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11. Mobilität
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Sturzrisiko und Beratung
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Zum Thema Sturzprophylaxe liegt ein nationaler Expertenstandard des DNQP (siehe 6.3) vor. Dieser ist angemessen in die Arbeit des Pflegedienstes zu involvieren.
Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass jeder Mensch ein Sturzrisiko hat. Stürze stellen insbesondere für ältere und kranke Menschen ein hohes Risiko dar. Sie gehen häufig mit schwerwiegenden Einschnitten in die bisherige Lebensführung einher, die von Wunden und Frakturen über
Einschränkung des Bewegungsradius infolge verlorenen Vertrauens in die eigene Mobilität bis hin
zum Verlust einer selbständigen Lebensführung reichen.
Jeder Patient / Bewohner mit einem erhöhten Sturzrisiko erhält eine Sturzprophylaxe, die Stürze
weitgehend verhindert oder Sturzfolgen minimiert.
Durch rechtzeitige Einschätzung der individuellen Risikofaktoren, eine systematische Sturzerfassung, Information und Beratung von Patienten und Angehörigen sowie gemeinsame Maßnahmenplanung und Durchführung kann eine sichere Mobilität gefördert werden. Vollständig lassen sich
Stürze nicht vermeiden.
Die Autoren des nationalen Expertenstandards haben verschiedene Bewertungsskalen zur Erfassung des Sturzrisikos untersucht. Im Ergebnis wurde erneut festgestellt, dass sich keine Risikoskala zur Erfassung des Sturzrisikos bewährt hat.
Der Pflegedienst sollte daher grundsätzlich prüfen, welches Dokument zur Erhebung des Sturzrisikos zum Einsatz kommt (siehe 7.2).
In der alten Fassung des Expertenstandards von 2005 wurde das Akutereignis Sturz wie folgt beschrieben: Ein Sturz ist jedes Ereignis, in dessen Folge eine Person unbeabsichtigt auf dem Boden
oder auf einer tieferen Ebene zu liegen kommt.
In der überarbeiteten Fassung von 2013 wurde jetzt die Sichtweise geändert:
Ein Sturz ist ein Ereignis, bei dem der Betroffene unbeabsichtigt auf dem Boden oder auf einer
anderen tieferen Ebene aufkommt.
Damit sollen auch Ereignisse erfasst und ausgewertet werden, wo der Pflegebedürftige durch einen „Beinah-Sturz“ zum Sitzen oder Hocken kommt.
In den weiterführenden Erläuterungen wird zusätzlich ausgeführt, dass ein Sturz ein Verlust der
Balance oder einer stabilen Körperposition ist.
Die Expertengruppe hat sich darauf geeinigt, dass die Beinahstürze nicht als Stürze zu definieren
sind, aber im pflegerischen Alltag im Rahmen der Risikoeinschätzung berücksichtigt werden sollen.
(Sturzprophylaxe in der Pflege, DNQP, 2013, Seite 20)
Es wird ausdrücklich klargestellt, dass freiheitseinschränkende Maßnahmen in jeglicher Form zur
Vermeidung von Stürzen inakzeptabel sind.
Risikoerhebung
Die Sturzrisikofaktoren werden in drei Gruppen eingeteilt:
- personenbezogene Risikofaktoren
- medikamentenbezogene Sturzrisikofaktoren
- umgebungsbezogene Sturzrisikofaktoren.
Die einzelnen Schwerpunkte dazu sind in den verschiedenen Pflegebereichen (Krankenhaus,
Pflegeheim, häusliche Pflege, Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen) unterschiedlich relevant. In der Folge soll hier nur der häusliche Bereich betrachtet werden.
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
freigegeben: 5. April 2013
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Zu den personenbezogenen Risikofaktoren gehören:
 Beeinträchtigung funktioneller Fähigkeiten
 Beeinträchtigung sensomotorischer Funktionen und / oder der Balance
 Depression
 Gesundheitsstörungen, die mit Schwindel, kurzzeitigem Bewusstseinsverlust oder ausgeprägter körperlicher Schwäche einhergehen
Ein Zusammenhang mit dem Sturzrisiko besteht nicht zweifelsfrei. Insbesondere wird auf
die Gefahr bei niedrigem Blutdruck (Hypotonie) in Verbindung mit dem Aufstehen (orthostatisch) bzw. nach der Mahlzeit (postprandial) und der Blutzuckerentgleisung bei Diabetes
mellitus verwiesen.
 kognitive Beeinträchtigungen
 Kontinenzprobleme
 Sehbeeinträchtigungen
Ein Zusammenhang mit dem Sturzrisiko besteht nicht zweifelsfrei. Eventuell können aber
Hindernisse nicht wahrgenommen werden. Durch eine Brillenanpassung kann es zeitweilig
zu einem erhöhten Sturzrisiko kommen, insbesondere gilt das bei der Umstellung auf Gleitsichtbrillen.
 Sturzangst
 Stürze in der Vorgeschichte
Zu den medikamentenbezogene Sturzrisikofaktoren gehören:
 Antihypertensiva (blutdrucksenkende Arzneimittel)
 psychotrope Medikamente (die Psyche und das Bewusstsein beeinflussende Arzneimittel)
 Polypharmazie (mehr als vier Medikamente)
Zu den umgebungsbezogenen Sturzrisikofaktoren gehören:
 freiheitseinschränkende Maßnahmen
 Gefahren in der Umgebung
 inadäquates Schuhwerk
Das Sturzrisiko sollte, sofern es nicht auszuschließen ist, unmittelbar zu Beginn der Versorgung
ermittelt werden. Ziel ist eine frühzeitige Planung von Maßnahmen gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen und seinen Angehörigen.
Das Risiko sollte bei einer Veränderung der Pflegesituation und nach einem Sturzereignis erneut
erhoben werden. Zu einer veränderten Pflegesituation gehören eine akute Veränderung des Gesundheitszustands, eine veränderte Medikation oder ein Umgebungswechsel (z.B. nach einem
Krankenhausaufenthalt).
Im Rahmen der Überarbeitung der Pflegeplanung sollten immer auch die Risikofaktoren mit einbezogen werden. Besonders Augenmerk ist darauf zu legen, ob neue Risikofaktoren auftreten.
Der Expertenstandard spricht sich nicht für den Einsatz von Checklisten aus. Die Pflegefachkräfte
sollen flexibel ihr Wissen auf die konkrete Pflegesituation anwenden.
Bestehende Risikofaktoren können durch den Einsatz geeigneter Hilfsmittel durchaus kompensiert
werden.
Hat die Pflegefachkraft den Verdacht krankheitsbedingter Sturzrisikofaktoren, muss ggf. der Haus/ Facharzt hinzugezogen werden.
Stürze sind meistens eine Folge eines Zusammentreffens mehrerer Risikofaktoren und ungünstiger Umstände oder Gefahrenquellen.
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
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Auf dem Risikoerfassungsbogen selbst sollte auf eine Beschreibung der Maßnahmen verzichtet
werden. Konkrete Maßnahmen werden in die Pflegeplanung aufgenommen. Dazu gehören Hinweise bei Hilfeangeboten im Zusammenhang mit Transfer genauso wie der Einsatz von Hilfsmitteln und deren personengerechte Positionierung.
Beratung
Teilweise sind die Möglichkeiten des Pflegedienstes zur Sturzprophylaxe beschränkt. Der Pflegebedürftige entscheidet in seinen Räumlichkeiten grundsätzlich selbst, ob er bestimmte Veränderungen wünscht.
Die Einatzmöglichkeiten eines Pflegedienstes sind abhängig von den Wünschen und finanziellen
Möglichkeiten der Kunden, Angehörigen und Betreuer. Unstrittig ist, dass der Pflegedienst in der
Regel sich nur eine sehr begrenzte Zeit am Tag beim Pflegebedürftigen befindet. Aus dem Grund
ist es unerlässlich, dass der Kunde selbst und nach Möglichkeit andere Partner im sozialen Netzwerk aktiviert, eingebunden und motiviert werden. Der beratende Ansatz eines Pflegedienstes ist
auch ein Zeichen für ein qualitätsgesichertes Arbeiten.
Es soll die Selbstpflegefähigkeit erhalten bzw. erhöht werden. Im Rahmen der individuellen Bedürfnisse wird die Mobilität erhalten und gefördert. Schulungen dazu können in Form von Einzeloder Gruppenangeboten gemacht werden.
Es darf dabei nicht übersehen werden, dass trotz sehr guter Beratung sich die Situation für den
kranken Menschen nicht immer verbessern wird.
Der Pflegedienst sollte dem Pflegebedürftigen gemeinsam mit den Angehörigen verschiedene Optionen zur Wahl stellen. Das Beratungsangebot erfolgt in verständlicher Sprache. Es werden Vorund Nachteile der möglichen Maßnahmen dargelegt. Auf die Folgen der Nichtanwendung wird hingewiesen. Für den Pflegebedürftigen sind besonders praktische Tipps von Bedeutung. Es bleibt
immer der persönliche Entschluss des Pflegebedürftigen, ob bestimmte Angebote angenommen
werden möchten. Ist der Pflegebedürftige kognitiv nicht in der Lage das Angebot zu beurteilen,
kann auf Informationen von Angehörigen oder Betreuern zurückgegriffen werden.
Erbitten sich die beteiligten Personen eine Bedenkzeit, sollte vom Pflegedienst ein WiedervorlageTermin festgelegt werden.
Der Pflegedienst sollte sich bemühen, dass die Absprachen mit den Pflegebedürftigen / Angehörigen von diesen gegengezeichnet werden. Es kann sich dabei nur um eine Option handeln.
Wünscht der Pflegebedürftige bzw. die Angehörigen die Beratung ausdrücklich nicht, wird das vom
Pflegedienst dokumentiert.
Beratung ist niemals ganz abgeschlossen. Bedauerlicher Weise ist oft ein Sturzereignis der Auslöser, tatsächlich etwas an der Situation zu ändern. Bei Bedarf werden die behandelnden Ärzte und
beteiligten Therapeuten eingebunden.
Der Pflegedienst hat im Zuge der Beratung zu prüfen, ob er eventuell weitere Dokumente damit
verknüpfen möchte (z.B. Erhebung des Dekubitusrisikos).
Um dem Pflegebedürftigen Sicherheit und im Notfall schnelle Hilfe anbieten zu können, sollte in die
Beratung die Möglichkeit von Hausnotrufanlagen integriert werden.
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
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Interventionen
Interventionen versprechen den größten Erfolg, wenn ein individuelles Interventionsangebot auf
der Grundlage einer sorgfältigen Risikoanalyse für jeden Pflegebedürftigen zusammengestellt wird.
Der Beobachtung durch die Pflegekräfte kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Die Maßnahmen lassen sich gemeinsam mit dem Pflegebedürftigen aus den Risikofaktoren ableiten und
auswählen. Bei kognitiv eingeschränkten Personen sind die Maßnahmen gemeinsam mit den Angehörigen und Betreuern abzustimmen. Der Pflegedienst prüft, inwieweit die Maßnahmen vom
Pflegebedürftigen angenommen und akzeptiert werden.
Häufig werden Maßnahmen als selbstverständlich betrachtet, nicht in Bezug zur pflegerischen
Versorgung gesetzt und damit auch nicht erfasst.
Dazu gehören z.B. die Höheneinstellung des Pflegebettes, Maßnahmen im Zusammenhang mit
dem Transfer, die Beseitigung von Stolperfallen oder eine angemessene Beleuchtung.
Um das Sturzrisiko zu mindern, kann ein körperliches Training angeboten werden. Dazu zählen
Kraft-, Balance-, Ausdauer- oder Koordinationsübungen. Hierbei sind insbesondere die Therapeuten Ansprechpartner. Eine Überforderung ist zu vermeiden. Es darf nicht übersehen werden, dass
durch eine wiedererlangte Aktivität ein erhöhtes Sturzrisiko eintreten kann. Eventuell überschätzt
sich der Pflegebedürftige.
Pflege- und Betreuungskräfte können im Rahmen der Möglichkeiten Bewegungsübungen in den
Ablauf integrieren. Ein wichtiger Aspekt ist eine aktivierende Pflege.
In der Häuslichkeit spielen Maßnahmen der Wohnraumanpassung eine bedeutende Rolle. Dazu
gehören:
 Modifikation von umgebungsbedingten Sturzgefahren (z.B. Handgriffe, Handläufe, Beleuchtung, Möbel feststehend, Stühle stabil)
 bauliche Veränderungen (z.B. Schwellen, Rampen, ebenerdige Duschen, Toilettensitzerhöhung, rutschfeste Bodenmaterialien).
Der Pflegedienst kann hier häufig nur beratend und koordinierend tätig werden.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Kostenträger ist empfehlenswert. Im Rahmen des SGB
XI werden Maßnahmen nach § 40 (4) gefördert.
Auszug SGB XI:
Die Pflegekassen können subsidiär finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des
individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen gewähren, beispielsweise für technische Hilfen
im Haushalt, wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert
oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. Die
Zuschüsse dürfen einen Betrag in Höhe von 2 557 Euro je Maßnahme nicht übersteigen. Leben
mehrere Pflegebedürftige in einer gemeinsamen Wohnung, dürfen die Zuschüsse für Maßnahmen
zur Verbesserung des gemeinsamen Wohnumfeldes einen Betrag in Höhe von 2 557 Euro je Pflegebedürftigem nicht übersteigen. Der Gesamtbetrag je Maßnahme nach Satz 3 ist auf 10 228 Euro
begrenzt und wird bei mehr als vier Anspruchsberechtigten anteilig auf die Versicherungsträger der
Anspruchsberechtigten aufgeteilt.
Ggf. muss bei der baulichen Veränderung die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.
Angehörige werden aktiv in die Umgebungsgestaltung eingebunden. Ein einseitiger Eingriff des
Pflegedienstes, auch wenn er der Vermeidung von Stürzen dient, darf nicht stattfinden. In der
Häuslichkeit entscheidet immer der Pflegebedürftige selbst.
Eine wichtige Rolle spielen Hilfsmittel, die die Mobilität des Pflegebedürftigen verbessern sollen
(z.B. Gehwagen, Gehstock, Rollstuhl). Hierbei treffen mehrere Problemkreise aufeinander.
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
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
Die Finanzierung von Hilfsmitteln ist schwierig. Hausarzt und Pflegedienst sind auf die Zusammenarbeit mit der Kranken- und Pflegekasse angewiesen. Aktivitäten des Pflegedienstes
und eventuell Ablehnungen der Kostenübernahme werden dokumentiert.
 Die Hilfsmittel sind oft in der Häuslichkeit auf Grund der baulichen Gegebenheiten nur begrenzt
einsetzbar, mithin im speziellen Fall vielleicht ungeeignet.
 Teilweise fällt es den Pflegebedürftigen schwer, den Einsatz der Hilfsmittel zu akzeptieren. Zur
Verfügung stehende Hilfsmittel kommen somit nicht zum Einsatz. Der Pflegedienst kann in beiden Fällen nur beratend tätig werden.
 Der Pflegebedürftige muss zur Anwendung der Hilfsmittel geschult sein. Ein falscher Einsatz
erhöht eventuell das Sturzrisiko. Hier ist die Unterstützung von Physio- oder Ergotherapeuten
angeraten.
Sofern der Pflegebedürftige Hilfsmittel hat und nutzt, achten die Mitarbeiter der Pflegeeinrichtung
auf deren Verfügbarkeit und Einsatz im Pflegeablauf. Sind technische Mängel zu vermuten oder
sichtbar, werden Angehörige nachweisbar darüber informiert bzw. Kontakt zum Hilfsmittellieferanten hergestellt.
Auch wenn der Zusammenhang von Sturzrisiko und Sehbeeinträchtigung nicht zweifelsfrei festgestellt wurde, sollte der Pflegedienst bei einer vermuteten Sehbeeinträchtigung oder einer weiteren
Verschlechterung Kontakt zum Augenarzt herstellen. Sofern der Pflegebedürftige eine Brille nutzt,
achten die Mitarbeiter auf deren Verfügbarkeit.
Der Einsatz von Hüft- und anderen Protektoren wird weiterhin kritisch bewertet. In der Häuslichkeit
konnte damit kein vermindertes Frakturrisiko nachgewiesen werden. Häufig übernehmen Krankenund / oder Pflegekassen keine Kosten. Die Pflegefachkraft sollte verschiedene Protektoren kennen
und deren Vor- und Nachteile erläutern. Eine Beratung zur Nutzung muss ggf. möglich sein.
Auf das Angebot von Alarmsystemen wurde bereits im Zusammenhang mit der Beratung verwiesen. Die Alarmsysteme an sich dienen „nur“ zur Verringerung der Sturzängste und im Fall eines
Akutereignisses zur schnelleren Hilfe.
Neben den Hilfsmitteln im gesetzlichen Kontext finden weitere Produkte Anwendung. Dazu zählen
z.B. das Anziehen von Stoppersocken und die Auswahl geeigneter Schuhe. Hinsichtlich der Stoppersocken konnte keine Evaluationsstudie gefunden werden. Bezüglich des Schuhwerks und dessen Zustands sollte der allgemeine Menschenverstand gewahrt bleiben. Als unsicher wahrgenommene Schuhe werden vermieden. Der Pflegedienst achtet in Abstimmung mit dem Pflegebedürftigen auf die Verfügbarkeit und Anwendung. Im Rahmen der Beratung wurde über den möglichen Einsatz informiert.
Ein zusätzlicher Blick sollte dem Schuhwerk beim Aufenthalt im Freien, insbesondere im Winter,
gewidmet werden.
In vielen Fällen erhalten ältere Menschen auf Grund der Multimorbidität zahlreiche Medikamente.
Die Verordnung der Medikamente selbst liegt in der Verantwortung der Ärzte. Die Mitarbeiter des
Pflegedienstes können nur die Nebenwirkungen der Medikamente beobachten und im Bedarfsfall
den behandelnden Arzt nachweislich informieren. Eventuell steht auch der Apotheker als Ansprechpartner zur Verfügung. Es muss zusätzlich immer bedacht werden, dass über die ärztlich
verordneten Medikamente hinaus der Pflegebedürftige weitere freiverkäufliche Medikamente einnimmt. Sofern der Pflegedienst davon Kenntnis hat, sollte das dokumentiert sein.
Freiheitsentziehende oder -einschränkende Maßnahmen sind keine Maßnahmen zur Verringerung
des Sturzrisikos. Der Pflegebedürftige soll in seiner Mobilität gefördert werden. Die Anwendung
derartiger Maßnahmen stellt einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte eines jeden Bürgers dar und sind daher nur unter strengen gesetzlichen Regelungen möglich (siehe 15.7).
In einigen Fällen wünscht der Pflegebedürftige aus eigenem Sicherheitsbedürfnis z.B. den Einsatz
von Bettgittern. Sofern der Pflegebedürftige selbst in der Lage ist, die Situation und die damit vererarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
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bundenen Risiken zu beurteilen und seine schriftliche Einwilligung gegeben hat, kann der Pflegedienst dem Wunsch entsprechen. Der Pflegedienst sollte immer über die damit verbundenen Risiken nachweislich beraten und Alternativen anbieten. Über die Zeit sollte die Entscheidung des Patienten hinterfragt werden. Richterliche Genehmigungen im ambulanten Bereich sind eher selten.
Deutlich schwieriger stellt es sich dar, wenn es der Wunsch der Angehörigen ist.
Ein entscheidender Faktor im Zusammenhang mit dem Sturzrisiko ist die Problematik der Inkontinenz. In einigen Fällen wird das Thema durch die Pflegebedürftigen tabuisiert. Die Pflegefachkräfte müssen daher sowohl die Beratung als auch die Versorgung mit Verständnis und Empathie organisieren (siehe Kapitel 13). Häufig versuchen die Patienten der Problematik der Inkontinenz
durch eine geringere Flüssigkeitsaufnahme zu begegnen. Dabei wird übersehen, dass gerade das
wiederum zur Erhöhung des Sturzrisikos beiträgt.
Auf Grund verschiedener Krankheitsbilder können Personen körperlich geschwächt sein. Die Mitarbeiter achten in Abstimmung mit allen Beteiligten auf eine ausreichende und ausgewogene Ernährung (siehe Kapitel 12). Eventuell muss die Mangelernährung medizinisch behandelt werden.
Ein positiver Effekt durch die Anwendung von Sonnenlicht (Vitamin D) konnte nicht festgestellt
werden. Eventuell ergibt sich indirekt ein positiver Effekt auf Grund der Stimmungslage.
Im Zusammenhang mit der Sturzprophylaxe wird eine altersgerechte gesunde Ernährung eher als
nicht wichtig betrachtet (Sturzprophylaxe in der Pflege, DNQP, 2013, Seite 87).
Dem Pflegebedürftigen steht es auch im laufenden Versorgungsprozess frei, ob er die angebotenen Leistungen oder Hinweise nutzen möchte.
Im Rahmen der Pflegevisite ist die ordnungsgemäße Dokumentation zu überprüfen. In Fallbesprechungen sollte erörtert werden, ob geeignete Möglichkeiten ergriffen wurden und inwieweit weitere
Reserven auch in Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern möglich sind.
Kommunikation
In vielen Fällen sind an der Versorgung in der Häuslichkeit mehrere Partner beteiligt. Neben dem
Pflegedienst kommen Angehörige, Ehrenamtliche, Therapeuten oder Tagespflegeeinrichtungen
zum Einsatz. Es sollte sich unter allen Beteiligten eine Kommunikationskultur entwickeln, die im
Interesse des Pflegebedürftigen eine Informationsweitergabe sichert. Im Expertenstandard Sturzprophylaxe wird explizit auf den Zusammenhang mit den Maßnahmen aus dem Expertenstandard
Entlassungsmanagement verwiesen. Maßnahmen des Überleitungsmanagement sollten unter dem
Aspekt nochmals überprüft werden.
Sturzerfassung und Sturzauswertung
Akute Sturzereignisse werden im Sturzprotokoll bzw. Pflegebericht (siehe 15.6) erfasst. Es empfiehlt sich im Rahmen der Notfallstandards Festlegungen im Fall der ersten Hilfe (siehe 6.11) zu
treffen. In der Pflegeeinrichtung muss geklärt werden, wie mit der Problematik Sturz ohne physische Verletzungen umgegangen wird. Die Pflegebedürftigen empfinden auch diese Beinahstürze
als bedrohliche Ereignisse. Eventuell kann im Pflegedienst für diese Beinahstürze eine „Zwischenfallmeldung“ eingeführt werden.
Der Expertenstandard empfiehlt kein bestimmtes Sturzprotokoll. Es sollen folgende Angaben dokumentiert sein:
 Angaben zu gestürzten Person
 Einrichtung, Datum, Zeit und Ort des Sturzes
 gesundheitliches Befinden und Aktivitäten vor dem Sturz
 unmittelbare physische und psychische Folgen des Sturzes
 unmittelbar eingeleitete Folgemaßnahmen.
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
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Jeder Sturz soll grundsätzlich ausgewertet werden. Dazu gehören das Überprüfen der bisher festgestellten Risikofaktoren und eingeleiteten Maßnahmen sowie die Erforderlichkeit einer erneuten
Beratung.
Neben dem individuellen Aspekt der Auswertung steht auch die Frage nach einer Sturzauswertung
über die gesamte Einrichtung. Der Expertenstandard empfiehlt eine Untersuchung nach Häufigkeit,
Umständen und Folgen von Stürzen. Aus Sicht manch einer Haftpflichtversicherung ist diese Analyse mehr als ein notwendiges Übel.
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
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Sturzrisiko ermitteln
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Erhebung bei
Erstaufnahme
 ja
Erhebung nach
Krankenhaus
 ja
Erhebung im Versorgungsprozess
 ja
nach Sturz
 ja
1. Gibt es einen Sturz / Stürze in den letzten 12 Monaten?
 ja
 nein
Wenn ja, liegt im Pflegedienst ein Sturzprotokoll vor?
 ja
 nein
Sofern es Stürze ohne ein vorliegendes Sturzprotokoll gab und der Pflegebedürftige / die Angehörigen darüber berichten können, wird der Vorgang nach deren Angaben beschrieben
(Sturzanamnese).
2. Äußert der Patient Sturzängste?
Wenn ja, welche?
 ja
 nein
3. Gibt es in der Wohnung / im Wohnumfeld erkennbare Sturzrisikofaktoren?
Wenn ja welche?
 ja
 nein
4. Stehen dem Patienten Hilfsmittel zur Förderung der Mobilität zur Verfügung?
Wenn ja, welche?
 ja
 nein
Werden diese Hilfsmittel vom Patient genutzt?
 ja
 teilweise
5. Liegt eine Beeinträchtigung der sensomotorischen Funktionen und der Ba ja
lance vor?
Wenn ja, welche?
 nein
 nein
 ja
 nein
6. Liegt eine Beeinträchtigung funktioneller Fähigkeiten vor?
Wenn ja, welche?
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
freigegeben: 5. April 2013
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 ja
7. Liegen kognitive Beeinträchtigungen vor?
Wenn ja, welche Sturzgefahr geht davon aus?
 nein
8. Gibt es eine Inkontinenzproblematik?
 ja
 nein
Wenn ja, bitte Thematik Harnkontinenz bearbeiten. Ggf. ist der Risikobereich angemessen
kompensiert.
9. Liegt eine Sehbeeinträchtigung vor oder wird diese vermutet?
 ja
 nein
Wird die Sehbeeinträchtigung durch eine Brille kompensiert?
 ja
 nein
10. Wird der Patient mit ZNS-wirksamen Medikamenten versorgt?
 ja
 nein
Übersicht siehe Medikamentenplan. Bei eigener Einnahme nach Angabe des Patienten:
11. Erhält der Patient mehr als 4 Medikamente?
 ja
 nein
Übersicht siehe Medikamentenplan, eventuell durch selbständig eingenommene Medikamente
ergänzen. Bei eigener Einnahme nach Angabe des Patienten:
12. Ist der Patient durch Erkrankungen und Komorbidität geschwächt?
Wenn ja, welche?
 ja
Die Pflegefachkraft schätzt zum Zeitpunkt der Erhebung ein Sturzrisiko ein?
Die Pflegefachkraft bietet auf der Grundlage der eingeschätzten Risikofaktoren
eine Beratung an.
Die Pflegefachkraft plant mit dem Patienten und seinen Angehörigen geeigneten Maßnahmen.
Weitere Hinweise:
 ja  nein
Datum:
Datum
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
 nein
Datum:
Unterschrift der Pflegefachkraft
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Beratung von Kunden und Angehörigen
Kunde:
Name:
Vorname:
Mitarbeiter des Pflegedienstes:
Name:
Vorname:
weitere Personen (z.B. Angehörige, Hausarzt):
Termin:
Beratung zu (z.B. Sturz, Dekubitus):
Inhalt der Beratung:
Informationsmaterial ausgehändigt
Angebot wird vom Pflegebedürftigen angenommen
Pflegekurs nach § 45 SGB XI vermitteln
ja 
nein
ja  Bedenkzeit  nein
ja 
nein
ja 
Kostenträger informieren
ja 
Arzt informieren
Sanitätshandel informieren
Veränderung des Wohnumfeldes erforderlich
nein

Hilfsmittel erforderlich
nein

ergänzende Angebote vorstellen / vermitteln
Tagespflege
Kurzzeitpflege
niedrigschwelliges Betreuungsangebot
Essen auf Rädern
weitere Angebote:
Nachbereitung der Beratung
Pflegeplanung aktualisieren
Pflegevertrag aktualisieren
Fallbesprechung organisieren
Sonstiges / Ergebnis:
Datum







Unterschrift der Pflegefachkraft
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern



Unterschrift Kunde / Angehöriger / Betreuer
(nach Möglichkeit)
freigegeben: 5. April 2013
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Muster Sturzprotokoll
Name, Vorname
Geburtsdatum
Anschrift
Situation beim Auffinden
Datum
Uhrzeit
Wo, in welcher Situation und in welcher Position wurde der Patient aufgefunden?
Hatte der Patient Gehhilfen beim
Ereignis bei sich? Wenn ja, welche?
Welches Schuhwerk trug der Patient
beim Ereignis?
Trug der Patient zum Ereignis
Hilfsmittel zur Sturzprophylaxe?
(z.B. Hüftprotektoren)
Welche Pflegekraft hat den Patienten aufgefunden?
Gibt es weitere Zeugen? Wenn ja,
wer?
Wer hat den Pflegedienst
informiert?




Notruf des Patienten
Auffinden des Patienten zum regulären Einsatz des Pflegedienstes
Anruf / Information von Angehörigen oder Nachbarn
Ereignis während eines Einsatzes des Pflegedienstes
Sonstiges (bitte benennen):

erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
freigegeben: 5. April 2013
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Ereignishergang
Schilderung des Ereignisses durch
den Pflegebedürftigen:
Schilderung des Ereignisses durch
Zeugen:
Schilderung des Ereignisses durch
die Pflegekraft:
(trifft nur zu, wenn diese zum Zeitpunkt des Sturzes anwesend ist)
gesundheitlicher Zustand
Welche körperliche Schäden sind
auf den ersten Blick erkennbar?
Wie ist der mentale Zustand?
Welche Schmerzen werden vom
Patienten geschildert?
Welche Maßnahmen der Erstversorgung wurden durchgeführt?
Erfolgte eine Information an den
Arzt?
Erfolgte ein Transfer in ein Krankenhaus?
Erfolgte eine Information an die Angehörigen / Betreuer?
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
freigegeben: 5. April 2013
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Analyse des Sturzereignisses
Sturzrisikofaktoren erneut erheben
Pflegeplanung anpassen
Beratung durchführen
Anmerkungen:
.................................................
Datum, Unterschrift Pflegekraft
erarbeitet: Frau Dr. Morgenstern
...............................................................
Datum, Unterschrift Pflegedienstleitung
freigegeben: 5. April 2013
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