechte aller
Wanderarbeitnehmer und ihrer
Familienangehörigen (1990)
und jedermann zugänglich gemacht werden
müssen.
Abschaffung von Diskriminierung aufgrund „der
Rasse, der Hautfarbe, des Geschlechts, der
Sprache, der Religion, der politischen oder
sonstigen Anschauung, der nationalen oder
sozialen Herkunft, des Vermögens, der Geburt
oder des sonstigen Status“.
Verabschiedung von unmittelbaren und wirksamen
Maßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet des
Unterrichts, der Erziehung, Kultur und
Information, um Vorurteile zu bekämpfen, die
zu rassistischer Diskriminierung führen.
Beseitigung der Diskriminierung der Frau im
Bildungsbereich; Beseitigung jeder stereotypen
Auffassung in Bezug auf die Rolle von Mann
und Frau durch Förderung der Koedukation,
durch Überarbeitung von Lehrbüchern und
Lehrplänen und durch Anpassung der
Lehrmethoden.
Das Recht auf die gleichen Bildungsmöglichkeiten
auf allen Bildungsstufen für Angehörige der
betreffenden Völker, die ihren speziellen
Bedürfnissen und kulturellen Bestrebungen
Rechnung tragen; Beseitigung gegebenenfalls
bestehender Vorurteile gegen diese Völker,
indem sichergestellt wird, dass Lehrbücher und
sonstiges Bildungsmaterial eine gerechte,
genaue und informative Darstellung der
Gesellschaften und Kulturen dieser Völker
bieten.
Das Recht des Kindes auf verpflichtende und
unentgeltliche Grundschulbildung frei von
jeder Form der Diskriminierung Betonung von
Kindeswohl und kindlicher Entwicklung sowie
Maßnahmen zur Förderung der
Kinderfürsorge.
Erleichterung der Unterweisung von Kindern von
Wanderarbeitern in ihrer Muttersprache und
Kultur durch die Beschäftigungsstaaten.
Internationales Übereinkommen über
das Verbot und unverzügliche
Maßnahmen zur Beseitigung der
schlimmsten Formen der
Kinderarbeit (1999)
Zugang für alle aus den schlimmsten Formen der
Kinderarbeit herausgeholten Kinder zu
unentgeltlicher Grundbildung und, wann
immer möglich und zweckmäßig, zur
Berufsbildung.
Übereinkommen über den Schutz und
die Förderung der Vielfalt
kultureller Ausdrucksformen
(2005)
Würde und Achtung aller Kulturen, einschließlich
der Kulturen von Personen, die linguistischen
Minderheiten angehören.
Übereinkommen über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen
(2006)
Menschen mit Behinderungen müssen
gleichberechtigt mit anderen in der
Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu
einem inklusiven, hochwertigen und
unentgeltlichen Grundschulunterricht und einer
entsprechenden Sekundarschulbildung haben;
Sicherstellung eines inklusiven
Bildungssystems auf allen Ebenen und auch
beim lebenslangen Lernen.
Empfehlungen/Recommendations
Zentrale Aussagen mit Relevanz für qualitativ
hochwertige inklusive Bildung
Abschaffung von Diskriminierung im
Bildungswesen und Förderung von gleichen
Chancen und gleicher Behandlung im
Bildungswesen für alle.
Verantwortlichkeit der Staaten für echte „Bildung
für Alle“.
Verständnis und Achtung für alle Völker, ihre
Kulturen, Zivilisationen, Werte und
Lebensweisen.
Übereinkommen gegen
Diskriminierung im
Bildungswesen (1960)
Empfehlungen zum Status von Lehrern
(1966)
Empfehlung über die Erziehung zu
internationaler Verständigung und
Zusammenarbeit und zum Frieden
in der Welt sowie die Erziehung
zur Achtung der Menschenrechte
und Grundfreiheiten (1974)
Empfehlung über die Entwicklung der
Weiterbildung (1976)
Empfehlung zur Anerkennung von
Studien und Abschlüssen in der
Hochschulbildung (1993)
Empfehlungen zum Status des
Hochschulpersonals (1997)
Überarbeitete Empfehlung zur
beruflichen Bildung (2001)
Erklärungen/Declarations
Allgemeine Erklärung der
Menschenrechte (1948)
Normen und Standards für einen breiteren
Zugang zu Bildung und inklusive Ansätze in
der Bildung; Schaffung von ständiger
Weiterbildung und Lerngelegenheiten für
Jugendliche und Erwachsene.
Recht auf breiteren Zugang zu
Bildungsressourcen weltweit durch größere
Mobilität für Studenten, Forscher, Dozenten
und Fachleute.
Gleichberechtigte Behandlung von Frauen und
Minderheiten sowie Beseitigung von sexueller
und rassistischer Belästigung.
Programme zur technischen und beruflichen
Bildung sollten umfassend und inklusiv
konzipiert werden, um den Bedürfnissen aller
Lernenden zu entsprechen, insbesondere
denen von Mädchen und Frauen.
Zentrale Aussagen mit Relevanz für qualitativ
hochwertige inklusive Bildung
Jeder hat das Recht auf Bildung Die Bildung ist
unentgeltlich, zum mindesten der
Grundschulunterricht und die grundlegende
Bildung Der Grundschulunterricht ist
obligatorisch.
Erklärung der Weltkonferenz
“Bildung für Alle” (1990)
Die Delhi-Erklärung (1993)
Erklärung und integrierter
Rahmenaktionsplan zur Friedens-,
Menschenrechts- und
Demokratieerziehung (1995)
Hamburger Erklärung über
Erwachsenenbildung (1997)
Erklärung der E-9 Länder von Recife
(2000)
Erklärung der E-9 Länder von Beijing
(2001)
Allgemeine Erklärung zur kulturellen
Vielfalt (2001)
UN-Erklärung zu den Rechten
indigener Völker (2007)
Jede Person – Kind, Jugendlicher und
Erwachsener – soll die Möglichkeit haben, von
Bildungsangeboten zu profitieren, die für ihre
grundlegenden Lernbedürfnisse konzipiert
wurden.
Überwindung von Ungleichheit im Zugang zu
Grundbildung, die in Geschlecht, Alter,
Einkommen, Familie, kulturellen, ethnischen
und linguistischen Unterschieden sowie
geographischer Abgeschiedenheit begründet
ist.
Achtung vor den Bildungsrechten von Menschen,
die ethnischen, religiösen oder linguistischen
Minderheiten und indigenen Völkern
angehören Dies muss auch Implikationen für
Curricula und Methoden sowie für die
Organisation des Unterrichts nach sich ziehen.
Der Staat als wesentliche Instanz, um das Recht
auf Bildung für alle, insbesondere für die am
stärksten gefährdeten Gruppen der
Gesellschaft, wie beispielsweise Minderheiten
und indigene Personen, sicherzustellen.
Durchführung von Gesetzesänderungen, um
Grundbildung zu erweitern und um „Bildung
für Alle“ in Grundsatzerklärungen
aufzunehmen Sicherstellung von Zugang und
Gerechtigkeit für die Bevölkerung in
entlegenen Gebieten.
Stärkung handlungsorientierter Programme, die
den Lernbedürfnissen von benachteiligten
Gruppen wie Kindern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf,
Migranten, Minderheiten und Mittellosen in
den Städten und auf dem Land entsprechen.
Förderung der sprachlichen Vielfalt - bei
Respektierung der Muttersprache - auf allen
Bildungsebenen; Einbeziehung traditioneller
pädagogischer Ansätze in den
Bildungsprozess, um kulturell geeignete
Methoden der Kommunikation und der
Wissensvermittlung zu bewahren und
vollständig auszuschöpfen.
Anerkennung des Rechts von indigenen Familien
und Gemeinden, die gemeinsame
Verantwortung für Erziehung, Ausbildung,
Unterricht und Wohlergehen ihrer Kinder im
Einklang mit den Kinderrechten zu behalten;
indigene Völker haben das Recht, ihre
Bildungssysteme zu bilden und zu
kontrollieren, in diesen Unterricht in der ihnen
eigenen Sprache abzuhalten, und dies auf eine
Art und Weise zu tun, die den Lehr- und
Lernmethoden ihrer Kultur entspricht.
Anhang 2.13
Unterschiede zwischen inklusiver und integrierter Bildung und Erziehung
Bildungsangebot, Lehren und Erziehen von sonderpädagogik-bedürftigen
Kindern werden in nationalen Bildungswesen in verschiedenen Eirichtungen und
Struktureinheiten realisiert: Einrichtungen für spezielle Ausbildung von
unterschiedlichen Kategorien förderungsbedürftiger Kinder (sonderpädagogische
Institutionen für verschiedene nosologische (Nosologie = Krankheitslehre) Kindergruppen;
spezielle Klassen sowie Integrationsklassen, die in einer Regelschule funktionieren;
sonderpädagogische und rehabilitierende Förderungszentren; sonderpädagogische
Beratungsstellen u.a.). Aktueller Bildungsmarkt bietet für Kinder mit
sonderpädagogischem Förderbedarf folgende Arten der Ausbildung: Basis/allgemeine und spezielle. Diese Bildungs-Arten können sich zweierlei „verhalten“:
„verschlingen“ oder „koexistieren“ (Bild 1).
А
В
А
В
A – Massenbildung
B – Fachbildung
C – integrierte Bildung und Erziehung
D – inklusive Bildung
Bild 1: Modelle der Wechselwirkung von Bildungsarten
Realisierung der demokratischen gesellschaftlichen Grundlagen, die für jedes
Gesellschaftsglied das Recht wählen zu können sichert, sieht dieses Recht auch für
Kind, Eltern, Lehrer vor, indem sie Bildungsspektrum und Bildungseinrichtung selber
wählen. Die allgemeinbildende Schule hat bis jetzt leider sehr geringe Leistung
entwickelt bei Akzeptierung, Wahrnehmung und Begreifung sowohl inhaltlicher als
auch formeller Aspekte der Arbeit mit sonderbedürftigen Kindern. Es muss
bedauerlicherweise festgestellt werden, dass die Lehrkräfte in allgemeinen
Regelschulen weit nicht ausreichend Techniken der humanitären Pädagogik
beherrschen (folglich können sie sie nicht einsetzen), die die Sonderpädagogen im
Bildungsverfahren an Sonderschulen erfolgreich realisieren, was seinerseits kognitive
Entwicklung des Schülers qualitativ sichert. Doch die Sonderschule, die in ihrem
Wesen als segregierend charakterisiert wird, kann allein Sozialisierung der
sonderbedürftigen Kinder nicht gewährleisten. Es sei auch offensichtlich sinnvoll,
Integrationsmodelle (zugleich auch Prozesse) der Integration und Inklusion in der
Bildung zu vergleichen (Raster).
Raster – Vergleichscharakteristik der integrierten Bildung und Erziehung und inklusiver Bildung
zu vergleichende
Optionen
Organisationsform
Zugänglichkeit für
jedes Kind
unabhängig vom
Störungs-Charakter
und -Grad
Bildungsvorgang
(„Vereinbarkeit“ der
Bildung aller Kinder –
Integrations/Inklusionsindex)
Bildungsinhalt
integrierte Bildung und
Erziehung
sonderbedürftige Kinder
können in integrierten
Klassen (Gruppen) oder
speziellen Klassen (Gruppen)
gelehrt werden, die in einer
allgemeinen Regelschule
wirken
zugänglich für alle
sonderbedürftigen Kinder
unter Voraussetzung, dass das
Kind intellektuell dazu fähig
ist
gemeinsame Ausbildung im
Zeichnen-, Musik-Unterricht,
Werken, Sport
Sonderbedürftige Kinder
werden nach Sonderprogramm
unterrichtet – je nach Art der
Störung
inklusive Bildung
Kinder werden in allgemeinen
Regelklassen gelehrt, ohne
Absonderung je nach
Vorhandensein/Nichtvorhandens
ein einer Störung
zugänglich für alle Kinder ohne
Ausnahme
ganztägiger Gesamtunterricht in
allen Fächern
alle Kinder werden nach
allgemeinen Richtlinien gelehrt
(Prinzip „Universaldesign“),
aber individuell angepasst – je
nach Eigenart des Kindes
(individuelles Ausbildungs-/
individuelles
Entwicklungsprogramm)
Bestimmen der
Ausbildungsrout
e (Auswahl von
Lernstelle und
Bei Zustimmung der Eltern /
“Ersatzeltern“ laut
psychologisch-ärztlichpädagogischem
Die Wahl wird von Eltern (oder die
Eltern vertretenden Personen)
und dem Kind selbst getroffen
-Inhalt)
Bedingungen und
Möglichkeiten
für Realisierung
sozialisierender
Funktion
Gutachten
Beschränkte
Einsatzbedingungen:
Kinder mit Sonderbedarf
bleiben bei Integration
„separiert“
Bedingungen und
Möglichkeiten
für Realisierung
einer
Lehrfunktion
alle
Bildungsergebnisse
Rolle des
Pädagogen
Rolle der
Sonderpädagoge
n und
Fachkräfte
Realisierungsmöglichkei
ten:
Beherrschung des Lehrstoffs
dem Lehrplan
entsprechend bei
Zusammenarbeit und
Teilnahme eines
Sonderpädagogen
Kenntnisse, Fähig- und
Fertigkeiten gemäß
Bildungsstandard
bezüglich Kompetenzen
in bestimmten
Fachbereichen
Ergänzung der
Förderungstätigkeit
eines Sonderpädagogen
je nach Art der
Behinderung / Störung
führende: bestimmt Inhalt
und Organisierung
sonderpädagogischer
Förderung,
Beherrschung
entsprechender
Bildungs-, Lehrpläne
und Curricula-Inhalte
Vollkommene
Realisierungsmöglichkeiten:
Entwickeln Team-ArbeitFähigkeiten, Überlieferung
sozialer Erfahrung unter
„natürlichen“ Bedingungen
einer allgemeinen Schule
alle Realisierungsmöglichkeiten:
Beherrschung des Lehrstoffs
dem individuellen Lehrplan
(Förderungsprogramm)entsprec
hend mit kompetenter
Betreuung eines
Sonderpädagogen
Lebens-, gesellschaftliche und
persönliche Kompetenzen, die
eine entsprechende Anpassung
(Sozialisierung) ermöglichen
führende Rolle: koordiniert
Teamarbeit von Lehrern, Eltern,
Fachkräften (Sonderschullehrer,
heilpädagogische Förderlehrer,
Psychologe, Ergotherapeut u.a.)
Teilnahme an Partnerschaft Eltern –
Lehrer – heilpädagogischer
Förderlehrer, Psychologe,
Ergotherapeut u.a.);
professionelle Beratung für
Lernende, Lehrende, Eltern,
Psychologen u.a. Fachkräfte;
Diagnostik und Monitoring
einer fördernden Entwicklung
jedes „besonderen“ Kindes in
inklusiver Umgebung;
Bestimmung und Umsetzen der
Förderungstechniken
(Betreuung) der Kinder mit
Entwicklungsstörungen und
-Besonderheiten.
Zusammenwirken
und
Kommunizieren
der Kinder
Zusammenwirken
und
Kommunizieren
der Eltern
Einsatz der
Potenziale aller
Eltern
Entwicklung der
Eigenposition
bei
„besonderen“
Kindern
Ausnutzen des
KinderkollektivPotentials
Zusammenarbeit und
Kommunikation sind
nur teils möglich: in den
integrierten Stunden und
möglicherweise in den
Pausen
teilweise: integrierte
Bildung und Erziehung
sehen keine
gemeinsamen Aufgaben
vor, bei deren Lösung
man zusammenwirken
und kommunizieren
muss; da bildet sich
keine Einsicht für
Einigkeit und
Gemeinsamkeit der
Gruppe
eingeschränkt: Eltern von
Kindern mit Handicap
und „normalen“ Kindern
sehen keine Bedürfnis
und Notwendigkeit, sich
zu vereinigen und
allgemeine Probleme des
Kinderkollektivs
gemeinsam zu lösen
eingeschränkt: integrierte
Bildung widerspiegelt
keine Modelle des
sozialen Verhaltens bei
zwischenmenschlichen
Kontakten
eingeschränkt: Bildung für
sonderpädagogisch
bedürftige Kinder wird
vom Sonderschullehrer
gewährleistet, was einer
Teilung der Kinder in
einzelne Gruppen
beiträgt (Differenzierung
Kontinuierliche Zusammenarbeit
und Kommunikation im Laufe
des Schultags
vollkommen realisierbar: Eltern
aller Kinder wirken zusammen
in gemeinsamen Bildungs-,
Erziehungs-,
Organisationsfragen und Fragen
der Teilnahme an gemeinsamen
Veranstaltungen
vollkommen realisierbar: Eltern von
beiden Kindergruppen sind
durch gemeinsame Aufgaben
der Sozialisierung und des
Lernvorgangs vereinigt
völlig realisierbar: inklusive
Bildung gewährleistet eine echte
Integrierung, trägt dazu bei,
Selbstverwaltung, –
Einschätzung und –Kontrolle
aller Schüler zu entwickeln
sowie sich mit Tätigkeitsregeln
vertraut zu machen.
völlig realisierbar: Bildungsprozess
hat allgemeinen Charakter und
lässt die Kinder freundliche
Kontakte knüpfen und
Partnerbeziehungen in der
Klasse (Gruppe) zu pflegen
Kern (Wesen)
nach Lernfähigkeiten)
Es gibt ein „besonderes“
Kind, das man den
vorhandenen Standards
„anpassen“ soll und es
unter die „typischen“
Kinder in
Bildungsumgebung
integrieren
Es gibt eine allgemeine
Bildungsumgebung, in welcher
jedes Kind ein Individuum ist –
seine Individualität kann sich
mannigfaltig entfalten
Auf Bild 2 sind Vergleichscharakteristiken des Wesens von spezieller Bildung incl. integrierte
und inklusive Bildung und Erziehung dargestellt.
„übliche“ Bildung
Sonderbildung
 „gewöhnliches“ Kind
 runde Pflöcke für runde Öffnungen
 allgemeine Pädagogen
 allgemeine Regelschulen
 „besonderes“ Kind
 rechteckige Pflöcke für rechteckige
Öffnungen
 Sonderpädagogen
 Sonderschulen
Integrierte Bildung
 Anpassung des Kindes den
Systemforderungen
 „Umwandeln“ rechteckiger Pflöcke
in runde
 System bleibt unveränderlich
 entweder passt sich das Kind dem
System an, oder es bleibt dafür
unannehmbar
Inklusive Bildung
 alle Kinder sind verschieden
 alle Kinder können lernen
 es gibt unterschiedliche Fähigkeiten, unterschiedliche
ethnische Gruppen, unterschiedliche Körpergröße,
Alter, Herkunft, Geschlecht
 Anpassung des Bildungssystems den Bedürfnissen
des Kindes
Bild 2 – Bildungsmodelle
Offensichtlich werden bedeutende Unterschiede zwischen integrierter Bildung
und Erziehung und inklusiver Bildung, sowohl organisatorisch als auch inhaltlich.
Charakteristisch für inklusive Bildung ist auch Vielfalt der Subjekte: Kinder
(Lernende), (Kinder mit sonderpädagogischem Förderungsbedarf – „besondere“
Kinder, Kinder mit typischer Entwicklung – „gewöhnliche“ Kinder), Eltern von beiden
Kindergruppen, Lehrende, Fachkräfte (Sonderpädagogen, Psychologen,
Sozialpädagogen, Fachärzte, Erzieher, Kinderpfleger und Therapeuten (Logopäden,
Ergotherapeuten, Physiotherapeuten) u.a., Leitung der Bildungseinrichtungen. Jeder
der Genannten hat seine eigenen Vorstellungen und Interessen, interpretiert Werte der
inklusiven Bildung auf seine Art, erkennt sie an, formuliert den professionellen und
sozialen Auftrag, übernimmt Verpflichtungen.
Inklusives Herangehen in der Bildung lässt Anerkennung der Sonderbedürfnisse
diversen Kindergruppen voraussetzen sowie solche Beziehungen schaffen, bei denen
Unterschiede zwischen Kindern als Ressourcen für gegenseitige Bereicherung
betrachtet werden.
Schaffung der inklusiven Bildungsumgebung einer Lehranstalt setzt voraus, dass
die wichtigsten Seiten der inklusiven Praxis miteinbezogen werden (Bild 3).
Hauptgebiete der inkluvsiven Praxis
ОСНОВНЫЕ ОБЛАСТИ ИНКЛЮЗИВНОЙ ПРАКТИКИ
АДАПТАЦИЯ
ОБРАЗОВАТЕЛЬНЫХ
ПРОГРАММ И ИХ
РЕАЛИЗАЦИЯ
ПРИНЯТИЕ
ИНКЛЮЗИВНОЙ
ФИЛОСОФИИ И
ПРОВЕДЕНИЕ
ИНКЛЮЗИВНОЙ
ПОЛИТИКИ
ПСИХОЛОГОПЕДАГОГИЧЕСКОЕ
СОПРОВОЖДЕНИЕ
Voraussetzung für inklusive Bildung ist Gewährleistung einer Barrierefreiheit
von Bildungseinrichtungen, wobei man sie technisch ausrüstet, Pädagogen inklusiv
fort- und weiterbildet, Bildungs-, Lehrpläne und Curricula sowie Leistungsbewertung
und Abschlüsse im Sinne der inklusiven Bildung gestaltet usw.
Literatur: Hitrjuk, W.W. Grundlagen der inklusiven Bildung // W.W. Hitrjuk, E.I.
Ponomarjowa. – Baranowitschi : BarGU, 2014. – 420 S.
Anhang 2.14
Indikatoren der inklusiven Bildung
Was sind Indikatoren der Inklusionsbildung?
Im Gesetzbuch für Bildung der Republik Belarus`(Art.2) sind Leitlinien der
staatlichen Bildungspolitik verankert: „Zugang zu Bildung gewährleisten unter
anderen auch Menschen mit Besonderheiten in psychophysischer Entwicklung ihrem
Gesundheitszustand und Lernkapazitäten entsprechend, auf allen Ebenender
allgemeinen Bildung sowie in der Fortbildung; Schaffung eines inklusiven
Bildungssystems für Menschen mit Besonderheiten in psychophysischer Entwicklung,
sonderpädagogische Förderung dieser Menschen“.
Übergang zu inklusiver Schule ist eine Veränderung der gesamten
Bildungseinrichtung, die darauf gerichtet ist, alle Barrieren wegzuschaffen, damit alle
Kinder gleichberechtigt und offen am Bildungsvorgang und Schulleben teilnehmen
können. Dabei entsteht die Notwendigkeit, für die Analyse und Einschätzung der Lage
und Entwicklung von inklusiven Vorgängen Kriterien und diagnostisches
Instrumentarium zu entwickeln. Grundlage solchen Instrumentars machen
diagnostische, Mess- und Bewertungsvorgänge aus. Objekt der Diagnostik ist
Bildungsvorgang in inklusiver Umgebung sowie seine Einzelkomponenten: Lehrer
(Bereitschaft,
Kompetenz,
persönliche
Eigenschaften
u.a.),
Lernende
(Zusammenwirken, Kommunizieren, Erziehung usw.), Inhalt, Methoden, Mittel,
Gesetzmäßigkeit
des
Erziehungsvorgangs
(Effektivität,
Inhalte
von
Bildungsprogrammen, methodisches Herangehen, Erziehungsmittel u.a.) sowie seine
Ergebnisse (Kenntnisse, Fertigkeiten, Kompetenzen). Als Apparat des Bewertens tritt
ein Komplex von Kriterien, Indikatoren auf, mit deren Hilfe der Zustand und
Entwicklung von Bildungsvorgängen bei inklusiver Bildung eingeschätzt werden.
Die Analyse der Fachliteratur lässt als Grundkriterien Einsatz-Richtungen der
inklusiven Bildung nennen (Bild).
Einsatzrichtungen der Inklusion
Schaffung
inklusiver Kultur
Entwicklung
inklusiver Praxis
Zugänglichkeit der
Bildung
Bild – Richtungen für Einsatz der inklusiven Bildung
Inklusionsindex – System des internen Monitorings, das einer
Bildungseinrichtung ermöglicht, Selbsteinschätzung bezüglich Effektivitätsgrads der
Einführung der inklusiven Bildung regelmäßig durchzuführen und Entwicklungspläne
auf Grund der Ergebnisanalyse der
Selbsteinschätzung aufzustellen.Inklusionsindexwiderspiegelt verschiedene
Ergebnisse, die je im konkreten Kontext berechnet werden.
Für das Berechnen der Indikatoren kann dreierlei Herangehensweise eingesetzt
werden – Bewerten der Bildungseinrichtung nach drei Vektoren: Zugänglichkeit,
Wirken des Kollegiums bei Schaffung der inklusiven Kultur und Verwirklichungsgrad
der inklusiven Praxis. Jede Richtung wird durch eine Reihe Indikatoren vertreten:
1. Zugänglichkeit der Bildung
1.1 Nähe von Bildungseinrichtungen zu dem Wohnort des Kindes mit besonderen
Bedürfnissen – das Kind mit besonderen Bedürfnissen hat die Möglichkeit, in der
Bildungseinrichtung unterrichtet und erzogen zu werden, die sich in der unmittelbaren
Nähe vom Wohnort befindet.
1.2 Zugänglichkeit des Gebäudes, der Räume - Organisierung und Schaffen der
räumlichen Ressourcen in der Bildungseinrichtung, die über ein erforderliches
förderndes und unterstützendes Potenzial zum barrierefreien Umfeld verfügen.
1.3 Zugänglichkeit der Bildungslandschaft - individuelle Auswahl der
Bildungslandschaft, der Einsatz von adaptiven Technologien, Trainingsmöglichkeiten,
Spezialfonds im Lernprozess der Kinder mit besonderen Bedürfnissen.
1.4 Anwesenheit von Assistenten und Pädagogen im Betreuungspersonal der
Bildungseinrichtung, die den Kindern mit
Bewegungsapparates im Lernprozess Hilfe leisten.
funktionellen
Störungen
des
1.5 Personalbeschaffung (Sportmediziner, Physiotherapeuten, Sanitätskräfte usw.)
für die erforderliche
Bildungseinrichtungen
2.
Korrektur
und
rehabilitative
Versorgung
in
den
Schaffung eines inklusiven Umfeldes
2.1 Bereitschaft und Fähigkeit der Mitarbeiter der Bildungseinrichtung zur Arbeit
mit den Kindern mit besonderen Bedürfnissen:
Annahme von Prinzipien und Akzeptanz von Werten der inklusiven
Bildung;
Durchführung der Bildungsseminare und Schulungen für die Pädagogen zu
den Themen der inklusiven Praxis;
Zusammenarbeit und Kooperation: Teamzusammenarbeit der Gruppe, die
die inklusive Bildung begleitet;
Organisierung des Systems, das den Pädagogen mit keiner
Sonderqualifikation Beratungshilfe leistet;
systematische Fortbildung der Fachkräfte der inklusiven Bildung.
2.2
Bereitschaft und Fähigkeit der Lernenden der Bildungseinrichtung zur
Koedukation und Zusammenarbeit im Rahmen der inklusiven Bildung:
Durchführung der Schulungen für die Lernenden mit dem Ziel, Toleranz zu den
Gleichaltrigen und den Leuten mit besonderen Bedürfnissen beizubringen; - Einsatz
von neuen Lehrmethoden, die den gesunden Kindern helfen, Toleranz, Mitleid den
behinderten Kindern gegenüber beizubringen, Entwicklung der Empathie, eigene
Identifizierung mit den Kindern mit besonderen Bedürfnissen;
Durchführung der Schulungen zum Thema der zwischenmenschlichen
Kommunikation mi dem Ziel, die Beziehungen im Kinderkollektiv zu harmonisieren,
die Kinder mit besonderen Bedürfnissen in das Kollektiv zu integrieren, den
Lernenden die konstruktiven Formen der Zusammenarbeit beizubringen.
2.3 Organisierung der Zusammenarbeit mit den Eltern:
Informierung der Eltern über die Besonderheiten der inklusiven Bildung,
Akzeptanz von inklusiven Werten seitens der Eltern;
Kooperation zwischen der Familie und der Bildungseinrichtung – Gewährleistung
der aktiven Teilnahme der Eltern des Kindes mit besonderen Bedürfnissen am
Lernprozess;
Zusammenarbeit der Familien, die sich am inklusiven Prozess beteiligen
(Organisierung der Mitarbeit, aktive Teilnahme an den außerschulischen
Veranstaltungen der Familien der Kinder mit besonderen Bedürfnissen und der
Familien der gesunden Kinder).
2.4 Entwicklung der sozialen Partnerschaft und der Netzwerk-Zusammenarbeit:
Zusammenarbeit der Schulen und Kindergärten mit den Hochschulen mit dem Ziel
der Durchführung der Gemeinschaftsforschungen in der Problematik der Umsetzung
der inklusiven Praxis, des Erhaltens der wissenschaftlichen und methodischen
Ressourcen
der inklusiven Praxis;
Zusammenwirken der Bildungseinrichtungen mit den Organisationen und
regionalen Einrichtungen, Klein- und Mittelunternehmen in Fragen der Ausnutzung
der Ressourcen, die eine wirksame Einsetzung der inklusiven Bildung gewährleisten.
Austausch von methodischen und didaktischen Lehrmaterialien zwischen den
Bildungseinrichtungen, einschließlich Beschaffung von Ressourcen der Zentren für
Entwicklungsförderung und Rehabilitation der Region.
3. Entwicklung der inklusiven Praxis
3.1 Grad der Inklusion der Lernenden mit besonderem Förderbedarfin den
Lernprozess im Unterricht – der Lehrer soll die Bedingungen für die aktive Teilnahme
des Kindes mit besonderem Förderbedarf am Lernprozess unter Berücksichtigung
seiner Möglichkeiten und seines Entwicklungsgrades schaffen.
3.2 Zusammenwirken der Lernenden im Lernprozess – der Lehrer soll die
Atmosphäre des Zusammenwirkens im Unterricht schaffen, den Kindern mit
besonderem Förderbedarf ermöglichen, sich mit einer Bitte um Hilfe an die
Schulkameraden frei zu wenden; gesunde Kinder sollen ihre Hilfe anbieten.
3.3 Niveau des Wohlstandes der Atmosphäre im Kinderkollektiv –
soziometrischer Status der Kinder mitbesonderem Förderbedarf, Entwicklungsstand
des Kollektivs, Tätigkeit des Pädagogen im Bereich der Optimierung der
zwischenmenschlichen Kommunikation im Kinderkollektiv.
3.4 Die Lehrer sollen gute Beziehungen mit den behinderten Kindern fördern.
3.5 Gemeinsame und individuelle Leistungen der Lernenden sollen gezeigt werden.
3.6 Grad der Beteiligung der Kinder mit besonderem Förderbedarf an den
außerschulischen Veranstaltungen – man soll in der Bildungseinrichtung die
Bedingungen für die aktive Beteiligung der Kinder mit besonderem Förderbedarf an
den außerschulischen Veranstaltungen unter Berücksichtigung ihrer Besonderheiten
und Möglichkeiten schaffen.
Die Bildungseinrichtung kann individuelle Programme für die Realisierung der
inklusiven Praxis erarbeiten, indem sie die vorgeschlagenen Kriterien gebrauchen.
Für die Bewertung der Einführung der Praktiken der inklusiven Bildung im
Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft (EAWG) wurde folgende Liste der
Indikatoren (Tabelle) vorgeschlagen.
Tabelle - Verzeichnis der Indikatoren im Bereich der inklusiven Bildung für die
Kinder mit besonderem Förderbedarf
1
(Anhang №2 zum Protokoll der Sitzung der Arbeitsgruppe des Bildungsrates des
Exekutivkomitees der Eurasischen Wirtschaftsgemeinschaft
06.04. 2012, Minsk)
Normativ-rechtliche Basis der Unterstützung der
Vorhandensein der Staatsunterlagen, die die
inklusiven Bildung
inklusive Bildung festigen und regeln
2
Anteil von Kindern mit besonderem Förderbedarf, dieZahl der Kinder mit besonderem
inklusiv unterrichtet werden (prozentualer Anteil) Förderbedarf, die inklusiv unterrichtet
werden. /Gesamtzahl der Kinder mit
besonderem Förderbedarf *100
3
Anteil von Kindern mit besonderem Förderbedarf in Zahl der Kinder mit besonderem
den vorschulischen Bildungseinrichtungen
Förderbedarf in den vorschulischen
(prozentualer Anteil)
Bildungseinrichtungen / Gesamtzahl der
Kinder mit besonderem Förderbedarf
*100
4
Anteil von Lernenden mit besonderem Förderbedarf Zahl der Lernenden mit besonderem
in den mittelschulischen Bildungseinrichtungen
Förderbedarf in den mittelschulischen
(prozentualer Anteil)
Bildungseinrichtungen / Gesamtzahl der
Kinder mit besonderem Förderbedarf
*100
5
Anteil von Studierenden mit besonderem
Förderbedarf in den Berufsschulen und
Fachschulen (prozentualer Anteil)
6
Anteil von Studenten mit besonderem Förderbedarf in
Zahl der Studenten mit besonderem
den Hochschulen (prozentualer Anteil)
Förderbedarf in den Hochschulen / Zahl
der Studenten in den Hochschulen *100
7
Anteil von vorschulischen Bildungseinrichtungen, dieZahl der inklusiven vorschulischen
über einen Komplex der Sonderbedingungen für
Bildungseinrichtungen / Zahl der
die Lernenden mit besonderem Förderbedarf
vorschulischen Bildungseinrichtungen
verfügen (prozentualer Anteil)
*100
8
Anteil von mittelschulischen Bildungseinrichtungen, Zahl der inklusiven Schulen / Zahl der
die über die Bedingungen für die Lernenden mit
mittelschulischen Bildungseinrichtungen
besonderem Förderbedarf verfügen (prozentualer *100
Anteil)
9
Anteil von Berufsschulen und Fachschulen, die überZahl der Berufsschulen und Fachschulen, die
die Bedingungen für die Lernenden mit
über die Bedingungen für die Lernenden
besonderem Förderbedarf verfügen (prozentualer mit besonderem Förderbedarf verfügen /
Anteil)
Zahl der Berufsschulen und Fachschulen
Zahl der Studierenden mit besonderem
Förderbedarf in den Berufsschulen und
Fachschulen / Zahl der Lernenden in den
Berufsschulen und Fachschulen *100
*100
10
11
Anteil von Hochschulen, die über die Bedingungen Zahl der Hochschulen, die über die
für die Studenten mit besonderem Förderbedarf
Bedingungen für die Studenten mit
verfügen (prozentualer Anteil)
besonderem Förderbedarf verfügen / Zahl
der Hochschulen *100
Verhältnis der Anzahl von Sonderpädagogen
und den Kindern mit besonderem
Förderbedarf in den vorschulischen und
mittelschulischen Bildungseinrichtungen
Anzahl von Sonderpädagogen in den
vorschulischen und
mittelschulischen
Bildungseinrichtungen /
Anzahl von den Kindern mit
besonderem Förderbedarf in den
vorschulischen und
mittelschulischen
Bildungseinrichtungen *100
12
Anteil von Pädagogen in den vorschulischen,
mittelschulischen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen, die im Bereich der
inklusiven Bildung weitergebildet wurden
(prozentualer Anteil)
Anzahl von Pädagogen, die im Bereich der
inklusiven Bildung weitergebildet
wurden / Anzahl von Pädagogen in den
vorschulischen, mittelschulischen
Bildungseinrichtungen *100
13
Anteil von Pädagogen in den vorschulischen,
mittelschulischen und außerschulischen
Bildungseinrichtungen, die im Bereich der
inklusiven Bildung umgeschult wurden
(prozentualer Anteil)
Anzahl von Pädagogen in den
vorschulischen, mittelschulischen und
außerschulischen Bildungseinrichtungen,
die im Bereich der inklusiven Bildung
umgeschult wurden / Anzahl von
Pädagogen in den vorschulischen,
mittelschulischen Bildungseinrichtungen
*100
14
Anteil von Personen mit besonderem Förderbedarf, Anzahl von Personen mit besonderem
die Hochschulabschluss haben
Förderbedarf, die Hochschulabschluss
haben / Anzahl von Personen mit
besonderem Förderbedarf im Alter von
17 bis 24 *100
15
Verhältnis der Anzahl von Kosten für Ausbildung Ausgaben des Staatshaushaltes für einen
eines Lernenden mit besonderem Förderbedarf zu Lernenden mit besonderem Förderbedarf
Bruttoinlandsprodukt pro Kopf
/ Bruttoinlandsprodukt pro Kopf
16
Anteil von Kosten für Herausgabe der methodischen Kosten für Herausgabe der methodischen
Lehrmaterialien für die Personen mit besonderem Lehrmaterialien für die Personen mit
Förderbedarf (prozentualer Anteil)
besonderem Förderbedarf /
Kosten für Herausgabe aller Lehrmaterialien
*100
17
Verhältnis der Anzahl von Ressourcenzentren
Anzahl von Ressourcenzentren inklusiver
inklusiver Bildung zu den vorschulischen,
Bildung / Anzahl von den
mittelschulischen, außerschulischen, beruflichen
vorschulischen, mittelschulischen,
Bildungseinrichtungen
außerschulischen, beruflichen
Bildungseinrichtungen *100
Aus: Chitrjuk, W.W. Grundlagen der inklusiven Bildung // W.W.
Chitrjuk, E.I. Ponomarjowa. – Baranowitschi:
Staatsuniversität Baranowitschi, 2014. – 420 S.
Anhang 2.15
Inklusives Bildungsumfeld
Unter dem Begriff “Bildungsumfeld” schlägt W.A. Jaswin vor, das System der
Einwirkungen und Bedingungen der Persönlichkeitsformung nach dem gegebenen
Vorbild zu verstehen, der Möglichkeiten für ihre Entwicklung, die in der Raum- und
Gegenstands-Umgebung
vorhanden
sind.
Entwerfen
einer
inklusiven
Bildungsumgebung ist der wichtigste Faktor für erfolgreiches Einsetzen inklusiver
Bildung und setzt Gewährleistung aller Bedingungen voraus, die für erfolgreiches
Kenntnisse-Erwerben von allen Kindern erforderlich sind.
Die Anpassung des Bildungsumfeldes sollte durch Schaffung der
Sonderbedingungen in der Bildungseinrichtung gewährt werden:
Erzielen der vorgeplanten Ergebnisse im Beherrschen des angepassten
(individuellen) Bildungsprogramms für sonderbedürftige Kinder;
Ausbauen des Umfeldes durch Vereinigung der Umgebungsressourcen
(Gegenstands-, Raum-, organisatorisch-inhaltliche, sozial-psychologische);
Gebrauch von üblichen und gesonderten Bewertungs-Skala für Auswertung der
„akademischen“ Errungenschaften des sonderförderungsbedürftigen Kindes;
Auswertung
der
Entwicklung
von
Lebenskompetenzen
eines
sonderförderungsbedürftigen Kindes durch gemeinsames Wirken aller Akteure des
Bildungsvorgangs inkl. Lehrer, Eltern (deren rechtlicher Vertreter);
Individualisierung des Bildungsvorgangs bezüglich sonderbedürftiger Kinder;
Zielgerichtete Entwicklung bei sonderbedürftigem Kind der Fähigkeit, mit
anderen zu kommunizieren und mit anderen Kindern zusammenzuwirken;
Entdeckung und Entfalten der Fähigkeiten des sonderbedürftigen Kindes durch
Eingezogenheit in Klubs, Arbeitsgemeinschaften, Studien, ehrenamtliche Tätigkeit,
inkl. Sozialpraxis durch Einsetzen von Zusatzbildungseinrichtungen für Kinder und
Jugendliche;
Heranziehen der sonderbedürftigen Kinder zuTeilnahme an intellektuellen und
schöpferischen Veranstaltungen, naturwissenschaftlicher Schöpfung und Forschung;
Heranziehen der sonderbedürftigen Kinder und ihrer Eltern (Vormünder) zum
Entwerfen und Entwickeln der Schulumgebung, Ausarbeiten von Bildungsrouten für
Lernende;
Einsatz der neuen Förderungstechnologien und Techniken, die den Kindern und
deren Bedürfnissen angepasst werden können; Zusammenarbeit im Bildungsnetz von
unterschiedlichen Institutionen zum Erzielen eines wirkungsvollen Einsetzens von
erworbenen Erfahrungen in Bildung und Erziehung der behinderten Kinder.
Anhang 2.16
Was ist individuelles Bildungsprogramm?
Individuelles Bildungsprogramm ist ein Dokument, das die Gesamtstrategie und
konkrete Schritte der interdisziplinären Mannschaft, die den Lehrer und die Eltern
einschließt, bei der Organisation der Ausbildung und psycho-pädagogischer
Begleitung des Kindes nach Grundbildungsprogramm im Rahmen der
Bildungseinrichtung zeigt. Individuelles Bildungsprogramm ist eine „materielle“
Darstellung der Tätigkeit einer Kinderbegleitgruppe bei der Erarbeitung und
Realisation einer individuellen Bildungsrichtung des Kindes mit Besonderheiten in der
geistigen und körperlichen Entwicklung in einer konkreten Bildungseinrichtung.
Individuelles Bildungsprogramm ist ein solches Bildungsprogramm, das
besondere Bildungsbedürfnisse und individuelle Möglichkeiten des Kindes mit
Besonderheiten in der geistigen und körperlichen Entwicklung bedenkt. Dabei werden
alle programmatischen, bildungsmethodischen, didaktischen Stoffe und pädagogische
Mittel adaptiert und modifiziert: Lehrfachplanierung, Lehrbücher und Lehrhefte,
Organisationsformender Ausbildung und des Bildungsprozesses; Methoden der
Bildungsarbeit ( Methoden der kollektiven Bildungsmaßnahmen, der Kommunikation,
Gewährung und Erfüllung der Aufgaben, der Arbeit mit Textmaterial,
Kontrollmethoden und Beurteilung der Kenntnisse, der Kompetenzen u.a.)
Das Ziel des individuellen Bildungsprogramms ist gehaltreiche, methodische
und didaktische Gestaltung der Bildungsprozesse den realen individuellen
Bildungsbedürfnissen
jedes
Kindesentsprechend,
die
von
seinen
Entwicklungsmerkmalen ausgehen.
Individuelles Bildungsprogramm realisiert die individuelle Bildungsrichtung des
Kindes mit besonderen Bildungsbedürfnissen (u.a. mit Besonderheiten in der
psychischen und physischen Entwicklung) unter Bedingungen der inklusiven Bildung.
Auswertung der Literatur zeigte, dass es für die Bestimmung der Methodenlehre
für individuelle und Bildungsprogrammerzeugung wichtig ist die Grundprinzipien der
Einreihung des Kindes mit Besonderheiten in der psychischen und physischen
Entwicklung in den Bildungsbereich zu berücksichtigen, und was in erster Linie für
die erfolgreiche soziale und Bildungsadaptation notwendig ist zu bestimmen. Dazu
kann man folgende Prinzipien zählen:
 Jedes Kind hat das Recht zu wachsen und sich zu entwickeln darunter mit den
normalen Gleichaltrigen zu lernen.
 Die individuellen Besonderheiten in der Entwicklung des Kindes betrachtet man nicht
als seine Nachteile oder Negative, sondern als Barriere bei der Erarbeitung von Wissen
oder irgendeiner Kompetenz.
 Das besondere Kind und seine Umgebung müssen sich aufeinander einstellen. Das ist
die Bewegung in dieselbe Richtung.
 Es gibt keine bildungsunfähigen (im weiteren Sinne) Kinder, sondern gibt es Gehalt,
Techniken und Methode der Erziehung und Bildung, die den Möglichkeiten des
Kindes nicht entsprechen.
 Jedes Kind erzieht sich vollgültiger in der Integrationsumgebung, das besondere und
das normale.
Es ist notwendig die bestimmten Prioritäten bei der Schaffung der individuellen
Bildungsprogramme zu beobachten. Es sei darunter folgendes betonnt:
 Priorität der sozialen Anpassung des Kindes vor „das Ansetzen“ der akademischen
Kenntnisse.
 Die Naturgemäßheit der Bildungsaufgaben (im weiteren Sinne) und Methode („Die
Entwicklung der verschiedenen Seiten der Psyche des Kindes gemäß der Logik
normativer Ontogenese und harmonischer Entwicklung in psychischen Sphären. Man
muss zugleich die Besonderheiten des Kindes berücksichtigen statt sich bloß nach der
allgemeinen Logik in der Bildung umso mehr nach heutiger Bildungsstandart zu
richten.).
 Die Entwicklung der Kommunikationskompetenzen, der Fähigkeiten mit anderen
Menschen zu kommunizieren einschließlich nonverbal (Es ist Fähigkeit die
Interaktionskontexte, die Kontexte der konkreten Situationen abzulesen).
 Überwindung, Vorbeugung der Behinderung und der künstlichen Isolierung der
Familie des besonderen Kindes. (Es hängt vor allem von der Art der Fehlentwicklung
und vom Maß „der Missbilligung“ des Zustandes des Kindes.).
 Die Grundprinzipien der Verwirklichung des individuellen Bildungsprogramms des
Kindes von der ersten Stufe der allgemeinen Mittelschulbildung sind.
 die Orientierung für individuelle Besonderheiten und Erfolge in der Entwicklung, die
Bildungsstruktur aus praktischer Erfahrung.
 Wechsel des Inhaltes und Anpassung des Inhalts des Programmmaterials, wesentliche
Vereinfachung des Programmmaterials oder Gebrauch der speziellen
Bildungsprogramme und entsprechender didaktischen und methodischen Ansätze,
Methoden und Techniken.
 Korrekturtätigkeit im Struktur des Programms (wichtig ist nur Bildungsaufgaben zu
lösen, sondern auch Aufgaben der sozialer Adaptation und Beherrschung der
Alltagsfertigkeiten und der Interaktionsfertigkeiten in der Kinderumgebung).
 Variabilität der Ausbildungsformen (individuell, gruppenweise, frontal).
 Organisierung der psycho-pädagogischen Begleitung der Realisierung des
individuellen Bildungsprogramms.
 Anpassung der Einschätzung der Schulergebnisse der Vollständigkeit und Qualität der
Aneignung des Inhalts des individuellen Bildungsprogrammentsprechend.
 Heranziehung der Eltern zur Realisation des individuellen Bildungsprogramms.
Bei der Organisierung der Bildung für die Kinder mit verschiedenen Kategorien
der Besonderheiten in der psychischen und physischen Entwicklung ist es rationell ihre
Bildungsmöglichkeiten ordnungsmäßig nach einem individuellen Bildungsprogramm
zu verwenden. Man muss die modernen pädagogischen Technologien anwenden, die
Flexibilität des Bildungsprozesses und erfolgreiche Aneignung von dem
allgemeinbildenden Programm durch Lernende mit begrenzten Möglichkeiten der
Gesundheit garantieren.
Benutzung der individuellen Bildungsprogramme hat folgende Vorteile:
 Es garantiert die Verantwortung des Lehrers, der Begleitgruppe, der Eltern für die
Leistung der Entwicklung, Ausbildung und Vergesellschaftung des Kindes. Klare
Ziele ermöglichen deutliche und adressiertePlanung der Arbeit.
 Es gibt die Möglichkeit nicht in Wort, sondern in Tat die Individualisierung der
Ausbildung zu verwirklichen.
 Es formiert deutliche Vorstellung des Bildungsgutes ihrer Kinder bei den Eltern, und
die Möglichkeit seine Korrektur zu proponieren.
 Es gibt der Begleitgruppe des Kindes die Möglichkeit der Auswertung und der
Auswahl der notwendigen Ressourcen.
 Es personifiziert Resultateder Ausbildung und deren Bewertung.
Individuelles Bildungsprogramm wird bei den Spezialistender Begleitgruppe des
Kindes in der inklusiven Pädagogik unter Mitwirkung der Lehrer und Eltern
entwickelt. Inhaltlich kann es bildende, korrektive, erzieherische, diagnostische
Kompetenzen enthalten. Wie die Forscher bemerken, bietet die Tätigkeit der Lehrer
zur Realisierung des individuellen Bildungsprogramms folgendes an: pädagogisch
diagnostizieren; Bestimmung der Fragestellungen, die einem Kind bei der Aneignung
irgendwelches Lehrfachs helfen können; die Auswertung des Inhalts des Lehrfachs
und seiner thematischen Planung, derer Ziel ist die wesentlichen didaktischen
Einheiten, universelle Bildungsmaßnahmen, die für die Aneignung der Kinder mit
Besonderheiten in der psychischen und physischen Entwicklung wichtig sind, zu
zeigen; Bestimmung der Fragestellungen des Unterrichts nach den gekennzeichneten
Bildungsergebnissen, die man unter Beachtung besonderer Bildungsbedürfnisse und
individueller Möglichkeiten des Kindes bestimmt. Vorher muss der Lehrer sich mit
den Resultaten der pädagogisch-psychologischen Diagnostik bekannt machen und die
Art der besonderen Bildungsbedürfnissen des Kindes, seinen aktuellen Stand der
Entwicklung
und
potentielle
Möglichkeiten
(„Zone
der
nächsten
Entwicklung“)bestimmen. Die wesentliche Rolle spielen die Beziehungen des Kindes
mit den Eltern.
Individuelles Bildungsprogramm hilft Lebensperspektiven des Kindes
(Erwartungen und Lebenspläne) zu bestimmen, zukunftsgerichtete Ziele (im Sinne der
Lernergebnisse: „Man muss das Niveau der Selbständigkeit bei der Erfüllung der
Aufgaben (der Aufträge), Teilnahme an Gruppentätigkeit im Turnunterricht erhöhen)
in Anlegung an die starken Seiten des Kindes, Aufgaben der Verhaltensformung zu
formulieren (Man muss dasoptimale Gleichgewicht zwischen den akademischen und
Lebenskompetenzen finden). Man muss Indikatoren (Charakteristiken) der Leistungen
des Kindes, die seinen besonderen Bildungsbedürfnissen entsprechen, Ansätze und
Belehrungsstrategien, Häufigkeit der Überwachung und, wenn es nötig ist, Korrektion
des Bildungsprogrammsbestimmen.
Bestimmung der Lebensperspektiven des Kindes nimmt Antworte auf solche
Fragen wie: Welche Tätigkeit macht dem Kind Spaß und irgendwelche langfristige
Ergebnisse? Wovon träumt das Kind? Welche Zukunftspläne hat es? Wie sehen Sie
glückliches Leben des Kindes? Was kann bei der Verwirklichung diesesTraums
helfen? Was verhindert dabei? an.
Auf welche Weise muss man Lehrbücher modifizieren?
Berücksichtigung der besonderen Bildungsbedürfnisse jedes Kindes fordert die
Suche nach Modifikation und Anpassung der Lehrbücher, der Hilfsmittel, Materialien,
die den individuellen Möglichkeiten und Fähigkeiten des Kindes entsprechen. Die Art
der Arbeit auf jeden konkreten Fall hängt von Besonderheiten des Kindes in
Informationsaufnahme, Notwendigkeit ihrer klarer konkreten Darstellung, Erregen der
Aufmerksamkeit usw. ab. Aber allgemeine Methoden und Techniken solcher Arbeit
können folgende sein:
 Verbesserung der Lesbarkeit den Besonderheiten des Kindesentsprechend.
 Vergrößern der Schrift, des Zeilenabstands, Dichtenabnahme des Materials auf der
Seite, Verwendung der grafischen Bilder (Schriftart, Farbe, Marker) zur Strukturierung
des Lehrmaterials und Akzentuierung der Schlüsselelemente, die Rücknahme der
Elemente, die die Aufmerksamkeit des Kindes vomHauptinhalt ablenken.
 Inhaltliche und statistische Vereinfachung und Verringerung des Umfangs des
Lehrmaterials, die Verwendung von Einfachen Sprachstrukturen und des leichteren
Wortschatzes.
 Verwendung von alternativen Methoden der Inhaltsumwandlung (Diagramme,
Tabellen, Grafiken, Video, Audio, Modelle, usw.).
 Methodische Rückmeldung jeder Aufgabe.
 Verwendung oder Schaffung neuer Materialien, die Erreichung der
zukunftsgerichteten Zieleund Bildungsergebnisse garantieren. (Lehrbücher, die für
blinde Kinder in Brailleschrift gedruckt sind).
Bei der Modifikation und Anpassung des Lehrmaterials den besonderen
Bildungsbedürfnissen des Kindes entsprechend muss man auf die Erhaltung des
inhaltlichen Teils achten.
Eine der grundlegenden Regeln solcher Arbeit kann die Entsprechung des
Inhalts den begrifflichen Möglichkeiten, das Niveau der kognitiven Entwicklung und
Bildung der kommunikativen Kompetenzen sein.
Was sind die wichtigsten methodischen Ansätze und Techniken der Arbeit des
Lehrers in der inklusiven Bildung?
Die Hauptaufgabe des Lehrers in der Arbeit unter Bedingungen der inklusiven
Ausbildung ist die Verwendung von methodischen Ansätzen, didaktischen Methoden
und Techniken, pädagogischen Mitteln. Das alles ermöglicht für alle Schüler die
Möglichkeiten der Erarbeitung von Wissen, Fähigkeiten, Kompetenzen zu entdecken.
Der Lehrer muss an die Art der Lerntätigkeit und an die Erwerbung Bildungsgutes
vom Kind, an seine Bildungsbedürfnisse anpassen, anstatt dass das Kind nach dem
Unterrichtsstil des Lehrers muss arbeiten fordern.
Der Lehrer für inklusive Ausbildung muss sich folgendeGrundvoraussetzungen
zur Richtlinien machen: jedes Kind in sich selbst ist wichtiger als das Programm;
Heterogenität der Kinder (ihr Unterschied voneinander) ist Wert; jedes Kind in der
Klasse ist ein Schüler; die Kinder lernen besser im Mittun; das Programm ist kein
Dogma, es kann zu Gunsten des Kindes geändert werden. Für die Anpassung von
methodischen Ansätzen kann der Lehrer folgende Methode benutzen:
 Anwendung der Anweisungen für die Erfüllung der Aufgaben mündlich oder
schriftlich.
 Stufenweise Erklärung der Lehraufgaben unter Beachtung der Schwierigkeit und
Zuteilung des Lernaufwands.
 Aufeinanderfolgende Erfüllung der Aufgaben.
 Wiederholung der Anweisung für Erfüllung der Aufgabe.
 Gewährleistung mit audiovisuellen technischen und Hilfsmitteln für Ausbildung.
 Demonstration der erfüllten Aufgabe.
 Anwendung der Arbeitsblätter mit Übungen, die minimale Füllung benötigen.
 Anwendung der Aufgaben, die fehlende Wörter/Sätze enthalten.
 Ergänzung des Druckmaterials mit Video und Diafilmen.
 Gewährleistung den Schülernvon gedruckten Exemplaren an der Tafel geschriebenen
Aufgaben.
 Markierung der Aufgaben in den Büchern;
 Die Sicherstellung der Rückkopplung nach jeder Aufgabe;
 Die Möglichkeit, die ausgeführte Aufgabe in einer kleinen Gruppe vorzustellen,
bevor vor der ganzen Klasse aufzutreten.
Literaturquelle:Chitrjuck
W.W.
Die
Grundbegriffe
der
inklusiven
Bildung // W.W. Chitrjuck,E.I.Ponomarjowa. — Baranowitschi : BarSu,2014. — 420 S.
Anhang 2.17
Grundlegende Thesen der komplexen medizinisch-sozio-psychopädagogischen Begleitung der Entwicklung des Schülers
Die Analyse der komplexen medizinisch-sozialen und psycho-pädagogischen
Begleitung der Entwicklung des Schülers brachte uns anfolgendewichtigsten Thesen.
Als Fachausdrücke, mit denen soziale, pädagogische, psychologische Hilfe für
Schülerbezeichnet wird, bietet uns Fachliteratur an: 1)”Beistand” (K.Gurjewitsch,
I.Dubrowina;
E.Wjernik,
Ch.
Lijmjets,
J.Ssyerda);
2)”Zusammensein”(W.Slobodtschikow); “Mitarbeit” (S.Chorushij); “Psyclologische
oder sozial-psychologische Begleitung” (M. Bitjanowa, J. Sljussarjew, G.Bardier, A.
Wolossnikow,
A.
Djerkatsch,
W.Muchina);
5)”komplexe
Begleitung”
(W.Dükow).Etimologisch ist der Begriff “Begleitung” dem Begriff “Beistand” nah,das
bedeutet gemeinsame Bewegung, Hilfe eines Menschen einem Anderen bei der
Überwindung von Schwierigkeiten.
Laut erklärendem Wörterbuch der russischen Sprache bedeutet das Verb
“begleiten” Tätigkeit, die gleichzeitig mit einer anderen geschieht, ihre Ergänzung,
Folgen zusammen mit jemandem mit der Nuance “beschützen”, “den Weg zeigen”
Heute versteht man die Begleitung als Unterstützung der geistig gesunden
Menschen, bei denen auf einer bestimmten Etappe der Entwicklung persönliche
Schwierigkeiten entstehen. Man betrachtet sie als systematische integrative
Technologie der sozial-psychologischen Hilfe der Person und als eineder Arten der
sozialer Betreuung (G.Bardier, A. Wolossnikow, A. Djerkatsch, L.Mitina). Viele
Forscher erwähnen,dass die Begleitung die Unterstützung der natürlichen Reaktionen,
Prozesse und Zustände der Person voraussieht. Außerdem öffnet die erfolgreiche
sozial-psychologische Begleitung Perspektiven des persönlichen Aufstieges, hilft
einem Menschen solchen Bereich der Entwicklung erreichen, der für ihn noch nicht
verfügbar war.
Eine wesentliche Charakteristik der Begleitung im psychologischen Gebiet ist
die Schaffung der Bedingungen für Übergang der Person zur Selbsthilfe. Anders
gesagt,leistet ein Fachmann nötige und ausreichende (aber auf keinen Fall
überschüssige) Unterstützung und Hilfe für Übergang vom Stadtpunkt “Ich kann
nicht” zum Stadtpunkt “Ich kann mich selbst mit meinen Schwierigkeiten
zurechtkommen”.
Die methodologische Analyse erlaubt zu bestätigen, dass heute die Begleitung
eine besondere Form der verlängerten medizinisch-valeologischen sozialen,
psychologischen pädagogischen Hilfe — Betreuung ist. Zum Unterschied von der
Korrektion vermutet sie nicht “Berichtigung der Fehler und Neubearbeitung”, sondern
die Suche nach versteckten Ressourcen der Menschen oder der Familie, das Vertrauen
auf seine eigenen Möglichkeiten und Schaffung auf diesem Grund der
psychologischen Bedingungen für die Wiederherstellung des Kontakts mit der Welt
der Leute.
Unserer Meinung nach entsprechen die Ideen der psychologischen Begleitung
am meisten den fortschrittlichen Forschungen der vaterländischen Psychologie,
Pädagogik und Soziologie (A. Makarenko, W. Ssuchomlinskij). Sobedeutet die
Begleitung: erstens –eine der Sozialbetreuungsarten als unteilbares Systems der
medizinischen Prophylaxe und valeologoscher Praxis, sozialer Unterstützung der
Entwicklung des Kindes, psychologischer Hilfe und pädagogischer Sicherstellung des
sozial-psychologisch-pädagogischen Dienstes; zweitens– eine integrative Technologie,
in deren Zentrum Schaffung der Bedingungen ist – für Aktualisierung der
Entwicklungs- und Selbstentwicklungsfähigkeitvon Subjekten der Lebensfunktion,
und zum Schluss — wirksame Ausführung von dem einzelnen Menschen seiner
Hauptfunktionen; drittens ist das ein Sonderprozess der alltäglichen Verhältnisse
zwischen dem Begleiter und den Menschen, die seiner bedürftig sind.
Als Hauptcharakteristiken der Begleitung können genannt werden: 1)
Prozessualität; 2) Dauer; 3) Fehlen der Richtungsgabe; 4)Vertieftsein in das reale
menschliche Leben; 5)besondere Beziehungen zwischen den Teilnehmern des
Prozesses.
Ergebnis der integrativen Begleitung der Person im Laufe vonAdaptations-,
Integrations-und Individualisierungs-Prozess in der Welt wird eine neue Eigenschaft
– Anpassungsfähigkeit, d.h. die Fähigkeit selbständig zu erreichen das relative
Gleichgewicht in den Beziehungen mit sich selbst und der Umgebung sowohl in den
günstigen, als auch in den extremen Situationen.
Anpassungsfähigkeit vermutet die Annahme des Lebens (und sich selbst als
dessen Teil) in allen Äußerungen, relative Selbstständigkeit, Fertigkeit und Fähigkeit
selbst verändert zu werden und die Welt zu verändern mit den Mitteln der
Selbstentwicklung, d.h. charakterisiert die Fähigkeit des Individuums Schöpfer seines
Lebens zu sein.
Zu den Begleitungsprinzipien zählen: 1) humane Beziehung zum Kind, 2)
Glauben an seine Kräfte, 3) qualifizierte Hilfe, 4) Förderung der natürlichen
Entwicklung.
Es sollte an die Priorität der Bedürfnisse jedes Kindes erinnert werden, Ziele
und Werte seiner Entwicklung, weil das Innere des Menschen selbstständig und
unabhängig ist. Die Rolle der Fachleute in der Förderung des Schülers ist groß, aber
sie müssen sich in keinen psychologischen “Krückstock” verwandeln, auf den er sich
immer bei situationsbedingter Wahl stützen könnte, und damit die Verantwortung für
die Entscheidung vermeiden.
Die Begleitung stellt ein ganzheitliches System dar und besteht aus
Komponenten, die gleichzeitig ihre invarianten Etappen sind: 1) Diagnostik
(Beobachtung), die als Grund für Zielsetzung dient; 2)Auswahl und Anwendung der
methodischen Mittel; 3)Analyse der dazwischenliegenden und endlichen Ergebnisse,
welche den Arbeitsablauf ermöglicht.
Diese Komponenten entsprechen den Etappen der Sozialisation des Kindes:
1)Adaptation, 2) Integration, 3) Individualisierung.
Am “Eingang” wird die Aktualisierung des Potenzials der Entwicklung und
Selbstentwicklung des Kindes sichergestellt, die Bedingungen für Überführung aus der
Position eines Subjektes in die eines Objekts seiner eigenenLebensfunktion. Der
Sozialisationsvorgang ist verbunden mit Förderung in der Entwicklung und
Selbstentwicklung durch die Mittel der Wechselwirkung des Pädagogen und der
Kinder in der Form der mitschöpferischen produktiven Tätigkeit und
Kommunikation.Im Endergebnis geht das Kind aus der Position des Subjekts in die
Position der Realisation seiner eigenen Aktivität über.
Am “Ausgang” wird Grad der Reife des grundliegenden Exponenten der
Entwicklung
des
Kindes,
nächstliegende
Zone
seiner
Entwicklung
(Überführungsniveau in die Position der Individualisierung) analysiert.
Die Begleitung beabsichtigt:
 Die Beibehaltung der Natürlichkeit der Bildungs- und Lebensumgebung des
Individuums;
 Das Fehlen der Aufdringlichkeit von der Seite der Pädagogen und Psychologen bei der
zeitgerechten Sicherstellung der notwendigen Hilfe in den schwierigen Situationen;
 Den Schutz von den abträglichen sozialen Auswirkungen, Bedingungen oder
psychologischem Stress;
 Das Entwerfen der optimalen Bedingungen für die persönliche Entwicklung des
Kindes;
 Die (mit ihm)gemeinsame Tätigkeit in der Formierung der grundsätzlichen
Neubildungen des Alters, der Verantwortung für die Lebenswahl,derFähigkeit zur
Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung.
Begleitung der Entwicklung beabsichtigt:
 Die Zufriedenstellung der Grundbedürfnisse (Wärme, Ernährung, andere die
Gesundheit absichernde Faktoren);
 Die Sicherstellung der psychologischen und sozialer Geborgenheit;
 Die
Zufriedenstellung
der
primären
Interessen
(die
gegenständliche
Entwicklungsumgebung und soziale Situation, die zu der Bildung von produktiver
Tätigkeit und Verhältnissen mit der Umgebung beitragen);
 Die präventive und operative Hilfe bei der Lösung der individuellen Probleme, die mit
dem
Erfassen
der
Lehrprogramme,
Annahme
der
Verhaltensregeln,
zwischenpersönlicher Kommunikation mit den Erwachsenen und den Altersgenossen
verbunden sind;
 Die Formierung der Fertigkeit Subjekt eigener Tätigkeit zu sein.
Folglich ist die komplexe medizinisch-soziale und psycho-pädagogische
Begleitung Schaffung der Umgebung für Bildung des Schülers mit dem Ziel der
Optimierung der Entwicklung in der Wechselwirkung mit der umliegenden Welt.
Sie wird betrachtet als ein der Ausbildung, Erziehung, und Entwicklung parallele
Vorgangdes
Schaffensvon
valeologischen
(medizinischen),
sozialen,
pädagogischen psychologischen Bedingungen und technologischer Sicherstellung
des Einbürgern des Kindes in die Welt der Kultur, seiner Sozialisation.
Literaturquelle: Die Konzeption der komplexen medizinisch-sozialen
und psycho-pädagogischen Begleitung des Schülers
/Unter
Redaktion
von
W.M.Djukow.
–
Krasnojarsk,2007. - 51 S.
Anhang 2.18
Das Kind mit sonderpädagogischem Bedarf
Das Kind mit Sonderausbildungsbedürfnissen (Bedürfnissen nach der
Ausbildung) ist ein neu entstandener aber noch nicht beständig gewordener Begriff,
der in allen Ländern der Welt während des Übergangs von der einheitlichen zu der
offenen Zivilgesellschaftentsteht,wenn sie die Notwendigkeit einsieht, ihre sich
verändernde Beziehung zu den Kindern mit Entwicklungsstörungen, neue Verständnis
ihrer Rechte sprachlich zu widerspiegeln.
Heute verdrängt er aus demüblichenGebrauch die Begriffe “anomales Kind”,
“Kind mit Entwicklungsstörungen” “Kind mit Entwicklungsabweichungen” und die
sie konkretisierenden Fachbegriffe,als Absonderungsaufschrift, die als Bezeichnung
der Abnormität, Minderwertigkeit des Menschen angenommen werden.
Der neue Begriff, derdasVerzichten auf die Teilung der Menschen in die
vollwertige Mehrheit und die nicht vollwertige Minderheit ausdrückt,unterstreicht die
Versetzung der Akzente in der Charakteristik der Kindervon den Defekten, Störungen,
Norm-Abweichungen, zu der Festsetzung ihrer Bedürfnisse nach besonderen
Bedingungen und Ausbildungsmitteln. Er betont die Verantwortung der Gesellschaft
für die Erkennung und die Realisation dieser Bedürfnisse.
Der Begriff “Kind mit sonderpädagogischen Bedürfnissen (Bedürfnissen nach
der Ausbildung)” wird sowohl imSozial-, als auch im wissenschaftlichen Kontext
benutzt. Im wissenschaftlichen Kontext ist dieser Begriff wichtig, weil er die Forscher
auf die “Durchlässigkeit”der wissenschaftlichen Zwischengrenzen von„Anomalem“
und „Normalem“ orientiert, weil die Kinder mit sonderpädagogischen Bedürfnissen
sowohl Kinder mit geistigen und körperlichen Störungen sein können, als auch die
Kinder welche keine Störungen haben.Im letzten Fall können besondere pädagogische
Bedürfnisse durch soziokulturelle Faktoren bedingt sein.
Obwohl dieser Begriff in Russland später erscheint als in Amerika und in den
Ländern Westeuropas, darf die Einführung dieses Begriffs in den Gebrauch nicht als
direkte Entlehnung des westlichen Begriffs “Kinder mit besonderen Bedürfnissen”
(“Childrenwith Special Needs”) bezeichnet werden.
Der Bedeutungsgehalt des Begriffs “Kinder mit besonderen pädagogischen
Bedürfnissen!”
widerspiegelt
organisch
das
für
die
einheimische
Sonderpädagogiktraditionelle Wahrnehmen des Kindes mit Entwicklungsstörungen als
“Umwege”Brauchenden – fürLösen jener Aufgaben kultureller Entwicklung, die bei
normalen Bedingungen gelöst werdenauf die Weise und in der Art, die in
Erziehungskultur und Massenausbildung in der Gesellschaft eingewurzelt sind.
Moderne wissenschaftliche Vorstellungen lassenallgemeine Aspekte der
Sonderausbildungsbedürfnisse verschiedener Kategorien von Kindern mit
geistigen und körperlichen Störungen aussondern:
 Anfangszeitpunkt der Ausbildung– Notwendigkeit, bei dem Kind
Entwicklungsstörung zu ermitteln gleichzeitig mit dem Anfang der zielgerichteten
Sonderbildung(z.B. wurde Hör- oder Sehstörung bei dem Kind am Ende des ersten
Lebensmonats festgestellt, muss momentan mit der Sonderausbildung begonnen
werden, die Situation ist äußerst gefährlich, wenn nach der Kundgabe der primären
Entwicklungsstörung
alle
Kräfte
darauf
gerichtet
sind,
das
Kind
ausschließlichmedizinisch zu behandeln, und zu rehabilitieren);
 Inhalt der Ausbildung ist die Bedürfnis nach der Einführung der
Sonderrichtungen in der Ausbildung, die in dem Inhalt der Ausbildung eines sich
normal entwickelnden Kindes nicht enthalten sind; (zum Beispiel, Unterrichtenin der
Entwicklung der audio-visuellen und visuellen Wahrnehmung der Rede bei den
gehörlosen, hörbehinderten, spätertauben Kindern, Ausbildungsteileüber sozialalltägliche Orientierung für die blinden, blindtauben, geistig behinderten Kinder,
Entwickeln der Fähigkeit, eigenes Verhalten selbst zu steuern und mit der
menschlichen Umgebung abwechselnd zuwirkenusw.);
 Schaffung von speziellen Methoden und Ausbildungsmitteln ist ein
Bedarf an dem Aufbau „der Abwege“, an dem Gebrauch der spezifischen
Ausbildungsmittel, an der mehr differenzierten, „schrittweisen“ Ausbildung.
 Bei der besonderen Organisierung der Ausbildung ist ein Bedürfnis
nach der qualitativen Individualisierung der Ausbildung, insbesondere nach der
räumlichen, zeitlichen und sinnlichen Organisierung der Lernumgebung benötigt (z.B.
Kinder mit Autismus bedürfen der besonderen Strukturierung des Ausbildungsraumes,
die ihnen eine Möglichkeit gibt, das Geschehene gut zu verstehen, den Verlauf der
Ereignisse vorauszusagen und eigenes Benehmen zu planen).
 Bei der Bestimmung der Grenzen des Ausbildungsraumes ist ein
Bedürfnis nach der maximalen Verbreitung des Ausbildungsraumes außerhalb der
Bildungsinstitution benötigt.
 Bei der Fortsetzung der Ausbildungist ein Bedürfnis nach der
Verlängerung des Lehrprozesses notwendig und der Lehrprozess muss aus dem
Rahmen des Schulalters fallen.
 Bei der Bestimmung der Personen, die bereits in der Ausbildung tätig
sind und miteinander zu tun haben. Das Bedürfnis nach den qualifizierten
Fachleuten von verschiedenen Fachrichtungen (Sonderpsychologen und
Sonderpädagogen, Sozialarbeitern, Ärzten verschiedener Fachrichtungen, Neuro- und
Psychophysiologen usw.) ist sehr wichtig. Es ist auch sehr wichtig, die Eltern des
Problemkinds zu dem Rehabilitationsprozess durch die Ausbildungsmittel
heranzuziehen.Die Fachleute müssen auch Hilfe bei der Vorbereitung der
Ausbildungsmittel leisten.
Der Begriff „das Kind mit Sondausbildungsbedürfnissen“ braucht weitere
Bearbeitung. Man muss diesem Begriff eine differenzierte Beschreibung und
Bestimmung geben:
 Für die Kinder mit den Besonderheiten der psychophysischen
Entwicklung, die sonderausbildungsbedürftig sind.
 Für die gemeinsamen Ausbildungsbedürfnisse verschiedener Kategorien
von Kindern in Bezug auf dieselben Aufgaben und Entwicklungsetappen.
 Für die Varianten der besonderen Ausbildungsbedürfnisse von konkreten
Kindern in Bezug auf verschiedene Entwicklungsetappen und auf individuelle
Bildungswege.
Literaturquelle:Dükowa W. M. Die Rehabilitation der Kinder mit der Hilfe der
Ausbildungsmittel // W. M Dükowa.-Krasnojarsk, 2007.- 54-56 S.
Anhang 2.19
Kernkompetenzen des Sonderpädagogen
Der Begriff „Sonderpädagoge“ ist eine Integralcharakteristik für den
Fachmann/Fachfrau auf dem Gebiet der speziellen (Korrektur-) Ausbildung oder für
den Wissenschaftler, der sich mit den Problemen der Sonderpädagogik, der
Sonderpsychologie oder der Sonderausbildung befasst. Wie wir schon wissen, hat der
Begriff „Sonderpädagoge“ vielseitige Integralbedeutung: er bezeichnet den Lehrer,
der mit den behinderten Kindern zu tun hat, das kann auch der
Geistigbehindertenpädagoge, Gehörlosenpädagoge,
Logopäde, Blinden- und
Sehbehindertenpädagoge, Pädagoge-Psychologe für die Arbeit mit den Kindern des
vorschulischen Alters mit den Abweichungen in der Entwicklung sein. Trotz der
vielseitigen, vieldeutigen Bedeutung dieses Wortes, hat die Arbeit des
Sonderpädagogen mit den vorgenannten Begriffen viel gemein, deshalb haben wir in
diesem Kapitel die Vertreter von verschiedenen Richtungen in der Tätigkeit der
Sonderpädagogik und Sonderausbildung unter einem allgemeinen Wort
Sonderpädagoge vereinigt und wie früher erwähnt wurde, ist diese Kombination von
Wörtern als professionelle Charakteristik des Lehrers einer Sonderschule oder eines
Sonderkindergartens festgelegt, der sich mit den Kindern, den Schülern und den
Zöglingen aus solchen Institutionen befasst.
Zu der aktiven Erlernung des Kompetenzproblems in unserem Land hat der
Bologna-Prozess beigetragen, als am 19.September 2003 auf der Konferenz von
europäischen Bildungsministern im Rahmen der Bologna-Erklärung über die
Schaffung eines einheitlichen Europäischen Hochschulraums die Unterschrift von
Russland erschienen war.
Es sei von Belang, an dieser Stelle dem Leser das Wesen und die Bedeutung des
Bologna-Prozesses zu erklären.
Es liegt daran, dass in den 80-90-er Jahren des vorigen Jahrhunderts die
europäischen Wissenschaftler das bemerkt haben, dass Europa gemessen am
Wachstumstempo hinter den asiatischen Ländern und den USA zurückgeblieben ist.
Zu dieser Zeit wurde dieses System als neuer eigenartigen Wirtschaftszweig
bezeichnet. Es war sehr schwierig, solche Formierung nicht zu bemerken. Der Zustrom
von finanziellen Mitteln hat eine Möglichkeit gegeben, die Entwicklung der Tätigkeit
von diesem System zu verbessern. Der größte Zustrom von finanziellen Mitteln hat das
Universitätssystem von den USA bekommen, weil die meisten Studenten dort
studieren möchten. In den letzten Jahren haben die asiatischen Länder wesentliche
Fortschritte auf dem Ausbildungsniveau gemacht und das bedeutet, dass sie auch den
großen Zustrom von finanziellen Mitteln bekommen haben und das wirkt auf das
Ausbildungsniveau ein. Das gibt auch eine Möglichkeit, den Absolventen von solchen
Hochschulen Arbeit zu finden.
Die Erhöhung der Konkurrenzfähigkeit von asiatischen Universitäten hat die
Besorgnis in den Kreisen der europäischen Hochschulbildung erregt und auf
zahlreichen Konferenzen und Beratungen wurden die Gedanken ausgesprochen, um
die Situation des Prestiges der europäischen Hochschulbildung festzuhalten. Das gibt
den europäischen Hochschulen eine Möglichkeit, sich auf dem hohen
Ausbildungsniveau zu befinden und erfolgreich mit anderen Hochschulen zu
konkurrieren.
Dann wurde die Benennung des Prozesses und die weitere Benennung des
Abkommens erschienen, weil eine Reihe von Konferenzen zwischen den
Wissenschaftlern, den Rektoren der Hochschulen und den europäischen
Bildungsministern in einem kleinen italienischen Städtchen durchgeführt wurde, wo
am Ende des XI Jahrhunderts, genauer im Jahre 1098, wurde die Universität von
Bologna als älteste Universität in Europa gegründet.
Als Hauptleistung des Bologna-Prozesses kann man zählen, dass in den
Vordergrund die Prioritäten der Ausbildungsqualität gestellt wurden (Kap.9).
Die Kompetenz und die Sachkenntnis müssen als Grundlage für diese Prioritäten
gelten. Das kann man nicht sagen, dass die Begriffe „Kompetenz“ und „Sachkenntnis“
früher nicht betrachtet wurden. Doch, die Wissenschaftler haben diese Begriffe
mehrmals betrachtet und erlernt und in den Wörterbüchern kann man lesen, was man
unter dem Begriff „Sachkenntnis“ versteht.
In einem „kurzen Fremdwörterbuch“, das vor einem halben Jahrhundert
veröffentlicht wurde, wird die folgende Bedeutung für das Wort „kompetent“ gegeben
(lat. «competens» -gebührend, begabt, gehörig): kundig, auf einem bestimmten Gebiet
besonders erfahren. Der Mensch, der dankbar seinen Kenntnissen und seiner
Vollmacht zuständig ist, etwas zu machen oder zu entscheiden, über etwas zu urteilen.
Wir müssen bemerken, ohne wir auf tiefe sprachwissenschaftliche Meinungen
über diesen Terminus einzugehen, dass sowohl die ausländischen Wissenschaftler als
auch die vaterländischen Wissenschaftler dem Begriff „Kompetenz“ persönliche
Eigenschaften geben. Dazu gehören auch das Denken, die Fertigkeiten, die
Motivation, die Erfahrung usw.
Die konkrete Bedeutung für die Wörter „Kompetenz“ und „Sachkenntnis“
könnten wir unten sehen.
Die Wissenschaftler haben die Erarbeitung
des Problems von
Kompetenzmethoden nicht außer Acht gelassen, die im Bereich der Sonderpädagogik
arbeiten. In den letzten Jahren wurden zahlreiche Dissertationen erschienen, die
einigen Methode dieses Problems bei den behinderten Kindern erklären (S.W. Dell,
2005; T.W. Tumanowa, 2005).
Im Wesentlichen sind das die ersten einzelnen Werke auf diesem Gebiet,
deshalb müssen wir diese Werke begrüßen, weil die Erarbeitung des Problems von
Kompetenzen im System der Sonderausbildung sowohl für die Kinder als auch für die
Pädagogen auf der Tagesordnung steht und seine Entscheidung fordert.
In diesem Kapitel bemühen wir uns, dieses Problem zu betrachten und die
Hauptmethode sowohl bei den Fachleuten als auch bei den Kindern zu bezeichnen,
indem wir auf solchem Werkstoff über die Kompetenzen und über die Sachkenntnisse
beruhen, der für heutigen Tag in der Sonderpädagogik, Sonderpsychologie mit der
Stürze auf die Forschung im Management-System, in der allgemeinen und sozialen
Pädagogik und Psychologie erarbeitet wurde.
Wie es oben gesagt wurde, haben wir schon einige Definitionen für den Begriff
„Kompetenz“ gegeben, aber in letzter Zeit stehen die Wissenschaftler gleich, dass die
Kompetenz eine Fähigkeit bezeichnet. Der Begriff „Kompetenz“ umfasst die Fähigkeit
zur Lösung der außergewöhnlichen Probleme, die Fähigkeit zur Ausbildung und zur
Beherrschung von den Fremdsprachen, die Fähigkeit, die Aufmerksamkeit der Zuhörer
auf sich zu ziehen und die Fähigkeit, die Toleranz zu zeigen usw.
Der Begriff „Sachkenntnis“ ist eine Integralcharakteristik und bezeichnet eine
Person, die irgendwelche Kenntnisse, Fertigkeiten, Erfahrungen beherrscht und auch
eine Fähigkeit hat, die verallgemeinerten Handlungsarten zu benutzen.
Unter Kernkompetenzen versteht man die allgemeine Fähigkeit des Menschen,
seine erworbene Kenntnisse und Fertigkeiten im Laufe seiner professionellen Tätigkeit
zu mobilisieren und die verallgemeinerten Handlungsarten zu benutzen, um ein
optimales Ergebnis zu erreichen. Der Europarat hat 5 Hauptgruppen von
Kernkompetenzen bestimmt, die für die Jugend empfohlen wurden. Dazu gehören:
1.
Politische und soziale Kompetenzen, die mit einer Fähigkeit verbunden
sind, die Verantwortung auf sich zu nehmen und an dem Funktionieren und an der
Entwicklung der demokratischen Institutionen teilzunehmen.
2.
Die Kompetenzen, die mit dem Leben in der multikulturellen Gesellschaft
und mit der Toleranz verbunden sind. Dazu gehören die Fähigkeit, einen Respekt vor
einander zu haben und auch die Fähigkeit, mit den Menschen anderer Kulturen,
Sprachen und Religionen zu leben.
3.
4.
Die Kompetenzen, die die Beherrschung von mündlichen und
schriftlichen Sprache
und Fremdsprachen bestimmen. Solche Kompetenzen
verbessern das Kommunikationsniveau.
4.
Die Kompetenzen, die mit der Beherrschung von neuen Technologien und
mit der Entstehung der Informationsgesellschaft (Autos, Mechanismen, Schlüssel,
Flüge, Computer u.a. ) verbunden sind.
5.
Die Kompetenzen, die eine Fähigkeit verwirklichen, das ganze Leben zu
studieren. Solche Kompetenzen gelten als Grundanlage für die ununterbrochene
professionelle Ausbildung und für die Verbesserung der privaten und
gesellschaftlichen Lebensqualität.
Europa schlägt auch vor, die Sachkenntnisse mit der Hilfe von verschiedenen
Methoden zu messen. Dazu gehören solche Methoden, wie z. B. die Fähigkeit zu lernen
und zu kommunizieren, in Kooperation zu arbeiten, die Fähigkeit zu erforschen, zu
reflektieren, im Informationsfeld zu arbeiten und die organisatorischen Ressourcen zu
benutzen.
Es sei erwähnt, dass die Kompetenzen mit Hilfe von Fertigkeiten gemessen
werden müssen. Diese Kompetenzen bestehen dann aus Kenntnissen, Fähigkeiten,
Fertigkeiten und sie gelten als Grundlage des ehemaligen Ausbildungsparadigmas,
indem sie den Begriff des Kompetenzinhaltes und den Begriff der
Persönlichkeitskomponente ergänzen. Hier kann man sagen, dass das Fähigkeitsmaß
ganz verschieden sein kann und je höher es ist, desto höher ist auchdas
Kompetenzniveau. Es ist zwar noch nicht vollständig untersuchte Angelegenheit und
wir haben nur eine Hypothese ausgesprochen. Wenn wir kritisch 5 Kernkompetenzen
betrachten, die uns Europa vorgeschlagen hat, könnten wir sagen, dass sie für
Sonderpädagogen annehmbar sind und die Beherrschung von solchen
Kernkompetenzen eine Möglichkeit gibt, eine entsprechende Basis für die Lösung der
gemeinsamen Probleme von der Erhöhung der Lebensqualität zu haben und das
professionelle Niveau zu erhöhen.
Man kann auch eine Reihe von Kompetenzen anführen, die für jeden Fachmann
notwendig sind, darunter auch für den Sonderpädagogen. Das können z.B. solche
Kompetenzen sein, die
den operativen Charakter, den Systemcharakter, die
Praxisorientierung, die Ethik und die Ästhetik bezeichnen.
Infolge der erfüllten wissenschaftlich- methodischen Erarbeitungen haben die
Wissenschaftler solche Schlussfolgerung
gemacht: es ist notwendig, die
Kompetenzmethode ins Ausbildungssystem einzuführen.
Das Wesen von dieser Methode bildet sich in der Akzentuierung der
Aufmerksamkeit auf dem Ergebnis der Ausbildung heraus, wo als Ergebnis nicht die
Summe von der behaltenen Information betrachtet wird, sondern die Fähigkeit des
Menschen, in den verschiedenen Problemsituationen optimal zu handeln.
Heutzutage wird das behauptet, dass das Paradigma von Kenntnissen,
Fertigkeiten und Fähigkeiten schon in der Vergessenheit geraten ist und an seiner
Stelle ist das Paradigma der Kompetenzmethode gekommen. Dieses Paradigma der
Kompetenzmethode bezeichnet das neue Ausbildungsparadigma und im
Zusammenhang mit dem Übergang zu den staatlichen Ausbildungsstandards der
dritten Generation, bezeichnet es das Vielebenen-System der Vorbereitung von
Fachkräften. Das System umfasst das Bachelorstudium und die Magistratur. Und
dieses Paradigma wird den Standards des europäischen einheitlichen
Ausbildungsraumes entsprechen. Im Wesentlichen wurde in der ganzen pädagogischen
Gesellschaft, einschließlich der Sonderpädagogik, die wesentliche Umgestaltung des
Hochschulbildungssystems angefangen. Das kann auch nach sich die Veränderungen
im Inhalt der vorschulischen und speziellen (Korrektur-) Schulausbildungen ziehen.
Deshalb ist es sehr wichtig, diese Fragen zu betrachten.
Es ist auch sehr wichtig, im Prozess des Übergangs zum Vielebenen-System von
der Hochschulbildung den Stellenwert zu erhalten, der in unserem vaterländischen
Ausbildungssystem erarbeitet wurde. Unsere Ausbildung und Wissenschaft waren nie
unter den Außenseiter. Im Gegenteil wurden sie als Spitzenreiter des
Weltbildungsraums bezeichnet. Und auf den höheren Rängen der Sonderpädagogik
wird man viel gestritten und diskutiert. Und die Hauptfragen lauten so: was kann
man im Inhalt der Vorbereitung des zukünftigen Sonderpädagogen hinzufügen? Wie
kann man die Lehrpläne und die Lernprogramme abfassen? Wie kann man die Qualität
des Ausbildungsprozesses bestimmen?
Welche Kernkompetenzen muss der Sonderpädagoge beherrschen? Welche
Kompetenzen könnte er den Kindern unterrichten? Und wie kann man im Laufe
solcher Ausbildung seine Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten nicht verlieren?
Wenn wir keine Basis von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten hätten, könnten
wir keine Möglichkeit bekommen, diese Kompetenzen zu beherrschen.
Deshalb hat die Wissenschaft eine schwierige Aufgabe bekommen, dieses
Problem zu lösen und in dieser Situation haben wir auch eine Aufgabe bekommen,
alles, was es gibt, zu erklären und die Varianten zur Problemlösung vorzuschlagen.
Zu den von uns aufgezählten Kompetenzen im Bereich der pädagogischen
Tätigkeit des Sonderpädagogen kann man völlig solche Kompetenzen wie die
kommunikativen, qualimetrischen, die Kompetenzen der Arbeit in der Mannschaft, die
Designkompetenzen, die Kompetenzen in Selbstwissenserwerb und andere, um die es
niedrig im Text geht.
Die Ausrichtung auf schöpferische Initiative, Kreativität, bedeutende
Selbstständigkeit in der Ausbildung, Konkurrenzfähigkeit, Mobilität soll
bedingungslos ein kennzeichnender Zug jedes Fachmannes mit der
Hochschulausbildung werden (als der wird sie gelten, wenn der Schulabgänger
irgendwelche Hochschule absolviert hat, aber man schließt gewiss
Erstberufsausbildung nicht ein). In diesem Sinn soll man betonen, dass sich das
Sonderbildungswesen in der näheren Zukunft beträchtlich verändert. Mehrere Kinder
mit Problemen in der Entwicklung können in den Klassen der integrierten Ausbildung
mit den gesunden Schülern zusammenlernen. Die Struktur der Facheinrichtungen
verändert sich auch. Viele Fachvorschulausbildungseinrichtungen haben schon jetzt
ihre Existenz aufgehört. Die Kinder mit Problemen in der Entwicklung werden mit den
gesunden Kindern zusammen erzogen, dabei bekommen sie logopädische Hilfe.
Das ist ein mutiger, aber richtiger Schritt, bei dem das Bildungswesen leider
ernste Fehler nicht vermeiden konnte, und darüber haben wir im Kapitel gesprochen,
das der integrierten Ausbildung gewidmet war. Wir wiederholen noch einmal, dass die
integrierte Ausbildung mehr als die Sonderausbildung kostet, weil sichaußer dem
Erzieher der Sonderpädagoge neben dem Kind befinden soll. Weiter soll das Kind
nicht nur logopädische Hilfe, sondern auch Hilfe des speziellen Psychologen und Hilfe
des Fachmannes jener Qualifikation und jener Richtung bekommen, wo es notwendig
ist. (Das Kind mit Hörstörung braucht einen Gehörlosenpädagogen; Das Kind mit
Intelligenzstörung braucht einen Heilpädagogen usw.). Aus diesem Grund soll man
noch Vieles in der Vorschulausbildung nacharbeiten. Wir erinnern uns übrigens noch
einmal daran, dass es drei Fachleute auf einem Kind mit Problemen in der
Entwicklung in Japan gibt, in Europa – 2, in Russland – 0,3 oder 0,4. Es ist
verständlich, dass der Korrektions- und Rehabilitationsgrad der japanischen und
europäischen Kinder offenbar höher wird, als wir das machen können.
Die integrierte Ausbildung und Kindererziehung sind wirtschaftlich und
berufsmäßig viel besser versorgt. Es geht nicht um den Vergleich des Berufsniveaus
unserer und ausländischen Kollegen, sondern um die Gewährleistung mit dem
Berufspersonal des Korrektionsbildungsprozesses, den unsere Fachschulen sind oft mit
den Fachleuten ausreichend nicht verletzt.
In der näheren Zukunft wird sich die integrierte Ausbildung der Kinder mit den
begrenzten Möglichkeiten der Gesundheit (BMG) im bedeutend mehreren Grad als
jetzt verwirklicht. Es wird klar, dass der Ausbildungsgehalt des Sonderpädagogen
verändert werden soll. In der Modernisierungskonzeption der heimischen Ausbildung
für den Zeitraum bis 2010 ist der Wechselprozess der Ausbildungsmunsters
aufgezeichnet. Es bedeutet, dass die Gesamtheit von Bewusstsein, Werten, technischen
Mitteln verändert werden soll, die für die pädagogische Gemeinschaft typisch sind.
Im Zeitraum der 2. Entwicklungstappe und des Werdens von der Neueinstellung
zur Ausbildung (1970-1990) aktiviert man das Benutzen von den Kategorien der
Kompetenz und Zuständigkeit in der Theorie und im Praktikum der Sprachausbildung
Verwaltungstätigkeit, Anleitung, Managements, Kommunikationsausbildung. Nach
der Meinung von J. Raven (2002), einem der Führungsfachleute im Bereich der
Problemausarbeitung der zuständigen Auffassung, bergt die Zuständigkeit in sich viele
Bestandteile, die oft voneinander unabhängig sind, die zu verschiedenen Bereichen:
dem kognitiven, affektiven, verhaltensmäßigen gehören. Er betont auch, dass die
Zuständigkeiten motivierte Fähigkeiten sind. Wir betonen auch diesen Ausdruck, denn
mehrere Fachleute geben sich einer Meinung hin, dass die Zuständigkeiten Fähigkeiten
sind.
J. Raven hat eine Liste von 37 ausgearbeiteten und von ihm begründeten
Zuständigkeiten aufgestellt, da wir uns während der Betrachtung der
Schlüsselkompetenzen des Sonderpädagogen auf sie stützen werden. In der schon
genannten Liste gibt es solche Zuständigkeiten wie Fähigkeit verschiedene Konflikte
zu lösen und Missverständnis zu mildern, Bereitschaft anderen Menschen zu erlauben
selbständig Entscheidung zu treffen, Fähigkeit andere Menschen zu hören und darauf
zu achten, was sie sprechen. Wir sollen auf das Vorhandensein in verschiedenen Arten
von der Zuständigkeit solcher Kategorien wie Bereitschaft, Fähigkeit, Verantwortung,
Überzeugung achten, die jedem Sonderpädagogen für die erfolgreiche Verwirklichung
seiner Tätigkeit notwendig sind. Einige Forscher, wie I.A. Zimnjaja berichtet, nicht
nur bestimmen und erlernen Kompetenzen und Zuständigkeiten im Bereich
irgendwelcher Tätigkeit zur Gegenwart, sondern auch beginnen die Ausbildung zu
bauen, indem die Gründung der Kompetenzen für das Endergebnis der Ausbildung.
Indem wir diese weltliche und allgemeinbildende Tendenz in der Ausbildung
berücksichtigen, stellen wir auch eine Frage über den Übergang zur Ausbildung der
Sonderpädagogen auf dem Prinzip der kompetenten Auffassung, wie die Gründung der
persönlichen Eigenschaften in der zukünftigen Berufstätigkeit. I.A. Zimnjaja, die die
Werke von N.W. Kuzmina im Bereich der beruflich-pädagogischen Tätigkeit
analysierte, stellt fünf Arten von der beruflich-pädagogischen Zuständigkeit vor. Dazu
gehören:
1.
Fach- und Berufszuständigkeit im Bereich der unterrichteten Disziplin;
2.
Die methodische Zuständigkeit im Bereich der Gründungsweise von
Wissen und Fähigkeit der Studierenden;
3.
Die
sozial-psychologische
Zuständigkeit
im
Bereich
von
Verkehrsprozess;
4.
Die differential-psychologische Zuständigkeit im Bereich von Motiven
und Fähigkeiten der Studierenden;
5.
Die autopsychologische Zuständigkeit im Bereich von Vor- und
Nachteilen der persönlichen Tätigkeit und Persönlichkeit.
Indem man die oben genannten Arten der beruflich-pädagogischen Zuständigkeit
von N.W. Kuzmina aus dem Blickwinkel der Vorbereitung des Sonderpädagogen
analysiert, kann man bemerken, dass man die Fachleute in Betracht von der
Besonderheit der Tätigkeit des Pädagogen, der im Sonderbildungswesen arbeitet, zu
solchen Arten der Zuständigkeit ausbilden soll.
Die 3. Etappe von Neustellungswerden zur Ausbildung begann in 90er Jahren
nach der Meinung von I.A. Zimnjaja und dauert heute. Sie charakterisiert sich durch
die
Neuanstellungen zum Erlernen des Kompetenz\ Zuständigkeitsproblems
beziehungsweise in solchem Bereich wie Psychologie des Werkes. So in den Werken
von A.K. Markowa, die dem Problem der beruflichen Kompetenz gewidmet waren,
sind vier Hauptblocks ausgezeichnet: 1) professionelles psychologisches und
pädagogisches Wissen 2) professionelle pädagogische Fähigkeiten 3) professionelle
pädagogische Positionen, Anweisungen des Lehrers, die der Beruf von ihm fördert. 4)
persönliche Besonderheiten, die die Beherrschung von einem Lehrer mit
professionellen Wissen und Fähigkeiten versorgen.
Unserer Meinung nach ist es notwendig, ein wesentliches Detail zu bemerken. In
den Werken dieser Periode deutet man einen Begriff „Zuständigkeit“ wie ein Synonym
des Professionalismus oder wie einer von allen seinen Bestandteilen. Es ist auch
wichtig so, dass der Kreis der Kompetenzen in den Dokumenten und Materialen von
der Organisation der Vereinten Nationen für Erziehung, Wissenschaft und Kultur
beschrieben ist. Diese Kompetenzen können zu den globalen gehören, und man bietet
an sie wie das erwünschte Ausbildungsergebnis zu betrachten. Zu ihnen gehören 4 so
genannte „Stützen“, auf denen die Ausbildung gegründet werden soll. Man soll
versuchen zu erkennen, zu machen, zusammenzuleben, zu leben. Es war auch erklärt,
dass die Bestimmung der Schlüsselkompetenzen für die Ausbildungsreform wichtig
ist. Die Studierenden sollen diese Schlüsselkompetenzen bekommen. (Studenten,
Schüler und wahrscheinlich sogar Zöglinge der Kindergärten, wo man nach den klaren
Gründen über die vollwertige Bildungscharakter der Kompetenzen nicht sprechen
könnte, aber man kann über den Anfang der Gründung irgendwelcher primären
Charakteristik sprechen).
Es ist sinnvoll so zu bemerken, dass mehrere Wissenschaftler, die die Probleme
der Kompetenz\Zuständigkeit forschen, stehen gleich, dass der Begriff „Kompetenz“
näher zu dem Begriffsfeld „weiß wie“ als zu dem Begriffsfeld „weiß was“ liegt. Aus
diesem Grund folgt, dass die Wortverbindung „ der Gebrauch ist Kompetenz im
Einsatz“ mit den Ausbildungsergebnissen fast zusammenfällt, die auf Grund der
kompetenten Auffassung bekommen wurden.
Wenn wir das Thema der Schlüsselkompetenzen von dem Sonderpädagogen
fortsetzen, soll man in diesen Kreis außer den genannten auch solche Zuständigkeiten
wie Fähigkeit zur wirksamen Arbeit in der Mannschaft, Planung, Lösung der
Probleme, Schaffen, Führung, Unternehmensverhalten, Einrichtungserscheinung,
kommunikative Fertigkeiten einschließen.
Wie wir schon bezeichnet haben, ist der Begriff „Zuständigkeit“ viel breiter als
die Begriffe von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, die man mit irgendwelchen
Einheiten oder qualimetrischen Varianten messen kann. Zum Begriff gehören außer
Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten auch kognitive, konative, ethische,
verhaltensmäßige und soziale Komponente, deshalb behindert solche breite Definition
der Begriffserhaltung von der Zuständigkeit ihre Messung und Bewertung als
Ausbildungsergebnis. Dazu soll man noch hinzufügen, dass die Reihe von Autoren
solche Kompetenzen wie die wertmäßig-konzeptionelle, allgemeinkultivierte,
kognitive, informative, kommunikative, sozial-werktätige, persönliche ins Verzeichnis
und Gehalt der Schlüsselkompetenzen einführen. In der letzten Zeit haben die
Wissenschaftler gleiche Meinungen, dass man Zuständigkeiten nach den Bereichen
abgrenzen soll. Es soll zu der Differenzierung der Schlüsselkompetenzen bringen. Es
ist selbstverständlich, denn der Erdölingenieur und Sprecherzieher können keine
gleichen Schlüsselkompetenzen haben, doch die allgemeinmenschlichen und
persönlichen können gleich sein, denn
der eine und der andere lebt in derselben allgemeinkulturellen Umgebung.
Zur Gegenwart nach der Meinung von I.A. Zimnjaja hat die Ausbildung mit
einem schweren und von Forschern mehrdeutig lösenden Problem getroffen, das mit
wie der Begriffserhaltung „Schlüsselkompetenzen“, als auch der Abgrenzung des
Umgangs der zur Erhaltung hineingehenden Bestandteilen verbunden ist. Es behindert
die Ausarbeitung der Ansätze, Prozeduren, Kriterien, Instrumente nach der Schätzung
der Ausbildungsergebnisse. Wir glauben, dass das Vorhandensein des
vereinheitlichten Minimums der Schlüsselkompetenzen zum Ausbildungsergebnis
werden soll. Solche Schlüsselkompetenzen geben dem zukünftigen Fachmann seine
berufliche Tätigkeit auf dem hohen konkurrenzfähigen Niveau zu erfüllen.
Nach der Meinung von Wissenschaftlern und Fachleuten kann man zur
Gegenwart 3 Hauptgruppen der Zuständigkeiten abgrenzen, die zu 1) sich selbst wie
der Persönlichkeit, dem Subjekt der Lebenstätigkeit 2) dem Zusammenwirken des
Menschen mit anderen Leuten 3) der Tätigkeit des Menschen äußernd sich in allen
Typen und Formen gehören.
Solche Zuständigkeitsgruppierung gab eine Möglichkeit die bestehenden Ansätze
zu Benennung und Definition der Schlüsselkompetenzen zu strukturieren. Man soll
sich dabei immer daran erinnern, dass die Kompetenzen bestimmte, innere, potentielle,
psychologische
Neubildungen:
Wissen,
Auffassungen,
Programme,
Tätigkeitsvorgänge, Werte und Beziehungssysteme sind. Diese Kompetenzen zeigen
sich in den Zuständigkeiten des Menschen, deshalb wir ohne Gruppierung und
Differenzierung des Kreises von Kompetenzen, die man als Grundlage für die
Ausscheidung präsentieren kann.
Die Kompetenzen, die zu dem Menschen wie Person, Subjekt der Tätigkeit, des
Umgangs gehören: 1)von Gesundheitsschutz (Wissen und Beachtung der Norme,
Erziehung in sich der Gewohnheit und Kultur von dem Gesundheitsverhalten,
Benutzen verschiedener Technologien von Gesundheitsschutzen) 2) von wertmäßig–
inhaltlicher Orientierung in der Welt: Daseins-, Lebenswerte; Kultur-, Wissenschafts-,
Herstellungswerte; Werte der Geschichte von Zivilisation und des eigenen Landes 3)
von Integration: Strukturierung von Wissen, der situativ-übereinstimmenden
Aktualisierung von Wissen, Erweiterung und Zuwachs von angesammelten Wissen
4)von
Staatsbewusstsein: Wissen und Einhaltung des Bürgers; Freiheit und
Verantwortung, Selbstbewusstsein, eigene Würde, Bürgerpflicht, Wissen und Stolz für
Staatssymbole (Fahne, Wappen, Hymne) 5) von Selbstvervollkommnung,
Selbstregelung, Selbstentwicklung der persönlichen und gegenständlichen Reflexion,
der beruflichen Sprach- und Redeentwicklung, der Beherrschung von der Kultur der
Muttersprache, der Beherrschung der Fremdsprache.
Die Kompetenzen, die zu der sozialen Wechselwirkung des Menschen und der
sozialen Sphäre gehören: 1) von der sozialen Wechselwirkung mit Gesellschaft,
Gemeinschaft, Familie, Kollektiv, Freunden, Partnern; von Begleichung der Konflikte,
von Toleranz, von Zusammenarbeit, von Achtung und Annahme der anderen, von der
sozialen Mobilität 2) von Umgang: dem mündlichen, schriftlichen, der Dialoge, dem
Erzeugnis und Wahrnehmung des Textes, Wissen und Beachtung der Traditionen,
Rituale, Etikette, Kommunikationsrechte.
Die Kompetenzen, die zu der Tätigkeit des Menschen gehören: 1) zu der
wissenswerten Tätigkeit: Stellung und Lösung der wissenswerten Aufgaben, nicht
standardmäßige Lösung, Beilegung der problematischen Situationen, produktive und
fertile Arten der Erkenntnis, Forschung, intellektuelle Tätigkeit 2) zu der Tätigkeit:
Spiel, Studium, Arbeit; zu den Tätigkeitsmitteln und -weisen: Planung, Projektierung,
Modellierung, Prognostizierung, Forschungstätigkeit, Orientierung in verschiedenen
Tätigkeitsarten 3) in den Informationstechnologien: Aufnahme, Überarbeitung,
Ausgabe der Information, Umwandeln der Information (Lesen, Aufschreiben); Wissen
und Benutzung der multimedialen Technologien; Computerkompetenz, Beherrschung
die elektronische Internet-Technologie.
Indem man Kompetenz/Zuständigkeit betrachtet, kann man bemerken, dass jede
Zuständigkeit in sich die ganze Reihe von den Kompetenzen. Zum Beispiel, die
Kommunikationszuständigkeit
besteht
aus
solchen
Kompetenzen
wie
Sprachbeherrschung, Fähigkeit zu hören, sich mit verschiedenen Menschen zu
umgehen usw. Wenn wir aber jede von diesen Kompetenzen betrachten werden,
entdecken wir, dass die Kompetenz der Sprachbeherrschung in sich viele andere kleine
Kompetenzen enthält. Das ist Fähigkeit nötige Wörter, Aussagen, Gefühle zu finden,
ihre Genauigkeit und viele andere zu bestimmen. Es wird empfangen, dass man jede
Kompetenz in der Rolle der Zuständigkeit betrachten kann. Man kann jede Kompetenz
in der Rolle der Zuständigkeit wie der Integralcharakteristik der persönlichen
Qualitäten. Sie enthält in sich Wissen, Fertigkeiten, Erfahrung, Fähigkeit zur Nutzung
der verallgemeinerten Weisen der Handlungenausführung, die ein bestimmtes Niveau
des persönlichen Verkehrs versorgen. In diesem Fall wollen wir sagen, dass der
Begriff der Termini Kompetenz/Zuständigkeit philosophisch ist, und einer von diesem
Begriff kann zum anderen übergehen und umgekehrt. Einige Autoren betonen so, dass
die Zuständigkeit aus einigen Kompetenzen besteht.
Nachdem wir die oben genannte Gruppierung der Schlüsselzuständigkeiten
betrachtet, analysiert, bewertet haben, kann man bezeichnen, dass sie in sich solche
Charakteristiken enthalten, wie die motivierten, kognitiven, die Erfahrung ihrer
Erscheinungsform in den standardmäßigen und nicht standardmäßigen Situationen
(Verhaltungsaspekt), den wertmäßigen Bedeutungsaspekt, die emotional-willensstarke
Regelung des Prozesses und Ergebnisses der Zuständigkeitserscheinungsformen. Es
wird noch einmal Komplexität in ihrer Einschätzung und Messung betonnt. Außerdem
führen einige Autoren solche Erscheinungscharakteristiken der Kompetenz/
Zuständigkeit wie Qualität der Kompetenz/Zuständigkeit, und sie haben offenbar
Recht, weil, wo wir früher bezeichnet haben, einige Autoren die Messung der
Kompetenzen mit der Qualität der Fähigkeiten aus dem Blickwinkel der Qualimetrie.
Mit anderen Worten muss der Fertigkeitsgrad und –stand der Realisierung von
irgendwelcher Kompetenz/Zuständigkeit, die Qualität der Kompetenz/Zuständigkeit
bestimmen. Aus diesem Blickwinkel kann man den Stand der Kompetenz/
Zuständigkeit bewerten und messen, aber wir wiederholen noch einmal, dass man
zurzeit die genauen Charakteristiken der Kompetenzmessungen vorläufig nicht
ausarbeiten kann.
Die Ausbildungsqualität im Bologna- Abkommen, wie wir schon bezeichnet
haben, charakterisiert sich mit dem Vorhandensein und Stand der Zuständigkeit. Es
bestimmt ein neues Paradigma in der Ausbildung. Das ist ein zuständiges Herantreten.
In der staatlichen Ausbildungsnorm der Hochschulbildung und Berufsausbildung in
den sonderpädagogischen Fachrichtungen sind jene Hauptlagen bezeichnet, die der
Sonderpädagoge, der Lehrer im bestimmten Fachgebiet beherrschen soll. Wir glauben,
dass die ausgearbeiteten und approbierten Charakteristiken des Sonderpädagogen, die
in den Ausbildungsnormen im Jahre 2005 dargestellt sind, die Grundlage für die
Ausarbeitung der neuen Charakteristiken werden. Wenn sie sich sogar irgendwie
verändern, wird es nicht wesentlich.
In der Qualifikationscharakteristik einesSonderpädagogen-Absolventen geht es
darum, welche Funktionen er beherrschen soll. Er soll die Korrekturbegleitung des
Ausbildungsprozesses und der Kindererziehung und Erziehung Jugendlichen mit der
begrenzten Gesundheitsmöglichkeiten erfüllen, zu ihrer Sozialisierung, Bildung der
persönlichen Allgemeinkultur beitragen, die Korrekturarbeit mit den Erwachsenen
führen, verschiedene Methoden und Mittel der Korrektion der existierenden Probleme
in der Entwicklung der Person benutzen, Rechte und Pflichten der Studierenden
beachten, ihre Berufsqualifikation erhöhen, an der Tätigkeit der methodischen
Vereinigungen teilnehmen, Lebens- und Gesundheitsschutz der Studierenden
gewährleisten.
Im staatlichen Standard sind die Arten der Berufstätigkeit genannt, in denen der
Absolvent seine Kompetenzen verwirklicht. Das sind solche Tätigkeiten wie: die lehrerzieherische, diagnostisch-analytische, korrektur-entwickelnde, sozial-pädagogische,
wissenschaftlich-methodische, beratende, kulturell-aufklärende und planmäßigverwaltende.
Die Qualifikationscharakteristik des Absolventen und die Arten der
Berufstätigkeit enthalten in sich die Hauptkompetenzen und –Zuständigkeiten, die man
als Schlüsselkompetenzen bezeichnet, denn das Niveau der Berufszuständigkeit, der
qualitativen Bestandteilen charakterisiert sich damit, wie der Fachmann bei der
Erfüllung der Berufspflicht wirken wird.
Es wird berechnet, dass einer der obligatorischen Bestandteile desErwerbens von
den Kompetenzen, Zuständigkeiten eine persönliche Kompetenz ist, so entsteht im
Wesentlichen eine andere Auffassung zur beruflichen Kompetenz\ Zuständigkeit des
Absolventen. Es bedeutet, dass solche Auffassung zu der ganzen Gruppe der
Schlüsselkompetenzen des Sonderpädagogen entsteht. Es wird in der näheren Zeit von
den Fachleuten, Wissenschaftlern, Praktikern ausgearbeitet werden. Wir betonen, dass
die zuständige Auffassung die Akzentuierung der Aufmerksamkeit auf den
Ausbildungsergebnissen erfordert. Es bedeutet Fähigkeit in verschiedenen
problematischen Situationen zu handeln. Auf diese Weise haben wir einen Schluss
gezogen, dass man unter den Schlüsselkompetenzen des Sonderpädagogen seine
allgemeine Fähigkeit verstehen soll, seine Zuflucht zu angesammelten Wissen und
Fähigkeiten während der Berufstätigkeit zu nehmen. Man soll auch die
verallgemeinerte n Weisen der Handlungsausführung erfolgreich benutzen, um ein
optimales Ergebnis zu erreichen. Zu diesen gehören persönliche Kompetenzen (die
Weltanschauliche, die berufliche Erfahrung, Fähigkeit zur Schaffung, Fähigkeit zur
Selbstanalyse, Gesundheitszustand, perzeptive Bereitschaft und Verantwortung).
Im Gegensatz hat die berufliche Zugehörigkeit wie die strukturelle Einheit der
Schlüsselkompetenzen ihre Struktur, die aus 3 Blocks besteht. Das sind motiviertwertmäßige Komponente, inhaltsreiche Komponente, die aus dem Lehrplan besteht,
und prozessuale Komponente, die auf die Frage antwortet, wie man Probleme lösen
kann. Im Laufe der Bewegung zur hohen Qualität der beruflichen Zuständigkeit soll
man folgende Stufe durchgehen. Das sind die vorberufliche Stufe, die theoretische,
methodologische und praktisch ausgerichtete Stufe der Qualität der beruflichen
Zuständigkeit. Dazu soll man unserer Ansicht nach solche wichtigen Zuständigkeiten
des Sonderpädagogen wie die deontologische und diagnostisch-analytische beifügen.
Das Problem der Kompetenz, Zuständigkeit ist ein neues Problem, das man vor
kurzem auszuarbeiten begann, deshalb ist die Frage darüber, ob es Kompetenzen bei
den Kindern mit Problemen in der Entwicklung gibt oder nicht gibt, einerseits strittig,
indem man vor allem auf die Charakteristiken der persönlichen Entwicklungssphäre
achtet. Andererseits wurden zwei Dissertationen im Jahre 2005 erfolgreich verteidigt.
(Eine Dissertation gehört dem Kandidaten S.W. Del, andere gehört dem Doktoren
T.W. Tumanowa). Sie waren den Problemen der Gründung von verschiedenen
Kompetenzen und Zuständigkeiten bei den Kindern mit den begrenzten
Gesundheitsmöglichkeiten.
Wir wollen das Kapitel abschließend noch einmal betonen, dass man erst damit
beginnt, das Problem der Schlüsselkompetenzen einesSonderpädagogen zu erörtern.
Das hier dargestellte Material ist exklusiv, gegründet auf einigen, relativ wenigen
wissenschaftlich-theoretischen Forschungen, die der Ausarbeitung des neuen
Ausbildungsparadigmas, der zuständigen Auffassung in der Ausbildung gewidmet
waren.
Literaturquelle:Dmitrijew, A. Sonder- (Korrektur-)Pädagogik/ A. Dmitrijew. – M. :
WysschajaSchkola, 2010. – 296 S.
1.
1)
2)
3)
4)
5)
2.
1)
2)
3)
Anhang 3
Abschlusstest
Nach A.D. Ganejew sind Objekt der Sonderpädagogik Kinder mit vier „D“:
mit einem verschwommenen Defekt;
die in frühen Kindheit Deprivation überstanden haben;
die in der Schule desadaptiert sind;
die Deviation zeigen;
die Schuld haben*. („Schuld“ auf Russisch: „DOLG“)
Begriff vom primären und sekundären Defektwurde eingeführt von:
A.R. Lurija;
W.W. Lebedinskij;
L.S. Wygodskij;
4)
3.
1)
2)
3)
4)
4.
P.J. Galperin
Wer von den Autoren hat den Begriff „Nächstentwicklungssphäre“:
L.S. Wygodskij;
A.R. Lurija;
L. S. Zwetkowa;
S. L. Rubinstein.
Mensch mit körperlichen und (oder) geistigen Störungen, welche ihn an
Ausbildung hindern, wenn keine Sonderbedingungen dafür geschaffen sind:
1) Mensch mit Störungen in der geistigen und körperlichen Entwicklung;
2) Mensch mit geistiger Unzulänglichkeit;
3) Mensch mit mehreren geistigen und (oder) körperlichen Störungen;
4) Mensch mit Sprechstörungen.
5. Normabweichungen, die Sozialwirken beschränken und gesetzmäßig begtachtet
sind:
1) geistige Unzulänglichkeit;
2) Invalidität (Behinderung);
3) Arbeitsunfähigkeit;
4) körperliche und (oder) geistige Störungen.
6. Maßnahmen zum Erkennen, Untersuchen und Ausgleich der körperlichen und
(oder) geistigen Störungen, individuelle Schulung des Kindes mit Besonderheiten
der psychophysischen Entwicklung im Alter bis drei Jahre unter psychologischmedizinisch-pädagogischer Begleitung in der Familie, den Bildungs- und
medizinischen Einrichtungen.
1) Rehabilitation;
2) Sozialisierung;
3) komplexe Frühhilfe;
4) Habilitation.
7. Unter Bedingungen für normale Entwicklung des Kindes nennen G.M.Dulnjow
und A.R. Lurija folgende:
1) Normales Funktionieren des Gehirns und der Gehirnrinde;
2) Normale körperliche Entwicklung des Kindes und damit verbundenes Erhalten
der Arbeitsfähigkeit, Norm-Tonus der Nerven-Prozesse;
3) Aktive Teilnahme des Kindes am Kenntnisse-Erwerben;
4) Erhaltung der Sinnesorgane, die eine normale Verbindung des Kindes mit der
Außenwelt gewähren;
8. Bildungseinrichtung für Unterrichten und Erziehen der Kinder, die keine
körperlichen und (oder) geistigen Störungen haben, welche das Bildungserwerben
ohne Sonderbedingungen hindern könnten:
1) Bildung zu Hause;
2)
3)
4)
9.
Sonderbildungseinrichtung;
Allgemeine Bildungseinrichtung;
Integrierte Bildung.
Gesellschaftliches Verhalten gegenüber Menschen mit Auffälligkeiten in der
geistigen und körperlichen Entwicklung hat sich in Form von sozialen
„Regalen“ und „Nischen“ gebildet. Sondern Sie sie aus:
1) „kranker Mensch“;
2) „Untermensch“;
3) „Gefährdung für die Gesellschaft“;
4) „Mitleid-Objekt“;
5) „Objekt einer zwangsmäßigen Wohltätigkeit“;
6) „Objekt des Rechtschutzes“;
7) „Entwicklung“.
10.Im Jahr 1198 wurde in … die erste Herberge für Blinde eröffnet:
1) Budapest;
2) Bayern;
3) Paris;
4) Berlin.
11.Die erste Blindenschule Russlands wurde 1807 eröffnet von:
1) Valentin Haüy;
2) Philippe Pinel;
3) Jean-Étienne Dominique Esquirol ;
4) Jean-Marc-Gaspard Itard.
12. Die erste Erfahrung in der Bildung eines schwachsinnigen Jungen Namens
Viktor ist verbunden mit:
1) Jean-Marc-Gaspard Itard ;
2) E. Seguin ;
3) E. Gratschowa;
4) T. Simon.
13. Wie hieß die Urkunde, die 1551 von Iwan dem Schrecklichen verabschiedet
wurde?
1) „Стоглавый судебник“;
2) „Повесть временных лет“;
3) „Указ об учреждении Приказов общественного призрения“;
4) „Наследие“.
14. Im Jahr 1804 wurde in Frankreich … angenommen, in der Leitsätze des
Römischen Rechtes enthalten waren über die Rechte von taubstummen, blinden und
anderen behinderten Menschen mit verschiedenen geistigen und (oder) körperlichen
Störungen:
1) Kodex von Bourneville ;
2) Kodex von Esquirol ;
3) Kodex von Napoleon;
4) Kodex von Pinel.
15. Italienischer Pädagoge, der eine orthophränische Schule für geistig
Unzulängliche gegründet hatte:
1) M. Montessorie ;
2) A. Adler ;
3) P. Boncour ;
4) G. Philippe.
16.In welcher Einrichtung arbeitete J. Guggenbühl:
1) Bicêtre;
2) Salpêtrière;
3) Awejron;
4) Abendberg.
17. Er hat Schulsanatorium für behinderte Kinder gegründet, das zu einem
Forschungsinstitut für Sonderpädagogik bei Akademie der Wissenschaften (1943) und
später zum Institut der Sonderförderungspädagogik RAW wurde:
1) W. P. Kastschenko;
2) G.I. Rossolimo;
3) G.J. Troschin;
4) G. M. Dulnjow.
18. Pädologie als Wissenschaft über Altersentwicklung des Kindes in
Bedingungen einer bestimmten sozial-historischen Umgebung hat gewertet:
1) M.J. Bassow;
2) W.M. Bechterew;
3) P.P. Blonskij;
4) S. Holl.
19. Welchem Begriff entspricht die Deutung: “Prozess der Aneignung und aktiver
Wiedergabe vom Individuum der sozialen Erfahrung, System der sozialen
Kontakte und Verhältnisse“?
1) Bildung;
2) Sozialisation;
3) Erziehung;
4) Entwicklung.
20. Artikel 15 dieses Dokuments (1961) garantiert „ das Recht körperlich und
geistig arbeitsunfähiger Menschen auf Berufsvorbereitung, Wiederherstellung der
Arbeitsfähigkeit und soziale Rehabilitation“:
1) Erklärung der Menschenrechte;
2) Erklärung des sozialen Fortschritts und Entwicklung;
3) Europäische Sozialcharta;
4) Genfer Übereinkommen.
21. Dieses Dokument, das von UNO-Vollversammlung verabschiedet wurde
(1969), garantiert „Schutz der Rechte und Gewährleistung des Wohlstandes für
Menschen mit Behinderungen sowie Schutz für Menschen, die an körperlichen und
geistigen Behinderungen leiden“:
1) Erklärung der Menschenrechte;
2) Erklärung des sozialen Fortschritts und Entwicklung;
3) Europäische Sozialcharta;
4) Genfer Übereinkommen.
22. In diesen Dokumenten (1945-1949) sind Verurteilung und Verbot „überall
und zu jeder Zeit – für Mord, Folterung, Körperverletzungen und Prügelstrafen“
1) Erklärung der Menschenrechte;
2) Erklärung des sozialen Fortschritts und Entwicklung;
3) Europäische Sozialcharta;
4) Genfer Übereinkommen.
23. Nach dem zweiten Weltkrieg vereinigten die Staaten 1945 ihre Bestrebungen
zwecks Erhaltung und Stärkung des Friedens, der Sicherheit, indem sie gegründet
haben:
1) Erklärung der Menschenrechte;
2) Vereinigung der Nationen (UNO);
3) Erklärung der Menschenrechte;
4) Europäische Sozialcharta.
24. Welches Dokument (1948) wird durch folgende Artikel vertreten: Art. 1 Alle
Menschen werden gleich und frei in ihrer Würde und ihren Rechten geboren; Art.3
Jeder Mensch hat Recht auf Leben, auf Freiheit und auf persönliche
Unantastbarkeit;Art. 7 Alle Menschen sind gleich vor dem Gesetz und haben Recht auf
gleichen Schutz, ohne jeglichen Unterschied; Alle Menschen haben Recht auf gleichen
Schutz vor jeder Diskriminierung…:
1) AllgemeineErklärung der Menschenrechte;
2) Erklärung des sozialen Fortschritts und Entwicklung;
3) Erklärung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
4) Europäische Sozialcharta.
25. Die Internationale Bildungskonferenz (Genf) hat 1960 … angenommen, wo
das Recht auf Erhaltung der Bildunggarantiert ist – in Sonderschulen und in
Regelschulen für Kindermit geistigen und körperlichen Auffälligkeiten unter den sich
normal entwickelnden Kindern, je nach ihrem Bedarf:
1) Erklärung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen;
2) Übereinkommen über Beseitigung der Diskriminierung in der Bildung;
3) Erklärung über die Rechte von Menschen mit geistiger Unzulänglichkeit;
4) Erklärung über die Rechte vom Kind.
26. Erklärung über die Rechte von Menschen mit geistiger Unzulänglichkeit wurde
von der UNO-Vollversammlung angenommen:
1) 1950;
2) 1960;
3) 1971;
4) 1970.
27. Erklärung über die Rechte von Menschen mit Behinderungen:
1) 1950;
2) 1960;
3) 1971;
4) 1970.
28. Begriff „Inklusion“ bedeutet:
1) Isolation;
2) Adaptation;
3) Segregation;
4) Einschließung.
29. Aktueller Vorgang soziokultureller Einschließung und Adaptation der
Menschen mit Behinderung nimmt als grundlegend an:
1) Idee der selbstständigen Bewegung;
2) Idee der unabhängigen Lebensweise;
3) Idee der intensiven Kommunikation;
4) Idee eines aktiven Subjektes.
30. Ausscheidung der Menschen in der Gesellschaft nach ihren Unterschieden in
dem sozialen Stand, von welcher verlangt wird, Lebenssphäre für andersgeartete
Menschen (wobei auch Kontakte zwischen Gruppen von Menschen teilweise oder
völlig verboten sind) einzuschränken:
1) Segregation;
2) Integration;
3) Sozialisation;
4) Kommunikation.
31. Für die fünfte Periode der Evolution von Verhalten der Gesellschaft und des
Staates gegenüber Menschen mit Entwicklungsstörungen ist folgendes Paradigma der
gesellschaftlichen und staatlichen Erkenntnis charakteristisch:
1) vollwertige Mehrheit – nicht vollwertige Minderheit;
2) Gesellschaft mit nicht vollwertiger Minderheit nationaler, ethnischer,
religiöser, sexueller, physischer und geistiger Art;
3) einheitliche Gemeinschaft, die Menschen mit verschiedenen Problemen
einschließt.
32. Für die fünfte Periode der Evolution ist charakteristisch: Wechsel des Terminus
„anomale Kinder“ zu:
1) sonderbedürftige Kinder;
2) minderwertige Kinder;
3) Kinder mit Problemen;
4) missgebildete (nicht normale) Kinder.
33. In der Republik Belarus wurde die Entwicklung der Sonderbildung für
Menschen mit intellektueller Unzulänglichkeit, ebenso wie für Menschen mit anderen
Entwicklungsstörungen durch Annahme (2004) von … stimuliert:
1) Bildungsgesetzbuch;
2) Gesetz „Über Bildung für Menschen mit Besonderheiten in geistiger und
körperlicher Entwicklung (Sonderbildung)“
3) Verfassung der Republik Belarus;
4) Verordnung über Schaffung der sonderförderungspädagogischen Bildung und
Rehabilitation.
34. In dieser Stadt wurde 1994 Weltkonferenz über Bildung für sonderbedürftige
Menschen abgehalten:
1) Paris;
2) Stockholm;
3) Salamanka;
4) Helsinki.
35. Diese Herangehensweise bedeutet, dass die ganze pädagogische Tätigkeit dazu
dient, dass das Kind mit Entwicklungsstörungen, ungeachtet seiner Behinderungen,
sich in seinem Lebensraum wohl fühlt:
1) Ökologisches Herangehen;
2) Wirtschaftliches Herangehen;
3) Regionales Herangehen;
4) Ideologisches Herangehen.
36. Integrationsformen:
1) internationale;
2) soziale;
3) externe;
4) multiple.
37. Hauptidee der Integrationspädagogik ist:
1) Gemeinsame Veranstaltung der Unterhaltung und Freizeit;
2) Von Integration in Schule – zu Integration in Gesellschaft;
3) Gemeinsames Unterrichten;
4) Gemeinsame Tätigkeit.
38. Bildungsumgebung ist …:
1) extra ausgewählte – je nach bestimmten bildenden Zielen – Elemente der
Kultur, die zu den Objekten der gemeinsamen zielgerichteten Mitwirkung im System
„Kind – Umgebung“ werden;
2) Gesamtheit von lokalen Umfeldern, die dem Kind Erkenntnis und Entwicklung
gewähren;
3) Sichtbare (durch Sehsinnesorgan wahrnehmbare) Schulumgebung, die die
Psyche des Kindes und dadurch seinen Gesundheitszustand beeinflusst;
4) Bildungssystem, das den Vorrang der Gesundheitskultur verkündet und dessen
Realisierung technologisch gewährt – bei Organisierung der Schulung, bei Bildung
und Erziehung, im Inhalt der Lehrprogramme für Pädagogen, Schüler und deren
Eltern.
39. Umgebungsressourcen sind …:
1) extra ausgewählte – je nach bestimmten bildenden Zielen – Elemente der
Kultur, die zu den Objekten der gemeinsamen zielgerichteten Mitwirkung im System
„Kind – Umgebung“ werden;
2) Gesamtheit von lokalen Umfeldern, die dem Kind Erkenntnis und Entwicklung
gewähren;
3) Sichtbare (durch Sehsinnesorgan wahrnehmbare) Schulumgebung, die die
Psyche des Kindes und dadurch seinen Gesundheitszustand beeinflusst;
4) Bildungssystem, das den Vorrang der Gesundheitskultur verkündet und dessen
Realisierung technologisch gewährt – bei Organisierung der Schulung, bei Bildung
und Erziehung, im Inhalt der Lehrprogramme für Pädagogen, Schüler und deren
Eltern.
40. Sichtbare (durch Sehsinnesorgan wahrnehmbare) Schulumgebung, die die
Psyche des Kindes und dadurch seinen Gesundheitszustand beeinflusst;
1) kulturologische Umgebung;
2) verbale Umgebung;
3) Luftumgebung;
4) visuell-ökologische Umgebung
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